Dienstag den 18. Juli 1899 Amts- uitb Anzrigeblatt für den Arris Gieren. Alle Anzelgcu-BermittlungSstellen bei In- unb ÄullanM nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger emg< ittags das Wetter ab, sodaß der Kaiser Spaziergänge unternehmen konnte. An Bord ist alles wohl. Berlin, 16. Juli. Die verstärkte Justiz-Kommission des Herrenhauses hat am Samstagnachmittag die Beratung des Entwurfes eines preußischen Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit zu Ende geführt. Die nächste Sitzung findet am nächsten Sonntag vormittag 10 Uhr statt. Am Mittwoch wird die Kommission schließen. — Vom fliegenden Gerichtsstand derPresse. Zwei Hamburger Gerichte haben die Theorie des Reichsgerichts vom fliegenden Gerichtsstand der Presse nicht anerkannt. Eine in Hamburg gegen ein Berliner Blatt erhobene Beleidigungsklage wurde vom Schöffengericht mit der Begründung zurückgewiesen, daß als Thatort diejenige Stadt anzusehen sei, in der die beklagte Zeitung erscheint. Auf eingelegte Beschwerde ist jetzt ein Beschluß des Landgerichts Hamburg ergangen, der den Standpunkt des Schöffengerichts vollständig annimmt. — Ein Massenprozeß in größtem Stile wird in Herne vorbereitet. Das Bochumer „Volksblatt" schreibt darüber: „Wie sehr es den Behörden darum zu thun ist, recht bald die Anführer des jüngsten Streiks und diejenigen zu ermitteln, welche an dem ersten Zusammenstoß mit der Staatsgewalt die Hauptschuld tragen, geht daraus hervor, daß hier vorgestern ein Lokaltermin und eine Besichtigung des Thatorts stattgefunden hat. Derselben wohnten der Staatsanwalt von Bochum, Assessor Berendes von hier, sowie die Polizeimannschaften, die die ersten Schüsse abgegeben haben und die sonst beteiligten Personen, Angeklagte wie Zeugen, bei. Die Zahl der unter Anklage stehenden Bergleute ist ganz erheblich; auch werden nach den der „Tägl. Rundschau" zugegangenen Mitteilungen noch fast täglich auf den umliegenden Zechen Bergleute, meist jüngere Leute, verhaftet, weil sie sich bei dem Aufruhr beteiligt, oder weil sie ihre Kameraden bedroht haben sollen. M.P.C. In sehr entschiedener Weise tritt neuerdings der bisherige Regierungs-Präsident in Bromberg von Tiedemann für den Mittelland-Kanal ein und gegen die Behauptung auf, durch den letzteren werde die Landwirtschaft im Osten durchweg geschädigt. Der genannte weist nach, daß die Differenz im Preise für eine Tonne Weizen zwischen Köln und Bromberg im Jahre 1895 und 1896 betragen hat 11 Mk., 1897 20 Mk. und 1898 22 Mk.; für eine Tonne Roggen 1895 14 Mk., 1896 20 Mk., 1897 21 Mk. und 1898 19 Mk. Bei diesen Preisdifferenzen, so führt er aus, triefet HfM mit Ausnahme des Mantags. Di« Gießener »erden dem Anzeiger »dchenlüch viermal beigelegt. Welche Verpflichtungen legt ras Ärgerliche Gesetzbuch I dem Mieter und Pächter auf? ' Von Rechtsanwalt ®. Pfizer. *) Durch den Mietvertrag und den Pachtvertrag verpflichtet sich der eine Teil, dem anderen den Gebrauch eines Gegenstandes, — beim Pachtvertrag außerdem dessen Nutzung gegen Entgelt auf Zeit zu überlassen. Gegenstand der Miete können nur körperliche Sachen, bewegliche wie unbewegliche, bei letzteren auch Teile der Sache fein: das Stockwerk eines Hauses, einzelne Wohnräume. Lagerräume u. bergt Gegenstand des Pachtes sind nicht nur körperliche und zwar vorzugsweise unbewegliche Sachen (bewegliche Sachen werden kaum je anders denn als Zubehör einer unbeweglichen Sache verpachtet werden, wie z. B. das lebende und tote Inventar eines Landgutes), sondern auch Rechte: so beim Pacht einer Jagd, eines Fischwassers, wo das Jagd- oder Fischereirecht verpachtet *) Aus dem mit dem 1. Januar 1900 zur Einführung gelangenden Neuen Bürgerlichen Gesetzbuch G. Pfizer greifen wir beute ein Thema heraus, das unsere Leser nabe berührt oder doch speziell interessiert. Es freut uns daher, über diese wichtige Materie hier einem hervorragenden Juristen, dem Rechtsanwalt (früher Land- gerichlsrai) G. Pfizer, das Wort geben zu können, indem wir aus seinem voitreiflichen, für Laien bestimmten Rechtsbuche „leicht- verständliche Darstellung detz Bürgerlichen Ges-buches mit Erlaubnis des Verleger« (Otto Maier in Ravensburg) obigen Artikel zum Abdruck bringen. Es wird dem aufmerksamen Leser nicht ntgehm, d°h dieser rechtswtffenschastliche Stoff hier in einer durchaus klaren, präzisen und erschöpfenden Weise behandelt ist; wir verfehlen nicht, hinzuzusügen, dah btefe Vorzüge der Leichtfatzlicbkeit und Gründlichkeit den gesamten Inhalt des Pfizer'schen Werkes auszeichnen. PfijerS Buch ist in 14 Lieferungen ü 50 Pfg. erschienen. Gießener Anzeiger General-Anzeiger von Anfang an ein offenbares Geschick, großen Fleiß und eine hervorragende Art, mit allen Bewohnern, den Weißen und den Farbigen, zu verkehren, an den Tag gelegt, so daß seine Thätigkeit äußerst ersprießlich war. Seine Wahl ist als glücklich zu begrüßen. Auch die Ernennung des Sekretärs Senfft, der sich dort schon bewährt hat, ist anerkennenswert. — Den Manövern des 15. und 14. Armeekorps und den großen Paraden bei Straßburg i. Elsaß und bei Karlsruhe will auf Einladung des Kaisers auch Prinz Leopold von Bayern beiwohnen. — Fürsorge für lungenkranke Post- und Telegraphenbeamte und Unterbeamte. Gegen die — leider auch unter dem Personal der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung verbreiteten — Lungenkrankheiten bietet in zahlreichen Fällen ein wertvolles, wirksames Heilmittel die rechtzeitige Unterbringung und sachkundige Behandlung der Erkrankten in den besonders hierzu eingerichteten Heilanstalten. Um die Benutzung dieser Anstalten thunlichst zu fördern, hat, wie die „Deutsche Berkehrsz." mitteilt, das Reichs-Postamt die Ober-Postdirektionen angewiesen, es sich angelegen sein zu lassen, unter Zuziehung ärztlichen Beirats, insbesondere der Postvertrauensärzte, geeignete Heilstätten zu ermitteln, sich über deren Wirksamkeit, Heilerfolge, Einrichtung u. s. w. eingehend zu unterrichten, sowie auch festzustellen, ob und unter welchen Bedingungen Beamte und llnterbeamte würden Aufnahme finden können und welche Vergünstigungen die Unternehmer bereit sind, Beamten und Unterbeamten der Verwaltung zuzugestehen. Von dem Ergebnis der Ermittelung soll den benachbarten Ober-Postdirektionen Mitteilung gemacht und darauf hingewirkt werden, daß in geeigneten Fällen die Kranken sich in die Anstalten aufnehmen lassen. Auf die erwachsenden Kosten sollen den Kranken bei hervortretendem Bedürfnis außerordentliche Unterstützungen gewährt werden können; erscheint in Einzelfällen eine besonders wirksame Hilfe notwendig, so soll an das Reichs-Postamt berichtet werden. — Deutsche Mädchen in Südwestafrika. Der Präsident der Deutschen Kolonialgesellschaft hat dem Vorstände des Vereins „Frauenwohl" in Berlin, der sich an ihn wegen der Uebersiedlung deutscher Mädchen und Frauen nach Südwestafrika gewandt hatte, folgendes Schreiben zugehen lassen: „Dem geehrten Vorstande teile ich auf das gefällige Schreiben vom 15. d. M. ergebenst mit, daß die Uebersiedelung von Mädchen nach den deutschen Kolonien, welche der Verein „Frauenwohl" zu organisieren wünscht, schon seit geraumer Zeit und mit gutem Erfolge von der Deutschen Kolonialgesellschaft organisiert worden ist. Die Kolonialgesellschaft hat mit dem kaiserlichen Gouverneur von Südwestafrika ein hierauf bezügliches Abkommen getroffen und stellt die Mittel zur Verfügung, welche zur Ueberführung von Mädchen nach Südwestafrika erforderlich sind. Diese Uebereinkunft ist in einigen Punkten schon, ehe die Reichstagsverhandlung vom 11. März 1899 stattgefunden hat, insofern vervollkommnet worden, als die Bedingungen, unter welchen die Mädchen angenommen und in Dienst gestellt werden, einige Abänderungen zu Gunsten der Mädchen erfahren haben. Die Beihilfe wird diesseits nur unter der Voraussetzung erteilt, daß es sich um Ueberfahrt entweder von Bräuten, deren Verlobte in Südwestafrika weilen, oder um solche Mädchen handelt, denen eine bestimmte Dienststellung in einer Familie zugewiesen werden kann. Bis jetzt haben sich derartige Stellen nur für Dienstmädchen dargeboten. Sobald angemessene Stellungen auch für Mädchen gebildeter Stände ermittelt werden sollten, würde kein Hindernis bestehen, auch diesen in gleicher Weise behilflich zu sein. Für eine gesicherte Ueberfahrt der Mädchen ist in allen Fällen Sorge getragen worden. Die Weiterbeförderung vom südwestafrikanischen Landuugshafen überwacht das kaiserliche Gouvernement, und nach allem bisher bekannt gewordenen ist der Verlauf der ganzen Sache durchweg ein vollkommen befriedigender gewesen. Unter solchen ist. Einer Mahnung bedarf es zufolge der gesetzlichen Bestimmungen über den Verzug nicht, um den Mieter in Verzug zu setzen. Jede Zahlung ist natürlich zunächst auf den ältesten Zinsrückstand zu verrechnen; also hat jemand eine Wohnung für monatlich 100 Mk. vom 1. Januar an gemietet, und zahlt er am 1. März 100 Mk. und am 1. April 50 Mk., so ist er mit der Zahlung des hälftigen Mietzinses für den Februar und des gqnzen Mietzinses für den März im Verzug, und der Fall der sofortigen Kündigung ist gegeben. Der Mieter oder Pächter wird von der Entrichtung des Miet- oder Pachtzinses nicht dadurch befreit, daß er durch einen in seiner Person liegenden Grund, sei es auch ohne alle eigene Schuld, an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchs- oder Nutzungsrechts verhindert wird. Auch eine dauernde Verhinderung ist kein Grund zum Rücktritt vom Vertrag, der Mieter ist nicht berechtigt, zu verlangen, daß der Vermieter sich um einen anderen Mieter bemühe, wohl aber kann er verlangen, daß der Vermieter, wenn er von ihm den Mietzins fordern will, die vermietete Sache zu seiner Verfügung halte. Sie selbst zu gebrauchen oder auch einem andern den Gebrauch in der Art zu gestatten, daß die Sache jederzeit dem Mieter zur Versügung gestellt werden kann, ist dem Vermieter nicht verboteu, aber jede Verwertung, insbesondere jeden Bezug von Früchten, muß er sich auf den Mietzins anrechnen lassen, und wenn er sich durch die, sei es auch unentgeltliche Ueberlaffung der Sache an einen Dritten außer stand setzt, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, so kann dieser für die betreffende Zeit den Mietzins verweigern. Die Unmöglichkeit, die gemietete Sache selbst zu gebrauchen, berechtigt den Mieter auch nicht zur Vornahme einer Unter- (oder After-) Miete. Das Recht, den Gebrauch der gemieteten Sache — ganz oder teilweise — einem Dritten gegen Entgelt (mietweise) oder unentgeltlich zu überUmständen liegt hier kein Bedürfnis vor, die Mitwirkung anderer Körperschaften für den gedachten Zweck in Anspruch zu nehmen, und deshalb bedauere ich, dem gütigen und dankenswerten Anerbieten des geehrten Vereinsvorstandes eine weitere Folge nicht geben zu können." ArrstanS. Wien, 15. Juli. Der „National-Zeitung" zufolge, wird ungeachtet der Schwierigkeiten, welche zwischen England und Transvaal bestehen, in hiesigen unterrichteten Kreisen daran festgehalten, daß abgesehen von unerwarteten Zwischenfällen kriegerische Verwickelungen nicht zu befürchten seien. In diesem Zusammenhänge werde darauf hingewiesen, daß es an jedem ernsthaften Symptome für einen Wechsel in der friedlichen Gesinnung Lord Salisburys fehle. Wien, 15. Juli. Hier geht das Gerücht, die Verlobung der Enkelin des Kaisers Franz Josef, nämlich der Erzherzogin Elisabeth mit dem Herzog Robert von Württemberg stehe bevor. Brüffel, 16. Juli. General Brialmont hat namens des Verbandes der ehemaligen Militärs einen neuen Aufruf an die belgische Nation gerichtet, in dem er seine Landsleute beschwört, sich endlich für die Verteidigung -des Landes und der Neutralität aufzuraffen. Da Belgien von England nichts zu hoffen, bei einer Besitzergreifung durch Deutschland oder Frankreich große Militärlasten zu tragen habe, so müsse es mit allem Ernst für seine Erhaltung sorgen. Eine Armee von 240 000 Mann, anstatt bisher 100 000 Mann, ein Jahreskontingent von 25 000 Mann (jetzt 13 300 Mann) sind unabweisbar. Die Kosten sind durch Kürzung der Dienstzeit, Ersparnisse, Einziehung der jetzt den Milizsoldaten gewährten Vergütungen zu decken, so daß jeder Belgier nur 1,40 Fr. mehr zu zahlen haben wird. Zum Schluffe werden die Wähler ermahnt, nur solche Vertreter zu wählen, die für die Abschaffung der militärischen Stellvertretung, für die Reorganisierung und Verstärkung der Armee und für die Verleihung der Zivilümter an die ehemaligen Militärs sind. — Die Brialmontschen Pläne haben keine Aussichten auf Verwirklichung. Die klerikale Partei lehnt den persönlichen Militärdienst, jede Armeeverstärkung und Erhöhung der Militärlasten entschieden ab. Die Liberalen und Sozialisten wollen die Beseitigung der Stellvertretung und den persönlichen Militärdienst, lehnen aber die Heeresverstärkung nach dem Brialmontschen Plane nicht minder entschieden ab. Die Fortschrittler und Sozialisten wollen überhaupt die Bewaffnung der ganzen Nation bei verkürzter Dienstzeit. Paris, 15. Juli. Die Unruhen in Cherbourg verursachen im Elysee große Besorgnis. Alle Berichte melden übereinstimmend, daß die Soldaten aufgewiegelt wurden. Madrid, 15. Juli. Der Ministerrat legte gestern dem Kongreß einen einmütigen Beschluß vor, der dahin geht, das Haus solle wenigstens die Vorlage über die Regelung der Staatsschuld, das Tabak-Monopol und einige andere Vorlagen debattelos votieren. Die Opposition lehnte dies ab. Dadurch ist die Lage noch verwickelten geworden. Belgrad, 15. Juli. Infolge der fortdauernden Verhaftungen von radikalen Notablen herrscht hier eine äußerst gedrückte Stimmung, welche Ueberraschungen befürchten läßt. General Gruic verständigte die Negierung, daß die gegen ihn gerichteten Anschuldigungen erfunden seien, da aber unter der jetzigen Gewalt-Herrschaft eine gerechte Untersuchung seiner Angelegenheit ausgeschlossen sei, ziehe er es vor, im Auslande zu verbleiben. Petersburg, 16. Juli. Wie sich jetzt mit Bestimmtheit herausstellt, ist der Tod des Großfürst en-Th ron- folgers auf einem Radfahr-Ausfluge in der Nähe von Abbas-Tuman erfolgt. Die hierüber in Petersburg unter der Hand umlaufende Lesart lautet wie folgt: Der verstorbene Prinz gab sich mit allzu großem Eifer dem Radlassen (also namentlich bei der Wohnungsmiete Schlafgänger zu halten), steht dem Mieter überhaupt nur zu, wenn es ihm ausdrücklich eingeräumt ist. Eine Milderung erleidet diese Unstatthaftigkeit der Aftermiete (nicht aber auch die Unstatthaftigkeit des Afterpachts) in dem Fall, wenn auf eine bestimmte, mehrere Kündigungsfristen umfassende Zeit, ein Haus oder ein Laden z. B. auf ein oder mehrere Jahre gemietet ist; versagt hier der Vermieter seine Zustimmung zur Untervermietung, so muß der Mieter nicht die ganze Mietzeit aushalten, sondern ist berechtigt zu kündigen, wie wenn er auf unbestimmte Zeit gemietet hätte, also in dem angeführten Beispiel, wenn bezüglich der Zinstermine nichts vereinbart ist, auf den Schluß des nächsten Kalendervierteljahrs. Dieses Kündigungsrecht ist jedoch ausgeschlossen, wenn für die Weigerung des Vermieters, die Untermiete zu gestatten, in der Person des Untermieters „ein wichtiger Grund" vorliegt. Darüber, was als solcher Grund zu gelten habe, entscheidet das richterliche Ermessen; es werden dabei nicht etwa bloß sittliche Mängel des Dritten, sondern auch persönliche Beziehungen, Rücksichten der Konkurrenz u. bergt in Betracht kommen müssen! In Beziehung auf die gemietete Sache liegen dem Mieter dieselben Verpflichtungen ob wie dem Entleiher; verletzt er sie „in erheblichem Maß", so kann der Vermieter ebenso wie im Fall einer unbefugten Untervermietung nach vorgängiger vergeblicher Verwarnung, bezw. vergeblicher Aufforderung zur Aufhebung der Untermiete das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen und die sofortige Rückgabe der vermieteten Sache oder die sofortige Räumung des vermieteten oder verpachteten Grundstücks sowohl durch den Mieter als durch den Untermieter fordern. Nach Beendigung des Mietverhältnisses — sei es durch Ablauf der fest bestimmten Mietzeit oder bei unbestimmter Mietzeit durch Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist fahren hin, das dem Zustand seiner kranken Lungen, wenw er auf ärztlichen Rat geachtet und Vorsicht geübt hätte, zu statten gekommen wäre. Allein Großfürst Georg war infolge seines Leidens eigenwillig geworden und gab nichts mehr auf die Vorschriften seiner Aerzte. Ein Unglück mußte daher früher oder später eintreten. Am Montag fuhr er mit seiner Begleitung in aller Frühe abermals in die Berglandschaft hinaus, und sein schnelles Fahren verschuldete^ daß ihm zu schwindeln begann, wodurch er aus den Pedalen seines Rades kam und abstürzte. Unmittelbar darauf erfolgte der Blutsturz, und der Großfürst verschied unter freiem Himmel auf der Fclsenstraße. — Inzwischen sieht sich auch der amtliche „Regierungsbote" veranlaßt, eine Darstellung des Vorganges zu veröffentlichen, die etwas abweichend das folgende besagt: Am 28. Juni (alten Stils) 9 Uhr morgens unternahm der Großfürst-Thronfolger auf einem Benzinmotor-Fahrrad von Abbas-Tumann aus eine Spazierfahrt. Nachdem der Thronfolger in sehr schneller Fahrt zwei Werst zurückgelegt hatte, kehrte er um. Eine des Weges kommende Bäuerin bemerkte, wie der Großfürst beim Umkehren die Fahrt verlangsamte und Blut spie. Gleich darauf hielt der Großfürst an und die Bäuerin sah, daß er beim Herabsteigen vom Rade wankte. Sie eilte hinzu, stützte den Thronfolger und fragte ihn: „Was ist Ihnen?" Dieser erwiderte: „Nichts." Als die Bäuerin ihm darauf Wasser anbot, winkte er zustimmend mit der Hand. Darauf ließ die Bäuerin den Thronfolger behutsam zur Erde nieder, und benetzte ihm Schläfen und Mund mit Wasser. Friedlich und schmerzlos verschied sodann der Großfürst. Die sterblichen Ueberreste wurden in das Palais gebracht. Die Stelle, wo der Thronfolger starb, ist umfriedet worden, und es werden dort morgens und abends Gebete gesprochen. Demnächst wird die Leiche nach Petersburg übergeführt. Petersburg, 14. Juli. Eins der seltsamsten Aktenstücke zur Geschichte der Verfolgung der evangelischen Kirche in Rußland und im besonderen in den Ostseeprovinzen ist der amtliche Bericht des Oberprokureurs des heil. Synods Pobedonoszew über die letzten Jahre. Er ist im „Regierungsanzeiger" abgedruckt und hat kürzlich auch in Willibald Beyschlags „Deutsch-evangelischen Blättern" Berücksichtigung gefunden. Dieser ganze Bericht des einstigen Lehrers Kaiser Alexanders III., der noch heutigen Tages trotz der Abneigung des jetzigen russischen Kaisers gegen die Person des unheilvollen Staatsmanns im Besitze ungeschmälerten Einflusses ist, kann als offizielle Lüge nicht scharf genug gebrandmarkt werden. Der Verfasser des Berichts, Pobedonoszew selbst, handelt um so verächtlicher, als bekanntlich dem angegriffenen Teil von der russischen Zensur jedes Mittel freimütiger Verteidigung versagt wird. Es ist bekannt genug, daß die baltischen Provinzen und neuerdings auch Finnland von Sendboten der griechisch- orthodoxen Kirche überschwemmt und mit Kirchengebäuden besät werden, die das Land nicht schnell genug der orthodoxen Kirche zuführen können. Nun klagt aber Herr Pobedonoszew, die lutherischen Pastoren fügten der orthodoxen Kirche durch das feindliche Verhalten, das sie der evangelischen Landbevölkerung gegen die ihr verhaßte orthodoxe Kirche einflößen, so viel Schaden zu, daß die arme griechische Kirche sich vor Hemmnissen und Verächtlichmachung ihrer Lehren nicht zu lassen wisse. Die lutherischen Geistlichen sollen Mischehen mit Orthodoxen unter schweren moralischen Bedrohungen zu verhindern suchen und mit Höllenstrafen die liebergetretenen schrecken; sie sollen ihnen vorspiegeln, daß die lutherische Kirche im wesentlichen mit der Orthodoxie übereinstimme, nur daß das lutherische Bekenntnis leichter zur ewigen Seligkeit führe, während der Weg der orthodoxen Kirche dornenvoll sei und nur sehr kraftvolle Seelen auf ihm ins Himmelreich gelangen können. Unter allen diesen gehässigen Anschuldigungen befindet sich nur die Behauptung einer einzigen Thatsache: — hat der Mieter oder Pächter die Sache zurückzugeben. In dem vom Mieter unter Gestattung des Vermieters fortgesetzten Gebrauch der Sache nach Ablauf der Mietzeit ist zwar unter gewissen Voraussetzungen eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit zu finden, wo aber eine solche Verlängerung nicht eintritt, kommt der Mieter, wenn er die Sache nicht zurückgiebt, in Verzug und wird dem Vermieter oder Verpächter schadenersatzpflichtig. Statt des Schadenersatzes kann dieser den auf die Zeit der Vorenthaltung entfallenden Teil des Mietoder Pachtzinses verlangen, der sich aber bei der Miete anders als beim Pacht berechnet. Bei der Miete wird einfach die Zeit des vorenthaltenen Gebrauchs mit dem vereinbarten Zins verglichen; wer einen Laden für jährlich 1200 Mk. auf drei Jahre gemietet hat, und nach Ablauf der drei Jahre ihn erst drei Monate später räumt, hat für diese Zeit, unbeschadet eines vom Vermieter nachzuweisenden größeren Schadens, ein Viertel der Jahresmiete mit 300 Mk. zu bezahlen. Bei der Pacht dagegen ist zu berücksichtigen, daß die Nutzungen der Sache zu verschiedenen Zeiten des Jahrs verschieden fein können; der Pächter einer mit einem Garten verbundenen Wirtschaft z. B. wird in den Sommermonaten noch einmal so viel einnehmen, als in den Wintermonaten. Ist also die Wirtschaft für 900 Mk. per Jahr verpachtet, und geht die Pacht am 30. April zu Ende, der Pächter räumt die Wirtschaft aber erst am 31. Juli, so ist, wenn als Jahresnutzung 1200 Mk. angenommen werden, für das Vierteljahr der Vvrenthaltung nicht ein Viertel, sondern ein Drittel des Pachtzinses (300 Mk.) als Entschädigung zu bezahlen, da auf das Vierteljahr vom 1. Mai bis 31. Juli eine Nutzung von 400 Mk. entfällt. Geht umgekehrt die Pacht am 30. September zu Ende, die Wirtschaft wird aber erst am 31. Dezember geräumt, so berechnet sich die vom Pächter zu bezahlende Summe nur auf 150 Mk. daß nämlich ein Prediger in einer Predigt den orthodoxen Glauben und die Negierung geschmäht habe, und auch diese Angabe ist nur aus der Luft gegriffen. Die Lage der evangelischen Kirche im Lande ist neuerdings wiederum eine so bedenkliche geworden, daß, wie in den schlimmsten Zeiten Alexanders IIL, die Amtsentsetzungen und Verweisungen der Pastoren eine ganz gewöhnliche Erscheinung sind. In den ersten Jahren der Regierung Nikolaus II. konnte man noch von einem Einfluß seiner Gemahlin zugunsten der Kirche, der sie selbst einst angehört hatte, reden: heute ist er geschwunden, und allein der heilige Synod herrscht. Eine Unwahrheit ist ferner, daß der Bericht von einer Propaganda der lutherischen Geistlichkeit in den Ostseeprovinzen spricht, von ihrem agressiven Treiben gegen die griechische Kirche. Propaganda, und zwar in der offensten Form, von den polizeilichen Gewalten mit allen Mitteln unterstützt, treibt nur die griechische Kirche. Der russische Bischof von Riga fährt u. a. zum Besuche in die evangelischen Landschulen, die ihn nichts angehen sollten, beschenkt die Kinder, und sucht mit den verwerflichsten Mitteln der Bestechung und Bethörung die Jugend kirre zu machen. Die evangelische Kirche ist gegen dieses Auftreten völlig machtlos, ist doch der Staat nicht einmal bereit, die Geistlichen bei der Einführung in ihr Amt gegen die Gewaltthätigkeiten zu schützen, mit denen eine von den griechischen geistlichen Beamten aufgestachelte Minderheit im Landvolke die lutherischen Pastoren bedroht. Es wird eine Anarchie von den Männern, die in der obersten geistlichen Behörde des Reiches sitzen, großgezogen, die sich einst an den Gewalthabern selbst rächen wird. Es ist übrigens, wie die „Voss. Ztg.", der wir die Ausführungen entnehmen, mit Recht bemerkt, eine Thatsache, die nicht ohne einen pikanten Beigeschmack ist, daß die russische „Petersb. Ztg." (Petersb. Wjedomosti), die der vertraute Freund Kaiser Nikolaus' II. Fürst Uch- tomski leitet, der schwer gekränkten evangelischen Kirche ihre Spalten öffnet. Mairs und Provinzielles. Bad-Nauheim, 13, Juli. Gestern abend wurden auf dem hiesigen Bahnhof zwei Hochstaplerinnen verhaftet, die im Begriff waren, abzureisen. Die Schwindlerinnen haben in verschiedenen hiesigen Gasthöfen Betrügereien verübt. — Heute vormittag gegen 11 Uhr ertönte plötzlich Feuerlärm. Es brannte der Dachstuhl des Wohnhauses des Flaschenbierhändlers Brand an der Frankfurterstraße. L. Friedberg, 15. Juli. Vom 3. bis 8. ds. Mts. sand an der Großh. Obstbau- und Landw. Winterschule dahier ein Uebungskurs in Fütterungslehre, Düngerlehre, Bekämpfung der Pflanzenkrankheiten, Obstbaumtaxation und landw. Buchführung statt, also den Fächern, die heute ein Landwirt, will er rationell wirtschaften, beherrschen muß. Einsender, als Teilnehmer an diesem Kurs, möchte es nicht versäumen, seinen Berufsgenossen den Besuch eines solchen Kurses aufs angelegentlichste zu empfehlen; denn obwohl wir die landw. Schule s. Z. durchgemacht haben, haben wir wieder so viel Anregung mit nach Hause genommen, daß wir noch mehr wie vorher dazu entschlossen sind, nach den gegebenen Hinweisen zu wirtschaften. Wir verstehen gar nicht, wie ein Landwirt ohne diesen Rückhalt der wissenschaftlichen Errungenschaften erfolgreich arbeiten kann. Jedenfalls kann man es mit tieferem Verständnis und regem Interesse nur bann thun, wenn man sich in die wissenschaftliche Auffassung hinein gearbeitet hat. — Den Herren aber, die so opferwillig und bereitwillig uns ihre Zeit gewidmet haben, aufrichtigen Dank. P C. Groß Umstadt, 15. Juli. Der von Herrn Schützen- meister Horn hier auf dem Schützenfest in Gießen erschossene 1. Preis, eine prachtvolle, vielbewunderte Jardiniere, Ehrenpreis der Stadt Gießen, wird auf der hiesigen Pr ovinzial- Gewerbeausstellung auf vielfach geäußerten Wunsch den Besuchern zur Besichtigung bargeboten werben. Die Ausstellung, welche am 30. Juli feierlich eröffnet wirb unb bis zum 17. September dauert, verspricht einen vollen Erfolg, sowohl was die Reichhaltigkeit (280 Meldungen), als auch was den Wert der Ausstellungsgegenstände betrifft. Aus allen Zweigen des Handwerks werden sehr gute, zum großen Teil künstlerisch hervorragende Leistungen zu bewundern sein. Von einzelnen Ausstellern errichtete Betriebe, Elfenbeinschnitzerei, Weberei, Häfnerei, Schuhmacherei mit deutschen und amerikanischen Maschinen, werden das Gesamtbild beleben. Es steht bestimmt zu erwarten, daß die Ausstellung weit über die Grenzen der Provinz Starkenburg hinaus lebhaftes Interesse erwecken wird. §§ Auerbach (Hessen), 15. Juli. In diesem Sommer sind es 50 Jahre, seit Josef Viktor v. Scheffel sechs Wochen im „Gasthaus zur Krone" in Auerbach zubrachte. Die aus etwa 80 Personen bestehende „badische Kolonie" — u. a. Häusser, Gervinus, Jolly — wohnten daselbst während der Stürme der badischen Revolution. Oesters wurden gemeinsame Spaziergänge und Ausflüge unternommen, zu denen die herrlichen Punkte der wald^ und burgenreichen Umgebung Auerbachs — schon dem Studenten Scheffel vertraute Bekannte — einluden. Scheffel erfreute die Gesellschaft auch durch die Mitteilung neuer, in Auerbach gedichteter Lieder. — Zur bleibenden Erinnerung an diese Zeit wird am Sonntag, dem 23 Juli, Nachmittags 2 Uhr, an der „Krone" eine Gedenktafel enthüllt und dann am „Scheffelplatz" die eigentliche Festrede von Herrn Hauptmann a. D. Zernin aus Darmstadt gehalten werden. Im Walde an den „Neun Aussichten" ist noch eine Nachfeier beabsichtigt. Alle Vereine Auerbachs haben ihre Mitwirkung zugesagt, und werden auch von auswärts nicht wenige Scheffelfreunde sich einfinden. Vermischtes. Düsseldorf, 12. Juli. Die Industrie- und Gewerbe- Ausstellung Düsseldorf 1902 hat einen Jdeen-Wettbe- toerb ausgeschrieben und unter den eingelaufenen Arbeiten den ersten Preis dem Architekten Herrn Georg Thielen- Hamburg zuerkannt, dessen Entwurf die schönste Verteilung der Einzelbauten in dem Ausstellungsgelände enthält und ungemein großartige Wasserkünste und ähnliche landschaftlich- anziehende Szenerien vorsieht. Durch eine Anzahl Bauten für die Ausstellungen in Hamburg 1889 und 1897, Lübeck 1895, Kiel 1896 und endlich die im Bau begriffene Halle für die deutsche Schiffahrts-Ausstellung auf der Pariser Weltausstellung hat Thielen seine Befähigung bewiesen. Er wurde beauftragt, seinen Entwurf unter Berücksichtigung der bei Erlaß des Preisausschreibens noch nicht genau bestimmbaren Eisenbahn-Anschlüsse, der projektierten Rundbahn, der großen Pavillon-Bauten, insbesondere auch der Wünsche der Jury und ihres Mitgliedes Herrn P. Wallot zu bearbeiten; den definitiven Entscheid wird alsdann Die Baukommission der Ausstellung treffen. Die Vorarbeiten für die Ausstellung sind im allgemeinen so weit gediehen, daß man hofft, im nächsten Frühjahr mit Errichtung der Hauptgebäude beginnen zu können. Die Zahl der provisorischen Anmeldungen ist schon so beträchtlich, daß der verfügbare Raum nahezu in Anspruch genommen wird; zur Erweiterung der großen Maschinenhalle mußte ein Stück Gelände aus Privatbesitz gemietet werden. Das Ausstellungs-Komitee erwägt deshalb, einen Teil der Restaurants 2C. auf das linke Rheinufer zu verlegen und eine Dampferverbindung ins Leben zu rufen. * Von den Bayreuther Festspielen. Aus Bayreuth wird dem „Wiener Extrablatt" geschrieben: Die Vorbereitungen zu den Festspielen haben nunmehr ihren Höhepunkt erreicht, und in den nächsten Tagen schon beginnen die Generalproben, zu denen sämtliche Mitwirkende, die Sänger, Orchestermitglieder und Dirigenten eingetroffen sind. Aus dem einen Fenster vernimmt man das „Hojvtvhv" der Brünhilde, biegt man um die Ecke, so tönen Einem die Weherufe des Amfortas entgegen, nebenan bemüht sich David mit der Aufzählung Der Meisterweisen, während auf der anderen Seite Beckmesser sein Ständchen übt. Auf der Bühne finden blos Dekorations-, Maschinen- und Szenen- proben statt. Siegfried Wagner sitzt am Klavier, während seine Mutter, unterstützt von dem Münchener Oberregisseur Fuchs, sich abmüht, aus den Konzertsängem Sistermans und Dr. Kraus, welche noch nie eine Bühne betreten haben, fertige Schauspieler zu machen. Sistermans singt den Gurnemanz („Parsifal") und den Veit Pogner („Die Meistersinger"), während Dr. Kraus den Hagen darstellen wird. Die Orchesterproben, deren Schauplatz die „große Restauration" ist, kommandiert Hans Richter. Den Clou der Festspiele werden diesmal zweifellos die „Meistersinger" bilden, die von Grund auf neu studiert werden. Zu den mitwirkenden Sängern ist Emil Gerhäuser (Karlsruhe) getreten, welcher mit Schmedes in der Rolle des Parsifal abwechseln soll. Die Festspiele beginnen am 22. d. M. mit dem „Nibelungen"-Cyklus, hierauf folgen die „Meister- finger", dann „Parsifal". Interessant ist, daß Herr Richter infolge des Rücktrittes Mottls in diesem Jahre zum ersten Male den „Parsifal" dirigieren wird. Auszug aus den Kirchenbüchern der Stadt Gießen. Evangelische Gemeinde. Getraute. Mirkusgemeinde. «Den 8. Mai. Karl Wilhelm Schwan, Kaufmann zu Gießen, und Anna Katharine Kreiling, Tochter detz Lokomotivführers Konrad Kreiling zu Gießen. LukaSgemetnde. Den 8. Juli. August Hermann Friedrich Guntrum, Etfrn- dreher zu Gießen, und Katharine Horn, Tochler des Ackermanns Ludwig Horn II. zu Burkhardsfelden JodanneSgemetnde. Den 8. Juli. Heinrich Velten, Lohgerber zu Gießen, und Katharine Bartel, Tochter des verstorbenen Schuhmachers Georg Martin Bartel zu Butzbach. Den 9. Juli. Otto Hermann August Wilhelm Gunther, Kaufmann zu Stralsund, und Anna Marte Katharine Elise Häuser, Tochter des Buchbindermetsters Johannes Häuser zu Gießen. Getaufte. Matthüusgemeinde. Den 9. Juli. Dem Packmetster Heinrich Engelbach eine Tochter, Anna Katharine, geboren den 21. Juni. Denselben. Dem Bauunternehmer August Scheppelmann eine Tochter, Auguste Else, geboren den 11. Mai. MarkuSgemetnbe. Den 9. Juli. Dem Briefträger Karl Wilhelm eine Tochter, Karoline, geboren den 24. Mai. Johonnesgemeinde Den 9. Juli. Dem Buchbinder Heinrich Sann ein Sohn, Heinrich Ernst, geboren den 18. Juni. Milttärgemeinde. Den 9. Juli. Dem Sergeant Georg Karl Haupt eine Tochter, Hedwig Marie Margarethe, geboren den 3. Juni. Beerdigte. JohanneSgemeinde. Den 8. Juli. Easadethe Berck, geb. Appel, Witwe deS Pfarrers Johannes Berck, 53 Jahre alt, starb den 6. Juli. Den 11. Juli. Katharine Henß, geb. Ranft, Ehefrau des städtischen Arbeiters Christoph Henß, 40 Jahre alt, starb den 10. 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