161 ’5°. ’*’ V h Kilo Jjjchster ‘lität. normalen HP, totem. 7.4J2Ü ifl61“; 211301216'70 150.70 ^ dbahu. _ 10t 5° 104/ 14*30 23. 24^ 23- 136'' 40.10 133.3° 149.6° 133-4° 91.7° 116-" 37.7° 24.8° 123-5° ,114-8° 39.4° 24.S0 148.7° 17Ht 131.9° 136.7° 138.5° 148.66 itr gesuK Anlage für rentable« fÄ an bie glattes- i6i**ä 27.50 2].1U M- L«isb. impton penrs - fit octfltf»- 1.100 ■ Lh-loo i^eflUl. Dhnben- Lh.'l'oö r»,1860 lcherfl-) ZL L üt* Die .Agmur aafwPä?6’ 606 25.70 14.9° 23 2° lemie 208 ! » Lehranstalt * Illen Bedarf. » kostenfrei. V ; überall ) >OOOOCM Munden yninafialfächer durch gebilb. Schulniann. et tzxped.d.Bl- Mittwoch den 18. Januar Nr. 15 Erstes Blatt. 1899 Gießener Anzeiger General-'Unzeiger Bezugspreis öicvtcliäljvhd) 2 Mark 20 Psg. monatlich 75 Psg. mit Bringerlohn. Bei Postbezug 2 Mark 50 Psg. vierteljährlich. Alle Anzeigen-Bermittlungsstcllen bt8 In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. ßrfcheiut täglich mit Ausnahme des Montags. Die Gießener KamilienOlätter werden dem Anzeiger wöchentlich viermal beigelegt. Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Amts- und Zlnzeigeblutt für den Tireis Gieren. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstrahe Ar. 7. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Mütter für hessische DotbsKunde. ______________ Adresse für Depeschen: Anzeiger Hießen. Fernsprecher Nr. 51. Amtlicher Feil. Bekanntmachung. Die Maul-und Klauenseuche ist zu Ober-Mockstadt (Kreis Büdingen) ausgebrochen und Gehöftsperre angeordnet worden. Gießen, den 16. Januar 1899. Großherzoalickes Kreisamt Gießen. I. 93.: Boeckmann. Deutsches Reich. Berlin, 15. Januar. Das Krönungs- und Ordensfest verlief am Sonntag in der herkömmlichen Weise. Die Zahl der in diesem Jahre mit Orden Ausgezeichneten war indessen so groß, daß der angesetzte Zeitraum für die einzelnen Abstufungen des Festes nicht innegehalten werden konnte. Der Gottesdienst und die Tafel begannen später, als es im Programm vorgesehen war. Im Rittersaal, wo die Ritter und Inhaber königlicher Orden gegenüber dem Thron Aufstellung nahmen, hatten sich auch die Ritter des Schwarzen Adlerordens, darunter Professor Dr v. Menzel, und die Staatsminister eingefunden. Das Kaiserpaar trat vor den Thron-Baldachin, die Prinzen auf die linke, die Prinzessinnen auf die rechte Seite. Bei der Kour stellte der Borsitzende der Generalordenskommission die neuernannten Ritter des Rothen Adlerordens, des königlichen Hausordens von Hohenzollern und des Kronenordens vor. Es folgte dann der Gottesdienst. Zur Schloßkapelle schritt an der Spitze der Fürstlichkeiten der Kaiser in der großen gestickten Generalsuniform mit dem breiten Band des Ordens vom Schwarzen Adler über der Brust, um den Hals die Kette des Hohenzollernschen Hausordcns; er führte die Kaiserin, welche ebenfalls das Orangeband des höchsten preußischen Ordens mit dem Brillantstern an der linken Brustseite und dazu an der Schulter den Luisenorden und die übrigen Frauenorden trug. Generalsuperintendent Faber hielt die Predigt über Epheser 4, E. 3—6. Beim Verlassen der Kapelle legte der Kaiser eigenhändig die sogen. Offrande der Ritter in Gold in die silberne Kirchenbüchse. Während das Kaiserpaar sich dann nach der Brandenburgischen Kammer begab, um hier die Ansage zur Tafel zu erwarten, wurden die Gäste des Kaisers im Weißen Saal, in der Bildergalerie und in den Altdeutschen Kammern an ihre Plätze geleitet. In ersterem war anstatt des Kaiser-Baldachins der Purpur- Baldachin der Könige von Preußen über den Plätzen der Majestäten errichtet. Bei der Tafel saß dem Kaiser gegenüber der Reichskanzler; rechts und links von diesem befanden sich die Ritter des Schwarzen Adlerordens, darunter der italienische Botschafter Graf Lanza. Gegen Ende der Tafel trank der Kaiser auf das Wohl der neuen und alten Ritter und Inhaber. Den Schluß des Festes bildete der übliche große „Cercle". Berlin, 16. Januar. Der preußische Landtag wurde heute Vormittag 11 Uhr im weißen Saale des Königlichen Schlosses durch den Kaiser in der üblichen Weise mit einer Thronrede eröffnet, in welcher die Finanzlage des Staates fortdauernd als eine gute bezeichnet wird. Weiter heißt es in der Thronrede, daß für die von der Staatsregierung in Aussicht genommene Neuregelung der Gehaltsverhältnisse einzelner Klassen von Unterbeamten in dem Staatshaushaltsetat für 1899 die erforderlichen Mittel bereitgestellt sind und zwar in einem Umfange, welcher über die gegebene Anregung hinausgeht. Ferner soll die Witwen- und Waisen-Vcrsorgung der Volksschullehrer anderweit geordnet werden. Desgleichen wird die Medicinal-Verfassung des Staates in einer den gesteigerten Anforderungen an die Gesundheitspflege entsprechenden Weise gesetzlich umgestaltet. Auch sollen im Interesse der Hebung des ärztlichen Standes ehrengerichtliche Einrichtungen ins Leben gerufen und den Aerztekammeru erweiterte Befugnisse gegeben werden. Weiter soll dem Landtage ein Gesetzentwurf zugehen, welcher in der Steuerreform einen weiteren Ausgleich herbeiführen soll. Ein Gesetzentwurf wird ferner dem Landtage vorgelegt werden, der die Kommunalbesteuerung der großen Warenhäuser ins Auge faßt. Zur Erweiterung des Staatseisenbahnnetzes und zur Förderung der Kleinbahn- Unternehmungen wird auch in diesem Jahre die Mitwirkung des Landtages in Anspruch genommen werden. Die außerordentlichen Steigerungen des Verkehrs lassen den unverzüglichen Ausbau einer neuen Wasserstraße zwischen dem Rhein, der Weser und der Elbe und damit die Herstellung eines für den Westen und Osten gleich vorteilhaften Verbindungsweges dringlich wünschenswert erscheinen, weshalb eine diesbezügliche Vorlage dem Landtage vorgelegt werden wird. Die Beseitigung der immer noch bestehenden schwierigen Lage der Landwirtschaft bildet fortgesetzt die ernste Pflicht der Regierung. Die Sicherung der von Hochwasserschäden sehr heimgesuchten Landesteile gegen die Wiederkehr ähnlicher Verheerungen ist Gegenstand umfangreicher technischer Vorarbeiten gewesen, nach deren Abschluß Verhandlungen mit den Provinzial-Vertretungen über Abwehrmaßregeln eingeleitet sind. Anläßlich des am 1. Januar 1900 in Kraft tretenden bürgerlichen Gesetzbuches werden dem Landtage Gesetzentwürfe'zugehen, welche das neue Reichsrecht auf den dem Landrecht vorbehaltenen Gebieten ergänzen und ältere Landesgesetze ihm anpassen soll. Am Schluß der Thronrede heißt es, daß die Grundlagen unseres Staatsund Volkslebens gesund und fest gefügt sind, und daß in ernstem Streben an der Entfaltung der geistigen und sittlichen Kräfte des Volkes gearbeitet wird Der Wohlstand des Volkes sei sichtlich im Wachsen, und mit Zuversicht könne man deshalb in die Zukunft blicken. Berlin, 16. Januar. Heute Nachmittag um 1 Uhr fand die erste Sitzung und damit gleichzeitig die Eröffnung des neuen Abgeordnetenhauses statt. Ministerpräsident Fürst Hohenlohe begrüßte die Abgeordneten in einer Ansprache, in welcher er dem Wunsche Ausdruck gab, daß die Beschlüsse des neuen Hauses zum Wohle und Heile des preußischen Volkes dienen möchten. Morgen sindet die Wahl des Präsidiums und die Entgegennahme von Vorlagen der Staatsregierung statt. Berlin, 16. Januar. Die heutige Thronrede wurde nach der Verlesung durch den Kaiser von den Anwesenden mit einigem Beifall begrüßt, hauptsächlich die Stellen von dem Gesetzentwürfe gegen die großen Warenhäuser und betreffend den Mittelland-Kanal. Ferner fanden lebhaften Beifall die Ausführungen über die Landwirtschaft und der Schluß der Thronrede. In der Hofloge hatte die Kaiserin mit der kleinen Prinzessin und den jüngsten Prinzen der Feier beigewohnt. Berlin, 16. Januar. Der „Nordd. Allgem. Ztg." zufolge ist in hiesigen unterrichteten Kreisen nichts davon begannt, daß in Berlin die Errichtung einer diplomatischen Vertretung Bulgariens bekannt ist. Berlin, 16. Januar. Dem „Reichsanzeiger" zufolge wurde dem Kommandeur des Eisenbahn-Regiments Nr. 1, Oberst Conrad Schubert der erbliche Adelstand verliehen. Berlin, 16. Januar. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung dem Ausschuß-Antrag betreffend den Entwurf eines Jnvaliditätsversicherungsgesetzes seine Zustimmung erteilt und die Vorlage betreffend den Gesetzentwurf über die Abänderung der Gewerbe-Ordnung (Schutz der Arbeitswilligen) den zuständigen Ausschüssen überwiesen. — Bundesrat und Staatsgerichtshof, lieber dieses durch den lippischen Fall wieder in den Vordergrund gebrachte Thema hielt der bekannte Rechtslehrer der Leipziger Universität, Professor Dr. Binding, dieser Tage einen vielbemerkten öffentlichen Vortrag, worin er sehr entschieden für Entlastung des Bundesrates von richterlichen Aufgaben und für die Üeberweisung solcher an einen zu gründenden Staatsgerichtshof eintrat. Der Redner begründete seine Forderung im wesentlichen damit, daß der Bundesrat nicht die nötige Gewähr für die Gerechtigkeit seines Spruches biete, und daß die absolute Unabänderlichkeit seiner Urteile unvereinbar sei mit dem modernen Rechtsstaat. Im Einzelnen führte Binding u. A. aus: Im Bundesrat stimmt keines der Mitglieder nach Ueberzeugung, sondern alle stimmen nach Instruktion, weshalb die Bundesratsbeschlüsse nichts anderes sind, als die Resultanten aus den Einzelbeschlüssen der Einzelregierungen. Unter den Richtern sitzen die streitenden Parteien selbst. Ein Gericht aber, in welchem die Parteien mitrichten und nicht einmal mit gleicher Stimmenzahl, ist ein prozessuales Unikum. Aber auch keiner der Das neue öürgersiche Kechl in Kessen. (Nachdruck verboten.) II. DaS Bereiustvefeu. — Das Recht der Schuld- Verhältnisse. Für den Rechtsverkehr kommen nun nicht nur die Einzel-Personen, sondern auch die zu Vereinen zusammengeschlossenen Mehrheiten von Personen in Betracht. Auch das Vereinswesen wird daher im künftigen Reichsrecht recht geregelt. Seither wurden in Hessen die K o r p o r a t i o n s- rechte (d. h. das Recht, Eigentum zu erwerben, Verträge abzuschließen, zu klagen rc) durch landesherrliche Entschließung auf Antrag des Ministeriums des Innern den Vereinen verliehen. Für die Zukunft ist zu unterscheiden: Die Vereine mit „idealen Zwecken", also alle wohlthätigen, wissenschaftlichen, Vergnügungs-, Turn-, Gesangvereine rc., erhalten das langersehnte Recht der juristischen Person einfach durch Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes. Die Vereine mit wirtschaftlichen Zwecken dagegen erlangen in Ermangelung anderer reichsgefetzlichen Vorschriften die Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung; den meisten derartigen Vereinen geben jedoch schon gegenwärtig das Handelsrecht und einzelne Reichsgesetze ohne staatliche Verleihung die vermögensrechtliche Selbständigkeit; so den Aktien-Gesellschaften, Innungen, Krankenkassen, Berufs-Genossenschaften u. a. Für den engen Kreis derjenigen Vereine, die in Zukunft noch der staatlichen 23er« Ahung der Rechtsfähigkeit bedürfen, wird nicht mehr der boroßherzog, sondern das Ministerium des Innern zuständig sein, da diese Entscheidung im künftigen Recht von geringerer Wichtigkeit sein wird; andererseits wird durch die Ueber- tragung an das Ministerium die Gewähr für eine einheitliche Hebung auch fernerhin geboten. Dasselbe gilt in Zukunft für eine Aenderung der Vereinssatzungen. Die Verleihung der Rechtsfähigkeit wird im „Regierungsblatt" bekannt gemacht. Mit der Stellung des Antrages auf Entziehung der Rechtsfähigkeit und mit der Erhebung des Einspruches gegen die Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister wird das Kreisamt betraut. Als Spruchbehörde für die Entscheidung in diesen Fragen bestimmt das Ausführungsgefetz den Provinzialausschuß, der nach seiner Zusammensetzung die Gewähr für ein unparteiisches Urteil giebt. , ,p ,r, ,.r. Eine zweite Gruppe der juristischen Personen bilden die Stiftungen. Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung verlangt das Bürgerliche Gesetzbuch die Genehmigung des Bundesstaates, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Erteilung dieser Genehmigung wird auch künftig in Hessen Sache des Großherzogs sein. Dagegen soll die Entscheidung über ihre Aufhebung, wenn die Erfüllung des Stiftungszweckes unmöglich oder für das Gemeindewohl gefährlich wird, sowie über die Aenderung des Stiftungszweckes dem hessischen Staatsministerium zustehen. Für den Fall, daß eine Stiftung erlischt und feine Bestimmung über' ihr Vermögen getroffen ist, fällt dieses dem Fiskus zu. Das Staatsministerium hat dann über die Verwendung des Vermögens zu verfügen. Um die Ansammlung von Kapital in „toten Händen" zu verhindern, bestehen schon zur Zeit Erwerbsbeschränkungen für juristische Personen, und zwar in Hessen die Verordnungen vom 20. Oktober 1817 und 31. Januar 1820, die jedoch an verschiedenen Unklarheiten leiden. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat die nähere Festsetzung der Erwerbsbeschränkungen der Landes-Gesetzgebung überlassen. Dementsprechend bestimmt das hessische Ausführungsgesetz, daß Schenkungen unter Lebenden und von Todes wegen an juristische Personen (Vereine, Stiftungen) zu ihrer Giltigkeit der Genehmigung des Großherzogs bedürfen, soweit sie Gegenstände im Wert von mehr als 5000 Mark betreffen. Die Genehmigung kann vom Großherzog auf einen Teil der Schenkung beschränkt werden. In dem „Recht der Schuld Verhältnisse", bei dem es sich um die Pflicht des Schuldners zu einer Vermögenswerten Leistung an den Gläubiger handelt, nimmt die Regelung des Leibgedingverträges den breitesten Raum im Ausführungsgesetz ein. In den bäuerlichen Gegenden des Großherzogtums hat sich die im deutschen Rechte wurzelnde Sitte erhalten, daß der alte Bauer noch bei Lebzeiten das Gut an seine Kinder und zwar oft den ältesten Sohn abtritt und sich dafür Unterhalt, Wohnung und Pflege bis zu seinem Tode ausbedingt. Dies wird als Leibgeding, Auszug, Altenteil bezeichnet. 23ei der Verschiedenheit der bäuerlichen Sitten hat das Bürgerliche Gesetzbuch die Regelung dieses Gegenstandes der Landesgesetzgebung Überlassen. In Hessen bestehen zur Zeit keine ausreichenden gesetzlichen Vorschriften hierüber, so daß die Leibgedings- üerträge oft zu langwierigen Prozeffen führen; einen humo- Richter darf eine eigene Meinung haben, politische Rücksichten der einzelnen Staaten sind für seine Stellungnahme maßgebend. Für die Gerechtigkeit der Urteile fehlt mithin jede Gewähr. Im lippischen Falle war der Bundesrat nicht einmal zuständig, denn es handelte sich um einen ganz internen Familienstreit, an dem kein Bundesstaat beteiligt ist, nicht um einen Streit zwischen zwei Bundesstaaten, nicht um eine Gebietserweiterung. Ueber die Thronfolge in einem Staat hat dieser, nicht der Bundesrat zu entscheiden. Ein Thronfolgegericht ohne rechtlich zustande gekommenes Bundesgesetz ist heutzutage unmöglich. - Die Verantwortung für den Kaiser trägt der Reichskanzler, nicht aber für den Bundesrat. Rach der Reichsverfassung sind dessen Beschlüsse unwidersprechlich und unabänderlich, auch für den Kaiser, dem doch das Recht der Ueberwachung der Gesetze zusteht. Der Bundesrat beschließt auch ohne Kontrolle des Reichstags. So nimmt er im konstitutionellen Staate eine absolu- tiftlsche Stellung ein. Dies geht so weit, daß der Bundesrat z. B. einem Einzelstaat ein wichtiges Reservatrecht entreißen kann, ohne daß jemand imstande wäre, seinen Beschluß, anzufechten. Hier ist zweifellos eine Lücke in unserer Verfassung, die nur durch die Errichtung eines Staatsgerichtshofes beseitigt werden kann, der u. a. Konflikte zwischen Kaiser und Kanzler, zwischen Reichstag und Bundesrat, zwischen einzelnen Bundesstaaten, Thronfolgefragen, Ver- fasiungsstreitigkeiten in den Einzelstaaten u. s. w. zu erledigen hätte und sich am besten an das Reichsgericht anlehnen würde. — Sturm und Unwetter. Stündlich treffen weitere Hiobsposten über Sturm und Schneeverwehungen ein. Die Mosel führt Hochwasser und überschwemmt weite Gebiete. Der Hanauer Lokalbahnzug wurde vollständig umgeworfen. Im Schwarzwald herrscht gleichfalls Hochwasser, desgleichen im Sauerland. — Die Donau ist in Sigmaringen aus ihren Ufern getreten, das Wasser steht so hoch, wie es seit 1849 nicht der Fall gewesen ist. Der Betrieb der Donauthalbahn ist unterbrochen, auch sonst hat die Ueberschwemmung großen Schaden angerichtet. Ausland. London, 16. Januar. Den letzten Nachrichten aus Afghanistan zufolge ist der Emir schwer erkrankt. Man befürchtet stündlich sein Ableben. Petersburg, 16. Januar. Eine neue Note d-er russischen Negierung zur Abrüstungsfrage ist soeben an die Mächte' versandt worden. Obwohl, so heißt es in dem Rundschreiben, seit dem Rundschreiben vom August der politische Horizont sich etwas bewölkt und einige Mächte sogar Schritte zur Vergrößerung ihrer Rüstungen ergriffen haben, werde hoffentlich die allgemeine Lage sich wieder günstig für den Erfolg des großen humanitären Unternehmens des Zaren gestalten, Inzwischen halte die russische Regierung einen Meinungs-Austausch zwischen den Kabinetten über den Gegenstand für tätlich, um die diplomatische Erörterung anzubahnen. Wünschenswert sei eine Verständigung über zehn Punkte. — Und nun folgt ein ganzes Bündel von Einzelvorschlägen, das die Absicht verfolgt, die Kriege für die Zukunft humaner zu gestalten. Die Staaten sollen Übereinkommen, die Heeres- und Flottenmacht, sowie die Kriegsbudgets auf bestimmte Zeit nicht zu vermehren, und sich bemühen, sie zukünftig zu vermindern. Zu untersagen sei die Einführung neuer Waffen oder Sprengstoffe, welche mächtiger als die gegenwärtigen sind. Die Note verlangt ferner: die Einschränkung des Kriegsgebrauchs der gegenwärtigen Sprengstoffe von schrecklicher Gestalt und ein Verbot, die Sprengstoffe aus den Ballons zu werfen oder ähnliche Mittel. Ferner ein Verbot unterseeischer Torpedoboote oder ähnlicher Maschinen im Seekrieg. Die Regierungen sollen versprechen, keine Kriegsschiffe mit Sporen zu bauen. Die Anwendung der Genfer Konvention von 1864 auf den Seekrieg; die Neutralisation der Fahrzeuge, welche die bei den Seeschlachten Gescheiterten retten wollen; Abänderung der Deklaration über die Gesetze und Gebräuche des Krieges durch die Brüsseler Konferenz von 1874, welche unratifiziert blieb. Dann die Annahme des ristischen Anstrich hatte der vor einiger Zeit in Oberhessen spielende Prozeß, bei dem man sich darum stritt, ob der alte oder der junge Bauer auf dem vorderen der beiden Herdlöcher in der Küche kochen dürfe! Das AuMhrungsgesetz bringt daher eine einheitliche Regelung des Gegenstandes. Hiernach sind die dem alten Bauern zustehenden Leistungen ihm in seine Wohnung auf dem überlassenen Grundstücke zu bringen; und zwar die Erzeugnisse der Landwirtschaft (Früchte, Gemüse, Wein, Vieh) zu der Zeit, zu welcher sie bei einer ordnungsmäßigen Wirtschaft gewonnen und bearbeitet sind. Gewinnt sie der junge Bauer auf den überlassenen Grundstücken selbst, so muß er von den gewonnenen Erzeugnissen solche von mittlerer Art und Güte liefern. Jährliche Geldleistungen werden Mitte November (Martini) fällig, da bis dahin die Ernte verkauft ist. Hat der alte Bauer einen Einsitz, so muß der junge ihm die Wohnung stets im geeigneten Zustand halten. Aus wichtigen Gründen (Gefahr für die Gesundheit, schweres Zerwürfnis) kann anstelle des Einsitzes für den alten Bauer eine Geldrente treten. Die weiteren Fragen, die von dem Ausführungsgesetz im Gebiete der Schuldverhältnisse geregelt werden, sind meist solche, bei denen das öffentliche Interesse in Betracht kommt. Hierhin gehört zunächst die Haftpflicht des Staates und der Kommunalverbände für ihre Beamten. Die Frage, ob der Staat für den Schaden haftet, den ein Beamter in Ausübung der ihm anvertrauten öffentlichen Gewalt einem Dritten zufügt, wird zur Zeit für die rechtsrheinischen Provinzen verneint, für Rheinhessen dagegen bejaht. In Zukunft wird der Staat im ganzen Großherzogtum für-den Schaden verantwortlich sein, soweit Grundsatzes guter Dienste behufs Vermittlung und des optativen Schiedsverfahrens in Fällen, die dazu geeignet sind. Ein Uebereinkommen über die Art der Anwendung derselben und Feststellung einer übereinstimmenden Praxis bei dem Gebrauch derselben, nichts, was die politischen Beziehungen der Staaten oder die bestehende Ordnung, wie sie durch Verträge eingerichtet ist, berührt, soll zugelassen werden. Die Konferenz soll in keiner Hauptstadt einer Großmacht abgehalten werden, da die Konzentration verschiedener politischen Interessen einen ungünstigen Einfluß auf die Arbeiten haben könnte. Trotz der jüngsten Ereignisse, nämlich Faschodas und der Heeresvermehrungen in verschiedenen Ländern ist die russische Regierung noch der Ansicht, daß die Einberufung der Konferenz ratsam sei. — Jedenfalls werden sich aber verschiedene der Einzelvorschläge von vornherein als gänzlich aussichtslos erweisen. Males und ProvinMes. Gießen, den 17. Januar 1899. Auszeichnung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 31. Dezember 1898 dem seitherigen Beigeordneten Adam Appel ha ns II. zu Osthofen das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Für langjährige treue Dienste" zu verleihen. * • Ordens-Verleihungen. Anläßlich des am Sonntag in Berlin begangenen Krönungs- und Ordensfestes'wurden auch nach dem Großherzogtum Hessen Auszeichnungen verliehen. Es erhielten: Den Roten Adlerorden 3. Kl. mit der Schleife: Breitenbach, Präsident der Kgl. Preußischen und Großh. Hessischen Eijenbahn-Direktion zu Mainz; v. Daum, Oberst ä la suite des 4. ^Großh. Hess. Infanterieregiments (Prinz Carl) Nr. 118 und Kommandant von Darmstadt; Kutz en, Oberst und Kommandeur des 3. Großh. Hess. Infanterieregiments (Leibregiment) Nr. 117; Dr. Ri eßer, Justizrat, Direktor der Bank für Handel und Industrie zu Berlin. Den Roten Adler- Orden 4. Klasse: Anschütz, Justizrath, Marine-Auditeur, Auditeur der Marinestation der Ostsee; Babst, Hauptmann im 3. Großh. Hess. Infanterieregiment (Leibregiment) Nr. 117; v. Worgitzky, Major im Füsilierregiment v. Gersdorff (Hessisches) Nr. 80, kommandiert als Adjutant bei der Großh. Hess. (25.) Division. Den Königlichen Kronen-Orden 2. Klasse: v. Beck, Oberst und Kommandeur des Großh. Hess. Feldartillerie-Regiments Nr. 25 (Großh. Artillerie-Corps); v. Madai, Oberstund Kommandeur des Infanterieregiments Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116. Den Königl. Kronen- Orden 3. Klasse: v. Renz, Oberstleutnant im Großh. Hess. Feldartillerie - Regiment Nr. 25 (Großh. Artillerie- Corps). Das Kreuz der Inhaber: Stiepel, Regiments-Büchsenmacher beim 2. Großh. Dragonerregiment (Leib-Dragoner-Regiment) Nr. 24. Das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold: Neutze, Zeughaus-Büchsenmacher beim Artilleriedepot in Mainz. Das Allgemeine Ehrenzeichen: Bretz, Eisenbahn-Weichensteller 1. Kl., Haltestellen-Aufseher zu Dortelweil (Eisenbahn-Direktionsbezirk Frankfurt a. M.); Frees, Briefträger zu Mainz; Stein, Postschaffner zu Darmstadt. * * Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordneten- Versammlung Donnerstag den 19. Januar 1899, nachmittags 3'/, Uhr: 1. Rechnung der Stadt Gießen für 1897/98. 2. Rechnung des Stadterweiterungsfonds für 1897/98. 3. Voranschlag des Großh. Realgymnasiums und der Realschule für 1899/1900. 4. Die Gehaltsverhältnisse der Volksschullehrer. 5. Baugesuch der Firma Gebrüder Baer für die Marktstraße. 6. Desgl. des Gustav Hamann dahier für die Bergstraße; hier: Dispens. 7. Desgleichen des Heinrich Kockerbeck für die Hillebrandtstraße; hier: Dispens. 8. Desgl. des Heinrich Keßler zn Annerod für die Grünbergerstraße; hier: Dispens. 9. Desgl. des Adolf Geisse für die Kaplansgasse; hier: Dispens. 10. Degl. des Georg Schubecker für den Erdkauterweg; hier: Dispens. 11. Desgl. des Heinrich Winn für die Hofmannstraße; hier: Dispens. 12. Gesuch des A. Kröll nicht von dem Beamten selbst Ersatz zu erlangen ist; der Staat tritt wie ein Bürge für die Schuld seiner Beamten ein. Allerdings kann der Staat nur dann diese weitgehende Verantwortung übernehmen, wenn in einem besonders geordneten Verfahren die Vorfrage entschieden wird, ob die betreffende Handlung des Beamten als eine Ueberschreitung seiner amtlichen Befugnisse oder als eine Versäumung amtlicher Pflichten zu betrachten ist. Diese Untersuchung weist das Gesetz dem obersten Verwaltungsgericht in Hessen zu. Die Haftung tritt bei Beamten, die ausschließlich auf den Bezug von Gebühren angewiesen sind, wie Notare und Gerichtsvollzieher, nicht ein. In unserer Zeit, die unter dem Zeichen des Verkehrs steht, werden die öffentlichen Straßen und Plätze in immer stärkerem Maße zum Betrieb von Dampf-, Pferde- und elektrischen Bahnen benutzt. Dieser Eisenbahnverkehr bringt eine hohe Gefahr mit sich. Nun hat zwar schon das Reichshaftpflichtgesetz von 1871 eine erhöhte Haftbarkeit des Unternehmers festgesetzt für den Fall, daß durch den Betrieb ein Mensch getötet und verletzt wird. Dem gesteigerten Verkehr entsprechend macht das hessische Ausführungsgesetz für die Zukunft den Eisenbahnunternehmer auch für denjenigen Schaden haftpflichtig, der ohne Schuld des Unternehmers bei dem Bahnbetrieb an einer fremden Sache entsteht, sokern nicht der Unfall durch höhere Gewalt (z. B. Blitzschlag) oder durch Verschulden des Jiihabers der Sache verursacht ist. Außer zu Eisenbahnen werden die öffentlichen Straßen jetzt immer mehr auch zu sonstigen Anlagen und Betrieben, wie Gas-, Telegraphen- und Telephon-Leitungen, elektrischen dahier um pachtweise Ueberlassung des hinteren Teiles des bisherigen Viehmarktplatzes. 13. Gesuch des Carl Stohr-1. dahier um Abtretung von Gelände hinter seiner Hofraite. 14. Das Betreten der Bahnstrecke innerhalb der Gemarkung Gießen seitens städtischer Beamten und Arbeiter. 15. Das Oktroi von Steinkohlen; hier: den Kohlenverbrauch der Bieberthalbahn. 16. Das Adreßbuch der Stadt Gießen für 1898/99. • • Hessischer Landtag. Den beiden Kammern der Landstände sind »^Finanzministerium fünf Gesetzentwürfe über die geplante Reform des Staatssteuerwesens zu- aeaanaen. Sie betreffen die Abänderung des zur Zeit bestehenden Einkommensteuergesetzes, die Reform der Vermögenssteuer, die Einführung einer staatlichen Klassenlotterie, einen Gesetzentwurf über die Weinsteuer, sowie einen über die Hundesteuer. Nach der Begründung der. Vorlagen sollen Grund-, Gewerbe- und Kapitalrentensteuer aus dem System der direkten Steuern ganz ausgeschieden werden. Um den Einnahmeausfall zu decken, wird beabsichtigt, die größeren Einkommen etwas höher zu besteuern, und dabei die Progression nach oben zu verschärfen. Em Gesetzentwurf, die Reorganisation der Gemeindesteuern. betr.,, soll den Ständen in Kürze zugehen. P. Stadttheater. In den siebziger Jahren waren L'Arronge und Moser die gefeiertsten Theaterdichter, jener für Volksstück und Posse, dieser für Lustspiel und Schwank. Um etwas ganz Besonderes zu leisten, vereinigten sie sich gelegentlich zu gemeinsamer Arbeit, und diesem Bunde verdankt der gestern gespielte „Registrator auf Reisen" sein Dasein. Das Stück verzichtet auf Spannung in der Handlung und sucht seine Stärke in den mit behaglichem Breite ausgeführten Detailschilderungen, an denen die ziemlich zahlreich erschienenen Zuschauer ihre helle Freude hatten. Natürlich wandte sich das Hauptinteresse dem Gaste zu, Herrn C. W. Büller, der sich in der umfangreichen Titelrolle als prächtiger Komiker mit vielem Erfolge hier einführte. Keine Uebertreibung, keinerlei Effekthascherei beeinträchtigte die vortreffliche Leistung; mit den einfachsten Mitteln, durch natürliche Sprachweise, bezeichnende Bewegungen und wechselndes Mienenspiel verstand es der Gast, die Lächerlichkeit, die der Person des Cäsar Wichtig anhaftet, vollständig zum Ausdruck zu bringen. Oft wirkten an und für sich unbedeutende Stellen durch die Kunst der Kleinmalerei unwiderstehlich komisch. Nach den beiden Kouplets: „Aber sonst war die Stimmung im ganzen famos"- und „Höchste Kultur" wurde Herr Büller so häufig hervorgeklatscht, daß der Zwischenaktsvorhang wegen ^Ueberan- strengung nicht mehr mitthun wollte und sich Plötzlich aus seiner olympischen Höhe losriß. — Unsere einheimischen Kräfte, die größtenteils in Doppelrollen beschäftigt waren, trugen zum Gelingen das Ihrige bei. Die Rolle der Frau Registrator lag in den Händen der Frau Kruse gut, Frl. Sitar di spielte gewandt, doch konnte man ihr ihren Stand als Schauspielerin unmöglich anmerken. Herr D i e tz s ch war als Baurat recht am Platze, Herr Liebscher gefiel wieder wie „Im Weißen Rößl" durch sein naturgetreues Sächseln, Herr Wilhelmi besaß als Zeitungs- Reporter die nötige Neugier und Schnodderigkeit. Herrn Walter war abermals eine Wirtsrolle zugefallen, die er recht natürlich wiedergab. In der Person des Ingenieurs Weller trat Herr Merker, der Not gehorchend, als Sänger eines — beiläufig gesagt — sehr, minderwertigen Liedes auf, doch war er uns als Schauspieler entschieden lieber. Zum Schluß sei noch Herrn Direktor Helm sowohl für seinen derben Schulzen, als auch für seine umsichtige Regieführung alle Anerkennung ausgesprochen. Das Theater war, wie erwähnt, recht gut besucht und glauben wir der Direktion für heute Abend, wo Herr Büller zum zweiten und leider letzten Mal als gefeierter Gast auftritt, ein ausverkauftes Haus verheißen zu dürfen. • * Wetterbericht. Im Nordwesten des Erdteils ist bereits wiederum eine neue tiefe Depression erschienen, deren Centrum am Morgen über den Shetland-Inseln und über der Nordsee lag. Von Norden nimmt der Luftdruck gegen Süden rasch zu, so daß sich die Gradienten verstärkten, und Kraftübertragungen, Schwebebahnen rc. benutzt. Auch hier erscheint es billig, daß man den Unternehmer für die Gefahr, die sein Betrieb hervorruft, haften läßt. Bei ber Verschiedenartigkeit dieser Anlagen läßt sich jedoch nicht, wie bei den Eisenbahnen, eine allgemeine Vorschrift für alle Fälle geben. Das Ausführungsgesetz spricht daher der Behörde das Recht zu, die Erteilung der Genehmigung solcher Betriebe davon abhängig zu machen, daß der Unternehmer je nach dem einzelnen Falle für jeden Schaden oder für gewisse Arten des Schadens, den sein Betrieb verursacht, haftet. Das öffentliche Interesse komntt ferner bei der Regelung einer Frage des öffentlichen Kassenwefens in Betracht. Im allgemeinen muß nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Schuldner auf seine Gefahr und Kosten die Schuldsumme dem Gläubiger seuden. Eine Ausnahme soll jedoch im Interesse einer geordneten Kassenführung wie in Preußen, Bayern und Sachsen so auch in Hessen für öffentliche Kassen gemacht werden: Zahlungen aus einer Kasse des Staates, einer Gemeinde, eines anderen Kommunalverbandes, oder einer unter staatlicher Aufsicht stehenden kirchlichen Vermögensverwaltung sind an der öffentlichen Kaffe in Empfang zu nehmen. Wenn hierdurch den öffentlichen Kassen ein Vorrecht eingeräumt wird, so werden sie in anderer Hin- sicht ausnahmsweise ungünstig gestellt, indem verschiedene Forderungen von öffentlich-rechtlichem Charakter schon in vier Jahren verjähren; namentlich gehören hierzu die Ge- richtskoslen, Stolgebühren, sowie die Abgaben und Gefälle. ? Teiles der ' larl Stohri «erhchÄ, r «Wm 15. Das verbrauch der ^tadt Gießen etn ber Land- enwür^r über Deiens zu- ’ M Zeit be- Vermögens. : n Slasseu- '"steuer, sowie egriindung bei. ltalrentecheuer z ausgeschieben !N, wirb beab- r zu besteuern, rschärsen. Ein besteuern betr.. . ** t- B-i d-r t ;Ä * m.!e L'ä y; cicht daher b« ® rSuti* Aetrttv w* cner bei rlich-" W W,f äi * °hw- ! in M1*' ->»>. * ;Ä,S*» ^bga^ fahren waren dichter, Mer und Schwank. inigten sie sch em Bunde vcr- inf Reisen" nnung in der üt behaglicher tuen die ziem- Freude hatten, dem Gaste zu, umsangreichen a Ersolge hier Essekthascherei den einsachsten ichnende Beweg- h es der Gast, ar Wichtig an- . Oft wirkten i die Kunst der ich den.beiden i ganzen famos" häufig hervor- oegen Meberan- ich plötzlich ans e einheimischen schäftigt waren, Rolle der Frau u Kruse gut, man ihr ihren merken. Herr nawrge- dft Jeiwngs- erigieit. Henn mesallen, die er des Ingenieurs gehorchend, als lX minderwertigen piekt entsteh« .«tot H-w i,! M für feine um- MehtochkN' ®oi uch Wd g'-ub-° ' Herr W«-- erur®«»*“' 'tä ®rblt® i? „ erfÄienen. ""X unb üt'1 lAftbruä äe8‘? d« " nnb ten »etjtWr"' neuerdings sich vielenorts stürmische westliche Winde eingestellt haben. Dabei ist es, zumal auf unserem Gebiete, unter Föhnwirkung ungewöhnlich warm. Das Wetter ist trüb unb wird zunächst unruhig und unbeständig bleiben. — Voraussichtliche Witterung: Unruhiges, trübes Wetter mit zeitweisen Niederschlägen. Schotten, 15. Januar. Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat am 4. d. M. der Marg. Merz, die seit 40 Jahren bei Herrn Hotelier Theodor Cellarius in treuen Diensten steht, das „Ehrenzeichen für treue Arbeit" verliehen. Herr Geheime Regierungsrat Schönfeld überreichte der Jubilarin die Dekoration unter Beifügung eines in feinsinniger Weise ausgestatteten Diploms, in dem ihr die Bedeutung des Aktes klargelegt wurde. Hoffen wir, daß die Jubilarin auch das 50jährige Jubiläum erlebt. „N. H. V." Darmstadt, 16. Januar. Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung vom 16. Januar d. I. dem Großh. Leibarzt Geheimerat Dr. med. Karl Eigenbrodt aus Anlaß seines am 16. d. M. stattfindenden 50jährigen Doktorjubiläums das Komturkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen Allergnädigst zu verleihen geruht. △ Mainz, 16. Januar. Während fast im ganzen verfiossenen Spätiahr bis zu Weihnachten hin die Schifffahrt lvegen niederem Wafferstano Not gelitten hat, ist infolge der heftigen Niederschläge der letzten 10 Tage jetzt plötzlich Hochwassergefahr eingetreten und zwar in einer Weise, die eine Ueberschwemmung des ganzen Rheingebietes befürchten läßt. Von Waldshut stromabwärts wird überall starkes Steigen des Rheines gemeldet und ebenso lauten die Nachrichten vom Main, nur vom Neckar wird Stillstand augezeigt. Hier ist der Rhein, der in einer schlammigen, braunen Masse vor der Stadt vorüberzieht, von gestern auf heute 45 Zentimeter und heute während des Tages ca. 25 Zentimeter gestiegen. Gegenwärtiger Stand ca. 45 Meter. Das städtische Pumpwerk mußte bereits seine Thätigkeit beginnen. Aus der Zeit für die Zeit. Vor 28 Jahren, am 18. Januar 1871, wurde im Spiegelsaale zu Versailles König Wilhelm I. zum deutschen Kaiser proklamiert. Schon seit Oktober 1 870 wurden zwischen Preußen und den süddeutschen Staaten Verhandlungen geführt, die zum Abschluß einer Vereinigung auf Grundlage derVer- faffung des Norddeutschen Bundes führte. Von dem patriotisch gesinnten jugendlichen König Ludwig II. von Bayern ging sodann die Anregung zur Wiederherstellung der deutschen Kaiserwürde aus, ein Gedanke, dem die übrigen Fürsten und freien Städte freudig zustimmten. Vermischtes. ♦ Straßburg, 13. Januar. Ein Unwetter suchte in der letzten Nacht das Rheinthal heim. In Straßburg selbst war die Gewalt des Sturmes und dementsprechend die an- gerichtete Verwüstung groß. Die stärksten Bäume wurden entwurzelt und geknickt, Zäune gebrochen und die Wege mit den abgewehten Aesten besät. Telegraphen- und Fernsprech- drähte wurden zerrissen, und auch vor den menschlichen Wohnungen machte der Sturm nicht halt. Viele Dächer hoch- liegender Häuser deckte der Sturm zum größeren oder geringeren Teil ob oder beschädigte sie schwer, Schornsteine wurden um- geworsen, Fensterläden abgerissen, Scheiben eingedrückt; eine Seilerei wurde vollständig zerstört. Der Fuhrwerks- und Straßenbahnverkehr mußte unterbrochen werden, und ein Lokalbahnzug nach Grasenstaden konnte nicht abgehen. * Hann. Münden, 15. Januar. In Folge der starken Regengüsse der letzten Tage sind unsere Flüsse Fulda, Werra und Weser ganz bedeutend gestiegen. Der Weserpegel an der Tanzwerderspitze zeigt heute mittag einen Wasserstand von 2,22 Meter über Null. Die Wehre bei den Stauanlagen in der Fulda mußten wieder umgelegt werden; da auch die Schiffahrt auf der Weser unterbrochen ist, so find die Schiffe vor Anker gegangen. Auch die Schiffahrt von Münden bis Kassel auf der Fulda muß längere Zeit als geschlossen betrachtet werden; denn bei Wolfsanger ist heute vormittag ein großes Kiesschiff infolge des eingetretenen Hochwassers gegen da» Nadelwöhr der dortigen Schleuse getrieben und hat dabei zirka zwölf Nadel-Böcke sehr geschädigt. Das Kiesschiff ist bei dem starken Anprall sofort gesunken. * Hamburg, 15. Januar. Das letzte Verzeichnis der für das Hamburger Bismarckdenkmal eingegangenen Beiträge schließt mit 450199 Mk. ab. • Basel, 15. Januar. In der Zeit von vierundzwanzig Stunden ist der Rhein um zwei Meter gestiegen, während de» ganzen Sonntags hat er den abnormen Wasserstand von 3,7 Meter behauptet. Dementsprechend führt er auch viel weggrschwemmtes Holzwerk mit sich. Die städtischen Fähren haben ihren Dienst eingestellt. Nach telegraphischen und mündlichen Berichten stehen viele Distrikte der mittleren und der Westschweiz unter Wasser, sodaß an einigen Olten der Eifenbahndienst gefährdet ist. Der hohe Wasserstand der hi r mündenden Wiese hat da» Ausbieten der Dorffeuerwehr nötig gemacht; ein Menschenleben ging letzte Nacht verloren. Der abnorme Thermometerstand (-J- 10 Celsius) hat in einem aroßen Teile der Schweiz den Schnee zum raschen Schmelzen gebracht, sodaß man mancherorts im Hochgebirge Lawinenunglück befürchtet. Auch der Sturm zu Ende der letzten Woche hat zu Wasser und Land übel gehaust, das Landen der Dampfschiffe unmöglich gemacht, Kamine gebrochen und Bäume geknickt. D.L.G. Die Bauten für die Frankfurter Ausstellung der deutschen Landwirlfchafts-Gesellschaft sind vergeben, und zwar zum allergrößten Teil an auswärtige Unternehmer und unter diesen wieder vorzugsweise an Unternehmer, welche bereits aus den vorigen Ausstellungen derartige Arbeiten übernommen hatten. Die Angebote der Frankfurter Werkmeister gingen weit über die sonst gezahlten Sätze hinaus und konnten daher nur zum allerkteinsten Teile berücksichtigt werden. * Von einem bei Wangeroog gestrandete» englischen Schuner wurden der Kapitän und sechs Personen durch das Rettungsboot der Station, „Fürstin Bismarck" gerettet. * Das Gesamthaus der Hoheuzollern umfaßt am Beginn des neuen Jahres 54 Häupter, von denen 44 geborene Hoheuzollern unb 10 angeheiratete Damen find. Auf die preußische Königsfamilie kommen davon 35 Häupter, und zwar 19 männliche, 11 weibliche und 5 angeheiratete Mitglieder. Das fürstliche Haus Hohenzollern zählt 19 Mitglieder, unter ihnen als geborene Hohenzollern 9 männliche, 5 weibliche, und als angeheiratete 5 Häupter. * Aus der „ewigen Stadt." Die Stadtverwaltung von Rom macht bekannt, daß die Einwohnerzahl der italienischen Metropole mit dem 1. dss. Ms. die halbe Million erreicht hat, indem sie sich auf 500,028 Personen belief. Am 20. September 1870, dem Tage des Einzugs der Italiener, betrug die Einwohnerzahl Roms nur 226,622 Personen. * Fürstliche Geschenke. Seit vielen Jahren schicken die Herrscher Europas der Königin Viktoria, wie „Ladys Pictorial" mitteilt, Speisen und Getränke, die ihr Land in besonderer Güte erzeugt. So schickt der deutsche Kaiser seiner Großmutter alljährlich einen Eberkopf. Die Kaiserin Friedrich sendet derselben Pfefferkuchen. Der verstorbene Prinz-Gemahl Albert hatte die deutschen Pfefferkuchen besonders gern; man hat sie auch in England und nennt sie dort „Jngwerbrot", aber die Vollendung der deutschen Pfefferkuchen erreichen sie doch nicht. Die Gabe des Zaren Nikolaus besteht in einem ungeheuren Stör und die des Kaisers von Oesterreich in einem Dutzend Flaschen auserlesenen Tokayers. Der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin sandte letztes Mal zu Weihnachten Gänseleberpasteten und die Kronprinzessin von Griechenland Gewürz und eingemachtes Obst. * Humoristisches zur Fraueufrage. Hin und wieder — so schreibt der „Hann. Cur." — werden auch die Führerinnen der Frauenbewegung bei ihrer oft für sie nicht gerade erquicklichen Arbeit durch erheiternde Kundgebungen aus dem Publikum erfrischt, deren eine jüngst von einem „Antisemi- nisten unb Junggesellen" aus Chemnitz an Frl. Dr. Anita Augsburg gerichtet war, ausgezeichnet durch eine so unfreiwillige Komik, daß ihre Bekanntgabe in weiteren Kreisen das gleiche Vergnügen erwecken dürfte, wie bei der Adressatin: „Geehrtes Fräulein Doktor! Veranlaßt durch die immer weitere Kreise ziehende Frauenbewegung erlaube ich mir hiermit, Ihnen eine Ansicht mitzuteilen, deren Richtigkeit wohl unzweifelhaft dasteht. Die Frau wird wieder in ihre Position zurückgedrängt werden, die sie während Jahrtausenden einnahm, sobald die Kohlenläger erschöpft sind, denn dann kommt wieder die physische Kraft zur Geltung und hat dann die Stunde der Revanche für die Männer geschlagen, unb um so mehr jetzt die Frauen ben Männern zusetzen, um so mehr werden sich s. Z. letztere an ersteren revanchieren. Daß sich die Frau aus ihrer Unterordnung herausarbeiten konnte und noch kann, ist nur infolge des jetzigen Kulturzustandes möglich, der lediglich der vorwärts geschrittenen Technik zu verdanken ist, die wieder nur ein Produkt der Männerwelt ist. Die Kohlenläger sind voraussichtlich in England (dem kohlenreichsten Land der Welt) und in Deutschland in zirka 250 Jahren erschöpft. Auf die Elektrizität, die nach Erschöpfung der Kohlenläger durch die Wasserkräfte zu erzeugen wäre, ist wenig Hoffnung zu fetzen, da die Wasserkräfte in den meisten Kulturstaaten größtenteils schon ausgenutzt sind, auch wird die Umsetzung der Elektrizität in Wärme wohl ohne große Verluste schwer zu ermöglichen sein." — „Ein Anüseminift und Junggeselle." — Frl. Dr. Augsburg soll den Entschluß gefaßt haben, in Zukunft jede ihrer öffentlichen Reden nach Analogie des katonischen „ceterum censeo“ mit dem Appell an die Frauen zu schließen: „Im Übrigen schränket den Verbrauch von Steinkohlen thunlichst ein." Verkehr, Land und Volkswirtschaft. Gießen, 17. Januar. Marktbericht. Aus dem heutigen Wochenmarkt kosteten: Butter per Pfd. at 0.70-0.80, Hühnereier per St. 7—9 2 St. 00—00 Enteneier per St. 9—10 H, Gänse, eiet per St. 14—15 Käse 1 St. 5—8 H, Käsematte per St. 3 Erbsen per Liter 20 Linsen per Liter 30 Tauben per Paar JL 0.80—1.00, Hühner per St. Jt 1.10-1.30, Hahnen per Stück Jü 1 00—1.60, Enten per St. at 1.90—2.20, Gänse per Pfund at 0.50-0.60, Ochsenfleisch per Pfd. 68—74 Kuh- und Rindfleisch per Pfd. 62—64 H, Schweinefleisch per Pfd. 68—76 Schweinefleisch, gesalzen, per Pfd. 80 Kalbfleisch per Pft-„64—66 H, Hammelfleisch per Pfd. 50-70 Kartoffeln per 100 Kilo 6.50 btö 0.00 ac, Weißkraut per St. 00—00, Zwiebeln per Ctr. X 6.25—6.50, Milch per Liter 16 H. Dauer der Marktzeit von 8 Uhr Morgens bi§ 2 Uhr Nachmittags. Während der ersten 3 Stunden der Marktzert darf im Nmherziehen nickt seilgeboten Werdern Neueste Meldungen. Depeschen des Bureau „Herold". Berlin, 17. Januar. Jrn Reichstage hat die freisinnige Vereinigung zu dem Jesuitenantrage des Zentrums den in der letzten Session mit großer Mehrheit angenommenen Antrag Rickert wegen Aufhebung des § 2 des Jesuitengesetzes (Jnternirung und Ausweisung) eingebracht. Berlin, 17. Januar. In das Präsidium des Abgeordnetenhauses werden heute jedenfalls die bisherigen Mitglieder, v. Kröcher, Freiherr v. Heeremann und Dr. Krause, wiedergewählt werden. Berlin, 17. Januar. Die letzte hier fiattgehabte Konferenz medizinischer Sachverstäntnger verschiedener Bundesstaaten beschäftigte sich auch mit dec Frage der Zulassung von Frauen zum medizinischen Studium bezw. der Immatrikulation. Diese Frage wurde nach einer Mitteilung der deutschen Reichs-Korrespondenz zur Zeit als noch nicht spruchreif bezeichnet, zumal sich die Mehrzahl der deutschen Um# verfitäten gegen die Zulassung ausspricht. Im übrigen wurde von allen Seiten betont, daß man keinesfalls eine besondere etwa leichtere Prüfung für Frauen auf Grund von Hospitanten- scheinen für zulässig erachte. Es müßten sich vielmehr Frauen, welche in Deutschland als Aerzte wirken wollen, der gleichen Prüfung wie die übrigen Aerzte unterziehen, ehe ihnen die Approbation erteilt werden könnte. Dies würde allerdings zur Voraussetzung haben, daß tue Immatrikulation voranginge, damit sie ben Vorlesungen beiwohnen können unb ihre Zulassung nicht mehr von dem Belieben eine» einzelnen Professor» abhinge. Vorläufig bleibt den einzelnen Landes Regierungen die Stellungnahme zu der Frage Überlassen. Stuttgart, 17. Januar. Die Steuerreform ist wegen den Forderungen der ersten Kammer zum Tarif und Budget mit 72 gegen 11 Stimmen gefallen. Wien, 17. Januar. Die deutsche Fortschrittspartei und die deutsche Volkspartei beschlossen gestern, in der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses die Obstruktion wieder auszunehmen, um dadurch die erste Lesung des Rekrutengesetzes für 1899 zu verhindern. Der verfassungstreue Großgrundbesitz, die deutsche Vereinigung unb bie christlich-soziale Partei werden sich zufolge Erklärungen, die ihre Obmänner in der gemeinsamen Konferenz der Obmänner der Linken abgaben, an der Obstruktion nicht beteiligen. Prag, 17. Januar. In der gestrigen Sitzung der Prager Stadtverordneten wurde der Antrag des Stadtrates auf Errichtung eines Johann Huß-Denkmal,s auf dem Altstädter Ring mit 47 Stimmen der Jungtschechen gegen 40 Stimmen der Alttschechen und Klerikalen angenommen. Kaschau, 17. Januar. Hier wurde ein gewisser Richard Osterlamm, angeblich Ingenieur aus Deutschland unb ein Mann namens Helfer, ein aus Mähren fluchtiger Solbat verhaftet. Beide hatten in Budapest durch Inserate mehrere Kapitalisten beschwindelt, indem sie an- gabeu, sie hätten ein lenkbares Luftschiff erfunden und auch in Deutschland das Patent erhalten. Sie wollten in Militär-Uniform über die Grenze flüchten, kamen aber nur bis Kaschau. Man fand bei ihnen 2000 Gulden vor. Rom, 17. Januar, lieber die Anarch isten-Kon- ferenz wird jetzt folgendes bekannt. Die Beratungen zerfielen in einen administrativen und in einen politischen Teil. Der erstere betrifft die Einrichtungen der Polizei und der internationalen Verbindungen, der zweite hatte die internationale Gesetzgebung gegen die Anarchisten zum Gegenstand. Haag, 17. Januar. Esterhazy ist gestern wieder in Amsterdam eingetroffeu unb hat im Palasthotel Wohnung genommen. Brüssel, 17. Januar. Die belgische Regierung hat bis jetzt noch von keiner Großmacht Verständigung erhalten, daß die Friedenkonferenz, welche vom Zaren einbe- rufeii worden ist, in Brüssel stattfinden soll. Bisher hätten nur einige Blätter Brüssel als die am günstigsten gelegene Stadt für die Abhaltung dieser Konferenz bezeichnet. Paris, 17. Januar. Auch „Courier du Soir" verzeichnet das Gerücht, daß Esterhazy trotz freien Geleites nicht nach Paris kommen wolle und ein anderes Gerücht, wonach der Justizminister Lebret aus Gesundheitsrücksichten demissionieren wolle. Paris, 17. Januar. , Wie verlautet, wird das Kriegsministerium von dem Parlament wichtige Kredite zur Erbauung weiterer unterseeischer Boote fordern. Paris, 17. Januar. Der Anwalt Esterhazys hat gestern erst den Brief des Staatsanwalts erhalten, worin derselbe mitteilt, daß Esterhazy ohne belästigt zu werden, vom Zassationshof verhört werden könne. Der Anwalt teilte dies sofort telegraphisch nach Holland mit, Esterhazy war aber bereits nach London abgereist, um persönliche Geschäfte abzuwickeln. Es ist unmöglich, daß Esterhazy heute vor dem Zassationshof verhört wird, da er in der kurzen Zeit nicht erjcheiuen kann. Paris, 17. Januar. „Gaulois" meldet, daß vor einigen Tagen ein Mitglied der Regierung von einer hervorragenden politischen Persönlichkeit interviewt wurde, wie er über eine Allianz zwischen Frankreich und Deutschland denke. Der Minister soll erklärt haben, die Politik der schlechten Gesinnung zwischen Deutschland und Frankreich sei nunmehr endlich vorüber. Ueberall, wo Sicherheit vorhanden sei, werde er mit Deutschland Hand in Hand gehen. Er werde dies mit lauter Stimme jedem sagen, der es hören wolle. Was indes eine Allianz betreffe, so sei dies eine andere Sache. Eine Allianz fordere Bedingungen. London, 17. Januar. Die Zeitung „Preß-Assoziation" meldet, daß die englische Regierung Befehl gegeben habe, das Reservegeschwader aufzulöseu. London, 17. Januar. Einem Korrespondenten des „Morning Leader" erklärte Zaüaignac, wenn Dreyfus freigesprochen werden sollte, so würde eine Revolution unvermeidlich sein. Auch Graf de Mun äußerte sich in ähnlicher Weise. Bei Todesfällen übernimmt die Buchdruckerei des Giessener Anzeigers, Schulstrasse 7, die schnellste Anfertigung von Trauerbriefen und Danksagungakarten, welche auf Wunsch couvertlrt geliefert werden. Im Konkurs über das Vermöge» des verstorbenen Kaufmanns Lieb- Nraun Katz in Gießen betragen nach dem ouf der Gerichtsschreiberei Großh. Amtsgerichts Gießen nieder, gelegten Verzeichnis die bei der Schlußverteilung zu berüöstchtigenden bevorrechtigtere Forderungen 17136,38 Mk., welchen in Gemäßhei der gesetzlichen Rangordnung die nur noch 335,86 Mk. betragende Maffe überwiesen ist. Die nicht bevor- rechtigten Forderungen gehen leer aus. Gießen, den 14. Januar 1899. I. Boeck, Konkursverwalter. Iagdverpachtung. Mittwoch den 1. Februar 1899, nachmittags 1 Uhr, soll die der Gemeinde Holzheim zustehende Feld- und Waldjagd auf weitere 6 Jahre auf dem Rathause öffentlich verpachtet werden. Holzheim, den 16. Januar 1899. Großh. Bürgermeisterei Holzheim. Klotz. 666 lInKeistrilllM Holz-Versteigerung im Gkmkiudkumld Aßlar, Distrikte Streitenberg 14a und Bornberg 8 b, am Samstag, d. 2I.Jau.1899. 5 Eichen-Abschnitte mit 1,18 fm, 169 Kiefernstämme mit 92,43 fm, 227 Kiefernstangen. Zusammenkunft morgen» 8 Uhr beim Vorsteher. Ehringshausen, den 16. Jan. 1899. Der Bürgermeister. Hoemann 665 Ettlpfeiiiimyen Frisch eingetroffen: für 11 Liier vorzüglicher Suppe. Eberh. Metzger, Neustadt 8, Frankfurterstraße 1, Ecke Südanlage. Reizende Neuheiten und größte Auswahl in Knallbonbons mit humoristischen und Mützen »Einlagen. <*eschw. Altenpohl Plockstraße 2. 683 Ein Transport schöner Pferde (darunter drei egale Paare) ist eiugetroffeu. 077 Äug. Frensdorf, Gießen, Pferdehaudluug. Stalluna Rheinischer Hof. Vermietungen 614] Elegante 5 . Ztmmerwohnung, parterre, per 1. April zu vermieten. ____________________Bleichstratze 4. 676] Mansardenwohnung mit drei Zimmern und Kücke per 1. Februar zu vermieten. 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