an. r 616 nachmittags, Äerg. l des Borstandes. Etats pro 189SD ! pro 1898/99. pro 1898/99, \ ßkdW afen ist. Unterbliebene 1 Müller 1U, Olli Eag i/,2 Ubtk Nechtold. wBader. der-MMen M. 3,60, leiM Ml- d Wog. ÄN» M 5d;whnM wteb ' i tmb W * LMaM r n. SumW MtzLvoll i Bennett täDdigter lirpl»1 ,n Stationen fil*4' , Friedberg.* ieatz. FridM-' Gedern, S*: ’-de- le,Bleb«rlb* J editio»^01 , um >»«b' „ -e* ' „ benagen ««' $r. 114 Zweites Blatt Mittwoch den 17. Mai 1899 Gießener Anzeiger General-Unzeiger Zlints- unb Aiizeigebltttt für den Kreis <5ief$en. ■n*$*e »en «Azrigea zu der f*r den Weeden Sm «fcheincndm Nummer W wer*. 10 vhr. Bei Postbezug 2 Mark 50 Pf,, vierteljährlich. NezugSpreis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf,, monatlich 75 Pftz. mit vringerlohn. ANe Lnzeigen-BermittlungSstell« de« In- und ÄiittenN, nehmen Snzei-eu für den Gießener Anzeiger tatyfen. t-Mdni p LuSnähme de- Montag-. Die Gießener »ilttfitniriü« ■rtee dem Anzeiger Wih«Uich vierm el briete,t. »it elNon, Expedition und Druckerei: Ar. 7. dagegen erhofft man allseits die besten Ergebniffe bezüglich des Genfer Abkommens. Dem Kongresse werden blos jene acht Programmpunkte zur Beratung vorgelegt, die aus dem Rundschreiben des Grafen Murawiew vom 11. Januar dieses Jahres bekannt sind. In mehreren Programmfragen dürfte ninsbesondere die Amerikaner Initiativanträge stellen. Ihre Vertreter werden in der Frage der Schiedsgerichte weitgehende Vorschläge machen, ferner eine umfassende Erweiterung des Pariser Abkommens von 1856 beantragen, in dem Sinne, daß in Seekriegen Ladungen, die nicht als Kriegskontrebande erklärt sind, nicht beschlagnahmt werden dürfen. Bezüglich der Dauer der Konferenz ist man nur auf Vermutungen angewiesen. Die amtlichen Stellen glauben nicht, daß sie vor sechs Wochen enden werden. Wahrscheinlich wird sie bis Anfang Juli dauern. Schon in der zweiten Sitzung sollen sich die Subkomitees konstituieren, in deren Schoß die Hauptaufgaben des Kongresses gelegt werden. Während diese beraten, wird eine Anzahl von Delegierten Haag wieder verlassen und erst zu den gemeinsamen Schlußsitzungen wiederkehren. Madrid, 15. Mai. Mittelst königlichen Dekrets werden alle in Spanien wohnenden Ausländer dem gleichen Zuschlag der direkten Steuern unterworfen, wie die spanischen Untertanen. Konstantinopel, 15. Mai. Das seit dem 28. April mit Waffen und Munition von hier nach Tripolis abgegangene Kriegsschiff Muhamed ist bisher nicht an seinem Bestimmungsorte eingetroffen. Gratispeilagn: Gkfftnrr FamMenbtätter, Ker hrWtze Landwirt, Mütter für hessische gtottesfamte._________________ lich der Sanmun-Bucht doch bemächtigen werde. — DaS Ministerium wird von der Rechten, vom Zentrum und von der Gruppe Crispi unterstützt werden, kann somit auf eine sichere, wenn auch nicht sehr große Majorität rechnen. Venedig, 15. Mai. Das Komitee der internationalen Kunstausstellung schrieb eine Belohnung von 100 Lire für die Entdeckung des Thäters aus, welcher mehrere Kunstwerke ausländischer Künstler beschädigt hat. Professor Lencher autorisierte das Komitee, seine beschädigten Bilder reparieren zu lassen. Niederlande. Schon vor einigen Tagen sind im Haag die ersten Vertreter zur Friedenskonferenz eingetroffen. Die Eröffnungssitzung der Konferenz, die den amtlichen Namen Conference de la Paix erhallen hat und deren Verhandlungen in französischer Sprache geführt werden sollen, ist für Donnerstag den 18. Mai, mittags, im Oramen- saal des „Hauses im Busch" anberaumt. Der niederländische Minister des Aeußern, Beaufort, wird die Konferenz namens der Königin begrüßen und sodann den Vorsitz an den russischen Vertreter, Botschafter v. Staal, abgeben, welcher hierauf die Eröffnungsrede halten wird und in bedeutsamer Weise den Wünschen und Hoffnungen seines Gebieters Ausdruck geben dürfte. Da der Eröffnungstag auf den Namenstag des Zaren fällt, wird sich eine besondere Huldigung für den Zaren als den geistigen Urheber des Kongresses von selbst ergeben. Die Königin ist von der Residenz abwesend, sie befindet sich in Badenweiler; man weiß noch nicht, in welcher Art die jugendliche Herrscherin die Gäste feiern wird; allein sie kehrt Ende dieses Monats zurück, worauf über die Hoffestlichkeiten entschieden werden soll. Im Haus im Busch, das einer gänzlichen Restaurierung unterzogen wird, wurden drei Zimmer für die Kommission des Kongresses eingerichtet, jedes Zimmer mit 26 Plätzen, da 26 Mächte vertreten sind; ferner mehrere Zimmer für die Sektionen. In jeder Sektion werden acht Vertreter sein. Man gedenkt, drei Sektionen zu wählen, und zwar eine für die Verbesserung des Genfer Abkommens, die zweite für die Schiedsgerichtsfrage, die dritte für die Abrüstung. Letztere wird nach der Anschauung unterrichteter Diplomaten wohl am wenigsten zu thun haben; «»reffe für Depeschen: Anzeiger ♦Ulte. Fernsprecher Nr. 51. Nom, 15. Mai. Das neue Ministerium leistete heute iNrmiltag 10 Uhr die Angelobung. Die Blätter beurteilen das neue Ministerium je nach ihrer Partei-Schattie- inmg, im allgemeinen jedoch nicht ungünstig. tfom, 14. Mai. Das Ende der Ministerkrisis i!ffdur?ch die vom Könige verfügte Genehmigung der neuen ' Kimfterliste herbeigeführt worden. General Pelloux, als laienhafter Mann bekannt, der gewissenhaft danach strebt, iltn öi-elen und argen Uebelständen in der Verwaltung ab« Reifen und das Land mit Reformen zu beglücken, bleibt • u brr Spitze des Kabinetts und des Ministeriums des ; Hmm: im übrigen ist mit wenigen Ausnahmen das Kabinett ttjanj umgeftaltet. Der verdiente Unterrichtsminister Baccelli il-leibt, dagegen übernimmt statt San Marza der General 'Mrri das Kriegsministerium und an Stelle Canevaros : MMi-Venosta das Auswärtige, ein Amt, das er schon i nehm als, besonders im Kabinett Nudini, verwaltet hat. t Sminno ist nicht, wie es zuerst hieß, ins Ministerium ein- i idretem, sondern hat das Schatzministerium seinem Anhänger Melli und das Ackerbauministerium seinem früheren Unter« fWefretär Salandra überlassen; allein er hat dem Kabinett ^tlloup: seine Unterstützung versprochen, was für dieses sehr rwtrtbO'tt ist, da Sonnmo gegenwärtig unter allen italienischen Mittlern das größte Ansehen genießt. Was nun die aus- »wldig'C Politik betrifft, so wird Visconti-Venosta, der als j-mzosenfreund gilt, die besser gewordenen Beziehungen zu s^iMeich weiter pflegen, ohne deswegen irgendwie vom 2 Oktibiunde abzulassen. In Betreff der Chinapolitik nimmt nn:en o n, daß Italien nicht zurückweichen, sondern sich schließ- Deutsches Reich- Berlin, 15. Mai. Im Abgeordnetenhause wurde 1 HRile die Beratung des Kommissionsberichtes über den An- limg Äamp, betreffend die Arbeiternot in der Landwirtschaft, Yw brr Ziffer 10 des Antrages fortgesetzt. Die Ziffern 10, : kl, 18 wurden unverändert angenommen und die dazu ein» Frachten Anträge abgelehnt. Mates und MoomsteSes. Gießen, den 16. Mai 1899. ** Sch-ldieustnachrichten. Der Lehrer an der höheren Bürgerschule zu Dieburg Joseph Diehl wurde zum Leiter dieser Anstalt mit der dienstlichen Benennung „Rektor" ernannt. Dem Schullehrer Friedrich Eitel zu Ernsthofen wurde eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ginsheim, dem Schullehrer Otto Gr emm zu Freiensteinau eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Eichelsdorf, dem Schulamtsaspiranten Philipp Reinig aus Pleitersheim eine Die Bedeutung der Buchführung und der Kalkulation für das Handwerk und Kleingewerbe. (Nachdruck verboten.) I. Die Führung von Geschäftsbüchern. Trotz angestrengter Thätigkeit kommen gor viele Handln Mr und Kleingewerbetreibende auf keinen grünen Zweig. M» Schuld dafür liegt zum nicht geringen Teile bei den HMdwerkern und Kleingewerbetreibenden selbst. Weshalb? rSiril sie keine Geschäftsbücher führen. Sie meinen, sie HMn. dies nicht nötig, weil sie nicht unter die Bestimmungen ö k8 Handelsgesetzbuches fallen. Allerdings, nach dem allgemeinen deutschen Handels- ist nur jeder Kaufmann zur Führung von Geschäfts- b ilta verpflichtet, zur Führung von Büchern, aus denen fitüit Handelsgeschäfte und die Lage sei ies Vermögens vollst iLidig zu ersehen sind, und die Vorschriften des Handels- g,jchtzbmches über die Handelsbücher finden auf Handwerker, ft'M auf Personen, deren Gewerbebetrieb nicht über den U lioimg des Kleingewerbes hinausgeht, keine Anwendung. AM, wenn leider sehr viele Handwerker und Kleingewerbe- tmtoibe von dieser Vergünstigung des Handelsgesetzes Mckaach machen, wenn sie, darauf sich berufend, sagen: ,„M brauchen es nicht", so befinden sie sich doch in einem gMttigen Irrtum. Das Gesetz freilich zwingt sie nicht MissLhrung von Geschäftsbüchern, darin haben sie recht, geschäftliche Klugheit und Vorsicht, die Sorge um das gM, ehrliche Fortkommen, der Selbsterhaltungstrieb, das I^nlkie ffe an der eigenen Existenz und an der Existenz seiner Mmiläe, der gesunde Menschenverstand muß jeden Geschäfts- miM mehr als irgend ein Gesetz dies thun kann, zur FUnmg von Geschäftsbüchern drängen. Viel Berger, eOttifit und Zank wird durch die Führung geordneter GbG':stsbücher verhindert. Jeder Geschäftsmann uiinl Handwerker ist daher, wir wollen sagen, nicht dilmhldas Gesetz, nein, er ist moralisch verpflichtet, Gi ilchfäftsbücher zn führen, das heißt, die Pflicht zur Führung von Geschäftsbüchern muß von selbst ihm einleuchten, muß von selbst sich ihm aufdrängen. Geordnete Geschäftsbücher geben eine leichte und genaue Uebersicht über den Stand des Gewerbe- oder Handwerksbetriebes, über die Einnahmen und Ausgaben desselben, über das Verhältnis zu den Schuldnern und Gläubigern, über die Vermögensverhältnisse, sie lassen ersehen, an welchem Artikel Geld verdient oder zugesetzt wird, ob die einzelnen Unkosten — Löhne, Miete u. a. — im richtigen Verhältnisse zum Umsätze und Gewinn stehen, ob bei der Kalkulation und bei Voranschlägen eine zutreffende Gewinnberechnung gemacht ist oder nicht, u. a. Wer feine Geschäftsbücher führt, der ist nicht in der Sage, festzustellen, in welchen Vermögensverhältniffen er sich befindet, er kann seine Einnahmen und Ausgaben nicht übersehen, er weiß nicht, ob er geschäftlich Fortschritte macht oder ob er zurückgeht, ob er mit Erfolg arbeitet ober ob er von seinem Vermögen zusetzt. Gerade in dem Umstande, daß feine Geschäftsbücher geführt werden, ist oft das Zurückgehen manches Gewerbe- und Handwerksbetriebes, mitunter sogar der gänzliche Ruin desselben zu finden. Eine praktische, leicht übersichtliche, für alle Gewerbe- und Handwerfsbetriebe paffende Buchführung ist schwer zu schaffen. Es soll hier auch weniger erörtert werden, wie, nach welchem System der Gewerbetreibende und Handwerfer Geschäftsbücher führen soll — es giebt Methoden einfacher Art genug, die jeder erlernen und beobachten form — nein, weshalb und warum Geschäftsbücher zu führen sind, das ist für uns die Hauptsache. Da eine für alle Verhältnisse paffende Buchführung, wie erwähnt, schwer zu schaffen ist, so schreibt auch das Gesetz eine bestimmte Zahl und eine bestimmte Art zu führender Geschäftsbücher nicht vor, es verlangt nur, daß die Handelsgeschäfte und die Lage des Vermögens aus den Geschäftsbüchern zu ersehen sind. Jedem Gewerbetreibenden und Handwerfer bleibt daher überlasten, Zahl der Geschäftsbücher und Art der Buchführung seinem Geschäftsbetriebe entsprechend selbst zu bestimmen. Als wichtigste und notwendigste Geschäftsbücher erwähnen wir folgende: 1. Das Jnventurenbuch. Die Führung der Geschäftsbücher hat auszugehen von der Inventur, der Aufstellung des Vermögensverzeichnisses. Bei dem Beginne eines Gewerbe- oder Handwerksbetriebes hat der Gewerbetreibende ober Handwerker sein gesamtes Besitztum, sein Vermögen — Grundstücke, Laden-, Kontor-, Werkstätten-Einrichtung, Warenlager, Werkzeuge, Kapitalien, Außenstände, das, was er von andern zu fordern hat u. a. — genau zu verzeichnen und den Wert der einzelnen Vermögensstücke anzugeben. Bei der Feststellung des Wertes der einzelnen Vermögensstücke ist der Selbstkosten- ober Einkaufspreis derselben anzunehmen, oder, wenn der Wert derselben im Lause der Zeit sich erhöht oder vermindert hat, der Wert, welchen die Vermögensstücke zur Zeit der Aufnahme der Inventur haben. Zweifelhafte Forderungen sind nach ihrem wahrscheinlichen Werte einzustellen, fruchtlos eingeklagte, unbeitreibliche Forderungen abzuschreiben. Was so der Gewerbetreibende und Handwerker als sein Vermögen ermittelt, sind die sogen. Aktiva. Davon kommen in Abzug die Schulden, alle Forderungen, welche andere an den Gewerbetreibenden und Handwerker haben, die sogen. Passiva, und es ergiebt sich nach Abzug der Passiva von den Aktiven das Reinvermögen, welches der Gewerbetreibende und Handwerker tatsächlich hat. Die Inventur, die Feststellung des Vermögens, ist einer der wichtigsten Teile der Buchführung. Sie muß deshalb in jedem Jahre mindestens einmal gemacht werden. Zu welcher Zeit im Jahre sie zu machen ist, liegt in dem Ermessen des einzelnen Gewerbetreibenden ober Hanbwerkers, ob entweber am Schluß eines Geschäftsjahres ober zu Neujahr ober in geschäftsstiller Zeit. 2. Kassenbuch. In dasselbe werden alle baren Einnahmen und Ausgaben eingetragen. 3. Das Hauptbuch. Dasselbe dient im wesentlichen dazu, eine Uebersicht zu geben darüber, von wem der Gewerbetreibende und Handwerker etwas zu fordern hat, über die Debitoren, die Schuldner, sowie darüber, wer von dem Gewerbetreibenden und Handwerker etwas zu fordern hat, über die Kreditoren, die Gläubiger. Für jeden Schuldner wird ein besonderes Konto angelegt, das Debitorenkonto, ebenso für jeden Gläubiger Würdigung anordnen, und nicht nur den Kunden allein, sondern auch den Lieferanten gegenüber kann die Beweis- kraft der Bücher im gegebenen Falle geltend gemacht werden. Auch auf den den Gewerbetreibenden und Handwerkern emzuräumenden Kredit ist die Führung von Geschäftsbüchern von großem Einfluß. Genossenschaftliche Kreditkassen gewähren überhaupt nur Kredit, wenn der Kredit- bedürstige in der Lage ist, sich über seine Vermögensver- hältmsse gehörig auszuweisen, und jeder vorsichtige Lieferant wird sicher lieber demjenigen seine Waren auf Kredit hin- geben, der auf Ordnung hält und diese Eigenschaft in seiner Buchführung bekundet, als demjenigen, der ohne Geschäftsbücher, also ohne Uebersicht, „aus gut Glück" in den Tag hmemwirtschaftet. DaS beste Mittel zur Gewinnung von Kredit sind ordnungsmäßig geführte Geschäftsbücher. Gewerbetreibende und Handwerker, welche keine Geschäftsbücher führen, sind, wenn sie zu hoch zur Ein- kommensteuer hinsichtlich des Einkommens aus Handel und Gewerbe oder zu hoch zur Gewerbesteuer hinsicht- Uch des Geschäftsertrags und des gewerblichen Anlage- und Betriebskapitals veranlagt sind, in schlimmer Lage. Schätzung der Veranlagungsbehörde und Schätzung des Gewerbetreibenden und Handwerkers stehen sich gegenüber, letzterer aber ist gesetzlich verpflichtet, zu beweisen, daß das von ihm behauptete Einkommen oder der von ihm behauptete Geschäftsertrag der richtige ist. Diesen Beweis kann er nur durch ordnungsmäßig geführte Geschäftsbücher erbringen, kann er dies nicht, so gilt die Schätzung der Veranlagungsbehörde. Jeder Gewerbetreibende und Handwerker, ohne Unterschied der Art und des Umfanges, muß deshalb für Steuerzwecke wegen Feststellung seines Einkommens und seines Geschäftsertrages sowie die Höhe seines gewerblichen Anlage- und Betriebskapitals Geschäftsbücher führen. m für die Unterlassung der Führung von Geschäftsbüchern tritt ein, wenn der zur Führung von Büchern verpflichtete Gewerbetreibende und Handwerker in Konkurs gerät. Schon die bestsituiertesten Geschäfte sind durch allzustarke Konkurrenz, unglückliche Konjunkturen, unerwartete Geschäftskrisen, u. a. in Zahlungsunfähigkeit geraten. Nur ordentliche Geschäftsbücher können dann Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Eichelsdors übertragen, dem Schulamtsaspiranten Karl Pracht aus Lich wurde die II. Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Vonhausen, dem Schulamtsaspiranten Wilhelm Schmeel aus Bettenhausen die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Heisters, dem Schullehrer Konrad Dechert zu Eichloch und dem Schulamtsaspiranten Peter Wahlig aus Lorsch Lehrerstellen an der Gemeindeschule zu Nieder-Saulheim, dem Schulamtsaspiranten Heinrich Junker aus Lich eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Schwanheim, dem Schulamtsaspiranten Christoph Eckert aus Klein-Winternheim eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Marienborn übertragen; der von dem Herrn Fürsten zu Löwenstein- Wertheim-Rosenberg und dem Herrn Grasen zu Erbach- Schönberg auf die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Kimbach präsentierte Schulamtsaspirant Philipp Asth e im er aus Bischhofsheim für diese Stelle bestätigt; dem Geometergehilfen Johannes Weimar aus Klein-Gumpen wurde das Patent als Geometer II. Klasse für den Kreis Erbach erteilt; dem Schullehrer Heinrich Dirlam zu Lauter wurde die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Stockhausen, dem Schullehrer Christoph Kredel zu Stockhausen wurde i die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Lauter, dem Schulamtsaspiranten Karl Schenkelberg aus Pfasfen- Schwabenheim wurde eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Bürstadt, dem Schullehrer Georg Müller zu Zahmen wurde die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Hörgenau, dem Schullehrer Peter Grund zu Hahn wurde eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Pfungstadt, dem I Schullehrer Wilhelm Fröhlich zu Erzbach wurde eine I Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Wald-Uelversheim, I dem Schullehrer Valentin Leonhardt zu Rodau wurde I eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Auerbach über- I tragen; der Lehrer an der Volksschule zu Offenbach Friedr. I Messinger wurde zum Lehrer an der höheren Mädchen- I schule daselbst, unter Belassung in der Kategorie der Volks- I schullehrer, ernannt; dem Schullehrer Heinrich Hedderich I zu Nierstein wurde die Lehrerstelle an der Gemeindeschule I 2« Helmhof, dem Schullehrer Anton Röser zu Helmhof I wurde die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Boben- hansen I, dem Schullehrer Wilhelm Heu sing zu Boben- I hausen I wurde eine Lehrerstelle an der evangelischen Schule | zu Nierstein, dem Schullehrer Peter Diehl zu Einarts- I hausen wurde die II. Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu I Ruppertsburg übertragen. ** Eine merkwürdige Kalendereigeutümlichkeit des Jahres I 1899, die bei den bevorstehenden Feiertagen wieder in I Erinnerung kommt, ist, daß der Kalender dieses Jahres ganz mit demjenigen des Jahres 1893 übereinstimmt, mithin auch sämtliche Feste aus denselben Tag und dasselbe Datum I sallen. Der Fall, daß Ostern wieder auf den 2. April I «nd Pfingsten wieder auf den 21. Mai fallen, wie in den I Jahren 1893 und 1899, wird erst in den Jahren 1961 I und 1972 wieder eintreten. I *t Die Muller im Kampfe um ihre Existenz. Unter I dieser Überschrift schreibt die „D. A. Z. f. L.": Die kleine | und mittlere Müllerei kämpft zur Zeit einen schweren Kampf > ums Dasein. Der Wert der kleinen Mühlen ist jetzt I infolge der ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse um volle Zweidrittel gesunken. Eine Mühle, welche vor zehn Jahren noch einen Kapitalwert von 60 000 Mk. hatte, wertet heute nur noch 20 000 Mk. Bei einem Durchschnittswert von 30 000 Mk. für jede der noch vorhandenen 30 000 Mühlen würde sich eine Gesamtsumme von 900 Millionen ergeben, ■ der Verlust an Nationalvermögen infolge des Rückgangs I der Werte um zwei Drittel also auf 600 Millionen sich belaufen. Es ist ganz selbstverständlich, daß solche Verluste ! nicht eintreten dürfen und infolgedessen der Kampf der Müller von allen produktiven Ständen aufs wärmste zu unterstützen ist. Im wirtschaftlichen Leben muffen alle gewerblichen Stände Hand in Hand gehen; denn wo der eine I leidet, empfindet es sehr bald auch der andere. Namentlich dre Landwirtschaft ist aufs engste mit der Müllerei verbun- I den. Beider Feind ist derselbe: das Goßkapital. Der stete I Rückgang der kleinen und mittleren Mühlenbetriebe ist die I Folge des Anwachsens der Großmühlen. Das läßt sich I statistisch nachweisen. Die 8—9000 kleineren Mühlen, I welche in den letzten fünf Jahren im Deutschen Reiche eingegangen sind, waren die Opfer der erdrückenden Konkurrenz I der Großmühlen, welche 20—40 000 Sack in der Woche I mahlen. Als Mittel zur Abhilfe ihrer Not verlangen die I Müller eine staffelförmige Fabriksteuer. Eine Petition der Kleinmüller des Großherzogtums Hessen verlangt folgendes: I Sämtliche Mühlen, welche - weniger als 200 Sack Getreide I in der Woche vermahlen, sind von der Fabrik-Steuer zu be- I freien. Betriebe von größerer Produktion unterliegen einer I Fabriksteuer, und zwar bei einer Wochenproduktion von 200 I bis 1000 Sack 2 Mk. pro Sack zu 100 Kilo, von 1000—2000 I Sack 3 Mk. pro Sack zu 100 Kilo und von 3000 Sack und höher 4 Mk. pro Sack zu 100 Kilo. Die Müller thun dar, daß । die Großmühlen absolut nicht notwendig sind, um den Bedarf der Konsumenten in Deutschland zu decken, daß die Kleinmüllerei sehr wohl hierzu imstande ist. Aus alle Fälle hat die Landwirtschaft, deren Abnehmer gerade die Kleinmüller sind, das größte Interesse an der Erhaltung dieser Betriebe. Die Riesenmühlen vermahlen vorwiegend ausländisches Getreide, dies erhellt schon daraus, daß solche Großmühlen Sätzen zusammengefaßt: 1. Die Präparanden-Anstalten sind aufzuheben. 2. Die Vorbereitung für die Schullehrer- Seminarien erfolgt auf den Realschulen. 3. Der Seminar- kursus umfaßt 4 Jahre, von denen die beiden ersten der allgemeinen Bildung und die beiden letzten der Fachbildung zu widmen sind. — Die Verfasser der Denkschrift erhoffen von der Durchführung dieser Forderungen eine neue Epoche in dem Volksschulwesen unseres Hessenlandes, vorbildlich für das große deutsche Vaterland. giebt ein klares Bild von der Entwickelung der Ausbildung der Volksschullehrer in unserm Großherzogtum. Nach einer Einleitung folgen drei Abschnitte: I. Die Ausbildung der Volksschullehrer in Hessen von der Errichtung des ersten Seminars bis zum Erlaß des Bolksschulgesetzes. II. Die Ausbildung der Volksschullehrer in Hessen von dem Inkrafttreten des Volksschulgesetzes bis zur Gegenwart: 1. die Präparandenanstalt, 2. das Seminar. III. Die Ausbildung der Volksschullehrer in der Zukunft: 1. die allgemeine Bildung des Volksschullehrers, 2. die Berufsbildung des Volksschullehrers oder das Lehrerseminar der Zukunft. — freiSlüS I Offenbach, 13. Mai. Die Untersuchungen über die stehungsursache des Kasernenbrandes haben bisbei » feinem Resultat geführt, untres scheint fraglich, ob dicb Ursache überhaupt wird fefigestellt werden können. Geßm nachmittag waren der kommandierende General des 18 fee korps von Lindequist und General von Plötz hier amvc^ um sich Bericht über das Feuer erstatten zu laffen anb bie Brandstelle zu besichtigen. Von der vorübergehende Uu. legung des Bataillons nach Mainz oder Griesheim, mtt cm Gerücht wissen will, ist keine Rede; die Mannschaft 1 werden vielmehr, soweit sie nicht in den Exerzierhäusern >- Unterkommen finden können, in Bürgerquartieren unter. gebracht werden. Das Mauerwerk des ausgebrannten HaupI- baues hat dem Anschein nach, dem Feuer wie dem Wasser gleich guten Widerstand geleistet, sodaß an die foforhot Wiederherstellung unter Benutzung dieses Mauerwerks y ba$t werben fann. Die nötigen Arbeiten zur Austrvcknunz und Ueberbachung sollen ohne jeben Zeitverlust vorgenominn werben. £>« afq Von der Bergstraße, 14. Mai. Laut Nr. 4 des „Berg, straßer Fremdenblatt", beträgt die Fremdenfrequenj für Jugenheim 456 und für Auerbach 238 Personen. Mai. In verflossener Nacht start plötzlich, wie es scheint, infolge eines Schlaganfalles, ba in weiten Kreisen bekannte Hotelbesitzer Reuter (Bahnhl^ Hotel) hier, der heute seinen 68. Geburtstag hätte feien können. Das Hinscheiden des allgemein beliebten und hoch geachteten Mannes wird hier sehr schmerzlich empfunden. Worms, 14. Mai. Frhr. Hehl zu Herrnsheimhat für die Zwecke der Lungenheilstätten-Bewegung 3000000$! gezeichnet. ** Die gefürchteten Kallernckfalle, die im nördlichen Deutschland am 11., 12. und 13. Mai einzutreten pflegen, sobald nördliche oder östliche Winde wehen, sind diesmals zu allgemeiner Zufriedenheit ausgeblieben. Die „gestrengen Herren" Mamertus, Pankratius und Servatius, auch „Eismänner" oder die „Eisheiligen" genannt, brachten uns statt der üblichen Kälte die schönsten Maientage. ** „Die Ausbildung der Volksfchull-Hrer im Großherzogtum Hessen". Eine Denkschrift, herausgegeben von dem Vorstand des Hessischen Landeslehrer-Vereins. Gießen, Kommissionsverlag von Emil Roth. — Die Denkschrift 25 S-mq : «PWt in grob Herren-S ßtW O \ . , Hosent re. re. all gtknrnf 3« unfer N eingetragen, baß W Hgel In &ti Haadeltgervnbe ai Siegmund Enge LimMNgen ist, ba Wichen Pv vntnM. Lich, am 18. Ä Großh. V wenigstens den ehrlichen Namen des bankerotten Gewerbetreibenden und Handwerkers retten und die Strafen wegen, fahrlässigen Bankerotts von ihm abwenden, denn allein die Geschäftsbücher können Aufschluß geben darüber, ob der bankerotte Gewerbetreibende und Handwerker leichtsinnig und unehrlich mit den ihm kreditierten Waren und Gelbe gewirtschaftet hat oder nicht, ob er über seine Verhältnisse! hinaus gelebt und übermäßigen Aufwand getrieben hat. Bon großer Bedeutung schließlich ist die Führung vo» Geschäftsbüchern, wenn ein Geschäft verkauft werden soll oder wenn der Gewerbetreibende stirbt. Der Käufer will glaubhafte Auskunft haben über den jährliche« Geschäftsumsatz, über den Gewinn, über die Kundschaft, u. a.„ diese glaubhafte Auskunft kann er nur durch Geschäftsbücher erhalten. Bei dem Tode des Gewerbetreibenden, namentlich wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, muß das Vermögen festgestellt werden. Wenn Geschäftsbücher geführt: werden, so ergeben dieselben schnell das Vermögen, werde«: aber keine Geschäftsbücher geführt, so ist es recht schwer^ genau zu ermitteln, was an Schulden noch zu begleichen: bleibt, welche Forderungen noch einzutreiben sind, u. und — manche Forderung wird dann nicht selten bestritten, und es ergeben sich Verluste hier und da. Die Wichtigkeit und Bedeutung der Führung von Geschäftsbüchern für jeden Gewerbetreibenden und Handwerker ohne Unterschied liegt hiernach klar auf der Hand- Allen Gewerbetreibenden und Handwerkern, die nicht tty1 Uebersicht über ihre Einnahmen und Ausgaben und M ihr Vermögen in den Tag hineinwirtschaften wollen, die stets, mag sie treffen was will, in der Lage sein wollen, nachzuweisen, wie groß ihr Vermögen und Einkommen ift- ober welchen Wert ihr Warenlager gehabt hat, oder »ie sie gewirtschaftet haben, bie, wenn schwere GeschäftskristE sie treffen sollten, wenigstens ihren ehrlichen Namen z» retten imftanbe sein wollen, allen biefen Gewerbetreibende» uub Hanbwerkern, auch wenn sie nicht burch Gesetz zur Buchführung verpflichtet sinb, rufen wir barum einbrix^ lichft zu: führt Geschäftsbücher! , „ Zdjulftt, “finden strumpt( Sch Sie in S”«1! oon EZ di°lm •£. " ftau en#1' ’ Urigenf1® ' streSung gelE Gießen, den @eb. W-M folgende Km 5iimenrrgistn gei 1. Peter botf, Kleinmüller, wie ber Mittelstanb überhaupt, stets ihre eifaj1' Förberer unb Fürsprecher finben. Kr. Steinheim bei Hungen, 13. Mai. Bei der iiW hler stattgefunbenen Bürg er meister wähl qab her wählte Bürgermeister seinen Wählern ein Mahl. mürbe aber burch einen traurigen Vorfall gestört. Eine w Wähler hatte tapfer zugesprochen, war eben im $tQn^ seinen Braten zu zerschneiben, auf einmal saß er rconnU ba. Em Schlaganfall hatte feinem Leben ein Ende oemarf Darmstadt, 15 Mai. An ber Technischen Hnä schule bauern bie Pfingstferien vom 19. bis 30. Mai 1 Gegen Enbe berfelben, vom 27. bis 29. bs. Mts unter nimmt Herr Geh. Hofrat Professor Dr. Lepsiüs r Knien Hörern eine geologische Exkursion in bas in duft Beziehung hochinteressante Gebiet bes Mainzer Texte- beckens. ”tr»88e xcefsior Bf en! Bf en! Nervenstärkende Ernährung! i Man verlange Prospekt. 3840 2. 4. Gebrüder Görlach in Eberstadt. Verlobung in Schleifen 3963 Lampenfabrik. 3962 Portugiesen Mexikaner 6 Stadt WormS unk. b. 1901 4 Monopol-Sriechen von 1887 M. crq Oesterr. StaatSbabn v. 1886 00.00 4 Sisenb. Rentenb DM Stal. staatSgar. Äsend. 60.85 4 Buderus Obl. ®elb Brief WP --- fit "*V [4(ni KomMirreenzlos in Preis u. Qualität ift« i«" Darmst. Bk.-Nctien 284.80 Pneumatic Mretgeluche ODfTcnc Stellen (ßiiilifehluiigeii Vermietungen Zu uerl:nuten 100.70 92.25 98.66 000.00 00.00 100L0 00.00 $ 4 3 3 102.00 100.60 101.60 99.60 100.25 100.60 27.20 100.90 60.60 •tlb 81.06 169.45 4.17 Aherrdeottrfer 164.10 l Oesterr. Sredit'Actien CD s- vom 15. Mai 1899. Procent LH, am 15. Mai 1899. Großh. Amtsgericht. 3979 3827t Ein tüchtiges Mädchen oder Frau tagsüber sofort gesucht. Bahnhofstraße 11. lümbrgr.HypBk. unk.b. 1906 lreuß.Hyp. A. Bk unk. 6.1900 lomm.Hyp.A.Bk.unk.b.1904 'rkfLdw.EredEunk.b.l9vo Frau Adolf Baer, Schulstraße 6. KeKanntmachung. Jr unser Handelsregister wurde »eingöiiragen, daß das seither von N)sea Engel in Grüningen betriebene ^ndtlsgewerbe auf dessen Sohn Tieg mund Engel in Grüningen L^r.pgangen ist, welcher es unter arr f-üherigen Firma Mose« Engel Mitessführt. 3980 Sich, am 13. Mai 1899. Großh. Amtsgericht. J. H. Fuhr 25 Sonnenstraße 25 ermM-lt in großer Auswahl: Herren-Shlipse, AiUtst «nd Mststschkttkn Hosenträger Mlerzacken u. -Kosen re. re. aller Art. 3987 Marten und Briefe, 'Vermählungsangeigen mit und ohne Ttlonogramm und dagu passende Umschläge fertigt Spargeln, Z frisch gestochen, zum billigsten Tagespreis. Christ. Pfeiffer, Gärtnerei. Seltersweg 16 und Schiffenbergerweg. Brief 16.28 20.40 Iklltral-Ztkllen-Nermittkillnß Bahnhofstraße 41. Bureaustd. v. 8 bis 7. Sö«n- und Regenschirme emrvM in bekannt großer Auswahl außUnd entliefe preiswert. 3971 11 ex. Salomon & Co. J. H. Fuhr 25 Sonnenstraße 25 empfiehlt zu billigsten Preisen: Lawn-Tennis- ! 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