hn Bntzbach 1898, lönstiger Witterung ernapparat atria. er Auswahl D* 5 oks. fen rolr den während der 1 ^oks zum bedeutend -entner -J mit dem Bewerten 1 Vto Lentner tostet. Iß KMdriK „Mich" sechsten. ITieHauplquellen: Leorg- 2iLtol-HkelktuntKkle«rn' Luellt, sind seil lange bekannt durcb unübnteffene m- und?armKatarrheu,s°Me eichsniht usw. Leisandt 1868 he Monncn; das im Handel Wes, jum Idt oottslii-cs unb 'Innungen im gabt- len Men-HMiM. s geschärt k. Querfurt ' Jenlbehrlicb nr Mg jerhar«, f“*eri"' acker. gfaardt. ______- i!il l 24 te,W je Aechtbeit des -Creamlanolin ge nur n olin-Cream hmungenzuru* Meliertes Axaße,7^ In vermieten '65önjMC$a6tL DL rchE!^77s7j. an e'^ Samstag den 16. September Erstes Blatt. Mr. 218 1899 Gießener Anzeiger General-Anzeiger Aints- «rrd Anzeig«l»l«rtt fflr bei» Ureis Metzen. A b n « frei e hr In jeigen zu kr nach«ittaßZ für ke iMgaüni t*g »richnnendm Nummer vir »»rm. 10 Uhr, HeixgeyreU vierlkljährlich 2 Mark 20 Pfß. monatlich 75 Pf§ mit vringerlaa». ÄH« Anzeigea-Bermittlungsstellev ks In- an» ÄuiUukt’ »ehmm Anzeigen für »en Gießener Anzeiger oitygei. Bei Postbezug S Mark 50 Ps^ lierieltährlich tt,na mit VuLnkihme k« Rontügr. Dir Gießener JUwWtieMifttr swrkn km Anzeiger Möchenttich viermsl bei gelegt. ÄtMiien, Aspebition und Druckerei: Zchnkßrnhe Mr. 7. Gratisdniagen: Gießener Familienblälter, Der hejstfche Kandwirl, 1 Adreffe für Depeschen: Anzeiger Kietze»- Kötter für hessische Dolkskunde. ! w’**'61- Kmtticher Teil. Bekanntmachung. Die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh der Karl Adam Biek Wwe. zu Bottenhorn, Kreis Biedenkopf, ist erloschen. Die Gehöftesperre ist aufgehoben worden. In einem Gehöfte zu Ebsdorf, Kreis Marburg, ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt und Ortssperre angeordnet worden. Die Maul- und Klauenseuche in Griedelbach und Kinzenbach, Kreis Wetzlar, ist erloschen und sind alle Sperrmaßregeln in diesen Gemeinden aufgehoben. Nachdem unter dem Viehbestand zu Ulrichstein die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden ist, ist Lber die verseuchte Gemarkung mit Ausnahme des Selgen- hofes die Sperre angeordnet worden. Gießen, den 13. September 1899. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: vr. Wagner.______________ Bekanntmachung. Wegen der in 13 ländlichen Ortschaften und in der Stadt Wetzlar herrschenden Maul- und Klauenseuche und da die Seuche in den angrenzenden Nachbarkreisen in gefahrdrohender Weise besteht und noch weiter um sich greift, sehe ich mich genötigt, den auf den 21. September d. I. in Leu« anstehenden Viehmarkt hiermit äufzuheben. Wetzlar, den 11. September 1899. Der König!. Laudrat: ___________________I. V.: Roth.__________________ Verlosung Großhttjoglich Hkffischtt MatsschuldvttschttibunM für 1899/1900. In Gemäßheit der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sind folgende Staatsschuldverschreibungen auf den 31. De- zemöer 1899 zur Rückzahlung berufen worden: Die verlosten 4projcutigea StaatsrelltkN'Gbllgaliolltll: a. von 1879: Lit. H H A. Nr. 1767 bis „ „ 2055 „ m n 2349 „ B. „ 845 „ 1772 2060 2354 über je 1000 Mk., 856 über je 500 Mk.; 1881: über je 2000 Mk., über je 1000 Mk. Wir setzen die Inhaber dieser Staatsschuldverschreibungen hiervon mit der Aufforderung in Kenntnis, die Nominalbeträge derselben zwischen dem 22. und 31. Dezember 1899 gegen Rückgabe der Obligationen und der zugehörigen, nicht mehr zahlbaren Zinscoupons und Talons bei Groß- herzoglicher Kauptstaatskafie dahier oder für deren Rechnung bei dem Aankhause W. A. von Hlothschild und Söhne zu Jrankfurt a. W. um so gewisser zu erheben, als dieselben in Gemäßheit des Art. 3 des Gesetzes vom 16. Juli 1833 vom 1. Januar 1900 nicht mehr verzinst werden und infolge davon die nach dem Rückzahlungstermin noch eingelöst werdenden Zinscoupons von den bereits verlosten Obligationen an dem Kapitalbetrag dieser Obligationen selbst in Abzug gebracht werden. Von den bereits früher verlosten und gekündigten Hroßherzogtich «Hessischen Staatsschutdverschreivunge« sind noch rückständig: 1. Nm btn Z'/sproWtiM StmtsstrchknbM-MigatiMN: Aus der Werlosuug pro 1. Januar 1879: Lit. A. Nr. 1483 und 1519 vom 1. April 1838 über je 100 fl. 2. Don den 4pro;eutigen alteren Eisenbahn-Obligationen: Aus der Kündigung pro 1. Juni 1880: Nr. 9091 vom 1. Juli 1846 über 500 fl. 3. Don den 4pro)entigeu StaatsreuteuHbligatjouen von 1879: Aus der Werlosung pro 1. Januar 1898: Lit. A. Nr. 2271 über 1000 Mk. Aus der Verlosung pro 1. Januar 1899: Lit. A. Nr. 2594 über 1000 Mk. 4. Non den 4prozentigen Staatsrentell-Gbligationev von 1881: Aus der Verlosung pro 1. Januar 1899: Nr. 223 bis 225 über je 2000 Mk., „ 1436 über 1000 Mk., „ 2393 bis 2395, 2397 über je 500 Mk. b. von Nr. 13 bis 15 ) .. H8 „ 120 „ 370 „ 372 j 412 . 414 „ 1H7 „ H22 „ 1153 „ 1158 „ 1669 „ 1674 „ 799 „ 801 5. Aon den 4proj. zaudeskulturrenten-Obllgalionen von 1880: Aus der Verlosung pro 1. April 1898: Nr. 671 über 1000 Mk., „ 1196 über 500 Mk., „ 1649, 1650 über je 200 Mk. ■ Aus der Verlosung pro 1. Gütover 1898: Nr. 611 über 1000 Mk., „ 1204 über 500 Mk. Aus der Verlosung pro 1. Gütoöer 1899: Nr. 92 bis 94 über je 2000 Mk., „ 678 bis 683 über je 1000 Mk. Außerdem find mit Jahlungssperre belegt morde«: 1. Die Zi^prozentige Schuldverschreibung der Nebenbahn- Anleihe vom 24. Juni 1893 Serie I Nr. 2883 über 500 Mk. nebst zugehörigen Zinsscheinen vom 1. April 1895 an und Zinsscheinanweisung, welche durch gerichtliches Urteil für kraftlos erklärt worden sind. 2. Die 3i/zprozentige, früher 4prozentige Eisenbahn-Obligation vom 1. Juni 1876 Nr. 19223 über 500 Mk. nebst Zinsscheinen und Zinsscheinanweisung. 3. Die 3prozentige Schuldverschreibung der Staatsanleihe vom 3. Oktober 1896; Serie 1855 Nr. 38706 über 1000 Mk. nebst Zinsscheinen und Zinsscheinanweisung. 4. Von der gleichen Anleihe die Stücke Serie 3197 Nr. 155381, 155382, 155385 und Serie 3250 Nr. 166084 über je 300 Mk., Serie 3319 Nr. 183423 bis 183426 über je 200 Mk. nebst Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen. 5. Die 3i/z prozentigen, früher 4prozentigen Eisenbahn- Obligationen vom 1. Juni 1876 Nr. 77855, 77856 und 83341 über je 200 Mk. nebst Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen. 6. Die 31/,prozentigen, früher 4prozentigen Eisenbahn- Obligationen vom 1. Juni 1876 Nr. 14976 über 1000 Mk., Nr. 19772 und 19773 über je 500 Mk., Nr. 60248, 64862 bis 64866, 65736, 70977 bis 70980 und 78330 über je 200 Mk., und zwar nur die Schuldverschreibungen selbst, während die zugehörigen Zinsscheine zahlbar sind. Darmstadt, den 22. August 1899.. Croßherjoglich Hestsche Ktaatsscholden-Ittwaltusg. In Vertretung: Schäfer. Dr. Goldman«. Woellinger. Feuilleton. Mitarbeiter für die Lesehalle! „Die Räume wachsen, es dehnt sich das Haus" — das heißt: das Haus dehnt sich nicht, aber das, was darin ist , was zu immer größeren Massen darin aufgestapelt wird: die Arbeit, die unerledigte Arbeit. Wir wollen garnicht verhehlen, daß die Lesehalle stellenweise noch zu bloßen schnöden Unierhaltungszwecken gemißbraucht wird; — das kann kaum anders sein, aber wir freuen uns, daß wir dabei auch den Zuspruch so vieler solcher Leute haben, die um höherer Interessen willen zu uns kommen, — die freilich leider oft noch nicht das finden, was sie suchen. Deshalb ist es uns eine Genugthuung, daß wir immer mehr Arbeit in der Lesehalle sich aufhäufen sehen, und daß immer höhere Ansprüche an unsere Verwaltungsthätigkeit gestellt werden: Wir merken, daß die Idee von einer Lesehalle, als einer Bildungsstätte modernen Geistes, d. h. eines Geistes, der den Anforderungen der Gegenwart gewachsen ist, von vielen Leuten verstanden worden ist, und daß ss von vielen sehr bedauert werden würde, wenn das Untermehmen nicht im Geiste rastlosen Fortschritts weitergeführt voerden könnte. Daß es dem Unternehmen an Geldmitteln fehlt, ist eine stehende Klage seit einem Jahre, und da sie uns »on Herzen kommt, so müsien wir sie wieder und immer wieder anstimmen. Vielleicht entspringt auch in oder für Vießen einmal die Goldquelle, die ihre Richtung auf die Lesehalle zu nimmt. Der Gedanke, daß die Lesehalle über «lle Parteiung hinweg eine rein menschheitliche Gesinnung erzeugen und fördern will, der wird wohl auch einmal im harten Metall Wärme und Mitgefühl Hervorrufen. — Das ist aber nicht das Einzige, was uns fehlt. Es fehlen uns auch Arbeitskräfte. Die Arbeit wird für den Bibliothekar als einzigen Arbeiter allmählich zu bunt, zu vielerlei, daher unharmonisch. Es muß eine Teilung der Arbeit ermöglicht werden. Unser Idealbild von der Verwaltung der Lesehalle wäre dieses: 1) Der Bibliothekar. Eine allseitig gebildete, möglichst vorurteilsfreie und unparteiische, höfliche und energische Persönlichkeit. Er besorgt regelmäßig die Bücherausgabe an den öffentlichen Tagen, sowie die Bücheranschaffungen und sonstigen Anschaffungen, und hat die Aufsicht über Bibliothek und Lesehalle. 2) Der Bureaubeamte. Er hat sämtliche Schreibarbeiten zu versehen, höhere wie niedere: Statistik der Ausleihen, Katalogisierung, Verkehr mit den Buchbindern, Mahnungsschreiben, Verzeichnisse führen, Sig- naturenschreiben Er hat die Bücher der Bibliothek, sowie die Zeitungen im Lesesaal in Ordnung und in anständiger Verfassung zu halten. Außerdem hat er in den Ausleihestunden dem Bibliothekar zu assistieren. Bei größerem Betriebe muß dieses Amt unter zwei Beamte geteilt werden, sodaß der eine die Kataloge und Statistiken, der andere die bloßen Abschreibearbeiten besorgt. 3) Der Diener. Er hat für reichliche Reinigung, Beleuchtung und Heizung, sowie pünktliche Oeffnung und Schließung der Lokale zu sorgen, sämtliche Gänge zu gehen, Packereien und kleinere Bücherreparaturen (Festkleben von losen Blättern und Etiketten) auszuführen. Selbstverständlich muß auch er dazu pekuniär so gestellt sein, daß der Dienst in der Lesehalle sein Hauptberuf oder gar sein einziger Beruf ist. Rechnet man zu den hierfür nötigen Gehalten etwa 1000 Mk. jährlich für Bücheranschaffungen, ebensoviel für Buchbinder- arbeitcn, so kommt man schließlich auf eine Jahresausgabe von 6000 Mk. ohne die Kosten für Lokale und deren Unterhaltung, Beleuchtang und Heizung, — eine Summe, die sich natürlich bei richtigem Gang der Geschäfte tieit Jahr zu Jahr noch — wenn auch nur wenig — erhöhen muß. Das alles sind Zukunftsträume, und da diese Zukunft noch nicht da ist und einstweilen auch gar nicht in Aussicht steht, so müssen wir uns anders behelfen, um die Lesehalle wenigstens einigermaßen in stand zu halten, — und das kann geschehen durch freiwillige Arbeitsleistungen der besonderen Freunde des Lesehallengedankens. In manchen Städten werden dem Bibliothekar größere Schulkinder zur Hilfe beigegeben; ich kann weder Ja noch Nein dazu sagen, jedenfalls müssen, die uns Helfer sein wollen, solche Leute sein, die genau zu lesen und zu schreiben gewohnt sind, die aus Liebe zur Sache arbeiten, die darum gern nach den Angaben des Bibliothekars arbeiten und dafür keine andere Entschädigung beanspruchen, als die, daß sie eben dann und wann auch außerhalb der Ausleihestunden einmal ein Buch — unter Beobachtung der Benutzungsbestimmungen der Bibliothek — entleihen können. Die Arbeiten, um die sichs handelt, sind einfacher Art: Verzeichnisse führen, Stempeln und Signieren der neugebundenen Bücher, Zeitschriften ordnen und ähnliches. Der Bibliothekar versichert hierbei allen Lesern, daß seine einzige wirklich unangenehme Arbeit die ist, Mahnzettel zu schreiben oder gar die Hilfe der Polizei zur Wiedererlangung von Büchern in Anspruch nehmen zu müssen, was leider im verflossenen Jahre ein paarmal notwendig gewesen ist. Wir haben also noch den schönen Traum, daß es Leute geben könnte, vielleicht auch in unserem Leserkreise, die geneigt wären, einen Beitrag zur Lesehalle in der Form von Hilfsarbeiten zu spenden, und wir möchte« Zur Transvaal-Krifis. In dem bevorstehenden Kriege zwischen England und Transvaal wird von feiten der Boeren der Kampf mit der größten Erbitterung geführt werden, da die Boeren für ihre Freiheit kämpfen. Wie sehr die Boeren von der Begeisterung für ihr Land erfüllt sind, geht daraus hervor, daß in mancher Familie die gesamten männlichen Mitglieder sich zum Kampf gegen den Feind des Landes rüsten. Eine solche Familie führt unfern Lesern unsere heutige Illustration vor, die nach einer Photographie angefertigt wurde. Astrales rurd KrsviHieües. Gießen, 15. September 1899. Die Verhandlung gegen den Geheime» Oberschulrat Dr. Dettweiler. (Ausführliche Meldung.) Schluß der Sitzung des V erwaltungsgerichtsho ses vom 13. September. Gymnasiallehrer vr. FriedrichSchmidtam Ludwig- Georgs-Gymnasium dahier hat den jungen Dettweiler etwa V/a Jahre lang in Bensheim in der Unter- und Ober- Sekunda unterrichtet. Herrn Direktor Dettweiler habe er Benachrichtungen zur Vorbereitung seines Sohnes zukommen lassen, dieselben hätten aber nur enthalten, was allen Schülern auch im Unterricht mitgeteilt wurde, ein Schluß auf die Extemporalien sei daraus nicht zu ziehen gewesen. In dieser Weise sei gegen die Hingabe solcher Notizen nichts einzuwenden, vorausgesetzt, daß die Extemporalien nur das Resultat des vorhergcgangenen Unterrichts sind. Die fraglichen Benachrichtigungen habe er stets persönlich und schriftlich Herrn Dettweiler zukommen lassen. Von anderer Seite sei er nicht angesprochen worden, mündlich habe er eine Zeit lang zwei Herren gleichartige Mitteilungen gemacht. Innerhalb der gezogenen Schranken würde er auch mit Privatlehrern anstandslos in Beziehungen getreten sein. Auf Vorhalt bestätigt der Zeuge, daß die Schüler bei der Vorbereitung keine Notizen machten, diejenigen für Herrn Dettweiler hätten jedoch nur enthalten, was beim Unterricht vorgekommen war. Daß die Zettel in die Hände von Schülern kamen, hätte er nicht vorausgesehen und nicht voraussetzen können. Dieselben seien nur für den Privatlehrer (den Angeklagten) bestimmt gewesen. Der Vertreter des Staatsinteresses hob hervor, daß doch wohl eine Bevorzugung des jungen Dettweiler darin liege, wenn, nachdem eine Betätigung in der ganzen Klasse stattgefunden habe, außerdem ihm noch schriftliche Notizen zugänglich gemacht wurden. Der Zeuge antwortet, daß dies ein Vorzug sei, den jeder Schüler mit Nachhilfestunden besitze. Von Ueber- setzungen aus dem Griechischen ins Deutsche habe er keine Notizen hergegeben. Wenn trotzdem zwei Jungen behaupten, daß der junge Dettweiler Mitteilungen machen konnte, halte er dies für einen Irrtum. Auf Vorhalt des Sachverständigen Oberschulrat Nodnagel erklärte der Zeuge, daß zwar beim Unterricht keine Notizen gemacht wurden, daß er aber nach der Stunde das „Wesentliche" in das Aufgabebuch eintragen ließ. Auf Befragen, ob er dem Ansinnen entsprochen hätte, wenn acht Väter dieselben Notizen verlangt hätten, die er Herrn Dettweiler gab, antwortete der Zeuge, er glaube, daß er dies gethan hätte. Der Zeuge ist in der Voruntersuchung bereits beeidigt worden. Nunmehr wird ein Schreiben des Herrn Professors Zimmermann verlesen, worin derselbe die Darstellung als unrichtig bezeichnet, daß nur durch seinen Protest Dr. Ahl- heim der Ober-Sekunda zugeteilt wurde. Der Angeklagte hält dieser Behauptung entgegen, die anderweite Verteilung des Lehrplans habe in allen Klassen große Veränderungen hervorgerufen. Nach einer kleinen Pause wird der Zeuge Dr. August Ahlheim, Gymnasiallehrer am Ludwig-Georgs-Gymnasium dahier — seine Versetzung nach Gießen ist zurückgenommen — vernommen. Derselbe trat fast gleichzeitig mit dem Angeklagten dahier, von Bensheim her, ein. Vom 1. Oktober 1897 bis letzte Ostern, erklärte derselbe, habe er dem jungen Dettweiler Unterricht gegeben. Falls in dieser Zeit Unregelmäßigkeiten vorgekommen seien, weise er nach wie vor Herrn Oberschulrat Dettweiler die Verantwortung zu. Herr Dettweiler habe dies auch wiederholt selbst ihm zugesagt. Von der ersten Woche an hätten die lateinischen Privatunterweisungen des jungen Dettweiler, und zwar so begonnen, wie er solche von anderen Kollegen in Bensheim ausüben sah. Um Weihnachten herum habe er diese übernommen. Hierzu seien dann auch griechische Notizen gekommen, die er auf Weisung desHerrn Dettweiler verschlossen zugehen ließ. Dieselben enthielten Vokabeln für schriftliche Arbeiten, in welchen der junge Dettweiler unsicher war. Er habe in dieser Hingabe nichts gefunden. Daß ein unerlaubter Gebrauch von den von ihm als erlaubt angesehenen Notizen gemacht werde, habe er nicht gewußt. Als eine Nachricht von ihm verspätet bei dem Angeklagten ankam, habe er eine weitere geschrieben, die er in ein offenenes Couvert steckte und dem jungen Dettweiler zur Besorgung mitgab; dieser solle dieselbe unterschlagen haben. Bei Herrn Ministerialrat Soldan sei er dreimal zur Vernehmung gewesen, dabei habe ihm dieser nur gesagt, daß bei ihm Unvorsichtigkeit vorliege; er habe deshalb auch lediglich wegen Mangel an Takt und Vorsicht einen Verweis erhalten. Gegen die jetzige Behauptung des Herrn Dr. Dettweiler, er sehe jetzt, daß er (Zeuge) in unerlaubter Weise seinen Jungen gefördert habe, protestiere er hiermit. Hätte er wirklich die schmale Grenze des erlaubten und unerlaubten überschreiten wollen, so müsse er dafür Beweggründe gehabt haben. Für eine Beförderung im Dienst auf solchem Wege hätte er gedankt. Seine Dankbarkeit gegenüber Herrn Oberschulrat Dettweiler habe er in seinem Dienst genügend dar- gethan; die mit der ganzen Klasse eingeübten Regeln und Phrasen habe er mit dem jungen Dettweiler zu Hause noch einmal geübt und demselben erlaubt, Notizen zu machen. In der Repetition habe zweifellos ein Vorteil gelegen, diese sei aber auch in Bensheim und von dem Herrn Oberschulrat geübt worden. Zugebeu müsse er, daß der Begriff des unvorbereiteten zum Teil verloren ging, wenn man einige Vokabeln dem Schüler vor der unvorbereiteten Arbeit mitgab. Er habe es jedoch hauptsächlich gethan, weil er der Weisung seines Vorgesetzten Gehorsam schuld ete. Dem Jungen habe er anfangs ausdrücklich gesagt, er solle die Notizen weglassen. Wenn dieser solche trotzdem mitnahm, habe er nichts dazu gekonnt. Aus den von ihm mitgeteilten Vokabeln hätte seiner Ansicht nach nur jemand, der die Schriftsteller aus dem FF kannte, die Stellen finden können; von dem jungen Dettweiler glaube er es nicht. Zu. behaupten, daß Herr Oberschulrat Dr. Dettweiler die Stellen gesucht habe, sei ihm nie eingefallen. In der Nachmittagssitzung verwahrte sich Zeuge Dr. Ahlheim wiederholt entschieden dagegen, daß man ihn jetzt gewissermaßen die Rolle des Angeklagten wolle spielen lassen. Wenn dem jungen Dettweiler Themata in unerlaubter Weise mitgeteilt wurden, müsse man sich nicht an ihn, sondern an eine andere Adresse wenden. Einmal sei eine Prüfungsarbeit eines jungen Mannes an den Herrn Direktor abgegeben worden, er habe darauf die Absicht geäußert, dasselbe Thema unvorbereitet in der Schule behandeln zu lassen. Als dies später geschah, sei die Arbeit des jungen Dettweiler auffallend gut gewesen. Dessen Vater habe ihm zugestanden, daß er über das Thema morgens beim Kaffee seinen Sohn einiges gefragt habe. Der Vorsitzende hielt dem Angeklagten vor, ob er nicht einsehe, daß er hier nach Bensheimer Erfahrungen vorsichtiger seinem Sohn gegenüber hätte sein sollen. Dieser antwortete, daß, was ihm früher bekannt gewesen sei, keine Bedeutung gehabt habe, das meiste habe er in diesem Verfahren erst erfahren. Der Direktor am Ludwigs-Georgs-Gymnasium Bernhard Mangold erfuhr im April d. Js. von dem Zettelverkehr und Notizenhandel und vernahm darüber alsbald Herrn Dr. Ahlheim, der von seinen Privatvorbereitungen Mitteilungen machte und in denselben nichts Unstatthaftes fand. Er sei gerade entgegengesetzter Ansicht gewesen und habe die Fortsetzung des Unterrichts untersagt. Der junge Dettweiler, den er alsbald hörte, habe Auskunft über das eingehaltene Verfahren gegeben. Herr Dr. Ahlheim habe erklärt, er sei in Betreff der Benachrichtigungen durch die Weisung des Herrn Oberschulrats Dettweiler gedeckt. Seine weitere Untersuchung sei von Herrn Ministeral- rat Soldan untersagt worden. Auf Vorhalt erklärte der Zeuge, eine Aushülfe, wie solche Dr. Ahlheim dem junge» Dettweiler gab, sei sowohl beim Griechisch-Deutschen als auch beim Latein-Deutschen unzulässig gewesen, dieselbe erscheine als durchaus verwerfliche Eselsbrücke. Der Zeuge las einige Präparationszettel vor, welche dies voll und ganz bestätigen und bemerkte, wenn bei ihm ein Primaner solcher Hilfe bedürfe, würde er die Annullierung seiner Versetzung beantragen. Eine solche Vorbereitung fei geeignet, eine Täuschung über die Leistungsfähigkeit einer Klasse herbeizuführen und sei ein bedauernswerter Auswuchs der modernen Richtung. Aus einem griechischen Uebersetzungsheft des jungen Dettweiler wies der Zeuge nach, daß eine Arbeit, für welche der Vorbereitungszettel ausblieb, in jeder Beziehung ungenügend war. Andere Uebersetzungen seien sehr gewandt gewesen, man begegne darin manchen Wendungen, von welchen man nicht glauben könne, daß dieselben dem Kopf des Jungen entsprungen. Einer Bemerkung des Angeklagten, daß einige gewandte Wendungen wohl aus freien Uebersetzungen herrühren konnten, entgegnet der Zeuge Wam- boldt, daß er sich davon überzeugt habe, daß einige gewandte Uebersetzungen des jungen Dettweiler in keinem Spicker zu finden seien. Sämtliche Zeugen wurden auf Grund Gerichtsbeschlusses beeidigt. Geh. Oberschulrat Ludwig Nodnagel erklärte nach Leistung des Sachverständigeneides, daß die Vorbereitung des Gustav Dettweiler eine Begünstigung gegenüber den anderen Schülern bedeute. Direkt den gesetzlichen Vorschriften widerstreitend sei jede Vorbereitung aus dem Griechischen und Lateinischen ins Deutsche. Treffe hierbei Herrn Dettweiler eine Schuld, so sei diese eine schwere. uns hiermit erlauben, kundzuthun, daß wir außerordentlich erfreut sein würden, wenn Freunde der Lesehalle, die für solche nützliche Beschäftigung Zeit und Kraft übrig hätten, sich bei uns melden würden, zu einer leichten Arbeit von wöchentlich 3 bis 4 Stunden, sei es nun auf eine Zeit von vier Wochen oder auf ein Vierteljahr oder solange die Lust vorhält. Für den Einzelnen würde es eine geringe Mühe, für die Lesehalle ein großer Nutzen sein. A. W. * Wellmanns Polarfahrt und Androe. Von einem Teilnehmer der Wellmann'schen Nordpol-Expedition, Leutnant Baldwin, ist an den Kapitän C. Andrse in Göteborg ein Brief eingegangen, in welchem es u. a. heißt: „Mit dieser Post sende ich die Briefe und Papiere, welche Sie mir zur Aushändigung an Ihren Bruder, wenn ich ihn auf Franz-Josefsland treffen sollte, zugchen ließen. Es thut mir sehr leid, daß mir nicht das glückliche Los zuteil wurde, von ihm oder seinen Kameraden eine Spur zu finden. In drei Monaten, August bis Oktober des vorigen Herbstes, war ich auf den Eisfeldern zwischen Kap Tegethoff und Kap Helbe, und vom 18. Februar bis zum 9. April dieses Jahres war Kapitän Wellmann zwischen Kap Tegethoff und der Südküste von Rudolfs Land. Vom 26. April bis zum 30. Mai war ich wieder auf den Eisfeldern bei Kap Tegethoff, rund umher in Vilegzkland ein neues Land, welches östlich und nördlich von Vilegzkland liegt. Wenn Ihr Bruder an irgend einer Stelle auf Franz-Josefsland gewesen wäre, scheint es unmöglich, daß wir nicht aus irgend eine Spur von ihm hätten stoßen müssen." * Aerztliche Urteile über die Verwundung Laboris werden jetzt in zahlreichen französischen und ausländischen Fachblättern veröffentlicht, und eS ist nicht uninteressant, sie kennen zu lernen. Eine amerikanische Wochenschrift/der „Medical Record", hält das Verbleiben eines Geschosses im menschlichen Körper in jedem Falle für bedenklich. Allerdings müsse jeder einzelne Fall besonders behandelt werden, aber es gäbe doch allgemeine Grundsätze, die für die meisten Fälle in Kraft bleiben. Eine Kugel im menschlichen Körper befindet sich immer am unrechten Platze. Zuweilen mag sie in neugebildetes Gewebe eingebettet und so von den Funktionen der benachbarten Körperteile ausgeschlossen werden; alsdann braucht sie nicht grade Beschwerden zu verursachen. Wenn man aber die Kugel sicher erreichen kann, so sollte sie stets entfernt werden. Da man heutzutage den Sitz des Geschosses durch Anwendung der Röntgen-Photographie genau bestimmen kann, so gilt jetzt kein Einwand mehr wegen einer Gefahr zielloser Einschnitte und der Anwendung von Sonden, die in einem nicht absolut keimfreien Zustande eine folgenschwere Verunreinigung der Wunde herbeiführen können. Das amerikanische Blatt hält den Standpunkt, nach dem der Arzt das Geschoß, wenn sich nicht besondere Beschwerden Herausstellen, lieber im Körper beläßt, für ultrakonservativ und weist auf die große Verantwortlichkeit des Arztes hinsichtlich späterer Folgen hin, denen durch ein radikales Vorgehen hätte vorgebeugt werden können. Die hauptsächliche Erwägung, die unbedingt für das Herausziehen des Geschosses spricht, ist, daß schon die ursprüngliche Wunde verunreinigt sein und dadurch die Möglichkeit einer Blutvergiftung geben kann. Eine Schußwunde, die völlig frei von Verunreinigung ist, muß sogar als Ausnahmefall betrachtet werden. Nicht nur die Kugel selbst kann der Träger von Keimen sein, sondern auch Teile von Kleidungsstücken, die in die Wundemithineingerissenwerden. Auchwenndie eingedrungcnen Kleiderfetzen keinerlei Verunreinigung besessen haben, so bleiben sie innerhalb desKörpers doch immer freiliegen und werdennie von neugebildetem Gewebe umwachsen, sodaß sie beständig einer Infizierung innerhalb des Körpers ausgesetzt sind. Die Größe der durch eine Wunde in den Körper hineingelangten Fremdkörper hat in dieser Beziehung nichts zu bedeuten, und gerade kleine Knochensplitter oder Kleiderfetzen können um so größern Schaden stiften, da sie nicht einmal durch die Röntgen-Photographie zu entdecken sind. All diese Gründe sprechen für die Vornahme einer Operation zum Herausziehen des Geschosses. Daß die einfache Natur der ursprünglichen Verletzung nicht gegen spätere Komplikationen schützt, ist an vielen Fällen erwiesen. Wenn der Wundkanal auch nur in geringstem Maße unrein ist, so können durch Eiterbildungen in dem benachbarten Gewebe Störungen von unabsehbaren Folgen eintreten. Ein klassisches Beispiel solcher Art war der Tod des Präsidenten Garfield, bei dem sich auch von der Wunde aus eine Infektion über die benachbarten Wirbel ausdehnte. „Medical Record" hält Labori für so lange in Gefahr, als das Geschoß nicht beseitigt ist. klebrigen- ist jetzt in der Pariser „Gazette Medicale" der Bericht des Gerichtsarztes in Rennes, Dr. Perrtn de la Touche, veröffentlicht worden. Danach ist die in der Rückengegend in der Höhe des sechsten Wirbels befindliche Wunde gegenwärtig vernarbt und mit einer schwarzeu Kruste bedeckt. Sie hat einen Durchmesser von 6 Mm. und ist von einer entzündeten Zone umgeben. Rock, Weste und Hemd Laboris, die in der Höhe der Wunde durchlöchert und mit Blut befleckt sind, befinden sich jetzt in den Händen der Justiz. * . * Folgerungen. Wer nie Den Weibern zugethan, Der wird kein Wetberhasser; Wer mühevoll sein Geld erwarb, Aus dem wird nie ein Prasser; Wer über schlechte Zeiten klagt, Der hat viel Geld erworben; Wer seine Schwiegermutter lobt, Dem ist sie schon gestorben! („Unsere Gesellsch/) :tj49Ä « ioit ’n« bin "Ä «iit= * »°ch Lt L:°»'L 2V„»7°, W «n ÄNt w< (einen Sch 'rtl’9len»w,nb tt E* ^ch°»g-n * *e >em sollen Die r gekannt gewesen sei, keine 1 et in diesem Ver. ?igs-Georgs-Gym- -7«prild.J,L ei und vernahm dariiber von, seinen Pnvatvor- nnd IN denselben nichts ' entgegengesetzter Ansicht £>e« Unterrichts untersagt, atd hörte, habe Auskunft legeben. Herr Dl Ahl- ' öer ÄenachrichtkgnngeL ^berschulrats Dettweiler ei von Herrn MMnü. Vorhalt erklärte der l)r. 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Von einer Ueber- fetzung allerdings glaube er nicht, daß diese im Kopfe des Gustav Dettweiler entstanden sei. Der Vertreter des Staatsinteresses vertrat nunmehr die Anklage, die er in Betreff aller in der Anklage besonders hervorgehobenen Punkte aufrecht erhält. Mit Unrecht berufe sich die Verteidigung darauf, daß ihn kein Lehrer gewarnt habe. Auch sei der Hinweis auf andere Stellen ohne Wert. Im Verhalten des Angeklagten habe es von Anfang an an der nötigen Vorsicht gefehlt. Bei dem Maß der Verantwortlichkeit eines Direktors gegenüber der sogenannten Schülermoral und besonders dem Verhalten seines Sohnes einem Lehrer in Bensheim gegenüber, müsse man eine solche fordern. In Betreff der Fälle aus Darmstadt sei das Verfahren keineswegs abgeschlossen, nachdem der Angeklagte selbst ein neues Verfahren beantragt habe und neue Beweismittel ermittelt worden seien. Die Verwarnung des Herrn Ministerialrats Soldan habe dem Gesetz nicht entsprochen und sei deshalb dem Gericht gegenüber nicht vorhanden. Daß dem jungen Dettweiler vor den andern Schülern eine Begünstigung zuteil wurde, sei eine Thatsache. Komme, gleich ihm, das Gericht zur Bejahung der Schuldfrage, dann beantrage er, unter Zubilligung mildernder Umstände auf Dienstentlassung zu erkennen, unter Zubilligung des höchsten Teils des gesetzlichen Ruhegehaltes auf Lebenszeit oder auf eine gewisse Reihe von Jahren. Der Verteidiger Rechtsanwalt Hallwachs bestritt, daß eine verbotene Aushilfe gewährt worden sei, die ganze Verfehlung des Angeklagten habe in einem Mißgriff bestanden, den er beging, als er die Kenntnisse seines Sohnes an Vokabeln stärken wollte. Für diese Sache sei aber die Strafe der Verwarnung mehr als hoch genug. Was die Uebersetzung aus dem Deutschen ins Lateinische angehe, habe der Angeklagte nicht einmal Argwohn schöpfen können, als er hie und da Notizen bei seinem Sohne sah. Dessen Zeugniffe seien natürlich ganz dieselben geblieben. Die Beihilfe im Lateinisch-Deutschen sei ohne Wissen des Angeklagten gewährt worden. Die diesem erteilte Verwarnung sei in rechtsgültiger Weise erteilt und damit sei das 93er* fahren zu Ende. Er beantrage in erster Linie das Verfahren in Betreff der vor der Warnung liegenden Dinge einzustellen und im übrigen den Angeklagten freizusprechen. In zweiter Linie, falls die erteilte Warnung nicht als rechtsgültig erachtet werde, erachte er die erkannte Warnung als durchaus hinreichend. Der Angeklagte erinnerte an die gegen ihn entbrannte Preßfehde und versicherte, daß er den heutigen Tag herbeigesehnt habe. Er hoffe von urteilsfähigen Leuten, wozu er das Ministerium auch zähle, verstanden zu werden. Er habe nicht nur in seiner Person gebüßt, sondern auch, indem er feinen Beruf verlor. Er vertraue der Gerechtigkeit des Gerichts. Das Urteil lautet auf einen gerichtlichen Verweis (nicht Amtsenthebung, wie uns unser Depeschenbureau Herold gestern fälschlich gemeldet hat), sowie 500 Mark Geldstrafe, 2/3 ber baren Auslagen fallen dem Angeklagten, y3 der Staatskasse zur Last. Die von dem Ministerialrat Soldan seinerzeit erteilte Verwarnung wurde für gesetzlich ungültig erklärt. („N. H. V.") *• Schriftwechsel des Publikums mit der Eisenbahn. Im Publikum bestehen immer noch Zweifel über die Zuständigkeit der verschiedenen Eisenbahn-Inspektionen, was aus den vielfach falsch adressierten Schreiben hervorgeht. Da durch die Weitergabe der Schriftstücke an die richtige Adresse nicht unwesentliche Verzögerungen in der Erledigung der betreffenden Angelegenheiten entstehen, sei nochmals auf die Zuständigkeit der hier hauptsächlich in Betracht kommenden Eisenbahn-Betriebs- und Verkehrs-Inspektion hingewiesen. Die Eisenbahn-Betriebs-Jnspektionen sind zuständig für die Verpachtung von Lagerplätzen, Gras- und Weidennutzungen, für die Anlage von Anschlußgleisen, Unterhaltung der Bahnanlagen, Vergebung der von ihr ausgeschriebenen Leistungen und Lieferungen. Ferner: Für die Beschwerden, soweit dieselben aus Betriebs- und Telegraphendienst herrühren oder sich gegen einen in diesen Dienstzweigen beschäftigten Beamten, wie Portiers, Schaffner, Zugführer, Stationsbeamte, Telegraphisten u. s. w. richten. Die Eisenbahn-Verkehrsinspektionen sind zuständig für die Erledigung von Entschädigungsforderungen wegen Verlust, Beschädigung oder Lieferfristüberschreitung bei Beförderung von Gepäckstücken, Gütern, Leichen, Fahrzeuen und lebenden Tieren, für Anträge auf Rückerstattung vom Fahrgeld auf nicht ausgenutzte Fahrkarten und Anträgen auf Rückvergütung von Wagenstandgeld. Ferner für Beschwerden, welche aus dem Verkehrs- Abfertigung^ und Kassendienste herrühren oder sich gegen einen in diesen Dienstzweigen beschäftigten Beamten richten. § Aus dem Manöver, 14. September. Mit dem Beginne dieser Woche haben auch die Manöver im nordwestlichen Vogelsberg ihren Anfang genommen. Sie bestanden bis zum heutigen in dem Brigademanöver des 117. und 118. Regiments nebst der dazu gehörigen Artillerie und Kavallerie. Letztere wurde aus zwei Schwadronen des Thüringer Ulanen- Regimentes Nr. 6 gebildet. Das erste Gefecht entwickelte sich am Montag auf den Höhen zwischen Sellnrod und Höckersdorf (Kreis Schotten). Das 117. Regiment nahm seinen Alpnarsch aus der Umgegend von Grünberg aus über Miicke, Groß-Eichen und Sellnrod. Das 118. Regiment hielt die steilen Höhen südwestlich von Unter-Seibertenrod besetzt. Das gebirgige, waldige Gelände bot dem angreifenden Regiment Nr. 117 vorzügliche Deckung zum Aufmarsch und jedenfalls blieb es in dem interessanten Manöver Sieger. Am anderen Tage wände sich das Blatt. Das 117. Regiment wurde auf Grünberg zurückgeworfen und Grünberg von dem Sieger genommen. Gestern entwickelte sich das Gefecht wiederum auf den Höhen bei Höckersdorf nordwärts Ober-Ohmen zu. Auch hier hielten die 117er einen steilen Berg besetzt, der es ihnen ermöglichte, den aufmarschieren* >en Feind aus guter Deckung mit Salvenfeuer zu über» chütten. Der Berg wurde schließlich von den 118er unter Trommelwirbel und Hurrarufen erstürmt. Das überaus bergige Gelände im seitherigen Manöverfeld stellt an die Truppen nicht geringe Anstrengungen. Ist der eine Bergrücken eines Flußthälchens erstiegen, so heißt es wieder auf der anderen Seite hinab und den anderen Bergkamm er* 1 lettert. Gerade in diesem Teile des Vogelsberges sind die Thäler sehr eng und die umfassenden Gebirgsrücken sehr teil. Dazu mußten die Truppen oft stundenweit bis zum Angriffsfeld marschieren und ebenso stundenweit wieder bis zum Quartier. Zwischen 2 und 3 Uhr nachmittags wurde etzteres erst vielfach erreicht. Das Wetter begünstigte die Brigademanöver auch nicht besonders. Unter solchen Umständen bleibt bann für den Soldaten nach dem Feldienste — das Quartier die Hauptsache. Der von den Bewohnern )er Ebene am Rhein und Main so vielfach gefürchtete Vogelsberg hat hierin gewiß sein bestes geboten. In den Ortschaften hat man geschlachtet, überhaupt für Fleisch gesorgt, die Wohnungen wie sonst nur auf die Festtage geputzt und gescheuert und die Mannschaften bewirtet, daß diese es überall dankbar bekundeten. Ausnahmen gibt es überall, auch in unserem Vogelsberg, aber sie begründen eben die Regel. Heute ist Rasttag. Morgen beginnen die Divisionsmanöver, jedenfalls in der Umgegend von Ulrichstein. Q Lauterbach, 14. September. Die Anmeldungen zur Beschickung der Montag, am 18. September zu Lauterbach für den 2. Körbezirk (die Kreise Alsfeld und Lauterbach) stattfindenden Bezirks ti er schau sind recht zahlreich ausgefallen. Ist dies doch ein Zeichen, daß die Landwirte den hohen Wert der Tierschauen mit den damit verbundenen Prämiierungen voll und ganz anerkennen. Im ganzen sind nach dem Ausstellungs-Katalog 254 Tiere, darunter 184 Bullen, Kühe und Kalbinnen Simmenthaler Rasse, 51 Schweine und 19 Ziegen angemeldet. Der Kreis Lauterbach wird mit 207, der Kreis Alsfeld mit 47 Tieren vertreten sein. Auch wird der Geflügelzuchtverein Lauterbach mit obiger Tierschau eine Sonderausstellung von Nutzgeflügel in Verbindung bringen. Wenn auch die gegenwärtige Jahreszeit hinsichtlich des Exterieurs des Geflügels gerade nicht für Geflügelausstellungen besonders geeignet ist, so wird doch diese Ausstellung ein Bild darüber abgeben, daß auch auf dem Gebiete 'der Geflügelzucht in hiesiger Gegend schon Erfreuliches geleistet worden ist. Für Landwirte und Freunde der Landwirtschaft wird die bevorstehende Tierschau aller Voraussicht nach recht viel Interessantes und Lehrreiches bieten, sodaß der Besuch der Ausstellung nur empfohlen werden kann. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden auch Vertreter der Großh. Staatsregierung zu Darmstadt, des hessischen Landwirtschaftsrates, des landwirtschaftlichen Provinzialvereins Oberhessen und anderer landwirtschaftlicher Korporationen die Ausstellung mit ihrem Besuche beehren. + Echzell, 14. September. Die Familie unseres hochgeachteten Bürgermeisters Herrn Reitz wurde plötzlich in tiefe Trauer versetzt. Der einzige Sohn desselben, welcher demnächst sich verheiraten wollte, starb nach kurzem Krankenlager an dem auch in unserer Wetterau herrschenden Typhus, dHssen Keim der 24jährige Mann auf dem kürzlichen Gange in ein nahes Dorf bet der Einladung von Hochzeitsgästen sich geholt haben soll. Auch die Braut des Bedauernswerten ist bei letzterer Gelegenheit an demselben Leiden erkrankt, befindet sich aber auf dem Wege der Besserung. *t Frankfurt a. M., 11. September. Centralstelle für Obstverwertung und Obst-Markt-Komitee Frankfurt a. M. Nachfragen. Adolf Holl, Helferftraße 8, Aalen, Württemberg, kaufen mehrere Waggon Tafel- und Mostobst. — Karl Bauer, Mittelbronn, Oberamt Gaildorf, Württemberg, kauft 10 Waggon sauere Mostäpfel. — Gebrüder Baer, Graben, Baden, kauft mehrere Waggon Brennzwetschen und Brennbirnen. — Albert Reinländer, Plettenberg, kauft 200 Gentner gepflückte haltbare Aepfel. — Franz Garque, Schriesheim, Baden, kauft Mostapfel. — Revisor Schilling, Stuttgart, Lindenspürstr. 15 A. kauft 4 Gentner Winteräpfel. — Martin Bilger, Rain 89, Trossingen, Oberamt Tuttlingen, Württemberg, kauft Tafelobst. — Ehr. Burkard, Branntweinbrennerei, Oberursel im Taunus, kauft 100 Gentner Brennzwetschen. — I. Mat- schinsky, Obstgut Rosalienberg, Grötzingen, Baden, kauft Pfirsichkerne. — Oswald Kämpfer, Obstweinkelterei, Wiehe, Bez. Halle a. S., kauft 200 Gentner Mostobst. — Friedr. Preisicke, Obsthandlung, Halle a. S., kleine Klausstraße 6, kauft 600 Gentner Tafeläpfel. — Hans Strobl, Ziemetshausen, Bayern, kauft Tafel- und Kochäpfel. — Rechner Schramm, Enkenbach, Pfalz, kauft 200 Gentner Tafeläpfel. — Paul Eppinger, Frankfurt a. M., Peterweilstraße 15, kauft Mostüpfel. - Jac. Beffner, Nußdorf, Oberamt Vaihingen, Württemberg, kauft Mostäpfel. — Franz Veil, zum Freischütz, Böhlerstraße 3, Ludwigshafen a. Rh., kauft Himbeeren. — Hcmr. Theis VII., in Simmersbach, Post Eibelshausen, kauft alle Sorten Obst. — Gebr. Müller, Appenweier, Baden, kaufen einige Waggon Brennzwetschen. — Frau Dr. med. Benzler, Sterkerade, Rheinland, kauft 3 Gentner feine haltbare Tafelapfel. — Frau G. A. Schlechtendahl, Barmen, Ringelstraße, kauft Einmach- und Winterobst. — Aug. Schulte, Drasenbek bei Meschede, Westfalen, kaust großes Quantum Tafeläpfel. — G. Kopf, Bäckerei, Speyer a. Rh., Wormserstraße 36, kauft haltbare Winteräpfel. — Obstverwertungs-Genossenschaft in Osnabrück, kauft großes Quantum Mostobst. — Joh. Philipp Wagner & Go. in Mainz, kaufen großes Quantum Falläpsel. — E. Taufall, Handelsmann, Neuweiler bei Zubern, Els., I auft großes Quantum Zwetschen. — Obstverwertungs- Genossenschaft Westfalen E. G. in Geseke, kauft 1000 Gentr. auere Mostäpfel, ab 1. Oktober lieferbar. — M. Held, Frankfurt a. M., Markthalle, kauft Zwetschen und Birnen. — Fritz Hammerau, Frankfurt a. M., große Eschenheimer- traße 72, kauft Birnen. Obstdurchschnittspreise )en 11. September 1899. (Die Preise verstehen sich bei ofortiger Lieferung). Himbeeren der Gentner Mk. 24, Brombeeren 15, Pfirsiche 45, Trauben 30, Mirabellen 40, Reineklauden 27, Frühbirnen je nach Sorte 10 bis 18, Frühäpfel je nach Sorte 8 bis 16, Jtal. (Eier)-Zwetschen 18, gewöhnliche Zwetschen (frühe) 12. Universitäts-Nachrichten. — 1314 Kandidaten der Medizin sind, wie die Veröffentlichungen des Kaiser!. Gesundheitsamtes frststellen, im Jahre 1897/98 approbiert worden. 21 waren Ausländer und zwar 8 Russen, 4 Schweizer, 3 Holländer, 2 Chilenen, je 1 Oesterretcher, Engländer, Mexikaner und Afrikaner. 835 waren Preußen, 150 Bayern, 74 Sachsen, 51 Württemberger, 46 Badener, 27 Hessen, 19 Elsaß- Lothringer, 15 Mecklenburger, 12 Hamburger, 10 Braunschweiger, 3 Schaumburger usw. 936 Kandidaten hatten neun Halbjahre, 158 zehn Halbjahre, 211 elf und mehr Halbjahre studiert. Im Durchschnitt dauerte die ärztliche Prüfung 7 Monate. Sie stellt sich aber bei den einzelnen Universitäten durchaus ungleich. Am längsten dauert die Prüfung im Durchschnitt in Berlin, sie währt 11 Monate, in Bonn 10 Monate, sie dauert in Breslau 4, Göttingen 7, Greifswald 8, Halle 7, Kiel 4, Königsberg 5, Marburg 4, Erlangen 9, München 7, Würzburg 9, Leipzig 8, Tübingen 4, Freiburg 3'/,, Heidelberg 5, Gießen 4, Rostock 8, Jena 5, Straßburg 5 Monate. — Dr. jur. honor. causa von Miquel. Daß Finanzminisier von Miquel Ehrendoktor der Berliner Universität ist, dürfte nicht allgemein bekannt sein. Die juristische Fakultät verlieh dem damaligen Oberbürgermeister von Osnabrück und Reichstagsabgeordneten Joh. Miquel die Auszeichnung am 4. Januar 1877 in Anerkennung seiner Verdienste um das Zustandekommen der Justtzgesetze. Als Ftnanzminister, der im Kastanienwäldchen sein Heim hat, ist Herr von Miquel der nächste Nachbar der Untversi 6t. — Wien, 14. September. Der bekannte Spezialist für HalS- krankheiten, UniversttätSprofeffor Karl Stoerk ist gestern abend gestorben. Eingesandt. In Grotzen-Buseck soll von selten der Civil-Gemeinde ein Leichenwagen angeschafft und vom Gemeinderat zugleich beschlossen worden sein, daß derselbe nur für Evangelische, nicht aber für Katholiken und Juden in Gebrauch genommen werden dürfe. Obwohl uns der Beschluß von glaubwürdiger Seite als Thatsache hmgestellt wird, können wir einen Zweifel daran nicht ganz unterdrücken. An der zweifellosen Feststellung der Sache und eventuell an der Begründung eines solchen Beschluffes besteht gewiß ein allgemeines Interesse, dem wir mit diesen Zeilen dienen wollen. X. Sport und Jagd. Ein unerhörter Borfall ist auf dem Turf zu verzeichnen: einem engltschen Herrenreiter, Mr. E. Hampton, ist vorläufig die Rettlizenz entzogen worden, d. h. er darf in Deutschland als Herrenreiter nicht mehr im Sattel thätig sein und ist dadurch natürlich euch gesellschaftlich kalt gestellt. Alle Jahre kamen eine Anzahl englischer Herrenreiter nach Deutschland; eigene Pferde haben die allerwenigsten; die weitaus große Mehrzahl reitet in der Hauptfache für einen bestimmten Stall; hat derselbe kein Pferd tot Rennen, nun, fo reitet der Engländer auch für einen anderen Stall. Unter den englischen Herrenreitern, die in Deutschland thätig gewesen, haben sich nun letder etliche gefunden, die später in England sehr verdächtige Ritte gemacht und die man deßhalb in ihrem Vaterlande mit der schwersten Turfstrafe belegte, daß man sie vom Retten auSfchloß; damit durften sie auch in Deutschland nicht reiten, da die großen Rennvereine in dieser Beziehung in enger Verbindung stehen. Alle diese Vorgänge mußten unsere RennkomitecS mit einer gewissen Vorsicht gegen eine Spezies englischer Herrenreiter erfüllen. Da war in diesem Jahre ein gewißer Mr. E. Hampton nach Deutschland gekommen: ec ritt in Dresden ein so verdächtiges Rennen, daß alle Leute den Kopf schüttelten. Er erhielt eine energische Verwarnung; jetzt ist ihm vorläufig die Reitlizenz entzogen worden. Ob noch andere Umstände dazu gekommen, entzieht sich unserer Beurteilung; die technische Kommission des Unionklubs behält sich eine nähere Untersuchung des Falles vor. Allgemeine deutsche Sport-AuSstellung München 1899, Das für Sonntag den 17. d. Mts., angefetzte Fußballwettfpiel kann des großen Hochwassers halber nicht stattfinden und muß daher bis aus weiteres unterbleiben. Verkehr, Land- und Volkswirtschaft. Tabak. Mannheim, 12. September. Regen in ergiebigem Maase gestaltete die Beschaffenheit des Tabaks besser und zeigen die Anpflanzungen meistens üppigeres Aussehen. Während der Regen dem Obergute förderlich war, wurde die Qualität der Sandblätter und Grumpen dadurch verschlechtert. Die Sandblatternte ist grösstenteils eingebracht. In der Rheinpfalz ist die Ware hübsch, feinrippig, von hellgelber Farbe und gut im Brande. Infolgedessen setzte auch die Nachfrage darnach lebhaft ein. Je nach der Qualität und dem Produktionsorte stellte sich der Preis für mittelgute Ware bis auf Mk. 20, während erstklass. Erzeugniss bis zu Mk, 2» per Zentner erlöste. In der Landauer Gegend beschädigte Hagel- scblag einen Teil des Gewächses. Bei letzten Verkäufen von Grumpen in hiesiger Umgegend lagen die Preise niedriger; durchschnittlich wurden für die 50 Kilo Mk. 10 angelegt. Sehr lebhaften Verlauf nahm auch der Sandblatteinkauf in der Haardtgegend, wo der Handel etwa 4000 Zentner an sich brachte und dabei Preise von Ende der Mk. 23 bis Anfang der Mk 30 für den Zentner bewilligt. Sandgrumpen stellten sich dorten bis auf Mk. 20 für die 50 Kilo. Im Handel mit alten Tabaken blieb das bisherige gute Interesse für brauchbare Ware bestehen. Ausländische Rippen waren gefragter. (Frankf. Ztg.) Zahlungseinstellungen. Konkurseröffnungen: Schuhmacher Gottl. Beiz, Murrhardt (Backnang;) Louis Grand, Berlin; A. Machnes & Co., Berlin; Wagenbauer Karl Neiz, Bochum; Kohlenhändler Ernst Seifert, Prinzenthal (Broar berg;) Productenhändler Paul Heinr.Klemm, Oberpesterwitz (Döhlen;) Maurer Heinr. Hein, Elberfeld, und Maurer Wilh. Rinz, Unter- Barmen Elberfeld; Bau-Unternehmer Christ. Bohn der Junge, Altleiningen Grünstadt; Handelsgärtner Jul. Al fr. Herrmann, Berthelsdorf Hainichen: Schlosser Adolf und Ludw. Troue, Hannover; Klempner Wilh. Geiger, Lüdenscheid; J. Blanck & Co. (Jean Blanck und Elise Blanck), Schiltighelm; C. Gerloff, Stettin; Malzfabrikbesitzer Friedr. Frhr. v. Redwitz, Maineck Weismain. Seidenstoffe, Sammte und Velvets kauft jede Dame am besten und billigsten direkt vou Ära* von Elten & Keussen, Krefeld. 03153] Eine Wohnung, 3 Zimmer Hotel vom 30. Juli bis 17. September. 5596 la. Malzkaifee Ludwigstraße 31 CO a OG GG OG GO GB ^JUBILÄUMS; München. 03210 Neustadt 45. ©® GG c GESCHENKEW Oesterr. EtaatSbabn v. 1885 85.0014 lkisenb. Rentenb. DH. Jtal. staatSgar. Sismb. 68.1014 BuderuS Obl. 4 Brief 20.38 Oesterr. dto. Bmeric. 4.16 empfiehlt 6547 PH. Herrmann, Seltersweg 33. Darmst. Bk.-Aetten 000 00 -ledaktion: L. Burkhartzt. Druck nutz «erlag der Brühl'scheu UniverfitstS-Buch- und Stetndruckerei (Pietsch Srben) in Gießen. 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I. bas verübt wirb, bei b Thäter in bie h erntet eine Fülle Mntat auch in ' der Situation gen gehen und behaupt aber zu verkennen weitesten Sinne a lichen Feinden, t Eine große Zahl die serbische Negie Annahme mehr/, bi feine vermeintlichen durch diese amtlichen GesMschüsi in B niemand betsören l gemacht werden, b^ konnte, ob das ab Gerichtspraxis gel: Aeußerlich ij mieden worden, u solle das Recht g daran, daß die R stehen und nach b, aus das Gestand! ist- geht aus den klar hervor, die: der übrigen Ange dach zu ossenkundi läge ihm nur zu schädigen und s „Der Prozeß das Urteil aussall d-e Radikalen der sehr zweiselhaft, l ^/chenden ZH Ä,er“"9 sick möJfcn, diese Stüi $ s*