M 1 Bleichmjtz M* und dm ,fc.i Düeseldoi iohmüch LtnnUich. Tagendes Nähr lungsmittel. Gebrauch wir' et an Stelle vo: I Kaffee; namenlli':.1 Bleichsn* convalesim. ipfehlenswert. 50. Drogerien, kerei Bedienung- Dto- Iguug voa Jler Art ««»t*** uw* 8999 Mittwoch den 15. Mär Erstes Blatt. Amts- und Anzeigeblntt für den ICreis Gieren. Rr. 7 des Reichsgesetzblattes, ausgegeben den 11. d.Mts., tn wechsel. 50 Pfennige: wer den I, Alle Anzeigen-vermittlungSstellen M In- und AuSlaades nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger tntgeya. Dienstei«- tritt und Dienst- anstritt. 82 1 d) nach Art. strafe von enthält: (Sc. 2550.) (Sc. 2551.) RcMtion, Expedition und Druckerei: Sch»lftr«ße Nr. 7. des Polizeistrafgesetzes mit Geld« Mark 70 Pfennige bis 8 Mark 9 und IV, 1 zuwiderhandelt; das Lokal mag zum persönlichen Aufenthalt oder nur zum Geschäftsbetrieb verwendet sein, unter Angabe der früheren, beziehungsweise künftigen Wohnung des Ein- oder Ausziehenden binnen 8 Tagen nach dem Ein- oder Auszuge. Zu gleicher Anzeige sind Hauptmieter ganzer Häuser oder einzelner Teile derselben verbunden, wenn sie Wohnungen wieder an Untermieter abgeben. Bei unter obrigkeitlicher oder sonsttger Verwaltung befindlichen Gebäuden ist der Verwalter statt des Eigentümers für die Anzeige verantwortlich (Art. 85 des Polizeistrafgesetzes). 5) Wer innerhalb der Gemeinde Gießen seine eigene oder gemietete Wohnung verändert unter Angabe der verlassenen, sowie der neu- Gesetz, betreffend die Abänderung des Zolltarifs. Vom 6. März 1899. Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Vorschriften über den Nachweis der Befähigung als Seeschiffer und Seesteuermann auf deutschen Kauffahrteischiffen. Vom 4. März 1899. strafgesetzes). II. Ort der Meldung. Alle nach I, 1—10 angeordneten Meldungen müssen dem Meldebureau des Großherzoglichen Adresse für Depeschen: Anzeiger gieftts« Fernsprecher Nr. 51. e) nach Art. 83 und 86 des Polizeistrafgesetzes unterliegt einer Geldstrafe von 1 Mark 70 Pfennige bis 17 Mark: wer ohne Anzeige zu machen, ein ortsfremde« Kind in Pflege nimmt (I, 10). Gießen, den 10. Mai 1890. Großh. Polizeiamt Gießen. Fresenius. Polizeiamts erfolgen. III. Form der Meldung. 1) Im Gesindedienst Eintretende haben sich beim Eintritt in jeden neuen Dienst persönlich zu melden, und falls sie nicht bereits im Besitze eines Gesindedienstbuches sind, die Ausfertigung eines solchen zu erwirken, andernfalls dasselbe vorzuzeigen. Bei Dienstaustritt ist das Dienstbuch persönlich zur Visierung oder Abstempelung vorzulegen. 2) Mit Ausnahme der den Dienstboten obliegenden Meldungen (siehe III, 1) können die vorgeschriebenen Meldungen sowohl persönlich, als schriftlich geschehen. Zu den schriftlichen Meldungen werden zweckmäßig die hierfür eingeführten Formularien verwendet, welche in dem Meldebureau des Polizeiamts auf Erfordern verabreicht werden, und aus welchem zugleich dasjenige zu entnehmen ist, was die Meldung, auch wenn das Formular nicht dazu verwendet wird, zu enthalten hat. Die Meldungen der Gastwirte haben tn einem, den Rubriken des von ihnen zu führenden Fremdenbuchs entsprechenden Verzeichnisse zu bestehen. 3) Hebet die erfolgten Meldungen von Zuzugen und Weazüqen (I, 1—3) werden von der Meldestelle schriftliche Bescheinigungen erteilt. Dienstboten erhalten solche durch Visierung oder Abstempelung der Dienstbücher. Für andere Meldungen wird schriftliche Bescheinigung auf Verlangen erteilt. IV. Strafbestimmungen. ES wird bestraft: a) nach Art. 6 des Gesetzes vom 4. Dezember 1874 mit Geldstrafen von zwei bis dreißig Mark: wer den in I, 1—3 aufgeführten gesetzlichen Vorschriften über Meldung von Zuzügen und Wegzügen zuwiderhandelt; b) nach Art. 85 des Polizeistrafgesetzes mit Geldstrafen von 1 bis 1 Mark 70 Pfennige: wer die in I, 4 und 6 vorgeschriebenen Anzeigen unterläßt; .. . _ _ derselben Strafe unterliegt, wer die tn I, 5 vorqeschriebene Anzeige unterläßt; o) nach Art. 89 des Polizeistrafgesetzes mit Geldstrafe von einer Mark: wer unterläßt, die in I, 7 bezeichnete Meldung eines Diensteintritts oder Dienstaustritts zu machen; derselben Strafe unterliegt, wer die in I, 8 vvrgeschriebene Anzeige unterläßt; $le|a6*prd» vierteljährlich 2 Mart 20 Psg. monatlich 75 Psg. mit Briogerloh«. 8« Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich. Gießen, am 13. März 1899. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold. (Siebener Anzeiger Heneral-Anzeiger Bekanntmachung. Bei dem unterzeichneten Polizeiamt ist am 1. April l. I. eine Schützmannsstelle zu besetzen. Diejenigen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, werden hiermit aufgefordert, ihre Gesuche unter Beifügung von Zeugnissen und eines selbstgeschriebenen Lebenslaufes bis zum 20. l. MtS. bei uns einzureichen. Gießen, den 13. März 1899. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Muhl. Bekanntmachung, b«tr.: Das Meldewesen in der Stadt Gießen. Die nachstehend abgedruckten Bestimmungen bringen wir iur Nachachtung und zur Vermeidung von Bestrafungen hiermit in Erinnerung. Gießen, den 9. März 1899. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Muhl. bezogenen Wohnung, insofern die Meldung nicht bereits durch den nach 4) zunächst Verpflichteten erfolgt ist, binnen 10 Tagen nach der Wohnungsänderung (Artikel 7 des Gesetzes vom 4. Dezember 1874). 6) Diejenigen, welche andere bei sich m Schlafstellen aufnehmen, von jeder Aufnahme binnen vier und zwanzig Stunden (Art. 85 des Polizeistrafgesetzes). 7) Jeder Dienstbote, Handlungsdiener und Gewerbsgehilfe, Lehrling oder Fabrikarbeiter, welcher in einen Dienst eintritt ober denselben verläßt, binnen vierundzwanzig Stunden nach erfolgtem Diensteintritt oder Dienstaustritt (Art. 89 des .Polizeistrafgesetzes). 8) Gewerbetreibende und Dienst- Herrschaften von dem Diensteintritt und Dienstaustritt ihrer Handlungsdiener, Gewerbsgehilfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter oder Dienstboten binnen fünf Tagen nach dem Diensteintritt oder Dienstaustritt, falls die Anzeige nicht bereits durch die nach 7) zunächst Verpflichteten erfolgt ist (Art. 7 des Gesetzes vom 4. Dezember 1874). F«mden- 9) Gast- und Herbergswirte täglich anfnahme. bis um 9 Uhr vormittags über alle in den letzten vierundzwanzig Stunden erfolgten Aufnahmen von Fremden (Art. 81 nnd 82 des Polizeistrafgesetzes). 10) Wer ein ortsfremdes Kind in Pflege aufnimmt, binnen vierundzwanzig Stunden nach erfolgter Aufnahme (Art. 86 des Polizei- Gratisbeilagen: Gießener Familienbtütter, Der hesslsihe Landwirt Mütter für hessische Volkskunde._________________ Mhmmgs- 4) Hauseigentümer von den in ihren Häusern durch Einzug oder Auszug vorgehenden Wechsel, Hessischer Landtag. Zweite Kammer der Stände, nn. Darmstadt, 13. März 1899. Die Verhandlungen werden um IO1/, Uhr eröffnet. Die Tagesordnung umfaßt 108 Gegenstände. Vor Eintritt in dieselbe wird zunächst die Wahl des Abgeordneten Backe« (13. Wahlkreis, Darmstadt-Groß-Gerau) und die Wahl des Abgeordneten Hensel (3. Wahlbezirk) für giltig erklärt, und der letztere vereidigt. Die Anstellung eines Badekommissärs zu Bad Nauheim wird genehmigt, ebenso der Gesetzentwurf, den Ruhegehalt und die Fürsorge für die Hinterbliebenen der Staatsbeamten betreffend. Staatsminister Rothe erklärt sich mit den Anträgen des Ausschusses einverstanden, daß das Gesetz auch Anwendung finden soll auf früher in Pension getretene und widerruflich an- gestelle Beamte. — Das Ministerhotel soll mit elektrischem Licht und feuersicheren Kaminen versehen werden, und wird dies gutgeheißen. Desgl. die Gehaltszulage für einen ordentlichen Professor an der medizinischen Fakultät, sowie 9850 Mk. für die Kosten des Betriebes am Physikalischen Institut in Gießen. — Der Antrag Cramer und Genossen auf Errichtung einer Heilanstalt für Lungenkranke wird dahin erledigt, daß die Regierung um alsbaldige Vorlage eines diesbezüglichen Projektes ersucht wurde. Staatsminister Rothe sagt fir das nächste Budget finanzielle Unterstützung der Angelegenheit zu, und Abgeordneter David begrüßt den Standpunkt der Regierung in dieser Frage mit Freuden. — Ein Antrag des Abg. Erck und Genossen wünscht, daß die Beiträge der Kreise und Ortsarmenverbände zur Unterstützung des Landeshospitals Hofheim, sowie der Landesirrenanstalt in Heppenheim von der Staatskasse übernommen werden sollen. Dieser Antrag findet nach dem Ausschußantrag Annahme. — Ebenso wird der Antrag Köhler-Darmstadt auf Erhöhung der Subvention für das Lehrerinnen-Seminar zu Darmstadt um 3000 Mark im Einverständnis der Regierung genehmigt. — Der Antrag Schönberger und Genossen ans Uebernahme der Kosten der Fortbildungsschulen auf die Staatskasse ruft eine längere Debatte hervor. Der Ausschuß beantragt hierzu, die Regierung möge bei Aufstellung des nächsten Budgets nochmals diesen Antrag in Erwägung ziehen, was Staatsminister Rothe zusagt. — Abg. Schönberger und Friedrich wünschen daß die Regierung der Angelegenheit schon jetzt näher trete, und ersterer beantragt, 150000 Mk. für diesen Zweck in's Budget einzustellen. — Abg. Rau (Soz.) erklärt, die breite Masse des Volkes werde es nicht verstehen können daß man für höhere Lehranstalten riesige Beträge bewillige, während man für Volksschulen immer erst Erhebungen über den Be- dürftiisnachweis anstelle. — Für die Ablehnung .des Ausschußantrages sprechen noch die Abg. Osann und Backes. Abg. Osann glaubt daß mit Rücksicht auf die in Aussicht stehende Steuer-Reform die Gesamtkosten nicht vom Staate übernommen werden können. Einen Teil der Kosten jetzt schon zu übernehmen scheine ihm nicht unmöglich und könne als eine Nachfordernng zum Budget behandelt werden. «avatzwe een Anzeigen zu der nachmittag» f*r den senden erscheinenden Nummer M »arm. 10 Uhr. MelveOrdnung für fir die PromllM-Hallptstabt Eikßk«. Auf Grund und unter Einfügung der einschlägig«, Bestimmungen des Gesetzes vom 4. Dezember 1874, btt polizeiliche Aufsicht über die Zuzüge und Wegzüge betreffend, hie Art. 81, 82, 83, 85, 86 und 89 des Polizeistrafgesetzes xnb des Art. 56 der Städteordnung wird hiermit nach Inhörung der Stadtverordnetenversammlung mit Aufhebung W Lokalreglements vom 8. Mai 1856 die Aufsicht über »remde, bezw. Anzeigen von den Wechseln der Wohnungen ietreffenb (Nr. I, II, III der Sammlung des polizeilichen Lokalreglements), des Regulativs vom 5. Juli 1836 und «t Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern «ib der Justiz vom 2. April 1890, zu Nr. M. I. 8442 -fir die Provinzial-Hauptstadt Gießen verordnet und bekannt zrgeben wie folgt: I. Meldepflicht und Meldefrist. Zur Meldung bei dem Polizeiamte sind -verpflichtet. . o-g, ew> 1) Wer in der Gemeinde Gießen ein zieht, Wegzus- um in derselben seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen, unter Vorlage der ihm von seinem bisherigen Wohnorte erteilten Abmeldebescheinig- ung binnen 8 Tagen vom Tage des Einzugs an (Art. 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 1874). 2) Wer aus der Gemeinde Gießen weg- zieht, um seinen gewöhnlichen Aufenthalt auf» zngeben, unter Angabe des Ortes, an den er verzieht, vor dem Wegzuge (Art. 2 des genanten Gesetzes). 3) Diejenigen, welche der in die Gemeinde Gießen einziehenden oder aus derselben weg« ziehenden Person Wohnung und Unterkommen gewährt haben, sofern die An- und Abmeldung durch den zunächst Verpflichteten nicht selbst geschehen ist, binnen zehn Tagen nach deren Einzug oder Wegzug (Art. 4 des genannten Gesetzes). Ktt. 63 Erscheint täglich vit Ausnahme des Montag«. Die Gießener »««tlteuvtätter etrben dem Anzeiger »tchentlich viermal beigelegt. Staatsminister Rothe sichert dem Hause die eingehendsten Erhebungen über diesen Antrag Schönberger zu, um ev. zu ermöglichen daß die Kosten der Fortbildungsschulen vom Staat getragen werden. Der Antrag Schönberger wird hierauf angenommen und der Ausschußantrag abgelehnt. Von Seiten des Abg. Schroeder und Genossen ist beantragt die Pensionen der vor dem 23. Juli 1890 pensionierten Volksschullehrer auf jährl. 1000 Mk. zu erhöhen. Staatsminister Rothe erklärt, daß die Regierung für diesen Zweck Mittel augenblicklich nicht zur Verfügung habe. Der Uebernahme der Witwen- und Waisenbeiträge auf die Staatskasse könne die Regierung im Prinzip zustimmen, jedoch müsse erst der Ausfall der Steuerreform abgewartet werden. — Abg. Backes wünscht eine entsprechende Erhöhung der Pensionen der Volksschullehrer. Die Erklärungen des Herrn Staatsministers seien ihm nicht genügend. Die Bestimmung, daß Zuschüsse nur nach der Bedürftigkeit des Betreffenden gewährt werden sollen halte er für eine den Lehrerstand entwürdigende. Mit Recht nenne der Volksmund diese Bestimmung Staatsbettelei. Auch die Reliktenbeiträge der Volksschullehrer müßten in gleicher Weise geregelt werden wie diejenigen der Staatsdiener. — Abg. Schmitt steht auf demselben Standpunkt wie der Abg. Backes. — Der Regierungs - Vertreter Herr Dr. Eisenhut weist dem Hause nach, daß erst vor drei Jahren die Gehalte der Volksfchullehrer um 450 000 Mark erhöht worden seien. Der Antrag Schroeder bedeute eine neuerliche Belastung des Budgets um 250000. — Abg. David spricht sich für die Erhöhung der Pensionen aus, wünscht jedoch, daß auf Grund statistischer Erhebungen und Unterlagen dies für alle Pensionäre erfolgen soll. Es freue ihn, daß dem Staatsminister die Negierungsforderung für elektrisches Licht und Kamine im Ministerhotel bewilligt wurde und dieselbe nicht von der Steuerreform abhängig gemacht worden sei. — Der Ausschußantrag wurde hierauf angenommen. — Eine Reihe kleinerer Vorlagen sindet ohne Debatte Annahme und wird die Sitzung um 1 Uhr geschlossen.______________ Deutsches Keich. Berlin, 13. März. Der Kaiser hörte heute vormittag den Vortrag des Chefs des Civil-Kabinetts v. Lucanus und den des Staatssekretärs Tirpitz. Berlin, 13. März. Wie nach einer Berliner Korrespondenz verlautet, befindet sich die Kanal-Vorlage augenblicklich im Schooße des Staatsministeriums, ist also dem Kaiser noch nicht zur Unterschrift vorgelegt worden. Berlin, 13. März. Das preußische Staatsministerium war heute im Reichstagsgebäude zu einer Sitzung zusammengetreten. In parlamentarischen Kreisen war die Vermutung verbreitet, daß es sich in dieser Sitzung um die endgültige Stellungnahme zu der morgen beginnenden zweiten Beratung der Militär-Vorlage handelte. Berlin, 13. März. Der Reichskanzler, die Minister und Mitglieder des Bundesrates waren gestern abend der Einladung des Kriegsministers v. Goßler zu einem Glase Bier gefolgt. — Am 23. März findet bei dem Reichskanzler ein größeres Diner statt, zu dem die Minister, die Bundesrats-Mitglieder und einige Parlamentarier geladen sind. Berlin, 13. März. Für morgen ist ein Diner beim englischen Botschafter in Aussicht genommen, zu welchem auch der Kaiser sein Erscheinen zugesagt hat. Am Samstag gedenkt der Kaiser einer Einladung des russischen Botschafters zur Tafel zu entsprechen. Berlin, 13 März. Das „Berliner Tageblatt" meldet aus Christiania: Am Samstag abend bei der Heimkehr nach dem Schloß fanden hier feindselige Kundgebungen gegen den Kronprinzen statt. Die liberale Presse verurteilt diese Ausschreitungen scharf. Ausland. Prag, 13. März. In der heute mittag stattgefundenen Konferenz der deutsch-böhmischen Abgeordneten wurde eine Resolution angenommen, in welcher erklärt wird, daß die deutsch-böhmischen Abgeordneten dem böhmischen Landtage fern bleiben, weil die Regierung in der letzten Zeit gegen Deutsche gerichtete Maßnahmen ergriffen und die Sprachen-Verordnungen nicht aufgehoben habe. Budapest, 13. März. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses brachte der Abgeordnete Dr. Major eine dringende Interpellation ein, betreffend die Gerüchte über eine beabsichtigte Pachtung eines chinesischen Küstenstriches von Seiten Oesterreich-Ungarns. Ministerpräsident Szell wird die Interpellation noch heute beantworten, dahingehend, daß das Gerücht vollständig unbegründet sei. Parlamentarisches aus Hessen. Jetzt liegt auch der Bericht des Ersten Ausschusses Zweiter Kammer über die Vorlage Großh. Ministeriums der Finanzen vor, betr. den Entwurf eines Gesetzes über die Vermögenssteuer. Der Bericht, erstattet von dem Abg. Jöckel, ist sehr ausführlich; mit nur wenigen, unwesentlichen Aenderungen beantragt der Ausschuß Zustimmung. Desgleichen wird fast durchweg Zustimmung beantragt zur Vorlage, betr. den Entwurf eines Gesetzes über die Abänderung des Einkommensteuergesetzes vom 25. Juni 1895. Zugleich wird hier beantragt, das Gesuch des Christoph Schramm von Offenbach, betr. die Besteuerung des Einkommens aus Grundbesitz und Gewerbe im Auslande, für erledigt zu erklären. (Berichterstatter über beide Teile: Abg. Köhler-Darmstadt.) Der Bericht desselben Ausschusses über die Vorlage Großh. Ministeriums der Finanzen, betr. den Steuerreformplan, zerfällt in zwei Teile; namens der Minderheit erstattet Bericht Abgeordneter Möllinger, namens der Mehrheit Abg. Köhler. Der Bericht der Minderheit führt aus, daß die Vorlage den mehrfachen Beschlüffen der Kammern entgegenkommt. Dies lasse erwarten, daß es gelingen werde, sich über die Einzelheiten der Entwürfe zu verständigen. Der Bericht der Mehrheit stimmt der Reform zu, sieht jedoch von der Weinsteuer ab, und macht dafür Vorschläge : eine etwas erhöhte Progression bei der Einkommensteuer bis etwa 5 Prozent, Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die als wohl möglich anzusehen sei, Erhöhung des Stempels, namentlich bei Konzessionserteilungen rc., Erhöhung des Steuersatzes bei der Vermögenssteuer. * * * Der Bericht des Vierten Ausschusses Zweiter Kammer über 1. den Antrag der Abgg. Köhler (Langsdorf) und Genossen, betr. die Verwertung des Fleisches perlsuchtbehafteter Schlachttiere, 2. den Antrag des Abg. Schönberger, betr. die Abänderung des Viehwährschaftsgesetzes, erstattet von dem Abg. Frhrn. v. Köth, ist sehr eingehend und gipfelt schließlich in folgenden Anträgen: Die Kammer wolle beschließen: 1) Großh. Negierung zu ersuchen: a) daß Fleisch von tuberkulös infizierten Schlachttieren, welches seither ausnahmslos auf die Freibank verwiesen wurde, inskünftig nur dann auf die Freibank verwiesen werde, wenn dasselbe infolge seiner Herkunft in seinem äußeren Ansehen Einbuße erlitten hat, unter Aufrechthaltung im übrigen der seitherigen Bestimmungen über die Verwertung des Fleisches solcher Schlachttiere; b) Den Landständen eine Vorlage zugehen zu lassen, betr. Errichtung einer auf Gegenseitigkeit und Selbstverwaltung beruhenden Landes-Viehversicherungs-Anstalt mit staatlicher finanzieller Subvention im Falle des Bedarfs, gebildet durch die, in einem Landesverband vereinigten Orts- Viehversicherungs-Vereine, welche gleichfalls mit Selbstverwaltung nach einem einheitlichen Normalstatut ausgestattet sind, unter der Oberaufsicht der Landes-Viehversicherungs- Anstalt stehen, und welche gemeinsam mit der Landesversicherungs-Anstalt den Zweck verfolgen, der Versicherung gegen Verluste, welche durch Umstehen oder Notschlachtung von Rindvieh (und Schweinen) oder dadurch entstehen, daß das Fleisch eines geschlachteten Stückes Vieh der genannten Gattungen wegen eines gesetzlichen Währschaftsfehlers polizeilich ganz oder teilweise als ungenießbar erklärt wird; 2. dem Antrag der Abgg. Köhler (Langsdorf) und Genossen nicht stattzugeben; 3) die Anträge des Abg. Schönberger für erledigt zu erklären. Zur Vorstellung von Gemeindeangehörigen von Heidesheim, den Dammbau daselbst betr., beantragt derselbe Ausschuß, der Vorstellung keine Folge zu geben. Dasselbe geschieht betreffs Gesuchs einer Anzahl Brennerei-Besitzer Oberhessens, die Kontingentierung der Brennereien im Großherzogtum Hessen betr. Zum Antrag der Abgeordneten Weith und Gen., betr. die Gemeindesteuern der Pfarrbesoldungsgüter, beantragt derselbe Ausschuß, die Kammer wolle beschließen: 1) Großh. Regierung zu ersuchen, den Antrag alsbald in Erwägung zu ziehen und dessen zustimmende Erledigung bei der dem- nächstigen Steuerreform herbeizuführen, 2) den Antrag selbst zur Zelt für erledigt zu erklären. Zum Antrag des Abg. Ulrich, betr. die Errichtung eines Landgerichts in Offenbach, beantragt der Ausschuß: Ablehnung. Zum Antrag des Abg. Weidner, die Abänderung des Art. 8 des Gesetzes vom 13. Sept. 1883, betr. die Ausführung des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen, wird beantragt: die Kammer wolle beschließen: 1) Großh. Regierung zu ersuchen, die Uebernahme der Kosten für tierärztliche Ueberwachung der Viehmärkte, die lediglich im Interesse einer viehzuchttreibenden Gegend Hessens abgehalten werden, baldthunlichst auf die Staatskasse zu veranlassen. 2) Anträge auf Standgelderhöhungen für auf Märkte der unter Pos. 1 erwähnten Art aufgetrieben werdende Tiere keine Folge mehr zu geben. * * Der Zweiten Kammer ging ein Gesetzes-Entwurf zu, betr. die Dienstbezüge der staatlich bestätigten Forstwarte. Art. 1 lautet: Die staatlich bestätigten Forstwarte in Kom- munal-Forstwarteien, abnormalen Domanialforstwarteien und in Privat-Forstwarteien, welche Privatwaldungen II. Klasse enthalten, haben Anspruch auf Gehalt, Pension und Hinterbliebenenfürsorge nach den näheren Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes. Art. 2: Der Gehalt der Forstwarte in den in Art. 1 bezeichneten Forstwarteien mit 300 Hektar oder mehr Waldfläche, wird nach den auf Domanialforstwarte in normalen Domanialforstwarteien bezüglichen Bestimmungen des Gesetzes vom 9. Juni 1898, die Besoldungen der Staatsbeamten betr., festgesetzt. — Art. 3: Der Gehalt der Forstwarte in den in Art. 1 bezeichneten Forstwarteien mit weniger als 300 Hektar Waldfläche ist in der Weise zu bemessen, daß der nach Art. 2 sich berechnende Betrag zunächst eine verhältnismäßige Minderung nach Maßgabe der Flächengröße der Waldungen der Forstwartei erfährt. Es werden alsdann, wenn die Waldungen der Forstwartei zwischen 200 und 300 Hektar betragen, 10 pCt., wenn dieselben zwischen 100 und 200 Hektar betragen, 30 pCt., und wenn dieselben weniger als 100 Hektar betragen, 50 pCt. der gefundenen Summe zugeschlagen. Der Anfangsgehalt eines Forstwarts, dessen Forstwartei 200 bis 300 Hektar umfaßt, darf die Summe von 1200 Mark nicht übersteigen. Umfaßt die Forstwartei 100 bis 200 Hektar, so beträgt der Anfangsgehalt 880 Mark und wenn die Forstwartei weniger als 100 Hektar enthält, 520 Mark. Die folgenden Artikel bis Art. 11 behandeln den Ausschlag der Forstwartgehalte, Gehaltsauszahlung, Ruhegehalt rc. Wir kommen hierauf noch zurück. Bezüglich der Privatwaldungen I. Klaffe bleiben die bestehenden Bestimmungen in Kraft. Die Staatskasse leistet einen jährlichen Zuschuß von 20 000 Mark. Das Gesetz tritt mit dem 1. April d. I. in Kraft. Lokales und Provinzielles. Gießen, den 14. März 1899. ** Aenderungen des deutschen Eisenbahngütertarifs. Von den von der Generalkonferenz der deutschen Eisenbahnver waltung beschlossenen Aenderungen des Gütertarifs Teil I. werden am 1. April u. a. folgende zur Durchführung gelangen: a) Die Einführung eines Spezialtarifs für bestimmte Eilgüter. Für die nachverzeichneten Artikel wird bei Auflieferung auf Eilfrachtbrief nur die Fracht für Frachtgut berechnet also bei Aufgabe: 1. als Stückgut die Fracht nach den Sätzen der Allgemeinen Stückgutklasse; 2. als Wagenladung die Fracht nach den Sätzen der Güterklassifikation (§§ 7 und 8 der Allgemeinen Tarifvorschriften unter B des deutschen Güter tarifs Teil I.) 1. Bienen; 2. Brod; 3. Butter; 4. lebende, frische und geräucherte Fische, auch oberflächlich gesalzene (grüne) Heringe und Bücklinge, Fischbrut, für Aquarien bestimmte kleine Fluß- und Seetiere, sowie der von den Seehafenstationen an Fischzuchtanstalten zum Versande kommende Fischrogen (Fischeier); 5. Muschel- und Schaltirre aus der See (ausgenommen Austern, Hummern, Langusten und Schildkröten), frisch oder blos abgekocht; 6. frische Gemüse, folgende: grüne Bohnen, grüne Erbsen (Schoten), Salat, Gurken, Spinat; 7. Milch, frische und sterilisierte, auch Magermilch, Buttermilch und Molken; 8. ftische Beeren aller Art, frisches Stein- und Kernobst — mit Ausschluß von Südfrüchten — und frische Weintrauben b) Die Versetzung folgender Futtermittel in den Spezialtarif III. Erbsenschalen, auch zerkleinert, Erdnußschalen, auch zerkleinert, Fleischfuttermehl, Grieben- kuchen, Kakaoschalen, auch zerkleinert, Kleie, auch Grieskleie und Gerstenkleie, Maiskuchen und Maiskuchenmehl, Malztreber, getrocknete, Melassefutter (Melaffe mit anderen Artikeln zu Futterzwecken gemischt, Oelkuchen, Oelkuchen- mehl (zerkleinerte Oelkuchen) und entfettetes Oelsaatmchl aller Art, namentlich Leinkuchen, Leinkuchenmehl, Leintsaut mehl, Palmkernkuchen, Palmkernkuchenmehl (Palmkernmehl Kokoskuchen (Koprakuchen), Kokoskuchenmehl (Kopramehl,, Baumwollsamenkuchen, Baumwollsamenmehl, Erdnußkuchcn, Erdnußkuchenmehl, Reisabfälle aller Art, welche beim Polieren von rohem Reis oder bei der Stärkefabrikation gewonnen werden, Reishülsen. Reisfuttermehl bezw. Reis lein, Rübensyrup, ungereinigter (die zu Speisezwecke» nicht unmittelbar brauchbaren Nachprodukte der Raffinerien), Samen, entölte (abdestillierte) folgende: Anis, Fenchel, Kümmel (Rückstände bei der Herstellung ätherischer Oele), Schlempen aller Art, getrocknete auch gemahlen. Bezüglich des Spezialtarifs für bestimmte Eilgüter bleibt zur Ein führung am 1. April die Zustimmung des Bundesrats noch Vorbehalten. Sich, 14. März. Im hiesigen Ortsgewerbeverein wird Sonntag den 26. März 1899, nachmittags 3 Uhr, Herr Reallehrer Hans Kahl aus Wimpfen, einen Vortrag über das Handwerk und seinen Verteidigungskampf gegen die Industrie halten. Interessenten aus der Umgegend sind hierzu eingeladen. Darmstadt, 13. März. Heute früh verschied plötzlich an einem Schlaganfall der langjährige Chefredakteur der „Darmstädter Zeitung", Herr Hofrat K. Gg. Becker ix der Vollkraft des Alters. Vermischtes. * Keine Schulbücher mit Drahtheftung mehr! Durch eine neue Verfügung des Kultusministers br. Bosse ist es vom 1. April d. I. ab den Buchhändlern nicht mehr gestattet, an die Schüler der preußischen Schulen Schulbücher jeder Art mit Drahtheftung zu verkaufen. Die Schulbehörden sind angewiesen worden, streng darauf zu achten, daß bei Neubeschaffung von Schulbüchern diese Verfügung befolgt werde. Uebertretungen sind anzuzeigen. Die Anordnung erfolgte deshalb, weil viele Schüler sich an den Enden der teilweise verrosteten Drahtheftung verletzten, und sich dann Blutvergiftung zugezogen hatten. * In einem Roman „Der weiße Sklave", der gegenwärtig in einem Königsberger Blatt erscheint, findet sich folgende Stilblüte: „Der Schlag der Uhr verdunkelte das Klopfen ihres Herzens._____________________ Spielplim der vereinigten Frankfurter Stadttheatrr. Opernhaus. Mittwoch den 15. März: Konzert [jum Besten deS Wtta«» und Watsen-FondS des Theater-Orchesters, unter Leitung deS Herr» Kapellmeisters Wolfram und unter Mitwirkung de« Konzertmeister« Petri «us Dresden, sowie des Fräulein Selma Kurz. DonnerStar den 16. März: Die Meistersinger. Freitag den 17. M»N geschlossen. SamStag den 18. März: Matteo Falcone. SomUH den 19. März, nachmittags 3«/, Uhr: Die Fledermaus. Abend« 7 Uhr: A Basso Porto. Hieraus: Coppelta (1. und 2. Akt)» Schauspielhaus. Mittwoch dm 15 März: Othello. Donnerstag dm 16. März: Charleys Tante. Vorher: Frankfurt in Feindes' land. Frettag dm 17. März: Auf der Sonnenseite. SamSt« dm 18. März: Der Schlafwagen-Kontrolleur. Sonnt« den 19. März, nachmittags 3*/i Uhr: Die zärtlichen Ber- wandten. Abmds 7 Uhr: Der Schlafwagen-Kontrollenr- Montag den 20. März: Nochmaliges Gastspiel des Herrn Direktor» Conrad Dreher. Die beiden Retchenmüller^_______ _— Dr. R. Schiffmann’s jfa thm a-Pulver Baatandteile: M^O 0|e Salpeter, 61 JO 0/0 «tid-mnerlkaniacher Steakapfel. 14 O/o riechender Ka«elkolben, ist jetzt in den meisten Apotheken Deutschlands zu haben. V* ikU writi[, iHde nu «Ich 11 die htel-lylhh Berlli, iMHimjrjj: Eine kleine Schrift aber Aatiuna, welche Zeegnia«. aber den amcronHalüct«» dleeee Fairen enthalt, Ut durch B. Behlffmann, Berlin B, Leipziger*. M, «nent«’ au belieben. y Dillenl Montag dm 2 ^rB-aosW "auarbeiten bei § Maorerarbeiteu väffernvgsHkch NNt, prak erfahrene » tarnte JMtap W !on N* w «o-nanspruch, dir Schwimmbad Nr. < Frankfurt a.U.,l Hochbau --- Nabt! ÄH fiinbtrfB1 f wagen ifen, M "veigerim, 2248 ‘ B< SÄ*? Gießen, dm Gro «erden im WeiWl! ttforbt* । aMnarbeiten, W vuwpvnl us btw W schreibM Qlt tw( warben w”- Dir Bedingungen. Wen und Zeichnung der DienststuVen o mschen Sutecii zu offen. , Bezügliche Angeln Lamstag deoLk vormittags H U anb mit cchlch verseM bei uns ein, WH 13. März Städtisches Gas- u Gießer Otto Bei M dmM him 23. d M. hin si markt ein Schaf •Dtrbunben wird, zi Besuch wir einlab Grünberg, am . Großh. Mgemei ßimn 2259 Meßlatten u. WeGbe 234 Waffer-Heilanftalt VlIMhniie Sebaflli* «tng.rlcht.1« »Irin« Auftalt (bi« KlirnaUS 20 Patienten)für «rrvknlciden, verdauungS- ftörung«n,RH«umatl»mu»ie. Vorzüglich«, __ 0 11 u r 1111 ff c 11, in umiuii > • • ■ — j "n■ • Mnihpim sorgsame Verpflegung bei engstem Familien- HUI llvllll anfchlub- Mär, bto November. Prosp. franco. 1977 2248 I>r. M. Nchnlee-Kahley*R. im Taunnfl. fi 2289 gebrauchter, noch gut erhalteuer Gnauth. Bleichstraße. Z immer. pel, 60 rm A ' Ä: Seifenpulve^ Stöcke, 2290 Wellen; gibt blendend weisse 2295 und Wetzlar. Schrauth’s Gemahlene Mittwoch, 15. März f. I 9 Kngros-WerKauf bei Gebr. Haustein, Hießen. A. Grünebaum, i Gießen, K-Nh«sstr«ße 31. A. Welz, Settersweg 2. 1612 (Oiiipfrhhiiiflfii MsteiWWU 13 280 4 53 17 1 50 184 1940 2640 2830 63 61 rm n A. Fangmann, Bahnhofstraße 29. Hchmrsteigerung tm Gießener Stadtwald. Seifen uni Parfümenk«. Toiletteartikel re. Dillenburg Montag den 20. März: „ Nadel- . rm Eichen-Stöcke, frankfurter Alltomatkll-Ausstrvllsg. Fr. Seip, Kaiserstraße 77. [1832 (zum Teil Durchforstung); Eichen: 43 rm Scheit und Knüppel, 60 rm Stöcke, 400 Wellen. Ferner Scheuerwald: 2 Eichenstämme (Wahlholz) mit 2,23 fm Ferner Linde: 4 rm Scheit, 2 rm Stöcke, 50 Wellen. Gute Abfahrt in der Richtung Gießen 70Wellen; Weichholz Im Scheuerwald werden mitverkauft: Pfaffeustrauch. Buchen: 2 rm Prügel, 130 Wellen; Eichen: 8 rm Scheit, 3 rm Knüppel, 23 rm MstlichkObersirstmiHohellsolms. Freitag den 17. März 1899, vormittags IO Uhr. Anfang Hollerberg. ________S Buchen: 85 rm Scheit, 37 rm Prügel, 28 rm Stöcke, 3200 Wellen Durchforstung); Eichen: 2 Stämme mit 0,46 fm. Schellerwald. 80 rm Bucheu-Schett, 17 rm Knüppel, 29 rm Stöcke, 3270 Buchen-Wellen v Wäsche. Unübertreffliches Wasch- und Bleichmittel. Allein echt mit Namen U Dr. Thompson u.Schulzmarke SCHWAN. •jlj Vorsicht uu vor Nachahmungen! IB ILeberall käuflich. H Alleiniger Fabrikant: V\ Ernst SiegTin, Düsseldorf. Nistkästen fta Stare, Meisen und Rot »hvänzchen sind billig ?u haben, «sterweg V. Gießen, dm 10. März 1899. Grobherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Gnauth. M. 2,60 M. 3,- M. 3,60 M.4.- pr. 7i Literflasche käuflich in: Lieh in der Apotheke. Bekanntmachung. Zur Beaufsichtigung städtischer Jauaibetten bei Ausführung von Maurerarbeiten und Ent- wäfferuugS-Anlagen wird ein tüchtiger, praktisch durchaus erfahrener Aufseher ;a dauernder Beschäftigung gesucht. Meldungen sind unter Beifügung oon Zeugnissen und Angabe des 8o manspruchs bis zum 26. März r>. Js. bei unserem Aktuariat, Am Schwimmbad Nr. 2, einzureichen. Frankfurt a. M., den 9. März 1899. Hochbau Amt. 2271 Institut von Dr. Kübel. Planmässige und gründliche Vorbildung für alle Klassen höherer Lehranstalten, Nr das Maturitäts-, Fähnrichs- und Einjährig-Frei- willigen-Examen, für Vorprüfungen des Finanz- und Geometerfachs und andere Schul-Examina. Für junge Leute, welche Tags über verhindert sind, ist eine Abendschule eingerichtet, in welcher sie sich in verschiedenen Abteilungen für Examina oder den kaufmännischen Beruf ausbilden rönnen. 2102 Beginn des Sommer-Semesters am 10. April. Prospekte durch den Vorsteher: Dr. Kübel. Wir bringen hiermit zur Kenntniß her Interessenten, d b mit dem am 23 d Mts. hier stattfindenden Vieh- ;mll ein Schafmarkt verbunden wird, zu dessen zahlreichem Ä fluch wir einladen. Grüttberg, am 13. März 1899. Großh. Bürgermeisterei Grünberg. |Ce/fraten für Städte. k W Arbeitsvergebung. Die zur Herstellung von Nohraräbeo für die Wasserleitung deS Dorfes Queckboru erforderlichen Erd-, Chauffier- und Pflasterarbeiten, sowie die Pflasterung der Fußwege auf unserem Pumpwerk Queckboru sollen auf dem Wege der öffentlichen Au», shceibung an einen Unternehmer »ei geben werdm. Die Bedingungen, Arbeitsbeschreib- ungen und Zeichnungen liegen während bet Dienftstunden auf unserem technischen Bureau zur Einfichtnahme offen. Bezügliche Angebote find bis zum Tumstag deu ES. März d.J., vormittags 11 Uhr, verschlossen and mit entsprechender Aufschrifi versehen, bei uns einzureichen. Gießen, 13. März 1899. Slvdtisches Gas- und Wasserwerk Gießen. 2296 Otto Bergen. Suljimlleismmi;. P wü^Hamei" Cr/^etoerbtwM' ^mittags 3 llljr, - en, einen Sottxag ^W^enten ui • ^üh verschied^ ihrige »fre*< ' fiat L Gg-Secker» C. Röhr & Co. Gießen. Spezialität: Kinderbetten und 1250 Erstlingswäsche. Jllustr. Kataloge gratis und franko. •w * der Kj? 7 9 bie L. W < und 8l,; Sutter; 4 u? *"t, fi? [' Wie der ve. Ä“, im $! "uschel- und Sch Hummern, Lau - abgekocht; 6. \ Tüne Erbsen (Sh •.We und steril^ >d Molken; 8. fr. und Kernobst ~- d frische Weintrch r Futtermittel chalen, auch zerkleir nschsuttemehl, @ri* t, Kleie, auch ©rief Maiskuchenmehi, M Masse mit ack Oeikuchen, Oelhii ntfettetes Oelsaal, ffucheumehl, Leich Muikmi« achenmehl ^opraoit menmehl, Erdchük' Iler Art, wch! ei der Stärkest isfuttermehl k . ie zu Speisezichn : buhe der Rchm Igende: Anis, M tellung ätherische: C
  • ng des Bundis M nachmittags 2 Uhr, otiben im Bieker'schen Saale versteigert: 1 Sofa, 1 ov. Tisch, 1 Nähmaschine, 1 Kleiderschrank, 2 vollst. Betten, 1 Sofa mit 6 Stühlen und 2 Sesseln, 1 Ausziehtisch, 1 Linoleumteppich, 5 Fahrräder, darunter 3 Damenräder, 1 Pferd, 1 Kuh u. a. M7I3 Geißler, Gerichtsvollzieher. ^aushaltvvgsbijrste« u. Kkski. Jahn-, Kopf- unb glnbttbntflfti. TI Thürnorlagen, Zlhwämme. ÄF Fensterleder rc. w Cftuchner. Wiesbaä< ■ - tun W. -chck« , ie«. ®it L-! i« *4 •* *g£v „ersten, TiJf’ «J er «{“ Ä chl-z dn W ’d »SÄ ftkls, uni" «gp.’Ö ÄS»- , KM x-S'TÄ Bekanntmachung. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß der städtische skriedhos in der Zeit vom 16. Mä^z bis 15. Mai 1899 von morgens 6 Uhr bi» abrnds 8 Uhr geöffnet bleibt, und daß die auf dem Friedhof verweilenden eine Viertelstunde vor Schluß desselben auf diesen durch rin Glockenzeichen aufmerksam gemacht werden. „ Nadel- „ 2303 to ßx. Nr Magmleibcnbe! 5g Nlln, benen, bie sich durch Erkältung oder U-bnI-dung b«, Magen,, durch e-nub mangelhafter, schwer verdaulicher, zu beiher oder |U kalter Epeisen ober burch unregei- mähtge Lebentweife ein Magenleiden wie: Wagcnkatarrh, Wagenkrampf, Wageufchmerzen, schwere Verdauung oder Aerschseimung zugezogen haben, sei hiermit ein gute« Haurmitlel empfohlen, besten vorzügliche Wirkungen schon seit vielen Jahren erprobt sind. E« ist die« da» bekannte W-rdauungs- und Alulreinigungsmittel, der Hubert Ullrich’sche Kräuterwein Di«f«r KrSulerwrin ist ans bonüflUdjen, lieilkräftig befundenen Kräutern mit autem Wein bereitet und stärkt und belebt den Verdauungsoraaniümub deS Menschen ostne rin «bfühtmlttd |U sein. Kräuterwein beseitigt «tSr- ungen in den Blutgesästen, reinigt daS Blut von verdorbenen, krank, machenden ««offen und wirkt fördernd auf die Neubildung gesunden Blutes. Durch rechtzeitigen Gebrauch de« Ktüuter-Weine« werdm Magenübel meist schon im «keime erstickt. Man sollte also nicht säumen, seine Anwendung anderen scharsm, Stzenden, Gesundheit zrrslörmden Mitteln vorzuziehen. Symptome, wie: Kopfschmerzen, «u|- stotzrn, Sodbrennen, Blästungen, Nebelkeil mit Erbrechen, die bet chrontfchen ^veralteten- Magenleiden um so heftiger auslreten, werben ost nach einigm Mal Trtnrm beseitigt. und deren unangenehme stolgm, wie Beklemmung, ÄkUfilVerflspfUllll Kolikschmerzen, Herzklopfen, Tchlaflofigkeit, sowie Blutanstauungm in gebet, Milz und PsoNabersystem (HLmorrstoidalleiden) weiden durch Kraulerwein rasch unb gelind beseitigt. Kr6uierroetn bestebt Nnver- daulichkeit, verleih« betn Berbauungisyslem einen «usschwung und entfernt durch einen leichten Stuhl untaugliche Stoffe au« dem Magm unb den Sebärmeu. Kageres, bleiches Aussehen, Blutmangel, Entkräftung LLÄL« Leber. Sei gänzlicher Appetitlosigkeit unter nervöser «bspannnng und Ge- mütbSverstimmung, sowie häufigen Kopfschmerzen, schlaflosen tltächten, siechen oft solche »ranke langsam bahin. SV Kräuterwein giebt der geschwächten Leben-krast einen frischen Impuls Kräuterwein steigert den Appetit, befördert Verdauung unb Ernährung, regt ben Stoffwechsel kräftig an, beschleunigt unb verbessert die Blutbilbung, beruhigt bie erregten Nerven unb schaff« dem Kranken neue Lebenslust. Zahlreiche An, ertennungen und Dankschreiben beweisen bie«. Kräuter-Wein ist zu habm in stlaschm ä Mk. 1.25 unb 1.75 in ben Apoiheken von «iesten, «Yrotzen-Linden, Wctflar, Fronstausen, BraunseiS, Butzbach, »randoberndorf, Gladenbach, Weilburg, Grotzen-Buse«, Ullendorf, Grttn- berg. Sich, Hungen, Laubach, Bad-Nautzeim, Marburg u. s. to., sowie in ganz Deutschland in bm Apotheken. Auch versenbet bie Firma „Hubert Ullrich, Leipzig, »estftrahe 82", 3 unb mehr Flaschen Lräulenvetn zn Originalpretsm nach allen Orten Deutschianb« porto- unb kistefret. Vor Nachahmungen wird gewarnt! 55 Man verlange autbrücklich Hubert Ullrieh’schen Kräuterwein. Mein Kräuterwein ist kein «eheimmiltel: seine Bestanbteile ftnb: Malagawein 450,0, Weinspri, 100,0, Glyeerin 100,0, Rotwein 240,0, Ebereschmsaft 150,0, «irschsast 320,0, Manna 30,0, Fenchel, Sni«, Helenenwurzel, amerif. skrastwurzel, Enzianwurzel, Lalmu«- wurzel aa 10,0. Diese Bestanbteile mische man! 1041 Moutag, deu 20. März laoMMMMw— beginnend, sollen im Gießenec Stadt- Meftattell u. Ußklkäbe wakd, Distrikt Ober- und Unterhag, stets vorrätig. 0685 versteigert werden: Joh. Lenz, Fravksllrterstr. 123 Fichten- und Kiefernllämme mit 132,41 fm, darunter zu Ü3S t Ltz0IM16r6ll Schnittholz geeignet, unb Kärden von Strohhttten in Nadel-Derbstangen mit l,06tm, I neuesten Fa?ons empfiehlt rasch und Nadel-ReiSstangen mit 3,44 fm, 1 billigst Salmiak-Terpentin-Seife ist und bleibt ■v- das beste Waschpulver. Ueberall zu haben ä 15 Pfg. w Achten Sie auf Schutzmarke, da ähnliche Packele mit geringer Qualität der- kaust werden. Marke. P. H. 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Pachnicke Grsetzrntwurss aw tta, herzseld 1 wecklenburgischen Be Korrelat des allgemei 1 Mnl1 Lersammlungsre wieder bei her ^'ahlbewegung den so den Bildungsver Seiegt worden f, fachem ( ^^^?rn sür den A .m, „ö W'i1 Än I Reisen V J?!; Entdeckung i , t worden. All, und Leb/n * ÄP*! £ -sLLL" ’ iEJ"t( er h ,nn ® > «4 L,ne' Huh» °er Nock SSt? 8«;