lember: IgS l 6549 M *dt. | jramme. G ’®*> ^äusburg J •hihi »erein. ** Ms. in MUm iu einer weiteren b°«ds S'f, Uhr, Sammlung bej Ausschusses ergebens ie der Forderung unseres 6631 or Dr. »ehaghel. Real- wrbürgermeiher tzyauth. “dtbL Tladlverordneln Geh. öofrat Professor irrer Schlosser, iridj. Mild. anz. Donnerstag, dew n Mni'M acht“, drlsvhuVarchMy. Men, sind M. gebeten, melden. 6635 Der Vorstand. MM« t 90 >. Wt n M j-d-rmw Mt 003» ifels. uefadien »n Bedarf IlllU u ü jpn^W'1 SHsS 10 WWE^^UtagS^S Pnoathauie . tlttn ?rn Rontotar; rt- Donnerstag den 14. September 1800 Amts» unb Anzeigeblatt fflr den Areis Gietzen Feuilleton. Alle Anzeigen-vermittlungSstellen des In» und AuslandeL nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger cntgeye. Snnahme von Anzeigen zu der nachmittags für dar jalgesden Tag erscheinenden Nummer bis vor«. 10 Uhr. Siedaktiou, Expedition und Druckerei: Kchnlstraße Ar. 7. Zukunft zu haben scheint, betrifft die Vervielfältigung künstlerischer Zeichnungen. Endlich sei noch darauf hingewiesen, daß ein Musikverlag durch das neue Verfahren eine große Raumersparnis erzielen kann, da es die Schwierigkeit beseitigt, von solchen Tonwerken, die immer wieder neue Auflagen erfordern, die schwerfälligen Drucktypen zu verwahren. , . , * Beim hl. Veit von Staffelstein. Der Wirtschaftsbetrieb in der Meßnerwohnung auf dem Staffelberge bildete den Gegenstand einer Negierungsentscheidung. Wohl kein Tourist, der den Staffelberg bestiegen, hat es versäumt, in der Klause des Eremiten Ivo eine kurze Einkehr zu halten und sich an einem Glas Wein oder Bier zu erfrischen. Nach und nach schlichen sich aber in seiner Klause verschiedene Mißstände ein, die Altersschwäche machte sich bei dem Eremiten geltend, seine Landsleute veranstalteten förmliche Kneipereien m seiner Klause, diese wurden von den Verwaltungsorganen untersagt, und schließlich wurde dem alten Ivo ein Konfrater in der Person des Anton Käumpf aus Unterfranken beigegeben, der sofort um die Erlaubnis zum Tragen des Ordenskleides nachsuchte und diese auch in dem 3. Orden des heiligen Franziskus erhielt. Kaum 2 Monate lebten die beiden Konfratres Ivo und Antonius zusammen, sie konnten sich als „Zweisiedler" nicht vertragen. Ivo zog sein härenes Gewand aus und zog in die Gemeinde Romannsthal. Später übersiedelte er in die Pflegeanstalt Gremsdorf, wo er sich heute noch befindet. Während der alte Ivo niemals um eine Wirtschaftskonzession nachgesucht hatte, sondern Wein, Bier, Schnaps u. s. w. an die Touristen nach Belieben gab, wurde die Wirtschaftsfrage unter dem Frater Antonius dahin geregelt, daß er gegen Entgelt nur Bier, Branntwein und Mineralwasser abgeben durfte, aber keinen Wem in striktem Widerspruch zu Scheffels bekannten Versen. Man sollte es kaum für möglich halten, daß an einem Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Klätter für hessische Volkskunde.________________ • eine Umwälzung der Buchdruckerei durch die Röntgen, strahlen prophezeit das französische „Bulletin technique“. Vie Idee zu derselben ging von dem Franzosen Jzambard aus. Die Röntgen'schen Strahlen haben bekanntlich die Fähigkeit, undurchsichtige Körper zu durchdringen und durch Ne hindurch auf eine photographische Platte zu wirken, dagegen finden sie einen Widerstand an allen metallischen Stoffen. Wenn man nun ein einzelnes Blatt mit einer Tinte beschreiben oder bedrucken würde, die einen hohen Gehalt an metallischen Verbindungen besitzt, so würden gerade die Schriftzüge auf diesem Blatt die Röntgen'schen Strahlen nicht hindurchlassen. Man nimmt nun ein ganzes Packet von so und soviel tausend Blättern Papier, die in einer bestimmten Weise präpariert sein müssen und legt jenes mit „radiographischer Tinte" beschriebene Blatt oben drauf. Die Röntgen'schen Strahlen gehen nun durch das ganze Pack Papier hindurch und werden auf jedem einzelnen Blatte die Schrift des Originals hervorbringen, weil sie nur an den von den Schriftzeichen bedeckten Stellen nicht hindurchgelassen werden. Nun wird man das Packet auseinander- uehmen, die einzelnen Blätter nach dem bekannten in der Photographie angewandten Verfahren entwickeln und waschen, und auf jedem einzelnen Blatte wird die betreffende Schrift wie in einer Photographie erscheinen. Die Zahl der herzustellenden Exemplare ist eigentlich beinahe unbeschränkt, denn Papier ist für Röntgen'sche Strahlen leicht durchdringlich. Außerdem kann man mehrere solcher Packele von Papierblättern gleichzeitig den Röntgen'schen Strahlen aussetzen, indem man sie, im Kreise angeordnet, einer Hittorf- schen Röhre aussetzt. Der Text des Originals kann mit einer „radiographischen Tinte" entweder einfach mit der passiver Opposition, was wohl die mildeste Form der Opposition ist, dann sind wir aus dieser Passivität herausgetreten, haben uns aber sehr bald wieder zur Passivität verurteilt gesehen, so daß uns nur noch die Opposition durch die Presse übrig blieb. Schließlich berief König Alexander da« Ministerium Simic, in dem auch Radikale saßen, um die Konstitution zu ändern; aber die radikale Partei wollte hierbei nicht mitthun". Vom Präsidenten unterbrochen, zur Sache zu sprechen, bleibt Pasic doch bei seinen Ausführungen und erklärt: „Erst durch Berufung des Ministeriums Ge- orgievic sind wir Radikale in entschiedene Opposition getreten. Uns handelte es sich um Führung einer äußeren Politik, wie sie Simic dem Volke vorgezeichnet hat. Aber die radikale Partei hat trotzdem jedesmal, wenn sie einen Zusammenstoß mit der Krone befürchtete, sich zurückgezogen, um das Land nicht aufzuwühlen und die Krone zu respektieren." Auf die Anklage kommend, berichtigt er vor allem, daß der verlesene Antrag Zivkovic in der radikalen Partei dahin ging, das Volk aufzufordern, das Geld nicht selbst in das Amt hinzulragen, sondern zu warten, bis die Exekution kommt. „Uebrigens war das kein Protokoll, sondern es waren Notizen zu meiner persönlichen Information. Gleich nach dieser Sitzung bin ich wegen Preßdelikte nach Pozarevac in die Strafanstalt gebracht worden und weiß somit nicht, was alles später vor sich ging und was im Lande geschah. Im übrigen konstatiere ich, daß meine Partei seit 1894 sich stets versöhnlich und entgegenkommend erwies und nichts so haßte wie einen Zusammenstoß mit der Krone. Wir haben dies im Laufe der Jahre doch bewiesen. Ich war eben im Begriff, ins Bad zu reisen, da kam die Mitteilung von der Erkrankung und bald darauf von dem Tode meines Bruders, dem bald der Tod eines Vetters folgte. Ich war tief in die Seele getroffen, da kam zu all dem meine Verurteilung. Das hat meine Gesundheit gebrochen, meinen Mut gelähmt, und meine feste Absicht ging dahin, mich ins Privatleben zurückzuziehen." Er erzählt auch, wie streng er in der Haft gehalten wurde, wo er mit keinem Menschen verkehren, viel weniger irgendwelcher geheime Pläne schmieden konnte. „Wenn ich auch nicht viel zu leiden hatte, wurde ich doch so streng gehalten, daß ich politisch tot war. Ich bin krank geworden und bin heute ein gebrochener Mann, der sich nach der Ruhe des Privatmannes sehnt! Am 7. Juni wurde ich aus der Haft entlassen, am 9. Juni war ich dann hier und besuchte meinen Arzt, weil ich mich unwohl fühlte; einige Freunde haben mich da wohl besucht, aber wir haben nicht politisiert. Ich sage Ihnen die Wahrheit, ich lüge nie; lieber will ich den Adrrffe für Depeschen: Anzeiger Hieß«*. Fernsprecher Nr. 51. Feder oder mit der Schreibmaschine geschrieben werden, die Schreibmaschine giebt im besonderen die Möglichkeit, eine vollkommene Druckschrift herzustellen. Natürlich ergeben sich aus weiterer Ueberlegung einige Bedenken gegen den Wert des Verfahrens. Zunächst muß jedes Blatt Papier, das den Druck aufnehmen soll, photographisch präpariert sein. Sodann muß nach erfolgter Bestrahlung wiederum jedes einzelne Blatt entwickelt werden. Endlich muß man daran denken, eine positive Schrift zu erhalten, die nicht etwa Weiß auf Schwarz, sondern, wie wir es gewöhnt sind, Schwarz auf Weiß zu lesen ist. Was zunächst den letzten Punkt betrifft, so ist er nicht schwer befriedigend zu lösen, und die Gewinnung positiver Schriftbilder kann gleich bei der ersten Bestrahlung geleistet werden. Bezüglich der Entwickelung des photographischen Papiers kann man schon jetzt sagen, daß der industrielle Erfolg der neuen Entdeckung wahrscheinlich zum großen Teile davon abhängen wird, ob noch ein Verfahren gefunden werden kann, durch das das Entwickeln des photographischen Papiers sozusagen im Augenblick erfolgt. Schließlich muß auch die Herstellung von lichtempfindlichem Papier noch viel billiger werden. Uebrigens ist durchaus die Möglichkeit gegeben, die Papier- blätter auf beiden Seiten zu bedrucken. Die Frage, ob dieses Druckverfahren dazu berufen sein könnte, die so hoch vervollkommneten gegenwärtig benutzten Verfahren zum Buch- und Zeitungsdruck zu verdrängen, mag vorläufig dahingestellt bleiben. Immerhin lassen sich schon jetzt einige Anwendungen der neuen Erfindung voraussehen, in denen sie ganz Unerwartetes und Unerreichtes zu leisten imstande fein wird. Zunächst bezieht sich das auf die Vervielfältigung von Geheimschriften, also sagen wir: Staatspapieren, diplomatischen Schriften, Mobilmachungsplänen, vertraulichen Cirkularen 2c., deren Geheimnis ganz gesichert fern muß. Das zweite große Gebiet, auf dem der Röntgen-Druck eine erklären, und dann den König ermorden. Dimic soll Zeuge dieser merkwürdigen Unterredung gewesen sein. Der Attentäter hält jetzt diese Aussage aufrecht. — Dimic (in starker Entrüstung): „Du lügst, Du lügst, Elender!" Er beteuert abermals seine Treue und Ergebenheit gegen den König und betont wiederholt, den Attentäter nicht zu kennen. — Präsident: „Woher kommt es, daß der Attentäter Dich kennt und Du ihn nicht?" — Angeklagter (um sich blickend): „Herr, hier sitzen viele, die ich vom Sehen kenne und die mich dennoch nicht kennen, von mir nichts wissen." — Präsident: „Woher hast Du so viel Geld gehabt?" — Angeklagter: „Ich habe gerade um diese Zeit Zahlungen gehabt und mußte daher mir Geld beschaffen, mir fehlte noch ein Rest, und ich behielt daher alles in der Kasse. Ich bin in der Lage, jeden Dinar, jeden Centime nachzuweisen. Am 4. Juli hatte ich der Kreditanstalt 4000 Francs zu zahlen; sehen Sie in meinen Büchern nach, ich führe über alle Gelder genaue Rechnung." Zeuge Peter Stojanovic, Schwiegervater des Angeklagten, entlastet Dimic und bestätigt dessen Angaben über die Provenienzen der gefundenen Gelder. Auf einmal erhebt sich jetzt der Attentäter und verlangt unter allgemeiner Heiterkeit, seinen Verteidiger kennen zu lernen. Der erhebt sich auch von seinem Sitze und stellt sich dem Attentäter durch eine Verbeugung vor. Die Vernehmung Paste'. Es wird nunmehr das Protokoll der Sitzung der radikalen Partei vom 20. Mai verlesen, aus dem hervorgeht, daß der Mitangeklagte Advokat Zivkovic den Antrag gestellt hat, eine Revolution vorzubereiten, und zwar dadurch, daß dem Volke beigebracht werde, weitere Steuerzahlungen zu verweigern. Pasic erklärt nun auf die Frage des Präsidenten, was er sei und womit er sich befasse: „Ich bin Ingenieur und jetzt in Haft, früher war ich einmal Gesandter am russischen Hof, dann war ich auch Ministerpräsident und zuletzt Präsident des radikalen Komitees. Ich bin 54 Jahre alt und verheiratet. Im Jahre 1883 war ich zum Tode verurteilt; ich wurde in diesem Jahre wegen Preßdelikt zu neun Monaten Gefängnis verurteilt." Präsident: „Sie sind angeklagt, Hochverrat begangen zu haben, was haben Sie zu erwidern?" Pasic (immer mit schwacher, schwer verständlicher Stimme): „Wenn in einem Lande eine Opposition besteht, kann man prinzipiell diese verurteilen; aber es geht nicht an, einzelne Personen aus dieser Opposition herauszuheben und aburteilen zu wollen. Zuerst waren wir Radikale in Aezugrprei, vierteljährlich 2 Matt 20 Pfß. monatlich 75 Pfg. 1 mit Bringerlohn. Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich. Nr. 216 «weites Blatt * Der Attentatsprozetz in Belgrad. Belgrad, 12. September. Bei der Fortsetzung der Verhandlung ist infolge der ringetretenen Wendung der Zuschauerraum überfüllt, ebenso die Diplomatenloge. Man erwartet dramatische Momente. Unverkennbar liegt eine gewisse Schwüle in der Luft. Man beginnt mit der Vernehmung deS Likörfabrikanten Dimie. Er soll Kassierer der Verschworenen gewesen sein. Er sagt aus: „Alles, was ich bei der Voruntersuchung ausgesagt habe, ist wahr! So wahr mir Gott helfe, ich bin unschuldig, ich bin ein treuer Unterthan der Obrenovic, und werde als solcher sterben. Ich habe nie im Leben den Attentäter gesehen, ich kenne auch nicht den Obersten. Ich habe Kovacevic bei mir nur gesehen, wenn er kam, um Schnaps zu trinken. Es zerreißt mir das Herz, unter so schwerer Anklage hier zu stehen. Meine Unschuld erhält mich aufrecht." — Präsident: „Man hat in Ihrer Kasse viel Geld gefunden." — Dimic: „Ich habe einen jährlichen Umsatz von 150 000 Francs. Ich habe nie im Leben Politik betrieben, ich bin unschuldig wie ein neugeborenes Kind. Glauben Sie mir, Herr, ich kenne diesen Elenden (zeigt auf den Attentäter) nicht, ich sehe ihn hier zum ersten Male im Leben." Die Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten üben tiefe Wirkung aus; denn er bringt sie im Tone starker seelischer Erregung hervor. Dimic wird mit dem Attentätrr konfrontiert; letzterer erklärt, Dimic zu kennen, und behauptet, Dimic sei des ihm zur Last gelegten Verbrechens schuldig. — Dimic (in tiefer Erregung): „Er lügt, er lügt, ich bin unschuldig! (Zum Attentäter gewendet): Du lügst, Elender! Wenn Du mir von dem Attentat auf Milan gesprochen hättest, so hätte ich Dich selbst zur Polizei geschleppt, ich bin ein treuer Diener des Königs. Du lügst!" — Angeklagter: „Nein, Du lügst! (Zum Präsidenten): Das erste Mal war ich bei Dimic im November, weiß aber nicht mehr genau, was wir gesprochen haben." Diese Konfrontation ist von großer dramatischer Kraft, man beginnt das große Drama zu begreifen, das sich vor uns nun abspielen soll. In der Voruntersuchung hat der Attentäter ausgesagt, er habe einmal im Mai mit Peter Karageorgievic eine Unterredung gehabt, bei der Dimic anwesend war. Da wurde die Ermordung Milans besprochen. Der Attentäter wollte für zweihundert Napoleondors den Mord auf der Straße begehen, worauf Karageorgievic erklärt hat, er solle lieber zu Milan in die Burg gehen, ihm das Geld zeigen und dessen Herkunft Siehmer Anzeiger Heneral-Anzeiger frf4ehd tt-Nch mit Ausnahme der Montags. Die Gießener werden dem Anzeiger wöchentlich viermal beigelegt. Kopf verlieren, bevor ich mich durch eine Lüge beschmutze. Wer behauptet, daß wir damals über Politik sprachen, ist ein schlechter Mensch und ein Lügner! Als ich also hierher zurückkam, wollte mich der Arzt so schnell wie möglich nach Karlsbad schicken. Sie können diesbezügliche Briefe bei meiner Frau finden. Ich war dann mit Baron Taube, meinem alten Freunde, beisammen und dachte eher an alles andere in der Welt als an Politik, gerade zu jener Zeit. Präsident (unterbrechend): „Wo ist dieser Brief Ihrer Frau wegen Karlsbad, wo sind die Papiere?" Pa sic: „Die Polizei hat sie genommen! Daß sie nur jene vorlegte, die ihr paßten, und jene, die zu meinen Gunsten sind, nicht, dafür kann ich ja nichts! Es wurden mir auch Familienpapiere abgenommen; wo sind sie? Warum befinden sich die mich entlastenden Papiere, Briefe und Depeschen nicht hier, trotzdem man sie mir abgenommen hat? Wer ein guter Serbe ist, der ist auch ein Freund der Dynastie, und ich bin ein guter Serbe! Im weiteren Verlaufe seiner großen politischen Rede erklärt Pasic, daß er den gegen ihn erhobenen Anklagen vollkommen fernstehe, was er durch Thatsachen, die er an- sührt, zu erhärten versucht. Es ist eine bedeutungsvolle Leistung forensischer Kunst, die Pasic unter starker Spannung der gesamten Zuhörerschaft bietet, er bannt die Geister und erweist sich als bedeutender Mann von starker Individualität. (Forts, folgt.) Kskstrs und KrsvmMes. Gießen, 13. September 1899. Die Verhandlung gegen den Geheimen Oberschnlrat Dr. Dettweiler vor dem Verwaltungsgerichtshof begann, wie bereits gestern kurz gemeldet, heute vormittag 9 Uhr. Den Vorsitz führt Herr Oberlandesgerichtsrat Dr. Heß i. P., als Staatsanwalt fungiert Herr Ministerialrat Braun, Verteidiger ist Herr Rechtsanwalt Hallwachs. Die Anklageschrift legt, wie der „Darmst. Tägl. Anz." meldet, dem Angeklagten im wesentlichen zur Last, daß er die Pflichten verletzt habe, die ihm sein Amt auferlegte, und daß er sich außerhalb seines Berufs des Vertrauens, welches dieser erfordert, unwürdig gezeigt habe zum schwersten Nachteil der ihm anvertrauten Interessen und des Ansehens des hessischen Schulwesens. Die Anklageschrift ist äußerst gründlich durchgearbeitet und umfaßt die in Bensheim und Darmstadt in den Jahren 1894 bis 1899 vorgekommenen Fälle. Kurz gesagt handelt es sich darum, daß der Angeklagte teils selbst, teils durch Lehrer der ihm unterstellten Anstalt seinem Sohn unzulässige Nachhilfe im Lateinischen und Griechischen zukommen ließ. Bekanntlich hat Dettweiler junior die Notizen, die ihm zuteil wurden, dann auch noch verwertet und dadurch zu schweren Mißständen und Komplikationen Veranlassung gegeben, die eine schwere Schädigung des Ansehens des hessischen Schulwesens herbeiführten. Auf die Einzelheiten werden wir bei der Zeugenvernehmung zurückkommen. Hier genüge folgendes: Ende vorigen Jahres erfuhr Gymnasialdirektor Mangold, daß der junge Dettweiler von Dr. Ahlheim für die schriftlichen Arbeiten aus dem Deutschen ins Lateinische in unzulässiger Weise vorbereitet werde und sogar die berüchtigten Zettel verkaufe. Herrn Mangold stand damals kein Material zu einer Untersuchung zur Verfügung. Als er aber am 17. April d. I. von dem jetzigen Geh. Oberschulrat, damaligen Gymnasialdirektor Nodnagel, erfuhr, daß am Wirtstisch von der Angelegenheit gesprochen werde, schritt er zur Vernehmung des Dr. Ahlheim und des jungen Dettweiler, und legte die Protokolle Herrn Sold an vor. Der junge Dettweiler gab an, Ahlheim gehe das in der Schule Besprochene vor den Exerzitien nochmals mit ihm durch, er erhalte Notizen, auch würden bestimmte Stellen in den Schriftstellen angestrichen. Diese Notizen teilte der junge Orte, wo Branntwein ausgeschänkt werden darf, die Abgabe von Rebenwein verboten ist. Das kgl. Bezirksamt Staffelstein hat zwei Mal das Gesuch abschlägig beschieden, auf dem Staffelstein Wein an die Touristen verabreichen zu dürfen. Die Kirchenstiftungs-Verwaltung sowohl als auch der Verein zur Hebung des Fremdenverkehrs in Staffelstein hatten nach dem „Fränk. Kur." die Gesuche befürwortet, die Gemeinde RomannSthal dagegen, deren Bewohner früher so gerne in der Klause des alten Ivo kneipten, hatten die Bedürfnisfrage verneint, ja die Gemeinde Wolfsdorf behauptete sogar, die ganze Bevölkerung der Umgebung nähme Aergernis daran, daß in der Klause des Eremiten, einer geweihten Stätte, eine öffentliche Schankwirtschaft betrieben werde, das sei eine Profanierung der heiligsten Gefühle. Der derzeitige Kirchenstiftungspfleger, Konrad Gagel in Staffelstein hat gegen den letzten ablehnenden Bescheid des Bezirksamtes Staffelstein Beschwerde zur kgl. Regierung erhoben. Er führte zur Begründung aus, daß in den letzten 12 Monaten sich über 6000 Personen ins Fremdenbuch auf dem Staffelberg eingezeichnet haben; da erfahrungsgemäß nur 2 Drittel der Touristen sich einschreiben, beträgt die Frequenz pro Jahr nahezu 10000 Personen. Diese sind nur vorübergehend auf dem Staffelberge, sie wollen in der Eremitenklause nicht kneipen, sondern einfach eine Erfrischung zu sich nehmen, dazu gehöre aber in erster Linie ein Glas Wein. Daß die Gemeinde RomannSthal gegen die Genehmigung des Gesuches sich ausspreche, beruhe auf persönlicher Gehässigkeit. Er bitte, den ablehnenden Beschluß des königl. Bezirksamts Staffelstein außer Wirksamkeit zu setzen, und dem Bruder Antonius die Erlaubnis zum Weinausschank in der Meßner- rvohnung auf dem Staffelberg zu erteilen. Der Negierungssenat entsprach, wie nicht anders zu erwarten war, Liefern Anträge. Dettweiler, entgegen einem ausdrücklichen Verbot Ahlheims, einigen seiner Mitschüler gegen Entgelt (30, 40 Pfg., 1 Mk.) mit. Als eines Tages im Januar die Notizen für das griechische Exerzitium ausblieben, schrieb Dettweiler junior „ungenügend", Ahlheim schickte an den Vater Dettweiler einen Entschuldigungsbrief, den der junge Dettweiler in der Klasse vorlas. Ahlheim erklärte, er habe die Vorbereitungen des jungen Dettweiler auf das in der Klaffe Vorgebrachte beschränkt. Das Mitbringen der Zettel habe er „zum Ausschluß von Mißdeutungen" angeordnet. Was das Griechische anbelange, so sei er von Herrn Dettweiler ersucht worden, ihm die selteneren Vokabeln mitzuteilen. Bei seiner zweiten Vernehmung definierte Ahlheim den Begriff der „selteneren" Wörter dahin, es seien die dem jungen Dettweiler unbekannten damit gemeint gewesen. Ahlheim hielt sich, weil von seinem Vorgesetzten Dettweiler aufgefordert, gedeckt. Am 20. April erhielt der frühere Ministerialrat Soldan Kenntnis von diesen Vorgängen und bestrafte, wie bekannt, den Oberschulrat Dr. Dettweiler mit der Strafe der Verwarnung, den Gymnasiallehrer Dr. Ahlheim mit einem Verweise; letzterer wurde außerdem im Interesse des Dienstes nach Gießen versetzt. Begründet wurde diese Maßregelung damit, daß an sich bei Oberschulrat Dettweiler kein Vergehen vorliege; er habe aber unvorsichtig gehandelt und deshalb sei Strafe geboten. Bei Dr. Ahlheim sei festgestellt, daß er die schmale Grenze zwischen erlaubtem und unerlaubtem überschritten. Die Bestrafung wurde dem Direktor Mangold und einigen Gymnasiallehrern auf dem Ministerium mitgeteilt und von H rrn Soldan die Mahnung zugefügt, man solle sich beruht- en. Man beruhigte sich aber nicht; Lic. theol. Dr. Preuschen und der Gymnasialdirektor Mangold richteten am 5. und 6. Mai je eine Eingabe an das Ministerium und protestierten gegen die Auffassung, als ob es sich um eine Unvorsichtigkeit handle. Zuvor hatte aber bereits Dr. Dettweiler ein förmliches Disziplinarverfahren gegen sich beantragt, welchem Antrag sofort stattgegeben wurde. Bei seiner heutigen Vernehmung präcisiert Dr. Dettweiler zunächst seine Methode. Er vertritt die Ansicht, daß in den unteren und mittleren Klassen das grammatischstilistische im Lateinischen und Griechischen vorwiegen müsse; in den oberen Klassen aber müsse auf den Inhalt der Schriftsteller das Hauptgewicht gelegt werden. In Hessen teile man diese Ansicht insofern, als 1883 eine im Jahre 1892 nochmals eingeschärfte Vorschrift erlassen worden sei, wonach die lateinischen schriftlichen Arbeiten nicht zum Nachteil von maßgebendem Einfluß sein dürften. Eine Halbheit liege darin, daß man einerseits oft viel von den schriftlichen Arbeiten verlange und andrerseits sagte: „Es kommt nicht viel darauf an." Zur Anklage selbst übergehend, giebt Dr. Dettweiler zu, daß nach seiner heutigen Kenntnis der Sachlage allerdings in ungerechtfertigter Weise gefördert worden sei. Dagegen bestreiteter ganz entsch jeden, daßdies mit seinem Vorwissen geschehen sei. Herr Ahlheim habe ihm im August 1898, als er (Dettweiler) Oberschulrat wurde und nach der Landwehrstraße verzog, gesagt, er wolle den jungen Dettweiler, besonders in Zwischenstunden, zu sich kommen lassen, zumal er (Ahlheim) nahe am Gymnasium wohne. Nach verschiedenem Hin und Her habe er schließlich seinen Sohn zu Ahlheim gehen lassen. Heute, wo er wisse, daß sein Sohn in ungerechtfertigter Weise gefördert worden, müsse er leider zugeben, daß er den Schein hätte meiden sollen. Seine eigenartige Stellung als Direktor und Vater sei verhängnisvoll für ihn geworden. Weil er aber nie daran gedacht habe, es gehe unrechtes vor, habe er zugelassen, daß sein Sohn zu Ahlheim gehe. Dabei bemerke er, daß er bei Klagen von Lehrern über geringe Leistungen der Schüler den ersteren oft empfohlen habe, die Schüler mittags zu sich kommen zu lassen. Bei seinem Sohn sei es * Der Kaiser als Klavierspieler. Es dürfte wenig bekannt sein, daß der Kaiser ein ganz vorzüglicher Klavierspieler ist und selbst die schwierigsten Läufe und Kompositionen mit spielender Leichtigkeit und Fingerfertigkeit zu Gehör bringt. Recht erfreut zeigt sich der Herrscher immer, wenn er auf seinen Reisen Gelegenheit hat, Klavier zu spielen. Auch während seiner Seereisen an Bord der Dacht „Hohen- zollern" setzt er sich oftmals an den Flügel, um zu präludieren oder zu Phantasieren. Für die bevorstehende Reise des Kaisers nach Schweden ist die „Hohenzollern" jetzt mit einem ganz neuen Klavier ausgestattet worden. Das erstklassige Instrument stammt aus der Fabrik von Maaß in Hamburg- Altona, ist doppelkreuzsaitig und aus herrlich geschnitztem Eichenholz gearbeitet. * Die Kaiserin als Patin. Während der Kaiser bekanntlich bei dem siebenten Sohne in derselben Familie in der Regel genehmigt, daß er als Pate eingetragen werde, lehnt die Kaiserin das Patenstehen bei der siebenten Tochter ab. Die gegenteilige, im Publikum verbreitete Ansicht ist irrig. Ein in Templin wohnender Handwerker bat kürzlich die Kaiserin in einem Gesuch, bei seinem siebenten Mädchen Patenstelle zu übernehmen. Darauf hat die hohe Frau dem Bittsteller durch ihr Zivilkabinett mitteilen lassen, daß sie nur im engsten Familienkreise Paten- stellcn übernähme. Nichtsdestoweniger ließ die Kaiserin in vorliegendem Falle dem Schreiben ein Geldgeschenk von 30 Mk. für die kleine Erdenbürgerin beilegen. * Straflosigkeit des Selbstmords. Zu der Frage, ob der Selbstmordversuch straflos sei, enthält die „Deutsche Juristenztg." folgenden aus der Feder des Rechtspraktikanten Weber zu München stammenden Artikel: Der Selbstmord wird heutzutage nicht bestraft, da ihn das Strafgesetzbuch, das ihn unter den milder zu bestrafenden Tötungsverbrechen hätte nennen müssen, nicht kennt. Es hat ebenfalls oft vorgekommen, daß er zu Ahlheim mußte, weit er morgens nichts konnte. Was die „Zettel" anlange, so sei der Name ominös. In Wirklichkeit habe jeder Schüler bei Vorbereitung der Exerzitien sich Aufzeichnungen gemacht. Wenn er bei seinem Sohn einen Zettel gefunden habe, so habe er gedacht, daß das, was auf dem Zettel stand, der ganzen Klasse bekannt war. Hier tritt eine Pause ein. Es wird sich überdies, wie Herr Ministerialrat Braun bereits hervorhob, auch die Frage aufwerfen, ob Ministerialrat Soldan befugt war, über Oberschulrat Dettweiler Disziplinarstrafen zu verhängen. Ist dies der Fall, so fragt es sich, ob nicht auf Grund des Satzes ne bis in idem die Klage gegen Oberschulrat Dr. Dettweiler verbraucht ist. Rechtsanwalt Hallwachs beantragt, Herrn Ministerialrat Soldan als Zeugen zu vernehmen darüber, ob nicht die Frage der Zuständigkeit des Vorgesetzten einer Ministerialabteilung zur Bestrafung eines Oberschulrats reiflich erwogen, und sogar mit dem Herrn Justizminister besprochen worden sei. Herr Ministerialrat Braun widerspricht diesem Antrag. Es komme lediglich darauf an, ob Herr Soldan legitimiert war oder nicht, und diese Frage sei nach Art. 13 des Gesetzes über die Dienstverhältnisse der nichtrichterlichen Beamten betr. zu verneinen. Der Verwaltungsgerichtshof beschloß, daß die Vernehmung des Ministerialrats Soldan als Zeugen abzulehnen sei. Die Sitzung wurde hierauf auf heute nachmittag 3 Uhr vertagt. Es ist nur den Vertretern der Presse der Zutritt gestattet. (Siehe Neueste Meldungen.) ? Alsfeld, 12. September. Im letzten Monat hat in der Provinz Oberhessen die Maul- und Klauenseuche in so erschreckendem Maße zugenommen, daß zurzeit in allen Kreisen der Provinz eine große Anzahl von Gemeinden verseucht ist. Da noch fortgesetzt neue Gemeinden verseucht werden, so ist der Höhepunkt der Kalamität noch gar nicht erreicht. Handel und Verkehr leiden außerordentlich unter den Absperrungsmaßregeln, und besonders die Landwirtschaft hat außerordentlichen Schaden. Aber auch nach einer anderen Richtung hin machen sich die nachteiligen Folgen der durch das Auftreten dieser Seuche bedingten Absperrungsmaßregeln unangenehm bemerkbar. Der landwirtschaftliche Verein für die Provinz Oberhessen plante nämlich für diesen Herbst die Abhaltung einer Anzahl Tierschauen. Einige hiervon mußten schon verschoben werden, so die Bullenschau mit Lokalschau in Langsdorf, die Bezirkstierschau in Butzbach und die Bullenschau in Grünbcrg. In den letzten Tagen ist auch beschlossen worden, die für den 2. Oktober vorgesehene Bezirkstierschau in Schotten zunächst zu verschieben. Es sind das für die Bestrebungen des landwirtschaftlichen Provinzialvereins recht unangenehme Hemmnisse. a° Nidda, 12. September. Heute stürzte bei den Produktionen einer Seiltänzergesellschaft ein Mädchen ab und verletzte sich anscheinend schwer. Viele Zuschauer nahmen einen großen Schreck mit nach Hause. EL Aus dem Horloffthale, 12. September. In verschiedenen Dörfern unseres Thales ist seit einiger Zeit der Typhus aufgetreten, der auch bereits Opfer gefordert hat. Das Trinkwasser von einigen Brunnen wird chemisch untersucht. — Trotz des nassen, schmierigen Wetters haben die Leute mit der Kartoffelernte bei uns begonnen, obgleich diese Hackfrucht durchaus noch nicht ausgereift ist, wie die grasgrünen, straffstehenden Stauden der Spätsorten aufs deut- lichste beweisen. Es ist unbegreiflich, wie die Leute so unrationell handeln können und wie einer durch den anderen in diese verkehrte Weise hineingezogen wird. Die grünen Kartoffelstauden sind es vorzugsweise, die beim Verbrennen den häßlichen, brenzlichen Geruch verbreiten, über den in Ihrer Zeitung schon wiederholt geklagt worden ist. dies einige bedenkliche Konsequenzen. So erscheint es unnatürlich, jemanden, der einen anderen, in einer vielleicht vorübergehenden widerlichen Lage Befindlichen zum Selbstmord bestimmt hat (§ 48 des Str.-G.-B.) vollständig frei zu lassen. Eine noch eigentümlichere Folge der Straflosigkeit des Selbstmordes zeigt nachstehender, der Praxis entnommener Fall: Ein junges Mädchen wollte sich in selbstmörderischer Absicht von einer Brücke in die Isar stürzen, wurde aber hieran von zwei Männern mit Gewalt verhindert. Die beiden Männer, die wohl aus reiner Menschenfreundlichkeit handelten, haben sich eines Vergehens der Nötigung nach § 240 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht. Denn sie haben nicht etwa ein Verbrechen verhütet, sondern einen anderen mit Gewalt von einer Handlung zurückgehalten, zu welcher derselbe berechtigt war. Eine Staatsanwaltschaft, die hier nicht einschreitet, verfehlt sich gegen § 152 der Strafprozeßordnung. Aus diesen verwirrten Konsequenzen heraus folgere ich die Unrichtigkeit, den Selbstmord straflos zu lassen. Das böswillige oder leichtsinnige Verfügen über sein Vermögen hat, wenn auch nicht strafrechtliche, so doch schwere civilrechtliche Folgen. Die widerrechtliche Verfügung über seine Arbeitskraft sollte aber auch strafrechtliche Folgen haben, die ein Gegengewicht gegen übereilte Handlungen bilden würden. Ein Korrelat gegen ungerechte Bestrafung ergiebt sich aus § 51 des Strafgesetzbuches (Handeln in ein««m Zustande krankhafter Geistesstörung). Ergänzende gesetzgeberische Bestimmungen im vorstehenden Sinne wären sohin sehr zu begrüßen. * Eine nette Ueberraschnng erlebte der Papierhändler Paul Meunier in Paris. Der Mann hat einen schönen Laden mit Luxuspapieren auf dem Boulevard und ist Strohwitwer seit drei Wochen, da seine gute Eulalie nach Trou- ville gereist ist. Eines Abends trifft Herr Meunier im Eafs de la Paix einen alten Freund, dessen Kravatte mit _n xarostadl Di-K Ml »7 V» d-° tot mit! beftänbigen W ®e#» »itle, * * di- wirtschaft ""W" 7s »' mit mg fache Zeugnis, bftj Erzeugnissen tut $i kaust haben. . • Aehtinl, Jubiläum begel macher Georg B Lehrling ^VaA eine Fabrik m M Fremde, dann bei und jetzt bei Seitz d gewiß eine Gelteng Auerbach, D. Bensheim veranstalt saale des Hotels die eine überaus za festgesetzten Zeit wc Platz besetzt. Die 1 Geh. Regierungsrat karg, das Großh. Bensheim durch die vertreten. Auch d Herr Landtagsabg' Herr Landtagsabc Mitglied des Leh G. Guntrum, erst Bensheim, 11 entgleiste die! bahn Bensheim—2 der Kreisstraße m gestänge, welches d wurde. Durch Nrl gratyenbaiibeamten beseitigt, fobafi bei: Fortgang nehmen ko ist Micherweise ni VWch a. W reformierte Ge Fest ihres zweih Feier begann am demischenFest. der Geistliche der - grüßungsachrache Friedrichsdorfer G Festrede hielt, in d ueferungen der Bc Begrüßungsanspracl namens des Dekan besondere auch der i ^h. Kirchenrat 1 iHultät der Landes 7" Brillantnadel v-rzweifelt bekannt W freimütig, er fi »» Manne seh Bw« g -W LvK" MefcOifi’j ben ibhfii A’ Ri iut Se» M NÄ" tot W, er' ■ o«. *7" iS6'iu ® Ml 6- tft feit b°rche^M« WH ”*• tat,.’» "? »berbiee „■ I)tt6otbnb „ 7 tol' di- atiftnUn ^gt tvar, 'b «4 naS^än8«i. S SmwS $trn Justizminister Sold! .? y Vi nach Art. 13 btr ^chkichvli'chev eWM, daß die Per- ,n Ql6 Zeugen absu= heute nachmittag 3 Hx nxet drche der stritt 1 letzten Monat hat in : und Klauenseuche mmen daß zurzeit in ""zahl von Gemeinden ue Gemeinden verseucht ilamität noch gar nicht außerordentlich unter anders die Landwirt- Aber auch nach einer äe nachteiligen Folgen , Seuche bedingten Abmerkbar. Der land- mz Oberhessen plante mg einer Anzahl Tier- hon verschoben werden, in Langsdorf, die Be- ullenschau in Grünberg, chlvssrn worden, die sür kstierschau in Schotten as für die Bestrebungen reins recht unangenehme ’.utt stürzte bti den haft ein Mädchen ab Siele Mauer nahmen st. , September. In ver- ist seit einiger Zeit der its Opfer gefordert hat. men wird chemisch unter« rigen Wetters haben die z begonnen, obgleich diese ineift ist, wie die grasig Spätsotten aufs beut» h, wie die Leute so un- einer durch den anderen Qen wird. Dte grünen l die beim Verbrennen verbreiten, über den m klagt worden tp. >n. So erMeint e6 un= dn Pr-xi- Rat iie *” «ewB "Hl t tt nerü»*”" tw fonbtrn drechen »4^/ einer H^^Stoats- tigt roaT‘sich gegen eint. ««M WJ# III*fi ietiSiW- wen« ** S*Äte -inau* MS# °L , ei« WLrelat A* fesS.»’ «■» J." i?» *$«*»*£ nn. Darmstadt, 12. September. Heute nachmittag um 3/a2 Uhr stieß der aus dem Odentvald kommende Per- sonenzug auf der Station Rosenhöhe mit einem ihm entgegenfahrenden Rangier-Güterzuge zusammen. Die beiden Lokomotiven wurden stark beschädigt und aus dem Geleise geworfen und mehrere Güterwagen sind um- geftürzt. Von dem Personenzuge wurden mehrere Wagen 4. Klasse stark mitgenommen. Von den Passagieren wurde außer einer Dame niemand verletzt. Die Zugführer sprangen vor dem Zusammenstöße von den Maschinen, doch hat der eine eine Verletzung am Kopfe davongetragen. Der Materialschaden ist bedeutend, und die Geleise sind gesperrt. P. C. Groß Umstadt, 10. September. Trotz der unbeständigen Witterung ist die hiesige Gewerbe-Ausstellung am heutigen 50 Pfennig-Sonntag von tausenden von Menschen bevölkert. Besonders sieht man die Landwirte, welche nach gut eingebrachter Ernte nicht versäumen, die Ausstellung zu besuchen, die zahlreichen, für die Landwirtschaft wichtigen Gegenstände, landwirtschaftliche Maschinen u. s. w., mit eingehendem Interesse besichtigen. Daß auf der Ausstellung reichlich angekauft wird, dafür ist die Thal- fache Zeugnis, daß die vereinigten Erbacher Elfenbeinschnitzer und Pfeifendreher mit ihren vielbewunderten prächtigen Erzeugnissen für zirka 1000 Mk. Gegenstände bis jetzt verkauft haben. * Seeheim, 11. September. Sein 50jähriges Jubiläum begeht am 15. September Herr Cigarrenmacher Georg Berg st räßer dahier. Derselbe trat als Lehrling am 15; September 1849 als Cigarrenmacher in eine Fabrik in Bickenbach ein. Er war kurze Zeit in der Fremde, dann bei Lampe-Darmstadt, Sandmann-Pfungstadt und jetzt bei Seitz dahier, ununterbrochen als Cigarrenmacher, gewiß eine Seltenheit in heutiger Zeit. Auerbach, 11. September. Der Lehrer-Bezirksverein Bensheim veranstaltete gestern nachmittag im großen Schweizersaale des Hotels „ZurKrone" dahier eine Goethefeier, die eine überaus zahlreiche Beteiligung fand, denn bis zur festgesetzten Zeit waren die weiten Räume bis zum letzten Platz besetzt. Die Kreisschulbehörde war durch die Herren Geh. Regierungsrat Kreisrat Gros und Kreisschulinspektor Karg, das Großh. Gymnasium und Lehrer-Seminar zu Bensheim durch die Herren Direktoren Dr. Kieser und Geiger vertreten. Auch der Obmann des Landes Lehrervereins, Herr Landtagsabgeordneter Backes von Darmstadt, sowie Herr Landtagsabgeordneter Euler und das langjährige Mitglied des Lehrer-Bezirksvereins, Herr Kommerzienrat G. Guntrum, erfreuten durch ihre Anwesenheit. Bensheim, 11. September. Heute nachmittag 2 Uhr entgleiste die Lokomotive eines Güterzugs der Eisenbahn Bensheim—Worms und fuhr in das am Uebergange der Kreisstraße nach Schwanheim stehende Reichstelegraphengestänge, welches durch die Wucht des Anfahrens abgebrochen wurde. Durch Arbeiter des zurzeit hier anwesenden Telegraphenbaubeamten wurde diese Verkehrsstörung schleunigst beseitigt, sodaß der Telegraphenbetrieb ungehindert seinen Fortgang nehmen konnte. Irgendwelcher sonstiger Schaden ist glücklicherweise nicht entstanden. Offenbach a. M., 11. September. Die französisch - reformierte Gemeinde beging am 9. und 10. das Fest ihres zweihundertjährigen Bestehens. Die Feier begann am erstgenannten Tage mit einem akademischen Festakt im evangelischen Vereinshause, wobei der Geistliche der Gemeinde, Herr Pfarrer Lehn, die Begrüßungsansprache und der Seelsorger der französischen Friedrichsdorfer Gemeinde, Herr Pfarrer Christen, die Festrede hielt, in der er zum Schluß ermahnte, den Ueber- lieferungen der Vorfahren treu zu bleiben. Es folgten Begrüßungsansprachen: des Herrn Dekan Dr. Hager namens des Dekanats, der Dekanatsgemeinden und insbesondere auch der uniierten Gemeinde Offenbach, des Herrn Geh. Kirchenrat D. Stade namens der theologischen Fakultät der Landesuniversität, des Herrn Oberbürgermeister einer Brillantnadel geschmückt ist, welche Herrn Meunier verzweifelt bekannt vorkommt. Der Freund erzählt auch ganz freimütig, er habe diese Nadel von einem ihm bekannten jungen Manne sehr billig gekauft, und besagter Jüngling habe auch gar kein Hehl daraus gemacht, daß er diese Nadel von seiner Braut geschenkt bekommen habe. Herr Meunier eilt besorgt nach Hause und stellt mit Bedauern fest, daß aus dem Schmuckkasten nicht nur die Nadel, sondern auch noch mehrere wertvolle Ringe fehlen. „Um Himmelswillen! Was wird die gute Eulalie dazu sagen?" — Herr Meunier erinnert sich, daß kurz vor Eulaliens Abreise ein Dienstmädchen entlassen worden war, weil es wegen seiner Liebschaften den Dienst zu arg verabsäumt hatte. Wo haust aber der Seladon und dessen freigebige Braut? Auch hier gab der Freund und jetzige Besitzer der Nadel bereitwillig Auskunft. Das Pärchen bewohnte ein kleines Haus in Meudon, das genau bezeichnet wurde. Geleitet von einem Polizei-Offizier, fährt Herr Meunier dte Seine abwärts zu den idyllischen Waldbergen von Meudon und wandert hier zur „kleinsten Hütte des liebenden Paares". Die Herrschaften sind ausgegangen, und die schwatzhafte Wirtin erzählt, er sei ein hübscher, junger Bursche, sie aber sei schon in reiferen Jahren . . . „Uebrigens — da sind sie." Herr Meunier glaubt zu Eis erstarren zu müssen. Die „Braut", die er erblickt, ist seine „gute Eulalie", die er in Trouville glaubte! . . . * Der Millionär Hatfield übte — so wird aus Chicago berichtet — unmittelbar vor seinem Tode mit einem Quartett von Sängern, das schon früher engagiert worden war, die Leichengesänge ein, die bei seinem Begräbnis gesungen werden sollten. Dann mußte der Geistliche, dem schon früher das Honorar für seine Funktion beim Begräbnis ausbezahlt worden war, in Gegenwart des Sterbenden seine Leichenrede halten. Nachdem die Trauerzeremonie in vollBrink namens der Stadt, des Herrn Direktor D. Weiffenbach namens des Predigerseminars in Friedberg, des Herrn Professor Bonin in Mainz namens des Hugenottenvereins u. a. m. In dem Festgottesdienst am 10. hielt Herr Pfarrer Correvon aus Frankfurt a. M. die Predigt über den Text „Herr, hilf uns, wir versinken!" Herr Superintendent Waas als Vertreter des Großh. Oberkonsistoriums hielt eine Ansprache unter Zugrundelegung eines Textworts aus dem Buche Hiob, ebenso Herr Dekan Dr. Hager eine solche namens des Dekanats und der Dekanatsgemeinden. Gebet und Segen sprach Herr Pfarrer Lehn. — Bei dem Festmahle in der Schlosserschen Liegenschaft brachte Herr Kreisamtmann Valckenberg das Hoch auf Se. Kgl. Hoheit den Großherzog aus. An den Landesfürsten wurde ein Huldigungstelegramm gesandt. Den Schluß der Jubelfeier bildete die Aufführung des Festspiels „Die Calvin ist en" von Frau Pfarrer Lehr, welche Aufführung vollen Erfolg davontrug. (Nach d. Off. Ztg.) Mainz, 12. September. Tod infolge eines Unfalles. Vor ca. drei Wochen stürzte der 13 jährige Georg Geis im Hause seiner Mutter, Leibnitzstraße Nr. 25 vom Heuspeicher aus in den Hof. Schwerverletzt brachte man den Jungen in das Spital. Leider waren alle angestellten Heilungsversuche vergeblich, und ist der bedauernswerte Junge infolge der schweren inneren Verletzungen gestorben. Unter sehr zahlreicher Teilnahme von Leidtragenden fand gestern um 6 Uhr das Leichenbegängnis vom Spitale aus statt. A Mainz, 12. September. Von den sozialdemokratischen Gewerkschaften ist geplant, hier eine Spar-, Kons um - und Produktions-Genossenschaft mit beschränkter Hatfpflicht zu gründen, in welcher Gründung man eine starke Schädigung des Mainzer Kleinhandels erblickt. Es ist bereits eine Agitation gegen die Gründung im Gang, die sich vorerst damit begnügt, die Kleinkaufleute und Gewerbetreibenden im Interesse der Selbsterhaltung zu warnen, mit der Genossenschaft in geschäftliche Verbindung zu treten. Mainz, 12. September. Zu der schon seit Jahren schwebenden Frage der Erbauung einer Bahnlinie von Mainz nach Wiesbaden vom Zentralbahnhof aus durch die Neustadt mit Ueberbrückung des Rheins vernehmen wir, daß das preußische Ministerium der öffentlichen Arbeiten sich für die Beibehaltung der ursprünglich von der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft festgesetzten Eisenbahnlinie ausgesprochen hat. Bezüglich dieser Eisenbahnverbindung erfahren wir, daß alsbald nach Fertigstellung des neuen Wiesbadener Bahnhofs die direkte Verbindung mit Mainz in Angriff genommen werden soll. Mainz, 12. September. Ein gräßlicher Unglücksfall trug sich in der Weisenauer Zementfabrik zu. Der 30jährige Arbeiter Sickinger kam in die Schaufelräder einer Mühle und wurde fast vollständig zermalmt. Die Leiche des Bedauernswerten konnte nur in kleinen Stücken aus dem Maschinengetriebe entfernt werden. Die Staatsanwaltschaft und die Fabrikinspektion begaben sich noch gestern in die Fabrik, um den Thatbestand aufzunehmen. Kastel, 12. September. Die hiesige Bürgermeisterei hat die Stelle einesSchutzmanns ausgeschrieben mit einem Anfangsgehalt von 1000 Mark, 200 Mark Wohnungsgeldentschädigung und freier Dienstkleidung. Der schriftlichen Meldung sind ein Lebenslauf, Zeugnisse und die Militärpapiere beizugeben. £)te Anmeldefrist ist bis zum 16. d. Mts. erweitert worden. * Marburg, 12. September. Ein hierorts sehr bekannter und hochgeachteter Lehrer, Herr G. Groll, verläßt dieser Tage Marburg, um eine Lehrerstelle in Wiesbaden zu übernehmen. Mit Bedauern sehen ihn die vielen kleinen und großen Schüler, die er mit Liebe und vorzüglichem Geschick unterrichtete, von hier scheiden. — Der zum Präsidenten des Landgerichts ernannte bisherige Erste Staatsanwalt Bernhardt in Göttingen kommen zufriedenstellender Weise beendet war, schloß der Millionär seine Augen und starb. * Das Verlöbnis im Lichte des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches. Für Brautleute oder solche, die es werden wollen, empfiehlt es sich, das neue Gesetz, das viele neue Bestimmungen enthält, zu studieren. Schon für die Eingehung eines Verlöbnisses ist nach dem zukünftigen Rechte nichts weiter erforderlich als das Versprechen und die Annahme, und es ist nicht einmal erforderlich, daß dies mit ausdrücklichen Worten oder vor bestimmten Personen geschieht. Ein Verlöbnis wird schon dann als vorliegend anzusehen sein, wenn das Paar Abreden bezüglich des künftigen Wohnsitzes, der Einrichtung u. s. w. getroffen hat, oder wenn gar schon Einrichtungs- und Ausstattungsstücke angeschafft worden sind. Eine Versendung von Verlobungsanzeigen oder ein Austausch von Ringen ist keineswegs Bedingung, die Verlobung ist vielmehr an gar keine bestimmte Form gebunden. Die Möglichkeit, sich als Braut zu betrachten, ist deshalb für ein modernes Fräulein viel leichter geschaffen, als bisher. Hat sich der Gesetzgeber somit ziemlich galant gezeigt, so hat er auch andererseits nicht vergessen, den bitteren Wermuthstropfen in diesen Freudenkelch zu träufeln. Wer nämlich verlobt ist, hat damit auch noch nicht allzuviel gewonnen, denn aus einem Verlöbnis kann man^Hicht auf Eingehung der Ehe klagen, und der verlassene Verwöck kann auch den zurückgetretenen Verlobten nicht hindern, eine andere Ehe zu schließen. Er kann auch im allgemeinen nicht andere Rechte aus dem Verlöbnis herleiten. So ist selbst die Vereinbarung einer Strafe für den Fall des unbegründeten Rücktritts rechtsungiltig. Dagegen können der verlassene Teil resp. dessen Eltern u. s. w. Schadenersatz für die Aufwendung beanspruchen, welche sie in Erwartung der Ehe gemacht haben. Der ohne richtigen Grund Verlassene kann auch Schadenersatz verlangen, wenn er in Erwartung der ist am 10. Oktober 1868 als Referendar in den Justizdienst getreten. Am 1. März 1873 zum Gerichtsassessor ernannt, wurde er zum 1. Februar 1874 Kreisrichtcr in Naugard und am 1. November 1877 Amtsrichter in Melsungen. Zum 1. April 1883 erfolgte seine Ernennung zum Staatsanwalt in Altona und zum 1. September 1889 seine Beförderung zum Ersten Staatsanwalt bei dem Landgericht in Stolp. Zum 1. Februar 1894 wurde er in gleicher Amtseigenschaft an das Landgericht in Göttingen versetzt. Sein neues Amt wird Präsident Bernhard! schon am 2. Oktober d. I. übernehmen. („O. Z.") *t Frankfurt a. M., 12. September. Unfall. Der Gerichtsschreiber-Aspirant Fischer aus Waldmichelbach, der von einem Dienstmann begleitet wurde, passierte am Samstag Abend in der Nähe des Caf^s Hohenzollern die Kaiserstraße, als, wie versichert wird, im mäßigen Trab ein Postwagen herangefahren kam. Der Postillon rief dem Gerichtsschreiber zu, doch versuchten beide, noch vor dem Wagen über die Straße zu kommen. Dem Dienstmann gelang das noch mit knapper Not, doch vermochte er, da er ebenfalls zu Boden stürzte, nicht mehr seinen Begleiter Hinwegzureißen. Dieser kam vor die Pferde, wurde niedergerissen, und der Wagen fuhr über ihn hinweg. Die schleunigst herbeigerufene Sanitätswache der Kronprinzenstraße konnte ebensowenig mehr helfen als der Arzt. Die Verletzungen waren so schwerer Natur, daß der Unglückliche nach kurzer Zeit seinen Geist aufgab. Wie ein Berichterstatter meldet, soll ihm durch einen Tritt des Pferdes die Schädeldecke zertrümmert worden sein. Die Leiche wurde nach dem Frankfurter Friedhof verbracht. Der Dienstmann kam mit einigen Hautabschürfungen davon. Uerkehr, Zand- und Volkswirtschaft. — Der Hessische Landwirtschaftsrat veranstaltet auch dieses Jahr wieder eine gemeinsame Beschickung der Deutschen Gersten- und Hopfen-Ausstellung zu Berlin (ll. bis 15. Oktober d. Js.), indem er die Beschickungskosten größtenteils selbst übernimmt und die Zulaffung zur definitiven Beschickung von einer Vorbesichtigung und Auswahl durch Sachverständige (Landwirte und Vertreter des Brauerei- und Mälzereigewerbes) abhängig macht Mit der Auswahl wird eine Vorprämiierung verbunden; außerdem sollen kleine Proben der zur Beschickung der Berliner Ausstellung ausgewählten Gersten in Frankfurt a. M. gelegentlich der nächsten Sitzung des Klubs der Landwirte am 2. Oktober ausgestellt werden. Zahlungseinstellungen. Konkurseröffnungen: Modistin Anna Hartmann, Augsburg; Wirt Karl Haisch, Gereldsau - Liohtenthal (Baden); Fahrradfabrik G. Hecht & Sohn, Berlin; Rittmeister Erik v. "Witzleben, Berlin; Strumpfwarenfabrikant Heiar. Otto Liebers, Claussnitz (Burgstädt); Plantagengutsbesitzer Wilh. Edm. Haacke, Kleinolbersdorf (Chemnitz); Chr. Rohwedder Nachf, Flensburg; Tuchfabrikant Gottl. Kliemann, Forst i. L.; Kaufmann Simon Rosenthal (B. Rosenthal), Frankfurt a. d. 0.; Kaufmann A. Wölk, Graudenz; Wirtschaftsbesitzer Emil Osk. Strassburger, Mobendorf (Hainichen); Sattler Heinr. Beckmann, Hattingen; Kaufmann Alfr. Jecke, Kahla a. S.; Kaufmann Julius Ikenberg, Kassel; WollWarengeschäft G. Th. Ebert, Kitzingen; Nachlass des Kaufmanns F. O. Kurz, Liebstadt (Ostpr.); Nachlass des Müllers Karl Fischer, Klein-Lübars (Loburg); Schmied A. Grabow, Neuruppin; Delikatessenwarenhändler Franz Herrn. Müller Reichenbach ; Nachlass der Auszugerin Marianne Pustelnik, Kreutzdorf (Sohrau 0.-8.). — Zur Geschäftslage Im Transvaal. In welchem Maase die politische Unsicherheit schädigend auf das Geschäftsleben in der Südafrikanischen Republik eingewirkt hat, ist daran zu erkennen, dass in den Monaten Juni, Juli und August in Johannesburg 108 Insolvenzen vorgekommen sind gegen nur 36 in den entsprechenden Monaten des Vorjahrs. — Die Fahrzeugfabrik in Eisenach hat in Danzig umfangreiche Ländereien erworben und beabsichtigt, den grössten Teil des Betriebes nach dort zu verlegen, um später ganz nach Danzig überzusiedeln. Diese Absicht wird damit begründet, dass man seitens der Behörden in Thüringen und dem Grossherzogtum den Unternehmungen der Fabrik Schwierigkeiten entgegensetzt. Ehe Einrichtungen getroffen hatte, welche sein Vermögen berühren, falls er z. B. eine Stellung niedergelegt oder nicht angenommen hatte. Der Schaden ist aber nur dann zu ersetzen, wenn die Haltung des Geschädigten angemessen war. Jeder Verlobte hat, falls die Verlobung nicht zur Eheschließung führte, das Recht, die gegebenen Geschenke, auch die Ringe u. s. w., zurückzuverlangen, nur derjenige, welchen an der Aufhebung des Verlöbnisses ein Verschulden trifft, kann dieses Recht nicht geltend machen. Minderjährige können ohne Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters ein bindendes Verlöbnis nicht schließen, daher kann auch, wenn ein Minderjähriger schuldloser Weise von dem Verlöbnis zurücktritt, der andere Verlobte nicht Schadenersatz für die gemachten Aufwendungen beanspruchen. * Eine Schreckensszeue hat sich auf dem Bahnhofe Kalau bei Kreuzung der Militärzüge unmittelbar vor dem Stationsgebäude abgespielt, und nnr durch die Geistesgegenwart eines Lokomotivführers ist ein junges Menschenleben vor sicherem Tode bewahrt worden. Nachdem sich ein Militärzug bereits in Bewegung gesetzt hatte, reichte die Buffetmamsell der Bahnhofs-Restauration einem Chargierten des Infanterie-Regiments Nr. 52 noch ein Butterbrod und überschritt dann ein Geleis, um zum Bahnsteig zu gelangen. Hierbei stolperte sie und stürzte zwischen das Geleise, auf welchem in diesem Augenblicke ein Güterzug dahergebrauft kam. Der Lokomotivführer Kathert aus Kottbus gab sofort Kontredampf und verhütete so ein großes Unglück. Das Mädchen wurde zwar von dem Räumer der Maschine erfaßt und eine Strecke fortgeschleift, erlitt aber wunderbarer Weise keine erheblichen Verletzungen. Herr Kathert hat schon einmal eine ähnliche Probe seiner Geistesgegenwart abgelegt. aus der 6473 6514 6524 Karl Willms 6598 Bäcker «lingelhöff-r. 1 kürzeste] J c 6024 Moltkestratze 8 Pferdemist abMgebkv 6609 Liebigstraße 13. ^Mllllshaltunggbürükv u. Lesen Juhu-, Kopf- nuh Kleiderdürsteu A. 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