uachwittags Neu, treuen M 1386 Dorftaud. ebtro L «SlumenfpeiM und iurbesondll! Dorfeld. 13! anstck unsere Mit in M nufere WaMM HrchbümM der MNbttt4: i I. «üsahr 1-' en Geber M mben unserer 8r: ö WM ' »N* i, !e 25*_--' ^un»9"' -K" 1 -li^ r L tlhk- prM ru, 6*^1 t rnnH* -rr. 38 Zweites Blatt Dienstag den 14. Februar 1899 Gießener Anzeiger General-Anzeiger Aezugspreis vcertkljährlich 2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn. Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. • vierteljährlich. Alle Anzeigen-BermittlungSstellen deS In- und Auslands nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Innahme von Anzeigen zu der nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Erscheint täglich mit Ausnahme de- MontagS. Die Gießener A««itieubtätter werden dem Anzeiger wöchentlich viermal deigelegt. Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gieren. Redaktion, Expedition und Druckerei: Kchnlstratze Ar. 7. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Matter für hessische UotbsKunde. Adresse für Depeschen: Anzeiger Hielt«. Fernsprecher Nr. 51. Zrrm Weinsteuer-Gesetzentwurf. (Schluß.) IV. Abschnitt. Strafbestimmungen. Art. 27. Wer es unternimmt, die Weinsteuer zu hinterziehen, hat eine Geldstrafe verwirkt, die dem zehnfachen Betrag der vorenthaltenen Steuer gleichkommt, min- brstens aber 20 Mark beträgt. Außerdem ist die Steuer mchzuzahlen. Kann der Betrag der vorenthaltenen Steuer siebt festgestellt werden, so tritt statt des zehnfachen Betrags btr Steuer eine Geldstrafe von 20 bis 10 000 Mark ein. Art. 28. Im Falle der Wiederholung der Hinter- zirhiing nach vorausgegangener Bestrafung wird die im 8rt. 27 angedrohte Strafe verdoppelt. Jeder fernere Rückfall zieht neben der gleichen Geldstrafe Gefängnis bis zu zwei Jahren nach sich, doch kann nach richterlichem Ermessen mit Berücksichtigung aller Umstände und der vorausgegangenen Fällt statt der Gefängnisstrafe auf Haft oder nur auf Geldstrafe nicht unter dem doppelten Betrag der für den asten Rückfall angedrohten Geldstrafe erkannt werden. Art. 29. Die Strafe wegen Rückfalls ist verwirkt, auch wenn die frühere Strafe nur teilweise verbüßt oder zanz oder teilweise erlassen ist. Dagegen ist sie aus- gesAoffen, wenn seit der Verbüßung oder dem Erlaß der stlchkren Strafe bis zur Begehung der neuen Hinterziehung irti Jahre verflossen sind. Art. 30. Die Hinterziehung der Weinsteuer wird insbesondere als vollbracht angesehen: 1. wenn die für steuerpflichtige Besitzübergänge vorgeschriebenen Anmeldungen nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen (Artikel 5 und 17); 2. wenn die für die Feststellung der Steuer maßgebende Menge oder der Preis des Weins zu niedrig angegeben kerbten (Artikel 4 und 17); 3. wenn die in den Artikeln 8, Ä und 25 vorgeschriebenen Bücher unrichtig geführt werden; 4 ir enn bei Eröffnung einer Wirtschaft unterlassen worden «st, d»er Vorschrift in Artikel 12 zu genügen ; 5. wenn Kunst- Minjfabrikanten die in Artikel 21 vorgeschriebene Einholung mes Erlaubnisscheines oder die Anmeldung der Abgabe mn Kunstwein unterlassen (Art. 17), oder in anderen als «den genehmigten Räumen Kunstwein herstellen (Art. 21 md 23). Art. 31. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes und die dazu erlassenen und öffentlich oder den Beteiligten besonders bekannt gemachten Verwaltungs- mrschriften werden, sofern nicht die Strafe der Hinter- Akhiung verwirkt ist, mit einer Ordnungsstrafe bis zu 300 Mark geahndet. Art. 32. Mit Ordnungsstrafe nach Art. 31 wird ferner belegt: 1. wer einem zur Wahrnehmung des Steuerinteresses verpflichteten Beamten oder dessen Angehörigen wegen einer auf die Erhebung oder Ueberwachung der Weinsteuer bezüglichen amtlichen Handlung oder Unterlassung einer solchen Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, sofern nicht der Thatbestand der Bestechung (§ 333 des Strafgesetzbuchs) vorliegt; 2. wer sich Handlungen oder Unterlassungen zu Schulden kommen läßt, wodurch ein solcher Beamter an der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes inbezug aus die Weinsteuer verhindert wird, sofern nicht der Thatbestand der §§ 113 und 114 des Strafgesetzbuchs vorliegt. Art. 33. Treffen mit einer Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes andere strafbare Handlungen zusammen oder ist mit der Steuerhinterziehung zugleich eine Verletzung besonderer Vorschriften dieses Gesetzes verbunden, so finden die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs in den §§73 bis 78 Anwendung. Im Falle mehrerer oder wiederholter Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, die nur mit Ordnungsstrafen bedroht sind, soll, wenn die Zuwiderhandlungen derselben Art sind und gleichzeitig entdeckt werden, die Ordnungsstrafe gegen denselben Thäter nur im einmaligen Betrag festgesetzt werden. Art. 34. Wirte und Weinhändler sowie Kunstweinfabrikanten haben für die von ihren Verwaltern, Geschäftsführern, Gehilfen und sonstigen in ihrem Dienste oder Lohn stehenden Personen, sowie von ihren Familien- oder Haushaltungsmitgliedern nach diesem Gesetz verwirkten Geldstrasen und Prozeßkosten und für die nachzuzahlcnde Steuer im Falle des Unvermögens der eigentlichen Schuldigen zu haften. Wird nachgewiesen, daß die Zuwiderhandlung ohne ihr Wissen verübt ist, so haften sie nur für die Steuer. Ist die Geldstrafe von dem eigentlichen Schuldigen nicht beizutreiben, so hängt es von der Verwaltung ab, ob der nach dem vorherigen Absatz hierfür Verhaftete in Anspruch genommen, oder ob an dem eigentlichen Schuldigen die an Stelle der Geldstrafe tretende Freiheitsstrafe vollstreckbar werden soll. Art. 35. Die Umwandlung der nicht beizutreibenden Geldstrafen in Freiheitsstrafen erfolgt gemäß §§ 28 und 29 des Strafgesetzbuches. Jedoch darf die Freiheitsstrafe bei Hinterziehungen im ersten Falle sechs Monate, im ersten Rückfalle ein Jahr und im ferneren Rückfalle zwei Jahre nicht übersteigen. Art. 36. Die Strafverfolgung von Hinterziehungen verjährt in drei Jahren, die Strafverfolgung von anderen Zuwiderhandlungen in einem Jahre, von dem Tage an gerechnet, an dem sie begangen sind. Art. 37. In Betreff der Feststellung, Untersuchung und Entscheidung der Zuwiderhandlung gegen dieses Gesetz und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften kommen die Bestimmungen des Gesetzes, die Einführung des Verwaltungsstrafbescheids bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle betreffend vom 20. September 1890, zur Anwendung. Art. 38. Unbeschadet der verwirkten Ordnungsstrafen kann die Steuerbehörde die Bedbachtung der durch dieses Gesetz und die in Gemäßheit desselben erlassenen Verwaltungsvorschriften angeordneten Kontrollen durch Androhung und Einziehung exekutivischer Geldstrafen bis zu 100 Mark erzwingen. V. Abschnitt. Uebergangs- und Schlutzbestimmungen. Art. 39. Die Wirte haben nach näherer Bestimmung Unseres Ministeriums der Finanzen dem Hauptsteueramt ihres Bezirks die Menge ihrer beim Inkrafttreten dieses Gesetzes im freien Verkehr befindlichen Vorräte an Wein anzumelden. Die Steuerbehörde hat die Richtigkeit dieser Anmeldung festzustellen. Von den Wirten ist für diese Mengen die Weinsteuer in Form einer Nachsteuer zu entrichten, soweit der vorhandene Vorrat 300 Liter übersteigt. Ebenso unterliegt Wein, welcher beim Inkrafttreten dieses Gesetzes im Besitze eines Verbrauchers sich befindet, der Nachsteuer, soweit die Menge 300 Liter übersteigt. In diesem Falle hat gleichfalls die Anmeldung nach Maßgabe dieses Artikels zu geschehen. Die Nachsteuer beträgt allgemein 5 Pfennig für das Liter. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auf die Nachsteuer entsprechende Anwendung. Für die Entrichtung der Nachsteuer kann jedoch auch eine längere als die in Art. 14 vorgesehene Frist gewährt werden. Art. 40. Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem . . . . . . . in Kraft und sind von diesem Zeitpunkt an die seitherigen Bestimmungen über die Weinsteuer aufgehoben. Sollte das Reich zur Besteuerung des Weins übergehen, so findet gegenwärtiges Gesetz nur auf den Wein Anwendung, welcher der Reichssteuer nicht unterliegt. Die am .... im Großherzogtum vorhandenen Weinhändler (Schaumweinfabrikanten) und Wirte, welche den Verkauf von Wein, ebenso die Kunstweinfabrikanten, welche die Herstellung von Kunstwein weiter betreiben wollen, haben bis zum.....dem Hauptsteueramt ihres Bezirks hiervon Anzeige zu machen. Feuilleton. Ein furchtöarer Wahn. Novellette nach dem Französischen. Von Wilhelm Thal. (Nachdruck verboten.) (Schluß.) Ich unterbrach ihn: „Sie sind nicht der einzige . . jeder Mensch will lieber Mn . . . und zwar lange leben!" Kopfschüttelnd entgegnete er mir: „Nein, Sie verstehen mich nicht! ... Es ist bei mir vicht die Liebe zum Leben, sondern die Furcht vor dem Dde:! . . . Nicht zu leben, bin ich gern bereit; doch zu fiirben, werde ich mich nie entschließen. . . . Woher ich loiifeS Entsetzen bekommen habe, weiß ich nicht. Seit ich zu Verstand gekommen bin, erinnere ich mich, dieses Ge- s.ihl stets empfunden zu haben. Als Kind . . . später als j unger Mensch . . . mein ganzes Lebenlang habe ich Martyrium erduldet. Dieser beständige Gedanke Ich mir keinen Augenblick Ruhe. Ich denke an den Tod, ‘ Denn ich aufstehe, wenn ich mich ankleide, auf der Straße, ’btnrt ich esse, immer, überall, bis zur Stunde, da ich ' mich.zur Ruhe begebe. In der Nacht verfolgt er mich im Etyafe, und wenn er mich schlafen läßt, so geschieht das " Ul, um im Traum wieder aufzutauchen ...£), das ist MlvM . . . setzen Sie sich an meine Stelle. Ich habe IM bis dreihunderttausend Francs Renten, also ein be- i»iltemdes Vermögen. Nie hat es diesen Gedanken auch M sine Viertelstunde zu verjagen vermocht. Ich habe ^llkiit allen Zerstreuungen, und zwar den extravagantesten ^!lh'i:iten versucht. Beror ich die Pläne zur Ausführung Mchile, auf die ich die meisten Hoffnungen setzte, hatte ich schon die Nutzlosigkeit meiner Versuche erkannt. Das ist so, weil es so sein muß. Ist das eine Krankheit oder eine Strafe? — Sagen Sie mir offen und ehrlich Ihre Meinung. Aber ich bin ja von Sinnen. Sie wissen es ja ebensowenig wie ich. Ich lese in Ihren Augen das Wort, das auf Ihre Lippen treten will: die Liebe! — Ach, die Liebe! Ich habe so gesucht, ich habe sie gefunden und verloren! Ich habe mich mit einer Frau verheiratet, die mich anbetete. Doch in den Armen des geliebten Weibes verfolgte mich — jeden Augenblick der Gedanke, der ewige Gedanke: ich muß sterben, ich muß ... alle Welt muß sterben. An mich wird in zehn Jahren, in zwanzig Jahren die Reihe kommen . . vielleicht morgen? in zehn Minuten? Weiß man es denn? Und sehen Sie, mein Herr, in solchen Augenblicken arbeitet mein Gehirn, arbeitet und arbeitet, ich sehe tausenderlei Dinge, tausend Einzelheiten, alle auf einmal, mit photographischer Klarheit und Genauigkeit; ich sehe mich im Bett, auf dem Rücken liegend . . man wacht bei mir . . ich fühle, wie mein Bart wächst . . der Sarg steht aufrecht in einer Ecke des Zimmers, er sieht mir ein wenig klein aus. . . . Schwarze Leute in der Pellerine, den Hut auf dem Kopfe, tragen mich fort und laden mich auf den Wagen, über den der Wind weht . . . Das alles versetzt mich in Schrecken . . Doch ich will nicht weiter schildern . . ich sehe, meine Worte machen Eindruck auf Sie, ich will nicht, daß Sie mir ähnlich werden, ich weiß nur zu gut, wie man darunter leidet. Ich sagte Ihnen eben, ich wäre verheiratet gewesen, meine Frau lebt nicht mehr. Ich hatte zwei Kinder, Paul und Marie. Sie sind auch tot. Was meine Eltern anbetrifft, so sind sie schon seit langer Zeit verschieden. So bin ich denn ganz allein. Das ist mein Leben. Der Luxus meines Hotels ist mir unerträglich geworden. Ich habe keinen Freund, keine Familie mehr. So nehme ich denn aufs Geratewohl irgendwo meine Mahlzeit ein und komme so spät als möglich in der Nacht mit meinem Alp nach Hause, der mich nie verläßt. Sehen Sie, in diesem Augenblick, da ich mit Ihnen spreche, habe ich den Tod an meiner Seite; er ist du, in meinem Zimmer. Ich fühle ihn. Das geht nun so seit fünfzig Jahren. Adieu . . . junger Mann ... ich stimme Sie unnütz traurig . . . gehen Sie nach Hause . . . gehen Sie . . laffen Sie mich . . gehen Sie!" Er erhob sich und begleitete mich bis zur Thür, wo er mich erschrocken stehen ließ. Er kam nicht wieder in das Restaurant, wo ich ihn kennen gelernt hatte, und ich vergaß ihn mit der Zeit. Ich ging auf Reisen. Zwei Jahre später, als ich in den Champs-Elysees spazieren ging, zitterte ich, als ich das Hotel erkannte, wo er mir eines Nachts das seltsame Geständnis seiner Qual abgelegt hatte. Eine hastige Neugier quälte mich, in Erfahrung zu bringen, was aus dem seltsamen Menschen geworden war. Ich klingelte, und es erschien ein alter Diener. „Herr Michaud?" fragte ich ihn. „Er ist im vorigen Jahre gestorben, mein Herr?" Ich war peinlich überrascht. „Hier in diesem Hause?" „Ja, mein Herr! Ich war mit dem Herrn Dottor dabei. . . Ach, er ist nicht ganz allein gewesen, er konnte sich nicht an den Gedanken gewöhnen. . . . „Vincent," wiederholte er mir die ganze Zeit über in seinem Todeskampfe, „Vincent, ich fürchte mich." Dann ist er mir plötzlich aus den Armen geglitten, seine Augen verdrehten sich und er sagte: „Weiter ist es nichts?" Damit ist er gestorben." Unser Ministerium der Finanzen ist mit dem Vollzug dieses Gesetzes beauftragt. Dasselbe ist zugleich ermächtigt, von sich aus Erleichterungen in den durch das Gesetz angeordneten Kontrollvorschriften eintreten zu lassen, sofern dies ohne Gefährdung des steuerlichen Interesses thunlich erscheint, sowie den Erlaß oder die Erstattung der Steuer in Fällen zu bewilligen, in welchen überwiegende Gründe der Billigkeit für den Nachlaß der nach dem Wortlaut des Gesetzes geschuldeten Steuer sprechen. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und ber- gedrückten Großherzoglichen Siegels. Darmstadt, den....... Wenn hiernach mehrfach behauptet worden ist, die Steuer sei vom Produzenten zu tragen, so ergibt sich klar aus den Art. 2 und 6, daß der Entwurf sich alle Mühe gegeben hat, die Weinsteuer zu einer wirklichen Konsumsteuer zu gestalten, die vom Verbraucher zu tragen und erst in dem Augenblicke zu entrichten ist, in dem der Wein an einen Verbraucher oder einen Wirt übergeht. Unrichtig ist auch die Behauptung, die Steuer belaste allein den Verbrauch des inländischen Weins, diesen aber auch im Ausland; wie aus Art. 1 hervorgeht, unterliegt der Weinsteuer aller zum Verbrauch im Großherzogtum bestimmte Wein, aber auch nur dieser; wie also einerseits der nach Orten außerhalb Hessens verbrachte Wein steuerfrei und unkontrolliert bleibt, so ist andererseits der Wein steuerpflichtig, der von solchen auswärtigen Orten nach Hessen zum Verbrauch hereingebracht wird. Wenn von dieser Regel zugunsten des direkt aus dem Zollvereinsausland bezogenen verzollten Weins eine Ausnahme gemacht wird, so beruht dies auf der Bestimmung des Art. 5 1. Abs. 3 des Zollvereinsvertrags vom 8. Juli 1867 (Bundesgesetzblatt Seite 81), nach welcher eine besondere Besteuerung solchen Weines in einem Bundesstaate ausdrücklich verboten ist. Auch die Behauptung ist unrichtig, der Haustrunk des Produzenten werde besteuert; eine diesbezügliche Vorschrift findet sich nirgends im Entwurf, sie würde aber auch dem in Art. 2 niedergelegten Grundsatz widersprechen, daß die Steuerpflicht beim Hebergang vom Produzenten an den Konsumenten oder Wirt eintritt. Was endlich die in der ganzen Agitation so sehr in den Vordergrund geschobenen Kontrollvorschriften anlangt, so schrumpfen diese bei näherer Betrachtung doch sehr zusammen. Eine wirkliche Kellerkontrolle besteht nur für die Kunstweinfabrikation, und sie kann doch nur im Interesse des soliden Weinbaus und Weinhandels liegen. Für den Weinhandel besteht einzig und allein dieBuchkontrole; die Weinhändler haben nach Art. 20 über ihre Verkäufe an hessische Abnehmer besondere Bücher zu führen und sind verpflichtet, diese, wie auch die auf Herstellung, Erwerbung und Veräußerung von Wein sich beziehenden Geschäfts- und Handlungsbücher und Geschäftspapiere auf Verlangen den Oberbeamten der Steuerverwaltung vorzulegen. Es ist selbstverständlich, daß letzteres Verlangen nur ganz ausnahmsweise und in besonderen Fällen, etwa bei Verdacht einer Defraudation gestellt und das hier der Steuerverwaltung gegebene Recht nicht in einer Weise ausgenützt wird, die den Weinhandel schädigen kann. — Für den Produzenten und den Wirt, der nicht etwa zugleich Wein- händlerist, bestehen Kontrollbestimmungen überhaupt nicht, wenn man nicht etwa hierher die Vorschrift rechnen will, daß jeder Besitzübergang von Wein nach Art. 5 sowohl vom Abgeber, als vom Empfänger bei der Steuerstelle seines Wohnorts anzumelden ist; dabei soll allerdings Menge und Preis angegeben werden, es ergibt sich aber schon aus dem Zweck, dem die Angabe des Preises dienen soll (Bemessung der Steuer nach Art. 4 Abs. 2), daß nicht der Fakturenpreis anzugeben ist, sondern daß sich die Anmeldung auf die Mitteilung beschränken kann, ob der Preis des abgegebenen Weins 100 Mark für das Hektoliter übersteigt oder nicht. Deutsches Reich. Berlin, 12. Februar. Der Senioren-Konvent des Reichstages wird morgen zusammentreten, um über die Geschäftslage zu beraten. Die am Montag beginnende erste Beratung der Novelle zum Alters- und Invaliditäts- Gesetz wird auf drei Tage berechnet, sodaß die Interpellation Johannsen frühestens am Donnerstag verhandelt werden kann. Berlin, 12. Februar. Gestern abend stürzte auf einem Neubau in Halensee das Treppenhaus infolge mangelhafter Verankerung in sich zusammen. Fünf Arbeiter wurden unter den Trümmern begraben, vier blieben tot, einer ist lebensgefährlich verletzt. Berlin, 11. Februar. Zur Vermehrung der Feldartillerie. Die vom Abg. Bassermann verfaßte Uebersicht ergab folgendes klare Bild von den gegenwärtigen Artillerie-Stärkeverhältnissen. Rußland hat 555 Batterien, Frankreich 508 Batterien Friedensformation, das sind zusammen 1063 Batterien. Der Dreibund hat zusammen 955 Batterien, davon kommen auf Oesterreich-Ungarn 254, auf Italien 207, auf das Deutsche Reich 494. Also sind Rußland und Frankreich um 108 Batterien voraus. Nun soll das Deutsche Reich 80 Batterien mehr erhalten, was den bestehenden Vorsprung der für einen Landkrieg allein in Betracht kommenden Mächte einigermaßen ausgleicht. Die Kommission begriff, was der Kriegsminister wiederholt betonte : daß die Militärverwaltung, bevor sie mit jenen Forderungen gekommen ist, die Verhältnisse anderwärts studiert hat, und daß der Friede nur durch unsere gute Heeres- rüstung erhalten worden und weiter zu erhalten ist. Unsere technischen Vorrichtungen müssen den etwaigen Gegnern voraus sein. Die vorgeschlagene Organisation wird den Frieden aber darum auf lange hinaus sichern, weil die gegnerischen Staaten aus technischen Gründen den in der Vorlage liegenden Vorsprung sobald nicht einholen können. So bewilligte denn die Kommission an einmaligen Ausgaben rund 86,8 Millionen Mark, und an dauernden Mehrausgaben auf Grund der Vorlage 12,4 Millionen Mark. — Die gegenwärtige und künftige Organisation der Feldartillerie stellt sich folgendermaßen dar: jetzt: 20 Brigaden; 43 Reg.; 173; Abteil.; 494 Batterien künftig: 46 „ 94 „ 199 „ 574 „ Jede Brigade zählt jetzt zwei Regimenter, mit Ausnahme von drei, der 2., 11. und 12. bayerischen, welche je drei Regimenter zählen; von den 43 Regimentern haben 19: 4 fahrende Abteilungen; 17: 3 fahrende und 1 reitende Abteilung; 4: 4 fahrende und 1 reitende Abteilung; 2: 3 fahrende Abteilungen; 1: 2 fahrende und 1 reitende Abteilung. Die Regimenter haben also eine sehr verschiedene Stärke. Aber auch die Abteilungen sind sehr verschieden: von den 151 fahrenden Abteilungen haben 145 je 3 Batterien; 6 je 2 Batterien; von den 22 reitenden Abteilungen haben 20 je 2, 2 je 3 Batterien; dazu kommt dann noch eine Großherzogl. Hessische reitende Batterie. — Die Vermehrung an Formationen verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Kontingente: Preußen Sachsen Württemberg Bayern Brigaden: + 18 + 3 + 1 + 4 Regimenter: + 37 + 5 + 2 + 7 Abteilungen: + 14 + 6 — + 6 Batterien: + 54 + 17 + 1 + 8 Zu bemerken ist, daß in der Regel auf jede Infanterie- Division eine Feldartillerie-Brigade gerechnet ist. Die Zahl der Infanterie-Divisionen beträgt jetzt 43, künftig 48; da nur 46 Brigaden vorgesehen sind, erhalten zwei Divisionen, und zwar die beiden neuen Grenzdivisionen nur je ein Artillerieregiment. Gerechnet sind auf 46 Brigaden 92 Regimenter; dazu kommen die zwei Regimenter bei den neuen Grenzdivisionen. Auf diese 94 Regimenter kommen 188 Abteilungen: sonach überschießen 11 Abteilungen. Auf jedes Regiment sind weiter 6 Batterien gerechnet. Die bayerischen Regimenter haben nur 5 Batterien; die fehlenden 12 Batterien stellt Bayern erst im Kriegsfall. Das macht 552 Batterien, wozu dann entsprechend den 11 überschießenden Abteilungen 22 überschießende Batterien kommen. Die Vermehrung der Batterien beträgt 80; davon sind 69 Haubitzbatterien, auf jedes der 23 Armeekorps drei, und elf Kanonenbatterien. — Alsim Dienste der sozialdemokratischen Partei erlitten verzeichnet auf der allmonatlich veröffentlichten „Ehrentafel" soeben im „Vorwärts" der sozialdemokratische Parteivorstand für den Januar insgesamt 8 Jahre, 2 Monate und 4 Tage Gefängnis und 1154 Mk. Geldstrafe. Nach dieser Liste braucht man nur Landesherren, Mitglieder des Königlichen Hauses, Pfarrer, Magistrate, Fabrikdirektoren, Schulzen, Richter, Minister, Amtsvorsteher, militärische Vorgesetzte, Domvikare, Wahlvorsteher, Assessoren, Maschinenmeister, Schneidermeister, Gutsbesitzer, Werkmeister, Schlosser, Polizeibehörden, Gemeinderäte und Bäcker als „Genosse" zu beleidigen und dafür bestraft zu werden, das genügt, um vor allem Volke als Märtyrer gefeiert zu werden. Aus dieses Konto entfallen diesmal zwei Drittel aller Strafen. Besonders bezeichnend aber ist folgendes Register: „Die Maurer Blaß und Busch wegen Vergehens gegen § 153 der Gewerbe-Ordnung je 1 Woche Gefängnis. — Wegen Nötigung, Bedrohung rc. der Maurer Timm 4 Monate Gefängnis. — Wegen des gleichen Vergehens der Maurer Spilling 1 Monat Gefängnis. — 10 Tage Gefängnis ein Maurer wegen Vergehens gegen § 153 der Gewerbe-Ordnung. — Wegen des gleichen Vergehens drei Maurer 3 und 1 Woche Gefängnis resp. 20 Mk. Geldstrafe. — Wegen Beleidigung und Verrufserklärung Maurer Horter 2 Monate und 6 Wochen, Maurer Persing 3 Wochen Gefängnis. — Der Bauarbeiter Häring-Schöneberg wegen Nötigung und Hausfriedensbruchs 3 Monate Gefängnis. — Wegen Strikepostenstehens 25 Bauarbeiter je 5 und 2 je 10 Mk. Geldstrafe. — Wegen Vergehens gegen § 153 der Gewerbe-Ordnung ein Maurer 10 Tage Gefängnis. — 1 Monat Gefängnis Maurer Wilke wegen Vergehens gegen § 153 der Gewerbe-Ordnung. — Zwei Arbeiter wegen Strikepostenstehens je 30 Mk. Geldstrafe. — Maurer Schmidt wegen Vergehens gegen § 153 der Gewerbe-Ordnung 6 Monate Gefängnis. — Wegen Anstiftung zur Körperverletzung, der Former Ziegler 6 Monate Gefängnis. — 7 Monate Gefängnis der Bauarbeiter Schiertz- Dohna wegen Nötigung, Bedrohung rc. — Wegen Begehens gegen § 153 der Gewerbe-Ordnung Genosse Glantzmann 2 Wochen Gefängnis." — Diese Vergehen, die zur Verherrlichung der Sozialdemokratie veröffentlicht werden, sind Ausschreitungen von Arbeitern gegen Mitarbeiter, darunter Hausfriedensbruch und Anstiftung zur Körperverletzung. Daher gilt die vorstehende Liste nicht nur als eine arge Verhetzung, sondern auch als eine ebenso laute Anklage gegen die Sozialdemokratie gerade vor der deutschen Arbeiterschaft. Samoa. Nach Erkundigungen des Berichterstatters der „Magdeb. Ztg." ist die Geschichte in der Londoner „World" über einen drohenden Kampf zwischen dem deutschen und englischen Kreuzer aus der Luft gegriffen. Thatsache ist, daß der englische Kreuzer gefechtsklar gemacht hat in dem Augenblik, als er den König Malietoa und den Oberrichter Chambers an Bord genommen hatte. Aber diese Aktion richtete sich nicht gegen den deutschen Kreuzer „Falke", der die ganze Zeit still vor Apia gelegen hat. Zu den letzten Londoner Meldungen erhält der „Hamb. Korr." aus Berlin folgende Information: „Dem Londoner „Standard" zufolge hätte der amerikanische Oberrichter von Samoa, Chambers, die von ihm ausgegangene Ungiltigkeitserklärung die Wahl Mataafas zum Könige damit gerechtfertigt, daß deutscherseits . an ben M-M D Sladtivald „ 1 Angelstein! auf der Berliner Samoakonferenz die Wahl Mataafas mit Rücksicht auf die Haltung desselben für ausgeschlossen erklärt worden sei. Das ist natürlich nur ein Vorwand. Die damalige Erklärung konnte sich nur auf die Frage beziehen, welchen der drei um die Herrschaft in Samoa streitenden Häuptlinge Malietoa, Tamasese und Mataafa die Großmächte als König anerkennen wollten. Man hat sich bekanntlich auf die' Wiedereinsetzung Malietoas geeinigt. Bezüglich des Nachfolgers bestimmt die Samoa-Akte, daß dieser ordnungsmäßig in Gemäßheit der Gesetze und Gewohnheiten in Samoa gewählt werden sollte. Ein Vorbehalt zu Un-, gunsten Mataafas wurde nicht gemacht. Aber selbst wenn Mr. Chambers, der vor nahezu zehn Jahren auf der Konferenz deutscherseits abgegebenen Erklärung auch jetzt noch Bedeutung beilegen zu müssen glaubte, so hätte er vor allem bei der deutschen Regierung bezw. deren Vertretern in Samoa deshalb anfragen müssen, und das umsomehr, als dir Wahl Mataafas mit großer Mehrheit vorauszusehen war. Bekanntlich hatte ja auch der deutsche Konsul einen Einspruch gegen die Wahl nicht erhoben. Lokales und Provinzielles. N. Nidda, 13. Februar. Der hiesigen erweiterten Handwerkerschule ist eine zweite Subvention von 700 Mk. für das Wintersemester bewilligt worden und komm demnächst zur Auszahlung. W. Aus der Wetterau, 13. Februar. In dem w tereffanten Aufsatze „Große Mimen — kleine Schwächei' (Gieß. Anz. Nr. 35, Blatt 2 vom 10. ds. Mts.) heißt es Ludwig Devrient trug jahraus, jahrein Kastanien bei sih- weil er fest überzeugt war, dadurch gegen Rheumatismn. gefeit zu sein. Dieser Glaube ist keine Schwäche des großei Mimen, er ist ein weitverbreiteter in ganz Deutschland Vergangenen Herbst besuchte mich ein Herr aus Malen bürg. Als er eine Partie Roßkastanien im Hofe herum liegen sah, suchte er sich eine Anzahl der größten heran- und schob sie mit der Erklärung in die Tasche: sie sch»^ gegen Rheumatismus. Auch in unserer Gegend ist vr Glaube nicht unbekannt. Nn 1 Nb* ‘""h Ausland. Wien, 12. Februar. Dem „Fremdenblatt" zufolge ß die Auflösung des stey ermärkischen Bauern bundes nicht aus politischen Motiven erfolgt, sondern deshalb, weil bei demselben Veruntreuungen vorgekommn sind, die eine strafgerichtliche Untersuchung »nötig machen. Wien, 12. Februar. „Los von Deutschland" Zu dem unter vorstehender Parole in der „Revue de Paris erschienenen deutsch-feindlichen Artikel des Abgeordneten Dr. Karmarsch bemerkt die „Kölnische Zeitung": Karmarsch sei eine der Hauptstützen der Regierung, Graf Thun ziehe ihn bei jeder Konferenz mit den Führern der Rechten bei. Graf Thun werde sich nicht wundern dürfen, wenn von den dreibundfeindlichen Auslassungen des Vorkämpfers brr Czechen auf eine eigene Gesinnung Rückschlüsse gema-j, werden. Man könne eben nicht zwei Herren dienen. Wri sich mit Deutschlands erbittertsten Feinden verbünde, könne nicht Deutschlands ehrlicher Freund sein. Linz, 12. Februar. Dem „Linzer Tageblatt" zufche verbot der Herzog von Cumberland seinen Beamten und den übrigen Untergebenen, dem deutsch-nationalen Dnrin Süd-Mark beizutreten. Rom, 12. Februar. Im Vatikan verlautet, daß Rußland die Einladungen zur Abrüstungs-Konferenz der holländischen Regierung überlassen werde. Infolge dessen werde auch der Papst eine Einladung erhalten, da er un Haag durch einen Nuntius vertreten sei. Brüssel, 12. Februar. Einer Spezialmeldung des „Petit bleu" zufolge fand zwischen den Burjas und den Truppen des Kommandanten Lothaire ein Zusammenstoß statt, wobei die Burjas vollständig aufgerieben wurden. Eine große Menge Waffen, darunter auch solche, welche bei Kongo-Truppen vor einiger Zeit abgenommen worden waren, wurden wieder erbeutet. Die beiden Führer der Burjas wurden von den Kongotrnppen unterworfen. Paris, 12. Februar. Das Duell zwischenCavargnac und Millerand, welches wegen der von Millerand in bei Kammer ausgestoßenen Beleidigungen stattfinden sollte, wirb auf Gutachten der Zeugen hin unterbleiben. Paris, 12. Februar. Heber den gestrigen Zusammenstoß des Köln-Pariser Schnellzuges auf dem Bahnhofe von Saint Quentin mit einem anderen Zuge wirb gemeldet, daß im Ganzen 34 Personen leicht verletzt wurden. Ein französischer Kapitän ist schwer verletzt. Petersburg, 11. Februar. Um den fortgesetzten M unruhigungen, welche durch die B a l k a n st a a t e n hervor,- gerufen werden, ein Ziel zu setzen, plädiert die „NowosN- dafür, daß die Balkanstaaten in neutrale Staaten nach dem Muster Belgiens und der Schweiz umgewandelt werden. Ni Freitag ' * m Dikl. Frankfurt'öst '2?2 N*t ; = 3 fa, 11 Esc 1 rann sovch Ml : N bem krch - Mlowfotttt l 1 Anzahl bei ' 2 6n ein, ™e unb MvNNliM Nen vor. i b" *r « 156? 88 Vermischtes. * BiSmarcksiulen. Bekanntlich hat der „Ausschuß d- deutschen Studentenschaft zur Errichtung von Bismara faulen" ein Preisausschreiben an alle deutschen Kiwst erlassen, um für die Säule die würdigste und vollkommen! Form zn erhalten. Das Preisrichteramt haben in bett willigsterweise die Herren W a l l o t (Dresden), Ende (®e1£ F. Andreas Meyer (Hamburg), v. Thie-rsch (Münch und Schäfer (Karlsruhe) übernommen. Dem dahinzlett den Aufruf, der in mehreren Fachzeitschriften öeröffentn. wurde, haben bis jetzt bereits weit über 400 Künstler u° geleistet und um die Zusendung der näheren Bedingung welche von atud. med. G. Ellermann, Bonn, Schanzt kostenlos bezogen werden können, gebeten. Von allen Se H't 6t| . . M 619* UnterM' s“ •wrehri«™ io» MW al Nu m»"1’® d-i ' ’»«bi I?“ 1 Kn' 1 «NI * lj£ DN”J? ’ giitt,8 D' I Mm ■ ju Ichnilt', 1 MnMn M ' WM Die Osse Mterzeichnetrir Die Geb seitr ftr dar gelegt werden. Ncthcre »arte Brück i i zu Slten'Sufed Siejen, 1113(0 FMd-Me 95 M ins Haas. Muster umgehend. 10177 G. Henneberg’s Seiden-Fabriken (k.u.k.Hon.), Zürich Bekanntmachung 1864 93 rm 26 an ien Meistbietenden im Wege schriftlichen Angebots vergeben werden. 2 1373 dem Die Zusammenkunft ist bei der Gnauth. 1384 noch, daß die Holz- 1335 Wagner. ver« Buchen-Scheitholz, 1310 8 zu 85 5 zu Stück Eichenstämme bis 10 zu Zusammenkunft am Langsdorf— Nonnenröther Weg. 1324 70 ft 106 Brückel. 1380 1.567 Kgl. Oberförsterei Oberscheld z« Dillenburg. Bemerkt wird, daß die Fichten- 2 19 Görnert. 1371 172 wird. 1372 1361 1316 Der Königliche Oberförster. Rock. Leun. Otto. 1375 20 25 28 24 38 53 1550 2410 195 129 373 73 5 110 2320 10 200 4 226 7580 23 64 493 210 25 10 14 1000 3300 700 750 5 45 16 Eichen-Wellen, Weichholz-Wellen, Nadelholz Wellen, 160 19 4500 48 22 20,2 10,4 1100 810 12 18 12 350 84 93 80 220 760 65 20 110 24 150 15 Buch n-Scheit, Buchen-Knüppel, Nadel Knüppel, Buchen-Stöcke, Nadel-Slöckr, 1 225 904 -Prügelholz, -Reiser, -Stöcke, Buchen-Reifigwellen, Nadel-Wellen. soll nachverzeichnetes Brennholz steigert werden: n ft H n ft ii Ge- Holz ff M II bi» fm, Hungen, den 9. Februar 1899. Fürstliche Oberförsterei. Bersröder Weg. Bemerkt wird alten Anneröder Weg am Waldeingang. Gießen, den 13. Februar 1899. Großh. Bürgermeisterei Gießen. Bemerkt wird noch, daß die Fichtenstangen sich für Wagner- und Weißbinder-Rüststangen eignen. 2 Freitag den 17. Februar: Versteigerung vom 31. Januar l. I. genehmigt ist. Reiskirchen, den 10. Febr. 1899. Großh. Bürgermeisterei Reiskirchen. Gegen Bürgschaft binnen 14 Tagen nach Genehmigung wird sechs« MnUlicher Zahlungstermin und Abfuhrtermin bis zum 15. Mat 1899 Mffetzt. Die Offerten find bis 4. März 1899, vormittags 11 Uhr, bei der unterzeichneten Stelle einzureichen, woselbst die Eröffnung derselben stattfindet. Die Gebote können für das Schnitt- und Schwellenholz, sowie ander* -fdtft für das Bau- und Grubenholz im ganzen und abteilungsweise ein* ddtfll werden. Nähere Auskunft erteilen die unterzeichnete Stelle und die Forst- wtte Brück in Rödgen, Arft zu Forsthaus Hochwarte und Müller ZU Men Bufeck. Gießen, den 9. Februar 1899. rm // H H ft H ft ft If ferner rm Buchen.Prügel, „ Eichen Prügel, „ Aspen-Prügel, Stück Buchen Wellen, Die Zusammenkunft ist am Mandlerweg bei Nr. 301. Bemerkt wird, daß das Bau- und Stangenholz von nachmittags 1 Uhr an zur Versteigerung kommt. Lang-Göns, den 10. Febr. 1899. Großh. Bürgermeisterei Lang-Göns. stangen am Mittag zum Ausgebot kommen. Der Anfang ist am ersten Tage beim neuen Pflanzgarten, am zweiten Tage im Bruch. Ettingshausen, am 11. Febr. 1899. Großh. Bürgermeisterei Ettingshausen. 37 rm ii n Bau- und Nutzholz. Stämme Eichen-Schnittholz — 1,27 fm Inhalt, Stämme Kiefern'Bauholz = 9,25 fm Inhalt, Ktrschbaum — 0,32 fm Inhalt, Fichten-Derbstangen — 12,60frn, Ftchten-Reisstangen ----- 18,20fm 6,26 fm, Fichten * Bauholzstämme von 18 bis 27 cm Durchmesser ----- 9,36 fm, Elsbeerstämme von 20 bis 21 cm Durchmesser — 0,18 fm, in denen Ausschüsse zur Erreichung des angedeuteten Zwecks thätig sind, bereits über 60 beträgt. Großherzogltche Bürgermeifterei Gießen. Gnauth. Wohnung des Bahnwärters Sonntag. Hungen, 11. Februar 1899. Fürstliche Oberförsters. bis Mk. 5.85 per Meter — japanische, chinesische rc. in dm nemsteo DeistnS und Farben, sowie schwarze, weihe und farbige »Henneberg« Seide^ von 75 Pfg. bis Mk. 18.65 per Meter — in den modernsten Geweben, Farben und Dessins. An Jedermann franco und verzollt Nadslftämme von 15 bis 31 cm Durchmeffer und 8 bi« 14 m Länge — 26 fm, Nadel-Derbstangen — 7 fm, rm Eichen- und Nadel-Knüppel, Buchen- und Nadel Reisig- Wellen, rm Eichen- und Nadel-Stöcke. an, soll im EttingShüusener meindewald nachverzeichnetes versteigert werden: Hohvecheigerung im Gießener Stadtwald. Moutag, deu 20. Februar 1899, vormittags 9 7a Uhr beginnend, sollen jm Gießener Stadtwald , Distrikt Neuhege, versteigert werden: 95 Eichenstämme mit 37,59 fm, 144 Kiefern* und Fichten stämme Der jedesmalige Anfang ist des Morgens IO Uhr im Buchenberg auf dem Vicinalweg Hattenrod— Albach am Waldeingang. Bemerkt wird noch, daß das Brennholz in der Struth am ersten Tage nach Beendigung der Nutzholz- Versteigerung von 2 Uhr nachmittags an versteigert wird. Hattenrod, am 9. Februar 1899 Großh. Bürgermeisterei Hattenrod. Holzversteigerung. Donnerstag deu 16. Februar 1899, vou vormittags 9 Uhr an, soll im Lang-Gönser Gemeindewald Wehrholz nachverzeichnetes Holz versteigert werden: Am ersten Tage: Stück Buchenstämme bis 52 cm Durchm. ----- 7 frn,ß Stück Hainbuchenstämme bis Kttnuhch-Vkrstkigkkims im Fürstlichen Walddistrikt Schweiu- ahl und Klafterfchlag bei Langsdorf. Samstag deu 18. Februar, vou vormittags IO Uhr au, Holz-Verkauf. Königliche Vbkrförstrm Krofdorf. Donnerstag den 23. Februar, vormittags 9y2 Uhr, kommen in der Freund'schen Gast wirtschaft zu Krofdorf aus dem Schutzbezirk Waldhaus, Forstort Bäuerstädt (Distrikt AßmaunsheUiger- wald 31 und Zunkerustrauch 38 b, c) zum öffentlichen Verkauf: Buchen: zirka 1000 rm Scheit und Knüppel, 1200 rm Reiser. Die Schlagnummerationen sind erst vom 16. d. Mrs. ab beendet. Auf dre Chaussierung des aus der Bäuerstädt zur Schmelzerstraße führenden Weg-s wird aufmerksam gemacht und bemerkt, daß gleichzcüig in diesem Termin der Lokalbedarf au Bucheustämmeu aus den Lindenschieddiftrikten 54, 55, 57, 58 befriedigt, im Nutzholztermin selbst aber, der Mitte März stattfindet, Buchen ■ Nutzholz nur in größeren Loosen verkauft werden rm Buchen-Scheitholz, „ Eichen- und Nadel-Knüppel, Wellen E-chen« und Nadel- Reisig, rm Eichen- und Nadel Stöcke. Gemeinden aus eigenen Mitteln den Plan nicht verwirklichen können, den Gewinn aus dem Verkaufe der erwähnten Werke dem Fonds der Studentenschaft zufließen lassen. Endlich ist dem „Ausschuß der deutschen Studentenschaft" in diesen Tagen die Nachricht zugegangen, daß Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen huldvollst geruht hat, für die Tagung des Preisgerichts (Anfang April) die Wartburg zur Verfügung zu stellen. Was die Beteiligung der einzelnen Städte an dem schönen Unternehmen der Studentenschaft angeht, so haben sich wiederum mehrere derselben entschlossen, „Bismarcksäulen" zu errichten; sodaß die Zahl derjenigen Gemeinden (abgesehen von den Hochschulstädten), Fafelochs- Nerfteigerung. kÄuftigen Donnerstag, deu IM. tt. Mts., nachmittags um rklllhr, kommt ein zum Dienst * mvgglich gewordener fetter Fasel auf hiesiger Bürgermeisterei IM Versteigerung. Seinern, deu 10. Februar 1899. Hlchh. Bürgermeisterei Beuern. Stück Fichten-Derbstangen zu 11 cm Durchm. = 7 rm Nadel-Rundscheit, „ Nadel-Knüppä, „ Reisig, „ Nadel-Stöcke. rm Buchen Scheit, „ Buchen-Knüppel, „ Buchen-Slöcke, Buchen Wellen, rm E.chen-Scheit, ,, Eichen-Knüppel (4 rm find 2Vi m lang), ., Eichen-Stöcke, Eichen-Wellen, rm Kiefern-Knüppel, Kiefern-Wellen. Hohversteigerung. Donnerstag den 16. und Freitag den 17. Februar 1899 soll im Hatteuröber Gcmeindewald folgendes Holz versteigert werden: 1. Donnerstag deu 16. Febr.: Die Zusammenkunft ist vormittag» 10 Uhr ouf der Kreisstraße Gießen —Leihgestern am Distrikt Ameiser. Großen-Linden, am 9. Febr. 1899. Gr. Bürgermeisterei Großen-Linden. Md dem begonnenen Werke die thatkräftige und warm- Ir^igfte Unterstützung zu teil. So hat sich die Deutsche Wosserschule zu Roßwein i. S. um des patriotischen Heckes willen in freundlichster und dankenswertester Weise Bereit erklärt, die künstlerische Herstellung der Kränze völlig kostenlos zu übernehmen. Die Firma G. C. Kunath ist gewillt, mehreren ihr nahestehenden Gemeinden die Errichtung einer Säule durch kostenlose Lieferung in hochherziger Weise zu ermöglichen. Herr A. de Groussiliers, Herausgeber des .Bismarckmuseums" und der ..Bismarckdenkwürdigkeilen" tüirb zugunsten der Errichtung von Säulen an landschaftlich inb historisch ausgezeichneten Punkten Deutschlands, deren Nutzholz - Verkauf. Aus den Waldungen der Gemeinde Gießen, 3 bis 5 Kilometer von Heß m entfernt und an chauffierte Abfuhrwege angrenzend, soll das folgende, zu Schnitt-, Schwellen-, Bau- und Grubenholz usw. geeignete Freitag deu 17. Februar, vou vormittags 9 Uhr au, sollen im Distrikt Walbersberg und Schlieberg versteigert werden: 385 Kiefern-- und Fichtenstämme von 13 bis 43 cm mittlerem Durch- meffer und bis 20 m Länge mit 212,93 fm, 60 Fichten-Derbstangen m.10,37 fm. Bemerkt wird, daß sich unter den Kiefernstämmen schöne Schnittstämme bis zu 43 cm mittl. Durchmeffer befinden. Der Anfang ist jedesmal am Holzverkauf Königliche Oberförstern Krsflmf. Dienstag deu 21. Februar, vormittags IO Uhr, kommen in der Werßbrod'schen Gastwirtschaft zu Salzböden zum öffentlichen Verkauf: Schutzbezirk Salzböden, Distrikt Hirschsprung 68: Buchen: 540 rm Reiser, umfassend die Nummern 132 bis 169, ferner Distrikt Hemmstoß 71b: Eichen: 2 rm Schicht. Nutzholz; Buchen: 69 rm Scheit und Knüppel, 900 rm Reiser; Fichten: 65 Derbstangen 1. bis 3. Kl.; Distrikt Hardt 77 a c, 79 a: Buchen: 55 rm Scheit und Knüppel, 495 rm Reiser. 1378 Aer Königs. Höerförster. 20 cm Durchm. — 0,70 fm, Holzversteigerung. Freitag deu 17. d. Mts. wird im diesseitigen Gemeindewald folgendes Holz versteigert: 26 Eichenstämme, 25 bis 54 cm Durchmeffer und 3 bis 9 m lang — 11,41 fm, 12 Kiefernstämme, 32 bis 44 cm Durchmeffer und 3 bis 9 m lang — 8,72 fm (Schnittholz), rm Buchen-Stockholz, „ Eichen Stockholz, „ Weichholz-Stockholz. vnlaM, daM. igs-Zoick erbe. M Sch ] erhM ha wi sei. , WziaiMldMh h Arzos ur) dyfgeritbtn nid) folfy, roel&: mmen worden k? i ber ftij tU von w: Hohversteigerung. Freitag deu 17. und Samstag deu 18. Februar 1899, jeden Tag von vormittag» Uhr nbenblatt" zchlg Öfchen Saue üen erfolgt, foti Zungen borgefoE )ung ;nötig niachü 'n Deutschla«! her „Revue de K l des Abgeorbr Zeitung": Sanne Gras Thun; rem der Rechten )ürjcn, wenn von -s Vorkämpfers Rückschlüsse gen Herren bienen. uden verbünde,1 in. r Tageblatt" i and feinen? itsch-nationaleii Hohversteigerung. Mittwoch deu 15. Februar, vou vormittags 10 Uhr anfangend, kommen in dem Gemeinde- wald Reiskirchen, Distrikt Walbersberg, folgende Holzsortimente zur Versteigerung: gebet-"' AegierungsöezirL Wiesbaden. Nutzholz - Verkauf. Freitag deu 10. März er., von 9% Uhr vormittags ab, »erden tn Dillenburg (Deutz-Gießener Bahn) im Hotel „Zur Stadt Irankfurt" öffentlich meistbietend versteigert: 176 Eichenstämme — 70 fm, 272 Buchenstämme — 206 fm, 2 Kirschbaumstämme, 12 Eschenstämme — 3 fm, 11 Eschenderbstangen, 25 Birkenstämme — 3 fm, ca. 5770 Radelholzstämme — 2387 fm, 26 rm Nutzscheiter und Knüppel, 2149 Stangen 1. Kl, 1990 2. Kl,, 3153 3. Kl., 1560 4. Kl., 890 5.ÄL, 110 6. Kl. U ter dem Nadelholz viele starke Fichten. Die Abfuhr btnn sowohl nach bin Bahnstationen Dillenburg und Herborn, als auch auch -dem Kreise Biedenkopf erfolgen, auch ist Verladung auf Station Mlvusstollen der mitten ins Revier hineinlaufenden Scheldethalbahn für tM Anzahl der Schläge möglich. — Das Ausgebot erfolgt bei Stämmen Dr 2 fm einzeln, sonst in kb irreren und größeren Losen. Nadelholz- Wme und -Stangen 1. Kl. werden auf Kosten der Käufer durch die Mstwerwaltung entrindet. Die betr. Förster zeigen das Holz auf Ver teilen vor. Speziellere Angaben werden auf Wunsch gratis, Verzeichnisse : Hölzer gegen Entrichtung von 50 Pfg. für 100 Nummern geliefert. Eichen-Prügclholz, „ 'Reiser, „ -Stöcke, Fichten-Reifer, „ -Stöcke. Die Lieferung der für das städtische Hospital und die Stadtarmen Mgen Milch soll auf dem Submissionswege vergeben werden. Offerten hierauf ficd unter Preisangabe bis 18. d. Mts., 5 Uhr nachmittags, auf dem Armenamte verschlossen einzureichen. Gießen, den 6. Februar 1899. Die Armen-Deputation der Stadt Gießen. i bcIi £ i all- d >^llk< (DreE'schl^ owE 1 D(rg cm Durchm. — 4 im, Buchen-Scheitholz, Buchen Knüppel, Buchen-Reisig, Buchen-Stöcke, Eichen-Stöcke. Am zweiten Tage: cbleiben. Men Zufa°^ eilzuges auf em anberen Zugk' leicht verletzt wr erletzt- den fottMu »ni drrM neuiralr . Schweiz E' Schafweide- Berpachtung. Noutag bett 20. Februar L8»9, vormittags 11 Uhr, 1(d die Schafweide der Gemeinde 'Mck für das Jahr 1899 auf lMM Bürgermeisterei verpachtet iMrbem, wozu alle Interessenten Höf k liD eingeladen werden. Süfed, am 10. Februar 1899. 8ic°ßh. Bürgermeisterei Wieseck. Sommerlad. 1346 mit 104,90 fm (darunter Schnittholz bis zu 19 rn Länge und 42 cm Durchmesser), Eichen -Derbstangen mit 0,88 fm, Nadel-Derbstangen mit 2,64 fm, rm Eichen-Scheitholz, „ Nadel- „ „ Eichen Knüppel, „ Nadel- „ Wellen Eichen-Reistg, „ Nadel- „ 23,5 rm Eichen-Stockholz, 77 „ Nadel- „ Die Zusammenkunft ist auf et HW" £ Hi -h Ä” SlW: ein Hen t aftanten i® L> Hohversteigerung im jürpicheil WMistrikt F-chsstramh bei Dorfgill. Freitag deu 17. Februar, vou vormittags 10 Uhr au, soll nachverzeichneteS Holz versteigert werden: 6 Fichten-Schnittholzstämme von 32 bis 47 cm Durchmeffer — Ä ^Qöioa ftrnt , Man hat fi? R«n auf bett Ä j-tzi, 1° hatte er vor ( en ^krtretern in: 5 umfoinehr, al- '/«zusehen, ie ^njul einen! V--------------------------- Schnitt- und Bau- und Distrikt Schwellenholz Grubenholz — Stück fm . !A oo Stück fm io» ..... Stadtwald 8 151 154 73 — — — „ 98 204 162 03 85 34 70 „ 99 325 152 42 459 162 28 114 und 117 a 180 124 52 63 24 72 Hangelstein 2 26 21 09 10 8 45 Summa 886 614 79 617 225 15 ! frische! Pfannkuche« fajS General-Vertreter: A. Siegel, Gießen. 1301 von 8W «mnahlnr ^»>{11 kaz rm 50 n 150 n 26 n im Cafe Leibi 13« Herrenkarte 50 Pfg., Damenkarte 30 Pfg. 70 * Roth. 1334 UM« Procral 1887 Eisenb. Rentenb. 061. Deutsche Grdsch.B. unk. b. 1904 101.d0 4 zu besetzen. Brief C. Kli»gspor^ 20.36 Oesterr. dto. Americ. 4.17 828.' Darmst. Bk.-Actien Coursbericht von Conrad Dietz, Bankgeschäft, Gießen, Schulstraße 10 Redaction: L. Burkhardt. — Druck und «erlag der Brühl'scheu Urüverfi1its.«uch. und Steiudruckerei (Pietsch ®rben) in Gießen Ftellen-Geluche 1 An verkaufen Aerslhitdenes ; (Offene Stellen Stadt Darmstadt v. 1891 Stadt WormS unk. b. 1901 101.85 93.20 99.90 000.00 000.00 Unter gj herai 186 13 238 91,8 30 36,8 25,6 300 99.(0 100J0 99.(9 100.16 100.« ioo :• 27 01 100 JO 52.(4 8 3 4 3 6 4 rm H n n n CB Ä 0 Buchen-Scheiter, Buchen-Knüppel, Eichen-Knüppel, Nadel-Knüppel, Buchen-, Eichen- und Nadel- Reistg, Buchen-, Elchen- und Nadel- Stockholz. »7. 87. 4 4 Brief 16.22 20.40 4.21 Fichtenstämme, 38 fm haltend, Kiefernstämme, 3,20 fm haltend, Fichtenstangen. 27,87 km haltend, Fichtenstämme, 15 fm haltend, Kiefernstämme, 10,80 fm haltend, Fichtenstangen, 5,19 fm haltend, als Schutzmarke. 1366 Abende ourser 156.50 i Oesterr. Credit-Actien Der Anfang ist in der Lache. Muschenheim, am 10. Febr. 1899. Gr. Bürgermeisterei Muschenheim. 4 31, > 0 5 Der Anfang ist am Wetterbergskopf. Freitag den 17. Februar, vormittags 10 Uhr anfangend, kommen im Vorderwald zur Versteigerung : Woltion, Wditi Nutzreifig, Bohnenstangen u. dergl., Buchen-, Eichen- und Nadel- Knüppel, Buchen-, Eichen- und Nadel- Reifig, Buchen-, Eichen- und Nadel- Stockholz. Ein junger, gewandter Mann sucht per sofort eine Reisestelle in einer Cigarrenfabrik zu übernehmen. Offerten unter H. 3.1279 befördert die Expedition dieses Blattes. 1344] Gesucht wird ein Mädchen, welches in einem besseren Hause gedient hat, bei eine einzelne Dame; leichte Stelle und hoher Lohn. Frau Müller, Teuselslustaärtchen 26. Junger Kommis sucht Stellung auf hiesigem Kontor oder Lager. Offerten unter J. N. 0440 an die Expedition dieses Blattes erbeten. mit doppeltem Ge- heimverschlutzkommen. Dasselbe kann nur von Eingeweihten geöffnet werden, ist aus echt See- hundleder elegant und dauerhaft gearbeitet, hat schweren Nickel- u Innen- bügel, 3 Fächer u. kostet nur 1.80 Mk. 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Gmtaistabes, G SDHIitai-Siibinetts her tüifer bin ( und nahm sM MU1' j,ur8orbeiatu Montag gewählt ti Verhandlungen zw Mm, 11. ft.ommi^iöti 1 Wie Dch des 1 rattot. Setlin, 11 wirb in der n PhrungSgesitzeS nvitwurses bett' SLtatsberatung »ersten Beratung Mindlicher in b - Solen iim MifipilDr VfrMnt, iff ooi Wachst nach Bay "w M-Aim-S Henkel’s Bleich-Soda, seit 20 Jahren bewahrt als bestes und billigstes Wasch- und Bleichmittel. Nur in Original-Packeten mit dem Namen »Henkel* und dem »Löwen" Ooursbericht m Kurz & Co«, Giessen, 61 Frankfurter Börse vom 11. Februar 1899. Procent 475 Oesterr. Silberrente Ung. Gold-Rente Portugiesen Mexicaner Monopol-Griechen von Mer MM fiif säss Magens. Wenn aber Palmin beim Backen verwendet wird, darf man so etwas getrost risk eren. Palm« ist fettsäurefreies, blüthenweißes Pflanzenfett, welches pbem Backwerk einen wunderbaren Wohlgeschmack verleiht. Ein richtiger Versuch ist absoluter Beweis. Da» Pfund 65 Pfg. Ueberall zu haben. Frankstr.Hyp.Bkunk. b. 1906 99.00 31, Frkf. Hyp. Cred. V. unk. b. 1906 98.00 dto. unk. b. 1907 102.00 2 tüchtige Schmiedegesenk» sucht [1274] H. Lindenstruth. 0463] Hausbursche, welcher auch mit Pferden umgehen kann, bei gutem Lohn angenommen. Gasthof zumLöwen. 2. Hausbursche zum sofortigen Eintritt gesucht. 1323 _______Hotel Lenz, Auf das Kontor einer hiesigen Gigarrenfabrik wird zu Ostern ein Lehrling mit der Berechtigung zum Ein- jLhrigen gesucht. 987 Näheres in der Expedition d. Bl. HUT 1 Tourse vom 1 4.12. I 11/2. >taf- Lourse vom 4./2. | 11./2. 1 — Tourse vom 4,/2. | 11./2. s rs Tourse vom 4./2. | 11./2. 1 Tourse vom 4./2. | 11./2. t Tourses 4 /2, | n/!_ 8V» 3 87» 3 87, 371 4 871 8 87< 6 4 5 3 4 47b 471 8 5 4 8 Vs 4 4 5 1 1 Sttitytfint. D. Reichs.Anl. do...... Preuß.ConsolS do...... Badische v. 86 Bayr.St.-Obl. a.Heff.Sl.-Obl. do. ..... do...... Württemberg. euiianMfdje. Griech.E.B.v. 1890 .... Griech.Monop. Italiener Rte. do...... Oest.Goldrte.. Oest. SUberrte. Portug. Staat do...... Rum. am. Rte. Ruffen v. 80 . Schweden». 80 Serben v. 95 . Spanier . . . , Türk.Zoll-Obl. bo. con» JLit.C. ' do. Lit.D. 101.50 92.95 101.30 92.90 100.80 101.40 99.95 91.— 101 15 43.90 94.20 59.10 101.55 100.85 38.65 24.25 101.05 102.— 101.— 63 60 52.60 28*40 23.50 101.80 93.20 101.60 93.20 100.95 91 — 101.10 44.55 95.50 59.50 101.85 100.80 41.70 27.— 101.30 102.30 101.— 63.05 54.30 100.— 28.60 23.50 4 8 4 47, 5 47, 5 4 6 5 8 4 3 7i 87, 87, 4 87, 4 4 87, 4 4 47, 4 87 37 p1/ Ung. Goldrte.. do. Anl. do.Staatsrte. do.E.B.Gold v. 89 . . . . Arg. inn. Anl. do. äuß. v. 88 ChinefischeAnl. Egypt- unific. . Mexico v. 90 . do. Eisenb. . do. Silber. . StdtMM Darmstädter . do...... Gießen er (alte) do. v. 96 . . Mainzer . . . do...... Offenbacher. . Wormser . . . do...... Lissaboner . . Rom n—vm Buenos - Aires Staüeittljri. S.-Braunf.. . do...... do. Lich. . . Dsnbg.-Bierst. 100.50 86.90 98.15 101.50 85.70 73.95 99.60 108.50 100.— 98.10 25.90 100^40 70.10 97.20 81.55 100.70 86.55 98.10 102.20 85.50 73.90 99.55 100.20 98 — 26.40 100*40 73.50 97.— 81 40 4 4 4 4 4 4 3 4 8 8 3 3 3 3 4 3 3 4 5 4 4 4 4 tifroi..|rbrit. DttUsch«. Heff. Ludwigs- bahn v. 68/69 do. v. 75/78 . Allg.dt.Kleinb. euiil6n6tf<6e. Elisab.-B.strft. Kaschau-Oder- berget v. 91 Lombarden. . do...... Oest. Staatsb. do. I-VIU . do. v. 85 . . do. Erg.-Retz Prag-Dux 96 . Raab-Oedenb. (alte) . . . do. v. 97 . . Rudolf Gold . Jtal. gar. 6.8. Livorneser . . Sicil. v. 91 . Toscanier . . Ruff. Südost . do. Südwest Rjäsan-Urals! Wladikawkas . Anatolier. . . Salon.-Mon. . 101.50 76.80 101.90 94.55 90.40 93.30 85.10 79.10 77 — 101.70 59.90 63.- 97.50 99.10 101.20 101.10 100*— 59.10 102.50 76*40 102.25 94.25 90.25 93 — 84.75 79.50 77.— 101.50 60.35 63.35 98.— 98.90 —.— 101 — 100.— 5940 4 4 4 37, 4 87. 37, 4 4 37, 37, 4 4 37, 4 4 37, 4 4 4 87, 37, Ifeibkitft. Gothaer unkb. 1903 .... Gnmdschbk. Ser. V—VI do. i—n do. uni. 1906 Frist. Hypbk. XIV..... bo.xn-xm do. XV. . . Frist. Hyp-- Creditverein do. 6er. 27 . do. 6er. 28, 30, 33 . . . do. 6er. 29 . Ldw.Cred.-Bk. Hambg. Hypbk. Ser.141-250 do. 46—190 Meining. Hyp. do. neue . . do. unk. 1907 Pomm. Hypbk. Preuß. Hypbk. vm—xii do. neue . . . do. 1905 . . Rhein. Hypbk. unk. 1904 . 101.50 100.— 98.— 101.— 97.40 99- 99.50 101.— 97.30 98.— 100.65 100.25 97.50 97.— 100.40 98.— 101.— 100.— 102.— 98.80 97.40 101.60 101.50 100.— 98 — 101.— 97.40 99 — 99.60 101.— 97.30 98.— 100.55 100.25 97.50 97.— 100.40 97.90 101.— 100 — 102.— 98.30 97.50 87, 4 4 4 47, Westdeuffche Bodencredit in Cöln . . Ung. Lds.-Ctr. liitrft. Buderus . . . Eisenb. Ribk. . Hirzh. u. Lollar fak'lrtfau Dtsch.Reichsbk. Berliner Hand. Darmstadt. Bk. Deutsche Bk. . Dt. Genoffbk.. Disct.-Comm. Dresdener . . Mitteldt. . . . Nationalbk. . . Oest.Cred.-Act. -idrstrie-Aktie» Kley er Fahrrad Henninger Brauerei. . Farbw. Höchst. Nordd. Lloyd. Bochumer Guß Gelsenk. Brgw. Harpen. Brgw. 99.— 97.25 100.40 98.70 164.25 170.40 155 — 215.50 118.20 202.60 167.45 121.— 151.60 226 90 242 80 145.— 422 — 115.10 241.70 188.- 182.20 99.— 97 — 100*20 99.20 166.— 169.50 156.20 215.60 118.50 204.— 167.40 121.70 149.60 228.30 242.— 145.— 423.50 116 50 242.90 185.— 181.— 4 4 5 37. 3 4 5 3 27, 3 Bet. Königs- u. Laura . . . Oest. Staatsb. do. Südbahn Gotthardbahn. Jura-Simplon Princ Henry . Mt in Procent en. Bad. Th. 100 . Bayer. Th. 100 Donau - Regul. Cöln-Mnden. Madrider. . . Mein. Th. 100 Gefiert. ».1860 Oldenb.TH.40 Raab-Grazer . Türk. frs. 400 per Stück in Mk. Ansbacher st. 7 Augsburg, st. 7 Brschw.Thlr20 Freiburg, fs.10 MaÜänd.fs.10 Meininger fl. 7 Pappenh. fl. 7 Venediger L. 30 221.20 154.80 31.10 145.10 102.50 101.50 152.— 177.— 136.— 139.20 41.50 140.40 148.- 133.— 106.90 114.80 38.80 24.— 125.70 26.75 14.85 25.- 22.95 28.30 224> 155.- 30* 1450 102- 103> 152.0 \TL- 13&- 140’24 141H 13S- 107» 11'» 3^ 2V 2d 2V 2i.N