Nr. 293 Mittwoch den 13 December Drittes Blatt (General-Anzeiger Lei Poftbezuz 2 Mark 50 Pfz oierteljährlich Me,«,-preis vierteljährliL 2 Mark 20 Pf- monatlich 76 Pf^ mit 6rtnger(c>e Isuü^eit »tu Nnzetgen zu ta nachmittagr fir tat rrscheinentzen Nummer Hf wor* 16 Ult fifi* Snjrtzrn-Bermtttiunz-fteKen d« In- un» IiiSleeb/ fiftatn «nreizer, für ten eitjtnzt Rnzri-er ttONch «rit bei 5hc •wfrntr Jtrtat V.n\ Rrizeizrr türmet taftfegt. Amts» unb Anzeigebtatt für den Kre» Gieren. WtbeMec, Expedition und Druckerei: -chvtßr.t- Nr. 7. esa”*s Grstisbeitazm: Gießemr FamilienblSIter, Der hessische Kandwirt, Klötier für hessische Volkskunde. »«vr^Sta«MMMWM«»pVWmWW»W»ff»eVWV«YMMW0W«e«WMI'IW!WU»!IW III» II »,^US?»W»»WWW»WM»W» —'r- ' '■> ...... .__as5sgaara ■treffe für Depeschen: >R)ttfer -irtze» Fernsprecher Nr. 61. * Vom Kriegsschauplatz. Schlag auf Schlag treffen die Nachrichten über verlorene Schlachten in London ein. Ein wahres Gottesgericht bricht über Chamberlain und Genossen herein. Wir beginnen die Woche mit einer neuen Niederlage der Engländer, die sie am Sonntag auf dem Zentralkriegsschauplatze im Norden der Kap kolonie gleichzeitig an drei Stellen davongetragen haben. Zunächst die Mitteilung einer Londoner Privat- Depesche: Loudon, 10. Dezember. General Gatacre versuchte auf einem Nachtmarsche am Sonntag mit 4500 Mann I«' fantetie und zwei Feldbatterien die Buren bei Stromberg zu überfallen, indem er gleichzeitig den Oberst Dalgetty eine Diversion des rechten Flügels machen lieh, um Do Hecht wieder zu nehmen, während General French das Burenlager bei Arundel angriff. Alle drei wurden blutig zurück- geschlagen. Gatacre fiel in einen Hinterhalt und verlor gegen sechshundert Gefangene und seine Artillerie. Der Aufstand ist allgemein im ganzen Norden der Kapkolonie. Die Verbindung mit Methuen ist ab- geschnitten. Volle Bestätigung findet diese Meldung durch eine amtliche Publikation des Londoner Kriegsamts und durch itn halbamtliches Reuter-Telegramm, die wir nun folgen lassen: London, 10. Dezember. Der Kriegsminister erhielt folgende Depesche von General Gatacre: Ich bedauere, mitteilen zu muffen, dah der Angriff auf Stör mb er g heute morgen schwer zurückgeschlagen wurde. Ich wurde durch Führer über die feindliche Stellung falsch unterrichtet. Auherdem war das Terrain ungeeignet. — Der kommandierende General in Kapstadt telegraphiert: Soweit bekannt, betragen die Verluste Gatacre's 9 Offiziere an Verwundeten, während 9 vermißt werden, 2 Mann an Toten, 17 an Verwundeten. 5 96 werden vermißt. London, 10. Dezember. (Reuter-Meldung.) Nach weiteren Meldungen über das Gefecht bei Stormberg litten von General Gatacres Truppen die Royal Irish Ristes und Nor- thumberlaud Füsiliere am schwersten, das erste Regiment verlor 7 Offiziere und 12 Manu an Vertonndeten, während 3 Offiziere und 290 Mann vermißt werden. Von letzterem Regiment werden 6 Offiziere und 306 Manu vermißt. Weiter wird gemeldet: London, 11. Dezember. Die Angaben über die Stärke der Streitmacht des Generals Gatacre bei dem gestrigen Angriff auf Stormberg schwanken. Es stellt sich als wahrscheinlich heraus, daß sie etwa 4000 Mann betrug. — Die „Times" melden aus Motteno über den gestrigen Kampf: General Gatacre versuchte Stormberg bei Tagesanbruch zu stürmen. Führer leiteten uns irre. Unsere Leute wurden, nach dem nächtlichen Marsche ermüdet, überrascht. Der Rückzug geschah in ausgezeichneter Ordnung. In der kritischsten Zeit hielten sich die Northumberland- Füsiliere und die irischen Schützen wie bei der Parade. Ich fürchte, daß unsere Verluste schwer sind. Eine Kanone ist im Stiche gelassen worden. Das ist eine arge Hiobspost für England, nachdem schon bei Dundee eine ganze Schwadron und bei dem ersten Ausfall aus Ladysmith gegen 2000 Manu den Buren in die Hände gefallen sind! Fast ohne Schwertstreich — daraus scheint die auffallend geringe Anzahl von Toten und 23er mundeten zu deuten — haben die Buren das ganze Korps Gatacres zurückgetrieben, und ihm über 600 Gefangene weggenommen. Das war nur dadurch möglich, daß Gatacre sich in einen Hinterhalt locken ließ, was er selbst, ohne es offen zuzugestehen, verschämt mit der Bemerkung andeutet, er sei irregeführt worden und das Terrain sei ungeeignet gewesen. Für das Feldherren Talent dieses Generals spricht der Tag von Stormberg jedenfalls nicht. Er hätte eben auf ungeeignetem Terrain den Angriff nicht vornehmen sollen. Das war waghalsig, wenn nicht tollkühn, jedenfalls aber unbesonnen. Erkannte er aber erst später, daß die Buren überlegene Positionen inne hatten, so zeigt das, daß er, ohne das Terrain genügend rekognosziert zu haben, blindlings drauf los gegangen ist. Aber noch eins kommt hinzu. Es ist nicht unmöglich, daß Gatacre von Führern irre geleitet worden ist und das kann ihm und anderen Generalen wiederholt geschehen. Jetzt zeigt es sich, wie ungeheuer schwierig der Krieg in einem Lande ist, dessen Bevölkerung zum größten Teil mit dem Feinde sympathisiert. Aber es wird noch besser kommen. Die Nachricht von dem Burensieg bei Stormberg wird sich rasch wie ein Lauffeuer in der ganzen Kapkolonie verbreiten und wer von den Holländern die Büchse noch an der Wand hängen hat, wird jetzt rasch nach ihr langen, und mit dem tapferen heldenmütigen Bruder Bur gemeinsame Sache machen. Nur durch zahlreiche Kavallerie, die bald hier, bald dort erscheint, könnten die Engländer den Abfall der Afrikander verhindern. Die meisten Pferde der von England herübergekommenen acht Kavallerie Regimenter haben aber durch die Seereise und den Wechsel in der Fütterung so gelitten, daß sie vorläufig nicht kriegsbrauchbar sind. Die Kavallerie, sowie auch Artillerie sollen daher zum Teile kampfunfähig sein. Es fragt sich nun, ob die Buren es bei dem Defensivschlag von Stormberg Dortrecht Arundel (das letztere liegt südlich von Colesberg auf der Bahnlinie von Port Elisabeth) bewenden lassen, oder zum Vormarsch gegen Mittelburg (im Westen) und gegen Queestown (im Osten) vorgehen werden. Ein großes Fragezeichen müssen wir auch hinter die letzten Meldungen aus Ladysmith machen. Sie besagen bekanntlich, General White habe am Samstag einen Ausfall gemacht und die Buren auf dem nordöstlich der Stadt liegenden Lombardskop überrascht, den Hügel genommen, eine Kanone und eine Haubitze (Mitrailleuse) zerstört, sowie ein Maximgeschütz erbeutet. Außerdem wurde noch ein wenig belangreicher Ausfall nach Pepworth-Hill gemacht, das wir auf der Karte nicht finden können. Merkwürdigerweise erfahren wir nicht, ob die Engländer aus dem LombardSkog sich festgesetzt haben oder wieder zurückgegangen sind. Wäre das erstere der Fall, so würde der Telegraph es doch gewiß nicht verschwiegen haben. Es hat den Anschein, als handle es sich um Kriegslist der Buren, mit dem Zweck, den Feind aus Ladysmith weiter herauszulocken und dann abzufangen. Die drei Geschütze können ja als Köder von den Buren zurückgelassen sein. In diesem Falle aber waren es gewiß unbrauchbar gewordene Exemplare. Proklamation Krügers. Der Generalkonsul von Transvaal, Justizrat Winter- feldt in Berlin bringt folgende Proklamation Krügers zur Kenntnis der sich in Deutschland aufhaltenden Bürger der Südafrikanischen Republik: Da die Verhältmffe es nötig erscheinen lassen, die Bestimmungen des Art. 40 des Gesetzes Nr. 20 1898, betreffend die Bürger, welche sich durch Aufenthalt außer Landes der Wehrpflicht entziehen, in Kraft treten zu laffen, so verkünde ick, Stephanus Johannes Paulus Krüger, Staats-Präsident der Südafrikaniscken Republik, gemäß Art. 929 des Gesetzes vom 10. Oktober 1899 mit Zustimmung des Ausführenden Rats und vom Wohledlen Volkrate hierzu ermächtigt, folgendes: Alle außer Landes sich aufhaltenden Bürger der Südafrikanischen Republik werden hierdurch aufgefordert, sich hei ihrem Kommandanten oder Fel d- kornet zu melden, es sei denn, daß ihr Aufenthalt außer Landes von der Regierung ausdrücklich genehmigt ist. Für den Fall, daß persönlich zur Dienstleistung verpflichtete Bürger nicht innerhalb 14 Tagen nach Erlaß dieser Proklamation derlei en Folge leisten, oder es unterlassen, sich innerhalb dieser Frist zu stellen, werden sie gemäß Art. 40 des Gesetzes Nr. 20/1898 und gemäß dem Gesetze Nr. 18/ 899 mit einer Geldstrafe von 100-— Lstrl. bis 5 0.— Lstrl. oder mit Gefängnis von 1 bis 5 Jahren bestraft, bei gleichzeitigem Verlust ihres Stimmrechts und unter ganzer oder teilweiser Einziehung ihres im Staate befindlichen Eigentums. Bei Abmessung der Strafe wird vom Gerichtshöfe auf Zeit und Umstände, unter denen die betreffenden Bürger den Staat verlassen haben, Rücksicht genommen werden. Geldstrafen werden nach gerichtlicher Feststellung durch Beschlagnahme auf die beweglichen und unbeweglichen Güter des Verurteilten beigetrieben werden. Gott schütze Land und Volk! Eigenhändig unterfertigt am 10. Oktober 1899. (gez) S. I. P. Krüger, (geg. gez) F. W. Reitz, Staats-Präsident. Staatssekretär. * ♦ * London, 11. Dezember. Das ehrenhafte Geständnis des Generals Gatacre von seiner schweren Niederlage bei Stormberg wirkt hier depri- mierend. Man nimmt an, daß die näheren Einzelheiten noch viel vernichtender find, als das Kriegsamt fie publiziert. — Am 9. Dezember fand bei Tagesanbruch nordwestlich von Ladysmith ein scharfes Scharmützel statt, an welchem sich die Buren und eine englische Kavallerieabteilung beteiligten. Der Feind glaubte, daß alle britischen Truppen bei Lombardskop engagiert waren und versuchte Ladysmith zu überrumpeln, wurde jedoch zurückgeschlagen, wobei drei Geschütze der Buren erobert und durch Schießbaumwolle vernichtet wurden. Um 6 Uhr früh war das Gefecht vorüber. — Eine starke republikanische Kolonne hat den Jngela- fluß unweit von Colenso Überschritten, um die Engländer bei Estcourt anzugreifen. Major Erasmus und Leutnant Malan sollen wegen Beschädigung einer Kanone vor ein Kriegsgericht gestellt werden. — GeneralFrench ist vor Arundel geschlagen. Der Aufstand ergreift den ganzen Norden der Kapkolonie. — Die „Times" meldet, daß nach Chat am der Befehl ergangen sei, zwei Flußkanonenboote für Südafrika sofort in Dienst zu stellen. — Dom Modderflusse berichtet „Daily Mail" vom 9. d. Mts., daß Oberst Rhodes bei einer Rekognoszierung bemerkte, wie die Buren in einer Entfernung von fünf Meilen vom Lager ein schweres Geschütz plazierten. Um Mitternacht rückte die Marinebrigade aus dem Lager mit Lydditgeschütz vor und eröffnete mit Tagesanbruch das Feuer. Die Wirkung war eine gewaltige. Ein großes Stück Acker des beschossenen Terrains verwandelte sich in eine Staubwolke. Eine Granate soll mitten in die feindlichen Truppen hineingefallen sein, welche alsbald nach allen Richtungen hin flohen. (??) — Die Gerüchte von bereits eingeleiteten Vermittelungsversuchen betreffs Transvaals seitens mehrerer Großmächte werden im Auswärtigen Amte dahin richtig gestellt, daß England erst nach einem größeren Sieg einer derartigen Vermittelung zugänglich sein werde. — Die „Times" meldet aus Kapstadt: Die englischen Truppen des Generals Gatacre seien vollständig erschöpft auf dem Kriegsschauplätze einr getroffen. Dieselben hatten einen 16stündigen Marsch Hintee sich gehabt, als der Kamps begann. Die Artillerie konnte glücklicherweise den Rückzug der Engländer decken, sonst wär- eine in den Annalen der englischen Armee unbekannte Niederlage zu verzeichnen gewesen. Von Kapstadt wurden Verstärkungen nach de Aar abgesandt. — Der Kriegsminister hat telegraphische Befehle nach Canterbury gegeben, betreffend die sofortige Einschisfiüütt sämmtlicher Verstärkungstruppen. Dieselben werden am 22. nach Kapstadt eingefchifft werden. Grrichtssaal. nn. Darmstadt, 11. Dezember. Vor dem Schwurgericht der Provinz Starkenburg wurde heute gegen den Gärtnergehülfen Wilhelm Hallenberger von hier verhandelt, welcher des Mordversuchs an seiner Geliebten, einer Fräulein Rückert, angeklagt ist. Der Thatbestand ist folgender: Hallenberger, der Gärtnergehülse im Großh. Hofgarten war, unterhielt mit der Tochter des Amtsgerichtsdieners Rückert längere Zeit ein Verhältnis. Von feiten der Verwandten des Herrn Rückert brachte man diesem Umstand keine Sympathie entgegen, besonders wurde aber auf Selbständigmachung des Hallenberger als Handelsgärtner gedrängt. An der Vermögenslosigkeit des Angeklagten scheiterte jedoch dieser Plan, und eines Tages kam es zum Bruch des Verhältnisses. Hierüber war Hallenberger furchtbar aufgebracht, kaufte sich am andern Tag, als er aus dem Hofgarten von der Arbeit heimkehrte, bei dem Büchsenmacher Knies einen kleinen Taschenrevolver, um wie er sagte, sich zu erschießen. Nachmittags machte er nochmals einen Besuch bei Herrn Rückert, um das alle Verhältnis wiederherzustellen, wurde aber endgültig von demselben in Anbetracht der Aussichtslosigkeit desselben, abgewies-n. Mit den Worten: „Wenn Du mich nicht nimmst, dann verkratz' ich Dir das Gesicht, daß Dich kein anderer mag", zog er den bereit gehaltenen Revolver hervor und feuerte über den Tisch nach Fräulein Rückert drei Schüsse ab. Der eine Schuß ging auf die Hüfte, prallte aber an einer Korsettstange ab; die zweite Kugel ging in die linke Hand und blieb zwischen Mittel- und Zeigefinger stecken Der dritte Schuß ging in die Thür. Nach der That floh Hallenberger durch das offenstehende Küchen- fenster in den Garten, ohne daß es den sofort ihm nacheilenden Kriminalbeamten gelang feiner habhaft zu werden, und erst nach einem Zeitraum von ca. 2 Jahren, ist es der Polizei in den Rhemlanden gelungen, Hallenberger in Boppard, der dort unter anderem Namen in Arbeit stand, zu identifizieren und zu verhaften. Der Angeklagte will nicht beabsichtigt haben, seine Geliebte zu töten, sondern nur zu erschrecken und will in blinder Eifersucht, ohne zu zielen, geschaffen haben. Der Gerichtshof konnte sich von der Unschuld des Angeklagten nicht überzeugen, und auch die Geschworenen verurteilten denselben zu 2 Jahren Gefängnis und in die Kosten der Verhandlung. Der Verhandlung wohnte ein zahlreiches Publikum bei. Mit Worten des Dankes an die Geschworenen schloß der Vorsitzende die letzte Schwurgerichtssitzung dieses Jahrhunderts. Leipzig, 11. Dezember. Die drakonische Härte des Spreng stoffgesetzcS vom 9. Juni 1884. (Nachdruck verboten) Das Großherzogliche Landgericht Gießen verurteilte am 22. September dieses Jahres den Steinbruchsunternehmer Jakob D i l l m a n n und den Steinbruchsarbeiter Heinrich Blei wegen Vergehens gegen das Sprengstoffgesetz zu Gefängnisstrafen von 3 Monaten, einer Woche bezw. 3 Monaten. Der Angeklagte Dillmann hatte mit der Gemeinde Rockenberg einen Vertrag abgeschlossen, inhalts dessen er die Ausbeutung eines der Gemeinde gehörigen Steinbruchs erpachtete und versah sich zu dem Zwecke mit dem erforderlichen Erlaubnisscheine des zuständigen Kreisamtes Friedberg. Mit der Zeit entstanden aber Mißhelligkeiten zwischen dem Angeklagten und der Gemeinde, die schließlich mehrere Anzeigen der letzteren gegen ersteren wegen leichtsinnigen die Sicherheit gefährdenden Sprengens zur Folge hatten. Daraufhin wurde seitens des Kreisamtes Friedberg die erteilte Erlaubnis zum Besitz von Dynamit wieder zurückgezogen. Dillmann wandte sich daraufhin an seine Heimatsbehörde, das König!. Preußische Landratsamt Westerburg und erhielt daselbst von ßische LandratsanüSrrlaubnis für Hessen gtltig sei. Hm dies zu wider» legen, hätten aber doch gerade die Angeklagten den veweiSantrag auf Vernehmung des LandratamtSsekretärs Schmidt rc gestellt, um eben durch dieses thema probandam ihre bona fides nachzuweisen. Dieser Antrag sei aber gar nicht vor dem Urteile verbeschieden worden. Rechtsirrig sei aber auch die Ausführung des ersten Richter«, ein Irrtum über die Kompetenz sei ein Irrtum über daS Strafgesetz. Wäre eS den Angeklagten gelungen, durch Erbringung des abgeschnittenen Beweises ihren Irrtum zu rechtfertigen, so würde die« allerdiugS erheblich für die StralauSschließung geworden sein. Der erste Strafsenat hob in Ueberetnstimmung mit diesen Ausführungen und im Einklänge mit dem Anträge des Reichsanwalts das Urteil auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz, und zwar an das Grohherzogliche Landgericht Darmstadt zurück. Kirche und Schule. Lehrermangel. Die Milttärdienftzett für die VolkSfchul- lehrer beträgt vom Jahre 1900 ab ein volles Jahr. Da die jetzt vorhandene« Srmtnare den lausenden Bedarf an Lehrkräften in Preußen nicht ganz decken, so steht demnach für die nächsten J»tzre ein recht empfindlicher Mangel an Lehrern in Aussicht. Um diesem Mangrl abzuhelfen, werden sitzt nach der „KäniaSb. -art. Ztg." im Auftrage der Regierungen Verhandlungen gepflogen zwischen den K etoschulinsp-ktoren und den in ihrem Bezirk vorhand nen nicht angestellten Lehrerinnen zur Uebernahme von zweiten Lchrer- stellen auf dem Lande. ES wird ihnen ein G halt von etwa 700 Mk. nedst Wohnung und Feuerung zugestchert. Dem vernehmen nach haben sich nur ganz auSnahmSw.ise Lehrerinnen bereit erklärt, von dem Angebot Georauch zu machen. »er Liebling vieler Tausenden praktischer Hausfrauen ist Macks Pyramiden-Glanz-Stärke. Ueberall vorrätig in Packeten zu 10, 20 und 50 Pfg. 7557 bem Sekretär in Vertretung de« abwesenden LandrateS den nachgesuchten Erlaubnisschein mit der seiner Angabe nach ausdrücklich gemachten Zu» füauna dieser Schein habe auch Gütigkeit für die untergebene tn Frage kommenden hessischen Orte. Außerdem bemühte sich Dillmann aber auch energisch darum, auch die zurückgezogene Erlaubnis des Grobherzoglich Hessischen KreiSamte« Friedberg wieder zu erhalten, ohne daß ihm dieS bisher gelungen wäre; er wurde vielmehr aus Anordnung des Kretö- amtes seitens deö Gendarmen überwacht und nunmehr wurde gerichtlich gegen ihn vorgegangen, da er auf Grund seines preußischen Erlaubnisscheines vom LandratSamte Westerburg weitersprengen zu dürsen glaubte. In der tzauptverhandlung wurden zunächst diese Vorgänge thatsächlich festgestellt und danach die Frage erörtert, ob der Erlaubnisschein des Preußischen LandralöamtS Westerburg giltig bezw. ob letzteres unter- gebend zuständig sei, sowie ferner ob der Angeklagte subjektiv die Zn. ständigkeit annehmen konnte und angenommen hat. ES wurde hierbei zunächst davon ausgegangen, daß in dem Sprengstostgesehe selbst keine spezielle Anordnung getrosten werde, welche Behörde zur Erteilung eines Erlaubnisscheines zum Besitze von Dynamit kompetent fei, daß man dreS vielmehr der landesgesetzlichen Anordnung überlasten habe. Rach den Ätn AuSführungSbestimmuugkN sind nun in dieser Hinsicht für meinden die Großherzoglichen KreiSämter zuständig; obielt.v war also der Erlaubnisschein de« preußischen Landratvamtes Westerburg nicht giltig da die Erlaubnis de« Hessischen KreiSamte« Friedberg erforderlich war. Fraglich kann e« nun sein, ob die Angeklagten, nachdem da« Kreisamt Friedberg die Erlaubnis zurückgezogen hatte subjektiv der Ansicht sein konnten, daß die Erlaubnis deS preußischen LandratsamteS ausreichend sei. Die« wurde zunächst au« einem formellen Grunde ver, nein», da ein Irrtum über die Zuständigkeit der Behörde em Rechtsirrtum fei der strafbar sei. ES sei aber auch materiell anzunehmen, daß die Angeklagten subjekttv die Erlaubnis de« preußischen LandratSamteö nicht für ausreichend hielten, da ja Dillmann sich um die Wwoer- erlangung de« Erlaubnisscheines de« KreiSamteö Friedberg bemühte. Die Angeklagten sachten daS Urteil mit dem Rechtsmittel der Revision an und rügten zur Rechtfertigung derselben Verletzung formeller und materieller Rechtsnormen. In erster Hinsicht beschwerten sie sich über unzulässige Beschränkung der Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkte durch Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung des KreissekretärS Schmidt von Westerburg und einiger anderer Personen. Materiell wurde unter anderem auSgeführt: in objektiver Beziehung wird untergebens das Kreisamt Friedberg für die kompetente Behörde zur Erteilung des Erlaubnisscheins bezeichnet Es wäre doch das natürlichst-, daß die Heimatbehörde deS betreffenden Erlaubnisnachsuchers zuständig sei, da sie am zuverlässigsten über ihn Auskunft geben kann, und ohnehin dazu heranzuziehen ist, wenn eine auswärtige Behörde über ihn Erkundigungen einzrehen will, wie z. B. die B. Hörde seines vorübergehenden Aufenthaltsortes oder deö Orte«, wo die Sprengungen ftattfinben. Die Erlaubnis wird boch auch nicht erteilt für bad Lagern, Transport oder Verwendung des Dynamits, sondern für den Besitz desselben Rach der Auffassung deö erster Richters würde sich nun eine Person strafbar machen, wenn sie aus einem preußischen Landratsamte, für welches und von welchem sie Erlaubnis hat, nach einem anderen Amte verzieht, ohne sich sofort nun auch die Erlaubnis des neuen Amte« zu versorgen. Läßt sich die betreffende Person nun in einem fremden Amte infolge unvorsichtigen, Menschen gefährdenden GebahrenS mit Dynamit bei Sprengungen rc. etwas zu Schulden kommen, so ist die dortige Behörde doch jederzeit in der Lage, bei der Heimatbehvrde auf die Zurücknahme deö Erlaubnisscheines hlnzuwirken. Der Angeklagte mußte aber auch subjektiv die Erlaubnis des LandratS- amt« Westerburg für ausreichend und giltig halten, da ihm diese« durch einen Beamten desselben, den Sekretär Schmidt wie auch durch daS Polizeiamt Wetzlar bestätigt wurde. Wenn sogar Beamte dieser Ansicht roa eu, dann durften eS die Angeklagten erst recht fein. Der Reichsanwalt führte aus, efl fei gleichgiltig, wie weit die Erlaubnis der er. teilenden Behörde reiche, da untergebens feststehe, daß objektiv die Er. laubnis deS preußischen Landratsamts Westerburg ungenügend fei, dem Angeklagten den Besitz von Dynamit zu gestatten, weil in Hessen die KreiSämter kompetent seien Objektiv kaffe das Urteil also keinen Rechts Irrtum ersehen. Ander« liege der Fall aber subjektiv; in dieser Beziehung komme der erste Richter gleichfalls zu der Annahme, daß die Angeklagten schuldig seien, da sie selbst nicht geglaubt hätten, daß die preu Parfümerie der Löwen-Drogerie W. Kilbinger. Grossartige Auswahl in Parfüms und Seifen der ersten deutschen, französischen und englischen Firmen. Spezialität: Veilchen-Farfüms. 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