Nr. 266 Zweites Blatt Samstag den 11. November L8ÄS Alle Lnzcigrn-BermittlunßtfteNen M In- untz Äaft«X türmen Knjetgen für den Giehrner Anzeiger cntg«g«. Seoe**< ••• >«r«igeu zu der uachmittag« für den f^tgead« L«ß erscheinenden Nummer di« eor*. 10 llhr. Bei Postbezug 2 Mark 50 Pf», vierteltährlich. >eiBg»rreU viertelfShrlich 2 Marl 20 Pf» monatlich 75 Pfg. mit Bringerloh» »gNch mit An»u«bme M «»Rt*»!. >te Gtehener g’ewWWtttMttcr ttttfcee dem Anzeiger »Schentttch viermal toyfcit. Gießener Anzeiger Heneral-An^eiger Amts- un5 Anzeigeblatt fflt den Areir Gieren. Iteleftton, «xpedition und Druckerei: -ch»lßr«te Nr. 7. Gratisbeitagen: Gießener FamüieMStter, Der hessische Landwirt, Klätter für hessische UalKsKunde. ______ «dreffe für Depeschen: Anzeiger -ießs». Fernsprecher Nr. 51. Ein Hilferuf Mataafas. Während Deutschland, England und die Vereinigten Staaten sich anschicken, neue und dauernde Verhältnisie auf Samoa zu schaffen, dringt ein ergreifender Appell des alten Mataafa an die Regierungen und die Völker der drei LertragSstaaten über das Meer. In herzbewegenden Worten schildert er die traurige Lage seines Landes, giebt eine schlichte Darstellung aller jener Wirren und Kämpfe, die nach der letzten Königswahl die Inseln heimsuchten, und schließt mit der flehentlichen Bitte um Abstellung der Not und des Elends, das im Gefolge der inneren Zerwürfnisse auf Samoa heimisch geworden ist. Indem wir den eindringlichen Hilferuf nachstehend in deutscher Uebersetzung veröffentlichen, geben wir der zuversichtlichen Erwartung Ausdruck, daß der unmittelbar bevorstehende Abschluß der Verhandlungen über die Zukunft Samoas dem schönen Jnsellande ein besseres Schicksal verbürgen werde, als ihm bisher beschieden war. Appell des Samoaköuigs Mataafa für fein Volk an die drei Großmächte. Um meines Volkes willen, welchem ich in großer Liebe zugethan bin, flehe ich die drei Großmächte England, Deutschland und die Vereinigten Staaten an, auf meine Stimme zn hören und meine Bitte zu erfüllen. Ich verlange und wünsche nichts für mich selbst. Meine Jahre sind gezählt, denn ich bin alt. Bald wird sich das Grab über mir schließen, und ich werde nicht mehr sein. Aber das Volk, welches mich lange geliebt hat und noch liebt, wird noch viele Jahre leben, wenn ich nicht mehr bin. Die starken Männer, welche mir tapfer und treu gedient, die Frauen, welche um meiner Sache willen so manches Ungemach und Entbehrungen erduldet haben, und die Kinder, welche mit ihrem Frohsinn und Spiel Freude und Glück in unsere Dörfer tragen — sie alle werden leben, wenn man mich in Samoa nicht mehr kennt. Um ihretwillen erhebe ich meine Stimme und flehe, daß die drei Großmächte in ihrer Großmut und Freundlichkeit meine Bitte gewähren mögen. Dreimal bin ich zum König von Samoa gewählt, aus freiem Willen und freier Wahl der großen Mehrheit des Volkes, und gemäß den Bräuchen und Gesetzen unseres Landes. In Faleula im Jahre 1888, in Vaiala im Jahre 1889 und in Mulinu im Jahre 1898 verlangte das Volk, von mir regiert zu werden. Als das Volk mir zum letzten Male die Königswürde antrug, glaubte ich, daß «jemand gegen mich sei; denn ganz Samoa schien einig. Es lag mir nicht daran, die Herrschaft zu übernehmen; denn ich war fünf Jahre fern von meinem Vaterlande in der Verbannung gewesen, und wünschte den Rest meines Lebens friedlich und ruhig in Samoa verleben, umsomehr, als die Könige von Samoa stets von Gefahren, Schwierigkeiten und Unruhen umringt gewesen sind. Ich glaubte also, daß das Volk mich zum Könige wünschte, und hoffte auch, daß ich es so würde regieren können, daß ganz Samoa glücklich, zufrieden und friedlich sein würde. Aber gewisse schlechte weiße Männer geleiteten einen Teil des Volkes auf falsche Wege, indem sie ihn durch Falschheit und betrügerische Versprechungen verführten. Diese schlechten Männer überredeten eine kleine Minorität der Samoaner, einen Knaben zum König zu wählen. Sie zwangen ihn, gegen seinen Willen die Schule in Leulumaega zu verlassen; er kam nach Apia und lebte in den Häusern mehrerer Weißen, sodaß sie ihn vollkommen in ihrer Macht hatten. Sie wünschten, daß er König sei, um mit ihm machen zu können, was sie wollten, nicht zum besten Samoas, sondern zu gunsten ihrer selbstsüchtigen Pläne. Manche Leute sagen, daß, bevor ich Jaluit verließ, um nach Samoa zurückzukehren, ich das schriftliche Versprechen gegeben hätte, mich mit samoanischer Politik nicht mehr zu befassen, und daß ich aus diesem Grunde rechtlich nicht mehr hätte zum König gewählt werden können. Aber diese Darstellung ist nicht richtig. Ich habe nicht versprochen, mich um die Politik Samoas nicht mehr zu bekümmern, und das Schreiben, welches ich unterzeichnete, enthält nichts, was mich hätte hindern können, nach dem Tode Malietoa Laupepas König von Samoa zu werden. Ich glaubte auch und war dessen sicher, daß die deutsche Negierung gegen mein Königtum nichts einzuwenden hatte. Ich kann daher nicht verstehen, warum schlechte und hinterlistige weiße Männer, welche dazu von der deutschen Regierung nicht autorisiert waren, einen Einspruch erheben sollten, welcher nicht England oder Amerika, sondern allein Deutschland anging. Der Oberrichter jedoch, der ein unkundiger und unaufrichtiger Mann ist, hörte auf die hinterlistigen Ratgeber, schenkte auch den schlechten Einflüsterungen anderer gern Gehör und ernannte den Kuabeu zum König von Samoa, entgegen den Rechten und Gebräuchen des Landes; denn niemals ist es in Samoa Brauch gewesen, einen Knaben mit der Macht und dem Ansehen eines Oberführers oder Königs zu bekleiden. Es war ein ungerechtes Urteil, entgegen den Wünschen der Majorität des samoanischen Volkes. Da erhob sich mein Volk in seinem Aerger und Unwillen, vertrieb die kleine Minorität, welche den Knaben zum König wollte, aus Apia und errichtete eine samoanische Regierung in Mulinu. Diese Regierung wurde von den Konsuln Großbritanniens, Deutschlands und der Vereinigten Staaten namens der drei Mächte anerkannt, bis die Mächte bestimmen würden, was bezüglich der ungerechten Entscheidung des Oberrichters geschehen solle. Bevor aber noch die drei Großmächte Zeit fanden, mit einander zu verhandeln und sich gegenseitig ihre Wünsche bekannt zu geben, befahl mir der amerikanische Admiral, mich dem Knaben zu unterwerfen, der, entgegen den Gesetzen vom Oberrichter, zu« König ernannt war. Er befahl gleichzeitig, daß die Regierung, welche In Mulinu errichtet und von den drei Großmächten anerkannt war, aufgehoben werden und sich mein Volk der kleinen oppositionellen Partei unterwerfen solle. Er fügte seinem Befehl die Drohung hinzu, daß, wenn seine Anordnungen nicht befolgt würden, er auf die Bevölkerung Mulinus, die vollkommen ohne Schutz war, würde schießen lassen. Diese Befehle betrübten und überraschten das Volk, da es wußte, daß sie nicht von den Großmächten ausgingen, sondern allein auf den bösen Einfluß gewisser Beamten und weißer Männer zurückzuführen seien. So verließe« denn mein Volk und ich Mulinu und gingen in den Busch. Darauf beschossen die amerikanischen und englischen Kriegsschiffe die Stadt Apia und den Berg Vaea und schickten Truppen ans Land, um die Stadt zu besetzen. Manches Gefecht fand statt, und viele meiner Leute wurden getötet und verwundet durch die Feuerrohre, welche so viele Kugeln speien, wie Regentropfen fallen in einem heftigen Schauer. Einige der weißen Offiziere und Mannschaften wurden ebenfalls erschlagen; ich war deshalb sehr betrübt, denn ich wollte nicht, daß irgend jemand getötet werden sollte. Sehr häufig, wenn die 'weißen Soldaten durch den Busch marschierten, befanden sich meine Leute ungesehen zu beiden Seiten von ihnen und hätten viele töten können, aber sie ließen sie unverletzt passieren. Dann kreuzten die englischen Schiffe auf und nieder an den Küsten von Upolu und Sawaii und beschossen, viele schutzlose Städte und Dörfer, deren Bewohner garnicht an Kampf dachten, da sie fast nur aus Greisen, Frauen, Kindern und Predigern bestanden. So waren denn auch diese gezwungen, im Busch und in den Kirchen Zuflucht zu suchen, aber selbst die heiligen Gebäude waren nicht sicher, da mehrere von den Bomben und Kugeln getroffen wurden, was große Unruhe nnd Angst in der Bevölkerung hervorrief. Dann kamen die weißen Offiziere mit kleinen Dampf- und Ruderboten und landeten samoanische Krieger. Selbst der englische Konsul war unter ihnen, mit Schwert und Revolver bewaffnet. Die weißen Offiziere befahlen den Samoanern, die Häuser in den Städten und Dörfern anzuzünden. Alles wurde niedergebrannt, nur die Häuser der Geistlichen wurden verschont. Auch viele Plantagen und große, wertvolle Schiffe wurden zerstört, deren Herstellung viele tausend Dollars gekostet hatte. Infolge der Zerstörung ihrer Häuser und der Plünderung der Städte und Dörfer waren nnn auch die Greise, Frauen und Kinder gezwungen, im Busch Zuflucht zu suchen, wo sie in ärmlichen Hütten wohnten, die keinen Schutz gegen die Unbill des Wetters gewährten und sich in gesundheitS- Feuilleton. Theaterverein. (Gastspiel von C. W Büller). -r. Kietzen, 9. November. Die zweite Vorstellung unseres rührigen Theatervereins stand im Gegensatz zu der ersten, deren Stoff sich in tiefe Probleme der Lebensweisheit versenkte, im Zeichen des Humors, des individuellen, eigenen Humors Max Dreyers. Wenn wir sagen eigenen Humors, so stellen wir Dreyer in den Gegensatz zu dem größten Teil der übrigen Schwankdichter, denen es zur Gewohnheit geworden ist, statt eigene Schlagworte und Situationswitze zu erfinden, die in ihrer Originalität geeignet sind, wie ein einziger Lichtstrahl uns die persönliche Eigenart des Dichters zu enthüllen, sich fremder Federn zu bedienen. Nnd es sind doch oft recht ruppige Federn! Wir wollen hier keinen Namen anführen, aber es giebt Dichterlinge — und sie sind gar nicht so unbeliebt und haben manches Kassenzugstück geliefert — die einen Berliner Tageswitz, der ev. gar seine Vaterschaft dem „Urkomischen" des Americaintheaters verdankt, aufgreifen und „um diesen herum" einen Schwank oder dgl. schreiben. Dreyer ist durch «nd durch individuell. Seine Arbeiten haben nicht immer sofort das Wohlwollen des breiten Publikums gefunden, aber nach kurzer Zeit brachen sie sich alle — das dreiaktige Drama „Hans", das Scherzspiel „Eine", „Drei", „In Behandlung" 2c. — Bahn durch das in seinen Urteilen Anfangs so divergierende Publikum und endeten mit einer fast rückhaltlosen Anerkennung. Heute ist Dreyer einer der beliebtesten und — was wohl noch höher anzuschlagen ist — litterarisch angesehensten Bühnendichter. Er greift mit kühner Hand nach dem alten Goetheschen Rezept „hinein in's volle Menschenleben" und wo er's packt, da ist s auch intereffant: er erfaßt Interessantes und versteht es auch interessant zu gestalten. Welch' köstliche Figur ist doch z. B. der Baron von Wesenberg in dem Junggesellenschwank „Großmama"! Wir sind litterarisch nicht gerade so sehr verballhornisiert, um diesen Schwank für ein litterarisches Vorbild, und dasselbe nach Aristoteles oder Freytags „Technik des Dramas" oder auch inhaltlich für ein klassisches Musterwerk zu halten, — das aber steht fest: die Personen sind keine Mondscheinfiguren, sie sind Menschen von Fleisch und Blut und durchaus scharf gezeichnete Charaktere. Und nun gar von einem Büller dargestellt! —Ein Junggesellenheim. Der verschlafene Baron liegt auf der Chaiselongue und bombardiert die Stubcnthüre mit seinen Pantoffeln. Friedrich, der Diener erscheint mit dem Kaffee und mit dem dümmsten Gesichte der Welt. Der Koch mit dem weißbemützten Kopf liest dem gnädigen Herrn den Küchenzettel vor. Der Inspektor mit der Leichenbittermiene tischt seine alten Klagen über die Unordnung im Wirtschaftshofe auf. Nirgends im ganzen Hause ein weibliches Wesen. Denn der Herr Baron hassen das Weib wie die Sünde seit — damals, wo sie sich in der Auserwählten ihres Herzens so grausam getäuscht haben. Da — mit einem Male — überrumpelt die Baronin von Mierendorff, eine stattliche Witwe, den hartgesottenen Junggesellen mit ihrem freundnachbarlichen Besuch. Der Gemahl ihrer ältesten Tochter Grete ist im Manöver, und da wollen sich die jungen Leute, die's nicht so lange ohne einander aushalten können, auf Onkels Gut ein Stelldichein geben. Man stürmt also die Höhle des Löwen und macht es sich dort mit zwei Töchtern und einer noch in Windeln liegenden Enkelin, sowie zwei weiblichen Dienstboten so bequem wie nur möglich. Und siehe da! Sobald die sechs Weiber das Haus betreten haben ist der Teufel los! Aber nicht nur bei Baron Joachim von Wesenberg, teilweise auch — man verzeihe mir — bei dem Dichter. Auf den herzerfrischenden ersten Akt, dessen kerniger Humor so saftig wie eine pommersche Gänsebrust, folgt der etwas Possenhafte zweite, mit den drei mit Recht so beliebten, verlobten Pärchen am Schluß. Auf eine Dichtung voll Leben und Heimatluft, in der ein halbes Dutzend niederdeutscher Charakterköpfe ihren lustigen Schabernack treiben, eine Bekehrungs- und Verlobungsgeschichte! Beides geht sehr schnell. Der prächtige Junker Hagestolz wettert noch zwei Akte über das verfluchte Weibervolk, um sich im vierten mit Frühaufstehen und Gummiarabikumsuppe auf einen besseren Lebenswandel vorzubereiten. Der dritte Akt mit den im Garten herumschwärmenden Dienern und Köchinnen, mit Leutnant, Backfisch, Mondschein und Grillengezirp riecht verzweifelt nach Oskar Blumenthal, — wenn er nämlich mal sentimental wird Dreyer erhebt sich aber wieder ganz zu seiner individuellen Eigenart in dem Dialog zwischen Joachim und Frau von Mierendorff, in dem die schöne Frau dem grimmigen Weiberfeinde das Herz im Leibe umdreht. Dieses Zwiegespräch ist der Glanz- und Höhepunkt des ganzen Stückes. Es wurde temperamentvoll und sicher gespielt, die Regie, in den Händen von Herrn Steinert, war lobenswert: es klappte alles vortrefflich. Unser verehrter Gast, schädlichem Zustande befanden. Sie waren gezwungen, mit unbekömmlicher und ungenügender Nahrung ihr Leben zu fristen. Die Folge davon war, daß viele von ihnen bald erkrankten und starben, wodurch großes Unglück und Herzeleid über fast jedes Dorf und jede Stadt gebracht wurde. Noch jetzt wohnt das Volk in schnell errichteten, nur für vorübergehenden Gebrauch geeigneten Häusern, ohne jede Bequemlichkeit. Inständig flehe ich daher die Großmächte an, mit meinem unglücklichen Volk Erbarmen zu haben. Sie haben den hohen Kommissaren gehorcht, welche die Großmächte nach Samoa entsandt haben. Sie haben ihre Gewehre abgeliefert und haben treu erfüllt, was die hohen Kommissare von ihnen forderten, und sind entschlossen, der Provisorischen Regierung zu gehorchen, welche von den Kommissaren errichtet wurde, bevor sie Samoa verließen. Obgleich mein Volk häufigen Beleidigungen und schlechter Behandlung seitens der kleinen oppositionellen Partei ausgesetzt ist, welche dadurch nur neue Streitigkeiten Hervorrufen will, wünscht es doch mit ganz Samoa in Frieden zu leben. Wenn nur dem bösen Einfluß weniger schlechtgesinnter, weißer Männer Einhalt gethan würde, indem man diese Leute aus dem Lande entfernte, so würde lange keine Unruhe sein, und ganz Samoa würde Frieden haben. Ich und mein Volk sind froh in der Erwartung einer neuen und beständigen Regierung Samoas. Wenn die Großmächte uns gute Männer zur Uebernahme der Regierung senden werden, und nicht solche, welche sich nur um ihre Einkünfte kümmern, so wird Samoa gedeihen in Frieden und Glück. Ich flehe zu Gott, daß es so kommen möchte, denn ich liebe mein Land und mein Volk von ganzem Herzen. So bitte ich denn die Großmächte, aus ihrem Ueberfluß meinem Volke eine Entschädigung zu gewähren für den großen Schaden und die Verluste, welche es betroffen haben. Ich wende mich anSeineMajestät den Deutschen Kaiser mit großer Zuversicht und Vertrauen, denn während aller Prüfungen und Unruhen des letzten Jahres sind er und seine Regierung meines Volkes und meine treuen und beständigen Freunde gewesen, woran wir uns stets mit tiefer und bleibender Dankbarkeit erinnern werden. Ich wende mich an Präsident Mac Kinley und die Regierung der Vereinigten Staaten Amerikas, denn dieses große Land ist Samoa stets freundschaftlich gesinnt gewesen und hat uns in früheren Jahren unterstützt und gestärkt in Zeiten der Gefahr und Bedrängnis. Ich wende mich an Ihre Majestät die Königin Viktoria und die Regierung Großbritanniens, denn alle Welt weiß, daß die Königin eine gute, freundliche und humane Herrscherin und die britische Regierung allzeit bereit gewesen ist, die Hilfsbedürftigen zu unterstützen und den Schwachen und Unglücklichen in allen Ländern zu helfen. Ich wende mich an die großen Völker Deutschlands, Amerikas und Englands und flehe sie an, ihre Stimme zu unseren Gunsten zu erheben und mein Volk zu unterstützen in seiner großen Sache. Die Gnade Gottes erleuchtet das Leben derjenigen, welche die Beleidigten und Bedrängten unterstützen, und der Segen derjenigen, welchen sie helfen und beistehen, wird ihnen folgen immerdar. gez. I. Mataafa. Amaila, Upolu, Samoa, den 16. September 1899. Sitzung der Stadtverordneten am 9. November 1899. Anwesend Herr Oberbürgermeister Gnauth, die Herren Beigeordneten Georgi, Grüneberg und Wolff, von seilen der Stadtverordneten die Herren Brück, Emmelius, Euler, Faber, Flett, Dr. Fuhr, Dr. Gaffky, Dr. Gutfleisch, Hanau, Haubach, Heichelheim, Helfrich, HeYligenstaedt, Huhn, Jughardt, Keller. Kirch, Krumm, Leib, Löber, Loos, Petri, Dr. Schäfer, Scheel, Schiele, Schmall Herr Büller, in der Rolle des Barons von Wesenberg, bot natürlich eine bis ins kleinste ausgearbeitete Kunstleistung, echt bis zu den intimsten Junggesellenallüren. In überaus charakteristischer Maske polterte der alte Hagestolz drei Akte lang gegen das ewig Weibliche los, ohne je zu übertreiben und zu langweilen. Meisterhaft beherrscht der Künstler seine Mienen, und die Hände streichen so köstlich nervös den wohlgeflegten Schnurrbart, daß in beiden eine Sprache für sich zu liegen scheint. Frau Helm gab dem gefeierten Gaste als seine Partnerin wenig nach; sie zergliederte ihren Dialog vortrefflich und beherrschte ihn bis in seine feinsten Schattierungen. Sie fand stellenweis recht warme Töne, man vermeinte ein warmes Frauenherz schlagen zu hören, ein Frauenherz, das um die Liebe des geliebten Mannes ringt. Herr Curl and, der ewig weinende Verwalter mit der Leichenbittermiene, bot uns gestern eine seiner besten Leistungen. Auch Herr Walter (Friedrich) ein echt pommerscher Dickschädel von Bedienten und Herr Wilhelmi (Fehlhaber) ein Küchenchef, der sich seiner Unentbehrlichkeit stolz bewußt ist, thaten alles, um zum Erfolg des Abends das Ihrige beizutragen. Frl. Hammer (Grete) war eine wunderhübsche jungtz Frau, leider diesmal ohne viel Worte. Aber auf das viele Sprechen kommt unter Umständen gar nicht so viel an. — Herr Büller, der von einer der größten deutschen Bühnen kommt, wird selbst zugeben müssen, daß mit unserem einheimischen Künstlerpersonal im Emsemble zu stehen, auch für den verwöhntesten Künstler keine Schwierigkeiten bietet. Sie stellen alle, jeder an seinem Platze, wacker und pflichtgetreu ihren Mann. Das haben die Wallenfels. — Sein Fernbleiben hatte entschuldigt Herr Stadtverordneter Grünewald. Herr Oberbürgermeister Gnauth war bei Großh. Ministerium, Abteilung für Gesundheitspflege, vorstellig geworden, daß in den statistischen Mitteilungen Über die Sterblichkeit in den Städten Hessens bezüglich der Stadt Gießen künftig bemerkt werden möchte, daß in der Zahl der in Gießen gestorbenen Personen auch die Ortsfremden enthalten seien. Das Vorhandensein der großen mit der Universität verbundenen klinischen Anstalten, in denen viele auswärtige, in vorgeschrittenem Stadium erkrankte Personen Aufnahme finden und hier sterben, läßt bei Uneingeweihten die Vermutung aufkommen, daß in Gießen ungünstige Gesundheitsverhältnisse herrschen. Die Eingabe hat Erfolg gehabt; Großh. Ministerium hat mitgeteilt, daß es durch Fußnote in seinen Veröffentlichungen in der „Darmst. Ztg." anmerken wolle, wie viele Ortsfremde in den hiesigen Kliniken gestorben sind. Die Löber'sche Stiftung weist nach der Rechnung für 1898/99 auf an Einnahmen 4709.90 Mk., an Ausgaben 3879.00 Mk. Der Voranschlag für 1900/1901 gleicht sich aus in Einnahme und Ausgabe mit 3051.62 Mk. Die Stiftung hat einen Kapitalbestand von 51385 Mk. Dem Gesuch des Herrn Johs. Schäfer III. um Eröffnung der Parallelstraße zur Grünbergerstraße zwecks Herstellung einer Verbindung mit seinem Neubau wird genehmigt. Zum Ankauf des zur Düngung der städtischen Wiesen erforderlichen künstlichen Düngers wird nachträglich Genehmigung erteilt. Dem Eis verein sollen auch im laufenden Winter die Wiesen hinter den Eichen zur Anlage einer Eisbahn unter den bisherigen Bedingungen (Gratisabgabe von 2000 für die Kinder der Stadtschule bestimmten Karten) überlassen werden. Nach Beschluß vom 22. Juli d. I. soll der Viehmarktplatz in seiner jetzigen Anlage belassen und nur einige Verbesserungen vorgenommen werden. Die hierhin gehörige Einrichtung von Wirtschaftshallen veranlaßt Kosten in Höhe von 700 Mk. für Tische, Bänke, Kocheinrichtung usw. Der Betrag wird bewilligt und beschlossen, zum Betrieb der Wirtschaften nur fünf Unternehmer zuzulassen, fliegenden Händlern aber den Aufenthalt auf dem Platz zu verbieten. Hierauf wird in die Beratung über die Kanalisation der Stadt Gießen eingetreten. Herr Oberbürgermeister G n a u t h erklärte, sich im wesentlichen auf die Mitteilung der in derBaudeputation gepflogenenVerhandlungen beschränken zu können, da über die Sache selbst die Herren Stadtverordneten durch eine umfangreiche besondere Vorlage (aus welcher wir seinerzeit das wesentlichste mitteilten. Red.) unterrichtet wurden. Die Baudeputation hat beantragt: 1) Entwässerung der Altstadt (als welche im allgemeinen die vom Schoorgraben umgebene innere Stadt zu verstehen ist) nach dem System der kombinierten Schwemmkanalisation, unter thunlichster Anstrebung der getrennten Ableitung der Regenwässer auch aus diesem Stadtteil; 2) Entwässerung der übrigen Stadtteile nach dem Trennungssystem; 3) Vereinigung der Schmutzwassersiele der äußeren Stadtteile mit dem Hauptsiel der Altstadt, zwecks gemeinsamer Reinigung und zeitweiser künstlicher Hebung des Sielinhalts vor der Einleitung in die Lahn; 4) obligatorischer Anschluß der Abtritte an die Schmutzwassersiele und Beseitigung der Gruben und Tonnen unter Gewährung einer angemessenen nicht zu knappen Frist; 5) mechanische Reinigung der Schmutzwässer vor ihrem Einlauf in die Lahn nach dem Muster der Marburger Anlage, mit Riensch'schen Grob- und Feinrechen, sowie durch Sedimentierung der Klärbecken mit kontinuierlichem Betriebe und einer Strömungsgeschwindigkeit von etwa 5 Mm. in der Sekunde. Das kombinierte System wurde für die Altstadt gewählt, weil eine unterschiedliche Behandlung der Abwässer der dichten Bebauung und der durch viele Hofraiten verursachten Verschmutzung der Niederschlagswässer sich nicht empfiehlt. Herr Oberbürgermeister Gnauth erklärte weiter, daß, wenn die Kanalisation beschlossen sei, demnächst die Ausarbeitung der Projekte erfolgen müffe, da keines der vorliegenden Projekte (das Lindley'sche bisherigen Erfolge gezeigt, und weitere gleich gute dürfen wir nach den gemachten Erfahrungen erwarten. * Julius Bauer beginnt seine Besprechung des neuen Blumen- thal-Kadelburg'schen Lustspiels »Als ich wiederkam . ♦ das eben auch in Wien den frischesten, fröhlichsten Erfolg erzielt, mit der folgenden Szene: „Es war in Ischl. In der schmucken Marienvilla saß Blumenthal und heftete den Blick auf Kodelburg. Es regnete in Strömen — Tantiemen. Da heftete Kadelburg den Blick auf Blumenthal, und seiner Brusttasche entrang sich der Seufzer: „Was schreiben wir Heuer?" Blumenthal. Was dem Publikum gefällt Also frisch an die Arbeit! Kadelburg. Ich bin heute nicht bei Kassastück. Blumenthal. Bist Du krank, mein Junge? Kadelburg. Keine Idee. Blumenthal. Keine Idee? Also fangen wir an. Kadelburg. Ich möchte etwas für die Litteratur leisten. Willst Du nicht auf den Pulsschlag der Zeit horchen? Blumenthal. Pfui, ich bin kein Horcher! Kadelburg. Willst Du nicht den Problemen der Menschheit nachspüren? Blumenthal. Seh' ich aus, wie der Ibsen? Kadelburg. Sollten wir nicht einmal ein Arbeiterstack schreiben, in dem wir . . . ? Blumenthal. Für mich giebt es nur eine Mitarbeiterfrage, und die ist bereits gelöst. Kadelburg. Es wäre doch so hübsch, wenn auch wir einmal dem Publikum einen Spiegel vorhielten. Blumenthal. Dabei schaut nichts heraus! Kadelburg. Ich sehne mich nach einem an Ehren reichen Durchfall. Ich möchte in der Premiere unseres nächsten Stückes unzählige- male nicht gerufen werden. Blumenthal. Ich verstehe Dich nicht. Kadelburg. Endlich Einer, der mich nicht versteht! Mir winkt die Weltlitera'url Ich könnte jetzt den zweiten Teil des „Faustschreiben l beruht auf dem kombinierten, das Herzberg'sche auf dem getrennten System) allein zur Ausführung empfohlen werden konnte. Was die Ausführung der Arbeiten betreffe, so habe die Baudeputution empfohlen, das Stadtbauamt mit diesen Arbeiten nicht zu belasten, sondern dieselben einem Spezialisten zu übertragen; es geschehe dies im Interesse des ungestörten Fortgangs der übrigen städtischen Bauarbeiten. Die Deputation hat danach beantragt, mit Ausarbeitung des neuen Projekts, des Voranschlags und mit der Bauleitung und im Einvernehmen mit Herrn Stadtbaurat Schmandt, Herrn Regierungsbaumeister S ch m i ck - Frankfurt, der seinerzeit auch die Arbeiten an der Wasserleitung ausführte, zu sietrauen, nachdem Herr Schmick sich zur Uebernahme der Arbeiten bereit erklärt. Man hofft, in drei Jahren die Arbeit fertigstellen zu können. — Herr Scheel spricht sich dafür aus, daß auch der äußere Teil der Altstadt nach dem getrennten System kanalisiert werde. — Herr Oberbürgermeister Gnauth erklärt sich bereit, sich dieserhalb mit dem Erbauer ins Benehmen zu setzen. — Herr Wallenfels bemerkt, daß von den Gegnern der Vorlage über die hohen Kosten gesprochen werde; eS werde dieselben interessieren zu erfahren, in welcher Zeit sie ihre Häuser an die Kanalisation anschließen müßten. — Herr Oberbürgermeister Gnauth erklärt, daß eine 2- bis 3- jährige Frist wohl gewährt werden könne, er betone aber, daß eine Kostenerleichterung jedenfalls eintreten würde, wenn die Hausanschlüsse gleichzeitig mit dem Bau der Kanalisation hergestellt würden. — Herr Krumm fragt an, wie lang die Frist zur Bezahlung der Anfchlußkosten bemessen würde und ob die Kosten zu verzinsen seien. Er spricht sich für obligatorischen Anschluß ohne Fristbewilligung aus, würde dagegen eine längere Frist für die Bezahlung bewilligen. — Herr Oberbürgermeister Gnauth glaubt ratenweise Abzahlung in Aussicht stellen zu können. — Herr Löber spricht sich für obligatorischen Anschluß aus. Auf die weitere Frage des Herrn Löber, ob die Kosten für die an der Nordanlage, nach dem kombinierten System ausgeführte Kanal-Teilstrecke vergebens aufgewandt seien, bemerkt Herr Oberbürgermeister Gnauth, daß dies allerdings der Fall sei. —Herr Huhn wünscht Aufschluß über die Höhe der Kanalgebühren, ob dieselben nach Häusern, Hofraiten oder Einwohnern berechnet würden. — Herr Oberbürgermeister Gnauth erklärt, darüber werde bei der Spezialberatung zu entscheiden sein, ebenso über die Ausbringung der Kosten der Anlage und des Betriebs. In erster Linie handle es sich um die Entscheidung darüber, ob und nach welchem System kanalisiert werden sollte. Daß jeder Hausbesitzer die Kosten für das aufzubringen habe, was in feinem Hause gemacht werde, sei wohl selbstverständlich, dagegen würde er empfehlen, die Kosten für außerhalb des Hauses auszuführende Arbeiten auf die Gemeinde zu übernehmen. Die Bejahung der Frage, ob zu den Kosten der erstmaligen Ausführung in neu zu eröffnenden Straßen die Hausbesitzer herangezogen werden, halte er für selbstverständlich, es entspreche dies dem bisherigen Brauche, die Hausbesitzer an neueröffneten Straßen zu den Straßenbaukosten heranzuziehen; dagegen sei er geneigt, auf Beiträge der Besitzer an bereits bebauten Straßen zu verzichten, desgleichen auf die Heranziehung der Hausbesitzer zu den Kosten des Betriebes; diese Kosten würden auf die Gemeindeumlagen, zu denen die Hausbesitzer jetzt schon stärker als die übrigen Steuerpflichtigen herangezogen seien, auszuschlagen fein; er halte es für richtig, daß für gemeinnützige Anlagen auch die Gesamtheit der Steuerzahler aufzukommen habe. — Die Frage des Herrn Hanau, ob die auf dem mit Ausführung der Kanalisation zu beseitigenden Stadtbach ruhendeu Realgerechtigkeiten abgelöst werden müßten, beantwortet Herr Gnauth dahin, daß diese Frage die juristische Kommission verneint habe. — Herr Schmall spricht sich für die Vorlage, wie sie die Baudeputation beschlossen, aus; das weitere könne man späteren Verhandlungen überlassen. — Herr Krumm ist auch der Ansicht, daß die Kosten von der Gesamtheit zu tragen seien, da die Anlage allen zu gute komme. — Herr Dr. Gaffky gibt seiner Genugthuung über das Ergebnis der mit so vielem Verständnis für die Vorlage geführten Blumenthal. Den zweiten Teil? Kadelburg, Goldjunge, an mein Herz! Ich hab's, wir schreiben einen zweiten Teil des „Weißen Rößl". Kadelburg. Mit denselben Personen? Blumenthal. Und denselben Tantömen. Kadelburg. Hast Du schon eine Handlung, eine Fabel? Blumenthal. Bei uns ist die Handlung immer eine Fabel. Kadelburg. Ich soll demnach meinen Ehrgeiz ersticken, soll nicht den Fußspuren der Großen folgen, soll wieder nur gemeines Geld verdienen? Blumenthal. Die Welt will belustigt sein, Lachen wollen die Leute in dieser ernsten Zeit, im Theater des Tages Mühen und Sorgen vergeflen. Kadelburg (in Thränen ausbrechend): Gut denn, belustigen rote die Welt I . . . Deutsch. Deutsche Bühne, deutsche Sprache, Dennoch wird im deutschen Land Jedes Ding bet dem Theater Nur mit fremdem Wort benannt: Regisseur, Entrö, Premiöre, Operette, Intendant, Inspizient, Ballett, Soubrette, Primadonna, Jntrtguant, Szene, Bemfiz, Koulssen, Kontrewaike, Kontrolleur, Abonnent, Prospekt, Soffitten, Buffo, Direktion, Souflrur, Novität, Debüt, Tant öme, Loge, Gallerie, Parterre, Elaque, Dekoration, Garderobe, Repertoir, Requisiteur, Gage, Zyklus, Repetitor, Chor, Solisten, Rezenston, Dirigent, Billett, Proszenium, Passepartout, Deputation. xs-M-'S ?s>». Ml» bi *Ä 'l'lben * * Wh ibhfien m"e be8 W d mit r‘e,l"”9b,8 ‘"«"9 «uifc l, in ■tn,*‘k :r g*”1. W(» bit Sä ,•*»b,r «°ö toerbe; eg werde .^Her Zeit sie jJ ,M eine 2= bis 3- 3nnt- n betone aber hIÄntoAtoenn = d-i Statt di. 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Daß das aufzubringen habe, erde, sei wohl selbstver- »sehlen, die Kosten für )e Arbeiten aus die Ge- hung der Frage, ob zu ityrung in neu zu er« herangezogen werben, tspreche dies dem bis- neuer'oMen Straßen zichen-, daMN \ti er er an bereits bebauten auf die Heranziehung i Betriebes; diese Soften , zu denen die haus- übrigen Steuerpflichtigen sein; er halte es für aaen auch die Gesamtheit iabe. - Die Frage des it Ausführung der Kanali- hendenRealgerechtiMe" Herr Gnauth dahin,M [iifwn verneint hab/ ~ bit W, * w 618 »eite« 1111,1 , _ He« * non der « gute foimie. - V" “t bie ®>Mc 9* *• eln‘ & )[ung immer em o (oD nicht en *SÜB ®tIb I mubet nui « gftiS*"’’ AS- ewisit, '6641* juant H»' -> rfM l, M, Dv, olienlv"'' M- Bürgerversammlung mit ihrem Vertrauen ausgestatteten Wahlmänner, Bürgermeister Leun, Lehrer Bach und Gastwirt L. Keßler V. aus der heutigen Urwahl als gewählt hervorgingen. Verhandlungen Ausdruck. — Die Annahme der Vorlage er- I folgt einstimmig. Von den Gesuchen um Erlaubnis zum Wirtschafts- I betrieb werden durch Bejahung der Bedürfnisfrage hin- I sichtlich des Branntweinausschanks befürwortet: 1. das Ge- I such des Herrn Karl Rühl für das Haus Ludwigstraße 6, 2. das Gesuch des Herrn Karl Schmidt für das Haus I Riegelpfad 39, 3. das Gesuch des Herrn Heinrich Berndt für den Anbau des Hauses Bahnhofstraße 34, 4. das Gesuch des Hern Karl Schulze für das Haus Frankfurter Straße 23, 5. das Gesuch des Herrn Karl Pfeifer für das Haus Bleichstraße 5. Das Gesuch des Herrn Karl Reh um Erlaubnis zum Ausschank von Flaschenbier im GlaS im Hause Wagengasse 7 wird unter der Bedingung befürwortet, daß Gesuchsteller das Lokal den polizeilichen Anordnungen entsprechend herrichtet. Nicht befürwortet werden die Konzessionsgesuche der Herren Friedrich Co st (Rodheimerstraße) und Louis Lüter (Wolkengasse), weil hier wegen der großen Anzahl in Nähe der Gesuchsteller I befindlichen Wirtschaften ein Bedürfnis nicht anerkannt wurde. I Ueber den folgenden Punkt der Tagesordnung: Erlaß I eines Ortsstatuts über den Betrieb von Wirt- I schäften, referiert Herr Beigeordneter Wolffs. Er brachte I zunächst eine Eingabe des Vereins der Gastwirte von Gießen und Umgebung zur Kenntnis der Versammlung, in welcher eingehend die Schäden und Mißstände dargelegt sind, welche I sich aus der unbeschränkten Vermehrung der Zahl der Gastwirtschaften ergeben. Die Eingabe gipfelt in dem Gesuch, | es möge ein Ortsstatut erlassen werden, nach welchem die Genehmigung zum Betrieb einer Wirtschaft vom Vorhandensein des Bedürfnisses abhängig sein soll. Auch der Oberhessische Verein für innere Mission hat sich dem Vorgehen des Gastwirtevereins angeschlossen, lediglich unter Hinweis auf die großen sittlichen und sozialen Gefahren, welche durch die übermäßig gebotene Gelegenheit zum Trinken entstehen. Nach dem Ergebnis einer von der Stadt Dortmund veranstalteten Enquete gehört Gießen auch zu den Städten, in denen die Zahl der Wirtschaften im Verhältnis zur Einwohnerzahl recht groß ist; aus der Enquete geht ferner hervor, daß in Städten, welche ein Ortsstatut er- | lassen haben, die Verhältniszahl der Wirtschaften zur Einwohnerzahl eine günstigere ist. Die zur Prüfung der Bedürfnisfrage bezüglich des Ausschanks von Branntwein eingesetzte städtische Kommission hat den Erlaß eines OrtS- statuts beantragt, dessen 1. Paragraph bestimmt, daß in der Stadt Gießen die Erlaubnis zum Betriebe einer Wirtschaft von nicht vorübergehender Dauer nur dann zu erteilen ist, wenn ein Bedürfnis hierzu nachgewiesen ift Das Statut soll sofort in Kraft treten und versuchsweise auf die Dauer von 3 Jahren erlassen werden. — In der folgenden Debatte fragt Herr Haubach an, ob mit dem Erlaß des Statuts sich die bisher bei jedem Konzessionsgesuche zu beantwortende Frage wegen des Ausschanks von Branntwein erledige. — Herr Krumm glaubt nicht, daß durch Einschränkung der Zahl der Wirtschaften auch die Trinkerei eingeschränkt wird. Er bezeichnet den Antrag des Gastwirtevereins lediglich als einen Versuch der Wirte, sich die Konkurrenz vom Halse zu schaffen. Stimme man dem Anträge zu, so gebe man damit ein Stück unserer Gewerbefreiheit preis. Seiner Meinung nach würde schon der mit dem 1. Januar erhöhte Urkundenstempel der Vermehrung der Wirtschaften Einhalt thun. Er werde gegen das Statut stimmen. Die Wirte sollten sich gegen die Brauereien wenden, die durch Neugründung von Wirtschaften ihren alten Sunden das Leben sauer machten. — Herr Kirch ist für den Antrag des Gastwirtevereins und empfiehlt, mit einem Ortsstatut einen Versuch zu machen. Er betrachte das jetzige Verfahren, in welchem immer erst die Bedürfnisfrage bezüglich des Ausschankes von Branntwein erörtert werden müsse, als mißständig. — Herr Schmal! spricht sich ebenfalls für den Kommissionsantrag aus, und nimmt den Verein für innere Mission gegen Herrn Krumm in Schutz; der Verein habe nicht nur zum vorliegenden Statut Stellung genommen, sondern suche schon seit Jahren nach Mitteln, um den drohenden Gefahren des Wirtshauslebens zu begegnen. — Herr Beigeordneter Wolff entgegnet Herrn Krumm, daß die Wirte nicht begünstigt, sondern nur in vorhandene Mißstände eingegriffen werden solle; die Gewerbefreiheit werde damit nicht gefährdet. — Herr Jug- hardt ist für den Kommissionsantrag, es sei Zeit, der Ueberhandnahme.der Wirtschaften entgegenzutreten. — Herr Oberbürgermeister Gn auth erklärt, er sei anfänglich gegen ein Ortsstatut gewesen; heute sei er dasür, nachdem die Ergebnisse der Dortmunder Enquete vorlägen; mit einem Statut sei Gelegenheit zur Reduktion der Schankstellen gegeben, die Bekämpfung des Mißbrauchs geistiger Getränke fei da günstiger, wo die Gelegenheit zum Trinken nicht so häufig sei. Die Thatsache, daß gerade die Gastwirte die Anregung zum Erlaß eines Status gegeben, könne ihn nicht abhalten, für den Kommissionsantrag zu stimmen. — Nach der Beantwortung einer weiteren Frage des Herrn Krumm, ob auch die Fabrikkantinen und die Konsumvereine unter die Bestimmungen des Statuts fallen, wird zur Abstimmung geschritten. Dieselbe ergab Annahme des Kommissions- antrags. Gegen denselben stimmten die Herren Dr. Fuhr, Krumm, Leib und Loos. selbe hat mit dem 1. November er. sein neues Amt an- I getreten. L _ I •• Die Zahl der Todesfälle, ausschließlich der Tot geborenen, betrug in der Woche vom 22. bis 28. Oktober | in Mainz 19, in Darmstadt 17, in Offenbach 18, in Worms 6 und in Gießen 3, zusammen 63, darunter 14 im ersten Lebensjahre. Todesfälle pro Jahr und 1000 Einwohner kamen auf Mainz 12, Darmstadt 12,7, Offen- I bach 22, Worms 8,3 und auf Gießen 6,3. — Die Todesursache anbelangend, verstärken an Masern 2 I (Worms), an Scharlach 1 (Darmstadt), an Keuchhusten 1 (Darmstadt), an Unterleibstyphus 1 (Gießen), an I Diarrhöe und Brechdurchfall 4 (3 in Mainz und 1 m I Worms), an Lungenschwindsucht 6 (je 1 in Mainz und I Worms, 4 in Offenbach), an akuten entzündlichen Krankheiten der Atmungsorgane 9 (2 in Mainz, je 3 in I Darmstadt und Offenbach, 1 in Worms), an Gehirn- I Apoplexie 2 (je 1 in Darmstadt und Offenbach), an sonstigen Krankheiten 33 (12 in Mainz, 10 in Darmstadt, I 8 in Offenbach 1 in Worms und 1 in Gießen); gewaltsamen Tod erlitten 3 Personen (je 1 in Mainz, | Darmstadt und Offenbach). ** Zu Amerika verstorbene Hessen. New-Jork Frau I Elisabetha Beyhl, geb. Friedrich, 70 Jahre alt, aus Hahnheim. Cleveland, O., Georg V. Muth, 65 I Jahre alt, aus Worms. Newark, N. I., Bern Hard ine Winkler, geb. Schaidler, 77 Jahre alt, aus Westerburg, Nassau. Glaßboro, N. I., Witwe Anna Maria Kübler, geb. Helmling, 74 Jahre alt, aus Westhofen. Wilkesbarre, Pa., Stephan Haas, 65 Jahre alt, aus I Burkhards. Springfield, Jll., Johann Grebe, 73Jahre I alt, aus Biedenkopf. Delphos, O., vr. Heinrich P. s Wagner, 76 Jahre alt, aus Wendelsheim. Custer City, Idaho, Martin Thomas, 75 Jahre alt, aus Hennigerode. Minneapolis, Minn., Philipp Beckenbach, 79 I Jahre alt, aus Wiesbaden. St. Louis, Mo., Christ. I Haase, 69 Jahre alt, aus Hessen-Darmstadt. Cedar Falls, Ja., Jakob Knoche, 55 Jahre alt, aus Hessen- Darmstadt. South-East-Hope, Can., Jost Hainbuch, I 93 Jahre alt, aus Grebenau (Nassau). Tavistock, Can., Adam Schäfer, 55 Jahre alt, aus Heidelbach. Ebenva- selbst, Heinrich Schmidt, 74 Jahre alt, aus Hatterode. Trenton, N. I., Friedrich Walter, 61 Jahre alt, aus I Melsungen. △ Vom Lande, 9. November. Die leidige Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh und den Schafen hat sich in diesem Herbste in geradezu beunruhigender Weise ausgebreitet. Fast gleichzeitig ist die Krankheit in den ver- I schiedenen Teilen des Landes zum Ausbruch gekommen. Namentlich die kleineren Landwirte des Vogelsbergs sind dadurch empfindlich geschädigt. Trotz der günstigen Witterung konnte die Bestellung des Feldes nicht vorgenommen werden, und durch das Verbot der Viehmärkte waren vielfach die | Leute nicht in der Lage, das zum Verkauf bestimmte Vieh I abzusetzen. Auch die Milchlieferung muß unterbleiben, was für manche Landwirte einen ganz erheblichen Einnahme- I ausfall bedeutet, der gerade jetzt vor Martini umso schwerer I ins Gewicht fällt. . -h Großen Liuden, 9. November. Ein schönes Beispiel I von Selbstüberwindung bot die gestrige Urwahl zum I Landtage in unserer Gemeinde. Unsere Wähler, die sich sonst zwei großen politischen Parteien, der antisemitischen I Reformpartei und der sozialdemokratischen Partei, anschließen, I gewannen den gewiß anerkennenswerten Sieg über sich, für die Kandidatur eines sich nicht direkt zu einer Partei bekennenden Mannes aus ihrer Mitte einzutreten. Am vorigen Montag fand eine Büigerversammlung statt, die von Anhängern der beiden politischen Parteien stark besucht war. Da fanden sich die Bürger in dem Gedanken zusammen, einmal die Zinne ihrer Partei zu verlassen und einen Mann aus ihrer Mitte, Herrn Bürgermeister Leun, als gemeinsamen Kandidaten aufzustellen. Was konnte aber die Bürgerversammlung bewegen, ihre sonst heiß verteidigten Partei- I standpunkte aufzugeben und ihren gemeinsamen Kandidaten zu empfehlen? Mußten sie sich nicht darauf gefaßt machen, daß ihnen ihre Partei den Vorwurf der politischen Lauheit I und Verletzung der Parteiinteressen machen würde? Daß sie sich dieser Mißdeutung ihrer Handlungsweise überhaupt auszusetzen wagten, beweist nur, daß sie sich darin sicher waren, ihre Parteiinteressen nicht verletzt zu haben. Denn I sie sahen ein, oder vielmehr sie wußten es aus der 16jährigen öffentlichen Wirksamkeit des Herrn Bürgermeisters Leun, daß keine Partei bei dieser Einigung zu kurz kam. Unsere Gemeinde, die, wie ja auch die Parteien beweisen, nahezu je zur Hälfte sich aus Landwirten und Arbeitern zusammensetzt, hätte schon allein ein einseitig parteiisches Oberhaupt 16 Jahre lang nicht ertragen. Herr Bürgermeister Leun verdankt sein Ehrenamt in der Gemeinde nicht dem Siege einer Partei, sondern der einstimmigen Wahl der Bürger. Dies beweist, daß Landwirte und Arbeiter ihre Interessen gleichgut aufgehoben wissen in den Händen ihres Vertrauensmannes. Das Vertrauen, das sie ihm also schon 16 Jahre für die kleineren, aber manchmal tief einschneidenden Verhältnisse der Gemeinde schenkten, glaubte die Bürgerversammlung ihm auch in demselben Maße für die größeren Verhältnisse des Landes entgegenbringen zu können. Sie stellte keinen Mann der Zukunft auf, von dem man die Erfüllung etwaiger Wahlversprechungen erst erwarten muß, sondern einen Mann der Vergangenheit, der seine lange öffentliche Wirksamkeit sprechen lassen konnte, die die all- I gemeine Zufriedenheit öfters widerstreitender Jnteressegruppen sich erworben und Jahre lang behauptet hat. So konnten sich beide Parteien vereinigen und für ihren Mann em» I treten, der, aus dem Wahlkreise Gießen-Land stammend, fähig ist, die Interessen seiner Wähler thatkrästig und sachkundig nach jeder Richtung zu vertreten. Und so können I wir das erfreuliche Resultat berichten, daß die von der Kokales und UrovinsteUes. ♦ Gießen, den 10. November. Personalien. An Stelle des Herrn Rechnungsrates Ihrig, welcher zum Bankdirektor der Genossenschaftsbank in Darmstadt gewählt wurde, ist als Generalsekretär des Verbandes der hessischen landwirtschaftlichen Genossenschaften zu Offenbach a. M. Herr Dr. phil. C. Neumann aus Stiel, bisher Wanderlehrer für landwirtschaftliches Genoffenschaftswesen in Schleswig-Holstein, berufen worden. Der- Jeder Dame gefallen versenden^franeo DailZ & CO., BOlM 822 Grrichtssaal. Darmstadt, 9. November. Ein Fall unschuldiger Verurteilung gelangte dieser Tage durch Entscheidung der Strafkammer Ersten Großh. Landgerichts dahier zur endgiltigen Erledigung. Es liegen demselben uach dem „T. A." folgende thatsächlichen Vorkommnisse zu Grunde: „In der Nacht vom 7. zum 8. Juni v. I. war bei dem Kunst- und Handelsgärtner Otto Müller dahier, Erbacherstrahe wohnhaft, ein frecher Einbruchsdiebstahl verübt worden. Als einer der mutmaßlichen Thäter war der 27 Jahre alte Schreiner Georg H. von hier, geboren zu Gernsheim verhaftet worden. Am 28. Juli v. I. fand vor der Ferienstraskammer die Hauptverhandlung statt, die mit der Verurteilung des Angeklagten H. zu 4 Jahren Zuchthaus, Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 10 Jahren und dem Spruch auf Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaufsicht endete. — In dem Urteil war festgestellt worden, daß die Diebe in der fraglichen Nacht um 3 Uhr etwa über die die Hofraite des Gärtners Müller umgebende Mauer gestiegen, durch das halb offen stehende Abortfenster, welches von ihnen gewaltsam völlig geöffnet worden war, in den Abort und von hier aus mittels Abschraubens der Thüre in das Innere des Hauses gelangt waren. Auf dem Vorplatze fanden sie den Schlüssel zur Ladenthüre. Nachdem sie dieselbe hiermit geöffnet hatten, erbrachen sie die Ladenkasse und nahmen deren Inhalt, etwa 50 bis 60 Mk., an sich. Alsdann begaben sie sich auf den Vorplatz zurück und brachen die Thüre des daselbst stehend, n Kleiderschrankes auf. Durch den lauten Krach war Müller auf die Diebe aufmerksam geworden; er stieg auf und kam gerade hinzu, wie sie sich an dem Schrank zu schaffen machten. Als sie seiner ansichtig wurden, nahmen sie schleunigst Reißaus unter Mitnahme des Geldes, eines Koffers und einer weiteren Anzahl gestohlener Gegenstände. Hausthüre und Hofthor hatten die Diebe bereits geöffnet, um sich bei einer etwaigen Verfolgung den Rückzug zu sichern. Diese Vorsicht kam ihnen nun zustatten. Der gestohlene Koffer mar bald nachher mit einem Teil der gestohlenen Sachen auf einem benachbarten Acker wieder gefunden worden. Die Verurteilung des Schreiners Georg H. erfolgte hauptsächlich auf Grund der Zeugen-Aussage des Gärtners Müller, welcher mit voller Bestimmtheit unter Eid behaup« tete, er habe den ihm bekannten Schreiner H. im Scheine des Lichtes erkannt. Dazu kam noch, dah der Angtklagle eines so schweren Verbrechens für fähig erachtet werden konnte; denn er war bereits wiederholt von der Strafkammer des L-ndgertchis dahier wegen Diebstahls bestraft worden, insbesondere 1893 wegen schweren Diebstahls im wiederholten Rückfall mit 3 Jahren Zuchthaus und 1896 wegen einfachen Diebstahls mit 1 Jahr 6 Monaten Zuchthaus. So wurde denn H. diesmal abermals des fchweren, im strafrechtlichen [ Rückfall verübten Diebstahls nach SS 242, 243 und 244 deS R.-Str.- G.-B. für schuldig befunden und zu den oben erwähnten Strafen I verurteilt, und zwar diesmal unschuldig verurteilt. Müller hatte sich in der P-rson geirrt: Zum Glück für H. stellte sich seine Unschuld bald heraus, da die wirklichen Thäter ermittelt wurden und die That eingestanden. Unsere Leser werden sich gewiß noch erinnern, daß vor einiger Zett — etz war im Mar d. I. — von der Strafkammer II dahier eine Bande abgeurtetlt wurde, welche sich in der Gegend von Frankfurt arbettölo« umbergetrteben und Verbrechen auf Verbrechen gehäuft hatte. In der Nähe von Neu-Isenburg hatte dieselbe unter freiem Himmel ein Lager, welches den Mittelpunkt ihcer ganzen verbrecherischen Thäligkett bildete, ihre Schlafstätte und Aufbewahrungsort für die gestohlenen Sachen rc war; von hier aus hatten sie dte Umgegend unsicher gemacht. Vier Mitglieder dieser Bande, nämlich der Schlosser Emanuel Josef G e i l i n g von Frankfurt, der Bäcker Johannes Peter S ch ü l l von Lengfurt, der Cementarbeiter Paul Röhner aus Gotha und der Musketier I Karl Heinemann, halten auch den in Frage stehenden Einbruchs- dtebstahl bedangen. Dieselben erhielten unter Einbeziehung einzelner I bereits ausgesprochener Strafen: Elfterer 9 Jahre 11 Monate, Scküll 11 Jahre 1 Monat, Röhner 10 Jahre 3 Monate Zuchthaus. Heine- I mann war vom Gouoernementsgertcht zu Mainz gleichfalls abgeurteilt worden. H. war schon kurze Z it nach seiner Verurteilung mit Genehmigung Großh Ministeriums der Justiz, ohne daß das Wteder- I aufnahmeverfahieu zu seinen Gunsten abgeschlossen war, einstweilen I aus der Strafhaft entlassen worden, nachdem dte obengenannten I wirklichen Thäter dte That eingeffanden hatten. Nunmehr ist H. im Wiederaufnahmeverfahren ohne Erneuerung der Hauptoerhandlung I freigesprochen, und es ist ihm eine Entschädigung wegen seiner un- schuldigen Verurteilung zugesprochen worden. Handel und Verkehr. Volkswirtschaft. Frankfurter Börse vom 8. November. Wechsel auf New-York zu 4.191/2-201/?. Prämien auf Kredit per ult. November 1,50'7 , do. per ult. I Dez. 3.—°/ , Diskonto Koinmandit per ult. Nov. 1.10"/ , do. per I ult. Dez. 2.35%, Lombarden per ult. Nov. 0.60%, do. per ult. Dez, | 0.95 /o, Sfaatsbahn per ult. Dez —.—%. Notierungen: Kreditaktien 231.40, Diskonto - Kom- I mandit 191-90.80, Staatsbahn 142.40-30, Gotthard 143.—, Lom- I barden 32.40, Ungar. Goldrente 97.80, Italiener 92.70, Gprozentige I Mexikaner —.—, 3proz. Mexikaner 25.85, Oesterr. Coupons 84Vs, I Amerik. Coupons 4.18%, Privat-Diskont 5% /o B- li/4 bis 2% Uhr: Kredit 231.30-230-70, Diskonto Kommandii I 191.80-70, Staatsbahn 142.20-142 Lombarden 32.40. Kartoffeln. Magdeburg. Eßkartoffeln 450 bis 5.00 Mk. für 100 Kilo. - Stettin. Kartoffeln 3.20 bis 3.80 Mk. für 100 Kilo. - Nordhausen. Kartoffeln 4.50 bis 5.00 Mk. für 100 Kilo. — Konstanz. Kartoffeln 1.00 Mk. für 20 Liter. — Freiburg. Kartoffeln 0.80 Mk. für 20 Liter. Offenburg. Kartoffeln 0.80 Mk. für 20 Liter. — Karlsruhe 0.80 Mk. für 20 Liter. — Mannheim. 3.50 bis 4.00 I Mk. pro Ctr. — Ludwigshafen. 2.80 bis 3.30 Mk. pro Ctr. Frankenthal. 5.00 bis 6.00 pro 100 Kilo. - Landau. 3.00 Mk. I pro Ctr. — Neustadt. 2.55 bis 2.65 Mk. pro Ctr. — Stuttgart. I 2.80 bis 3.00 Mk. pro Ctr. Heu und Stroh. Berlin. Richtstroh, höchster Preis 4.16 Mk., niedrigster Preis 4 00 Mk. Heu höchster Preis 7.30 Mk., niedrigster Preis 4.20 für 100 I Kilo — Köln. Heu 6.00 bis 8.00 Mk., Krummstroh 2.10 Mk., Maschinenstroh 3.10 Mk., Richtstroh 3 70 Mk. für 100 Kilo. - Magdeburg. Richtstroh 3.50 bis 4.00 Mk., Krummstroh 2.50 bis 3.00 Mk., Heu 6 00 bis 7.00 Mk, alles pro 100 Kilo. — Nordhausen. Heu 5 00 bis 6 00 Mk., Richtstroh 2.50 bis 3.00 Mk. für 100 Kilo. — I Halle. Sämtliche Preise gelten für 100 Kilo, und zwar bei Partien I frei Bahn hier, bei einzelnen Fuhren frei Hof hier. Roggenlangstroh (Handdrusch) 2.80 bis 8.20 Mk., Maschinenstroh (Roggenstroh) 2.00 bis I 2 50 Mk. Weizenstroh 1.70 bis 2.00 Mk., Wiesenheu, hiesiges oder Thüringer, beste Sorten 6.50 bis 7.50 Mk. — Nürnberg. Heu 6.20 bis 8.00 Mk., Stroh 3.40 bis 4.00 Mk. für 100 Kilo. — Breslau. I Heu 0.00 bis 0.00 Mk. für 100 Kilo, Stroh 0.00 Mk. das Schock- — Würzburg. Heu 5.00 bis 6.00, Stroh 3.40 bis 3.60Mk. für 100 Kllo. — Karlsruhe. Heu 7.00 Mk., Stroh 0.00 Mk. für 100 Kilo. — Offenburg. Heu 4.60 Mk., Stroh 3.40 Mk. für 100 Kilo. — Freiburg. Heu 6.00 Mk., Stroh 4.00 Mk. für 100 Kilo. — Konstanz Leu 7.00 Mk., Stroh 4,40 Mk. für 100 Kllo. — Mannheim. Stroh pro Ctr. 1.75 bis 2.30 Mk., Heu pro Ctr. 3.00 bis 3.50 Mk. ■ Wayt-SollmachL. Arbeitgeber Versicherten ken 1899. am Der Vorstand der Vereines Verbrechens oder einem anderen von die Vormundschaft und auf je weitere 100 Versicherte je eine weitere Stimme Vie Vormundschaft Verantwortlicher Redakteur: Koegler. — Druck und Verlag der Brühl'schen Umversiläts.Buch» und Steiudruckerei (Pietsch Erben) in Gießen. Wietgeluche ODflTttc Stellen Perschiedents der Stimmen entsendenden der Bürger- bürgerlichen Ehrenrechte zur Folge haben kann: der Verfügung über ihr 2 Stimmen, 3 Vei der heute ordnungsmäßig stattgehabten Wahl eines Wahl- mannes zur Wahl der Vertreter der 2. wer das sechzigste Lebensjahr vollendet hat; 3. wer mehr alL 4 minderjährige eheliche Kinder hat; ein „an Kindesstatt angenommenes Kind wird nicht gerechnet; 4. wer durch Krankheit oder durch Gebrechen verhindert ist, „ordnungsmäßig zu führen; (Unterschrift.) (Folgt Beglaubigung der Unterschriften durch die Ortspolizeibehörde.) „2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen „eines Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der „oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter „3. Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in „Vermögen beschränkt sind." **) „Die Ucbernahme der Vormundschaft kann ablehnen: „1. am ten namens des Kassenvorstands abzustimmen. In btt zeit lich 21. NlwNlbei Großh. Bürgermt Abschnittes vom 2 Sonilic 1 Sesißst- 1 Gittcrgl t>aS Proto zur Einsicht der Tagsahri zur MU tieuit vi im Gemindehau? unter dem Anfto Einwendungen i schriftlich abzufa Aktengröße (minl Friedberg Der i den Kreis für die Stadt 8t/r.; luSfitfjtun. 13. Juli 1t beitgeber u tnaltun^bt Dn VM i? kW an die Borftäi vorhaudeuea i schaftSkassea Auf Grund grsetzeS vom 13. fliftnb abgedruckt tobet 1899 wird bte Wahl von v und von vier E Dienstag, btt Lagerplätze für Paumaterialien etc., in unmittelbarer Nähe des Güterbahnhofs gelegen, in Abteilungen von 200 bis 600 qm einzeln oder zusammen zu verpackten. Offerten nimmt die Expedition d. Bl. Z. V. 7716 entgegen. Der Kreistag bezw. die Bürgermeisterei bezeichnet aus der Zahl der im Wahlbezirk wohnenden versicherten Personen, welche einer der in § 62 I. V. G. (vergl. § 1 Abs. 1 dieser Wahlordnung) bezeichneten Krankenkassen nicht angehören, und aus der Zahl der Arbeitgeber dieser Personen je so viel Wahlmänner und Ersatzmänner als Wahlbezirke vorhanden sind. Die Wahlen der Delegierten erfolgen durch einfache Stimmenmehrheit der Erschienenen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.' § 5. Bei der Abstimmung bemißt sich das Verhältnis der Wahlmänner (Stimmgewicht) nach der Zahl der der Krankenkasse angehörenden bezw. der von dem Kreistag — meisterei — zu vertretenden Versicherten, so zwar, daß auf 1—50 Versicherte 1 Stimme, § 1. Für den Bezirk jeder unteren Verwaltungsbehörde (§ 5 Abs. 1 der Verordnung vom 18. Oktober 1899), ,d.i. in jedem Kreis, sowie in den Städten Darmstadt, Mainz, Gießen, Offenbach und Worms, sind von den Vorständen der im Kreise bezw. in der Stadt vorhandenen Orts-, Betriebs- (Fabrik-), Bau- und Jnnungskrankenkassen, Knappschaftskassen und derjenigen eingeschriebenen oder auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften errichteten Hilfskassen, welche die im § 75a des Krankenversicherungsgesetzes vorgesehene Bescheinigung besitzen und deren Bezirk sich nicht über den Bezirk des Kreises bezw. der Stadt hinaus erstreckt, sowie von dem Kreistage bezw. der Bürgermeisterei je vier Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten und ebensoviel Ersatzmänner zu wählen. Vorstände solcher Krankenkassen, für deren Mitglieder eine besondere Kaffeneinrichtung im Sinne der §§ 8, 10 und 11 des Jnv.-V.-G. besteht, sind nicht berechtigt, an den Wahlen teilzunehmen (§ 62 Abs. 2 I. V. G.). § [2. Die Wahl der Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten erfolgt auf fünf Jahre. Die Wahlperiode beginnt je am 1. November des Wahljahres. Die Gewählten bleiben nach Ablauf der Wahlperiode so lange im Amte, bis ihre Nachfolger das Amt angetreten haben. § 3. Die Wahlen finden in der Zeit vom 1. Oktober bis 15. November des Wahljahres unter der Leitung der von dem Großh. Landesversicherungsamt zu bestellenden Wahlkommissäre in der Weise statt, daß in den von den letzteren für die Wahlen der Vertreter der beiden Gruppen anzuberaumenden Abstimmungstagfahrten — geeignetenfalls nach Bildung von Wahlbezirken — die von den wahlberechtigten Krankenkassen (§ 1) und dem Kreistag bezw. der Bürgermeisterei zu entsendenden Delegierten (Wahlmänner) zusammentreten und in mündlicher Abstimmung die Vertreter und deren Ersatzmänner wählen. § 4. Die Wahlen der Delegierten (Wahlmänner) der wahlberechtigten Krankenkassen erfolgen in der Weise, daß die dem Vorstand angehörenden Vertreter der Arbeitgeber unter sich aus ihrer Mitte und ebenso die dem Vorstand angehörenden Vertreter der Versicherten je einen Wahlmann und einen Ersatzmann wählen, wobei einfache Stimmenmehrheit der Erschienenen, bei Stimmengleichheit das Los entscheidet. Krankenkassenvorstände, in welchen entweder die Arbeitgeber oder die Versicherten nicht vertreten sind, wählen nur einen Wahlmann und Ersatzmann. Hierbei werden diejenigen Versicherten, welche als Arbeitgeber ver sicherungspflichtige Personen nicht blos vorübergehend beschäftigen, den Arbeitgebern zugerechnet (§ 89 I. V. G.). Nach stattgehabter Wahl wird von dem Kassenvorstand für jeden Wahlmann und jeden Ersatzmann eine hinsichtlich der Unterschriften amtlich zu beglaubigende Urkunde (Wahlvollmacht) ausgestellt (Muster siehe Anlage 1), welche derselbe zu seiner Legitimation im Abstimmungstermin vorzulegen hat. Ca 500 Fftmtr. Nutzholz Kiefern und Fichten) von 2 bi» ' m Länge und 21 cm und mehr \ Mttendurchmesser bei Lauterbach (Hessen) zu verkaufen. Reflektanten wollen sich an B. Overman», Hainigstraße 48 in Lauterbach 'Hessen), wenden. 7902 Mrnnetnngeu. auf Grund der Bücher der Kasse beglaubigte Bescheinigung über die Zahl der der Kasse angehörenden Versicherten vorzulegen. lieber die Zahl der im Wahlbezirk wohnenden, einer Krankenkasse im Sinne des § 62 I. V. G. nicht angehörenden Versicherten ist von dem Kreisamt bezw. der Bürgermeisterei eine Bescheinigung auszustellen und dem Wahlkommissär vor dem Abstimmungstermin zuzustellen. § 6. Wählbar zu Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten sind nur männliche volljährige Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, im Wahlbezirk wohnen, nicht Mitglieder des Vorstandes der Versicherungsanstalt oder eines auf Grund des Invaliden- Versicherungsgesetzes errichteten Schiedsgerichts und nicht nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes *) zum Amte eines Schöffen unfähig sind. Mindestens je 2 der von den Kreisämtern zuzuziehenden Vertreter und je 2 Ersatzmänner müssen am Sitze des Kreisamts oder höchstens 10 Kilometer von demselben entfernt wohnen. Wählbar zu Vertretern der Arbeitgeber sind nur die Arbeitgeber der auf Grund des Jnvalidenversicherungsgesetzes versicherten Personen und die bevollmächtigten Leiter ihrer Betriebe, — zu Vertretern der Versicherten die auf Grund des genannten Gesetzes versicherten Personen. — Diejenigen Versicherten, welche als Arbeitgeber versicherungspflichtige Personen nicht blos vorübergehend beschäftigen, werden den Arbeitgebern zugerechnet (§ 89 I. V. G.). Die am Ende der Wahlperiode ausscheidenden Vertreter können wiedergewählt werden. § 7. Die Wahl der ständigen Vertreter und ihrer Ersatzmänner erfolgt für jede Gruppe in einem Wahlgang. Gewählt sind diejenigen nach § 6 wählbaren Personen, welche bei der Abstimmung die meisten Stimmen erhalten haben, mit der Maßgabe, daß die vier Höchstbestimmten als die ständigen Vertreter und die vier Nächsthöchstbestimmten als Ersatzmänner gewählt sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von dem Wahlkommissär zu ziehende Los. § 8. Die Wahl zum Vertreter der Arbeitgeber oder zum Ersatzmann eines solchen kann — vorbehaltlich der durch das Statut der Versicherungsanstalt etwa noch weiter festgesetzten Ablehnungsgründe — nur aus denselben Gründen abgelehnt werden, aus welchen gemäß §1786 Abs. 1. Ziffer 2—4 und 8 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Amt eines Vormunds abgelehnt werden kann.**) Die Wahrnehmung eines auf Grund des Jnvalidenversicherungsgesetzes, der Unfallversicherungsgesetze oder des Krankenversicherungsgesetzes übertragenen Ehrenamts steht der Führung einer Vormundschaft gleich. Die Wiederwahl zum Vertreter der Versicherten oder der Arbeitgeber ober zum Ersatzmann eines Vertreters kann für die nächste Wahl- reriode abgelehnt werden. Die gewählten Vertreter und Ersatzmänner haben sich auf ergehende Aufforderung seitens des Wahlkommissärs diesem gegenüber binnen einer Woche zu erklären, ob sie die Wahl annehmen wollen oder nicht. Wird binnen dieser Frist ein zulässiger Ablehnungsgrund vorgebracht, so gilt Derjenige an Stelle des Ablehnenden als gewählt, welcher nächstdem die meisten Stimmen erhalten hat. Wird die Wahl ohne zulässigen Grund abgelehnt, worüber im Streitfälle das Großh. Landesversicherungsamt zu entscheiden hat, so hat der Wahlkommissär dem Vorsitzenden des Vorstands der Versicherungsanstalt Mitteilung zu machen, welcher gegen Personen, die die Wahl ohne zulässigen Grund ablehnen, Geldstrafe bis zu 500 Mark erkennen kann. § 23. Die an den Wahlen der Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten bei den unteren Verwaltungsbehörden (§ 10), der Wahlmänner zur Wahl der Ausschußmitglieder (§ 18) und an den Wahlen der letzteren § 19) teilnehmenden Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber er- >alten aus der Kasse der Versicherungsanstalt Ersatz für notwendige bare Auslagen und entgangenen Arbeitsverdienst nach Maßgabe der Bestimmungen des Statuts der Versicherungsanstalt, und zwar, so lange nicht )urch Statut etwas anderes bestimmt ist, nach Maßgabe des § 21 des rermalen noch gütigen Statuts vom 20. Dezember 1890. Die einzelnen Beträge sind durch den die Wahl leitenden Beamten anzuweisen und unmittelbar nach Beendigung der Wahl, nötigenfalls vorlagsweise aus der Kreis- bezw. Stadt- oder Provinzialkasse, gegen Empfangsbescheinigung auszuzahlen. Anlage 1. 8. wer mehr als eine Vormundschafi oder Pflegschaft führt; Vie „oder Pflegschaft über mehrere Geschwister gilt nur als eine; die Führung von „2 Gegenvormundschaften steht der Führung einer Vormundschaft gleich." Bekanntmachung, die Ausführung des Jnvalidenversicherungsgesetzes vom 13. Juli 1899; hier: die Wahl der Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten bei de» unteren Verwaltungsbehörden betreffend. Für die Stadt Gießen sind gemäß § 62 des rubr. Gesetzes und des § 1 der Wahlordnung Großh. Landesversicherungsamtes vom 25. v. Mts. von den Korständen der dahier vorhandenen chrts-, Aetricvs- Vlaörik), und Annungskrankenkaffen, Knappschaftskassen und derjenigen eingeschriebenen oder aus Grund tandesgesehticher Forschriften errichtetenKitfskassen, welche die im § 7a des Kranken- »ersscherungsgesetzes vorgesehene Wescheintguug besttzen und deren Bezirk sich nicht über den Bezirk der Stadt hinaus erstreckt, sowie von der Bürgermeisterei je vier Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten und ebensoviel Ersatzmänner zu wählen. Auf Grund des § 63 genannten Gesetzes und des § 9, sowie der nachstehend abgedruckten §§ 1 bis 8 und 23 der Wahlordnung vom 25. Oktober 1899 wird hiermit Termin zur Abstimmung auf Montag deu 27. November 1899 in dem Titznngssaale des Bürger- meiftereigebäudes anberaumt und zwar: für die Wahl der Vertreter der Arbeitgeber von 5—5Vg Ahr abendss, und „ „ „ „ „ Arbeitnehmer von 5'/,—6 Ilhr abends. Alle wahlberechtigten Krankenkassenvorstände werden hierdurch unter Bezugnahme auf die denselben bereits zugefertigten besonderen Ersuchen nochmals aufgefordert, die Wahl der Wahlmänner und deren Ersatzmänner unter Beobachtung der gegebenen Bestimmungen durch den Kassen Vorstand umgehend vornehmen zu lassen und den Gewählten außer der Wahlvollmacht auch die vorgeschriebene Bescheinigung über die Zahl der Versicherungspflichtigen zu behändigen. Gleichzeitig werden die Kassenvorstände hiermit eingeladen, ihre Wahlmänner zu den oben bezeichneten Terminen zu entsenden, mit dem Anfügen, daß: 1. die Letzteren nur nach Abgabe einer ordnungsmäßigen Wahlvollmacht und einer amtlich beglaubigten Bescheinigung über den derzeitigen Mitgliederbestand der Kasse zur Abstimmung zugelassen werden können und 2. unterstellt wird, daß diejenigen Kassenvorstände, welche zur Abstimmung Wahlmänner nicht entsenden, auf ihre Beteiligung an den Wahlen verzichten. Gießen, den 8. November 1899. Der von Großh. Landesversicherungsamt bestellte Wahlkommissär für die Stadt Gießen. Wolfs, Beigeordneter. . . entfallen. Die Wahlmänner der Krankenkassen haben im Abstimmungstermin eine von dem Kassenvorstaud ausgestellte und von der Ortspolizeibehörde ion '"L.'!»»» vitro"' *) Unfähig zu dein Amte eines Schöffen sind: „1. Personen, welche die Befähigung in Folge strafgerichtlicher Verurteilung „loren haben; mittags Uhr, Regieruni lotete von vier 1,90 vier Ersaj Dienstag, bett ®i(Mänbi "?l°'d«IicheiiN ? , jeden L HÄ Hy Unt 'senden Wchinö ^ungsternnn Wn sind. E^rner habe- "ne von beoJ 4?;r,en c lösenden Molluia >g N * Wohnung von 4 Zimmern und Zubehör per sofort zu mieten gesucht. Offerten mit Preisangabe unter 04064 befördert die Expedition d. Bl.___________ 7914] Eine 5- bis 6-Zimmerwohnunq, womöglich mit Badeeinrichtung, von zwei ruhigen Leuten zu mieten gesucht. Offerten Liebigstraße 5 abzugeben. Kaus-Werkauf. 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Arbeitgeber , der Vertreter der A„st^rten anbecaumten Abstimmungstagfahrt in 7821] Der zweite Stock in unserem Hause, neu hergerichtet, bestehend auS 7 Zimmern mit allem Zubehör und Anteil am großen, hübschen Garten, ist alsbald zu vermieten. __E. Sri-dherger SShue. 7571] 3-Zimmerwohnung im zweiten Stock und zwei Mansardenlogis mit Zubehör sofort oder später zu vermieten. Sost, Rodheimerstraße 50, 7425] Em kleines FamilienlogiS zu vermieten. MckuSburg 12, 7826] 4-Zlmmeiwohnung zu vermieten. Dchottstratze 19, 04053] Em Zimmer nebst Küche zu vermieten. KaplauSgafle 25. 04065] Kleines Log,s sofort zu vermieten. Wehsteinstratze 24, 04069] 2-Zimmerwohnung mit Küche und Zubehör zu verm. Neustadt 48. Tüchtiger, MkkWger MmnMm wird für dauernde Beschäftigung sofort gesucht. 7903 Näheres in der Exped. d. Bl._______ 04080] Kutscher per sofort gesucht. ______________Hoflobnkutfcker Huhn. 04075] Ein tüchtiges Hausmädchen bei hohem Lohn per sof. ges. 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