Ferner haben die Mahlmänner der Krankenkassen gemäß § 5 Abs. 2 der Wahlordnung im Abstimmungstermine eine von dem Kassenvorstand ausgestellte und von der OrtS- polizeibehörde auf Grund der Bücher der Kasse beglaubigte Bescheinigung über die Zahl der der Kasse angehörenden Versicherten (zur Jnvaliditäts- und Altersversicherung!) vorzulegen. Zugleich ergeht hiermit an die Kassenvorstände die Einladung, ihre Wahlmänner zu den oben bezeichneten Terminen zu entsenden, mit dem Ansügen, daß 1. d ie Letzteren nur nach Abgabe einer ordnungsmäßigen Wahlvollmacht und einer amtlich beglaubigten Bescheinigung über den derzeitigen Mitgliederbestand der Kasse zur Abstimmung zugelassen werden können und 2. u nterstellt werde, daß diejenigen Kassenvorstände, die zur Abstimmung Wahlmänner nicht entsenden, auf ihre Beteiligung an den Wahlen verzichten. Frhr. Schenck. § 1. Für den Bezirk jeder unteren Verwaltungsbehörde (§ 5 Abs. 1 der Verordnung vom 18. Oktober 1899), d. i. in jedem Kreis, sowie in den Städten Darmstadt, Mainz, Gießen, Offenbach und Worms, sind von den Vorständen der im Kreise bezw. in der Stadt vorhandenen Orts-, Betriebs- (Fabrik-) Bau- und Jnnungskrankenkassen, Knappschaftskassen und derjenigen eingeschriebenen oder auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften errichteten Hilfskassen, welche die im § 75 a des Krankenversicherungsgesetzes vorgesehene Bescheinigung besitzen und deren Bezirk sich nicht über den Bezirk des Kreises bezw. der Stadt hinaus erstreckt, sowie von dem Kreistage bezw. der Bürgermeisterei je vier Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten und ebensoviel Ersatzmänner zu wählen. Vorstände solcher Krankenkassen, für deren Mitglieder eine besondere Kasseneinrichtung im Sinne der §§ 8, 10 und 11 des Jnv.-V.-G. besteht, sind nicht berechtigt, an den Wahlen teilzunehmen (§ 62 Abs. 2 I. V. G.). § 2. Die Wahl der Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten erfolgt auf fünf Jahre. Die Wahlperiode beginnt je am 1. November des Wahljahres. Die Gewählten bleiben nach Ablauf der Wahlperiode so lange im Amte, bis ihre Nachfolger das Amt angetreten haben. § 3. Die Wahlen finden in der Zeit vom 1. Oktober bis 15. November des Wahljahres unter der Leitung der von dem Großh. Landesversicherungsamt zu bestellenden Wahlkommissäre in der Weise statt, daß in den von den Letzteren für die Wahlen der Vertreter der beiden Gruppen anzuberaumenden Abstimmungstagfahrten — geeignetenfalls nach Bildung von Wahlbezirken — die von den wahlberechtigten Krankenkassen (§ 1) und dem Kreistag bezw. der Bürgermeisterei zu entsendenden Delegierten (Wahlmänner) zusammentreten und in mündlicher Abstimmung die Vertreter und deren Ersatzmänner wählen. § 4. Die Wahlen der Delegierten (Wahlmänner) der wahlberechtigten Krankenkassen erfolgen in der Weise, daß die dem Vorstand angehörenden Vertreter der Arbeitgeber unter sich aus ihrer Mitte und ebenso die dem Vorstand angehörenden Vertreter der Versicherten je einen Wahlmann und einen Ersatzmann wählen, wobei einfache Stimmenmehrheit der Erschienenen, bei Stimmengleichheit das Los entscheidet. Krankenkaffenvorstände, in welchen entweder die Arbeitgeber oder die Versicherten nicht vertreten sind, wählen nur einen Wahlmann und Ersatzmann. Hierbei werden diejenigen Versicherten, welche als Arbeitgeber versicherungspflichtige Personen nicht blos vorübergehend beschäftigen, den Arbeitgebern zugerechnet (§ 89 I. V. G.). Nach stattgehabter Wahl wird von dem Kassenvorstand für jeden Wahlmann und jeden Ersatzmann eine hinsichtlich der Unterschriften amtlich zu beglaubigende Urkunde (Wahlvollmacht) ausgestellt (Muster siehe Anlage 1), welche derselbe zu seiner Legitimation im Abstimmungstermin vorzulegen hat. Der Kreistag bezw. die Bürgermeisterei bezeichnet aus der Zahl der im Wahlbezirk wohnenden versicherten Personen, welche einer der in § 62 I. V. G. (vergl. § 1 Abs. 1 dieser Wahlordnung) bezeichneten Krankenkassen nicht angehören, und aus der Zahl der Arbeitgeber dieser Personen je so viel Wahlmänner und Ersatzmänner als Wahlbezirke vorhanden sind. Die Wahlen der Delegierten erfolgen durch einfache Stimmenmehrheit der Erschienenen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. § 5. Bei der Abstimmung bemißt sich das Verhältnis der Stimmen der Wahlmänner (Stimmgewicht) nach der Zahl der der entsendenden Krankenkasse angehörenden bezw. der von dem Kreistag — der Bürgermeisterei — zu vertretenden Versicherten, so zwar, daß auf 1—50 Versicherte 1 Stimme, „ 51—100 „ 2 Stimmen, „ 101-200 „ 3 und auf je weitere 100 Versicherte je eine weitere Stimme entfallen. Die Wahlmänner der Krankenkassen haben im Abstimmungstermin eine von dem Kassenvorstand ausgestellte und von der Ortspolizeibehörde auf Grund der Bücher der Kasse beglaubigte Bescheinigung über die Zahl der der Kasse angehörenden Versicherten vorzulegen. lieber die Zahl der im Wahlbezirk wohnenden, einer Krankenkasse im Sinne des § 62 I. V. G. nicht angehören, den Versicherten ist von dem Kreisamt bezw. der Bürgermeisterei eine Bescheinigung auszustellen und dem Wahl- kommiffär vor dem Äbstimmungstermin zuzustellen. § 6. Wählbar zu Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten sind nur männliche volljährige Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, im Wahlbezirk wohnen, nicht Mitglieder des Vorstandes der Versicherungsanstalt oder eines auf Grund des Jnvalidenver- sicherungsgesetzes errichteten Schiedsgerichts und nicht nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes *) zum Amte eines Schöffen unfähig sind. Mindestens je 2 der von den Kreisämtern zuzuziehenden Vertreter und je 2 Ersatzmänner müssen am Sitze des Kreisamts oder höchstens 10 Kilometer von demselben entfernt wohnen. Wählbar zu Vertretern der Arbeitgeber sind nur die Arbeitgeber der auf Grund des Jnvalidenversicherungs- gesetzes versicherten Personen und die bevollmächtigten Leiter ihrer Betriebe, — zu Vertretern der Versicherten die auf Grund des genannten Gesetzes versicherten Personen. — Diejenigen Versicherten, welche als Arbeitgeber versicherungspflichtige Personen nicht blos vorübergehend beschäftigen, werden den Arbeitgebern zugerechnet (§ 89 I. V. G.). Die am Ende der Wahlperiode ausscheidenden Vertreter können wiedergewählt werden. § 7. Die Wahl der ständigen Vertreter und ihrer Ersatzmänner erfolgt für jede Gruppe in einem Wahlgang. Gewählt sind diejenigen nach § 6 wählbaren Personen, welche bei der Abstimmung die meisten Stimmen erhalten haben, mit der Maßgabe, daß die vier Höchstbestimmten als die ständigen Vertreter und die vier Nächsthöchstbestimmten als Ersatzmänner gewählt sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von dem Wahlkommissär zu ziehende Los. § 8. Die Wahl zum Vertreter der Arbeitgeber oder zum Ersatzmann eines solchen kann — vorbehaltlich der durch das Statut der Versicherungsanstalt etwa noch weiter festgesetzten Ablehnungsgründe — nur aus denselben Gründen abgelehnt werden, aus welchen gemäß § 1786 Abs. 1. Ziffer 2—4 und 8 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Amt eines Vormunds abgelehnt werden kann**) Die Wahrnehmung eines auf Grund des JnvalidenversicherungsgesetzeS, der Unfallversicherungsgesetze oder des Krankenversicherungsgesetzes übertragenen Ehrenamts steht der Führung einer Vormundschaft gleich. *) Unfähig zu dem Amte eines Schöffen find: „1. Personen, welche die Befähigung in Folge strafgerichtlicher „Verurteilung verloren haben; „2. Personen, gegen welche das Hauptverfahrcn wegen eines Ver- „brechens oder eines Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung „der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung „öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; „3. Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Ber- „fügung über ihr Vermögen beschränkt sind." ** ) „Die Uebernahme der Vormundschaft kann ablehnen: „1...................... „2. wer das sechzigste Lebensjahr vollendet hat; „3. wer mehr als 4 minderjährige eheliche Kinder hat; ein von „einem anderen an Kindesstatt angenommenes Kind wird nicht „gerechnet; „4. wer durch Krankheit oder durch Gebrechen verhindert ist, die „Vormundschaft ordnungsmäßig zu führen; „8. wer mehr als eine Vormundschaft oder Pflegschaft führt; die „Vormundschaft oder Pflegschaft über mehrere Geschwister gilt „nur als eine; die Führung von 2 Gegenvormundschaften steht „der Führung einer Vormundschaft gleich." ’°ur(ieaux. flnacs, ven auen. hk flig und das Wsmittel. ich dauernde K rendrogerie, :ppla. Wllh. U., Robert r. M5 .. V / . Ausschank . 1 •Schweinen und kalte, Jr ^alossol-Caviar™ gMrwei55er, nlight-Seife, .Ä'* »;***£. DOOO»^iiilue u) HtKt.RWRLTSRvWS' . ’■ 3€RurJ.-* 1DIEHRUTL’ : 60 un£ 20 PFENNIGE ,it. Akr,diente Doie/!<• 'grien und Parfümerien. WA eisen: Pelikan-Apothek». Freitag den 10 November Erstes Blatt. 1S99 Gießener Anzeiger Heneral-Anzeiger Amts- und Anzeigeblntt fuv den ‘KrcU Gieszen monatlich 75 P!y mit Bringerlohrr. Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich. Bezugspreis vierteljährlich Alle Anzeigen-VermittlungSstcllen deS In« und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den felynben tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Erscheint täglich mit Ausnahme deS MontagS. Die Gießener IlaiullleuvtLtler werden dem Anzeiger »Acheutlich viermal beigelegt. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Zandwirt, Klätter für hessische Volkskunde. Adreffe für Depeschen: Anzeiger Hießen. Fernsprecher Nr. 51. Rctaftfon, Expedition und Druckerei: Achntstraße Ar. 7. Amtlicher Heil. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß^die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Aufschlags von Fünf vom Hundert Pro Monat Oktober 1899 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 Kg. betragen: Hafer Mk. 15,05, Heu Mk. 5,25, Stroh Mk. 3,95. Gießen, den 7. November 1899. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Wagner. Bekanntmachung, bett.: Feldbereinigung in der Gemarkung Bettenhausen, Kreis Gießen. Nachdem auf Grund des Art. 3 Ziffer 3 des Feldbereinigungsgesetzes der Antrag auf Feldbereinigung der Gemarkung Bettenhausen gestellt worden ist und nachdem dieser Antrag von der Großherzoglichen Oberen landwirtschaftlichen Behörde für zulässig erachtet und der Unterzeichnete zum Kommissär zur Leitung der Abstimmung ernannt worden ist, so wird hiermit Tagfahrt zur Abstimmung der beteiligten Grundeigentümer über den erwähnten An- ttag auf: Donnerstag, den 23. November 1899 Vormittags 10—11 Uhr in das Gemeindehaus zu Bettenhausen bestimmt. Diejenigen beteiligten Grundbesitzer, welche in der an« beraumten Abstimmungstagfahrt weder persönlich noch durch gehörig Bevollmächtigte abstimmen, werden als für daS Verfahren stimmend angesehen. Gleichzeitig fordere ich hiermit die außerhalb des Bereinigungsbezirks wohnenden Ausmärker auf, zur Wahrung ihrer Interessen einen im Bereinigungsbezirk wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Verfahrens nicht mehr erfolgt. Friedberg, den 25. Oktober 1899. Der Kommissär zur Leitung der Abstimmung: Süffert, Großh. Kreisamtmann. Gießen, 7. November 1899. Betr.: Ausführung des JnvalidenversicherungsgesetzeS vom 13. Juli 1899; hier: Wahl der Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten bei den unteren Verwaltungsbehörden. Der vom Gr. Landesversicherungsamt ernannte Wahlkommiffär au die Vorstände der im Landkreise Gießen vorhandenen Betriebs- (Fabrik-) Kassen, Knapp- schastSkassen und eingeschriebenen Hilsskasseu. Auf Grund des § 63 des Jnvalidenversicherungs- gesetzes vom 13. Juli 1899 und des § 9, sowie der nachstehend abgedruckten §§ 1-8 der Wahlordnung vom 25. Oktober 1899 wird hiermit Tagfahrt zur Abstimmung über die Wahl von vier Vertretern der Arbeitgeber und von vier Ersatzmännern derselben, auf Dienstag, den 28. November 1899, von vormittags 9—10 Uhr, in dem Regierungsgebäude zu Gießen (Brandplatz Nr. 9) lowie von vier Vertretern der Versicherten und von vier Ersatzmännern derselben auf Dienstag, de» 28. November 1899, von vormittags II—12 Uhr, ebendaselbst, anberaumt. Die Vorstände der nach § 1 der Wahlordnung wahlberechtigten Krankenkassen werden hiermit aufgefordert, als- Lald nach Maßgabe des § 4 der Wahlordnung die Wahl der erforderlichen Wahlmänner und Ersatzmänner vorzunehmen und für jeden Wahlmann und jeden Ersatzmann eine hinsichtlich der Unterschriften amtlich zu beglaubigende Urkunde (Wahlvollmacht) auszustellen, die von den zu ent- ßendenden Wahlmännern bezw. Ersatzmännern in den Ab- Pimmungstermin mitzubringen und zur Legitimation vorzulegen sind. Die Wiederwahl zum Vertreter der Versicherten oder der Arbeitgeber oder zum Ersatzmann eines Vertreters kann für die nächste Wahlperiode abgelehnt werden. Die gewählten Vertreter und Ersatzmänner haben sich auf ergehende Aufforderung seitens des Wahlkommissärs diesem gegenüber binnen einer Woche zu erklären, ob sie die Wahl annehmen wollen oder nicht. Wird binnen dieser Frist ein zulässiger Ablehnungsgrund vorgebracht, so gilt Derjenige an Stelle des Ablehnenden als gewählt, welcher nächstdem die meisten Stimmen erhalten hat. Wird die Wahl ohne zulässigen Grund abgelehnt, worüber im Streitfälle das Großh. Landesversicherungsamt zu entscheiden hat, so hat der Wahlkommissär dem Vorsitzenden des Vorstands der Versicherungsanstalt Mitteilung zu machen, welcher gegen Personen, die die Wahl ohne zulässigen Grund ablehnen, Geldstrafe bis zu 500 Mark erkennen kann. § 23. Die an den Wahlen der Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten bei den unteren Verwaltungsbehörden (§ 10), der Wahlmänner zur Wahl der Ausschußmitglieder (§ 18) und an den Wahlen der letzteren (§ 19) teilnehmenden Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber erhalten aus der Kasse der Versicherungsanstalt Ersatz für notwendige bare Auslagen und entgangenen Arbeitsverdienst nach Maßgabe der Bestimmungen des Statnts der Versicherungsanstalt, und zwar, so lange nicht durch Statut etwas anderes bestimmt ist, nach Maßgabe des § 21 des dermalen noch gütigen Statuts vom 20. Dezember 1890. Die einzelnen Beträge sind durch den die Wahl leitenden Beamten anzuweisen und unmittelbar nach Beendigung der Wahl, nötigenfalls vorlagsweise aus der Kreis- bezw. Stadt- oder Provinzialkasse, gegen Empfangsbescheinigung auszuzahlen. Anlage 1. Waßk-Wossmacht. Bei der heute ordnungsmäßig stattgehabten Wahl eines Wahlmannes zur Wahl der Vertreter der Arbeitgeber den Kreis ......................................................... für Versicherten die Stadt ist der dem unterzeichneten Vorstand angehörende (Vor- und Zuname) ..................... (Berufsstellung) (Wohnort) rum (Ersatz-)Wahlmann gewählt worden und wird beauftragt (im Falle der Verhinderung des Wahlmanns N. N. zu N.) in der für die Wahl Arbeitgeber der Vertreter der ^^licherten auberaumten Abstimmungstagfahrt in - am ten mittags Uhr, namens des Kassenvorstands abzustimmen. am... »en ........................... 1899. Der Vorstand der (Unterschrift.) (Folgt Beglaubigung der Unterschriften durch die Ortspolizeibehörde.) * Vom Reichstag. Gießen, 9. November 1899. Immer näher rückt der Beginn der parlamentarischen Saison. Schon längst hat Herr Lieber Seife, Lappen und Bürste zurechtgelegt, um seiner Drohung gemäß nach dem Mainzer Batisttüchlein nun auch die große Berliner Wäsche zu waschen. Für zartbesaitete Naturen im starken Geschlecht hat freilich solche Wäsche niemals etwas Erquickliches, die Dünste und Düfte, die aus dem unsauberen Linnen emporsteigen, schlagen Einem auf die Nerven, so daß man eilig der Stätte des Unheils entflieht und im Kreise trauter Genossen Vergessenheit sucht. Und auch Herr Lieber wird ähnliches erfahren, wenn er erst einmal mit Seife, Lappen und Borstwisch heranrückt. Man hat allmählig den Geschmack daran verloren, ihn als Cato Censorius des deutschen Reiches zu bewundern, dem unendlichen Gefüge seiner Phrasen zu folgen und sich unter dem Krummstab des Centrums zu beugen. Er mag vielleicht im Gefühle seiner Gottähnlichkeit davon träumen, daß Regierung und Volk bereits zittern vor seinem Zorne; in Wahrheit aber sieht man ziemlich gleichgiltig seinen Thaten entgegen, wie man ja überhaupt einem Parlamente, das unter dem Motto arbeitet „Viel Geschrei und wenig Wolle" ein sonderlich starkes Interesse schwerlich entgegenbringen wird. Es sind eben andere Fragen, die jetzt die Gemüter bewegen, Fragen, die für lange Zeit die Geschicke unseres Erdteils bestimmen. Im deutschen Reichstage aber wird । leine Geschichte gemacht, und gerade dann, wenn einmal I bie großen Probleme der universalen Politik sich ihm zur Erörterung bieten, zeigt er dem staunenden Blick eine Oede uni) Unfruchtbarkeit, die jeden Rausch in nüchterne Katerstimmung umsetzt. Als Herr v. Bismarck eben Konfliktsminister geworden war, da schrieb er, während er „ungewöhnlich abgeschmackte Reden aus dem Munde ungewöhnlich kindischer und aufgeregter Politiker anhören mußte", an seinen alten Freund Motley von den Parlamentariern: „Die Leute sind, einzeln betrachtet, zumteil recht gescheut meist unterrichtet, regelrechte Universitätsbildung, aber von der Politik, über die Kirchturminteressen hinaus, wissen sie so wenig, wie wir als Studenten davon wußten, ja noch weniger; in auswärtiger Politik sind sie auch einzeln genommen, | Kinder; in allen übrigen Fragen aber werden sie kindisch, sobald sie in corpore zusammentreten, massenweis dumm, einzeln verständig. . . ." Und doch rühmt man in den Blättern stets die Geistes- und Gedankenfülle früherer ; Parlamente und allgemein ist die Ansicht, daß der Parlamentarismus zurückgegangen sei! Wie würde in der Aera Lieber ein neuer Bismarck an einen neuen Motley schreiben! Und so werden, während drunten im Burenlande die Kanonen donnern, in Wallots Bau die Redesalven knattern und mit Gemütsruhe wird man zusehen, wie unter all dem Lärm der Centrumsführer seine Wäsche reinigt, Batisttüchlein, Nachthemden und Socken. Jetzt wird in der amtlichen Korrespondenz der Regierung die feierliche Versicherung abgegeben, daß man nicht daran denke, den Gesetzentwurf zum Schutze der Arbeitswilligen zurückzuziehen. Hiermit ist der kommenden Session das Gepräge verliehen, sie wird wieder unter dem Zeichen der unfruchtbaren Debatten stehen. Wer die Dinge mit einiger Unbefangenheit verfolgt und an die Unthunlichkeit des Versuches glaubt, eine Steinmauer mit dem Kopfe einzurennen, zumal wenn der Kopf so wenig hart ist, wie bei unseren Durchschnittsministern, wer die Ueberzeugung hegt, daß jeder energische Zug untergeht in der Konfliksangst der Regierung, der wird in der Aufrechterhaltung der Vorlage eher einen Zug von Eigensinn, als von staatsmännischer Konsequenz erblicken. Der Reichstag hat die Zuchthausvorlage abgelehnt, er hat sogar die demütigende Form gewählt, ihr die Kommissionsberatung zu versagen: Soll derselbe Reichstag in den wenigen Ferienmonaten seine Meinung so geändert haben, daß er heute gutheißt, was er gestern verdammte? Man wird eben wieder einmal durch Tage und Wochen die altgeliebten Tiraden über Koalitionszwang und Koalitionsfreiheit, über die Schlechtigkeit der Arbeitgeber und der Streikbrecher und die Tugendhaftigkeit aller Sozialdemokraten vernehmen müssen, und während man sich ungeheuer wichtig machen wird in Wallots Bau, werden die Abonnenten die Zeitungen abbestellen, in denen von den Reichstagsverhandlungen ausführlich berichtet wird. Sicherlich wird unter die Melodien im Parlamente auch die alte partikularistische Weise sich mischen. Es ist ja der schreckliche Gedanke aufgetaucht, für das ganze Reich einheitliche Briefmarken zu schaffen. Ob gerade jetzt, wo Konfliktsstoff ohnehin in reichlicher Menge vorhanden ist, sich taktisch der Vorstoß empfiehlt, mag dahingestellt bleiben; daß aber, gleichgiltig ob jetzt, ob später, das Centrum mit wohlstudierter Leidenschaft den Gedanken bekämpfen wird, ist selbstverständlich. Es ist ja so billig und doch so lohnend, den bayrischen Bauern im Stile Sigls mobil zu machen, gegen den „Preuß", der „sich anschickt, noch die letzten kümmerNchen Rechte" der Bundesstaaten zu verschlingen. Für die lächerliche Thatsache, daß man in Schwabing oder Ulm keine „Reichs"postmarke auf seinen Brief kleben darf, wenn der Empfänger nicht Strafporto zahlen soll, hat man eben kein Empfinden, und wenn der Fremde, der solches sieht, mit spöttischem Lächeln vom deutschen Zopfe redet, so empfindet man im innersten Herzen Genugthuung. Und es soll nicht etwa der Preußische Adler oder das Bild des Kaisers auf die neuen Marken gedrückt werden, sondern das Bild der Allmutter Germania. Unsere Stellung in politischer Hinsicht ist natürlich von selbst gegeben. Nur möchten wir, daß die Grenze noch weiter gezogen wird: Will man in Berlin die gemeinsame Postmarke einführen, so soll auch dem geradezu burlesken Zustande ein Ende gemacht werden, daß man an den Preußischen Postkassen sich weigert,'sächsische Hundertmarkscheine in Zahlung zu nehmen. Will Preußen antipartikularistisch wirken, dann darf es nicht selbst der größte Partikularist fein. Noch ein paar Tage, und in Berlin werden, wie schon jetzt in München, die Dämme fallen und die Fluten der Rede werden sich über das Land ergießen. Man wird von allem reden, nur von dem nicht, was heute die Herzen bewegt, von Samoa nicht und nicht von Transvaal und wohl schwerlich auch von der Kaiserfahrt nach England.________ Deutsches Keich. Samoa. Berlin, 8. November. In der Samoa-Frage ist nunmehr definitiv die Entscheidung gefallen. Deutschland erhält die beiden Haupt-Inseln Upolu und Sawaii, die Vereinigten Staaten erhalten den ihnen schon seit langer Zeit zugestandenen Hafen Popo-Popo samt der kleinen Insel Tutuila, zu welcher er gehört. England scheidet aus den Samoa-Inseln vollständig aus. Ueber die Entschädigung, welche für die Aufgabe der englischen Rechte gewährt werden mußte, berichtet die „National-Zeitung" folgendes: Deutschland hat auf sein Recht, auf den Tonga- Inseln eine Kohlen-Station zu errichten, verzichtet. Ferner sind zwei der deutschen Salomons-Jnseln an England abgetreten, jedoch mit dem Vorbehalt, daß deutscherseits dort auch fernerhin Arbeiter angeworben werden dürfen, worin bis jetzt der Hauptwert der Salomons - Inseln bestand. Die beiden großen, in der Nähe von Deutsch-Neu-Guinea liegenden deutschen Salomons Inseln Bouka und Bougein- ville bleiben in deutschem Besitz. Endlich hat Deutschland in Sansibar auf das Recht der Exterritorialität, welches durch den bis 1902 geltenden Handelsvertrag Deutschland noch für zwei Jahre zusteht, schon jetzt verzichtet. Gleichzeitig mit diesen Abmachungen ist auch eine deutsch-englische Übereinkunft betreffs der Abgrenzung im Hinterlande von Togo erfolgt, und zwar erhält Deutschland das Gebiet Aendi. Ueber die Verhandlungen, welche dieses Ergebnis hatten, erfährt die „National-Zeitung" zuverlässig, daß sie ausschließlich betreffs der genannten Punkte geführt worden sind, und daß keinerlei andere Abmachungen daneben stattgefunden haben. Es sind keinerlei Bindungen betreffs der allgemeinen Politik erfolgt, wie dabei auch völlig ausgeschlossen war, daß man etwa die jetzigen südafrikanischen Verwicklungen von deutscher Seite hätte als Pressions- Mittel verwenden wollen. Der einzige politische Hintergrund der Verhandlungen war die ungestörten Beziehungen zwischen den beiden Mächten. Das einzige Mittel, durch welches der Abschluß erreicht wurde, war die freundschaftliche Geltendmachung dieses Gesichtspunktes. Zu diesem Vertrage berichtet noch das „Berliner Tageblatt", daß das Hauptresultat des Vertrages der fei, daß die beiden Hauptinseln Samoas, Upolu und Sawaii an Deutschland zu freiem Eigentum übergehen, also Kolonie und nicht blos Schutzgebiet werden. Aus dem Verbleiben Amerikas auf Tutuila erwachsen keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten für Deutschland. Das Abkommen wird von den meisten Abendblättern günstig ausgenommen. Die „Post" begrüßt es mit freudiger Genugthuung, daß unserer schwierigen Position in der Südsee Samoa dem deutschen Reiche erhalten worden ist. Der „Reichsbote" hätte gewünscht, daß die Erinnerung an den Sansibar-Vertrag Deutschland erspart geblieben wäre. Es sei bitter, daß dasselbe ganz in englischen Besitz übergeht. Die „Berliner Neuesten Nachrichten" haben den Eindruck, daß die von Deutschland gemachten Konzessionen an England nicht so groß sind. Für Deutschland käme in Betracht, daß die unhaltbare „Drei-Wirtschaft" beseitigt werde. Die politische Bedeutung des Abkommens sei auch darin zu suchen, daß gewisse Fragen, die das gute Einvernehmen Deutschlands mit England und Amerika bedrohten, ihre Erledigung gefunden haben. Die „Deutsche Tages- Zeitung" ist insofern mit dem Vertrage zufrieden, daß nunmehr Ruhe auf Samoa einkehren wird. Ziehe man aber den Preis in Betracht, so werde man gerade nicht behaupten können, daß wir ein großes Geschäft gemacht haben. Die „National-Zeitung" schreibt, das Ergebnis gereiche dem diplomatischen Geschick des Staatssekretärs Grafen von Bülow zur Ehre, der stets daran festgehllten habe, daß Samoa deutsch werden müsse. Es werde in Deutschland nur eine Stimme darüber herrschen, daß die Leistung einer Entschädigung an England deutscherseits bei weitem vorzuziehen war, der Abtretung der Samoa-Inseln an England gegen irgend eine Entschädigung, welche wir nach Lage der Dinge hätten erhalten können. Die „Germania" führt aus, im allgemeinen werde man Befriedigung darüber empfinden, daß die Angelegenheit eine friedliche, hoffentlich endgültige Lösung gefunden hat. Der „Börsen- Courier" sagt, es fei die Würdigung des Erfolges vor allem in Anschlag zu bringen, der rein in freundschaftlicher Verhandlung gewonnen worden ist. Das „Berliner Tageblatt" schreibt, man könne wohl mit gutem Gewissen erklären, daß der Vertrag für Deutschland ein durchaus verteilhafter sei und Samoa nicht zu teuer erkauft ist. * • * Berlin, 8. November. Der Kaiser hörte heute mittag von 9 Uhr ab den Vortrag des Chefs des Zivil- Kabinetts von Lukanus. Wie schon mitgeteilt, findet heute abend ein offizielles Diner statt. Es werden an demselben Teil nehmen: das russische und das deutsche Kaiserpaar, das dienstthuende Haupt-Quartier, die Oberhof-Chargen, die Kabinettschefs, die Mitglieder der russischen Botschaft, die in Berlin und Potsdam anwesenden Fürstlichkeiten, Staatsminister Dr. von Miquel, der Staatssekretär des Auswärtigen, Minister von Goßler, die direkten Vorgesetzten und Kommandeure des Kaiser Alexander-Regiments und des 2. Garde-Dragoner-Regiments sowie die Spitzen der Potsdamer Behörden. — Der Sonderzug mit dem russischen Kaiserpaar ist heute vormittag 11 Uhr 10 Min. auf der Wild- varkstation eingetroffen. Das Bahnhofsgebäude war mit Fahnen festlich dekoriert. Eine Ehren-Kompagnie des Alexander-Garde-Regirnents mit Musik hatte sich auf dem Bahnhofe eingestellt. Das Kaiserpaar war bereits um 10% Uhr anwesend. Als der Sonderzug in den Bahnhof einfuhr, spielte die Militärmusik die russische Nationalhymne. Der Zar verließ sofort den Salonwagen, während Kaiser Wilhelm auf ihn zuschritt und ihn überaus herzlich begrüßte. Alsdann begrüßte der Zar die Kaiserin und Kaiser Wilhelm die Zarin. Nach der Vorstellung der anwesenden Fürstlichkeiten und des beiderseitigen Gefolges schritt der Zar die Front der Ehren-Kompagnie ab. Beide Kaiserpaare begaben sich hierauf nach dem Neuen Palais. Auf dem Wege dahin wurden sie von der zahlreich erschienenen Menge mit lebhaften Hochrufen begrüßt. — Anläßlich des Besuches des Prinzen Albrecht in Spanien sandte gestern Kaiser Wilhelm an die Königin-Regentin ein Telegramm worin er feinen Dank ausspricht für die Aufmertsamkeiten, die seinem Ge- Madrid » ein Dejeuner HM Hohenlohe, Mdolm und de' teilnahmen-, _ Wie Di begriffene nm mffs der SM BeitpuM v halten. Was I anlangt, so ton bleiben, diese Reiches in M - Sei bei ersten Mteilun Waten gewählt. Kiel, 8. No land erfolgt bet Stuttgart, t gezählt für Sä 10101 Stimmei München, sannnenstellnng schaden in 0' bayern auf 251 in Schwaben aus Unterstützun Mark, Niederba Schwaben 1569 noch ein Gesamlsc Gemeinden von also mit 12211 btt Mffandsvl vor. Davon sr bare HnMsst, Darlehen sein. Antwerper werden offen den Sieg sü hielten Anspra dem Kampf zw glichen. 8. Spannung ba§ betreffend Bersi welchen sich die. haben mttb. D WntffntM D Prozesses tiextat Paris, 8.' 25 bis 30Verhi notwendig sein 30 Anwälte k Prozeß wird d, Paris, 8. Vorschlag der 5 Ausstattung selten angenoi . , Paris, 8. ‘ einigen Tagen falteten, h worden. London, 8. Emilien de Alchn Z„ bei ljalbt; Ad« g«rt„ । W’ten @ieg K SLtz Kktz feta- "ahwe bet konnte seine i ^'ebenen non bthl k|i6' «nblii J"!9’* ! btt «Stterrh ■ ,in ÄmaJ*- '' N°n jetzt htr 1 ’ jf* 4äl n ^ttOjUng jg, rhLlt Deutes t nie Ä," ®* *n***lfijj*| 2'L"^ Ä*55r: ”‘b“ *« fabnfn’4]*", C ®tllt Wk °l, «S'ftort'n «eju^ungtn jtoi^tn «W Mittel, durch h* “Qt di- fteundlcha», hispunktrS. das „Berliner TM ItQt des Vertrages der sei, das amoaS, Upolu und Sawaii ar, lentum übergehen, also Kolonu werden. Lus dem Verbleiben rwachsen keine wirtschaftlichen von den meisten Abendblättern Po st" begrüßt es mit freudiger schwierigen Pofition in der Südliche erhalten worden ist. Dn nscht, daß die ErinnnMg an id)lanb erspart Mebrn wäre, ganz in englischen Besitz über enesten Nachrichten" habei eutschland gemachten Konzession!: sind. Für Deutschland käme ii lart „Drei-Wirtschaft" beseitigt eutung des Abkommens sei aut >isse Fragen, die das gute Sin England und Amerika bedrohten, laben. Die „Deutsche Tages- 1 dem Vertrage zufrieden, daß i einlehren wird. Ziehe man t, fo werde man gerade nicht ein großes Geschäft gemacht itung" schreibt, daSEr^tmil Geschick des Staatssekretär- re, der stets daran sestgeh'.llen werden rnüsse. ES werde u> me darüber herrschen, a J ig « Euglond den^nM tr Abtretung der Samoa-Fnsein eine SnWäbignng, ** ,n erhalten können. D>e „Ger gemeinen werde man Beftied-W i Anaclegenheit eine fr N«, Mk morden ift. A^isien i für rmOE " » $orlr«g H feilte Li- (*“■Ä'«>'* »««. « ’L AM--, e und °uarl'ir'J 8oÄ' itgM« -M gua^tretit Ä'iÄä“? , „ «UWl'S S mit $ufl Jr bereits uw SLM rfttflungber stritt W/LflM ,* ÄÄÄ? worM Ac- keru *a rflnim e sandten erwiesen werden. Gestern nachmittag empfingen, wie aus Madrid gemeldet wird, die Prinzen im Palast alle in Madrid anwesenden Mitglieder der Auswärtigen Gesandtschaften. Heute abend findet im königlichen Opernhause in Madrid Galavorstellung statt. — Im Neuen Palais fand um 1 Uhr nachmittags ein Dejeuner im engsten Familienkreise statt. Gleichzeitig hatte der Staatssekretär v. Bülow Einladungen zu einem diplomatischen Diner in Berlin ergehen lassen, an welchem Graf Murawiew, Graf von der Osten-Sacken, Fürst Hohenlohe, der deutsche Botschafter in Petersburg, Fürst Radolin und der russische Militärattache Prinz Engalitschew leilnahmen. — Wie die „Post" erfährt, dürfte die in Vorbereitung begriffene neue Flottenvorlage nur Bestimmungen betreffs der Stärke unserer Flotte, nicht jedoch hinsichtlich des Zeitpunktes, bis zu dem diese erreicht werden soll, enthalten. Was die Bewilligung für den Ausbau der Marine anlangt, so wird es den gesetzgebenden Faktoren überlassen bleiben, diese der politischen und finanziellen Lage des Reiches in jedem Jahre anzupassen. — Bei der heutigen Stadtverordnetenwahl der ersten Abteilung wurden durchweg die liberalen Kandidaten gewählt. Kiel, 8. November. Die Kaiserreise nach England erfolgt den 18. oder 21. November. Stuttgart, 8. November. In Eßlingen sind bisher gezählt für Schlegel (Soz.) 11 335, für Geß (D. P.) 10 701 Stimmen. Einige kleine Orte fehlen noch. München, 7. November. Nach einer amtlichen Zusammenstellung belaufen sich die privatenHochwasser- schäden in Oberbayern auf 5592833 Mark, in Niederbayern auf 2515292 Mk., in der Oberpfalz auf 21 901 Mk., in Schwaben auf27 480Mk., zusammen auf 8157506 Mk. An Unterstützungen sind begutachtet für Oberbayern 3 373926 Mark, Niederbayern 1 775310 Mk., Oberpfalz 18859 Mk. Schwaben 15 690Mk., zusammen 5183 785 Mk. Dazu kommt noch ein Gesamtschaden der Distrikte von 555 781 Mk. und der Gemeinden von 3 504 411 Mk. Im ganzen ist der Schaden also mit 12 217 698 Mk. erhoben. Dem gegenüber sieht die Notstandsvorlage Unterstützungen von 5 650 000 Mk. vor. Davon sollen bis zu 3 Millionen Mk. nicht rückzahlbare Zuschüsse, der Rest unverzinsliche oder verzinsliche Darlehen sein._______________________________________________ Ausland. Antwerpen, 8. November. In den hiesigen Kirchen werden öffentliche Gebete abgehalten, um von Gott den Sieg für die Buren zu erflehen. Drei Pfarrer hielten Ansprachen, worin sie den südafrikanischen Krieg mit dem Kampf zwischen dem Riesen Goliath und David verglichen. Paris, 8. November. Man erwartet mit großer Spannung das Gutachten der Kammer über den Antrag betreffend Verfolgung des Generals Mercier, über welchen sich die Kammer in den ersten Tagen auszusprechen haben wird. Die Beantwortung des Antrages war vom Ministerium Dupuy bis nach Erledigung des Dreyfus- Prozesses vertagt worden. Paris, 8. November. Wie nunmehr feststeht, werden 25 bis 30 Verhandlungstage für die K o m p l o t t s - A f f a i r e notwendig sein. Es sind im ganzen 500 Zeugen geladen. 30 Anwälte haben Verteidigungsreden zu halten. Der Prozeß wird daher nicht vor Weihnachten beendet sein. Paris, 8. November. Der Marineminister hat den Vorschlag der Vereinigung der französischen Frauen betreffs Ausstattung eines Hospitalschiffes zu Kriegszeiten angenommen. Paris, 8. November. Die Offiziere, welche vor einigen Tagen in Castres Straßenkundgebungen veranstalteten, sind mit 60 Tagen Festungshaft bestraft worden. London, 8. November. Das Kriegsamt beschloß, den Familien der einberufenen Reservisten außer den gesetzlichen Zuschüssen auch noch Zuweisungen in der Höhe des halben Soldes zu machen. New York, 8. November. Gestern trafen hier 150 D e u 1 s ch e aus Transvaal ein. Dieselben hoben die große Kriegslust der Buren hervor und drückten die Zuversicht eines schließlichen Sieges derselben aus. NewYork, 8. November. Die gestrigen Wahlen in zwölf Staaten der Union ergeben, daß das Volk durchaus unzufrieden mit Mac Kinleys Blut- und Eisenpolitik ist. Obgleich seine Partei einen schweren Schlag erlitten hat, ist doch nicht an ein Aufgeben der Philippinen zu denken, weil die Demokraten für ein Protektorat mit Selbstverwaltung der Filipinos sind. Mac Kinleys nächstjährige Kandidatur hat einen heftigen Stoß erhalten, da Ohio nur knapp republikanisch, während Bryan jetzt unbestreitbar der alleinige Führer der Demokratie ist, nachdem Nebraska sich mit großer Mehrheit für ihn erklärt hat, Pennsylvania, Iowa und Massachussetts weisen ein stark reduziertes republikanisches Votum auf, während Maryland und Kentucky wieder demokratisch sind.___________________________ Vermischtes. * Bamberg, 6. November. Ivo, „Einsiedelmann" vom Staffelberg, hat Sehnsucht nach den Bergen seiner Heimat überkommen und das Klostergebäude der Barmherzigen Brüder in Gromsdorf, wo er zwar liebevolle Aufnahme gefunden hatte, aber sich nie recht heimisch fühlen konnte, wieder verlassen. Am liebsten wäre er wieder in seine Klause auf den Staffelberg zurückgekehrt, um allda das Ende ferner Tage zu erwarten; da dies aber aus verschiedenen Gründen nicht angeht, hat er in der Nähe des Staffelbergs in seinem Geburtsorte Oberleiterbach bei einem Vetter Wohnung genommen. Ivo hat zwar nie den Nimbus verdient, der ihm durch Scheffels Lied geworden, aber immerhin war er eine vielbekannte Persönlichkeit. * Ludwigshafen, 6. November. Der elektrische Motorwagen überfuhr heute nachmittag auf der Ludwigstraße einen 2»/,jährigen Knaben. Der Kopf wurde dem Kleinen vom Rumpfe getrennt. Angesichts dieses Unglücksfalles sammelte sich eine große Menschenmenge an, die das Weiterfahren des Wagens verhindern wollte. Erst nachdem Gendarmerie und Polizei energisch auftraten, zerstreute sich die erregte Menge. * Elberfeld, 7. November. In der Militärbefreiungsangelegenheit, die schon seit langer Zeit schwebt, sind neuerdings wieder zwei Verhaftungen vorgenommen worden. Es wurden festgenommen der Sohn eines Fabrikanten aus Höhscheid und ein Kaufmann aus Elberfeld. *Berlin, 7. November. Zu Unrecht in den Listen der Sittenpolizei geführt worden, ist längere Zeit hindurch die Tochter eines in der Königgrätzer Straße wohnhaften Beamten, ein durchaus ehrenwertes Mädchen. Die höchst absonderliche Thatsache ist lediglich durch einen Zufall bekannt geworden; eine Dirne hatte sich des Namens und der Adresse der jungen Dame bedient, die so, ganz ohne ihr Zuthun in einen höchst peinlichen Verdacht gekommen ist. Folgende Einzelheiten sind zu dem Vorfall, der zweifellos nicht geringes Aufsehen erregen wird, zu berichten: Bei dem in der Königgrätzer Straße 122 wohnenden Hauswart der Militär-Pensionsanstalt B. erschien vor kurzem eine barmherzige Schwester, um bei der Tochter des B. Besserungsversuche anzustellen. Hierdurch erfuhren die B'schen Eheleute zu ihrer nicht geringen Ueber- raschung und Bestürzung die Thatsache, daß ihre älteste Tochter unter sittenpolizeilicher Kontrole gestellt worden war, wiewohl die junge Dame als hochachtbar allgemein bekannt ist, und fast nie ohne Begleitung ihrer Eltern auszugehen pflegte. Die sofort angestellten polizeilichen Recherchen ergaben, daß Frl. B. gegenüber ein ganz nichtswürdiger Streich verübt worden war. Eine Dirne, namens Hedwig Hübner, hatte sich den Namen der B. beigelegt und sich desselben bei ihren regelmäßigen polizeilichen Gestellungen bedient; nur durch den Umstaad. daß sie einmal die Stellungsfrist versäumte, und daß deshalb zunächst die Schwester die vermeintlich Gefallene aufsuchte, wurde der Betrug entdeckt Die Hübner, die ermittelt und festgenommen ist, gab an, daß sie die falsche Eintragung veranlaßt habe, um sich an Frl B. zu rächen Die H., deren Vater ebenfalls an der Militärpensionsanstalt angestellt ist, ist eine Spielkameradin der B. Die Jugendfreundin hatte sich jedoch von dem leichtsinnig gewordenen Mädchen zurückgezogen. Die H. mußte das Elternhaus verlassen und hat sich dann verschiedentlich in Berlin und außerhalb umhergetrieben. Es liegt der Verdacht vor, daß die nunmehr Verhaftete sich w.iterhin der Namen zweier anderer jungen Mädchen bedient und diese ebenfalls zu Unrecht unter polzeiliche Kontrole gebracht hat. Gegen die raffinierte Person wird Anklage wegen Urkundenfälschung, Führung falscher Namen, Verleumdung usw. erhoben werden. * Berlin, 8. November. An den Fall Grünenthal erinnert eine Affaire, welche augenblicklich die hiesige Kriminalpolizei in außerordentlichem Maße beschäftigt. Auf dem Jerusalemer Kirchhofe wurden von einem dort seit Jahren beschäftigten Arbeiter namens Friedrich Bollmann 4000 Mark in Gold gefunden. Derselbe, bei einer Witwe, Frau L., Bergmannstraße 15, wohnhaft, trug den Fund nach Hause und versteckte ihn in seinem Koffer. Und während er diesen Schatz geborgen glaubte, erschien bei seiner Wohnungsgeberin gestern nachmittag ein Herr, der sich als Kriminalbeamter ausgab, den Koffer Bollmanns mit einem Beile aufsprengte und das im Koffer in einem Beutel liegende Gold mit sich nahm. Dieser Unbekannte, welcher zweifellos mit einem schweren Verbrecher, der das Gold auf dem Friedhof ausgegraben hat, identisch, und auf überaus raffinierte Art wieder in den Besitz desselben gelangt ist, dürfte bereits das Weite gewonnen haben. * Hamburg, 8. November. Der Telegraphist Dickmann ist vergangene Nacht auf dem Rangierbahnhofe am Rothenburgsort, als er neben der Weiche stand, von dem Nangier- zug totgefahren worden. * Hamburg, 6. November. Eine fiftirte Hinrichtung. Die auf gestern angefetzte Hinrichtung des Raubmörders Fischer in Hamburg ist laut Beschluß des Hanseatischen Oberlandesgerichts einstweilen sistier: worden. Da das Gerüst für die Guillotine bereits auf dem Hof des Unterfuchungsgefängnisfes aufgebaut worden war, wurde nach dem Beschluß des Oberlandesgerichts sofort mit dem Wiederabbruch begonnen. Dieser Fall, daß nämlich das Schaffst wenige Stunden vor der Hinrichtung wieder abgebrochen wird, dürfte in der Kriminalstatistik wohl einzig dastehen. Der Verteidiger des zum Tode Verurteilten hat nämlich am Samstag in Bergedorf die Pfandleiherin Frau Jung ausfindig gemacht, die äußerst wichtige Aussagen zu gunsten Fischers gemacht hat. Von dem Ergebnis der weiteren Ermittlungen wird es abhüngen, ob eine neue Verhandlung anberaumt werden wird oder nicht. * Dresden, 7. November. Karl Ueberhorst, ein verdienter Oberregisseur der Hofoper, ist hier gestorben. ♦ Leipzig, 7. November. Eine Versammlung von 800 Theaterfreunden richtete unter Anführung zahlreicher Mißstände bei der jetzigen Theaterleitung eine Resolution an die Stadtverordneten, welche eine Neuausschreibung der Pacht befürwortet. * Hoyerswerda, 7. November. Aus dem Pastorhause zu Kroppen wurden dreißigtaufend Mark Kirchen- nnd Schulgelder, bestehend aus Wertpapieren und Sparkassenbüchern gestohlen. * Kalau, 7. November. (Ein Raubmord). Am Samstag nachmittag ist in der zur Stadt Kalau gehörigen Altnauer Dominialforft ein Raubmord versucht worden. Der in den Kiesschüchten Buchwäldchen beschäftigte Schacht- meister Neumann wollte sich zwecks Auszahlung des Lohnes nach der Arbeitsstelle begeben, als er an der Kreuzungs- stelle der alten Poststraße von einem unbekannten Manne begrüßt wurde. Dieser erkundigte sich nach seinem Befinden und fragte schließlich, ob er ihm nicht 100 Mark wechseln könne, was Neumann jedoch mit dem Bemerken ablehnte daß er kein Geld bei sich habe. Der Fremde folgte trotzdem dem Neumann, belästigte ihn mit Redensarten und griff ihn schließlich thätlich an. Neumann zog sofort feinen geladenen Revolver, erhielt jedoch von dem Thüter mehrere Messerstiche in Rücken, Kopf und Brust, außerdem wurde Neumann durch fünf bis sieben Revolverschüsse, welche der Unmensch teils aus feinem, teils aus dem Revolver seines Opfers, welchen er ihm entrissen, abgab, tätlich verletzt unb seines Barbestandes von 300 Mk. in Kourant beraubt. Die in kurzer Entfernung beschäftigten städtischen Forstarbeiter liefen, durch die Hilferufe und die Schüsse aufmerksam gemacht, hinzu, vermochten jedoch nicht den Thüter, der eiligst daS Weite suchte, zu fassen. Neumann liegt jetzt hoffnungslos darnieder. Der Mörder, ein Mann von etwa 25 bis 26 Jahren, mit rasiertem Gesicht, ist von kräftiger Statur. Er trug Helle Mütze, Helles Jaquet und eine graue Hose. * Au8 der Oberlaufitz, 7. November. Von einem Hirsch zerfleischt. Der Häusler Kruhl aus Ullersdorf bei Jänkendorf in der Oberlausitz begab sich dieser Tage nach dem dortigen Hirschpark, um die Hirsche zu füttern. Als er sich wieder entfernen wollte, wurde er von einem ausnehmend starken Husche verfolgt und schließlich angefallen, wobei dem Aermsten nicht nur das Gesicht vollständig zerfleischt, sondern ihm auch die ganze rechte Seite des Körpers in schrecklicher Weise verwundet wurde. Dem schon bejahrten Manne, welchem die Kleider in Fetzen vom Leibe hingen, gelang es Unter den größten Anstrengungen, zum Teil auf Händen und Füßen kriechend, sich aus dem Bereiche des wütenden Tieres nach einem nahegelegenen Fußsteig zu schleppen, wo ihn nach Verlauf von etwa drei Stunden eine des Weges kommende Frau in bewußtlosem Zustande auffand. Der Schwerverletzte wurde mittels Fuhrwerks nach seiner Wohnung geschafft, doch konnte ihm ein sofort herbeigerufener Arzt keine Hilfe mehr brihgen; schon am anderen Morgen gab er unter den fürchterlichsten Qualen seinen Geist auf. * Wien, 6. November Bei dem heutigen Nennen in der Freudenau stürzte der bekannte Jockey Georges Rum bild so unglücklich, daß er bewußtlos ins Krankenhaus geschafft wurde, wo er infolge des erlittenen Schädelbruchs alsbald verstarb. * Sosnowice, 7. November. Bei der Station Jendo- zejow stießen infolge falscher Weichenstellung zwei Güterzüge zusammen, wobei beide Zugführer und ein Heizer schwer verwundet wurden; eine Frau wurde getötet. * Budapest, 7. November. In Kr assova im Krasso- Szörenyer Komitat gruben die abergläubigen rumänischen Bauern, um die Weiterverbreitung der Diphtheritis zu verhindern, auf dem Friedhöfe 30 Leichen aus, zerstückelten diese und vergruben sie wieder. Die Gendarmerie hat bisher 16 Verhaftungen vorgenommen. • London, 7. November. Nach den jetzt vorliegenden Details war die kurz gemeldete Katastrophe auf dem Truppenschiff „Rapidan", welches am Donnerstag aus Liverpool nach dem Kap abging und in einen Sturm geriet, furchtbar, es hatte 260 Mann und 380 Pferde an Bord. Das Schiff wurde Plötzlich seitwärts von dem Orkan getroffen und neigte sich bis zu 45 Grad. Die Pferde wurden gegen die Querbalken vor den Verschlügen geworfen. Die Querbalken zerbrachen, und die Pferde rollten das schräge Verdeck hinab. Die Szene war unbeschreiblich. Viele Pferde wurden sofort getötet, andere schwer verletzt. Das ganze Verdeck bildete eine tobende Masse verzweifelt um sich schlagender, in Totesangst schreiender Pferde. Die Mannschaft eilte zu Hilfe, konnte aber wenig thun; erst nach langer Zeit wurde die Ordnung hergestellt. 137 Pferde waren sofort tot, und der Gesamtverlust mit denen, die getötet werden mußten, beträgt 235. Der „Rapidan", welcher Holyhead anlief, ist in Birkenhead in Dock genommen worden, um repariert zu werden. Leute wurden nicht verletzt. * Madrid, 7. November. In demselben Expreß- Zuge, in welchem Prinz Albrecht von Preußen und sein Gefolge aus Frankreich hier eintraf, wurde ein verwegener Raubanfall verübt. In einem Schlafwagen, in welchem die Kortesmitglieder Mendez Vigo und der Herzog von Baena mit ihren Frauen aus San Sebastian nach Madrid zurückkehrten, drang gegen 2 Uhr früh, zwischen den Bahnhöfen von Medina del Campo und Ars- valo, ein schlecht gekleidetes, mit einem großen Messer bewaffnetes Individuum ein und schickte sich an, dem schlafenden Herzog die Waffe, in den Leib zu stoßen, als Mendez Vigo, der glücklicherweise wach war, seiner ansichtig wurde, auf ihn losstürzte und ihn entwaffnete. Der Herzog erwachte auch aus das Geschrei seines Reisegefährten und half den Verbrecher festhalten. Da es in den spanischen Zügen, trotz allen gesetzlichen Vorschriften, keine Alarmzeichen gibt, fo mußten beide Reifenden den Verbrecher über eine Stunde lang, bis der Zug in Arevalo hielt, festhalten, zum großen Schrecken der mitreisenden Damen. Der Räuber suchte verschiedene Male sich loszumachen und drohte anfangs, vier Spießgesellen von ihm befänden sich im Zug und würden gleich herein- kommen, um alle Insassen des Wagens niederzumachen, wenn man ihn nicht laufen lasse. In Arovalo angelangt, riefen die betreffenden Reisenden den Bahnhofsvorsteher und zwei Gendarmen, dem sie den Verbrecher übergaben; die Gendarmen benahmen sich aber so ungeschickt, daß der Verbrecher ihnen entwischte und zur Stunde noch nicht wieder eingefangen worden ist. Es mußten noch andere Verbrecher im Zuge reifen, denn aus einem anderen Schlafwagen war ein Handkoffer mit Juwelen verschwunden. Herren-, Knaben- und- Kinder-Garderobe. Spezialität: Kinder-Anzüge. Anfertigung nach Maaei in eigener Werkstätte. 7640 Markus Bauer 11 Kirchenplatz 11 gegenüber der Stadtkirche. gegenüber der Stadtkirche. >225 M sichtbarer Mohren str. k:w16omk. 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I. soll die Chrift- bescheruug für die Kinder unserer Anstalt startstnoen. Wir haben für 230 Kinder die Bescherung herzurichten und den We hnachtstisch nut Gaben za decken. Um die» zu können, wenden wir uns wi der an die Liebe und den wohlwollenden Sinn der Freunde unserer Anstalt und ihrer Kinder und bitten, uns Gaben an Kle dungSstücken, Stoffen, Garn u. bergt, besonders ab r auch an Geld, das uns die gleichmäßigste Bescherung für unsere Kleinen ermöglicht, zuwenden zu wollen. Eine Lifte zur Erhebung von Beit ägen wird nicht herumgegeben. V.elmehr bitten wir, die uns zugkdachtm Gaben recht bald an eine der nachbenannten Vorstar.dsdamen gelangen zu laffen: Frl. Amalie Bansa, Dtezstraße 15; Frau Dr. Brüel, Moltkestraße 3; Frau Amtsgerichtsrat Gebhardt, Bergstraße 3; Frau Rechtsanwalt Grünewald, Liebig- straße 21; Frau RechnungSrat Kalbfleisch, Ludwigstraße 7; Fcl. Emilie Langermann, Süvanlage2l; Frau Pfarrer Naumann, Südanlage 8; Frau Luise Ottens, Bismarckstraße 11; Frl. 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