f8l0h H«wMq(u( In iten 'r6l> und Knaben Nachfolge, *X Imheuser irrenmoden M ritfmi m rnStrilkM! O WM attisch. chveitzftiken ckumM Pt und SchW. 066660» w irp/ai Stationen (Uw1 Friedberg, I// Ltz, Mda, i! Gedern, & 1 len nnd ab? ] rBieberth^ .dition des Gic lan kann auc^ i bezogen werde: e*ee* iv. IU.?- 1W» 5 ?*. iB ' >p Ulf \K 1^ «* 19' ä Deft- 6lä ClytaiglWl6" gjrtnc ' bW66, N--L' ti». S«. ittrf-f”' MÄi» etfti.io gt^MlO Amtlich erEeil. Bekanntmachung. N itrefi end: Vorschriften über den Gebrauch von Bierdruck- Borrichtungen. Judem wir das nachstehende Reglement wiederholt zur Amtlichen Kenntnis bringen, fügen wir an, daß dasselbe mit Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung ^rofjlj Ministeriums des Innern vom 25. April d. I. ui Abschnitt II, Ziffer 6, den durch Sperrdruck hervor- •3 Ebenen Zusatz erhalten hat. Gießen, den 6. Mai 1899. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Reglement, «e» Gebrauch von Bierdruckvorrichtuugerr (Bier- presfionerr, Bierpumpeu) betreffend. Nmf Grund des Artikels 78 des Gesetzes, betreffend b »s iwre Verwaltung und die Vertretung der Kreise und on Provinzen vom 12. Juni 1874, werden unter Zustimmung d ^Kn isausschusses und mit Genehmigung Großherzoglichen ^Linisti riums des Innern und der Justiz vom 27. Nov. 1888 ZU Nr. M. I. 27525 über die Einrichtung und die Rein- ^'K llung; der Bierdruckapparate (Bierpressionen, Bierpumpen) fÜR den Kreis Gießen die nachstehenden Vorschriften erlassen: l.l Kimrichtuug der Bierdruckvorrichtrrugeu (Bier- Pressioueu, Bierpumpeu). Bei dem gewerbsmäßigen Ausschank von Bier dürfen Qmckvvrrichtungen nur dann verwendet werden, wenn ihre Einrichtung folgenden Voraussetzungen entspricht: 1. Die Leitungsröhren für Bier müssen aus reinem •tat tti 100 Gewichtsteilen nicht mehr als 1 Teil Blei erctjultcnben Zinn oder aus Glas hergestellt sein und einen Durchmesser von nicht weniger als 1 Zentimeter haben. Das in das Faß einzusteckende Steigrohr des sogen. Sdchhahns muß aus beiderseits gutverzinntem Messing beifldjem, und der Kopf des Stechhahns muß auf der Innen< flache gut verzinnt sein. 2. Besteht die Rohrleitung aus Zinn, so ist zur Be- n,Mutig der Reinheit an geeigneter Stelle ein Glasrohr Denn gleicher Weite und nicht weniger als 0,5 Meter Länge oblet ein von der Polizeibehörde bezüglich seiner Einrichtung zuji genehmigender polizeilich plombierter sogen. Kontrollhahn ennZschalten. Das Glasrohr muß an beiden Enden in eine zweimal reHivinkelig nach oben bezw. unten gebogene, auf der Jnnen- fe- itt gut verzinnte Messinghülse befestigt und durch Gewind- veiHluß mit dem Leitungsrohr verbunden sein. 3. Als Druckmittel darf nur reine atmosphärische Luft, ßdM reine gasförmige oder flüssige Kohlensäure verwendet Wertteil. 4. Bei Verwendung von Luft, muß diese aus dem Fcheiin und zwar von einem Ort zugeführt werden, welcher wnNcftemS 5 Meter über dem Erdboden und ebensoweit vom Ab orten, Dungstätten, Pfuhlgruben und dergleichen ent« feiitnl ist, so daß eine Verunreinigung der Luft durch gesund- he iLiih'idliche Gase nicht zu befürchten ist. 5. Die zur Zuführung der Luft dienenden Röhren Ibim aus Metall oder, sofern sie unter Dach verlaufen, auas schwarzem Kautschuk bestehen. Das Luftrohr muß so to o fintiert fein, daß es gegen das Eindringen von Schmutz geMrrl ist. Der Trichter ist zum Zweck der Luftfiltration mhit: iogen. Salieylsänrewatte locker auszufüllen. 6. Zur Verhinderung der Einführung von Schmieröl im ten Windkessel ist zwischen diesem und der Luftpumpe enn Oelfänger anzubringen. Der Oelfänger sowie der Wind- kesrsfl müssen mit einer Vorrichtung versehen sein, durch weeffy fie leicht gereinigt werden können. 1. Im Spundaufsatz des Stechhahns oder in dem an dittsv angrenzenden Teil des Luftleitungsrohres ist zur Ver- hiMnu ng des Uebertretens von Bier oder Bierschleim in de» Wundkessel ein sogen. Rückschlagventil einzulegen. 8. Bei Verwendung von gasförmiger oder flüssiger Kobhliils jure ist mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der- tttfiiyr Vorrichtungen bezüglich der Einrichtung und der R'Wziang ^s Gases in jedem einzelnen Fall auf Grund eirvei sachverständigen Gutachtens polizeiliche Genehmigung zu« mviirken. Zum Zweck der Druckregulierung ist in der Nähe der Ausschankstelle eine Druckmesser (Manometer, Indikator) anzubringen. Der Druck in der Bierdruckvorrichtung darf 1% Atmosphären Ueberdruck nicht überschreiten. II. Reinhaltung der Bierdruckvorrichtuug. 1. Alle Teile der Bierdruckvorrichtung sind stets sorgfältig reinzuhalten. 2. Die Bierleitungsröhren müssen in der Regel allwöchentlich mit einer, in 100 Gewichtsteilen Wasser, 1/3 bis 1 Gewichtsteil Aetznatron (50 bezw. 100 kg Aetznatron in 10 Liter Wasser) gelöst enthaltenden Lauge gereinigt werden. Die Reinigung wird am besten in der Weise ausgeführt, daß die Aetznatronlauge in ein im Innern nicht ver- pichtes Faß gefüllt und nach dem Aufsetzen des Stechhahns mittelst der Druckpumpe in die Rohrleitung eingepreßt wird. Nachdem die Lauge einige Minuten in der Rohrleitung gestanden hat, wird die übrige Lauge so lange nachgepreßt, bis sie am Zapfhahn klar abläuft. Zum Auffangen der ablaufenden Lauge werden am besten hölzerne oder eiserne, jedenfalls nicht lakierte oder emaillierte Gefäße verwendet. Unmittelbar nach dem Durchpressen der Natronlauge ist die Rohrleitung mit reinem Wasser ebenfalls mit der Druckpumpe so lange nachzuspülen, bis dieses ganz klar ausfließt und rotes Lakmuspapier nicht mehr blau färbt. 3. Bei Anwendung von atmosphärischer Luft als Druckmittel ist der Oelfänger und Windkessel mindestens einmal im Monat einer durchgreifenden Reinigung zu unterziehen. Ist an dem Windkessel eine Vorrichtung angebracht, durch welche in demselben Übergerissenes Schmieröl oder Bier abgelassen und die Beschaffenheit der aus dem Windkessel ausströmenden Luft beurteilt werden kann (etwa ein dicht über dem Boden des Windkessels eingelassener Hahn), so genügt es, die Reinigung des Windkessels alle 3 Monate vorzunehmen. 4. Vorschriften über die Reinhaltung der Bierdruckvorrichtung bei Verwendung von gasförmiger oder flüssiger Kohlensäure als Druckmittel werden je nach der Einrichtung bei der unter I, Ziffer 8 zu erwirkenden Genehmigung von der Polizeibehörde erteilt. 5. Ueber die Reinhaltung der Bierdruckvorrichtung hat deren Besitzer ein Kontrollbuch zu führen, über dessen Einrichtung das zuständige Kreisamt zu bestimmen hat. 6. Die Reinigung der Bierdruckvorrichtung ist dem Wirt zwar selbst überlassen, indessen ist die Polizeibehörde befugt, die Beschaffenheit der Bierdruckvorrichtung einer fachmännischen Kontrolle jederzeit zu unterwerfen, derenKosten der Besitzer zu tragen hat. Wird hierbei die Bierdruckvorrichtung in ordnungswidrigem Zustand befunden, so kann die Polizeibehörde die ordnungsmäßige Herrichtung auf Kosten des Besitzers anordnen. III. Strafbestimmungen. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden, soweit sie nicht unter die Reichsgesetze vom 25. Juni 1887, den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen betreffend oder vom 14. Mai 1879, den Verkehr mit Nahrungsmitteln rc. betreffend, fallen, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. bestraft. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen kann dem Wirt die weitere Benutzung einer Bierdruckvorrichtung untersagt werden. IV. Schluhbestimmuugeu. Die vorstehenden Vorschriften treten 3 Monate nach dem Tage der Bekanntmachung im Kreisblatt an Stelle des hierdurch aufgehobenen Reglements vom 26. April 1882 in Kraft. Bestehende Bierdruckvorrichtungen, welche in der einen oder andern Beziehung den vorstehenden Vorschriften nicht entsprechen, müssen bis dahin außer Gebrauch gesetzt oder vorschriftsmäßig abgeändert sein. Gießen, den 2. Dezember 1888. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. Bekanntmachung. Der Landes-Pferdezucht-Verein veranstaltet am Sonntag, dem 14. Mai d. Js., in Alsfeld eine Versammlung und Fohlenschau mit Prämiierung. Besitzer (auch Nichtmitglieder) von drei- und zweijährigen, aus gekörten und nicht gekörten Stuten gefallenen Hengst-, Stut- und Wallachfohlen werden ersucht, ihre Fohlen nachmittags 31/, Uhr auf dem Biehmarktplatz (sogen. Lindenplatz) der Prämiierungskommisfion vorzuführe«. An Preisen sind vorgesehen: 1. Ehrenpreise der Stadt Alsfeld: a. für ein dreijähriges Fohlendem Ehrenpreis von 30 Mk. Wert, b. für ein zweijähriges Fohlen ein Ehrenpreis von 20 Mk. Wert. 2. Preise des landwirtschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen: a. für ein dreijähriges Fohlen ein erster Preis mit 50 Mk., b. für ein zweijähriges Fohlen ein erster Preis mit 50 Mk. 3. Preise des landwirtschaftlichen Bezirksvereins Alsfeld: a. für ein dreijähriges Fohlen ein erster Preis mit 30 Mk., b. für ein zweijähriges Fohlen ein zweiter Preis mit 20 Mk. 4. Preise des Landes-Pferdezucht-BereinS: a. für dreijährige Fohlen: ein erster Preis mit 40 Mk., „ zweiter „ „ 30 „ „ dritter „ „ 25 „ drei vierte Preise ä 15 Mk. — 45 Mk. b. für zweijährige Fohlen: ein erster Preis mit 30 Mk., „ zweiter „ „ 25 „ „ dritter „ „ 20 „ drei vierte Preise ä, 10 Mk. ----- 30 Mk. Nach der Prämiierung, im Gasthof zur Krone: Vortrag des Herrn Kreisveterinärarztes Zinßer in Alsfeld über: „Behandlung der trächtigen Stute und Fohlen-Aufzucht". Die Mitglieder und Freunde des Landes-Pferdezucht- Vereins werden zum Besuche unserer Veranstaltung höflichst eingeladen. Darmstadt, den 3. Mai 1899. Für den Vorstand: v. Westerweller. Naegels. Anmerkung. Punkt 2 Uhr: Gemeinschaftliches Mittagessen in der „Krone" (trockenes Gedeck 2 MkZ. Anmeldungen hierzu ersuchen wir zwei Tage vorher an Herrn Guntrum, „3ur Krone" in Alsfeld, zu richten. Höerhesstscher Höstöauverein. WereiusbezirL Hieße». Arn Dienstag dem 16. Mai, nachmittags 3 Uhr, findet in Langd im Gasthaus von Otto Ronthaler daselbst eine Versammlung statt, in welcher der Geschäftsführer des Vereins, Herr K. Reichelt, Lehrer an der Großh. Obstbauschule in Friedberg, einen Vortrag über „Die wichtigsten Obstbaumschädlinge mit besonderer Berücksichtigung des Frostnachtspanners" halten wird. Die Mitglieder des Vereins sowie sonstige Interessenten werden hierzu freundlichst eingeladen. Gießen, den 8. Mai 1899. Der Vorsitzende des Vereinsbezirks Gießen des Oberheff. Obstbauvereins. Frhr. Schenck. Gießen, den 8. Mai 1899. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien von Langd, Rabertshausen und Rodheim. Obige Versammlung wollen Sie in Ihren Gemeinden im Interesse der Einwohner ortsüblich bekannt machen. I. V.: Frhr. Schenck. Bekanntmachung. Samstag den 13. Mai, abends 8 Uhr, findet in Langsdorf, in der Wirtschaft des Adam Roth I. ein Vortrag des Großh. Landwirtschaftslehrers Andrae von Büdingen über „Aufzucht des Simmenthaler Rindviehs und Anlage von Tummelplätzen für dasselbe" statt, zu welchem alle Einwohner Langsdorfs und der Umgebung eingeladen sind. Die Großh. Bürgermeister von Langsdorf, Lich. Hungen und der Nachbarorte werden um Bekanntmachung im Orte ersucht. Gießen, am 3. Mai 1899. Der Direktor des landw. Bezirksvereins. v. Bechtold. ilt. 109 Erstes Blatt. Mittwoch den 10. Mai 1899 Hieß euer Anzeiger Henerat-Unzeiger Nezug5,reiL vierteljährlich 2 Mark 20 Pf,, monatlich 75 Pfß. mit Bringerlohn. Brnobmt Doe Anzeigen zo der nachmittags fflr den f-iljmben Tag erscheinenden Nummer bis vor«. 10 Uhr. Bei Postbezug 2 Mark 50 Pf,, vierteljährlich «flf Anzeigen-BermittlungSstellen bei In- und Auilmcko» nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgeh». ft scheint täglich ui Ausnahme deS Montags. Die Gießener -lmtttenö titter bflben dem Anzeiger vthekttUch viermal beigelegt. Aints- und Anzeigeblatt für den Kwü Gieren. AN aktion, Expedition und Druckerei: Kchntstrahe Nr. 7. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Matter für hessische UolKsKunde. ■---------... Adresse für Depeschen: Anzeiger chietz«. Fernsprecher Pr. 51. Zur Steuerreform schreibt der „Darmft. Tägl. Anz.": Die Verhandlung über die Steuerreform, welche zu einer Generaldebatte von sechs vollen Arbeitstage» geführt, ist vorerst vertagt. Der Grundgedanke, wie er sich in der Abänderung des Einkommensteuergesetzes und der Vermögenssteuer ausfpricht, die Ueberweisung der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuern) an die Gemeinden zum Ziele hat, wurde von niemanden angefochten. Der Ersatz des Ausfalles an der direkten Steuer (durch Wegfall der Grund- und Gewerbesteuer, sowie der Kapitalrentensteuer) durch eine Reihe anderer Steuerquellen, wie Klassenlotterie — welcher nur von sozialdemokratischer Seite widersprochen wurde — Hundesteuer, Erhöhung des Administrationsstempels fand, wenn auch mit innerlichem vielfachem Widerstreben, doch schließlich keinen Widerspruch. Auch die Bedenken über die nicht gewährleistete Sicherheit der Unterlagen eines so bedeutenden Reformwerkes und über die unvermittelte Raschheit dieses gewaltigen Schrittes wurden zurückgedrängt. Es kann wohl gesagt werden, daß kaum jemals die gesamte Kammer einem Steuerreformwerke sympathischer gegenüberstanden und sich in diesem Sinne durchweg geäußert hat, als bei dieser Gelegenheit. Allein ein Baustein dieses Steuergebäudes wurde, wie vorauszusehen war, ein gewaltiger Stein des Anstoßes, auf welchen sich auch die ganze Aufmerksamkeit und die ganze Verhandlung fast ausschließlich vereinigte, das war die „Weinsteuer"; dies umsomehr, als die Großh. Staatsregierung in Wort und Schrift diesen Baustein als den unersetzlichen, notwendigen Schlußstein in und außerhalb der Kammer bezeichnet hatte und mit demselben das ganze Gebäude als fallend hingestellt worden war. Die Gründe für und gegen die Weinsteuer sollen hier nicht erörtert werden. Genug, die Kammer hat sich in ihrer Mehrheit gegen die Weinsteuer, trotz dieses ihr von der Regierung beigelegten Charakters ausgesprochen. Es schien hie und da aufzufallen, daß die Kammer nicht auf den von den Vertretern der Regierung vorgeschlagenen Weg der Vertagung der weiteren Verhandlung, um ihr die Möglichkeit weiterer Erwägungen über etwaige Ersatzmittel zu gewähren, eingegangen ist und dem Antrag Ulrich, sofort mit der Verhandlung über die Weinsteuer zu beginnen, folgte, auch den von einer großen Anzahl Mitglieder aller Parteien gestellten Antrag, in un- zweideutigerMeise die Weinfteuer sofort zu Falle zu bringen, in ihrer Mehrheit annahm. Allein nach der ganzen durch die sechstägige Verhandlung geschaffenen Sachlage mußte es wirklich als eine Erlösung für alle Teile betrachtet werden, wenn endlich über die Weinsteuer die Kammer zur entscheidenden Abstimmung kam. Was hätte Aussetzung helfen sollen? Wohl mag der mögliche Umfall einzelner Kammermitglieder in Aussicht genommen worden sein. Allein umsomehr hätte dies der Mehrheit, welche die Weinsteuer nicht wollte, Anlaß zu sofortiger Entscheidung geben müssen. Und die erwähnte Möglichkeit war denn doch auch eine sehr zweifelhafte, das Beispiel von Köhler-Langsdorf, bei der Abstimmung aus einem Saulus Paulus zu werden, nachzuahmen, konnte kaum weiter erwartet werden. Die Ungewißheit war jedenfalls für alle Teile das am wenigsten Geeignete Und Erwünschte. Jetzt ist die Gewißheit geschaffen und damit sichere Grundlage weiterer Erwägungen und Verhandlungen, welche hoffentlich zu gedeihlichem Ergebnis führen werden. Wie man hört, versagt die Großh. Staatsregierung die mehrfach angeregte Verschärfung der Progression in den höheren, leistungsfähigeren Einkommensteuerstufen auf das Bestimmteste, wenn später herantretende stärkere Bedürfnisse vom Staate befriedigt werden sollen, Ueberschüsse verbraucht und die voranschläglichen Bedürfnisse jetzt durch neue Steuerquellen erledigt werden müssen. Dann wird allerdings zu erwägen sein, ob derzeit diese Verschärfung 'angezeigt sei, zumal dieselbe doch überhaupt auch ihre Grenzen hat. Aber worauf kann sich denn der Blick richten? Ausgestaltung des Erbschaftssteuergesetzes liegt nahe, selbst wenn es eine Vermögensentziehung in sich schließt, zumal in demselben zugleich eine Art Kontrolle für richtige Deklaration der Einkommen der Steuerpflichtigen gefunden werden kann. Daß der Erbanfall an Kinder und Enkel ausgeschlossen wird, liegt zurzeit noch in der Sitte begründet, und auch andere Umstände drängen nicht auf diese äußerste Ausdehnung der Erbschaftssteuer. Daß der Justiz- und Administrativstempel nicht allzu scharf gegriffen werden darf, liegt in unseren kleinen und gewohnheitsmäßigen Verhältnissen begründet. Geht doch der Zug schon lange auf Minderung auch der wiederholt ermäßigten Sätze des Justiz - Stempels nebst Gebühren. Der Bogen darf hier gewiß nicht allzu sehr gespannt werden. Das Reich der indirekten Steuern ist uns im übrigen verschlossen. Das Reich hat seine Hand darauf gelegt und bedarf ihrer. Vom Reich sind Zuweisungen, durch welche die Ma- trikular-Beiträge übertroffen würden, nicht zu erwarten. Die Weinsteuer hatten wir - sie ist unwiderbringlich dahin. Dadurch wird eine gewisse Gleichheit mit den preußischen Steuergrundsätzen herbeigeführt. Die Steuerreform geht wesentlich von dem Gedanken aus, die Erwerbsthätigkeit imGroßherzogtum Hessen der in den Nachbarländern, und namentlich in Preußen, möglichst in steuerlicher Hinsicht gleichzustellen. Wie man vernimmt, ist der Gedanke einer Betriebssteuer schon wiederholt aufgetaucht, sowohl in Regierungskreisen, als unter Abgeordneten besprochen worden. Es kann hier nicht die Aufgabe sein, darüber zu entscheiden. Aber nicht unerwähnt darf bleiben, daß Preußen die Betriebssteuer seit 1891 hat. Die Betriebssteuer wäre für uns neu — in anderen Ländern, England, Elsaß-Lothringen, auch in Württemberg in gewissem Sinne, ist sie eingeführt. Wenn in Zeitungen, Agitationsblättern, in Erklärungen und Beschlüssen von Korporationen, Versammlungen auf die Leichtigkeit, den Steuerausfall anderwärts zu decken, hingewiesen worden ist, so hat sich dieser Hinweis als gänzlich verfehlt erwiesen. Ueberschüsse vom Reich, Ueberschüffe von den Eisenbahnen, 300 000 Mk. Höhererträgnisse aus den Forstdomänen haben sich als beklagenswerte Irrungen ergeben. Es bleibt uns — abgesehen von der Erbschaftssteuer, aus welcher aber auch bei höchster Spannung nicht wohl mehr als 90—100 000 Mk. entnommen werden kann, nur die Steigerung der Sätze in der Einkommensteuer mit Progression — oder eine andere Steuer. Es liegt keine Veranlassung vor, sich hier für das eine oder andere zu entscheiden. Niemand wünscht dies auch seinem Nebenmenschen. Entschieden muß aber die Frage werden — denn ohne diese Entscheidung keine Steuerreform. Und daß diese jetzt oder später kommen muß, darüber wird niemand im Zweifel sein und kann es auch nicht. Allzulange haben Schultern einen großen Teil der Steuern getragen, welche damit nicht mehr zu belasten waren. Das mobile Kapital ist an die Stelle des immobilen getreten. Es wäre ungerecht, die Produktivstände in doppelter Weise weiter zu den Staatssteuern heranzuziehen. Das kann auch beseitigt werden dadurch, daß die entsprechenden Steuern anderweit aufgebracht werden. Deutsches Reich. Darmstadt, 8. Mai. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin haben mit Prinzessin Elisabeth die schon erwähnte Reise nach England heute mittag 1 Uhr 40 Min. angeireten. Im Gefolge der Allerhöchsten Herrschaften befinden sich Schlüsseldame Freiin v. Senarclens-Grancy, Oberstallmeister Frhr. Riedesel zu Eisenbach und Mr. Wemyß. — Seine Durchlaucht Prinz Adolf und Ihre Königliche Hoheit Prinzessin Viktoria zu Schaumburg-Lippe trafen gestern vormittag zum Besuch der Allerhöchsten Herrschaften hier ein, nahmen an dem Luncheon teil und reisten im Laufe des Nachmittags nach Schloß Friedrichshof weiter. Berlin, 8. Mai. Verwendungen aus dem Reichsinvalidenfonds. In Verfolg von Beschlüssen des Reichstags ist dem Reichstag ein Gesetzentwurf wegen Verwendung von Mitteln des Reichsinvalidenfonds zugegangen. Aus dem Reichsinvalidenfonds sollen jährlich flüssig gemacht werden 600,000 Mk. für Zuschüsse zu den gesetzlichen Beihilfen der Hinterbliebenen der Kriegsteilnehmer. Ein Betrag von 400,000 Mk. soll verwandt werden, um den Unterstützungsfonds für nicht anerkannte Invaliden des Krieges von 1870/71 von 700,000 Mk. auf 1,100,000 Mk. zu erhöhen. Endlich soll ein Betrag von 1,680,000 Mk. verwandt werden, um den 1895 gestifteten Fonds zu Beihilfen an bedürftige Kriegsteilnehmer von 2,400,000 Mk. auf 4,080,000 Mk. zu erhöhen. Letzteres geschieht zu dem Zweck, um die sämtlichen 35,367 als Anwärter zu Beihilfen anerkannter Kriegsteilnehmer berücksichtigen zu können. Gegenwärtig können 13,673 Veteranen wegen beschränkter Mittel nicht berücksichtigt werden. Jnbetreff der Zuschüsse zu den gesetzlichen Beihilfen der Hinterbliebenen wird beabsichtigt, den Wittwen aus den Unterklassen eine Zulage von 120 Mk. zu gewähren. Alsdann erhält künftig die Wittwe eines Feldwebels 444 Mk., eines Unteroffiziers 372 Mk., eines Gemeinen 300 Mk. Auf diese Zuschüsse entfallen von den 600,000 Mk. 544,906 Mk. • Der Rest ist bestimmt zu Zuschüssen, durch welche die Gesamtbezüge der Wittwen von Stabsoffizieren aus öffentlichen Kassen auf jährlich 1500 Mk., der Wittwen von Hauptleuten und Leutnants auf jährlich 1200 Mk. gebracht werden. Die Wittwen von Offizieren des Beurlaubtenstandes sollen zu ihren gesetzlichen Beihilfen jährlich 300 Mk. Zuschuß erhalten. Durch diese neuen Anweisungen auf den Reichsinvalidenfonds werden die Mittel desselben um 1,680,000 Mk. jährlich überschritten, sodaß bis zum Abgang des letzten Bezugsberechtigten sich rechnungsmäßig ein Fehlbetrag ergeben würde. Die bisherigen Erfahrungen berechtigen jedoch, wie es in der Begründung heißt, zunächst noch zu der Erwartung, daß wegen .der großen Vorsicht bei der Veranschlagung der tatsächliche Fehlbetrag, wenn ein solcher überhaupt eintritt, hinter dem rechnungsmäßigen erheblich zurückbleiben wird. Breslau, 8. Mai. Das Hochwasser in Schlesien hat gestern abend bezw. heute früh in allen Flüssen Schlesiens mit Ausnahme des Bober den Höhepunkt erreicht. Ueberall fällt das Wasser langsam, aber stetig. Wie dem Breslauer „Generalanzeiger" aus Sagan gemeldet wird, steigt dort seit heute nachmittag 3 Uhr das Wasser, während es in Siegersdorf langsam fällt. In Sprottau hatte das Hochwasser in der letzten Nacht eine gefahrvolle Höhe erreicht. Die Fluten drangen des nachts in die Häuser des Stadtteils Fischerwerder ein, sodaß die Bewohner flüchten mußten. Die städtischen Promenaden und der Stadtpark sind vollständig überschwemmt, ebenso die Verbindungswege nach den südlichen Orten des Kreises, sodaß die Personenbeförderung durch Kähne erfolgen muß. Saarbrücken, 8. Mai. Auf den Kleinroffeler Gruben streiken jetzt nach Einmischung der sozialistischen Agitatoren aus Westfalen 4000 Bergleute. Dieselben fordern achtstündige Schichtendauer, eine Lohnerhöhung von 20pCt. bei einem Minimallohn von 5 Mk. für Häuer, Bildung von Arbeiterausschüssen, Einführung von Lohnbüchern und Schaffung von Badeanstalten. Die Gendarmerie der Kreise Forbach und Saarbrücken wurde hierher beordert. Zu Ausschreitungen ist es bis jetzt nicht gekommen. Stuttgart, 8. Mai. Hier traten am Montag sämtliche Möbelarbeiter in den Aus stand. Sie verlangen neunstündige Arbeitszeit und eine Lohnerhöhung von 10 v. H. Die Arbeitgeber wollen 5 v. H. zugestehen, lehnen «be- eine Verkürzung der Arbeitszeit ab. Ausland. " Wien, 8. Mai. An dem ernstlichen Vorhaben be Thuu'scheu Regierung, neue Sprachenverordnungei herauszugeben, die man, ohne ihren ungesetzlichen adwini strativen Charakter verleugnen zu können, ein vorläufigem Not-„Gesetz" zu nennen beliebt, ist nach den Prager Meld ungen kaum mehr zu zweifeln. Dieser Streich werde in des auch dann, wenn nicht der Anschluß an die vorjährige,: Thun'schen „Grundzüge" sogar eine Verschlimmerung des gegenwärtigen Zustandes erwarten ließe, der unbeugsame?, Obstruktion der deutschgesinnten Parteien und Bevölkerung begegnen, die die Verfassung nicht erdrosseln laffen. Rom, 8. Mai. lieber die weitere Behandlung der Sanmun-Frage hat der bisherige Minister des Aeußern, Admiral Canevaro, der dank seinem diplomatischen Diletta», tismus an jener Angelegenheit in der Kammer geheitert ist, einem Ausfrager einige Mitteilungen gemacht. Er sagte. Die Sanmun-Frage werde sich in friedlicher Weise ent' wickeln, und das Endergebnis werde die Erlangung einer bescheidenen Einräumung sein, die er angestrebt und vor. bereitet habe, damit sie den italienischen Schiffen als Stü^ punkt diene und damit verhindert werde, daß man Jtaliei bei der Lösung der ostasiatischen Fragen ausschließe. China, erklärte Canevaro weiter, habe bezüglich der von ihm ab. gelehnten Note der italienischen Regierung sich zu den weid gehendsten Entschuldigungen verstanden, die chinesische Regierung habe sich dahin geäußert, daß sie die Note in Erwägung ziehen werde und daß es ihr genüge zu wißen, daß Italien sich mit friedlichen Absichten nach Sanmun begebe. Mit der Landung italienischer Truppen an der Küste der Sanmun-Bai warte man, bis der neue Vertreter Italiens in Peking angekommen sei, und dann werde das neue Ministerium Pelloux thun, was es wolle. Paris, 8. Mai. In der Bevölkerung und selbst im Parlamente hat, offenbar infolge der Abspannung, welche bezüglich der Dreyfussache und aller neuen, mit btrfelben zusammenhängenden Zwischenfälle sich allmählich kundzugeben anfängt, der Rücktritt Freycinets doch nur schwache Eindruck gemacht, zumal diese Teil-Krise rasch beigdtgt worden ist. Die eigentliche Ursache des Rücktritts von Freycinet ist übrigens darin zu suchen, daß nunmehr bit Revision des Dreyfus-Prozesses feststeht, woraus sich du Notwendigkeit ergibt, die schuldigen Generale zu bestrafen; Freycinet wollte die Aufgabe seinem Nachfolger überlassen Diese Lösung der Ministerkrise findet eine abfällige Beurteilung. Uebrigens geht das Gerücht, daß im Kabinett Zwiespalt herrscht und Marineminister Lockroy vielleicht Freycinet folgen werde Den Anlaß seines Rücktrittes gäbe das Gesetz über das Kolonialheer, das dem Kriegsministerium untergeordnet wird, während Lockroy wünscht, daß bis zu einem gewiffen Maße auch das Marineministerium darüber selbständig verfüge. Sofia, 8. Mai. In Sofia wurden trotz umfassender Vorbereitungen der Opposition unter aller Ruhe und großer Teilnahme die Regierungskandidaten mit 5500 Stimmen gewählt. Lokales und UrovmMes. Gießen, 9. Mai 1899. *• Vom höheren Schulamt. Seine Königliche Hohen der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 4. 9Rai den Lehrer an der höheren Mädchenschule in Offenbach Karl Bergmann zum Lehrer an der Viktoriaschule und dem Lehrerinnen-Seminar in Darmstadt zu ernennen. ** Ernennung. Se. König!. Hoheit der Großherzvg haben Allergnädigst geruht, am 6. Mai den Steuerkontrolleur Steuerassessor Philipp Kuhl zu Mainz zum Obereinnehmerei- Assistenten bet der Obereinnehmerei Mainz, den Hanpt- steueramts-Assistenten bei dem Hauptsteueramt Mainz, Steuer- affessor David Mees, sowie den Steueraffesior Karl Meisinger aus Mainz zu Steuerkontrolleuren zu ernennen. *’ Verzeichnis der Hauptgeschworeneu für die am 5. Juni beginnenden Sitzungen des Schwurgerichts: 1. Hahn, Ph. II., Landwirt in Annerod. 2. Herbert, Wilhelm, Schuhhändler in Gießen. 3. Zur buch, Wilhelm, Kauf' mann in Gießen. 4. Heil, Karl II., Prokurist in Gießen 5. Hainer, Friedrich, Kaufmann in Gießen. 6. Eckhardt, Anton IV., Landwirt in Kirch - Göns. 7. Brücket. Konradi., Landwirt in PohsiGöns. 8. Bindewald, Friedrich, Möbelhändler in Friedberg. 9. Windecker Philipp Heinrich, Metzgermeister in Friedberg. 10. Alt > mannsperger, Phil., Rentner in Friedberg. 11. Greim Konrad, Landwirt in Reibertenrod. 12. Schmidt, Äari Heinrich, Landwirt in Romrod. 13. Mobs, WCI Jakob III., Gemeinde-Einnehmer in Nieder - Mörlen • 14. Heimburg, Karl, Rentner in Bönstadt. 15. Schneider, Johann Jakob VI., Landwirt in Ostheim. 16. Sch lenke, Karl, Gutsbesitzer in Gießen. 17. Uhrig, Georg, in Rommelhausen. 18. Wagner, Konrad, Landwirt >' Kirch Göns. 19. Pfannstiel, Karl, Gutspachter n Angenrod. 20. Müller, Johann Georg IV., Land»'' in Ober-Hörgern. 21. Jung, Karl, Landwirt in Osthe'^ 22. Flick, Heinrich, Rentner in Gießen. 23. Ihn" Hermann, Gastwirt in Lich. 24. Heil, Karl II., Baa und Oekonom in Butzbach. 25. Keil, Wilhelm 1L, wirt in Melbach. 26. Bogt, Ernst Eduard, KaustnM in Butzbach 27. Hu blitz, Heinrich Karl, Gemetnbe>mn nehmer in Trais-Horloff. 28. Fritzel, WIipP/ , geordneter in Dorheim. 29. Wießler, Hermann, Kau' mann in Butzbach. 30. Stein, Karl, Landwirt tu Breidenbach. **P.A. Mittelrheiuisches Turnfest. Unter bett Festen, welche die schöne, internationale Badestadt Wte „ ;n dieses l Zeit a Kranke s- Ä* JÄ ■? Atz Ms SÄ'* :L -bie M " *5” Uder 'jeftailiM , Mch. T»n>' ”, >«nd Md M Tksi !V,,chasftng MtJ'l ibabeiter Magistrat •gjt dach her fajone stint tingchmdt » - gtabt Witibadm > • tint Ho6 M^rg i btt FOl°tz i @tabt erfjaltei bleit ü bereits seiner W mit Herr Reichwein 'Flächengehalt von de ?tzs soll ferner eine mn 100 Meter Län Vbti Mtnxäume, Be' i xobtn us«. ist das ■ I hat. einen Entwurf ! Herrn Kunstmaler t Gerätestage mit g [i Freude rief die A tdas vom Kreistu H konnte. Darnach f «den 6, August, na ! Wiesbadener Tun k Konzerte vorgeführ i ungen der turnerisc i schäft jtattfinben. : ‘ die ^)auptfeier: not Turner unb ftimpfri Kampfgerichts im Kc 'in der Festhalle-. Er 'feier. AMhrungei ß Sonntag, den 13. i mittags von 1 Uhr i en den Bahnhöfen. > JHfltS. - 1 Uhr: "ags Z Uhr: Nch kStabübllngen. Aben "die Vereine und Mi "und Tanz aus dem । 1 ■-ÄS am Dienstag i ''«gelabert. lta9"-Drimg. @le6* ' la«»' Xe.m igeJDhntfiet bISi' " $«4 J ,u.nS«n getna^i. j trbe fIitb9lt ®r bl! k-lU» ^'d-, baiM ' beiuN bet bog i yyiMiiib’ Wen, bie fe Bett, ba§ jte bi, j, I'« genüge p« «öftesten nad| Milchet Ttibsii ■ an, bis bet neue b fei, und dann tr >vas es wolle. Möllerung und e bet AbspaniM aller neuen, mit sich allmählich tu inets doch nur Teil-Krise tusch: rfuche des » suchen, büß mim seststeht, woran* gen Generale zu (tpr nem Nachfolger ikir sindet eine «lisch! Gerücht, daß im eminifter Lockws iwk üaß seines NW :- , das dem SrieMiu^iiL ickroy toüDii M hi. Marinewi5M7 iinik. eßen, 9. Mat Seine Kömtzli^ ^t* G totynfäule « n bet W°n ' emftabt zu Hoheit der 0' MidenSieu^ hainj jumOSw^, n«« ®al”L,6 rtfteueratnt* \ bei. 6M*, ichtrmgench^ * Itl l1", * c w.. ,n in Gießen- • irch/^"ß Vindr' Hous. ■ jjjjnt tiebberg- , io,i B i>Ät, itO • z SJjHJ irob- Mer''" ehwer in ..Zchß! inBonstn ' in*1®' W J-'Ä ’Ä M c in H ft « 6. K'V ra 3w der Aohauueskirche. Vormtttags 9«/, Uhr: Pfarrer Euler. Racksten Sonntag, den 14. Mai, vormittags 8 Uhr, Christen- leyrs für die Reukonfirmrerten au8 der Johanneegemeinde. Frirvhofscapell-. Nachmittags 2 Uhr: Pfarrer Schloff er. Katholische Gemeinde. Mittwoch den 10. Mai. Nachmittags um 4% Uhr und abends um 8 Uhr: Gelegenheit zur Heu. Beichte. Donnerstag den 11. Mai. Christi Himmelfahrt. Bormittags von 6 cK* er p- 80 r» CD Ov w Ä- Ä O s Q Bin Mittwoch den 10. Mai mit einem großen Posten emaillierter Aaus- und Küchengeräte auf dem 3842 Markt in Hießen uit) verkaufe zu bekannt billigen Preisen. Henn. Bntron aus Wetzlar. 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