^hbach. Fleche Laudauer, unb N- Lauterbacher tt W billigen Preises Uagenkaun. uungsstörungen. n s-tt^Ess enthaltend, n ettffMem MnskelQeiscb. T)r 7Qge?’ well?he durch n r- Zacharias schliesst Herren Collegen kann ich orantes Selle anrathen.- - K’ht zu haben sein sollten, Apotheke in Kosten, Würzburg: Rosen. Apotheke. r Ende ist, empfehlen | Ml ! Kosmin- \ öSE Mundwasser la käuflich In Drogerien, Parfümerien, Apotheken. »SER besonderemMaasse befriedigt WNDWA55ER t unschädlich und hat er- i Wohlgeschmack. MJNDWAS5ER brauch am billigsten, Flacon ehrere Monate ausreichend. eh. MW füglich anerkannt. Kfi hl-ilia ^rutaer M.13'50, vter-Saate« pofiftei. l-Mtde-vM uaigs, *6 »schmivt. M u jlefcbniineb j fg PS Mu- ch«ft jler & Dienstag den 5. September 1899 Amts- und Anzeigeblntt für den Äveis Gieren. Nlle Anzrigen-BermittlungSstellm de» In- und HuKaatet nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger mtgeye« Redaktion, Expedition und Druckerei: Kchnlflraße Ar. 7. Annahme »,v Anzeigen zu der nachmittag« für den ZnlgLiden La, erscheinenden Nummer bi- Bonn. 10 Uhr. straft. In mehreren Fällen sind seither erhebliche Strafen bei Zuwiderhandlungen erkannt worden. Gießen, den 26. August 1899. Großh. Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Adresse für Depeschen: Anzeiger Oietz«. Fernsprecher Nr. 51. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Kandwirt, Klätter für hessische Volkskunde.__________________ Zur Lage. Der preußische Ministerpräsident Fürst Hohenlohe und die „Seele" des Ministeriums, Herr v. Miquel, haben Berlin schleunigst verlassen, nachdem sie mit ihrem Erlaß an die Oberpräsidenten und den halboffiziösen Kommentaren dazu eine nicht geringe Verwirrung im politischen Leben angerichtet haben. Man darf wohl behaupten, daß heute die Regierung isoliert dasteht, daß keine einzige Partei zu finden ist, welche den Erlaß und dessen Folgen billigt. Wir wollen ganz von der Abstimmung über die Kanalvorlage absehen; denn selbstverständlich muß eines jeden Ansicht respektiert werden, wenn sie nur aus voller Ueberzeugung vertreten wird. Und auch der Regierung liegt diese Pflicht den Abgeordneten gegenüber ob. Daß der vielgenannte Erlaß ein Eingriff in die den Abgeordneten gewährleisteten Rechte ist, dürfte von keiner Seite angezweifelt werden. Die Abgeordneten erhalten ihr Mandat nicht von der Regierung, sondern sie werden vom Volke gewählt, um dessen Rechte im Landtage zu vertreten, und zu diesem Rechte gehört es auch, gegen einen von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zu stimmen. Alle Abgeordneten haben die gleichen Besug- । nisse, die Regierung kann nicht dem einen Rechte absprechen, die der andere genießt und ausübt. Die im Landtage sitzenden politischen Beamten zwingen, alle von der Regierung vorgelegten Entwürfe gutzuheißen, hieße dieselben zu Abgeordneten zweiten Ranges herabwürdigen. Nun heißt es freilich in den halboffiziösen „Erläuterungen" zum Minister:al- erlaß, daß derselbe in keinem Zusammenhänge mit der Kanalvorlage stehe und ganz unabhängig davon veröffentlicht worden sei. Irgend welchen Wert hat diese Versicherung natürlich nicht, und Glauben hat sie in keinem Teile der Presse gefunden. Denn die Thatsachen widersprechen ihr; die nach und nach bekannt werdenden Maßregelungen derjenigen politischen Beamten, welche gegen den Kanal gestimmt haben, I reden doch eine gar zu deutliche Sprache. Wenn wir nun die Frage aufwerfen, ob die preußische Regierung mit ihrem Erlaß irgend einen Erfolg haben wird, I d. h. ob das Vorgehen gegen die Beamten diese veranlaffen kann, der Kanalvorlage gegenüber eine freundlichere Haltung einzunehmen, so unterliegt es wohl keinem Zweifel, daß eme solche Voraussetzung vollständig irrig ist. Die einzige Folge wird sein, daß dieser oder jener Beamte sein Mandat niederlegt oder aber, daß bei kommenden Neuwahlen im Volk I Mißtrauen wach wird, ob Beamte in der Lage sein werden, mit allen Kräften die Interessen ihrer Wähler tm Ab- I geordnetenhause zu vertreten. Die Maßregel wird also ihren Zweck durchaus verfehlen, abgesehen davon, daß sie I in den weitesten Schichten Beunruhigung und Erregung hervorgerufen hat. Niemand wird der Regierung das Recht I streitig machen, einem Beschluß des Landtags die Genehmigung zu versagen oder im Fall der Ablehnung eines Gesetzentwurfs diesen von neuem zur Beratung zu stellen. Wollte die Regierung in der Kanalfrage eine feste Hand zeigen, so I war der einzige Weg, das Abgeordnetenhaus aufzulösen und an das Land zu appellieren. Ein solcher Schritt ist bekanntlich auch von allen Seiten erwartet worden, und niemand hätte daraus der Regierung einen Vorwurf machen I können. Aber wer hätte annehmen können, daß nach allem I Vorangegangenen die Regierung sich so zaghaft erweisen I und Maßregeln ergreifen würde, welche an eme Verletzung der Verfassung streifen? Eine zielbewußte und sich sta^ fühlende Regierung ist es gewiß nicht, welche den Erlaß vom 31. August in die Welt gesetzt hat!xx Nr. 20« Erstes Blatt. Attngrprels vierteljährlich 2 Mark 20 Pf,, monatlich 75 Pfß. mit Bringerloh». Bei Postbezug 2 Mark 50 PsA. vierteljährlich. Siebener Anzeiger Heimat-Anzeiger Bekanntmachung. Wir wollen nicht verfehlen, nochmals darauf hinzuweisen, daß nach § 9 und 10 des Reichsviehseuchengesetzes jeder Besitzer von Haustieren verpflichtet ist, von dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche und von allen verdächtigen Erscheinungen bei denselben, welche den Ausbruch der Seuche befürchten lasien, sofort der Grotzherzoglicheu Bürgermeisterei des Ortes Anzeige zu machen und die Tiere von Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, fernzuhallen. Die gleichen Pflichten hat der Stellvertreter des Besitzers, der Begleiter von auf dem Transport befindlichen Tieren und bei *n fremdem Gewahrsam befindlichen Tieren der Besitzer der betreffenden Gehöfte, Ställe, Weiden. Wer die Anzeige länger als 24 Stunden nach erhaltener Kenntnis verzögert oder sonst gegen Obiges verstößt, wird nach § 65, 2 mit Geldstrafe von 10-125 Mk. oder Haft nicht unter einer Woche be- Deutsches Keich. Berlin, 2. September. Regierungspräsident v. Tieschowitz in Königsberg hat seinen Abschied eingereicht und verläßt bereits in den nächsten Tagen den Ort seiner bisherigen Thätigkeit. Berlin, 2. September. Der „Nat.-Ztg." zufolge ist an hiesiger amtlicher Stelle von ernsten Unruhen im Hinterlande von Kiautschou und von einem angeblichen Ultimatum des deutschen Gesandten in Peking, Freiherrn v. Ketteler an die chinesische Regierung nichts bekannt. Lieanitz, 2. September. Der Landtagsabgeordnete und Land rat von Liegnitz-Land Dr. Schilling ist zur Disposition gestellt worden. Erscheint ttgkich mit Ausnahme de- Montags. Di« Gießener werden dem Anzeiger wöchentlich viermal beigelegi. Amtlicher Heil. I -- I ' Gießen, den 1. September 1899. I Betr.: Die in der Provinz Oberhessen im Herbst 1899 I . stattfindenden Truppenübungen; hier die Abschätzung der Flurschäden. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen att die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Unter Hinweis auf die Bestimmungen im Reichsgesetz- 'blatt Nr. 32 aus 1898 S. 934 zu § 14 beauftragen wir Sie, die Grundbesitzer alsbald, nachdem die Hebungen | innerhalb Ihrer Gemarkung beendet sind, durch ortsübliche I Bekanntmachung zur Anmeldung ihrer Flurschäden aus- I zufordern. Zu der von Ihnen zu fertigenden Zusammenstellung I der angemeldeten Schäden ist das vorgeschriebene Formular I zu verwenden, welches als Beilage E zur Instruktion in dem | vorgenannten Reichsgesetzblatt S. 969 ff. abgedruckt ist. I Die daselbst gegebenen Anmerkungen sind genau zu beachten. I Das Formular wird Ihnen auf Anstehen durch uns über- I sandt werden. Sie wollen dasselbe, sobald Schadensanmcldungen I bei Ihnen erfolgen, unter Angabe der ungefähren Zahl der beschädigten Grundstücke schleunigst von uns erbitten. In I dem Formular sind die erfolgenden Anmeldungen nach Flur und Nummer geordnet durch Ausfüllen der Spalten 1—^) I mit Tinte einzutragen, während die Svalten 6 u. 7 MN Bleistift auszufüllen sind. Die Spalte 6a, Forderung des I Beschädigten, ist nur auszufüllen, und zwar mit Tinte, wenn der Beschädigte tatsächlich einen bestimmten Anspruch erhebt. Bei Ausfüllung der Spalte 7 empfiehlt sich Angabe des Verlustes von Körnern, Heu, Kartoffeln rc. in Zentnern. Die Spalte 7 ist so auszufüllen, daß die Entschädigungsbeträge im Wege der Berechnung genau ermittelt werden I können. , , . I Unmittelbar nach eingetretener Beschädigung haben die Beteiligten Ihre Entscheidung darüber anzurufen, ob und inwieweit die Aberntung der beschädigten Felder einzutreten I hat. Letztere ist von Ihnen anzuordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer, als der durch die Truppen verursachte Schaden entstehen würde, namentlich also bei Früchten, welche dem Verderben ausgesetzt sind. Wird die Aberntung demgemäß vor dem Eintreffen der Abschätzungskommission angeordnet, so haben Sie sofort unter Zuziehung zweier, der Abschätzungen dieser Art kundigen, unparteiischen und unbeteiligten, ortseingesessenen Personen den Stand der beschädigten und abzuerntenden Felder, das Quantum (Fuder usw.) und die Qualität der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige weitere Verwendbarkeit, (z. B. als Viehfutter) und den sich hiernach ergebenden Umfang des Schadens, nicht aber die Höhe I der Entschädigungssumme, festzustellen. Es wird hierbei unter besonderem Hinweis auf unser Amtsblatt Nr. 7 vom 26. Juli 1899, dessen Vorschriften aufs genaueste zu beobachten sind, ausdrücklich bemerkt, daß diesen Bestimmungen nicht entsprechende Abschätzungen keine Berücksichtigung finden können, und daß von denselben (Anordnung der Aberntung der Felder nebst Feststellung des Schadensumfanges) nur in den Fällen Gebrauch zu machen ist, in welchen dies zur Verhütung eines höheren Schadens uubediugt nötig erscheint. Ueber den Befund ist ein kurzes Protokoll aufzunehmen, von Ihnen und den zugezogenen Ortseingesessenen zu unterschreiben und der Nachweisung beizuschließen, in welcher das Ergebnis der Abschätzung mit besonderer Erwähnung Ihrer Verfügung wegen des Aberntens in Spalte 10 einzutragen ist. Zur Abschätzung sind die Beschädigten zu laden. t , f . Für ihre Thätigkeit in Flurschadenangelegenhelten beziehen die Großh. Bürgermeister keine Vergütung. Die Teilnahme bei der Abschätzung gehört zu ihren Pflichtgeschäften. Indem wir noch auf unser Ausschreiben vom 24. März 1893 (Kreisblatt Nr. 73) verweisen, wonach die bei Ihnen zur Anmeldung kommenden Schäden in dem Formular einzutragen sind, ohne daß Sie die Feldgeschworenen wie früher zur vorläufigen Abschätzung heranziehen, beauftragen wir Ste, die nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen ausge- füllten Nachweisungen thunlichst bald und spätestens bis zum 23. September d. Js. an den von Großh. Ministerium des Innern zum Regierungskommissar für die Flurschädenabschätzung im Kreise Gießen bestellten Großh. Kreisamtmann Frhr. Schenck zu Schweinsberg unter der Bezeichnung „Militaria" mit Beidruck des Dienstsiegels einzusenden. Sollte bis dahin die Zusammenstellung noch nicht beendet sein, so ist uns jedenfalls anzuzeigen, daß Flurschäden zur Anmeldung gekommen sind. Im Anschluß daran werden Sie darauf hingewiesen, daß zur Vermeidung von Weitläufigkeiten Wünfche, welche Manöverangelegenheiten betreffen, der Division nur durch Vermittlung der Kreisämter zur Kenntnis gebracht werden können und diesbezügliche Gesuche zur weiteren Veranlassung uns vorzulegen sind. __v. Bechtold._____________________ Bekanntmachung. Nachdem die Maul- und Klauenseuche in drei weiteren Gehöften in Kestrich, Kreis Alsfeld, festgestellt worden ist, ist über diese Gemarkung die Sperre verhängt. Nachdem in einem Gehöft zu Groß-Felda, Kreis Alsfeld, die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden ist, ist über dieses Gehöft die Sperre verhängt worden. Die Maul- und Klauenseuche zu Langenhain, Ockstadt und Pohl-Göns, Kreis Friedberg, ist erloschen. Gießen, am 1. September 1899. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Bekanntmachung. Am Sonntag, dem 10. September d. Js., nachmittags 3 Uhr wird Herr Landwirtschaftslehrer Dr. von Peter aus Friedberg im Bingelscheu Lokal zn Gröningen einen Vortrag über Düngung halten. Ich lade hierzu die Mitglieder des Vereins und alle, bw I sich dafür interessieren, ergebenst ein. Zugleich gebe ich auf Ersuchen des Direktors des Oberhessischen Obstbau- vereins, Vereinsbezirk Gießen, bekannt, daß im Anschluß an obigen Vortrag Herr Reichelt, Lehrer an der Obstbauschule zu Friedberg, einen Vortrag über Obstbau halten wird. Jedermann ist auch hierzu eingeladen. Gießen, den 2. September 1899. Der Direktor des landw. Bezirksvereins. ___________________v. Bechtold.________ Bekanntmachung. Indem ich auf den in der heutigen Bekanntmachung des Herrn Direktors des landw. Bezirksvereins Gießen an- gekündigten Vortrag des Herrn Dereinssekretärs und Landwirtschaftslehrers Reichelt aus Friedberg über Obstbau in Grüningen hiermit nochmals besonders Hinweise, lade ich die Mitglieder des Oberheff. Obstbauvereins und sonstige Interessenten zu zahlreichem Besuche desselben freundlichst em. Gießen, am 2. September 1899. Der Vorsitzende des Vereinsbezirks Gießen des Oberhessischen Obstbauvereins. ___________________Frhr. Schenck. Bekanntmachung. Wir verfehlen nicht, auf nachfolgende Bekanntmachung Großh. Kreisamtes nochmals besonders hinzuweisen und ! deren genaue Beachtung mit dem Anfügen anzuempfehlen, daß Anzeigen von dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche oder von dem Auftreten verdächtiger Erscheinungen innerhalb der Gemarkung Gießen bei uns zu erstatten ist. Gießen, den 2. September 1899. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Muhl. Straßburg, 2. September. Nachdem seit gestern zur heutigen Vorparade die Truppenmassen hier eng zusammengezogen sind, gleicht Straßburg einem riesigen Heerlager. Den weitesten und anstrengendsten Weg hierher hatten die Königs-Ulanen von Hannover aus zurückzulegen; doch ist Mannschaften wie Pferden das scharfe Reiten trefflich bekommen. Gestern langten auch die Metzer Dragoner-Regimenter Nr. 9 und 13 an. Bei dem erstgenannten wird der Statthalter, General der Kavallerie Fürst Hohenlohe, L la suite geführt. Als das Regiment am Garten des Statthalterpalais vorbeipassierte, in welchem sich gerade die Fürstin Hohenlohe, eine geborene Prinzessin von Baden, befand, erbat sich der Kommandeur, Oberst von Rau, die Erlaubnis, das Regiment der hohen Frau vorführen zu dürfen, was auch genehmigt wurde. So flott und frisch, als ob sie eben erst aus dem Quartier gekommen waren, defilierten die schmucken Reiter vorüber. — Post-Checkverkehr. Die Vorlage, betreffend den Check- und Ausgleichsverkehr bei den Reichs-Postanstalten wird, wie der „B. L.-A." schreibt, den gesetzgebenden Körperschaften des Reiches in der nächsten Session zugehen. Der Einführung des Checkverkehrs bei der Reichspostverwaltung liegt die Absicht zu Grunde, die jetzt gebräuchliche Art der Geldübermittelung durch die Post zu erleichtern und zu vereinfachen und den geldlosen Zahlungsausgleich, wie er in England und Amerika fast allgemein Anwendung findet, in Deutschland mehr und mehr einzubürgern. Die Vorteile eines derartigen Zahlungsausgleiches, bei welchem die Münze entbehrlich ist, sind sowohl für den einzelnen als auch für den Staat ganz erheblich. Der Einzelne wird von allen Gefahren befreit, die mit der Uebernahme, Uebergabe und sicheren Aufbewahrung von Geldbeträgen verknüpft sind. Die Gelder liegen nicht mehr brach und zerstreut in den Kassen, sondern können von der Stelle, bei welcher sie eingezahlt worden sind, dem Verkehr wieder zugeführt und nutzbringend verwendet werden; sie vermehren auf diese Weise die flüssigen Zahlungsmittel des Staates. Die Regelung des Post-Checkverkehrs ist in der Art geplant, daß für mehrere Ober - Postdirektionsbezirke ein Post - Checkamt errichtet wird, bei welchem jedem auf seinen Antrag gegen Einzahlung einer unverzinslichen Stammeinlage von 200 Mark ein Checkkonto eröffnet werden kann. Als Sitz je eines Post Checkamts sind Berlin, Breslau, Köln am Rhein, Danzig, Frankfurt a. Main, Hamburg, Hannover, Leipzig und Straßburg i. Elsaß in Aussicht genommen. Auf das Konto eines jeden Teilnehmers können bei sämtlichen Reichs-Postanstalten Geldbeträge sowohl vom Konto Inhaber selbst als auch von anderen Personen eingezahlt und von dem angesammelten Guthaben seitens des Konto-Inhabers jeder Zeit mittels Checks Beträge zur sofortigen Auszahlung an sich selbst oder an eine andere beliebige Person oder auch zur Gutschrift auf das Konto eines anderen Teilnehmers angewiesen werden. Einlagen im Chcckverkehr können entweder mittels der neu einzuführenden Zuschriftkarten oder auch mittels Postanweisungen, Nachnahme-Postanweisungen, Auftrags-Postanweffungen und durch Gutschriften im Ausgleichsverkehr gemacht werden. Die Gebühren für die Benutzung des Checkverkehrs, der keinerlei Stempelgebühren unterliegen wird, sollen so berechnet werden, daß die durch das Verfahren der Reichs- Postverwaltung entstehenden Kosten gedeckt sind. Als Zinsen für die außer der Stammeinlage gemachten weiteren Einlagen werden 1,2 vom Hundert jährlich oder 1 vom Tausend monatlich gewährt werden. — Deutsche Po st an st alten in den neuen Kolonien. Nach Uebernahme der Karolinen-, Marianen- und Pumo-Jnseln durch das Reich sollen die Karolinen- Inseln Aap und Ponape, sowie die Marianen-Jnsel Saipan deutsche Postanstalten erhalten. Bis jetzt befinden sich deutsche Postanstalten in der Südsee in Berlinhafen, Friedrich- Wilhelmhafen und Stephansort auf Neu-Guinea (Kaiser- Wilhelmsland), in Hubertshöh und Matopi auf Neu- Pommern (Bismarckarchipel) und in Jaluit auf den Marschallinseln. Auch in Apia auf der zu der Samoagruppe gehörigen Insel Upolu ist eine deutsche Postanstalt in Wirksamkeit. Ausland. Amsterdam, 3. September. Berichten zufolge, die der Gesandtschaft Transvaals im Haag zugegangen sind, zweifelt Präsident Krüger nicht daran, daß England den Krieg sucht. Man erwartet in Prätoria den Ausbruch des Krieges. Paris, 3. September. Die Vernehmung Dupaty de Clams ist gestern beendet worden. Die Verlesung des Verhörs vor dem Kriegsgericht erfolgt jedenfalls morgen. Paris, 3. September. Die Verhandlung gegen die Theilnehmer an dem Komplott gegen die Sicherheit des Staates vor dem Staatsgerichtshofe wird Ende September, die Nrteilsfällung Mitte Oktober erfolgen. Paris, 2. September. Das „Fort Chabrol" steht noch, zum Verdruß der republikanischen Kreise, die die Langmut der Regierung nicht begreifen. Die Umgebung bleibt jedoch still. Gestern abend wurden mehrere Einzel- verhastungen vorgenommen. Um 10 Uhr machte Guerin die gewohnte Runde auf dem Dache bei Fackelschein. Heute morgen herrschte vollständige Ruhe. In der Nähe wurden Plakate revolutionärer Vereine angeschlagen, die gegen die Aushungerung protestieren und mit den Worten „Tod den Juden!" schließen. Paris, 3. September. Vor der Festung Guärins herrscht vollkommene Ruhe. Man erwartet stündlich das energische Vorgehen der Regierung. Eine große Anzahl Personen befindet sich seit den frühesten Morgenstunden in der Umgebung und wartet der Dinge, die da kommen sollen. Paris,3. September. Das Syndikat der Pariser Presse hält am nächsten Donnerstag unter dem Vorsitz von Paul Cassagnac eine Versammlung ab, um die von den Leitern der „Patrie" und des „Soir" aufgeworfenen Fragen bezüglich ihrer Verfolgung zu erledigen. Paris, 3. September. Die Polizei hat in der vergangenen Nacht Maueranschläge seitens der Anti- Dreyfus-Gruppe in der Umgegend von Paris, worin die Bevölkerung zu Unruhen aufgefordert wird, entfernen lassen. London, 3. September. Der Herzog von Orleans ist in einem Privat-Hotel zu Aorkhouse abgestiegen, wo er bis zum 10. September zu verweilen gedenkt. Kopenhagen, 3. September. Der Kaiser und die Kaiserin von Rußland sind gestern von Kronstadt abgefahren. Ihre Ankunft erfolgt hier morgen vormittag. Lokales und Provinzielles. Gießen, 4. September 1899. • • Empfang. Se. König!. Hoheit der Großherzog empfingen am 2. September ü. a. den Professor Dr. Mohr, Direktor des Gymnasiums in Büdingen, den Dr. Schwan von Gedern, Kreisassistenzart bei den Kreisgesundheitsämtern Schotten und Büdingen. • • Militärdienstnachrichten. Dr. Fröhlich, Oberstabsarzt 2. Klasse des 4. Großh. Jnf.-Regts. (Prinz Karl) Nr. 118, zum Oberstabsarzt 1. Kl. befördert. Dr. Nebel, Oberarzt der Reserve des Landw.-Bezirks I Darmstadt, Dr. Sior, Oberarzt der Landwehr 1. Aufgebots des Landw.-Bezirks I Darmstadt, zu Stabsärzten befördert. Dr. Clasen, Assistenzarzt beim Inf.-Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116, zur Unteroffizier-Vorschule in Weilburg versetzt. * • Erledigte Lehrerstellen. Erledigt sind: Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende 2. Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Stockheim, Kreis Büdingen, mit dem gesetzlichen, nach dem Dienstalter sich bemessenden Gehalt. * * Zur Beachtung für Hausbesitzer. Wir machen auch an dieser Stelle auf die heutige Bekanntmachung des städtischen Gas- und Wasserwerks besonders aufmerksam, und empfehlen deren Beachtung, um Hausbeschädigungen u. s. w. fernzuhalten. • * Neue Postkarten. Die nach dem Gemälde des Herrn Kunstmalers Fritz in vier Sorten hergestellten Ansichtspostkarten sind soeben erschienen, womit die Zahl der unsere Vaterstadt Gießen darstellenden Ansichten vorteilhaft vermehrt worden ist. Die Karten werden ohne Zweifel viele Liebhaber finden. * * Stadttheater. Die Direktion unseres Stadttheaters (die Herren Kruse und H elm) eröffnete ihre Vorsaison in Wetzlar am 31. August d. Js. mit einer „Goethefeier". Die „Wetzlarer Nachrichten" schreiben über diese Aufführung: „Gestern eröffnete die hier schon längst rühmlichst bekannte Direktion des Stadttheaters in Gießen, die Herren Kruse und Helm, einen Cyclus von Vorstellungen, welcher ein Reper- toir von vorzugsweise bedeutenden Novitäten umfaßt, wie man aus den Voranzeigen schon ersehen konnte. Es stellt dem Kunstsinn der Direktion ein glänzendes Zeugnis aus, daß sie in Pietätvoller Weise den Eröffnungsabend dem Gedächtnis des deutschen Dichterheroen Wolfgang Goethe widmete, dessen 150 jähriger Geburtstag im ganzen deutschen Reiche und über dessen Grenzen hinaus, wo Sinn für Litteratur herrscht, in mehr oder weniger glänzender Weise festlich begangen wurde. Unsere Stadt birgt Erinnerungs- Plätze an das Verweilen des großen Dichters in Wetzlar, das Lottehaus, den vielbesprochenen Brunnen und das Kammergericht, an welchem Goethe damals thätig war. — Unsere Stadt ist demnach, wie wenig andere, prädestiniert, des großen Goethe zu gedenken, und wissen wir der Direktion des Theaters Dank für das Arrangement der Goethefeier. Nach einem äußerst beifällig aufgenommenen, von Fräulein Agnes Hammer gesprochenen Prolog kam eine Aufführung des Einakters von Erich Wulffen: „Tasso in Darmstadt", welcher von vielen großen deutschen Bühnen gelegentlich der Goethefeier ausgeführt worden ist. Er zeigt, durch scherzhafte Episoden gewürzt, wie Goethe die Anregung zu seinem „Tasso" empfing. Gespielt wurde vortrefflich. Es hieße den Theaterzettel abschreiben, wollten wir alle Mitwirkenden namhaft machen, die zum Gelingen der Aufführung beigetragen haben. Den Schluß bildeten „Die Geschwister", ein einaktiges Lustspiel des gefeierten Dichters selbst. Selbstverständlich steht das Stück über einer kritischen Beurteilung, und so war die gestrige Aufführung desselben eine mustergiltige zu nennen. Wir haben gesehen, daß die Direktion auch in diesem Jahre über bemerkenswerte Kräfte verfügt, und sehen mit freudiger Erwartung den weiteren Darbietungen des Repertoirs entgegen." — Die Direktion beabsichtigt, wie man uns mitteilt, auch hier in Gießen zu Beginn der kommenden Spielzeit eine „Festvorstellung" zu Ehren der 150. Wiederkehr des Geburtstages von Goethe zu veranstalten. * * Nnglücksfall. Am Samstag Nachmittag wurde in der verengten Dammstraße bei Metzgermerster August Hof- mann ein lljähriges Kind übersahren und — weil der Wagen zum Glück nicht sehr beladen — das Kind nur am Kopse leicht verletzt. — Es ist schon wiederholt daraus aufmerksam gemacht worden, daß an dem Thatorte noch einmal ein größeres Unglück entstehen könne. Hat doch Einsender dieses einmal eine wahre Todesangst ausgestanden, als einmal ein schwer beladenes Fuhrwerk passierte, und derselbe sich nicht erst in eine offene Thür der Häuser an dem sehr verengten Teile dieser Straße flüchten konnte, sondern sich aus Leibeskräften möglichst dicht an ein Haus drücken mußte, jeden Augenblick gewärtig, von dem beladenen großen Wagen erfaßt zu werden. Wenn nicht größeres Unglück vermieden werden soll, so wäre im allgemeinen Jntereffe, wie der Verschönerung der Stadt, für welche ja schon so viel geschehen ist, zu raten, daß in nicht zu ferner Zeit dem erwähnten Mißstande Abhilfe geschehe. • * Polizeibericht. Gestern nachmittag meldete der Turmwächter durch Glockenschläge Feuer. Es stellte sich alsbald heraus, daß Dörrfleisch und die Wurst in der Räucherkammer einer Metzgerei am Wallthor in Brand geraten war. Das Feuer wurde alsbald gelöscht. Der Schaden soll bedeutend sein. — Abends */a9 Uhr meldete der Türmer abermals mündlich der Revierwache Feuer. Diesmal brannte in der Nähe des Bergwerks ein Stoß Holz (sogen. Sedanfeuer). — Gestern abend wurden der Polizei wieder drei Kinder im Alter von 3 und Jahren als herren- und obdachlos zugeführt. Zwei der Kinder konnten ihre Wohnung angeben und wurden ihren Eltern zugeführt, während das dritte Kind, ein etwa 2i/, bis 3 Jahre alter Knabe, im Schwesternhause untergebracht werden mußte. Die Eltern solcher verlaufener Kinder dürften sich doch etwas mehr Mühe zu geben haben, um wieder in Besitz ihrer Kinder zu gelangen, und sollten dieselben nicht der Fürsorge ihrer Nebenmenschen überlassen, insbesondere die Schwestern im Schwesternhause der öfter wiederkehrenden Mühewaltung entheben. — Am vergangenen Samstag wußte sich eine fremde Schwindlerin dadurch bei einer hiesigen Familie einzuschleichen, daß sie sich als Freundin einer verstorbenen Tochter jener Familie vorstellte. Des schlechten Wetters halber wurde die Fremde über Nacht beherbergt und bewirtet, wofür sie ihren freundlichen Gastgebern dadurch dankte, daß sie sich während ihres kurzen Aufenthalts 50 Mark aneignete und dieselben mitgehen hieß. Man hatte den Verlust des Geldes erst gegen Abend gemerkt, sodaß die Ergreifung der Diebin bis jetzt nicht möglich war. — Gestern abend explodierte in einer Familienwohnung der Ludwigstraße ein Petroleum- Herd, wodurch der Vorhang in Brand geriet. Das Feuer wurde ohne größeren Schaden alsbald gelöscht. * * Das Gesetz, betr. die Einführung einer staatlichen Klaffenlotterie, vom 12. August d. Js., bestimmt, daß die Regierung eine staatliche Klassenlotterie unter der Bezeichnung „Großherzoglich Hessische Landeslotterie" einführen wird. Die Negierung wird ermächtigt, den Betrieb der Lotterie selbst zu übernehmen oder unter Wahrung ihres Aufsichtsrechtes einem Unternehmer zu übertragen. Auch im Falle der Verpachtung des Lotteriebetriebs hastet der Staat vorbehaltlich seines Ersatzanspruchs an den Unternehmer dem Inhaber des Loses für die Auszahlung des Gewinnes und der Prämie, welche er plan- und bestimmungsgemäß anzusprechen hat. Alljährlich werden zwei Lotterien nach einem staatlich zu genehmigenden Spielplan veranstaltet. Wer in außerhessischen Geldlotterien, die nicht mit staatlicher Genehmigung im Großherzogtum zugelassen sind, spielt, wird mit einer Geldstrafe bis zu 600 Mk. bestraft. — Nach einer besonderen Verordnung tritt das Gesetz sofort in Kraft. • * Die Zahl der Todesfälle, ausschließlich der Totgeborenen, betrug in der Woche vom 20. bis 26. August in Mainz 37, in Darmstadt 34, in Offenbach 19, in Worms 15 und in Gießen 10, zusammen 115, darunter 50 im ersten Lebensjahre. Todesfälle pro Jahr und 1000 Einwohner kamen auf Mainz 23,9, Darmstadt 25,5, Offenbach 23,4, Worms 20,6 und auf Gießen 21,2. — Die Todesursache anbelangend, verstürben an Diphtherie 1 (Mainz), an Unterleibstyphus 2 (je 1 in Mainz und Worms), an Diarrhöe und Brechdurchfall 37 (10 in Mainz, je 9 in Darmstadt und Offenbach, 7 in Worms, 2 in Gießen), an Wochenbettkrankheit 1 (Offenbach), an Lungenschwindsucht 11 (je 5 in Mainz und Darmstadt, 1 in Gießen), an akuten entzündlichen Krankheiten der Atmungsorgane 4 (je 1 in Mainz und Offenbach, 2 in Darmstadt), an Gehirn-Apoplexie 7 (4 in Mainz, 1 in Darmstadt, 2 in Offenbach), an sonstigen Krankheiten 48 (13 in Mainz, 16 in Darmstadt, 5 in Offenbach, je 7 in Worms und Gießen); gewaltsamen Tod erlitten 3 Personen (2 in Mainz, 1 in Offenbach). * * Die Ansichtspostkarten sollen von den Bahnhofs- Restaurationen und damit auch von den kleineren Bahnstationen, welche keine eigene Bahnhossbuchhandlung besitzen, verschwinden. Die Eisenbahnverwaltungen in einzelnen Bundesstaaten haben den Pächtern der Bahnhofsrestaurants den Vertrieb von Ansichtskarten untersagt. Sie berufen sich bei diesem Verbot auf den Wortlaut des Vertrages, der den Restaurateuren nur den Handel mit zum gastwirtschaftlichen Betriebe gehörenden Gegenständen gestattet, auch Postkarten-Automaten sollen vom Verbot getroffen werden. Die betroffenen Wirte wollen gegen diese Verfügung rekurrieren und weisen darauf hin, daß es jetzt bei der Entwickelung des Ansichtspostkartenverkehrs kaum eine größere Gastwirtschaft gibt, die nicht Ansichtskarten vertreibt, obwohl keine Konzession die Berechtigung zu diesem Handel enthält. Darmstadt, 2. September. Aus der Schweiz wird gemeldet, daß gestern Nachmittag sich ein Unglück ereignete, durch welches die hier in der Kasernenstraße wohnende Familie des Herrn Rentners Rau auf das schwerste betroffen worden ist. Dieselbe unternahm zwischen Engelberg und Grafenried eine Spazierfahrt. Plötzlich scheuten die Pferde vor einem herankommenden Wagen der elektrischen Bahn und gingen durch. Hierdurch wurde der Wagen einen Abgrund hinunter geschleudert. Don den Insassen blieben Frau Nau und ihre 19jährige Tochter tot, während das andere Töchterchen nur verletzt wurde. Bemerkenswert ist, daß vor einigen Jahren ein Sohn der Familie Rau am Titlis verunglückte. N. H. V. □ Darmstadt, 3. September. Der „Kamer ad sch aft- liche Kriegerverein" Darmstadt feierte heute sein 25jähriges Jubiläum und fand um ^12 Uhr eine akademische Feier im Schützenhofe statt, welcher als Vertreter der Stadt der Beigeordnete Jäger, ferner der Stadtkommandant Daum, der Präsident der Hassia Cramolini und viele Ehrengäste beiwohnten. Die Festrede hielt Prof. di! Mills, /*'?' s"h «le. »ff* D L'°"° ^^melbetr s ^den »Ue«e b’>« t s e*tt Stn6 fi , 'ksknal ^rden der t (f°9en. der Sinbet t?? ^rren- n ihren ($[tern nnltn ihre "a 2i/3 m*N. ergebracht Ir” °lter KlSs-i m o»ro. derkehrenden EV nhter imr j e als ewirtet hmta Ärrrnbt b“ Mit d-s 35g Meritt"9 bet$i!b'” wftan abenb cjvlobiette ’• ämet. D°s g1UiI ilöbalb gelöscht, ^ftnins einer yaatlichn ?• $:> bestimmt, daß die alotterie unter der Bezech Landeslotterie" einfuhrkn mchtigt, den Betrieb der oder unter Wahrung ihres aer zu übertragen. Auch Lvtteriebetckbs hastet der dtzachruchs an den Unteres sür die Auszahlung des !e er plan- und bestimmungs- Alljahrlich werden zwei ch zu genehmigenden Spiel- cherhessischen Geldlotterien, hmigung im Großherzogtum mit einer Geldstrafe bis zu ner besonderen Verordnung ist. le, ausschließlich der Tot« e Dom 20. bis 26. August 34, in Qfi(nbad) 19, ji usammen 115, darunter 50 e pro Jahr und 1000 Gtn- , DarrastM 2b 5, Ossen- drehen 21,2. - Tie vecharben an Diphthenc 1 z 2 (je 1 in Mainz und chdurchsall 3? (10 in Mainz, nbach, 7 in Worms, 2 m it 1 (Offenbach), an Lungen- ainz und Damftadt, 1 « en Krankheiten derAtmO Osslibich, 2 i»D°mM i Mainj, 1 >» ®”*ib 3en Aankhelten 48 (13 i ßrt, je Nn Wom Tod erlitten 3 Person» k-LZ-i sSx i- 9“ aten lallen R diese «®ir" T . flw SS-S?5.S "« w-sSffi , rl(h ein Ungl uijjenk srtgtas j