Sonntag den 5 März 1899 Nr. 55 Erstes Blatt. N Amts- und Anzeigeblatt für den "Kreis Gieszen ®4ll|s Blatte. betrieb. Amtlicher Teil ny\yi \onograB bf8 bu billig« tung Iflektw 1 l899' Alle Anzeigen-BermitttungSstellen deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen Aedaknon, Expedition und Druckerei: -chntstr.ße Nr. 7. zufinden. 4. Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. Das Vorhandensein vor» Epilepsie Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße». Fernsprecher Nr. 51. Deutscher Reichstag. 48. Sitzung vom 3. März. 1 Uhr. Tagesordnung: Fortsetzung der Beratung des M i l i t ä r e t a t s. Titel Gehalt des Kriegsmini st er s. Abg. P a a s ch e (natl.) wünscht, daß die Oberrealschul- abiturienten zur Offizierscarriere zugelassen werden möchten, und geht auf die Frage der Zunahme der Vorbestrafungen bei den Rekruten ein. Der Abg. Lingens habe ganz recht, die Schuld auf die wachsende Jrreligiösität zu schieben, darauf, daß der Glaube an den allmächtigen Gott, an die alleinseligmachende Kirche immer mehr untergraben werde, und zwar durch die Sozialdemokratie. (Unruhe bei den Sozialdemokraten ) Diese untergrabe, indem sie den Kindern den Glauben an Gott nehme, Sitte und Moral, und da sei es kein Wunder, wenn auch die Achtung vor dem Eigentum und der Person immer mehr abnehme. (Unruhe, Ruse rechts: Sehr richtig!) Was die gestrigen Erklärungen des Kriegsministers anlange, so könne das Haus für dieselben nur dankbar sein. Der Minister habe die volle Zustimmung des Hauses, wenn er sozialdemokratische agitatorische Bethätig- ungen in der Armee nicht dulde. (Bravo.) Abg. Gröber (Ctr.) ist erfreut darüber, wie Abg. Paasche für die Pflege der Religion gesprochen. Hoffentlich habe er aber auch seine ganze Fraktion hinter sich (Rufe der Nationalliberalen: Immer!). Immer, das treffe nicht zu; die Herren sollten nur an den Kulturkampf denken, wie sie da gehetzt hätten gegen die Pfaffen. (Sehr richtig! im Centrum.) Wenn die Religiosität im Volke abgenommen habe, so seien also die Sozialdemokraten keineswegs allem daran schuld, sondern auch die Nationalliberalen. (Unruhe bei den Nationalliberalen.) Betreffs des gestern erwähnten Marienburger Falles bitte er den Kriegsminister, die Frage, die in dem Falle enthalten sei, nochmals einer Prüfung zu Dienstag den 14. Marz, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1899) der Stadt Gießen; Mittwoch den 15. März, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Großen-Linden, Heuchelheim, Axin-Linden, Lollar, Mainzlar und Oppenrod; Donnerstag den 16. März, vormittags von 8 Uhr au: denjenigen der Gemeinden Reiskirchen, Rödgen, Rutters- ha Ilsen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck. Freitag den 17. März, vormittags von 9 Uhr an: Losziehung. Besondere Bestimmungen. 1. Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetz- I lichen Strafen, zu stellen: Diejenigen, dem Großherzogtum Hessen oder einem andern Staate des Deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domizil — ihre Heimat oder ihren ständigen Wohnsitz — haben und sich nicht in einem andern Teile des Großherzogtums Hessen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten; b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener und -Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehr- | burschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen; c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im AuMnde geboren sind, und weder im Großherzogtum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domizil besitzen oder sich aufhalten; und im Jahre 1879 geboren sind; ferner Sämtliche Militär pflichtige, welche im Jahre 1897 bezw. 1898 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind. Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst erteilt worden ist. 2. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Losungsscheine mitzubringen. 3. Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurückstellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung beraumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst I persönlich im Termin vor der Ersatz-Kommission ein- in. Hieße«. Mich '«litten, Hüttr, laugen, forn: Mennig ju hingt. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Matter für hessische Volkskunde._____________ Musterung nicht geladen werden dürfen, da solche nur au ihrem Aufenthaltsort gestelluugS- pflichtig find. Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Musterungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die letzteren »/2 Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im stände ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugnis des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen. Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet Donnerstag den 9. März im Rathaus zu Lich, Donnerstag den 16. März in der Restauration „Zum Lonys Bierkeller, Schanzenstraße 18, zu Gießen, Montag den 20. März im Gasthaus „Zum Rappen" zu Grüuberg, die Klassifizierung der Mannschaften der Reserve, der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots und der Ersatz - Reserve rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt. Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehrmänner ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz- Reservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen. Gießen, den 18. Februar 1899. Der Zivil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission des Kreises Gießen. Boeckrnann. JiNN6 Bekanntmachung. betreffend: Maul- und Klynenseuche. In Ossenheim, Kreis Friedberg, ist die Maul- nnb Klauenseuche aus gebrochen und sind die nötigen Eperrmaßregeln angeordnet worden. Gießen, den 3. März 1899. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. III. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen. Samstag den 18. März, vormittags von 9 Uhr an: Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter und Lindenstruth; Montag den 20. März, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Londorf, Lumda, Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain. Dienstag den 21. März, vormittags von 9 Uhr an: Losziehuug. ^cianntmachung, das Erfatzgefchäft Pro 1899 betreffend. Die Musterung und Losziehung der Militärpflichtigen Kreises Gießen für das Jahr 1899 findet an den Aezugsprels vierteljährlich 2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 Pf^ mit Bringerlohn. Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich. iwchbenannten Tagen statt und zwar: I. Zu Lich im Rathaussaale. Montag den 6. März, vormittags von 9 Uhr an: Musterung bet Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Bellersheim, LeNenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Varbenteich, Grüningen, Hausen und Holzheim; Dienstag den 7. März, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Hungen, Inheiden, Langd, Lang- ' Völls, Langsdorf und Lich; Mittwoch den 8. März, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Münster, Muschenheim, Dieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Vber-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim, Röthges und Eteinbach; Donnerstag den 9. März, vormittags von 9 Uhr an : krjenigcn der Gemeinden Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Liüingen und Watzenborn mit Steinberg. Freitag den 10. Marz, vormittags von 9 Uhr an: Losziehuug. II. Zu Gießen in der Restauration .Zum Lonys Bicrkeller", Schanzenstraße 18. Samstag den 11. März, vormittags von 8 Uhr an: t Musterung hr Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf an der Lahn, Mendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubrinqen, Großen- Buseck und Hattenrod; trfd)dxt täglich Btt An-nahmc de« Montag» Dir Gießener leeirtenitatter »erden dem Anzeiger -dchentlich viermal beigelegt. Gefunden: 1 Portemonnaie ohne Inhalt, 1 Taschenmesser, 12 Bücher, 6 Ansichtskarten, 1 Rasiermesser, 1 Handschuh, 1 Monocle, 1 Hutnadel, 1 Tintenfaß, 1 Stuhl, 1 Kamm, 2 Pferdeteppiche, 8 Faßreifen und 1 Ballen Lumpen. Gießen, den 4. März 1899. - Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Muhl. Gießener Anzeiger General-Anzeiger >tlbetttnU diente drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten. 5 An der Losziehung persönlich teil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Ersatz- Kommission das Los. 6 Die Großherzoglicheu Bürgermeistereien haben fämtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtige auf Gruud der ihnen bereits ruaeaaugeueu Stammrollen zu der Musterung vorzuladeu. Bemerkt wird hierbei, daß Militär- pflichtige, welche sich auswärts aufhalteu, zur i« ioo." 1867 0*El1 Lbl. ■sstS-s 5,S>- Montag den 13 März vormittags von 8 Uhr an: . »actizuweiien. r,- tüieni9en öer ©tabt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge jf. durch die eidliche Erklärung von mindestens und 1898); ^l«,,tbtvürdiaen Neunen zu erhärten. !Il Gießen, den 3. März 1899. Betr.: Die Jahresübersichten und Rechnungsabschlüsse der Krankenkassen; hier für das Jahr 1898. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien, Verwaltungen der Gemeiudekraukeuverflcheruugeu, die Vorstände der eingefchriebeueu Hilfskraukeukafseu deS KreifeS, der Betriebs-Fabrik )Kraukeukaffeu der Main Weser-Hütte zu Lollar uud der Firma Busch 8$ Mylius zu Heuchelheim. Unter Bezugnahme auf unser Amtsblatt ohne Nr. vom 2. Januar 1899 erinnern wir Sie daran, daß, soweit es noch nicht geschehen, die fraglichen Nachweisungen bis spätestens Ende März an uns eingesendet sein müssen, v. Bechtold. Bnnabme von Anzeigen zu der nachmittag- für den frlgmbra Za| erscheinenden Nummer bi- vorm. 10 Uhr. iS *1* unterziehen. Die Militärverwaltung müsse selbst den Schein vermeiden, als werde ihrerseits in irgend einer Weise politisch Partei genommen. Abg. Bebel (Soz.) wendet sich gegen den Abg. Paasche, der päpstlicher habe sein wollen als der Papst. Herr Paasche meine, die soziale Lage der Arbeiter sei eine bessere geworden. Angenommen, die Löhne seien wirklich bessere geworden, dann muffe man doch auch bedenken, daß auch die Ansprüche an die Lebenshaltung gestiegen, die Wohnungspreise höher geworden seien. In seinen weiteren Ausführungen kommt Redner auf eine Rede des Abg. Groeber bei der Umsturzvorlage zurück, in der er die Frage stellte, von wem die Sozialdemokraten dies alles lernten? Von den. liberalen Professoren! Also die Nationalliberalen seien eigentlich die Urheber der Irreligiosität! (Heiterkeit). Gerade in den Bezirken, wo die Sozialdemokratie stark vertreten sei, kämen die wenigsten Rohheiten, die wenigsten Körperverletzungen vor. Wie es mit der Sittlichkeit in der Armee stehe, zeige eine Aeußerung des Generalsuperintendenten Faber, welcher fragte, was wohl geschehen würde, wenn der Kaiser wüßte, was für Unsittlichkeiten in der Armee vorkommen. Redner geht nochmals auf den Fall des Grafen Stolberg ein und bezeichnet es als ein starkes Stück (sich gegen den Herrn Paasche wendend), wenn derselbe sich hier zum Verteidiger solcher Rohheiten aufwerfe. Abg. von Tiedemann (Rp.) meint, es sei ein großer Unterschied, ob Graf Stolberg den Sergeanten „erstochen" oder „erschlagen" habe. (Lachen links.) Das Material des Abg. Bebel sei sehr dürftig gewesen, und wenn er nicht mehr vorbringen könne mit seinem Spürsinn, dann beweise das, daß unser Offizierkorps tadellos sei. Minister von Goßler bemerkt, Herr Bebel habe seine Anfragen offenbar nur gestellt, um daran Darstellungen zu knüpfen, welche für das Ansehen des Heeres schädlich seien. Bei allen angeführten Fällen seien Bebel Unrichtigkeiten in der Darstellung passiert. Abg. Hoch-Hanau (Soz.) klagt über verzögerte Entschädigungen für Flurschäden in seinem Heimatskreise. Minister v. Goßler entgegnet, die Behörden seien angewiesen, die Flurentschädigungen möglichst rasch auszuzahlen. Abg. Graf Klinckowström (kons.) betont, die Rede des Abg. Paasche sei für ihn herzerquickend gewesen. Redner polemisiert sodann gegen den Abg. Bebel. Dieser habe in seiner Schlägereistatistik Ostpreußen mit an die Spitze gestellt. Ja, in Ostpreußen werde Schnaps getrunken, da sei es kein Wunder, wenn einmal gerauft werde, (Heiterkeit), in Sachsen trinke man (Rufe links: Kaffee! Schallende Heiterkeit.) Abg. Stadthagen (Soz.) polemisiert lebhaft gegen die Ausführungen des Abg. Paasche und des Abg. Klinckow- ström. Auf eine Bemerkung des Redners erklärt Generalleutnant v. V i e b a h n, der Erlaß gegen die Sozialdemokratie datiert vom 24. Januar 1894, sei erst kürzlich im Reichsanzeiger publiziert worden und werde von Zeit zu Zeit immer wieder bekannt gemacht werden. Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.) geht auf den Fall des Redakteurs Fink ein. Richtig sei, daß eine Behauptung des Redakteurs Fink von der „Post" sich hinterher als Lüge herausgestellt habe. Redner spricht schließlich auch von den „vom Vorwärts gestohlenen und veröffentlichten Briefen." - (Starke Unruhe bei den Sozialdemokraten, Bebel ruft: Frechheit!) Präsident Schmidt ruft den Abg. Bebel hierfür zur Ordnung. (Ruf links: Dann muß doch auch derjenige, der so etwas sagte, zur Ordnung gerufen werden!) Vizepräsident Schmidt Herr v. Stumm hat nur von gestohlenen Briefen gesprochen. Abg. Singer (Soz.) zur Geschäftsordnung: Es war bisher stets Brauch des Präsidiums, es nicht zu dulden, wenn jemandem außerhalb des Hauses, der sich nicht verteidigen kann, so etwas nachgesagt wird, wie hier, daß er gestohlen habe. Vizepräsident Schmidt: Wenn der Vorwurf sich gegen eine bestimmte Person richtet, dann ja. Aber Herr v. Stumm hat nur dem Vorwärts nachgesagt, daß er gestohlene Briefe veröffentlicht habe. (Lebh. Widerspruch links). Ich werde das Stenogramm einsehen und auf die Sache zurückkommen. Abg. Graf Oriola (nl.) erklärt, seine Partei habe sich stets zu der Anschauung bekannt, an unserem Herrgott festzuhalten. Vizepräsident Schmidt erklärt nun, er habe aus dem Stenogramm ersehen, daß Herr v. Stumm nur von vom Vorwärts gestohlenen Briefen gesprochen habe, also keine bestimmte Person nannte. Abg. Stöcker (b. k. F.) bezeichnet die Leistungen der deutschen Armee als bewunderungswürdig. Es sei doch besser, daß andere sich vor uns fürchten, als daß wir uns vor anderen fürchten. Und daß dem so ist, das haben wir unserer tüchtigen Armeeverwaltung zu verdanken. Der Ton, den heute die natwnalliberalen Redner angeschlagen haben, hat mich sehr erfreut. Ich möchte nur noch wünschen, daß nun auch die nationalliberale Preffe denselben Ton anschlägt. Abg. Bebel (Soz) meint, die Abnahme der Selbst' morde und die Abnahme der militärischen Bestrafungen seien auf die zweijährige Dienstzeit zurückzuführen. Man sollte doch endlich unterlassen, Redewendungen, wie: Eigentum ist Diebstahl! der Sozialdemokratie aufs Konto zu setzen Abg. Gröber (Centr.) wünscht, daß die National- liberalen in der Frage der Ordensniederlassungen, die tief eingreife in das kirchliche Leben der Katholiken, nicht so zurückhaltend sein möchten. Das Ministergehalt wird bewilligt. Morgen 1 Uhr Fortsetzung der heute abgebrochenen Debatte. (Schluß 6 sind in der Musikalienhandlung des Herrn E. Challier und an der zu haben. _______________________ — Die Ueberführung der Leiche zum Bahnhof findet Sonntag den 5. März, vormittags 10 Uhr, vom Sterbehause, Marktplatz 6, aus statt. Die Beisetzung in Darmstadt erfolgt Montag den 6. März. Die Ueberführung der Leiche zum Bahnhof findet Sonntag den 5. März, vormittags 10 Uhr, vom Sterbehause, Marktplatz 6, aus Die Beisetzung in Darmstadt erfolgt Montag den 6. März. 1914] In meinem Drogengeschäft ist zum 1. April d. IS. eine Lehrlingsstelle zu besetzen. Otto Schaaf, Gießen. Küserlehrling ß gesucht. Wilh. Kohlermann, Neustadtl 5. Tüchtige Arbeiterinnen finden dauernde Beschäftigung. [1816 Gebrüder Hornberger & Söhne, Mechanische Buntweberei. 1956] Putzfrau für die Geschäfts- räume gesucht. Otto Schaaf. 1884] Ein braves Mädchen für einige Stunden vormittags zu Anfang März gesucht. Näheres Moltkestratze 6. 1695] Ein ordentliches Mädchen wird bei gutem Lohn sofort gesucht.; Seltersweg 6. I Bauer’scher Gesangverein. Sonntag den 12. März, nachmittags 5 Uhr, Lehrling* § mit guten Vorkenntnissen gesucht. Georg Philipp Gail. 1817] Zum Eintritt per 1. April suchen wir einen Lehrling. Gebrüder Hornberger & Söhne. Gin Lehrling gesucht. Z B. Wolf, Glasermeister, Bahnhofstr. 32. 0678] Jg. Mädch., w. willens ist, mit nach Mainz zu geh., ges. Bleichstr. 24, III. 1943] Ein braves, tüchtiges Mädchen alsbald zu mieten gesucht. Näheres Plockstratze 2. 1955] Ein Mädchen für Küche und Hausarbeit gegen hohen Lohn gesucht^Seltersweg 39, I. möglichst zu räumen, habe ich die Preise nochmals bedeutend reduziert. Vom 1. April ab befindet sich mein Geschäft Seltersweg 16, neben Herrn Friseur Klenker. Seltersweg 22 J. Hix*Z Seltersweg 22 Das Einrahmen von Bildern etc. wird prompt und sauber auegeführt. 2022 Anfertigung von Kunstverglasungen. Rkdacüon: «. Burkhardt. — Dwl Bert* der vrühl'schen UniverfitätS-vuch- und Steindruckerei (Pietsch Erben) in Gießen. Pie heutige Summer umfaßt 18 Seiten flontog81 Sm bizelt-b Ä, Die Plevart utttt, wie wir bet m Berlin stattfa, mit einem Hoch auf die verstorbenen zwe «Gei wurde, bet Gesetzes über die ] lehmungen. De klärung beantragt: .Der 6ntwurf fichernngS-llnternchmi Regelung des Lersld von Serficherungsgesc ■ hängig machen und s M eine derartige S gesehen vielleicht vor Mur des Ge zerechsiertigt, \o \t\ nicht angefochten tt Deutschen Reichs bie erstrebte Einh würde. Im Inte AeichSausstcht auf werden, deren inlc eines Bundesstaate den Staat vorgefi Üuläfyin f/inM nt^mungen bür flimnmngen bem preisgegeben w< hayn, daß nicht die ichWnhrnng eindrii zu schwerer Belästig Die Geltung des Gei Acht', Feuer-, Hage Die öffentlichen Be W als LandeSanftc W zu unterwerfe bnb.tn empfindlichen Wd)t wird, der B vnlchiedenen Teilen Mm, und daü MX Mtb® ju bWl 'tn*) so gewichtig i ZrL =8» 4 b, LS Verkehr? Z ^ver ÄS- LK sM :ä‘;ä