Ungenannten in Mainz an die katholische Kirche in Fehlheim zum Pfarrbesoldungsfonds, im Betrage von 1000 Mk. Vermächtnis der Frau Marie Adele Hemme in Frankfurt a. M. an die Stadt Offenbach zum Besten der dortigen Armen, im Betrage von 10 000 Mk. Schenkung Ungenannter an die katholische Kirche in Gundheim zum Kirchenbaufonds,, im Betrage von 3497 Mk. 26 Pf. Vermächtnis der Salome Moufang in Mainz an die katholische Kirche zu St. Boni- fazius daselbst, im Betrage von 1000 Mk. Schenkung eines Ungenannten an den bischöflichen Seminarfonds in Mainz zur Unterstützung eines bedürftigen Alumnus des Priesterseminars aus den Zinsen, im Betrage von 3000 Mk. Schenkung der Erben der Frau Erne in Bingen an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung zweier Jahrgedächtnisse, im Betrage von 1000 Mk. Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche in Klein-Auheim, im Betrage von 1000 Mk. Schenkung vieler Ungenannter an die katholische Kirche in Friedberg zur Anschaffung einer neuen Orgel, im Betrage von 3150 Mk. Schenkung der Georg Heinrich Fuhr IL Wwe. in Schwarz an die Gemeinde daselbst zu Gunsten der Ortsarmen, im Betrage von 100 Mk. Vermächtnis des Dekans Closmann in Nieder-Jngelheim an die katholische Kirche daselbst zum Kaplaneifonds, im Betrage von 2000 Mk. Vermächtnis der Brüder Karl und Fritz Bloch zu Göppingen und Schlitz an die Stadt Schlitz als „Karl Bloch'sche Stiftung" zu Gunsten der Ortsarmen ohne Unterschied der Konfession, im Betrage von 40 000 Mk. Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche in Seckmauern zum Pfarrbesoldungsfonds, im Betrage von 1000 Mk. Vermächtnis der Rentner Nikolaus Pretsch Wwe. an die Stadt Darmstadt zu Gunsten der dortigen Armen, im Betrage von 1000 Mk. Schenkung des Marlin Stern in Nierstein an die katholische Kirche daselbst zur Anschaffung eines neuen Hochaltars, im Betrage von 1000 Mk. Vermächtnis der Adolf Moog Wwe. in Gießen an die Stadt Gießen zur Unterstützung von unbescholtenen bedürftigen Personen, im Betrage von 5000 Mk. Schenkung des Komitees eines im Frühjahr 1896 zu Offenbach abgehaltenen Wohlthätig- keitSfestes an die Stadt Offenbach zu Gunsten bedürftiger Augenkranker, im Betrage von 3000 Mk. Vermächtnis der Adolf Moog Wwe in Gießen an die Stadt Gießen zur Unterhaltung eines Erbbegräbnisses, im Betrage von 1500 Mk. *' Eine die Verlängerung der Feierabendstunde betreffende V o r st e l l u n g e i n e r A n z a h l G a st w i r t e an die z w e i t e Kammer der Stände lautet: Die ehrerbietigst Unterzeichneten gestatten sich die gehorsamste Bitte an hohe zweite Kammer zu richten: in Anbetracht der sich seit Erlaß der einschlägigen Verordnungen ganz bedeutend geändert habenden Zeitverhältnisse und aus sonstigen hierfür sprechenden Gründen, eine allgemeine Verlängerung der Feierabendstunde, besonders für die Landorte und Orte mit Bahnstationen, eintreten zu lassen. Zur Begründung unserer ergebenen Bitte, gestatten wir uns, das nachstehende vorzntragen: Die zur Zeit bestehenden Bestimmungen setzen die Feierabendstunde für die Wirtschaften auf dem Lande auf 10 bezw. 11 Uhr nachts fest. Diese, zum Teil auf sehr alten Verordnungen beruhende Vorschrift entspricht u. E. weder den Bedürfnissen und Anforderungen des hentigen Lebens, noch wird sie den wohlberechtigten Forderungen des Verkehrs gerecht. Schon die Einführung der mitteleuropäischen Zeit, welche die Feierabendstunde beinahe 1/2 Stunde früher als vorher eintreten läßt, dürfte eine Hinausschiebung der Feierabendstunde auf eine spätere Zeit als notwendig und gerecht erscheinen lassen. Durch die Einführung der mitteleuropäischen Zeit haben sich die Tagesstunden um eine halbe Stunde verschoben, wodurch der Landmann seinen Stammtisch um diese halbe Stunde, da es um so viel länger Tag ist, später als sonst aufsuchen und der Wirt — gegenüber der früheren Zeit — um eine halbe Stande früher schließen muß. Ebenso ist es mit den übrigen Berufskreisen. Nachdem die notwendigen Arbeiten gethan, begibt man sich zur Erholung und zum Meinungsaustausch ins Wirtshaus, um da die Beobachtung zu machen, daß die übliche Fcierabend- stunde nicht mehr fern ist und bei verhältnismäßig kurzem Aufenthalt Strafe in Aussicht steht. Hierdurch ist sowohl der Gast, als auch der Wirt benachteiligt. Durch die bedeutend erweiterten Bahn- und sonstigen Verbindungen und den regen Verkehr, der heute nicht nur die Städte, sondern auch die Landorte beherrscht, haben sich auch die Anschauungen und Anforderungen gegenüber der Zeit bedeutend geändert, in welchen diese, die Feierabendstunde auf 10 Uhr bezw. 11 Uhr festsetzende Verordnung entstand. Daß man dies als richtig anerkannt, beweisen u. a. auch die Behörden vieler Städte und Landkreise, welche zum Teil die Feierabendstunde ganz aufgehoben, zum Teil den ihr Gewerbe solid betreibenden Wirten die ganze Nacht oder bis 12 und 1 Uhr nachts freigegeben haben. Es ist konstatiert worden, daß bei geordneten Geschäftsbetrieben durch diese Verlängerung der Feierabendstände auch nicht der geringste Nachteil, weder für das Publikum noch die Sittlichkeit entstanden ist, wie auch den betreffenden Behörden dadurch keinerlei Belästigungen erwuchsen. Für unordentlich geführte Geschäftsbetiebe giebt es Mittel und Wege genug, um dieselben auf den Weg der Ordnung zu verweisen. Auch ist die Teilnahme an dem öffentlichen Leben, besonders in den letzten Jahrzehnten, eine so große geworden, daß der Landbewohner, wie der Stadtbewohner, sich den öffentlichen Angelegenheiten widmet und gerne nach des Tages Arbeit seine Gedanken anstauscht. Der Landbewohner kann aber nicht, wie die Städter, zur bestimmten Stunde seine Arbeit verlassen, sondern arbeitet bis zur sinkenden Nacht. Will er nun nach schtverer Arbeit in der Gaststube geistige Anregung im Kreise seiner Mitbürger suchen, so wird ihm um 10 Uhr Feierabend geboten, und somit die Gelegenheit entzogen, Erholung zu pflegen und geistige Anregung zu neuem Schaffen zu sammeln. Wenn man die, durch die Einführung der mitteleuropäischen Zeit, entstandene Zeitverschiebung berücksichtigt, so ist für den Landbewohner in einem großen Teile des Jahres die Feierabendstunde auf 9l/2 Uhr Abends herabgesetzt werden. Als ganz besonders nachteilig haben sich die jetzt giltigen Bestimmungen, bezw. die Handhabung der Feierabendstunde für Orte mit Bahnstationen erwiesen, indem sowohl die mit den letzten Zügen abgehenden als ankommenden Passagiere keine Gastwirtschaft mehr offen sinden, in der es möglich wäre, die nach längerer oder kürzerer Reise notwendige leibliche Stärkung zu erhalten. Solche Zustände dürften doch sicherlich, schon in Hinsicht auf das allgemeine Interesse, auf die Dauer nicht haltbar erscheinen, und dürfte es sich empfehlen, für alle Orte mit Bahnstationen den Schluß der Wirtschaften frühestens erst 1 bis P/2 Stunden nach Eintreffen bezw. Abgang des letzten Zuges festzusetzen. Einen weiteren schweren Nachteil für die Allgemeinheit erzeugen die obigen Bestimmungen dadurch, daß sie zu einseitiger Handhabung und auch zu vielen Bestrafungen Anlaß geben. Eme große Anzahl von Personen wird heute bestraft, sicherlich nicht deshalb, weil sie nach ihrer Ansicht etwas unrechtes oder gar schlechtes begehen, sondern lediglich deshalb, weil die jetzigen in so engen Grenzen gehaltenen Bestimmungen über die Feierabendstunde sich mit den Anschauungen der Neuzeit nicht mehr in Einklang bringen lassen und deshalb fortwährend, vielfach unabsichtlich, umgangen werden. Tie vielen Strafen erzeugen nun wieder Verbitterung und Unzufriedenheit, was gewiß keine erfreulichen Erscheinungen sind. Aus vorstehendem dürfte hervorgehen, daß die Interessen der ländlichen Bevölkerung eine angemeffene Neuregelung der Feierabendstunde erforderlich erscheinen lassen. Auch das Interesse des ^astwirtestandes, welcher durch jene älteren Bestimmungen bedeutend geschädigt wird, dürfte dies gerechtfertigt erscheinen lassen. Der Gastwirt ist mit kommunalen und staatlichen Abgaben stark bedacht und in seiner Existenz durch den alles überschwemmenden Handel in Flaschenbier, Syphon- nnd Kannenbier, sowie die stets zunehmenden steuerfreien Privatkostgebereien n. a. schwer geschädigt, so daß eine kleine Erleichterung in der Feierabeudstunde auch dem Wirt gegenüber als nicht unbillig erscheinen dürfte. Wir glauben daher keine Fehlbitte zu thun, wenn wir, vertrauend auf den gerechten Sinn hoher zweiter Kammer, höflichst ersuchen, unserer gehorsamsten Bitte, welche dahin geht: „In Anbetracht der sich seit Erlaß der einschlägigen Verordnungen ganz bedeutend geändert habenden Zeitverhältnisse und aus sonstigen hierfür sprechenden Gründen, eine allgemeine Verlängerung der Feierabendstunde besonders für die Landorte nnd Orte mit Bahnstationen eintreten zu lassen" geneigtest zu willfahren. Meratur, Wissenschaft und Kunst. — Da« forben erfdiienene Heft 5 deS zweiten Jahrganges von Deutsche Kunst und Dekoration, Verlag von Alexander Koch, Da'mftadt, ist als 1. Wiener Künftlerbeft: enthaltend Moderne Architektur, Maleret und Ku stgewerbe, textlich und illustrativ wiederum ungemein reichhaltig. Der Preis (jährlich 12 Hefle Mk. 20,—, Einzelhefte Mk. 2.—) ist mit Rücksicht auf daS gebotene als fehr mäßig zu bezeichnen. Wir können die Förderung des verdienstvollen Unternehmens nur immer wieder befürworten. 1 1! ri.ii M. 31 Viertes BlM. Sonntag den 5. Februar ISO» Wetzmer Anzeiger Heneral-Anzeiger Aints- und Anzeigeblatt für den Krek Gieszen Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich. Bezugspreis vierteljährlich 2 Mark 20 Psg. monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn. Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS. Alle Anzeigen-Vermittlungsstellen deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Die Gießener Kamilteubtätter werden dem Anzeiger wöchentlich viermal beigelegt. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schutstraße Ar. 7. Adresse für Depeschen: Anzeiger Hießen. Fernsprecher Nr. 51. Gratisbeilagen: Gießener FamilienbUitter, Der hessische Landwirt, Mütter für hessische Uolkslumde. ist mein |iea“ freie Bo- Einlagen, 'ie inneren värmete Fr. Schubert. Fr. Schubert R Schwann. (Sperrst! Ü Lokales und Provinzielles. MIL rt ls 5 Uhr, erelna. Wlnei Ausland. — Zur Regentschaft des schwedisch-nor- ivegischen Kronprinzen wird der „Köln. Ztg." aus Stockholm geschrieben: Mau sollte es kaum für möglich halten, daß ein Monarch, der zu allen Mächten in freundschaftlichen Beziehungen steht und von allen europäischen Regenten am wenigsten Aussicht hat, in kriegerische Ereignisse verwickelt zu werden, von so ernsten Regierungssorgen bedrückt wird, daß fein körperliches Befinden darunter leidet. Aber in'dieser Lage ist gegenwärtig der König von Schweden Md Norwegen. Infolge eines nervösen Zustandes, in den König Oskar durch die Zwistigkeiten über das Unionsverhältnis oder, genauer gesagt, durch den Flaggenbeschluß der Norweger geraten ist, wird die Regentschaft einstweilen dem Kronprinzen Gustav übertragen werden, und die besonderen Verhältnisse auf der skandinavischen Halbinsel lassen diest Maßregel bedeutsamer erscheinen, als es auf den ersten Nick aussieht. Der Beschluß des norwegischen Storthings über Entfernung des Unionsabzeichens aus der Flagge Norwegens hat in Schweden eine sehr gereizte Stimmung hervorgerufen, und einige Blätter dringen sogar in das Außenreichsministerium, daß es sich weigere, den Flaggen- Lschl uß den fremden Mächten mitzuteilen. Im Ministerium ßvll aber die Absicht bestanden haben, nach einiger Zeit, mim etwas größere Ruhe eingetreten sein würde, den Äußcnreichsminister Douglas, der bei den Norwegern besonders schlecht angeschrieben steht, fallen zu lassen und den Konsuln Anweisung betreffs der „reinen" norwegischen Flagge j3i geben, sodaß dann das schwedische Volk vor der vollendeten Lhatsache stehen würde. Aber schon Ende v. I. zeigte sich, daß )ie Stimmung in Schweden ernster war, als man dachte, Gießen, den 4. Februar 1899. Bestätigung von Stiftungen und Vermächtniffen. Im L.?i>ife des vierten Quartals 1898 sind von Seiner König- '!n bem Großherzog eine Reihe von Schenk- und Vermächtniffen bestätigt und hiernach die betr. zu deren Annahme ermächtigt worden. Hiervon Agende erwähnt: Schenkung der Dr. med. Karl slL^uberg und Ehefrau in Michelstadt anläßlich ihrer A x°$äeit an b,e evangelische Kirche daselbst, bestehend ißS dessen Zinsen alljährlich an würdige . tras9e- IfmEtn ? ^dürftige der Stadt Michelstadt verteilt werden /'AatOD,|ij!n,Timilfrnni ^trage von 1000 Mk. Vermächtnis der Salome -de C° 9 m ??Qin* an das Kloster der Englischen Fräulein l" ^ dlvcstW, im Betrage von 15 000 Mk. Schenkung eines ob der Reichstag hat auch soeben gegen jede Nachgiebigkeit Schwedens entschieden Stellung genommen. König Oskar H bekanntlich das Flaggengesetz unterschrieben; er wollte ovr allem Frieden haben und glaubte bei seiner Nachgiebigkeit in der Flaggenfrage, daß nun wenigstens Ruhe auf )tchn sei, in der Flaggenfrage eine entschiedene Haltung üjegm Norwegen einnehmeu müßte. Graf Douglas, der ^chnreichsminister, dürfte in erster Linie diese Auffassung czehobt haben, und es kann auch kaum ein Zweifel darüber Liechen, daß die Entfernung des Unionsabzeichens aus der norwegischen Flagge geradezu ein Widersinn ist, solange < i-t schwedisch-norwegische Union selbst zu Recht besteht. ■ örti Kronprinz, dessen Stellung jn der Union besonders 1 El ist, hat sich nicht in Regierungssclchen gemischt, aber könnte nicht wunderbar erscheinen, wenn er nach den chrungen, die sein Vater mit den Norwegern gemacht einen entschiedeneren Standpunkt gegen Norwegen ge- rt wissen will. Dies wird sich in naher Zukunft zeigen. : Regentschaft des Kronprinzen wird bis in den Sommer dauern, und während dieser Zeit sind Entscheidungen 1 Wen, die weittragende Bedeutung für die Union haben. M. - Ä PI(F anderem muß sich ergeben, ob das Anßenreichs- „..falif 1 i-mi|tLrium mm auch der neuen norwegischen Flagge Gelt- 11 PWVerschafft, indem der Slorthingsbeschluß den fremden . tMnteitfo1* a? 4«. -!^äelgt wird u. s. w. Ob dies unter der RL $a WnWft des Kronprinzen, der jetzt mit allen Befugnissen Hrl u Wslattet ist, wirklich geschieht, darf bezweifelt werden. --- i'rE ••••eeeeoeeeoaeeeeaeeeew Mestaurant Kohenzossern 392 C 1,- Mk. ß 1,10 Mk. 1,15 Mk. findet wegen Ausscheidens des Teilhabers Lantelm aus der J.-Herz. mieten. 3 aulage 19, Part. B. 485 15 Vermietungen s ft Ä ft ft 0369] Ein Stall nebst Heuboden, Mistkaute und Magazin ist sofort zu vermieten. Zu erfragen Asterweg 13, II. 931] Jrn dritten Stock meines Hauses Wohnung von 5 Zimmern Vorn 1. 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