Nr. 153 Zweites Blatt Sonntag den 2. Juli 1899 Gießener Anzeiger General-Anzeiger Bei Postbezug R Mark 50 Pf,, ^ierleljährlich Aezugspret« vierteljährlich 2 Mark 20 Pf,, monatlich 75 Pfß. mit Bringerloh«. Alle Anzeigen.BermittlungSstellen bei In- mtb »ullanH nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entyye. Annahme »e« Anzeigen zu der nachmittag! für bee fetynbee La, erscheinenden Nummer bi! vor«. 10 Uhr. Grfchei»t tt,Nch mit Aufnahme del Montagl. Die Gießener »erden dem Anzeiger »Achentlich viermal beigelegt. Amts- unb Anzeigeblatt für den Kreis Gieren. Reb eitlen, tpiebition und Druckerei: F4»kßr.tze Nr. 7. Adreffe für Depeschen: Anzeiger Kteße». Fernsprecher Nr. 51. Gratisbeitagen: Gießener Familienbiätter, Der hessische Landwirt, Mütter für hessische Volkskunde._________________ Amtlicher Teil. Nr. 24 des Reichsgesetzblattes, ausgegeben den 27. d. Mts., enthält: (Nr. 2583.) Gesetz, betr. die Gebühren für die Benutzung des Kaiser Wilhelm-Kanals. Vom 20. Juni 1899. (Nr. 2584.) Gesetz, betr. das Flaggenrecht der Kauffahrteischiffe. Vom 22. Juni 1899. Nr. 25 des Reichsgesetzblatts, ausgegeben den 28. d. Mts., enthält: (Nr. 2585.) Gesetz, betr., die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1899. Vom 22. Juni 1899. (Nr. 2586.) Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsetat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1899. Vom 22. Juni 1899. Gießen, den 30. Juni 1899. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold. Bekanntmachung, betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Garbenteich. In der Zeit vom 4. Juli d. I. bis einschließlich 17. Juli d.I. liegen auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Garbenteich die Arbeiten des 1. Abschnittes rubr. Feldbereinigung, nämlich: 1. der allgemeine Meliorationsplan, 2. Erläuterungsbericht und Prüfungsprotokoll zu demselben zur Einsicht der Beteiligten offen. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet statt: Dienstag, de« 18. Juli 1899, vormittags 9—10 Uhr im Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Garbenteich, wozu ich die Beteiligten unter dem Anfügen einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Einwendungen sind schriftlich abzufassen, zu begründen und auf Papier in Aktengröße (mindestens Va Bogen) einzureichen. Friedberg, den 17. Juni 1899. Der Großh. Bereinigungskommissär: Merck. Feuiüetan. Aädekers Worfayr. Eine Ausgrabung von Eugen Reichel (Berlin). (Nachdruck verboten.) Wie das Reisen ein Sport der neueren Zeit geworden ist, so glaubt man wohl auch, daß die Reisehandbücher, die Bädeker, Berlepsch, Meyer u. a. m., ein Produkt neuerer Zeiten seien, so recht ein Produkt des 19. Jahrhunderts. Aber dem ist nicht so; und auch der große „Bädeker" hat einen Vater gehabt, der, wenn er auch vielleicht nicht unmittelbar auf den berühmten Sohn eingewirkt hat, doch als fein Vorgänger angesehen werden muß. Schon zu Anfang des 17. Jahrhunderts gab es für gelehrte Leute verschiedene kleine Reisehandbücher in lateinischer Sprache; aber gleichwie Luther zu der Einsicht kam, daß dem ungelehrten deutschen Manne eine deutsche Bibel in die Hand gegeben werden müßte, so sagte sich eines Tages der um die Mitte des 17. Jahrhunderts wohlbeleumdete Geograph Martin Zeiller: „Wenn der Deutsche auf Reisen geht, so soll er auch ein deutsches Buch zum Reiseberater und Reisegefährten haben" — setzte sich hin und schrieb anno 1650 den „Fidus Achates oder getreuen Reisgefert", der schon im nächsten Jahre „In Verlag Georg Vildeisens zu Ulm" erschien. Das Buch ist natürlich, schon weil es in seiner Art wirklih ein erstes in Deutschland war, sehr interessant; und so wird es auch heutige Leser interessieren, ein weniges davon zu erfahren. Das Ganze trägt noch einen sehr bescheidenen Charakter; man merkt es dem Buche an, daß es nicht für einen Massenverkauf berechnet war; die Deutschen standen eben damals noch nicht unter dem Zeichen des Verkehrs; das Reisen war ein teueres und anstrengendes Vergnügen, und nur Bekanntmachung, betr.: Das Radfahren während des Schützenfestes. Auf Grund des Art. 56 der Städte-Ordnungffund des § 9 Abf. 4 der Verordnung vom 14. März 1898, das Radfahren auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen betreffend, wird für Sonntag, den 2 und Montag, den 3. Juli l. I. das Radfahren auf der Grüu- bergerstraße zwifcheu Ludwigsplatz uud der deu Festplatz mit dem Schützeuhanse verbindenden Straßenüberführung Verbote«. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des § 306 Ziff. 10 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder, mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Gießen, den 28. Juni 1899. Großherzogliches Polizeiamt. Muhl._________________ Bekanntmachung. Betr.: Die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß außer den in unserer Bekanntmachung vom 26. l. Mts. für das Handelsgewerbe freigegebenen Stunden von 11 Uhr vormittags bis 7 Uhr abends die Verkaufszeit weiter auf die Stunden vou 7 bis 9 Uhr vormittags ausgedehnt wird. t Gießen, am 30. Juni 1899. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. __________________Muhl.__ Bekanntmachung. Betr.: Die Beaufsichtigung der Hunde in der Provinzial- Hauptstadt Gießen. Nach § 2 der obigen Verordnung vom 20. Januar 1882 ist das Mitnehmeu vou Hunden zu öffentlichen Festlichkeiten verboten. Wir bringen hiermit diese Vorschrift mit den Anfügen in Erinnerung, daß demgemäß auch auf dem Festplatz auf dem Trieb Hunde nicht mitgebracht werden dürfen. Zuwiderhandlungen, die Geldstrafe bis zu 30 Mark nach sich ziehen, müssen zur Anzeige gebracht werden. Gießen, den 30. Juni 1899. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Muhl. besonders unruhige oder begüterte Leute konnten sich dies Vergnügen gönnen. So wirkt gleich die vorgedruckte Karte von Deutschland wegen ihrer Winzigkeit nahezu komisch; die ganze Karte ist 6 Zoll breit und 3 Zoll hoch, und bietet auf dieser kleinen Fläche manche Kuriosa. Da weist der Rhein nur vier Seitenflüsse auf; am Main verzeichnet Herr Zeiller nur vier Städte, als deren eine noch obenein Nürn- berg figuriert, und den Thüringer Wald deutet eine kindliche Pappelallee an. Entsprechend dieser grandiosen Einfachheit sind auch die Angaben im Buche selbst. Es meldet Zeiller z. B. von Berlin, bad damals doch schon eine ganz ansehnliche Residenzstadt war: „Dies ist die churfürstlich Brandenburgische Hofstadt und das Haupt der Mark Brandenburg, an der Spree gelegen; und ist doppelt, deren einer Teil eigentlich Berlin, der eine aber Cöln an der Spree genannt wird, in welchem auch der Dom oder Stiftskirchen, und das churfürstliche Schloß samt den zugehörigen Gebäuden, der Schloßkirchen, Canzley, Apotheken, Marstall, Rüstkammer und dergleichen zu besichtigen." Ein Fremder, der mit diesem Wegweiser nach der „churfürstlich Brandenburgischen Hofstadt" kam, war da gewiß ebenso klug, als wenn er keinen „Zeiller" in der Hand gehabt hätte. Interessanter als die „Beschreibung" der einzelnen Städte und Landschaften wird uns Nachgeborenen das „unvorgreifliche Bedenken des Verfassers, wie die Reisen wol und nützlich angeordnet und verrichtet werden mögen", bleiben. Da heißt es in den „Vorbereitungen zur Reffe" ganz ähnlich wie in unseren modernen Neisebüchern: „Wer reisen will, muß eines guten, starken Leibes, auch nicht zu alt, noch zu jung fein. Er erhole sich zuvor guten Rats bei Anverwandten, besonders aber bei Denen, welche die gleiche Reise schon früher gemacht haben, lese fleißig die Geschichte des Volkes, zu dem er sich begeben will, und studiere die Landkarte (natürlich nicht die des „Reisgeferten"!) Er Bekanntmachung. Auf Grund des Art. 56 Ziff. 28 der Städte-Ordnung werden aus Anlaß des bevorstehenden Schützenfestes für den 2. und 3. Juli l. Js. die nachstehenden Anordnungen getroffen: 1. Alle in der Grünbergerstraße verkehrenden Fuhrwerke haben ftets die rechte Seite der Fahrbahn, von der Fahrrichtung aus gerechnet, einzuhalten. 2. Das Aufstellen von Fuhrwerken auf den Straßen ist ohne dringende Veranlassung gänzlich untersagt. Zuwiderhandlungen werden nach § 366, 10 des R. Str. G. B. mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. event. mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Gießen, den 30. Juni 1899. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. _________Muhl.__________________ Bekanntmachung. Betr.: Das Droschkenfuhrwesen während des Schützenfestes. Auf Grund der § 37 der Gewerbe-Ordnung und des Art. 56 der Städte-Ordnung wird für die Dauer des in Gießen vom 2. bis 9. Juli l. I. stattfindenden 17. Verbandsschießens des Bad. Landes-Schützenvereins, des Pfalz, und Mittelrhein. Schützenbundes bezüglich des Droschkenfuhrwesens das nachstehende bestimmt: 1. Die Aufstellung von Droschken und deren Verwendung während des Schützenfestes ist nur denjenigen Personen gestattet, welche ihr Vorhaben bei dem Großh. Polizeiamt Gießen angemeldet haben. 2. Kutscher darf nur sein, wer mindestens 18 Jahre alt, des Fahrens kundig und gut beleumundet ist; er muß sauber und anständig gekleidet, sein Gefährt rein sein und hat dem Fahrgast gegenüber ein höfliches und anständiges Benehmen zu beobachten. 3. Die Droschken müssen mit zwei gesunden kräftigen Pferden bespannt, solid gebaut, mindestens viersitzig, gepolstert, von innen zu öffnen und mit Laternen versehen sein. 4. In jeder Droschke ist der von Großh. Polizeiamte Gießen speziell für die Tage des Schützenfestes festgesetzte Tarif anzubringen. Der Tarif muß den Stempel des Großh. Polizeiamts Gießen, sowie den von dieser Behörde beigesetzten Namen des Kutschers enthalten. übe sich durch tägliche Spaziergänge in die Nachbarschaft, damit er, wenn er zu Fuß wandern muß, nicht auf dem Wege erliege oder Blasen an den Füßen bekomme". Ferner wird geraten, die Schwimm- und Kochkunst zu erlernen, auf daß, wenn man „in eine schlechte Herberge kommt und des Kochens unerfahrene Leute antrifft, man sich durch übel zugerichtete Speisen nicht eine Krankheit an den Hals esse . Des weiteren wird empfohlen, ein „geschmeidiges Handbüchlein" mitzunehmen, in welches angesehene Landsleute Empfehlungen eingetragen haben, die dann in der Fremde von nutzen fein können; doch wird empfohlen, darauf zu achten, daß nicht unsaubere Dinge in das Stammbuch geschrieben oder gar gezeichnet werden. Was das „Fahrniß" (Gepäck) anbetrifft, so wird geraten, in einem „wohlverschlossenen Neistrühelein, Rantzen, Felleisen oder Vellis" nur das nötigste mitzunehmen, da zu viel Gepäck hinderlich sei und „Räuber anlocke". Wenn man nun aber liest, was zu diesem „Nötigsten" gehörte ss bekommt man einigen Respekt vor der Leistungsfähigkeit mittelalterlicher Wanderer. Da sind zunächst nötig: ein Gebet- und Gesangbuch, das Handbüchlein, em Schreiv- büchlein, ein Reisetagebuch, ein „historisches, lustiges oder anderes zu seinem Vorhaben nützliches Traktätleui", etliche Bogen weißes Papier, einige Federn, Dintenfaß mit Dinte, Streusand, Feuerzeug, Nadel und Zwirn, auch „KlodleiN und Schlößlein, etwa an einer übelverwahrten Thür eines Zimmers anzumachen". Des Weiteren Kleider, die, wenn irgend möglich, nach der in dem zu bereisenden Lande herrschenden Mode angefertigt sein sollen; em Regenmantel und ein breiter Hut, Kappen, Nasenfutter und Uebersttumpse mit Knöpfen. Ferner werden empfohlen: dreioder mer „saubere Leib- oder Unterhemden", ebensomele „Ueberschlage oder Krägen", ein Oberhemd, etliche „Schnäutz- und Hand - tüchlein", zwei „Haupttücher", etliche Paar Ober- und Unterstrümpfe, Socken, Schlafhosen, Schlafhauben, Hand- br te, er re it, ir s, st te te 'N r: k- d te T d e n h g l. r e c i ; i t . . 0,80 Mk. 1,20 1,80 2,00 eine Person . . . zwei Personen . . drei Personen . . vier Personen . . a. Hauptbahnhof; b. Südanlage an der Lesehalle; o. Marktplatz; ä. Ludwigsplatz; v. Platz zwischen Neue Kaserne und Schützenhaus. Bei der Aufstellung haben sich die später anfahrenden Droschken je nach der Zeit ihres Eintreffens auf dem Platz hinter der zuerst am Platz befindlichen anzureihen. <. Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen oder nachstehenden Tarif zieht den Verlust des Rechtes zur Ausübung des Gewerbebetriebes nach sich. 8 Für die Benutzung von Lohnfuhrwerk gilt der nachfolgende , . Die Droschken haben stets in kurzem Trab und rechts zu fahren. Peitschenknallen ist verboten. Das Mitnehmen dritter Personen ist nur mit Zustimmung der Fahrenden gestattet. Die Bezahlung geschieht an den Kutscher gemäß Tarif vor der Fahrt. ' - Volitische Wochenschau. Noch immer ist bezüglich unserer inneren Politik von einer Ferienstimmung nichts zu verspüren, im Gegenteil fpltzen sich die politischen Gegensätze mehr und mehr zu. Die zur Seeschlange gewordene Preußische Kanalvorlage ^vrrd jetzt in der Abgeordnetenhauskommission einer erneuten , ... 6- Als Aufstellungsplätze von Droschken werden bestimmt: schuhe, zwei Paar Schuhe und ein Paar Pantoffeln. Kein Reisender soll ferner ohne einen starken Stecken wider die Hunde, auch nicht ohne Waffen ausziehen; desgleichen wird geraten, mitzunehmen „ein Perspektiv, item Augenbrillen wider den Staub, einen Spiegel, Kreide, Räucher- und Wachskerzen, ein Petschaft, ein Messer samt Gäblein, einen. Strehl (Kamm), einen Eßlöffel, ein Ohrlöfflein, ein Zahnstörer, ein Compaß und Sonnenweiser, ein „in Moß (Messing) gefaßtes Sandührlein" und einen Quadranten". Aber das ist alles noch nicht genug. Zum „Nötigsten" für den Reisenden gehört ferner etwas Gewürz, Oel, Hirsch- unschlitt, Wachs, Zucker, eingemachte Sachen und zu guter» letzt Pillen und „etliche Arzeneien wider das Schneißen aus der Nasen, Durchfluß und Stopfung des Leibes, Blasen an den Füßen, die Pest, Gift, böse Lüste, Kopfweh, Bräune, Schlangen und Skorpionen, Hundbiß, wider Läuse, Schrunden und andere Zustände mehr" — kurzum eine ganze „kleine Feldapotheke". Denen, die etwas draufgehen lassen können und zu Wagen oder zu Schiffe reisen, wird empfohlen, einen Bettsack und einen Schlafpelz mitzunehmen; ferner sollen sie sich verproviantieren mit Speise und Trank, als da sind „gebratenes Fleisch, Schinken, Brod, Käse, Butter, Knoblauch und etwas gebrannter Wein." Vom Mitnehmen von Dienern wird abgeraten, weil sie sonst so viel kosten, wie der Herr selbst und man in den Wirtshäusern häufig Leute findet, die Einem zur Hand sein können. Am besten aber ist es, wenn man sich die Kleider selbst reinigt. Auch ein „Paßport" (Paß) soll nicht vergessen werden, und ein Beglaubigungsschein, daß man aus einem seuchenfreien Orte herkommt. Die Hauptsache bleibt natürlich der „Zehrpfennig", der in Gold mitgenommen werden soll, und zwar in solchen Sorten, wie sie im Lande, das man bereisen will, üblich sind. Etwas Kleingeld soll man für den täglichen Bedarf mit sich führen, das große Geld aber „in dem Trühelein, im Beutel, im Büchlein, Wachs, ausgehöhltem Stecken, in den Schuhen, Hosen! Wamms oder sonst aufbewahren." — Bevor man abreift. soll man sich ferner mit Gott versöhnen, feine Schulden bezahlen, Testament machen und sonst all' seine Sachen wohl Die Friedenskonferenz. Die großen englischen Tagesblätter sprechen sich in neuester Zeit anscheinend aus Opportunitätsgründen nicht mehr so ungünstig über die Aussichten der Konferenz aus. Der sogenannte Abrüstungs-Vorschlag Rußlands, über beffen Inhalt und Bedeutung wir uns schon geäußert haben, hat in der Plenarversammlung der Kommission bereits bei der ersten Beratung ein? vernichtende Niederlage durch eine Rede des deutschen Obersten v. Schwarzhoff erlitten. Mit herzerftischender Offenheit und Deutlichkeit führte Schwarzhoff aus, daß die Reduktion des Friedensstandes und die Reduktion der Wehrkraft und Schlagfertigkeit keineswegs rdentlsche Dinge seien. Die Länge der Dienstzeit, die Zulässigkeit der Stellvertreter, das Eisenbahnnetz und viele andere Dinge des Verkehrswesens, des wirtschaftlichen Lebens und der inneren Organisation kämen dabei mit in Betracht, Prüfung unterzogen, die voraussichtlich recht lange Zeit in Anspruch nehmen dürfte, umsomehr, als das Zentrum Gründe genug hat, die Angelegenheit zu verschleppen. Einmal mag es diese Verzögerung als der Durchführung des Kanalprojekts günstig erachten, andrerseits aber will es auch erst sehen, wie die Regierung sich zu der Reform des Gemeindewahlrechts stellt, von welcher das Zentrum im Rheinland für sich Erfolge erhofft. Wollten wir alle in Verbindung mit der Kanalvorlage in Umlauf befindlichen Gerüchte hier wiedergeben, so müßten wir auch Meldungen von bevorstehenden Ministerkrisen registrieren. Man will mit Bestimmtheit wissen, daß an entscheidender Stelle die Absicht besteht, int Falle der Ablehnung der Kanalvorlage das Abgeordnetenhaus aufzulösen und die Herbeiführung von Neuwahlen einem rekonstruierten Ministerium zu übertragen. Für den Minister des Innern Frhrn. v. d. Recke ist bereits ein Nachfolger gefunden, wenigstens nennt ein Berliner Statt als solchen den Fürsten Herbert Bismarck. Unsere Leser werden gut thun, allen diesen Meldungen Mißtrauen entgegenzusetzen; jedenfalls können sogar Eingeweihte ein annähernd richtiges Prognostikon für die Zukunft nicht stellen. Daß die Vorgänge im westfälischen Gruben- I re vier die Aufmerksamkeit unserer leitenden Kreise unausgesetzt in Anspruch nehmen, ist leicht erklärlich. Der Zwischenfall ist überaus bedauerlich, trotzdem nicht verkannt werden darf, daß die Unruhen auf Umtriebe ausländischer | Arbeiter zurückgeführt werden müssen. Irgendwelche Besorgnis auf ein weiteres Umsichgreifen der Tumulte besteht nicht mehr, und es ist auch anzunehmen, daß die Arbeitseinstellungen keinen größeren Umfang annehmen. Recht bewegt sah es in letzter Woche im Auslande aus. Von den Zuständen in Spanien haben wir bereits ausführlich gesprochen, so daß wir hier nicht näher darauf elnzugehen brauchen. Aehnliche Verhältnisse herrschen in Belgien. Die dortige klerikale Regierung hat eine Wahlreform ausgearbeitet, durch die sie ihre Herrschaft auf lange I \la9re hinaus Ochern möchte, die aber einem großen Teil beS Volks bas Wahlrecht stark verkümmert. Daher resultieren bie m Brüssel ftattgehabten Tumulte, bie sich nicht allein gegen bas Ministerium Vanberpeereboom fonbern auch gegen ben König richten. Dem letzteren bürste nichts weiter übrig I bleiben, als bem Kabinett die Entlassung zu geben und den I | Wahlreformentwurf zurückzuziehen. Andernfalls kann man m Belgien sehr ernsten Ereignissen entgegensehen. Sehr unsicher ist auch dje politische Situation in Frankreich. Das Kabinett Waldeck-Rousseau hat freilich einen Sieg errungen, aber damit ist sein Fortbestand keineswegs gesichert. Alles hängt von den nächsten Tagen, von dem Verlauf der Kriegsgerichtsverhandlungen in Rennes ab Der temperamentvolle englische Kolonialminister Chamberlain hat wieder einmal eine Brandrede gegen ^ranSüaaf gehalten, die aber sowohl durch die Bemühungen Salisburys wie auch durch die Versicherungen Ohm Krügers^ den Ausländern möglichst entgegenkommen zu wollen» stark abgeschwächt wird, so daß wohl kaum ernstere Verwickelungen entstehen dürften, die ja auch als em Schlag in's Gesicht der tagenden Friedenskonferenz angesehen werden müßten. besteigen, um den Ort von außen und innen herumgehen und alles wohl in acht nehmen; man soll sich berichten lassen, in welchem Lande man sei, wie es früher genannt worden, wie groß es sei und dergl. mehr. Man soll nach der Zahl der im Lande gelegenen Städte, Klöster, aber auch „nach dem verbreitetsten Ungeziefer", nach der Zahl der Brunnen, nach der geographischen Länge und Breite und dergl. mehr fragen. Auch nach ben im Laube lebenben Künstlern, Fechtmeistern, Roßbereitern unb anderen Kulturträgern soll man forschen und sich von allem eingehend unterrichten. Wieder heimgekehrt, soll man von seinen Reiseerleb. msfen mcht viele und große Worte machen; dagegen soll man mit den in der Fremde gewonnenen Freunden in Vnefverkehr bleiben und alles, was man in der Fremde erlebt, mit den Erlebnissen anderer vergleichen. Schließlich wird dann dem lieben Christen der Rat gegeben, dafür zu forgen, daß er „bald zu einem Amte und guten Heirat befördert werde, daß er feinen Stand und Beruf mit aufrichtigem Wandel und guten Tugenden wohl verwalte, also baß er bie Unkosten, Mühe unb Gefahr unb anberes, so er an ferne Reise gewanbt unb ausgestanben, Gott zu w^l"au7"?^lanbe, sich und ben ©einigen zum Besten Einen wie trefflichen Führer in bie Vergangenheit bietet nn^ btefer alte „Zeiller" — wie klar tritt uns aus oen Naivetäten des Reiseführers jene Zeit vor Augen, in ber man von ben Bequemlichkeiten unseres Zeitalters noch Nichts ahnte, in ber auch bas Reisen ein Kampf mit bem ^eben war unb gewiß viele Reisenbe den Weg zur Heimat nicht mehr zurückfanden, weil sie unterwegs verunglückten oder ermordet worden waren. Manches allerdings paßt auch noch für unsere Zeit; und wer seinen „Bädecker" genau kennt, wird wohl in dem Wenigen, was ich hier angeführt habe, manchen Anklang an Bekanntes gefunden haben — bis auf die Ratschläge wegen des Gelbes und den Hirschtalg gegen das Wundwerden ber Füße. jede weitere Person 20 Pfg. Für eine Fahrt vom Festplatz nach irgend einem Punkte ber Stadt gelten dieselben Sätze/ möglichst hohen Preis verwertet, gleichwohl sind wir dafür, daß die staatliche und gesellschaftliche Ordnung nicht ohne weiteres über ben Haufen geworfen werben barf. Bei jeber Gelegenheit einen Streik ins Werk zu setzen, liegt auch keineswegs im Interesse ber Arbeiter, welche baburch bie schwersten wirtschaftlichen Nachteile erleiben unb nur selten gewaltsam ihre Forberungen burchzusetzen vermögen, abgesehen bavon, baß das Verhältnis zwischen Unternehmer unb Arbeiter, bie beibe aufeinanber angewiesen sinb, burch leichtfertige Arbeitsnieberlegungen immer stärker erschüttert wirb. Selbst bei ben Riesenaufstänben in Englanb haben bie Arbeiter wenig gewonnen, nachbem sie bie ungeheuren | Kosten der Bewegung getragen hatten. Bei uns in Deutschland haben sich die Streiks leider auch schon sehr eingebürgert, und nicht nur in den großen Bergwerksdistrikten, sondern auch in den Jndustriecentren ist die Niederlegung der Arbeit bei eintretenden Differenzen an der Tagesordnung. Noch in der allerletzten Zeit ist in I der Neichshauptstadt ein Kampf zwischen Unternehmern unb Arbeitern im Baugewerbe zum Austrag gebracht worben, ber riesige Dimensionen anzunehmen unb sich über bas ganze Reich auszubehnen drohte. In letzter Stunde ist noch eine I Einigung erzielt worden, die beiden Teile zu gute kommt I und hoffentlich für geraume Zeit Ruhe schafft. Jetzt haben sich die Verhältnisse im Bochumer Revier unter den Bergarbeitern bedenklich zugespitzt, und es ist dabei leider zu Ausschreitungen und Gewaltthätigkeiten gekommen, welche | durchaus verwerflich sind. Vorläufig handelt es sich bei ' dem Ausstande um jugendliche Arbeiter, aber die Bewegung greift doch weiter um sich, unb es liegt die Gefahr nahe, daß selbst ein Teil des alten Stammes der Bergleute in den Streik sich einläßt. Besonders die Lage in Herne ist äußerst bedrohlich, und es muß bedauerlicherweise festgestellt werden, daß Unruhen hervorgerufen wurden, welche blutige Zusammenstöße mit ber Polizei zur Folge hatten. Wie bei allen solchen Gelegenheiten, gibt es auch im Bochumer Streikrevier eine Anzahl von Jnbivrduen, welche die Erregung schüren und ihre Sache auf nichts setzen, damit aber selbst ruhigere Naturen mit fortreißen und dieselben ms Unglück stürzen. Auch bei den Krawallen in Herne dürften sich unter den Verwundeten Schuldige und Nicht- schuldige befinden, aber diejenigen, welche zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung berufen sind, können ja in solchen Augenblicken keine Unterscheidung treffen. Viel Herzeleid wird wieder durch diese Vorgänge verursacht werden, und viele Thränen werden fließen, ob aber die schlimme Erfahrung die Lage bessern wird, bezweifeln wir, denn leider gestalten sich die sozialen Gegensätze immer schroffer, sodaß ein friedlicher Ausgleich mehr unb mehr in Frage gestellt wird. (xx) 2- Zeit-Fahrten. Eine Stunde in der Stadt eine bis zwei Personen . . 2,50 Mk. brei bis vier Personen . . 3,00 „ d°r KgässteM QUf biC 3a”[ Jede angebrochene Viertelstunde wird für voll berechnet, einbarung Cn ""H auswärts unterliegen besonderer Ver- 2P„. don abends 10 Uhr ab tritt eine Erhöhung von 50 Prozent für alle Fahrten ein. * Droschken sind zweispännig. bnf nSs beträgt der Preis einer Fahrt vom Bahn- yof nach dem Festplatz oder umgekehrt 40 Pfg. für die Person. Gießen, den 21. Juni 1899. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Muhl. DroschkeuTarif für die Dauer des Schützenfestes in Gießen vom 2. bis 9. Juli 1899. 1. Streckenfahrten. Für eine Fahrt vom Bahnhof nach dem Festplatz oder umgekehrt: eine bis zwei Personen . . 1,50 Mk. drei Personen.....2,00 vier Personen.....2,50 jede weitere Person 30 Pfg. mehr. Für cineFahrt v ° m Bahnhof nach irgen d einem Punkte ber Stadt bestellen, von allen Verwandten, Wohlthätern und Freunden Urlaub nehmen und sich von ihnen ins Gebet einschließen Iaffern- Auch wird empfohlen, vor der Abreise noch ein „Abschiebsgetänzlein" anzustellen. Soviel von den, wie man sieht, sehr umftänblichew Reise-Vorbereitungen. m Nun folgt die Anweisung über das Verhalten auf ber Reffe. Nebst ben täglichen Gebeten wirb empfohlen, mäßicr W leben unb bie Hauptmahlzeiten bes Abenbs einzunehmen' s lIbr de" Nachtreisen wegen ber „Irrwische: unb Nachtlichtlem", begleichen vor bem Uebernachten im. -ajalbe wegen der „wilden Tiere, Räuber und Gespenster". Gegen Frost und Erkältungen werden die verschiedensten R(^el aus der „Feldapotheke" angegeben, und gebeten wird, feine Aepfel, Trauben ober dergleichen Früchte aus den Gärten, an denen man vorüberkommt, zu pflücken. Aw Sonn- und Feiertagen soll man „still liegen". Bei ber von Reisegefährten soll man vorsichtig sein, und empfohlen wird bet gemeinsamen Reisen die gemeinsame. Kaffe mit einem vertrauenswürdigen Verwalter. Es folgen . ^altungsmaßregeln für den Fall, daß man von Bärew °ber Wolfen verfolgt wird, ober baß man vornehmen Per- lonen begegnet. „Jnsbesonbere aber gebührt es sich, jebew Begegnenben freunblich zu grüßen unb ihm Glück zu wünschen, baß man vor Jedem den Hut recht abziehe unb ihn nicht nur anruhre, als ob man Spatzen ober Anberes herunter B-tt °rn soll man wohlthnn, sich aber vor „starken. Bettlern wohl in Acht nehmen.» Bei Schwierigkeiten an den Stadtthorcn wird geraten, der Wache etwas in die Hand ju drucken. In den Wirtshäusern soll man sich den Wirtsleuten „gebührend erzeigen», am Abend seine Sachen steistia ' ^rwahren oder sie den Wirtsleuten übergeben. Bor allem oll man au, ein sauberes Bett halten, die Thür der Schlaf- kammer „wohl in Acht nehmen» und eine Bank oder einen. Tisch davor setzen; auch soll man nicht vergessen, Degen und Feuerzeug neben das Bett zu legen. a Was schließlich in „Besichtigung der Länder und Oerter zu beobachten' ist beläuft sich etwa auf das folgende: man soll sich einen erfahrenen Führer nehmen, die höchsten Türme (xx) Streik und Aufruhr. 3m Laufe der letzten Jahrzehnte ist das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer unb Arbeitgeber immer gespannter geworben; bie Lage ist heute berart, baß man von einem dfneben zwischen beiben kaum sprechen kann, höchstens von einer mehr ober weniger langen Waffenruhe. Wir stehen in btefer Frage auf bem Stanbpunkt, baß es bem Arbeiter keineswegs zu Derbenfen ist, wenn er seine Kräfte um einen an deren gemeinsame Regelung für alle Staaten gar nicht gedacht werden könne. Herrn v. Schwarzhoff lag als einem Preußen die Erinnerung an die vertragsmäßigen 42 000 Mann der preußischen Armee von 1807 bis 1813, an das Krümpersystem rc. besonders nahe und ließ ihn die treffendsten Einwände finden. Auch die russische Klassifizierung von Sibirien, Transkaspien rc. als Kolonien gab begründeten Anlaß zur Kritik, da jede Truflpe von dort auf der Eisenbahn verhältnismäßig schnell einen europäischen Kriegsschauplatz erreichen kann. Endlich protestierte er energisch gegen die Verleumdungstheorie der Völker durch den „Moloch" Militarismus und hob treffend hervor, Deutschland sei keineswegs ruiniert, sein Reichtum, seine Lebenshaltung und infolge dessen seine Zufriedenheit seien vielmehr in erfreulichster Weise in ständigem Wachstum begriffen. Das war der Hauptschlager der Rede, die als die größte Sensation der bisherigen ganzen Konferenz" von der „Daily News" bezeichnet wird. Nach einer matten Antwort des russischen Oberst Jilinski, die einem schwachen letzten Rückzugs- Artilleriefeuer glich, wurde dem russischen Vorschlag durch Verweisung an Subkommissionen die Ehre eines Begräbnisses erster Klasse — wohl in Rücksicht auf den hohen Urheber — zu teil, obwohl Oberst v. Schwarzhoff sich zu sofortiger Abstimmung bereit erklärt hatte. Wir freuen nns, daß ein deutscher Delegierter so entschlossen der auf diesem ganzen Gebiete so üppig wuchernden Phrasenwirtschaft Zu Leibe gegangen ist. M. N. N. Hessischer Landtag. Zweite Kammer der Stände. nn. Darmstadt, 30. Juni 1899. Die Sitzung wird um J/410 Uhr eröffnet. Am Minister- lisch Geheimer Staatsrat v. Krug, Obersteuerrat D e u ß l e r und Bittel, Minifterrat Breidert und die Regierungsräte Rohde, Lorbacher und Becker. Die Beratungen des Stempeltarifs werden mit der Position 56 Fahrradsteuer fortgesetzt. — Abg. David wird gegen die Fahrradbesteuerung stimmen. Die ganze Position sei von der Regierung unklar gefaßt, weil die Definition Arbeiter sehr dehnbar sei. Die Ansicht, daß ein Fahrrad Luxus sei, sei falsch, und die hygienischen Vorteile, welche dasselbe biete, seien sehr hoch anzuschlagen. Der Sport sei heutzutage ein Bedürfnis der Deutschen. Denselben als Luxus zu bezeichnen, sei der größte Irrtum. — Abg. Reinhardt stellt fest, daß die sozialdemokratische Partei bis jetzt gegen fast sämmtliche Steuervorlagen der Negierung gestimmt habe. Dadurch wäre ein Ausfall von 1 Million Mark eingetreten, wenn die Kammer diesem Standpunkt gefolgt sei. Die Hereinziehung des Finanzministers Küchler in die gestrige Debatte und die Gegenüberstellung der Findigkeit in Steuern des Finanzministers v. Miquel, sei kein gutes Beispiel gewesen, da Herr v. Miquel ganz andere Grundlagen in den preußischen Finanzen vorgefunden habe als Finanzminister Küchler. Es stehe fest, daß die Regierung Geld brauche, und die Kammer habe alle Veranlassung, derselben entgegen zu kommen, insbesondere diejenigen, welche die Reform wollen. Einer Radfahrsteuer wie sie die Regierung wolle, werde er nicht zustimmen. Er wünscht, daß alle Arbeiter und alle Gewerbetreibende von einer Steuer befreit sein sollen. Er habe versucht, eine Grenze zu suchen und wird in diesem Sinne einen Antrag stellen. Sicher sei, daß außer den Vorteilen das Fahrrad auch viele Nachteile hat. Er empfiehlt, einmal bei den Frauen der Arbeiter zu fragen, ob sie damit ein. verstanden sind, daß der Mann sich den ganzen Sonntag aufs Rad setzt, fortfährt und seine Familie allein zu Hause läßt. Das seien doch Nachteile die in Betracht zu ziehen seien. — Die Abgg. Bähr und Korell werden für die Fahrradsteuer stimmen. — Ebenso wird der Abg. Pennrich entgegen seinen politischen Freunden für den Fahrradstempel eintreten, weil die Kammer die Pflicht habe, der Regierung Ersatzmittel für den Ausfall der Weinsteuer zu schaffen. — Abg. Ulrich stellt zunächstfest, daß die Steuerreforn nicht zu scheitern brauche, wenn man eine höhere Progression bei der Einkommensteuer annehmen werde. Weil man das aber nicht wolle, sei man auf indirekte Steuern gekommen und habe den Fahrradstempel erfunden. Er wird gegen die Besteuerung des Fahrrades stimmen, weil dasselbe das Verkehrsmittel der Zukunft sei. — Abg. Christ hält das Fahrrad für ein gutes Steuer-Objekt und wird für den Stempel stimmen. Sogar für eine Erhöhung des Fahrradstempels könne er sich aussprechen, weil diejenigen, welche es benutzen, auch besondere Vorteile aus demselben ziehen. Er wird aber keinen dahingehenden Antrag stellen. — Abg. Bähr und Schönberger bekämpfen die Regierungsvorlage und stellen hierzu Abänderungsanträge. Ein Antrag auf Schluß der Debatte wird mit großer Majorität angenommen. — Abg. Reinhardt beantragt: daß alle Lohnarbeiter und Gewerbetreibende ohne Grenze des Einkommens von der Steuer befreit sind. — Abg. Schönberger will die Arbeiter nur unter 1500 Mk. Einkommen befreit haben, während nach dem Antrag des Abg. David alle Personen von der Fahrradsteuer befreit sein sollen, welche unter 1500 Mk. Einkommen haben. — Abg. Bähr will die Fahradsteuer bei weiblichen Radfahrern auf Mk. 10 gesetzt haben. — Abg. v. Brentano beantragt, den Stempel auf die Hälfte auf 2,50 Mk. festzusetzen. — Abg. F r i edrich und Genossen beantragen, die Grenze für die Fahrradsteuer auf 2000 Mk. Einkommen festzusetzen. Bei der nun folgenden Abstimmung wird der Antrag des Ausschusses, die Fahrradsteuer auf jährlich Mk. 5 zu setzen, gegen 15 Stimmen angenommen. Der Antrag Bähr wird gegen 21 Stimmen abgelehnt. Ebenso der Antrag Friedrich und David. — Der Antrag Schönberger: daß Lohnarbeiter und Gewerbetreibende bis zum Einkommen von 1500 Mk. befreit sind wird mit 21 gegen 14 Stimmen angenommen. Für Luxuspferde und -Wagen werden 20 Mk. Stempel festgesetzt. Die Pos. 57 bis 87 werden ohne Debatte angenommen. Die massenhaft eingelaufenen Eingaben gegen das Stempelgesetz und die Weinsteuer werden hierauf für erledigt erklärt. Das Haus tritt hierauf in die Beratung der Artikel 13 und 49 des Einkommensteuer-Gesetzentwurfes, sowie über den Antrag des Abgeordneten Reinhardt zu Art. 49 des Gesetzentwurfes, welcher beantragt, in Klasse 1 anstatt 4 Mk. Steuerbetrag — 3 Mk., in Klasse 2 statt 6.50 Mk. = 5,50 Mk. und in Klasse 3 statt 9 Mk. — 8.50 Mk. Steuerbetrag zu setzen. — Abg. Ulrich wünscht eine Erhöhung der Progression auf 6 Prozent des Einkommens in den oberen Klassen. Die Regiernngsvorlage erscheine ihm in dieser Form nicht annehmbar. — Abg. Graf Oriola wird für den Antrag Reinhardt stimmen. — Abg. Schröder betont, Hessen könne auf dem Steuergebiet Preußen nicht folgen. Er ist bereit, für die 5 Prozent zu stimmen, warnt aber davor, die unteren Klassen noch mehr zu befreien. Auch dem Anträge Reinhardt, so gut gemeint er sei, könne er nicht zustimmen. — Abg. Reinhardt hebt hervor, daß Preußen auf dem Wege der Steuerreform vorangegangen sei, und daß heutzutage ein Arbeiter nicht unter 600—700 Mk. verdiene. Der kleine Bauer und die Wittwen und Näherinnen seien von der Einkommensteuer zu befreien. Wer eine gerechte Besteuerung und richtige Progression wolle, müsse seinem Anträge zustimmen. — Geh. Staatsrat Krug und Oberfinanzassessor Becker stellen fest, daß die Regierung das größte Interesse habe, daß die Steuerreform durchgeführt werde. Eine weitere Erhöhung der Progression in den oberen Einkommen laste sich nicht ohne Schädigung großer Kreise durchführen. Wegen vorgerückter Zeit wird die Sitzung um i/,2 Uhr abgebrochen. Es entspinnt sich noch eine Geschäftsordnungs-Debatte ln der die Regierung und auch Mitglieder der Kammer wünschen, daß noch alle rückständigen Vorlagen, insbesondere über die Widerruflichkeit und Berechnung der Vordienstzeit, Gehaltsaufbesserung der Geistlichen und Forstwarte, zur Beratung kommen. Lokales au- Provinzielles. p. Oppenrod, 28. Juni. Heute tobte ein schweres, lang anhaltendes Gewitterwetter über unserm sonst so friedlichen Thale. In Strömen goß der Regen herab; . beständiges Blitzen und ununterbrochenes Donnern machte im Dorfe die Häuser erzittern. Endlich trat eine kleine Pause ein, aber um so schrecklicher hob das Unwetter von neuem an, und gegen 5 Uhr 20 Min. erscholl der Ruf: Feuer, Feuer! Die Scheuer des K. Petri in der Tränkgasse stand in Flammen. Augenzeugen erzählen: Blitz und Schlag und Qualm waren eins. Beherzte, hilfsbereite Männer waren sofort zur Hand, die Spritze kam, Wasser wurde getragen. Das Vieh hatte man zuerst bedacht und bereits aus dem Stalle gebracht; ein Stück, eine schöne wertvolle Kuh, war erschlagen. Ein Mann, der Wellerjakob, eilte zur Kirche, um zu stürmen, wurde aber im Augenblick, als er die Turmtreppe besteigen wollte, durch nachfolgende Leute zurückgerufen, weil der Kirchturm rauche. Es hatte auch in diesen eingeschlagen; ein zweiter Schlag traf den Turm abermals, aber ebenfalls ohne zu zünden. Turmdach, Mauerwerk und die untere Kirchenthüre sind erheblich beschädigt. Während der eine Blitzstrahl an der Decke her seinen Lauf nahm, die Orgel unmerklich beschädigte und dann erst zu Boden ging, nahm der andere seine Richtung senkrecht zur Erde. Schiefersteine und Holzsplitter flogen bis zu den nächsten Häusern. Die Scheuer des K. Petri ist bis auf die nackten Mauern ausgebrannt. Dieselbe war erst im Jahre 1892 an Stelle einer ebenfalls durch Feuer zerstörten alten Scheuer erbaut worden. r. Alsfeld, 30. Juni. Nach dem vom Ausschuß des landw. Vereins für die Provinz Oberhessen im vorigen Jahre aufgestellten Plan, betr. die Abhaltung von Tierschauen in der Provinz, finden in diesem Jahre Bezirkstierschauen statt in Lauterbach, Friedberg und Schotten, Bullenschauen in den Kreisen Alsfeld, Gießen und Büdingen. Für die Bezirksschauen stehen zu Preisen für Rinder, Schweine und Ziegen für jede einzelne Schau ca. 5000 Mk. zur Verfügung. Für die Bullenschauen, bei welcher Gelegenheit auch Eber prämiiert werden, je ca. 1300 Mk. Außerdem sollen in einzelnen Orten, wo Lokalzuchtvereine bestehen, aber nur dort, wo in dem betr. Kreis dies Jahr keine. Bezirksschau abgehalten wird, Lokalschauen abgehalten werden, wofür ebenfalls je 400 Mk. zur Verfügung gestellt sind. Zeit und Ort der betr. Schauen werden auf Vorschlag besonders ernannter Ausstellungskomitees, zu welchen die Vorstände der betr. Bezirks- und Zuchtvereine ernannt sind, bestimmt. Es ist wohl anzunehmen, daß die meisten der oben genannten Ausstellungen Ende August bis Anfang Oktober abgehalten werden. Darmstadt, 30. Juni. Von früheren Mitgliedern der Burschenschaft „Teutonia" geht den „N. H. B." die Nachricht zu, daß deren diesbezügliche gestrige Notiz dahin richtig zu stellen sei, daß die „Teutonia" nicht von Seiten der akademischen Behörde suspendiert worden sei, sondern daß sich die Burschenschaft selbst bis zum Schluß des Kouleursemesters suspendiert habe. Keidenstoffe, Sammte und Velvets jcbe Ponte mit heften und billigsten direkt von fortimentSunfd). von Elten & Keussen, Krefeld. Bekanntmachung. Für die Zeit vom 2. bis einschließlich 9. Juli tritt auf dem Festplatze des 17. Verbaudsschietzeus eine Postaustalt in Wirksamkeit, welche die Bezeichnung „Gießen, Schützeufestplatz" erhält. Die Dienststunden der Postanstalt für den Verkehr mit dem Publikum find festgesetzt: a. an Wochentagen: von 9 Uhr vorm. bis 1 Uhr nachm. und von 3*/z bis 8 Uhr nachm. b. an Sonntagen: von 3Va bis 7 Uhr nachmittags. Die Postsachenbeförderung zwischen dem Kaiserlichen Postamt 1 und der Postanstalt auf dem Festplatze soll durch Botenposten vermittelt werden. Dieselben erhalten folgenden Gang: 830 ll30 300 600 gbO JpO ZA) ß20 ZOO 320 Werktags: Gießen 1 Schützenfestplatz Sonntags: Gießen 1 Schützenfestplatz ll20 l20 550 7£!> 8Ü 1J00 JOO 53O ?05 Q05 726 7 06 Der Geschäftskreis der Postanstalt erstreckt sich auf: 1) den Verkauf von Postwertzeichen jeder Art und von unbeklebten Formularen zu Postkarten, Postanweisungen rc.; 2) die Annahme und Abfertigung von gewöhnlichen und eingeschriebenen Brieffendungen, sowie von Postanweisungen und Telegrammen - 3) die Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen, sowie von Postanweisungen nebst den zugehörigen Geldbeträgen, und 4) die Bestellung von Briessendungen und von Postanweisungen nebst den dazu gehörigen Geldbeträgen, soweit diese Sendungen nach dem Festplatze gerichtet sind. Gießen, 30. Juni 1899. Kaiserliches Postamt 1. I. V.: Stroh. Niddaer Herbst-Markt. Gelegentlich des Niddaer Herbst-Marktes — 4. September 1899 — soll eine Verlosung von Vieh, landwirtschaftlichen Geräten und Gebrauchsgegenftäuden, verbunden mit einer Prämiirung von Kalbinnen und Bullen, letztere im Alter bis zu zwei Jahren, wovon jedoch Gemeindebullen, sowie bereits im laufenden Jahre prämiirtes Vieh ausgeschloffen sind, ftattfinden. Bei Ausgabe von 8000 Stück Losen bestehen die Hauptgewinne in 12 Stück auf dem Markte angekaustem Vieh. 5032 Los 50 Psg. 240 Treffer. Los 50 Pfg. Der Generalvertrieb der Lose wurde dem Herrn Philipp Förster dahier übertragen. Wiederverkäufer erhalten 10 Prozent Rabatt. Nidda. Das Markt°Kourit6. 1 1 ^xxxxxx wer Burschen wichsten viele Die ganze Nacht bis in der Früh', Da sagte der eine berichte, Krebs-WichS ist doch die beschte. ^Krebs-Wichse MAGGI Man koche eine Suppe mit grünen Gemüsen und Wurzelgewächsen oder mit präservierten Gemüsen, füge etwas (einen Tbeelöffel auf 1 Liter Suppe) zum Würzen der Suppen, hinzu und deren Schmack- haftigkeit wird überraschen. 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