Nr. 178 Zweites Blatt Dienstag den 1. August 1S99 Ketzener A nzeiger Keneral-An^iger vierteljährlich 2 Mark 20 Pfß. monatlich 75 Pf§ mit Vringcrloh». Bei Postbezug R Mark 50 Pfg. 'ierleljährlich Alle Anzeigen-BermittlungSstellm M In- uni KuXanM nehmen Anzeigen für den Siebener Anzeiger rntg«,«,. lanefret Anzeigen zu der nachmittag- für de» Mtrala Te| erscheinenden Nummer bti vor». 10 Uhr. Orschrtnt ttgNch mit LuSnadme de« Montags Die Giehenrr •erben dem Anzeiger »öchenNich viermal b rigelegt. Amts- mtb Anzeigeblcttt für bett Ureis Gieren. »ebettien, »xpedinon und Bruder ei; A4»lßr«te Mr. 7. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Klätter für hessische Volkskunde. Ldreffe für Depeschen: Anzeiger Siehr», Fernsprecher Nr. 51. Protokoll der stevenuudzwanzigsten Kihung des Movinzial- tages der Urovinz Höerhcsse». Gegenwärtig: 1) Der Vorsitzende Großh. Provinzialdirektor von Bechtold. 2) Großh. Regierungsrat Dr. Wagner. 3) Großh. Kreisamtmann Boeckmann. 4) Großh. Kreisamtmann Freiherr Schenck zu Schweinsberg. 5) Die Großh. Kreisräte: Geheimer Regierungsrat Dr. Braden, Friedberg. Dr. Wallau, Lauterbach. 6) Die Provinzialtagsabgeordneten: Bürgermeister Alles, Niederflorstadt. Bürgermeister Arnold, Alsfeld. Heinrich Brauer, Ober-Ofleiden. Mühlenbesitzer Erk, Nidda. Mühlenbesitzer Falck, Friedberg. Bürgermeister Fendt, Schotten. Bürgermeister Geißler, Lollar. Justizrat Dr. Geyger, Affenheim. Oberbürgermeister Gnauth, Gießen. Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch, Gießen. Kommerzienrat Heyligenstaedt, Gießen. Bürgermeister Ohnacker, Nieder-Ohmen. Graf Oriola, Büdesheim. Gutspachter von Oven, Hungen. Oberamtsrichter Rabenau, Büdingen. Johannes Reibling I, Brauerschwend. Landgerichtsrat Dr. Schäfer, Gießen. Bürgermeister Schmalbach, Crainfeld. Graf FriedrichzuSolms-Laubach, Erlaucht. Kommerzienrat Trapp, Friedberg. Bürgermeister Weidner, Herchenhain. Bürgermeister Zimmer, Grünberg. 7) Die Provinzialausschußmitglieder: Professor Dr. Frank, Gießen. Gutsbesitzer Schade, Altenburg. Gutsbesitzer Sch lenke, Gießen. Bürgermeister Stöpler, Lauterbach. 8) Geheimer Oberbaurat von Weltzien, Darmstadt. 9) Professor Dr. Sommer, Gießen. 10) Kreisarzt Dr. Haberkorn, Gießen. 11) Kreisbauinspeklor Stahl. 12) Der Protokollführer: Großh. Büreauvorsteher Schiffnie. Der Vorsitzende eröffnete den Provinzialtag und begrüßte die erschienenen Abgeordneten. Die Beschlußfähigkeit des Provinzialtags wurde konstatiert und auf Vorschlag des Vorsitzenden die Herren Justizrat Dr. Geyger und Oberbürgermeister Gnauth zu Urkundspersonen bestellt. Büreauvorsteher Schiffnie wurde zum Protokollführer ernannt und vom Vorsitzenden mit Handgelöbnis verpflichtet. Ihre Verhinderung am Erscheinen hatten angezeigt Kommerzienrat Hugo Buderus-Hirzenhain, Kaufmann Karl Jäger-Schlitz, Justizrat Jöckel-Friedberg, Ingenieur Schiele-Gießen und Kommerzienrat Wenzel-Lauterbach. Der Vorsitzende ersuchte um Einverständnis, über den zweiten und dritten Punkt der Tagesordnung zunächst zu entscheiden, und zu genehmigen, daß über die „Ergänzungswahlen zum Provinzialtag", welcher Gegenstand auf die Tagesordnung nicht ausgenommen sei, Beschluß gefaßt werde. Der Provinzialtag ist mit diesen Anträgen einverstanden. Es wird nunmehr die Tagesordnung wie folgt erledigt: 1) Prüfung der Ergänzungswahlen für den Provinzialtag. Der Vorsitzende teilt mit, daß aus den Kreisen Alsfeld, Büdingen, Gießen, Friedberg und Schotten die Ergebnisse der Ergänzungswahlen zum Provinzialtag vorliegen. Der Provinzialausschuß habe bei Prüfung derselben keinen Anstand gefunden, und er beantrage die Wahlen für gültig zu erklären. Dies geschieht. 2) Ersatzwahl zum Provinzialausschusse. Bei dem Provinzialausschuß scheiden nach ihrem Dienstalter aus die Mitglieder Bürgermeister Fendt-Schotten, Oberamtsrichter Rabenau-Büdingen, Gutsbesitzer Schade- Altenburg und Kommerzienrat Trapp-Friedberg, sowie die Ersatzmitglieder Ingenieur Schiele-Gießen und Oekonom Schlenke zu Hardthof bei Gießen. Justizrat Dr. Geyger schlägt vor, die ausscheidenden Herren wieder zu wählen und die Wahl per Akklamation vorzunehmen. Es erhob sich hiergegen kein Widerspruch; die genannten Herren wurden einstimmig wiedergewählt. 3) Wahl eines bürgerlichen Ersatzmitgliedes für die verstärkte Ober-Ersatz-Kommission für 1899/1901. Landgerichtsrat Dr. Schäfer schlägt vor Herrn Friedrich Freiherrn Röder von Diersburg zu Gießen per Akklamation zu wählen. Widerspruch wurde nicht erhoben; die Wahl des Genannten wurde hiernach vollzogen. 4) Antrag auf Errichtung eines Provinzial - Siechenhauses. Der Vorsitzende verwies auf die den Abgeordneten mit der Einladung zur heutigen Versammlung zugegangene gedruckte Vorlage des Provinzialausschusses und teilte mit, daß von dem Stadtvorstand zu Grünberg und demjenigen von Alsfeld weitere Eingaben bezüglich der Platzfrage für das Siechenhaus eingegangen seien. Er stellte die Vorlage hierauf zur Beratung. Auf Antrag der Abgeordneten Zimmer-Grünberg und Arnold-Alsfeld wurden die Eingaben der beiden Städte verlesen. Es folgte nun zur Geschäftsordnung eine längere Aussprache darüber, ob im einzelnen über die Platzfrage, oder erst über die Notwendigkeit der Erbauung einer Siechenanstalt zu beraten sei, bezw. ob nicht etwa zunächst darüber abzustimmen sei, ob ein Siechenhaus erbaut werden solle oder nicht, und erst dann in die Beratung einzutreten, oder ob es sich nicht empfehle, die ganze Verhandlung bis zum nächsten Jahr zu vertagen. Das Resultat dieser Aussprache war, daß in die Verhandlung über die Vorlage des Provinzialausschusses einzutreten sei. Der Vorsitzende gab zunächst das Wort dem Grafen zu Solms-Laubach, Erlaucht. Derselbe führte aus: Die Sache sei ihm so wichtig und bedeutungsvoll erschienen, daß er als Erster das Wort ergreife. Wenn er heute beantrage, die Sache zu vertagen und sie später wieder aufzunehmen, so führe ihn zu diesem Anträge nicht eine Gegnerschaft zur Anstalt, sondern der Umstand, daß die Sache noch nicht geklärt sei. Auch könne er sich mit der Art, nach welcher die Anstalt gebaut werden solle, nicht einverstanden erklären; es müsse eine andere Art geschaffen werden. Als Grund zur Vertagung sei zu bemerken, daß die Bedürfnisfrage nicht so klar gestellt sei, wie er es wünsche. Ein kontrollierbarer Nachweis, eine Liste darüber, wie die statistischen Angaben in der Vorlage zusammengesetzt seien, würde zur Klarstellung mithelfen. Es scheine nicht geklärt, warum die Anstalt für 600 Pfleglinge eingerichtet werden solle. In der Rheiuhessischen Anstalt zu Heidesheim würden im Durchschnitt 225 Sieche unterhalten. In 1895/96 habe daselbst die Durchschnittszahl 208, in 1896/97 = 213 und in 1897/98 = 225 betragen, und darunter hätten sich Sieche aus Starkenburg und Oberhessen befunden. Die Anstalt zu Heidesheim sei bei einer Einwohnerzahl der Provinz Rheinhessen von 335100 nur für 300 Sieche eingerichtet. Rheinhessen sei wohlhabend und es sei anzunehmen, daß in wohlhabenden Gegenden mehr Sieche vorhanden seien, als in den ärmeren Landesteilen. In Starkenburg sei bei einer Einwohnerzahl von 462 700 eine Siechenanstalt für 500 Pfleglinge vorgesehen, und in Oberheffen solle die projektirte Anstalt bei nur 275000 Einwohner in der Provinz für 600 Pfleglinge eingerichtet werden. Man solle von diesen eine Anzahl ausschließen, z. B. Geisteskranke u. bergt, obgleich er sich nicht darüber aussprechen wolle, daß diese Kranke unmittelbar von den Siechen getrennt werden sollten. Die Zahl der Pfleglinge in Baden habe nicht zu- sondern abgenommen, und daran sei wohl die durch die Alters- und Invaliditäts- Versicherung gewährte Rente schuld. Es sei erforderlich zu wissen, für wie viel Pfleglinge eine Anstalt zu errichten sei und er halte die Zahl von 600 für Oberhessen für zu viel. Eine Beeinträchtigung des Aerztestandes auf dem Lande und der kleinen Krankenhäuser halte er für bedenklich. Diese Frage sei nicht gelöst durch die Aeußerung der Kreisgesundheitsämter, und die Aerzteversammlung in Salzhausen würde dem Provinzialausschuß dankbar sein, wenn hierüber mehr Klarheit geschaffen werde. Es sei ihm aufgefallen, daß die Mitglieder des Provinzialausschusses sich dem Gutachten der Kreisgesundheitsämter so sehr angeschlossen hätten gegenüber von 50 anderen Aerzten; es mache dies den Eindruck, als sei alles hervorgerufen von Personen, die unter dem Einfluß einer gewissen Voreingenommenheit stünden. Die Kreisgesundheitsämter und speziell dasjenige in Lauterbach sprächen sich für Erhaltung der kleinen Krankenhäuser aus, und im Widerspruch hiergegen habe die Fakultät diese kleinen Krankenhäuser als eine Gefahr hingestellt; ein Widerspruch, der vorher der Klarstellung bedürfe. In den Berichten der Kreisgesundheitsämter seien die kleinen Krankenhäuser auf dem Lande nicht entsprechend gewürdigt. Es sei darin verkannt, daß der eiserne Bestand an Siechen für diese Anstalten, die seither so segensreich gewirkt hätten, für das Fortbestehen derselben unbedingt erforderlich fei. Darüber bestünde wohl Uebereinstimmung, daß im Falle der Errichtung einer Siechenanstalt die kleinen Krankenhäuser nicht eingehen dürften. Das Laubacher Krankenhaus verpflege zur Zeit 20 Sieche und 8 Kranke und verköstige täglich 60 Personen. Hieran könne man sehen, welchen Einfluß derartige Häuser hätten, und es sei durchaus für die Häuser nötig, einen eisernen Bestand an körperlich Siechen zu erhalten, damit ein fester Stand von Pflegepersonal erhalten werden könne, was nicht der Fall sei, wenn der Bestand der Siechen wegfalle. Er habe nicht nur zum Schein bemerkt, daß er für Errichtung einer Anstalt für gewisse Kategorien von Siechen sei, aber die Anstalt würde zum Nachteil der kleinen Krankenhäuser gebaut, und dies sei bedenklich. Die kleinen Krankenhäuser erhielten bann nur Sieche, welche in bie mobernen Anstalten nicht hereinpaßten. Da werfe sich bie Frage auf, ob nicht bem ganzen Hebel baburch abzuhelfen fei, baß für Leute mit ganz oerminberten Kräften, bie nicht in eine Anstalt für Geisteskranke gehörten, eine gemeinsame Anstalt für zwei Provinzen, Starkenburg unb Oberheffen, einzurichten sei? Es sei allerbings in Oberhessen eine Anzahl Siecher vorhanben, bie anstaltsbebürstig sei. Der Johanniterorden habe den Beschluß gefaßt, in Langenhain im Kreise Friedberg eine Siechenanstalt zu errichten. Sollte eine solche Anstalt von der Provinz erbaut werben, bann würben bie für Langenhain bestimmten Mittel eben für anbere Zwecke Verwenbung färben. Bezüglich ber Lokalfrage könne man wohl einig werben, aber es sei boch zweckmäßig, biese Frage nochmals genau zu prüfen, ba sie bis jetzt eigentlich nur von Gießener Herren geprüft worben sei. Man solle boch aus bem Laube einige Herren zu Rate ziehen. Zum Kostenvoranschlag übergehenb, bemerkte Se. Erlaucht ber Graf Solms-Laubach, baß bie Kostenfrage mit Rücksicht auf bie Stimmung im Laube wohl auch einer Kommission vorgelegt werben sollte, bamit volle Klarheit in bie weitesten Kreise getragen werbe. Der Provinzialausschuß hätte bezüglich biefer Sache sich bei Autoritäten befragen sollen, z. B. Eschbacher in Baden, ber hier große Erfahrungen besitze. Es erstaune ihn, baß bie Vorlage einige Punkte von ernster Natur gar nicht berühre, z. B. ob bie Geschlechter getrennt werben sollten ober nicht, sowie ob Geisteskranke unb körperlich Sieche in einer Anstalt verpflegt werben könnten unb bürsten. Von einer Autorität auf biefem Gebiete, Lubwig in Heppenheim, sei in ber ganzen Vorlage kein Wort enthalten. Der Manu sei nicht gefragt, was jeboch hätte geschehen sollen. Er habe von genanntem Herrn einen Brief erhalten unb hiernach bebürften nod), eine Anzahl Fragen ber Klärung. Nach bem Gesagten sei ber Beweis geliefert, baß man heute noch nicht befinitio entscheibeu könne, unb er fei da- für, baß auch Herr Lubwig gefragt werbe. Es bürste zunächst eine Ausscheibuug der Geistesgestörten und derjenigen Kategorien ftattfinben, welche unter 6 unb 7 Seite 30 bes üorliegenben Antrages präzisiert seien. Dann empfehle sich bie Erbauung einer Anstalt für Starkenburg unb Oberheffen. Die Gebäude seien so zu errichten, baß bie Trennung nach Geschlechtern im Zwischenraum von 8—10 Minuten, wie Herr Lubwig vorschlage, möglich sei. Wegen ber Nichtgeklärtheit aller biefer Punkte bürste Vertagung zu beschließen unb eine Kommispon zu bilben fein, bie aus ber ganzen Provinz zusammengesetzt fei, bamit bas Mißtrauen, durch Errichtung biefer Anstalt seien bie Interessen ber Provinz nicht gewahrt, beseitigt würbe. Was bie Kosten der Anstalt angehe, sei hervorzuheben, daß dieselben auf die einzelnen Kreise vollständig ungerecht verteilt seien. Nach der Uebersicht auf Seite 35 der Vorlage würden die ärmeren Kreise, namentlich Alsfeld, Lauterbach und Schotten, den Löwenanteil derselben zu tragen haben. Auch hierüber dürfte erst Klarheit zu schaffen sein. Das Kreisgesundheitsamt Alsfeld habe als Anlage 3 der Vorlage seinerzeit ein Gutachten abgegeben, doch stehe der Herr, der dasselbe geschrieben und jetzt in Mainz auf» enthältlich sei, jetzt nicht mehr auf dem Standpunkt desselben, sondern mehr auf demjenigen des Dr. med. Vogel. Der ärztliche Centralausschuß in Darmstadt habe die Sache des Siechenhauses zu verhandeln versucht, er habe aber noch keine Entschließung treffen können, da sie noch nicht reif sei. Redner bat, dem Vertagungsantrag stattzugeben und betonte nochmals, daß er kein absoluter Gegner vom Provinzial-Siechenhaus sei. Hierauf führte Graf Oriola aus: Nicht immer aus den Gesichtspunkten, die Se. Erlaucht der Graf Laubach vertrete, wolle er für eine Vertagung eintreten. Für ihn würde nur die Frage der Oertlichkeit für eine Vertagung maßgebend sein. Ueber den Ort, an welchem das Siechenhaus zu errichten sei, bestünden Differenzen, und von diesem Gesichtspunkt aus stehe er dem Gedanken, eine Kommission festzusetzen, nicht ferne. Eine vollständige Liste der aufzunehmenden Siechen, von der Herr Graf Laubach gesprochen, sei wohl nicht erforderlich, da an dem vorliegenden Material eigentlich nichts fehle und es unwesentlich sei, wie der oder jener Sieche heiße und ob er auch geeignet sei, in eine Anstalt ausgenommen zu werden. Solche Feststellungen würden schwer sein und für die vorliegende Frage unterbleiben können. Bezüglich der Bedenken wegen Errichtung der Anstalt für 600 Pfleglinge bemerke er, daß hierüber allerdings der Provinziallag zu bestimmen habe, aber nach der Vorlage solle die Anstalt ja zunächst nur für 300 Personen erbaut werden. Er könne keinen Grund dafür erkennen, daß die Altersund Jnvaliditätsversicherung dazu beitrage, die Zahl der Siechen zu verringern. Es sei im Gegenteil anzunehmen, daß die Siechen weit eher die Anstaltspflege aufsuchten, wenn ihnen aus der Altersversicherungsanstalt eine Rente zufließe, die sie hierzu in den Stand setze. • Erlaucht Graf Laubach habe auf die kleinen Krankenhäuser hingewiesen. Was seinen Kreis beträfe, so bestehe dort kein Bedenken darüber, daß man die kleinen Krankenhäuser behalten wolle. Er sei aber der Meinung, daß durch Errichtung der Siechenanstalt eine Beeinträchtigung der Krankenhäuser gar nicht eintreten könne. Ein eiserner Bestand sei vielleicht für das Laubacher Krankenhaus erwünscht; sein Kreis würde nicht genug dankbar sein, die Siechen aus den Krankenhäusern los zu werden, da durch diese Leute die eigentlich Kranken gar nicht mehr ausgenommen werden könnten. Die Laubacher Verhältnisse entsprächen nicht denjenigen anderer Gemeinden, diese wollten die dauernd Siechen gerne abgeben. Die Frage der Oertlichkeit sei für ihn schwer zu lösen. Für die Errichtung der Anstalt in Gießen könne er sich zunächst nicht aussprechen. Er verkenne nicht, daß die Grünberger Eingabe, obgleich sie sehr drastisch sei, manches für sich habe. Der Kostenvoranschlag basiere auf der Annahme der Erbauung der Anstalt in Gießen. Was Eschbacher sage, könne wohl für hier nicht ganz maßgebend sein, da zwischen Baden und Hessen Verschiedenheiten bestünden. Die Trennung der Geschlechter sei für ihn etwas ganz selbstverständliches und sie sei ja auch vorgesehen. Bezüglich der Geisteskranken habe er immer gedacht, daß die wirklich Geisteskranken ausgeschlossen seien von der Aufnahme, daß sie dagegen möglich sein solle für die Idioten. Hierüber sei eine Einigkeit zu erzielen, aber es sei schwer, eine Grenze zu ziehen, und die Entschließung hierüber dürfte den Aerzten zu überlassen sein. Nur sollte zum Ausdruck gebracht werden, daß man nicht eine neue Irrenanstalt errichten wolle. So lange die Frage, wohin die Anstalt komme, nicht reif sei, sei er für Vertagung. Er sei aber auch entschieden dafür, daß ein ordnungsmäßiges Siechenhaus erbaut werde, das eine Verbilligung bedeute. Oberbürgermeister Gnauth erhält hierauf das Wort. Als Provinzialausschußmitglied glaube er doch zunächst hervorheben zu müssen, wie der vorliegende Antrag das Ergebnis langjähriger, eingehender Beratungen und Verhandlungen des Ausschuffes sei; man habe dabei auch Sachverständige gehört, aber schließlich doch sich ein eigenes Urteil zugetraut, man müsse in solchen Fragen doch abwägen zwischen den sich vielmehr widersprechenden Auffassungen der verschiedenen Sachverständigen und dürfe sich nicht „füttern" lassen von einem oder dem anderen derselben. Auch eine neue Kommission könne im großen und ganzen doch nur das wiederholen, was z. B. Graf Oriola bezüglich des Bedürfnisses erwähnt habe. Er glaube, daß der größte Teil der Einwendungen Sr. Erlaucht des Herrn Grafen Laubach nicht ganz zutreffend sei. Die Nachfrage bei den Bürgermeistereien hätte zu den Zahlenergebnissen geführt, welche in der Vorlage niedergelegt seien. Trotzdem wolle man zunächst nur für 300 Sieche bauen, habe aber die ganze Anlage so disponiert, daß man sie jederzeit für 600 Sieche erweitern könne, ohne daß man für die Folge von neuem an Ausarbeitung von Plänen und Berechnungen heranzutreten habe. Starkenburg baue sogleich für 500 Personen, während bei uns zunächst nur für 300 gebaut werden solle. Im Großen und Ganzen müsse man damit rechnen, daß das Bedürfnis wachse und nicht abnehme, und nach dieser Richtung sei der Voranschlag entstanden. Er müsse die Sachverständigen in Schutz nehmen, als seien dieselben von irgend einer Voreingenommenheit befangen gewesen; immerhin wäre ihm die Voreingenommenheit dieser Sachverständigen für das Zustandekommen einer humanen Anstalt, wie das Siechenhaus, lieber als eine Voreingenommenheit für die Jntereffen des eigenen ärztlichen Standes. Er könne sich nicht denken, daß der Zweck eines Krankenhauses erreicht werde, wenn man es mit Siechen belege. Er verkenne nicht, daß man in den kleineren Krankenhäusern gerne diejenigen Siechen behalte, die gerne darin und annehmbar seien; dem Provinzial-Siechenhaus aber werde man immer diejenigen Elemente zuweisen müssen, die man gerne in den Krankenhäusern los sein wolle, und das seien die lästigeren. Er sei erfreut zu hören, daß der Johanniter-Orden ein kleines Siechenhaus im Kreise Friedberg errichten wolle, er glaube aber, daß es nach den Ausführungen Sr. Erlaucht des Herrn Grafen zu Solms-Laubach besser sein würde, wenn der Orden die Mittel zur Erbauuug kleiner Krankenhäuser verwenden würde. Was die Platzfrage anlange, so genüge es darauf hinzuweisen, daß diejenigen Mitglieder des Provtznzial-Aus- schusses, welche aus den anderen Kreisen hierher entsandt seien, insgesamt für Gießen gewesen seien, d. h. also die berufenen Vertreter der ganzen Provinz. Zum Voranschlag übergehend, bemerkte Redner, daß man allerdings in Freiburg es für zulässig gehalten habe, 50 Personen in einen Schlafsaal unterzubringen. Eine solche Kasernierung alter, siecher Leute habe allerdings der Provinzialausschuß nicht verantworten zu können geglaubt und habe über 24 Personen auf einen Saal nicht hinausgehen wollen, dabei auch den Luftraum für einen Saal reichlicher bemessen. Wenn irgend jemand Grund habe, die Autorität des Herrn Dr. Ludwig auf dem Gebiet der Jrrenfürsorge hochzuhalten, fei er es. Aber die Sachverständigen seien mit Vorsicht aufzunehmen. Mit Bedauern habe er wahrgenommen, wie in den Vorschlägen des Herrn Dr. Ludwig in dem letzten Jahrzehnt Wandlungen vorgegangen seien, denen ein Laie, ja auch die Getreuen Ludwigs nicht folgen konnten und wollten. Herr Ludwig sei früher für rascheste Erbauung von Siechenhäusern gewesen und später habe er dieselben nicht mehr für eilig gehalten. Herr Ludwig sehe die ganze Sache nur im Interesse der ihm übertragenen Geisteskrankenpflege an, und daraus würde sein Gutachten entspringen. Der Provinzialausschuß habe in der vorliegenden Frage nach eigenem Ermessen gehandelt. Schwer auch würde es sein, sich zu verständigen, wohin eine nach Ludwigs Vorschlag zu errichtende gemeinsame Anstalt für Starkenburg und Oberhessen kommen solle. Was die Kategorie der Aufzunehmenden betreffe, so müsse er sagen, daß man sich dabei nur von dem jeweiligen Bedürfnis sollte leiten lassen und selbstverständlich von gefährlichen und lästigen Irren absehen müsse. Dagegen sollte man z. B. Idioten und namentlich auch harmlose Epileptische insolange nicht ausfchließen, als es eben an einer anderen Spezialanstalt für solche noch fehle. Nun bliebe noch die finanzielle Seite. Es frage sich, was ist der finanzielle Effekt der Vorlage? Wenn der Effekt, wie Graf Laubach meine, der wäre, daß die ärmeren Kreise am meisten dazu beizutragen hätten, so hätte er als Bürgermeister der Stadt Gießen in dieser Frage den Interessen einer Stadt gegenüber ja ein leichtes Spiel gehabt; umgekehrt aber sei die Tendenz der ganzen Sache die, die ärmeren Kreise zu entlasten und die Hauptkosten auf die kräftigeren Schultern zu legen. Nach der vorliegenden Kostenverteilung (Seite 26 der Vorlage) trage es der Stadt Gießen z. B. jährlich 7230 Mk., also fast noch einmal so viel als jedem der beiden Kreise Schotten und Lauterbach und mehr als jedem der ganzen Kreise Alsfeld und Büdingen. Er habe es bisher für die schwierigere Aufgabe gehalten, die städtische Vertretung Gießens demnächst davon zu überzeugen, daß die Stadt Gießen aus Interesse am Zustandekommen einer Provinzial - Siechenanstalt die jährlichen, ziemlich hohen Zuschüsse nicht scheuen solle, welche vorzugsweise ihr und dem Kreise Friedberg zur Last fielen. Würde man aber zu alledem bezüglich der Platzsrage nicht den sachlichen Erwägungen in der Vorlage des Ausschuffes folgen, so würde es schwer sein, die Majorität der Gießener Stadtverordneten für das Siechenhaus zu gewinnen, und man würde vielmehr voraussichtlich in Erwägung ziehen, ob die Stadt Gießen nicht auf eine andere Art (durch den seit Jahren geplanten Neubau eines städtischen Hospitals) für Unterbringung ihrer eigenen Siechen sorgen und damit auf die für sie besonders kostspielige Beteiligung an dieser Provinzialanstalt verzichten solle. Geheimer Regierungsrat Dr. Braden: Es sei bekannt, daß der Antrag zur Errichtung einer Provinzial- Siechenanstalt vom Kreis Friedberg ausgegangen sei. Der Kreis habe sich in einer Notlage befunden, da es schwer gehalten habe, die Siechen unterzubringen. Ein Teil derselben sei nach Rheinhessen verbracht und hierfür hätten die Kreis- und die Ortsarmenverbände ungeheuere Kosten aufzubringen. Ein Teil der Siechen aber sei in der Provinz untergebracht, und da sei es doch dringend erforderlich, sich baldigst wegen Erbauung eines Provinzial - Siechenhauses schlüssig zu machen. Durch eine solche Anstalt werde keines der kleinen Hospitäler aufgehoben, diese müßten sein, und sie blieben auch. Der Kreis Friedberg sei in drei Hospitalbezirke eingeteilt und habe hierdurch besondere Kosten aufzubringeu. Bezüglich der Platzfrage dürfte man allerdings noch sichten, und es sei zu empfehlen, dem Provinzialausschuß noch einige Herren als Kommissions-Mitglieder beizugeben. Die Anstalt solle dort errichtet werden, wohin sie am zweckmäßigsten passe. Der Ort sei für ihn einerlei. Medizinalrat Dr. Haberkorn verwahrte sich hierauf in seinem und der Kreisärzte Namen gegen die Angriffe des Grafen Laubach, Erlaucht, welche dieser gegen die Kreisärzte erhoben hat. Zur Sache sich wendend, hält Redner eine präzisere Aufstellung und nochmalige Kontrole der Listen über die in Oberhessen vorhandenen Siechen für unnötig, weil die jetzt, vor 10 und vor 20 Jahren zusammengestellten Siechenzählungen auffallende Uebereinstimmuug zeigen und zwar in dem Sinne, daß die Zahl der Siechen mit der Zunahme der Bevölkerung prozentual gewachsen sei. Der Annahme des Grafen Laubach, daß gerade aus den reicheren Provinzen mehr Sieche in die Krankenhäuser ausgenommen würden, wie aus den ärmeren Gegenden, könne er nicht beitreten. Bei Rheinhessen sei außer Betracht gelassen worden, daß Mainz mit 75000 und Worms mit 40 000 Einwohnern besondere Hospitäler hätten, welche eine große Anzahl Sieche der Heidesheimer Anstalt weg- nühmen. Es könne somit nur die Landbevölkerung Rheinhessens mit etwa der Hälfte der zur Grundlage zu nehmenden Einwohnerschaft in Rechnung gesetzt werden. Die Abnahme der Siechen in der badischen Anstalt, von welcher Herr Graf Solms-Laubach gesprochen, sei allein dadurch zu erklären, daß diese Anstalten anfänglich gegen ihren Zweck mit gebesserten Geisteskranken belegt gewesen seien, und hieraus hätten sich bald die unangenehmsten Folgen ergeben, die zur Rückgabe der Geisteskranken an die Irrenanstalten geführt hätten. In die Siechenhäuser gehöre nur eine bestimmte Kategorie von Geistesschwachen, die nur der Arzt allein auswählen könne. Den Herrn Eschbacher vom Freiburger Siechenhaus nochmals zu Rate zu ziehen, hält Redner für überflüssig, da dessen Arbeiten bei der ventilierten Frage reichlich benützt worden seien. Dasselbe gelte von der Zuziehung des Geheimrat Ludwig von Heppenheim, welcher früher ein bedeutender Fürsprecher der Siechenhäuser gewesen sei, aber weniger als Sachverständiger für körperlich Sieche gelten könne, da er keinen Begriff von dem habe, was auf diesem Gebiet die Kreisärzte in ihren Bezirken ständig zu beobachten Gelegenheit hätten. Nachdem Redner noch die Behauptung, selbst im ärztlichen Centralausschuß habe man sich nicht über Errichtung von Siechenhäusern aussprechen können, weil die Sache noch nicht reif sei, dahin richtig gestellt hatte, daß der Centralausschuß erklärt habe, die Sache gehe ihn gar nichts an und stehe außerdem nicht auf der Tagesordnung, und nachdem noch bemerkt war, daß im Aerzteverein in Salzhausen nicht 50, sondern nur 23 Personen anwesend gewesen seien, bat Redner dringend, den Bau eines Siechenhauses zu beschließen, da es kaum noch möglich sei, die armen Siechen nnterzubringen. Es seien Kranke im Lande, die von der Welt förmlich vergessen seien, die aber in eine Siechenanstalt paßten. Gar häufig, und oft ohne Erfolg, müßte geradezu bei den verschiedensten Anstalten und Privaten um Aufnahme eines Kranken gebettelt werden. Der Vorsitzende bittet recht dringend, die Vorlage des Provinzialausschusses anzunehmen, da es ein Akt der Menschlichkeit sei, recht bald ein Siechenhaus zu erbauen. Graf Laubach Erlaucht macht persönlich die Bemerkung, daß er durch seine Aeußerung den Kreisärzten in keiner Weise habe zu nahe treten wollen. Der Abgeordnete Weidner erhielt hierauf das Wort und führte aus, die Verhandlung habe noch nicht genügende Erklärung gegeben. Herr Oberbürgermeister Gnauth habe klar und deutlich durchblicken lassen, daß für den Fall, daß das Siechenhaus nicht in Gießen erbaut würde, der Stadtvorstand in Gießen kaum noch seine Zustimmung zur Beteiligung an der Provinzialanstalt geben werde. Es dürfte deshalb die Ansicht der Stadtverordneten zunächst gehört werden, da diese Frage sehr wichtig sei. Er wolle indes betonen, daß die Stadt Gießen sich bescheiden dürfe und von dem Siechenbau in Gießen absehen solle. Die Eingabe von Grünberg habe keine drastischen Momente und habe alles für sich, da dieser Stadt eine Anzahl Behörden entzogen worden sei. In der Alsfelder Eingabe fei von Grünberg gar nichts gesagt und insbesondere nicht, inwieweit Alsfeld den Vorzug vor Grünberg verdiene. Darüber müßte den Abgeordneten noch Aufklärung zvgehen. Ferner sei Klarheit darüber zu schaffen, wie viel Sieche zu Anfang in die Siechenanstalt ausgenommen werden könnten und welche Sieche derselben zu überweisen seien. So lange dies nicht geschehen, dürfte die Sache zu vertagen sein. Bezüglich des Bedürfnisses schließe er sich seinem Vorredner an. Er halte es für selbstverständlich, daß eine Trennung der Geschlechter stattzufinden habe, es sei aber unbedingt angezeigt, daß die Bauten in einer Entfernung von zehn Minuten errichtet würden. Ferner glaube er, daß die eingestellten Kosten zu minimal vorgesehen und eine nochmalige Prüfung dieses Punktes angezeigt erscheinen dürfte. Er empfehle deshalb die Vertagung des Antrags. Der Vorsitzende machte den Redner darauf aufmerksam, daß bezüglich der aufzunehmenden Zahl an Siechen auf Seite 4 der Vorlage die nötige Erläuterung gegeben sei. Professor Dr. Sommer betonte hierauf, daß er seit 1895 nach Möglichkeit versucht habe, Material für vorliegenden Zweck zu sammeln, und daß er nur habe ermitteln können, daß man ferner nicht ohne Siechenhaus fertig werde. Die Errichtung eines solchen sei .deshalb baldigst zu beschließen, ohne zunächst über die Platzfrage zu entscheiden. Bezüglich der Aufnahme der Kranken nach der Art der Krankheit solle man nicht ängstlich sein. Die Regelung dieser Frage solle man den Psychiatern und dem Anstaltsarzt überlassen, diese würden schon das Nichtige treffen. Es müsse nun unbedingt endlich etwas geschehen und die Angelegenheit sollte nicht länger hinausgeschoben werden. — Er könne nur raten, von neueren Erhebungen über die Zahl der Siechen abzusehen. Die Zahl 300 habe nach den Ermittelungen zu gründe gelegt werden müssen und sei sie wohl zunächst als genügend anzusehen. bit“n5 . ®=9tnben, "J? * Be- Iltt hw-«2 ? bMf "S 1“ '*'«■ ■t werben. $ie «[Uon welch» «Hem dadurch 7 »'M nen anwesend ge- Lau eines Siechen- ch möglich sei, die i Kranke im Lande, n, die aber in eine ib oft ohne Erfolg, Anstalten und Pri- ittelt werden, ngend, die Vorlage da es ein Akt der chaus zu erbauen, persönlich bie Seien Mähten in hierauf das Wart >ch nicht genügende Zister Gnauth habe ; für den Fall, daß : würde, der Stadt- iUftimmung zur Beil werde. Es dürfte tten zunächst gehört ,j. Er wolle indes scheiden dürfe und i« füllt. Di- feite ÜJlomtnte unh Siünbtrg gut ■it «Wfelb ben müfete bt« «dg-ü-d. ff(n, mit »W ®e* ien f* tftf* lf£ ®J y.g °°° * ejitSten ?«•* tn k*#r daraus aus' «on Siechem w* 5 (t f<« hieraus, ,» yor- >aß er nULLw cht °jne t deshalb •Sfri** rauft» g^M Ä WS' d°- Ä U«6 6i‘ 13 «T ®«W<. 6^" Für eine Vereinigung mit Starkenburg könne er sich nicht aussprechen. Er stehe auf dem Standpunkt, daß die kleinen Krankenhäuser beibehalten werden müßten. Diese seien aber eben überladen und müßten unbedingt im Interesse der Kranken entlastet werden. Redner spricht sich nun des Näheren über die neueren Ansichten des Geheimerat Ludwig aus und bittet von einer Befolgung derselben abzusehen. Bezüglich der Lage müsse er bemerken, daß die Alsfelder Ansichten hierüber als maßgebend nicht anzusehen feien. Unbedingt sei die centrale Lage und die leichte Transportfähigkeit ins Auge zu fassen und ferner die rascheste Verbringung von Kranken in Krankenhäusern, worauf speziell bei ausbrechender Geisteskrankheit hoher Wert zu legen sei. Dazu sei aber die Erbauung der Anstalt in Gießen erforderlich. Abgeordneter Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch erhielt hierauf das Wort und bemerkte, daß er mit den Ausführungen der Abgeordneten Gnauth und Grafen Oriola vollständig einverstanden sei. Er sei entschieden für die Erbauung einer Siechenanstalt in der Provinz und arbeite schon seit 20 Jahren an dieser Frage im Provinzialausschuß mit. Anfangs habe man geglaubt, es würde den kleinen Krankenhäusern gegenüber Konkurrenz entstehen, aber immer wieder sei angenommen worden, daß die kleinen Krankenhäuser nicht eingehen könnten, daß vielmehr das Siechenhaus nur dazu beitragen könne, dieselben von lästigen Siechen zu entlasten und sie mehr ihrem eigentlichen Berufe zuzuführen. Ein Zwang zur Aufnahme in das Siechen- chaus solle nicht bestehen und Leute, die nicht freiwillig aus einem Krankenhaus in die Anstalt wollten, brauchten nicht hinein, aber eine große Zahl Giecher wünsche Anstalts- Pflege mit Rücksicht auf das bessere Unterkommen. Er habe schon so viel Sachverständige in der Frage gehört, daß er keine weiteren mehr hören wolle und dagegen spreche. Alle Erörterungen, die von Seiten des Grafen Laubach noch gewünscht würden, seien seit 20 Jahren erwogen worden. Der geschlechtlichen Trennung sei Rechnung getragen durch Aufnahme der Leute in verschiedene Gebäude. Man möge Seite 25 der Vorlage nachlesen. Warum diese Gebäude gerade 10 Minuten von einander getrennt fein sollten, das verstehe er nicht. — Redner kommt auf die Einholung des statistischen Materials zu sprechen, worauf die Annahme des Provinzialausschusses auf zunächst 300 Sieche sich rechtfertige und betont, erstaunt gewesen zu sein, daß seitens der Bürgermeistereien so wenig Sieche angegeben worden seien. Die Kostenberechnung des Grafen Solms-Laubach sei wohl nicht ganz zutreffend. Es sei vorgesehen, daß die Kreise nicht höher belastet würden, als durch die Zahl der flufgenommenen Siechen bedingt sei. Die einzelnen Kreise und ihre Vertreter seien einig gewesen, daß eine Siechenanstalt erbaut werden solle, und er halte auch eine gleichmäßige Verteilung der Kosten für jetzt schon vorgesehen. Er sei der Meinung, daß eine weitere Aufklärung höchstens noch bezüglich der Lokalfrage gewünscht werden könne. Aber auch hier hätten schon jahrelang Erhebungen stattgefunden, z. B. sei Ober-Mörlen und Butzbach besucht worden. Ob den Grünbergern eine Entschädigung zu geben sei für verloren gegangene Aemter sei nicht hereinzuziehen in die Debatte über Errichtung eines Provinzial-Siechenhauses. Die Gründe, die Grünberg in der Petition vorgebracht habe, müsse er entschieden zurückweisen, da der Provinzialausschuß nicht die Interessen irgend einer Stadt zu vertreten, sondern aus freier Entschließung sich für Gießen, als den geeignetesten Platz, ausgesprochen habe. Er bedauere, daß der Abgeordnete Weidner sich noch auf Seite der Grünberger Eingabe gestellt habe. Bei einem Vertagungsantrag müsse er sich der Abstimmung enthalten, da er die Sache für spruchreif ansehe und die heutige Vorlage auf jahrelangen und eingehenden Erwägungen beruhe. Graf Laubach Erlaucht erläutert, wie er zu der Berechnung gekommen sei, daß die ärmeren Kreise mehr belastet würden, wie die besseren Kreise. Bürgermeister Weidner verwahrt sich gegen den Vorwurf des Abgeordneten Dr. Gutfleisch. Er wolle für Grünberg keine Lanze brechen und von einem Hineintragen persönlicher Rücksichten habe er nicht sprechen wollen. Der Abgeordnete Mühlenbesitzer Falck hält die Sache auch nicht für geklärt. Die einzelnen Kreise würden zu sehr belastet. Er glaube, daß die Baukosten eher zu gering als zu hoch gegriffen seien. Es sei ihm nicht bekannt, daß im Staatsbudget ein Zuschuß von 20000 Mk. stehe. Da der Beitrag nicht vorgesehen sei, müßten die Kreise damit belastet werden. Die Kosten der Anstalt seien mindestens um 30000 Mk. zu niedrig eingestellt. Ob die Stadt Friedberg zu diesen Kosten etwas beantragen habe, sei zweifelhaft, da Friedberg ein eigenes Hospital besitze. Es seien deshalb zunächst noch Erhebungen zu treffen. Der Vorsitzende teilte mit, daß das Großh. Ministerium die schriftliche Zusicherung eines jährlichen Staatsbeitrags von 20 000 Mk. gegeben habe, und das müsse genügen. Im gegenwärtigen Staatsbudget könne dieser Posten noch nicht enthalten sein, er erscheine erst im Budget für 1900/1903 und dieses sei noch nicht gedruckt (festgestellt). Ageordneter Oberbürgermeister Gnauth bemerkt, daß man mit genanntem Zuschuß rechnen dürfe, da Zusicherung des Ministeriums vorliege. Die Stadt Friedberg könne und werde sich nicht von einem Beitrag zu den Kosten entziehen, weil ihr Hospital so wenig wie alle die älteren Anstalten dieser Art vollständig den Zwecken des geplanten Provinzial-Siechenhauses genüge. Bei Gießen liege die Sache insofern anders, als man ein neues städtisches Siechenhaus entsprechend allen Anforderungen der Neuzeit erbauen könne. Er möchte übrigens gerade in finanzieller Hinsicht ein Trostwort sagen allen Denjenigen, die ängstlich und bedenklich seien. Was heiße es eigentlich, wenn man sage, die Provinz belaste sich für die Provinzial - Siechenanstalt mit jährlich 50000 Mk.? Er habe berechnet, daß zur Deckung dieses Postens unter Annahme der Steuerkapitalien der Provinz aus 1898/1899 auf 1 Mk. Steuerkapital derselben em Mehrausschlag von nur 0,441 Pfg. komme und da sollte man doch vor den Kosten nicht zurückschrecken. Der Abgeordnete Bürgermeister Zimmer-Grünberg kann nicht begreifen, warum denn Grünberg sich nicht ebenso gut eigne für das Siechenhaus, wie z. B. Heidesheim im Kreise Mainz. Er bat, für Grünberg zu stimmen. Da sich zunächst niemand mehr zum Wort gemeldet hatte, verlas der Vorsitzende den vom Grafen Laubach Erlaucht schriftlich gestellten Antrag, welcher lautet: „Ich beantrage, die Beschlußfassung heute auszusetzen, um durch Ernennung einer Kommission aus dem Provinzialtage die noch vorhandenen aufklärungsbedürftigen Punkte klarzustellen." Hierauf erbat Graf Oriola das Wort und erklärte, daß mit diesem Anträge jeder, der für oder wider das Siechenhaus sei, einverstanden sein könne. Die beiden Fragen, in welchen noch Unsicherheit bestehe, sei die Ortsfrage und die Kostenfrage. Er halte es für zweckmäßig, wenn man sich heute klar untereinander ausspreche, ob ein Siechenhaus gebaut werden solle oder nicht, dies fördere die Sache am meisten, und dann könne alles weitere erwogen werden. Graf Laubach Erlaucht erwidert, dann könne er nur abstimmen auf Grund der Vorlage, und diese stimme ihn in eine Richtung, die ihn zum Ablehnen zwinge. Graf Oriola beantragte Abstimmung über die prinzipielle Frage, ob ein Siechenhaus errichtet werden solle oder nicht. Bürgermeister Weidner stimmte mit Graf Oriola überein, hielt aber die Sache für bedenklich, da man nicht wisse, was der Stadtvorstand Gießen dazu sage. Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch trat dem Antrag des Grafen Laubach bei; desgleichen Abgeordneter Arnold. Der Vorsitzende schloß die Diskussion und stellte den Antrag des Grafen Laubach zur Abstimmung. DieVertagung wurde hierauf mit Stimmenmehrheit beschlossen. Auf Vorschlag des Grafen Laubach Erlaucht wurden danach die Abgeordneten: 1) Landtagsabgeordneter Heinrich Brauer-Ober- Ofleiden, 2) Beigeordneter Braun-Nidda, 3) Mühlenbesitzer Falck-Friedberg, 4) Landtagsabgeordneter Bürgermeister Weidner- Herchenhain, 5) Kreisarzt Medizinalrat Dr. Haberkorn-Gießen in die Kommission gewählt, nachdem die Mitglieder des Provinzialausschusses insgesamt erklärt hatten, eine Wahl in diese Kommission nicht annehmen zu können. Der Provinzialtag wurde danach durch den Vorsitzenden geschlossen. Geschehen, Gießen, 8. Juli 1899. Der Vorsitzende: Die Urkundspersonen: von Bechtold. Dr. Geyger. Gnauth. Der Protokollführer: Schiff nie. Verdingung Die zur Aufstellung von vier neuen Bedürfnishäuschen erforderlichen Ar- beten und Lieferungen sollen, wie folgt Samstag, den 5. August, vormittags IV/2 Uhr, öffentlich verdungen werden. 1. Erd- und Maurerarbeit, einschließlich Lieferung der Lungsteinsockel, 2. Steinzeuglieserung, 3. Weipbinderarbeit (Anstrich), 4. Pflasterarbeit. Pläne, Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen bei uns auf Zimmer Nr. 6 zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin einzureichen. — Zuschlags- frist 10 Tage. Gießen, 28. Juli 1899. Das Stadtbauamt. 5652 Schrnandt. (ßinpfchliuiacn fataiiriLtarHe II. Hettler empfiehlt stets vorrätig: Kaffee- und Thee-Gebäck Kuchen und Horten etc. Gefrorenes in verschiedenen Sorten und anerkannter Gute. Ausschank von 3912 la- echt Pilsener und Münchener Bier. Neue kmgmlichtk Gurke« neue marinierte geringe empfiehlt 5504 I. M. Schulhof. Zwiebelkrrcherr Dienstag, Donnerstag und Samstag von 9 Uhr ab. 4872 Kacker Schomber, Waüthorstraße. Schotts Weinstube Bahnhofstrasse Ecke Wolkengasse Täglich 5407 frische Erdbeerbowle. Krim Frühkartoffeln (Frührosa) empfiehlt 5579 Hebe, Rodheimerftraße 6, neben Bnrks Mühle. Bei Abnahme von 50 Pfd. frei ins Haus. 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