Nr. 118 Drittes Blatt. Sonntag den 22. Mai 1898 tLgNch mit Au-nahme des MontagS. Dir Gießener Aamitirnb kälter werden dem Anzeiger wöchentlich vierm beigelegt. Gießener Anzeiger SSqttflsprrU vierteltährlich 2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 Pfg. mit Bringcrlohn. vei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. viertelfährlich. Annahme von Anzeigen zu \»tt Nachmittag- für den folgondrn Tag erscheinenden Nummer bis Norm. 10 Uhr. General -Anzeiger Alle ?lnzcigen.BrrmittlungSstcllen deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Amts- und Airzeigeblatt für den Ureis Gieren. Redaction, Expedition und Druckerei: Schukaratze Ar. 7. Grattsbeilaze: Gießener Familienblätter. Adreste für Depeschen: Anzeiger Kietze». Fernsprecher Nr. 51. Amtliche» EbciL Bekanntmachung, betreffend: Erweiterung bei Bahnhof» Gießen. Wir bringen hiermit zur Kenntniß der Jntereffenten, daß der Plan, betr.: die Erweiterung deS hiefigen Bahnhofs, von Montag den 28. b. Mts. ab 14 Tage lang bet bei Grohh. Bürgermeisterei bahier offen liegt. Der Termin zur Entgegennahme etwaiger Einweubungen wirb demnächst noch bekannt gegeben werben. Gießen, ben 20. Mat 1898. GroßherzogltcheS Kreißamt Gießen. I. V.: Dr. Wagner. Die Verstaatlichung der Reichsbank. (Fortsetzung.) Wie steht e» nun mit der Verlängerung des Privilegium» ? Der erste Gesetzgeber hatte im § 41 deS Bankgesetzes für den Fall, daß das Privilegium dem Neichsintereffe nicht entsprechen sollte, vorgesehen, daß der Kaiser im Einvernehmen mit dem VundeSrath das Recht haben sollte, das Privilegium zunächst nach 15 Jahren und sodann von 10 zu 10 Jahren mit einjähriger Frist auszukündigen. In solchem Falle hat das Reich da» Recht, die Antheilscheine al pari zu erwerben; die Hälfte des Reservefonds fällt an die Actionäre, die Hälfte an das Reich. Diese KündigungS- befugniß erregte die Eifersucht des Reichstages. Die im Jahre 1875 niedergesetzte Commission de» Reichstages verlangte die Mitwirkung des Reichstages bei dieser KündigungS- befugniß. Die Regierung wollte nicht nachgeben. Sie fürchtete damals augenscheinlich, daß sie es mit einem zu reichsbankfreundlichen Reichstag zu thun haben könnte. Wenn sie auf den Gedanken gekommen wäre, daß der Reichstag dermaleinst reichöbankfeindlich werden könnte, so wäre sie sicherlich nicht auf das unglückliche Compromiß eingegangen, welches die KündigungSbefugniß im ersten Absatz des § 41 zwar unverändert beließ, dem aber ein sehr ominöser und noch dazu sehr schlecht stilisirter Nachsatz zu § 41 feine Ent Feuilleton. Aus grweihtrn Landen. Von Karl Böttcher. (Origtnalbericht unseres Special - Correspondenten). (Nachdruck verboten.) XV. Heimkehr und Rückblick. Au Bord bei RetchSpostdampferS „Bayer»", Anfang Mat 1898, So — bä hält' ich wieder einmal tu retzenber Bagaboudeuzeit ein tüchtige» Dutzenb fröhlicher Feuilleton» erlebt! Jetzt genug Luft bei Orient! gekostet, genug Staub del Morgenlaubei geschluckt — nun wieder nach Hause! Rach so viel tu glühendem Sonnenbrand oder auch in kalten Regentagen Palästina» verbrachten Strapazen, nach erregten Meeroächten auf den von Pilgern überladenen Schiffen, nach todeieinsamen Wüstenmärschen, nach weltfernen Wanderungen in den Schluchten de» Libanon — wieder nach Hause! Mit heißem verlangen sehne ich mich heraus au» dem Hunde- geben bei Orients, sehne ich mich nach einer frisch auf- blühenden deutschen Maienlaudschaft, in welche jetzt mit klingendem Spiel der Frühling zieht. . . . Während die „Bayern" ben Hasen von Port Said ver- läßt, sitze ich auf dem Verdeck und loffe in Gedanken einen bunten Schwarm von Eindrücken und Erinnerungen der letzten Monate ausflatrern. Gewiß, in heller Begeisterung gab ich mich der Schilderung Jerusalems und der heiligen Orte hin, und sicher, daß ich damit manch ferne» Herz erfreute. Zuschriften, welche mich auf meinen Kreuz- und QuerzÜgen zu finden wußten, haben e» wiederholt berichtet. Aber ich zeichnete Menschen und Dinge treulich nach ter Natur, ohne Retouche, ohne Schönfärberei. Solch ehrliche Schilderung, die vielleicht manch gerngehegte Illusion zerstörte, mag auch einmal gewisse Leser nicht freundlich berührt haben. Sie sehen Jerusalem nur im Glanze einer weihevollen Gloriole und empfinden e» bereit» al» Profante, wenn man etwa schreibt: „Ich gehe in Jerusalem — nach dem Bahnhof." . . . Wa«? Die heilige Stadt einen Bahnhof! — stehung verdankt. Dieser Nachsatz lautet: „Zur Verlängerung der Frist — nach Inhalt des ersten Absatzes — ist die Zustimmung des Reichstages erforderlich." Hiernach ist jetzt jedesmal länger als ein Jahr vor Ablauf des Privilegiums, in dem gegenwärtigen Fall also vor dem 1. Januar 1900, eine ausdrückliche Zustimmung de» Reichstags für die Fortdauer des Privilegiums erforderlich. Will der Reichstag einen solchen Beschluß nicht fassen und kann sich die Regierung nicht mit dem Reichstag über eine allen Theilen genehme Abänderung des Privilegiums einigen, so bleibt der Regierung nicht» anderes übrig, als das Privilegium am 1. Januar 1900 zu kündigen, und sie befindet sich alsdann in der Zwangslage, einem Vacuum gegenüberzustehen. Sie sehen, meine Herren, die Sachlage ist eine heikle und ernst genug, um uns eingehend mit ihrer näheren Prüfung zu beschäftigen! Um zu ergründen, welche Vorwürfe gegen das jetzige Reichs- bankprivilegium erhoben werden, und ob diese Vorwürfe schwerwiegend genug sind, um unser ganzes bisheriges Reichsbank-System aufs Spiel zu setzen, müssen wir zunächst die Organisation und sodann die Geschäftsgebahrung der Reichsbank ins Auge fassen. Das Bankgesetz bestimmt ausdrücklich, daß die Reichsbank unter Aufsicht und Leitung des Deutschen Reiches stehen solle. Die Aufsicht soll durch das Reichsbank-Curatorium ausgeübt werden. Dasselbe besteht aus dem Reichskanzler als Vorsitzendem und vier Mit- gliedern, von denen das eine von Sr. Majestät dem Kaiser und die drei übrigen vom Bundesrath ernannt werden. Dem Bank-Curatorium ist die Leitung der Reichsbank in allen die Aufsicht betreffenden Sachen verantwortlich. Ich erwähne dieses ausdrücklich, weil bei einer vcrsiaatlichten Reichsbank sehr leicht der Reichstag sich ein gewisse» Aufstchtsrecht zu- messen könnte. Die Leitung der Reichsbank ist in die Hand des Herrn Reichskanzlers oder eine» von Sr. Majestät dem Kaiser zu ernennenden Stellvertreters gelegt. Er leitet die gesammte Bankverwaltung (für die er also verantwortlich ist), erläßt die Instructionen und Geschäftsanweisungen u. s. w. Unter dem Reichskanzler aber ist das Reichsbank.Direktorium mit der Ausführung der ganzen Verwaltung und namentlich auch mit jedweder Vertretung der Reichsbank nach außen hin betraut. Es ist dieses der Grund, weshalb auch z. B. dem Reichstag gegenüber die Reichsbank durch den Präsidenten Wie cerrlich da» Reisen den geistigen Horizont weitet, so daß man ein herzliche» Lachen zusammeubrtngt Über geblähte Eitelkeiten, kleinliche Katzbalgerei und noch kleinlichere Nörgelsucht der Menschen! Gerade in Jerusalem kann man diese Nörgelsucht bet Touristen, welche nur für zwei Tage herrtngeschnett kommen und Alle» nach dem verkürzten Maßgabe de» heimischen Oertchen» beurtheilen, vorzüglich beov- achten. ... Ja Jerusalem fieht man beisptel»wetse auf der Straße keinerlei Polizei. — „Da» ist ein Scandall" wird lolgewettrrt; vielleicht herrscht gerade deßhalb unter der bunten Bevölkerung die größte Ruhe. ... In Jerusalem laufen alle möglichen Menschen mit Waffen herum. — „Da» ist unerhört!" heißt e»; aber e» kommen weniger Unfälle vor, al» bei unseren heimischen verbotenen Waffenspielereten. ... In Jerusalem raucht Jedermann auf der Post vor dem Schalter und der Postbeamte hinter dem Fensterchen dazu — „Da« ist ein Unfug!" entrüstet man sich- aber die Briefe kommen auch prompt an. Und nun erst die etwa» „gelehrten" Nörgler — wie die erst über Palästina loldonnern! „Die dortige Sprache — Krächzen der Kameele- die Literatur — Mist- die Bevölkerung — Lumpenpack! Ein große Reformation ist nothwendig." . . . Doch man vergesse nicht: wollte man die Einwohner Palästina» plötzlich umbügelu, e» wäre dasselbe, al» würde man malerische Ruinen firnissen. Nein, man lasse diesen Leuten ihre Eigenart und ziehe fie allmählich zur modernen Lultur heran. O, wo ich überall meine schriftstellerische Werkstatt auf- schlug bei diesem monatelangen Herumziehen! Ja Schiff»- cabineu, in orientalisch au»gestatceten Hotelzimmern, im deutschen katholischen Hospiz zu Jerusalem inmitten der überau» anregenden Unterhaltungen der guten Pater», vor Allem de» geistvollen Pater» Schmidt, der den schönsten, laagwallenden Bart besitzt von Pern bi» Chinas oder im altehrwürdigen Franzi»kanerkloster zu Jaffa- oder im traulichen Pfarrhause zu Bethlehem- oder im Sattel eine» Ramtel», wo ich herunterlaugte nach der an der Seite baumelnden, von Wüstensonne ganz durchglühten Wasserflasche. Und gar im Hafen von Beirut! In kühler Morgenstunde, wenn die heiße Sonne noch und nicht etwa durch den Reichskanzler vertreten wird. Der Präsident und die nothwendige Anzahl von Mitgliedern de» Directoriurns werden auf Lebenszeit von Sr. Majestät dem Kaiser auf Vorschlag des Bundesraths ernannt. Diese Organisation wird vervollständigt durch die Vertretung, die den Antheilseignern als den eigentlichen und alleinigen Unternehmern zufällt und welche sich in sehr bescheidener Weise beschränkt auf die Generalversammlung, die alljährlich die Jahresbilanz zu genehmigen hat, und auf den Centralaus- schuß, in den die Generalversamlung aus der Mitte der Antheilseigner 15 Mitglieder und 15 Stellvertreter zu wählen hat 3Der Centralausschuß hat nach den Bestimmungen des Gesetzes telneilet birecten Einfluß auf die Leitung der Geschäfte zu nehmen, er ist lediglich eine gutachtlich zu hörende Instanz. Dem Centralausschuß soll allmonatlich Bericht Über ben Geschäftsgang erstattet werden, und derselbe ist gutachtlch zu hören, namentlich über die Bilanz und Gewinnrechnung, über neu zu besetzende Stellen im Directorium, jedoch nicht über den Präsidenten, über den Höchstbetrag der von der Reichsbank in Lombard-Darlehen anzulegenden Gelder, über Veränderungen des Bankzinsfußes. Mr in zwei Punkten ist die ausdrückliche Zustimmung des Centralausschusses Vorbehalten; erstens für ben Ankauf von Effecten für eigene Rechnung ber Bank unb zweitens, wenn es sich um Geschäfte hanbelt, ble bie Reichsbank nut bem Reiche ober einem Bunbesstaat abschließen soll. In biefen beiden Fällen steht also dem Centralausschuß ein Vetorecht zu. Die Revisionen der Bankbestände läßt der Centralausschuß durch drei Dele- girte vornehmen, die natürlich das Bankgeheimniß zu wahren haben. (Fortsetzung folgt.) Deutsche» Ueich. Berlin. 20. Mat. Der Kaiser stattete heute Vormittag dem StaatSsecretär v. Bülow einen Besuch ob und nahm dessen Vortrag entgegen. Berlin, 20. Mai. Der Kaiser richtete an die Familie Gladstone» ein herzliche» Beileidstelegramm. Berlin, 20. Mai. Dem Local Anzeiger" zufolge wird der Kaiser von Oesterreich dem deutschen Kron- nickt auf dem Meer glitzerte, bestieg ich einen Kahn, setzte mich zurecht und bann — „Vorwärts!" „Wohin?" fragte der alte Bootsmann. „Wohin Du willst. Nur weit hinaus!" Da draußen, Angesicht» der schneegekrönten Höhen dr» Libanon, da flog der Bleistift Über baß Papier. Doch al» ich an» Land zurückkehrte, griff ein türkischer Hasenpolizist nach meinem Notizbuch. Der Edle fürchtete wohl, chulzJl> Firma u.Globus/| r Pzt9-Xin rothemStreilmz'C^.je NÄ^chulzl Madejn^nS^ Erklärung! Man löffj sich durch das große Angebot billiger geringwerthiger Kaffees nicht beirren. Jnhoffens langjährig erprobter Bäreu-Kassee, welcher einzig und allein in den mit den zweckmäßigsten Maschinerien der Jetztzeit, Dampf und Electricitäts-Anlagen versehenen Großbetrieben der altrenommirten Firma P. H. Juhoffen in Bonn und Berlin hergestellt wird, ist uud bleibt im Geschmack der beste, im Gebrauch der profitlichste und daher billigste. 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Erstattung des Geschäftsberichtes pro 1897. 2. Ersatzwahl ausscheidender Mitglieder des Auffichtsrathes. 3. Beschlußfassung über die Genehmigung der Jahres-Rechnung und Bilanz, sowie über die dem Vorstande und AuffichtSrach zu ertheilende Decharge. 4. Vertheilung des Reingewinnes. Gießen, den 14. Mai 1898. Gewerbebank zn Gießen eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht. Carl Loos, 5078 Vorsitzender des Auffichtsrathes. DiNlkLVolta-Kreuz.1 Dank« Sott und Ihnen, bah'Sie ■ ' zum Wohle der leidenden Menschheit ■ ein Mittel besitzen, welche» mich von Krampf, Rheumatismus in einzelnen Muskeln, Hüstcnweh, «chlasloflgktit u. Schwindel befreite und sogar mein Augenlicht so stärkte, daß ich wieder ohne Brille lesen kann. Ich trug über 10 Jahre die Brille; «» war ein gan- dunkler Schleier über meinen Augen, welcher wieder verschwand, sodah ich wieder sehen kann, wie erst. Frau Lina Bianchi In Rautenkranz lEachs.) 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