n, en. n MO, 4.- 10, 3,50 , 2,50. t*) Hemden- erstoffe und 2506 ioaooacoocoD-3 ilig/ ffee’s gehört ein i tot entschieden Ms m. In allen i. n® ichinenCl IV M Auswechselung , alle Samenirte» ■gab und am Hang» rige Pflüg®’ i eswdriüg®' flesenegg6”* hinen , Ue landwirthschaf 262t ^preisen Nr. 67 Drittes Blatt. Sonntag den 20 März 18OS erscheint tägNch mit Ausnahme des Montags. Die Gießener Kamikieuvtätter «erden dem Anzeiger »vchcntlich viermal beigelegt. Gießener Anzeiger Ae,vgs,ret- '»iertcljährlich 2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn. Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den »»lgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr. General-Anzeiger Alle Anzeigen-BermittlungSstellen deS In- und Ausland«» nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger rntgeg«. Aints- und Anzeigeblutt für den Ureis Gieren. Gratisbeilage: Gießener Familienblätter. Adrcffe für Depeschen: Anzeiger -letze«. Fernsprecher Nr. 51. Redaction, Expedition und Druckerei: Schukstratze Ar. 7. Amtlicher Theil. Gießen, den 17. März 1898. Betr.: Die Ableistung deS Huldigung»- und BerfafsnnaNideS- Das Grotzherzogliche Kreisamt Gieße« au die Gr. Bürgermeistereien der Amtsgerichtsbezirke Grünberg und Homb/rg. Die Ableistung deS Huldigung»- und BerfassungSeld>s der in Ihren Gemeinden neu aufyenommenen OrtSbürger, sowie derjenigen Großherzoglich Hessischen Uuterthanen, welche sich, ohne OrtSbürger zu werden, verhetrathet haben, soll Samstag den 2 April d. I., Vormittags 9 Uhr, tu dem Rathhause zu Grüuberg stattfinden. Wir beauftragen Sie hierdurch, die betreffenden Per« souen zu dem Termine vorzuladen und wie geschehen unter Angabe der Namen der Vorgeladenen anzuzeigen oder zu berichten, daß Niemand vorzuladeu war. Halten fich derartige Personen au-wärtS auf, so wollen Sie deren Aufenthaltsort angeben. v. Gageru. Gießen, den 18. März 1898. Betr.. Die Errichtung einer Provinzial - Stechenaustalt für Oberheffen. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen em die Großh. Bürgermeistereien des KreiseS. Diejenigen von Ihnen, welche wir Erledigung unserer Verfügung vom 25. Februar d». I». (KreiSblatr Nr 49) noch im Rückstände find, werden hierdurch an die alsbaldige Einsendung der durch obige Verfügung etnverlangren Berichte erinnert. v. Gagern. Bekanntmachung. betr.: Maul- und Klauenseuche. In Wäldershausen, Kreis Alsfeld, ist in einem Gehöft die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und dehhalb Gehöftsperre angeordnet worden. In Nieder-Osteiden, Kreis Alsfeld, ist die Maul- und Klauenseuche erloschen und ist die verfügte Gehöft- sperre wieder aufgehoben worden. Gießen, den 17 März 1898. Großherzogltche» Kreisawt Gießen, v. Gagern. Bekanntmachung, betreffend: die Abhaltung von Faselschauen. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntoiß, daß der am 31. d. Mt». zu Grünberg stattfindende FrühjahrS- markt zugleich mit einem Biehmarkt verbunden wirdauch soll an genanntem Tage eine öffentliche Faselschan durch die Körcommisfion abgehalten werden. Bei der Schau, welche Vormittag» 9 Uhr beginnt und nur zum Zwecke der Ankörung stattfindet, werden Seiten» der Körcommisfion nur sprungfähige Bullen der Vogelsberger und Berner, speciell Simwenthaler Raffe, berücksichtigt werden. Die Fasel müssen sicher gefesselt werden, sonst ist Wegweisung zu gewärtigen. Gießen, den 17. März 1898. GroßherzogltckeS KreiSamt Gießen. v. Gagern. Bekanntmachung. Wir bringen durch nachstehenden Abdruck das Reichs- zesetz, betr.: Die Ausführung des Gesetzes betr. den Ver- Lehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln wom 15. Juni 1897 zur Kenntniß der Interessenten und machen darauf aufmerksam, daß die Bestimmungen des § 4 «am 1. April in Kraft treten und daß für die hiernach vor- Zunehmende Trennung der Geschäftsräume für Butter oder Käse einerseits und Margarine, Kunstspeisefett oder Mar- ggarinekäse andererseits die am Schluß abgedruckten Grundsätze maßgebend sind. Gießen, 15. März 1898. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. (Nr. 2395.) Gesetz, betreffend den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln. Vom 15. Juni 1897. Wir Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: § 1. Die Geschäftsräume und sonstigen Verkaufsstellen, einschließlich der Marktstände, in denen Margarine, Margarine- küse oder Kunstspeisefett gewerbsmäßig verkauft oder feilgehalten wird, müssen an in die Augen fallender Stelle die deutliche, nicht verwischbare Inschrift „Verkauf von Margarine" , „Verkauf von Margarinekäse", „Verkauf von Kunstspeisefett" tragen. Margarine im Sinne dieses Gesetzes sind diejenigen, der Milchbutter oder dem Butterschmalz ähnlichen Zubereitungen, deren Fettgehalt nicht ausschließlich der Milch entstammt. Margarinekäse im Sinne dieses Gesetzes sind diejenigen käseartigen Zubereitungen, deren Fettgehalt nicht ausschließlich der Milch entstammt. Kunstspeisefett im Sinne dieses Gesetzes sind diejenigen, dem Schweineschmalz ähnlichen Zubereitungen, deren Fettgehalt nicht ausschließlich aus Schweinefett bestehl. Ausgenommen sind unverfälschte Fette bestimmter Thieroder Pflanzenarten, welche unter den ihrem Ursprung entsprechenden Bezeichnungen in den Verkehr gebracht werden. § 2. Die Gefäße und äußeren Umhüllungen, in welchen Margarine, Margarinekäse oder Kunstspeisefett gewerbsmäßig verkauft oder feilgehallen wird, müssen an in die Augen fallenden Stellen die deutliche, nicht verwischbare Inschrift „Margarine", „Margarinekäse", „Kunstspeisefett" tragen. Die Gefäße müssen außerdem mit einem stets sichtbaren, bandförmigen Streifen von rother Farbe versehen sein, welcher bei Gefäßen bis zu 35 Centimeter Höhe Mindestens 2 Centimeter, bei höheren Gefäßen mindestens 5 Centimeter breit sein muß. Wird Margarine, Margarinekäse oder Kunstspeisefett in ganzen Gebinden oder Kisten gewerbsmäßig verkauft oder feilgehalten, so hat die Inschrift außerdem den Namen oder die Firma des Fabrikanten, sowie die von dem Fabrikanten zur Kennzeichnung der Beschaffenheit seiner Erzeugnisse angewendeten Zeichen (Fabrikmarke) zu enthalten. Im gewerbsmäßigen Einzelverkaufe müssen Margarine, Margarinekäse und Kunstspeisefett an den Käufer in einer Umhüllung abgegeben werden, auf welcher die Inschrift „Margarine", „Margarinekäse", „Kunstspeisefett" mit dem Namen oder der Firma des Verkäufers angebracht ist. Wird Margarine oder Margarinekäse in regelmäßig geformten Stücken gewerbsmäßig verkauft oder feilgehalten, so müssen dieselben von Würfelform sein, auch muß denselben die Inschrift „Margarine", „Margarinekäse" eingepreßt sein. § 3. Die Vermischung von Butter oder Butterschmalz mit Margarine oder anderen Speisefetten zum Zwecke des Handels mit diesen Mischungen ist verboten. Unter diese Bestimmung fällt auch die Verwendung von Milch oder Rahm bei der gewerbsmäßigen Herstellung von Margarine, sofern mehr als 100 Gewichtstheile Milch oder eine dementsprechende Menge Rahm auf 100 Gewichtstheile der nicht der Milch entstammenden Fette in Anwendung kommen. § 4. In Räumen, woselbst Butter oder Butterschmalz gewerbsmäßig hergestellt, aufbewahrt, verpackt oder feilgehalten wird, ist die Herstellung, Aufbewahrung, Verpackung oder das Feilhalten von Margarine oder Kunstspeisefett verboten. Ebenso ist in Räumen, woselbst Käse gewerbsmäßig hergestellt, aufbewahrt, verpackt oder feilgehalten wird, die Herstellung, Aufbewahrung, Verpackung oder das Feilhalten von Margarinekäse untersagt. In Orten, welche nach dem endgültigen Ergebnisse der letztmaligen Volkszählung weniger al» 5000 Einwohner hatten, findet die Bestimmung des vorstehenden Absatzes auf den Kleinhandel und das Aufbewahren der für den Kleinhandel erforderlichen Bedarfsmengen in öffentlichen Verkaufsstütten, sowie auf das Verpacken der daselbst im Kleinhandel zum Verkaufe gelangenden Maaren keine Anwendung. Jedoch müssen Margarine, Margarinekäse und Kunstspeisefett innerhalb der Verkaufsräume in besonderen Vorrathsgefäßen und an besonderen Lagerstellen, welche von Iden zur Aufbewahrung von Butter, Butterschmalz und Käse dienenden Lagerstellen getrennt sind, aufbewahrt werden. Für Orte, deren Einwohnerzahl erst nach dem endgültigen Ergebniß einer späteren Volkszählung die angegebene Grenze überschreitet, wird der Zeitpunkt, von welchem ab die Vorschrift des zweiten Absatzes nicht mehr Anwendung findet, durch die nach Anordnung der Landes- Centralbehörde zuständigen Verwaltungsstellen bestimmt. Mit Genehmigung der Landes-Cetralbehörde können diese Verwaltungsstellen bestimmen, daß die Vorschrift des zweiten Absatzes von einem bestimmten Zeitpunkt ab ausnahmsweise in einzelnen Orten mit weniger als 5000 Einwohnern nicht Anwendung findet, sofern der unmittelbare räumliche Zusammenhang mit einer Ortschaft von mehr als 5000 Einwohnern ein Bedürfniß hierfür begründet. Die auf Grund des dritten Absatzes ergehenden Bestimmungen sind mindestens sechs Monate vor dem Eintritte des darin bezeichneten Zeitpunktes öffentlich bekannt zu machen. § 5. In öffentlichen Angeboten, sowie in Schlußscheinen, Rechnungen, Frachtbriefen, Konnossementen, Lagerscheinen, Ladescheinen und sonstigen im Handelsverkehr üblichen Schriftstücken, welche sich auf die Lieferung von Margarine, Margarinekäse oder Kunstspeisefett beziehen, müssen die diesem Gesetz entsprechenden Waarenbezeichnungen angewendet werden. § 6. Margarine und Margarinekäse, welche zu Handelszwecken bestimmt sind, müssen einen die allgemeine Erkennbarkeit der Waare mittelst chemischer Untersuchung erleichternden, Beschaffenheit und Farbe derselben nicht schädigenden Zusatz enthalten. Die näheren Bestimmungen hierüber werden vom Bundesrath erlassen und im Reichs-Gesetzblatte veröffentlicht. § 7. Wer Margarine, Margarinekäse oder Kunstspeisefett gewerbsmäßig herstellen will, hat davon der nach den landesrechtlichen Bestimmungen zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten, hierbei auch die für die Herstellung, Aufbewahrung, Verpackung und Feilhaltung der Maaren dauernd bestimmten Räume zu bezeichnen und die etwa bestellten Betriebsleiter und Aufsichtspersonen namhaft zu machen. Für bereits bestehende Betriebe ist eine entsprechende Anzeige binnen zwei Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erstatten. Veränderungen bezüglich der der Anzeigepflicht unterliegenden Räume und Personen sind nach Maßgabe der Bestimmung des Absatzes 1 der zuständigen Behörde binnen drei Tagen anzuzeigen. § 8. Die Beamten der Polizei und die von der Polizeibehörde beauftragten Sachverständigen sind befugt, in die Räume, in denen Butter, Margarine, Margarinekäse oder Kunstspeisefett gewerbsmäßig hergestellt wird, jederzeit, in die Räume, in denen Butter, Margarine, Margarinekäse oder Kunstspeisefett aufbewahrt, feilgehalten oder verpackt wird, während der Geschäftszeit einzutreten und daselbst Revisionen vorzunehmen, auch nach ihrer Auswahl Proben zum Zwecke der Untersuchung gegen Empfangsbes^inigung zu entnehmen. Auf Verlangen ist ein Theil b” Probe amtlich verschlossen oder versiegelt zurückzulassen und für die entnommene Probe eine angemessene Entschädigung zu leisten. § 9. Die Unternehmer von Betrieben, in denen Margarine, Margarinekäse oder Kunstspeisefett gewerbsmäßig hergestellt wird, sowie die von ihnen bestellten Betriebsleiter und Aufsichtspersonen sind verpflichtet, der Polizeibehörde oder deren Beauftragten auf Erfordern Auskunft über das Verfahren bei Herstellung der Erzeugnisse, über den Umfang des Betriebs und über die zur Verarbeitung gelangenden Rohstoffe, insbesondere auch über deren Menge und Herkunft zu ertheilen. § 10. Die Beauftragten der Polizeibehörde sind, vorbehaltlich der dienstlichen Berichterstattung und der Anzeige von Gesetzwidrigkeiten, verpflichtet, über die Thatsachen und Einrichtungen, welche durch die Ueberwachung und Controle der Betriebe zu ihrer Kenntniß kommen, Verschwiegenheit zu beobachten und sich der Mittheilung und Nachahmung >er von den Betriebsunternehmern geheim gehaltenen, zu ihrer Kenntniß gelangten Betriebseinrichtungen und Betriebs- weisen, solange als diese Betriebsgeheimnisse sind, zu enthalten. Die Beauftragten der Polizeibehörde sind hierauf zu beeidigen. § 11. Der Bundesrath ist ermächtigt, das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Butter, deren Fettgehalt nicht eine bestimmte Grenze erreicht oder deren Wasseroder Salzgehalt eine bestimmte Grenze überschreitet, zu verbieten. § 12. Der Bundesrath ist ermächtigt, 1. nähere, im Reichs-Gesetzblatte zu veröffentlichende Bestimmungen zur Ausführung der Vorschriften des § 2 zu erlassen. 2. Grundsätze aufzustellen, nach welchen die zur Durchführung dieses Gesetzes, sowie des Gesetzes vom 14. Mai 1879, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen (Reichs-Gesetzbl. S. 145), erforderlichen Untersuchungen von Fetten und Käsen vorzunehmen sind. § 13. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auf solche Erzeugnisse der im § 1 bezeichneten Art, welche zum Genüsse für Menschen nicht bestimmt sind, keine Anwendung. § 14. Mit Gefängniß bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer zum Zwecke der Täuschung im Handel und Verkehr eine der nach § 3 unzulässigen Mischungen herstellt; 2. wer in Ausübung eines Gewerbes wissentlich solche Mischungen verkauft, feilhält oder sonst in Verkehr bringt; 3. wer Margarine oder Margarinekäsc ohne den nach § 6 erforderlichen Zusatz vorsätzlich herstellt oder- wissentlich verkauft, feilhält oder sonst in Verkehr bringt. Im Wiederholungsfälle tritt Gefängnißstrafe bis zu sechs Monaten ein, neben welcher auf Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark erkannt werden kann; diese Bestimmung findet nicht Anwendung, wenn seit dem Zeitpunkt, in welchem die für die frühere Zuwiderhandlung erkannte Strafe verbüßt oder erlassen ist, drei Jahre verflossen sind. § 15. Mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten wird bestraft, wer als Beauftragter der Polizeibehörde unbefugt Betriebsgeheimnisse, welche krast seines Auftrags zu seiner Kenntniß gekommen sind, offenbart, oder geheim gehaltene Betriebseinrichtungen oder Betriebsweisen, von denen er kraft seines Auftrags Kenntniß erlangt hat, nachahmt, solange dieselben noch Betriebsgeheimnisse sind. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag des Betriebsunternehmers ein. § 16. Mit Geldstrafe von fünfzig bis zu einhundertsünfzig Mark oder mit Haft wird bestraft: 1. wer den Vorschriften des § 8 zuwider den Eintritt in die Räume, die Entnahme einer Probe oder die Revision verweigert; 2. wer die in Gemäßheit des § 9 von ihm erforderte Auskunft nicht ertheilt oder bei der Auskunft- erthcilung wissentlich unwahre Angaben macht. § 17. Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft: 1. wer den Vorschriften des § 7 zuwiderhandelt; 2. wer bei der nach § 9 von ihm erforderten Aus- kunftertheilung aus Fahrlässigkeit unwahre Angaben macht. § 18. Außer den Fällen der §§ 14 bis 17 werden Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Gesetzes sowie gegen die in Gemäßheit der §§11 und 12 Ziffer 1 ergehenden Bestimmungen des Bundcsraths mit Geldsttafe bis zu ein» hundcrtfünfzig Mark oder mit Haft bestraft. Im Wiederholungsfall ist aus Geldstrafe bis zu sechshundert Mark, oder auf Haft, oder auf Gefängniß bis zu drei Monaten zu erkennen. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn seit dem Zeitpunkt, in welchem die für die frühere Zuwiderhandlung erkannte Strafe verbüßt oder erlassen ist, drei Jahre verflossen sind. o § 19. In den Fällen der §§ 14 und 18 kann neben der Strafe auf Einziehung der verbotswidrig hergestellten, verkauften, scilgehaltencn oder sonst in Verkehr gebrachten Gegenstände erkannt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Verurtheilten gehören oder nicht. Ist die Verfolgung oder Verurtheilung einer bestimmten Person nicht ausführbar, so kann auf die Einziehung selbstständig erkannt werden. § 20. Die Vorschriften des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebranchsgegenständen, vom 14. Mai 1879 (Reichs Gesetzbl. S. 145) bleiben unberührt. Die Vorschriften in den §§16, 17 desselben finden auch bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes mit der Maßgabe Anwendung, daß in den Fällen des § 14 die öffentliche Bekanntmachung der Vcrnrtheilung angeordnet werden muß. § 21. Die Bestimmungen des § 4 treten mit dem 1. April 1898 in Kraft. Im Uebrigen tritt dieses Gesetz am 1. October 1897 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkte tritt das Gesetz, betreffend den Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter, vom 12. Juli 1887 (Reichs-Gesetzbl. S. 375) außer Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel. Gegeben Neues Palais, den 15. Juni 1897. (L. 8.) Wilhelm. von Boetticher. Bekanntmachung, die Ausführung des § 4 des Gesetzes über den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln vom 15. Juni 1897 betreffend. Vom 4. März 1898. Die nachstehenden Grundsätze für die Trennung der Geschäftsräume für Butter rc. und Margarine rc. (§ 4 des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln, vom 15. Juni 1897, Reichsgesetzblatt S. 475) bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Darmstadt, den 4. März 1898. Großherzogliches Ministerium des Innern. Finger. Dr. Rohde. Abdruck. Die Verkaufsstätten für Butter oder Butterschmalz einerseits und für Margarine oder Kunstspeisefett andererseits müssen, falls diese Maaren nebeneinander in einem Geschäftsbetriebe feilgehalten werden, derart getrennt sein, daß ein unauffälliges Hinüber- und Herüberschaffen der Waare während des Geschäftsbetriebs verhindert und ins- vesondere die Möglichkeit, an Stelle von Butter oder Butterschmalz unbemerkt Margarine oder Kunstspeisefett dem kaufenden Publikum zu verabreichen, thunlichst ausgeschlossen wird. Die Entscheidung darüber, in welcher Weise diesen Anforderungen entsprochen wird, kann nur unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse jedes Einzelfalles und namentlich der Beschaffenheit der dabei in Betracht kommenden Räume erfolgen. Doch werden im Allgemeinen folgende Grundsätze zur Richtschnur dienen können: 1) Es ist nicht erforderlich, daß die Räume je einen besonderen Zugang für das Publikum besitzen. Es ist vielmehr zulässig, daß ein gemeinschaftlicher Eingang für die verschiedenen Räume besteht. 2) Wenn auch die Scheidewände nicht aus feuerfestem Material hergestellt zu sein brauchen, so müssen sie immerhin einen so dichten Abschluß bilden, daß jeder unmittelbare Zusammenhang der Räume, soweit er nicht durch Durchgangsöffnungen hergestellt ist, ausgeschlossen wird. Als ausreichend sind beispielsweise zu betrachten abschließeude Wände aus Brettern, Glas, Cement- ober Gypsplatten. Dagegen können Lattenverschläge, Vorhänge, weitmaschige Gitterwände, verstellbare Abschlußvorrichtungen nicht als genügend betrachtet werden. Bei offenen Verkaufsständen auf Märkten können jedoch auch Einrichtungen der letzteren Art geduldet werden. Die Scheidewände müssen in der Regel vom Fußboden bis zur Decke reichen und den Raum auch in seiner ganzen Breite oder Tiefe abschließen. 3) Die Verbindung zwischen den abgetrennten Räumen darf mittelst einer oder mehrerer Durchgangsöffnungen her- gestellt sein. Derartige Oeffnungen sind in der Regel mit Thürverschluß zu versehen. Die vorstehenden Grundsätze finden sinngemäße Anwendung auf die Räume zur Aufbewahrung und Verpackung der bezeichneten Maaren. Nach den gleichen Gesichtspunkten ist die Trennung der Geschäftsräume für Käse und Margarinekäse zu be- urtheilen. Politische Wochenschau. Da» Ereiguiß der Woche bilden die Verhandlungen über da» Flottengesrtz in der Budgetcommiffion de» Reichstage», obgleich dieielben eigentlich keine Überraschung mehr boten. D'e Sicherheit, welche da» Centrum haben wollte, daß die neuen Eiunahmen, die das Reich eventuell nöthig hat, um die für die Durchführung de» Flottengefttzc» erforderlichen Kosten zu decken, nicht auf die wuthichaftlich schwachen Schultern gelegt werden, ist jetzt gegeben worden, so daß kem Grund vorlag, noch länger dte Erledigung der Vorlage hinauSzuschieben, und so ist denn am Donnerstag in der Budgetcommiffion die Annahme erfolgt mit einer Mehrheit, die nach dem Ergebniß der letzten Verhandlungen vorauözu- sehen war. Schon am Mittwoch dürfte die zweite Lesung tm Plenum statlfinden, worauf denn alsbald die definitive Abstimmung erfolgen wird, um da» Gesetz vollends unter Dach und Fach zu bringen. Wenn dann auch noch die Be- rathuagen oer Milttärstrafpioceßreform einen so günstigen Verlauf nehmen, wie jetzt allgemein erwartet wird, dann kann die Regierung einen Erfolg verzeichnen, den sie wohl kaum vermuthet hat, der aber dazu beitragen wird, das An« sehen Deutschland» zu heben und zu consolidiren. Dem wirthschaftlichen Aufruf der rech'.Sstehenden Parteien ist ein solcher der Liberalen gefolgt, welcher für die Fortsetzung der jetzigen WirthschaftSpolittk, insbesondere der heutigen Handelsvertrag-Politik eintritt. Eine Verständigung der beiden entgegengesetzten Anschauungen wird kaum möglich sein, und so dürften fich denn die bevorstehenden Wahlen unter dem Kampfrufe vollziehen: ,Hie Schutzzoll, hie Frei- handel!" Mit der Zurückziehung de» Krteg»schiffeS Stein" au» den kretenfischen Gewäffern hat Deutschland seine Action in der Kretafrage beendet. Angeficht» der Lage der Dinge kann e» nur gebilligt werden, daß unsere Regierung die Regelung der Angelegenheit denjenigen Mächten überläßt, welche ein direkte» Jntereffe bei derselben verfolgen. Zur Fortführung i der Aufgabe, Alle» dazu beizutragen, damit au» den Orientwirren nicht etwa ein europäischer Conflict fich entwickele, bedarf Deutschland keine» Kriegschiffes vor Kanea, dazu genügt e», daß unser Botschafter in Konstantinopel auf der Wacht bleibt und zur rechten Zeit den deutschen Einfluß wirken läßt. Die in diese Woche fallenden Gedenkseste an die März- ereigniffe vor fünfzig Jahren haben in Ungarn zu man« cherlei Ausschreitungen geführt, doch konnten ernste Unruhen rechtzeitig verhindert werden. In der ciSlettbanischen Hälfte der österreichisch-ungarischen Monarchie find die inoerpolitischeu Verhältnisse noch nicht geklärt; die Meldungen über die Pläne de» Grafen Thun lauten fortgesetzt widersprechend. Vorläufig steht cS fest, daß die Oppositionsparteien in der Obstruktion verharren werden, eS ist ja doch angezeigt, Angesichts der bevorstehenden Wiedereröffnung der Parlaments- Verhandlungen, welche sowohl über die Pläne der Regierung al» auch über die Haltung der Parteien Klarheit bringen müffen, von weiteren Erörterungen über die innerpolittsche Lage in Oesterreich abzusehen. Daß dieselbe unter allen Umständen eine sehr difficile bleibt, brauchen wir kaum noch hervorzuheben. FreundschaftSverficherungen haben der Sultan und Jung- Alexander von Serbien ausgetauscht, fie überbieten einander in gegenseitigen Gunstbezeugungen. Anscheinend traut die Pforte den Bulgaren nicht recht und w ll sich für alle Fälle eine» zuverlässigen Freundes aus der Balkanhalbinsel versichern. Serdten und Bulgarien find fich ja von jeher nicht recht grün gewesen und beobachten fich mit eifersüchtigen Blicken. AuS England kommen Meldungen, daß Lord Salisbury amtsmüde sei und baldigst zurückzutreten wünsche- eS werden bereits Namen für einen etwaigen Nachfolger genannt. Dieser würde eine sehr schwierige Aufgabe vorfinden Angesicht» de» Umstande», daß daS britische Reich zur Zeit ziemlich isolirt dasteht und seiner von verschiedenen Seiten heftige Stürme harren. Die ostafiatische Frage, bte Lage in Indien, die ägyptische Frage seien hier nur genannt, um darzuthun, wie vielen Anfechtungen ein neuer P:em'erminister ausgesetzt sein wird. Die Herrschaft England» in Indien ist in großer Gefahr und efl bedarf wirklicher Thaten, um dieselbe wieder zu befestigen. Auch im Laufe der beifioffenen Woche find wieder zahlreiche widersprechende Nachr'chten über die Beziehungen zwischen Spanien und den Vereinigten Staaten von Nordamerika eingelaufen. Bald lauteten sie äußerst pessimistisch und ließen einen Krieg unvermeidlich erscheinen, bald waren fie beruhigend. Wir bleiben bei unserer schon mehrfach ausgesprochenen Ansicht, daß es zu einem Ausbruch offener Feind- seligkeireu nicht kommen wird.(xx) Locales uttö provinzielles. @ie|ea, den 19. März *• Gewerbeaufficht. Nach der neuesten Zählung befiadrn sich in der Provinz Starkenburg ohne den Kreis Offenbach 767 Fabriken mit 19217 Arbeitern, im Krei» Offenbach 447 Fabriken mit 17662 Arbeitern. Die Provinz Ober- hissen zählt 359 Fabriken mit 7803 Arbeitern, Rhcioheffen 516 Fabriken mit 20 878 Arbeitern. Oberheffen und Rheiu- heffen haben zusammen 875 Fabriken mit 28181 Arbeitern. Nach den Verhandlungen in der Zweiten Kammer der Land« stände sollen für die Provinz Starkenburg oder den Kreis Offenbach ein Fabrik-Inspektor, für den Krei» Offenbach ein Fabrik Inspektor und eme Assistentin, für Oberheffen und Rhemheffen ein Fabr.k Inspektor, ein Asfistent und eine Assistentin die Gewerbraussicht au-üben. P. Friedberg, 18. März. Im Wahlkreis Friedberg« Büdingen soll für den Fall, daß der bisher in AuSfichl genommene Kandidat verhindert fein sollte, von den National- Socialen ihr Parteisecretär Martin Wenck al» Candidat aufgestellt werden. △ Darmstadt, 18. März. Unter den verschiedenen Tagungen, die während der nächsten Monate in den Mauern der hessischen Residenz abgehalten werden, dürfte di- diesjährige, vom 6. bis 11. August stat.findende JahreSver- fammlung der unter dem Protectorate des Großherzogs von Baden stehenden Dendr olo gischen Gesellschaft zweifellos das Jntereffe weiter Kreise in Anspruch nehmen. Einmal in Anbetracht der nach und nach anerkannten, enormen, allgemeinen Wichtigkeit der Dendrologie für Forst- und Garten- wirtschaft, andererseits dank der mit der Jahresversammlung stattfindenden dendrologtichen Ausstellung, die hauptsächlich dazu dienen soll, den Besuchern eine intereffante Uebersicht über die mannigfaltigen Fo.men der für unsere deutsche Waldculmr so wichtigen Nadelhölzer zu geben. Maa erwartet, daß die Ausstellung aufs Reichlichste beschickt wer- den wird. Gelegentlich der Jahresversammlung finden ferner gemeinsame Ausflüge nach benachbarten, dendrologi ch sehen»- würdigen Punkten statt, darunter unter anderen die Besichtigung deS botanischen GartenS und der Schloßaulage in Heidelberg, de» Freiherrlich von Berkheimschen Parke» und der Forsten exotischer Nadelhölzer, B-such der Anlagen der Kaiserin Friedrich in Schloß FciedrichShof und andere mehr. Dieselben werden den Theilnehmern der Jahresversammlung sicherlich eine angenehme Beigabe sein, bte ihnen in steter Erinnerung bleiben wird. Birkenau, 14. März. In dem benachbarten Unter» Flockenbach schien laut „Weinh. Tgbl." eine Frau, Mutter von acht Kindern, ihres Lebens überdrüssig geworden zu fein, angeblich, weil sie 20 Tage Haft zu verbüßen Hai. Auf entsetzliche» Geschrei der Kmder eilten Vorübergehende und Nachbarn hin zu dem Hause und wurden von den Kindern in die Scheuer gewiesen. Hier bot fich ihnen ein grausiger Anblick: hoch oben aus ber Leiter staub bte Frau, einen Strick um den Hal» zum tödilichen Sprunge bereit. Die Dazwischenkunft und da» Zureden der Leute, sie solle an ihre Kinder denken, brachten dieselbe wieder zur Besinnung, sodag fie ihr Vorhaben aufgab. gesucht 2862 zum Berkaus. 2823 2864 Slenenweg 17. oermiethen. I. Barnaß 8492 UoWudige Ladeneinrichtung zu zu oermiethen. LSwengasse 1«. 2860 59 oermiethen. 2822 ofort gesucht. Bahnhofstraße IS, l?. Ein Schreinergeselle Versteigerungen ür dauernde Arbeit gesucht. 2851 in angekauft. 792 Marburgerstr. 7. 2774 9 unter Chiffre N B 222 175 Bekanntmachung verschiedenes (Mene Stellen VermietHungen Stellen-Gesnche Du nerl'.anfen icßen, ba6 Lud SM, chHmeteo wünsch^ n ügtn Nachsvlgn genannt, gäbe vorfindkn Anglfichti Reich zur Zeit ziemlich schtkdenkn ©eiten hejtige tage, dir Laze io Indien, genannt, nm darzuldun, :emiermincher ausgesetzt in Indien ist In großer ittn, nm dieselbe wieder Exportbrauerei Friedel & Asprion Mk. 6000 4procent. Parttalobltgationkn dieser Brauerei sind zu verkaufen Näh. durch Rudolf Mossa, Frankfurt a. M.. 2802] Ein Pferdeknecht gesucht. Ehr. chandach L Gesucht Dienstmädchen kleine Familie. Frau Gotthilf Röhrte, 2797] Scheuer, zum Lagerraum geeignet, zu oermiethen. PH. Mootz, Neustadt 30. 2837] Em Acker am Krofdorferweg, owie ein Acker in der L chtenau, sind zu verpachten eventuell zu verkaufen. Zu erfragen Kirchenplatz 9 Gießen, 18. März 1898. Die Armen-Deputation der Stadt Gießen. Wochk find »lebet zch- dievchhuWnMrn Mttn von Nordarnrrika iuM prfimWch und scheinen, bald waren fie er schon mehrjach * i Wbrnch offener Feind' (XX) 28. März statt. Großherzogl. Bürgermeisterei Langsdorf. Köhler. J. Ricker’ache Buchhdlg., Südanlage 5. Spar- und Dorslhußverem Dnnbringen, e. G. m. u. H. General Bersammlnng Mittwoch den 30. März d. I., Abends 8 Uhr, bei Wirth Albach. Tagesordnung: 1) Beitritt zur Centralkasse des Verbandes von Erwerbs, und Wirthschafts-Genoffenschaften der Provinz Oberhessen. 2) Verschiedenes. Daubringen, den 18. März 1898 2852 Der Director: Albach. Holzversteigerung. Donnerstag den 24. März l. I. werden im Franzenwald aus den Districten Wüstung, Hexenbusch, Tiefenthal und Rehloch versteigert: 21 Kiefern- und Fichtenstämme von 13 bis 27 cm Durchmesser und 8 bis 13 m Länge mit 5,43 fm, 35 Fichten Derbstangen von 8 bis J 2 cm Durchmesser und 7 bis 12 rn Länge mit 2,52 fm, 25 Fichten« Reisslängen mit 0,57 fm; Eichen: 1 rm Scheiter, 3050 Wellen, 70 rm Stöcke; Nadel: 307 rm Knüppel (hiervon 90 rm in Schichten von 3 bis 4 m Länge), 3410 Welle», 80 rm Stöcke; Weichholz: 6550 Wellen, 114 rm Stöcke. Zusammenkunft Morgens 9 Uhr auf dem Viehtrieb am Großen- Lindener Feld. Gießen, 11. März 1898. Großh. Oberförstern Schiffenberg. Heyer. 1875 27311 Gut rentirendeS Geschäftshaus in bester Lage, preiswertb zu verkaufen durch Iah gt. Schaaf. Pension. Für einen ält. Gymnasiasten wird wegen Wegzuges seiner bisherigen Pensionsgeber alsbald eine neue Pension in gutem Hause mit Familienanschluß gesucht. Off. unter W. 8 2595 an die Exped. ds. Bl. und Kasseuschrank verkaufen bei 487 LoutS Rothenberge« Wwe. Bibliotheken und einzelne gute Bücher werden stets zu guten Preisen Generalversammlung* der Leichenkasse-Gesellschaft am 21. März 1898, Abends Va9 Uhr, bei Wittwe Herbert. Tagesordnung: 1) Abhör der Rechnung. 2) Ergänzungswahl des Vorstandes. 3) Abänderung des § 10 der Statuten. 4) Verschiedenes. Die Zuchtschau zu Langsdorf die auf den 28. März, sowie die Versammlung zur Gründung eines Zuchtvereins für Simmenthaler Raffe im Kreis Gießen, die auf den 27. März angesetzt war, ist auf 15. und 16. Mai verlegt. Der Vieh« und Krämermarkt findet dagegen jedoch am Bekanntmachung. Anmeldungen zum Bezüge der Schott'schen Stistungszinsen haben bis zum 2. April d. I. bei dem Armenamt zu erfolgen. Ein Acker, an der Drahtseilbahn gelegen, zu verpacht. 2786 Marktstratze S. chneider Weflanlage 38 ist der mittlere Stock, 6 Zimmer und , 2008 /gg zwei fein möblirte Zimmer bei besserer Familie, sowie ein Rarm für 5 bis 6 Fahrräder. Offerten mit Preisangabe unter H. C. 2775 an die Exped d. Bl. Billard, fUörtkaufrn Wo? sagt die Exped. d«. Bl. 2810 Hotel zum Stern Nidda (Oberhessen). — Aeltester Gasthof am Platze. — — Vollständig renovirt. — 2571 Besitzer: Georg Kraft. Tüchtiger Pferdeknecht «effenllichr Aufforderung. Nachdem Kürschner HeiurichRüb- samen dahier verstorben ist, erscheint neben anderen Geschwistern auch deffen Schwester Marie, Jean Becker Ehefrau, mit unbekanntem Aufenthaltsort in Amerika abwesend, gesetzlich zu deffen Erbschaft berufen. An diese bezw. ihre etwaigen Erben ergeht deshalb die Aufforderung, binnen 2 Monaten ihre Erbansprüche geltend zu machen, widrigenfalls dieselben bei der Erbauseinandersetzung nicht berücksichtigt werden können. Gießen, den 10. März 1898. Großherzogliches Amtsgericht. Neuenhagen. 2568 »****£ uf. °° Sfrtfan Ate fr’“1”1*« ,,778tn über dir ÄBft Jbltlbj unter wir tnumnod)^, 1 der Sultan und Jung, fie überbieten einander Anichrinend traut dir to ß fi>d lüt alle Fälle « Bulkanhalbiniei vrr- M fich ja von jeher teu fich mit rijerjüihtigen welche dm modemm An» I sprllchen in ihrem Fache I hinsichtlich Anfertigung ■ tadellos sitzender, erst- W Nasliger KleidunßSstllcke gmügen wollm, erreichen dieses Ziel am stcherften durch eine Ausbildung ander seit 20Jahrmb«w8hrtm Südd. Bekleidungs-Akademie Stuttgart welche Fachzeitschriften und Lehrbücher jum Selbstunterricht obgibt u. Prosp. versendet. 384] Parterrewohnung, 8 Zimmer mit allem Zubehör, vom 1. April 1898 > m w» umucic öiöu, o 5™ ab zu verm. Mardnrgerstr. 18. | Zubehör, sofort zu oermiethen- Junger Mann sucht baldigst Neben- beschäitigung durch Abschreiben von Schriftstücken. Gkfl. Offerten unter B. M. 2846 an die Expedition d- Bl. Junger Kaufmann mit besten Zeug- nisten sucht Stelle für Comptoir und Reise. Offerten unter Z. 2744 an die Expedition di Bl- erbeten._______________ 2812] Schuhmacher Geselle für fof. ges. ffatt Müller, Ltebigstrake 64. Ein sachverständiger Dachstein- und Dachziegelformer gesucht. 2801 Jacob Frey, Oberndorf bei Braunfels Karl Schäfer, Walltborstr. 59. 2834] Zwei innqe, tüchtige Weissbinder ücht für sofort bei gutem Lohn Herma«« Thiele, Liebigstr. 35. 2761 ] Einen tüchtigen Gesellen auf dauernde Arbeit sucht sofort Fr. Vogel, Schuhmachermeister, Wteseck. Laden nebst Wobnung, in welchem seit 5 Jahren ein Schuhwaarengeschäft mit Ecfolg betrieben wurde, per 1. Januar eventuell auch früher anderweitig zu oermiethen _________Carl Petri, Marktplatz 18. 2765] Werkstätle mit Lagerplatz zu Gefacht 2701 wird eine tüchtige und zuverlässige Waschfrau. Wtlhelmstr. 25. Mzieüse. 19- * 1*8*8bt* nt bin Kni- Offenbar « W n. Dü V* Dbnrr‘ )3 Arbeitern, RhrtnhM n OberhtffrnuudRhtir- ”ro mit 28181»»''- mitt- fa* d>' J* Mitt, fülOt«* ” eto Wfifttitt üben. 6 »« ^ LntotWl' •« «ieW -t-d-°- Äitlttt'- ittctot«“ ,eUi»°l' -.11 'S «*«• l«H‘ 11 ?i(n, enottntn, «' m»1** ,, mit dkl 0 ’ u, Haupt LtM" . für u^ n n M »* K'K tttt W fljül« 11" , nnt“' 26UöJ Zwei schön möblirte Zimmer zu oermiethen. «ahnhofstr. 26, l 26851 Zwei bis drei Herren können möbl. Zimmer mit voller Pension sofort erhalten. Ederstr. 2. Ecke Nordanlage. 1498) Möblirtes Zimmer billig zu oermiethen. Marktplatz 18, III. 2792] Ein eins, möbl Zimmer zu ver- miethen. Marktplatz 5, Hinterhaus. 2560] Sauberer Arbeiter kann stelle erhalten- Stetnstr. 68, HtrbS. 2 Tr. 1865| Laden mit Comptoir und Lagerraum Seltersweq 21 zu oermiethen Näheres bet Senner, Bergstraße 7. Ein kleiner Kadett Nachzufragen Abends zwischen 6—9 Uhr, Sonntags bis Nachmitt. 5 Ubr.________ 2772] Ein reinliches Laufmädchen per 1. April gesucht. Ludwigstr. 38, pari. 2750] Gesucht wird ein kräftiges Mädchen oder Frau gegen guten Lohn bei Andr. Euler, Ttetnstr. 11, n. 2626] Erfahrenes besseres Mädchen vom Laude nach auswärts bei hohem Lohn gesucht Reise wird vergütet. Zu erfragen bei Frau W. Brau« Rodheimerstr. 2 I. Julius Zimmer, Zuchtviehhof Vogelsberger Raffe, Biugmühle bei Lauter, Post Gründer« in Hessen. Gasmotor Deutzer, liegend, 2pferd., vorzüglich erhalten, gebe wegen Auf stellung eines größeren billig ab. 2717] Einen Gesellen u. einen Lehrling . Tb. Schneider.Schubmchrm.Bbnblstr 17 Tüchtiger Schneider Ein Aeeordant für Russenbrennerei gesucht. 2128 ________L. Huh«, Ba -Unternehmer Hiesige gröftere Clgarreu- sabrik sucht sür bald einen durchaus tüchtigen jüngeren Werkmeister. Offerten mit Angabe seitheriger Thätigkeit unter Nr. 2483 an die Expedition dieses Blattes.___________ 2806] Ein Schreinergeselle auf dauernde Arbeit, sowie ein Lehrling gesucht. H. La« Weymouth-Kikftril abzugeben. 2796 _____________Lahrr strafte 11. In meinem Zuchtviehhof stehen zwei Stück sehr schöne, angekörte Vogelsberger Bullen 2599) Tin Logis mit Gartenantheil zu oermiethen. ___________Arankfrrrterstratze 187. 1951] Stübchen mit Bett zu ver- miethen.__________Wetztteiuür. 88. 2814] Schön möbl Zimmer zu Der« miethen.________Riegelpkad, 88, II1. 2829) Ein schön möblirtes Zimmer mit Cabinet, sep. Eingang, sowie ein unmöbltrteS Zimmer mit Cabinet, im Nebenhause, zu oermiethen. __rllteesteatze 28. - 2715] Einfach möbl. Zimmer zu ver- miethen._______Marktstr. 18 Laden. 2107] Ein schS« mSvltrteS Ztunner zu oermiethen Bahnhofftratze 27 II 1006) Möblirtes Zimmer zu oer- miethen._______Dammstr. 48, part. 2574! Ein elegant möblirtes Zimmer mit schönem, luftigen Schlafzimmer an einen ruhigen Herrn zu vermietben. ____«chtllerstratze II, n 2590) Schön möblirtes Zimmer zu Ein Schrcibskhülft für einige Wochen auf ein hiesiges Bureau gesucht. 2773 Näheres zu erfragen in der Ex- pedition dieses Blattes. ________ Tüchtige Leute zum Handbaggern gef. 2833 «onr. Rübsamen. Zu melden Mittags von 12 biS 1 Uhr. Ein MruliiSchen und ein Lehrling gesucht. Wo? sagt die Expedition b. Bl. 2473 Jüngeres DienMüdchen vom Laude gesucht. 1900 ___________Bahnbofstratze 4 Ui. 2655] Gesucht zum 1. Mar em in Küche und Hausarbeit wohl er« fahrenes Mädchen. Frau Professor Stahl, Frankfurterstraße 13. 1 Mahagoni " Spiegel z« verkaufen. 2776 Näheres io der Exped d» Bl. 100 Cmtner Stroh zu verkaufen [2803] Eh». Ha«bach I. Guten Stalldünger verkauft 2748____________»e««el, Riegelpfad. Kuhmist ?u verkaufen. 2830 Hammflratze 7^ 1559] Bahnhofftratze 29 ist der obere Stock, 5 Zimmer mit Zubehör, bis 1. Mai zu oermiethen.__________________ 1823] Eine Wohnung von 4 bis 5 Zimmern mit allem Zubehör und Bleichplatz, in schönster Lage, per Mitte Apitl oder 1. Mat zu oermiethen. _Näheres in der Expedition d. Bl. 282] Logis, 4 Zimmer, zu oermiethen. ___Alieeftratze 28. 2183] Dammftr. 46 ist die Mansarde mit 3 Zimmern, allem Zubehör und Gartenantheil per 1. April a. c. zu verm Andr. Euler, Steinstr. 11, H. 2480] Weferftratze 6 ist die mittlere Etage, 6 Zimmer mit allem Zubehör und Gartenantheil, per 1. Juni zu oermiethen. Näheres Marb«rgerstratze 83. 2217] Der mittlere Stock meines Hauses, 5 Zimmer nebst Zubehör, per sofort zu oermiethen. ______Eberh. Metzger, Neustadt 8. 2491] Eine kleine Wohnung im zweiten Stock zu oermiethen. ______________Wallthorstratze 46. 2D82J Neustadl 11 und Tiefenweg 19 Wohnung zu oermiethen. __________Ernst Lotz, Tiefenweg 19. 2418] Für 1. Mat kleine Famtlten- wohnung zu verm. Wagengasse 8. 2596] Kleine Wohnung mit Zubehör zu oermiethen. ________________Riegelpfad 80. 2610] Mansard -Wohnung 5 Zimmer per 1 Juli zu verm- Ludwigstr. 46. 2734] Mansardenwohnung mit Garten- anthetl per 1. April zu oermiethen. _________________Riegelpfav 18. 2759] Famtlienwohnung per 1b. April zu verm. Zu erfragen Stetnstr. 83. 2754] Parterrestock zu oermiethen- H GrSninger Wwe., Stetnstr. 59, Ecke Ederstrahe-_________________________ 2820] Familienlogts mit Zubehör und Wasserleitung sofort oder später zu be- ziehen. I. Ronstadt, Germania- 2824] Eründergerstr. 88 ist der 3. Stock zum 15. April zu oermiethen- Näheres daselbst.__ 35] Der 2. Stock, 5 Zimmer mit allem Zubehör, per 1. April oder früher zu oermiethen-_________Schillerst« 9. 1873] Eckhaus Stephanstraße und Bleichstraße, pari-: 5 Zimmer, ein Laden mitZubehör, Dachstock sehrschöneWohnung 4 Zimmer, größtenthetls gerade, mit Zubehör, dabei ein Zimmer, welches eventuell getheilt werden kann. Näheres H. Win«, Frankfurterstr. 52. 2d98| Die bisher von Frau Martin Wetßbäcker Wwe. innehabte Wohnung, 4 Zimmer und Küche, Seltersweg 31 im Hose ist vom 1- April ab anderweitig zu oermiethen. Näheres zu erfahren , Plockstratze 2, part. 8- bis 9000 Mk. bet großer Sicherheit auf Hypothek ge> ücht- Zu erfragen in der Expedition dieses Blattes.2601 17000 Mk. auf erste Hypothek von einem pünktlichen Zinszahler gesucht- Offerten mit An ■ gäbe des Zinsfußes unter H. Z. 2845 an die Expedition d- Bl- erbeten- Wohnung. Marktplatz 9 ist die 1. Etage per 1. April zu oermiethen- __________Näheres Marktplatz 10. 2296] Die Parterre»Wohnung meines Hauses ist per 1- Juli er. event. auch früher an ruhige Familie zu oermiethen- ___Liebigstratze 13. 7uj Zwei schöne Logis von je 7 Zimmern mit Badeeinrichtung und allem Zubehör per 1- April zu oermiethen- Näheres Reuenweg 89 11, vis-a-vis dem früheren Schüler'schen Garten. Covr. Rübsamen, Dampfbaggerei. Zu meld n Mittags 12—1 Ubr. 2832] Einen zuverlässigen Fahrburschen sucht «. Haa», Wallthorstr. 31. 2691] In meine Kürschnerei kann ein Sohn achtbarer Eltern in die Lehre treten. A. Kretzschmar, _______Kürschuermeifter. Junger Mann mit den nöthigen Vorkenntnissen per 1. April als Lehrling gesucht. 795 Joh. Balth. Noll. Einen Jungen nimmt in die Lehre 2005 Glasermetster L«h, Neuenweg 20. 2760] Bäckerlehrling gesucht. Näheres Steinstraße 33- 2580] Lehrling gesucht- E. Pfeil Schreinermstr., Löwengaffe 9- LehrliugSstelle für einen jungen Mann, welcher die Be» rechtigung zum einjährig - freiwilligen D'enst besitzt, ist in einem hiesigen EngroS- Geschäft per Ostern zu besetzen. 2581 Nähere Auskunft ertheilt die Expedition dieses Blatt s._____________________________ 2569] Emen braoen Jungen in die Lehre sucht Ehr. Zimmer, Kupferschmiede u. Metallgießerei Kellner lehrling Z ,um 1. Aprll g«Wettloot 4b ln. Junger Hansburfche gefnlht 2719______________BiSmarckftr. 6. Als DMsbmfchüjkii findet ein braver Junge von 14 bis 16 Jahren dauernde Stellung gegen guten Lohn. 2657 M. Levi, SchirmfabriK. 978] Auf das Comptoir einer hiesigen Cigarrenfabrik wird zu Ostern ein Lehrling mit der Berechtigung zum Einjährig- Freiwilligen gesucht- Adresse zu schriftlichen Offerten auf der Expedition dieses Blattes zu erfahren.__ 2664) In meinem Medtctnal-, Drogen- Chemikalien- und Farben Geschäft findet ein mit besten Schulkenmntssen versehener junger Mann aus guter Famllie als Lehrling gewissenhafte Ausbildung. Otto Schaaf. _________Der Vorstand. 489] In meinem Haufe Ostanlage 88 ist der 3. Stock, 6 Zimmer mit Zubehör, eventuell auch noch 1 Zimmer in der Mansarde, per 1- April zu oermiethen- ___________A. Keller, Ostanlage 39. 1501] In meinem Hause Schiller- traße 11 lNordanlage) ist der mittlere Stock, bestehend aus 5 Zimmern nebst Zubehör, per 15. Mai oder 1. Juli d. I- zu oermiethen- I. Grünewald, Bankgeschäft, Bahnhosstr- 50. MmWe llfiilifitcn Jaquets, Lodenmänteln, Umhängen, Visites, Strassen- und Radfahrer-Costumes. Kinderjacken, Kleiderstoffen. Schwarzen Stoffen, Seidenstoffen, Blousen, Morgenröcken i Unterröcken guinabmt b iüentagi- Jk S'^cr D*ttT kigdtfl1' lndot -°°s rrscl 2542 empfehle in überraschend großer Auswahl zu billigst berechneten Preisen. S. Weimersheim Nachf. Gesunde 1 8ü4, 1 Rtnb M 1 Peltsli ga^nttdjnit . Giehen, Gr jQOOCCXXXXXXX! IXXXXXXXXbOOQ I Express-Fahrräder | zeichnen sich durch billige Preise, technisch vollkommene W Ausführung und spielend leichten Lauf vor allen Vf Fabrikaten aus. 381 Q General-Vertreter für die Provinz Oberhessen: X Fr. Leo Nachf., x C. Herber, Giessen. Q Compl. Lager aller Ersatz- u. Zubehörtheile. O Sachgemässe Reparatur. X «ocxxxxxxxxxxiixxxxxxxxxxxS Neu! Das Neu! Duplex-Fahrrad mit zwei während der Fahrt auswechselbaren Übersetzungen. ES ist jedem Fahrer unangenehm, bei einer Fabrt in bergreicher Gegend >'etn Rad vielmals schiebe« z« müsse«. Der Wunsch eines jeden Fahrers ist schon von jeher gewesen, ein Rad zu besitzen, wo dieser Uebelstand beseitigt ist. Und dieses ist daS DupEex-F ahrrad. Es ist im Interesse eines jeden Radlers und jeder Radlerin, vor Anschaffung eines Fahrrades sich von dem große« Bortheil zu überzeugen, Und dann wird ohne Zweifel die Wahl auf ein Duplex-Fahrrad fallen. 2 Jahre Garantie für tadellose Function. Alleinvertretung: 2727 Willi. Ziegler, Bahnhofstraße 24. 2544 Hochachtungsvoll J. II. Schneider Mit dem Heutigen eröffne in dem Hause Marktstrasae 21 ein Schuhwaarengeschäit und unterhalte in diesen Artikeln stets ein grosses Lager von den billigsten bis zu den feinsten Qualitäten. Ich werde bestrebt sein, durch streng reelle Bedienung mir das Vertrauen meiner geehrten Abnehmer zu erwerben und zu erhalten und bitte bei Bedarf um geneigten Zuspruch. •••••••seeeeeeeeeeaeeeeee • J. H. Schneider, Giessen • ® 31 Marktstrasse 31. W Zu außergewöhnlich billigen Preisen verkaufe ich einen großen Posten Sommer-Aandschuße Strümpfe und Socken in nur guter Qualität. 2663 J. Kaan jr., am Kreuz. K Gasmotoren-Fabrik Deutz M Verkaufstelle Darmstadt, Louisenstrasse 14. jnderwage Lahnkalk- und Marmor-Industrie Ang. Gabriel jr., Giessen. Ä Marmor- (Fettkalk) und hydraulischer Kalk in Stücken und gemahlen. Marmorwaaren verschiedenster Art. 1343 Original-Otto-Motoren sind mit obiger Schutzmarke versehen. Cb» Prospecte und Kostenanschläge kostenfrei. 380 8 Redaction: I. B.: Hermann Elle. — Druck und Verlag der Brühl'schen UniverfttälS-Buch. nnd Sleindruckerei (Pietsch & Scheyda) in Gießen. lieber 42000 Motoren in Betrieb. 200 Medaillen und Diplome. = N Wäsche Bügeln ^ird an» genommen Asterweg 6, Mans. WW^ Gleichzeitig bringe meine bekannt sachgemäße Reparatur-Werkstatt für Räder aller «xistireuden Fabrikate in empfehlende Erinnerung. » GLmmtltche ZubehSrtheUe. MDG Otto’s neuer Motor für Gas, Benzin und Petroleum. Emem verehrten Publikum von Gießen und Umgegend die ergebenste Anzeige, daß tch das von Herrn Karl Feldhaus betriebene Dampf-Bettfedern- Reinigungsgeschäft in unveränderter Weise nach wie vor weiter betreibe. Gute reelle Bedienung zugesichert. Achtungsvoll Frau H. Echmitt, Hammstr. 9. Montirtes Gleis u. Kippwagen, nen, fowie gebraucht, hat billig abzugebeu, zum Kauf oder Miethc 1g ___ Hermann Hess. Ak Modell 1898. ßJpjnw—4 Außer den seitherigen weltberühmten V/v YlZ. vrima prima erstklassigen KahrrLder« ; '•rm mhre nun auch eine billige Marke, welche ich schon ä Mk. 126.— neu und komplett verkaufe. 1804 Bitte um Besichtigung meines großen Lager«. KahrnUsrue« bst mir spielend leicht! Job« Fr« Schaaf, Mdßriustrsße 44. Aos den Kam Die Sitzirc Debatte über I iirectro Tte sittzesetzt. Abg. Haa Wisse der T, imzelt totxbtn Ikichehen sii ui knrauvorstrhri dkibrzügiichrr kohiwolleu bei fielluug bstser solbooghrtiuwj VWtrtto tlt