Nr. 87 Awettes Blatt. Freitag den 15. April LAMA Erscheint tägtich mit Ausnahme deS Montags. Die Gießener Mnmikienvtätter »erden dem Anzeiger wöchentlich viermal beigelrgt. Gießener Anzeiger AeingspreiL vierteljährlich 2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 Pfß. mit Bringerloha. Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den falzenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr. General -Anzeiger Alle Anzeigen-BermittlungSstellen deS In- und Ausland«» nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger mtyr*. Amts- und Anzeigeblatt ffit? den Kreis Gietzen. Gratisbeilage: Gießener Familienblätter Adresse für Depeschen: Anzeiger Stehr»« Fernsprecher Nr. 51. Redaction, Expedition und Druckerei: KchukKraße Ar. 7. Zlmilicbcr Tpeit Bekanntmachung. Die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Niederbiel Kreis Wetzlar, ist erloschen. Alle Sperrmaßregeln sind ausgehoben. Gießen, den 13. April 1898. GroßherzogltcheS KreiSamt Gießen. v. Gaaern. Aus der Denkschrift betr. Errichtung laudwirthschaftlicher Getreidelagerhäuser. Die beiden Häusern des preußischen Landtages zugegangene Denkschrift über die Verwendung der zur Errichtung laudwirthschaftlicher Getreidelagerhäuser bewilligten Geldmittel besagt im Wesentlichen: Bei der Durchführung des Planes ist grundsätzlich daran festgehalten worden, daß die in das Eigenthum des Staates tretenden Kornhäuser auch auf siscalischem Grund und Boden zu errichten sind. Wo daher auf den Bahnhöfen selbst kein geeigneter Bauplatz zu finden war, oder wo die Kornhäuser an Privatbahnen errichtet worden, haben die Kornhausgenoffen« schafteü den zum Bau erforderlichen Grund und Boden mit Geldern, die ihnen vom Staate dazu zur Verfügung gestellt worden sind, käuflich erwerben und dem EisenbahnfiScuS au'lasien müssen. Der Staat verbleibt demnach Eigenthümer der Anlage und vermiethet sie an die Kornhaurgenossen- schaften auf einen bestimmlen Zeitraum. Die Bauausführung erfolgt in der Regel durch die Genossenschaft selbst, unter Aufsicht der zuständigen kgl. Eisenbahndirection. In der Regel wurde eine jünfjährige Frtft für die Abschließung von MiethSverträgen vereinbart. Neben einem mäßigen, festen Miethszins haben die Genosienschaften noch einen von der Höhe des Betriebsüberschusies abhängenden ErgänzungszinS zu entrichten. Außer der Zahlung des Mielhzinses ist den Kornhausgenosienschaften in dem MiethSvertrage die Ansammlung eines sogen. Erneuerungsfonds durch Jahresbeiträge in Höhe von 1 pCt. des gesammten, vom Staate für die Koru- hausanlage aufgewendeten Capitals auferlegt worden. Falls das Miethsverhältniß nach Ablauf der ersten fünf Jahre nicht fortgesetzt wird, auch die Genossenschaft das Kornhaus nicht als Eigenthum erwirbt, soll der nicht verwendete Bestand des Fonds an den Fiscus fallen, um den ihm durch die Abnutzung der Kornhausanlage erwachsenen Entwerthungs- verlust einigermaßen auszugleichen. Wie aus der Nachweisung hervorgeht, find bis zum 31. December vorigen Jahre« für die Errichtung von Getreide Lagerhäusern Mk. 2 002 300 bewilligt und darauf Mk. 325 866 gezahlt worden Außerdem sind für das auf dem Gelände des alten Hamburger Bahnhofes im Bau befindliche VersuchS-Kornhaus zu Berlin Mk. 166000 bewilligt worden. Im Betriebe befinden sich bisher nur die Kornhäuser zu Janowitz in Posen (Mk. 73 500 bewilligt, Mk. 1155.07 verausgabt), Hoheneiche, Regierungsbezirk Kastel (Mk. 79 600 bewilligt, Mk.30 264 verausgabt) und Halle a. S. (Mk. 360000 bewilligt, Mk. 230670.94 verausgabt). Alle anderen: Barth (Mk. 24 990 bewilligt), Pyritz (Mk. 136 700 bewilligt, Mk. 22 700 verausgabt), Stargard in Pommern (Mk. 129 600 bewilligt), Anklam (Mk. 303 000 bewilligt), Schivelbein (Mk. 178 600 bewilligt), Colberg (Mk. 104 600 bewilligt), Stoip (Mk. 144 900 bewilligt), Plathe (Mk. 108 200 bewilligt), Gramenz (Mk. 73 500 bewilligt), Bettenhausen (Mk. 86 700 bewilligt Mk. 23862.15 verausgabt), Hofgeismar (Mk. 73 500 bewilligt, Mk. 15 214 20 Pfg. verausgabt), sind noch im Bau begriffen. Verhandlungen über den Bau von Kornhäufern schweben außerdem mit den Kornhausgenoffenschaften zu Rastenburg und Tilsit (Ostpreußen), Peipl n (Westpreußen), Neusalz (Schlesien), Einbeck, Hameln und Badbergen (Hannover), Soest und Brakel (Westfalen), Zierenberg und Hanau in Hessen, Belgard, Kallies, Falkenburg und Neustettin in Pommern und ferner mit der Landwirthschaftskammer der Provinz Sachsen. Im Wesentlichen ist durch die endgiltiqen Bewilligung?» und durch die Zurückstellung entsprechender Summen für die letzlgedachte Reihe von Kornhäusern über den Fünfmillionenfonds bereits verfügt. Deutsches Reich. Berlin, 13. April. Dem „Local-Anzeiger" wird aus Coburg telegraphirt: Die KSntgin Victoria von England gedenkt auf ihrer Rückreise von Nizza.Darmstadt zu besuchen. Berlin, 13. April. Dem „Berl. Tagebl." wird au» Madrid telegraphirt: Die Berathungen der amerikanischen CongreffcS über die eubamsche Frage lassen keinen weiteren Zweifel über die Ziele Nordamerika». Die Lage tat sich derart zugespitzt, daß stündlich die amerikanische Kriegserklärung erwartet wird. General Woodford bleibt rur hier, weil er noch da» amerikanische Ultimatum, worin 6tc völlige Räumung Cuba» gefordert werden soll, überreichen wird. Trotz der allgemein herrschenden Aufregung ist hier Alle« ruhig. Homburg v. d. H., 13. April. Der Kaiser arbeitete heute Vormittag mir dem Chef de« Ctvilcabinrt« v. Lucanv«. Spater empfing der Kaiser den Cultu»minister Dr. Baste, Professor Dr. Mommsen, den Naurath Jacobi sowie den Adt Willibrord Benzler von Maria-Laach. Anstand. Laibach, 13. April. Gestern Abend 8 Uhr 20 Minuten fand hier und um 9 Uhr 20 Miauten in Gradisca ein mehrere Secanden dauernde» Erdbeben statt. Rom, 13. April. Die Abberufung de» Militär- Attacke Panizzardi von feinem Pariser Posten gilt al» beschloflene Sache. Loudon, 13. April. Nach Washingtoner Meldungen agitirt Consul Lee lebhast für den Krieg. Seine Rückfahrt von Cuba nach Washington glich einem Triumphzuge. Auf jeder Eisenbahn-Station hielt er begeistert aufgenommene Ansprachen. London, 13. April. „Daily Mail" meldet au» N e w h o r k: Consul Lee könne nicht beweisen, daß da» Kriegsschiff Maine durch eine spanische Mine zerstört worden sei. London, 13. April. Mac Kinley soll sich dahin aus- gesprochen haben, daß er die Hoffnung auf Erhaltung des Friedens hegt. Andererseits wirkt die Ankunft Lees entflammend auf die Volkßaufregung. Konstantinopel, 13. April. Wie verlantet, besteht Rußland nicht auf Zahlung der restlichen KriegSentschädi- gung nach S'ngang der griechischen Kriegsentschädigung, erklärt fich vielmehr bereit, fich mit einer von der Ottoman- bank zu leistenden Baarzahlung zufrieden zu geben. Die «onfinnaUon in der CnUurgeschlchte. Don F. Kunze. (Nachdruck verboten.) Um Ostern findet in der evangelischen Kirche strts die feierliche Einsegnung oder Confirmvtion der ihrer biS^erig'N Schulpflicht entwachsenru Jugend starr- sie bildet gleichsam den Abschluß der fröhlichen KindheitStage und die Aufnahme in die Gesellschaft der erwachsenen Christenheit, weßhalb auch diese Tage in den Kreisen der betreffenden Familien mit Recht festlich begangen werden. Aber nicht nur bei den zahlreichen Brkennern deS ChristenthuwS, sondern bei fast allen Völkern dr» weiten Erdenrundes wird, nachdem da» aufblühende Geschlecht zur körperlichen und geistigen Entwickelung herangereift ist, diese Uebergangszrit al» einen der wichtigsten Wendepunkte de» menschlichen Leben- begrüßt. Der herangewachsene Knabe soll nunmehr als Jüngling und da» fich entfaltete Mädchen als Jungfrau in den Personalbestand der Erwachsenen mit allen Pflichten und Rechten eingeretht werden. Au» diesem Grunde wird dem bedeutungsvollen Ereigniß nicht nur im evarren Kreise der Familie, sondern auch im weiteren Umfange der menschlichen Gesellschaft eine würdige Beachtung geschenkt- während daS Kind nur d-m „häuslichen Kreise angehörte, find Jüngling und Jungfrau lebenskräftige Zweige am großen „Stam 'bäum", lhaikrästige Glieder deS ganzen Volkskörper«. Man unterläßt eS daher nie, mit dem Eintritt der Mannbarkeit jugendlicher Famtlienglteder formell die Zugehörigkeit derselben zur Gesellschaft zu erklären. Dieser feierlicher Act findet ebenso wie alle anderen genoffcn- fchaftlichen Verhandlungen unter gewissen Förmlichkeiten statt, welche von dem jeweiligen Culturzustande sehr charaeteristtsche Beweise ablegen. Dem einen Volke gelten Tapferkeit und Muth als erhöhte LebenSpflicht, dem andern find dtScipltna- rische« Verhalten, einem dritten Anstand, einem vierten die Erfüllung gewisser religiöser Satzungen diejenigen Punkte, auf melche e» den jungen Leuten bei Erlangung der BundeS- zugehörtgkeit ankommen muß. Während nun bei den kirchlich geeinten Staatkgliedern die Religion die Einweihung de« der Sckulpfl cht enthobenen Kinde» vorschreilt, erhält bei denjenigen Völkern, welche mehr unter dem Einflüsse der Sitte stehen, jede mannbar werdende Person unter entsprechenden Formeln irgend ein bezughabrnde» Symbol, z. B. da» Mädchen einen Haarschmuck, der Kaabe eine Waffe, jr, e» findet bei solchen ceremoniellrn Hand- hingen hier und da sogar eine Aenderung der biShrrtgen Personennamen« statt, wie C. v. Jung an etlichen Stämmen de» anstral,scheu Jnsellande« beobachtet hat. Eine große Zahl „wilder" Völkerschaften wiederum begeht bet dieser Gelegenheit eine an umständlichen Förmlichkeiten reiche Feier, die oftmals mit nicht geringen Peinigungen und Stand- haftigkeitSprüfungen de» etnzureihenden Individuums ver- knüpft ist. Der Beweis ihrer Volljährigkeit fall von der herangewachsenen Jugend besonders im Erdulden von Schmerz und Weh gipfeln. So verlangen z. B. die Australier wie die Pepos auf Formosa das AuSbrecben eine« Zahnes, während die kupferhäutigen Indianer dem aufzuuehmenden Sproßen zur Pflicht machen, den empfindlichen Biß einer großen Ameise lautlos zu ertragen. Andere Stämme er- finnen wieder andere Qualen, und es ist wohl anzunehwrn, daß'alle jene seltsamen Prüfungen bei dieser sogenannten „Pubertätsweihe" fich schon in sehr früher Zett bet den einzelnen Völkerschaften eingebürgert haben und daß fich ein jede» Volk ursprünglich für solche Prüfungen entschied, die fich seinem Empfinden und Denken nach als ein für die bedeutungsvolle UebergangSperiode angepaßter Act darstellt, mit welcher man bann noch eigenartige festliche Bräuche verband. Die äußeren Zeichen jener Weihe, welche hierbei in so ungemein mannigfacher Art Sitte und Brauch auf das Strengste vorschreiben, find eben sehr bezeichnend für die Anffaffung der socialen Lebensaufgaben in jedem Volke und laffdn darum treffliche Schlüffe auf nationale Sitten und Eigenihümltchkeiten folgern. Wenn z. B. die südafrikanischen Ama-Losa» ihren schwarzen Sprößlingen, sobald fie etwa da» 12. Lebensjahr erreicht haben, den Genuß jeglicher Milch vorenthalteo, so beweist diese», daß man dort die sonst oll- gemein beliebte Milch für den Erwachscaen al» ein ungeeignete» Nahrung»mttlel betrachtet. Wie ganz ander» aber faffea gefittetere Völker die Bedeutung dieser wichtigen Uebergang»epoche ihrer groß gewordenen „lieben Kleinen" auf! Bei ihren Weiheacteu kommt mehr und vorzugsweise die Anerkennung der höheren geistigen Reife zur Geltung. Indem beispielsweise unsere germanischen Altvordern ihren reiferen Knaben die landesüblichen Waffen übergaben, waren fie zugleich der hohen Würde der zu bewehrenden Jünglinge eingedenk. Natürlich wurde die erforderliche körperliche Kraft und Gewandtheit auch in Betracht gezogen. Heißt e» doch noch in Lambrecht» Alexanderlted: „Nun bin ich fünfzehn jar alt Und bin kommen zu meinen tagen DaS ich wol Wasen mag tragen." Keiner durfte fich jedoch mit Waffen umgürten, den nicht zuvor die Gemeinde wehrhaft gemacht hatte. „Denn schmückt in öffentlichen Versammlungen entweder ein Häupt- ling oder der Vater oder ein Verwandter den Jüngling mit Schild und Framea: da» ist ihre Toga, da» der Jugend erste Ghrenstufe. Bi« dahin war er ein Glied de» Hanse», nunmehr gehört er zu den Waffen," sagt TacituS in feiner Germania", ohne jedoch ein bestimmtes Alter zu bezeichnen, welche« zur Anerkennung der altdeutschen Wehrfähigkeit er* forderlich war. Diese uralte Wehrhaftmachung lebte wahrend der BiÜthe de» Ritterthum», im 12. und 13. Jahrhundert, nochmal» auf und bestand hauptsächlich in der Verabreichung de» Ritterschlag». Die Confirmation, diese jetzt in der evangelischen Kirche Übliche Feier religiösen Charaeter», bet welcher die schul- entlaßene Jugend vor dem ersten Genuffe de» heiligen Abendmahl» ihren Taufbund erneuern und bestätigen will und wobei fie nach einer öffentlichen Prüfung in der ReltgionSlehre vnd nach Ablegung ihre» GlaubenSbekenntmffeS unter Gebet und Händeauflegen Seitens de» Geistlichen von diesem eingesrgnrt wird, ist an Stelle der in der katholischen Kirche bestehende Firmung oder Firmelung getreten. Die Reformators CfrtaUs ptoHnsieXUs Butzbach, 12. April. Am 1. April ist der wegen ge- schwächter Gesundheit beurlaubte hiesige langjährige, allgemein beliebte Stationsvorsteher, Herr Lucau, drftnitiv in den wohlverdienten Ruhestand getreten. — Der seit Anfang November v. I». nach Butzbach versetzte Stattonßverwalter, Herr Hetlhecker, ist mit dem 1. April er. definitiv zum Stationsvorsteher der Station Butzbach ernannt worden. Derselbe war früher in Burgsolms und vor seiner Versetzung noch Butzbach StationSverwalter in Montabaur. Butzbach, 12. April. Der 23 jährige ledige TaglShuer Johannes Frank wurde heute tu einer außerhalb der Stadt gelegenen Gerberei in einem Lohgerüst erhängt aufge- fuodeu und nach Vornahme des gerichtlichen Augenscheins in das TodtenhauS verbracht. Die Ursache der That ist unbekannt. Gestern Abend gegen 9 Uhr vergnügte er sich noch beim Karussell. B. AuS dem Kreise Büdingen, 13. April. Die G e • »eindesteuer-AuSichläge für unseren Kreis find erschienen und eS laffeu sich folgende ioteresiante Bemerkungen daran knüpfen: Am billigsten von allen kommt die Gemeinde Himbach weg, deren Ktrfchevberg alljährlich gute Einnahmen bringt und die auch sonst noch vermögen besitzt, sie braucht darum nur 7,2 Pfg. auf eine Mark Steuercapital an»- schlagen zu laffeu und hat überhaupt nur 1000 Mk. uöthig. Himbach am nächsten stehen Altenstadt mit 12,77 und Berstadt mit 13,24 Pfg. AuSschlagScoefficent. Am stärksten belastet von den 75 Gemeinden unseres Kreises erscheinen Liß- berg mit 60,13 und Wippenbach mit 60,90 Pfg. Ausschlag auf die Mark Steuercapital. Aeltere Kriegsschulden, die zum Theil noch bis 1796, also über hundert Jahre zurückretchev, besitzen noch 21 Gemeinden. Manche Gemeinden, z. B. BiffeS, Leidhecken, Uater-Schrnttten u. A. m. haben immer noch 5 bis 6 Pfg. auf die Mark KrtegSfchulden-Steuercapital zu entrichten. E. Echzell, 13. April. In unserem sonst recht friedlichen Marktflecken ist gestern eine Messerstecherei vor- gekommen, wobei einer der Betheiligteu vier Löcher in den Kopf bekam. § Sroß-Felda, 13. April. Unser gestriger „Oster- markt* stand unter einem fast ununterbrochenen Regenwetter. Trotz diese» ungünstigen Umstandes zeigte der Markt doch eine starke Ausdehnung. Der Biehmarkt war mit Schweinen recht gut befahren, aber da» schlechte Wetter beeinflußte den flotten Gang des Handels. Die Preise für Ferkel waren ziemlich hoch- man bezahlte für das Paar 48—55 Mk. und 55—60 Mk., beste Qualität gar bis zu 65 und 70 Mk. Läufer kosteten per Paar 70—80 Mk. und 80—90 Mk. Wenn dessenungeachtet das Angebot den verkauf übertraf, so lag diese» einmal an dem Festhalten einer zu hohen Pret»forderung, das andere mal am strömenden Regen, der bltlt Käufer zurückhtelt. Die Krämer machten durch diefe» Marktwetter schlechte Geschäfte, sie vermochten nicht einmal ihre Maaren recht auSzupacken. X. Darmstadt, 13. April. Mit meist neuen, wirklich großartigen Dekorationen und in neuer Einstudirung ging gestern Abend am Hoftheater vor außerordentlich zahlreicher Zuhörerschaft „Juliu» Cäsar" von Shakespeare iu Scene und errang großen Erfolg, sowohl durch die Darstellung al» Ausstattung. Selten ist hier Wirkungsvollere», Erhebenderes als die Scene der Rede Marc Anton» vor versammelten Volke an Cäsars Leiche gesehen worden. Boll- giltige Vertreter waren die Herren Heine (Brutus), Hacker (Marcus Antonius), Wagner (Cassius). Den Cäsar spielte Herr Mtckler mit bestem Erfolge. DaS Stück dürfte nunmehr wieder dauernd auf dem Repertoire bleiben. Darmstadt, 13. April. Der Großherzog hat den Oberforstmeister Karl Thaler in Darmstadt zum forstlichen Mitglied des CabtnetS ernannt. Vermischtes. • Die Rilitärmaße verschiedener Völker. Da» Mindest, »aß für da» preußische Militär in den Jahren 1840 schafften letztere ab, weil sie in den Augen de» Volke» eine größere Bedeutung hatte, al» die Taufe selbst. Daß die Protestanten trotzdem eine ebenbürtige Feier kirchlicher Art bei der Aufnahme der Mitglieder in die religiöse Bunde»- gemetade besitzen und zwar in Gestalt der Confirmation, verdanken dieselben Bugenhagen, jenem treuen Freunde Luther» und Melauchthon». Ihre besondere Anerkennung al» selbstständige und öffentliche kirchliche Handlung erlangte sie jedoch erst in der zweiten Hälfte de» vorigen Jahrhundert». Unter denjenigen Landeskirchen, welche diese feierliche Einsegnung vom Anfang an beibehielten, trat besonder» die Grafschaftlich Man»feldische in den Vordergrund und zwar infolge de» energischen Eintreten» de» glaubenSfesten SacreriuS, der um» Jahr 1550 Geoeralsuperintendeut in EtSleben war. Erst nach und nach kam jedoch die Confilmation al» gottesdienstliche Handlung bei den Lutheranern Deutschland» in Aufnahme, obgleich sie nebenhin auch privatim in häuslichen Kreisen vorgenommen wurde. War doch noch 1784 die palmsonntägliche Erneuerung de» TaufbundeS in Augsburg nicht gebräuchlich und in Berlin wurde sie trotz ergangener Verordnung bi» zum Jahre 1750 al» Privatsache angesehen. Aber auch der reformieren Kirche war e» Erforderniß, a» einem kirchlichen Einsegnung»acte ihrer ausgeschulten Jugend festzuhalten. „Sie hielt viel weniger von der Wirkung de» Taufsacrament» al» die lutherische, weshalb sie um soviel gröberen Werth um ihrer verfaffung und um ihrer Zucht willen darauf legen mußte, daß jede» ihrer erwachsenen Glieder durch felbstetgene Erklärung al» ein Glied ihrer Gemeinschaft dastehe", und e» wandelte sich die ursprüngliche Einfachheit de» Bekenntnißablrgen» in dieser Kirche immer »ehr in eine Feierlichkeit nach lutherischen Grundsätzen. Die Presbyterianer England», Schottland» und Amerika» verbi» 1860 betrug 1,659 Meter. Da» jetzige Maß für da» deutsche Heer ist nach dem Gesetz vom 3. August 1893 auf 1,54 Meter herabgesetzt worden. Bor dieser Zeit betrug e» 1,57 Meter (5 Fuß). Da» Mindestmaß für da» Garde- corpS beträgt (ausgenommen die leichte Cavallerie, das Etsen- bahuregiment und die Abtheilung für Luftschiffer) 1,70 Meter autvahmSweise 1,67 Meter. — Ja Frankreich befinden sich die größeren Leute im germanischen Norden und Osten, die kleineren im Südwesten. Das französische Mtlttärmaß erlitt folgende Wandelungen: Ludwig XIV. fetzte im Jahre 1701 daS Mindestmaß auf 1.624 Meter fest. Bon 1789 bis 1793 betrug daS Mindestmaß 1,589 Meter. Bom Jahre 1831 an wurde es auf 1,56 Meter festgesetzt, fiel daun im Jahre 1868 auf 1,55 und 1872 auf 1,54 Meter. Kürassiere haben 1,70 bis 1,85 Meter. Italien hat im nördlichen Thetle, nämlich in der Romagna und Emilia, die kräftigsten Leute anfzuweisen, während in der südlichen Landschaft Calabrien die schwächlichsten find. Die längsten Leute fiadet man an den Küstenstrichen und in dem mit germanischen Elementen vermischten nördlichen Theile. DaS Mindestmaß deS italienischen HeereS ist 1,55 Meter. — In den Völkerschaften Oesterreich» haben den größten Wuchs die Serben (1,67 bi» 1,70 Meter), den kleinsten die Magyaren, Polen und Ru- thenen (1,53 bi» 1,59 Meter). In der gesammteu Monarchie (Oesterreich-Ungarn) wurde im Jahre 1858 da» Mindestmaß auf 1,578 Meter (5 Fuß) festgesetzt, doch e» ging durch daß Wehrgesetz von 1889 auf 1,55 Meter zurück. Da» höchste militärische Mtnimalmaß der Rekruten hat da» großbritannische Heer, 1,65 Meter, wa» offenbar ein Zeichen für den hohen Wuchs der Engländer ist. Die Mehrzahl der Rekruten mißt über 1,68 Meter. — In Rußland finden sich die größten Leute in den Ostseeprovinzen - den kleinsten Wuchs hat die finnisch-tartarische Raffe. Da» russische Minimalmaß beträgt 1,54 Meter. Für das schweizerische, belgische und holländische Heer beträgt e» 1,55 Meter, für das schwedische 1,608 Meter und für daS Heer der nordamerikantscheu Freistaaten 1,619 Meter. * Seinen 25. Umzug al» Berliner WohnuugSmiether feierte am 1. April ein im Süden der Stadt bekannter Fabrikant in einem Local in der Oranieuftraße. Der ^viel- gezogene" Mann versicherte feinen Stammtischfreunden, da» Ziehen fei ihm persönlich fast immer ein Genuß gewesen. Sein jüngster Umzug sollte aber sein letzter sein, denn am SamStag sei er in fein eigene» Hau» gezogen. An dem HauSkaus trage lediglich seine Frau Schuld, die da» Umziehen satt habe. Zehn Mal sei er gezogen, weil er sich mit dem Wirth entzweit hatte, fünf Mal wegen Differenzen mit anderen Miethern. Dreimal wechselte der Jubilar die Wohnung au» geschäftlichen Rücksichten, zwei Mal wegen versuchter Mtethe- steigerung. Wegen Abbruch de» Hause» mußte er ein Mal da» Quartier räumen und vier Mal, weil ihm aus unbekannten Motiven gekündigt wurde. Die 25 Umzüge fallen in einen Zeitraum von 37 Jahren, die längste Zeit, die er in einem Hause wohnte, betrug zwei Jahre, die kürzeste fünf Monate. Etwa 20 MiethScontracte mit verschiedenem Text hat der UmzugSjubilar noch heute in feinem Besitz, er will dieselben dem Märkischen Provtnzialmuseum überweisen. Trotz seine» vielfachen Wohnungswechsel» ist der alte Herr seit länger al» dreißig Jahren seinem Stammtisch treu geblieben. * lieber türkische Aerzte äußern sich die beiden Aerzte Jrtl und Bahlon in einem Bericht über die Thätigkeit, die sie an dem Kaiserlich osmanischen MilitärkrankenhaUse Gümüsch Suh in Konstantinopel während des letzten griechischtürktscheu Krieges entfaltet haben. Danach ist von den türkischen Aerzien Überhaupt nur ein Theil wtffenschaftlich gebildet- anatomische Kenntniffe zumal besitzen nur diejenigen unter ihnen, die im AuSlande studtrt haben, da der Koran die Section al» eine Leichenschändung behandelt. Die Nachbehandlung operirter Personen ist besonder» mangelhaft. Jrtl und Baylon behandelten im ganzen 122 verwundete und führten 82 Operationen aus, meist Entfernungen von Geschaffen und Knochensplittern, Herausnahme abgestorbener Knochen und Resretiouen verletzter Knochentheile. Auf den Schlachtfeldern gab e» keinen besonderen Krankenträger, die werfen die Confirmation gänzlich, und in den holländischen Kirchen ist sie durch kein bestimmtes Gesetz vorgeschrieben, sondern wird, fall» sie hier und da stattfiodet, ohne jegliche Feierltchkett im Hause de» Prediger», im Beisein der Aeltesten geschäftsmäßig abgewickelt. Wenn sich in Deutschland bei der Confirmation hin und wieder einige abergläubische Sitten und Bräuche bekunden, so sind diese jedenfall» für überkommene Gewohnheiten au» dem deutschen Alterthum anzuseheo, denn allem Anschein nach wurden auch in den ältesten Zeiten bei unseren germanischen Urvettern gewtffe sinnbildliche Handlungen beim Eintritt der jungen Leute in die Gemeinschaft der Erwachsenen beobachtet. So z. B. stecken sich die Covfirmandinnen Brandenburgischer Ortschaften am Palmsonntage neue Nadeln in» Haar, um künftig vor Kopfschmerz bewahrt zu bleiben, und tu Altpreußen behalten die Erstlinge unter den Abendmahl»- gästrn die geweihte Hostie im Munde, hoffend, dadurch glücklich zu werden. Mecklenburg» Bewohner wiederum haben folgenden Aberglauben: „Wenn während der Confirmation eine» der Altar- lichter verlischt, so stirbt in dem Jahre eines der Kinder, und zwar von denen, die auf der Seite de» Altar» stehen, wo daS Licht verlöschte." Auch dürfen sich dort die zuletzt con- firmirten Neulinge vor dem Tische des Herrn nicht umsehen, sonst bekommen sie den Meister Urian zu Gesicht (Bertsch, Mecklenburger Sagen). Bei der Confirmation spielen bekanntlich auch die Pathen der schulentwachsenen Linder eine nicht geringe Rolle, denn, ledig aller Pflicht, jener dem schutzbefohlenen Pathenkiode beim Taufacte gelobten Fürsorge, will er sich heute gleichsam wir einem sinnbildlichen Gelchenk »abfinden", welche» entweder in einem Kleidungsstücke, Schmuckgegenstände, Buche oder auch Berwundeten wurden vielmehr von ihren Kameraden wegge- schafft. Die erste ärztliche Hülse war unzureichend, sodaß ! z. B. ein Soldat sich selbst einen verletzten Finger amputiren mußte. Die Nothbaracken für verwundete in der Nähe der Schlachtfelder waren recht schlecht eingerichtet, und der Transport der verwundeten nach Konstantinopel erforderte mehrere Tage. Merkwürdig ist noch der Umstand, daß die Anwendung von Cocain zur örtlichen Schmerzstillung in der Tülket aus religiösen Gründen verboten ist- statt dessen benutzten die beiden genannten Aerzte Chloräthyl. * Sine gut bezahlte Reliquie. Man schreibt auS London: Dieser Tage wurde hier in Coventgarden die Trompete versteigert, mit der der Trompeter Joy von den 17. Lanciers den Befehl zum berühmten Retterangriff von Balaclova tm Krimkrieg geblasen hatte. Mit der Trompete wurden zugleich seine vier Medaille und die dazu gehörigen Dokumente versteigert. DaS Bieten begann mit 1050 Mk. und nach einem lebhaften Kampf blieb Mr. Middlebrook mit dem schönen Angebot von 16050 Mk. Sieger! Der Herr will die kostbare Trompete nach seinem Tode den Siebzehvern vermachen. Universität- - Nachrichte«. Würzburg. Zum Nachfolger de« oeiftorbenen Historiker» GeheimrathS v. Wegete aus dem Lehrstuhl für Geschichte an der hiesigen Universität wurde der außerordentliche Professor Dr. Henner ernennt Würzburg. Gehetmrath von Sandberger, Professor der Mineralogie a. D-, ist heute hier gestorben. (Fridolin Ritter v. Sandberger, geboren am 22 November 1826 zu Dillenburg In Nassau, studirle in Bonn, Heidelberg, Gießen und Marburg, wurde 1849 von der herzoglichen Regierung mit der Leitung des natur- historischen Museums und de« nassauischen Naturwissenschaftlichen Vereins betraut, die er bis 1854 fortführte, wo er Professor der Mineralogie und Geologie am Polytechnikum zu Karlsruhe wurde. 1863 ging er als ordentlicher Professor nach Würzburg.) Leipzig. Professor Stieda in Rostock hat den Rus als Nachfolger deS wegen Krankheit in den Ruhestand getretenen Ge- hcimraths v. MiaSkowSky als Ordinarius der Nalionalöconomie angenommen. Sein Antritt erfolgt mit dem Sommersemester. — In Rostock ist im Alter von 62 Jahren Professor Georg Dragendorff, normale ordentlicher Professor in der rnedicinischm Facultät der Universität Dorpat, gestorben. Vorficht beim Einkauf'von Haferflocken. Wohl selten hat sich ein Nahrungsmittel in io überraschend kurzer Zeit bei den Hausfrauen beliebt gemacht, wie Hafer flocken. Vor drei Jahren kannte man sie kaum und heute werden sie in fast jeder Haushaltung veiwendet. DaS ist auch erklärlich, denn auS Hafersiocken hergestellte Suppen haben einen köstlichen, kräftigen Geschmack, der durch Zugabe von etwas süßer Sahne (Rahm) noch wesentlich erhöht wird. Haferflocken find außerdem auch außerordentlich leicht verdaulich und deshalb für Kranke und Magenleidende besonders empfehlenswerth, und wegen ihrer blulbiltenben und knochen- und zähnestärkenden Eigenschaften sollten Eltern, die ihre Kinder gesund und kräftig erziehen wollen, denselben regelmäßig Suppen aus Hafer flocken geben. Wir machen inbessen darauf aufmerksam, daß Haferflocken, nur in gelben, plombirten Packeten der Hohenlohe'schen Präscrvenfabrik «krabronn echt sind; das Wort „Haferflocken^ extstirte früher nicht, die Hohenlobe'fche Präservenfabrik Hal e« sich zum Schutz ihres vorzüglichen Hafer- präparateS selbst ersonnen und beim Kaiser!. Patentamt eintragen lassen. Heute nennt man zwar alle gequetschten oder gewalzten Haferkerne schlechtweg Haserflocken, ob sie nun auS der Hohenlohe'schen oder einer anderen Fabrik stammen. DaS ist aber nicht recht, und dem Publikum, welches Haferflocken verlangt, sollten die Kaufleute nur Hoherrlohe'sche Fabrikate geben, denn irgend welche anderen Fabrikate dürfen nicht unter der Bezeichnung Hafer stocken verkauft werden und daS Publikum sollte solche nachsichtSlo» zurückweisen. Rohseid. Bastkleider Mk. 13.80 compl. Robe. — Tubbofs und Shantung-Pongeea — sowie schwarze, weiße und farbige Heimeberg-Seide von 75 Pf» bis Mk. 18.65 per Dieter — in den modernsten Geweben, Farben und Dessin». Ae Private porto- und steuerfrei Ins Haas. Muster umgehend. 229 6. Hennebergs Selden-Fabriken (k u.k.Hefl.x Zürich. M verlange Muster mit Ungabe b. Gewünschten. " von Elten & Keussen, ,H?ndinSd Crefeld. wohl in baarer Münze besteht. In fränkisch hennebergtschea Orten erhält der angehende Christ einen Tuchrock, das Mädchen hingegen ein Kleid. AuS dem Harze berichtet Prvhle folgenden Brauch: „Wenn die Confirmanden sich bedankt haben bei dem Prediger und Lehrer, gehen sowohl Knaben al» Mädchen zu ihren Gevattern und bedanken sich auch bei ihnen. Diese geben Geschenke an Geld, und dasselbe wird von den Knaben angewandt, um am Nachmittage noch einmal die Mädchen zu tractiren." Die gefirmten Kinder Tirol» erhalten von ihren Pathen gefärbte Eier, besonder» rothe, hier und da auch wohl Oster- brod. Sobald in Bayern daS ^Dötle" (Pathchen) heran- gewachsen ist, bringt die Gevatterin ein wette» Leinenhemd mit dem JesuSmonogramm auf dem Herzschilde, einen ganzen Anzug, dazu ein SchÜsserl und einen blechernen Löffel. Die Confirmanden deS sächsischen Doigtlaode» wiederum besuchen gewöhnlich ihre Pathen am Beichttage, um ihr Geschenk in Gestalt von Büchern oder Münzen evtgegeozunehmen. Auch in der Lausitz gehen die einzusegnenden Kinder zum Pathen „abdanken" oder „Qbbitttn" und zwar nach altüberlieferten Methoden, welche sich ohne besondere Einwirkung dritter Personen von Geschlecht zu Geschlecht fortpflanzen. Dieser Umgang wird meisten» am Mittwoch vor Ostern oder am Morgen des Gründonnerstage» vorgeoommen. Darauf schicken zu Ostern die Taufzeugen noch einmal die Übliche Gabe, die gewöhnlich zu jeder Osterzeit der Pathe dem von ihm „au» der Taufe gehobenen" Kinde gleichsam al» „rothe» Ei" überreicht und welche gewöhnlich in gebackenen Oster- semmeln, Pfefferkuchen, bunten Eiern, ja auch wohl in einem SleidungSiheil besseren Stoffe» besteht. &be< * Sieht"' M br'"k Sw Suhrn, di Der die t ■o*t Löberst' Sprech!» Pm Das tfffli etldKUt Tage i 10 Uhr ab entgi schein, unb bei Anchng Wille Hießen, M Inmelbunc vormittags 1 gegengenommen, besuchten Schule Mm Montag 6t m das Leben. Die m6 W)t au§ M rieiilaufen. 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LS^'VKi te0 7 Lh,n sich bedank 1 •"’Ä# Ü-°b-° -ÄÄ--- bon Haserslockv, j| mngimintl in Io iidmaschmd 1 tbt Matt, mit hasvstorlen. m und heute wirbm nt in rast in auch tilliriid), bom iu5 n einer Wichen, kMigm tze- 18 füpr Sahne (Rahm) noch . i sind auherdem auch aufeti- Wb für Krankt unb Mißtn- unb otgtn ihrer blnibUbtnbm rgerichasten Wen Eltern, die ] iehcn vollen, denselben regel- j >. Str machen tndesten daraus ' n ftlfxn, plomUrtm Sßaddm j brti titt abtonn echt sind; | über nicht, die ^ohenlode sche i 18 ihres vorgügltchen Hafer- j *1 Mayn ,1 i cnudttm oto tzmchien l nt nun au1» bn hvhrräohe'lchw liI ist abn nicht recht, und enlmgt, solltm die Kausteute der denn irgmd welche wdvm ndtoung Hchrstockw jjtaft 4t ntttfidjiifoi juiulkweiter. rR 13.80 S“ SWü-S ;r(bai, s«bm und Dch^ , Hut Ä Mgehmd. L. rikln (tiMrt). z“ric1, m garantirt solide. OtzM -d Crefeld. S86H. fliadlnM- Bekanntmachung, betreffend: Das Einhalten der Tauben während der Saatzeit. Die Besitzer von Tauben werden unter Hinweis auf Art. 79 des Feldstrafgesetzes aufgefordert, ihre Tauben vom 15. bis Ende April d. I. M den Schlägen einzuhalten. Uebertretungen dieser Vorschrift muffen nach Maßgabe de» Feldstrafgesetzes zur Anzeige und Bestrafung gebracht werden. Gießen, den 12. April 1898. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Gnauth. 8848 Bekanntmachung. Mr bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß Wilhelm Schmitz als Wiegemeister im städtischen Schlachthause von Großh. Kreis- amt Gießen verpflichtet worden ist. Gießen, den 9. April 1898. Großherzogltche Bürgermeisterei Gießen. ________________________Gnauth.____________________3849 Bekanntmachung. Der die Stadtarmen behandelnde Arzt, Herr Dr. Hupperz, wohnt Löberstrahe IO. Sprechstunden: Vormittags von i/i8 bis 8 Uhr und Nachmittags von >/,3 bis 3 Uhr. _______________________Armenamt Gießen.___________________ 3872 Höhere u. erweiterte Mädchenschule ru Gießen. Das neue Schuljahr beginnt Montag de« 18. April, an welchem Tage Anmeldungen im Schulgebäude in der Schillerstraße von 10 Uhr ab entgegengenommen werden. Dabei sind Geburts- und Impfschein, und bei Kindern über 12 Jahre die Bescheinigung der zweiten Impfung vorzulegen. Gießen, am 4. Aprll 1898. 3527 Großh. Direktion: Dr. A. Stoeriko. Hroßh. Gnmnallum Aridericianum zu Laubach. Anmeldungen neuer Schüler werden Samstag den 16. April, Bormittags von 9—12 Uhr, im Amtszimmer des Directors ent- gegengenommen. Geburtsschein, Impfschein und AbgangSzeugniß der zuletzt besuchten Schule sind hierbei vorzulegen. Großherzogl. Direction des Gymnasiums. Hensell. 3815 Aöhere Handelsschule zu Mainz. Montag den 2. Mai d. I. tritt eine Höhere Handelsschule zu Mainz in das Leben. Dieselbe ist in Verbindung mit dem Großherzoglicken Realgymnasium und besteht aus zwei Klaffen, welche der Obersecunda und Unterprima dieser Anstalt aleicklausen. Obligatorische Lehrgegenstände sind außer den Handelswissenschaften: Kaufmännisches Rechnen, Buchführung, Handelslehre, Handelsgeographie, Handels- gesckickte und Waarenkunde — deutsche, französische und englische Sprache (einschl. Korrespondenz), Chemie, Schreiben und Stenographie. Facultativer Lehrgegenstand ist italienische Sprache. ' < » Bedingung für die Aufnahme ist die Beibringung des auf einer deutscken öffentlichen höheren Lehranstalt oder einer im Großherzogthum Heffen befindlichen Privatlehranstalt erworbenen Berechtigungsscheines für den einj.-freiw. Dienst. Von den mit Berechtigungsschein versehenen Abiturienten nichthessiscker Privatlehranstalten Kan« die Ablegung einer Prüfung vor Eintritt in die Handelsschule verlangt werden. Wer das Zeugniß der Reife nicht besitzt, muß eine Prüfung vor der Aufnahme ablegen. Das Schulgeld beträgt 108 Mark für das Jahr. Besuchen mehrere Brüder die Höhere Handelsschule oder das Realgymnasium, so hat der zweite Bruder zwei Drittheile, jeder folgende Bruder die Hälfte seines Sckulgeldes zu entrichten. Anmeldungen behufs Aufnahme nimmt Herr Dr. Schön, Director des Großh. Realgymnasiums hier, entgegen. Mainz, 4. April 1898. 3603 Das Curatorium der Höheren Handelsschule zu Mainz. Münchener Beginn des nächsten viermonat- Brauer-Akademie »». Aprn ises. ““ Magistratisch gen. Privat-lnstitut. Prospect durch Dr. Doemens. Der Wiederbeginn des Unterrichts in Hand- und Kunstarbeiten, sowie im Zuschneiden von Wäsche und Kleidern erfolgt Montag den 18. April. 3832 C. Köhler, «^udrvigsstraße 38 II. 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Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach § 472 der Sttafprozeßordnung von dem Großherzogl. Bezirks-Commando zu Gießen ausgestellten Erklärung oerurtheilt werden. Gießen, den 22. März 1898. Der Großherzogl. Amtsanwalt. Dr. Bopp. 3525 SSLL-fK «i- •• f f V Hochs. Ware, nur ganz (§anftfrlinn ä« Deckbetts. Pfd. 2.65 M- Dieselbe Sorte, ein wenig kräftiger, nicht ganz so daunig 2 M. Gänfrschlachtsed., wie sie gerupft werden 1,50. Wcrlffene yed. grau 1,75, halbweiß 2^0, weih 2.75, 3,00, 3,50 M. Jede Ware wird in mein. Fabrik |aub. aertlnigt; daher vollk. trocken, klar und staubfrei. Garantie: Zurücknahme. KHOHN, Lehrer a. D. ALTREETZ (Oderbruch). » 2.00 2.40 „ 3.00 u. 4.00. Kaffee per Pfund 1,1.20,1.40,1.60 u.l.80Mk., selbstgebrannt und von vorzüglicher Qualität, empfiehlt 965 Hch. Arnold II., Marktstraste 28. Bekanntmachung. Alle noch rückständigen Rechnungen über die zur Unterhaltung der städtischen Gebäude und Straßm im Rechnungsjahr 1897/98 ausgeführten Ar beiten und Lieferungen sind, bei Meidung der Nichtberückfichtigung, bis längstens den 1. Mai l. I. auf dem Stadtbauamte in doppelter Ausfertigung einzureichen. Gießen, den 7. April 1898. Das Stadtbauamt. Schmandt. 3709 H. F. Nassauer, Neuenweg 15. Unser großes Lager in WM und Frische Schellfische und Labttau von Mittwoch bis Frettag; jeden Mittwoch Abend: gesottene Schell« fische, jeden Donnerstag geballene Seefische 296 im „Rebstock", Westanlage. Futterartikel, Saat-Hafer, Erbsen u. Wicken, Chilifalpeter billigst zu haben bei M. Rosenthal, 2295 Liebigstraße 13. Japanischen Aernstein- Iußvodentack 20 tüchtige Maurer finden dauernde Beschäftigung bei Ärztlich empfohlener, einzig richtiger Zusatz zur Kuhmilch für Kinder >j. Magenleidende. — Niederlagen d. 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