1898 Nr. 109 Zweites Blatt. Mittwoch dm 11. Mai Erscheint täglich »ir Ausnahme des Montags. , Die Gießener M««ilienbtätter werden dem Anzeiger wöchentlich viermal beigelegl. Gießener Anzeiger Bezugspreis vierteljährlich 2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohu. Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich. A««ahmr von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Norm. 10 Uhr. General-Anzeiger Alle Anzeigen-Vermittlungsstellen dcS In> und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Amts- und Anzeigeblutt fiw den ‘Kreis Gieren. Redaction, Expedition und Druckerei: Schulstraße Ar. 7. Gratisbeilage: Gießener Familienblätter. Adresse für Depeschen: Anzeiger Kietze«. Fernsprecher Nr. 51. Amtlicher Theil. 3h. 17 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 6. d. M., enthält: (Nr. 2466) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erklärung Kiautschous zum Schutzgebiete. Vom 27. April 1898. (Nr. 2467) Bekanntmachung, betreffend die Festsetzung besonderer Rayon» für die Festung Königstein. Bo« 25. April 1898. Nr. 18 de» Reichs-Gesetzblatt», ausgegebeu den 6. d. M., enthält: (Nr. 2468) Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in Kiautschou. Vom 27. April 1898. Gießen, den 9. Mai 1898. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Aufschlags von Fünf vom Hundert, pro Monat April 1898 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 Kg betragen: Hafer Mk. 20,00, Heu Mk. 6,80, Stroh Mk. 5,80. Gießen, den 9. Mai 1898. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. Bekanntmachung, betreffend: Die Ausführung der Verordnung über da» Radfahren auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen. Eß wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Radfahrkarten und Nummerplatten von heute an bet der unterzeichneten Behörde zur Ausgabe gelangen und abgeholt werden können. Vom 15. d. MtS. an wüffen alle Radfahrer beim BeFeuilleton. Werrathene Lieöe. Ein SrirmenmgSblatt au» Schillers Lebe«. Von C. Gerhard. (Schluß.) Henriette fühlte fich geschmeichelt durch die Huldigungen bei schon berühmten Dichter», vielleicht auch sprach eine Stimme in ihrem Herzen für ihn. Auch die Mutter schien seiner Bewerbung nicht abgeneigt zu feto; weder verbot fie seine Besuche, noch untersagte fie es ihrer Tochter, Blumen und werthvollere Geschenke von ihm anzuuehmeu, und doch war fie weit davon entfernt, ihn wirklich zum Gemah! Henriettens zu bestimmen. O nein, fie wollte endlich au» ihren kläglichen verhält- niffen, aus der Misöre ihres nur scheinbar glänzenden Leben» heraus, und dazu mußte ihr die schöne Tochter helfen. Sie sollte eine gute Parthie machen, aber die Bemühungen Schiller», des bekannten Dichters, konnten nur dazu dienen, andere reichere Bewerber anzuziehen. Schiller ahnte von dem schmachvollen Handel nichts - immer tiefer verstrickte er fich in seine Leidenschaft und befand fich bald in dem Zustande, den er so treffend im Prinzen (Don Carlos) und später im Mortimer gezeichnet hat. Nachdem er einmal Henriette tu den Armen gedalten, einmal ihre schwellenden Lippen geküßt, war ihm kein Opfer für fie zu groß, zu schwer. Damit die Geliebte fich elegante Toilette kaufen konnte, die fie liebte, sandte er ihr oft einen Thtil seiner geringen Einkünfte, den fie fich nicht entblödete, anzunehmen. Seine Lust, alle ihre Wünsche zu erfüllen, trieb Schiller sogar dazu, Don Carlos in Prosa für die elende Summe von 12 Dnkateu zu verkaufen. Als der Frühling das Elbegelände mit zauberischen Reizen schmückte, verreisten die ArniwS. Wie öde und leer erschien Schiller jetzt die schöne Stadt! Weder im Umgang «tr Huber, noch in dem sonst ihm so lieben Körner'schen Kreise fand er Ersatz für die mit der Geliebten verlebten Stunden. In der Hoffnung, daß die Natur sein erregte» Gemüth beruhigen werde, zog er nach Tharandt, aber auch fahren öffentlicher Wege, Straßen und Plätze mit neuen Nummerplatten und zugehörigen Radfahrkarten versehen sein. Gießen, den 9. Mai 1898. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. ___________________I. V.: Roth.__________________ Die landwirthschaftliche Haushaltungsschule zu Lindheim. ProvinzOberhessen. Die zu Lindhetm seit neun Jahren bestehende Haus- haltungsschule des landwirthsckaftlichen Vereins für die Provinz Oberheffen steht unter Oberleitung und Verwaltung des landwirthschaftlicheu Bezirksvereins Büdingen und eines Ortscomttös zu Lindhetm und hat die Aufgabe, Mädchen im Alter von etwa 16 bis 20 Jahren die Gelegenheit zur Aneignung derjenigen Keuntuiffe und Fertigkeiten zu geben, welche zur Führung einer wohlgeordneten, einfachen bäuerlich — bürgerlichen Haushaltung erforderlich sind, fie au Reinlichkeit, Pünktlichkeit und Fleiß, Ordnung und Unterordnung, sowie au Sparsamkeit im Haushalt zu gewöhnen, und auch auf Geist und Gemüth bildend einzuwirken. In dieser Lehranstalt erhalten die Mädchen Unterricht und practische Anleitung im Kochen, indem die Unterweisung hierin abthetlunglweise an zwei Kochherden erfolgt und auf die Erlernung der Zubereitung einer schmackhaften und kräftigen s. g. Hausmannskost gerichtet ist, im Conserviren von Nahrungsmitteln, wie Einmachen von Gemüsen vnd Früchten, Einsalzen von Fleisch, Räuchern von Fleisch und Wurstwaaren und im Backen, ferner im Waschen, in der Behandlung der Wäsche und Kleidung, im Bügeln, Putzen, im Molkereiwesen, und zwar in der Behandlung der aus dem Orte Lindheim bezogenen Milch und Bereitung von Butter und Käse in der tu dem AustaltSgebäude eingerichteten klein- wirthschaftlichen Molkerei, in der Bestellung und Ausnutzung des Gemüsegarten», sowie Unterricht in der Zucht und Pflege des Geflügel». E» werden ferner die Mädchen in der Fertigung weiblicher Handarbeiten gründlich unterwiesen, und zwar im Stricken, Flicken, Stopfen und Weißnähen mit der der Anblick der grünen Hügel, der blumigen Felder und ragenden Wälder erstickte nicht die Sehnsucht in seinem Herzen, immer wieder beauftragte er Frau Minna und Dora, fich nach den Arnims zu erkundigen. Sie erfüllten seine Bitten nicht gern, denn fie waren überzeugt, daß eß nie zu einer Verbindung Schiller» mit dem koketten Mädchen kommen werde, aber fie ehrten seinen Wunsch und schonten sein erregtes Gemüth. Zur Stärkung schickten fie ihm gutes Bier in feine selbstgewählte Einsamkeit, in der er fich „tote Robinson auf einer wüsten Insel" vorkam, und das neckische Dorchen fügte für den verliebten Freund den Werther und die Maisons dangereuees hinzu. Endlich kehrten die Ersehnten nach Dresden zurück und Henriette sandte dem Dichter als Erwiderung seiner glühenden Briefe ihr Stammbuch, damit fie ein Andenken von ihm erhielte. Er schrieb in der Erinnerung an ihre erste Begegnung folgende Verse: „Ein treffend Blld von diesem Leben, Ein Maskenball, hat Dich zur Freundin mir gegelten, Mein erster Anblick war Betrug. Doch unser Bund, geschloffen unter Scherzen, Bestätigte die Sympathie der Herzen. Ein Blick war unS genug, Und durch die Larve, die ich trug, LaS diefer Blick in meinem Herzen, Das warm in meinem Busen schlug. Spät führte das Verhängniß uns zusammen, Doch ewig soll das Bündniß fein, Ich kann Dir nichts als treue Freundschaft geben. Mein Herz allein ist mein Verdienst, Dich zu verdienen, will ich streben, Dein Herz bleibt mir — wenn Du daS «eine kennst!" Im Mai folgte er der Geliebten nach Dresden und wohnte im Körner'schen Hause in der Nähe deS Japanischen Gartens. Sobald er die Freunde begrüßt, eilte er zu Aruims. Berauschend war die Wonne des Wiedersehens. Immer wieder zog er Henriette in seine Arme und fie erwiderte seine Küffe. Zu seine« höchsten Entzücken schenkte fie ihm ihr Portrait, daS fie im Glanze ihrer Schönheit zeigte. Schiller sandte ihr bald darauf auch sein Bild. Am liebsten hätte er fie nun vor aller Welt die Seine genannt, aber Henriette wußte ihn zu überzeugen, daß diese» Hand und der Maschine, und erhalten Anleitung zum Kletder- macheu, wobei fie fich für den eigenen Bedarf und für denjenigen ihrer Familie beschäftigen dürfen. Auch wird in den Fortbildungsfächern, nämlich im Rechnen, in der Abfaffung von Aufsätzen und Briefen und in der Buchführung Unterricht ertheilt, wie auch Unterricht iu den AnfangSgründeu der Gesundheit»- und Krankenpflege erfolgt. Es ist iu der Anstalt für eine geist- und gemüthSbildeude Lectüre gesorgt, und wird der Gesang gepflegt. Ein Clavier ist der unentgeltlichen Benutzung der Mädchen überlaffeu. Die unmittelbare Leitung der Anstalt ist einer Vorsteherin (Hausmutter) und einer Affistentiu (Judustrielehreriu) übertragen, welche beide iu dem Anstaltsgebäude wohne«. Außerdem ertheilen in der Anstalt der Großh. Kreisarzt zu Büdingen, ein Landwirthschaftslehrer, ein Volksschullehrer und der Kreisobstbau-Techniker Unterricht. Es finden jährlich zwei UnterrichtScurse von je fünf Monaten statt, in welchen jede Schülerin für Unterricht, Wäsche und Logis 20 Mk. bei dem Eintritt, und für Kost und Verpflegung pro Tag 1 Mk. in Monatsraten prae- numerando am 1. jeden Monats schuldet und zu entrichten hat. Außerdem find noch etwaige Ausgaben für Arzt und Apotheke zu bestreiten. Vom Tage des Eintritt» an, also während be» Cursu», dürfen die Mädchen ohne Erlaubniß oder Auftrag der Hausmutter außerhalb der Anstalt nicht verkehren und haben fich der eingeführten Hausordnung unweigerlich zu fügen. Insbesondere ist ihnen auch Ehrerbietung, Gehorsam und Unterordnung gegen daS Auffichts- und Lehrpersonal, Freundlichkeit, Verträglichkeit und liebevoller Verkehr untereinander und endlich Treue, Fleiß und Sorgfalt bei den Arbeiten zur strengsten Pflicht gemacht. Au Soun- und Feiertagen werden die Mädchen veranlaßt, den Gottesdienst ihrer Coufesfion zu besuchen, wobei die Hausmutter bezw. die Asfisteutin die Begleitung übernimmt. Morgens vor dem Frühstück, vor und nach dem Mittagessen und Abend» vor dem Schlafengehen findet gemeinsames Gebet statt. Besuche von Eltern und Schwestern sind gestattet, solche erst möglich wäre, wenn er eine unabhängige Stellung einnähme. *®a8 heimliche Glück ist so viel süßer," sagte fie mit entzückendem Lächeln. „Komme so oft Du willst- kann ich Dich einmal nicht ungestört sprechen, so stelle ich ein Licht an da» Fenster meines Zimmers." So geschah», aber mit bitterem Gefühl sah Schiller die Kerze recht oft ihm zur Umkehr leuchten. Die Verwandten nahmen seiner Anficht nach Henriette zu oft in Anspruch. Körners wußten e» besser- nicht Familienangehörige empfing da» Mädchen iu jenen Stunden, sondern ihre reicheren und vornehmeren Anbeter. Sie unterrichteten Schiller in zarter Weise davon. Er brauste auf und wollte e» nicht glauben - wie konnten der Geliebten Augen lügen? Aber da die Freunde immer energischer in ihn drangen, wurde tr doch endlich argwöhnisch. Und eine» Abend», als wieder da» Licht ihm sagte: „Heute darfst du nicht kommen!" stieg er doch leise die Treppe empor. Da hörte er im Zimmer eine Männerstimme im Tone der Leidenschaft Henrietten» Namen nennen und fie in liebevoller Weise antworten. Wie gebrochen stürzte er heim. So war er also wirklich betrogen, ein Spiel ihrer Laune gewesen! Er zürnte ihr und konnte sie doch lange nicht vergeffen. Aber die Enttäuschung ward er le», indem er fich jetzt mit vollem Eifer in die Arbeit versenkte. Das Bild der schönen, „aber abgefeimten Betrügerin" malte er sowohl in seiner Griechin iw „Geisterseher", al- auch in der Fürstin Eboli, später verlieh er einige ihrer Züge der „königlichen Heuchlerin" Elisabeth. So half ihm fein Genius das Liebe»- leid überwinden und ein Jahr darauf fand er in feiner tiefen Neigung zu Charlotte v. Leugefeld ein reine» und volles Glück. Obgleich Henriette v. Arnim Schiller betrogen und fich zuerst mit einem jungen Grafen von Kunheim und nach dessen Tode mit dessen Onkel gleichen Namens vermählte, war ihr der Dichter nie gleichgiltig. Unter heißen Thräueu nahm fie von ihm Abschied, und oft mag fie in ihrer nicht glücklichen Ehe mit schmerzlicher Wehmuth feiner gedacht haben. Sein Bild hing bi» zu ihre« i« Jahre 1817 in Dresden erfolgten Tode über ihrem Bette. anderer Personen nur unter Begleitung eine» Mitglieds des Ort»comit6». In die Anstalt sind mitzubringen: 1 Bettdecke, 1 Unterbett, 1 Kissen (Bettstelle und Matratze werden gestellt), 1 doppelter Ueberzug, 1 weißer Bettüberwurf, 3 Betttücher, 2 einfache Druckzeugkleider, 6 Hemden, 4 Handtücher, 2 Bettjacken (Kleider und Wäsche gezeichnet), 1 Kleiderbürste, 1 Schuhbürste, 1 Zahnbürste, 1 Regenschirm, 1 Nähstein, Zeug und Leinwand zur Anfertigung bezw. Unterhaltung von Kleidern, Hemden und Bettwäsche, Wolle und Garn zu Strümpfen und Socken 2C. und 2 Vorhängschlößchen. Am Schluffe des Cursu» findet eine Ausstellung der gefertigten Arbeiten, die Uebergabe von Zeugniffen über Betragen und Leistungen, sowie eine feierliche Entlassung der Schülerinnen statt, wozu deren Eltern und Angehörige ein» geladen werden. Der zweite CursuS pro 1898 beginnt Freitag den 1. Juli 1898 und wird Mittwoch den 30. November desselben Jahres geschloffen werden. Die Meldungen hierzu find bei dem unterzeichneten Vorsitzenden des landwirthschaftlichen Bezirk-Vereins Büdingen unter gleichzeitiger Angabe de- Bor« und Zunamen-, des TagS, MonatS und Jahres der Geburt und des Wohnorts der j Schülerin und de- Namens der E.tern oder des Vormunds schriftlich einzuretchen. Beim Eintritt in die Anstalt hat eine jede Schülerin ein ärztliche- Zeugntß vorzulegen, da» sich über ihren Gesundheitszustand, sowie weiter darüber aussprechen muß, daß gegenwärtig keine aastrckende Krankheit in ihrer Familie und bei deren Hausbewohnern bestände. Ltndheim, den 7. April 1898. Der Vorsitzende des landwirthschaftl. Bezirk-Vereins Büdingen Klietsch, Geh. RegierungSrath. Das OrtScomitL: Westeruacher, Oberamtmaun. Frau Westernacher. Buß, KreiSschulinspector. Schuster, ev. Pfarrer uud Decan. I Lipp, Bürgermeister. König, Beigeordneter. Vemtßches Reich» Darmstadt, 9. Mat. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogtn, sowie Ihre Hoheit die Prinzessin Aribert von Anhalt haben sich heute Nachmittag 1 Uhr 50 Mtn. zum Besuch der Fürstlichen Familie nach Büdingen begeben. Die Rückkehr erfolgt morgen Nachmittag 12 Uhr 58 Mtn. Im Gefolge der Allerhöchsten Herrschaften befinden fich Schlüffeldame Freiin v. Grancy uud Flügeiadtutaot Oberst Frhr. v. Grancy. Berlin, 9. Mat. Die „Poft" bezeichnet die Mttthetlung des Abgeordnetrn Müll er-Fulda, daß die Regierung im vorigen Jahre einen Gesetzentwurf zur Aenderung des Reichstags.Wahlrechts bereits fertiggestellt habe, als jeglicher thatsächlichen Unterlage entbehrend. Berlin, 9. Mai. Wie verlautet, hat der Chef der Central Abtheilung des Generalstabs der Armee, General- Major v. Goßler, fein Abschiedsgesuch eiugereicht. Berlin, 9. Mat. Das Abgeordnetenhaus erledigte heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf betreffend den Bau von Arbeiter- und Beamten-Wohnungen und führte dann die zweite Brrothuug deS Gesetzes über die Pfarrergehälter zu Gode, indem es durchweg den Befchlüfleu der Commission folgte. Das Haus erledigte daun noch einige kleinere Bor- lagen. Morgen ebenfalls kleine Vorlagen. Au-Ur«-. London, 9. Mai. „Times" melden, der amerikanische Hauptmann Dorst sei von Cuba nach Tampa zurückgekehrt, nachdem er Munitiou uud Waffen an den Josurgeutenchef Delgado au-geliefert. Do,st wohnte einem Gefecht bet, in welchem die Spanier bet BaneS geschlagen wurden. «ew York. 9. Ma'. Die Seebehörde von New York hat umfangreiche Maßregeln zur Verhütung einer Be- schießung durch die spanische Flotte, welche nach hier unterwegs sein soll, getroffen. Key-West, 9. Mat. Ein amerikanisches Kriegsschiff, welche» gestern von einem spanischen Kreuzer be- schoffen wurde, ist tm Schlepptau hierhergebracht worden. ES hat bedeutende Havarie tm Maschmenraum erlitten. Nev-York, 9. Mat. 10000 Mann amerikanische Truppen siud bet Tampa versammelt, um auf Cuba gelandet zu werdeu. Weitere Truppen werden dort noch zusammengezogen. Die Landung soll indessen nicht früher erfolgen, als bis Nachrichten von einem Stege durch den Admtral Sampson eingetroffen find. Wann ist eine Reichstagswahl ungiltig? Die Wahlprüfungscommission des Reichstags hat beim Abschluß der Leg'ölaturperiode einen Bericht über ihre Thätig- keit während derselben erstattet. Danach waren an sie 119 Wahlen zur Prüfung abgegeben, von denen im Ganzen 16 Wahlen für ungiltig erklärt worden sind. Bei der Prüfung der Wahlacten sind Verstöße gegen die Paragraphen des Wahlgesetzes und des zu dessen Ausführung erlassenen Reglements wiederholt vorgenommen worden, aus deren zwischen Commission und Reichstag übereinstimmenden Beurtheilung Grundsätze abgeleitet worden sind, welche in dem Commission-« bericht zusammengestellt sind. Wir heben einige heraus, deren Beachtung bei den bevorstehenden Neuwahlen von Wichtigkeit sein wird: Das Wahlgeheimniß und die Wahlfretheit wurden da- durch verletzt, daß den Wahlberechtigten vermögensrechtliche Nachtheile oder Ehrenfolgen vor der Stimmabgabe wegen der Abstimmung für eine Partei in Aussicht gestellt und in Verbindung damit ihre Stimmabgabe in solcher Weise beaufsichtigt worden ist, daß sie annehmen mußten, es werde erkannt, wen sie wählen. Als ungiltig wurden die Stimmen der Wähler erklärt, welchen mit Arbeitsentlaffung oder r Wohnungskündigung gedroht worden war und deren Ab- I stimmung Seitens einer Aufsichtsperson durch Begleiten bis zur Wahlurne oder durch Begleiten bis zum Wahlzimmer sowie durch die Nöthigung, den Stimmzettel hoch zu halten oder in einer bestimmten Hand zu tragen, controlirt worden war. Ferner wurden Stimmen kassirt, wenn Besitzer von landwirthschaftlichen oder gewerblichen Unternehmen oder ihre Aufseher, Verwalter, Steiger oder sonstigen Organe ihre Arbeiter mit Stimmzetteln — auch vor dem Wahllocale — für einen bestimmten Candidaten versahen und dann die Arbeiter auf dem Gang zur Wahlurne derartig controliren, daß die Abgabe anderer Stimmzettel nur schwer möglich I war. Mit Rücksicht darauf, daß sich Arbeiter wegen dieser | Controle von der Abstimmung abhalten ließen, kam In Frage, ob nicht die nicht abgegebenen Stimmen des Wahlkreises dem unterlegenen Candidaten zuzuzählen seien. Eine die Wahlfreiheit beeinträchtigende Beeinfluffung wurde in der Thätigkeit der staatlichen und communalen Beamten zu Gunsten eines bestimmten Candidaten gesehen, wenn dieselbe einen Umfang angenommen hat, daß daraus zu folgern war, die Slaatsregierung wünsche die Wahl dieses Candidaten. Bei dieser Art der Wahlbeeinfluffung ist gleichgiltig, ob der agitirende Beamte polizeiliche Befugnisse hat oder nicht. Eine Candtdatur wurde als offizielle angesehen, wenn die Gemeindevorsteher auf an sie gerichtete Anweisung des Landraths für einen bestimmten Candidaten agitirten oder wenn sie durch die Gemeindediener Stimmzettel für einen Candidaten vertheilen ließen. Die Wahlfreiheit wird unzulässig beeinflußt, wenn Land- räthe, Landrathsamtsverwalter Wahlaufrufe zu Gunsten einer bestimmten Partei oder eines bestimmten Candidaten unter Beifügung ihres Amtscharacters unterzeichnen; auch ohne öffentliches Auftreten Gemeinden oder Privatpersonen für den Fall einer bestimmten Stimmabgabe Vortheile oder umgekehrt Nachtheile in Aussicht stellen; wenn sie in Kreistags« oder Gemeindeversammlungen, in den Sitzungen der landwirthschaftlichen Vereine und in ähnlichen Versammlungen oder in Circularen für oder gegen eine Candidatur Stellung nehmen; wenn aus ihren Bureaus Stimmzettel oder Flugblätter derart zur Versendung gelangen, daß die Herkunft der Letzteren erkannt werden kann. Dasselbe gilt für andere Beamte mit obrigkeitlicher Gewalt. Insbesondere liegt eine unzulässige Wahlbeeinfluffung vor, wenn Diftricts- commissare für einen bestimmten Candidaten eintreten. Das Gleiche gilt für alle Beamten, welche zu Gunsten einer bestimmten Candidatur an die ihnen unterstellten Behörden oder Beamten in Schreiben sich wenden, sofern die Letzteren nicht zweifellos al» private kenntlich find. Es liegt ferner eine unzulässige Wahlbeeinfluffung vor, wenn Gemeindebeamten oder Gensdarmen oder Amtsoorsteher durch Ge- meindediener Stimmzettel zu einer Zeit confisziren, wo deren Neubeschaffung und rechtzeitige Vertheilung vor der Wahl nicht gut thunlich war. Es ist eine unzulässige Wahlbeeinflussung, wenn Bürgermeister, welche mit Polizeigewalt bekleidet sind, einen Candidaten aufstellen, Unterschriften unter ein an diesen gerichtetes Schreiben, worin sie ihn um Annahme der Candidatur er- suchen, von Anderen sammeln, Wahlzettel verschicken, gegnerische Stimmzettel confisziren, Wählerversammlungen von Eingesefftnen ihrer Bürgermeistereien zusammenberufen und in solchen die Wahl eines Candidaten empfehlen, wenn sie Gemeindediener mit der Vertheilung von Stimmzetteln oder Flugblättern beauftragen; wenn Gemeindediener und andere Gemeindebeamte solche Aufträge ausführen oder auch ohne den amtlichen Auftrag solche Handlungen vornehmen, sofern sie bei deren Vornahme mit amtlichen Abzeichen versehen oder in Amtskleidung sind. Insbesondere ist dies der Fall, wenn sie in dieser Weise gegnerische Stimmzettel in den Häusern abfordern, mit gewerblichen oder anderen Nachtheilen drohen. Das Gleiche gilt, wenn Lehrer in der Schule Stimmzettel an die Schüler zur Uebermittelung an deren Eltern vertheilen oder den Eltern drohen, ihren Kindern den Schulurlaub zu verweigern, wenn sie einen bestimmten Candidaten wählen. CecaU« »M prwht$ie wie: Miteffer, Finnen, Flechten, Blüthchen, rotheFlecke rc. a Stück 50 Psg. bet: P. I MSbs, sowie in der Engel- und Unioersitäts- Apotheke und Otto Schaaf, Drog. Zur kalten Wäsche für farbige, wollene, feidene rc. Stoffe verwende man meine vorzüglich bewährte Panama-Gall-Seife. W. Kilbinger, Löwen-Arogerie, 4583 Seltersweg 52. Triumpfklappstühle, Verandamöbel, jinallenGrößen Schloßgasse Roll- Schutz- Wände 4709 Brück, 16. Meine seit Jahren im Gebrauch bewährte 4654 KeruAtinWodeulackfarbe in Patentbüchsen, h 1 Kilo Inhalt, streicht fick leicht, trocknet in 8 bis 10 Stunden, hat einen schönen Glanz und ist haltbar. sntoleuMlavstackfarbe trocknet in 2 bis 3 Stunden vollständig hart, glänzt schön und ist billig. Otto Schaaf, Seltersweg 39. 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