tlereStöT AftäL SA” *■* »ttoMii. «E°» W MotM 3uni an <«ter ,e5SN* ^ehatzhel J ncu horchet zu öetm ^uhofstr^z feit’*&* rte5 Zimmer ju otr> »v»tt ®elfer8tptg. imer zu vermlethen 11, Mansarde linf» trttß Shwmtt per 854 * 6er* ^SilL« tu ^nfraitJL SMmdnrt^Nee, ^r-Ae), bestehend >rammern.ii Sestern, öaderinrWung, ist lln zu ottmitten. r. Arzt. Stöduutat« Häusel nveit zu vermielhrn. ' Bahnhosstrahe 37. Anzeigen irkai* u loairtn gut wi 11 *bd lb Ang- IWi tetWafftjL 54 uno 58 ggt" werben in ist zmWE^_ 17** * Hai»»',.,. ik«3*’b> bst, 2 Treppen hoch 8 Zimmer intt, in nWer Siih- mit, per 1. April ii vraugafle ü. 5 Zimmer,: TD, nichst der new »vd«aavstraßelL, .M-Zimmer m/M jHttWtö ? irs Limer J« wt’ Müttpaß'd- iöM. Jtanet »u w» ginfMlt 24, ni. ijtojruTftrt« Wld zu onmiethco. tzanzenSrasti ti_ •/ MW 0in- 7' Je*»'»» kvienrti;, Nr. 73 Erstes Blatt. Samstag den 27. März JS&W Der Hteßener A«rciger erscheint täglich, mit Ausnahme des MontagS. Die Gießener A.mltien b tatter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelcgl. Gießener Anzeiger Kenerat-Mnzeiger. Vierteljähriger Abonncmcntspreisr 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezöge« 2 Mark 50 Pfg. Redaction, Expcditio« und Druckerei: Kchukstraße Ar.7. Fernsprecher 51. Anrts- und Airzeigeblatt fiiv den Ttvers Greszen. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr. Gratisbeilage: Gießener Aamitienbtätter. tsc Alle Annoncen-Bureaux des In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. ' Amtlicher Lheil. Bekanntmachung, betreffend: Maul« und Klauenseuche zu Alleadorf a. d. Lahn und Eberstadt. Nachdem in je einem Gehöfte zu Allendorf a. d. Lahn aad Eberstadt die Maul- uud Klauenseuche amtlich fest« gestellt worden ist, wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Gehöftsperre augeordnet worden ist.- Gießen, den 26. März 1897. Großherzogliches KreiSamt Gießen. v. Gageru. Gießen, den 23. März 1897. Betr.: Die Eintheilung der Baubezirke. Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen « die GeOtzh. Bürgermetftereie« M KreiseS. Die Einführung des Gesetzes vom 12. August 1896 — den Bau und die Unterhaltung der Kunststraßen im Aroßherzogthum betreffend —, welches am 1. April l. I. in Kraft tritt, hat eine veränderte Eiutheilung der Bezirke der Bezirksbauaufseher zur Folge. Im Nachstehenden erhalten Sie eine Ueberficht über die Besetzung und den GeschäftSkreiS der nunmehrigen 6 Kreis- straßenmeisterstellen, wie solche von dem KreiS-AuSschuß bestimmt wurden. 1 Baubezirk r KreiSstraßenmetster Rohrer in Gießen. Allendorf a. d. Lahn, Annerod, Garbenteich, Großen« Liudeu, Haufen, Heuchelheim, Klein-Linden, Lang-GönS, Leihgestern, Watzenborn mit Steinberg. 2. Baubezirk: KretSstraßenmeister Braun in Lich. Albach, Birklar, Dorf«Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Grüntngen, Holzheim, Lich mit Hof Albach, Colnhaufen und Mühlsachsen, Muschenheim mit Hof-Güll, Nieder- Bessingen, Ober«Hörgern, Oppenrod, Steinbach. 3. Baubezirk: KretSstraßenmeister Liftmann in Hungen. Bellersheim, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Rabertshausen mit Ringelshausen, Rodheim mit Hof-Graß, RöthgeS, Steinheim, TraiS-Horloff, Utphe, Villingen. 4. Baubezirk: KreiSstraßenmetster Maringer in Grünberg. Beltershain, Burkhardöselden, Ettingshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Hattenrod, Lauter, Lindenstruth, Münster, Qneckborn, Reiskirchen, Saasen mit Bollnbach, BeitSberg und Wirberg, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain. 5. Baubezirk: KreiSstraßenmeifter Förster in Londorf. Allendorf a. d. Lda., Allertshausen, Bersrod, Beuern, Elimbach, Geilshausen, Keffelbach, Londorf, Lumda, Odenhausen mit Appenborn, Retnhardshaiu, RüddingShausen, TreiS a. d. Lda., Weitershain, Winnerod. 6 Baubezirk: Kreisstraßenmeister Seußfelder in Gießen. Alteu-Buseck, Daubringen, Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Trohe, Wieseck. v. Gagern. Bekanntmachung. Nachstehende Bekanntmachung des Königs. Preußischen ÄriegSministeriums, RemontirungS-Abtheilung, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Gießen, den 16. März 1897. Großherzogliches KreiSamt Gießen. v. Gagern. Bekanntmachung, Le« Ankauf von Remonten für 1897 im Großherzogthum Hessen betreffend. Zum Ankäufe von Remonten im Alter von drei uud Ausnahmsweise vier Jahren sind im Bereiche des Großherzog- thumS Hessen für dieses Jahr nachstehende Märkte anberaumt worden und zwar: am 17. Mai, Borm. 9 Uhr, in Gernsheim, „ 18. „ r 9 ff „ Groß-Gerau, , 19. „ „ 8 „ ff Reinheim, » 20. ff „ 8 ff » Nidda. Die von der Remonte-AnkaufS^Commission erkauften Pferde werde« zur Stelle «bgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt. Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, find vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises uud der Unkosten zurückzunehmen, ebenso Krippensetzer und Klophengste, sowie Wallache mit ausgeprägter Hengstmanier, welche fich in den ersten zehn bezw. achtundzwanzig Tagen nach Einlieferung in den Depots als solche erweisen. Pferde, welche den Verkäufern nicht etgeuthümlich gehören, oder durch einen nicht legittmirten Bevollmächtigten der Commission vorgestellt werden, find vom Kauf ausgeschlossen. Die Verkäufer find verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und eine neue Kopfhalfter von Leder ober Hanf mit zwei mindestens 2 Meter langen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben. Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, find die Deckscheine resp. Füllenschetne mitzu- bringen, auch werden die Verkäufer ersucht, die Schweife der Pferde nicht zu coupiren oder übermäßig zu verkürzen. Ferner ist es dringend erwünscht, daß ein zu massiger oder zu weicher Futterzustand bei den zum Verkauf zu stellenden Remonten nicht stattfindet, weil dadurch die in den Remonte- Depots vorkommenden Krankheiten sehr viel schwerer zu Überstehen find, als dies bei rationell und nicht übermäßig gefütterten Remonten der Fall ist. Die auf den Märkten vorzustellenden Remonten müssen daher in solcher Verfassung sein, daß fie durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bei der Musterung ihrem Alter entsprechend in Knochen und Muskulatur ausgebildet find. Berlin, den 3. März 1897. Königlich Preußisches Kriegsministerium, RemontirungS« Abtheilung. (gez.) Hoffmann-Scholtz. A«S den Verhandlungen der Zweite» Kammer der hessischen Stände. nn. Darmstadt, 25. März. Die Sitzung wird um 9 Uhr eröffnet. Das Haus ist heute schwach besetzt. Zur Tagesordnung steht die Beantwortung der Interpellation des Abg. Reinhardt betr. Ableitung der Fäcalien und Schmutzwasser der Stadt Mannheim vermittelst Canäle in den Rhein. Interpellant fragt an, ob die Gr. Regierung bereits Schritte gethan habe und welche, und ob die Regierung bereit sei, Einspruch gegen das Mannheimer Project zu erheben, bis ein Gutachten des Reichs« gesundheitSamteS ihrerseits veranlaßt ist. — Staatsminister Finger beantwortet die Anfrage dahin, daß der Regierung im Jahre 1890 bekannt geworden fei, daß die Stadt Mannheim eine Schwemmcanalisation herzustellen beabsichtige. Zu Anfang des folgenden Jahres habe die Gr. Regierung Ver- anlaffung gegeben, behufs AuSkunftertheilung über die geplante Anlage, insbesondere darüber, ob auch die Einleitung der Aborte in die städischen Canäle in AuSfichr genommen sei, mit der Gr. badischen Regierung ins Benehmen zu treten. In dem bezüglichen Schreiben war auf die erhebliche Bedeutung der fraglichen Angelegenheit für die unterhalb Mannheim liegenden hessischen Gemeinden, insbesondere darauf hinge- wiesen worden, wie die Einführung der Fäcalien einer Stadt von der Größe Mannheims in den Neckar oder Rhein für die Stadt Worms, welche dem Rhein ihr Trinkwaffer entnehme, sowie für die heffischen Ufergemeinden verhäng- uißvolle Folgen haben könnte. Die badische Regierung habe geantwortet, daß vorerst die Abführung der Meteorwaffer und HauShaltungSwasser in den Rhein geplant sei. Später sei eventuell auch die Einführung der Fäcalien in den Rhein in Aussicht genommen. Nachdem nun die Angelegenheit lange Zett geruht, habe sich die Stadt Mannheim im Vorjahr zur Einleitung der Fäcalien in den Rhein entschlossen und ist die Offenlegung des Projects erfolgt. Die Stadt Worms hat hiergegen bei der badischen Regierung Einspruch erhoben und auch seitens der Gr. hessischen StaatSregierung ist angesichts der zu gewärtigenden Schädigungen der unterhalb Mannheims liegenden hessischen Ufergemeinden Einspruch erhoben und der Auffassung Ausdruck gegeben worden, wie es sich zur Beseitigung der vorhandenen Meinungsverschiedenheiten empfehle, eine Prüfung deS Projects vom hygienischen Standpunkt durch das ReichSgesnndheitSamt eintreten zu lassen. Das Ergebniß dieser Erhebungen könne abgewartet werden. Den weiteren Verlauf der Angelegenheit werde die Regierung mit Aufmerksamkeit verfolgen und im gegebenen Falle Bedacht darauf nehmen, etwaige Schädigungen der rheinhesfischen Ufergemeinden fern zu halten. — Abg. Reinhardt betont, daß bei den gepflogenen Verhandlungen fich Mannheim gegenüber Worms in wenig freundnachbarlicher Weise gezeigt habe. Die Einsührung van Fäcalien in den Rhein sei genau van derselben Bedeutung, wie die Rheinstrom- regulirung, welche vam Reich in die Hand genommen war« den sei. Ts müssen seitens der Regierung Mittel und Wege gefunden und entsprechende gesetzliche Bestimmungen getroffen werden, welche einer Verseuchung der Flüsse Vorbeugen. Diese Verunreinigungen seien nicht für die Rheingemeinden, sondern auch für die Fischzucht gefährlich und bittet daher die Regierung, dem Project der Stadt Mannheim, wie eS vorgelegt, entgegenzutreten und die Zustimmung zu versagen. — Der StaatSminister bemerkt noch, daß man auch in Mainz daran denke, die Fäcalien in den Rhein einzuführen. Die Regierung habe eine Commisfion eingesetzt, um die Frage zu prüfen. Die Regierung werde nichts unversucht lassen, um die Frage einer allerseits befriedigenden Lösung entgegenzuführen. Auch die Badische Regierung habe fich bereitwillig für Zusammensetzung einer Commission erklärtvielleicht wird auch das ReichsgesundheitSamt die Frage untersuchen. Der Stadt WormS kann er aber versicherte, daß Seitens der Regierung nichts versäumt werde, um jede Gefahr abzuwenden. Damit ist die Interpellation beendet. Zur weiteren Berathung steht nunmehr die Regie- rungS-Vorlage betr. den Uebergang der Saline TheodorS- halle auf die Stadt Kreuznach. Der Finanzausschuß in seiner Mehrheit beantragt Zustimmung zu dem Vertragsentwurf unter dem Vorbehalt der späteren besonderen Prüfung der Frage, ob und zu welchem Theil der Erlös von 1,100,000 Mk. nebst den Erträgen aus den zu verkaufenden Salinen-Prvducten u. s. w. der Staatskaffe zuzufließen habe. Die Minderheit (Köhler, Metz) ist gegen den Verkauf. Abg. Köhler begründet seinen ablehnenden Standpunkt. — Finanzminifter Weder stellt fest, daß der Vertrag mit der Stadt Kreuznach ein außerordentlich günstiger sei und daß es vorn finanziellen Standpunkt nicht zu verantworten sei, wenn man dem Lande die Lasten, welche es für dieses Object trage, noch weiter aufbürden wolle. — Gegen den Verkauf sprachen noch die Abgg. Metz-Gießen und Joutz. — Nach erfolgter Abstimmung findet der Vertrag gegen 8 Stimmen Annahme. Dagegen stimmten die Socialdemokraten, Antisemiten und Abg. Metz. Eine weitere heftige Debatte ruft die RegierungS-Bor- lage, den Verkauf des Braunkohlenbergwerks LudwigShoffnung in der Gemarkung Melbach betr., hervor. Auch hier beantragt die Mehrheit des Aus- schuffes, dem Verkauf für 390,000 Mk. zuzustimmen. Abg. Köhler beantragt Nichtgenehmigung des Vertragsentwurfs. Er ist der Meinung, daß der Staat nichts von seinem Eigenthum, am wenigsten an Standesherrschaften abgeben soll. — Gegen den Verkauf sprechen die Abgg.Bähr, Dr. David, während die Abgg. Metz, Schroeder, Weith dafür sprechen. — Finanzrath Braun plaidirt für den Verkauf des Bergwerks. Er stellt noch fest, daß da- Gerücht, falls der Verkauf vom Haus nicht genehmigt, daSjBergwerk eingestellt werde, unrichttg fei. Ebenso unrichtig sei eS, daß es nach dem Verkauf von der Solms-Braunfelsschen Verwaltung aufgehoben werde, daS gehe nach dem Vertrag nicht an. — Ein Antrag Weidner, Zurückweisung an den Ausschuß und auf Prüfung der Rentabilität deS Werkes wurde mit 20 gegen 19 Stimme« angenommen. — Morgen früh Sitzung. Derstjchor Reich. Darmstadt, 25. März. Seine Königliche Hoheit der Großherzog find heute Vormittag 7 Uhr 59 Min. von Berlin hierher zurückgekehrt. Im Gefolge Allerhöchstdeffelben befanden sich Generaladjutant Generallieutenant Wernher, sowie die Flügeladjutanten Oberst Frhr. v. Grancy und Major Frhr. v. Röder. Darmstadt, 24. März. Wegen des Ablebens Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Sachsen ist auf Allerhöchsten Befehl eine Hoftrauer vom 25. Mär; dis zum 3. April l. I. einschließlich angeordnet worden. ®*lfft teU6T*pW Berliner Ntfty t (imr : tägige Äfiniignng WM Sls P. Mtijign Rünbi» Mion zmückvn. RtflQUxattur bk ßn Stanbt «ar, «tfttn Unter* ir, bah bti feiner zugrsagt habt, bk .en, Dem Mu- rgreicheo Zeugen- i bem Srgebnih ficht, sein immer , ytabt vvL >otW vvb bkk abgrdracht Mona ta baartm nach Auslösung bti pfaogenen Münzen, rü-kzozahlenpfieg'"- Sefängniß In 8o- m vertheibigtt an, -aubelt habe. Da gleich einem Dar- lgt «erben \oltt, rliagir W * rLr P Win. lfl, Drr Faiiich^ itbtn, wenn ipons unb TalB tlion R?^bfn- Aa fatÄ*- “tfitm ®entt SS «ritzschix. M fi u ?f" i” ÜL * ■’J*« btt» Wtita. efltirtli<6ee Dank! Unseres Wissens zum ersten Male hat die hiesige freiwillige Feuerwehr am vergangenen Montag gelegentlich der Illumination im Thurmhaus am Brand eine Feuerwache bezogen. Wir haben diese Einrichtung mit großer Freude begrüßt und sagen dem unbekannten Veranstalter hierdurch unseren warmen Dank. Eine solche Wache ist zur Abwehr der Brandgefahr von ganz bedeutendem Werthe, der rege Besuch derselben Seitens der Bürgerschaft dürfte den Feuerwehrleuten ein Sympathiebeweis gewesen fein. Hoffentlich erhält sich biefe Einrichtung dauernd, wie wir dies auch in anderen Städten gefunden haben, welche ohne Berufsfeuerwehr sind. Es gibt Gelegen- heiten zur Ausübung'dieses Dienstes genug, z. B. Jugendfest, Sturm rc. Schien es unS nur so oder war es durch das Abberufen zur Hilfeleistung veranlaßt, die Anzahl bet Mannschaften war eine etwas geringe? ES finden fich in der Wehr gewiß noch mehr Freiwillige zur Ausübung dieser schönen Nächstenpflicht. Auch die hiesige Presse hat fich durch die Bekanntgabe der Maßregel im rebactionellen Theit ein Verdienst erworben. H. kirchliche Anzeige« -er Stabt Gietzen. Evangelische vemeiutze. Samstag den 27. März. Nachmittags 2 Uhr: Beichte für die Marcusgemeinde. Pfarrer Dr. Grein. Sonntag den 28. März. Laetare. Gottesdienst. I« der Stadtkirche. Vormittags 9r Cmßmlltllttl empfiehlt Schwarz Kleiderstoffe und Seidenstoffe in größter Auswahl billigst aois Carl Nowack, Modewaaren und Damenconfectiorr, Seltersweg Nr. 85 Die Hoftversteigerungen vom 17. und IS. März l. I. aus den Districten Noll und Ammen- Häuserhecke find genehmigt. Die Abfuhrscheine können von Donners' tag den 8. April l. I. ab bet Freiherrlicher Rentei Rabenau zu Londorf in Empfang genommen werden. Ueberweisung des Holzes Freitag den 9. April. Papiermühle, 25. März 1897. Freiherrliche Oberförsterei Rabenau. Schwörer. 3017 LJEmpfehlunger^J Aufträge M Ausführung geometr. 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