Nr. S5 Zweites Blatt Samstag de» 24 April 1807 en Amts- und AnzeigeblKtt für dcn Ureis Giefzen Hratisöeitage: Hießener Kamilienötätter zrrr Bestreitung der Communalbedürfniffe in den Landgemeinden des Kreises Gießen Namen Sonstige Ausschläge Namen Sonstige Ausschläge der der (Postneubau). s AuS- AuS- Gemeinde« AuS- Q CQ Gemeinden schlag schlag Q schlag © & 4 4 100 0,396 4 4 100 4 355 415 4 202 4 446 4 96 4 4 856 5,695 4 430 30,399 4 Wie Ord.-Rr. 20. 730 5,940 4 6,145 405 4 Wie Ord.-Nr. 28. 4 170 a. b. 2250 4 100 0,400 4 910 4,565 4 1366 4 175 4 runter 4019 daß die Erhebung der Umlagen in vier Zielen, und zwar Polizei - Verordnung sttr do« »reis «ietzr», die ttttierMtwme der in ßeKrt-gadrikeir (Staffenfttinbreanereien) mnd Nie« s mf11^ 2118 1275 520 200 5,456 1,194 Wie Ord.-Nr. 23. Wie Ord.-Nr. 23. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag« für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» vorm. 10 Uh». 4 4 4 4 1610 105 1500 100 200 1050 30,721 0,782 3,635 2,111 1,653 0,495 4 4 4 4 4 4 4 Wie Ord.-Nr. 23. Wie Ord.-Nr. 23. Wie Ord.-Nr. 23. 4 4 4 4 4 1,726 27,409 8,376 0,601 5,811 2,415 ■5 OQ 130 260 2174 0,678 1,367 3,774 4 4 4 4 4 4 4 4 2,749 1,438 4 4 Wie Ord.-Nr. 23. Wie Ord.-Nr. 30. Bettragj auf 1 Aiegeleie« Vefchüftigte» Aebeiter detreffend. Schlafstelle». , Schlafstelle« über vremaöfe« oder in tmwtM* solche« dstife« nicht eivgerichtet werde«, »«d ist de« Arbeite»» da» Schlafe» Über Bre««»fe« oder ""^^"Abarer RLHe von solche« tn verbiete«. 8b. Die Schlafstellen müssen j'der Person einen Raum von mindestens 1,75 Meter in der Länge und von mindestens 0,63 Meter in der Breite gewähren. . _ Der Abstand der Schlafstellen vom Fußboden muß zum Mindesten 30 Centimeter betragen. . 8 7. Jedem Arbeiter ist ein gefüllter Strohsack oder ein« durchnahte Strohmalratze, ein keilförmiges, mit Stroh oder oder dergleichen gestopftes, bezw. durchnähtes Kop kiffen aeh eine betreffend, wird unter Zustimmung des KreiSausschuffes und mit Genehmigung Großherzogltchen Ministeriums des Innern und der Sn° t" k W? m-3' 6401 fÜr bmRrds®'-6«- nhpr Besitzer einer Backsteinfabrik (Russensteinbrenneret) oder Ziegelei, einerlei ob dieselbe mit fabrikmäßigem Betrieb ftatt« seinen Arbeitern Unterkunftsräume überlaßt, ist verpflichtet, die nachstehenden Vorschriften zu beobachten c o .E»«forderu»ge« im «llgemeirre». p .Die Räume, welche Arbeitern zum Wohnen oder zum TOh ;inLapCin^ffmÜffcI\^U6tei4enben Schutz gegen alle schädlichen Wttterungseinflüsse gewähren. Für Arbeiter, welche nur während der wärmeren Jahreszeit — %?r 1C4 Reklamationen läuft, welche gegen die Erhebung der Umlagen überhaupt gerichtet find. ? J ' 6 / von welchem Tage ab auch die vierwöchige Frist zum Vorbringen von Gießen, den 21. April 1897. Großherzogliches Kreisamt Gießen. _________________________________________ v. Gag ern. Umlagen auf d,S gelammte Communal Steuer-Capital der OrtSeinwohner und Forenfen Ausschlag Beitrag auf 1 Jt Normal- Steuer- Capital Erheb.-Ziele 1 Albach...... JL 600 5 970 2 Allendorf a d. Lahn . . 5650 38,774 S Allendorf a. d. Lda. . . 5500 15,531 4 Allertshausen . . 2200 50,604 5 Alten-Buseck.... 8400 24 583 6 Annerod...... BellerSheim .... 3000 23 549 7 9000 28 077 8 Beltershain..... 3500 45 796 9 Bergheim(Felbgemarkung) — — 10 Bersrod...... — — 11 Bettenhausen..... 3000 18,996 12 Beuern...... 4000 16.026 13 Birklar...... 5090 28,918 14 Burkhardsfelden . . . 6000 45,990 15 Climbach...... 800 23,021 16 Daubringkn ...... Dors-Gill...... 3200 34 480 17 6000 57,024 18 Eberstadt...... 5300 23 174 19 Ettingshausen .... Feldhetm (Feldgemarkung) 2000 11247 20 21 Garbenteich..... 4500 34,940 22 Geilshausen..... 6300 51128 •23 Göbelnrod..... 2500 41,579 24 Großen-Buseck .... 6000 11,129 25 Großen-Linden .... 20000 25 959 26 Grünberg...... 28000 28 273 27 Grüningen..... 7200 32,926 28 Harbach...... 3270 31,489 29 Hattenrod...... — — 30 Hausen...... 3600 38 190 31 Heuchelheim..... 18000 38,357 32 Holzheim...... 8500 27,360 83 Hungen...... 10000 14,140 34 Inheiden...... 5200 39,355 35 Keffelbach...... 4400 44 143 36 Klein-Linden..... 9000 45,960 37 Langd ....... 5000 24,109 38 Lang-Göns..... 11700 19,965 39 Langsdorf, w . . . . 1500 3,677 40 Lauter....... 4100 35.584 41 Leihgestern..... 9000 20,781 42 Lich........ Vorstehende Hebe 16040 rsicht 13,742 wird hier 43 Lindenstruth..... Ji. 3400 60,992 44 Lollar ....... 10000 21,724 45 Londors .... 11000 38 909 46 Lumda...... 4700 47,361 47 Mainzlar...... 1200 8,228 48 Münster...... 3000 31,162 49 Muschenheim .... 3400 16.770 50 Nteder-Bessingen . . . 2200 18 327 51 Nonnenroth..... Obbornhofen..... 2300 25 639 52 6000 25,866 53 Ober-Besfingen .... 2820 22 763 54 Ober-Hörgern .... 4300 22,674 55 Ober-Steinberg (Feld- gemarkung) .... — _ 56 Odenhausm..... 2400 34,648 57 Oppenrod...... 1100 14,994 58 Queckborn..... 6300 32.857 59 Rabertshausen .... 2500 36,744 60 Reinhardshatn .... 3420 34 831 61 Reiskirchen..... 3500 21,974 62 Rodheim...... 3800 37,146 63 Rödgen..... 7250 53 717 64 RöthgeS...... 2800 37,787 65 RüddingShausen . . . 7300 51,596 66 Ruttershausen .... 1000 9 759 67 Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wirberg 5000 49,932 68 Stangenrod..... 3200 52 313 69 Staufenberg..... 70 Steinbach...... 5000 20 392 71 Steinheim..... 2000 12,553 72 Stockhausen..... 2450 50,189 73 Trais-Horloff . . . 5700 31,146 74 Treis a. d. Lda . . . 7440 27,311 75 Trohe..... 1700 59,478 76 Utphe ....... 500 2.826 77 Willingen ...... 4000 18,224 78 Watzenborn mit Steinberg 13000 42'670 79 Weickartshain .... 2800 40 869 80 Weitertzhain..... 3600 31J23 81 Wieseck..... 21000 38,617 82 Winnerod...... 900 18,566 von III. Wenn für die Beschäftigung von jungen Leuten oder Arbeiteriuueu von den unter II uachgelafseueu Abweichungen auch nur zum Theil Gebrauch gemacht wird, finden die auf die Pausen bezüglichen Bestimmungen der §§ 136 Absatz 1 und 137 Absatz 3, sowie die Bestimmungen de- § 138 Absatz 2 der Gewerbeordnung mit folgenden Maßgaben Anwendung: 1) Zwischen den Arbeitsstunden muß den jungen Leuten und den Arbeiterinnen Bormittag-, gegen Mittag und Nachmittag- je eine Pause gewährt werden. Die Beschäftigung muß jedeSmal nach längsten- vier Stunden durch eine Pause unterbrochen werden. Die Dauer der Mittagspause muß mindestens eine Stunde, die der Übrigen Pausen mindestens je eine halbe Stunde betragen. 2) Der Arbeitgeber har dafür zu sorgen, daß au einer in die Augen fallenden Stelle der Arbeitsstätte eine Tabelle auSgebängt ist, in welche übereinstimmend mit den nach § 138 der Gewerbeordnung der Orts- Polizeibehörde gemachten Angaben die Zeitabschnitte einzutragen find, während deren die jungen Leute und die Arbeiterinnen der Regel nach beschäftigt werden sollen. Daneben brauchen in dem nach § 138 Absatz 2 der Gewerbeordnung an der Arbeitsstätte auSzuhängeaden Verzeichniß der jugendlichen z 20. Diese Pottzeiverordnung, mit Ausnahme der Bestimmungen in $ B, tritt mit dem L April d. 3-, die Bestimmung« de» $ 8 tret« erst am 1. Zult 1894 in Kraft. «ießen, d« 12. März 1894. Sroßherjogltche« Lretsaml Gieß«. v. Sagern. Bekanntmachung, betreffend: die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien. Auf Grund deS § 139 a de- Gesetze-, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 1. Juni 1891 (Reichs Gesetzblatt S. 261) hat der BundeSrath nachstehende Bestimmungen, betreffend die Beschäftigung von Arbeiteriouen und jugendlichen Arbeitern in Ztgeleien, erlaffen: I. Die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlicheu Arbeitern io Ziegeleien unterliegt folgenden Beschränkungen: Arbeiterinnen und jagendliche Arbeiter dürfen zur Gewinnung und zum Transport der Rohmaterialien, sowie zu Arbeiten in den Oefen und zum Befeuern der Oefen, Arbeiterinnen auch zur Handformerei (Streichen oder Schlagen) der Ziegelsteine mit Ausnahme der Dachziegel (Dachpfannen) und der BimSsandsteine (Schwemmsteine) nicht verwendet werden. n. In Ziegeleien, in denen das Formen der Ziegelsteine auf die Zett von Mitte März bi« Mitte November beschränkt ist, find bet der Beschäftigung von jungen Leuten zwischen vierzehn und sechszehn Jahren und von Arbeiterinnen Abweichungen von den Borschrtsten der §§ 135 Absatz 3, 136 Absatz 1, Satz 1, 137 Absatz 1 und 2 der Gewerbe- ordnung unter Beobachtung der nachfolgenden Bestimmungen zulässig : 1) Die Beschäftigung darf an keinem Tage länger alS zwölf Stunden dauern. 2) Innerhalb einer Woche darf die Gesammtdauer der Beschäftigung sechsundsechzig Stunden nicht überschreiten. 3) Die Arbeitsstunden dürfen nicht vor viereinhalb Uhr Morgens beginnen und nicht über neun Uhr Abeud- htnauS dauern. wollene, hinreichend wurme Decke (Kolter) von mindest«- 1,75 Weier Sänge aub 1,25 Meter Breitezu oerabreichm. Der Inhalt der Strobiäcke und Kiff« ist alle 2 Monate zu erneuern- die Säcke und Kiffen jelbst find nach Bedarf, mindesten« aber von zwei zu zwei Monaten zu reinigen. Durchnahte Strohmatratzen und Kiffen muffen alle sechs Monate gereinigt werd« und ist hierbei gleichzeitig deren Inhalt zu erneuern. Die wollenen Decken find gleichfalls alle 6 Wochen entsprechend zu reinig« bezw. zu walken. „ . . ... Jedem neu «intretmden Arbeiter ist ein neuer oder frisch gereinigter Strohsack nebst Kiffen, bezw. eine neue oder frisch gereinigte und gefüllte Matratze nebst Kiffen zu verabfolgen. S 8. In den Schlafräumen muß für jedm Arbeiter ein Trink- gesäß und mindesten« für je 2 Arbeiter 1 Tisch mit WafchgefSß und ein Wafferbehälter vorhanden sein. Außerdem muß jedem Arbeiter wöchentlich ein reines Handtuch verabfolgt werden. $ 9. DaS Reinigen und Trocknen von Wäsche in Schlaf- rlum« ist nicht zu dulden. Heizrmg tmb Beleuchtung. $ 10. Werden in den Betrieben Arbeiter auch während der kälteren Jahreszeit — von Anfang October btS Ende März — beschäftigt, fo ist für entsprechende Erwärmung und Beleuchtung der Wohnungsräume Sorge zu trag«. Kochgelaffe und DorrathSräume. $ 11. Denjenigen Arbeitern, für bet« Verköstigung nicht in anbtrer Weise gesorgt ist, ist in einem genüqenben Raume mit ben erforderlichen Kochgefäß« Gelegenheit zur Selbstbereitung von Speisen uub Getränken zu geben. Der Arbeitgeber hat bas nöthige Feuerungsmaterial zum Selbstkostenpreis abzugeben. Zum Ausbewahren von Rahrungsvorräthen ist ein besonderer Raum zu überlassen. Das Kochen in den Schlafräumen, sowie das Aufbewahren von Nahrungs- vorräth« in dm letzteren ist untersagt. Wafferbezug. S 12. Den Arbeitern ist der Bezug von gutem, gesundem Trtnkwaffer au8 Brunn« mit ordnungsmäßiger Pumpenvorrichtung zu ermöglichen. Ist ein Brunnen auf der Betriebsstätte selbst nicht vorhanden, so soll die Entfernung der Bezugsstelle nicht über 300 Meter betragen. Abort«. S 13. Auf jeder Betriebsstätte muß ein Abtritt vorhanden sein. Befind« sich auf der Betriebsstätte weibliche Personen, so ist für solche ein besonderer Abtritt zu stellen. S 14. Die Abtrtttsgruben sind nach Vorschrift der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 und der Ausführungsverordnung vom 1. Februar 1882, soweit es angängig ist, nördlich oder östlich von den Wohngebäuden herzurichten und in Sohle und Wand wafferdicht aufzumauern. Die Entfernung dieser Gruben von den Wohn- und Schlafräumen, sowie von etwa vorhandenen Brunnen muß mindestens 8 Meter betragen. Ausnahmen hiervon können aus besonderen Gründen durch die Localpoltzei-Verwaltungsbehörde (KreiSamt) gestattet werden. Die Gruben müssen nach Bedarf, mindestens aber vierteljährlich, gänzlich entleert und auf etwaige Anordnung der Local- Polizeibehörde desinficirt werden. «ltrfieechlerhaltrrrrg der Ordnung und Sittlichkeit. S 15. Der BetrtebSunternehmer ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung, Reinlichkeit und Sittlichkeit unter den von ihm beschäftigten Arbeitern verpflichtet. Wenn er nicht in Person auf der Betriebsstätte wohnt, hat er zu diesem Behufe einen zuverläffigen Aufseher zu bestellen. Anffeckende Krankheiten. $ 16. Der Arbeitgeber darf keinen Arbeiter annehmen, welcher ersichtlich an einer ansteckenden Krankheit, z. B. Krähe usw., leidet. Erkrankt eine zur Arbeit bereits angenommene Person an einer derartigen Krankheit, so ist dieselbe sofort von den übrigen Arbeitern zu isoltren und ungesäumt der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten. Verbot de» vranntweinau-schank». $ 17. Jeder Ausschank von Branntwein auf der Betriebsstätte durch den Unternehmer, oder mit besten Erlaubniß durch Andere, ist untersagt. Vekauutgade der Polizeiverorduung a« die Arbeiter. S 18. Diese Polizetverordnung ist auf einer allgemein zugänglich« Stelle in jeder Betriebsstätte, der in S 1 erwähnten Art und, wo mehrere Wohnräume vorhanden sind, in einem jeden derselben anzuschlagen, auch jedem neu eintretend« Arbeiter besonders bekannt zu mach«, was durch NamenSunterschrift derselben in einem dazu bestimmten Buche zu bescheinigen ist. Für die Befolgung der Vorschrift« derselben ist der Betriebsunternehmer, eventuell der von ihm bestellte Aufseher verantwortlich. Strafbeffimmuuge«. S 19. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung bezw. Ntchtbesolgung derselben werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark ober entsprechender Haft bestraft. Feuilleton. Der Hunderttausendstr. Von Hans Krieg. (Schluß.) Ach, eS war nicht beim kleinen Schwips geblieben,- es war viel, viel mehr herauSgekommen. AIS Herr Kircher am nächsten Tage aufgestanden war und seine Glieder mühsam auf dem Sopha gesammelt hatte, besaß er ausschließlich daS Gefühl vollkommenen Unbewußt- seins. DaS Wort Kater, reichte gar nicht zur Bezeichnung feine- Zustandes aus, eS war schon mehr ein völlig ausgewachsener Königstiger. Er suchte feine Gedanken zu ordnen und sich die Ereigniffe deS gestrigen Tages inS Gedächtniß zurückzurufen. Aber da» war eS ja, daS kannte er von feinen jungen Jahren her, wo er auch ab und zu über die Stränge gehauen, — von einem gewiffen Zeitpunkt oder Zustand an schnitt eS ab, ganz und gar, und dahinter herrschte räthfelvolle Finsterniß. Wie weit reichte denn sein Rück- erinnerungSvermögen für gestern? Wie? Sollte er wirklich feinem Nachbar zur Linken hundert Mark für die siebente Tochter einer unbemittelten Wittwe versprochen haben? Entsetzlich, aber möglich war eS schon, denn wenn er zu tief in- GlaS geguckt hatte, regte sich in ihm die ursprüngliche freigiebige Ader, deren Wollen er im prosaischen Kampfe umß Dasein unterdrückt hatte. Wenn er wirklich diese eine Dummheit gemacht, so war anzunehmeu, daß ihr noch allerlei andere gefolgt waren. Stöhnend fuhr er an seine hämmernde Schläfe. Da klopfte e» und die Haushälterin trat mit dem Morgenkaffee und der Morgenpost herein. Eine Anzahl Briefe von unbekannter Hand. Eine Ahnung von fürchterlichen Dingen durchzuckte ihn und mit zitternder Hand öffnete er die Briefe. • Wir stehen schon auf so vertrautem Fuße mit Herrn Kircher, daß wir ihm über die Schulter gucken können, ohne eine allzu große JndiScretion zu begehen. Da stand denn zu lesen: Geehrtester Herr! Rosalie Nebeding, die siebente Tochter der unversorgten Wittwe, ist außer sich über Ihr wahrhaft edelmüthigeS Ju- tereffe und wünscht Ihre Bekanntschaft zu machen. Ich kann dieselbe anstandslos vermitteln und wir können uns vielleicht heute Abend um 9 Uhr im Restaurant Bolz en petit comiU treffen. Die Sache wird Sie wahrscheinlich noch mehrere Scheine kosten, aber darauf kommt eS Ihnen ja nicht an. Unverbrüchliche DiScretion meinerseits selbstverständlich. Stets Ihr ergebenster Ronten in Firma Roß u. Lo. Freund, Freund! Du Retter auS der Noth, fixer Kerl Du. Ich nehme die 300 Mark Vorschuß, die Du mir gestern so großwüthig augeboten, mit Dank an. Ich fitze wie auf feurigen Sohlen, ob auch die Bank Deine Anweisung einem Unbekannten gegenüber houorirt. — Eben kommt daS Kameel von Diener zurück und legt mir drei Hundertmarkscheine auf den Tisch. Ich hole Dich zu einem capitalen Katerfrühstück ab und kann dabei die Formalien erledigen. Du bist natürlich mein Gast, keine Widerrede! DaS ist Ehrensache, und im Ehren- punkt bin ich etwa- kitzlich. Bis dahin feurigen, geflügelten Dank. Dein v. Schreckhausen, Lieutenant der Reserve. Sehr geehrter Herr! 6« wird natürlich nicht ganz leicht sei«, den Club Stroit-Virre von der Rothwendigkeit zu überzeugen, daß der Arbeiter die Arbeitszeit und die Pausen hiufichtlich der jungen Leute nicht angegeben zu werden. Aenderungen in dem regelmäßigen Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Pausen find innerhalb der oben unter TI bezeichneten Grenzen ohne vorherige Anzeige an die OrtSpolizeibehörde gestattet, wenn sie durch WitterungSverhältniffe erforderlich werden. Jedoch müffen an jedem Tage, an welchem Aenderungen erfolgt find, in die Tabelle Beginn und Ende der Zeitabschnitte, wahrend deren die jungen Leute und die Arbeiterinnen an diesem Tage beschäftigt worden find, sowie die Gesammtdauer der auf diesen Tag fallenden Arbeitszeit eingetragen werben. Die Tabelle muß über diejenigen Tage der letzten zwei Wochen, an welchen Aenderungen erfolgt siod, Auskunft geben. Der Namen Desjenigen, welcher die Eintragungen bewi'.kr hat, muß auS der Tabelle zu ersehen sein. 3) An der Arbeitsstätte muß neben der nach § 138 Absatz 2 der Gewerbeordnung anSzuhängenden Tafel eine zweite Tafel auSgehängt werden, welrde in deutlicher Schrift die Bestimmungen unter I, II HI. wiedergiebt. IV. Die Bestimmungen unter I treten am 1. Januar 1894. die Bestimmungen unter II und BEI mit dem Tage ter Verkündung in Kraft. Sämmtliche Bestimmungen haben bis zum 1. Januar 1898 Gültigkeit. Berlin, den 27. April 1893. Der Stellvertreter des Reichskanzlers, gez. von Boetticher. Verstsche» Leich. Berlin, 21. April. Die „Berliner Eorresp." schreibt: Nachdem die Grundzüge über die Umgestaltung der Medi- cinalbehörden nach sorgfältigen Vorarbeiten in der Medicinal- abtheilung des CultusministeriumS fertiggestellt find, beab- fichtigt der Minister der Medicinalangelegenheiten Dr. Bosse, diese Grundzitge, bevor fie mit den anderen beteiligten Ressorts berathen und in die Form eines Gesetzentwurfes gekleidet werden, in einer freien Commission von Parlamen- tariern, VerwaltungSbeamten und medicinischen Fachve: ständigen zur Erörterung zu stellen. Die Berathungeu der Commission werden, wie bereits mitgetheilt, am 3. Mai b. Js. beginnen und unter dem Vorsitz des MinisterialdirectorS Dr. v. Bartsch in dem Geschäftsgebäude deS EultuSmm.fte- riumS stattfinden. Den Conferenzmttgliedern sind fchon vorher zugleich mit den Grundzügen mehrere hierauf bezügliche Denkschriften zugänglich gemacht worden, welche folgende technische und verwaltungsrechtliche Einzelfragen behandeln: 1. Da» Verhältniß der Staatsverwaltung zur Selbstverwaltung auf dem Gebiete des MebicinalwefenS, 2. Die Bereitstellung öffentlicher Untersuchungsanstalten für die Zwecke des Gesundheitswesens. 3. Die Abtrennung der gericht-ärztlichen Thätigkeit von dem Phyfikate. 4. Die Umgestaltung deS PhyfikatS. Man darf hoffen, daß auf diesem Wege die Be- raihungen zu einem ersprießlichen Ergebnisse führen und mit dazu beitragen werden, die auf dem Gebiete deS Medicinal- wesens geplante Neuordnung fördern zu helfen, wenn die Beratungen auch zunächst nur einen informatorischen Cha- racter haben. Lobleuz, 21. April- Unter den zahlreichen Beileidsbezeugungen, die der Familie des verstorbenen Oeneral- superintendenten Baur zugegangen sind, u. A. von der Königin von Rumänien; der Großherzogin von Baden, ist besonders heroorzuheben daS folgende Telegramm des Kaisers: „Ich habe mit schmerzlichem Bedauern die Meldung von dem Hinscheiden JhreS Gemahls erhalten und spreche herrliche Tafelaufsatz, den Sie gewonnen, seine Junggesellentafel schmücken muß. Da Sie aber mit Ihrem edelmüthigen Entschluß die Absicht verbanden, unserem Club durch Ihre Mitgliedschaft eine besondere Ehre zu erweisen, fo trete ich mit meiner Person dafür ein, daß Sie in der Ballotage einstimmig gewählt werden, wodurch Ihnen ja unser Club zur zweiten Heiwath wird, und in diesem Sinne bleibt dann auch der Tafelaufsatz Ihr Eigeuthum, daS Sie mit gleich' gesinnten Freunden theilen. In vorzüglicher Hochachtung Schmidt-Werber, Schriftwart des Clubs Bavoir-Vivre Euer Hochwohlgeboren beehre ich mich in einer etwa- peinlichen Angelegenheit eine kurze Notiz zuznschicken. Ich habe in Ihnen, leider allm spät, den Herrn erkannt, der im Restaurant Schneider unserer Berathung wegen de- hunderttausendsten BilletS beiwohnte- zudem haben Sie gestern unvorsichtig genug tofl Ihrer Anwesenheit im besagten Locale gesprochen. Daß Sie sich den Backenbart haben abnehmen kiffen, spricht ebenfalls gegen Sie und Ihr Schnarchen beweist nicht» mehr für Sie. Ich möchte einen öffentlichen Scandal ver- meiden, halte es aber für richtig, daß Sie den ungefähren Werth des Tafelaufsatzes an die Armen zahlen. Dir beigefügte Anweisung auf 150 Mark brauchen Sie nur z- unterschreiben und die Sache ist erledigt. Mit der Hochachtung, die Ihnen zukommt Hamm, An-schußmitglied. Ein qualvolles «echzeu entrang sich feiner Brust ae> mit eine« Wuthschrei schlenderte er die Briefschaften auf den Baden. •• $et 3 non Fawil" «...fff'1 h“„lt Darnach erhalt oder Seewehri auf verlas BtMiM fc gilt beglich Mt -der Die W i diese Cetlpätun den landwirthi Erscheinung le! Mung oft »ei cher. So tr Meer nach bei °°ge« Stillstan die kkirschbäume welchen und bot T0Tm8 ersichtli Gegend «in recht späte» M im Mai h bauwblüthe zu Witterung der "rweg dal M riner solche *iltr lirel. *7 ” al««i ^s--erksanikeit ( Jde« A ft** Sä h« steig jh ? W Qt 2 Strip ®ttben, Srr !'LL?: *■' i; «ri *ä; 71 Navkll Dr». t’*t’ i«t, aui ' b" "«t § 138 ^hangradea Lasel °"rden, welte |n n8en unter I, fl 1 l-^vvar 1894, Tage ier «er. iBm 1- Januar Kanzlers. llorresp." schreib,: Haltung der Medi. N tu der Medici ggchellt find, bet gelten Dr. vossi, ttn behelligten Ais. Gesetzentwürfe- gi< Ion Don $arlam(n- inlfin ^ajonftin» fangen ier dorn' ttn 3. Kat d. Ji. Wstertatdtrectori deS dultuiainifte» n sind scholl voiher us bezügliche Denk« folgende technische ehandelo: 1. Dal Ibstverwaltnug aus Die Sertilfteflimg t BtDtdt btt tu ,x > ^«gchalmg bd »kse« Wtge die 8c illisse Wren und mit ibitte deS Medickal- zu Helsen, wttm Mt insorwatortschta G^1 zahlreichen »dltW- itrfiorbtnen Inb, u. L M Irr Odin von 8M W ^tlegion® dtl tautm dit WM erhalten nnb W it 3t“« (h.Ä „IN Stob durch J s** i0Ä «. in btt «allo, - ihnen ja * m Sinnt bltibt «; ' baS Sit wit # i- 3«"'"' gj,# A,'-' ÄrJ «'ä !»■» **•?,»* * aß vte Die* --- Ai< braucht Js# Ihnen zu dieser schweren Heimsuchung mein herzliches Beileid auS. Ich werde dem Verewigten und seinen großen Der- dieusten um da» kirchliche Leben, wie in der ReichShaupt» stadt, so in der Rheinprovinz, stet» ein dankbares Gedenken bewahren. Möge Gott der Herr, der den Entschlaseuen so vielen zum Segen gesetzt hat, seinen Hinterbliebenen reichen Trost spenden." Localer and Provinzieller. •iefien, den 21. April. ♦♦ Der Anhalt deS Gesetzes, betr. die Unterstützung von Familien der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften, ist anscheinend tu den betheiligten Kreisen noch immer nicht genügend bekannt. Verschiedene Behörden sehen stch deshalb neuerdings veranlaßt, die Hauptbestim« mungen dieses Gesetzes zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Darnach erhalten die Familien der aus Reserve, Landwehr ober Seewehr zu FriedenSübungen einberufenen Mannschaften auf Verlangen öffentliche Unterstützung. Die Frage der Bedürftigkeit kommt dabei nicht in Betracht. DaS Gleiche gilt bezüglich der Familien der au» der Ersatzreserve für Me zweite oder dritte Uebuug einberufenen Mannschaften. Die Höhe der Unterstützung richtet stch nach dem für den Aufenthaltsort des Einberufenen festgesetzten ortsüblichen Tageioha für erwachsene männliche Arbeiter. Anträge auf Unterstützung sind von den Einberufenen selbst ober von deren Ehefrauen usw. in den Städten bei den Magistraten, auf dem platten Lande bei den Guts- und Gemeindevorständen de» Aufenthaltsorte» anzumelden. Kinder über 15 Jahre, sowie Verwandte in aufstetgender Liuie und Geschwister de» Einberufenen find nur dann berechtigt, Anspruch auf Unterstützung zu erheben, wenn sie von dem Einberufenen schon vor dessen Dienstetntritt unterhalten wurden oder wenn ein UuterftützungSbedürsniß nach erfolgtem Diensteiutrilt entsteht. Entfernte Verwandte, geschiedene Ehefrauen haben überhaupt keinen Anspruch auf Unterstützung. Srünberg, 19. April. Der „Darmst. Ztg." wird von hier geschrieben: Schon lange ist eS der Wunsch der Bevölkerung hiesiger Stadt und Umgegend, daß in dem Bezirk ein Krankenhaus errichtet werde. In einer der letzten Hauptversammlungen de» Sparkaffevereins Grünberg kam die Frage bereits zur Besprechung, und die Versammlung stand der Au- geleg'Nheit sehr sympathisch gegenüber, doch wurde ein endgültiger Beschluß noch nicht gefaßt. Dem Vernehmen nach beabsichtigt nunmehr Herr Dr. Wagner zu Londorf, der vor längerer Zett eine Reihe von Jahren hier die ärztliche Praxis ausgeübt hat, sich wiederum hier uiederzulaffen und ein Privatkrankenhaus in unsrer Stadt zu errichten. Mit einem hiesigen Grundbesitzer soll genannter Herr bereit» wegen Erwerbung eines Bauplatzes au der Londorfer Straße in Unterhandlung stehen. In der Stadt bringt man dem Project rege» Jntereffe entgegen. § Au» dem Kreise Alsfeld, 21. Anril. Während im vorigen Frühjahre der Hafer schon Ende März grün im Felde stand, ist er gegenwärtig noch nicht ges8et. Um volle vier Wochen ist demnach die diesjährige Frühjahrsbestellung hinter der vorjährigen zurück. Das regnerische Wetter der Ostertage hat diese dem Landwtrth unliebsame Verzögerung abermals verstärkt. Dessenungeachtet darf aber diese Verspätung keinesfalls als ein ungünstiges Moment für den landwtrthschaftlichen Betrieb, angesehen werden. Die Erscheinung lehrt, daß solche Jahrgänge mit verspäteter Aus- Hellung oft weit bessere Ergebnisse lieferten, als solche mit früher. So trat im vorigen Frühjahre kaltes und trockene- Wetter nach der Frühjahrssaat ein, welches diese zu wochen- lnugem Stillstände zwang. Bereits im März blühten damals die Ktrfchbäume, gegenwärtig stecken die Blüthen noch in den Kelchen und doch gab es im vorigen Jahre nicht viel Obst, woraus ersichtlich, daß auch eine zu frühe Obftblüthe für nufere Gegend nicht von Nutzen ist. Wohl aber ist es oft ein recht spätes Blühen, wie es gegenwärtig der Fall ist. Erft im Mat haben wir diesmal die volle Pracht der Obst- baumblüthe zu erwarten. Wäre der Verlauf der seitherigen Witterung der Ausstellung günstiger gewesen, dann hätte vorweg daS Maß der Niederschläge geringer sein müssen. Bei einer solchen Reduction hätte aber schwerlich der GraS« und Kleebestand diesen vortrefflichen Ansatz wie zur Zeit nehmen können, ebenso die Wintersaat. Futter und Stroh sind aber gerade die Factoren, die seit dem NothstaodSjahre und hauptsächlich auch im letzten Winter viel zu vicl mangeln. Ein gutes Futter- und Strohergebniß thut deshalb dem Land- wirth am allernöthigften und die Aussichten hierzu gehören zu den besten. Wer den landwtrthschaftlichen Zweigen seine Aufmerksamkeit widmet, der kann von dem Hauptfactor, von dem deren Gedeihen in erster Linie abhängt, dem Himmel, d. h. hier dem Wetter, füglich nicht absehen. Ein geradezu Auffallendes Eintreffen der Falb'schen Voraussagungen bezüglich der Wetterlage läßt sich tu diesem Jahre feststellen, so u. a. der Lharacter des Wetters auf Ostern und so der Eintritt besseren und wärmeren Wetter» vom heutigen ab. Man mag im Laien- ober Gelehrtenkretse immer welcher Ansicht sein, der beste Beweis für die Wahrheit einer Theorie bleibt doch stets ihre Bestätigung durch die Wirklichkeit. Diese Hot die Fald'sche in dem Verlauf der Wetterlage bi» heute, für dieses Jahr angenommen, glänzend gefunden. △ Mainz. 21. April. Die Behufs Errichtung eines städtischen ElectricitätSwerkes in hiesiger Stadt von der Stadtverorbneten-Versammlung gewählte Special- tommisfion hat sich in ihrer gestrigen Sitzung definitiv für die Anlage eines solchen Werkes entschlossen, und zwar soll d'aSselbe auf der Grundlage der Bedingungen errichtet werden, bie Hofrath Dr. Rittler in Darmstadt vor Jahresfrist i« Auftrag der Stadt entworfen hat. Es werden jetzt seitens bar städtischen Verwaltung eine Reihe leistungsfähiger Firmen pur engeren Submission eingeladen und wird sich alsdann rmf Grund der eingehenden Offerten die StadtverordnetenVersammlung noch darüber zu entscheiden haben, ob ein centrales ElectricitätSwerk hier errichtet werden soll. — Die Eisendahnblrectmn Mainz hat auf den Bahnhöfen deS diesseitigen Direct'ouSbezirkS den Verkauf der von Maximilian Harten herausgegebenen Zeitschrift „Zukunft" untersagt. In einem Theil der hiesigen Presse wird die Maßregel scharf verurtheilt. Die frühere Bahuverwaltung hatte sich nie um derartige Dinge gekümmert. — Der hiesige Ruderverein veranstaltet am 2.Mai uächsthin große Festlichkeiten. Anlaß dazu ist die Vollendung eines neuen, großartigen, mit RestaurationS- und Tanzräumen verbundenen Boot- und Gesell- schaftshauseS. DaS neue HauS ist unmittelbar am Fuß der Terrasse der „Neuen Anlage" gelegen. Mainz, 21. April. Ein Opfer jugendlichen Leichtsinns wurde am ersten Ostertag der 20jährige Schlosser Mathias Matt mann. Er hatte trotz deS stürmischen Wetters mit seinen Eollegen Brand von Mainz und Kirstein von Bingen mittelst eines kleinen Segelbootes, eines sogen. „Seelenverkäufers", eine Parthie bis nach Weisenau unternommen und die kleine Gesellschaft wollte, nachdem sie sich dort etwas, restaurirt hatte, gegen 3 Uhr auf demselben Wege wieder nach Mainz zurückkehren. Kaum indessen bis zur Mitte des Stromes gelangt, wurde das Fahrzeug durch den orkanartigen Sturm derart ins Schwanken gebracht, daß man versuchen mußte, das Segel einzuziehen. Da dies Mattmaun nicht gelang, verließ der vorher am Steuer befindliche Brand seinen Posten, um Mattmann zu helfen. Hierdurch war der Nachen den hochgehenden Wellen ganz preisgegeben, er drehte sich einige Male im Kreise und schlug gegenüber dem Weisenauer Badehausplatze um, seine drei Insassen ins Wasser schleudernd. Brand und Kirstein konnten sich noch an dem umgestürzten Fahrzeuge anklammern, während Mattmann vergeblich versuchte, dasselbe zu erreichen. Der Vorfall war sowohl vom Lande auS, als von dem von GlnShrlm kommenden Localdampfboote bemerkt worden, und Schiffer Michael Anstatt von Weisenau, sowie die Besitzer deS Localdampfbootes, die Sch ffer Reinheimer und Laubenheimer von GinSheim, eilten mit Nachen zu Hilfe. Ersterem gelang eS, Kirstein zu retten und letztere brachten Brand an Bord ihres Dampfers. Matt- mann aber, welcher noch mit den Wellen kämpfte, versank vor ihren Augen und ist ertrunken. Die beiden Geretteten wurden nach Weisenau bezw. nach Mainz gebracht- sie find schwer erkrankt, Mattmann ist noch nicht geläudet. Der Verunglückte war der zweite Sohn einer mit sechs Kindern gesegneten, in der Himmelgasse 15 wohnenden Wittwe, deren Mann vor noch nicht langer Zeit nach unsäglichen Leiden gestorben ist. Mathias war die einzige Stütze seiner Mutter. A Mainz, 22. April. Der zwischen dem Leipziger Buchdruckerverband und dem dortigen Gewerkschaftskartell wegen Ausschluß der vom Buchdruckerverband gewählten Dele> gtrten an den Beratungen des Kartells vor einiger Zeit ausgebrocheue Streit beschäftigte gestern daS hiesige Gewerkschaftskartell, das in Folge des Conflictes vor die Alternative gestellt war, sich für ober gegen den Buchdruckerverband zu erklären. Bei der gestrigen Berathung waren von 24 Gewerkschaften 21 durch Delegiere vertreten und wurde von sämmtlichen Rednern das Vorgehen des Leipziger Kartells verurtheilt und die Buchdruckervrganisativn als gleich' werthig mit denen der übrigen Gewerkschaften anerkannt. Eine einstimmig angenommene Resolution spricht sich gegen das Verhalten deS Leipziger Kartells aus und erkennt an, daß der Verband der deutschen Buchdrucker auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehe und daß cs für die Arbeiterorganisation nur von Vortheil fei, wenn sie es dahin bringe, bei der Vereinbarung von Lohn- und Arbeitsverhältnissen als gleichberechtigt anerkannt zu werden. — Auf dem Gebier der Rheinischen Brauerei in Weisenau, auf welchem gegenwärtig im Interesse der Wasserversorgung von Mainz Bohrversuche gemacht werden, ereignete sich heute Vormittag ein schreckliches Unglück. DaS Pneumatic- rohr der Bohrmaschine platzte nämlich und erstickten infolge des colossalen Luftdruckes drei in dem Schacht beschäftigte Arbeiter der Unternehmerfirma Bopp & Reuter in Mannheim. Ein Verschulden soll Niemand an dem Unfall haben. Die verunglückten Arbeiter find die Taglöhner Jakob Lieser aus Finkenbach, Gottlieb Buse auS Säkkingen und der Zimmermann Heinrich AlleSbach ans Meckesheim. Alle drei find verheirathet. Verarschte». • Frankfurt a. M., 21. April. Der hiesige Zoologische Garten hat dieser Tage ein höchst sonderbar gestaltetes Un- gethüm erworben, einen Ameisenbären, der em würdiges Seltenstück zu dem kürzlich angekauften australischen Ameisenigel abgibt. Die Verhältnisse von Kopf, Rumpf und Schweif find so eigenthümlich, daß eine Beschreibung kein klares Bild geben kann. DaS Thier stammt auS Paraguay, wo eS die Termitennester aufsucht und durch einen Schlag seiner finger- langen Krallen öffnet. Wenn bann die Ameisen durcheinander zu laufen beginnen, hängt es seine fast Va Meter lange klebrige Zunge in den Haufen und schlürft die Jnsecten hinunter. Die Indianer thnn ihm nichts zu leide, da eS ganz friedlich ist, obwohl eß, verwundet (nach Brehm) einen starken Mann zu umklammern und niederzuwerfen vermag. Nur der europäische Jäger verfolgt es und in bewohnten Gegenden ist eS schon zur Seltenheit geworden. — Besonders reich waren die letzten Sendungen an Seethieren, aber auch die Vogelsammlung hat einen schönen Zuwachs an zwei Glanzfasanen erhalten. Das Männchen hat noch schönere Metallfarben als der Pfau und ist unstreitig nächst diesem der schönste Bogel der Erde. +* Haua«, 21. April. Anschließend Ihrer Notiz in Nr. 92 d. Bl. betr. den tragischen Vorfall zu Bieber können wir Ihnen mittheileu, daß der 86 Jahre alte Gerberei- I arbeitet Adam Kümmel aus Groß-Welzheim auf freien Fuß gesetzt wurde, weil sicherem Vernehmen nach in Folge der Obduction nun constatirt ist, der Tod de» Milchhändlers Bnrckhardt sei durch einen Herzschlag eingetrete», welche» bie hochgradige Aufregung und der Schreck deS alten ManneS über den Angriff seines Schwiegersohnes verursacht habe. * verli», 20. April. In dem Juwelierladen von Wilke in der Neuen Grünstraße ist ein Einbruch verübt worden. Gestohlen wurden GolSwaaren im Werthe von 12—15,000 Mk. * Wie Liebig'» „Fleischextract" entstaub. Freiherr v. Völderndorff plaudert tn sehr anmuthiger Weise im April- Heft der „Deutschen Revue" nach persövlichen Erinnerungen über baß Haus deS berühmten AgriculturchemikerS JustuS v. Liebig in München. So erzählt er: „OefterS pflegte Herr v. Liebig Beispiele zu erzählen, wie bahnbrechende Entdeckungen langem, hartnäckigen Suchen widerstanden und bann Plötzlich unerwartet dem Forscher in den Schooß fielen. Etwa» derart ist die Geschichte seine» Fleischextracte», durch den der Name des Chemiker» vielleicht populärer wurde, als durch alle», was er sonst geleistet. Es war allerdings schon seit Anfang dieses Jahrhunderts vielfach versucht worden, Fleisch auf ein Minimum einzudampfen und so ein leicht verdauliche» Nahrungsmittel zu schaffen. Allein eß blieb die ganze Sache den Apothekern übertaffen und fand keineswegß allgemeinen Eingang. Da, Mitte der fünfziger Jahre, erkrankte, wie oben bemerkt, die älteste Tochter Liebig'» am Typhus, und in ihrer ReconvaleScenz wollte eß mit der Ernährung nicht recht gehen. Der besorgte Vater war, wie ich mich bet . meinen Besuchen selbst überzeugen konnte, längere Zeit emsig beschäftigt, auf die verschiedenste Art Fleisch zu bearbeiten, sodaß es alles Fette und Schwerverdauliche abgeben müsse und nur das absolut zur Ernährung Taugliche übrig bleibe. Eine» Tages, als ich wieder zu ihm kam, sagte er: „Jetzt glaube ich, habe ich eS," und er ließ mich eine braune Brühe versuchen, die ungefähr so schmeckte, wie jetzt der Fleischextract, wenn er in Wasser aufgelöst wird. So blieb die Sache einige Jahre- eß wurde, soviel ich mich erinnere, in der Hofapotheke, auf besonderen Wunsch für Kinder, Kranke und Schwächliche solcher Extract bereitet, aber nur aus Gefälligkeit. Eine» Abends beim Thee stellte mir Herr v. Liebig einen exotischen, schwarz gebräunten Herrn vor, ich glaube er hieß Gilbert ober dergleichen. Derselbe erzählte von dem Leben und Treiben seiner Heimath Uruguay, über den ungeheuren Viehreichthum, und wie man die Thiere nur der Häute wegen züchte. Mir imponirte besonders eine Geschichte, in der er unß erzählte, wie einfach dort Feldbau und Viehzucht mit einander verbunden werden. Der Besitzer einer ungeheuren Bodenfläche bepflanzt diese mit Mais, dann werden nach und nach Tausende von Rindern durch diese Maisfelder getrieben, woselbst sie alles abfreffen, und wenn sie am Ende der MaiScultur herauskommen und inzwischen zu stattlichen Stieren und Kühen herangewachsen sind, werden sie geschlachtet und ihre Häute nach Europa geschafft. „Nun, und da» Fleisch?" frug ich. „Ja, das kann man nicht alle- essen, daS bleibt eben liegen für die Raubvögel und wilden Thiere." Jetzt rief Herr v. Liebig, dessen Augen immer glänzender geworden waren, plötzlich: „Heureka!" Wir sahen erstaunt auf ihn, aber er sprach nicht weiter. Es war einige Jahre später, ich besuchte meinen Gönner in seinem Arbeitszimmer. Da nahm er ein Porzellantöpfchen vom Fenstersims. „Erinnern Sie sich noch jenes Abends, wo der Südamerikaner zum Thee bei mir war? Ja? Nun sehen Sie, in solchen Töpfchen befindet sich jetzt daß Fleisch, welches ehedem nutzlos zu Grunde ging." Eß war die erste Sendung der in Fratz- BemoS errichteten Fabrik, von der ich einen der jetzt so wohlbekannten Porzellantöpfe tn der Hand hielt." ♦ Stuttgart, 20. April. Am Ostersonntag starb. 69 Jahre alt, der württembergische General v. Haldenwang, der sich besonders in den Kämpfen vor Pari» auszeichnete. — Generalmajor und Generaladjutant v. Bilfinger wurde zum Generallieutenant ernannt. ♦ Karlsruhe, 17. April. Die Submissionsofferten für die Kasernenbauten in Lahr find wieder einmal recht überraschend. Auf sämmtliche Bauarbeiten ohne Planirung und ohne Eisenlieserung war das Höchstgebot 1,660,774 Mk., daß niedrigste Angebot 1,193,073.84 Mk. Die Angebote differiren also um nahezu eine halbe Million Mark. Die Stadt, die die Bauten zu erstellen hat, behält stch zur Prüfung der Einzelberechnungen eine Zuschlagsfrist von vier Wochen vor. Man kann daß nur billigen- denn die gewaltige Differenz in den Angeboten läßt den Schluß zu, daß recht schlecht gerechnet worden ist oder daß die niedrigen Offerten nur auf Kosten der Arbeitslöhne möglich sind. * Zum Schutz bet Vogelnester gegen Katzen ist empfehlenS- werth, um die zu Brutstätten der Vögel auserwählten Bäume in der Höhe von 1 — 1 */« Meter einen Kranz scharfdorniger Zweige zu legen. Dieses Mittel wäre wohl besonders dem Giftlegen deshalb vorzuziehen, weil durch letzteres auch Singvögel, Hühner, Hunde und sonstige HauSthiere leicht gefährdet werden können. _____________________________________________ Citaratu* uufc AsrrM Das erste Quartal 1897 der im Verlaae von Karl Grüninger (Stuttgart) erscheinenden »Retten Mustk-Zeitrrvg* enthält Biographien und Bildnisse der Mitglieder der Kölner Oper und de» Amsterdamer Vocalquartetts. ferner von Hugo Wolf, dem berühmten Liedercompontsten, Dionys Pruckner, Hugo Becker, Johanna Klinkerfuß, Lydia Müller und August Skerle; dann kritische Aufsätze nach Mittherlunaen von H. v. Bülow, W. I. v. Wastelewski, Theodor Billroth, Eduard Hanslick, H. v. d. Pfordten und A. Rubinstein, Humoresken und Novellen von Maria Janitscheck, Armin Friedmann und Günther Bartel, Besprechungen der neuesten Tonwerke, mustkpädagogische Essays über „Tonkunst und Medicin" sowie über „Singen und Sänger" von Nellie Melba, Mitglied der Großen Oper in Varis, Beurtheiluvgen neuer Erscheinungen der Musik- literaiur, Originaltexte für Liedercompontsten, Berichte über Musikzustände in England und in Südbrastlien, ernste und heitere Notizen über das Musikleben der Gegenwart, Ausstellungs - Nachrichten, Räthsel rc. Schließlich 24 Seiten Notenbeilagen, bestehend auS gewählten Klavierstücken von Cyrill Kistler, C. Kammerer, Ernst Heuser, Hugo Reinhold nebst Liedern von Hugo Wolf, C. Wallbach, Jörgen Malling, Ernst Hartenstein und G. Bartel, sowie einem Duo für Klavier und Geige von Karl Kämmerer. Die „Neue Musik- Zeitung" kostet vierteljährlich nur 1 Mk. Probenummern versendet bie Verlagsbuchhandlung von E. Grüninger, Stuttgart, kostenfrei. 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April, nach Zusammenkunft im District Holzapfel- brusch, Vormittags 9 Uhr, aus bin Districten Holzapfeldrusch, Dietzen» kohl, Hainstruth, Hundfiegstanne, Höringsteich, Rinnwege und Steinberg: Stämme: Birke 14 Stück mit 9,88 fm. Derbstangen: Eiche 198 Stück mit 5,24 fm (Wagner- holz zu Längswieden und Deichseln geeignet); Fichte 172 Stück mit 9,26 fm. Scheiter rrn. Buche 59, Birke 2, Eiche 6 1. Kl., 18 2. Kl., Radel 12; Knüppel rm: Buche 227, Eiche 26 1. Kl., 4 2. Kl., Nadel 134 1. Kl., 4 2. Kl., Aspe 4; Reiser rrn: Buche 938, meist Schlag reifer, Birke 2. Eiche 188, Nadel 330; Stöcke rm: Buche 6. Eiche 17, Nadel 22. Die Birken-Stämme im District Steinberg Abtheil. 15, sowie das Holz im District Höringsteich 1 wird nicht vorgezeigt und kommt beim Feuer zum Ausgebot. Steigliebhaber wollen fich dasselbe vorher ansehen. Nähere Auskunft ertheilt auf Verlangen Forstwart Raben au-Londorf. Papiermühle, den 22. April 1897. Frciherrliche Oberförsterei Rabenau. _________ ör er. 4011 Versteigerung. Nächsten Mittwoch, den 28. April, von Vormtttags 10 Uhr ab, kommt auf dem Zimmerplatz des verstorbenen Zimmermeister Fr. Ran zu Kirchberg folgendes zur Versteigerung : ca. 20 Festmeter Eichen- und Fichtenstämme, ein großes Quantum Bohlen, 2 Hobelbänke, 4 Hebladen, 1 Flaschenzug mit 2 Seilen, 1 Handwagen, Schneidbänke, sowie sämmtliche» Handwerkszeug: Sägen, Aexte u. s. w. und 1 Obstkelter.