Nr. 119 Zweites Blatt Gießener Anzeig er Kenerat-Mnzeiger. Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gietzen Hratisöeitage: Hießener Kamikienötätter. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Sonn. 10 Uhr. Redaction, Expedition und Druckerei: Schutsiraße Kr.7. Fernsprecher 51. Vierteljähriger Aöonnemcnlspreis r 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Psg. Samstagdes 22. Mai Die Gießener A>amikieuvtä11er werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt. Der Lietzener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags. Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehme» i Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entqeg«. Feuilleton. Frankfurter Lhraterbrief. (Originalbericht für dm »Gießener Anzeiger".) (Nachdruck verboten.) „Die versunkene Glocke." Dr. M. Sie ist kein Ereigntß tm eigentlichen Wort- verstande, diese „Versunkene Glocke-, weder ein Theater', noch ein Litteratureretgniß. Man wird nicht viel von ihr reden, denn eigentliche Probleme, über die man DiScusfion eröffnen kann, birgt fie nicht, — aber vsterS denken wird man an fie. Aus verborgenen GemüthSriefeu werden zuweilen diese Glockenkiänge an unser Ohr schlagen, wenn dagroße Läutewerk des TageS und seiner verwirrenden Geräusche verstummt ist und uns nicht mehr daran hindert, den Stimmen unserer Brust Gehör zu schenken. Technisch zeigt Gerhart Hauptmanns jüngstes Werk manchen verwandten Zug mit der symbolischen Geschichte von „Hannele MatternS Himmelfahrt", in seinem Ideengehalt nimmt eS eine Frage wieder auf, die bereits in den „Einsamen Menschen" klar und voll etnsetzte, die Frage nämlich: Hat ein Mensch, der sich zu einem Neuen, Höheren durch- zuringen strebt und dieses Neue bereits auf der Schwelle seines Lebens fieht, nun das Recht, womöglich gar die Pflicht, aufzuräumen mit dem Vergangenen', mit den Geistern des Gewesenen, auch wenn sein Fuß über solche hinwegschreiten sollte, die ihm ehemals ihr Leben geweiht und denen er sich selbst durch tausend Baude verknüpft glaubte? Nicht etwa in die Welt der Tagesconflicte, der socialen und ethischen Verkettungen führt unS der Dichter mit dieser Frage, sondern in ein Märchenreich, das zeit- und raumloS in dämmerhaften Umriffen vor unseren Blicken ersteht, das fich, nach Belieben des Autors, dem wir in seiner „Versunkenen Glocke" fast etwas von der spielerisch-träumerischen Willkür der TieSk und Novalis anmerken, bald auSdehnt, bald verengt, denn zum Theil berühren die märchenhaften Einkleidungen rein naiv, zum Theil reden fie otc gehelmntßvolle Sprache des Symbols und der Allegorie. Die Fabel als solche zu erzählen, bereitet Schwierigkeiten, weil das rein Stoffliche Einem unter den Händen zerfließt. Duft und Ton ist die Hauptsache in diesem Märchendrama, das fich in mufikalische und malerische Wirkungen auflöst. Schon jetzt sehen wir einige bildende Künstler, die ihre Motive aus der „Versunkenen Glocke" nehmen, und eS wird gar nicht lange dauern, so wird auch der Meister erscheinen, der das Ganze noch einmal in Töne umdichtet. Vielleicht vermiffen wir dann die fehlende Plastik an den Gestalten in geringerem Maße. Der Glockengießer Heinrich hat seine neue Glocke für eine Bergkirche bestimmt- er hält das Werk für sein schönstes und bestes, aber durch die Bosheit eines WaldkoboldS, der fich mit seinen Gesellen über daS christliche Glockengeläute ärgert, wird sie, gerade an dem Tage, als Fuhrleute fie auf den Berg, an ihren Bestimmungsort, bringen sollen, in die Tiefe geschleudert, in den Fluß, Meister Heinrich (Herr Barthel) selbst dabei schwer verwundet. So findet ihn das Rautendelein (Frl. Landori), ein elbisches Wesen, halb Lorelei, halb Undine. Sie rettet den Meister, aber für fich. Durch fie gewinnt er ein neues, höheres Leben. Er ist ihm, als habe er bis jetzt nur Stümperarbeit geleistet, als solle jetzt erst über ihn die Offenbarung einer neuen Schaffensfreude kommen, die Kraft zu einem neuen Werk, denn die „alte Glocke, die auf dem Grunde des Bergsees ruht, klang wohl im Thale, aber nicht auf den Bergen." In diesem seligen Künstlerrausch und LiebeSwahn vergißt Heinrich alles, was bisher in seinem Leben eine Macht gewesen ist, vergißt sein treues Weib Magda und seine jungen Kinderchen, und vergebens suchen ihn die Vorsteher seiner dörflichen Gemeinde, der Pfarrer, der Schulmeister u. s. w., ihn in die früheren geordneten kleinen Lebens- und Pflichtenkreise zurückzuführen. Mit der überlegenen Miene eines Menschen, der fich den Göttern verwandt sühlt, weift er die lästigen Mahner, die ihn theilS mit Bitten, theilS mit Drohungen bestürmen, zurück. Völlig scheint er mit seiner kleinen, seinen Genius einengenden Vergangenheit gebrochen zu haben, bi- auf einmal jäh, urplötzlich die Brücke zu dieser hergestellt wird. Die verlaffenen Kinder des „Meisters" erscheinen, mühselig einen Krug schleppend, der angefüllt ist mit den Thränen des tobten Mütterchens, das bereits „bei den Wasserrosen" weilt (altes Märchenmotiv). Da weicht die Extase von Heinrich, er erwacht und stößt seine Zauberin, daS „Rautendelein", mit Verwünschungen von fich. Unten aber, auf der Tiefe deS Flusses, beginnt, gerührt von der Hand seines tobten Weibes, die „versunkene Glocke" zu klingen, wie eine rufende, mahnende, anklagende Stimme der Vergangenheit! DaS „Rautendelein" aber, da- nur vorübergehend daS Menschenreich betreten, geht zu einem Wesen seiner Art, zum verliebten Niökelmann. WaS haben wir nun diesen in Märchengewand gehüllten Vorgängen zu entnehmen? Für welche Menschen ist „Meister Heinrich", um den fich die Geister der Vergangenheit und Zukunft streiten, ein Sinnbild? Soll er den halben, schwankenden Character verkörpern, der deßhalb niemals zum Leben kommt, weil er mit seinen Tobten nicht fertig zu werden vermag? Oder taucht doch am Ende (und so will eS uns fast erscheinen) zwischen den Zeilen der Gedanke auf, daß wir gegen unsere Vergangenheit, mag fie unS nun fördern oder hemmen, genau so viel Verpflichtungen haben wie gegen unsere Zukunft, daß wir nicht rückficht-loS über fie Hinwegschreiten dürfen, daß wir die Hütte unseres Glückes nicht auf dem Unglück Anderer aufbauen dürfen. Denn ein. mal kommt doch die Stunde, wo die „versunkene Glocke" ihre Stimme hören läßt! Mit ein Hauptreiz des Werkes liegt für unser Gefühl in den neuen Wortbildungen, die Hauptmann aus dem Geist unserer deutschen Sprache heran- mit viel Glück versucht hat und mit welchen er die Arbeit der Romantiker, insbesondere Richard Wagner-, auf seine Weise fortsetzt. Dir Frankfurter Künstler, welchen die Wiedergabe der „Versunkenen Glocke" anvertraut war, brachten die rechte Stimmung für ihre Ausgaben mit, und daS ist ja schließlich da- Beste, was man wünschen kann. Bekanntmachung. Betreffend: Die land- und forstwirthschaftliche Berufsgenoffenschaft für das Großherzogthum Hessen. Die von Großh. Kreisamt Gießen in Nr. 105 des Gießener Anzeigers erlassene Bekanntmachung in obigem Betreff bringen wir nachstehend zur Kenntniß der Grundbesitzer hiesiger Gemarkung. Gießen, den 18. Mai 1897. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Gnauth. Bekanntmachung. Die Grundbesitzer, welche ihren Grundbesitz entweder ganz oder theil- weise nicht selbst bewirthschasten, werden hierdurch aufgefordert, bei der Bürgermeisterei derjenigen Gemeinde, in deren Gemarkung die Grundstücke liegen, bis z«m 1. Juni I. Js. schriftlich oder mündlich zu Protokoll den Antrag zu stellen, daß der auf die Steuerkapitalien ihrer Grundstücke oder einzelner derselben entfallende Beitrag zur Berufsgenossenschaft von einem Anderen, als Betriebsunternehmer zur Zahlung Verpflichteten, erhoben werden. Die Anträge müssen auch die nöthigen Angaben über die Pachterträgnisse der einzelnen Loose enthalten. Sodann wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach § 10 der Verordnung vom 11. Juli 1888 von nachverzeichneten Objecten ein Beitrag zur Berufsgenoffenschaft nicht erhoben wird: 1) von Grundstücken, welche zu einem land- oder forstwirthschaftlichen Betriebe überhaupt nicht gehören; 2) von allen Gebäuden nebst zugehörigen Hofräumen, Haus- und Ziergärten ; 3) von Grundstücken von Betrieben, deren Sitz außerhalb des Landes gelegen ist; 4) von steuerpflichtigen Grundstücken, deren land- und forstwirthschaft liche Benutzung dauernd eingestellt ist, sei es, daß jede Nutzung auf- gehört hat, sei es, daß an Stelle der land- oder forstwirthschaftlichen eine gewerbliche Benutzung getreten ist (z. B. Verwandlung eines Ackers in einen Steinbruch). Diejenigen Grundbesitzer, welche derartige BesreiungSgründe, die sich der amtlichen Kenntniß entziehen, geltend machen können, werden aufgefordert, die Befreiung bei der Bürgermeisterei derjenigen Gemarkung, in welcher das Grundstück gelegen ist, bis zum 1, Juni l. Js. zu bean- tragen. Gießen, den 4. Mai 1897. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. 4978 Bekanntmachung. Auf Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung soll die Wafferkraft der, der Stadt Gießen gehörigen, an der Lahn gelegenen „Neumühle" mit einem Gefälle bis zu 2 Metern, ganz ober getheilt, auf die Dauer von zunächst fünf Jahren an Betriebe abgegeben werden, welche möglichst innerhalb der vorhandenen Gebäude einzurichten wären; ausgeschloffen ist dabei die Müllerei von Weizen und Roggen, für welche eine gute und vollständige Einrichtung mit sechs Mahlgängen noch vorhanden ist. Unser Stadtbauamt ist zur Ertheilung jeder weiter gewünschten Auskunft bereit. Angeboten sehen wir bis spätestens 1. Juli ds. Js. entgegen. Gießen, den 18. Mai 1897. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Gnauth. 5007 Bekanntmachung. Das 1. Ziel Gemeindesteuer für 1897/98 sowie die Beiträge zur land- und forstwirthschaftlichen Berufs- genoffenfchaft für 1896 sind bis Ende dieses Monats bei Meidung der Beitreibung zur hiesigen Stadtkaffe zu bezahlen. Zahltage: Dienstag, Donnerstag und Samstag, ließen, den 21. Mai 1897. 5035 __________________Der Stadtrechner: Doepfer. BerannrMaOnng. Mittwoch, den 26. Mai d. I., Abends 9 Uhr, findet General-V ersammlung des Credit-Bereins Heuchelheim, Eingetr. Gen. mit unb. Hastpfl-, bei Wirth Ludw. Steinmüller VII. statt. Tagesordnung: 1. Abhör der 1896 er Rechnung. 2. Beschlußfaffung über die auszuzahlende Dividende. 3. Beschlußfassung über verschiedene Anträge, hier: die Einführung des Contocorrentverkehrs, Heuchelheim, den 21. Mai 1897. 5037 Der Aufsichtsrath. Heinrich Volkmann II., Vorsitzender.______________ • ja ■ ■ | ■ in jeder beliebigen Bohriftart und Kartonierte werde» ■ f I A|Y|Jln mässigen Preisen angefertigt in der VlulInQI lull Brübl’scben Univ.-Druckerei (Pietsch ftScheydaj Scholstrasse 7. Vergebung von Bauarbeiten. Die für den Bau einer Kinderbewahranstalt zu Alteu-Bufeck erforderlichen Arbeiten und zwar: veranschlagt zu Mk. Erd- und Maurerarbeiten. 3928.67 Steinhauerarbeiten . . . 349.71 Zimmerarbeiten .... 953.02 Dachdeckerarbetten . . . 396.— Spenglerarbeiten . . . 97.60 Schlosserarbeiten.... 53.20 Schreinerarbeiten . . . 126.— Weißbinderarbeiten . . . 62.13 Eisen- u. Röhren-Lieferung 629.89 sollen im Wege schriftlichen Angebots vergeben werden und sind die Angebote bis Dienstag den 25. Mai, Nachmittags 3Va Uhr, bei Großh. Bürgermeisterei Alten- Buseck, bei welcher Pläne, Voranschlag und Bedingungen zur Einsicht offen liegen, einzureichen. Gießen, den 19. Mai 1897. Der Großh. Kreisbauinspector. __________Stahl._______4994 Grasfamen-Submission der Gemeinde Lich. Die Grassamenernte in 1897 in den Waldungen der Gemeinde Lich soll im Submissionswege vergeben werden. Die Offerten müssen bis zum 30. Mai auf hiesiger Bürgermeisterei eingereicht sein, die Eröffnung erfolgt am 31. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Wegen näherer Aus- kunftsertheilung wende man sich an die Großh. Oberförfterei Lich. Lich, den 13. Mai 1897. Großherzogliche Bürgermeisterei. Heller. 4892 Versteigerungen Wegen Aufgabe der Ziegel- fabrikatiou soll Montag den 31. Mai, von Morgens 9 Uhr an, in dem städtischen Ziegeleigebäude sämmtliches Inventar, bestehend aus einer Lettmahlmaschine, einer Drainagerohr - Form Maschine, ca. 20,000 Stück Ziegelbrettern, 2 Ziegelsormtischen u. sonstigem öffentlich an die Meistbietenden ver steigert werden. Lich, den 19. Mai 1897. Großh. Bürgermeisterei Lich. 4995 Heller. 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