l»u, tuar: >iicett End. 'tag; fi'N Felsenkeller, Herrn ( Führungen K itate 8 Steg Ee stE. ’ * WB. nebst Beikarte,, bei Hem Richarb haben keinen Zutritt.) 3«, von Rachnntta-t und Tanz. »Pfg. r Vorstand. L w. Hk «au. äafer. itt. Saalbau. K $,t Vorsts. MM. .chmittags 5 Uh' ^ran;N eller,vOr.«»o'’ 5^ Wt« 44 Awettcs Blatt. Sonntag den 2- Februar 1897 Tft fr?<|tna K«teiger rrldjrmt täglich, ett AuSnahmk bei Montag». Dir Gießrner -««ikieuökLtter werden dem Anzeiger Wöchentlich dreimal deigrlrgt. Gießener Anzeiger Kenerat-Mnzeiger. DierteljLhrigrr ASonnemeutsprrt»- 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezoxa» 2 Mark 50 Pfg. -kedaction, kxpeditto» und Druckerei: Sch»cstr«tzeKr.1<, Fernsprecher 61. - Amts- und Anzeigeblutt für den "Avers Gieren. 1 Hratisöeikage: Gießener Kamitienötätter Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für de» falgmden Tag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr. Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nchme» Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. .....11 Amtlicher Theil. Bekanntmachung, da» Grfatzgefchäft pro 1897 betreffend. Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1897 findet an den nach» benannten Tagen statt und zwar : I. Zu Gießen in der Restauration „Zum Lahnstein", Nordanlage. Samstag den 6. März, Vormittags von 8 Uhr an: Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf an der Lahn, Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Großen- Buseck, Haltenrod, Mainzlar, Oppenrod und Reiskirchen; Montag den 8. März, Vormittag von 8 Uhr-an: derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1895 und 1896) und der Gemeinde Rödgen; Dienstag den 9. März, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1897) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinde Großen-Linden- Mittwoch den 10. März, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Heuchelheim, Klein-Linden, Lollar, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wiefeck; Donnerstag den 11. März, Vormittags von 9 Uhr an: Loosziehung. II. Zu Lich im Rathhaussaale. Freitag den 12. März, Vormittags von 9 Uhr an: Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich und Grüningen; Samstag den 13. März, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns und Langsdorf; Montag den 15. März, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Lich, Mufchenheim, Münster, Rieder-Bessingen, Ronnenroth, Obbornhofen, Ober- Bessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen und Rodheim; Dienstag den 16. März, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg. Mittwoch den 17. März, Vormittags von 9 Uhr an: Loosziehung. III. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen. Donnerstag den 18. März, Vormittags von 9 Uhr an: Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Keffelbach, Lauter und Lindenstruth; Freitag den 19. März, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Londorf, Lumda, Odenhaufen, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain. Samstag den 20. März, Vormittags von 9 Uhr an: Loosziehung. Besondere Bestimmungen. 1) Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetzlichen Strafen, zu stellen: Diejenigen, dem Großherzogthum Heffen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil — ihre Heimath oder ihren ständigen Wohnsitz — haben und sich nicht in einem andern Theile des Großherzogthums Heffen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten; b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen; c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Heffen, noch in einem andern deutschen Staate Domicil besitzen oder sich aufhalten; und im Jahre 1877 geboren sind; ferner Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1895 bezw. 1896 zur ückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden find. Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist. 2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- | oder drittenmaleerscheinen, haben ihre LoosungSscheine mitzubringen. 3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurück» üellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugniffe vor dem zur Musterung an- beraumten Termine zu sorgen. Die Zeugniffe müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Commission ein* zusinden. Noch nicht eingereichte Zurückffelluvg»a«fprüche find bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei vorzubringm und die Verhandlungen baldigff — unsor allen Um» ffänden vor Beginn de» Ersatzgeschäfte» — an die Ersatz-Commission einzusenden. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Frühere Recla- mationeu, welche pro 1897 erneuert werden sollen, sind mittelst Berichts sofort einzufordern. 4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse deS Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. Da» Vorhandensein von Epilepsie iff durch die eidliche Erklärung von wiudeffen» drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten. 5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Ersatz-Commission das Loos. 6) Die Großherzogliche« Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörige« oder in ihrer Gemeinde gestellung-pflichtige« Militärpflichtige auf Grund der ihnen bereit» zugeganaene« Stammrollen zu der Musterung vorzuladen. Bemerkt wird hierbei, daß Militärpflichtige, welche sich au-wäri» aufhalte«, zur Musterung nicht geladen werden dürfen, da solche nur an ihrem Aufenthaltsort gestellungspflichtig sind. Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Musterungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren 1/3 Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen ober Krank- Feuilleton. Wochendriese ans der Residenz (Origimübericht deS „Gießener Anzeigers"). Z. Darmstadt, 18. Februar. WohHhättgkeitlveraustaltvngen. — Bom Fasching 1897. — Vom Großh. Hoftheater. DaS von Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin inscenirte und, wie Ihren freundlichen Lesern bereits bekannt, in jeder Hinsicht, namentlich auch finanziell so brillant verlaufene Woh lthättgkeitssest scheint „Schule zu machen." Kurz nach Beendigung desselben ging eine Notiz durch die Blätter, in der Stimmen laut wurden, die eine Wiederholung der Theater-Vorstellung im Interesse Derer erbaten, die der vergangenen beizuwohnen aus irgend einem Grunde nicht in der Lage waren. Eine Antwort ist auf diese Anfrage, wie auch leicht begreiflich, nicht gekommen, dagegen hat, wie mit riesigen Lettern an den Anschlagbrettern in den Straßen zu lesen ist, die hohe Frau dem derzeitigen artistischen Direktor des immer noch durch die Entscheidung des ProviozialauSschusseS in seinen Darbietungen arg beschränkten OrpheumS, Herrn Carlos Caefaro, die Erlaubniß zum Arrangement einer großen WohlthärigkeitSoeranstaltung im Genre der in dem genannten Etablissement gepflegten Kunst gegeben, deren Ertrag ebenfalls zum Besten der Victoria-Melita-Stiftung verwandt werden soll. Der Unternehmer verspricht zu dieser einzigen Darbietung wiederum hervorragende Künstler- speeialttäten gewonnen zu haben und wirkt außerdem selbst bei der Veranstaltung mit, sodaß bei der Beliebtheit, der sich alle bis jetzt von ihm arrangirten Vorstellungen in allen ———■"■■■■I Kreisen unserer städtischen Bevölkerung erfreuten, dem humanen Zweck von Neuem ein beträchtliches Sümmchen zufließen wird. Von WohlthätigkeitSveranstaltungen kleinerer Art ist namentlich der Ihnen bereits gemeldete Vortragsabend dks Herrn Hugo Edward, dem früheren Mitgliede unserer Hosbühne, mit Erübrigung eines ganz ansehnlichen Betrags verlaufen. Nunmehr siebt noch daS alljährlich von den Studirenden der Technischen Hochschule zum Besten der Ludwigs- und Alicestiftung veranstaltete Fest bevor, daS feine stets treuen Besucher auch in diesem Jahre zum Wohle ihrer bedürftigen Mitmenschen zusammen sehen wird. Um Uebrigen steht Darmstadt, waS die gebotenen Vergnügungen anlaugt, eben völlig unter Gott Jocus' lustigem Scepter. Es ist eine Beobachtung, die man stets machen kann, daß in allen den Jahren, in denen von der Veranstaltung eines großen FastnachtSzugeS abgestanden wird, das karnevalistische Leben in der Gesellschaft bedeutend mehr und üppigere Blürhen treibt. Auch das gegenwärtige Jahr zeigt dies wiederum in deutlichster Weise. Die Zeitungen bringen täglich lange Berichte von glänzend verlaufenen stürmischen Sitzungen und Maskenbällen,in den verschiedenen Vereinen, wir nennen unter den meist besuchten die deS „Männerchor HumanitaS" und des Dieustbotrnball der „Gesellschaft", „Bürgerverein" und „Eintracht". Etwas besonders Hervorragendes auf diesem Gebiete will die hier ia allen Schichten der Einwohnerschaft bestens accreditirte „Turngemeinde" leisten. Sie lädt bereits seit einigen Tagen zu einer von ihren Mitgliedern zu gebenden „Glanzvorstelluug" in den Räumen des „Orpheum" ein, bei der neben außergewöhnlichen gymnastischen Darstellungen auch besonders solche auf dem Gebiete deS Chansonnetten- I Gesanges, deS komischen Genres und der Thterdressur zu sehen fein werden. — Großes Glück hat auch die Carnevai- Ge feilsch ast mit ihren diesjährigen Veranstaltungen, de beiden stattgehabteu Sitzungen waren außerordentlich stark besucht und zeigten eine sehr wirkungsvolle Behandlung aHit brennenden Tagerfragen, die Schlußsitzung am nächsten Samstag verspricht eine nicht geringere Attraktion auf doö Publikum auszuüben. Die seit mehreren Jahren um die Faschingszeit im Verlage der H. Hohmaun'schen Druckerei in mehreren Nummern erscheinende „FastaachtSzeitung" hat auch Heuer wiederum Dank ihrer vorzüglichen Mitarbeiter außerordentliches Anklang gefunden und zählt eben zu den „gelefensten" Blättern der Stadt. Fast könnte man meinen, daß die allgemeine lustige Stimmung auch im Großh. Ho ft he ater ihr Recht gefordert habe. Wenigstens wollte das Publikum an den drei Abenden, an denen der Münchener Eonrad Dreher hier weilte, nicht aus dem Lachen kommen. Sowohl fein „Steinklopfer Matthias Schlegel" in Anos toller Posse „Die beiden Reicher.müller", wke sein Dorfbader Zangerl' in RaucheneggerS mattem Volksstück „Jägerblut" und fein „Theaterdirector Strief^ in Schönthans Schwank „Der Raub der Sabine- rinnen'* waren Figuren voll des köstlichsten Humors, ohne jede Mache, ohne grobe Mittel, einfach und schlicht und deshalb so unendlich wirkungsvoll. Jetzt steht uns nun da« Gastspiel Emil Götzes bevor, der den „Walter Holznig in den „Meistersingern", die Titelpartte des „Prophet" und „Lohengrin" während der nächsten Woche singen wird. heit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen. Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und find deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet Mittwoch den 10. März in der Restauration „Zum Lahnstein" (Nordanlage) zu Gießen, Dienstag den 16. März im Rathhaus zu Lich, Freitag den 19. März im Gasthau s zum Rappen zu Grünberg, die Claffifieirung der Mannschaften der Reserve, der Landwehr ersten und zweite« Aufgebots und der Grfatz-Reserve rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt. Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehrmänner ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz. Reservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen. Gießen, den 19. Februar 1897. Der Civil-Vorfitzende der Ersatz-Commisfion des Kreises Gießen. Dr. Wallau. Citoramr uttO Kaufte — Hraoz Schubert! Wie beginnt c6 zu fingen und zu klingen, wenn wir den Flamen des gefeierten „Üttbcrfürfien" nur lesen! Auch Bücher und Bilder erscheinen in Mafien; sie alle find der Erinnerung an den Meister gewetbt und verdienen Seiten- jedes Geblideten, speciell aber jedes MufikfreundeS, Beachtung. Dor Allem ist hier ein Porträt hervorzubeben, das aus der Kunst Anstalt G. Freytag u. Berndl, Wien VII/1, hervorgegangen, schon den Ruf der Firma für fich hat. WaS G. Freytag u. Berndt machen, ist gut, das beweist auch deren neueste- Bild wieder, weites die Fortsetzung der Tondichter Serie — von den bisher Richard Wagner und Fran, L'-tt (fc 5. W. st 1 20 --- Mk. 2.-) erschienenen — bildet. Kunst-Ausstellung, SfiÄ nähme des SamstagS, von 11 vis 1 Uhr, am Mittwoch auch noch von 3 bis 5 Uhr. SountugO unualerbrochtu vo» 11 btS 8 Uhr. — Eintrittsorers für Nichtmtlglteder an Werttageo 50 Pfg., an Sonntagen 20 Pfg. [BehördN^ Aufgebot. Für den Lorenz Lemmer von Großen-Buseck, geboren am 12. December 1806 als Sohn des Gottfried Lemmer und der Anna Eulalte, geborenen Steinmüller, seit langen Jahren unbekannt wo ab. wesend, wird bei dem unterzeichneten Amtsgericht eine jetzt 282 Mark 56 Pfg. betragende Sparkasseneinlage curatorisch verwaltet. Auf Antrag der Maria, des Johann Heinrich Philipp, des Georg, des Wilhelm und der Katharina Schmandt, alle in Steinberg, beide letztgenannte wegen Minderjährigkeit vertreten durch ihren Vater Johannes Schmandt VII. von da, als nächste Vrrwandten des Loreuz Lemmer, wird der Letztgenannte oder etwaige Leibeserben desselben, sowie alle sonstigen Personen, die etwa Ansprüche an das fragliche Vermögen bilden zu können glauben, aufgefordert, sich bezw. ihre Ansprüche spätestens im Aufgebotstermin : Montag den 21. Juni l. Js., Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls der Lorenz Lemmer für todt erklärt und das fragliche Vermögen den gemeldeten und dem Gericht bekannten nächsten Erb. berechtigten überwiesen werden wird. Gießen, den 12. Februar 1897. Großherzogliches Amtsgericht. __________Schm idt. 1690 Submission. Für die Großh. neuen Kliniken in Gießen sollen pro 1897/98 auf dem öffentlichen Submissionswege vergeben werden: a. Die Lieferung von: 1. Backwaaren 2. Fleischwaaren 3. Specereiwaaren und Unterhaltungsgegenständen 4. Kaffee 5. Butter und Eier 6. Milch 7. Bier 8. Schreibmaterialien 9. Maschinenöl und Putzwolle 10. Bürstenwaaren 11. Seife 12. Kornstroh 13. Eis in Eimern 14. Porzellanwaaren, b. die Reinigung der Wäsche für das Dienstpersonal, c. die Reinigung des Heerdes und der Oefen, d. die Entleerung der Kehrichtgrube, e. die Abgabe von Knochen, ®e- spül, leeren Oel- und Wein« fässern und leeren Flaschen. Die Bedingungen können auf dem Verwaltungs-Bureau der neuen Kli. niken an den Wochentagen Nachmittags von 3—5 Uhr eingesehen werden. Proben der unter a 3, 4, 7, 8, 9, 10, 11 u. 14 bezeichneten Gegenstände sind nebst den verschlossenen Offerten, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zum Freitag de« 5. März 1897, Mittags 12 Uhr, auf dem oben erwähnten Bureau abzugeben. ZuschlagSfristbiszuml2.März!897. Gießen, den 16. Februar 1897. Großh. Verwaltungö < Direction der 1638 neuen Kliniken. Bekanntmachung. 1702 Der Stadtrechner: Doepfer. Das 6. Ziel Gemeindesteuer pro 1896/97 sowie Schulgelder pro 4. Quartal 1896/97 find innerhalb 8 T bet Meldung des Beitreibungsoerfahrens zur hiesigen Stadtkaffe zu beza Zahltage: Dienstag, Donnerstag und Samstag. Gießen, den 19. Februar 1897. Zu den hervorragendsten Erfindungen auf dem Gebiete der Haut und Schönheitspflege gehört unbedingt der mue gesetzlich geschützte Apotvrker Aufsberg's oriental. Schöuheitsstift. Kein Mädchen Keine Fran sollte bei dem geringen Preis von 60 Pfg. pro Stift mit Gebrauchsanweisung einen Versuch mit dieser bereits erprobten Neuheit unterlassen. Allein echt erhältlich bei den Friseuren: Gust. Gerhardt, Job. Muhl, Bahnhofstraße 28, n. Plank, und H. Tichy, SelterSweg. 1255 Frühjahrs-Saatgut! H. 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Mittwoch den 24. Februar, Vormittags 9 Uhr anfangend, soll im Leihgesterner Gemeindewald nach- oerzeichnetes Holz versteigert werden: 31 Eichen-Stämme mit 8,53 fm, 39 Nadel Stämme, von 5—14 m Länge — 9,00 fm, 876 Nadel-Derbstangen mit 18,42 fm, 4 rm Buchen Scheit, 14 „ Elchen- „ 15 „ Buchen-Knüppel, 244 „ Eichen- „ (unter welchen 14 rm von 3 und 4 m Länge), 50 rm Nadel-Knüppel, 300 Buchen-Wellen, 3250 Eichen-' „ 1670 Nadel- . „ 67 rm Eichen- und Nadel-Stöcke. Zusammenkunft am Schindanger. Leihgestern, den 17. Februar 1897. Großh. Bürgermeisterei Leihgestern. Heß. 1678 Holz - Versteigerung. Dienstag den 23. Februar l. I., des Vormittags um 10 Uhr beginnend, sollen in hiesigen Gemeindewaldungen nachstehende Holzsottimente versteigert werden, als: 7 rm Buchen-Scheit, 34 , „ Knüppel, 4 „ „ Stöcke, 1700 Buchen Wellen, 22 rm Eichen-Scheit, 11 „ „ Knüppel, 8 „ „ Stöcke, 700 Eichen-Wellen, 12 rm Nadel-Scheit, 119 „ „ Knüppel, 24 „ „ Stöcke, 4600 Nadel-Wellen, 64 Eichen-Stämme mit 20,dÖ fm, 44 „ Stangen „ 3,00 ,, 84 Nadel-Stämme „ 21,89 „ 256 „ Derbstangen 13,86 „ 638 M Reisslängen 13,21 „ Bemerkt wird, daß 'die Nadel- Wellen größtentheils Durchforstung- Wellen sind und unter dem Nadel- Stammholz sich Stämme befinden, welche eine Länge von 18 Meter haben. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis Martinitag 1897 gestattet. Der Anfang ist im District Bergwald, oberhalb bei Ottes, am Eingang des Waldes. Rödgen, den 18. Februar 1897. Großh. Bürgermeisterei Rödgen. 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