nach einer Combination von Mrerrettig, Schnaps und Uu- kraut. Wenn ich die Wahl hätte zwischen einer Seekrank, heit und einer norwegischen Cigarre, dann würde ich keine Minute zögern, der ersteren den Vorzug zu geben. — Die WtrthShäuser ähneln mehr Schnapsbuden, überhaupt wird dort viel Branntwein getrunken. Bierwirthschaften mit Re- staurationen hat man nicht, da muß man entweder in ei« Hotel gehen oder in ein CafehauS. An vielen Fenstern steht das Wort „Meierei". Tritt man in den Ladeu, so steht man ein großes gläsernes Gefäß mit Milch angefüllt auf der Theke stehen, daneben ein Korb voll frischen guten Gebäcks. Die Milch wirkt, im Gegensatz zu der schönen Verkäuferin, ungemein kühlend. Am Samstag in aller Frühe boten wir dem schönen Bergen „Adge" und „Auf Wiedersehen", wenn wir zurück- kehren. Wir fuhren den ganzen Tag und die Nacht durch bei herrlichem Wetter und kamen am Sonntag Morgen um 9 Uhr in dem kleinen Anlesund an. Ein Sonntag in Nor- wegen — für uns Deutsche insofern ein unangenehmes Intermezzo, da vollständiger puritanischer Ruhetag, wie man ihn dort Hal, — etwas ZwangmäßtgeS bedeutet. Die Läden, Wirthschaften und Hotels sind von SamStag Abend bis zum Montag Morgen geschlossen. Wir probirten, unS Zutritt zu verschiedenen Gasthöfen zu verschaffen, aber eS schienen lauter verzauberte Schlösser zu sein. Endlich leuchtete uu- doch noch ein guter Stern. Nach mehrmaligem Klopfen an der Thüre eines Hotels öffnete sie sich mit Bedacht, ein Herr in Schwarz gekleidet führte uns nach oben, durch mehrere Säle hindurch, bis wir uns in einem höchst luxuriös ausgestatteten Speisesalon befanden. Wir bestellten uus Getränke, waren aber genöthigt, um diese zu erhalten, zu gleicher Zeit zu Mittag zu speise», weil, wie der Hotelier uns sagte, er nur seinen permanenten Gästen, alS welche wir uns durch daS Diner legitimirten, Getränke verabreichen durfte. Also um trinken zu können muß man hier essen. (Fortsetzung folgt.) ein 189» Anits- und Anzeigeblatt für dcn Ureis Gietzen i*|| 1 Masken betreffend: Abhaltung der Vtehmärkte. ■ 'ederu Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag» für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr. Alle Annoncen-Bureaux des In- und Auslandes nehme» Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. Mittwoch den 20 Januar Q § Cfl 6 Abends 8 piei. mar 1896. Silberrente >lbW esw itr ^Griechen von Zlentenb. Lbl. jöbl )ht en.Wflktii® 1906 101 säS®«"» i hiermit t)6\ yrcäMtz te G 4 W, b« Vierteljähriger Abonncmentspreis: 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg. Redactton, Expeditton und Druckerei: Schutsiraßt Ir.7. Fernsprecher 51. Amtlicher Theil Bekanntmachung, hat republikanische Ideen im Kopfe. Ob es ihm bester ginge, wenn die Wünsche deS Politikers Björuson in Erfüllung treten würden? AlS wir uns aus dem Haufe verabschiedeten, dachte ich bei mir, wenn ein Land noch so rauh ist, so kann eS einem doch zur lieben Heimath werden, wenn man glückliche Stunden dort verweilt hat. Später weilt man in der Erinnerung noch oft und gerne dort. Am folgenden Tage besichtigten wir das Museum, daS besonders intereflant und lehrreich durch seine Collection nordischer Vögel ist. Im westlichen Theile der Stadt hat man sehr schöne Gebäude, wie die Börse, die lateinische Schule, die Bazare, die Banken u. s. w., aber in diesem Theile hat sie nicht daS eigenthümliche mittelalterliche Ge- präge. Nichtsdestoweniger muß der neuere Theil mit seinen modernen Gebäuden und Anlagen, dem Parke, der NygaardS- aller, als der schönste angesehen werden. Die Hauptgeschäftsstraße heißt Strandjade. Hier findet man alle möglichen Läden, die hauptsächlich LuxuSgegenstände enthalten, Holzschnitzereien und Pelzwaaren. Die meisten Geschäfte haben eine Mannigfaltigkeit von Maaren, welche durch den bedeutenden Zuzug von Fremden in der Sommerzeit bestimmt wird. Aber auch der Ftschermann und seine Familie machen hier ihre Einkäufe mit dem Erlös ihrer Maare. Bunt gestickte Mieder und Schürzen, curtose Hauben, Pelzkappen, Körbchen aus Holz geschnitzt, ungewöhnlich schwer auSsehende Schuhe, alles dieses sieht man in den Fenstern ausgestellt, und die Läden selbst sind am Nachmittag gefüllt von Kunden, hauptsächlich Leute vom Laude. Nur etwas kann man in Norwegen nicht für Geld und gutes Mort bekommen, — das ist eine gute Cigarre. Man ist dort entweder verurtheilt, das scheuß- lichste Zeug zu rauchen oder vorläufig abzuschwören. Nach langem Marten und Quälen, nachdem ich den ganzen PreiS- courant durchgegangen, entschied ich mich für daS letztere. Eine norwegische Cigarre ist eine Curiofitat und ebenso merkwürdig wie ein Gletscher ober ein Wasterfall. Sie hat nämlich die Farbe von unterer Cichorie, kostet gewöhnlich nicht weniger als 10 Dre, also ca. 11 Pfennige, und schmeckt itootai to. Rr» 16 Zweites Blatt. 81! KH. Ls $1 1887 3ü MU W 3. Das Gesuch muh von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adreffe angegeben wird. 4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburtszeugnih; b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen und muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein; < c. ein Unbescholteuheitszeuguih, welches von der'Polizei- Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist,' d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf. 5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprache« (von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will. 6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtonheitszeugniß beizulegen. Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anlage 2 zur Wehr-Ordnung vom 22. Novbr. 1888 — Regierungs-Blatt Nr. 27 von 1894) Aufschluß. Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf specielle Ladung kann nicht gerechnet werden. Darmstadt, den 28. December 1896. Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Dr. Kayser, Regierungs-Rath. i VeterinLrarjt. Vorstandes um ihr 6 )er Vorstand. Bekanntmachung, betreffend öie Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1897. Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Frühjahr 1897 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung spätestens bis zum 1. Februar 1897 bei der unterzeichneten Commission einzureichen. Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Spe- ciellen das Folgende bemerkt: 1. Das Gesuch ist bei der unterzeichueten Prufungs - Com- misfiou nut daun anzubriugen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat. 2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen. Der Hießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags. Die Gießener Aamitienvkälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt. .Feuilleton. Eine Spazierfahrt nach Norwegen Reiseerlebnisse von Joseph Kahn, Ranstadt (Ober Hessen). (8. Fortsetzung.) DaS Möbel in einem nordischen Bauernhause stammt nicht, mit wenigen Ausnahmen, au» der Werkstatt des Tischlers. In der langen Winterszeit da hobelt und bearbeitet der Bauer alle seine Geräthschafien. In einem Hause Iahen wir in einer Lade hineingeschoden einen einfachen Sarg, den der Eigenthümer, ein alter, rauh ausseheuder Seemann, für sich selbst bestimmt hatte. Die norwegische Benennung für Sarg ist höchst treffend und originell, sie ist nämlich ^Ligkift". Auch in Holzschnitzereien sah ich manches Schöne. Mit Vorliebe schnitzelt der Norwegesein Nationalgefährt, einen zweiräderiger Karren, „Skyd", ausgesprochen wie Schit, mit einem Pferdchen, „Heft", bespannt. In den Läden Bergens und Trondheims kann man diese „Andenken an Norwegen maffenhaft finden. Wir kamen an einem Hause vorbei, daS bedeutende Aehnlichkeit mit einer Ruine hatte. Ein hübsches junges Mädchen stand vor der Thüre und dieser magnetische Körper verfehlte seine Wirkung nicht auf die Herren Lehrer. ES wurde Einkehr gemacht, wir tranken mehrere GlaS Milch, aßen Smörbrod mit Ost und als wir der freundlichen Auf- Wärterin die wenigen Kupfermünzen in die Hand drückten, bekamen wir daS zärtlichste „mange tak ekal du har. Dort sah ich auch eine „Huspostill", ein Buch, da- der Norwege zu seiner Erbauung liest. Aber auch eine nor- weaische Zeitung lag auf dem Tische. Da« einzige, wa« ich darin lesen konnte, war der Name Björnstone Björnson, der unter einem Gedichte stand. Der Norwege 8-brauchtle In früheren Zeiten unsere deutschen Buchstaben, letzt ift ober fast alles Gedruckte, mit wenigen Ausnahmen, in lateinischer Schrift. Ziemlich unterrichtet ist der Norwege, er weiß, was in 6er Welt vorgeht. Sein höchster Wunsch ist, das schwedische Joch abzuschütteln und seine eigene Regierung zu haben. Ec Gießener Anzeiger Henerat-Mnzeiger. Jemand seinen Gewährsmann preisgebe. Am schlimmsten sei es, daß man in Dtsctpltnarsachen ein Zeugntß durch eine Hast ohne Ende erzwingen könne. Der Zeugnitzzwang im Discipltnarverfahrm sei also härter als der Zeugnitzzwang im Strafverfahren. Das stt ein Ruftanb, der nicht foribauern dürfe und der nur durch das früher unbekannte „Verfahren wider Unbekannt" ermöglicht m0rbe3uft!iminlfter Schönstedt: Der Vorwurf, daß der Zeugntß- zwang in Disctplinarsachen der gesetzlichen Grundlage entvehre, ist unberechtigt. Seit das Dtsctpltnargesetz besteht, hat niemals ein Zweifel bestanden, daß in dieser Beziehung das Discipltnargesetz seine nothwendige Ergänzung in dem Strafrecht habe. Das Obe^ irtbunal hat diesen Grundsatz schon 1862 anerkannt, demgemäß auch alle Oberlandesgerichte und das Kammergericht. Haben die Dis- cipltnarbehörden das Recht zur Zeugenvernehmung, so müssen sie auch das Recht haben, Zwangsmittel anzuwenden. Das Verfahren wider Unbekannt ist auch durchaus nicht etwas blos dem Disctpltnar- verfah'.en Eigenthümliches. Daß die Zettungsredacteure dabei oft in einen inneren Conflict kommen, gebe ich zu. Aber der Kreis der zur Zeugnißoerweigcrung Berechtigten ist durch die Gesetzgebung eng begrenzt und die Regierungen haben auch nach erneuten Erwägungen sich nicht entschließen können, diesen Kreis zu erweittrn. Stadthagen hat kürzlich dem Bürgermeister Lorey in Kiel Meineid in einer gewissen beiklen Sache vorgeworsen und ebenso dem Staatsanwalt Pflichtversäumniß. Die Acten in ter bezüglichen Beleidigungsstraf- sache gegen einen Redacteur detz „Vorwärts" ergeben aber, daß da« Urtheil fich gerade aus die Aussagen LoreyS stütze. Die von demselben bekundeten Thatsachen hat das Gericht alS richtig anerkannt. Die Aussage Loreys betreffs gewisser Häuser, auf welche sich der „Vorwärts" bet seinem Angriffe bezogen hat, ist nicht die Bekundung einer Thatsache gewesen, sondern nur der Ausdruck einer Meinung. Ich bedaure, daß hier im Reichstage unter dem Schutze der Rebe- sretheit solche Angriffe aus die Ehre eines Mannes gerichtet wurden, der stch hier nicht vertheidigen kann. Zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den verurthetlten Redacteur liegt nicht der germgste Grund vor. Redner kommt ferner zurück auf deni Fall des Bergmanns Schroeder bezw. Gensdarm Münter. Schröder habe positiv behauptet, Münter habe ibn in den Nacken gegriffen, zu Boden geworfen und dann, beim Versuch, stch zu erheben, nochmals zu Boden geworfen. Also lauter greifbare Thalsachen, von denen die in unmittelbarer Nähe Befindlichen aber nichts gesehen haben. Die Leitung in dem Metneidsproceß gegen Schröder sei vollkommen objectto gewesen, ebenso die Zusammensetzung der Geschworenen. Wenn man den Muth habe, die Unbefangenheit dieser Volksrichter anzu- sechten, so müsse man doch Beweise dafür haben. Stadthagen sage, wo Aussagen gegen Aussagen vorlägen, dürfe man nicht ohne sehr starke Gründe verurtheilen. Aber gerade hätten sehr starke Gründe vorgelegen. In einem 16 Monate später ersolgten Beletdigungs- vroceß in Köln habe nun zwar daS Gericht gesagt, die Aussagen seien verworren, bei den Zeugen hätten sich die Thatsachen verwischt, sie wüßten nicht mehr Geschehenes und nachher Gehörtes und Gelesenes auseinander zu halten. Aber daS könne doch kein Grund sein, ein Urtheil umzustoßen auS einer Zeit, wo den Zeugen das Geschehene noch in frischem Gedächtntß war. Ehrenwerthe Männer hätten ja nun ein Begnadigungsgesuch für Schroeder eingereicht, aber ihre Kenntntß der Thatsachen stehe chratisbeikage: Hießen er Kamikienökätter. | Deutsche* Äetchstag. 155. Plenarsitzung. Montag den 18. Januar 1897. Die Berathunz wird fortgesetzt mit dem Etat der Reichs- Justizverwaltung. . Abg. Munckel (irf. Vp.) fragt, wte es mit der Reform der Strafproceßordnung st... und wendet stch bann gegen den Zeugntß- zwang im Dtsciplinarverfahrev Habe doch neuerdings sogar ein Staatsanwalt selber erklärt, es sei keine schöne Handlung, wenn icrlohn. i edmbürtts. blunyn. 613 )e«ds ?ii t Theaters, titisch. feld. tenkWeXZ,& Dur im y U Mk. 2.® Vort6rkil| 11 Sec. | ME ot0,50 Mk. *« «orftMb. m 1» vohllhättz ^ecitMz Mit Rücksicht auf die große Verbreitung der Maul- und . Klauenseuche in den Viehbeständen des Kreises Gießen und der angrenzenden Kreise werden die für den Monat Februar I. I. vorgesehenen Märkte zu Gießen und Lollar hiermit 1704 verboten. Gießen, den 18. Januar 1897. Großherzogliches KreiSamt Gießen. v. G a g e r n-______ Gießen, den 16. Januar 1897. Betreffend: Lehrmittel in der Fortbildungsschule. Die Grvtzh. Kreis-Schulcommisyon Gießen an die Schulvorstände de- Kreises. Diejenigen von Ihnen, welche mit der Erledigung unserer Auflage vom 7. December 1896 — Gießener Anzeiger Nr. 291 — noch im Rückstände find, werden hieran erinnert, v. Gagern. 6 zB TÜd- allesezirkei tu8wahl- » o-PMlL‘ ibaliel' der Arbeitnehmer. Nachfrage der Arbeitgeber. 1 2 6 Lauffrauen. 2 Packer. 1 Lausmädchen. Schaffner. Wfeim Kochkäse mit Kümm l ä Pfd 40 591 636 Buchen-Stamm mit 1,02 fm, PfeffermüDz-Caramellen Wallach in Gießen. 10764 Nein. 655 Cellarius. 554 Anmeldungen 574 Ludwigstrasse 34. Wäcrhp Juni ^Väschen u. Bügel« "