V?9?. t'* bi‘ 8 »h: I fruhu- unb 7 uk Iun9 80 «k 8eBiW • ertra. v 5——__[7373 «w 'TH; Wreifaj wt f 1 8ei,l*g Wt( 4 htungsvoll Jteetmtilltr. > Empfehlung d°b Ich te »Ni mit bem g-utigen a ab erfuie ich Lj, HM rn Nachfolge!- gütigst M »achtungsvoll emmrath. n vnMchrn ^LchbvW früher H.Aemmrathiit ‘i "LS Firma A. Deibel) « wird mein Bestreben int i Vertrauen meiner roettin le ich mich Ihnen !i Hochachtung JötotiM t/en publifum, sowie ntfifl iB ich das altttoommirti 72H »Ach«, ), gehaltene Weme. tu «wer. Vorzügl. Bette, en Medaille und EhrrndiM Mnchen 1895 prümiirten ier Biere MM $$en. isige, de"1”11 er Localitaten bitte, empfehl ochachtungsvoll mann edei« SysW und »«°» gib «rW* ■aöirbi ,9Llie 4L letzMO^ nter" wei-er P='*C; Lpit*nwird-j ischsr>^ —r TL.;h dtl Ur. 184 Drittes Blatt. Sonntag den 8. August_________________ Der Kirtzener ^«reiger erjcheint täglich, aalt Ausnahme be» MontagL. Dir Gießener A««trie-vtLller werden dem Anzeiger SHchmtlich dreimal beigelegt. Gießener Anzeiger Kenerat-Mnzeiger. vierteljähriger Kvou«eme«t»pr-ts« 2 Mark 20 Pfg. mte Bringcrlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg. Aedaction, LxpediN«. und Druckerei: Schutstr-tzeMr.r, Fernsprecher 5L Aints- und Anzeigeblntt für den Kreb Gretzen. Hratisöeitage: Gießener Kamitienötätter. Flur XTV. II. ni. v. i. 2. 3. 4. 5. 6. dem in Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag» für b« frigcRbtn Tag erfcheinenben Nummer bi» Corrn. 10 Uhr. Alle «nnoncen.Bureaux be» In- unb Au»lanbe» nehm« Anzeigen für ben „Gießener Anzeiger" entgegen. Flur Flur Flur Flur Ansprüche verantwortlich. Die Eigenthümer der abzutretenden Grundstücke müssen von der Zustellung dieser Bekanntmachung an zu neuen Anlagen oder zu einer an der bisherigen bezw. der gewöhn« - licheu abweichenden Art der Bewirthschaftung die Genehmigung ÄeS Unternehmers eiuholen, widrigenfalls eine Entschädigung demnächst nur insoweit verlangt werden kann, als durch die Veränderung auch für den öffentlichen Zweck, für welchen die Enteignung geschieht, der Werth des Geländes erhöht worden ist. Räumt der Eigenthümer einem Anderen von dem Zeit, punkt der Zustellung an ein dingliches Recht an dem zu enteignenden Grundstücke oder ein persönliches Recht auf dessen Benutzung ohne Genehmigung deS Unternehmers ein, »so steht jenem Anderen eine besondere Entschädigung nicht zu. Einwendungen gegen den Plan bei Meidung deS AuSschlusies und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung oder Beschränkung, Erklärung auf die angebotene, und den aufgelegten Ver. zeichntfien ersichtliche Entschädigungssumme bei Mei« düng der Unterstellung der Annahme des Angebotes, Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Ausschlusses mit solchen, Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten bet Meidung des AuSschlusies mit solchen, Anträge auf Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen, welche für die benachbarten Grundstücke oder im öffentlichen Jutereffe zur Sicherung gegen Gefahren und Nachtheile nothwendig find, etwaige noch unbekannte Rechte oder Ansprüche an die zu enteignenden Grundstücke ; obenerwähnten Termin vorzubrtngen. ES wird dies mit dem Ausügeu zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß obiger Antrag nebst den betreffenden Gelände. erwerbSplänen u. s. w. in der Zeit vom 12. August bis 26. August I. I. (einschließlich) auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Heuchelheim zu Jedermanns Einsicht offen liegen. Zugleich wird zur Verhandlung über den Plan und die zu leistenden Entschädigungen Tagfahrt vor der Localcommission auf Moutag deu 30. August l. I, Vormittags 8 Uhr, eventuell auch noch am folgenden Tage im Rathhause zu Heuchelheim anberauwt. Die Eigenthümer, Pächter, Miether und sonstige an den abzutretenden Grundstücken persönlich Berechtigte, sowie alle übrigen an der beantragten Enteignung Betheiligten werden aufgefordert: Cotoles unb provinzielles. Gießen, den 7. August 1897. Die Signale für Infanterie und Kavallerie, die eine theilwetse Umänderung und Ergänzung erfahren haben, find, nach einer Mittheilung der „N. H. DolkSbl.", soeben au die Truppentheile verausgabt worden und gelangen in der veränderten Nottrung zum ersten Male bet den dies« jährigen Manövern zur allgemeinen Anwendung. Neu hinzu« getreten ist das Signal „Straße frei", wonach die marschi- renden Truppen gemäß der Felddtenstordnung die linke Hälfte der Straße frei zu machen haben, und das Signal „Abrücken", worauf die Truppen nach Schluß des Manövers bezw. der Felddtenstübung ohne Weiteres in ihre Quartiere oder sonstige Bestimmungsorte abrücken. Auch ein neues, für alle Waffen, gattungen gültiges Signal für Alarm wurde eingeführt und die ebenfalls für alle Waffen gültigen Signale für Adjutantenruf und Feuerlärm abgeändert. Da» früher übliche Signal, das Ganze sammeln, wird als Alarmsignal nicht mehr gebraucht. •• Zur Belehrung für Dieustboten. Die hefftsche Ge- sindeordnung bestimmt in Artikel 14, Abs. 2., daß die ein« •fettige Aushebung des BertragSverhältnisieS vor Ablauf der Dienstzeit nur aus wichtigen Gründen statthaft ist und überläßt die Beurteilung der letzteren dem richterlichen Er- meffeu, selbst in den unter Art. 16 daselbst zu Gunsten der Dienstboten ausgeführten Fällen- nirgends ist aber Krankheit der Herrschaft als Grund vorzeitigen DieustaustritteS erwähnt. So wurde beispielsweise vor einiger Zeit von dem Großh. Oberlandesgerichte Darmstadt die in den Vor. iustauzen erfolgte Bestrafung eines Dienstmädchens be- stätigt, welches wegen epileptischer Krampfanfälle ihrer Herrin verfrüht bezw. vor Ablauf der Kündiguugszeit auS dem Dienste ging und dieserhalb angezeigt wurde. Grüuberg, 6. August. Da- Mitleid der Paffanten erregte gestern Mittag ein Pferd, welche- wohl infolge der großen Hitze an der Alsfelder Brücke zusammengestürzt war. Nachdem demselben tüchtig Wasier gereicht worden war, erholte e- sich rasch wieder, und der geängstigte Fuhrmann konnte die Fahrt fortsetzen. Ob der Unfall nicht hätte ver. mieden werden können, wenn daS arme Thier rechtzeitig ge» tränkt worden wäre! — (ES giebt leider noch viele Fuhrleute, welche von der Nothwendigkeit, ihren Zugthieren öfter Waffer zu reichen, nicht zu überzeugen find. Gerade bei den Pferden macht sich, auch ohne daß die Hitze ihren höchsten Grad erreicht, daS Bedürfniß nach Wasier oft fühlbar.) AlSfeld, 3. August. Das Gauner wes en treibt in unserer Stadt die wunderlichsten Blüthen. In der Sonntag, nacht brachen Diebe in verschiedene Wohnungen an der Rom. röder Landstraße ein und entwendeten bet einem Wirthe ca. 20 Mk. baares Geld, sowie anderwärts Schmuckgegen. stände, Kleidungsstücke rc. Obgleich bereits mehrere Ver. Haftungen vorgenommen wurden, sind die Spitzbuben noch nicht ermittelt. — Ein in einem hiesigen Gasthof abgeftiegener Wenn dritte Personen al- dinglich berechtigte oder wegen sonstiger Rechtsverhältnisse bet der Enteignung detheiligt find, so muß sie der Eigenthümer sofort nach Zustellung der Bekanntmachung un- bezeichnen, andernfalls bleibt er für diese Herr — anscheinend ein Reisender — hatte am anderen Morgen zu früher Stunde dem Kellner einen Gepäckschein übergeben mit der Weisung, er selbst werde Tag- über in Geschäften abwesend sein und mau möge ihm bis zum Abend sein Gepäckstück vom Bahuhof besorgen. Der Fremde ging und — kehrt nimmer wieder. Daö Gepäckstück wurde auf Grund de- Scheins am Bahnhof prompt au-geliefert, und als sein Herr weder am Abend noch am folgenden Morgen sich seiner erinnerte, beschloß man, eS zweck- Feststellung der Personalien des Fremden einer eingehenden Durchsicht zu unterziehen. Als die es umgebende Papierhülle fiel, glotzte im wahren Sinn deS Worte- der UntersuchungScommtsfiou ein Holzklotz von ansehnlichen Dimensionen entgegen. Verblüffung und Entrüstung waren groß und mau überant« wortete deu Gegenstand de- DerdrusieS dem Feuertod. Sein früherer Besitzer dürfte schwerlich nachträgliche Ansprüche geltend machen. △ Mainz, 6. August. Auf Einladung des Reichstags« abgeordueten für den Wahlkreis Mainz Oppenheim, Herrn Dr. Schmitt, fand heute Vormittag hier eine gut besuchte Versammlung von Jnteresieuten des Weinbaues und des Weiuhaudels statt, um eine eventuelle Abänderung de« WeingesetzeS von 20. April 1892 zu besprechen. Da e- fich um keine Parteifrage, sondern nur um wichtige wirth- schaftliche Jnteresien handelte, waren alle in dem obenge- nannten Wahlkreise bestehenden Fractionen vertreten. Den Vorsitz führte Landtagsabgeordneter W e ruh er-Nierstein. RetchStagSabgeordueter Dr. Schmitt führte als Referent zunächst die Vorgänge in der Petitionscommisiion deS Reichstages wegen Abänderung des WeingesetzeS an, dabet hervorhebend, daß alle die aus den verschiedenen weinbautreibendeu Gegenden eingelaufenen Petitionen in dem Gedanken gipfelten, die Fabrikation von Kunstwetu zu erschweren oder zu bet' bieten und die Verbefferung deS Weines (Zuckern) unter Eoutrole zu stellen. Der Winzersland werde durch die Fabrikation von Wein und die Einführung italienischer Rothweiue zum Verschnitt mit unseren Weißweinen schwer geschädigt und kein Gesetz schütze ihn vor diesem unlauteren Wettbewerb. Nachdem Dr. Schmitt noch daS Verlangen ausgedrückt, daß die Weinpanscherei nicht mit Geld-, sondern mit Freiheitsstrafen und ConfiSctrung deS gefälschten Weines belegt werde, stellte er folgende Punkte zur Dircuffion: 1. Soll eine Be- steuerung oder ein Verbot der Fabrikation des Kunstwetne» herbetgeführr werden? 2. Ist der Verschnitt ausländischer Rothweine mit deutschen Weißweinen zu gestatten, und 3. darf die Verzuckerung in beschränkter oder unbeschränkter Zeit vorgenommen werden und soll darüber event. eine Eontrole von der OrtSbehörde geführt werden? In der sich au diese Punkte knüpfenden sehr ausführlichen Discusiton kamen bte sich theilweise widerstreitenden Ansichten des Weinbaues und deS Weinhandels zum Ausdruck und zwar nach der Richtung, daß der reelle Handel wie auch der reelle Weinbau eine Aenderung der heutigen Gesetzgebung für nothwendig erachte. Schließlich einigte man sich zu folgender Resolution, welche der Abgeordnete Dr. Schmitt im Reichstag vertreten wird : „Die Fabrikation von Kunstwein, sowie der Verschnitt aus- ländischer, besonders italienischer Rothweine mit deutschen Weißweinen ist verboten. Die Verzuckerung muß spätestens bis zum 15. December au der betreffenden CreScenz des Jahres beendet sein, steht unter Aufsicht der Ortsbehörde und darf keine Vermehrung deS geernteten Naturweines von mehr als 15 pCt. ergeben." Da diese Beschlüffe so ziemlich identisch mit den Beschlüffen der Majorität der Petitious- commifftou im Reichstage find, so erhofft man damit eine Einigung der Jnteresieuten aller deutschen Gaue und einen großen Vortheil für deu Winzerstand herbeizusühren. △ Mainz. 6. August. Ungeachtet aller Mahnungen ver- suchte heute Morgen wieder eine MetzgerSfrau mit Petroleum ein Herdfeuer anzuzünden, wobei die Kanne explodirte und sich die Frau derart verbrannte, daß wenig Hoff, nung vorhanden, sie am Leben zu erhalten. Schiff-nachrichten. Norddeutscher Lloyd, in Gießen vertreten durch die Agenten C«rl LooS und I. M. Schulhof. Bremen, 5. August. sPer transallantischen Telegr^h.l Der Poftdmnpfer Oldenburg. Capt. H. Gathemann, vom Noro- deutschm Lloyd in Bremen, ist gestern 11 Uhr Vormittags wohlbehalten in Baltimore angekommen. 1 Bremen, 5. August. sPer tr-mS 679’/,0, 6807,0, 675, 674, 671, 670, 669, 666, 665, 664, 662, 658, 657, 656, 655, 652, 650, 651, 649, 648, 647«/10, 647»/,0, 641, 642, 640, 640a, 643, 6347,0» 639710, 632, 633, 630, 631, 629, 628, 627; Nr. 341 y10, 342V,o, 339Vt0' 3407,g. 2. Gemarkung Heuchelheim: Nr. 416, 474, 475, 476, 414, 415, 477, 478, 479, 480, 496, 481, 497; Nr. 478/$, 480,5, 481 5, 482..,; Nr. 451, 452, 453, 454, 455, 261, 456, 263,5, 264 5, 280d, 281„, 286,„ 287,,; Nr. l,i, 4d, 5 u. 6,1, 7,„ 8, 9, 11, 12, 13. In dem Termin, Moutag, deu 30. August l. I , wird zugleich über die Höhe der Entschädigung und die mit ihr zusammenhängenden Fragen verhandelt werden. Falls die Betheiltgten, Unternehmer und Eigenthümer bis zum 16. August l. I. der Commission keine Sachverständigen bezeichnen, werden dieselben von der Local« commisfiou ernannt werden. Die Eigenthümer der zu enteignenden Grundstücke werden endlich aufgesordert, bis zum 16. August l. I. ein nicht betheiligteS Ort-vorstandSmitglted aus einer der zwei be« theiligten Gemeinden Heuchelheim und Gießen zu bezeichnen, welches nach Art. 31 Ziffer 4 des Gesetzes vom 26. Juli 1884 der Commission auzugehören hat. Dieses Mitglied haben die Eigenthümer gemeinschaftlich durch Wahl zu bestimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet da- LooS. Kommen die Eigenthümer dieser Aufforderung bis zu dem bestimmten Termin nicht nach, so wird daS CommissiouSmitglied durch den Vorsitzenden der Commission ernannt werden. Gießen, 6. August 1897. GroßherzogltcheS Kreisamt Gießen. I. D. Dr. Wagner. Gefunden: 1 Brosche, 1 Strohhut, 1 Taschenmesser, 1 Paar Lederhandschuhe, 2 einzelne Handschuhe, 1 Hut, 1 Spazierstock, 3 Schraubenzieher, 1 Peitsche und 2 Paar Einleg-Sohlen. Gießen, den 7. August 1897. Großherzogliches Polizeiamt Gießen, v. Bechtold. miethen 7234] Einzelne unmöbltrte Zimmer ÄMtHebt 81. zu vermtethev. Wiener. 7462 | Empfehlungen. | in in i 6'4t firatze 6 zu vermiethen. miethen. 648» bringen wir in empfehlende Erin- 7451 miethen. Carl Retter S. «atz, Asterweg 10. miethen. Wasche mit oermtethen. Graden sie. 9 5062 i Hinterhaus. Marktplatz 13 miethen. Grünbergerstr. 28 miethen- «renzplatz 11. ^^teHemGesüche^ 7430] Ein Mädchen von auswärts. tttbaction: 1. Echrhda. ®nxd und Verlag der vrühl'schen UniverfitLrs.vuch. und Steinbruderei (Pietsch * Scheqda) in Gießen. in in wird nur in solchen Packelen verkauft. nerung. Solide Arbeit zu oer» ?. 65. |BehördlicheAnzeigenj Bekanntmachung. Die Heinrich Schäfer VII. Eheleute von Gießen haben durch Vertrag vom 23. Juni d. I. Gütertrennung vereinbart. Gießen, den 4. August 1897. Grobherzogliches Amtsgericht. Muer großer Lade« eventuell mit Lager und Logis, zu oer- 7141] Im 1. Glock Wohnung, zwei bis 3 Zimmer, Küche und Zubehör, iu vermiethen. W. Herber, Kirchenplatz 11, II. bei der Deutschen Bank; Frankfurt a. M.: bei der Mitteldeutschen Kreditbank, bei der Frankfurter Filiale der Deutschen Bank, bei den Herren Gebrüder Sulzbach; Köln: bei den Herren Sal. Oppenheim jr. A Co.; Elberfeld: bei den Herren von der Heydt-Kersten A Luhn’s Wasch-Extract. Siebt Wich Wiche! | Ueberzeugen Sie sich davon 7i Pfund Schachtel ä 15 Pfg. — Ueberall zu haben. — Aog. Fnhv 4- So., Karmen-K. Auf Grund des im Deutschen Reichs-Anzeiger vom 6 August* dieses Jahres veröffentlichten Prospectes ist die zu IO3°/o rückzahlbare 4% Hypothekar-Anleihe der Buderus’schen Eisenwerke in Wetzlar im Nennbeträge von M. 6 500000,— zum Handel und zur Notiz an den Börsen von Berlin und Frankfurt am Main zugelassen worden Von den Theilschuldverschreib- ungen sind Mk. 500 000 Nennwerth (die Schuldverschreibungen Lit. A No 4001 bis 4500 über je Mk. 1000,—) bis zum 1. Januar 1899 vom Verkaufe ausgeschlossen. Die übrigen M. 6000000— 4% Theilschuldverschreibungen Lit. A No 1—4000 über M. 1000,—, Lit. B No. 4501—7500 über 7144] Fein möbl'.rteS Zimmer, auf Wunsch mit Pension, zu vermiethen. •ratatftc. 11, n. Söhne; in Giessen: bei Herrn Aron Heichelheim; in Weilburg: bei Herrn Hermann Herz; in Wetzlar: bei Herrn Moritz Heertz und Herrn Julius Kellner. 1. Zeichnungen werden angenommen zum Course von 1OO°/0: vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zum 16. August dieses Jahres gegen Einlieferung der zum 1. April 1898 gekündigten öligen Obligationen der Buderus’schen Eisenwerke vom Jahre 1884 mit Coupons per 1. Oktober 1897 und folgenden nebst Talons, welche mit 103% (2 % Aufgeld und 1 % Zinsentschädigung) angerechnet werden. Eine Stückzinsenberechnung findet hierbei nicht statt. Diese Zeichnungen werden in Hohe des Nennwerthes der eingelieferten Schuldverschreibungen voll berücksichtigt. Die Auslieferung der gezeichneten 4 % Theil-Schuldverschreib- ungen erfolgt vom 19. August d. J. ab bei den betreffenden Zeichnungsstelldn unter Baarzahlung des Unterschieds von 3 % abzüglich der halben Kosten des Schlussscheinstempels. 2. Ferner findet die Annahme von Zeichnungen gegen Baar zum Course von 100% % bei den vorgenannten Zeichnungs- Stellen ™ 6^58] Wobuung im 1. Stock, drei Zimmer mtt allem Zubehör, zu oermieth. «etzftelnftr. 42. KalhreinErsMalzkaffee M. 500,—, Lit. C No. 7501—10 000 über M. 200—, werden unter nachstehenden Bedingungen zur Zeichnung aufgelegt Berlin: bei der Mitteldeutschen Credltbank. Billige Preise C. Röhr & Co. 7456| Ein kleines Zimmer, mit oder ohne Möbel, zu ocrm. Neustadt 49. 6104] Ein möblirtes Zimmer zu ver- welches in Küche und Hausarbeit erf. uni flute Zeugnisse besitzt, sucht Stelle bet einer fein. Herr schäft Zu erfr. Vftanlage II. Familien-WohnungenJ Möbl. Zimmer in retchhalt. Auswahl weist ausführlich nach der Gießener WohnnngS-Nach- weiS (Inh. C. StiaSny), KaplanSg.14,11. 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