»skl! '8 85. te*«. ^oMoÄ’; iuhabe, >n &• J«** 30 ®?.3M w-— »amen A,b„t schäft »■ I, I. M vertraut, hatte lei ^elln Bediemg an» lgsvoll Aubel, ; 8,1. Stock, ■onftdlon. i Publikum von Eiche, hast ergebet anzuzrigtR, 36 22 mute gute Renomniä btt er Epeisen und Getränke 930T Sitie aus bet Brauerei ine. »Ising. Wicht , Brenndauer , ... . u 6 flttflO10' bti>. tobet l897, - HllberreB ssld-sr-tt igit'® oLt «u» 103.6 2285 93.C0 168? 3626 l°l.W 110.60 MMi Wtt Mko. 6 Stuck * 2.-- 6 , " L2° ^Ärhtonf* )Gt vom Erfinder Erfurt eozwiebel.. H.rb^ J&** k Krntevb^ rnl ,hl90b 100 bO >!SÖ.S'»S AixSS»» £bn»-*teD K)8b 17010 4.17Vi Nr. 235 Zweites Blatt. DmnerSIa, den 7. Oktober 1897 Der gießo-r A«tkiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montag«. Die Gießener A>a mtsien ß tätter werden brm Anzeiger «üchnillich dreimal beigrk.jt. Gießener Anzeiger Kenerat-Mnzeiger. vierteljährigar LSoanements preis x 2 Mark 20 Psg. «N vringerlohn. Durch die Post bezöge» 2 Mark 50 Pfg. Redaction, LxpediNo« und Druckerei: -chulgr-h- 'gU.1» Fernsprecher 5M Aints- und Anzeigeblutt für den Ureis Gie^eir. « chratisbeikage: Gießener Aamitienökätter. Alle Anuoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehme» Anzeigen für den „Gießener Anzeiger^ cntyy*. »■«■LU.UV 2i jutlkbcr Tyeit Bekanntmachung, betr.: Erbauung der Kreisstraße Leihgestern—Großen-Lmden i hier: das Enkeignungsverfahren gegen Joh. Georg Schön II. zu Leihgestern. Zum Zweck des Ausbaues rubr. Kreisstraße hat Großh. Bürgermeisterei Leihgestern Namens der Gemeinde Antrag gestellt auf Enteignung von 158 qm aus . a) Flur I, 215,2, Hofraithe in den Schulgärten, b) „ I, 215,4, Grasgarten in den Schulgärten, c) „ I, 215*^, Grasgarten in den Schulgarten, d) „ I, 215a,?, Hofraithegrund in den Schulgärten belegen in der Gemarknng Leihgestern, dem Joh. Georg Schön II. daselbst gehörig. E» wird dies mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß 1) der Antrag Großh. Bürgermeisterei Leihgestern vom 22. Juli l. I., 2) der Meßbrief nebst geometrischem Plan und Grundbuchaurzug, 3) der Plan nebst Längen- und Querprofil in der Zeit vom 15. bis 29. October 1897 auf dem Amtszimmer Großh. Bürgermeisterei Leihgestern zu Jedermanns Emficht offen liegen. Zur Verhandlung über den Plan und die zu leistende Entschädigung wird Tagfahrt vor der Localcommifsion auf Donnerstag den 11. November l. I., Vormittags 9 Uhr, auf dem Amtszimmer Großh. Bürgermeisterei Leihgestern anberaumt. Der Eigenthümer des oben bezeichneten Geländes, sowie solche Personen, welche hinfichtlich desselben irgend welche Rechte (z- B. Eigenthumsoorbehalt, Pfandrechte oder sonstige ding» liche Rechte, Rechte al» Pächter oder Miether) zustehen, werden hierdurch aufgefordert a. Einwendungen gegen den Plan bei Meidung de» Ausschluffes und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Ablretu-g, b. Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung der Annahme des Angebots, c. Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Ausschlusses mit solchen, d. Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten bei Meidung des Ausschlusses mit solchen (Art. 19 des Ges. vom 26. Juli 1884), e. Anträge auf Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen, welche für die benachbarten Grundstücke oder im öffentlichen Interesse zur Sicherung gegen Gefahren und Nachkheile nothwendig find (Art. 14 des Ges.). f) etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an die zu enteignenden Grundstücke in dem oben genannten Termine oorzublingen. Wenn dritte Personen als dinglich Berechtigte oder wegen sonstiger Rechtsverhältnisse bei der Enteignung beteiligt sind, so muß sie der Eigenthümer sofort nach Zu» stellung der Bekanntmachung der unterzeichneten Behörde bezeichnen, andernfalls bleibt er für diese Ansprüche ver- antwortlich. Räumt der Eigenthümer einem Andern von dem Zeitpunkte der Zustellung an ein dingliches Recht an dem zu enteignenden Grundstücke oder ein persönliches Recht auf dessen Benutzung, ohne Genehmigung des Unternehmers ein, so steht jenem Andern an den Unternehmer ein Anspruch auf eine besondere Entschädigung nicht zu. Gießen, den 4. October 1897. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. Gießen, den 2. October 1897. Betr.: Vertilgung deS Frostoachttpanners. Da» Großherzogliche Lkretsaml Gieße« sm Hf Grotzh. BteftmeHtaeftew des Mttfc*. Äeußerung darüber entgegen, inwieweit bie B^umdesitzer Ihrer Aufforderung entsprochen haben. v. Gagern. Die Frost«achtspauuer. Einer der gefährlichsten Feinde unserer Obstbäume, der Frostuachtspanuer, schickt sich wieder an, seine Brut an unsere Obstbäume zu bringen und dadurch jetzt schon die nächstjährige Ernte zu beeinträchtigen. Deshalb ist tS nothwendig, daß alle Odstzüchter Hand in Hand gehen und verhüten, daß tat Weibchen seine Tier an die Knospen der Odstdäume legen kann. Diese» Weibchen, da» noch in der Erde al» Puppe ruht, kommt nämlich von Anfang» October bi» Mitte November au» der Erde. E» ist ein Schmetterling, welcher uur mit Flügelstüwmeln versehen ist, also nicht fliegen kann, dafür aber sehr kräftige, lange Beine besitzt, mit deren Hülfe er den Stamm erklimmen und zu den Knospen gelangen kann. Da» Männchen dagegen, welche» braune Flügel besitzt, kann fliegen und sucht da» Weibchen während de» Marsche» am Stamme entlang ans. Gelaugt da» Weibchen dann in die Baumkrone, so legt e» an die Knospen seine Tier ab, und zwar nicht weniger al» etwa 250 Stück. Au» diesen schlüpfen im Frühjahr die kleinen grünen Spannraupen, welche mit der Entwickelung der Blüthen wachsen, sich zwischen einige Blätter und Blüthen einspiuveo, um von da au» die Entblätterung der Bäume durchzusühreu. Al» der bekannte Pfarrer Ehrist diese LebenSgeschichte kennen gelernt hatte, reihte er an die vielen Verdienste, die er sich um den Obstbau Oberheffen» schon erworben hatte, noch da» eine Mittel zur Bekämpfung diese» Feinde». Er hat zuerst auf Birkenrinde Lheer gestrichen und diese Rinde daun um den Stamm gebunden. In der neueren Zeit wurden erst die SlebgÜrtel in Anwendung gebracht, welche in der richtigen Weise und zur richtigen Zeit augewendet, da» Erklettern de» Baume» durch da» Weibchen unmöglich wachen. Im Kreise Gießen war diese» Anlegen der Klebgürtel Überall da mit gutem Erfolg begleitet, wo e» richtig durchgeführt wurde, und wo die Bäume trotzdem von der Raupe entblättert wurden, waren eben Fehler gemacht worden. Wenn man den Gürtel aulegt, nachdem der Frostspanner oben am Baume ist, oder wenn man den Leim eintrocknen läßt, oder wenn man fingerdicke Lücken zwischen Stamm und Ring läßt, dann darf man nicht der Methode, sondern muß seiner eigenen Gleichgültigkeit die Schuld beimeffen. Deshalb wolle man beim Anlegen der Leimringe, denen wir recht große Verbreitung wünschen, folgende» beachten: 1. Die Ringe müssen Anfang» October angelegt werden. 2. Da» Papier muß sehr gut geleimt sein. Am besten verwendet man sogenannte» Pergamentpapier. 3. Da» Papier muß mindesten» 10 Ltm. breit sein. 4. Der Papierring muß um den ganzen Stamm gelegt und mit einer Kordel unten und einer oben gebunden sein. 5. Zwischen dem Papierring und dem Stamm dürfen keine Lücken sein, da sonst da» Weibchen unten durchkriecht. Etwa vorhandene Lücken werden mit Lehm, Werg rc. au»- gestopft. 6. Bevor man den Papicrstreifen anlegt, muß an der betreffenden Stelle die Rinde glatt gemacht werden. 7. Der Leim wird mit einem Pinsel auf b*» Papier, niemals aber auf den Stamm selbst aufgestrichen. 8. ES ist nothwendig, daß man die Ringe alle 10 Tage von Neuem anstreicht. Im Uebrigen sei bemerkt, daß die Geschäftsstelle des Oberhesflschen Obstbauverein» in Friedberg gerne bereit ist, gutes, geschnittene» Papier und beliebige Mengen Leim zu vermitteln. Schwurgericht. W. Gießen, den 5 October. Schluß der Verhandlung gegen den Müller»sohn Heinrich Dörr von der Dammesmühle bei Arnshain wegen Mordversuch«. Der Zeuge Keffelflicker Joseph Gundrum von Ruhl- kirchen, ein Greis von 68 Jahren, erregt mit seiner Bekun- düng eine gewisse Sensation. Er erklärt mit erregter Stimme, daß im Jahre 1876 seine einzige 22 jährige Tochter sich auf ein Jahr beim Vater deS Angeklagten auf der DamrneS- wühle vermiethet gehabt. Da fei im Oktober zu ihm der Knecht der Mühle gekommen und habe ihm gesagt, seine Tochter sei tobt, fei verunglückt, er solle zum Dienstherr« auf die Mühle kommen. Hier habe er seine Tochter vollständig entkleidet auf dem Fußboden in der Nähe des Mühlrades als Leiche gefunden, an den Zehen sowie an den Knie- Der Müller habe zu ihm gesagt, da» Mädchen fet verunglückt, er solle doch keine Geschichten machen, er wolle ihm den JahreSloho deS Mädchen» bezahlen und die Begräbniskosten tragen. Auch der Bürgermeister habe ihm zugeredet, und ihm gesagt, wenn da» Gericht komme, koste e» Geld, er sei ein armer Mann und habe weiter nicht» thun können. Der Müller Dörr habe vom Gericht die Erlaudniß zur Beerdigung erwirkt. Jetzt, nachdem er von dem Mordversuch aus die Bondio in der Damme»* wühle gehört, habe er keine Ruhe wehr, und glaube nicht anders, al» mit dem Tode seiner Tochter müsse e» ein ähnliche» Bewenden haben. Zwei Zeugen, Knechte, die 1876 aus der DannneS- mühle gewesen, bekunden dem gegenüber, die Tochter de» Gnndrum sei von ihnen an der Welle de» Mühlrade» hängend gefunden worden, die Kleider waren in Fetzen gegangen; beide Zeugen haben die Leiche von der Welle herabgenowmen. Der Müller Dörr fei an dem Tage, an de« da» Unglück pasftrt, nicht zu Hause gewesen. Ob die Magd vor 20 Jahren etwa au» LiebeSgram, weil sie vielleicht verführt, in den Tod gegangen, oder ob ein Unglück vorgelegen, wissen die Zeugen nicht zn sagen. Der Knecht Ang. Fink von Ruhlkirchen gesteht zu, Ende März oder Anfang April 1897 mit der Bondio intim verkehrt zu haben- er bekundet weiter, die Bondi» fei auf der Reise mit dem Anfinnen an ihn herangetreten, vor Gericht die Thatsache abznleugnev, daß er mit ihr verkehrt habe. Die Bondio, zur Aeußerung hierüber aufgefordert, stellte die Sache ander» dar. Der Zeuge Hau» SlauS Gilpert von Seibelsdorf bekundet, edenfall» mit der Bondio verkehrt zu habe«, fein Mitknecht Pfeffer habe ihm da»selbe versichert. Der Lehrer K. Lehr hat den Angeklagten von Jugend auf unterrichtet,- soweit er sich erinnert, war derselbe wahrheitsliebend. Der Lehrer Konrad Wahl von Arnshain giebt dasselbe Zeugniß über den Angeklagten. Der Sachverständige Dr. Brückner, Assistent der chirurgischen Klinik, hat die Bondio seit ihrer Einlieferung am 25. Juli d. I. in die Anstalt behandelt. Dieselbe hat dem Arzt den Thatbestand wie sie zu den Verletzungen gekommen, so angegeben, wie eS die Anklage behauptet. Die Bondio hatte Quetschungen an der linken Hüfte, außerdem hatte sie eine unbedeutende Verletzung an der linken Hand, ferner wies der Hal» des Mädchens eine neun Lentimetir lange, ein Zentimeter breite Strangulation»marke auf, bie von dem Strick hrrrühren kann, der auf dem Gerichtstisch liegt. Außerdem hatte die Bondio auf dem Kopf zwei Verletzungen. Diese Kopfwunden können nach Ansicht deS Sachverständigen ebensogut von Schlägen mit eine« harten Gegenstand oder von einem Sturz ober Stoß herrühren. Hierauf wird die Bondio vereidet, vom Vorsitzenden vorher noch einmal ernstlich ermahnt zu sagen, ob auch Alle» wahr sei, wa- sie bekundet. ES wird noch au» den Virafocten de» Landgerichts Marburg festgestellt, daß der Angeklagte als 22 Jahre alter Mensch wegen Diebstahl eines Opernglases mit sieben Tagen Gefängniß bestraft ist. Hiermit ist die Beweisaufnahme Abend» 9 Uhr beendet. W. Gießen, 6. Oktober. Heute Morgen um */,9 Uhr wird in der Verhandlung fortgefahreu. Die den Geschworenen vorgelegte Schuldfrage lautet auf Mordversuch. Hierauf nimmt Staatsanwalt Koch da» Wort zur Begründung der Anklage. Es handele sich hier um da» schwere verbrechen de» Mordversuchs. Der Staatsanwalt bemerkt, daß es nur die Bondio sei, auf deren Bekundung sich die Anklage stütze, diese aber einen glaubwürdigen Eindruck mache und daß hierzu noch die verschiedenen Momente der Beweisausnahme kommen, um es zur Gewißheit zu machen, daß der Angeklagte die ihm zur Last gelegte That begangen hat. Er kommt zu dem Schluß, daß ein Selbstmordversuch der Bondi» vollständig ausgeschlossen sei. Der Ankläger ist der Ansicht, daß die Geschworenen die Schuldfrage zu bejahen hätten. Der vertheidiger, Rechtsanwalt Katz, beftreitet, daß ein Beweis dafür erbracht fei, daß der Angeklagte ein verbrechen begangen habe, welche» das Gesetz, wenn es vollendet wäre, mit dem Tode bestraft. Es fei weiter nichts erwiesen, als daß die Bondio, mit zwei Kopfwunden und einigen unbedeutenden Hautabschürfungen behaftet, am Morgen »e« 24. Juli ihre Dienstherrschaft hat rufen lassen, wozu noch die StrangulatiooSmarke am Hais komme, die aber auch von einem mißglückten Selbstmordversuch herrühren könne. Rechtsanwalt Katz sührt den Geschworenen die Unwahrscheinlichkeit vor Augen, daß der Angeklagte in dunkeler Scheuer her Unter Hinweis auf den im Abdruck nachstehenden, au» dem Monatsblatt de» Oberhesfischen Obstbauvereins vom October 1891 entnommenen Artikel beauftragen wir Sie, die Baumbesitzer Ihrer Gemeinden alsbald zur Anlegung von Klebgürteln an den Obstbäumen öffentlich aufzusordern, sowie un den Gemeindebäurnen auf Kosten her Gemeinde Klebgürtel baldigst anbringen zu lassen. Ende October d. I. sehen wir Ihren Berichten über den Vollzug unserer Anordnung mit der 1 scheiben verletzt. Boudio eine Schlinge um den Hals geworfen, unwahrschein- ltch sei die ganze Situation mit dem Hinunterstotzen von dem Stallboden in die Tenne. Aber für einen mitzglückten Selbst» Mordversuch ist in der vorgefundenen Situation viel eher die Möglichkeit zu finden. Wenn wirklich der Angeklagte unten in der Tenne der Boabio zwei Hammerschläge in der Abficht, diese zu tödren, versetzt habe, dann rnützten die Ver- letzungen grötzere sein, als dieselben durch den Befund festgestellt. Die Bonbio hat keinen Schrei in der Scheuer abgegeben, was doch natürlich gewesen wäre, und wie erkläre es fich, daß fie, als fie ins Bett gekommen, der wach gewordenen Magd, der Frick, nicht ein Wort von dem erzählt, was ihr Pafftrt sei? Auch in dem Benehmen der Familie Dörr am Morgen des 24. Juli könne Niemand etwas finden. Der Bertheidiger ging dann auf die Glaubwürdigkeit der einzigen BrlastungSzeugin Bondin ein- diese habe, wenn auch nur in Kleinigkeiten, nachweisbar gelogen, dieselbe sei fittlich eine niedrig stehende Person, fie habe nicht mit einem Manne etwa nur verkehrt, von dem fie habe annehmen können, eS komme zur Heirath. Es sei erwiesen, daß die Bondio in den letzten zwei Jahren mit fünf Männern intim verkehrt. Wenn man einen Menschen lediglich auf das Zeugnitz eines andern eines so schweren Verbrechens beschuloigt, wie daS vorliegende, um darauf hin eine Berurtheilung auszusprechen, so rnüffe man unbedingt verlangen, datz der betreffende Zeuge nach jeder Richtung unbescholten dastehe,- and darüber sei man doch einig, die Bondio sei in deS Wortes ganzer Bedeutung eine Dirne, dazu komme noch, datz dieselbe die Frick nach deren Aussage zu einem Meineid habe verleiten wollen, auf deren Zeugnitz allein würden die Geschworenen gewiß kein Schuldig aussprechen. Staatsanwalt Koch erklärt, es sei keines Falles anzn- nehmen, datz die Bondio eine Dirne sei, denn was diese ge- than, könne man nicht mit dem strengen Matzstab meffen, den der Bertheidiger hier anlege, wer die Berhältniffe des BogelSbergS kenne, der müffe sagen, die Bondio habe nichts Anderes gethan, als was Andere in der Stadt und auf dem Lande auch thun, ohne datz man dieselben zu brandmarken berechtigt sei. Ebenso sei die der Bonbio unterschobene Bereitung zum Meineid eben nur eine Anficht deS BertheidigerS. Staatsanwalt Koch widerlegt die AuSsührungen des Ber- theibigerS, die dieser zur Entlastung deS Angeklagten vor- gesührt. AuS der ganzen Situation ergebe fich, daß ein Selbstmordversuch der Bondio, wie der Berihetdiger ihn für vorliegend anntmmt, vollständig ausgeschloffen. Der Staatsanwalt bittet die Geschworenen, darüber nachzudenken, was geworden wäre, wenn man am andern Morgen die Bondio erhängt in der Schlinge, die ihr der Angeklagte urngeworfev, in der Scheu.r gefunden hätte. Kein Mensch hätte erfahren, daß hier ein Mord vorlag, hm Mensch erfahr, daß die Tode von ihrem eigenen Mörder Mutter geworden, und das war der Zweck, den dtr Angeklagte erreichen wollte, nur ist ihm die Vollendung des Verbrechens mißglückt. ES entspreche voll und ganz der Wahrheit, was die Bondio unter Eid auSgesagt, und eS sei der Beweis dadurch geliefert, datz der Angeklagte schuldig deS versuchten Mordes, und detzhalb bittet der Staatsanwalt die Geschworenen, die Schuldfrage zn bejahen. Rechtsanwalt Katz wendete sich nochmals an die Geschworenen mit der Behauptung, datz hier ein mißglückter Selbstmordversuch der Bondio vorliege und kein Mordversuch. Wer der Bondio glaube, wer dieselbe für ein rechtschaffenes, braves, ordentliches und wahrheitsliebendes Mädchen halte, der verurtheile den Angeklagten. Er sei überzeugt, der Wahripiuch der Geschworenen könne nur zur Freisprechung deS Angeklagten führen. Nach Beendigung der Plaidoyers um */,2 Uhr eriheilt der Vorsitzende die RechtSbelehrong. Nach l'/^stündiger Br- rathung ve,kündete der Obmann, Th. Haudach Gießen, den Spruch der Gr schwor en en, ber auf Nichtschuldig lautete, worauf ber Gerichtshof auf Freisprechung erkannte. Bekanntmachung. Der Platz auf Oswaldsgarteu zunächst der Spies'scheu Wirthschaft soll zum Feilbieten von Obst und Bodenerzeugniffen ander- weit im Wege schriftlichen Angebots verpachtet werden. Wir bringen die» mit dem Bemerken zur Kenntniß von Pachtliebhabern dieses Platzes, daß schriftliche Angebote bis zum 11. d. Mts., Vormittags 12 Uhr, auf der Bürgermeisterei, Zimmer Nr. 15, einzureichen sind. Gießen, den 4. October 1897. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen ________________________Gn auth.____________________9276 Bekanntmachung. Für das Hospital werden 35 Malter Speise-Kartoffeln benöthigt, deren Lieferung auf dem Submissionswege vergeben werden soll. Offerten mit Preisangabe und Proben sind bis zum 9. d. Mts., Nachmittags 4 Uhr, in dem Hospitale — Seltersweg Nr. 11 — nieder- zulegen. Gießen, den 4. October 1897. ______________Die Armen-Deputation der Stadt Gießen.__________9231 Alice-S chule für Franeubilduug u. Erwerb. Beginn des Winterhalbjahres Montag den 11. Oktober. Auf- nähme Morgens 10 Uhr. 8766 Vorherige Anmeldungen, sowie nähere Auskunft bei Frl. L. Moefer, Oberlehrerin. Gartenstraße 30. Ilm ist das ERSTE DELMENHORSTER LINOLEUM - FABRIK altbewährte Fabrikat. Specialltät: Patent-Ader-Granit und Inlald in durchgehenden, also unverwüstlichen schönen Mustern. Gut assortirte Niederlage bei: Ernst Bloedner, Seltersweg. Ker* Wer das ursprüngliche, in langjährigem Gebrauch erprobte Delmenhorster Linoleum wünscht, achte genau auf die Schutzmarke. 8443 ; Aug. Ossmann 89 Selters weg 89 I empfiehlt fein reichhaltiges Lager in : Fantasie- und Luxusmöbeln, . sowie Folstermöbeln aller Art. Aevernahme ganzer Ausstattungen. seoi Den Empfang der 9155 Modellhüte, sowie särnrntliche Neuheiten der Saison in Hüten, Federn, Flügeln, Bändern, Sammeten und Hutgarnitureu beehre ich mich ergebenst anzuzeigen. __________jLj’angmann, Bahnhofstraße 29. Montirtes Gleis u. 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