s »hl! F »n c««ti “ uaas*t men 9275 ^Seidenstoffe, 85. •Heu ""8 Stints Ms 5 ’schienenen W M d!i gnirlro M 1 Wt M nur V 9051 V ßwaare» A -Mäntel. *hmh )id)tSwei«. res für dar Publikum web 9255 Der Vorstand. inz. tändigter g hrplan ° STSSi »»“•“So »*siT? i London 80 C \uh*»preiie° n S Gi^e»er 100 d ton •"* F»hrpl»D k den. jer* d--<° oris yjni** i «d1 lB>, r 5^ äctö 8 Uhr: imenchors Feidel.) Der Vorstand. MMM. rber, Abends 9V, Uhr Mich: uptversammlung icci .Kamhost. !) Bericht. 2) S*ng#iib. etzuna des SÜRttrpiogramm?. Der Vorstand. 5*7«milieoötäl1er werden dem Anzeiger Wichenklich dreimal beigelegt. Der Kteßener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme de- Montags. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erlck>eiuendm Nummer bi- Bonn. 10 Uhr. Gratisbeilage: Gießener Kamilienökätter. Alle Lnnoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehme» Anzeigen für den „Gießener Auzeiger" entgeh». Anrtlicher Lpeil Gießen, den 2. Ocroder 1897. Betr.: Den Rundgaog der Feldgeschworenen. Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, die Felbgescbworenen zu veranlassen, nach § 20 der Instruction vom 23. Februar 1833 (RegierungSblait S. 105) im Laufe diese- Monat- die Gemarkungen zu begehen, um sich von dem Zustande der Grenzen zu unterrichten und über den Befund tn ihr Tagebuch ein Protocoll aufzuuehmen. Wit machen dabet darauf aufmerksam, daß zwar zu einem Stetnsatze wenigsten- drei Feld- geschworene beisammen sein müssen, daß aber an den Rund- Fängen, wenn dabet nicht zugleich Steine gesetzt werden sollen, nur zwei Feldgeschwoneoe theilzunehmen haben. Wegen Beseitigung der Vorgefundenen Mängel wollen Sie das Geeignete veranlassen, wöbe» namentlich die Aufräumung, Gerade- rtchtung und Erneuerung der Grenzsteine ins Auge zu fassen ist. Aa den Dreiecks-, Gemarkungs, Flur- und GewavN'Grrnz- steinen darf jedoch keine Veränderung ohne Mitwirkung eines Geometer- 1. Klaffe vorgeoommen werden. Die Wahl und Zuziehung desselben bleibt Ihnen überlassen,- doch wollen Sie da, wo e- sich um Grenzsteine mehrerer Gemarkungen handelt, sich unter einander deßfall- benehmen. Für die Erhaltung der Parzellengreozsteine de- Gemeindeetgenthum- ist auf Gemeindekosten von Ihnen Sorge zu tragen. Wo noch keine Au-stetnung des Gemeindeetgenthum- stattgefunden hat, beauftragen wir Sie, den Gemeiuderath deßfall- zu vernehmen und dessen Beschluß zu vollziehen. Die an den Parzellen- grenzsteinen der Privaten vorgefundenen Mängel find den Betheiligten zur Beseitigung zu eröffnen. Um Uebrigen vermessen wir Sie auf da- Gesetz vom 23. October 1830 (Reg.- Bl. S. 463) und die vorgenannte Instruction vom 23. Februar 1833 (Reg.-Bl. S. 105), wegen der Kostenverzetchniffe auf die Bekanntmachung vom 18. Drcember 1874 (Reg.-Bl. S. 784) und auf unser AuSschretben vom 29. Januar 1885 (Anzeiger Nr. 27). Zu Ende laufenden Monat- find uns Abschriften der in die Tagebücher der Feldgeschworeneu aufgenommenen Protokolle mit Bericht über Ihre be-fallS getroffenen Anordnungen fammt den Kostenoerzetchnissen von Ihnen vorzulegeu. v. Gag ern. Bekanntmachung. ~ Betr.: Hauptversammlung des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen. Zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung beehre ich mich die Vereinsmitglieder hierdurch auf Montag den 11. October d. I, Vormittags 11 Uhr, in das Local „Steins Garten" in Gießen ergrbenst einzuladen. Einziger Gegenstand der Verhandlung wird sein: „Die genossenschaftliche Verwerthung des Getreides beziehungsweise die Errichtung von öffentlichen Getreidelagerhäusern". Referent: Herr Vicepräsident Sch lenke zu Hardthof. Laubach, am 21. September 1897. Der Präsident des landw. Vereins für die Provinz Oberhessen. Friedrich Graf zu Solms-Laubach. Der auf Montag ben 11. October anberaumten Hauptversammlung soll um ’/jll Uhr eine Ausschußsitzung vorausgehen, zu der ich die verehrlichen Mitglieder hiermit einlade. Laubach, am 21. September 1897. Der Präsident des landw. Vereins für die Proviuz Oberhessen. Friedrich Graf zu Solms-Laubach. Nachschrift: In demselben Local findet gegen 1 Uhr ein gemeinschaftliches Mittagsessen statt Es ist erwünscht, daß eine eventuelle Betheiligung vorher bei dem Wirthe angemeldet wird. Bekanntmachung. An die Abhaltung de- auf den 13. October d. I. tu Schmalbach anstehenden Viehma»kteS werden zur Verhütung der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche folgende Bedingungen geknüpft: 1. Für den Auf- und Abtrieb der Thiere ist je eine bestimmte Stelle zu schaffen. Die Benutzung anderer Stellen für den Auf- und Abtrieb, ebenso das Handeln mit Vieh außerhalb de- Marktplatzes ist verboten. Der Auftrieb beginnt um 9 Uhr Vormittag-. 2. Auf den Markt dürfen nur Thiere aus seuchefreieu Orten, deren Führer mit gültigen behördlichen Ursprungszeugnissen versehen find, aufgetrieben werden, Thiere von Händlern aber nur dann, wenn in jenen Ursprungszeugnissen weiter bescheinigt ist, daß die Thiere sich die letzten fieben Tage in uu- verseuchtem Zustand in scuchefreien Orten befunden haben. Im Uebrigen gilt für die Einführung von Häudlervieh in den Kret- Wetzlar die tn Nr. 109 de- Wetzlarer Anzeiger- vom 11. Mai 1897 veröffentlichte polizeiliche Anordnung des Herrn Regierung-- Präfidenten zu Coblenz vom 13. April d. I. 3. Au- dem Großherzogthum Hissen dürfen Rindvieh, Schweine und Schafe nicht aufgetrieben werden. 4. Bei dem Auftrieb der Thiere hat der Etgenthümer oder Führer dem anwesenden Polizeibeamten da- unter Nr. 2 erwähnte Urspruag-zeugntß vorzuzetgen. Außer von der Controle der Ursprungszeugnisse ist der Auftrieb von der vorherigen Besichtigung und Nichtbeanstandung der Thiere durch den Kreis- thierarzt abhängig. Wetzlar, den 29. September 1897. Der Königliche Landrath. Schwurgericht. W. Gießen, den 4. Oetober. Fortsetzung der Verhandlung gegen den Müllerssohn Heinrich Dörr von der DammeSmühle bei ArnShatu wegen Mordversuchs. Der Angeklagte erklärt weiter, er wisse sich nicht zu erinnern, daß er mit den Mägden seine- Vater- uvfittltch verkehrt hat und bestreitet entschieden, der Bondto unsittliche Anträge gestellt, noch mit derselben intimen Verkehr gepflogen zu haben. Er bestreitet ferner, der Vater de- von der Bondto zu erwartenden Kinde- zu sein; e- sei unwahr, daß er dieselbe habe morden wollen, er glaube, der ganze Vorgang sei von dieser erfunden, um von ihm etwas erpressen zu wollen. Der Angeklagte meint auf Befragen weiter, daß die Zeugin Becker aus Rache gegen ihn au-sage, weil diese wegen Unehrlichkeit entlassen wurde. Sein Vater sei ein strenger Mann und habe ihm mit Schlägen gedroht für den Fall er sich mit der Bondto abgegeben. Der Angeklagte wtll dann seinem Vater und seinem Bruder am Tage aus dem Wege gegangen sein. Der Vorfitzende erklärt dem Angeklagten, er wäre am 24. Juli so lange fortgewesen, daß man angenommen habe, er habe fich ein Leids angethan und nach ihm am Wasser gesucht. Der Angeklagte bleibt hierauf jede Erklärung schuldig. ES wird dem Angeklagten ein Strick vorgelegt. Der Vorfitzende fragt ihn, ob er denselben kenne, welche Frage Dörr verneint. Weiter erklärt Angeklagter, daß er gesehen habe, a sich die Bondto mit einem gewissen Kreuder oder Kranz abgegeben. — Staatsanwalt Koch macht darauf ausmerksam, daß der Angeklagte heute bei seiner Vernehmung immer angibt, es sei ihm nichts bewußt, während er früher alle Thatsachen — die er heute nicht mehr wissen wtll — bestimmt al- unwahr tu Abrede gestellt. Der Angeklagte erklärt, er glaube, die Bondto habe tn der Nacht vom 23. zum 24. Juli in der Scheuer einen mißglückten Selbstmordversuch gemacht und wolle ihm nun war nachsagen, um von seinem Vater 1000 Mark zu erhalten. Die Bondto habe ja früher schon Worte gebraucht, au- deneo zu entnehmen, daß sie sich mit Selbstmordgedanken getragen. Die Bondto habe fich früher schon einmal tn der Scheuer heruntergestürzt. Staatsanwalt Koch bittet, den Angeklagten zu fragen, warum er von diesem Selbstmordversuch früher nicht- gesagt und wann die- gewesen sei. Der Angeklagte bemerkt, es sei im Frühjahr gewesen, die Bondio habe dies selber erzählt und er wisse e- daher. Die Zeugin Bertha Bondto betritt den Saal und nimmt nach eingehender Ermahnung de» Borfitzenden, die Wahrheit zu sagen, auf einem für fie hingestellten Stuhl Platz. Die Vereidigung wird an-gesetzt. Die Zeugin gibt an, 22 Jahre alt zu sein, ihre Mutter sei gestorben, als fie 6 Jahre alt war, der Vater ist 1891 gestorben. Am dritten Weihuach-tage vorigen Jahre» fei fie auf die DammeSmühle in Dienst gegangen. Sie habe mit dem anderen Mädchen im ersten Stock zusammen in einem Zimmer geschlafen und zwar war die Thür desselben unverschlossen. Der Au- geklagte habe fich ihr genähert und mit ihr intimen Umgang gepflogen. Al» sie die Folgen davon merkte, habe fie ihm Vorwürfe gemacht und ihm vorgestellt, fie sei arm und komme durch ihn in- Unglück, da habe sie dieser vertröstet und ihr bte Ehe versprochen, auch in fie gedrungen, Niemand, besonders seinen Angehörigen nicht zu sagen, daß er der Barer ihre- KtudeS sei. Im Februar will die Zeugin anläßlich einer Eonsultatiou beim vr. Braun diesem mttgetheilt haben, daß Hrch. Dörr der Vater ihres zu erwartenden Kindes sei. Häufig habe der Vater deS Angeklagten tn fie gedrungen, doch zu sagen, mit wem fie Umgang gehabt, sie habe dies aber nie gethan, weil der An geklagte es ihr verboten gehabt. Am 23. Juli d. I. habe fie ihre Stelle gekündigt, und erklärt, wenn fie weggehe, wolle fie dem Dienstherrn den Namen dessen nennen, der fie ins Unglück gebracht. In der Nacht darauf, fie lag mit der andern Magd in einem Bett, will die Zengin vom Angeklagten letfe geweckt und bedeutet worden fein, ihm in die Scheuer zu folgen, er wolle mit ihr sprechen, ihr Geld geben u. f. w. Die Zeugin wtll dann anfgestaudeu, fich angezogen und tu die Scheuer gegangen sein, begleitet vorn Angeklagten,- dieser sagte, in der Scheuer augekornrnen: „komm mit nach oben, ich stecke da die Laterne an, damit wir daS Geld sehen können, mein Barer könnte kommen." Der Angeklagte stieg die Leiter zuerst empor, fie hinterher, alles geschah tm Dunkeln und als fie oben angekommen, warf ihr der Angeklagte eine Schlinge um den Hals und gab ihr dabei einen Stoß, wobei fich die Schlinge zuzog, doch fiel sie gleichzeitig hinab in die Tiefe, hier lag sie auf dem Boden, machte fich von der Schlinge los. Jozwischen war auch Dörr zu ihr gekommen und gab ihr einen weiteren Stoß, sodaß fie in die Tenne fiel. Hier lag fie hilflos- als der Angeklagte zu ihr trat, sagte fie: Heinrich laß mich, Du willst mich wohl morden, worauf er gefragt haben soll, ob fie Schmerzen habe, fie will dann die Hüfte als denjenigen Theil bezeichnet haben, der ihr schmerze, worauf der Angeklagte gesagt haben soll, hätte ich Dich am Wasser, da wollte ich Dich kühlen. Inzwischen meldete fich die Mühle. Dörr sagte, warte, ich will erst aufschütten, dann helfe ich Dir auf- er sei dann hiuau-gegangeu, wieder gekommen und habe, nachdem er ihr aufgehoifen, zwei Schläge mit einem harten Gegenstand aus ben Kopf versetzt. Da habe der Hund gebellt, fie habe fich von dem Angeklagten lo-gemacht und fich fortgeschleppt, bi» auf ihre Kammer, wo fie wieder in» Bett gegangen fei. Am nächsten Morgen fei fie nicht anfgestaudeu, habe die Schwester de- Angeklagten rufen lassen und dieser gesagt, daß ihr Bruder, der Angeklagte, ihr Verführer sei und fie habe in der vergangenen Nacht um» Leben bringen wollen, dasselbe habe fie auch dem Dienstherrn, der darauf zu ihr gekommen, erklärt. Man habe fie von dem Zeitpunkt an i* der Kammer eingeschlossen. Ihr Dienstherr habe ben Dr. Braun kommen lassen, dieser habe fie auf ihre Schwangerschaft untersucht, sie habe ihm aber von ihren sonstigen Verletzungen nichts gesagt. — Die Zeugin wurde dann einige Tage nach dem Vorfall in die Klinik nach Gießen verbracht. Hierauf wird den Geschworenen die Situation in der Scheuer au einer Haudzeichnuug und Verlesung de» Augen- scheinprotocoll» klar gemacht. Die Geschworenen suchen fich mit Zuhilfenahme des drei Meter langen Strickes an Hand der SituationSzeichnung zu informiren, ob da- andere Ende der Schlinge am Gebälk festgebuudeu gewesen sein kann, als die Bondio mit der Schlinge um den Hal» abstürzte. ES wird constatirt, daß die- sehr leicht möglich, denn die Höhe deS ersten Absturzes von der Leiter auf den Boden betragt nur 1 Meter 90 Zentimeter. Die Bondio kann also mit der Schlinge um den Hal» hier gelegen haben und beim Ausftehen dieselbe ganz leicht abgestreift haben. Die Zeugin Bondio gibt zu, vor ihrem Dienftantrüt bei dem Vater de» Angeklagten mit anderen Männern verkehrt zu haben. Zeugin gibt ferner an, fie habe nie die Abficht gehabt, sich da» Leben zu nehmen, denn Heinrich habe ja gesagt, er werde fie später heiratheu. Sie bestreitet aber besonder», daß fie in der Nacht vom 23. zum 24. Juli etwa einen Selbstmordversuch gemacht, der mißglückt sei. Sie bestreitet besonder- die Annahme, al- habe sie von dem Vater de- Angeklagten Geld haben wollen. — Der Angeklagte behauptet, die ganze Erzählung fei ein Märchen. — Staatsanwalt Koch beantragt, die Zeugin dem Angeklagten gegen- über zu stellen und diesem iu- Geficht ihre Anklage wiederholen zu lassen, die Geschworenen sollen doch einmal ftgen, was für ein Geficht der Angeklagte machen wird. Dieser bleibt, trotzdem die Zeugin ihre Anschuldigung ihm ins9t» ficht sagt, dabei, e- sei Alles nicht wahr. Staatsanwalt K o ch richtet an die Bondio die Frage, warum und ob fie nicht geschrieen habe in der Scheuer, fie beantwortet die Zeugin da- W. sie habe nicht schreien können, wohl habe sie aber ge- jammert und gewimmert. Auf die Frage de- Vorsitzenden, warum fie in der Nach» der Thar ihrer Mtimagd, die doch munter gewesen, nicht den Vorfall mit Heinrich Dörr mit« getheilt, sagt die Zeugin aus, fie sei froh gewesen, io- Bett -u kommen. Auf Befragen de- DertheidigerS, Recht-anwalt Katz, erklärt die Zeugin, Ende Oc'ober ihrer Niederkunft evtgegenzufehen. Die Mitmagd der Zeugin Bondlo auf der Damme-« Mühle, die ISjährtge Eltsabethe Frick von Rnhlk'rchen, z. Zt. noch bet de- Angeklagten Vater in Dienst, bestätigt, daß fie mit der Bondio in unverschlofieoem Zimmer zusammen in einem Bett geschlafen habe. Der Angeklagte habe ihr nie unfittliche Anträge gestellt, ob derselbe mit der Bondio intim verkehrt habe, wisse fie nicht. Die Zengin kommt dann auf ihr Erwachen in der betreffenden Nacht und bekundet, daß die Mitmagd auf ihre Frage, wo fie gewesen, ihr geantwortet habe, fie sei unten gewesen und habe ein Bedürfniß verrichtet, weiter habe die Bondio ihr nicht- gesagt. Am Morgen sei dieselbe nicht aufgestanden und habe fie gebeten, Elise Dörr, die Schwester deS Angeklagten, zu rufen. Diese habe ihr, der Zeugin, darauf gesagt, daß die Bondio ihr mitge« theilt, der Angeklagte habe fie durch die Scheuer auf den Boden geschleift. Die Zeugin bekundet auf Befragen, daß ihre Mitmagd am Abend de- 23. Juli beim Entkleiden die Strümpfe anbehalten habe, al» fie in- Bett ging. Die Zeugin sagt weiter au-, die Bondio habe einmal im Sommer davon gesprochen, sich zu ertränken. Auf Vorhalt, daß fie davon früher vor dem Untersuchungsrichter kein Wort gesagt, erklärt die Zeugin, fich inzwischen darauf besonnen zu haben. Die Zeugin hat weder gehört, daß der Angeklagte in der Nacht im Zimmer gewesen, noch hat fie bemerkt, daß die Bondio in der Nacht da- gemeinsame Bett verlaffen hat. , Zeuge Ioh. Roth, z. Zt. auf der Damme-mühle al-Dieustknechi seit zwei Jahren thätig, hat weder beobachtet, daß die Bondio mit dem Angeklagten, noch mit einem anderen Mann Umgang gepflogen. Dieselbe hat auf Befragen deS Zeugen ihren Zustand geleugnet, später jedoch, als fie nicht mehr leugnen konnte, hat fie stets gesagt, fie würde den Bater des Kinde» nur vor Gericht sagen. Am 23. Juli Abends hat die Bondio noch gefüttert und dabei geweint, er habe ihr zureden müssen, zum Abendessen zu kommen. Der Zeuge hat dann später da» Thürcheu zur Scheuer verriegelt und ist auf sein Zimmer gegangen, wo er, Pfeife rauchend, zum Fenster hinauSgeschaut habe. Es sei im Hofe Alle» bereits in Ruhe gewesen, da sei die Bondio auf den Abort gegangen und als fie denselben verließ, sei fie nach der Scheuer zu gegangen, da habe fie ihn am Fenster bemerkt und sei vom Wege zur Scheuer abgewichen und in» Haus gegangen, ohne die Hau»thür hinter fich zu verriegeln. Am nächsten Morgen nach der Nacht der That habe die Elise Dörr ihm vom Schleifen der Bondio durch die Scheuer feiten» de» Heinrich Dörr erzählt und daß diese Hammerschläge erhalten, erst Mittag» habe er durch die Elise Dörr vom Hängen gehört. Der Strick sei ein Theil einer Pferdeleine, er, der Zeuge, sei dabei gewesen, al» man in der Scheuer den hängenden Strick lo»grwacht habe, derselbe war zwei Mal um einen fisten Querbalken geschlungen, eine eigentliche Schlinge war am Strick nicht vorhanden, wohl aber ein Knoten. Richtig sei, daß der Angeklagte am Morgen de-24. Juli b.S zum Kaffee verschwunden war und gesucht worden sei. Um Pfingsten herum hat der Zeuge nach seiner Bekundung die Bondio unter verdächtigen Umständen gegen Abend in der Scheuer angetroffen, er hat fie mit sanfter Gewalt au» der Scheuer entfernt, eS habe auf den Zeugen den Eindruck gemacht, al» weon fich daS Mädchen habe ein Leid aothun wollen. Die Bondio hat häufig davon gesprochen, fie würde fich noch etwa» onihun. Elise Dörr, die Schwester de» Angeklagten, verweigert da» Zeuguiß, desgleichen Georg Dörr, Bruder des Angeklagten. Johanne» Dörr, der audere, 30 Jahre alte Bruder de« Angeklagten, erklärt Zeugniß ablegen zu wollen. Derselbe bekundet, er habe in der betr. Nacht die Kammerthür der Bondio in einem Zwischenraum von einer Grunde zwei Mal öffnen gehört. Am Morgen, er lag noch im Bette, sei seine Schwester Elise zu ihm gekommen und habe ihm mitgetheilt, die Magd behaupte, der Bruder habe fie in der Nacht in die Scheuer geschleift und ihr mehrere Schläge mit einem Hammer versetzt. Der Zeuge hat dann seinem Bruder ernste Vorhaltungen gemacht und ihn hart angelaffen, darauf fei der Bruder verschwunden, man habe denselben gesucht, weil man geglaubt, derselbe habe fich ein Leid angethan. Al» der Bruder gegen Nachmittag zurückgekehrt, sei ihm derselbe weinend um den Hal» gefallen und habe ihm gesagt, er könne ihm glauben, er habe die That nicht begangen. Der Zeuge Arnold Köhler, ehemaliger Dienstknecht auf der Damme»mühle, z. Zt. in AlSfeld, bekundet über die Vorgänge de» Morgen», soweit fie da» Verschwinden deS An- geklagten betreffen, dasselbe wie der Vorzeuge. Polizeidiener Steller von Arnshain bekundet, ihm sei vom Bürgermeister gesagt worden, die Bondio habe sich er- hängen wollen, dieselbe sei schwanger rc. Er habe dieselbe in die Klinik nach Gießen bringen sollen und habe fie au» dem Dörr'schen Hause au» der DammeSmühle abgeholt, man habe fie dort in ihrer Kammer eingeschloffen gehalten, um, wie man sagte, einen etwaigen Selbstmord der Bondio zu verhüten. Auf der Reise nach Gießen hat ihm dann daS Mädchen erzählt, was sie heute als Zeugin vor Gericht an- gegeben. Die Erzählung der Bondio hat auf den Polizei- diener den Eindruck der Glaubwürdigkeit gemacht. Joh. Konrad Pfeffer vom DammeShof, Laudwirth, erklärte, daß er in der Nacht vom 23. auf 24. Juli auf der DammeSmühle lebhafte» Hundegebell gehört. Der Pflegevater der Bondio, Maurer Weißbinder von Seibelsdorf, hat dieselbe vom fünften Jahre an erzogen. I Dieselbe habe ja al» Schulkind wohl einmal gelogen, aber I treu und ehrlich sei sie gewesen. Von ihren Dienstherrschaften hat der Zeuge nur gehört, daß da» Mädchen fleißig, willig, brav und ehrlich gewesen. Der Zeuge glaubt und ist der Anficht, daß die Bondio in vorliegendem Fall unde« dingt die Wahrheit sagt. Der Zeuge hat abfichtlich nicht mit dem Mädchen von der Sache, um die e» fich handelt, gesprochen. Der Zeuge weiß von Hörensagen, daß sein ehemalige» Pflegekind im Herbst 1896 ein verhältniß mit einem gewissen I. Pfeffer hatte. Bürgermeister Decher von Seibelsdorf erklärt, daß die^ Bondio in der Gemeinde al» tüchtige», ordentliche» Mädchen bekannt, dem man nicht» nachsagen kann. Der Zeuge glaubt nicht, daß diese die ganze Geschichte, die fie sür den Angeklagten belastend aogiebt, au» der Luft gegriffen habe. Pachter Schad eck von Seibelsdorf bekundet, daß die Bondio vier Jahre bei ihm gedient habe, fie war fleißig, doch habe er da» Gefühl gehabt, daß die Bertha die Männer gern hatte. Man habe dem Mädchen mißtraut ob ihrer Ehrlichkeit. Gelogen habe die Bertha öfter, waren es auch nur unwichtige Sachen, so geschah es doch einige Mal, daß fie etwa» erzählte, was nicht wahr gewesen. Auf Befragen des Staatsanwalt» gibt der Zeuge zu, daß er Thatsachen für die Unehrlichkeit rc. der Bondio nicht aogeben könne. Die Ehefrau des Vorzeugen bekundet dasselbe wie ihr Ehemann und bemerkt, daß fie daS Mädchen auch da» fünfte Jahr im Dienst behalten hätte, weil diese tüchtig in der Arbeit gewesen. Daß die Bondlo mit Männern nm« gegangen, kann die Zeugin nicht sagen. Der Zeuge Herrn. Treiß von Straußebach, bei dem die Bondio zwei Jahre in Dienst gestanden, gibt derselben da» denkbar beste Zeugniß, fie sei brav, treu, ehrlich und wahrheitsliebeod gewesen. — Mehrere Mägde, die mit der Bondio zu verschiedenen Zeiten zusammen gedient, können derselben nicht da» Geringste nachsagen, fie sei ordentlich, brav gewesen und habe fich nie unanständig mit Manns leuten benommen. Der practische Arzt Dr. Braun-Neustadt bekundet am 24. Juli habe ihn der Mühleubefitzer Dörr nach der DammeSmühle geholt; er sagte ihm, die Bondio habe einen Selbstmordversuch gemacht. Ende Februar diese» Jahres se, daS Mädchen zu ihm gekommen und habe erklärt, fie befinde fich, vom Angeklagten herrührend, in guter Hoffnung. Eine Untersuchung, ob dem so sei, habe er, der Zeuge, al» zweck los damals nicht vorgenommeu. Zwei Dienstmädchen bekunden, daß während fie auf der DammeSmühle dienten, der Angeklagte ihnen unfittlich nach gestellt und sie berührt habe. Der Angeklagte streitet zuerst die» ab, gesteht dann aber zu, er wiffe diese Thatsachen nicht mehr. (Fortsetzung folgt.) Submission. | Für unsere Kliniken soll die Lieferung von 25 Gentner Aepfel 600 „ Kartoffeln 15 „ untererd. Kohlraben „ obererb. „ b „ Zwiebeln 2 „ Meerrettig 2 „ rothen Rüben 6 „ weißen Rüden 10 „ gelben Rüben 42 „ Weißkraut 100 Stück Rothkraut 400 „ Wirsing 350 „ Lauch 800 „ Sellerie auf dem öffentlichen Submissionswege vergeben werden. Die Lieferungsbedingungen liegen auf dem Verwaltungsbureau, Nach mittags von 3—5 Uhr, offen. Offerten sind versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum 16. October d. I. auf dem erwähnten Bureau abzugeben. Der Zuschlag erfolgt am 29. Oc tober er. Gießen, 16. September 1897. Großh. Verwaltung». Direetion der chirurg. und ophthalm. Univ.-Klinik. Bose. Vossius. Empfehlungen. Patronen, sorgfältig« geladen, Cal. 16 JC 6,25, Cal. 12 7,25, per 100 Stück, Waffen, Munition und Jagd- geräthe empfiehlt 7468 A. 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