s$e. lbi i- 54»! lüjifl. 1 ^CowA. »»g tatet 16. M >erkmf vm Sinnt heute JW he Weine b*R ter Seit« em- 6B Preise. Rothweine sinM tischen i »ach in Cognac. WM» hehnirRotbwels, ier Weisswein) und alweine. > MM «gelnarkei igec 411 j (wch4*')i ,!k0 397. .riech« v°u ntmb. Obl- 87.00 M 24.16 95.W 1887 rs b» 1011 1C2-3Ö - «i tiöSE gsts* 1897 Samstag den 5. Juni Nr. 130 Zweites Blatt Amts- und Anz«ig«blatt für d-n Kreis Giefzen ]~chralisöeitage: chießener Kamikienötätter Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr. eines Anderen um daß er durch Bor- Jrrthum erregte? schuldig, in rechts- eine Quittung von vortheil zu verschaffen, das Vermögen Mk. 50.— dadurch geschädigt zu haben, spiegeluog salscher Thatsachen einen (Betrug.) Anwendung kommen: In anwalt bittet am Schluß jahung der Schuldfragen Umstände zu versagen. Hierauf nimmt daS zu haben? (Urkundenfälschung.) 3. Ist der Angeklagte v. Tausch schuldig, nach dem 10. November 1896 in Berlin als Beamter die Verfolgung der verbrecherischen Handlungen in 1 und 2 in der Absicht unterlaffen zu haben, den Angeklagten v. Lützow der Straf- versolgung zu entziehen? (Amtsverbrechen.) 4. Im Falle der Bejahung find mildernde Umstände vorhanden? 5. Ist der Angeklagte v. Tausch schuldig, im December 1896 vor einer zur Abnahme von Eiden befähigten Behörde (Strafkammer des Landgerichts I) in den Strafsachen gegen Leckert und Gevoffen den vor seiner Vernehmung geleisteten Eid durch Abgabe eine» falschen ZeugntffeS wtffentlich verletzt zu haben? (Meineid.) 6. Konnte die Angabe der Wahrheit eine Verfolgung wegen strafbarer Handlungen nach sich ziehen? (Mildernde Wären 6te beiden Sachen getrennt worden, die erste vor eine Strafkammer und die zweite vor ein Schwurgericht verwiesen, so lag die Gefahr nahe, daß die Angeklagten gegenseitig als Zeugen austraten und sich belasteten. Alsdann hätte Lützow sicherlich einen Meineid geleistet und davor hat ihn der Ankläger behütet. Bezüglich der Glaubwürdigkeit braucht kein Angeklagter dem anderen Borwürfe zu machen. Dem An« geklagten v. Lützow sollten die Geschworenen nicht weiter glauben, als sie ihn sehen und sonst nur daS, was die Zeugen bestätigt haben. Dagegen befand fich v. Tausch in einer Zwickmühle. Sagte er im Dorproceß die Wahrheit, so setzte er fich einer Strasversolgung aus. Um dieser zu entgehen, verletzte er seine EideSpfltcht, die Flucht des Angeklagten v. Tausch in die Oeffcntlichkeit ließe fich mit derjenigen des Fretherrn v. Marschall in keiner Weise vergleichen. Der Staatsminister suchte Schutz in der Wahrheit des Gerichts, während der Angeklagte gezwungen war, sich in die Oeffent- lichkeit zu flüchten. Dementsprechend war auch der Ersolg ein äußerst kläglicher. Sollte der Spruch der Geschworenen auf Nichtschuldtg lauten, so wird Niemand, der dieser Verhandlung gefolgt ist, der Meinung sein, daß Tausch unschuldig sei. Er gehe nicht gereinigt wie Freiherr v. Marschall aus dem Saal. Nach U/rstündigem Plaidoyer ergreist der zweite Ber- treter der Anklagebehörde, Staatsanwalt Eger, daS Wort. Eingehend schildert er den Geschworenen den Proceß Leckert und in welcher Weise fich in demselben v. Tausch benommen hat. Er schwur einen Meineid, um fich rein zu waschen. Zweifellos hat er Artikel inspirirt und Politik auf eigene Faust getrieben, was die Briefe an Lützow ergeben haben. Ein großer Schurke ist, nachdem er lange Jahre Deutschland gebrandschatzt hat, in der Person deS Normann-Schumann endlich unschädlich gemacht worden, soviel hat die Beweisaufnahme zweifellos ergeben. Auch Zeugen, die dem Angeklagten v. Tausch durchaus nicht feindselig gesinnt seien, wie Gingold Stärk und Limann, hätten doch keinen Zweifel darüber gelaffen, daß er in nicht mtßzuverstehenden Aenßerungen aufs Ungehörigste und Unschicklichste Über StaatSfecretär v. Marschall gesprochen hat. StaatSanwalt Eger kommt nun zu der Angelegenheit des Dr. Levysohn. An der Glaubwürdigkeit desselben sei nicht zu zweifeln. Der Nachweis, daß Dr. Levysohn vor 15 Jahren einmal sein Ehrenwort unrichtig abgegeben, sei nicht geführt. ES herrsche auch nicht der geringste Zweifel, daß Tausch unter seinem Eide etwas Falsches gesagt, als er bestritt, die Aeußerung: Leckert würde im auswärtigen Amt empfangen, । gethan zu haben. StaatSanwalt Eger kommt weiter auf die i Artikel zu sprechen und bezeichnet es als ein Unding, wenn I man sagen wolle, die politische Polizei solle fich nicht mit Politik befaffen. ES sei ja eben ibre Sache gewesen, in politischen Dingen Recherchen anzufiellen. ES findet nun eine einstündige Pause statt. (Der Angeklagte v. Tausch solgt den AuSsÜhrungen der die Anklage vertretenden Staatsanwälte mit vollständiger Apathie und hält daS Taschentuch vor daS Geficht. Lützow folgt den beiden Reden ohne sichtliche Aufregung mit großer Spannung). Vierteljähriger Avonnementsprelsr 2 Mark 20 Psg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg. Redaktion, Expedition und Druckerei: -chulstraße Ar.7. Fernsprecher 51. Proeetz v. Tausch-Lützow. Berlin, 3. Juni. Der Präsident legt den Geschworenen folgende sechs Schuldfragen vor: 1. Ist der Angeklagte v. Lützow schuldig, im November 1895 in ber Absicht, fich einen rechtswidrigen Vermögens- 2. Ist der Angeklagte v. Lützow widriger Abficht eine Urkunde, nämlich Mk. 50.—, mit der Unterschrift „Kukutsch" gefälscht und von derselben zum Zwecke einer Täuschung Gebrauch gemacht arbeilrrschast unzählige Male in Anspruch genommen habe, bekämpse ihn heute auf Leben und Tod. Der Bertheidiger zergliedert de« Weiteren das Vorleben deS Angeklagten. Derselbe sei mit der Lupe in der Hand durchlugt worden. ES sei eine förmliche Tauschhetze inicenirt worden. Man habe gehört, daß er zu den discretesten Angelegenheiten wegen seiner Geschicktheit und Verschwiegenheit herangezogen wurde. Man habe gehört, mit welcher Freude die Unter- gebenen für ihren unglücklichen Vorgesetzten eingetrrten seien. Dieses Bild sei doch nicht vereinbart mit dem Bilde, daS die Anklage von ihm mache. Ein Intrigant halte nicht, selbst auf die Gefahr hin, nach oben in Mißgunst zu gerathen, an seiner alten Ueberzeugung und seiner Verehrung für BiSmarck fest. v. Tausch hätte leicht alle Schuld auf den verstör- denen Polizetrath Mauderode wälzen können. Daß er dies nicht gethan, sei ein Beweis der Treue. Tausch sei auf ehrenhafte Art in Schulden gerathen und ehrenhaft wieder herauSgekommen. DaS erste an Stimmungsmache fei das Zeugniß HanS Krämers gewesen. Der Angeklagte habe niemals bestritten, Mittheilungen über den Gesundheitszustand des Kaisers gemacht zu haben. Wenn dem Angeklagten ein Borwurf zu machen fei, so wäre eS der, daß er mit süddeutscher Vertraulichkeit etwas zu vertrauensselig gewesen sei, ohne zu ahnen, daß bet seinem Landsmann Rrämet das journalistische Herz auf der Lauer stand nach einem SensationSartikel. Ein solches Zeugniß müffe belanglos sein. Die Polizei könnte leider nicht ohne Vigilanten sein. Ohne List ließen fich die Mörder und Spione nicht entdecken. Man könne den Angeklagten nicht verantworlich machen für eine solche Institution. Bertheidiger Sello wendet fich nun der Frage zu, ob der Angeklagte einen Meineid begangen hat. Hier handle eS fich darum festzustellen, ob Tausch versuchte, in die Räder deS Staates einzugreifen. Dasür aber fehle jeder Halt. Den Angeklagten von Lützow bezeichnet der Bertheidiger als einen Lügner und Verleumder, der diese Eigenschasten mit der Fertigkeit eines Künstlers betreibe. Die ganze Verdächtigung gegen Tausch hätte eine bestimmte Tendenz. Lützow wolle nicht als Urkundensälscher und Betrüger gelten. Dr. Sello schildert alsdann den Normann« Schumann. Immer wieder trete bei Tausch der Name deS verstorbenen Herrn von Mauderode hervor, während von den Beziehungen deS Tausch zu Normann-Schumann nichts verlaute. Den Schwerpunkt der Anklage bilde der Artikel in der „Welt am Montag." von allen Zeugen habe man aber gehört, wie ber Angeklagte Tausch versucht habe, Herrn von Marschall zu überzeugen. Alle- da« fieht doch nicht aus, wie ein gemachter EntlaftungSbeweis. Unwahr sei eS ferner, daß die Berichte Lützows bestellte Arbeit seien, um Eulenburg gegen Marschall aufzuhetzen. ES sei komisch, daß der Angeklagte versucht haben soll, den Minister von Köller zu beseitigen. Die Zeugen Harven und Lmann rc. hatten nicht eine Information gegen den neuen CourS bekommen, den der Angeklagte bekämpft haben soll. Dr. Sello kritifirt hierauf die Aussagen des LegationSrath Hamann und Buchhändler Luckardt und im weiteren Verlauf feines PlaidoyerS die Angaben der Zeugen Dr. Levywhn und Gingold Stärk. Der Angeklagte fei in dem Vorproceß in außergewöhnlicher Weise gehetzt worden. Da werde der klügste Mann confu«. Aus den Fall des Dr Levysohn näher eingehend, betont Dr. Sello, da stehe Eid gegen Eid und er würde, wenn zwei Menschen einander ihren eidlichen Aussagen entgegen« stehen, nicht sagen, der Eine habe Recht, der Andere habe Unrecht. In seinem Schlußwort bittet Dr. Sello, daß die Geschworenen seinen Clienten nicht schuldig sprechen mögen. Die Vertreter der Anklagebehörde erwidern, daS Plaidoyer Dr. Sellos sei nicht geeignet gewesen, die Geschworenen zu überzeugen, sondern fie zu verwirren. Hierauf ergreift der zweite Bertheidiger Tausche, Rechtsanwalt Schwindt, daS Wort. Er führt aus, daß nur die Freiiprechung Taufchs erfolgen könne. Nach dem Plaid yer SchwindtS erfolgt der Schluß der Sitzung um S1/^ Uhr. Morgen werden die Verhand- ' langen um 9 Uhr wieder ausgenommen und zwar mit den 1 PlaidoyerS der beiden Bertheidiger von Lützows. Man hofft, sie im Laufe deS Nachmittags zu Ende führen zu können. . _______________________ Umstände.) I Der Präsident wünscht, zunächst die Bertheidignng de« I Angeklagten v. Lützow zum Wort kommen zu laffen. RechtS- I anwalt Dr. Sello widerspricht dem. Der Ptäfident erklärt I fich damit einverstanden, daß zuerst der Bertheidiger deS I Angeklagten v. Tausch zum Wort kommt. Hierauf ergreift I Oberstaatsanwalt Drescher daS Wort. In seiner Einleitung erklärt er, daß er nur die allgemeinen Gefichtspunkte er« I Srtern will, während sein Vertreter, StaatSanwalt Dr. Eger, I die Einzelheiten der Verhandlung bespreche. Ec richtet ebenfalls, wie zu Anfang des ProzeffeS der Borfitzende, an die Geschworenen die Bitte, fich bei Prüfung der Schuldfragen nur daran zu halten, was Gegenstand der Verhandlung war und nur die Thatsachen zu berücksichtigen. Der Oberstaatsanwalt bespricht die Gefährlichkeit der Preßtreibereien und kommt auf die Unterredung des An- geklagten v. Tausch mit Liemann und Harden, welche Artikel im günstigen Sinne für v. Tausch abfaffen sollten, zurück. , Er erinnert weiter an die Aussage deS Zeugen Bebel, der als Abgeordneter im Reichstage die Sache zur Sprache brachte und dort von seinem Beweismaterial sprach, während er al- Zeuge im GerichtSsaale nur von Vermuthung redete. Dafür, ob Tausch Hinterleute habe, liege nicht daS mindeste Material vor und eS sei sicher, daß Tausch keinen Hintermann hat, sondern nur aus eigenem Antriebe handelte. Dieses Ergebniß deS Proz.ffr« sei eine wahre Befriedigung. Welche Motive den Angeschuldigten leiteten, veranlaßt den Oberstaatsanwalt, auf die Person und den Character de« Angeklagten Tausch näher einzugehen. Er besaß ein ungewöhnliches Vertrauen, bedingt durch die nahe Umgebung zu d-r Person Seiner Majestät deS Kaisers. Er habe große Verdienste um den schweren Sicherheitsdienst, aber auf unerhörte Weise habe er seine Stellung auch mißbraucht. Sein hohes Amt sei ihm geradezu in den Kopf gestiegen und infolge dessen suchte er auch einzuwitken auf die Staatsinteressen, wozu er nicht berufen war. Die eiazelnen AnschuldigungS- punkte geht der Oberstaatsanwalt an der Hand der Schuld- fragen durch und gibt eine historische Schilderung, wie die Kakutsch'Quittung zu Stande kam. Wenn auch 50 Mark für daS KriegSmmifterium keine Summe sei, so liege immer e ne VermögenSschädtgukig und eine Fälschung vor. Wenn bezüglich deS Beamten-Derbrechens v. Tausch StaatSintereffen hervorhob und er kein Bewußtsein der Rechtswidrigkeit hatte, so dürfe ihm doch fein besonderer Schutz gewährt werden. Wenn auch daS Institut der Agenten aöthig sei, so liege doch keine Beranlaffung vor, diese bei Strasthaten zu schützen und das Gesetz sagte auch nichts darüber, daß solche Leute aus StaatSintereffen zu schützen seien. Wo in solchem Falle die Grenze liege oder wo sie zu suchen sei, bleibe nach der Aussage de« Vorgesetzten des Angeschuldigten v. Tausch dem Tactgesühl überlaffen. Daß mit der Anklage der Urkunden- fäüchung und des UnterlaffenS der Anzeige Seitens TauschS zugleich die Meineidssache verhandelt wird, hält Oberstaats, an valt Drescher für beide Angeklagte nur für äußerst günstig. Nach Beendigung der Mittagspause erklärt Dr. Sello auf eine Anregung wegen Entlaffung von Zeugen, daß cS die Bertheidigung fich noch Vorbehalten habe, auf weitere Zeugen zurückzukornrnen. Der Vorfitzende bemerkt darauf, daß alsdann die Zeugen Limann und Harden morgen Früh nochmals erscheinen sollen. StaatSanwalt Eger setzte sein Plaidoyer fort. Er geht ausführlich auf die Depesche der „Münchener N. N." ein. ES unterliege keinem Zweifel, daß bet dieser Sache die Angaben v. Tausch's richtig, diejenigen v. Lützow aber unrichtig seien. Die Möglichkeit, daß Tausch in der Kukatsch-Affaire im Complott mit Lützow gehandelt, sei vollständig von der Hand zu weisen. Der Angeklagte hätte aber die Verpflichtung gehabt, die Strasanzeige wegen der gefälschten Kukutsch-Quittung zu erstatten. Er habe zweifellos gegen § 346 verstoßen. Bezüglich des anonymen Briefes an Minister v. Köller liege der Verdacht vor, daß Tausch die Absicht verfolgte, zu intriguiren. Der Verdacht sei aber nicht voll erwiesen. Deshalb muffe der Satz in dubio pro reo. Der Staats- Alle Annonccn-Bureaux deS In- und Auslandes nehme« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger- entge-«. Der Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags. Die Gießener Aamikien-tälier werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal brigklrgl. seine« Plaidoyer« um volle Be- und die Bewilligung mildernder Wort Rechtsanwalt Dr. Sello, einer 'der Vertheisiger deS Angeklagten v. Tausch. Er hebt die Verdienste seines Clienten hervor, die er sich in seinem Beruf erworben, so u. A. bei dem LandeSverrathSprocrß des Ingenieurs Schoren. Ein bitteres Gesühl müffe Tausch beschleichen, wenn er sehe, wie schnell seine Verdienste ver« geffen werden. Die Staatsanwaltschaft, die seine Mit- Gießener Anzeiger Aenerat-Wnzeiger. Denken Sie fich aus einem Psund Mondamin zu 60 Pf. lasten sich 10 Flammrts für 4 bis 6 Personen Herstellen. Möchte der Preis auch etwas hoch erscheinen, so ist doch wiederum der Artikel dermaßen ergiebig, daß sehr wenig zu einem Pudding gehört; außerdem ist der durch Mondamin erlangte reine und köstliche Geschmack unvergleichlich für diese Zwecke. 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Die Zufahrt zu den Freiladegleisen erfolgt von genanntem Tage ab provisorisch über die Weg«Überführung und die Einfahrt gegenüber der Rüfing'- schen Wirtbschaft- Der Verkehr zu den Freiladegleisen der früheren Main-Weser- Bahn bleibt vorerst b.stehen- Gießen, den 1 Juni 1897. 5420 Großherzogl. Heff. Eis