ienj* 1 bie f'Mtje sm. -r 8*e„ >1X Wetbliebetien: Demuth, we. Dien?118OU tib«ld DouX~ Admir“ Jp”’ R”d»-Ph-^. Ul: »w«kW °on heute ab ,,, (3. T« , Stieiigktmtifitt. MSS. UniverfiM-zrMnk' ie 46 7K oethestraße). zu billigen Preisen die 0 rniv.-Druckerei ieiseh i Soheydi), mlstram 7. elfen Angebote mttt LebriiH Heinrich Becker Süfervtisttt. Stellen-Ges* , stfi 6^ 5- w 6j.' 1887 p ?! richt 2. x-tMl,88‘- berköchin ■ die neuen Slimkeo ir. en wirb jur sWändiy a bet Kch eine ' a gesuK. . ?* MMauchMteM^ Bim Schreiben tzewM'^ trten sind an bie Gm oaltuug der neuen & i in ®ie|enju*-. MM'ewroenKMkicklßt. tt"' jdflfnf’10’ L dt°- gtZliC K-r-- * gilben«“ L7<»°^ jjortugi^« sjsr» Donnerstag den 4. Februar M. 29 Zweites Blatt R8SV Gießener Anzeiger Kenerat-Mnzeiger. Die Gießener AamirienVtaller werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt. Der Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS MontagS. Vierteljähriger Aöonnementspret« r 2 Mark 20 Pfg. mit Lringerloha. Durch die Post bezog«« 2 Mark 50 Pfg. j| Redaction, Expedrtio« und Druckerei: J -chutstraßeAr.7.^ Fernsprecher 51. Amts- und Anzeigeblatt für den "Kreis Gieren. ] chralisöeikage: Gießener Jamikienötätter. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr. Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes uchmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger- entgeyen. Amtlicher Theil. Bekanntmachung, betreffend: die Unterhaltung der Kreisstraßen. Die Lahubrücke bei Ruttershausen kann wieder befahren werden. Gießen, den 2. Februar 1897. GroßherzogltcheS KrelSamt Gießen. v. Gagern. Nr. 4 des ReichS-GesetzblattS, auSgegeben den 30. v. M., enthält: (Nr. 2358.) Erklärung zwischen dem Reiche und Frank« »eich, betreffend die Regelung der VertragSbeziehuugeu zwischen Deutschland und Tunis. Vom 18. November 1896. Gießen, den 3. Februar 1897. Großherzogliches KreiSamt Gießen. v. Gagern. Gießen, den 2. Februar 1897. Betr.: Die Kranken-, Invalidität^ und ÄlterS-Berficherung der KreiSstraßenwarte. Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen en die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Die Erledigung unserer Verfügung vom 17. December ü. I. — Gießener Anzeiger Nr. 301 — bringen wir hierdurch mit einer Frist von 8 Tagen in Erinnerung. v. Gagern. Gieße», den 3. Februar. ♦♦ Zum Stadterweiternugsfond. Ueber die Grundsätze, nach denen im Jahre 1895 ein StadlerweiterungSfond ge- schaffen wurde (s. auch den Bericht in Nr. 26 d. Bl., betr. ben Voranschlag für 1897/98) äußert sich der BerwaltungS- brricht Großh. Bürgermeisterei für 1895/96 wie folgt: Auf dem Gebiet der Sradterw eirerun g ist als besonders wichtig zu erwähnen der auf Ersuchen deS Unterzeichneten (Oberbürgermeisters. Red.) durch den Stadtverordneten Herrn Dr. Gutfleisch zunächst auf feinen Namen vollzogene und von der Stadtverordneten Versammlung nachträglich genehmigte Ankauf der vorm. von Raben au'scheu Besitzung für die Stadt um den Preis von 148,000 Mark, ein Vorgehen, welches ebenso um seiner selbst willen als auch wegen der dadurch veranlaßten Gründung eines Stadt- erweiterungsfouds eine eingehendere Besprechung rechtfertigen dürfte. ES hat damit auch in der Stadtverordneten-Versammlung die Anschauung Anerkennung gefunden, daß auch ein vorsorglicher, zu mäßigem Preis erfolgender Geländeerwerb im Gebiet der Stadterweiterung im Rahme« der Aufgaben der städtischen Verwaltung gelegen sei- ebenso zum Zweck der Erleichterung der Ausführung von Straßenar.lagen und der freieren Verfügung über Theile solchen Geländes zu eigenen Anlagen der Stadt und zu von der Stadt zu unterstützenden Anlagen (Erbauung billiger Arbeiterwohnungen und bergt.), als auch in dem Bestreben, den bet der Umwandlung von Feld in Baugelände sich ergebenden Werth- zuwachs in möglichst hohem Maße der Gemeinde nutzbar zu machen, welche durch ihre Maßnahmen und Aufwendungen vorzugsweise jeden Werthzuwachs geschaffen hat. Einem, aus diesen Gesichtspunkten Seitens der Stadt zu vollziehende«, umfaffrnderen Geländeerwerb im Gebiet der Stadterweiterung stand jedoch zunächst der Umstand im Wege, daß die darin betätigte Vorsorge für die Zukunft und für kommende Generationen zunächst auf Kosten und mit Belastung der Gegenwart und der derzeitigen Steuerzahler erfolgt, infolange wenigstens als der (landwirthschaftliche) Ertrag solchen Grundeigenthums zurückbleibt hinter dem Aufwand für die Verzinsung des Kaufpreises und den sonst darauf ruhenden Lasten- dies wird aber im Allgemeinen meist der Fall sein, weil naturgemäß das im Bereich deS Stadtbanplanes gelegene Gelände bereits belastet ist mit einem, den kandwirthschaftlichen Bodenwerth übersteigenden Preiszuschlag. ES wird sonach in solchem Falle immer die Gemeinde eine Zubuße zu den Zinsen deS Kaufpreises zu leisten haben und zwar insolange, als nicht durch Verkäufe der im Lause der Jahre eintretende WerthzuwachS zur Realt- firung gelangt, uno solche Zubuße wird naturgemäß um jo drückender, je weitsichtiger die heutige Generation bei ihre« vorsorglichen Ankäufen von Gelände zu Werke geht. Diese« Schwierigkeiten habe« die nach den Vorschlägen der Unterzeichneten beschlossenen und vom Großh. Ministerium deß Innern und der Justiz unterm 24. December 1895 genehmigten Satzungen betr. die Bildung und Verwaltung eines Stadterweiterungsfonds für die Stadt Gießen die Spitze abgebrochen- durch Bildung eines von der Stadtkaffe getrennten Stadterweiterungsfonds mit einer eigenen Nebenrechnung und Aufstellung besonderer Grundsätze für die Deckung der laufenden Ausgaben dieses Fonds ist eß ermöglicht, daß der Gegenwart in der städtischen Hauptrechnung Zinszubußen wenigstens für den, im Allgemeinen häufigere» Fall erspart bleiben, daß jenen Zubußen ein nach pflicht- mäßiger Schätzung der städtischen Baudeputation mindestens gleich großer WerthzuwachS an dem aus Mitteln deS Fonds angeschafflen Gruudetgenthum gegenüber steht. DeS weitere» ist in jenen Satzungen der vorsorgliche Ankauf von Gruud- eigenthum zu Zwecken der Sladterweiterung wie zur Vorbereitung von Straßeuregulirungen insbesondere noch dadurch erleichtert, daß innerhalb der verfügbaren Mittel deS einmal geschaffenen und durch den Voranschlag alljährlich neu za bemeffcndeu Fonds zum Ankauf von Gruudeigenthum für den Fond eine der städtischen Deputationen, und zwar die Baudeputation ermächtigt worden ist. Dieser Stadterweiterungsfonds war ursprünglich mit 150,000 Mark dotirt worden, aus Wiederverkauf der eigentlichen, vormals vo« Rabenau'schen Hofraithe an den Bauunternebmrr Mu« sowie von weiterem Baugelände aus der ganzen Besitzung find inzwischen bereits wieder rund 70,000 Mark erlöst worden, welche — insoweit baar bezahlt — zur Verstärkung deS Fonds und zu anderweiten Geländeankäufen für die Stadt Verwendung gefunden haben. — Die Ausdehnung des Bebauungsplanes auf das Gelände zwischen der Frankfurterstraße und den Bahnhöfen ist im Gang. Feuilleton. Blutwurst. Eine eulinarische Plauderei. Don W. Zanke. (Nachdruck verboten.) Neuerdings hat sich eine Klaffe von Eulturhistorikern herauSgebtldet, deren Specialität das Studium der Jubiläen ist. Em findiger Kopf hat die Entdeckung gemacht, daß neben so vielen der Erwähnung werthen Jubiläen, welche dalaufende Jahr 1897 bringt, auch die Blutwurst ein solches sseiert, uno zwar das tausendjährige. Wo man der GeburtS- unb Sterbetage bet Großen der Erde, der Erfindungen und Entdeckungen der verschiedensten Iah Hunderte gedenkt, verdient auch ein Product besondere Beachtung, das infolge seiner nothwendig gewordenen Daseinöbrrechligung für die Lösung der socialen Frage nicht unerwähnt bletben darf, insofern, als die sociale Frage in erster Linie Magenfrage ist und die Blutwurst tn bestem Emvernehmen mit dem Magen rind seiner Befriedigung steht. Der Blutwurst selbst dürfte eS freilich „Wurst" fein, wie man über sie denkt- sie begnügt sich, ihren Zweck nach Möglichkeit zu erfüllen und läßt es sich gefallen, daß man noch heute, beispielsweise in Der- lin, ihr Erscheinen tm Schlächterladen durch eine über einen Stuhl gehängte weiße Schürze anzeigt, bie von einem Saiyriker einmal als „Leichentuch" bezeichnet wurde, weil die gute alte Blutwurst der früheren Zeit tobt und aus- gestorben sei. Wie dem auch sein mag, augenblicklich werden sich viele Menschen mit dem „auSgestopften" Jubiläum der Blutwurst beschäftigen, selbst diejenigen, welche nie in ihrem Leben solche Aegeffen haben. Wie man der Blutwurst für daS Jahr 1897 das tausendjährige Jubiläum angedichtet hat, erklärt sich auf döchst einfache Weise. 897 n. Ehr. erließ der makedonische Kaiser Leo VI., der bekannte Zögling deS PhotiuS, dem bie Mitwelt den Beinamen der „Weise" gab, ein strenges Verbot giegen den Speifegebrauch der Blutwurst Das Edict hat fiolgenben Wortlaut: „Wir haben in Erfahrung gebracht, d aß die Menschen so toll geworden find, theilS des Gewinnes, tlheilS der Leckerei willen, Blut in eßbare Speise zu vrr- wandeln. ES ist unS zu Ohren gekommen, daß man Blut iw Eingeweide wie in Säcke einpackt und so als gewöhnliches Gericht dem Magen zuschickt. Wir können daS nicht länger dulden und nicht zugeben, daß die Ehre unseres Staates durch eine so frevelhafte Erfindung blos auS Schlemmerei freßlustiger Menschen geschändet werde. Wer Blut in Speisen mischet, er mag nun dergleichen kaufen oder verkaufen, werde hart gegeißelt und zum Zeichen der Ehrlosigkeit bis auf das Haupt geschoren. Auch die Obrigkeit der Städte find wir nicht gesonnen frei ausgehrn zu lassen, denn hätten sie ihr Amt mit mehr Wachsamkeit geführt, so wäre eine solche Un- that nicht begangen worden. Sie sollen ihre Nachlässigkeit mit 10 Pfund Goldes büßen." Aus diesem kaiserlichen Verbot zu folgern, daß 897 überhaupt erst daS Auftreten der Blutwurst erfolgte, ist gewagt- in Nachstehendem wollen wir den Nachweis führen, daß felbtge bereit- mehr als taufend Jahre früher bekannt und gesucht war. Die Gründe zu erforschen, welche Kaiser Lco VI. zu seinem Verbote geführt haben, ist schwer- man dürfte aber kaum fehl gehen, wenn man anntmmt, daß sie persönlicher Natur waren. LeoS VI. Hof war einer der üppigsten und sinnlichsten. Zu den sittenlosen Weibern und den rankevollen Eunuchen mit ihrem verderblichen Einfluß gesellte sich ein rasfinirter LuxuS, der stets neue Genüsse ersann- die Begierde deS Gaumens suchten nach neuem Kitzel und die Leibköche des Kaisers und feines HoseS hatten immer neue Speisen zu ersinnen. Und dieser selbe Schlemmer und Sybarit eiferte mit Todes- und LetbeSstrafen gegen bie „Völlerei unb Schlemmerei" seiner Unterthanen. Man irrt wohl nicht, wenn man anntmmt, baß die verpönte Blutwurst bisher nur ein Genußmittel kleinerer, vornehmerer unb reicher Kreise war unb um baS Jahr 897 sich auch des Zuspruchs der breiteren VolkSmaffen erfreute. Auch bie Annahme ist irrig, baß man im oströmifchen Kaiserreich bie Blutwurst bis 897 nicht gekannt habe, sie war dem ganzen Orient, wie dem größten, namentlich südlichere« Theile deß OccidentS schon lange vorher bekannt. Den ersten beglaubigten Nachwe s beS Wortes „Blutwurst" ftnben wir, abgesehen von ber unbeglaubigten allgemeinen Bezeichnung bei Homer, im AristophaneS. In ben „Acharuern", bie zu Aihrn am Lenäenfest deS Jahres 425 v. Ehr. aufgeführt mürben, fordert der attische Landmann DtkaeopoliS den athenischen Feldherrn LamachoS auf: „Bursche, nimm die Wurst herab und bringe sie mir." Beide nehmen bann auch b.ie Wurst vom Bratspieß. Derselbe AristophaneS erwähnt bie Blutwurst dann noch einmal in den „Frösche«", als Xanthivs, ber Sclave beß DtonhfoS, anßruft: „O heilige Jungfrau, allverehrte Persephone, wie süß mich doch der Duft von Schweinefleisch umfängt", und fein Herr ihm zuruft: „Sei still boch, Du bekommst vielleicht ein Würstchen ab," unb in ben Fragmenten „In ben Wolken" befinbet sich beß Weiteren eine auf bie blutige Beschaffenheit ber Wurst bezügliche tropische Stelle, indem Aristophaneß den Ausdruck gebraucht, auß Jemand Blutwurst machen, hacken — Jemand zerprügeln. Außer dem großen Satyriker erwähnt bie Blutwurst noch ein etwas später lebenbet Dichter Namen- SophiloS, ein Komiker ber mittleren Komödien, zweimal. Die Bezeichnung „Blutwurst" als bestimmtes Product erheischt einen Rückblick auf bad Thier, bem seine Bestand- theile entstammen, baß Schwein. Die griechischen Schriftsteller aller Jahrhunderte geben unß Kunde, daß schon in bea ältesten griechischen Zetten Schweine gehalten würben- bei ben Mysterien würben sie dem Jakchoß unb ber Demeter geopfert- Aristoteles, ber 300 Jahre v. Ehr. lebte, erwähnt aus Päonien unb Illyrien einhufige Schweine. Aber nicht allein in Griechenlanb war bieses nützliche Thier bekannt, eß geht in ben verschiebensten Namen gleichmäßig burch die Sprache. Wir ftnben dasselbe außer im Griechischen im Sanskrit, im Lateinischen, Gothischen, Altnordischen, Althochdeutschen, Neuhochdeutschen, Angelsächsischen, Englischen, Schwedischen, Dänischen, Russischen, Böhmischen und Polnischen. Auf dieser Kenntniß des Thiere- nun, die allgemein ist, erhebt sich die spätere wiffenschaftliche Betrachtung beleihen. Für bie Geschichte ber Zoologie ist es von Wichtigkeit, untersuchen, welche Thiere ben Culturvölkern zuerst bekannt würben. Da bie Semiten für biese Seite beß Naturwiffeus burchauß nicht begründend, kaum fördernd eingreifen, find die für die neuere Wissenschaft allein maßgebenden Judo- germonen ober Arier hierauf zu befragen. Daher ist eß auch teineßtoegß merkwürdig, baß bie Thiere, welche noch heute unß alß Haußthiere werthvoll unb zum Theil unentbehrlich finb, auch bie ältesten Bekannten unserer Borfahron waren. Erklärlich wirb eß unß aber auch, weßhalb wir in ben biblische« unb Mischen, sowie arabische« Schriften nicht auf „Blutwurst" ober „Schweinefleisch" stoßen. (Schluß folgt.) Betr.. Oeffeutliche Impfung. Bekanntmachung. Um den Angehörigen derjenigen Jmpfpflichtigen, welche noch rückständig sind und Aufforderungen erhalten haben, die Impfung nachholen zu lassen, hierzu Gelegenheit zu geben, wird im Jmpflocale (Mtes Rath- haus am Markt) am Freitag den 5. Februar, Nachmittags von 2—4 Uhr, ein öffentlicher Impftermin und am folgenden Freitag den 12. Februar, von 2—3 Uhr, der Nachschautermin abgehalten, in welchem alle Geimpften erscheinen müffen. Die Impfungen erfolgen kostenfrei. In beiden Terminen können auch Impflinge, welche wegen Kränklichkeit weiterhin zurückgestellt werden wollen, dem Jmpfarzte vorgestellt und diesbezügliche ärztliche Zeugnisse abgegeben werden. Es wird noch bemerkt, daß die Witterung und die Jahreszeit auf den Verlauf der Impfung keinerlei Einfluß haben. Gießen, den 2. Februar 1897. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. I. V.: Wolff. H67 KMgebot der UrbeituetzMEr 1 Buchbinder, 1 Weißbinder, 1 Schneider. 3 HauSburfchen. 1 Conditor, 2 Lackirer, 2 Schuhmacher. 1 Kellner. Nachfrage der Arbeitgeber. 2 Glaser (Rahmenmacher). 1 Wagner nach Auswärts. 1 tüchtiger Pferdeknecht nach Auswärts. 2 Lauffrauen, 2 Dienstmädchen nach Auswärts, 1 feineres Hausmädchen, 6 Dienstmädchen vom Lande von 16 bis 22 Jahren. 2 Schuhmacher-, 1 Bäcker-, 3 Schlosser-, 2 Buchbinder-, 1 Schmied-, 1 Glaser-, 2 Schneider-,' 1 Schreiner, 1 Lacktrer-, 1 Bürstenbinder-,1 Gelbgießer-,1 Stein- drucker-, 1 Setzer-Lehrling. Städtischer Arbeitsnachweis Gießen Garteustratze 2. 1 Waschfrau für ständige Arbeit, 2 Waschfrauen für einige Tage, 1 Wasch- und Putzfrau, 2 Pferdeknechte. 6 Lauffrauen. 4 Dralöhner. 1 Packer. 1 Stütze der Hausfrau ob. Ladengehülfin. 1 Köchin. 2 Hausmädchen. 1 Kindermädchen. Bekanntmachung. Wir machen hiermit bekannt, daß sich der Landwirthschaftliche Con- sumverein, E. G. mit unbeschr. Haftpflicht zu Lollar, kraft Generalversammlungsbeschlüsse vom 18. und 28. December 1896 aufgelöst hat. Die Auflösung ist Seitens Großherzogl. Amtsgerichts Gießen veröffentlicht im Gießener Anzeiger Nr. 19 von 1897. Die Gläubiger unserer Gesellschaft roerben hiermit aufgefordert, sich bei der Genossenschaft zu melden. Lollar, den 2. Februar 1897. Landwirthschaftlicher Cousumvereiu Eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Lollar in Liquidation. 1150 Ludwig Seipp VII. Friedrich Deibel V. Johannes Schwarz. Gas-Cokes. Infolge Stadtverordneten-Beschlusses vom 29. d. Mts. wurden die Preise unserer Gas-Coke» bis auf Weiteres festgesetzt wie folgt: für den Gentner av Gaswerk. Stiick-Cokes...........105 Mk. Rutz-Cokes in drei verschiedenen Korngrößen für Stubenheizung zerkleinert und für alle Hfeuschächte passend: Größe Nr. 1, etwas größer al» Anthracit, gangbarste Sorte..........1 15 Mk. Größe Nr. 2, so groß wie Anthracit .... 1.20 „ Größe Nr. 3, kleiner als Anthracit.....1.25 „ Für Anfuhr au das Haus, die vom Gaswerk aus bei Abnahme von 5 Centueru erfolgt, werden 5 Pfg. für den Centuer berechnet. Die seitherige Ermäßigung des Cokespreises bei gleichzeitiger Entnahme in Wagenladungen von mindestens 35 Gentner kommt vorläufig in Wegfall. Da wir die Cokes-Bestellungen bet dem stets zunehmenden Verbrauch nicht immer sofort ausführen können, so empfehlen wir, die Aufträge möglichst zeitig vormerken zu lassen. Gießen, den 30. Januar 1897. 1061 Äifdjrs Gas- und Wasserwerk Giessen. tobt bbq schöne MWW Stereotypie, Gahanoplastik, Buchbinderei Nr Franzos, und Englisch findet ein Lehrer sofort Stellung an berecht. Mittelfchule. Offerten unter U. P. 421 an Haafeuftein Af Vogler, A.«G, Frankfurt a. M. 1101 BrühFsche Enifersitäis-Mh- und Steindruckerei (Pietsch A Scheyda) Verlag des Giessener Anzeigers 7 Schiilstrasse 7 empfiehlt eich sur Anfertigung »Iler Buchdruck-Arbeiten in eleflintem Schwtri- und Farbendruck. Concursderfahren. In dem GoncurSverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Theodor Wehner in Gietzeu ist in Folge eines von dem Gemeinschuidner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf Dienstag den 16. Februar 1897, Vormittags 10 Uhr, vor dem Großherzogl. Amtsgerichte Hierselbst anberaumt. Gießen, den 29. Januar 1897. Orth, 1180 Gerichtsschreiber des Gr.Amtsgerichts. Bekanntmachung. Durch kriegsgerichtliches Eckenntniß vom 20. Januar 1897, bestätigt am 29. Januar 1897, ist der Husar Alfred Heinrich Theodor Otto der 1. Escadron 1. Hessischen Husaren- Regiments Nr. 13, geboren am 27. Juni 1871 zu Schotten in Oberhessen in contumaciam für fahnenflüchtig erklärt und in eine Geldstrafe von 160 Mk. verurtheilt worden. 1186 Königliches Stricht der 21. Divißoo. Bekanntmachung. Die Abgabe von leinenen rc. Lumpen, eisernen Bettstellen und Stühlen soll Montag den 8. Februar d. I., Vormittags 12 Uhr, auf dem Submissionswege vergeben werden. Offerten, mit entsprechender Auf« schrift versehen, sind bis zum genannten Termine einzureichen. Bedingungen liegen auf dem Verwaltungsbureau Nachmittags von 3 bis 5 Uhr offen. — Die Zuschlags- frist beträgt 10 Tage. 1033 Gießen, ben 26. Januar 1897. Großh. Verwaltung» - Direction der chirurg. und ophthalm. Univ.-Klinik. _______Bose. Vossius.______ Fagiwerpachlung Samstag deu 6. Februar l. I., Nachmittags 4 Uhr, wird die der hiesigen Gemeinde zu- stehende Jagd, bestehend in 145 ha Wald und 637 ha Feld, im Rath- Hause auf die Dauer von 6 Jahren öffentlich verpachtet. 823 Großen-Linden, 20. Januar 1897. Gr. Bürgermeisterei Großen-Linden. __________Leun.___________ MrheMche Eisenbahnen. Vergebung vo» Bauarbeiten. Die bet Erweiterung des Empfangs - Gebäudes auf Bahnhof Hungen vor-> ommeuden Arbeiten und Lieferungen sollen im Wege schriftlichen Angebots vergeben werden- Bedingungen, Zeichnungen, sowie Ber- dingungSanschlag find auf dem Büreau des Unterzeichneten—Frankfurterstraße 24 — in den Geschästsftunden zur Einficht offen gelegt. Die Angebote find portofrei, verschlossen und mit entsprechender Auffchrist versehen, btS zum Eröffnungstermin SamStag ben 6. Februar L I., Vormittag» 11 tthr, hierher einzuretchen. Gießen, den 23. Januar 1897. Der Eisenbahnbauinspector: Roth, Baurath.940 Schnitt- u. Bauholz- Versteigerung in der rVßrsteigerungerL^ Fürstlichen Oberförstern Lich. Mittwoch deu 10. Februar, Nachmittags von 1 Uhr 10 Minuten an, sollen im Saale des Holländischen Hofs zu Lich versteigert werden: a) aus dem District Riedwald: 10 Stück Eichenschnittholz — 10,49 fm; b) aus dem District Meilbach: 1 Eichenschnittholz — 0,45 fm, 4 Rothbuchenschnitth.—5,11 frn; c) aus dem District Hard: 15 Eichenschnittholz ----- 10,27 fm, 4 Rothbuchenschnittholz — 4,07 fm, 6 Lindenwerkholz — 2,10 fm, 4 Kiefern- u. Fichten- schnittholz — 3.39 fm, 3 Fichten- bauho^ — 1,01 fm; d) aus dem District Höler: 2 Eichenschnittholz — 2,76 fm, 14 Kiefernschnittholz— 11,18km, 14 Fichtenbauholz — 5,33 fm, 69 Kiefernbauholz — 36,42 fm, 15 Fichtenstangen — 1,35 fm; e) aus dem District Fuchsstrauch: 1 Fichtenbauholz — 5,33 fm, 1 Kiefernbauholz — 0,57 fm, 32 Fichtenstangen — 3,75 fm. Nummerver^eichnisse für jedes gewünschte Sortiment werden auf Verlangen umsonst und portofrei versandt. Lich, am 1. Februar 1897. 1185_______Dr. Dieffeubach. Holzversteigerung in der Fürstlichen Oberförster« lich. Es sollen versteigert werden: Montag ben 8. Februar, von Vormittags 9«/, Uhr an, in dem District Hard: Buchen: 304 rm Scheiter, 280 rm Knüppel, 196 rm Stöcke, 4770 Wellen; Eichen: 9 rm Scheiter (darunter' einiges Werkholz), 71 rm Knüppel, 86 rm Stöcke (darunter 1 rm Schett- brocken), 1750Wellen; Linde: 5 rm Rundscheit, 9 rm Knüppel, 16 rm Stöcke; 850 Weichholz-Weüen; einige Fichtenstangen. Die Zusammenkunft ist auf dem chaus- Arten Weg von Kolnhausen in die Hard beim Eingang in den Wald. Dienstag den v. Sebrnar, von Vormittags 91/« Uhr an, im District Mönchwald r Buchen: 62 rm Scheiter, 29 rm Knüppel, 28 rm Stöcke, 1060 Wellen; Eichen: 12 rm Knüppel, 15 rm Stöcke, 1730 Wellen; Nadelholz: 252 rm Knüppel, 88 rm Stöcke, 5105 Wellen. — 1031 Fichtenstangen zu Bohnenstangen und zum Zumachen, 3,19 fm haltend. Die Zusammenkunft ist auf dem sogenannten Schlagweg (Burkhardsfelden— Lich) im Mönchwald bei Brennholz Nr. 1 Lich, den 23. Januar 1897. 976 __________Dr. Dtestenbach.__________ Gelinde-Dttstkisttuvg. Zur nochmaligen — dritten und letzten — Versteigerung der Parzelle Flur IX Nr. 138 = 12248 qm der Gemarkung Ober-Wöllstadt wird hiermit Termin vor dem Ortsgericht daselbst auf Dienstag deu 9. Februar d. I., Vormittags ll’/i Uhr, anberaumt. Nidda, den 27. Januar 1897. Großherzogl. Straßenbauamt Nidda. __________Gellarius._____1071 Freitag den 5. Februar 1.I., Nachmittags 2 Uhr, im zu Gießen werde ich öffent- lich gegen Baarzahlung versteigern: 1 Posten Waschseife, 1 Posten Rauchtabak, 1 Partie Kaffee-Essenz, eine Partte Fettlaugenmehl, 1 Ladenwaage mit Gewichte, 1 Ladenlampe; ferner 2 Kochherde, mehrere Oefen, 1 vollst. Schusterwerkstatt-Einrichtung (einschl Nähmaschine), 1 Anzahl Bilder und Bilderrahmen, 1 Regulator u. s. w. Die Verweigerung findet bestimmt statt. 1194 Engel, Gerichtsvollzieher. 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