Nr. 101 Zweites Blatt. Samstag den 1. Mai 1897 Der * Hießener Anreger erscheint täglich, mit Ausnahme des Montags. Die Gießener AamtkleuvtLIIer werden dem Anzeiger wächentlich dreimal beigelrgt. Kießmer Anzeiger Kenerat-Mnzeiger. Dierteljahriger ASonnemcnt5prelsr 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezöge» 2 Mark 50 Pfg. Redaction, Expedition und Druckerei: Schulstrahe Ar.7. Fernsprecher 51. Amts- und Anzeigeblutt für den Ureis Gieren. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag» für de» folgenden Lag erscheinenden Nnmmer bi» Borm. 10 Uh». Hratisöeitage; Hießener Kamitienölatter. Alle Anvoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehme» k Anzeigen für bot „Gießener Anzeiger" entgegee. ' Amtlichev Thell. Bekanntmachung. GroßherzoglicheS Ministerium des Innern hat dem Evangelischen Afrika-Verein die Erlaubntß ertheilt, die Loose einer am 16. November l. I». zu Bielefeld in der Anstalt Bethel zu veranstaltenden Berloosuug von KunstgegenstSnden zum Zwecke der Gewinnung von Mitteln für die Errichtung eines Sanatoriums in Deutsch-Ostafrika innerhalb deS Groß- herzogthumS zu vertreiben. Indem wir dies zur öffentlichen Kenntniß bringen, bemerken wir, daß nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten BerloosungSplan 25,000 Loose L 1 Mk. auSgegebeu werden dürfen und daß der wirkliche Werth der Gewinne den Betrag von 17,000 Mk. erreichen muß. Gießen, den 29. April 1897. Großhsrzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. Bekanntmachuug. Infolge Verfügung Großh. Ministeriums des Innern vom 23. l. M. ist die Abhaltung des für den 6. Mai d. I. geplanten Viehmarktes zu Freieufeeu unter der Bedingung genehmigt, daß nur Thiere aus unverseuchten Orten der Kreise Schotten, Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, Thiere von Händlern aber nur dann, wenn sie mindestens 7 Tage in unverseuchten Orten fragl. Kreise in feuchenfreiem Zustand zugebracht haben, aufgetrieben werden dürfen. Schotten, den 26. April 1897. Großherzogliches Kreisamt Schotten. Schönfeld. Srtzung -er Stadtverordneten am 29. April 1897. Anwesend: Herr Oberbürgermeister Gnauth und Herr Beigeordneter Wolff, von Setten der Stadtverordneten die Herren Brück, EmmeliuS, Flett, Dr. Gutfletsch, Habeuicht, Heichelheim, Heyligeustaedt, Homberger, Jughardt, Keller, Kirch, LooS, Petri, Dr. Ploch, Dr. Schäfer, Scheel, Dr. Thaer, Bogt und Wallenfels. Da» Gesuch des Herrn Johs. Lein um Erlaubntß zur Aufstellung eines GartcnhäuScheaS am Rodberg wird genehmigt. Herr Wilhelm Huhn beabsichtigt, in der von ihm gepachteten Plank'schen Hofraithe am Ttefenweg eine Wageu- remise zu errichten. Das Gesuch wird unter Hinweis auf bte Mtßständigkett eines derartigen Holzbaues abgelehnt. Herrn Ehr. Bieker soll widerruflich gestattet werden die Errichtung eine» BrerterhäuSchens an der Sandgrube am Schiffenbergerweg. Die bezüglich des Gesuches deS Herrn Heinr. Carls für den Umbau de» ehemaligen Fillwanu'schen Hause» am Kirchenplatz nachgesuchte Dispensation von § 18 deS OrtS- baustatutS (Massivbau) soll befürwortet werden. Zu dem Gesuch de» Herrn Carl Bieler um Erlaubntß zur Errichtung eines Pferdestalles neben dem Lagerhaus des Gefuckstellers am Neuenweg spricht sich die Versammlung für widerrufliche Genehmigung auö. Die Pläne zum neuen physikalisch-chemischen Institut verstoßen insofern gegen den § 16 deS OrtSbau- statutS, als daS Gebäude sowohl nach der Stephonstraße als nach der Goethestraße hin über das zulässige Maß hinter der Straßenflucht errichtet werden soll. Es wird hierfür die Nothwendigkeit geltend gemacht, das Gebäude möglichst vor den Schwankungen, die durch den FuhrwerkSverkehr in genannten Straßtn hervorgerufen werden, zu schützen. Die Stadtverordneten-Versammlung sprach sich für Trtheilung des nachgesuchten Dispenses von dem betr. Paragraphen aus. Die Kosten für Auffülluugs> und ChausstrunzSarbeiten der Feldwege am Windhof und der Hardt werden nachträglich genehmigt, desgleichen der specielle Voranschlag über den Ausbau der Ebelstraße zwischen Riegelpfad und Leihgesterner Weg (18,000 Mk.) Hierauf folgt eine Mittheilung deS Herrn Oberbürgermeisters über die Kosten der Straßenbeleuchtung seit 1. Januar 1897. Dieselbe erfolgt bekanntlich zu einem Theil durch GaSglühlicht. Ein Vergleich des letzteren mit de» bisherigen Licht hat ergeben, daß zur Speisung einer Blitzlichtlampe pro Brenuftunde erforderlich find 110 Liter GaS, zur Spelsuug einer gewöhnlichen Laterne 160 Liter, sonach ungefähr der dritte Theil an Ga» durch daS Glühlicht erspart wird. Bon dieser Ersparntß geht indeß ab der Gasverbrauch für da» den ganzen Tag über brennende Zünd- lämpchcn, die wettere Ersparntß wird absorbtrt durch die theurere Unterhaltung des GlühlichtS und die bet einem gewöhnlichen Licht nicht in Ansatz zu bringenden Kosten für Glühkörper und Cylinder. Eine in Geldwerth umzusetzende Ersparniß bietet sonach daS Glühlicht nicht, der Bortheil besteht gegenüber dem gewöhn'ichen Gaslicht lediglich in der höheren Leuchtkraft. Betreffs der CokeSpretse, die nach vor Kurzem gefaßten Beschlüsse eine durchschnittliche Erhöhung um 5 Pfg. Pro Centner erfahren, ertheilt die Versammlung ihre Genehmigung dazu, daß für die städtischen Anstalten, Schulen usw. derselbe Preis während deS ganzen Jahres in Anrechnung gebracht wird, rote er für die Sommermonate den über 200 Centner beziehenden Privatabnehmern augerechvet tolrb; Dem Antrag der Direcliou der höheren Mädchenschule, tm Hofe derselben noch einen Hydranten zum Zwecke reichlicheren Begießens des Gartens und Hofes daselbst anzulegen, stimmt die Versammlung zu. Frau H. Klein Ehefrau hat um Ueberlaffung eines unterhalb der Badeanstalten gelegenen Stückes Wtesengeläude und Anlage eines Stegs au der Laho vachgesucht, um daselbst Wäsche spülen zu können. ES wird dem Gesuch unter der Bedingung widerruflich stattgegebeo, daß Gesuchstellerin nur reine, gebleichte Wäsche an fraglicher Stelle spült. Die kürzlich verstorbene Wittwe deS ehemaligen Bürger- meistereisecretärS Köhler, geb. Demnth, hat der Stadt ein Legat von 1000 Mk. unter der Bedingung vermacht, daß von den Zinsen desselben ihre und ihres Manne» Grabstätte so lange unterhalten werden, als der Friedhof al» solcher bestehen bleibt. Der verbleibende Rest soll alljährlich cm TodeStage der Stifterin einer bedürftigen Wittwe überwiesen werden, desgleichen der Betrag der Zinsen des ganzen Legat» von dem Zeitpunkte ab, von welchem an der Friedhof al» solcher geschloffen wird. Die Stadtverordneten-Versawmlung hatte bekanntlich aus Anlaß der im Januar d. I. startgehabten Feier des hundertjährigen Geburtstages des Profeffors Örebner beschlossen und durch Herrn Oberbürgermeister Gnauth bet Gelegenheit der akademischen Feier wittheilen lassen, daß eine der neu anzulegenden Straßen im südlichen Thetle der Stadt, zu welchem die Familie mancherlei Beziehungen hatte, den Namen „Grebnerftrafee* erhalten solle. Jo Ausführung dieses Beschlusses genehmigte die Versammlung, daß diesen Namen die parallel zur Frankfurterftraße laufende, zwischen dieser und der Hollergasse projectirte und auf die Hosmannstraße stoßende Straße erhält. — Wetter gab die Versamm- lung ihre Zustimmung dazu, der jetzigen, zum Ausbau vorgesehenen Hollergaffe die Bezeichnung „Wetzlarer Weg" zu geben. Dem Gesuch des Kaufmännischen Vereins um Gewährung eines hypothekarischen Darlehens aus daS von dem Verein zwischen Steinftraße und Nordanlage errichtete Haus soll mit Rücksicht ans die gemeinnützigen Zwecke, denen daS betr. Hau» zu dienen bestimmt ist, stattgegeben und die mit 31/2 pCt. verzinsliche Hypothek ausöOpCt. de» TaxwertheS — 24000 Mk. bemessen werden. Die Versammlung beschloß weiter, dem deutschen Verband für das deutsche UnterrichtSwesen mit lO Mk. Jahre»- beitrag betzutreten. Nachdem bezüglich der künftigen Theater-Aufführung en zwischen dem Theaterverein und den Dtrectoren Kruse und Helm ein Vertrag zu Stande gekommen, nach welchem die Theaterverhältnisse Gießens eine Verbesserung erfahren werden, haben die Herren Kruse und Helm an die Stadt daS Ersuchen gerichtet, dieselbe möge zur Beschaffung neuer Dekorationen und freundlicherer Gestaltung des Bühnen- raumes durcy Gewährung eine» entsprechenden Beitrag» behilflich fein. Die zu beschaffenden Decorationen sollen im Sigemhum der Stabt und zur Benutzung für allenfallfige spätere Theaterunternehmen referbtit bleiben. Ferner bitten die Herren Kruse und Helm um wettere Gewährung des bisherigen GaSpreiSnachlaffeS (fie bezogen bisher das GaS zum Selbstkostenpreis). Der Antrag der Finanzcommiffion, den Gesuchstellern das GaS zu dem bisherigen ermäßigten Preise zu berechnen und denselben zur Anschaffung von Theater- decorationen 500 Mark zur Verfügung zu stellen, wurde angenommen. Der Vorstand deS Vereins der Gast Wirth e hat an die Stadtverordneten-Bersammlung das Gesuch gerichtet, dieselbe wolle gütigst einer an Großh. Ministerium gerichteten Eingabe wegen Aufhebung der Polizeistunde ihre' Unterstützung zu Theil werden lassen. DaS Schreiben besagt u. A., daß die bisherigen Bemühungen um Aushebung der Feierabendstunde erfolglos gewesen und hätte deren Handhabung vielfach Klagen veranlaßt. Die Versammlungen der Vereine erstreckten sich oft bis spät tu die Nacht hineiu, die Geschäftsleute, welche bis 10 Uhr und noch länger an ihre Arbeit gebunden seien, würden dadurch in ihrer Erholung wie im Austausch von Meinungen behindert, ebenso die Besucher des Theater» und der Goncerte in der Befriedigung ihres Bedürfnisses nach einem Trunk nach beendigten Veranstaltungen. Die Anforderungen, die an die Wirthe sonst in Bezug auf Befolgung polizeilicher Vorschriften gestellt würden, seien ohnedies so hohe, daß man denselben ihren Erwerb nicht noch mehr erschweren solle. Wie berechtigt die Vorlage nach Aufhebung der Feierabendstunde fei, gehe u. A. auch ander großen Anzahl von Unterschriften hervor, die die Eingabe an Großh. Ministerium in allen Kreisen der Einwohnerschaft Gießen» gefunden. Herr Beigeordneter Wolff, welcher über die Sache rcfertrte, theilte mit, daß bei denjenigen hessischen Städten, in denen die Städteordnung etn- geführt ist, Umfrage gehalten worden sei. Bingen habe die Polizeistunde auf 11 Uhr festgesetzt, doch würden die Bestimmungen deS § 365 des R.-Str.-G. nur in besonderen Fällen gehandhabt. Worms habe die Bestimmungen über die Feierabendstunde bisher nicht durchgeführt, doch solle tn Zukunft eine Regelung stattfinden. Alzey habe die Verordnung noch nicht angewendet, nur in Fällen von Ruhestörung solle Feierabend geboten werden, in Wiederholungsfällen auf 4—6 Wochen Über die betr. Wirthschaft Feierabendstunde verhängt werden. Diese Maßnahme habe fich gut bewährt. Offenbach hat keine Polizeistunde festgesetzt. In Darmstadt werden die meisten Wirthschasten, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, vor 12 Uhr nicht covtrolirt. In Mainz ist die Polizeistunde auf 11 Uhr festgesetzt, doch ist seit 1894 mit Rücksicht auf die Klagen und Beschwerden vom Feierabendbieten versuchsweise abgesehen worden,- nur tn Fällen von Ruhestörung u. s. w. wird Feierabend geboten. DaS Großh. Polizeiamt Gießen berichtet, daß die Polizeistunde hier im Allgemeinen so gehandhabt worden, daß nach erfolgtem Feierabendbieten um 11 Uhr, die Wirthschaften um 1 Uhr geräumt fein müßten. Die Öommisfion hat BefÜr- wortung deS Gesuches der Gastwirthe empfohlen, da Gießen nicht schlechter gestellt werden könne, als andere Städte, auch sei die Eigenschaft Gießens als UniverfitätS- und GarntfonSstadt zu berückfichtigen. — Herr Dr. Gut- fleisch spricht fich für Milderung der bisherigen Form der Handhabung der bestehenden Bestimmungen ans- es könnte dies nur dazu beitragen, den Unterschied zwischen den verschiedenen Wirthschaften, bezüglich dessen tm Publikum die Meinung vertreten sei, daß nicht mit gleichem Maße gemessen werde, zu beseitigen. Auch müßten die Poltzetbeamren für ihre eigentliche Ausgabe: während der Nacht für die Sicherheit der Bürger zu sorgen, frei werden, ihre Aufgabe könne nicht lediglich darin bestehen, gegen unbedeutende Ueber- kneiperei eiuzuschreiten. Die Versammlung beschloß Befürwortung der Eingabe. Zu dem Gesuch der Minna Bernhardt und Helene Schmidt um Ertheilung der Erlaubniß zum Wirthschaft». betrieb im Hause Wolfstraße 9 beschloß die Versammlung Verneinung der Bedürfnißfrage und zwar mit Mckficht auf die ungünstigen Verhältnisse und Erfolge, unter denen die Wirthschaft bisher betrieben wurde und mit Mckficht auf die große Zahl der in allernächster Nähe bestehenden Wirthschaften. lieber daS Gesuch de» Louis Hellmold um Erlaubniß zum Wirthschastöbetrieb in dem Hause Steinftraße 23 wird nicht verhandelt, da dasselbe unzureichend begründet ist. Bezüglich deS WirthschaftS-Concessions-Gesuchs des Franz Mäder für daS Haus Grünbergerstraße 32 spricht fich die Versammlung für Bejahung der Bedürfnißfrage aus, da eS fich um Uebergang einer bestehenden, mit Erfolg betriebenen Wirthschaft handelt. titaratur utt» Kauft , — Unter dem Titel: ,$a» Recht der Feder" erscheint im sechsten Jahrgang eine Halbmonatsschrift für die Berufsinteressen derdeuschen Schriftsteller und Journalisten, auf die wtt unsere fchriftstellerifch thäiigen Leser aufmerksam machen. DaS von der Deutschen Schriftsteller-Genoffenschaft begründete, rein practtfchen Fragen sich widmende Fachblatt unterrichtet in eingehendster Weise über Alles, was als „Recht der Feder" gilt oder gefordert wird. Es unterrichtet über den literarischen Markt und bietet in seiner Rubrik „AuS der Praxis" fortlaufend eine Fülle reicher Erfahrungen, die Jedem, der mit der Feder thätig ist, von außerordentlichem Nutzen sind. 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