Mittwoch den 22. April fit. 94 Zweites Blatt 1399 Gießener Anzeig er Kenerat-Mnzeiger Anrts- und Anzeigeblutt für den Uveis Gieren. ‘ des Cafe L Hratisöeikage: Gießener Ikamilienötätter Amtliehe»^ Ttzeil Technische Fortschritte MM Zuständen gelangt wäre. Glücklicher Weise ist die Tage-« presse vor diesem Schlimmen bewahrt geblieben, eS sollen nach den Beschlüssen zweiter Lesung Redacteure u. s. w. nur dann haftbar für von ihnen veröffentlichte Inserate mit unwahrem Inhalt sein, wenn sie nachweislich die Unrichtigkeit der betreffenden Angaben gekannt haben, mit welcher Beschränkung sich die Presse offenbar ganz gut abfinden wird. bewußtlos und schwer nachdem er sich etwas Verlangen nach Haus verschied er jedoch, so verletzt wurde er hierher gebracht- erholt hatte, wollte man ihn auf sein verbringen, auf dem Wege dorthin daß man ihn nur als Leiche in seine Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag« für de» Agenden Tag erscheinenden Nummer bi» Corrn. 10 Uhr. -s- Diebach a. H., 20. April. Heute wurde vor unserem Orte der Dienstknecht Heinrich Mergenthal auS Boutz aus en, als er fein Fuhrwerk hemmen wollte, von den Rädern des Wagens erfaßt und üb er fahr en. Anscheinend Dir Gießener PamitienStLIler tirrbcn dem Anzeiger rtchentlich dreimal deigclrgt. ie-Anstal Boote zar gesi! terung. igs geöttnel Gummi- Kautschuk, Zeit ihre Der chirtze»er Anzeiger erscheint täglich, »it Ausnahme deS Montag». es an diesen wohlbesetzten Tafeln nicht an den nöthigeu Ge' tränken fehlte, erscheint selbstverständlich. Noch weitergehend war die Freiheit, welche Martnger seinen Gefangenen am Abend gewährte. Rach Einbruch der Dunkelheit konnte man fast alle Abend zahlreiche, in Mäntel gehüllte Personen einzeln den „Eisernen Thurm" verlassen und in den kleinen Seitenstraßen der Löhrgaffe verschwinden sehen. Wer einem dieser abendlichen Wanderer nacheilte, wurde entweder in die Kempf'sche Wtrthschaft auf die Mitternacht oder in daS „Schiff" tu der DeutschhauSgaffe geleitet, wo die politischen Verbrecher ihre Freunde und Gesinnungsgenossen beim Schoppen trafen und wo in später Stunde auch Maringer erschien, um die seiner Obhut anvertrauten Freiheitskämpfer zur Heimkehr zu wahnen. Wenn bei diesen abendlichen Excurfionen aus dem Gefängniß einer der Gefangenen einmal irgend wie verhindert war, an (demselben Tage zurückzukehren, so hatte daS auch nicht viel auf fich, denn alsdann ging einer der GesinuungSgenoffen des Betreffenden für die Nacht in den „Eisernen Thurm" mit, da Maringer schon zufrieden war, wenn nur die Zahl der Gefangenen stimmte. -------------- ■■ ■■ ■ "■ ~ Alle Annoncen-Lureoux deS In« und Lu-lande» nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. Heimath bringen konnte. Zwingenberg a. b. v., 14. April. Eine frevelhafte That wurde auf dem Friedhöfe in Reichenbach begangen. Dort fand man auf dem Grabhügel eines Bürgers ein crePirteS junges Schwein verscharrt. Den Schandbuben, dem die Untersuchung bereits auf die Spur gekommen sein soll, dürfte eine exemplarische Strafe treffen. Birkenau, 14. April. In dem Steinbruch von Herpel L Wilhelm bei Weinheim ereignete fich gestern Abend ein schrecklicher Unglücksfall. Beim Anwärmen von Dynamit explodirte die Maffe, wodurch der Schmied Johann Mayer von Hohensachsen schreckliche Verletzungen erhielt. Der Unglückliche erlag heute Morgen im Hospital Weinheim seinen Verletzungen. Der Verunglückte ist 35 Jahre alt und hinterläßt eine Gattin mit einem unmündigen Kinde. A Mainz, 19. April. Eine Eingabe zum Gesetz-Entwurf bett. § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes hat im Auftrage einiger Schaumweingroßfirmen der auf diesem Gebiete bekannte Handelskammer-Secretär Dr. I. Landgraf ausgearbeitet. Dieselbe erörterte eingehend den geschäftlichen Standpunkt dieser Firmen und weift die von dem Verbände der deutschen Schaumweinfabriken geschehenen Anfechtungen in allen Einzelheiten zurück. Besonders wird mit der Eingabe auch bezweckt, in dem § 1 des Gesetzes die Worte „über geschäftliche Verhältnisse insbesondere" zu bestätigen, ein Verlangen, welches auch sonst bei der competenten Geschäftswelt aus vielfachen Gründen getheilt wird. — Die aus hiesigen Journalistenkreisen angeregte Gutenbergsfeier — der 500jährige Geburtstag des Meisters — wird nächste Woche Berathungs- gegenstand im Journalisten- und Schriftftellerverein hier sein. Da über daS Geburtsjahr des Meisters noch Zweifel bestehen, hat der eine Feier im großartigen Stile warm befürwortende Oberbürgermeister vr. Gaßner von hier zunächst bei einer Anzahl GutenbergSforscher deS In- und Auslandes Gutachten über das Jahr und die Art der Feier eingeholt. Diese Gutachten wird jetzt der Oberbürgermeister zur Vorlage bringen und wird alsdann die Entscheidung getroffen werden, ob eine Feier stattfinden und wann und wie dieselbe begangen werden soll. Mainz, 18. April. Der Marktmeister Maringer steht noch bei manchem Mainzer in guter Erinnerung, wie fich auch noch Viele erinnern werden, welche Kämpfe derselbe alle Dienstag und Freitag mit den schwer an Ordnung zu gewöhnenden Bauersleuten auf dem Markt und dem Höfchen zu führen hatte. Weit znrückliegt, wie Maringer noch Polizeidiener war und wie er in dieser Stellung eines TageS zum Livilverwalter und Beschließer deS Ende der 40er Jahre als Haftlocal für politische Gefangene dienenden „Eisernen Thurm" avancirt ist. Von einem Mitgefangenen der damaligen Zeit — Teilnehmer der 1848er Bewegung — wird erzählt, welch „fideles Gefängniß" der „Eiserne Thurm" war und wie besonders Maringer den zahlreichen politischen Gefangenen, die damals der „Eiserne Thurm" beherbergte, daS Leben so behaglich wie möglich zu machen suchte. Daß man, waS anderwärts streng verboten war, den Jnhaftirten Zeitungen und sonstige Lectüre gewährte, sowie daß man ihnen den Empfang ihrer Freunde und Verwandten gestattete, find verhältnißmäßig nur geringe Freiheiten gewesen, wo- gegen fich die Gefangenen bezüglich der Art ihrer Verpflegung schon Rechte erlauben durften, welche man schwerlich in irgend einem Gefängniß jemals gewahren wird. Gewöhnlich wurde gemeinschaftlich in der Wohnung deS Verwalter» gespeist und zwar keine Gefängnißkost, sondern Gerichte, die außerhalb deS GefängniffeS von den Familien oder Parteigenossen des Jnhaftirten in großer Auswahl beschafft worden waren. Daß Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Reichstag hat gleich im Beginn seiner nachösterlichen Hörigkeit die Vorlage über die Bekämpfung deS unlauteren VetiibewerbeS in der Specialberathung fertig gestellt, so daß jiae nur noch der dritten Lesung bedarf. ES ist nicht au- Wchmen, daß bei derselben die Beschlüsse zweiter Lesung iod) eine erhebliche Aenderung erleiden sollten, da letztere lind gängig mit bedeutenden Stimmenmehrheiten gefaßt Horben find, und da auch kein grundsätzlicher Einspruch von In Negierung gegen diese Beschlüsse wehr zu erwarten steht, |i wird die Vorlage über den unlauteren Wettbewerb in ihrer jetzigen Gestalt zweifellos Gesetz werden. Gewiß gibt (6 -m demselben auch jetzt noch so Manches zu wünschen, ibtr alle Bedenken gegen diese und jene Bestimmungen Rilssi a vor der gewichtigen Thatsache zurücktreten, daß endlich eire Beseitigung der durch den unlauteren Wettbewerb her- Mgl rusenen mannigfachen Mißstände auf gesetzgeberischem Hegt überhaupt ermöglicht wird. Allerdings wird dem Wmlichen Ermessen durch die zu § 1 hinzugefügte „General- dan|BtI", wonach ganz im Allgemeinen unrichtige Angaben ibtt „geschäftliche Verhältnisse" unter die Pflicht zum Schaden- nsatz gestellt werden, ein ziemlich freier Spielraum in der kwrtheilung der Vergehen gegen § 1 gewährt. Man darf bbtfiitn zu den Vertretern des deutschen Richterstandes ent- Ititi en das Zutr^en hegen, daß sie das Gesetz gegen den :iolamt«cn Wettbewerb nicht nach seinem Buchstaben, sondern seinem Geist handhaben werden, und dieser Geist ist Uerl'ich ein gesunder. Jedenfalls kann der solide Kaufmann und GeschäftS- Whab er nur Genugthuung darüber empfinden, daß er nunmehr ■it «der ohne „Generalclausel" gesetzlichen Schutz gegen die itim durch unlautere Concurrenz erwachsenden geschäftlichen LWVigungeu erhält, wie ihn eben der grundlegende Para- giapti Eins des neuen Gesetzes und dann namentlich auch fünfter Paragraph, betr. die Bestrafung der sogen. Dur! itätsverschleierungen, ausspricht. Eine für die betreffenden Zotereffenten recht annehmbare Milderung weift daS neue Wetz gegenüber der ursprünglichen Fassung durch die Besamung auf, daß auch weiterhin gewisse im Handelsverkehr Wilöluchliche Benennungen für eine ganze Reihe von Artikeln ßotihast sein sollen; es dürfen also z. B. Frankfurter Mrftchen als solche angepriesen werden, gleichviel, ob sie tert oltberühmten Handelsstadt am Main wirklich entstammen «!n nicht. Bon großer Bedeutung sind die in den §§ 9 und 10 cThaLtenen Bestimmungen über den Verrath von BetriebS- il Geschäftsgeheimnissen durch Geschäftsangestellte, Arbeiter in) Lehrlinge. Sie stellen diesen Berrath unter empfindliche 'M> und Gefängnißstrafen bis zu 3000 Mark, resp. bis . in einem Jahr Gefängniß, und bedrohen den Anstifter zu ' iotiem Vergehen mit den gleichen Sttafen. Die Nothwendig- i fr dieser sogenannten Concurreuzclausel ergibt fich aus zahl- i lom Fällen deS praktischen Lebens, es ist nur recht und iWfy, daß der Geschäftsmann gegen eine derartige Aus- 1 hcir-ng Seiten» der eigenen Angestellten gesetzlichen Schutz ! Mit- Gewiß haben auch die Geschäft-angestellten Anspruch «uv gesetzlichen Schutz ihrer Interessen gegenüber der miß- l iiiirchlichen Anwendung der Concurreuzclausel, derselbe hat i W ikdoch im Rahmen des vorliegenden Gesetzes nicht durch- IWn lassen, dafür wird diese Frage in der Novelle zum DvdalSgesetzbuch Berücksichtigung erfahren. Die weiteren * mimnmungen des Gesetze» (Verjährung der Schadenersatz- i rchrülche, Strafverfolgung, Folgen der Bestrafung, Buße usw.) t «pr'echen im Großen und Ganzen ebenfalls den berechtigten $ äfltritffen der soliden Geschäftswelt. Non specieller Bedeutung für die Presse ist da» neue k v,!!tz durch die Regelung der Stellung derselben zum un- lÄttritM Wettbewerb. Zuerst wollte der Gesetzgeber Redac- tim, Verleger unb Drucker ohne jede Rückficht verantwortlich für den Inhalt der in ihren Zeitungen veröffent« ■tin: Inserate, womit man einfach zu ganz unhaltbaren MW Mark 4.50 ptt fit altbarfeit unb gut« t tanns Nachfl. & M. Zohtisn.) Vermischtes. * Altona, 13. April. Die BefichtigungderQuarantäne-Anstalt inBahrenfeldsowiederMargarine-Fabrik von A. L.Mohr daselbst wurde gestern von der aus Vertretern des Reichskanzlers und der beteiligten Bundesstaaten bestehenden Commisfion vorgeuommen. Nachdem die Besichtigung der Quarantäne-Anstalt beendet, begaben sich die Genannten nach der Margarine-Fabrik von A. L. Mohr. Herr Mohr empfing die Gäste, entschuldigte sich zunächst beim Staatsminister v. Boetticher, daß er auf so hohen Besuch nicht vorbereitet, daß seine alten Arbeiter fich seit vier Tagen im Strike befinden und die neuen noch nicht völlig eingeschult seien. Minister v. Boetticher meinte aber, es sei ihm viel lieber, als wenn der Besuch angemeldet und vor- berettet sei. Da wegen des StrikeS anderthalb Tage gefeiert war, wurde gestern in der Fabrik gearbeitet. Herr Mohr führte die Gäste zunächst durch feine Bureauräume, von dort in'S Maschinenhaus zur Besichtigung der neuen Dampf-Dynamo-Kühl- und Eismaschine und dann in die Milchhallen, worauf bei der Margarine-Fabrikation längere Zeit verweilt wurde. Die Minister erkundigten sich nach der Zahl der beschäftigten Arbeiter (350), nach der Größe deS Quantums der täglich verbrauchten Vollmilch (50000 Liter), nach den Preisen, welche die Laudleute dafür erhielten, und nach dem Quantum der täglich fabrizirten Margarine (120000 Pfund). Jeder der Gäste kostete von der Margarine. Hierauf wurde die Margarinekäsefabrik besichtigt und von den verschiedenen Sorten Proben genommen, die allgemeinen Beifall fanden. Die Mitglieder der ReichScommission verabschiedeten sich alsdann mit herzlichem Dank für alles Gesehene und fuhren in acht Equipagen zur Stadt. * Straßburg, 20. April. Das „Straßb. Tageblatt" meldet: Zwischen Niederbronn und Reichshofen wurde gestern Abend 7 Uhr ein lljährigeS Mädchen von zwei Strolchen überfallen, vergewaltigt und mittelst Messerstiche in den Hals getödtet e Von den Thätern fehlt jede Spur. Bekanntmachung. / betreffend: die Maul- und Klauenseuche. Nachdem die in einem Gehöfte^zu Treis a. d. Lda. iuignbrochene Maul- und Klauenseuche wieder erloschen ist, ■erben die angeordneten Sperrmaßregeln hiermit aufgehoben. Gießen, den 20. April 1896. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gageru. — Mittel gegen da» vrüchigwerde» der schUittche. Die meisten Gegenstände aus vulktzntstrtem zumal die Gummtschläuche, verlieren nach einer gewissen _ Biegsamkeit, sie werden harr, spröde, rissig und unbrauchbar. Durch zweckmäßige Behandlung ist man aber hn Stande, ba$ Sprödewerden lange zu verhüten, und es ist vor Allem wichtig, die Schläuche an einem Orte auszubewahren, der nicht größeren Temperaturschwankungen unterworfen ist. Es geschieht dies, nach den „Gemeiun. Mitth.", am besten durch Ausbewahren der Gummtschläuche im Keller und ist für die gereinigten Schläuche eine ebene Lage auf einem Lattengerüste in der Weise einzurichten, daß die Schlauchenden aus einer Sette höher liegen als aus der anderen, so daß etwaige Flüssigkeit noch auslausen kann. Niemals sollten Schläuche über Fässer gelegt werden, sie leiden so In kürzester Zeit. Schläuche, die durch oftmaliges Biegm gebrochen, aber noch nicht unbrauchbar geworden find, werden am Besten mit Guttapercha reparirt, und man verfährt dabei in der Weise, daß man die gebrochene Stelle wohl reinigt und trocknet. Sodann wird Guttapercha durch Einlegen in heißes Wasser erweicht, zu einer 3 Milltrn. bieten Platte auSgerollt, die man mit der Scheere so zerschneidet, daß sie etwa 10 Ctw. breit und so lang wird, daß sie den zu reparirenden Schlauch umsaßt. Die beschädigte Stelle wird mit erhitztem Terpmtin bestrichen, die Guttaperchaplatte trocknet wieder soweit erwärmt, daß sie sehr geschmeidig wttd, an die mit Terpmtin bestrichme Stelle gebracht und durch Ausdrücken einer starkm Messerklinge befestigt. Wenn die Stelle ganz mit Guttapercha umhüllt ist, überfährt man sie dort, »0 die Minder der Platte zusammenftoßen, mit einem mäßig erhitzten Eismstabe und löthet damit die Berührungsstelle aneinander. Vierteljähriger A6o»nA "1 \ richt QieS80DlN,it 20. April 1* «s* , PorwM w DO111 itrt. itrk* bei Herrn Prisen 1 Mark. Bier. Wch ndgasse 3 ju 60 Pfg. ml b Abeudplatteu. j -extor (G. Wr) Mk. durch Versetzung anderweitig -u oer- n —.70 | mtethen. 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