Jet viw. i U«i 1898; ' ^erib;lt trau, M®e an!,i ieustag fe(c \ Die M dahin zu En (,- AbeudßS: ngslocal. tij tinenten S en 21. Zu ale. jnrkensaln, löffeln und •< me mit Varl jeder Ti ter Eir kamten biit Zchwester Mim Str en Mich bitten emben hiB ldwig fiil» imilie deii! btn 21. > Klinik ad iluhli “ (Patent.in* Verdunst Docbtver^? plc’ätfflP r Stark rtb. verb- rJjies^ ;nac 1$ 1806 Sonntag den 21. Juni 9tih 144 Zweites Blatt. Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gietzen. HratisKeikage: Hießener Iamikienökätter. 1896. II. ■ aitn|m < dob Snzeigr« zu bet Nachmittag« für bei Jofpjieid 'Lag erscheinenden Nummer bi« Bonn. 10 Uhr. Alle Rnnoncen-Bureaux bei In- unb Au«lande« nehme» Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen ftraf jto bkDotü. Weiten, den 19. Juni Bf sHrund de» § 120e der Gewerbeordnung hat der vtzmckttrSH nachstehende Vorschriften über den Betrieb von ^liftatitii und Conditoreien ertasten: 1. 5tttt Hetrieb von Bäckereien und solchen Conditoreien, i ®i bentm neben den Conditorwaaren auch Bäckerwaaren her- r iienelli werden, unterliegt, sofern in diesen Bäckereien i mb Londitoreien zur Nachtzeit zwischen achteinhalb Uhr SHknb» und fünfeinhalb Uhr Morgens Gehülfen oder i Minge befchäftigt werden, folgenden Beschränkungen: 1 jh Die Arbeitsschicht jedes Gehülfen darf die Dauer von l»i)!|f Stunden ober, falls die Arbeit durch eine Pause een mindestens einer Stunde unterbrochen wird, ein- fjli-ßlich dieser Pause die Dauer von dreizehn Stunden mH überschreiten. Die Zahl der Arbeitsschichten darf für jeden Gehülfen wöchentlich nicht mehr als sieben beimgen. Außerhalb der zulässigen Arbeitsschichten dürfen feit Wehülsen nur zu gelegentlichen Dienstleistungen und bbüftens eine halbe Stunde lang bei der Herstellung der iBorteigs (Hefestücks, Sauerteigs), im Uebrigen aber nicht bei der Herstellung von Maaren verwendet werden. Erstreckt sich die Arbeitsfchicht thatfächlich über eine kürzere als die im Absatz 1 bezeichnete Dauer, so dürfen die Gehülfen während des an der zulässigen Dauer der Arbeitsfchicht fehlenden Zeitraums auch mit anderen als gelegentlichen Dienstleistungen beschäftigt werden. Zwischen je zwei Arbcitrschichten muß den Gehülfen eine ununterbrochene Ruhe von mindestens acht Stunden gewährt werden. 2) Auf die Beschäftigung von Lehrlingen sinken die vorstehenden Bestimmungen mit der Maßgabe Anwendung, daß die zulässige Dauer der Arbeitsschicht im ersten Lehrjahre zwei Stunden, im zweiten Lehrjahre eine Stunde weniger beträgt, als die für die Beschäftigung von Gehülfen zulässige Dauer der Arbeitsschicht, und daß die nach Ziffer 1 Absatz 3 zu gewährende ununterbrochene Ruhezeit sich um eben diese Zeiträume verlängert. 3) über die unter den Ziffern 1 und 2 festgesetzte Dauer dürfen Gehülfen und Lehrlinge beschäftigt werden: a. an denjenigen Tagen, an welchen zur Befriedigung eines bei Festen oder sonstigen besonderen Gelegenheiten hervortretenden Bedürfnisses die untere Verwaltungsbehörde Nebenarbeit für zulässig erklärt hat; b. außerdem an jährlich zwanzig der Bestimmung des Arbeitgebers überlassenen Tagen. Hierbei kommt jeder Tag in Anrechnung, an dem auch nur ein Gehülfe oder Lehrling über bie unter den Ziffern 1 unb 2 festgesetzte Dauer beschäftigt worben ist. Auch an solchen Tagen, mit Ausnahme des Tages vor dem Meihnachts-, Oster- und Psingst- fest, muß zwischen den Arbeitsschichten den Gehülfen eine ununterbrochene Ruhe von mindestens acht Stunden, den Lehrlingen eine solche von mindestens zehn Stunden im ersten Lehrjahre, mindestens neun Stunden im zweiten Lehrjahre gewährt werden. Die untere Verwaltungsbehörde darf die lieber» arbeit (a) für höchstens zwanzig Tage im Jahre gestatten. 4) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß an einer in die Augen fallenden Stelle der Betriebsstätte aus- gehängt ist: a. eine mit dem polizeilichen Stempel versehene Kalender- tafel, auf der jeder Tag, an dem Ueberarbeit auf Grund der Bestimmung unter Ziffer 3 b st altgefunden hat, noch am Tage der Ueberarbeit mittelst Durchlochung ober Durchstreichung mit Tinte kenntlich zu machen ist; b. eine Tafel, welche in deutlicher Schrift den Wortlaut dieser Bestimmung (I bis V) wiedergibt. 5) An Sonn- und Festtagen darf die Beschäftigung von Gehülfen und Lehrlingen auf Grund des § 105 c der Gewerbeordnung unb der in den §§ 105 e und 105 k a. a. O. vorgesehenen Ausnahmedewilligungen nur insoweit erfolgen, als dies mit den Bestimmungen unter den Ziffern 1 bis 3 vereinbar ist. In Betrieben, in denen den Gehülfen und Lehr« lingen für den Sonntag eine mindestens vierundzwanzigstündige, spätestens am Sonnabend Abend um 10 Uhr beginnende Ruhezeit gewährt wird, dürfen die an den zwei vorhergehenden Werktagen endigenden Schichten um je zwei Stunden über die unter den Ziffern 1 und 2 bestimmte Dauer hinaus verlängert werden. Jedoch muß auch dann zwischen je zwei Arbeitsschichten den Gehülfen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens acht Stunden, den Lehrlingen eine solche von mindestens zehn Stunden im ersten Lehrjahre, mindestens neun Stunden im zweiten Lehrjahre gelassen werden. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. G a g er n. vierteljährige, JWeeaeauxtsprd», 2 Mark 20 Pfg. mit Briagerlohn. Durch die Post bezöge» 2 Mark 50 Pfg. fkbaction, (Epf-bities unb Druckerei: -«RkftraßeAr.l. Fernsprecher 51. Als Gehülfen und Lehrlinge im Sinne der Bestimmungen unter I gelten solche Personen, welche unmittelbar bei der Herstellung von Maaren beschäftigt werden. Dabei gelten Personen unter sechszehn Jahren, welche die Ausbildung zum Gehülfen nicht erreicht haben, auch dann als Lehrlinge, wenn ein Lehrvertrag nicht abgeschlossen ist. Die Bestimmungen über die Beschäftigung von Gehülfen finden auch auf gewerbliche Arbeiter Anwendung, welche in Bäckereien und Conditoreien lediglich mit der Bedienung von Hülssvorrichtungen (Kraftmaschinen, Beleuchtungsanlagen und dergleichen) beschäftigt werden. III. Die Bestimmungen unter I finden keine Anwendung auf Gehülfen und Lehrlinge, die zur Nachtzeit überhaupt nicht Theil. Bekanntmachung, -etrer.'fint Ausführung der Bestimmungen des BundeSrathS tiln Sen Betrieb von Bäckereien und Conditoreien. $it im obigem Betreffe erlassenen nachstehenden Be- ftlniEiiiaeca dringen wir zur Kenntniß unb Nachachtung Scir aii der Betheiligten unter dem Anfügen, daß die unter 4 -I in Bekanntmachung des Reichskanzlers vorgefchriebenen ..uet i'iaftlm von der Firma Wilhelm Klee dahier bezogen .Detbiim können und daß neben den nachstehenden Bestimm- ungeMfe« über die Sonntagsruhe iw Bäckereibetrtebe er* lfie fntn Vorschriften (Bekanntmachung vom 20. März 1895, 'yicßijM Anzeiger Nr. 69, zweites Blatt von 1895) in Meßemr Anzeiger Keneral-Anzeiger. 3rr ♦1*= *«idect tt Hcl täglich, anti! l^r ahmr be* i rtag«. fr Oirßrner tetri*i in Anzeiger dreimal KjdtgL Feuilleton. ßrrlinrr AussteUungsbrikfe. (Bon unserem Korrespondenten.) XI. Berlin, 15. Juni 1896. Die TextU Indnstrie. teilt zwei Jahrhunderten ist dieser Industriezweig in BerlLludeilmtsch geworden, nachdem derselbe im Jahre 1685 oen Lkn auS Frankreich vertriebenen Protestanten hier be- grütrick: wurde. Derselbe stand in verhältnißmäßig kurzer cit ü h Hoher Blüthe und war e« spcciell die Fabrikation Znn tMv.n, welcher sich daS Hauptinteresse zuwendete. In päteÄv Jahren zog sich die Tuchfabrikation wieder von Jetl'.u icitt und sand in kleineren Städten der Provinz SrarMbuirg, wie CottbuS, Forst, Spremberg usw. ihre inte träft!; jetzt existtren am hiesigen Platze kaum mehr als .wöl'iif-mchsabriken. Die Fabrikation der Berliner Textil- -nduf^ki wandte sich aber anderen Branchen zu, und ein rtchtiiix!i Bild über den Höhepunkt, auf welchem diese an- gelaach ist, erhält man am Besten dadurch, daß man statistische ^«hll^Mechen läßt. L;e ablicklich exifttren in Berlin 71 Garnsabriken, z Zz«:i7Waaren', 57 Baumwollenwaaren-Fabriken, 76 zur ^erftÄiT« für seidene und halbseidene ShawlS, 32 Plüsch- maaru«., 1110 Wollwaaren-Fabrtken. Seiden- und Sammet- Daat.-®c erben in 24 Fabriken hergestellt. Außerbem zählt Berl in rs Möbelstoff-, 75 Strumpf- unb Fantafiewaaren- FabrÄLu, sowie 45 mechanische Strickereien. Ferner 73 Kunst- -ärbeMill unb chemische Waschanstalten unb 16 Firmen, welchlblW lediglich mit der Tepptchreinigung beschäftigen. Ilii der Gewerbeauöstellung find dieser großen erfolg- reicheZmbnstrie vier große AuSstellnngSsäle zur Verfügung gesteWmiid hier kann man sich schnell unb leicht davon über- zeugem oi'ilche ungeheuren Fortschritte in den letzten Jahren letahrn iiuf diesem Gebiete gemacht worden find. Hervor- rageipikl Interesse verdient die Teppichknüpferei, in welcher Bran-ch diie Ausstellung der Firmen: A. Protzen Stralau (Teppiche), M. Protzen u. Sohn (Möbelstoffe und Teppiche), Berliner Jutespinnerei und Weberei Actien-Gesellschaft, Anton und Alfred Lehmann (Plüsch- und Wollwaaren), welche sich wohl auch eines Weltrufes erfreuen, besonders erwähnenSwerih erscheinen. Auf unserer weiteren Wanderung gelangen wir zu der hochinteressanten Ausstellung der Gruppe Färberei und Teppichreinigung. Hier fällt uns besonders daS geschmackvolle und zugleich äußerst belehrende Arrangement der Firma W. Spindler in die Augen. Die wunderbaren Farben- schattirungen, welche hier von den grellsten Farben bi« zu den feinsten und zartesten Färbungen zur Darstellung gelangen, erregen immer wieder von Neuem bie allgemeinste Beschauer. Auch bie übrigen Kunstfärbereien, wie Max Bloch, D. Counds u. A. haben HervorragenbeS geleistet, doch ist es fast unmöglich, jeder einzelnen Firma Erwähnung zu thun. Aus den hier zur Veranschaulichung gelangenden Betrieb einer mechanischen Teppichreinigung und Teppichklopferei sei besonders hingewiesen, denn hier an Ort und Stelle wird man sich davon am Besten überzeugen können, daß die so vielfach verbreitete Meinung, eine solche mechanische Reinigung der Teppiche geschehe auf Kosten der Dauerhaftigkeit derselben, eine völlig irrige ist. Ich könnte noch sehr viel über unsere Textilindustrie erzählen, aber ich fürchte, bie Gebulb der Leser auf eine gar zu barte Probe zu stellen unb gehe auS btefem Grunde lieber zur Besprechung der Gruppe II: BekleidungSZudnstrie über, ein Thema, mit welchem sich unsere Damenwelt zweifellos viel eher befreunden wird. Diese Ausstellung bildet, darüber kann man keinen Augenblick im Zweifel sein, die größte Anziehungskraft der gefammten GewerbeauSftellung. Diese Gruppe umfaßt Alles, was ein regulärer Culturmensch zu seiner äußeren unb inneren Equipirung irgenbwie gebraucht, unb dieses in einer Vollkommenheit, die wirklich staunenswerth erscheint. WaS auch immer zur Bekleidung gehören mag, ist hier vorhanden, vom Hut bis zum Stiefel, Alles ist vertreten und nicht etwa nur prunkvolle Schaustücke, nein, e« fehlen auch nicht die einfachsten, aber practifchen Gegenstände. DaS Gesammt'Arrangement der nach vielen Hunderten zählenden Ausstellungen dieser Gruppe ist geradezu über raschend unb zeugt bation, daß bie Zeiten, wo bie Moben DeutschlanbS noch so ganz von Paris abhängig waren, schon lange hinter unS liegen. Die Berliner BekleidungSinbustrie hat sich langsam, aber sicher eine tonangebenbe Stellung zu erobern gewußt unb ber gewaltige Aufschwung, welchen auch btefe Industrie In den letzten zwanzig Jahren genommen, legt am besten davon Zeugniß ab, daß der gute Berliner — ber beutsche — Geschmack sich burdjgerungen hat. Die Mobe-Jnbuftrie vertheilt sich über acht große Säle und umfaßt den bedeutenden Flächenraum von 6300 Quadratmetern. Zunächst wollen wir uns über die Herren-, Damen- unb Kinder-Confeciion cm wenig eingehender unterhalten. Von diesen drei Zweigen der Confeclion ist eS wiederum die Damen Confection, welche ihrer Mannigfaltigkeit wegen da» meiste Interesse erregt. Die Damen Confection ist eS, welcher Berlin in gewerblicher Hinsicht zum Theil seine Bedeutung verdankt, denn speciell die Berliner Mäntel-Industrie beherrscht den gefammten Weltmarkt. Es gibt hier Firmen, welche einen ganz ungeheuren Umsatz machen, wie z. B. daS weltbekannte Haus V. Manheimer, dessen Umsatz sich pro Jahr auf ca. 35 Millionen beläuft. Noch vor ganz kurzer Zeit lenkte diese Branche die allgemeine Aufmerksamkeit durch die umfangreiche Strikebewegung auf sich unb eS würbe bamalS festgestellt, baß in Berlin 60000 Mädchen unb Frauen nur allein für bie Mäntelinbustrie beschäftigt werben. In der Abtheilung der Damen Confection in ber Ausstellung cob- centrtrt sich bie gelammte Aufmerksamkeit be« Publikums auf bie von bem Vorsitzenden der Gruppe, Herrn Behr, arrangirle Trachteo-AuSstellung, welche die langsame Entwickelung der Moden vom Jahre 1796 bis 1896 umfaßt. Wir sehen unsere Voreltern in ihren Trachten, bie unseren, an bie heutige Mobe gewöhnten Augen recht untletbfam erscheinen. ES will uns dünken, als ob sehr viel natürliche Grazie dazu gehörte, um in diesen kurztailligen, die Figur entstellenden Gewändern noch einigermaßen reizvoll auSzusehen. Tempora mutantnr et nos in illis! Eine weitere Besprechung dieser Gruppe lasse ich Im nächsten Briefe folgen. «wa mehr all 20 Tage in dieser Weise der Lichtstrahl 61, Duak.lh.i. SauÄ**" anderen Landern faQtn wöge." * Die Macht der Annonce. Finger. über 2024 2024 4860 ob all 3b daselbst, daselbst, n 26 Hx. 212 laM, »27 »t. 235 *01 oder doch nur mit der Herstellung oder Herrichtung leicht verderblicher Waaren, die unmittelbar vor dem Genuß hergestellt oder hergerichtet werden müssen (Eis, CrsrneS und dergl.), beschäftigt werden. IV. Die Bestimmungen unter I finden ferner keine Anwendung: I. auf Betriebe, in denen regelmäßig nicht mehr all dreimal wöchentlich gebacken wird; 2. auf Betriebe, in denen eine Beschäftigung von Ge- hülfen oder Lehrlingen zur Nachtzeit lediglich in einzelnen Fällen zur Befriedigung eines bei Festen oder sonstigen besonderen Gelegenheiten hervortretenden BedürfniffeS mit Genehmigung der unteren Verwaltungsbehörde ftattfindet. Diese Genehmigung darf die untere Verwaltungsbehörde für höchstens zwanzig Rächte im Jahre ertheilen. V. Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. Juli 1896 m Kraft. Während der Zeit vom 1. Juli bis 31. De- cetnber 1896 darf Ueberarbeit auf Grund der Bestimmung unter I Ziffer 3 a für höchstens zehn Tage und Nachtarbeit auf Grund der Bestimmung unter IV Ziffer 2 für höchstens zehn Nächte gestattet werden, sowie lieber« arbeit auf Grund der Bestimmung unter I Ziffer 3b an höchstens zehn Tagen stattfinden. Berlin, den 4. März 1896. Der Stellvertreter des Reichskanzlers, (gez.) von Boetticher. weise von 9 Stunden gewährt wird. (I 1 und 2 der Bekanntmachung), 3. ob die unter I dieser Anweisung erwähnte, mit polizeilichem Stempel versehene Kalendertafel und eine Tafel mit einem Abdruck der Bekanntmachung del Reichlkanzlerl aulgehängt ist (I, 4 der Bekanntmachung); Don der Revision aulgeschloffen find Betriebe, in denen Behülfen und Lehrlinge nur am Tage beschäftigt werden, oder in welchen nicht mehr all drei Mal wöchentlich gebacken wird. III. Die OrtSpolizei-Behörde hat über die der Revision unterliegenden Betriebe eine Liste zu führen, in welche zu jedem Betrieb die Daten der vorgenommenen Revisionen einzutragen find. Den zuständigen Gewerbe- auffichtsbeamten ist diese Lifte auf Ersuchen zur Einsicht vorzulegen. IV. Den Gewerbeaufsichtsbeawten steht gemäß § 139 b Gewerbe-Ord. neben den ordentlichen Polizei- Behörden die Aussicht Über die Ausführung der Be- kanntmachung des Reichskanzler! zu. Etwa hierbei zu ihrer Kenntniß gelangende Mängel haben diese Be- amten dem vorgesetzten Großherzoglichen KreiSamt zur Anzeige zu bringen. V. Etwaige an Stelle unbrauchbar werdender Kalender- tafeln im Laufe des Kalenderjahres neu zur Verwendung gelangende Tafeln hat die Ortspolizeibehörde auf Vorlage abzustempeln und die auf der alten Tafel durchlochten oder durchstrichenen Tage auch auf der neuen Tafel zu durchlochen ober zu durchstreichen. , 2luf die alte Tafel ist der Vermerk zu setzen, daß I sie ungiltig sei. VI. Die in der Bekanntmachung bei Reichskanzler! unter 5 getroffene Ueberganglbestimmung für die Zeit vom 1. Juli bi! 31. December 1896 ist genau zu beachten. Darmstadt, den 13. Juni 1896. Großherzogliche! Ministerium be! Innern unb ber Justiz. Finger. Bekanntmachung bei Reichskanzler! vom 4. März 1896. Zur Aulführung obiger im Reg.-Bl. Nr. 12 von 1896 veröffentlichten Bestimmungen wird Folgenbe! bestimmt: I. Die Abstempelung ber gemäß ber Vorschrift unter I 4a ber Bekanntmachung von bem Arbeitgeber in ber Betriebsstätte aulzuhängenben unb mit seinem Namen zu versehenben Kalenbertafel, welche in jedem Kalenderjahr zu erneuern ist, ist von der Ortspolizei- Behörde unentgeltlich vorzunehmen. ll. Die Ortspolizei-Behörde hat in jedem zur Nachtzeit (zwischen 8»/, Uhr Abend! und 5»/, Ubr Morgen!) Gehülfen oder Lehrlinge beschäftigenden Betriebe, in welchem Bäckerwaaren hergeftellt werden, halbjährig mindesten! eine ordentliche Revision vorzunehmen. Außerordentliche Revisionen haben nach Bedürfniß und insbesondere dann zu erfolgen, wenn der Ber- dacht einer gesetzwidrigen Beschäftigung von Geholfen ober Lehrlingen vorliegt. Bei der Revision hat ber retiibirenbe Beamte nament- lieb festzustellen: 1. Ob bie Arbeitlschicht jede! Geholfen bie Dauer von 12 Stunben ober, falls die Arbeit von einer Pause von minbestenl einer Stunbe unterbrochen wird, einschließlich dieser Pause die Dauer von 13 Stunden nicht überschreitet, und ob bie Dauer ber Arbeitsschichten der Lehrlinge im ersten Lehrjahr zwei Stunden, im zweiten Lehr- jahr eine Stunde weniger beträgt, als bie für bie Beschäftigung von Gehülfen zulässige Dauer der Arbeitsschicht (I, 1 unb 2 ber Bekannt- machung) ; 2. ob zwischen ben Arbeitsschichten jebem Gehülfen eine ununterbrochene Ruhezeit von 8 Stunben, den Lehrlingen eine solche von 10, beziehungs- UeberarbeitStage kenntlich gemacht find (I, unb 4 ber Bekanntmachung). Heber jebe ber Art vorgenommene Revision hat reoibirenbe Beamte auf ber Kalenbertafel einen Revi- fionSoermerk zu machen. Anweisung für bie Ortspolizei - Behörden zur Ausführung der Bestimmungen des BundelrathS den Betrieb von Bäckereien unb Conbitoreien. 4. ob auf ber Kalenbertafel bie vom Arbeitgeber ausgewählten UeberarbeitStage vorschriftsmäßig burchlocht ober mit Tinte burchstrichen, unb Bekanntmachung, den Betrieb von Bäckereien und Conbitoreien betreffend. Vom 7. April 1896. Zum Vollzüge der nachstehend abgedruckten Bekannt- machung des Reichskanzlers vom 4. März 1896, betreffend den Betrieb von Bäckereien und Conditoreien, wird auf Grund des § 155 des Reichsgefetzes vom 1. Juni 1891, die Abänderung der Gewerbeordnung betreffend (Reaierunas- blatt Nr. 31), hiermit Nachstehendes bestimmt: _ § 1. Dte unter I Ziffer 3a und IV Ziffer 2 der angeführten Bekanntmachung den unteren Verwaltungsbehörden überwiesenen Befugnisse stehen den Großherzoglichen Kreis- dmtern zu. Kreisamt hat die Tage, an welchen Ueberarbeit zulässig sein soll, der Regel nach im Voraus, und zwar mindestens auf die Dauer eines Jahres, durch allgemeine Anordnungen für den ganzen Kreis oder für einzelne Ge- merndebeztrke festzusetzen. Soweit hierdurch die Zahl von 20 Ueberarbeitstagen nicht erschöpft wird, ist es zulässig, bei unvorhergesehenen Ereigniffen, die einen erhöhten Bedarf an Backwaaren im Gefolge haben, sowohl durch allgemeine Anordnung, als für einzelne Bäckereien und Conditoreien weitere i UeberarbeitStage zu bewilligen. Stargard i. P., 18. Juni. DaS Dorf Drewitz ist vollstänbig nieb er gebrannt. Fünf Personen finb um- gekommen. Wien, 18. Juni. Auf ber Donau stieß ber vollbesetzte Personenoumpser „Prater" mit einer Holzplätte zusammen. Bon ber sechs Mann starken Besatzung ber letzteren, bie in« Wasser fielen, ertrank einer. Bonbon, 19. Juni. Auf ber Queffame-Jnsel würben bis jetzt 25 Leichen von bem gesunkenen Dampfer „Drum- monb Castle" geborgen. Auf Auffiubung weiterer lieber» lebenber besteht keine Hoffnung mehr. * Bogel in Zuchthäusern und Gefängnissen. Die Lon- boner Wochenschrift „Tit-BitS" bringt in einer ihrer letzten Nummern folgenbe Mittheilungen: Den Insassen bei StaatSgefängniffeS von Michigan (Vereinigte Staaten) ist e! gestattet, Vögel zu halten. Nicht weniger all runb 600 gefieberte Sänger find im Besitze unb ber Pflege ber ba- selbst eingesperrten Verbrecher unb erheben mit bem Dämmern des Tage! ihren lieblichen Gesang — im schroffen Gegensatz zu ber Stimmung ihrer Besitzer unb boch zur Milderung von bereu Weh unb Herzeleib. Bei vielen ber hart- gesottensten Verbrecher sollte man ihrem Aulsehen unb ihrer Entwickelung nach kaum annehmen, baß sie irgenb eine Neigung zu einem anberen Wesen ober überhaupt eine feinere Regung bei Gemüthel empfinben können, unb boch zeigen sie die zärtlichste Fürsorge für bie kleinen Geschöpfe, welche mit ihnen die Einsamkeit der Gefängnißzelle theilen. lieber | drei Viertel der Zellen der genannten Anstalt beherbergen auch Zeinen oder mehrere Eanarien und ebenso finden sich solche in den verschiedenen Arbeitlsälen. Bei Tage werden die Vögel, wenn et die Witterung erlaubt, außen angehängt unb Adenbl, wenn bie Gefangenen von ber Arbeit zurück kehren, wieber hereingenommen. Die Wirkung, welche biefe Vogelhaltung auf bie Zuchthäuser übt, ist nach ber Aussage ber Anstaltsbeamten eine äußerst wohlthätige; denn abgesehen bavon, baß ber Gefangene in ber Gesellschaft eine« ibm lieben Wesen! in ber öden, einsamen Zelle sich heimischer fühle, übe biefe Liebhaberei auch einen entfliehen beffernben unb oerebelnben Einfluß, selbst auf ben verhärtetsten Verbrecher, eine Thatsache, welche burch bie Erfahrungen einer I langen Reihe von Jahren bestätigt werbe. Noch eine anbere Rücksicht hat bie Verwaltung bei Zuchthausei zur Gestattung ber Vogelhaltung bestimmt, nämlich bie Fürsorge für die | i IW* «f »<” 1 ich oack I 1 »tää : znrÄ« , In entwirft j 05«%«Entrichtung r . .*<- ictmbcfltn ober jt i ikmtktt tytcWwdfi i *Mbi| nw 1 Mr M fr a flormalfenuat adg< |r 18. * Hanbach, On»gi C Her atu r und Aunft — Äantfltt6im. DaS Jntinffc an dir jtaelü*« sophie, welche« seit einigen Jahren wieder stark im 6ld|» WT ist, bat bekanntlich die Berliner Akademie der Beschluß geführt, eine neue und oollSndige Ausgabe der zu oeranstallen. Im Zusammenhang damit steht die V einer eigenen philosophischen Zeitschrift, welche ipecitll MPJJ" Philosophie gewidmet ist, unter dem Titel von Leopold Voß in Hamburg und Leipzig, und unttr del Hallmfer Professors Dr. H. Vaihinger. Die'« deren 1. Heft soeben erschienen itt, ist jedoch nicht nur jene neue KantauSgabe vorbereitend zu unterNüßen. J» in ihr Programm überhaupt fowobl die htstotllchr ^ri*” Kantifchen Philosophie, als deren fvstematifche Interesse der Bedürfnisse der Gegenwart aufgenomm» dactionS - ComitL gehören die hervorragendsten deuiichm ländischen Äantfenner an: Prlvakdocent l»e. *■_ Professor Emil voutrour (Pari«), Professor Edvard San» Professor und Senator Earlo (»aniont (d"ta' r'^gu 3- E Ereighton (Jthaca N. A.), ^eh. ^eg.-Ro'h (Berlin), Prof. Dr. B. Erdmann (Halle , Dkkl. .. p,. Dr. Kuno Fischer, Exc. (Heidelberg). V.'. Heinze (Leipzig), Cbnbibltotbcfar l». V- '«&»■ Hofrath Prof. Dr. A. Riehl (Kiel), Hofrath l’rcf. band (Straßburg). Dem internationalen übaradn entsprechend brinaen die ..Kantstudim" auch 'ranzen v unb italienische Arbeiten. § 2. Die getroffenen allgemeinen Anordnungen sind durch Abdruck m den Kreisblättern, sowie in den einzelnen Gemeinden ortsüblich bekannt zu machen. Soweit diese Anordnungen nicht auf bloß vorübergehende Geltung berechnet sind, ist ein Abdruck derselben dem unterzeichneten Ministerium vorzulegen. § 3. Ueber die für einzelne Betriebe während eines Jahres, für 1896 wahrend des zweiten Halbjahres, ertheilten Ge- nehmigungen ist ein Verzeichniß zu führen. Darmstadt, den 7. April 1896. Grobherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz. Best. 8 «tkaimMch 1 -rtlbbirt**' 16.3« ' * ” UiKT«’«'*: 1 vom ersten 1 : ^ttberfl, de» H- i^ttelnta' . '«‘»Jt.j.onbä 8i,fcn „ ■ y 112 2487 Hifetau Äs'-,18unbi11 3558 c ■ tf 2- 33 2400 p btu t Iah" 1885 hatte Pear für anrünbigung» *w fta» | 31159 Psuud aulgegeben unb ber G«ßm ßckv 95106 Psunb. Im Jahre 1886 sumntirtn sich tn ber Ankünbiguug mit 58 884 Pfunb und der lt»'"- r: 117565 Pfunb. Im Jahre 1887 mürben für Inner: 82312 Pfunb aulgegeben, ber Gewinn beziffern M e 128109 Pfunb. Im Jahre 1888 erforden» dte i: küubigungSkosten 86491 Pfunb unb ber Gewinn ntEtt t auf 133 706 Pfunb. Im Jahre 1889 stiegen dir ldv?.v von Annoncirungen auf 119 902 Pfund, der Str- 149 770 Pfund. Im Jahre 1890 betrugen die »rfbi kosten 126994 Pfund, der Gewinn stellte sich ari l^^'- Pfund. Für da! Jahr 1891 werden 6te annoneoR^c mit 103596 Pfund und der Gewinn mit 175910 «‘ä berechnet. Pear hatte also im Laufe von fleben 3*0”*-1 all 7 Millionen Gulden aulgegeben und mehr all 10 Gulden all Reingewinn erzielt. Im Allgemeintn - einzelnen Unterbrechungen der Gewinn im verhäitn''t Auslagen für Ankündigungen gestiegen. * Kurz abgefertigt. Ein Schwätzer hatte sich >«l,kd* -immer von Laplace niedergelassen, der fortfuht, zuvde«. Nach einer Weile sagte der Besuch: ,Sie flnb Herr Marquis, ich störe Sie vielleicht?" - ,*** ■ Mindesten. Sprechen Sie nur weiter, ich höre |at * darauf." • Anzüglicher Wunsch. Bei einem Festmahl, W H Ehren eine! Poffendichter! anläßlich de! neuesten ütodt« Muse gegeben ward, erhob einer der Theilnekmet und rief au!: ^Der Herr Verfasser lebe hoch' IW n : alt werden wie seine Witze!" __ materieHe Zukunft der Gefangenen. Sie birk Sögel auch züchten unb bie gezüchteten r enai kommt natürlich nicht in ihre Hände ' ber Anstalt sind,- er wird ihnen gutgeschrftk.,-" la9t $t: der Entlaffung auSgehändigt." - Hinzu bewerkr 5' Vogelliebhaber, -Züchter und.Händler ,Die°,v?> »Die rührende Erzählung von dem Verbrecher' V in feiner Zelle hausende Ratte zähmt, an dem^? " ' ganzen Liebe seine! Herzen! hängt und flch *** • feine! ©elaffel den Schädel zerschellt, all der Z Sefühllosen Aufseher! da! Thier ehtel laoei 1 weitverbreitet, unb ebenso wie bie obige ©eittag zu ber Anschauung, baß kein Mensch verkommenste, aller Gemüthlregungen bar T baß auch tiefer ba! Verlangen empfindet ®efen, einem Thier, Liebe zu erzeigen und ihm s, „ ! ju widmen. Die ohne großen Aufwand möglich/^ den Eigenschaften ber Vögel so anregende und hni, Hutung dieser Thiere zeigt sich besonders geeietr menschlicher Empfindung, deren auch dal bänestr m Jerj nicht entbehrt, zu beleben unb zu ftätftn benn da! Verhalten ber Zuchthaulverwaltuvg bei etaatel freubig begrüßt unb gewünscht teerfcer V* * Hanblunglweise anderwärt! 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Geftmack ft: «Pe-nt -- In folgen Ht* Aftern ton U Je« hat Widm Bmedt,: Merlegen, a. i Jahre umritt erwandelt m ilfe über dai k tngtn und in Mnbigni: unb de: E 1886 suM 4 Pfund r: 1887 toutlti der ©einte t Ite 1888 te inb und in « fahre 1889 9902 W 1890 betrog: Gewinn 0i - 1 werden diel' ir Gewinn r. iw Laufe 6ti '' [geben unim^ zielt. ;r Gewinn II k i geftiegen. । Tlhwähee i-; [[offen, dee iin- Befui: <-:l Sie vicllck''" - m Sei einem ilttMWg #»-fc Mk tttt6 M -nwicd-L noNÄ ihm telM- irtjl 1'1” r ,, $iU&' !;,!Ä w!«- ■Äfe im an 5685 Btoiirdliche Anzeigen Billige Preise. Prachtvolle Zimmer. 6654 empfiehlt Pension 3 Mark. 5488 5538 Schürzen. 6418 1082 qm Wiese 2024 211 qm Mäusburg 7 Wiese 2024 a> 212 qm Wiese 4860 235 qm Wiese 4860 sNu-itt27 Nr. 236 qm Italiener Rothweine Mäusburg 7 Möbel-Transport in Job. Kessler tionnenstr. 5, Giessen. Eigenes Fuhrwerk. Guter dstrgerttcher Mittagstisch. 56 M LL Feldbaus, Wiener Hof KarlRamstock vorm. W. 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ÜWt find postsret und unter ent- fprewkiibe Aufschrift an dieselbe Behörde v-.s S7'öffnungstermtn Dounerdtag de«, !. >4U d, I., Vormittags 11 Uhr, Fllttn26 Nr. 208 dasselbst, Bekanntmachung. i Frühkirsch en von den Bäumen auf dem Trieb und Lürckchrddchen sollen Montag den 22. Juni, Nachmittags 5 Uhr, eiNPlMtlÄM HuM^frist vier Wochen. Baubehörde für Nebenbahnen in Oberheffen. Kram- und Viehmarkt suN-WUdungen am 14. Jnli 1896 S verbunden mit PrLmiirang von Wr I den, -tzohlen und Rindvieh, sowie Verloo*ang von Dteh, tandwirtb« schaftt. und HauShatt Gegenständen. Die Prömiirung findet Vormitt. 8 Uhr, die Verloosung Nachmittags 2 Uhr statt. Die lebenden Gewinne, landwirth. schaftt. Maschine« «. Geräthe werden a. d.Marktplatze o. d. Ausstellern angekauft | oose ä l Mk> Generalagenten L $ud)bru(fercibtfthcT Conr. Hundt- Wlldungen zu beziehen, welcher auf z-hn Loose 1 FreilooS flieht- Das Comit6. GWikns-Dttstkigtruus. Dt^eugras von den der Philipp ßarw Bive. zu Gießen gehörigen -WiÄh soll Montag, den 2M Jmni, Nachmittags 3 Uhr, an i Ctt und Stelle an den Metst- bietiieabfn versteigert werden. 5827 • rhiM.menkunft hinter der Aula. Flü-mrs Nr. 196 2733 qm Wiese anu untersten Riegelpfad, Wiese Celfarben in allen Siüancen, A Qilt (bit tt rt (* tt Leinöl, Terpentinöl, V W IIHV !!♦ Cutnr sind feit lange bc> Ceb und Tpirituslacke, rannt durch unüb-rtroffene Darauetwachs, Ltahlspähue, Wirkung bei Niere« , Dtasen- und Steineibe», bei »oge«' und Dar». tc kniin.Hm <11?nhplhnlitnr tatarrde«, sowie bet Störungen der Blutmischung, als Wt«tar»utb, W ch Cardoltneum, Mobe^olttur, I u. s w. Versandt 1895 über 810,000 Flaschrn. Au» keiner der Quellen werden Pinsel und sonstige Bürsten- sonnen: das im Handel oorkommende angebliche^Wtiduuger Iflt«, 23. Gauturnsest des GUM, zu Büdingen am S7., 28. und SS. Juni IHM, Programm: Samstag Abend: ifesteommer». Sonntag Bormittag: Wetttnrnea Nachmittag« 1 Ubr: turnen, Preisvertheilung. 6on«ri, latu. Montag Vormittag: «uSstug. Nachmittags: Schautor«,a m« belufttgung, Concert. Tanz Abends r Grosses Brillantfeuerwerk ausgeführt von Herrn Kunstfeuerwerker J. Sturm, ^rantfert e. H Elektrische Beleuchtung des Festplatzes (Juxplai» Die Mufik Wird von der gefammtev Capelle des 11. Jäger Bauii u zu Marburg ausgeführt. Turnverein, Das diesjährige Gautnrufeft ■? 27., 28. und 29. Juni b. ) a Büdingen statt. Die Liste zum Einzeichnm du .irttici- nehmer liegt in unserer Turnhalle Abfahrt: Samstag den 27. jun M mittags 5 Uhr 5 Min., Som,tag bei fe. Vormittags 8 Uhr 14 Min. Fahrpreis ErmiktigT«^ Um zahlreiche Belheiligmg diiö __Der vorftaad Gröhes Jommerttß des Giessener Zither# (Wohlthätigkeits- ~ J Verein.) im Thierparl • Sonntag, 21. 3nni, Sdjöntn Programm: ’/aS U hr^^eftmarsch, ausgeführt von der hiesigen Militar.av-^.!'- MT Eröffnung des Tanzvergnügens. *K Belustiguugsbudeu, Wurstschnappen, Caronsse! re. Um 6 Uhr Preis-Taekhüpfeu mit P reisoertheilung Abends: Illumination des gesammten Festplatte». Eintritt: ä Person 20 Pfg., Kinder unter 14 Jahren in veglrr'.n; der Eltern, sowie Mitglieder sind gegen Vorzeigen der Mitgltedikirit ne. Bier im Olas, 3/io Liter, 10 Pfg. 5476 Der Vorstand. r GEGR: 1846 „TT n , ITGesundheits DllhOmallas Unterkleider 3 Goldene Medaillen Manchen, Lübeck und Bremen jjL Ehrendiplom u. goldene Medaille Berlbdj* worden nur von der 1 inn» k. ffliljliughaue JJrt. M- 50" als alleinig conceMionirteni Fabrikaelw ebenso angenehm im Sommer als im Winter >o trar-n. tiemetr.lich geschützt. I>oppel e* S» - 3 k. Ä J.irM cj-< r lutudodltt tA W“V gge TN 8l,,6,b.:-^tjlist'N aus bl r.vkK-^J ßtstmi t 11) Sin-itttzttM । ii aichttj, Odin sich n xjjitTifitn lutr uni ' MchWPschäst, bis atgtn btt I S. 1 4 (Tfiktfür nichtig i t