«Mta M: Nti**, 1 Bietzen, * ,!n * unk läft ttjichmge, Etl’ Shlipse, M. w. i Petry, le 31, 1 »«futttfm», -atz M mit -tvimi-m totr a«ch «itmoli H av» jetzt nicht MW güvm-e »e. 'aarrv,« billigen D. 0. 8084 7. Aitte. hr- / -ebene Mittig J" Men» der gto* Sui ewdiger ffete ® V» 16 ^Jätete Anmeld“1?'1 *1, jetaeeit *6» octahtnngs’O11 Wild. Hamel. en f,.« »w»' W. •IC k o8d 10« m. 167 Samstag den 18. Juli 1890 Aints- und Anzeigeblutt füv den Aveis <6ieszen chratisöeikage: Gießener Aamitienbkätter Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für de, fslgmden Lag erscheinenden Nummer bi- Borm. 10 Uhr. Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Ausländer nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. Die Gießener W.miliendtätter werden dem Anzeiger »Dch«tlich dreimal beigrlegt. Der Gtzegener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme bei Montags. werden, dürfen vor Beginn der Marktzeit überhaupt nicht und während der ersten drei Stunden der Marktzeit nur auf den dafür bestimmten und angewiesenen VerkaufSplätzen, also auch nicht im Umherziehen, feilgeboteu werden. Biertkljähriger Avo«»emeu1spreiOI 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg. Redactton, ExpedttiaO und Druckerei: Fernsprecher 5L # Meßmer Anzeiger Kmerat-Mnzeiger. Anrtlichev Theil. Bekanntmachung, betreffend: die Maul- und Klauenseuche. Zu Bad-Nauheim, Kreis Friedberg, ist die Maul- und Klauenseuche auSgebrocheu und Gehöftsperre angeorduet worden. Gießen, den 15. Juli 1896. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern. Gießen, den 16. Juli 1896. Betr.: Ausführung der Bestimmungen des BundeSrathS über den Betrieb von Bäckereien und Conditoreicn. Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen «z die Grohh. Bürgermeistereien deS Kreises. Wir erinnern Diejenigen von Ihnen, welche unserer Verfügung vom 19. Juni d. I. (Gießener Anzeiger Nr. 144) noch nicht entsprochen haben, an sofortige Erledigung. v. Gagern. Wochenmarktordnung für die Provinzialhauptstadt Gießen. Mit Genehmigung Großberzoglichen Ministeriums deS Innern und der Justiz vom 7. Juli 1896 zu Nr. M. I. 19703 wird im Einverständntß mir der Stadtverordneten- Versammlung auf Grund der §§ 69 und 149 der Gewerbeordnung unter Aushebung der Wochenmarktordnung vom 24. Juui 1856 die nachfolgende Wochenmarkroldnung für die Provinzialhauptstadt Gießen erlaßen. § 1. Am DienStag, Donnerstag und Samstag jeder Woche findet in Gießen Wochenmarkt statt. § 2. Die Marktzeit dauert dabei vom 15. April bis 15. September einschl. von 7 Uhr Morgens bis 1 Uhr Nachmittags, im Uebrtgen von 8 Uhr Morgens bis 2 Uhr Nachmittags. § 3. Zum Verkauf auf den Wochenmärkren zugelaffen find die sämmtlichen in § 66 der Gewerbeordnung aufgeführten Gegenstände des WochenmarktoerkehrS- die Wochenminkte find aber vorzugsweise bestimmt zum Feilbieten solcher Er- zeugniffe deS Bodens, der Land- und Forstwirthschafr, wie der Jagd und Fischerei, welche als LebenSmittel dienen, sowie von Blumen, Pflanzen und Samen. § 4. Zu Wochenmarktplätzen sind zunächst bestimmt: a. der Marktplatz für Geflügel, Wildpret und Fische, b. die Schulstraße für Beeren und Obst in einzelnen Körben, c. der Ltndenplatz für Gemüse und Kartoffeln im Kleinen, Pflanzen, Blumen und Samen, d. die Marktlaubenstraße für Butter, Käse und Eier, e. der Kanzleiberg und Brand für Kartoffeln, Kraut und Obst auf Wagenladungen, f. der OSwaldSgarten für Heu und Stroh, Holz und Brennmaterialien auf Wagenladungen, g. die Marktlauben für die unter a bis d aufgeführten Gegenstände. § 5. Die auf den offenen Marktplätzen (a bis f) deS § 4 Feilbietenden bekommen ihre Plätze durch den Marktmeister nach der Reihenfolge ihres Eintreffens und in der Art an- gewiesen, daß die Maaren gleicher Gattung sich thunlichft in denselben Reihen befinden und der freie Durchgang nicht behindert wird- ebenso müffcn die Zugänge und Zufahrten zu den umliegenden Häusern freibleiben. Kein Verkäufer darf ohne Erlaubntß des Marktmeisters den einmal eingenommenen Platz wechseln- spätestens mit Ablauf der Marktzeit jedoch haben die Verkäufer ihre Plätze zu räumen. Standgeld ist für diese Plätze nicht zu entrichten. § 6. Die gedeckten Marktlaubeo (g deS § 4) dagegen werden je auf die Dauer eines Rechnungsjahres unter die Liebhaber meistbietend versteigert- einzelne Lauben, welche nicht für's ganze Jahr vergeben find, werben auch auf kürzere Zeit, zum Mindesten aber auf die Dauer einer Woche an die Verkäufer nach der Reihenfolge der Anmeldung zu der tarifmäßigen Gebühr abgegeben. § 7. Außerhalb der Markttage und Marktzeiten ist das Feil- bieten von Gegenständen deS Wochenmarktverkehrs am Stand auf den vorgenannten offenen Verkaufsplätzen verboten und nur in den gedeckten Marktlauben gestattet. — Ausnahmsweise kann im Bedarfsfälle auch daS Feilbieten von Obst und Bodenerzeugntßen am Stand an bestimmten anderen Plätzen der äußeren Stadt und an den Thoren der inneren Stavt in jederzeit widerruflicher Weise von Großherzoglichem Poliz°.iamt im Einverständntß mit der Stadtverordneten-Ver- sammlung und gegen — im Einzelfall festzusetzeude — Gebühren erlaubt werden. § 8. Gegenstände des Wochenmarktverkehrs, welche an Markttagen ohne feste Bestellung von außerhalb hier etngeführt § 9. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Wochenmarkt- ordnuog werden in Gemäßheit deS § 149, 6 der Gewerbe- ordnung mit Geldstrafe bis zu 30 Mark, im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu 8 Tagen bestraft. Vorstehende Wochenmarktordnung tritt am 1. August 1896 in Kraft. Gießen, den 16. Juli 1896. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. I. V.: Roth. Bekanntmachung. Der landwirthschaftliche BezirkSverein des Kreises Gießen wird Donnerstag den 27. August 1896 auf dem Viehmarktplatze zu Grün berg gelegentlich des ViehmarkteS eine Diehpreisvertheilung veranstalten, für welche die nachstehenden Bestimmungen getroffen find: I. Bezüglich der von dem landwirthschaftliche» Bezirksverein zur Ausführung der Biehpreisvertheilung zur Verfügung gestellten Mittel in dem Betrage von 500 Mk. 1. An der Ausstellung können sich alle im Kreise Gießen wohnenden Viehzüchter, Viehhändler ausgenommen, be- theiligen. 2. Sämmtliche aufzustellenden Thiere find bis Morgens 9 Uhr auf dem Viehmarktplatze zu Grünberg aufzu- treiben und von den Besitzern auf den ihnen von der Commission angewiesenen Ständen aufzustellen. Nur preiswürdige Thiere werden prämitrt und zwar: a. Bullen im Alter von 1 bis 2 da-Großh. Ministerium de, Innern und der Justiz In lieber- bellen angeschlosien. Au« Salisbury wird gemeldet, daß Zustimmung mit dem Ministerium der Finarijen an d e di- Rebellen einen Angriff gegen S°li«bury begangen haben. Stande de« Großherzogthum«, und zwar zunächst an d e Athen, 16. Juli. Nach den letzten Meldungen au« Zweite Kammer derselben, da« Anstnnen zu r^ten. die Kreta herrscht dort wieder völlige Anarchie. Fortgesetzt Zustimmung dazu zu ertheilen, d-ß di-Kosten der Beschaffung finden Kamps- mit b-id-rskitig-n stark-n B-rlust-n statt. Der riner e t g e u en W ass ervkr sorg u n g für di - Z-U-N' Generalgouverneur wird von dem Consularcorp« etudringlich strasanstal» Butzbach im Betrage von 35 000 Mk. au aus die Folgen de« Borgehen« der türkischen Truppen aus. den Ersparniffen be, dem Neubau der Anstalt, eventuell au« merksam gemacht. W-,t.r- englische K-,°g«sch,ff- sollen nach den u-b°>schüfs-n der H-uptstaa.-kaffe in der Finanzperiode Kreta beordert worden sein. 1897 6,8 1900 gedeckt werden. »onstautiuopel, 16 Juli. Die Konsuln auf Kreta er. ' Säuger-B-reinigau, «i-b-u. Glei berg. C oucert. hoben Beschwerde gegen Abdula wegen de« Bruche« Mr haben gestern schon auf da« Programm im «llg-mein-n de« Waffenstillstände«. h,ng-«,->-n und möchten heute noch ganz sp-ct-ll auf die ___________ größeren Chorwerke aufmerksam machen. ES find wenige Berlin, 17. Jul,. Die Gerüchte über -in- bevorstehende Jahrzehnte erst »erflcfien daß sich den, Männ-rg-fang, bte Abberufung de« türkischen Botschafter« in hervorragenden Somponist.n fast °u-uahm-l°« dienstbar Berlin und über geplante Veränderungen im Personal der machen, in der Periode vor 1866 und 1870 haben fich be türkischen Botschaft entbehren dem „Berl. Tgbl." zufolge deutender- ^mponlfttn uur ganz ve-einj- t mi, 8"’*«' meotünbuna der muftkaltschen Literatur beschäftigt, wußten fi- doch, daß Danzig, 17 Juli. Dem B-rnehmen nach ist di-Wahl di- damalige Z'" -b-n sür si- k-ine Zeit . de« Regterungöraths Delbrück zum Oberbürger. aber weiter, wo find di- glühenden, nach deutscher Einigkeit meiste/ von Dan,«a nunmebr vollzogen. lechzenden Lieder geblieben, di- mit Begeisterung tausendmal Homburg v. d?b°he, 17. Juli? Bei dem gestrigen von Tausenden von Kehlen gesungen und gefchmeltert wurden? Offizier-Lawa-Tennis erhielt Fürst Lhnar vom Gard- du Vergeffen find fi-, mit -tn-m Schlag- hab-n d e 9"6!n 3^r B-iuch d°s siar-nvaar-s ist nnr den kleinsten Theil ihrer Schätz- in die N-uzei. hinüber .....ÄSXU. «»-i"-* -JE SS-Ä... -,-tses ÖMÄXÄÄÄS: 0r „ n/ . ir7 ct,u Bariton-Soli. Im ganz anderen Genre feurig und patriotisch Wo. am 1. auflurt n0* ““ b,m "" °°"ä,°°..öl W--°, wkl»<« ..... ft-.k.n «h.r M°°l'negro einen Gegenbesuch abzuftatten. | hat sich überall siegreich eiugeführt. Die Ausführung dieser großen Chöre bedingt ein fleißige» Studiren. Hoffen wir den Sängern, daß ihre Leistungen von recht zahlreicher Gießen, den 17. Juli. Zuhörerfchaar entgegengenommen werden mögen. PrevinziLlanSschußfitzung. SamStag den 18. d. MtS., ♦* Beim «bfahren von Kies von dem Baggerschiff über Vormittags 9 Uhr, findet im RegierungSgebäude dahier eine eine Bohle an daS Lahnufer unterhalb des Untermühiwehrs öffentliche Sitzung des Provinzialausschusses der Provinz Ober- fiel gestern Nachmittag der Taglöhner Hch. Hopp von hier Hessen mit folgender Tagesordnung statt: 1. Enteignung von mit feinem Schiebkarren von der Boyle herunter in die Grundstücken in den Gemarkungen Hungen, Inheiden und Lahn und wurde hierbei durch Nachfallen des $tontn8 an Feldheim zum Bahnbaue Hungen—Friedberg. 2. Wirth- der Brust und innerlich derart verletzt, daß er in die Klinik fchaftSconcefsionSgefuch deS Heinrich Binz er in Gießen, gebracht werden mußte. Ohne wieder zur Besinnung zu 3. Geländeenteignung in Gemarkung Kohden und Echzell für gelangen, starb derselbe einige Stundeni nachher. Der v«- die Bahn Nidda—Beienheim- hier AuSfprvch der Enteignung. ** Der Bericht über die gestrige btadtverordneten-bitzung mußte wegen Raummangel für die nächste ßNummer zurück- nisse allein in Anspruch genommen uud die Verbindung deS Hauptreservoirs mit dem Reservoir der Anstalt unterbrochen- wurde. Daß sich dies mit dem Betrieb einer Gefangen» v 200 Mk. 70 Mk. 60 „ 50 „ 40 , 30 „ 50 „ Et IL 6536 Neuenhagen. 6530 n 100 67 6539 Heller. Ernst Balser, Mäusburg. oerlcht. t 500 200 100 B. C. 11 184 15 Mark. n // Bei den der Stadt rusgeloost: über H // Nr. H If Sich vom Lit. A. -sä- Vom Seißelstei», 16. Juli. Wenn eS anderwärts schon längst Sommer ist, zieht bei uns der Frühling erst ordentlich ins Land und die GraSversteigeruvgeu werden erst dann vorgenommen, wenn drunten in der Ebene das Korn geschnitten wird. So auch dieses Jahr. Wir können aber auch nicht zweimal, Heu und Grummet, ernten, sondern vermögen die Wiesen nur einmal zu scheeren, daher einschürige Wiesen. So geht es bei Feldkrücken, auf dem Oberwalde, am Schutzhavs, am Streitborn, Zollmärkerbruch, der Gold« wiese, der Landgrasenwiese und an den übrigen Plätzen, die mitunter geschichtliches Jnereffe in Anspruch nehmen, wie schon die Namen beweisen. Die Futterpreise find mäßig bet uns, mau zahlt 5 bis 7 Mk. pro Morgen. Das Heu ist nahrhaft und gibt einen köstlichen Geruch von sich, wenn eS gut unter Dach gebracht wird. Viernheim, 13. Juli. Einem hiesigen Stuckateur wurde ein Kind geboren, besten Arme am Ellbogen, besten Beine am Knie aufhören. Das bedauernSwerthe Geschöpf ist lebensfähig. Vollheringe l Prima Frühkartoffeln bei W. M. Noll, Ederkrahe 1. bti Meidung der Beitreibung anher zu bezahlen. Gießen, den 16. Juli 1896. Stadtkaste Gießen. Doepfer. ♦ Berlin, 16. Juli. Vorgestern wurden von einem Ver- kaufsvermütler in der Central-Markthalle 31 Rennthierkeulen zur thierärztlichen Untersuchung einge« liefert. Der ganze Posten Fleisch wurde für verdorben erklärt und der Abdeckerei überwiesen. Temperatur der Lahn und L«ft nach Reaumur gemessen am 17. Juli, Mittaas »wischen 11 und 12 Uhr 1 Master 16«/,, Lust 13«/,°. Rübsamen'sche Badeanstalt. optischen Maaren. . 3. Mechaniker Emil Schmidt in Gießen betreibt daselbst seit 1. Julr 1896 unter der Firma: „Emil Schmidt, seither Theilhaber der Firma Liebrichs Nachfolger" ein Handelsgeschäft mit optischen Maaren. 4. Die Firma „S. Klein" zu Gießen wurde gelöscht. Gießen, den 15. Juli 1896. Grobherzogliches Amtsgericht Gießen. Bekanntmachung. An Stelle des ausgeschiedenen Herrn Friedrich Schmidt dahier ist der Kaufmann Herr Karl Otto Bender dahier am 10. l. Mts. auf die Dauer von drei Jahren als Mitglied des Vorstandes der Spar- ttttb Leihkafte zu Hungen, ein getragene Genostenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, gewählt worden. Hungen, den 16. Juli 1896. Großh. Amtsgericht. 6542 Bekanntmachung. Wegen Ausführung asphaltirter Bürgersteige wird die Marktstraße vom 20. Juli I. I. ab bis auf Weiteres für den Verkehr mit Fuhr« werken aller Art, Reiter und Vieh« transporte gesperrt. Gießen, den 14. Juli 1896. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. I. V.: Roth. Bekanntmachung. Die am 15. d. Mts. fällig gewesenen Pachtgelder von Trieb- viertelu und anderen städtischen Grundstücken sind innerhalb 8 Tagen Eillirag im Firmeuregißer. Salomon Kahn zu Hungen betreibt daselbst unter der Firma seines Namens ein Handelsgeschäft mit Mehl, Rindvieh und Pferden und hat seinen beiden Söhnen Simon und Julius Kahu Einzelprocura ertheilt. Hungen, den 16. Juli 1896. Großh. Amtsgericht. 6545 Otffkntliche Aufforderung. Im Jahre 1788 entliehen der Müller JohauuesHeß von Steinberg und dessen Ehefrau, Marie Katharine, von dem Seere- tär Wittich in Gießen ein Capital von 625 Gulden und ver« pfändeten ihm verschiedene, in der Gemarkung Watzenborn«Steinberg gelegene Grundstücke. Die Hypothek- forderung soll später an den Präsi-j denten Mohr zu Ober-Ingelheim übergegangen und an diesen zurückbezahlt worden sein. Der betreffende Eintrag in dem Hypothekenbuch der Gemeinde Watzenborn-Steinberg ist jedoch noch nicht gelöscht; die Hypothekurkunde selbst konnte nicht vorgelegt werden. Es werden hiernach alle Diejenigen, die Ansprüche aus dieser Hypothek zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, Binnen zwei Monaten ihre Ansprüche bei dem unterzeichneten Gericht geltend zu machen, widrigenfalls die Löschung des Hypothekeintrags verfügt werden wird. Gießen, den 15. Juli 1896. Großherzogliches Amtsgericht. Gebhardt.6538 BekiMMMachrrKg. In unserem Firmenregister wurden folgende Einträge vollzogen: 1, Die Firma F. L. C. Liebrichs Nachfolger zu Gießen hat sich mit Wirkung vom 1. Juli 1896 aufgelöst und ist in Liquidation getreten. Als Liquidator ist der seitherige Theilhaber, Emil Schmidt in Gießen bestellt worden. ,, 2. Mechaniker Wilhelm Schmidt in Gießen betreibt daselbst feit 1. Juli 1896 unter der Firma: „Wilhelm Schmidt, früher Theilhaber der Firma Liebrichs Nachfolger" ein Handelsgeschäft mit am 1. Juli 1896 ausgelooften Schuldverschreibungen Jahr 1892 wurden folgende Nummern . Gleiberg-Concen. Programm im Mgernetmn noch M fptcittt auf ilt machen. A N wnigt ch btm Maaergeiang b\t aniaahMivd bUnfftw und 1810 haben sich be« vereinzelt mit diesem Zache tlgt, muhten sie doch, dah ine Zeit habe. Frazell wir in, nach deutscher Sichtest il Legeistrrvlis msiudmi n und geschmtterl wurden r aae Hades tie großen Jahre mb W Mt Vesten ihrer sei, Aeichardt, konnten Stz/in die Neuzeit h n btt A Zeit W ° ,, die ihn gern zu« alten n'fttti unbOSriuliMi» ilrsshn« mm» Mlil» “»* «Wo*86*11“/’ iflone" und in dieser der Dovpelchor von melodische« ZTobd^itn^n Deutsche Stahlfedern in vorzüglicher Qualität aus der Fabrik von 3* Hf AshanneSkttechs- Vormittag« 7B/4 Ubr: Pfarrer Dingeldey. Zugleich Christenlehre für die Neuconfirmirten der LueaS- gemeinde. Vormittags 9«/, Uhr: Pfarrer vr. Naumann. Beichte und heil. Abendmahl für die Johannesgemeinde. Vormittags 11«/« Uhr: Kindergottesdienst für die Johanne«- gemeinde. Pfarrer Dr. Naumann. Vorbereitung Samstag Nachmittag- 3Vi Uhr. Katholische Gemeinde. (Nachdruck ohne Genehmigung untersagt.) SamStag den 18. Juli. t „ NachnnttagS um 5 Uhr und Abends um 8 Uhr Gelegenheit tut hl. Beichte Sonntag den 19. Juli. vormittags von 6>/> Uhr an Gelegenheit zur hl. Beichte; , um 6Vt Uhr erste hl. Messe; , um 7«/i Uhr AuStheiluna der hl. Communion; , um 8 Uhr zweite hl. Messe; MilitärgotteSdienst mU Predigt; „ um 91/, Uhr Hochamt mit Predigt; Nachmittag« um 2 Uhr Christenlehre; darauf facramentalisthe Bruder fchaftsandacht. Art btt to.» ^t 2SS-R " ®>«lt ? -°d dl! '«Heb |Ä*» ^Egrüvdnna. $ Mtllvüg einer 2 ** bl’ 8«atmtt6Sti, Mm ° * Milt« * Rilnd-I«, tti6 anil Hi baeit i«. 10 fr» in bin J» WW offen. »«(35 000 ®, 614,„ « leim San dir "e-kt werde». Eventuell Kosten den Ueberschüffen zperiode 1894 bis 1897 tti Ermächtigung Triner 0 66 Glaubt sich hstrnach »und der Justiz tn Heber- u der Finanzen an die nd zwar zunächst an die Anfinnen zu richten: die : die Kosten der Beschaffnng jung für die Zellen- rage von 35000 Mk. au» der Anstalt, eventuell aut kafie in der Finanzperiode n« BI»«“ der Gießener landwirthschaftlichen Ausstellung exponirten I Nachweisungen, Tabellen rc. re. diesen Ehrenpreis als Zeichen I feiner Hochachtung und Dankbarkeit zu überreichen bitte ich deshalb, denselben geneigteft annehmen zu wollen". Wie fiel Bier «ud Wein darf »an trinke»? Diese schwierige Frage sucht an der Hand wissenschaftlicher Forschungen Professor Ziehen in Jena zu beantworten. Seine tzchrift wird vom Deutschen Verein gegen den Mißbrauch geistiger Getränke in Hildesheim für 20 Pfg. versandt- sie behandelt besonders auch die Einwirkung der geistigen Getränke auf das Nervensystem. Ziehen kommt zu dem Er- keuntniß, daß auch der gesunde erwachsene Mann keinen Branntwein oder Liqueur genießen sollte, da diese immer mehr oder weniger Fuselöle enthalten, die schwere Nerven- gifte find. An Aethyl-Alkohol seien dem gesunden Erwach- jenen 30 bi« 40 Gramm zu gestatten- da« bedeutet ein Liter leichtere« Lagerbier yder 3/10 bis 4/io Liter Weißwein. Kindern bis zu 15 Jahren ist der Alkohol gänzlich zu ent- ziehen, er f-badet ihnen mindesten« ebenso wie die Cigarre- ebenso ist allen Nervenkranken die völlige Enthaltung auzu- rathen. Auch empfiehlt es sich, nicht täglich die gestattete DofiS einzunehmen, sondern sich durch öfteres Fasten zu stärken und zu prüfen. Eine gelegentliche Ueberschreitung be« angerathenen MaßeS ist nicht so gefährlich, wie wenn der Körper Tag für Tag, Jahr für Jahr den Alkohol nicht loS wird. ____________ = Treis a. d. Lda., 16. Juli. Die regste Emsigkeit im Heidelbeerpflücken herrscht seit einiger Zeit in unserem Walde. Kinder und Erwachsene au« der Umgegend finden sich täglich in großer Zahl ein, um dem mühsamen Einbringen deS reichen Heidelbeersegens obzuliegen. Einige Leute erhalten dadurch einen willkommenen Nebenverdienst. R. Reichelsheim. 16. Juli. Die Arbeiten sür Hochbau an unserer Bahnstrecke find jetzt vergeben worden und fie gelangten fast alle an Handwerksmeister aus der Umgegend, worüber man allgemein eine große Befriedigung empfindet. - Auf der Strecke Beienheim—Hungen mußte in der Nähe des letzteren Orte« ein starker Bas alt berg, der treffliches Steinmaterial lieferte, durchbrochen werden. Nur mit Sprengmitteln konnte man das harte Material bändigen und die Arbeiten waren durchaus nicht ungefährlich. Trotzdem gelangen sie, ohne daß der geringste Unfall vorkam, was der großen Umsicht und Vorsicht des Schachtmeisters zu verdanken ist. Die Unfalloerftcherung har daher dem betreffenden Herrn in Anbetracht feiner guten Leistung bei diesen gesähr- Itchcn und schwierigen Arbeiten eine Prämie verliehen. sch«,, gemahlene Salmiak-Terpentin-Seife ist ein verbessertes Seif enpulver, dessen vorzügliche Eigenschaften im Finge die Sympathieen des prüfenden Publikums erworben haben. Aelteste Erfahrung und neuzeitlicher Fortschritt haben sich hier die Hand gereicht zur Erzeugung eines denkbar vollkommenen Fabrikates. P. H. Schrauth’8 gemahlene Salmiak-Terp.-Seife verschanzt sich nicht hinter der Phrase: „Ohne Concurrenz“. Im Gegentheil! Zum Vergleich mit Concurrenz- fabrikaten wird höflichst gebeten, — wer noch nicht damit gewaschen hat, — und die geehrten Hausfrauen sowie Wäscherinnen mögen dann selbst beurtheilen, was den Vorzug verdient. 5750 Zuhaben in allen besseren Geschäften. Man achte auf die Schutzmarke. P. H. Schrauth, Neuwied, 0ampf|fifeafabrib Gegründet 1830. Gottesdienst der israelitischen ReligiouSgesellschaft. Freitag Abend 7" Uhr, SamStag Bormtttag 8 Uhr, Nachmittag 4 Ubr, SabbathauSaang 9»° Uhr. Nachmittag 3“ Uhr Bortrag. Wetzsteingasfe 8. Wochengottesdienst Morgens 6M Uhr, Abends 7 Uhr Lan». «nd 0otk»«>irtbschaft. — Avendorf ralh, per Pfd. 70 Pfg. 6285 H. F. Nassauer. ^rWartöMn^ verkauft 6491 Friedrich. Coat. I~Wieneu wird Zeder I mit Bechtel'S Salmiak-Gall- | Seife gewaschene Stoff jeden Ge- I webes u. Farbe, vorräth. in 1 Pfd - ■ Pack, zu 40 bet Benner & Krumm. W erfüllt Sie, wenn Sie an ihre SOCiDUilvCtUtld schöne weiße Wäsche, Leinwand, Spitzen, Kattun- und Wollkleider denken, welche mit echter „Luhn’e Salmiak-Terpentin.Kernseife" - preisgekrönt mit gold. Medaille — gereinigt find. Immer gerne holen Ste diese Seife.___^2. . OßfrtiArt erzielt man blendend weiße Wäsch«, ShltC ÜBICIUK bet größter Schonung der Stoffe mit LettermannS r Wäsche-Langen-Vriract oder I c , Salmiar.Terpentin.Fettlaugenmehl 115 Psg. man -chl- genau auf dl- unter 11718 Patentamtli<6 g-IE- Marke: (Fabrikant L. 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