«VH he 1 die Fahne, * an,mtchor ny “Nieder,1" Mundetn ’ ^d töt, zer . . !r6i>?oi anTannhäejy and ' rtaf«l «»4,f maniat Cho, ter ... L «onie Gie-.9 ielodien &3< pern-Potpoirii: e Sotttitq W eterjy, üS ti Octohr, "ksch i^£y äge. ice iMhto Rawtn\, - le ^onceit U M uchard ster ©fite mW ifiemgai.;'-1 |feit md w! Alleim- f KM ? «erW I •Olf1 aus iei^ P. Cöfi. steti fr>'i - Mm* IOOOOÄ 18, Btt®1 -en^ । billigt Leiha"1’3 5ü^! KB iht er 18W- gilUrtö111 ■len B*. 240 Zweites Blatt Sonntag den 11. Oktober 1896 Aints- und Anzeigeblutt für den Ureis Gieren. Hratisöeitage: Hießmer Aamikienölätter. Innahm« von Anzeigen zu der Nachmittag- für den Tag erscheinenden Nummer bi- Bonn. 10 Uhr. Alle Amroncen-Bureaux de- In- und Lu-lande- nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entge- ,i Reboction, Lxpe.'NZN unb Druckerei: Zchntflratze Z!r.7. Fernsprecher 51. vierteljähriger , A-onnemcntspretH- 2 Mark 20 Pfg. mit vringerlobn. Durch die Post bezöge» 2 Mark 50 Pfg. Die Gießener pRmiltenölätker »erden btm Anzeiger »lchenttich dreimal beigelegt. Der Athener Anzeiger et scheint täglich, eit Ausnahme bei Montag-. Gießener Anzeiger Aeneral-Mnzeiger. Anrtlichev L'heii. Bekanntmachung. Stt c.: Die Maul- und Klauenseuche zu Dorf Gill. In Dorf-Gill ist die Maul- und Klauenseuche aus» Erbrochen und Gehöftsperre angeordnet worden. Gießen, den 9. October 1896. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gag ern. Bekanntmachung. In den Gemeinden Laufdorf, Kreis Wetzlar und Waldgirmes, Kreis Biedenkopf, ist die Maul- und Klauenseuche aiigebrocheu und Gemarkungssperre angeordnet worden; in 6m (Gemeinden Volpertshausen und Weidenhausen, KrctS Atzlvr ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Gießen, den 9. October 1896. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagerv. Bekanntmachung, bitrtfmb Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche. Mit Rücksicht auf das stärkere Auftreten der Maul- und Klauenseuche im Kreise Friedberg und in den angrenzenden Miellen wird die Abhaltung der auf den 15. October in kntzbach und der auf den 27. und 28. October in Frieding »nstehenden Rindvieh- und Schweinemärkte verboten. Die Krämermärkte, sowie der Pferdemarkt nn 27. und 28. Oktober z« Friedberg finden füatt (nicht aber der Faselmarkr am 28. October). Friedberg, den 6. October 1896. Großherzogliches KreiSamt Friedberg. Dr. Braden. Loeal-Pottzei-Realemeut, lletr.: Den öffentlichen Zettelanschlag in der Stadt Gießen. stach Anhörung der Stadtverordneten . Versammlung mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums vom $1« September l. Js. zu Nr. M I. 25 073 für den Bezirk LI« C ladt Gießen verordnet wie folgt: § !. Bekanntmachungen, gewerbliche Anzeigen, öffentliche An- kWigiungen, insbesondere von Belustigungen, Versamm- L nagen und Aufführungen, soweit dieselben nicht den öffent- lilchn Verkehrsintereff n dienen, dürfen innerhalb der Stadt (3 8 legen und deren Gemarkung, vorbehältlich der Ausnahme- blkfimmungen in § 2 und § 3, nur an den von der Stadt Q h&en errichteten Anschlagsäulen und angebrachten Tafeln LWschlagen werden und zwar nur durch die seitens Groß- hiriWlicher Bürgermeisterei Gießen dazu berechtigten Per- fi oaen. Diese bedürfen hierzu der Erlaubniß Großherzog- lichn Polizeiamts Gießen und haben einen auf Namen lvMnden, von Großhrrzoglichem Polizeiamt Gießen aus- ztzchHenden Legitimationsschein bei sich zu führen. § 2. , Im Uebrigen ist die Anbringung der in § 1 erwähnten BHlmnlmachungen rc. nur mit Zustimmung des Eigenthümers biia^ör. Gebäudes ic. und unter der Voraussetzung zulässig, beüi tie Plakate auf einer, von Großherzoglichem Polizeiamt «m hierzu für geeignet erklärten Anschlagstafel befestigt § 3. D'ie Bestimmungen der §§ 1 und 2 beziehen sich nicht aufs Be kanntmachungen, welche von Grundstückseigentümern otrrr Miethern ausschließlich in ihrem Prioatintereffe an ihese» eigenen Grundstücken, Häusem oder MiethSräumen aus- ge,Agtl oder angeschlagen werden. S 4. Zmwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen sowie aLrMrche Beschädigung, Beschmutzung und widerrechtliche SÄaifcumg der Anschlagstafeln und Säulen, Abreißen von AWcugen von denselben, werden unbeschadet höherer all- granulär Strafbestimmungen mit einer Geldstrafe bis zu Mil', bestraft. § 5. vorstehendes Local Polizei-Reglement tritt am 15. Do loitioet L. Js. in Kraft. Stehen, am 6. October 1896. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. v. Bechtold. Bekanntmachung, betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Ringels- Haufen, Kr.is Gießen. Nachdem sich mehr als ein Fünftheil der beseitigten Grundeigentümer in der Gemarkung Ringelshausen, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, unterschriftlich für die Einleitung des Verfahrens der Feldbereinigung der Gemarkung Ringelshausen erklärt haben, und nachdem innerhalb der gesetzlichen Frist keine Einwend, ungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit dieses Ergebnisses erhoben worden sind, hat die Grobherzogliche Obere landwirthschaftliche Behörde den Beginn der Feld bereinigungsarbeiten angeordnet. Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleichzeitig sämmtliche beteiligten Grundbesitzer zu der in Gemäßheit des Art. 16 des Gesetzes vom 28. September 1887, Samstag den 24. October l. I., Vormittags 11 Uhr, zu Ringelshausen stattfindenden Versammlung ein. Diese Versammlung hat: 1. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Abschätzungswerth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Maffegrund- siücken, sowie ferner ob die Beiträge nach BedÜrfniß erhoben, oder ob die Kosten durch Capitalaufnahme aufgebracht werden sollen. 2. Die zur Vollzugscommission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter zu wählen. Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten oorgebracht und berathen werden. In dieser Versammlung hat ein jeder anwesende be- theiligte Grundeigentümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich. Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat zu 1. die Vollzugscommission bie- erforderlichen Beschlüsse zu fassen, zu 2. die Großherzogliche Obere landwirtschaftliche Behörde die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen. Friedberg, den 6. Octoder 1896. Der Bereinigungscommissär: 8896 Dr. Göttelmann, Kreisamtmann. Erntedankfest. Der heutige Tag giebt der Menschheit besonderen Anlaß zum Danke. Wir feiern das Erntedankfest des Jahres. Darum schicken wir voran den DankeSpsalm: „Lode den Herrn, meine Seele, und was in mir ist, seinen heiligen Namen." Es ist dieses Fest, gerade weilS auch von Denen begangen wird, die fern von allen Feldern in den eng zusammen- gedrängten Städten wohnen und deren Beschäftigung eine andere ist, als das Feld zu bebauen, eine Anerkennung für die Mühe unb Arbeit deS Landmanns. Ja, es ist mehr/ eS ist das Zugrständniß Aller, daß auf des LandmannS Schultern sich der Ban dcS ganzen Staates errichtet. Denn der Erfolg seiner Arbeit giebt das Maß ab für den Lohn, den alle andere Arbeit trägt. Darum freuen sich am Erntedankfeste Alle mit dem Landmanne und senden ihren Dank mit ihm zum Herrn empor für den Lohn, den er seiner Arbeit gegeben, für den Segen, den er auf die Felder gelegt hat. Abrr freut sich heuer auch wirklich der Landmann über die Ernte? Ist rS nicht, als ob wir die Landwtrthe klagen hörten: „Die Ernte ist vergangen, der Sommer ist dahin, und uns ist keine Hilfe gekommen." Wir können es ja nicht ableugnen, daß eS traurig um die Landwirthschaft bestellt ist. Die Kosten sind hoch, die Preise deS Getreides gering — viele ernste Landwtrthe sagen, daß die Kosten für die Gewinnung deS Getreides höher seien als der Werth desselben. Was sollen wir sagen, wenn uns versichert wird, daß die Landwtrlhe alle Jahre zusetzen und dem Untergange entgegen» gehen ? Aber klagen sie denn allein — klagt nicht auch der Handwerker, daß er nicht mehr bestehen könne, daß er zu Grunde gehe vor der Macht deS CapitalS, daß es dahin kommen werde, daß schließlich nur noch die großen Eapltalisten regieren würden und alle übrigen Knechte, ja Sklaven des GroßcapitalS seien? Wie viel Wahrheit in dem Allen sei, wir wollen es nicht untersuchen- wir wollen heute unseren Dank nicht durch die Sorgen und das unzufriedene Murren verkümmern, sondern unß der Gaben GotteS dankbaren Herzen- freuen. Erst der Dank gibt Freude an der Gabe, er ft die Freude an der Gabe macht reich. Wo in einem Hause der Friede GotteS herrscht und Genügsamkeit und Mäßigkeit als Engel ihm zur Seite stehen, da kommt man mit Wenigem weiter als anderwärts mit viel mehr. Wenn Gott nur zur Arbeit Gesundheit und Gelegenheit schenkt, dann kommt man über manchen bösen Tag leichter hinweg, man vergißt die Sorge. Der Landmann hat wieder gesäet und geerntet zugleich im Dienste für die Millionen der Städter, die wie die Vögel deö Himmels nicht säen und nicht ernten, und unser Vater im Himmel ernähret sie doch. Unterdessen aber haben auch die Leute in der Stadt nicht gefeiert. Unzählige Hände haben rastlos sich bewegt, unzählige Maschinen haben gearbeitet, das ganze riesige Getriebe des städtischen Lebens, des städtischen Handels und Wandels ist in Thätigkeit gewesen, um wieder den Brüdern draußen auf dem Lande ihre tausendfachen Bedürfnisse zu erfüllen. Der Austausch geht daS ganze Jahr hindurch. Die Ernte aber soll ihn auf- Neue uns recht in Erinnerung rufen, die Ernte, wo dieser Austausch aufs Neue beginnt, wo aufs Neue endlose Eisenbahnzüge die Früchte deS Landes den Städten zusühren und die städtischen Magazine füllen, wo aufS Neue das Land Credit und Anrecht sich schafft auf die Erzeugnisse der Werkstätten und Fabriken, auf die Maaren in den Läden und Kaufhallen. Die Ernte ruft aufs Neue uns zu: „Ihr allesammt aus Stadt und Land gehört zusammen! In tausendfacher Beziehung seid ihr auf einander angewiesen! Einer hängt mit seinem Glück und Leben vom Anderen ab ! Gott will eS, daß ihr zusammen- haltet, daß ihr als ein Volk von Brüdern euch fühlt! Gemeinsam sollt ihr tragen eure Last, gemeinsam kämpfen gegen Noth und Elend in eurer Mitte, gemeinsam euch freuen an eures GotteS reichen, freundlichen Gaben!" Dermifd?ies. • lieber bie Kosten bei ReichStagsharrses, dessen Besichtigung wohl kein Besucher Berlins versäumt, finden fich einige Angaben in dem Werke „Berlin und seine Bauten". Aus der französischen KriegSkosten-Entschädigung wurden 24 Mill. Mk. bereit gestellt, die fich mit den Zinsen auf 29,617,000 Mk. vermehrten. Die Grunderwerbskoften betrugen rund 7,222,000 Mk.- für die Bau Ausführung waren 21 Millionen verfügbar. Hiervon fallen auf den Rohbau nebst den Steinmetz urb Bilühauer-Arbeiten an den Fronten, dem Kuppelbau mit Kupferarbeiten und Vergoldung rund 13 Millionen, auf den inneren Ausbau mit den Heizungsund Lüftungsanlagen und der Wasserversorgung 71/, Mill., für Nebenanlagen, das Kessel- und MaschinenhauS, die Rampen und für die Bürgersteige 600,000 Mk. DsS sind im Ganzen 21,000,000 Mk. In dieser Summe find nicht mit enthalten die Kosten für die „Germania" von Begas oberhalb des westlichen Mittelbaues (93,000 Mk.), für die Figurengruppen über dem Nord« und Südeingange (51,600Mk.), für die Reiterstandbilder von Maison auf den seitlichen Aufbauten der Ostfront (60,000 Mk.). Diese Kosten wurden auS dem KunstsondS des preußischen Staates gedeckt. Für die innere Ausstattung des Hauses wurden außerdem 127,500 Mk. bewilligt, für Möbel 600,000, für Beleuchtungskörper 400,000, für Vorhänge und Teppiche 275,000 Mk. Die Ausschmückung der Hallen und Säle durch Bildwerke und Gemälde wird noch eine Reihe von Jahren erfordern. • In bet vom Oberlehrer RupperSberg verfaßten Saarbrücker Kriegschronik ist auch dem Braunschweiger Husarenritt am 4. August 1870 ein Ehrenplatz angewiesen. Der Verfasser der Kriegschronik erzählt, wie der Braunschweiger Husar Rowold, der zur Feldwache deS Lieutenants v. König gehörte, auf einem Patrouillenritt über die alte Brücke von St. Johann nach Saarbrücken galoppirte, auf dem Schloßplatz einen Schuß aus dem (Karabiner gegen eine dort rastende Franzosentruppe abfeuerte unb bann, von Schüssen verfolgt, ben Rückweg antrat. Der Husar kam zu Sturz, gelangte aber mit dem Pferde wieder auf und zwar jenfeit der Saar. Dieser Vorfall gab dem Oberlehrer RupperSberg Anlaß, auf dem jüngsten Saarbrücker Festbankett zu Ehren deö 7. Ulanen-RegimentS darauf hinzuweisen, daß der ehemalige Lieutenant der Braunschweiger Husaren, der Führer jener Husarenpatrouille, der jctzige Eommandenr der 7. Ulanen, Oberst v, König, sei. Dieser gab nun zu dem Vorgang eine ergänzende Darstellung. Der „Neuen Saarbrücker Ztg." zu Folge erzählte der Oberst: Am 4. August befanden ro'r uns in unmittelbarer Nähe von St. Johann auf Feldwache - ich machte einen RccognoScirungSritt und stellte de« Husar Rowold zur Beobachtung bei gegenüber- liegenden UfergelLndeS an der Brücke auf. Da kamen verschiedene Feinde auf der Brücke in Sicht und der Husar ließ fich verleiten, über die Brücke und mitten io davon Franzosen besetzte Saarbrücken hineinzureiteu. Daun stürzte der Mann, und da im Angesichte de- Feinde- war e- ein Schlossermeister Hermann, der dem Husaren wieder in den Sattel half. In Besorgniß um «einen Husaren ritt ich vor, da stürmt auch schon Nowald von Saarbrücken her im Galopp über die Brücke- derKalpak fliegt ihm an den Faugschnüreu nach, und wohl trunken vom Feinde-blute schreit er mir entgegen: Herr Lieutenant, ich hab' einen todtgeschosieu! Da ihm einige Feinde folgten, ritt ich vor, und da war eS, daß eS gelang, einige Franzosen gefangen zu nehmen. Aber nicht überall fand der Vorfall Beisttmmung. Der damalige Bürgermeister von St. Johann erschien in Besorgntß, daß die Franzosen den Zwischenfall zum Vorwand eine- feindlichen Vorgehen- gegen die Stadt nehmen könnten, und sagte zu mir: „Herr Lieutenant, wollen Sie die Feindseligkeiten eröffnen?" „Herr Bürgermeister, ich glaube, die find bereit- eröffnet." „Aber was wollen Sie eigentlich hier an der Brücke?" „Eigentlich nicht-, Herr Bürgermeister." „Herr Lieutenant, die Stadt könnte büßen müssen, wenn Sie die Feinde herau-fordern - wollen Sie fich nicht lieber zurückziehen?" Ich fand die Befürchtung de- Bürgermeister- begründet und ritt mit «einen Leute« zur Feldwache zurück, die hart bei St. Johann fich befand. • Der Zehnpfennig «-paral a« Fahrrad, da- ist die neueste Anwendung de- Automaten. Mau bezahlt die Rad- mierhe «it Nickeln, und wenn die entsprechende Zeit zu Ende ist, weigert fich da- Rad, dem stärksten WadeumuSkel zu« Trotz, weitere Folge zu leisten. WaS für Gefühle mögen die Brust eine- MietherS durchwogen, der zwar Geld genug, aber eben keinen Nickel besitzt, wenn er plötzlich gezwungen ist, die Maschine auf die Schulter zu packen und sie bi- zu« nächsten Dorfe zu tragen? • Verunglückte Zurechtweisung. Gigerl: „Nun, Grethe, warum mustern Sie mich so?" Kellnerin: „Ach, Sie sehen dem Menschen, der mir gestern mit der Zeche durchgebranut ist, so sehr ähnlich!" Gigerl: „Verbitt ich mir, sehe über- Haupt keinem Menschen ähnlich!" Literatur wnb Aunst. — Die in Berlin erscheinende und von Dr. Georg Galland herausgegebene Zeitschrift „Die -tznetst-Halle" kommt, wie ihr wachsender Erfolg beweist, einem Bedürfnttz entgegen, das zuvor von allen Künstlern und Kunstfreunden lebhaft empfunden wurde. Der Reichsmetropole, al« werdenden Kunststadt, ist damit endlich ,» Organ geschaffen, welche- ihr bi-her fehlte und da- durch fann vornehmen und gediegenen Inhalt berufen zu sein scheint tfa. führende Stellung im*Kunstleben einzunehmen. Da- Blatt welch«- 14tigig erscheint, bringt außer weNhvollen Aufsätzen anaesrbewf Auwren und einer Kuostbeilage fortgesetzt wichtige Anreguogm f* die schaffenden Kräfte, sowie au- den Hauptottm Europa- IsufmK Kunst berichte, die ein BUd der heutigen Kunstbewegung geben iK» abonntrt auf die .Kunst-Hall«-, welche wtt unseren Lesern, tu fS für die bildenden Künste und da- Kunstgewerb« tnlerelnren empfehlen können, zum Preise von 2 Mk. pro Quartal bei'-L« Postämtern und Buchhandlungen. — HeUenland Die Nr. 13 der im Verlag von Friedrta Scheel in Cassel erscheinenden Zeitschrift für hessische (MM? und Literatur (Preis vierteljährlich Mk. 1.50) hat folgeren Snitlr Mohr, Ludwig. Hessen-Heimweh. (Ballade). — Armbrust, f [J Entstehung und Ableitung hesstfcher Qrt-nameu (Fortsetzüna) Aufzeichnungen eine- ««hessischen Offizier-. 2. Ta- Jahr 1821 - Keßler, Heinrich. Prinz WUhelm von Oranien und Landgraf fic Helm IV. von Hessen (Schluß). — Keiler-Kellaer, Therese. C sei« Herbst! (Gedicht). — Mentzel, E. Die Herme-säule. (Äoo.< jungen hessischen Arzte-. Todesfälle.) — Hessische Büchn-L«^ (Etgenbrodt, August. Lampert von HerSfeld und bü 2Borteueitc-• Bespr. v. W. G. Mohr, Ludwig. Roth > Weiß. 3. Aust.) — sonalien, Briefkasten. Alice-Fchule in Gießen. Beginn des Winter-Semesters am 13. Oktober. Aufnahme der Schülerinnen am 12. October, 10 Uhr. Auszug aus dem Unterrichtsprogramm: 1. Klasse: Englische und französische Conversation, Bügeln, weibliche Handarbeiten; 10 Wochen; 50 Mk. 2. Klasse: Hand- und Maschinennähen, Sticken u. s. w., Bügeln, oder Kleidermachen und Bügeln; 10 Wochen; 20 Mk. 3. Klasse: Hand- und Maschinennähen, Flicken, Stopfen, Weißsticken, Fach- und Freihandzeichnen; 10 Wochen; 15 Mk. Ausführliche Einzeleurse: bmonatliche Curse für Lehrerinnen (40 Mk.), im Weißnähen oder Kleidermachen (30 Mk.), im Sticken (12 Mk.). 2t/zmonatliche Curse im Bügeln oder Kunstwaschen (12 Mk.), in französischer und englischer Conversation (je 20 Mk.), Kochcursus (50, Vormittage 36 Mk.). Gedruckte Programme sind durch den Vorstand oder die Oberlehrerin, Fräulein Möser, erhältlich._________________________7898 Bieh'Bersteigeruug. Dienstag, den 13. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, werden gegen Baarzahlung öffentlich freiwillig versteigert: «slSiÄww 11 junge schwere Schweizer-Kühe, 1 Mutterkalb, 1 Fasel-Ochs (Schweizer Rasse), 1 Fahrkuh und 1 Holländer. Sämmtliche Kühe tragen von 2—3y2 Monat. — Die Besichtigung des Viehes ist jedem Liebhaber zu jeder Zeit gestattet. Schweizer Milchkuranstalt Bad-Nauheim. 8897 Joh. Anton Porig. Neueste, beste und billigste Schreibmaschine D.R.P. 84528 „Graphic“ D.R.P. 86382 Die „Graphic“ kann von Jedermann ohne Vorübung sofort benutzt werden. 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Die Lieferung und Aufstellung der eisernen Reservoire 1) für die Wasscrftation in Beienheim: 2,50 m lang, 2,50 m breit, 1,75 m hoch und mit 8 mm Wandstärke, 2) für die Wasserstation in Hungen: 5,60 m lang, 2,30 m breit, 2,00 m hoch und mit 10 mm Wandstärke, soll im Ganzen oder nach vorstehmden Stationen getrennt öffentlich verdungen werden. Die Zeichnungen, Gewichtsberechnungen und Bedingungen sind im Bureauzimmer Rr. 3 der unterzeichneten Behörde in Gi' ßen (Franksurterstraße 64) einzusehen, woselbst die Verdingungsanschlag-Formu- lare und auf Wunsch die Bedingungen oder Theile derselben, auch die Gewickts- berechnungen gegen Entrichtung von 10 H für jeden Actenbogen, bezw. für jedes Actenblatt, sowie die Zeichnungen gegen Bezahlung von 30 H für diejenige des kleineren und 50 H für diejenige des größeren Reservoirs abgegeben werden- Angebote sind postfrei und unter entsprechender Ausschrift an die unterzeichnete Behörde bis zum Eröffnungs-Termin Samstag den 17. Oktober v. I., Vor» mtttaaS 11 Uhr, einzureichen. Zuschlagsfrift eine Woche. Großh. Baubehörde für Nebenbahnm _____________in Oberhessen.________v750 Srotzh. kjkllilchk Slaitskiskubchiieil. Bervingung der «ussührung der AufiwegNveisührung über die Over- hessische Eisenbahn mittel- einer Hotzconstevetion vor der Einmündung der Rebenbah« veienheim— Ridva bei Nidda. Die obiaer Ausführung zu Grunde gelegten Zeichnungen, Massenberechnungen und Bedingungen sind im Bureau,immer Nr. 3 der unterzeichneten Behörde in Gießen (Franksurterstraße 64) ein,usehen. woselbst die Verdingungsanschlag-Formulare und auf Wunsch die Bedingungen oder Theile derselben, auch die Masten» berechnungen gegen Entrichtung von 10 H sür jeden Actenbogen, bezw. für jedes Actenblatt, sowie die Zeichnung der lieber» sührung gegen Bezahlung von 1 X abgegeben werden. Angebote sind postfrei und unter entsprechender Aufschrift an die unterzeichnete Behörde bis »um EröffnungS, Termin Montag de« 19. Oktober d. 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