'S, dass . 25 Jahren tter: 4501 aus statt. ischrVm traurige Pflicht, unser! Lereinscollegen annbergi n. Itt Sonntag NachmiW' ceinskameraden, dein d zu erweisen. Der Bor» Selten Luxus# Gesc^' i«r. 109 Der tiefer *»jdgtt tr ich eint täglich, t.E Ausnahme de» Montag«. Die Gießener fimitte-sl-tter isotn dem Anzeiger «tqmttich dreimal heigelegt. Zweites Blatt. Samstag den 9. Mai_____________________ Gießener Anzeiger Kenerat-Wnzeiger. 1894 Vierteljähriger A-*mte»eitt« preis i 2 Mark 20 Pfg. mtt vringerlohn. Durch die Post bezöge» 2 Mark 50 Pfg. Rebaction, LxpeditioK und Druckerei: -chnlstraßr Ar.7. Frrnsprecher 51. Asnts- und Anzeigeblntt für den Ureis Gieren. chratisöeitage: Gießener Kamilienblätter. Iivahme von Anzeigen zu der Nachmittag« für de» senden Lag erscheinenden Nummer bi» Corin. 10 Uhr. 'S————— . . — Amtliche»' Theil. vekauvNnachMlL b wrchand die Ausführung deS Gesetze- vom 1. Juli 1893 8!l$n bi.e polizeiliche Beaufsichtigung der Miethwohnuogeu und Schlafstellen. Gelegentlich der von unS z. Zt. veranlaßten Neurevifiou bA aancr obige- Gesetz fallenden Räumlichkeiten bringen wir \ M allgemeinen Kenntniß, daß den Berrnietheru der nach- stichod bezeichneten Wohnungen und Schlafstellen unter Wjbnem die häufig außer Acht gelaffcne Berpsttchtung zur r ijjdgi von Verrniethnngen und von Aenderungen in den LMillhnrrhältnifsen obliegt. Die hier in Betracht kommenden Vorschriften sind im sHytlne« folgende: 1. Derjenige, für besten Rechnung eine Wohnung erstmals - iimicilhet wird, oder besten Vertreter ist verpflichtet, hiervon m beit Einzug des MietherS der OrtSpolizeibehörde Anzeige • M Ratzen, wenn entweder i die Miethwohnung (einschließlich der Küche und ausschließlich solcher Räume, die in Aftermiethe gegeben oder von anderen Personen regelmäßig mitbenutzt werden) aus drei ober weniger Räumen besteht oder \ Kellergeschosse oder nicht unterkellerte Räume, deren Fußboden nicht mindestens 0,25 Meter über Erde gelegen ist oder <.. unmittelbar unter Dach (ohne Zwischendecke) befindliche Räume -: v8tthnen vermiethet werden sollen. Die Anzeige muß Auskunft geben über 8- den Etgenthümer, sowie die Lage deS Hauses nach Straße und Nummer, die Lage der Wohnung (ob im Haupt- ober Nebengebäude und in welchem Stockwerk), <. die Anzahl und Bestimmung der Räume, d. den Beruf des MietherS, sein Berhältniß zu den in seiner Hausgemeinschaft befindlichen Personen, sowie Namen und Alter derselben. $)lie Bermiether sogenannter möbltrtrr Wohnungen find occu tiefer Anzetgepflicht befreit, wenn und so lange der Mitbpnet8 für daS Zimmer den Betrag von monatlich 8 Mark 1ib:«'!dn eitet. 2. Der OrtSpolizeibehörde ist ferner binnen einer Woche Ackijche zu machen, wenn in der Person deS VermietherS ober MietherS einer Wohnung ber unter 1. vorstehend bezeichneten Art eine Aenderung eintritt, oder wenn durch Verminderung der Zahl der Miethräume ober burch After- vermiethung die Wohnung nachträglich anzeigepflichtig wird. Die Anzeigepflicht trifft bei Aenderungen in der Person deS VermietherS den neuen Bermiether. Bei Aenderungen in der Person deS MietherS find zugleich die im vorigen Artikel unter d. vorgeschriebenen Angaben zu machen. 3. Wer dritten, nicht zu seiner Familie gehörigen Personen Schlafstellen mit oder ohne Berechtigung zum Aufenthalt über Tag vermiethet, hat hiervon vor Beginn der Mieth- benutzung der OrtSpolizeibehörde Anzeige zu machen. Die Anzeige muß Auskunft geben über &. Lage deS Hauses nach Straße und Nummer, sowie über den Bermiether, b. Lage, Lange, Breite und Höhe der zu Schlafstellen bestimmten Räume, c. die Anzahl der in jedem einzelnen Raume vorhandenen Schlafstellen. Bon jedem Wechsel in der Person deö VermietherS der Schlafstellen hat der neue Bermiether der Polizeibehörde binnen einer Woche Anzeige zu machen. Der Wechsel in der Person des MietherS ist — im Unterschied gegen die unter 2. bezeichnete Vorschrift — nicht anzuzeigen. 4. Der Bermiethung im Sinne dieses Gesetzes steht gleich jede Vergebung von Wohnräumen ober Schlafstellen gegen Entgelt. 5. Diejenigen Bermiether, welche am 1. Mai l. I. eine Wohnung der unter 1. bezeichneten Art ober eine Schlafstelle (vergl. zu 3. oben) vermiethet haben, find zur Anzeige dieses MiethverhältniffeS nur dann verpflichtet, wenn die betr. Wohnung ober Schlafstelle nicht zufolge der zur Zeit durch die Schutzmannschaft stattfindenden Erhebungen ausgenommen worden ist. 6. Sämmtliche Anzeigen find auf dem Polizei-Melde-Amt (Wetdengaffe 5, 2. Stock) einzuretchen. 7. Wer die Erstattung der vorgeschriebenen Anzeigen unterläßt ober in denselben wissentlich unrichtige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft. Formulare zu BermiethungS-Anzeigen find auf dem Polizei-Melde-Amte erhältlich. Gießen, den 28. April 1896. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. v. Bechtold. All- Amioncm-Burkaux bei In- und AuSlandk» nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger- entgegen. CoceU» nnfc provinzielles. n. Staben. 7. Mai. Die hiesige Gemeinde beabsichtigt, zur Erinnerung an ihre vor 26 Jahren auf dem Felde der Ehre gefallenen Angehörigen eine Gedenktafel mit den Namen derselben in der Kirche anzubringen. Eine andere Tafel wird die Namen ber aus dem Kriege glücklich Zurückgekommenen enthalten. Die entsprechende Einweihungsfeier- lichkeit soll am 18. August stattfinden. Die Kosten werden aus Gemeindemitteln bestritten. Bon der Errichtung eines größeren Denkmals mußte leider abgesehen werden, da die Aufbringungskosten für unsere kleine Gemeinde zu groß geworden wären. n. Son der Nidda, 7. Mai. Die Jagdpächter haben gute Aussichten für den Nachsommer. Der erste Satz Hasen ist bet der günstigen Temperatur der letzten Wintermonate gut durchgekommen. Die größten Jungen find schon halbwüchsig. Die Feldhühner können dieses Jahr im Klee kaum nisten, da derselbe noch nicht genug deckt. So sind sie denn auf die Aecker mtt ffiintergetreibe angewiesen. Dies ist von großem Dortheil für die Jagd, da in diesem Falle die Nester mit den angebrüteten Eiern nicht vermäht werden. Bi- zum Fruchtschnitt find die Jungen schon längst ausgelaufen. Minder ergiebig als in den Borjahren war Heuer die Enten- und Schnepfeojagd. Erwähnenswerth ist noch, daß wir in einem Wald seit zwei Jahren Hirsche haben. Drei davon haben ihr ständiges Quartier in dem Wald zwischen der Stadener Gemarkungsgrenze und dem Hof Engelthal. §§ Hercheuhaiu, 5. Mai. Ein hiesiger Einwohner ge- wahrte kürzlich in feiner Scheune ein ihm unbekanntes Thier. Nachdem er andere Personen herbei geholt, wurde ihm erklärt, daß es ein Dachs fei. DaS Thier wurde ge- tödtet. Obwohl wegen unbefugter Ausübung ber Jagd Anzeige gegen den Hausbesitzer erhoben werben sollte, wird er doch straffrei auSgehen, da nach dem Jagdgesetz dasjenige WUd, welches in Hofratthen angetroffen wird, Eigenthum des betreffenden Hausbesitzers ist. -o- Blofeld, 6. Mai. Heute fand hier die Wahl eines Beigeordneten statt. Soeben, zwei Uhr Nachmittags, wirb das Ergebniß verkündigt. Der eine Candidat Nicolay erhielt 29 Stimmen, sein Gegencaudtdat Schäfer brachte es auf 27 Stimmen. Die unterlegene Partei will Berufung einlegen, weil Formfehler bet ber Wahl vorgekommen fein sollen, wogegen die obsiegende Partei jetzt hinauSzieht in den Wald, um dem Sieger einen sog. „Maien" zu holen und zu stecken. Ferrilleton. Verlorenes Glück. Don Loni Scharff. (Schluß.) Sm Abend, als die Eltern längst zur Ruhe waren, faß MÜM Leim Schein einer kleinen Lampe In ihrem Stübchen. Bobnirr auf dem Tische standen in einem Glase die Mai- r tmitn, daneben lagen die verhängnißvollen, herauSgeriffenen 5taijg(iti Ä 0 v S V S Namens der Stadtverordnetenversammlung: Clnauth, Oberbürgermeister. Haltestelle Ober • »iddersheim vorkommenden Arbeiten und Lieferungen Großer Posten reinwollener Cheviots und Restcoupousfrisch eingetroffen und offerire zu bekannt Drr bahnt Eine entsprechende Preisermäßigung tritt während dieser Tage aus unsere sämmtlichen Artikel ein, auch auf solche, die nicht ertra benannt oder aus irgend welchen Gründen zurückgesetzt sind. Federn und Seideustoffresten zu bedeutend herabgesetzten Preisen. Gießen, den 2. Mai 1896. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Gnauth. und zwar: A. Erd- und Chaussirungsarbeiten rc., B. Erbauung eines Empfangsgebäudes nebst Güterschuppen sollen im Wege schriftlichen Angebots vergeben werden. Bedingungen und Zeichnungen, sowie Arbeitsoerzeichniffe sind auf dem Büreau des Unterzeichneten, Frankfurterstratze 24, in den Geschäftsstunden zur Einsicht offen gelegt. Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin Montag den 11. Mat U IS., vormittags 11 Uh-, portofrei, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, hierher etnzu- reichen. Laden vermiethen.^* * Daselbst sind auch verschieb« B* ,u verkaufen. I. Rothenberger, Virbn^ - Souneustraße 25. NB. Stricken von Strümpfen und Beinlängen in bester Ausführung wird billigst besorgt.4003 6*^ " Striihbaummollt in allen Farben und Q.uali- täteu, Diamant und ganz ächt schwarz, empfiehlt billigst ml dir rtglm Hhr-n nnb fchloffrn Zuschlagsfrist 14 Tage. Gießen, den 28. April 1896. Roth. Großh. Eisenbahnbauinspector. Glanz-Lack sofort trockllkvd und geruchlos, von Jedermann leicht anwendbar. •••••••••••• G. Wientrl’s Filiale 11 Kirchenplatz 11. Von heute ab täglich frisch: la. Schweizerbutter ä Pfv. 95 Pfg., vorzüglich im Geschmack, la. Süssrahmbutter ä Pfd. «r. 1.10, feinste Qualität, in Packeten mit meiner Firma. MB" Die ans htefiger Umgegend kommende mtnderwerthige Land« butter führe ich nicht. la. Weftfäl. 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Für die Desinsectiou der Wohnungen: 1 Mk. für die Stunde der darauf von jedem Desinfector verwendeten Zeit. B. Für die Desinsectiou vou beweglichen Sachen in dem klinischen Desinsectious-Apparat: a. für die Thätigkeit der Desinfectoren einschließlich der Abholung und Rücklieferung der Sachen, je nachdem eine, zwei oder drei Abtheilungen des Apparates benutzt werden, 3, 4 oder 6 Mk. b. für die Benutzung des Apparates selbst, je nachdem eine, zwei oder drei Abtheilungen benutzt werden, 4, 5 oder 6 Mk. Für Sachen, welche, wie einzelne Kleidungsstücke, nicht einmal eine Abtheilung des Apparates ausfüllen, 2 Mk. Die in den Klassen 6 bis 10 der II. Abtheilung der Einkommensteuer (Einkommen von 1300 bis 2600 Mk.) Eingeschätzten haben nur die Hälfte der vorstehenden Gebühren zu entrichten, während von den mit weniger als 1300 Mk. Einkommen oder gar nicht' Besteuerten Gebühren überhaupt nicht erhoben werden. Für Gebührenpflichtige, denen in Folge von Unglücks-, Krankheitsoder Sterbefällen die Entrichtung der Gebühren besonders schwer fallen würde, können auf deren Antrag die Gebühren weiterhin ganz oder theilweise erlassen werden. — Die Befreiung von Gebühren hat nicht den Eharacter einer Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln. Die Gebühren sind auf Anfordern an die Stadtkaffe zu entrichten. Netto volffl ktlrgri ftri.1, 8. R°>. s»i< 64511 1,0 ” »i« fr™ Hf t , HtcW" m" t «IrtprtnplP“ eon- „tr fd«i b-"™1 Sabititllto kB*:, btt btionbttl 'ilWfc. . *345 ,rh L*' 61> Sh, !£«*£ ।I , . -a 8tl “»tbt. ooooooooooooooooooooooooooooooooooooo | S Itrüfliif iMßklktztkl GcgkiiftiiOk 8 zu bedeutend ermäßigten Preisen Hauslmrschc M Hofbäcker F. 4278] Maulburg 12. “T* Röhr & Co Vmlha Mil, 8. Mü. m in Lutin bin W Brtlii, 8. Mai. «trtci roTgtn stüh l » oft aii bit Rüfr anjttr.tr. Bttlii, 8. Mai. bituift n fltin bei 5 MtlchSkßnzlirs l rinjeffin gnfal 1414 t5 Btt!«, 8. Mai. B’hUirei, ble für, hffellfchgst nmgi infolge weg »erben. D weg« mmikler her. fcitii. 8. Ba|. b„ d-, ta »Mittal ' »■•Hiontn. *** 8. Mai. ' e-i™ 8- «4 ' i E, ‘'""M L? Den 8- 1 reibet, SÄ*'. Mi L i Bahnhofstraße 54. 4476 M. Tauber, Kahuhofstr. 1, II. □oooooooooooo 0 Aranz ßhristoph's 0 4037) Die gutdotirt« ttth ' Reise-Inspectors für Hessen He: altrenommirten deuffchen Vebenher*: rungs - Gesellschaft wirb bemniM P und ist durch einen gebildeten Herrn zu besetzen, welcher rtter»«'1 und in den besseren Kreisen |t x.-.«r gewohnt ist Gut empiohlae fr” welche über großen Bckamüakrne r " fügen, auch solche, die bereit« <-""‘ thätig waren oder die M *5. ficherungSfach ausbilden um Einsendung au8fitttti*t bcw ungen nebst LebenSbestzs^^ '' unter U. 1571 an & Vogler, »taiftirtl.’l Schwere Bett-Cattuue besonders billig. Handtuchdrclle Schürzenzeuge Baumwollene Zslauelle Baumwoll. Kleiderzeuge Einem Beschluß der Stadtverordneten-Verfammlung entsprechend, soll auch in unserer Stadt der 25. Jahrestag des Frankfurter Friedens und zwar im Wesentlichen in den Formen eines Jugendfestes, gefeiert werden. ... Ueberzeuqt daß die Einwohnerschaft Gießens gerne an den geplanten Veranstaltungen Theil nehmen wird, fordcni wir hierdurch aus zu ein« j gemeinen Beflaggung 'am Sonntag, den 10. Mai d. Js.; auch das äußere Bild unserer Stadt soll an diesem Tage Zeugmtz geben vou der Wwata Gesinnung ihrer Bewohner, von der dankbaren Erinnerung an die Errungenschaften des dcutzchen Volkes aus den Jahren 18<0/71, von der hohen S.rj schätzung des seitdem uns bewahrten Friedens. Nr. S a 91. 2.—, für starken Barl panen*». E. von den Steinen . »- miethen. ArantfurterfK. 11, i, 4247] Schön möblirie Rtewfi*r zu vermiethen.Vstattgg, > Gemüse Erbsen. Spargel. Carotten, Schnitt-, Prinzess-, Kern-, Wachs-, Perl-. Brech- und Dicke Bohnen, Champignons, Teltower Rübchen, Steinpilze. Morcheln. Ferner Compot und Beilagen. Ananas. Apricosen. Birnen. Erdbeeren. Kirschen. Melang. Mirabellen. Nüsse. Pflaumen. 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