früheren hl, 'ten, 8 Uh,, rt behrttvtteins ÄS <$ra6 MMUn 3 u® ab --------5925 n-Iahr. Rotten Ausfickt: »icrfest isen. lz-Bolksbelustigmiz rtheüuvg. unter 14 Jahren in Bern Zutritt. Der Vorstand. hnung befinden sich 148^® Hause», 5996 ichtsvotzirhtt. iderung. i jetzt ab in meinem 5949 c. blhremermeißer. pirituosen H LEO, SiMSM. ir.R-ÄW »r --S r • * M ; 2L (BiHÜBf) t ■ ' J'JJ • ■ "1,1W ■ • • Medec • • * Margen» • • " r Anebti* a » ” nsbrnch * ■ * taikuM’1*» » " e » " ilca-Ru» 0 7i n ^9t loht titnW» dto. 3uni 1888 flctx.W”'1 ®»W« tujitfa 5? ft -'Ä 86.16 10410 A45 9360 M 36 60 n« W° nb. Rsi«b- D«' 10260 MKS. *" :&■»*,r«‘ Nr. 152 Zweites Blatt. Mittwoch dm I. Mi Der chlehener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montag». Die Gießener MamitieuStätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt. Gießener Anzeig er Kenerat-Mnzeiger. 18«« Vierteljähriger ASonnementsprei» I 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg. Redaktion, Expedition und Druckerei: Kchulstratze Ilr.7. Fernsprecher 51. Anrts- und Anzeigeblutt füv den Hveis Gieren. Ill» -, » - '1.---■- ■' 1 " JM1 _— -_t" . J'LL'-l- J-i, .1-111 IJ i i , ..... , Annahme von Anze,gen zu der Nachmittags für bce All- Annoncen-Bureaux deS In- und Auslände- nehm« folgenden Tag erscheinenden Nummer- bis Dorm. 10 Uhr.^ICgCllCr LkaMrUeNvMNer. Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. Amtlichem Theil. Bekanntwachnns. W^Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz^hat dem Comitö zur Abhaltung von Viehmärkten in Vilbel, mit dem am 25. August l. I. daselbst stattfindenden Viehmarkte eine Verloosung von Vieh und Gebrauchsgegen« stünden zu verbinden, um die Mittel zur Prämiirung von Vieh zu gewinnen, gestattet. Die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung ist unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 5000 Loose zu 1 Mark das Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 60 pCt. des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf »on Gewinngegeuständen zu verwenden find. Der Vertrieb der Loose in der Provinz Oberheffen ist gestattet. Gießen, den 27. Juni 1896. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. (Sagern. Gießen, den 29. Juni 1896. Betr.: Die Strafregister; hier: die Nachweisungen der im 1. Halbjahr 1896 verstorbenen bestraften Personen. Der Großherzogl. Erste Staatsanwalt beim Landgericht der Provinz Oberheffen an sämmtliche Ortspolizeibehörderr des Kreises Gietzeu. Sie werden ersucht, die obenerwähnten Nachweisungen bezw. die Fehlanzeigen bis zum 1. August 1896 ohne nochmalige Erinnerung an mich einzusenden. Dr. Güngerich. Der Arbeiterschutz im Bäckergewerbe. Am Mittwoch, den 1. Juli, treten die vom Bundes- rathe erlassenen Bestimmungen über die neue Arbeitsordnung im Bäckerei- und Conditorei.Gewerbe in Kraft, an welcher Maßregel nicht nur das letztere selbst, sondern auch das Publikum in seinen weitesten Kreisen interesfirt erscheint. Denn kaum giebt es noch ein zweites Gewerbe, in welchem ein so inniger Zusammenhang zwischen Producenten und Con- sumenten besteht, als eben dasjenige des Bäckers, und es ist darum zweifellos, daß die jetzt in die Praxis umzusetzeuden Neuerungen der bundesräthlichen Verordnung sich mehr oder weniger auch bei der Kundschaft der Bäckereien und Condito- reten bemerklich machen werden. Und diese Neuerungen find ziemlich einschneidender Natur. Die erwähnte Verordnung bestimmt, um ihre Hauptpunkte kurz wiederzugeben, daß die GehÜlfen in Bäckereien und Conditoreien nicht länger als zwölf Stunden hintereinander beschäftigt werden dürfen, daß zwischen je zwei Arbeitsschichten eine vollständige Ruhepause von mindestens acht Stunden zu gewähren ist, und daß die Maximalarbeitszeit der Lehrlinge im ersten Lernjahre zehn Stunden, vom zweiten Jahre ab elf Stunden betragen solle. Entsprechend der letzteren Bestimmung erhöht sich demnach die den Lehrlingen zu gewährende Ruhepause um zwei Stunden, resp. um eine Stunde. Vor den Festtagen und an zwanzig weiteren Tagen im Jahre, die der Arbeitgeber bestimmen kann, find Ueberftunben gestattet, jedoch auch dann darf die ununterbrochene Ruhepause nicht unter acht Stunden herabgehen. ES ist ohne Weiteres klar, daß die genannten Bestimmungen im bisherigen Backereibetriebe durch die ausgesprochene weitgehende Beschränkung der Arbeitszeit der Angestellten eine förmliche Umwälzung herbeisühren müssen, deren Rückwirkungen, wie schon angedeutet, auch das Publikum spüren wird. Im Reichstage wie im preußischen Abgeordnetenhause haben bekanntlich lebhafte und eingehende Debatten über die BundeSrathsverordnung betreffs deS künftigen Maximalarbeitstages in Bäckereien und Conditoreien stattgefunden, und dort wie hier zeigte sich eine erhebliche Mehrheit gegen den Erlaß, dessen Zweckmäßigkeit von seinen Gegnern entschieden bestritten wurde. Von den Freunden der neuen Bäckerei Verordnung ist zu deren Gunsten namentlich angeführt worden, daß dieselbe nur eine Folge der bisherigen Arbeiterschutzgesetzgebung bedeute; gerade im Bäckerei-Gewerbe herrsche eine bedenkliche Ueberanstrengung der Arbeiter, aus welcher Erscheinung sich wiederum andere Uebelstande ergäben, und eS sei darum nur eine Pflicht der Regierung, endlich gegen die Übermäßige Arbeitszeit in einem der wichtigsten Gewerbe vorzugehen. An und für sich nun wird gewiß jeder aufrichtige Arbeiterfreund die Bemühungen, auch die Lage der im Bäckerei- und Conditorei'Gewerbe beschäftigten Personen nach Möglichkeit zu erleichtern, mit Sympathie begrüßen, aber gerade die neue Bäckerei-Verordnung muß trotz alledem Bedenken erregen. Sicherlich giebt eß im Bäckerei-Gewerbe Uebelstande, aber sie liegen hauptsächlich in den großstädtischen Backereibetrieben, weit weniger in den mittel- und kleinstädtischen. Einstweilen läßt sich allerdings gegen die neuen Bestimmungen selbst nichts mehr thun; dafür läßt sich jedoch in der Art ihrer Durchführung immerhin manches thun, um den Unternehmern im Bäckereibetriebe die neue Ordnung der Dinge weniger empfindlich zu machen, anderseits würden viele Bäckermeister in ihrer Existenz- und Concurrenzfähigkeit geradezu bedroht sein. web > TraiSMuvzeuberg, 28.Juni. Das Gilbert Gorr'sche Ehepaar dahier feierte heute im Kreise der Angehörigen bei voller körperlicher und geistiger Rüstigkeit baß Fest der goldenen Hochzeit. Bad-Rauheim, 27. Juni. Gestern Nachmittag gegen 2 Uhr brach in der Grabenstraße in den Scheuern der Herren Stamm und Becker Feuer aus, daß so schnell um sich griff, daß die Feuerwehr sich nur darauf beschränken konnte, die Feuilleton. Berliner AusstrUsngsbriefe. (Bon unserem Correspondenten.) (Nachdruck verboten.) XII. Berlin, 26. Juni 1896. Die BeUeidnngS.Znduftrie. (Fortsetzung.) Ich fahre heute in der Besprechung der Damen- Confection fort. Vor dem großen Bacher'schen Pavillon befinden sich die Ausstellungen der bedeutenden Modefirmen Hermann Gerson und S. Rosenthal. — Bei der Firma Hermann Gerson bildet die größte Sehenswürdigkeit eine Courrobe, deren Rock auß weißer Seide mit gestickten Beilchengewinden der Länge nach verziert ist. Die Taille und die Schleppe bestehen auß grünem Sammt mit reicher Goldstickerei, welche wahrhaft prächtig wirkt. Der Rand der Schleppe, ebenso wie der Saum beß Kleideß find mit breitem weißem Straußfederbesatz garnirt. — Neben dieser königlichen Robe erregen noch viele andere die Bewunderung und auch die Kauflust unserer Damen, auß letzterem Grunde aber zugleich auch den Schrecken der gesummten beteiligten Männerwelt. Bon allen diesen verführerischen Toiletten wollen wir noch die eine auß Chinv-Seide hervorheben, welche besonders reizvoll in ihrem Arrangement wirkt. Dasselbe ist auß rosenrothem Sammetband, welcheß zum Gürtel und zu den Schulterschleifen verwendet ist, hergestellt, während der Halsausschnitt mit alten, werthvollen Kirchenspitzen abschließt. Die Leistungen der Firma S. Rosenthal liegen diesmal hauptsächlich auf sportlichem Gebiete. Sie hat eß sich zur Hauptaufgabe gestellt, Neues und Originelles sowohl für den Reit- und Wasser-, als auch für den so vielfach angefeindeten Radfahr-Sport der Damen zu bringen. Selbst die entschiedensten Gegner dieser Radelei, welche aus ästhetischen Gründen derselben feindlich gegenüberstehen, würden milder darüber denken, wenn sie dies ebenso practische, wie streng becente Costüm sehen würden. Es ist aus weißem Cheviot gearbeitet unb besteht aus einem kurzen Rock, bet in ber Mitte geteilt ift und trotzdem den Character eines vollständig geschloffenen Rockes wahrt. Die dazu gehörige Blouse schließt am Halse mit einem Klappkragen ab, auf welchem äußerst chic zwei Fahrräder in blauer Seide gestickt find. Eine flotte lange Cravatte, ein englischer Hut und dänische Handschuhe vervollständigen diesen kleidsamen und zweckentsprechenden Anzug. Weiterhin führt nun unser Weg an der Ausstellung ber bekannten Firma Flatow u. WachSner vorüber, welche wiederum in ihrem Specialfache, ber Bloufen-Con- fcction, Hervorragendes geleistet hat. Wir gelangen nunmehr auf unserer Wanderung zu ber in ber Seidenwaarenbranche immer tonangebenben Firma I. A. Heese. Die Leistungen biefer Firma auf bem Gebiete ber Seibenfabrikation sind ja so bekannt, baß sie nicht erst meiner Erwähnung bebürfen; was bie Ausstellung ber confectionirten Seidenwaaren anbelangt, so ist nach meiner Meinung baS HauS entschieden nicht auf der Höhe geblieben. Seine Erzeugnisse find vielfach zu protzig unb klobig. Wir möchten bieseS harte Unheil nur zu Gunsten eines Morgen- rockeS einschränken, welcher in seiner buftigen Schönheit einfach unb dennoch vornehm wirkt. Weiterhin erregt unser Interesse die Ausstellung einer jüngeren, aber rührigen Firma R. M. Maassen, welche ebenfalls sehr viele Sportcostüme bringt, deren Entwurf und Arrangement immerhin Chic und eigenartigen Geschmack ver- rathen. Unte< Anderem finden wir auch wieder ein Fahrrad- Costüm, welches uns aber nicht so praktisch, wie das bereits oben erwähnte erscheint. Einen einfachen, aber gediegenen Geschmack entwickelt die Firma Moritz Skretsch, welche ihren Ruf ja wohl der Mäntelconfection eigentlich zu verdanken hat, die jetzt aber ihre Thätigkeit auf bie Anfertigung einer SPecialität von Reisekleidern ausgedehnt zu haben scheint. ES gelangt durchweg eine billige Qualität zur Ausstellung, Loden-Costüme im Preise von 15 Mk. für deutsche, von 38 Mk. für echte Loden. Bei der Besichtigung der eigentlichen Damenmäntel- Confection ist eß mir unliebsam aufgefallen, daß fich die ersten Berliner Häuser von ber Ausstellung zurückgehalten haben, obschon auch ohne diese ersten Namen bie vorhanbene Abtheilung ben höchsten Ansprüchen Genüge bieten wirb. Ich will unter ben vielen nur bieFirma Unger u. Grüntkel erwähnen, bereu geschmackvolle Mobelle mir besonberS ausgefallen find. So z. B. ein Jaquet, dessen Sattel reich mit Perlenstickerei bedeckt ist- baß Bordertheil lose hängenb, der Rücken in drei tiefen Quetschfalten verarbeitet. Große Keulenärmel, die wenig dafür zu sprechen scheinen, daß bie Zeit ber weiten Kleiberärmel ein überwunbener Stanbpunkt sein soll. Diese Art von JaquetS habe ich biß jetzt allerdings erst in einigen wenigen Exemplaren tragen sehen und zwar von Damen ber feineren demi-monde, welche hierdurch wahr- I scheinlich noch extravaganter zu erscheinen hofften, doch glaube ich, daß fich diese Mode zum Winter einbürgem wird, ba sie schlanke Figuren außerorbentlich Vortheilhaft erscheinen läßt. Uebrigenß beherrschen CLpeS in allen Farben und Arten nach wie vor baß Feld. Auch bie Hoskürschnerfirma Carl Salbach hat ihr guteß Dheil dazu beigetragen, um bie Berliner Pelz-Industrie zu Ehren zu bringen. Diese Ausstellung bilbet ihrer Kostbarkeit wegen eine ber größten Sehenswürbigkeiten ber gesummten GewerbeauSstelluug. So ein kleines Seeotterfellchen (Kamschatkabiber) für 4800 Mk. ist so zu sagen ein geringfügiger Gegenstand gegen einen wundervollen russischen Kronenzobelpelz im Werthe von 24,000 Mk. — Ich theile, offen gestanden, beim Beschauen all dieser Herrlichkeiten dieselbe Befürchtung;, wie meine ältliche Nachbarin — anscheinend eine ächte Berlinerin — welche, als sie dieser hohen Summe unsichtig wurde, bestürzt beide Hände über ben Kopf zusummenschlug unb uuSrief: „Ach Jotte doch, wenn du man bloß nich die Motten rine kommen." Sehr hübsch unb originell in ber Jbee ist übrigenß jeneß Suul-CLpe mit Hermelinfutter unb einem Achselbesutz von gunzen Zobelbous, ber Köpfe unb Schweife un Schultern- und RÜckemnitte fich so begegnen, duß sie bie Form eineß Cupuchour bedeuten. Ich gelunge nun zu bem seiner strengen Solibität wegen Welt- belunnten Huuse Rudolf Hertzog. Seine Ausstellung ist eine hervorrugend schöne und füllen unter der Fülle und Reichhaltigkeit ganz besonders feine „Blurnen-Corso-Schirrne" auf. Der eine davon aus weißem Crepechiffon, der gepufft unb gezogen ist, mit Beilchensträußen gerecht und einzelnen zahlreichen Veilchen, welche über den ganzen Schirm verstreut find, wird auf dem nächsten Blumencorso feiner schönen Trägerin gewiß viel Bewunderung einbringen. Erwähnens- werth bleiben auch die von dieser Firma zur Ansicht gestellten Juponß in großer Eleganz. Zum Schluß meiner Wanderung besichtigte ich noch die WäscheauSftellung ber alten gebiegenen Firma Heinrich Jorban, welche in biefer Branche mit derselben entschieden den Vogel abschießt. ES fallen mir auß dem Dargebotenen alß besonders chic die seidene Babewäsche auf, bie fich als ebenso practisch, wie schön erweisen soll, ba biefelbe aus waschbarem Seidenstoff hergestellt ist. Weiße Unterwäsche mit schwarzen Spitzen und schwarze Untenöcke mit weißen Spitzen wurden mir alß besondere Neuheit erwähnt, doch erinnere ich mich auß meiner Junggesellenzeit, daß diese Mode, wenn mich mein Gedächtniß nicht trügt, schon vor Jahren in Pariß bestanden hat. Scheuer« uiederzuretheu und die Nachbargebäude zu schütze«. Da- Har» de» Herrn Becker brannte ganz, da- Hau- des | Herrn L^dw'g Messer teilweise nieder, har aber durch die Wassermaßcu ganz ecortren Schaden gelitten. Die Feuerwehren tdaren in vdllstn« Maße ihre Schuldigkeit, was auch allaemei« anerkannt wird, haben aber heute noch wit Mißständen z, fuKpfen, deren schleunigste Beseitigung im Interesse der öffentlichen Sicherheit dem Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr hiermit dringend ans Herz gelegt wird. n. Gld6-Pm6cp, 28. Juni. Unter großer Betheiligung von außen und den Sympathien der gesammten Einwohner« schäft, welcher mit dem schönen Schmuck der Hauser Ausdruck gegeben vaar, fand heute dahier das dritte Bun des fest des Wetterauer TurnerbuudeS statt. A Äir.w>, 29. Juni. Der Handelsmann Feist Stern von hier, ttn noch junger und erst fett einigen Jahren oer- heiratheter Mann, befichtigte am letzten Dienstag in einem Stalle in Oler-Breideobach ein Rind. Da» Thier wurde hierbei unruhig und drückte den Genannten vermuthlich gegen die Krippe, jodaß Stern außer ctnem Beinbruch schwere innere Verletzungen davontrug, welchen der Bedauernswerthe in der Nacht von Freitag zu Samstag erlegen ist. 8. Bingenbri«, 28. Juni. Gestern feierte der Niddaer Zwetgverein der Gustav«Adolf-Stiftung sein Jahres- fest in hiesiger Kirche. Bon auswärts waren zehn Geistliche erschienen. Herr Pfarrverwalter Wolf von Ranstadt hielt die Festpredigt über den Trxt: Lastet uns Gutes thun an Jedermann, allermeist aber au des Glaubens Genosten. Die Kirche war geschmückt und bis auf den letzten Platz gefüllt. Der Gesangverein trug ein geistliche- Lied vor und erwarb sich bet dec Nachfeier im Münch'schen Saale durch weitere gute Vorträge Verdienste um daS Wohlgelingen des Festes. Die Dvrfstraßen waren mit Fichtenbäuwchen und Fahnen geschmückt. Herr Drcan Hofmeier von Nidda, der Vorsitzende des Vereins, und Herr Pfarrer Klotz von Wallernhause«, der beeretär, hielten Ansprachen tu der Kirche uud schilderten die Wirkung deS Gustav-Adolf-BereivS in beredten Worten. Bon besonderem Jntereffe für unsere Gegend ist, daß daS kleine Heuchelheim in Bezug auf Wohlrhatigkeitsfion stets in der vordersten Linie steht, wie dies in dem Rechenschaftsberichte gebührend hervorgehobeu worden ist. Bet der Nachfeier im Münch'schen Saale wurden noch eivtgejAvsprachen gehalten. Die Feier, welche auch von auswärts besucht war, verlief in schöner uud würdiger Weise. NlSfeld, 29. Juni. Nächsten Mittwoch den 1. Juli wird die neu errichtete Bade-Anstalt bet den Erlen der öffentlichen Benutzung übergeben. WormS, 29. Juni. Ein Mannheimer Verein, der jüngst tu einem Nachbarorte ein Waldfest abhielt und daS für die Theilnehmer an dem Feste mitgeführte Bier auch an Einwohner dieses Nachbarortes verabreichte, hat nunmehr wegen Steuerhinterziehung und Ausschank von Bier ohne Erlaubniß ein Strafmandat von 300 Mk. erhalten. Offenbach a. M., 29. Juni. Der gestern hier abgehaltene vierte Hessische Katholikentag, der in Schlosser» Liegenschaft tagte, war von rund 8000 Personen besucht. In zwei Sälen fanden zu gleicher Zeit Versammlungen statt, in denen über dasselbe Thema referirt wurde. Im vorderen Saale führte Rechtsanwalt Dr. Frenay aus Mainz den Vorsitz- Pfarrer Helf er ich von Klein-Krotzenburg verbreitete sich über die Schule und wendete sich gegen die angeblich daS katholische Elternrecht verletzenden Bestimmungen des hessischen Volksschulgesetzes. Frhr. v. Köth behandelte die sociale Frage uud geißelte scharf die Genußsucht. In der zweiten Versammlung mit gleicher Tagesordnung präfidirte Rechtsanwalt v. Brentano-Offenbach, während sich Wetnhäudler Josef Molt Han über die Schulfrage, insbesondere die Schule als Ergänzung der elterlichen Erziehung und Pfarrer Dr. Schieler-Offenbach über die Stellung des CentrumS Und der Socialdemokraten zur Arbeiterfrage verbreitete. ES wurden Resolutionen über die römische Frage, ferner bezüglich der Ordensfrage, der Schule, der Preffe uud der socialen Frage angenommen. Der CentrumSfraction des Reichstag» wurde eine ErgebeuheitSadreffe übersandt. Der Bischof von Mainz übersandte den bischöflichen Segen. Von Mainz war ein Extrazug abgelaffen worden. A Mainz, 28. Juni. Auf vielseitige Anregung hin hat die hiesige Handelskammer in Sachen der Neuregelung der Sonntagsruhe ihr Gutachten dahin abgegeben, daß in erster Linie die für die Gefchäftsstunden freigelaffene Zelt in einer ununterbrochenen Stundenfolge festgesetzt werde und zwar für die Sommer- und Winterzeit gleichmäßig auf die Zeit von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags. Da der § 105 b des Gesetzes nur die Berücksichtigung der für den öffentlichen Gottesdienst bestimmten Zeit vorschreibt, öffentlicher Gottesdienst aber in der katholischen Kirche schon von den frühesten Morgenstunden an stattfindet, wahrend in der evangelischen Kirche bei einigem Entgegenkommen der Geistlichkeit ebenfalls ein Gottesdienst derart festgesetzt werden könnte, daß er um 10 Uhr sein Ende findet, so würden der vorgeschlagenen Regelung gesetzliche Hinderniffe nicht im Wege stehen. Sollte jedoch die Durchführung des Vorschläge» an dem Widerstand der evangelischen Geistlichkeit scheitern, so empfiehlt die Handelskammer die Festsetzung der Geschäftszeit auf die Stunden von 11 bis 2 Uhr im Sommer und 11 bis 3 Uhr im Winter. Bodeuheim. 27. Juni. Die Frau ci-iep in Mainz beschäftigten Arbeiters hatte gestern einen E'wer Waffer in ein Zimmer ihrer Wohnung gestellt,- al- sie das Zimmer nach einigen Minuten wieder betrat, bemerkte sie zu ihrem Schrecken, daß ihr ein Jahr altes Kind mit dem Kopf in das Waffer deS Eimers gerathen war und kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Alle Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos, das Kind war in dem Eimer ertrunken. I Empfehluiigsn. I Für Ausstattungen! empfehlen prima Hausmacher- Leiueu und Halbleinen zu Leib- und Bettwäsche, sowie weißen und hochrothen Bettdamast, farbigen Satin und Cretonue zu Bettbezügen, Handtücher, abgepaßt und am Stück, Chiffon, Cretonue, Hemdeutuch u. s. w. 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