* - vär-L :'«*« 8« 8-i. x .to' 'd--d-°, i„ 7«-- 7) *-«f '? ^"lul in J tu»n ^QütH ir. . fl^®Ub(gen ^t6anWx\M inu °der ®W‘ Wr®*“Ä S S '*• „S «*te« 8t. ;ÄV Mnfttf haben sich die ÄWeisung auf zu wenden. «Hatjienbtn Kaffe vor« i 2 2 und 3. _ e MNrMyEche zur « Att avzuMu, ^ bu vldreohneAMMnbn 'ltegsministtriums borgtleat Überweisung an die Militär- r Militär. PeusionSkasse auf JUtnz verfügt auf die brziig. ouökaffe die Unterstützuna-- nS. Wittwen' und Waisevgelder plkasseu 2t. - öftl. Ziffer 6 rar-Pension--Rechnmg und ) bei einem Hinteren Titel 4 !totS«ätzigen Titel, für die tee Titel 4 Abschnitt C. n die Abgänge bei den isängern vierteljährlich - ). Mai, 1. August, 15. No> bei UnterstützuogSabtheilung rgefdjiiebenem Muffet anzu> 1 Ziffer 6 unb 8 gu §§ 2 Feststellung der Waisen v\^tx\ btx ^\\tx^t\btx wf Mn 9 unb3- ietzinungShauptlaffen rc. - — entsprechende Mittheilung ^'Nachweisungen zu machen. Schellendorf. )en 20. September 1895. MMt Kietzen ifittM de» Kleists, rstchend abgedruckte W i AuSsiihrungSbefttmmungw i*«mbwWSi «HI Mit Oct* b- 3- iP** jetn. LJ^ Nr. 227 Der -te^ener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS MontagS. Die Gießki»er P«mtkienStätter werden dem Anzeiger wdchrntlich dreimal brigelegt. Erstes Blatt. Freitag den 27. September_________ Gießener Anzeiger Kmerak-Wnzeiger. 1898 Vierteljäbri.ier Avounemelltspreisr 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerloh». Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg. Redaction, Expedition und Druckerei: Sckiukstrahe Fr.7. Fernsprecher 51. Zlnrts- und Zlnzeigeblutt für den Ureis Gietzen. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für de« folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Bonn. 10 Uhr. Hratisöeitage: Gießener Kamikienökätter. Alle Annoncen-Burcaux deS In- und Auslandes nehm» Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. 2(mtiid?er Theil. Bekanntmachung, betreffend die Fortsetzung der Steinstraße- hier Antrag der Stadt Gießen auf Enteignung von Gelände des Fabrikanten Louis Scheid zu Gießen. Zum Zweck des Ausbaues der Steinstraße zwischen der Schort- und Marburgerstraße hat die Großh. Bürgermeisterei Gießen Antrag gestellt auf Enteignung des erforderlichen Geländes von 166 qm und zwar von 147,5 qm aus Flur XD Nr. 18a3/10 Grabgarten und 18,5 qm aus Nr. 193/iq Hof- raithe links der Chaussee im Grundbuch dem LoutS Scheid zu Gießen zugeschrieben. Es wird dies mit dem Ansügen bekannt gemacht, daß 1. der Antrag Großh. Bürgermeisterei Gießen vom 18. Februar, bezw. 18. Juni d. I., 2. der Meßbrief nebst geometrischem Plan und Grund- buchSauszug, 3. der Plan nebst Längen« und Querprofil in der Zeit vom 7. bis 21, October d. I auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Gießen zu Jedermanns Etnffcht offenliegen. Zur Verhandlung über den Plan und die zu leistende Entschädigung wird Tagfahrt vor der Localcommisfion auf Mittwoch den 30. October d. I, Vormittags 9 Uhr, auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Gießen an« beraumt. Die Eigenthümer der oben bezeichneten Grundstücke, sowie solche Personen, welchen hinsichtlich derselben irgend welche Rechte (z. B. Eigenthumsvorbehalte, Pfandrechte oder sonstige dingliche Rechte, Rechte als Pächter oder Mtether) zusteheu, werden hierdurch aufgefordert, a. Einwendungen gegen den Plan bei Meidung des Ausschlusses und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung, b. Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung der Annahme deS Angebots, c. Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung deS Ausschlusses mit solchen, d. Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten bei Meidung des Ausschlusses mit solchen (Art. 19 des Ges. vom 26. Juli 1884). e. Anträge auf Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen, welche für die benachbarten Grundstücke oder im öffentlichen Interesse zur Sicherung gegen Gefahren und Nachthetle nothwendig find (Art. 14 des Ges.), f. etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an die zu enteignenden Grundstücke in dem oben genannten Termine vorzubringen. Wenn dritte Personen als dinglich Berechtigte oder wegen sonstiger Rechtsoerhältniffe bei der Enteignung beiheiligt sind, so muß sie der Eigenthümer sofort nach Zustellung der Bekanntmachung der unterzeichneten Behörde bezeichnen, andernfalls bleibt er für d'.ese Ansprüche verantwortlich. Räumt der Eigenthümer einem Andern von dem Zeitpunkte der Zustellung an ein dingliches Recht an dem zu enteignenden Grundstücke oder ein persönliches Recht auf dessen Benutzung ohne Genehmigung des Unternehmers ein, so steht jenem Andern an den Unternehmer ein Anspruch auf eine besondere Entschädigung nicht zu. Gießen, den 25. September 1895. Großherzogliches KreiSamt Gießen, v. Gagern. Abonnements - Einladung Zum Bezug des „«Siebener Anzeiger" für das 4. Vierteljahr 1895 laden wir hiermit ergebens! ein.' Wie bisher, wird der „Gießener Anzeiger" die Tagesereignisse in kurzer den Thatsachen entsprechender Weise zur Kenntniß seiner Leser bringen. Die neuesten Nachrichten der zuverlässigsten telegraphischen Nachrichten-Bureaus sowie zahlreiche Mittheilungen aus dem engeren und weiteren Vaterland halten den Leser stets über die Vorkommnisse in demselben auf dem Lausenden. Unterstützt durch an allen Orten der Provinz O b e r h e s s e n ansässige Berichterstatter, ist der „ Gießener Anzeiger" ferner in der Lage, die interessanten Vorgänge in der Provinz so frühzeitig wie möglich zur Kenntniß seiner Leser zu bringen, desgleichen wird den Begebenheiten in der Stadt Gießen die gebührende Besprechung im localen Theile des Anzeigers zu Theil werden. Der in der Provinz Oberhessen betriebenen Landwirthschaft wird der Anzeiger durch Veröffentlichung von allem Wissens- werthen aus dem Gebiete derselben besondere Berücksichtigung zu Theil werden lassen, daneben aber auch die Beobachtungen und Erfahrungen in Haus- wirthschast, Handel, Gewerbe und Industrie in den Kreis seiner Besprechungen ziehen. Ein gediegenes Feuilleton wird neben besonderen Artikeln ernsteren und heiteren Inhaltes den erwünschten Unterhaltungsstoff bieten. Außerdem werden die „Gießener Familienblätter", welche dem Anzeiger wöchentlich 3 mal beigelegt werden, und die stets ein gewähltes Feuilleton als Unterhaltungsstoff bringen, namentlich im Kreise der Familien eine beliäte Beigabe bieten. Wir ersuchen nun namentlich auswärtige Leser, ihre Bestellung bei der Post baldgefl. aufgeben zu wollen. Neuhinzuttetende erhalten vom Tage der Bestellung bis 1. October den Anzeiger kostenfrei zugestellt, wie wir auch gerne bereit sind, Probe- Nummern nach auswärts postfrei zu versenden. Den Lesern in hiesiger Stadt werden wir, wie seither, den Anzeiger weitersenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen, falls nicht ausdrückliche Abbestellung erfolgt. Hochachtend Verlag des „Gießener Anzeiger" Brühl'sche Univ.-Buch u. Steindruckerei (Pietsch & Scheyda). Deutsches Reich. Berlin, 25. September. Fünfundzwanzig Jahre vollenden sich an diesem Freitag, daß Straßburg „die wunderschöne Stadt", durch die Kapitulation vom 27. September dem alten deutschen Vaterlande zurückgewonnen wurde, dem sie dann durch den Frankfurter Friedensvertrag auch formell zugesprochen werden sollte. Mit brausendem Jubel wurde damals die Siegeskunde von dem nach etwa sechswöchiger Belagerung erfolgten Falle Straßburgs in allen deutschen Landen begrüßt, war doch mit der Wiedergewinnung der Stadt Erwins von Steinbach und Gutenbergs ein glühender Wunsch herrlich erfüllt, der gleich bei Anfang deS Krieges gegen Frankreich in allen deutschen Herzen auftauchte, der aber schon seit Jahrhunderten im Bewußtsein des deutschen Volkes schlummerte. Der 27. September 1870 tilgte glänzend die fast zweihundertjährige Schmach, welche die mitten im Frieden erfolgte Wegnahme Straßburgs durch die Truppen Ludwigs XIV. für Deutschland bedeutet hatte, jetzt war die altberühmte Hauptstadt des Elsaffes durch das siegreiche deutsche Schwert Altdeutschlands zurückerobert worden. Seitdem ist ein Vierteljahrhundert verflossen und in dieser Zeit ist Straßburg unter deutscher Herrschaft prächtig aufgeblüht, während es auch in seinem inneren Wesen mehr und mehr den Charakter einer echt deutschen Stadt wieder angenommen hat. Hoffentlich werden nunmehr Straßburg und mit ihm das schöne Elsaß auf ewige Zeiten mit dem neuen deutschen Reiche vereinigt bleiben! Neueste Nachrichten» Wolffs telegraphisches Correspondenz-Bureau. Berlin, 25. September. Einem den Blättern zugehenden Bericht zufolge soll der unter dem Verdachte des Landes- v err at hS hier verhaftete In g eni e u r Ludwig Pfeiffer Angestellter der Waffen- und Munitionsfabrik von Skala in Pilsen fein, welcher hier eine Filiale errichten sollte. Es verlautet, Pfeiffer soll in die Kölner LandesverrathS-Affaire verwickelt sein. Pofen, 25. September. Zu Ehren der Mitglieder des 2 8. CongresseS für innere Mission fand heute im großen Saale des Zoologischen Gartens ein Festmahl statt, an dem u. A. der commandirende General v. Seekt, Oberpräsident Freiherr von Wilamowitz-Möllendorf, Generalsuper- iutendent Hesekiel, sowie Oberbürgermeister Witting theil- nahmen. Der Ehrenvorsitzende des CongreffeS, Oberpräsident Freiherr von Wilamowitz-Möllendorf, brachte ein Hoch auf den Kaiser aus, wobei er unter Hinweis auf die von Kaiser Wilhelm I. und Bismarck begonnene socialpolitische Gesetzgebung den Congreß auffordcrre, fortzufahren im Kampfe für Religion, Wahrheit und Sitte. Die Festtheilnehmer sangen hierauf die Nationalhymne. Petersburg, 25. September. In einem gestern erlaßenen militärischen Tagesbefehl wird die Formirung deS 49. ArchangelSk-Ogorodschen und des 50. JrkutSkschen Dra- gonerregimentS, welche die erste detachirte Cavalleriebrigade bilden sollen, sowie Vie Formirung eines 17. Cadres der Eavalleriereserve angeordnet. Aus den CadreS 16 und 17 ist die 8. Brigade der Eavalleriereserve zu bilden. Außerdem wird die Formirung einer detachirten transbaikalischen Artilleriedivision, zweier transbaikalischer Fußbatterien, zweier Mortierbatterien im Bestände der ostfibiriichen Artilleriebrigade und von vier Compagnien der Wladiwostoker FestungS- artillerie angeordnet. Dtpdtben deS Bureau .Herold". Berlin, 25. September. Der Kaiser nahm gestern Nachmittag und heute Vormittag im Jagdhause Rominten den Vortrag des Chefs des Militär-Cabinets entgegen. Berlin, 25. September. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht eine Reihe von Ordensverleihungen an active und inactive Offiziere. Berlin, 25. September. Der „Reichsanzeiger" bestätigt heute, daß Freih e rr von Hammer st ein fein Reichstags- und Landtags-Mandat niedergelegt hat. Berlin, 25. September. Die Beisetzung des Geh. Medicinalrath Professor Dr. v. Bard eleben findet am Samstag auf dem Matthäi-Kirchhofe statt. Berlin, 25. September. Die „Post" sagt zu der Meldung der „Karlsruher Zeitung", wonach Graf von Posadowskh in der Conferenz, die er aus seiner Reise in Süddeutschland mit den Tabak-Interessenten hatte, die Einführung einer neuen Tabaksteuer-Vorlage erörtert. habe, sie müffe aus naheliegenden Gründen daraus verzichten, auf diese Meldung überhaupt einzugehen. ES sei aber undenkbar, daß der Staatssecretär in Süddeutschland geweilt haben sollte, ohne mit den maßgebenden Persönlichkeiten über die Tabaksteuer zu sprechen. Berlin, 25. September. Der frühere Redacteur des „Vorwärts", Josef Dierl, ist gestern Abend verhaftet worden. Berlin, 25. September. Die „Post" hört, daß der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe erst dann nach Berlin zurückkehren wird, wenn die sämmtlichen anderen Staatsminister wieder in Berlin eingetroffen sein werden, was erst in der ersten Woche deS October der Fall sein dürfte. Die erste Sitzung des Staatsministeriums dürfte daher kaum vor Mitte October stattfinden und auch die Rückkehr des Fürsten Hohenlohe nicht viel früher zu erwarten sein. Köln, 25. September. Die 43. Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner wurde heute Mittag in Anwesenheit von 1500 Personen im großen Gürzenichsaale durch Director Jcken Köln mit herzlichen Begrüßungsworten eröffnet. Professor Dr. Ziegler-Straßburg hielt einen Vortrag über die Geschichte des deutschen Schulwesens. Rom, 25. Seprember. Infolge richterlichen Befehls wurde gestern in Genua eine in den Händen des Bankiers Hoppenheim, eines Schwagers der Gebrüder Bingen, befindliche Summe von 48 0000 Lire, sowie eine Anzahl Juwelen, welche von einem Kaffenboten der falliten Bank verwahrt wurden, mit Beschlag belegt. Mailand, 25. September. In der vorletzten Nacht wurde der Sockel des Victor-Emanuel-DenkmalS schwer beschädigt, indem es mit Tinte und Del begossen wurde. Der Schaden wird auf 20000 Lire geschätzt. Man vermuthet einen politischen Racheact. Brussel, 25. September. Heute tritt das neue Schulgesetz in Kraft. Die Geistlichkeit erhält also von heute ab daS Recht, den ReligionS Unterricht an diejenigen Kinder zu ertheilen, deren Eltern einen Dispens hiervon nicht nachgesucht haben. Die Socialisten haben gestern in allen Arbeitervierteln gedruckte DispenSgesuche vertheilt, welche sofort von den Eltern unterzeichnet wurden. Die socialistischen Kinder sollen in einer neu zu gründenden rationellen Schule in socialiftischer Moral unterrichtet werden. PattS, 25. September. Die Reise des Königs Leopold wird in der Pariser Presse lebhaft besprochen. In gut unterrichteten Kreisen will man wissen, der König habe der französischen Regierung angetragen, ihr Barkaufs« recht auf den Congoftaat geltend zu machen. Die Zeitung „La France" bringt die sensationelle Mitthellung. König Leopold sei nach Paris gekommen, um im Namen des Kaisers von Deutschland von Frankreich die Zustimmung und den Beistand für folgende Punkte zu erwirken: 1. allg emeine Abrüstung, 2. Gründung einer internationalen Liga gegen die Socialisten und Anarchisten. Bezüglich der Abrüstung soll vor Allem Slsaß-Lothringen für neutral erklärt, alle Festungen der ReichSlande geschleift und ein Referendum über die Angelegenheiten der Einwohner von Deutschland und Frankreich aufgestellt werden. Pari». 25. September. Die Chauvinistenblätter fordern die Regierung auf, die Verhaftung der französischen Spione in Köln und anderen Städten mit Repressalien gegen die hier lebenden Deutschen zu beantworten. Pari«. 25. September. Aus Newyork geht dem „Petit Journal" eine Meldung zu, laut welcher sich unter den Insurgenten auf Cuba mehrere Deutsche befinden, welche von einem ehemaligen deutschen Offizier Rohlof organisirt sind und von demselben befehligt werden. Die Deutschen, die daS betreffende CorpS bilden, sollen in Newyork ihren Wohnsitz gehabt haben. Auch der Adjutant RohlofS soll rtn Deutscher, NamenS Marruschof, sein. Er war angeblich früher GemeinderathSmitglied einer Gemeinde in Ost- preuhen und ist von dort unter Hinterlassung bedeutender Schulden nach Amerika geflüchtet. Loudon. 25. September. „Daily Chronicle" meldet aus Wien, daß die Nachricht, Präsident Faure reise nach Moskau, unbegründet ist. Staatsoberhäupter können der Krönungsfeier nicht beiwohnen, dies verbiete die Etikette. Chicago. 25. September. Gestern wurde hier ein Congreß eröffnet, welcher den Zweck hat, die Unabhängigkeit Irlands durch alle außerparlamentarischen Mittel zu erwirken. WB. Coustantiuopel, 26. September. Die Ortschaft Hodeyda, Vilajet Jemen, wurde von einem heftigen Wolkenbruch heimgesucht, welcher einen Bergsturz herbeiführte. Der Bazar, wohin sich eine große Menschenmenge geflüchtet hatte, wurde verschüttet, mehrere hundert Menschen getödtet. Zum neuen Einkommensteuergesetz. Am Dienstag Abend erstattete Herr Landtagsabgeordneter Metz in einer von der Großherzoglichen Handelskammer be- rufenen zahlreich besuchten Versammlung, in welcher auch aus Ersuchen Herr Steuerrath Bähr behufs etwa erbeten werdender AuSkunftSertheilung erschienen war, Vortrag über das neue Einkommensteuergesetz, insbesondere die Bedeutung der von den Interessenten abzugebenden Declaration. Nach einem UeberbUck über die Entstehungsgeschichte deS Gesetzes, in welchem der Vortragende u. A. hervorhob, daß mit dem neuen Einkommensteuergesetz die Reformen I unserer direkten Steuergesetzgebung nicht abgeschlossen seien, sondern daS neue Gesetz vielmehr die Grundlage für eine Reform der Realsteuern, insbesondere der Grund« und Gewerbesteuern bilden solle, ging der Vortragende zum Inhalt deS Gesetzes über, von dem er bemerkte, daß es bezüglich der Grundsätze über das, waS als Einkommen zu versteuern sei und waS an dem Einkommen in Abzug gebracht werden könne, vollständig auf der Grundlage deS 1884 er bisher in Kraft gewesenen Einkommensteuergesetzes beruhe, und daß I sich hinsichtlich deS Verfahrens bei der Steuerveranlagung nur das geändert habe, daß die frühere Einschätzungscommission daS Material für die Steuerveranlagung habe selbst beschaffen müssen, während jetzt der Steuerpflichtige der Der« anlagungScommission das Material im Wege der Declaration zu überweisen habe. Als wesentliche Punkte, in welchen daS neue Steuer« gesetz das Gesetz von 1884 abgeändert und, wie man von allen Punkten wohl behaupten könne, verbessert habe, bezeichnete Redner: 1. die Einführung der Declarationspflicht für alle Einkommen von 2600 Mk. an, 2. die progressive Erhöhung der Einkommensteuer von den Jahreseinkommen von 8500 Mk., welche in den mittleren Klassen nur eine sehr mäßige sei, nach oben aber sich wesentlich vermehre, so- , daß sie bei den höchsten Einkommen, den dermaligen Coeffi- cienren zu Grunde gelegt, bis zu 4e/0 des Einkommens steigere, 3. die Herabsetzung der Steuercapitalien in den 7 niedersten Stufen der Einkommensteuerklasse 2. Abtheilung, 4. die Schaffung einer obersten richterlichen Instanz zur Entscheidung über die Frage, ob im Etnzelfall daS Gesetz richtig angewendet sei, 5. die Gestattung weiterer Abzüge vom steuerpflichtigen Einkommen, wie z. B. deS Abzugs von Beiträgen zu Kranken« und Unfallversicherungen, sowie Prämien zu Lebensversicherungen bis zum Betrag von 400 Mk., 6. Erleichterungen bezüglich deS ReclamationSverfahrenS, so z. B. deS Rechtes der Kaufleute, zu verlangen, daß die etwa von der Steuerbehörde verlangte Einsicht der Geschäftsbücher auf dem Comptoir deS Kaufmanns zu erfolgen hat, während seither die Vorlage auf dem Büreau des SteuercommissarS verlangt werden konnte. Zu versteuern seien nach dem Gesetz daS gesammte o rd en tlich e Jahreseinkommen, einerlei, ob es in Geld, Naturalleistungen oder in Nutzungen eigenen Vermögens bestehe- nicht also seien zu versteuern Einnahmen in Folge anderweiter Veranlagung deS Vermögens, oder Einnahmen, welche daS Stammvermögen selbst vermehren, als etwaige Erbschaften, Schenkungen, Versicherungssummen aus der Lebensversicherung dritter Personen. Die Zinsen auS diesen Einnahmen seien dagegen selbstverständlich in der Zukunft zu versteuern. - Nicht abzuztehen seien, wie sich von selbst verstehe, daS Gesetz aber auch ganz ausdrücklich bestimme, die Beträge, welche der Steuerpflichtige zum Unterhalt für sich und seine Familie verbraucht. Fixe Einnahmen, wie Besoldungen der Beamten, seien nach dem wirklichen Ertrag zu besteuern, schwankende Einnahmen, rote die der Gewerbetreibenden, Land- wirthe, Aerzte, Rechtsanwälte rc. seien nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre zu declariren- bezüglich der Actien- gesellschaften und Commanditgesellschaften auf Actien sei der letzte Jahresabschluß maßgebend. Zu dem Inhalt deS ausgearbeiteten FormulcrS übergehend, auf Grund dessen nach gesetzlicher Vorschrift die Declaration abgegeben werden müsse, bemerkte der Vortragende, daß dasselbe durchaus klar und verständlich abgefaßt sei und sich meist dem Wortlaut des Gesetzes anschlteße, auch die daS Publikum zumeist interessirenden Bestimmungen deS Gesetzes im Wortlaut abdrucke. Wenn dessen Ausfüllung im Einzelfall Schwierigkeiten biete, so liege daS wohl daran, daß es nach der Buchführung deS einzelnen Steuerpflichtigen wohl manchmal nicht ganz leicht sei, die einzelnen Emnahmeregifter sowie speziell die Abzüge genau unter die Einzelrubriken deS Formulars zu bringen. ES sei deshalb wohl zulässig, auch die Posten mehrerer Rubriken zusammenzufassen, sofern daS nur gemäß bti dem Formular beigedruckten Anweisung in einer Beilage genügend erläutert werde - eS sei auch wohl zulässig, einen Posten, der nach II deS Formulars in Abzug zu bringen sei, schon bei der Declaration deS Einkommens unter I als Betriebßunkosten in Abzug zu bringen, sofern auch dies in der Beilage genügend erläutert werde. Zu den mehrfach aufgetauchten Mißverständnissen habe wohl wesentlich eine offenbare Unrichtigkeit oder doch um correcte Ausdrucksweise einer Bemerkung deS Formulars geführt, daß nämlich bei den schwankenden Einkommen auS dem Betrieb eigenen oder erpachteten Grundbesitzes sowie auS Gewerbebetrieb Geschäftsverluste überhaupt nicht abzu- ziehen seien. Dies sei nur dahin zu verstehen, daß Capital- verlufte nicht abzuziehen seien, wohl aber seien zu berücksichtigen die in jedem Geschäftsbetrieb regelmäßig wieder« kehrenden laufenden Geschäftsverluste an Ausständen rc. Von den weiteren ausführlichen Darlegungen des Redners zu den einzelnen Poften des Formulars heben wir noch Folgendes hervor: Bei dem Erlös auS verpachteten und vermietheten Grundstücken habe der Verpächter bezw. Ver- mterher auch etwaige Naturalleistungen des Pächters bezw. MietherS sowie dem Vermieter vorbehaltene Nutzungen zu versteuern, könne aber umgekehrt Lasten, die er nach dem Miethvertrag behalten habe, abziehen. Bei der Versteuerung des MiethwerthS der eigenen Wohnung sei nur der Miethwerth der Wohnräume für die eigene Familie und die im Haushalt beschäftigte Dienerschaft in Ansatz zu bringen, nicht der Miethwerth der Räume, welche von im landwirthschaftlichen oder Gewerbebetrieb beschäftigten Bediensteten bewohnt würden, ebenso nicht der Miethwerth der landwirthschaftlichen oder gewerblichen Zwecken dienenden Gebäude, umgekehrt dürfte der Miethwerth dieser Räume nicht als Betriebskosten in Abzug gebracht werden. Bei dem Einkommen auS Handel und Gewerbe sei nicht der kaufmännische Gewinn mit Einkommen zu verwechseln. Während nämlich nach den Vorschriften deS Handelsgesetzbuchs für die Handelsgesellschaften als Gewinn nur anzusehen sei, was über die Zinsen des EinlagecapitalS erzielt werde, seien nach dem Einkommensteuergesetz die Zinsen der Geschäfts- einlagen eines Gesellschafters zu versteuern und ebenso folge- richtig beim Einzelkaufmann die Zinsen von den im eigenen Geschäft angelegten Geldern. Bezüglich der Diäten der öffentlichen und Privatbeamten sei nur der nach Abzug der wirklichen Aufwendungen verbleibende etwaige Ueberschuß zu versteuern (Art. 18 des Gesetzes), während nach ausdrücklicher Gesetzesbestimmung ein Repräsentationsgehalt voll zu versteuern sei. Bei dem Erwerb aus wissenschaftlicher, künstlerischer und sonstiger Berufstätigkeit seien die Betriebsunkosten genau nach denselben Grundsätzen zu berechnen wie beim landwirthschaftlichen und Gewerbetrieb. Die gesetzlich zulässigen Abzüge anlavgend, bemerkte Referent, daß Zinsen und Dividenden inländischer Actien- gesellschaften in Abzug zu bringen seien, jedoch nur in demjenigen Verhältniß, in welchem deren Ueberschüsse bereits zu Lasten der betreffenden Gesellschaft der hessischen Einkommensteuer unterworfen seien. Der Procentsatz, in dem hiernach die Dividenden auS diesen Actien abgezogen werden könnten, sei auf Anordnung deS Finanzministeriums in den amtlichen Anzeigeblättern bekannt gemacht. Wieviel der Steuerpflichtige an Gewerbe-, Grund« und Capitalrentenftener abziehen dürfe, daS könnte Jeder auS seinem Staatssteuerzettel leicht ersehen- bezüglich der Com munalumlagen sei es nicht auS dem Steuerzettel zu entnehmen. Uebrigens werde in den Beilagen zum Regierungsblatt alljährlich der Ausschlag der Gemeindeumlagen bekannt gemacht - in Gießen seien für 1895/96 auf die Mark Normal« steuercapital 28,8 Pfennig auSgeschlagen worden, sodaß der Steuerpflichtige seine abzugSfähtgen Communalumlagen leicht berechnen könne, wenn er seine auS dem Steuerzettel ersichtlichen Capitalrentern, Grund- und Gewerbesteuercapitalien mit 28,8 multiplicire - bet dem Grundsteuercapital komme hierzu ein Ausschlag von den 2,56 Pfennig auf die Mark Steuercapital für Kosten der Parzellenvermessung. Zweifelhaft sei die Frage, ob auch die Beiträge zu den Kosten der Kirchen- und israelitischen ReligionSgemetnden, soweit dieselben auf die Realsteuercapitalien auSgeschlagen würden, abzugSsähig seien. Im Gesetz seien sie nicht erwähnt, auch bei den Berathungen der gesetzgebenden Factoren sei ihrer nicht besonders gedacht worden. Da die übrigen l Steuern im Gesetz aufgeführt seien, spreche der Wortlaut deS Gesetzes dagegen- während allerdings ein Grund nicht dafür zu ersehen sei, warum diese Beiträge nicht abzugS- fähig fein sollten, während alle sonstigen auf Gesetzesvorschriften beruhenden Lasten abgezogen werden könnten. ES werde hier zunächst daS Ermessen der Steuerbehörden maßgebend sein und werde daS eventuell eine Frage sein, über I die der Verwaltungsgerichtshof eventuell zu entscheiden habe. Bezüglich der Unterhaltungskosten der Gebäude dürften nur die regelmäßigen Unterhaltungskosten, nicht Kosten für Neubauten, Verbesserungen und Vergrößerungen abgezogen werden. ES müßte hier wohl der Durchschnitt etneS längeren Zeitraums von etwa 10 bis 12 Jahren angenommen werden. WaS die Abschreibungen an Gebäuden betreffe, so dürften solche nur bezüglich der landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken dienenden Gebäude, nicht bezüglich der Wohngebäude erfolgen. Maßgebend seien nach dem Gesetz auch für nicht kaufmännische Verhältnisse die Grundsätze einer richtigen kaufmännischen Buchführung und habe man in Hessen im Gegensatz zum preußischen Gesetze, welche- bestimmte Procentsätze für die Abschreibung angtebt, die- unterlassen und einfach die Grundsätze richtiger kaufmännischer Buchführung für maßgebend erklärt. Referent empfahl, die erforderlichen Erläuterungen so« ort bet Abgabe der Declaration, nöthigenfallS in einer Anlage anzugeben, und dadurch Weiterungen von vornherein abzuschneiden. Er ist der Ansicht, daß wohl nur sehr selten der Fall eintreten werde, daß die für den Fall absichtlich alscher Declaration nothwendiger Weise erlaßenen strengen Strafbestimmungen in Anwendung gebracht werden müßten. AuS ihm vorliegenden Notizen entnahm er, daß seit dem zehnjährigen Bestehen deS CapitalrentensteuergesetzeS bei etwa 20 000 Steuerpflichtigen nur 145 Strassälle vor« gekommen seien. Bei dem bewährten Tacte der hessischen Steuerbehörden könne man eine wohlwollende Behandlung der ganzen Angelegenheit zuversichtlich erwarten. ES werde bei im Anfang namentlich so leicht möglichen irrigen Angaben sicherlich nicht von vornherein böse Absicht präsumin werden, wie man umgekehrt bei dem gesunden gesetzlichen Sinn unserer Bevölkerung Überzeugt sein könne, daß absichtlich unrichtige Angaben nur ganz vereinzelt vorkommen würden. Redner gab schließlich der Hoffnung Ausdruck, daß da» Gesetz die prächtigen Resultate, die man von ihm bezüglich einer gerechteren Vertheilung sowohl, wie bezüglich de- Ertrags erwarte, erzielen, und eS demgemäß möglich werde, die in wetten Kreisen gewünschte Reform der Realsteuern, insbesondere der Grund- und Gewerbesteuer recht bald folgen zu lassen. Nach dem beifällig aufgenommenen Vortrag de» Referenten gab Herr Steuerrath Bähr noch einige Erläuterungen zu dem Gesetz. Hierbei kam er namentlich auf einen bereit» vom Referenten berührten Punkt von allgemeinem Interesse zurück, nämlich den Fall eine- Gewerbebetriebs theils innerhalb, theilS außerhalb de» Großhrrzogthum», bet welchem ein so inniger Zusammenhang besteht, daß eine gesonderte Gewinnberechnung nicht ausführbar sei. In diesen Fällen ist, tote aus der Anweisung zum DeclarattonSformular ersichtlich, der Gewinn für den gejammten Betrieb zu berechnen, und auf die einzelnen Betriebsstellen nach dem Verhältniß de» BetriebSumfangS unter Berücksichtigung der besonderen Betriebskosten zu vertheilen, und diese Vertheilung in der Beilage zur Declaration zu erläutern. Kann auf diesem Weg ein zutreffender Maßstab nicht gefunden werden, so ist der Gesammtgewinn auf die verschiedenen Gebiete nach verständigem Ermessen zu vertheilen. Hiezu theilte nun Herr Steuerrath Bähr mit, daß nach den von Großh. Regierung im Einvernehmen mit den Nachbarregierungen erlassenen AuS- führungsvorschrtften die Vertheilung durch den Steuer« commissär in Verbindung mit den Steuerbehörden der be« treffenden anderen Staaten vorgenommen werde, sodaß der Steuerpflichtige nicht nothwendig hat, die Vertheilung selbst vorzunehmen. Schließlich dankte Herr Handel-kammerpräfldent Koch, welcher den Vorsitz in der Versammlung führte, Namen» der Erschienenen dem Herrn Abg. Metz sowie Herrn Steuerrath Bähr für ihre Darlegungen. Gießer», dm 25. September 1895. •* Vom landvirthfchaftlicheu Fest. Die Rede, welche bet Anwesenheit Ihrer Kgl. Hoheiten deS Großherzog» und der Großherzogin der Ehrenpräsident der Ausstellung, Se. Erlaucht der Graf zu SolmS-Laudach während der FrühftückStafel hielt, hat folgenden Wortlaut: Ew. Köntgl. Hoheit haben der hessischen Landwirthschaft durch Allerhöchst-Jhren Besuch unseres AuSstellungSfesteS eine große Ehre erwiesen- der oberhesstsche landwtrthschaftltche Prooirz'alverein insbesondere fühlt sich bochgeebrt und beglückt, daß er heute Ew. KSnigl. Hoheit nebst hoher Gemahlin als Gäste begrüßen darf. Ich spreche in seinem Namen als sein Präsident respecivollen Dank hierfür auS. Ew. Königl. Hoheit haben Sich bei Besuch der Ausstellung davon überzeugt, daß durch die hessischen Landwirthe, hier besonder» die oberhessischen, durch tüchtige ernste Arbeit etwa» geleistet worden ist nicht blos durch die angestrengteste Thäligkeit, um diese Ausstellung fertigzustellen, nein hauptsächlich durch die stille jahrelange Thätigkeit arbeitsamer Kräfte, wie sie deutscher Männer würdig ist. Denn wie im militärischen Leben der Parademarsch der Beweis für die tüchtige Ausbildung der Truppe, so ist eine Ausstellung da» Facit aus die vorhergehende ernste und zielbewußte Thätigkeit. Und ich sage getrost, Ew. jrönigl. Hoheit dürfen nicht zweifeln, daß Hessens Landwirthe nicht nachlassen w-rden, auch in Zukunft da« selbe rege Streben, dieselbe fortschreitende SchaffenSsreudtgkeit »u entwickeln, die von Erfolg zu Ersolg führen. Die hessische Land- wirthschast wird darin nicht erlahmen. Freilich bedarf eS dazu der dm deutschm Mann zierenden Energie, zumal in einer ernsten Zeit, wie die jetzige, wo mancher Landwirth mit schweren Sorgen in die Zukunft sehen muß, ja w, die gesammte Landwirthschaft diese Sorge theilt. Aber heute an dem Tage, wo der erhabme Landesfürst in der Mitte seiner Landwirthe erscheint, werden Ew. Königl. Hoheit lediglich hochbeglückte und freudig bewegte Gesichter erblickm. .. Die hessischen Landwirthe und Grundbesitzer sind mit ihre» erlauchten Fürstenhause seit langm Jahren, zum großen Lheil sogar seit Jahrhunderten mit demselben hrimathlichrn Boden verwachsen, sie athmm dieselbe hetmalhliche Lust und haben in reichstem Maße die Förderung ihrer Bestrebungen ihrem Fürstenbause zu dank«. Deshalb sind sie in alter unbeugsamer deutscher Treue mit ihre« Landesherrn verbunden, sie sind national begeisterte, sie sind monarchisch fühlende Leute, deshalb, datz sage ich mit hoher Zuversicht, Hosp jn dem Ho t1 * * * *“11 Um«®“ N°m«r - iüarmer, Sau’ uni « Mr-N- d» J“1 ftcDun« i«»' 818 btadjt- m ««* •' tun IctaHi* -er gärtnerischen * rieselnden * t -rigtleglen Leider v Jr füritn Hingt! erzielt, well electristhe- Licht in unb btt 8a!« bt' ytttichwng btt Rin rotg, bttW wa c8 wärt abtt, in jleibenbe Zierde bi der Lahnkalk« und für ihre Produkte ilbtheilung gegebe verliehen und „Der Aussteller .mb Dolomitkalk in formen. Der Ka landwirthschaft al Die Ausstellung ts ” 111 tmsttl wir sie baraof aus erkläruugen b tum 30. l. Mls. Itemrcommiffaria ' «eaes Thi am 20. Cctobtr i liiVirtttionZttS wMtinnngtn auf b, «chachitlS mit eine bringen. " MiürW kaiserlichen Dtsthl, treu tu besetzen. Gehalt Mk. . Anmeldungen Hute Zeugnis -"EH mären, e ^aulfnrt 7958 Gulm Für unsere ftli nmg von 25 Gentner ’ 600 1i 10 n 350 • Lau 2 6 36 H M r L w S Rot Wir 400 300 Qu' dem öfLuJ *5' IS-* Osstrten fink „ SÄ-i» 1M jfotj ^tltungs Um ,®'bäubtn h‘ ?"*'"■ **■**&; ®’nl»wÄ M- :s$Sä Zrr-'r te für ben Q: n'** >tltrv »X 2 “ *'“* SÄ* 5: Wr 145 MHI »«,. LJS^M Stwnt!h,,dl« S’“ flonjen A. ’“‘e M "M«ta Merfl^y man um. \n. unserer VevAr« unrichtige An« nmu tDÜxbtn. Poffnung AurbruL, daß da» ou man von chw bezüglich Dvhl, wie bezüglich der Er, emgemäß möglich werde, die ksoim der Realsteuern, ins. ttbesteuer recht bald jchw mmenen Vortrag bei 3U\v ) r noch einige Erlänteruugen namentlich auf einen bereit- t von allgemeinem Interesse Gewerbebetriebs theils inner- oßhrrzogthumS, bei welchem besteht, daß eine gesonderte ar fei. In diesen Fällen ist, eclarationsformular ersichtlich, n Betrieb zu berechnen, und m nach bem VerMniß det itigung btt btfonbtnn Be> 'tfe SJertyllung in btr Sei- ■n. Sann auf bltfeat tvnben, \o denen Gebiete nach verstän- ^ezn theiite nun hrn Steuer >n AM. Regierung im Ein- rrgirrungrn erlaßenen Heilung durch den Sleuer- den Lteuerbehörden der be- irgenommen werde, sodaß der i/ hat, die Bertheilung selbst anbdbtammtrpräflbtnt M, *M * W feiei! $«« Steuer«'? d« 25. W* 1885 af 1? t 7n(rt,nben ffioitlaut. hielt, h^ f I durch btr hessischen, .^ße W rlusst^ÄEoÄalvneinb^ b@5fte w rü£Äi LS MMuu MM L-zM» Erfolg Mütbeu WM- ..Men ‘S*Ss*?tis VS»:: werden sie sich niemals durch die Apostel deS Umsturzes verführen lassen, deren schiefer verbrecherischer Bahn zu folgen. Da sie so denken — ich getraue mich, in ihrem Namen, ja im I Namen weiterer Bevölkerungskretfe zu reden — so darf ich in dem Geiste meiner eben gesprochenen Worte in Aller Namen, anklingend an die Worte eines bekannten Liedes ausrufen: Sei'S trüber Tag, fei's Heller Sonnenschein, Treu unserem Fürstenhaufe woll'n wir tttn' Ich erhebe das GlaS und fordere Sie auf, es zu leeren und mit mir einzusttmmen in den Rus: Seine Königliche Hoheit der Groß- herzog und Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin sie leben hoch — hoch — hoch! *• Bei der so schön verlaufenen laudwirlhschaftltchen Aus« stellung ist die Gießener Industrie mehrfach zu vortheilhafter Geltung gekommen und hat auch Seitens der Preisrichter die verdiente Würdigung gefunden. Einen ganz besonderen Anziehungspunkt bot z. B. der Pavillon der Lahnkalk- und Marmor-Industrie Aug. Gabriel jr. zu Gießen, welcher links vom Haupteingang zur Festhalle Platz gefunden hatte. Der Inhalt des Pavillons bestand auS schön bearbeitetem Marmor mit eigenartiger Masertrung, Werksteinen aus Marmor, sowie Terrazoplatten, und zeigte die vielfache Verwendbarkeit deS Gesteins. Die ausgestellten Stückkalke, sowie die gemahlenen Kalke in den verschiedensten Körnungen für Bau- und Dungzwecke geeignet, erregten das lebhafteste Interesse der Landwirthe. Seitwärts dieser Collectiv-Ausstellung hatte das Werk eine Grotte zur Aufstellung gebracht, um auch die für diesen Zweck sehr geeignete Forma- Hon seines Rohmaterials zu veranschaulichen. Mit Hilfe der gärtnerischen Kunst, belebt durch die das Gestein herabrieselnden Wässer, welche sich in einem inmitten der Grotte angelegten Weiher mit sprudelnder Fontaine wieder sammelten, war für den Ausstellungsplatz ein decorativer Effect ersten Ranges erzielt, welcher Abends noch gehoben wurde, indem electrischeS Licht in den verschiedensten Nüancen das Gestein und die Waffer bestrahlte. Dieses Arrangement, bet deren Herrichtung der Kunftgärtner Karl Becker, Schiffenberger- weg, betheiligt war, ist leider vom Erdboden verschwunden, eS wäre aber, in unserer städtischen Anlage aufgestellt, eine bleibende Zierde der Stadt gewesen. — Die Preisrichter haben der Lahnkalk- und Marmor-Industrie August Gabriel jr. für ihre Producte den höchsten Preis, der überhaupt in dieser Abtheilung gegeben wurde, nämlich die silberne Medaille, verliehen und das Ausgestellte wie folgt beurtheilt: „Der Aussteller zeigt in schöner Anordnung Marmorkalk und Dolomitkalk in verschiedenen Präparaten und Verwendungs- sormen. Der Kalk ist von bester Qualität und für die Landwirthschaft als Düngemittel wichtig, dabei preiswerth. Die Ausstellung ist die schönste der Abtheilung." ** Um unsere Leser vor Schaden zu bewahren, machen wir sie darauf aufmerksam, daß die Einkommensteuererklärungen der Steuerpflichtigen erster Abtheilung bis zum 30. l. Mts. bet Großh. Bürgermeisterei oder Großh. Steuercommissariat eingereicht werden müssen. ** Neues Theater. Wie unS mitgerhetlt wird, beginnt am 20. October die Eröffnung des Neuen Theaters durch die Direction Tresper-Ba ars. Dieselbe wird die neuesten Erscheinungen auf dem Gebiete der Operette, deS Lust- und Schauspiels mit einem vorzüglichen Personal zur Aufführung bringen. ** Militärischer. Der „Reichsanzeiger" enthält einen kaiserlichen Befehl, nach welchem am 1. October dS. Js. die 3. Schwadron deS 24. Dragoner Regiments von Butzbach nach Darmstadt verlegt wird. § Aus dem Vogelsberg, 25. September. Die Kartoffelernte ist, früher wie sonst, in vollem Gange. Ihr Ergebniß ist ein recht gutes, sowohl in Hinsicht der Qualität, als auch Quantität. Wer gegenwärtig einen Blick inS Feld wirft, dem leuchten überall die zahlreichen, weißen Kartoffelsäcke, die gefüllt auf den Aeckern stehen, entgegen, und die am Abend auf schwer beladenen Wagen nach Hause in die Keller gebracht werden. Wer da weiß, welche Rolle die Kartoffel im Haushalte für Menschen wie Vieh spielt, der kann auch ermessen, welche Bedeutung eine gute Kartoffelernte besitzt. Ihr Ausfall gibt nächst der Brotfrucht, der Jahresernte den Hauptfaktor. Noch vielfach sind die Kartoffelsträucher sehr grün, ja befinden sich noch im WachSthum. Hier sind auch die Knollen noch sehr dünnschalig und noch nicht reis zum Ausgraben. Dessen ungeachtet macht man sie doch auS, da das einzig schöne Septemberwetter die Arbeit sehr erleichtert, und — verschönert. Wie überaus schlecht kamen doch die Kartoffeln im vorigen Herbste in die Keller. AuS den Säcken tropfte das Wasser beim Abtragen. Eine große Fäulniß der Knollen war die Folge. Gegenwärtig kommen die Kartoffeln sehr trocken und sauber in die Keller, nur etwas warm, denn die Herbstsonne sendet um die Mittagsstunden eine Gluth herab, daß man meint, die HundStage seien vorhanden. Fürth, 23. September. Kommt da dieser Tage ein biederes Bäuerlein auS einem Nachbarorte schweißtriefend au die Station Reisen, um mit dem eben abgehenden Zuge nach Fürth zu fahren. Da der Zug schon im Gehen war, verweigerte daS Personal die Mitfahrt. Darob war der Landmann außer sich vor Aerger und erklärte: „So grob iS mer noch koaner kumme! Uff der Neckarbahn hält ich noch zwamol mitkomme könne. Ich bin noch net mit der Bahn gefahre, jetzt fahr ich aach net mehr mit! Ihr sollt von mir kaan Geld verdiene. Ich kann noch nach Ferth laafe!" Sprach- und trat den Weg nach Fürth an. A M aiuz, 25. September. Im Mat nächsten Jahres findet hier der Verbandstag der Schlosser-Innungen Deutschlands statt. Mit dem VerbandStag wird eine Ausstellung von Schlossereiartikeln verbunden werden. — Zur Beseitigung vielseitiger Mißstände wird die hiesige Bürgermeisterei auf Grund einer neuen ministeriellen Verordnung demnächst den Stadtverordneten eine Polizei- Verordnung zur Genehmigung vorlegen, nach welcher der Charfreitag, Frohnleichnams- und Mariahimmelfahrtstag, sowie der Tag Allerheiligen zu gesetzlichen Feiertagen erklärt werden. Mit Ausnahme des Charfreitag waren die genannten Festtage bisher hier schon gesetzliche Feiertage. — Die Verwaltung der hiesigen Sparkasse ist gegenwärtig mit der Prüfung der Frage beschäftigt, ob es mit Rücksicht auf das fortwährende Fallen deS Zinsfußes nicht angezeigt erscheine, bet den Spareinlagen wie auch bei den ausgeliehenen Capt- talien eine Reduction deS Zinsfußes eintreten zu lassen. Da Geld unter 4 Procent leicht erhältlich, so wird die Sparkassenverwaltung wohl oder übel sich auch entschließen müssen, den Zinsfuß von 4 Procent, den sie früher von aus- geliehenen Capitalien beanspruchte, herabzusetzen. Die Sparkasse in Alzey hat bereits eine Zinsreduction eintreten lassen. * Krofdorf, 26. September. Herr Dr. med. Hahn ist als praktischer Arzt von Krosdorf zurückgetreten und hat sich sofort ein anderer Arzt hier niedergelassen. * Kassel, 25. September. In Wiesenbach, Kreiß Biedenkopf, brach Großfeuer aus, das acht Wohnhäuser, sechs Scheunen und die Kirche einäicherte. * Mahnung Vater: „Zum Donnerwetter, Mädels, setzt Euch doch selbstbewußter her, damit man Euch Eure Mitgift anfieht!" Universität- - Nachrichten. — Greifswald, 22. September. Die philosophische Facultät der hiesigen Universität ist dem Beispiele derjenigen in Breslau gefolgt, indem sie in diesen Tagen beschlossen hat, Lehrerinnen, welche sich zur Oberlehrerinnenpiüfung vorbereiten wollen, als Hospitantinnen zum Besuche der Vorlesungen zuzulassen Bereits Anfang August stellte Professor Schmitt, wie damals auch in der „Frankfurter Zeitung" berichtet wurde, bet Gelegenheit des AbschiedS- commerses der Fertencursisten und Cursisttnnen diese Maßregel In Aussicht. F'kf Ztg. Witterungsbericht vom 25. September. Der ganze Erdtheil steht fortgesetzt unter dem Einfluß hohen Druckes. Infolgedessen herrscht bet meist wolkenlosem Himmel ruhiges, unter Tags sehr warmes Wetter. VorauSftchtttche Witter»«-1 Fortdauer des heiteren Wetters. Schiftsnachrichten. Ntederländtschi-Amerikanische Dampfschifffahrts-Gesellschaft. Der Dampfer „Obdem" von Rotterdam ist am 24. September in Newyork angekommen. Verkehr, Land- und VoU-wirthichaft. Lirudurg, 25. September. Frachtmarkt. Roth er Weizen X 12,40, weißer Wetzen X 00.00, Korn 9.20, Gerste X 7.50, Hafer X 6.00. Gottesdienst m der Synaaogk Samstag, den 28. September. Bersöhuuugsfest. Vorabend 6,s Uhr, Morgens 1 W, Festesausgang 7 Uhr. Gottesdienst der israelitischen NeligionSgesellschast- Samstag, den 28. September. BerfShnungsftst. Vorabend 6« Uhr, Samstag Vormittag 7 Uhr, FesteSauSgang 7 Uhr. Wöchentliche Ueberstcht der Todesfälle i« Gieße». 38. Woche. Vom 15. September bis 22. September 1895. Einwohnerzahl: angenommen zu 22 400 (tncl. 1600 Mann Militär). SterbltchkeitSziffer: 11,61, nach Abzug von 2 Ortsfremden 6,96°/o-. Kinder ES starben an: Zusammen: Erwachsene: im , 1. Lebensjahr: 2.-15. Jahr: Krebs des Magens 1 1 — Zuckerharnruhr 1 1 — Lungenödem 1 Bauchfellentzündung 1 (1) 1 (1) — Selbstmord 1 (1) 1 (1) — — Summa: 5 (2) 5 (2) — Anm. Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie ötcl< der Todesfälle in der betreffenden §trankheit »ui von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen. ---- - ....... Hospital zum heilige« Geist. In dem Hospital zum heiligen Geist dahier ist die Stelle der Oberwärterin der chirurgischen Abtheilung meu zu besetzen. Gehalt Mk. 500 bei freier Station und Wäsche. Anmeldungen» bis zum 10. nächsten Monats. Gute Zeugnisse erforderlich. Bewerberinnen, die bereits in ähnlicher Stellung waren, erhalten den Vorzug. Frankfurt a. M., den 24. September 1895. Pfleg - Amt 7958 des Hospitals zum heiligen Geist. Submission. Für unsere Kliniken soll die Lieferung von 25 Centner Aepfeln, 600 „ Kartoffeln, 15 „ unterird. Kohlraben, 1i/r „ oberird. „ 10 „ Zwiebeln, 2 „ rothe Rüben, 2 „ Meerrettig, 6 „ weiße Rüben, 36 „ Weißkraut, 100 Stück Rothkraut, 400 „ Wirsing, 350 „ Lauch und 300 „ Sellerie auf dem öffentlichen Submissionswege vergeben werden. Die Lieferungsbedingungen können auf dem Verwaltungsbureau, Nachmittags von 3—5 Uhr, eingefehen werden. Offerten sind versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum 5. ^etober d. I. auf dem erwähnten Büreau abzugeben. Der Zuschlag erfolgt bis zum 21. October. Gießen, den 16. September 1895. «Großh. Verwaltungs - Direction der chirurg. u. ophth. Universitäts-Klinik. 2687 Vossius. faniiw. Ausstellung Gießen. Berkaus. Am Samstag den 28. September d. I., Nachmittags 4 Uhr, kommen auf dem Aus- stellungsplatz gegen Baarzahlung zum Verkauf: ca. 7 Hectoliter Weißwein, 21 Flaschen Schaumwein (Matth. Müller), 6 Stück Karpfen, ca. 25 Mistgabeln, 6 eiserne Schubkarren, ca. 20 Melkstühle, „ 12 Stahlschaufeln, „ 10 Stück Blecheimer, „ 40 „ Züber, „10 „ Stalleimer, „ 40 „ Piasavabesen, „ 5 Rechen, „ 60 Ctr. Heu, „ 5 „ Hafer, „ 2 „ Obst, „ 3 „ Gerste, „ 2 „ Kohlen, sämmtlicher Dünger und Abfallholz. Gießen, am 25. September 1895. Für den Bau- und Platz-Ausschuß: Stahl, 7960 Kreis- und Provinzial-Jngenieur. Gefftniliche Versteigerung. Am Montag, den 30. September , beginnend Vormiitags 9 Uhr, wird zu Weilburg auf dem Hofe des Kaiserlichen Postamts das zur Concursmasse der Eheleute Posthalter Carl Müller gehörige lebende und tobte Inventar der Posthalterei und des Fuhrgefchäfts öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung versteigert. Es befinden sich darunter zwölf Wagen- und Reitpferde, drei gut erhaltene Landauer, ein Halbverdeck, ein Jagdwagen, eine große Anzahl completter Geschirre, Zaum zeuge und Sättel, verschiedene Deco* nomiewagen, Eggen, Pflüge, land- wirthschastliche Maschinen, ein Göpel- werk, etwa 400 Centner Heu und Stroh, etwa fünf Fuder Hafer u.s. w. Weilburg, den 23. September 1895. Der Concursverwalter: 7900 Rechtsanwalt Jonas._____ Die Schreinembkiten zur neuen Oberförsters-Wohnung in Homberg a. d. O. werden hiermit wiederholt zum öffentlichen Verding gestellt und liegen die Verdingsunter- lagen bei unterfertigter Stelle in den Vormittagsstunden zur Einsicht offen; die Arbeitsbeschreibungen und Bedingungen können auch gegen postfreie Zusendung von 1 Mk. 50 Pfg. von da bezogen werden. Termin zur Einreichung postfreier Angebote ist auf Montag den 7. Qctbr., Vormittags 11 Uhr, festgesetzt. Die Zuschlagsfrist beträgt 4 Wochen. Alsfeld, den 17. September 1895. Großherzogl. Hochbauamt Alsfeld. _________Kranz. 7733 Glaser-Diamanten, größte Auswahl, sowie Anleitung im Schneiden bei 30s I. Hirz, Seltersweg 22. Großh. Hessische Ltaatselsenbahnen. Bervingnng der Anfertigung und Aufstellung von Einfriedigungen für die Neubaulinie Grünberg— Londorf. Die für Bauloos l erforderlichen 1615 Ifm Holzeinfriedigungen und 1900 Ifm Drahtetnfriedigungen, sowie die für Bauloos II erforderlichen 1340 ifm Holz- etnfrtedtgungen und 2W20 ifm Drahtetnfriedigungen sollen im Ganzen oder nach Loosen getrennt zur öffentlichen Verdingung kommen. Die Bedingungen sammt Zeichnung sind im Bureauzimmer Nr. 3 der unterzeichneten Behörde in Gießen (Frankfurterstraße Nr. 64) oder im Bureau der Neu- bauabtheilung III in Grünberg (Gasthaus zum Englischen Hof) einzusehen, jedoch zu beziehen nur von der erstgenannten Behörde insgesammt gegen eine postfrete Einsendung von 1 X 30 oder theil- weise gegen Entrichtung von 10 H für jeden Actenbogen, bezw für jedes Acten- blatt, und von 50 $ für die Zeichnung. Angebote sind postfrei und unter entsprechender Aufschrift an die unterzeichnete Behörde bis zum Eröffnungs-Termin Samstag den 12. October d. I-, Vormittags 11 Uhr, einzureichen. Zuschlagsfrist drei Wochen. Großh- Baubehörde für Nebenbahnen ____________in Oberhessen.________7957 Ssuwtgg den 28. September, Nachmittags 27» Uhr, werden Westanlage 9 die zum Nachlaß der Elifabeth Müller gehörigen: Haus u. Küchengeräthe, Bilder, Spiegel, eine Damenuhr mit Kette, Federbetten, Stoff zu Bettzeug rc. gegen Baarzahlung versteigert. 7981_____________». Hoffmann. Statt. Schlachthaus. Freibank. [7977 Heute und morgen: Rindfleisch, nicht ladenrein, pr. Pfd.. 50 0« Gebrauchter Herdß billig zu verkaufen. Krenzplatz S. 7985] AM7 Heute Abend r feinster Schellfisch, , Eabltan ohne Kopf, in Eisverpackung, billigst. Eduard flackert, Neuenbäuen 15. Dachpappe u. Dachlattea auf dem Oswaldsgarteu zu verkaufen. E. Noll. 7968 H. Ruckstuhl. Deutsches Familienbuch. J>i. ni ttüiflntuWinl 0iuIi(1hi . jT'inillllihiHl Line echte 7 wahrhaft volkstümliche^ Aniergaliungs-IciMrift! 18% 44 3itT,frdplatzl0, Wild. Haas, Bletchstraße 21, S’/i’/o Är taff artet Hpp. Bf. SVi°/e Frff- Hyv- 5reb. 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