1898 Nr. 301 Drittes Blatt. Sonntag den 22. December Der -«teiger ttfd)rim täglich, mit Ausnahme deS Montags. Die Gießener -««tktenvtLtter werde« dem Anzeiger wbchnttlich dreimal beigelegl. Gießener Anzeiger Bierleljähriger K0o«aeReutspreiLi 2 Mark 20 Psg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Psg. Redaktion, Expedition x«b Druckerei: Kenerat-Mnzeiger. FAvlstratze Ar. 1, Fernsprecher 5L Zlints- und Anzeigeblatt für den Gießen. "ätZSZ. I Kra!isönka,e: Ki-ßmer AamiKmöwtkr. - — ----- ' "■ ■ ■ ■■ .....— 'M Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. Amtlicher Lheil. Gießen, den 19. December 1895. Betr.: Die Aufnahme der taubstummen Kinder in die Taubstummen-Anstalten des Landes. Sei «»ßherzogliche Kreisamt Meßen au die Schulvorstände des Kreises. Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 7. September 1857 sehen wir Ihren Berichten darüber entgegen, ob in Ihren Gemeinden taubstumme Kinder vorhanden sind, welche daS zur Aufnahme in eine Taubstummen-Anstalt erforderliche Alter erreicht haben. Die Kinder müssen das 8. Lebenjahr erreicht, dürfen aber das 12. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben Sollten sich aufnahmsfähige taubstumme Kinder in Ihren Gemeinden vorfiuden, dann wollen Sie sich über die Verhältnisse der Eltern der Kinder aus führlich äußern und sich hierbei des nachfolgend abgedruckten Formulars, dessen einzelne Rubriken sorgfältig auszufüllen find, bedienen. v. Gagern. Wieviel Geschwister Name« ■6 am Leben Igestorben s •0 der £ e e Laud Q >s 8 N 9 stumme« 8? 8 e 1. 2. 6 7. 11. 12. 15 17. 8. 9. 13. 14. 18. Unterrichtet 5 D Veranlassung der Taubheit Bei der Geburt war alt taub geworden Umfang der Taubheit B 6 «x g N B ■0 a •0 a -O Z Erzeugt s® ««p « a J3- Q 10 K 5$ Äame« der 81 Um und ihre Beschäftigung B E «B a*e e 16. 3 5. nn. Darmstadt, 19. December. „Die Organisation der Handwerks" lautete das Thema, welches die hiesigen Innungen, sowie die Mitglieder des OrtSgewerbvereivs zu einer zahlreich besuchten Versammlung in dem weißen Saal der Restauration zur Stadt Pfungstadt vereinigte. Den Vorsitz führte Spenglermeister und Stadtverordneter Rockel. Der Dorfitzende der Mktzger-Jnnung, Herr Metzgermetster L autz, hatte das Referat in dieser Frage übernommen. In eingehender Weise bespricht der Referent die Schäden, welche dem Handwerk als solchem anhaften, insbesondere sei die jetzige Organisation iu den Gewerbvereinen nicht geeignet, de» Handwerk in seinem Emporblühen nützlich zu sein, da in denselben zu wenig Handwerker vertreten seien. So seien im Gewerbverein Darmstadt mit 600 Mitgliedern nur 858 Gewerbtreibende, in Worms mit 257 Mitgliedern nur 94 Gewerbsmetster. Aus diesem Grunde könne nur die fach genossenschaftliche Bereinigung daS Ziel sein, waS vom Hand werk angestrebt werden müsse. Soweit Referent Kenntniß habe, set man in Handwerkerkreisen voll und ganz durchdrungen von dieser Ansicht und Niemand habe sich für den Verordnungs-Entwurf der Centralstelle für die Gewerbe erwärmt. Im Gegentheil sei es nur eine Stimme, daß die jetzige Organisation der Gewerbevereine in Hessen nicht die geeignete Vertretung für die Interessen deS Gewerbestandes sei. Nur Fachgenoffenschaften wie fie von der Reichsregierung geplant und in dem Berlepsch'schen Entwurf zur Bildung von Handwerkerkammern empfohlen seien, das halte er für daS Richtige und zur Einführung iu Hessen geeignet und empfehlenSwerth. Eine Reihe von Redner bringen eine ganze Anzahl von Klagen vor, mit welchem das Klein- Handwerk zu kämpfen habe, insbesondere der unlautere Wettbewerb, die schweren Lasten der JnvaliditätS- und Altersversicherung, die frühe Unterrichtszeit in der obligatorischen Fortbildungsschule und andere schwere Lasten drückten daS Handwerk schwer. Die Centralstelle für die Gewerbe sei zur Abhülse in diesen Klagen nicht zu haben gewesen. Landtagsabgeordneter Vr. Sch ro ed er freut sich, daß daS Handwerk endlich einmal aus sich herauSgehe, und seine Wünsche öffentlich bespreche. Die Vorwürfe, welche man der Centralstelle für die Gewerbe mache, daß fie dem Handwerk in Heffen nicht in dem Maße gerecht geworden sei, wie eS am Platz gewesen sei, treffen nicht zu. Er verweist auf die Hebung der Unterrichtsanstalten in Heffen, welches noch vor 10 Jahren kaum 30,000 Mk. und jetzt über 150,000 Mk. verwende. Auch in anderen Fragen sei die Centralstelle jederzeit für die Gewerbetreibenden zu haben gewesen und für diese eingetreten. Der so viel genannte Verordnungsentwurf sei nur ein wohlgemeinter Vorschlag zur Organisation deS Handwerks in Hessen gewesen und weiter nichts. Im Laufe der Debatte werden noch die von den Offizieren und Beamten gegründeten Consumvereine und ihre Schädigungen besprochen und deren Abschaffung gefordert. Sache der Reichs- und Landtags- Abgeordneten sei es, diesem Krebsschaden des Gewerbestandes entgegen zu treten. Zum Schluffe der Versammlung wurde sodann folgende Resolution einstimmig angenommen: „Die am 19. December zu Darmstadt tagende allgemeine Hand- werker-Versammlung spricht die Ueberzeugung aus, daß eine Handwerker Vertretung ohne fachgenossenschaftlichem Unterbau den Bedürfniffen deS Handwerks nicht entspricht und daß der Gesetzentwurf des Ministers v. Bötticher endgültig abgelehnt werde. Sie wünscht fachgenoffenschaftliche ZwangSorganisa- tioneu für ganz Deutschland, denen die Selbstverwaltung verbürgt werde und daß noch in dieser Session deS Reichstags diese Frage Erledigung findet". Schiffsnachvichten. Norddeutscher Lloyd, in Gießen vertreten durch die Agenten Earl ßoo^-unb I. M. Schulhof. Bremen, 19. Decbr. sPer transatlantischen Telegraph.) Der Schnelldampfer Havel, Eapttän I. Mirow, vom Nordd. Lloyd in Bremen, ist heute 1 Uhr Morgens wohlbehalten in Newyork angekommen. Der Postdampfer „Friesland" der „Red Star Line" in Ant- werpen ist laut Telegramm am 17. December wohlbehalten in New-york angekommen. Feuilleton. Der HLttenbcrg. (Äu6 dem „Darmst. Tägl. Anzeiger"). »achtruck mir mit besonderer Srlaubniß des Dersafler» geftatteLj Ne in nostra patria peregrini atqne boapitea eeee Tideamur Cicero. Unsere hochverehrte, jugendliche Landesmutter hat anläßlich der diesjährigen landwirthschaftlichen Ausstellung in Gießen die Tracht der Hütte ub erg er innen kennen gelernt, und wie wir vernehmen, den Wunsch geäußert, daß sich ein Verein zur Erhaltung dieser hessischen Landestracht bilden möge. Vielleicht trägt diese kleine Schilderung von Land und Leuten etwas dazu bei, daß wettere Kreise dem von allerhöchster Stelle angeregten schönen Gedanken näher treten. Leider hat unser engeres Vaterland nur wenige und theilweise bereits verkümmerte Landestrachten aufzuweisen, anscheinend ist die Zeit nicht mehr fern, wo fie alle der Vergangenheit angehören. Doch dieser Fall wäre wirklich sehr zu beklagen, von der Erhaltung der specifischeu ländlichen Trachten hängt das Bewahren althergebrachter Sitten und Gebräuche, das Festhalten an Jahrhunderte lang bewahrten Anschauungen wett mehr ab, als man für gewöhnlich armimmt. Die Hütteuberger Tracht ist in den Orten zwischen BNtzbach und Gießen zu Hause. D ese Dörfer bildeten in früheren Zeiten daS selbstständige Amt Hüttenberg, benannt nach einem bei dem nun preußischen Orte Niederkleen gelegenen gleichnamigen Berge. Zu diesem Amte gehörten die Dörfer: PohlgönS, KirchgönS, Langgöns, Leihgestern, Hausen, Annerod, Allendorf, Dutenhofen, Lützellinden, Hörnsheim, Hochelheim, Dornholzhausen, Niederkleen und Großrechtendach. Nach Sitten, Gebräuchen und Trachten ist diesen Orten die alte Stadt „Gr oß enlind en" — in Wirklichkeit eia ansehnliches, schönes Dorf — hinzuzurechnen, ebenso die preußischen Dörfer Oberkleen und Ebersgöns. Der Hüttenberg hat eine sehr bewegte Geschichte, die wir an dieser Stelle jedoch nur kurz berühren dürfen. Der Lorscher Codex führt schon einzelne, zum Hüttenberg zu rechnende Marken auf. Später gehört die Landschaft zu den weiten Be- fitzuugen des einst so mächtigen GrasengeschlechtS von Gleiberg, daS angeblich dem gräflrch Luxemburgischen Haus entstammt. Gegen Ende deS 12. Jahrhunderts erlosch die Gleiberger ManneSlinie- eine der beiden Erbtöchter, Salome, heiralhete einen Grafen von Eberftein und deffen Tochter später einen Pfalzgrafen von Tübingen. So kam denn die Hälfte des sogenannten „gemeinen Landes an der Lahn" und damit auch die Hälfte des Hüttenbergs an die Pfalzgrafen von Tübingen, in deren Hand dieser Besitz jedoch keineswegs lange verblieb. Pfalzgraf Ulrich von Tübingen verkaufte seinen Anteil an dm Gleibergischen Landen 1265 an den Landgrafen Heinrich I. von Hessen, daS Kind. Die zweite Gleibergische Erbtochter Irmengard heiralhete einen Dynasten von Merenberg, wodurch die andere Hälfte deS Gleibergischen Besitzes und somit auch die des Hüttenberges an das Merenbergsche Haus fiel. Eine Tochter dieser angesehenen Familie ehelichte 1333 den Grafen Johann I. von Nassau-Weilburg und brachte so die Erbschaft an das gräfliche Haus Nassau. Der Hüttenberg wurde Jahrhunderte lang von den Häusern Heffen und Naffau gemeinschaftlich verwaltet. Anfangs muß zwischen den einzelnen Souveränen daS innigste Einvernehmen geherrscht haben. So ging auch die vom Grafen Johann von Naffau in den Jahren 1350 bis 1360 zu Niederkleen erbaute große Burg in gemeinschaftlichen Befltz der beiden Landesfürsten über. Später führten Landgraf Philipp der Großmüthige und Graf Philipp von Naffau Weilburg verhältnißmäßig früh (1526) die Reformation im Hüttenberge ein. Wesentliche Förderer derselben waren Pfarrer Joh. Stockhausen in Großeu-Linden und der naffauische Superintendent Caspar Goltwurm zu Weilburg. In folgender Zeit ging es ohne Reibereien und Zwistigkeiten jedoch nicht ab. Die erste ernstliche Differenz entstand 1574 ob der einseitig angeordneten Einführung der hessischen Ktrchenordnung im Gemeinschaftsgebiete, dann später wegen Fassung einer gemeinschaftlichen Agende. Die Berufung und Einführung der Geistlichen und gemeinschaftlichen Beamten bildete nicht selten ein Streitobject, mitunter sogar von tragikomischem Anstriche! Die Dinge spitzten sich zu Ausgang des 17. Jahrhunderts immer mehr zu. Ein großer Streit zwischen Hessen und Nassau entbrannte ums Jahr 1700 wegen der Besetzung der Psarrstelle in Großrechtenbach, für die, obwohl Nassau die Collatur hatte, Heffen der Pfarrer Joh. Ludwig MaguuS zu Kleinrechtendach vorgesehen wird. Als nun am Neujahrs- tage 1701 der Pfarrer MagnuS auch in Großrechtenbach Kirche halten wollte, erschien vor der Kirchenthüre der Naffauische Centgraf Clemm von KirchgönS mit einem Corpora! und drei Reutern und machte dem Geistlichen folgenden Bescheid bekannt: „Wei! er, der Pfarrer MagnuS, von dem Herrn Grafen zu Nassau Weilburg als Patrons keine Vocation hätte und also ganz urnüchtig zu dieser Kanzel sei, so solle er bei 100 Thalern Strafe derselben müßig gehen und gänzlich entschlagen, wenn er aber diesem Befehl nicht nachkommen wolle, so solle ihn gegenwärtiger Corporal mit seinen Reutern arretiren und sogleich nach Weilburg bringen." Pfarrer MagnuS kam diesem Befehle nach und ging unverrichteter Sache wieder nach Hause. In Großrechtenbach wurde aber ein halbes Jahr lang keine Kirche gehalten. *) Kurz und gut, derartigen Streitigkeiten endlich wohl müde, entschlossen sich Hessen und Nassau zu einer friedlichen Scheidung des gemeinschaftlichen Hüttenberges. Der Hüttenberger Haupttheilungsvertrag wurde am 16. Juni 1703 zu Langgöns zwischen den Landgrafen Ernst Ludwig von Hessen und Johann Ernst Graf zu Nassau abgeschlossen. Hessen erhielt auS der Hüttenberger Gemeinschaft die 7 Dörfer PohlgönS, KirchgönS, Langgöns, Leihgestern, Hausen, Annerod und Allendorf, *) Anmerkung: Demjenigen, der sich über diese Verhältnisse näher unterrichten will, sei die Lectüre von: „Abicht: „Der Kreis Wetzlar" aufs Wärmste empfohlen. Für die hier angegebenen historischen Daten war das treffliche Werk ein guter Berather. Nassau hingegen die 7 Orre Dutenhofen, Lu^ellindeu, HöruS- hetm, Hochelheim, Dornholzhausen, Niederkleen und Groß rechtenbach. Ta aber diese Orte weniger eintrugeu, als die ersteren, erhielt Nassau obendrein noch daS gemeinschaftliche, aber nicht zum Hüttenberg gehörige Dorf Bolnkircheu und den bisher ausschließlich hessisch gewesenen Ort Kleinrechren- bach. Die „Stadt" Großeu-Linden — gewissermaßen die Mitte deS HüttenbergeS — war schon lange vorher durch einen Ende 1585 zwischen Landgraf Ludwig IV. von Hessen und Grafen Albrecht von Nassau abgeschlossenen Tauschvertrag an Hessen gekommen. Der nunmehrige nassauische Theil deS HüttenbergeS ging später durch den StaatSvertrag von 1815 und 1816 an die Krone Preußen über und bildet seit dieser Zett einen wesentlichen Theil deS preußischen Kreises Wetzlar. Der Name Hüttenberg aber figurirte später noch längere Zeit als Bezeichnung für das die einzelnen Pfarreien des Hess. Hüttenberg zu- sammenfaffende geistliche Jnspectorat gleichen Namens. Der Hüttenberg macht in landschaftlicher Hinsicht keinen einheitlichen Eindruck. Der vom Cleebach durchflossene, in einem anmuthigen Thale gelegene preußische Theil ist entschieden reizvoller als das hessische Gebiet, daS sich vor jenem hinwiederum durch die Fruchtbarkeit seiner Gefilde, oie Stattlichkeit seiner Dörfer auSzeichnet. Freilich ist ja im Großen und Ganzen der Unterschied kein sehr bedeutender, wohl aber hängen die Bewohner der preußischen Orte unseres Erachtens doch noch mehr an alter Tracht, gewohnten Sitten und Gebräuchen, als ihre hessischen StammeSgenoffen. Unsere hessischen Orte liegen eben dichter an den Hauptadern deS Weltverkehrs, ein Factor, der ja am ehesten das Eigenartige der von ihm berührten Gegenden abschleift. Der Hüttenberger Menschenschlag ist gedrungen, kräftig, wirklich große Leute sieht man nur selten. Wenn wir von ^ner besonderen Landestracht reden, so bezieht sich dies derzeit nur noch auf die Kleidung der weiblichen Bevölkerung, die der männlichen zeichnet sich keineswegs mehr auS. Der Bauer, der in früheren Zetten sammtne Kniehosen, einen weißen langen Kittel, Schnallenschuhe und eine blaue Zipfelmütze trug, hat sich so gut und schlecht es eben geht, nach seiner Weise modernisirt. Nur im Felde trägt er hie nnd da noch einen blauen Kittel, oder eine gestrickte wollene Jacke, den „Wamms". Geht er jedoch zur Stadt oder Sonntag Nachmittags zur Schänke, so zieht er einen beinahe modegerechten Rock an, auch fehlt ihm keineswegs die Taschenuhr und die Etgarrentasche. Zur Kirche und zu kirchlichen Feiern bekleidet er sich mit einem meist in die Länge strebenden Cylinderhut und einen oft bis an die Knie reichenden „Kirchenrock", der bet der älteren Generation schon vom Ahnen stammte. Gegenüber dem Bestreben deS männlichen Thetles der Bevölkerung, sich immer mehr und mehr zu moderntfiren, erscheint es fast als bewundernöwerthe Thatsache, daß sich die weibliche Tracht durch so lange Jahrhunderte hindurch m ziemlich gleicher Treue bewahrte. Ihre Grundfarbe ist eine dunkle bis schwarz. Die Hüttenbergerin trägt ihre nur | etwas über die Kuiee reichende, sehr falt e, schwere Tuchröcke zu mehreren übereinander- diese nicht anliegenden, sondern in der Perepherie weit abstehenden Kleidungsstücke verleihen dem Unterkörper ein eigenartiges Aussehen. Die Strümpfe find blau v^er schwarz. Den Oberkörper umschließt ein dicht eng anliegende», festes Mieder, da» bis zum Halle reicht. Die weibliche Büste kommt daher so gut wie gar nicht zur Geltung und der Jahrhunderte lange Gebrauch eines solchen Kleidungsstückes dürfte gewiß nicht förderlich auf die körperliche Ausbildung der weiblichen Bevölkerung gewirkt haben. Die Haube hat fast Form und Farbe eines abgestumpften schwarz-weißen KegelS. Sie wird mit breiten, das halbe Gesicht bedeckenden, schwarzen, seidenen Bändern unter dem Kinn befestigt. Wenig empsehlenSwerth ist die im Hüttenberg beliebte Haartracht. Säwmrltche Haare werden oben auf dem Wirbel fest zusammengefaßt und in einen dicken Kranz, „den Schnatz" gedreht. Sie springen dann leicht au der Stirne und besonders an den Schläfen aus und ihr Verlust verunziert mitunter da» oft noch ganz jugendliche Antlitz. Bei Gottesdiensten, Leichenbegängnissen macht die Haube einer weißen, leinenen, helmartigen Kopfbedeckung, der sogenannten „ZiehHaube" Platz. Je reicher die Hütten- bergertn, desto mehr Röcke trägt sie übereinander, desto mehr Ziehhauben besitzt sie. Doch eS liegt außerhalb unserer Aufgabe, eine detaillirte Schilderung der Hütteuberger Tracht zu geben. Auch weichen die einzelnen Orte des Hüttenbergs etwas von einander ab. Der Eingeweihtere vermag alsbald eine Großenlindnerin im Sonntagsstaate von dem festtäglich ge« putzten Mädchen aus Niederkleen wohl zu unterscheiden. Wett interessanter al» durch ihre jungen, schön gebauten Mädchen hübsch anstehende, aber theuere Tracht erscheinen unS die Bewohner des HüttenbergeS durch ihren Dialect, ihre Gebräuche, Sitten und Anschauungen. Allerdings hat hiervon leider schon zu viel der Strom des alles gleich machenden Zeitgeistes weggespült! In einzelnen Orten trifft sogar Manches, dessen wir hier erwähnen, nicht mehr ganz zu! Es ist leider unverkennbar, daß in den letzten Jahrzehnten sich hierin Vieles geändert, ob nun gerade zum Vorth eil — das freilich ist eine andere Frage! Die Hüttenberger Mundart ähnelt der Wetterauer, ist jedoch härter als diese und dem Hochdeutschen schwer verständlich. So heißen Speicher Oewerftlaab, Pfarrer Pärner, Räucherkammer DaiS, Vögel Dteel, Tote Ture, Abend Scheiir, Kuh Kauh, Futter Faurer, Wagen Waah, haben huuh, ich eich, Du Dau, Eidam Arre, Schwiegertochter Schnorch, die Großeltern Aellervoter und Aeller. Auch haben sich einige Worte französischen Ursprungs in den Dialect etngeschlichen. „Alloh tuschur“ (das französische allons toujours) gebraucht der Hütenberger bet jeder Aufmunterung, so e» eine zum Essen oder Trtukeu, oder eine solche zum Arbeiten. Verwandtschaft nennt er „Freundschaft", einer „gaurer Freund" ft ein naher Verwandter, dagegen ist ein gaurer (guter) Bekennter gleichbedeutend mit gutem Freunde. Gegen die schriftdeutsche Aussprache hat er eine gewisse Antipathie, nur - in Gegenwart hochgestellter Leute zwingt sich der Hütten- berger vom alten Schrot und Korn zum „füruehm Schwätze". Der Hüttenberger ist in der Regel in Allem, was er !hur, bedächtig, fast zaudernd und von Natur aus etwa» mißtrauisch angelegt. Dies äußert er leicht gegenüber den sogenannten gebildeten Ständen, von denen er annimmt, daß sie auf seine arbeitsvolle, rauhe Thätigkeit herabsehen, eine früher unter den Landleuteo allgemeine, aber heutzutage gewiß nicht mehr anzutreffende Anschauung. Behördliche Neuerungen find ihm in der Regel zuwider, hinter derartigen Dingen wittert er allzu leicht unberechtigte Eingriffe in seine unantastbaren Reckte. Sein Stand gilt ihm als derjenige, der alle anderen Stände erhatten muß. Im Allgemeinen verhält sich der Hüttenberger in seine» äußeren Auftreten sowohl, als auch in seinem Familienleben etwas ablehnend, beinahe kaltfinnig, e» bäucht ihm wenig schicklich, gegen Frau und Kinder sehr zärtlich zu sein. Die Kinder dürfen daS trauliche „Du" ihren Elter» gegenüber nick gebrauchen. Nach deS Hüitcnberger» Ansicht ist da keine Zucht und Sitte, wo die „Kenn" (die Kinder) die Ahle (Eltern) dautze (dutzen). Dagegen ist cS daS unbestrittene Vorrecht der älteren Leute, die jüngeren, einerlei ob sie mit ihnen näher bekannt oder nicht, mit Du anzureden. Gleich, alterige geben sich ohne Rücksicht auf da» Geschlecht und etwaige frühere Bekanntschaft daS „Du", ältere Leute redet man mit der zweiten Person der Mehrzahl „Ihr" an. Bei sehr vielen und angesehenen Hütteuberger Familien herrschen beute noch schöne patriarchalische Zustände. Gesinde und Herrschaft unterscheiden sich kaum in Kleidung und gar nicht rm Benehmen. Sie essen an einem Tische und tauchen in eine Schüssel. Für das Gesinde ist der Herr de» Hause» „uhs (unser) Herr", die Frau „uhS Fraa", der Eidam „uhs A'ire", die Schwiegertochter „uhS Schnorch". Für die höhere Kochkunst hat der Hüttenberger nicht besonder» viel übrig, er speist mehr quantitativ, al» qualitativ, der Wechsel in seinen Speisen ist ein geringer, deshalb lebt er jedoch keineswegs etwa schlecht und hält etwas auf eine gute „Schlacht". In jedem wohlhabenden Bauernhaus werden alljährlich einige recht fette Schweine und womöglich auch ein Rind für den eigenen Iah e-besarf geschlachtet, dazu mästet man noch verschiedene Gänse, von denen allerdings auch ein Theil verkauft wird. — Die Metzelsuppe bilder eine förmliche Familienfeier, die die nahen und entfernten Mitglieder zu frohen, substantiellem Mahle vereinigt! Das Winterleben des erwachsenen ledigen ThetleS der fast ausschließlich Ackerbau treibenden Bewohnerschaft b<» HüttenbergS gipfelt heute noch, wie schon seit Jahrhunderten, in der Spinnstube. Gerade wie zur Gegenwart gab sie schon vor fast 350 Jahren Ursache zur Klage. Nach dem Beschlüsse einer in Dutenhofen im Jahre 1555 abgehaltenen Hüttenderger Synode wurden „heimliche Kupplet en, heimliche Zusammenkünfte, namentlich in den Spiunstubeu^ ernstlichst verboten. (Schluß folgt.) Clan Andre Mexico, hrchfkink 7 Kfz.-Sigarre. Verkaufsstellen bei. Ntch. Buchacker, Neuenbäuen 11. »tth. Haa», Bleickstraße 21. Will». Mayer, Neustadt 1. «udw. Loth, Wallthorstraße 23 P. Leppla, Neustadt 79. [9700 MWMWWWWWWWWWWWWWWWMVN?«, . ' Größte Auswahl in: Hausschiirzen Trägerschürzen Zierschürzen Kinderschürzen finden Sie billigst bei Otto Rathschlag, 9779 Wäsche-Geschäft. PriWCmcktmrß sowie feinste Salami empfiehlt 9237 Schreiner, Eeltersweg 65. MayiM, Mtzsbklgn imd Mecker, als Aorten, Hvst, chemüse, Kartoffeln, belegte Mode, Wurst, Konfect, ff. IsrauKfurter Menten etc., ä Pfund 1.50 bis 2 Mk. Ferner empfehle KerzlebKucheu L Pfund von 50 Pfg. an sowie große Auswahl in Nürnberger Lebkuchen. 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