s Aller. Genien )wie dir nt. 275 Txt Otetzeoer A«»eig«r erschemt täglich, »Ü Ausnahme dc« Montag«. Die Gießener -««tkienvrälter werden dem Anzeiger »dchentlich dreimal beigelegt. 18»* Zweites Blatt. Freitag den 22. November Kichmer Anzeiger Kenerat-Unzeiger. yierleltähriger >6ounemtBUFfeU$ 2 Mark 20 Pfg. mit vringerlohn. Durch die Post bezöge» 2 Mark 50 Pfg. Uedaction, LxpeditioO und Druckerei: ALnlstrateNr-'. Fernsprecher 51. f Amts- »ttd Anzeisnds 8 Uhr »U. Der Voranschlag der Gemeinde Albach t)ro 1896/97 liegt vom 23. November bis den 2 Deeember zur Einsicht eines iefcen Betheiligten auf dem Bürgermeisterei-Bureau dahier offen. Albach, am 20. November 1895. Großherzogliche Bürgermeisterei Albach. Balser. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» Borm. 10 Uhr. Bureau dahier offen. Birklar, am 21. November 1895. Großherzogliche Bürgermeisterei Birklar. Müller. Der Voranschlag der Gemeinde Queckboru für 1896/97 liegt vom 23. d. Mts. an acht Tage lang auf hiesiger Bürgermeisterei zur Einsicht der Interessenten offen. Queckborn, den 20. November 1895. Großherzogliche Bürgermeisterei Qucckborn. Schmidt._______._____ DöU, frankfurter 9350 O Möbelmagazin 87 Seltersweg 87 empfiehlt sein reichhaltiges Lager in Lastku- und PMermöbelil. Billigste Berechnung. A. Ossmann, Tapezier. Anzeigen für den „Gießener Anzeiger» entgegen. Feuilleton. r. 8. zchoihs Comoedia vom Stvdkvtkvltbkll. Don Dr. Otto Buchner. (Schluß.) Gegen den PennaltSmuS wurde auf allen deutschen Hochschulen gekämpft und die äußersten Anstrengungen ge- macht, denselben zu unterdrücken, oft mit recht verkehrten Mitteln. Namentlich half daS Schimpfen nichts. WaS war damit erreicht, daß in einer Gießener Verordnung von 1660 dir pennaltstrenden Studenten mit einer Blüthenlese von tzcheltwortrn in barbarischem Latein bedacht wurden, als da find: giftige Basilisken, stolze Esel, chklopische Schreihälse, unheilbare KrebSgeschwüre, Henker, verächtliche Säufer und Fresser, gräßliche Drachen, Teufelsdreck, Unkraut und Nichts« nutze, höllische Schmarotzer, tolle Hunde, Erzieher des ftygi- schen Sumpfes, rohe Tyrannen, leibhaftige Teufel u. a. Nach demselben Gießener Edict ist der PennaltSmuS ein AuSwurf des Teufels, daS Grab der Ehre, die Pest und der Zerfall der Bildung und aller Tugenden und mit Schmutz besudelt. Wir erkennen jedenfalls daraus, daß der Gießener PennaltSmuS nicht Haarbreit besser, vielleicht noch viel schlimmer war, als der auf anderen Hochschulen. Der Jnscription als Student und der Eidleistung vor dem Decan der Facultät ging die Depositen voraus, die mit allerlei muthwilligen Mißhandlungen verbunden war- an solchen fehlte eS auch nicht in dem ersten Probejahr, oder FachSjahr, wie eS jetzt genannt wird. Gerade diese Mißhandlungen waren eS ja, die den PennaltSmuS in Verruf brachten, wenn auch einzelne bedeutende Männer demselben weniger schroff entgegentraten. Auf die Immatrikulation folgte dann der AccrßschmauS, bei dem sehr viel getrunken wurde. Durch den langen Krieg verbreitete sich auch das Tabakrauchen namentlich in Studenten- kreisen außerordentlich. Auch an oft blutig endenden Streitigkeiten fehlte eS nicht. Duelle waren häufig- statt mit dem Schlager wurden fit, durch das Vorgehen von Jena von 1620 an veranlaßt, mit dem Stoßdegen ausgefochten. Nicht selten war der Tod eines der Gegner die Folge schwerer Verwundung. Aber alle Verbote des Duells und die schwersten Strafen, die angedroht waren, haben nichts dagegen vermocht. Doch wurden allerdings diese schweren Strafen, die auf dem Papier standen, nie ausgeführt, sondern aus besonderen Rücksichten — Adelige wurden mit besonderer Nachsicht behandelt — wenigstens sehr gemindert. Wie der AcceßschmauS wurde auch der Absolutionsschmaus em Ende des PennalSjahreS festlich begangen- dann erst war der .ehrliche Bursche" fertig, der Student stolzirte in ata- modischer Kleidung mit dem Raufdegen an der Seite einher unb endete daS freie Studentenleben, indem er entweder als Beamter ins behagliche Phtlisterthum übertrat, oder Schulden, Unfug, Relegation trieben ihn von der Hochschule weg, um irgendwie und wo zu verelenden. Viele warfen den Rest ihrer Gelehrsamkeit in« Eck und gingen unter die verwilderten Horden der Landsknechte, einerlei, ob sie dem Kaiser oder den Schweden ihren Degen und ihr Leben darboten. Hat eß doch hundert Jahre später der Gießener Laukhard nicht ander- gemacht. So warö zu allen Zeilen, auch letzt tstö noch ähnlich, wenn auch durch die allgemeine Militärpflicht das Reislaufen ein Ende genommen hat und die Zahl der Untergegangenen sich verminderte. Den Studenten, und damit auch dem Volk ein Bild vorzuführen von den unseligen Folgen eines verderblichen gebens auf der Hochschule, dazu dienten die Studenten- comödien, von welchen eins der bekanntesten Joh. Gg. Schoch in Leipzig 1657 unter dem Titel: »vomosäia vom Studentenleben" zum erftenmale veröffentlicht hat ES wurde in verschiedenen Auflagen gedruckt und W Fabricius hat sich das große Verdienst erworben, eS aus der zwethundertjährigen Vergessenheit hervorzuziehen und mit Einleitung und sachgemäßen Erläuterungen wieder heraus- zugeben. (München, Seitz u. Schauer. 2 Mk.) Schochs Comödie ist in keiner Weise ein Kunstwerk. Seine Ausgabe ist, da« Studentenleben der damaligen Zeit an zwei Jünglingen zu schildern, Söhnen angesehener und wohlhabender Eltern, der eine von Adel, der andere eines Kaufmann« Sohn. Beide Väter sind sehr verschieden- wahrend der Kaufmann sich mit seinem vielen Gelde brüstet und dem Sohn alle Freiheiten auf der Hochschule gestatten »tu, läßt der andere seinen Sohn mit Sorge vor den Verführungen und den großen Kosten ziehen. Von einem begleitenden Hofmeister wird abgesehen, dasür geht als Diener mit zur Universität Pickelhering, die lustige Person, der unvermeidliche Hanswurst in allen Lustspielen des 17. und 18. Jahrhundert«, bis ihm besonders durch Gottsched ein Ende bereitet wurde. Seine derben, ungeschliffenen Spässe, seine Prügeleien auf der Bühne, sein ganzes Auftreten in aller Rohheit, sind vollständig im Geschmack der damaligen verwilderten Zeit. So ziehen sie zu Fuß nach der Stadt, und Pickelhering trägt die Pennalskleider. Wie sie aber unterwegs in einer Kneipe zwei Studenten bemerken, werfen sie ihre guten Kleider weg, zittern und beben, und laufen davon, der Diener ihnen nach. In der Stadt besuchen sie den Decan der Universität und bitten um Deposition und Jnscription und werden auf den folgenden Tag bestellt. Sie erscheinen denn auch vor dem Senior der von ihnen bezeichneten Landsmannschaft (in Leipzig der Meißner), dessen Hauptfrage nach dem anzustellenden AcceßschmauS ist. Pickel- yering wird nach dem Depositor geschickt, um ihn zum Decan zu bestellen. Dann geht auch unter Vorsitz eines Adjuncten — der Decan ist am Erscheinen verhindert — die Deposition vor sich - er übergiebt sie dem Depositor, „daß ihr an ihnen die groben Knoten, Späne, und Klötzer wohl abhauen, abhobeln und abstoßen wollet, damit sie hierdurch ihr bäuert- sches Leben ablegen, hingegen ihre Glieder zu aller Höflichkeit auSgeaibeitet werden mögen- sonderlich wollet ihr euren Fleiß an diesem Herrn (weist auf Pickelhering) nicht sparen, denn wie mich bedünket, so mag er'S ziemlich von Nöthen haben." Zu bemerken ist noch, daß die Gespräche in Schochs Lustspiel vielfach nicht auSgeführt find und den Schauspielern überlassen blieb, nach eigenem Eingeben Handlung und Gespräche auf der Bühne auSzuführen. So auch in dieser DepositionSscene. Da heißt es nur: „Allhier führt der Depositor die Bachanten hinaus, kleidet sich und dieselben gewöhnlich an, indessen so geben die Landsleute dem Assessors der Bachanten Namen. Er schreibt sie auf, der Depositor kommt wieder herein mit seinem Werkzeuge, legt ihn aus, und gehet also die Depofitiou an. Pickelhering und der Depositor agiren stattlich mit einander," d. h. es soll die Scene zwischen Beiden möglichst drastisch und komisch auß- geführt werden. Man sah also auf der Bühne die Schindereien mit allen möglichen Werkzeugen an den jungen Leuten ausführen, aber im Text werden sie nicht erwähnt. Pickel- Hering aber seufzt am Schluß: „der Teufel, wie hat mich der Kerl geschoren, und wenn er mir alle groben Späne hätte abhauen sollen, so wäre letzlich gar nichts an mir geblieben. Wie thut mir mein Buckel so weh. Das Studieren läßt fich gar mißlich und schlimm an; ist daS daS lustige und fröhliche Studentenleben? Glaub eß der Henker; ich will einem anderen die Lust hier nur gerne gönnen. Aber waS hilftS? ES mag drum fein, so bin ich doch nun ein BekannnaachunA. SSSSer Voranschlag über Einnahme und Ausgabe der G^einde Birklar pro 1896/97 liegt vom 25. November 1895 ab acht Tage lang zur Einsicht der Interessenten auf dem Bürgermetsterer- wackerer Kerl und Student worden. Einer muß erst wa» leiden, ehe man waS wird. Ich denke, es soll nun übet- ftanben Jdn. @(J)toöten bcr beiden Studenten, fie werden vom Decan in die Matrikel eingetragen, auch Pickelbering, obgleich er sich gegen das Schwören sträubt. Bet dem AcceßschmauS flieht es eine fürchterliche Prügelei, an die sich eine Forderung zum Duell anknüpft, daS auch stattfindet, aber ohne außgeführte« Gespräch. Unsere beiden Pennälen Haden ihr mitgebrachteS Ge verjubelt und Schulden gemacht, sie wollen ft$ auf t^re Bude zurückziehen, aber Pickelhering veranlaßt einige Studenten gegen ihre Absicht zu einem Besuch bet seinen Werten,, b nun wieder genötigt sind, eine Trinkerei zu veranstal en. Mangels Geld fällt diese sehr mittelmäßig aus, eß entsteht heftiger Streit, bei dem die Bücher «eggenommen werden, um fie zu verkaufen, da kommt ein mit Geld. Die Landsleute verhandeln nun wegen des olvirschmauseS ihnen, dieser wird auch abgehaltcn, aber Über die Absolution selbst entsteht wiederum Streit, der mit furchtbarer Prüge endet. Ein Duell ist die weitere Folge, in welchem ein Student erstochen wird. In die Studentenscenen verschlingen fich Bauemscenen. Ein Bauernsohn wird ebenfalls Student, übersteht in bitterer Roth daS schwere Pennalsjahr und sucht nun einen Magtster, bei dem er als Diener weiter ftubiren kann. In feiner Kleidung traten nun unsere Studenten auf. Sie werden bei Tisch von ihren Kameraden beglückwünscht, es knüpft fich an die Mahlzeit eine starke Kneiperei und bann Schlägerei mit der Wache und einer nebst Pickelhering werden zu Gefangenen gemacht, doch nur für kürzere Zeit. Sehr bald darauf entsteht Streit vor einem berüchtigten HauS, in dem unsere Studenten sind, andere stürmen es, wieder kommt die Wache, wieder bricht die Schlägerei loß. Tags darauf werden die beiden Studenten vor den Senat, beschieden. In dem Verhör leugnen fie alles- freilich richtet auch Magnificus die verkehrtesten Fragen an fie. Schließlich werden beide auf drei Jahre relegirt, der Adelige aber zu acht Tagen Carcer begnadigt. Nun kommen aber die Gläubiger mit ihren Rechnungen und werden von Pickelhering wieder fortgefchickt. Unterdeß hat der Kaufmann Bankerott gemacht und kann feinem Sohn nichts mehr schicken, außerdem muß er auS der Stadt. Einige Freunde begleiten ihn und nehmen dann Abschied. Sein zurückgelassenes Eigen- thum wird vom Pedell mit Beschlag belegt. Der Junker aber beschließt reumüthig: „Jetzund nun will ich ansahen recht fleißig zu werden, alle Gesellschaft zu meiden, auf keinen SchmauS mehr gehn, und damit ich meine Studia desto unverhinderlicher abwarten kann, will ich mich zu einem vornehmen Mann ins Haus begeben, damit ich einmal den Leuten dienen, einen Hofrath agiren und mein Vater Ruhm und Ehre an mir erleben möge." Pickelhering hat auch am Studentenleben genug, doch will er erst etwas werden. „ES ist doch besser, daß man sich so verhält, daß man Jedermann fein redlich darf unter die Augen treten." Er beschließt, Magister zu werden. „Es gibt ebensowohl auch Narren unter den Magistern und ist nichts neue«, daß heutzutage aus Narren Magister werden und auS Magistern Narren." ES gelingt ihm dieses gleichzeitig mit dem Bauernsohn. Dieser erhält eine Pfarrstelle. Der Kaufmannsohn dagegen hat im Kriege, darein er sich begeben, sein Leben an einem „runden Blei" aufgeben müssen. SchochS Comödia muß allen denen zum Studium dringend empfohlen werden, welche sich über baß Studenten« leben im 17. Jahrhundert genauer unterrichten wollen. Wenn dabei etwas für sie selbst in Bezug aus ihren „fortgesetzten Lebenswandel" abfällt, desto besser. Zum Todteufest. GroßeslagkriMMriiMn Friedr. Rüger, 9642 Srenzplatz 4. Für unseren erkrankten Kassediener besorgt dessen Sohn Carl Währum jr., dahier, seine Dienstgeschäste. Gießen, den 19. November 1895. Gewerbebank zu Gießen. Eingetragene Genossenschaft mit unbeschr. Haftpflicht. Wagner. Carl Vogt II. 9751 Neu! Neu! Größen und Weiten 8495 H. Rübsamen D. R.-P. No.46021, Avenarius Deutschen Buchhandel.] 8713 Heinrich Wallach. 9517 uttcN iil Hauptbureau und Versandt: 1 l naupioureau Frankfurt Bethmannstrasse 6. 9776 empfiehlt 9209 miethen. I 9768 9767 Gnauth. I. V.: Wolff. 9770 in 8649 LI EFERANT lena^mi 1. Wiener Cafe H. HEHLER Expedition de* Zeitschriften» —Adressbuch* in Leipzig-K. Blousen, Jupons, Tüchern, Echarpes, Capotten, Schulterkragen, Kinder-Capes und -Mützen, Muffen und Fantasie-Artikeln. Großh. Hess. Amtsgericht Langermann. Grobherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Gnauth. 3" krr rewber 18 Tube. 1. bü < ®tl&o r. da» Seiäi 3 d°S tepft 4. das ] tmpfa 5. das (3 1894 theilur •rljalt« 1. das A 1894 tt)tUui »halt T. 8tnn( Äarbi toi Sarmin 4 U&r auf 3« r'fltnttn -irwendl ßud lyäusuvS tembtx ' «ietz Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Wahlprotokoll und die Abstimmungsliste von Donnerstag, 21. bis Samstag, 23. d. Mts. einschließlich, auf unserem Büreau zur Einsicht jedes Stimmberechtigten offen liegen und daß binnen dieser Frist Ein Wendungen gegen die Wahl und gegen die Gewählten, sowie gesetzlich zulässige Ablehnungen bei Meidung des Ausschluffes bei uns vorgebracht werden können. Gießen, den 20. November 1895. am Main Telephon 2362. 9689) Sine neue Zitder b'lliß , verkaufen. 8chu)*tra**e 5 tm Krtseurgeschäst Haarketten fertigt gut und billigst an 9734 Max Rüger, Wallthorstr. 6. Lauösägehokz aus 3 Theilen verleimt. Verziehen und Abbrechen einzelner Stücke beim Sägen vollständig ausgeschloffen. 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Bewerbungen haben bis längstens 80. d. Mts. bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 3, zu geschehen. Gießen, den 19. November 1895. Grobherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Bekanntmachung. Au» der Stiftung der Ludwig Theodor Felsing Eheleute zu Gießen sollen die erwachsenen Zinsen und zwar 205 Mk. 71 Pfg. an zehn in Gießen geborene würdige Arme und 60 Mk. 88 Pfg. an fünf würdige Wittwen zu gleichen Theilen vergeben werden. Anmeldungen hierzu haben bis zum 5. k. Mts. auf dem Armenamt — Bürgermeistereigebäude, Zimmer Nr. 3 — zu erfolgen. Gießen, den 14. November 1895. Grobherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Bekanntmachung. Die Offenlegung des Grundbuchs und der Parzellenkarten von der Gemarkung Lollar — Kreises Gießen — betreffend. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach Maßgabe der Bekanntmachung vom 14 August 1881 aus den confolidirten Theilen der Fluren I, XI und XII in der Gemarkung Lollar eine neue Flur XIII gebildet worden ist und über diese ein Supplementband zum Grundbuch der Gemarkung Lollar errichtet worden ist. Das betreffende Grundbuch mit dem Supplementband nebst den dazu gehörigen Parzellenkarten ist in dem Büreau des Ortsgerichts-Vorftehers zu Lollar offen gelegt worden. Die Betheiligten sind befugt, das Grundbuch nebst dem Nachtrag während der Zelt der Offenlegung in diesem Lokal einzusehen, auch gegen die Gebühr von dem Großh. OrtSgerichts-Vorsteher der Gemeinde Lollar Grundbuchsauszüge (Geschosse) zu verlangen. Auch werden sie von Letzterem auf die von den Feldgeschworenen entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler aufmerksam gemacht werden. Allen denjenigen, die sich bei den Angaben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes und der Größenangaben für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer unerstrecklichen Frist von sechs Monaten ihre Anstände entweder auf gütlichem Wege bei dem Ortsgerichts - Vorsteher der Gemeinde, vor den sie ihren etwaigen Gegner vorladen lasten können, zu beseitigen und insofern dieses nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitigkeiten zuständigen Gericht geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes, als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß Letzteres geschehen, biünen eben dieser Frist die Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt hatten. Zugleich werden Diejenigen, welche die in Gemäßheit des Art. 30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852, die Erwerbung des Grundeigenthums u. f. w. betr., beige- fügten Erwerbtttel berichtigt zu sehen wünschen, aufgefordert, die erforderlichen Anträge binnen der festgesetzten Frist von sechs Monaten bei dem zuständigen Gericht zu stellen und wenn dieses ein anderes, als das unterzeichnete ist, bei diesem die Anzeige zu machen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer und die Größenangaben in allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem OttSgerichtsvorsteher zu Protocoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deshalb erhoben und erforderlichenfalls bei dem unterzeichneten Gericht zur Anzeige gebracht worden ist. , Die unerstreckliche Frist von sechs Monaten geht mit dem 15. Juni 1896 zu Ende. Gießen, den 18. November 1895. 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