rtverein. khrg ]• !.aft genug aeL, besteh« « *v E-Ken Erträt‘“k das TT n as ünternehnjei So Men »i., ieE*C/* unterbreiten unj ’’ ohne eine Ei,. Mitbürger d* «hebt werde, di. unser. he L18ten werdet kräftig Men. Nuri,® en Städten gleicher das einem grosser Q Reiben oder töf das Verschwindet n würde, dass mu aus dem Kahm* rig beschloss J weitere namhafte Jenntniss, dass de» örderlich ist. Billigkeit walte# e Unterstützung! jjftnsgellschafl 3ERT , Abends 5 Ute haftsvereins. te) und das Muieu«* Frits Basaermsnn, ,us Frankfurt am Maa. , opus 161, compoairi 18* jur opus 44, componirt 18A (öperrsit. ftUM* .ihlienhandlungTO Er , bei Herrn HauBverwall* horn. >nds 81/* ?rs gulsti® Mit® benst ein naia.ES W teMe u ivcrcin7 ÄS»* iterfesi Turnen6, >tt n* Qutntt. . * to 1,01 Samstag den 19. Januar 1895 Zweites Blatt. Nr. 16 Gießener Anzeig er Kenerat-Mnzeiger. Aintr- und Anzeigeblatt für den Kreis Gieren. ]" chralisöeitage: Gießener Iamitienötälter. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Dorm. 10 Uhr. Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. SUbartion, Srpcbitiac und Druckerei: Kchntstraße Ar.7. Iernsprechcr ÖL Lierteffähriger ASo»ne«cntsprei»r 2 Mark 20 Psg. mtt Bringerlohu. Durch die Post bezöge« 2 Mark 50 Pfg. Die Gießener Anmiliendläller «erden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt. Der -ießener Anzeiger erscheint täglich. *ght Ausnahme deS Montags. Anrtlichev Theil. Bekanntmachung, betreffend oic Prüfung der Bewerber um die Berechtigung -um einjährig'freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1895. Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Frühjahr 1895 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meldung des Ausschlusses von dieser Prüfung spätestens bis zum 1. Februar 1895 bei der unterzeichneten Commission einzureichen. Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speiellen das Folgende bemerkt: 1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfuugs - Com- Mission nur dann auzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthalts- •tt hat. 2 Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen. 3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird. 4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburtszeuguiß; b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen und muß die Unterschrift des BaterS oder Vormundes beglaubigt fein- e. ein Uubefcholteuheitszeugniß, welches von der Polizei- Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist- cL ein selbstgeschriebener Lebenslauf. i. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will. 4. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche ent ein Uubescholtenheitszeugniß beizulegen. Neber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden zestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anlage 2 zur Wehr-Ordnung vom 22. Novbr. 1888 — Regierungs-Blatt fr. 27 von 1894) Aufschluß. Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf specielle Ladung kann nicht gerechnet «erde». Darmstadt, den 27. December 1894. Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Buchinger, Regierungs-Rath. Bekanntmachung, 1 tieffenb den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen, hier insbesondere den Handel mit französischen Löffeln. Nach einem Schreiben des Herrn Reichskanzlers werden "n französischen Fabrikfirmen Löffel in großer Menge nach keutschland eingeführt, welche einen mit den Bestimmungen Gesetzes vom 25. Juni 1887, betreffend den Verkehr >it blei- und zinkhaltigen Gegenständen im Widerspruch ichenden, außergewöhnlich hohen Bleigehalt aufweisen. Jns- kfonbere in den Löffelfabrikaten der Firma Japy Frvres «id Comp. zu Beaueourt (Haute Saone) und in ihrer Filiale zu Paris (rue du Chateau i Bau No. 11) sollen sich Mengen von Blei vorfinden, »rlche die in Deutschland zulässigen Grenzen weit übersteigen. der That hat eine im Kaiserlichen Gesundheitsamt vor- jtnommene Untersuchung von Löffeln der genannten Firma tmee Gehalt von nicht weniger als 38,85% Blei ergeben, ehrend nach dem bezeichneten deutschen Gesetze der Marimal- irhalt an Blei auf 1% festgesetzt ist. Um einerseits den Gesundheitsschädigungen vorzubeugen, »tlche unter der Bevölkerung durch Löffel von so hohem Aeigehalt hervorgerufen werden können und andererseits die «Mimische Industrie vor dem unlauteren Wettbewerb mit hlch rninderwerthiger »nd außergewöhnlich billiger Aaare zu schützen, erscheint es geboten, dem Handel mit Löffeln französischer Herkunft, insbesondere mit Fabriken der Firma Japy FrßreS und Comp. erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden und gegen den Vertrieb gesetzwidriger Waare mit Nachdruck einzuschreiten. Zu diesem Zwecke wird sowohl das kaufende Publikum wie aber namentlich die Händler von dem unzulässigen Blei- gehalt der französischen Löffel in Kenntniß gesetzt unter dem Anfügen, daß die Polizeiorgane angewiesen sind, den Vertrieb der verbotswidrigen Waare strengstens zu überwachen und UebertrerungSfälle zur Anzeige zu bringen. Zugleich weisen wir darauf hin, daß derjenige, welcher den Vorschriften des oben genannten Reichsgesetzes zuwider Gegenstände gewerbsmäßig verkauft oder feilhält mit Geldstrafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft bestraft wird. Neben dieser Strafe kann auf Einziehung der verbotswidrig hergestellten, verkauften oder fellgehaltenen Gegenstände erkannt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Verurtheilten gehören oder nicht. Ist die Verfolgung oder Verurtheilnng einer bestimmten Person nicht ausführbar, so kann auf die Einziehung selbstständig erkannt werden. Gießen, den 16. Januar 1895. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. Gießen, den 14. Januar 1895. Betr.: Obstbaumwärter- Cursus zu Friedberg im Jahre 1895. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises. Ich benachrichtige Sie hierdurch ergebenft, daß der laudwtrthschaftliche Bczirksoerein Gießen in dem Voranschläge pro 1894/95 eine Subvention von 700 Mk. sür junge Leute, welche an einem Obstbaumwärter Cursus theilnehmen, in Ausgabe vorgesehen hat. Der Betrag von 300 Mk. ist dem landw. Bezirksverein von der Sparkasse zu Grünberg unter der Bedingung zur Verfügung gestellt worden, daß auch jungen Leuten aus den zum Sparkaffenbezirk Grünberg gehörenden Orten zum Besuche eines Obstbaumwärter-Cursus die entsprechende Subvention bewilligt wird. Bewerber um Bewilligung "dieser Subvention aus den zum Kreise Gießen und den zum Sparkassenbezirk Grünberg gehörenden Gemeinden der Kreise Alsfeld und Schotten werden zur alsbaldigen Einreichung ihrer Gesuche und etwaiger Zeugnisse bei der betr. Bürgermeisterei unter dem Ansügen aufgefordert, daß unter mehreren Bewerbern die Priorität der Anmeldung Anspruch auf vorzugsweise Berücksichtigung gibt, und daß die Subvention namentlich unbemittelten Personen zugewendet werden wird. Die Thetl- nehmer müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Der Lehrcursus für Odstbaumwärter zu Friedberg dauert 10 Wochen. Der Unterricht beginnt den 4. März, dauert bis zum 30. März und vom 17. April bis 4. Mai 1895 und im Juli und August 2 Wochen und im September 1895 eine Woche. - M-L TM M Junge Leute, welche an dem rubr. Obstbaumwärter- Cursus Theil nehmen, erhalten eine Subvention von je 70 Mk. auS der Bezirksoereinskasse. Die Großh. Bürgermeistereien werden ersucht, dieser Bekanntmachung die thunlichste Verbreitung zu verschaffen, Anmeldungen entgegen zu nehmen und dieselben unter Be- gutachtung der Gesuche an Großh. KreiSamt Gießen bis zum 20. Februar l. I. einzusendeu, damit die Gesuche dem Ausschüsse zur Prüfung und Genehmigung rechtzeitig vorgelegt werden können. Zugleich ersuche ich Sie weiter, geeignete Zöglinge für den genannten Cursus ausfindig izu machen, und zur Anmeldung zu veranlassen. Carl Jost. Obftbaueurse zu Friedberg während des Frühlings und Sommers 1895. Obstbaucursus für Baum«AundI.Straßeu- wärter in der Gesammtdauer von 10 Wochen. Der erste Theil dauert vom 4. bis 30. März und vom 17. April bis 4. Mai. Der zweite Theil, im Juli oder August, dauert 2 und der dritte Theil im September 1 Woche. Die Theiluehmer müssen das Alter von 'mindestens 16 Jahren haben und sich allen Arbeiten in den Pomologischen Gärten und anderen Obstanlagen willig unterziehen. Der Unterricht für hessische Baum- und Straßenwärter ist frei; das Honorar für solche Theilnehmer aus Hessen, welche lediglich im eigenen Interesse den CursuS besuchen, beträgt 10 Mark, für Nichthessen 15 Mark. Baumwärter, welche eine Unterstützung seitens deS zuständigen landwirthschaftlichen Bezirksvereins (im Kreise Friedberg bis zu 75 Mark) zu ihrer Ausbildung wünsche«, müssen sich bei dem Dircctor des landwirthschaftlichen Bezirksvereins melden und den Bedürftigkeitsnachweis erbringe«. Während des Cursus wird in folgenden Fächern Unterricht ertheilt von nachbenannteu Lehrern: Dr. v. Peter: Grundzüge des Pflanzenlebens, äußerer und innerer Bau des Obstbaumes, Bodenkunde «d Düngung, Lebensthätigkeit des Obftbaumes. v K. Reichelt: Obstsortenkunde, Obstbaumpflege, Obstbaumzucht, Krankheiten des Obstbaumes, schädliche Thiere, Obstverwerthung; — Demonstratiouen und praktische Arbeiten. Ringshausen: Uebungen im geschäftlichen Aufsatze, Berechnungen. Repetitionscursus fürBaum- undStraße«- wärter vom 1. bis 6. April. Solche Baum- und Straßenwärter, welche schon einen Cursus im Obstbau durchgemacht ober längere Praxis hinter sich haben, können au diesem Cursus theilnehmen. Nach bestandener Schlußprüfuug erhalten dieselben, wenn sie ein Alter von 20 Jahren besitzen, den Titel „Bereinsbaumwart des Oberhessischen Obstba«- vereius". Der Cursus ist honorarfrei. Der Beginn anderer Curse wird rechtzeitig beka««t gegeben. Anmeldungen sind schriftlich an den Dirigent«» der landw. Winterschule, Herrn Dr. v. Peter, zu richte«. Der Aufsichtsrath der landw. Winterschule. Dr. Braden. Das Vorkommen von Viehseuchen im Großherzogthum Hessen während des Monats December 1894. Milzbrand wurde festgestellt in Beienbelm, Kreis Friedberg, am 8. und in M-lbach in demselben Kreise am 23. und 27. Decernb« bei je einem creptrten und am 18. December in letztgenanntem Drtt bei einem nothgeschlachtelen Rinde. Rauschbrand wurde festgestellt in Langsdorf, Kreis Gieße«, bei einem creptrten Rinde. Rotz. In Nieder-Ramstadt, Kreis Darmstadt, stehen 3 Pferde bei 3 Besitzern und in Eberstadt, in demselben Kreise, 1 Pferd wegen Ansteckungsverdacht unter polizeilicher Beobachtung. Derselben Maßnahme sind unterworfen in Bleichenbach, Kreis Büdingen, 2 Pferde eines Besitzers, in Büdesheim, Kreis Fliedderg, 28 Pferde eines Besitzers, in Ober-Eschbacd, in demselben Kreise, 1 Pferd und in Haixheim, Kreis Marnz, 2 Pferde eines Besitzers. In Nonnenroth, Krers Gießen, und in Ober-Eschbach, Kreis Friedberg, ist je ein wegen Ansteckungsverdacht unter Beobachtung stehendes Pferd crepirt, die Seuche bei ihnen jedoch nicht festgestcllt morde«. Die Maul- und Klauenseuche ist erloschen in Eberstadt, Kreis Darmstadt, in Urberach, Lengfeld, Wiebelsbach, Lichtenberg «»d Groß-Bieberau, Kreis Dieburg, in Klein-Gumpen, Ederbach Erbach und Höchst, Kreis Erbach, und in Ober-Flörsheim, Kreis WormS. Die Seuche herrscht fort in Reichelsheim, Rohrbach und Untere Ostern, Kreis Erbach, in Königstädten, Raunheim, T«ebur »nd Wallerstädten, Kreis Groß-Gerau, in Kostheim, Kreis Mainz, ««fr in Zotzenheim, Kreis Alzey. Die Seuche wurde festgestellt und war am Schluffe des Monats wieder erloschen in Lorsch, Kreis Bensheim, in Gundernhaufe», Babenhausen, Eppertshausen, Harpertshausen und Rohrbach, Kreis Dieburg, in R mback, Kreis Heppenheim, in Esselborn, Kreis Alzey, und in Wörrstadt, Kreis Oppenh im. Die Seuche wurde festg. stellt und herrschte am Schluffe des Monats noch fort in Wixhausen, Arheilgen, Nieder-Beerbach, Er-- bausen und Pfungstadt, Kreis Darmstadt, in Bensheim, in S'cke»- hofen, Schlierbach, Lengfeld, Langstadt und Wembach, Kreis Diebur-, in Bockenrod, Ober Kinzig, Hummetroth und Klein-Gumpen, Kreis Erbach, in Stockstadt, Worfelden, Groß G-rau, Rüss-lsheim, Biedesheim, Dornheim und Geinsheim, Kiels Groß-Gerau, in H.ppenhei«, in Hechtsheim, Kreis Mainz, in Welgesheim und Framersheim, Kreis Alzey, und in Osthofen, Gundersheim. Eppelsheim, Pfeddersheim, Heßloch und Dorn-Dürkheim, Kreis Worms. Die Räude wurde bei einem Pferde in Darmstadt fest- gestellt. Die Räude gilt ferner als vorhandm unter den Schafe« in Storndorf und Vadenrod, Kreis Alsfeld, und in Bingenheim, Kreis Büdingen- Sitzung der Stadtverordnete« am 17. Januar 1895. Anwesend: Herr Oberbürgermeister Gnauth, die Herren Beigeordneten Georgi und Grüneberg, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Adami, Brück, Emmelius, Flett, Habentcht, Helfrich, Hehltgenftaedt, Homberger, Jughardt, Keller, Löber, Petri, Dr. Ploch, Dr. Schäfer, Scheel, Schiele, Simon, Dr. Thaer, Schmall, Vogt und Wallenfels. Herr Oberbürgermeister Gnauth eröffnete die Sitzung mit der Mitthetlung, daß er dieselbe erst auf heute anberaumt habe, um den Herren Stadtverordneten in der ersten Sitzung des neuen JahreS den DerwaltungSbericht der Stadt für das EtatSjahr 1893/94 vorlegen zu können. ES wurde hierauf Seitens des Herrn Oberbürgermeisters über diejenigen Rubriken der unten abgedruckten ziffernmäßigen VerwaltungS- rechenschaft referirt, die mit mehr al- 500 Mk. von den DoranschlagSsummen abweichen. Danach erforderte Rubrik 2, Gebäude, infolge Einrichtung einer Kochschule im Mädchenschulhause an der Westanlage eine Mehrausgabe von rund 1250 Mk., Rubr. 3, Grundstücke, ergab infolge der hohen GraSpreise einen um 10000 Mk. höheren Erlös aus den städtischen Wiesen,- desgleichen gingen die Einnahmen aus Waldungen um 13 700 Mk. über den Voranschlag infolge Mehrerlöses aus Holz. In Rubr. 5, Gaswerk, gestalteten sich infolge erhöhten Gasverbrauchs die Einnahmen um 10 200 Mk. höher- bei Rubr. 6, Wasserwerk, ergab sich infolge Wassermangels ein Ausfall von 1744 Mk., bei Rubr. 7, Schlachthaus, überstiegen die vereinnahmten Schlachtgebühren u. s. w. die Doranschlagssumme um 1479 Mk., wogegen sich in Rubr. 14, Schulen, hauptsächlich infolge eingetretener Gehaltserhöhungen und Mehraufwand für Heizung und Be- leuchtung ein Fehlbetrag von 3416 Mk. ergab. Bei Rubr. 16, Realgymnasium und Realschule, sind 727 Mk. Weniger- au-gabe verzeichnet, bei Rubr. 19, Oeffentliche Feierlichkeiten, 1800 Mk. mehr und zwar infolge der anläßlich des Besuchs Sr. König!. Hoheit des GroßherzogS auSgesührten Straßendecorationen und veranstalteten Feierlichkeiten. Die Kosten des unter Rubr. 22 aufgeführten 1893er AnlehenS blieben um 2390 Mk. hinter dem Voranschläge zurück- die Straßenunterhaltung, Rubr. 23, erforderte 2394 Mk. weniger wie veranschlagt, die Straßenreinigung, Rubr. 24, 3010 Mk., die Straßenbeleuchtung 1011 Mk., dagegen die öffentlichen Anlagen, Rubr. 26, 979 Mk. mehr- desgleichen die Unterhaltung der Brunnen 4275 Mk. infolge der wegen des allgemeinen Waffermangels nöthig gewordenen Herstellung von sechs Pumpbrunnen. Der Zuschuß zur Armenpflege, Rubr. 38, betrug 3920 Mk. weniger wie veranschlagt- für Militärzwecke mußten infolge erhöhter Einquartierung 952 Mk. mehr aufge- wendet werden, für die allgemeine Verwaltung 586 Mk., für Schuldentilgung 5934 Mk., für Capitalzinsen 2381 Mk., die Rubr. 52, Octrot, ergab in Einnahme ein Mehr von 5010 Mk., die Ausgabe in Rubr. 57, Rettungsanstalt und Cholerabaracke, überstieg den Voranschlag um 1917 Mk., hauptsächlich infolge der neuen DeSinfectionseinrichtungen; der Ertrag aus Com- munalsteuern war um 5216 Mk. höher als veranschlagt. — Nachstehend lasten wir die ziffernmäßige Rechenschaft über Einnahme und Ausgabe folgen. 996*26 64 A. Betriebs Rechnung- Einnahme Ausgabe X X 73933 65 Rest aus vorderen Iahten 56 56 5579.60 Gebäude 2786.41 39665 93 Grundstücke 9742 30 95581.11 Waldungen 29768.56 50349.10 Gaswerk — 33925 16 Wasserwerk — 27988.91 Schlachthaus 11047.46 3340.- Jagdm — 2556.30 Märkte 371.61 37.44 Ä'chanstalt 24.20 914.69 Waaganstalten 509 08 44337.06 Kirchen 45485.88 2964.91 Friedhöfe 5910 33 1261.51 Volksschule unb Fortbildungsschule 82792 13 27422 44 Höhere unb erweiterte Mäbchenschule 57929 57 170.- Realgymnasium unb Realschule 29209 61 50.- Handwetkerschule unb Localgewerbeverein 1969 98 — Vorschule bes Gymnasiums 1099.— •0- Aliccschule 1753.80 — Oeffentliche Feierlichkeiten 2157 94 :— Denkmäler GemeinnützigeZweckeaußethalbdet städtischen 99 22 1788 60 — Verwaltung — Kosten deS 1893er AnlehenS 2390 — 5453 76 Straßenuntei Haltung 18305.56 50.- Straßenreinigung und Kehrichtabfuhr 30850 74 — Str« ßenbcleuchtung 23988.42 284.50 O.ffentliche Anlagen Brunnm 8348.86 10261.84 138.80 Bäche 620 — Eanäle 6017.28 — Entwässerungsanstalte« 498 93 240579 FilialarbeilShaus 2405.79 449.55 lonnenunftalt 45 78 73.10 Feuerloschanstalten 2040 69 48.61 Faselvieh Gcmarkungs-, Flur- und Gewanngrenzen, 700.— 268.07 4999 98 Parzellenvermessung 46.90 Werth und Schadenersatz von Feldftrafen 4670 _ Vertilgung schädlicher Thiere 288.30 _ Armenpflege 35423 03 1848.98 Versicherung ber Arbeiter 3563.42 — Impfung 360.80 470604 Stiftungen 3984.31 Zwecke des Kreises unb ber Provinz 66987 76 1556.— Militärzwecke 5952 85 4728.16 Polizei 46202 07 108.- O'stentliche Sicherheit 195209 6177.12 Allgemeine Verwaltung 66048 23 — Pensionen 4743.78 5465 Ok Schuldentilgung 37600.— 313.64 Grundzinsen unb AnerkennungSgebühr — 56.- Einzugs- unb Einscht eibegelb — 32220.47 Eapitaizinsen 204484.68 119254 81 Octioi 31136 12 3410- Hunbefteuet 234 50 28.50 Antheil von Stempeltaren für Wanderlager — 80- Für bie LanbeSuniverftlät 924.46 »924 60 Fleischbeschau 5782 09 826.7E SlettunflCanftalt unb Ebolerabaracke 2933 41 Beitrag t im Einkommen des Reichsbankagenten — 741.71 Zusammenlegung von Grundstücken 311.56 766.58 AuSgeliehene Kapitalien 766.58 _ Reser oesond — _ Betriebst-vital ♦» — 384288.35 Eommunaliieuern 17604.97 Rente ber Oderhessischen Eisenbahn,Gelände- 5761.74 — Entschädigung _ Einnahme X B Btt ****** ««!)*•*«• Ausgabe X 73890.24 16431.69 26367 89 27060.81 1364631.69 1508382.32 Rest aus vorderen Jahren Stift aogScapitalien An- und Verkauf von Gebäuden und Grundstücken Erbauung gemeinbeiilicher Gebäude Erbauung von Straßen Eanalbauten Erbauung eines Gaswerks- Erbauung eines Wasterwerks Anlage eines Obstbaumftücks Außerordentliche Kosten für die Feuerwehr Außerordentliche Kosten deS Friedhofs Stipendien Stiftung »um Gedächtniß Sr. Kzl. Hoheit des GroßherzogS Stiftungen Eapitalaufnahmen und Rückzahlungen Summe der DermögenS-Rechnung 61886 88 109713 78 99206 36 2016 74 26728 64 13139.95 985 61 3673 80 12429 34 10000.- 2990- 1088593 46 1431364 56 Hatrpi-Wiederholir*g. 996526.64 Betriebs-R'chnung^ ^4337 65 1508382.32 Vermögens Rechnung 1431364 06 2504908 96 Hauptsumme 2365704.21 X Die Einnahme beträgt nach ber Rechnung „ Ausgabe „ „ * * Verglichen bleibt Ueberschuß .... unb bieser besteht in: 1. Baaroorrath: X a) für ben Betrieb 59525 59 b) für das Vermögen 70389.04 2504908.96 2365702 21 139206 75 129914 63 2. Vorlagen: a) für ben Betrieb b) für bas Vermögen 713.26 713 25 3. Hqutbirten AuSstänben: a) für ben Betrieb einschließlich 33.37 X liquibirte Kirchensteuer 1950.15 b) für das Vermögen 6628 72 Summe wie oben 8578 87 139206.75 • Die Rechnung wird, wie üblich, der Finanzcommisfion zur Prüfung überwiesen. — Bezüglich des Voranschlags für 1895/96 theilt Herr Oberbürgermeister Gnauth mit, daß derselbe in der Hauptsache fertiggestellt sei. Er theile weiter mit, daß in dem neuen Voranschlag an besonders belangreichen Posten näher getreten werde der Frage der Canalisation und der Ausarbeitung eines neuen Octroireglements, ferner der Anstellung eines besoldeten Beigeordneten, für welchen ein BedÜrfniß wegen der infolge Mangels eines juristischen HilfS« arbeiterS angehäuften Arbeiten des Bürgermeisters bereits als vorhanden anerkannt sei. — Inwieweit sich eine Er' Höhung deS CommunalsteuerauSschlagS nöthig machen werde, sei noch nicht abzusehen, doch werde die Erhöhung sich aus höchstens 0,6 Pfg. pro Mark Steuercapital belaufen. Die Rechnung des Gas- und Wasserwerks für 1893/94 ist geprüft worden und hat zu Beanstandungen Anlaß nicht gegeben. (Wir werden demnächst eingehender darüber berichten. Red.) Der Voranschlag des Großh. Realgymnasiums und der Realschule für 1995/96, welcher bei einer Gesammt'AuSgabesumme von 97 354 Mk. und einer Eln> nähme an Schulgeld in Höhe von 49 827 Mk. einen Zuschuß aus der Stadtkaffe zu den Lehrerbesoldungen und zur Bestreitung der sachlichen Ausgaben von 26 840 Mk. erfordert, wird genehmigt. Das Gesuch des Herrn R. Rodewald um Erlaubniß zur Ausstellung einer Gartenhütte in seinem Garten am Steinbacherweg wird widerruflich genehmigt. Herr Louis Hahn hatte beabsichtigt, für die Dauer deS Baues der neuen Eisenbahnwerkstätten am Riegelpfad daselbst eine Cantine zu errichten. Da das Gesuch weder die nach Art. 5 deS Ortsbaustatuts nöthige Ausnahme von baupolizeilichen Bestimmungen rechtfertigt, noch von Großherzogl. Direction der Oberhrssischen Eisenbahnen ein BedÜrfniß zur Errichtung einer Cantine anerkannt worden, Großh. Direction vielmehr Werth darauf legt, daß eine solche nicht errichtet wird, wird das Gesuch abgelehnt. — Dieser Berathungs- gegenständ gab Anlaß zu einer längeren Besprechung in Betreff der Anlage der Oberhesfischen Bahnen selbst. Herr Scheel fragte an, ob der bereits von der Handelskammer berührten Frage einer Umführung der Einmündung der Oberhessischen Bahnen, etwa in der Nähe deS Klein Lindener Viaducts, angesichts der Erbauung von Werkstätten nicht nähergetreten werden könne. Die Stadt sei durch die Ober- hessischen Bahnen in zwei Theile zerschnitten, was viele Mißstände im Gefolge habe. Herr Schleie gab, von Herrn Heyligenstaedt unterstützt, seiner Ansicht über die Roth- Wendigkeit einer Verbesserung bei der Unterführung der Bahn im Zuge der LudwigSstraße Ausdruck. Herr Oberbürgermeister Gnauth erklärte, daß die hier geäußerten Wünsche auch von ihm gehegt würden, er bezweifle aber, ob daS mehrere Millionen zu seiner Durchführung beanspruchende Project einer Umführung der Oberhessischen Bahnen im Sinne deS Herrn Scheel auch auSgesührt werde- auch sei eß fraglich, ob dadurch die Aussichten auf eine BetriebS- Dereinigung der Oberhessischen Bahnen mit der Main-Weser- Bahn verbeffert würden. (Herr Scheel vertritt die Meinung, daß durch eine derartige Umführung die Vereinigung nur gefördert würde.) Er möchte vor einer Agitation in dieser Richtung warnen, mit Rücksicht schon auf die zwei fehlgeschlagenen Projecie auf dem Gebiete des BahnverkehrS, damit der Stadt nicht bei ferneren derartigen an sie heran- tretenben Aufgaben schon von vornherein mit einem gewissen Mißtrauen bezüglich ihrer Befähigung zur Beurtheilung der Sachlage begegnet werde. Was die Unterführung der LudwigSstraße betreffe, so sei dieselbe zwar verfehlt, aber zu einer Zeit ausgeführt, in der man noch keine Ahnung von der Ausdehnung der Stadt noch jener Gegend hatte. Trotzdem werde versucht werden, Schrute zur Beseitigung der Mißstände zu thun. — Herr Beigeordneter Georgi hegt Befürchtung wegen der großen Kosten, würde aber eine Beschleunigung etwa zu nnlernehmender Schritte empfehlen, da mit dem Bau der Werkstätten demnächst begonnen werde. Den Besitzern deS an der Ecke der Schanzenftraße und Westanlage neu errichteten Hause«, den Herren Birken- ftock und Schneider, werden auf Vorschlag der Baudepu- tation 500 Mk. bewilligt für die von ihnen ausgeführte Ueberwölbung eine- TheileS deS GchoorgrabenS im Zuge der Schanzenftraße. Die für Reinigung der Locale für die Fortbildung S- schule und für den H a nd f er t i g kei t s u n t err i ch t verfügbare Vergütung von 100 Mk. soll im Derhältniß zur Arbeit unter die zwei mit der Reinigung betrauten Personen vertheilt werden. Don Seiten deS evangelischen Kirchenvorstandes ist die Errichtung von BedürfnißhäuSchen bei den beide» evangelischen Kirchen beantragt worden. Ein Beschluß in dieser Angelegenheit wurde nicht gefaßt und daß Anliegen des Kirchenvorstandeß der Stattverordneten Versammlung nur zu dem Zwecke unterbreitet, die Ansichten über Zweckmäßigkeit, Dertheilung der Kosten, sowie besonders über die Platzfrage für die weitere Behandlung der Frage zu böten. Daß BedÜrfniß zur Errichtung solcher Häuschen wurde nur von Herrn Wallenfels in Abrede gestellt, im Uebrigen anerkannt unb verschiedene Vorschläge in Bezug auf die Standorte, denen besonders bei der JohanneSkirche -Schwierigkeiten entgegenstehen, gemacht. Man nahm als Grundlage für die weitere Behandlung der Frage an, daß die auf rd. 5000 Mk. berechneten Kosten von Stadt und Kirche gemeinschaftlich aufgebracht werden. Zu den auf der Tagesordnung stehenden fünf Gesuchen um Concession zum WirthschastSbetried kam noch ein sechstes,, dasjenige deS Herrn Franz Ger ich lag er für die Wirth schäft „$u den zwölf Aposteln". Die Bedürfnißfrage wurde bezüglich aller Gesuche bejaht, da eS sich durchgängig um Uebcrgabe bestehender Wirthschasten handelte. Die Gesuchsteller find die Herren Gg. Atz dach (Brauerei Förtsch), Karl Lenz (alter Schützenhof), Wil h. Gerhardt (früher Loth bezw. Gros), Louis Bourgeois (RöhrleS Brauerei), Joseph Baues (früher Noll, Matktstraße). Verehr, £anö* «nd volk-wirthschaft. — Denkt an da« «ußputzen der OdstbLuue«. Wenn auch in bet Toeorre Manches geUhn wirb, was praktisch selten jur Ausführung gelangt, so läßt sich solches boch nicht von dem Aus- putz-n ber Odstbäume sagen. dessen großer Ruhen auch von Den Gegnern einer oerreinciten Cbftcultur nicht geleugnet werden kann, unb baß wohl auch bet uns übereU gehandhabt wird, wo sich nicht ber Obstbau in gänzlich verwahrlostem Zustande befindet. Bäume, die jahrelang entweder gor nicht ober nur schlecht beschnitten wurden, können nur durch gründliches Ausputzen roieber in den Eulturzuftand zurückgesührt werden: aber auch bet gut beschnittenen Bäumen wird zuweilen ein AuSputzen nolhwenbig. Durch daS AuSputzen, welche- bekanntlich in dem Entfernen von Zweigen unb Vierten, bie älter als einjährig sinb, besteht, wi'b bieKrone lichter gemocht, bie günstigen Einflüsse von Lust, Licht, Wärme unb Feuchtigkeit werben dadurch einzelnen Zweigen reichlicher zu Theil, unb die Blätter werben in ben Staub gesetzt, bie von ihnen eingeschlossenen Hnofipen bester auSzubilden. Man nimmt baS Ausputzcn mindestens alle 2 dis 3 Jahre vor unb »war von Anfang November bis Enbe Februar, an froftfreien günstigen Tagen. Die hierzu ersorberlichen Getäth schäften sinb: eine kleine Baumsäge, ein scharfes Messer, eine hohe Leiter sowie ein Topf mit Baumwachs ober mit Holstbeer. Ehe man einen Baum ausputzt, besieht man ihn erst grünbllch. Süd Hefte vorhanden, bie mehrere bürr geworbene Zweige besitzen, ober sind Zweite ba, bie ungefunben, kümmerlichen Wuchs zeigen, gelbe Blätter hatten, von Krebs ober Brand befallen sind, bei ber Ernte gebrochen würben u. f. w., so werden diese zuerst ganz entfernt. Dann wählt man immer erst bie größeren Beste, bie schlicht, dicht ober ungünstig stehen, schlecht verzweigt ober kahl sind, enblich bie kleineren Zweige, die ähnliche Eigenschaften zeigen, bis alle theile ber Krone gleichmäßig frei unb licht geworben sinb. Alle Hefte und Zwerge, welche wegfallen sollen, werben b,chl an ihrem EntstehungS- punkte abgesägt, barauf wirb bie Wunde glatt geschnitten unb mit Baurnwachtz ober Holztheer verstrichen. Die Wasserreiser, welche überall an alten Heften unb am Stamm entstehen, wenn bie Blätter ben von ben Wurz In au'genommeren Saft nicht mehr verarbeite» können, ober bie Rinbe zu sehr verhärtet ist, oder wenn ber Saftlauf burch das Holz gehemmt wird, werben schon im ersten Lebensjahre mit einem icharfen Messer weggeschnstt.n, da sie in den meisten Fälle» zu nichts nutze sind: rs sollte denn schon fein, daß man sie zur Verjüngung älterer Bäume gebrauchen könnte, in welchem Falle man die erkrankten Aefte dicht über bin Wasferschofsen abwirft. Hu« Vorstehendem geht hervor, baß bas Ausputzen der Odstbäume mehr Hebung als Kenntnisse erforbert; ein wenig Ueberlegung genügt, um jeden Landwirth ober landwinhschaftlichen Arbeiter in ben Stand zu setzen, bie Bäume ohne Beihilfe eine« Gärtners genügend aus»»- putzen, unb werben auch bie ersten Versuche etwa« mamelbalt auS- sollen, so wirb man boch bei einigem Fleiß sich schnell Dcrbefter» unb bald im Stanbe sein, bie Arbeit exact unb brauchbar auszuführe». — Sur Düngung der Wiesen mit LhomaSschla«-. lieber bie Düngung ber Wielen mit Tdomasichlacte unb Kalisalze» tbetlt Herr Professor Märcker ginz überraschende Resultate mit. Wiesen, auf denen man früher nur 3400 kp H-u pro Heciar grrntet hatte, ergaben nach ber Düngung mit ThomaSschtack- und Kalntt 6000 biS 7000 kg unb beim zweiten Schnitt nochmals 3000 bi« 4000 kg. Währenb bie Düngung nur 50 Mk. kostet. betrug der Mehrwerth des HeueS 240 Mk. pro H.ctar. Wo früher über 1000 kg saures Heu gemäht worden waren, wurden nach der Düngung 8000 ke gute« Heu gewonnen. Wenn nicht allenthalben gleich günstige Erfolge zu verzeichnen sind, so liegt das i-denfallS barm, baß nur einseitig mit Thomasschlocke ober nur einseitig mit Kaw salzen gedüngt worden ist. Auf kaliarmem Sand- ober Moorboden kann eine volle Wirkung nur burch gleichzeit ge Anwendung von Phosphorsäure und Kali erreicht werden. Wenn durch fortwährende« ^ubitngen von rhomasschlacke die Phosphorsäure im Boden erhöht, der Kaligehall aber alljährlich vermindert wird, so wird dadurch die volle Entwickelung der Pflanzen gestört. Den Winter über, biß zum Moral April, ist die geeigneicste bett zur Düngung ber Wirsen mit Thomasmehl unb Kalisalzen. L. Tgbt. — Zu» Giufukrverdot für amertkauitche« Aletsch und Btev. Das AuSwantge Amt b ß deutschen Reiches toll de» deutich-n Botschafter in Washington eine schnstliche, auS'ühtlich« Auser. anbersetzung der Gründe deß Elnfuhrverboiß für amei ikauische« Vieh und zur liebe, mittelungon die Regierung bet Vereinigten Staate» Übei fanbt Laben. Der BeicheibbeS Reichtzkamlerßaui Die von Washington unb ber hiesigen amenkanischen Botschaft erfolgten Reklamationen lautet ungünstig für bie amerikanischen An'p üche. Es verlautet zugleich, baß daß Einfuhrverbot auf keinen Fall webet mobisicirt, noch ausgehoben werben soll, devot die Angelegenheit im Reichstage jur Erörterung gelangt ist