I I *?*»*,J «5 cert ■ oP. K* ®-*3* 8 LAS' ntr. BffeMn Wt 5g », M&irector. n Uhr: seine Bau. 1 über die kai. titf). 'Wtt und 0 ____ txxxrun i g e. X X 6695 Cassel, । 1XXXXXI Hüne : üon fyxAt ü Wm fen. waaren, von * Fabrik habe, * vergässe. it^cMfür chinen rElei’aioren. thineiL 1895. 85.« yllbttreoK l03& sRnite 274 1887 Obi- itsb. i )6L \nD$ 374 M 1014 189« $ir. 185 Zweites Blatt. Freitag de» 8. August Der frlefcena Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags. Die Gießener Psmikienvrälter »erden dem Anzeiger »öchrntlich dreimal beigelegt. Gießener Anzeiger Kenerat-Mzeiger. Vierteljähriger Avannementsprei«: 2 Mark 20 Psg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Psg. Redaction, Expedition und Druckerei: Kchulstrahe £lr.7. Fernsprecher 51. Amts- lind Anzeigeblatt für den "Kreis Gieren. chratisöeitage: Hießener Jamikienötättcr. Anrtlicher Tbeil des Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag« für den lolgmden Tag erscheinenden Nummer bi» Vorn,. 10 Uhr. All: Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nchmm Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. 22,4 3,3 50,0 30,8 70,9 59,3 73,0 40,9 68,0 7,0 10,0 28,4 27,0 Außerdem werden die Steuerpflichtigen benachrichtigt, dch die Steuercommiffariate über etwaige Zweifel bezüglich in abzugebenden Steuererklärungen jederzeit bereitwillig SaZkllnft ertheilen werden. Unter Bezugnahme auf die obigen Mittheilungen richten m an die hiernach zur Einreichung von Einkommensteuer- nklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zu den rvzegebenen Terminen an die betreffenden Bürgermeistereien »der direct an uns gelangen zu laffen. Die bei den Bürgermeistereien einlaufenden SteuerRösch Stettiner Chamottefabrik, vorm. Didier zu Stettin Verein chemischer Fabriken zu Mannheim Verein für chemische Industrie zu Mainz Vereinigte Strohstofffabriken in Dresden erklärungen werden, und zwar insoweit verschloffen, uneröffnet, an die Dorsitzenden der betreffenden Beranlagungscommisfionen abgegeben werden. Das Formular zu den Steuererklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei Wohnorts zu beziehen. Gießen, Grüuberg. Hungen, Nidda, den 6. August 1895. Die Großherzoglichen Steuercommiffariate. Bähr. Kritzler. I. V.: Köhler. Schmits Der Deutsche und Oesterreichische Alpenverein und seine Anfgaben. Vortrag, gehalten in der Sitzung vom 1. August. (Schluß.) Was die schwierige Frage des Stimmrechts anlangt, wurde schon im April 1876 den Einzelsectionen „ein Ent- wurf zur Prüfung" übersandt, worauf alsdann von zehn Sectionen Gutachten und Abänderungsvorschlüge einliefen, auf deren Grund dann unter den subtilsten Berücksichtigungen dieser heiklen Anforderungen, die von den weittragendsten Folgen auf die ganze Dereinsgestaltung sein konnte, von dem damaligen Central-Ausschuffe eine allseitig gewünschte Umarbeitung der einschlägigen Bestimmungen entworfen wurde, um der Generalversammlung in Bozen diese vorlegen zu können, die dann auch die grundsätzlichen Neuerungen dermaßen glücklich in ein endgiltiges Statut einreihen konnte, welches in § 24 festsetzte, daß den Einzelsectionen nach Maßgabe ihres Mitgliederbestandes eine Anzahl von Stimmen zukommt, welche letztere derart abgestuft wurde, daß den kleineren Sectionen „eine verhältnißmäßige Begünstigung" zugestanden wurde. Inwieweit man dem Sectionsverbande in dieser Angelegenheit entgegengekommen ist, mag daraus erhellen, daß, während eine Section von 20 Mitgliedern 4 Stimmen führt, eine solche mit 200 Mitgliedern nur über 18 und eine mit 2000 Mitgliedern nur über 50 verfügten. Es hatte sich als unzulänglich erwiesen, daß nach dem alten Statut jedem Mitgliede ein persönliches Stimmrecht zu- erkannt wurde und die Uebertragung dieses Rechtes „durch schriftliche Vollmacht geschah". ES hatte dies bei der Aus- dehnung des Vereins zu großen Unzuträglichkeiten geführt, und es wurde daher der neue Modus unter allseitiger Befriedigung ausgenommen. Da wir im Verlauf der Darstellung auf diese Angelegenheit zu sprechen kamen, will ich eS mir nicht versagen, auch noch mit einem Punkte darauf hinzuweisen, daß, wie Joh. Emmer in seinem oben schon er- wähnten Festbericht mit Recht hervorhebt, es für die Trefflichkeit der Vereinssatzungen überhaupt spricht, wenn während der langen Reihe von Jahren, da sie schon zu Recht be- stehen, trotz „des Anwachsens deS Vereins" und des Herantretens „immer neuer Aufgaben" sie sich doch als ausreichend erwiesen haben, und mit Recht hebt er als ihren besonderen Vorzug hervor, daß „sie nicht zu sehr ins Einzelne gingen, sondern nur mit der Feststellung von Grundsätzen sich be- gnügten". Nach § 7 der Vereinsstatuten des deutsch-öfter- reichischen Alpeuvereins ist ein jährlicher Sectionsbericht an die Centralleitung abzuliefern, welcher uns oft anschauliche Bilder und erfreuliche Mittheilungen über daS Veretnsleben in den Einzelsectionen, insbesondere über die alpinen Leistungen der einzelnen Mitglieder dadurch liefert, daß die Mittheilungen in kurzen Auszügen in den VereinSpublicationen zur allgemeinen Kenntniß gelangen. Abgesehen von den in der Natur des deutsch-österreichischen Alpenvereins gegebenen und begründeten Vereinsverpflichtungen gegenüber dem Gesammt- verein constituirt sich die einzelne Section nach freiem Er- meffen, bildet auch in vermögensrechtlicher Beziehung eine selbstständige Corporation, denn der deutsche Alpenverein sah es stets im letzten Grunde als sein vornehmstes Ziel an, überall da, wo sich Alpenfreunde finden, wo die Liebe für die Alpenwelt erweckt und gepflegt war, auch einen geistigen Mittelpunkt zu schaffen, und bekämpfte daher stets mit besonderer Betonung die vorgefaßte Meinung, als müffe man, um Vereinsmitglted werden zu können, die Verpflichtung übernehmen, die höchsten Gipfel zu erklimmen, als sei zur Auf- nähme in den Verein „eine Legitimation als Geognost, Botaniker oder Naturforscher" unbedingtes Erforderniß, ohne zu bedenken, wie ein Festbericht der Section Regensburg hervorhebt, daß man auch dann schon indirect zur Erforschung und Erschließung sein Scherflein beitragen kann, wenn man sich der großen Schaar der Alpenfreunde anschließt, damit auch fern von den Alpen er das allgemeine Jntereffe er- weitern hilft und durch seinen bescheidenen Beitrag zu der großen Zahl der Träger und Vermittler der idealen Aufgaben des Alpinismus hinzutritt, um sich „in dem Element gesunder Lebensäußerung und ästhetischen Geuuffeö" einen frisch sprudelnden Quickborn zu erschließen. Wenn aber, um hierauf zurückzukommen, eine solch reichhaltige und fruchtbare Thätigkeit seitens deS Vereins gedeihlich entwickelt ist, wenn eine im Ganzen ruhige und fried- liche Entwickelung desselben stattgefunden har, so ist das nicht in letzter Linie in der vortrefflichen Organisation der Ceutralausschüsie zu suchen, die bei aller Arbeit, all n Sorgen und Mühen der Bewältigung ihrer Aufgaben freudig oblagen, weil sie stets von dem Bewußtsein getragen wurden, daS Vertrauen des Vereins in vollstem Maße zu genießen. Bekanntmachung. hie Abgabe der Einkommensteuer-Erklärungen behufs der Veranlagung für das Steuerjahr 1896/97 betreffend. I Nach Art. 20 des Gesetzes, die allgemeine Einkommen- steuer betr. vom 25. Juni 1895 erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder kreuerpflichtige, welcher ein steuerbares Jahreseinkommen jon 2600 Mk. oder mehr besitzt, über die JahreSbetrage seiner Einkommenbezüge, sowie der etwa zum Abzug ge- dqneten Lasten bei der hierzu berufenen VeranlagungS- coEmission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großh. Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben je nach der Wahl ter Steuerpflichtigen offen oder verschloffen in den Gemeinden tes Kreises Gießen, soweit sie gehören: 1. zum Steuercommiffariat Gießen - Landgemeinden bis zum 10. September d. J8., Stadt Gießen bis zum 30. September b. 38., 2. zum Steuercommiffariat Grünberg bis zum 30. September d. 38., 3. zum Steuercommiffariat Hungen bis zum 10. September d. 38., 4 zum Steuercommiffariat Nidda bis zum 10. September L 38-, obne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung vbwwarten hat, bet der Bürgermeisterei des Wohnorts ober auch direct bei dem betreffenden Steuercommiffariat obzulieferrr. Den außerhalb des Großherzogthums wohnenden Steuer- W tigen werden die Formularten zu den Steuererklärungen burdp die betreffenden Steuercommiffariate zugesendet, an mlche die abzugebenden Erklärungen innerhalb vier Wochen bitte t einzusenden sind. Nach Art. 22 deS Gesetzes haben die Einkommensteuer- aklürung abzugeben: 1, für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter- 2, für die Aktiengesellschaften und Commanditgesellschaften auf Lctien deren Vorstände in seitheriger Weise (ohne Benutzung des für die übrigen Pflichtigen allgemein vorgeschriebenen Formulars); 2. In allen anderen Fällen der Pflichtige selbst und zwar hinsichtlich des gesammten, ihm sowohl, als seinen nicht selbstständig zur Einkommensteuer gezogenen Angehörigen zustehenden Einkommens. Denjenigen Steuerpflichtigen, welche Einkommen aus Bitten solcher Gesellschaften zu beziehen haben, welche als zur hessischen Einkommensteuer gezogen find, wird be- 5annt gegeben, daß die Einkommenbezüge aus Actien der Mlhverzeichneten Gesellschaften nicht mit dem vollen Betrag, K welchem sie als Einkommen unter I Ord.-Nr. 9 der «bw gebenden Steuererklärung zu verzeichnen sind, sondern nur mit den nach den nachverzeichneten Procentsätzen zu berechnenden ^-trägen unter II Orb. Nr. 1 der gesetzlichen Abzüge in Matz zu kommen haben: Procent, flant für Handel und Industrie zu Darmstadt No,wer Bergwerks- und Hüttenverein zu Obercaffel Zobrik feuer- und säurefester Producte zu Bad-Nauheim Kankfurt-Offenbacher Trambahngesellschaft «fellschaft für Handel und Schifffahrt H. A. Disch Hlsische Ludwigs-Eiseubahn-Gesellschaft Naunheimer Portlandcementfabrik Vafchinenbau-Actiengesellschaft Nürnberg Nkrbrauerei Schöfferhof-Dreiköntgshof, vorm. Konrad Bekamitmachung, die Abgabe der Capitalrentensteuererklärung en behufs der Veranlagung für das Steuerjahr 1896/97 betreffend. Nach Artikel 14 des Gesetzes, die Capitalrentensteuer betreffend, vom 10. Juli 1895 erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Veranlagungscommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großh. Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und find dieselben, je nach Wahl der Steuer- pflichtigen, offen oder verschlossen in den Gemeinden des Steuercommissariats Gieß en bis spätestens 10. September d. 3-, in den zum Kreis Gießen gehörigen Gemeinden des Steuercommissariats Grünberg spätestens bis zum30. September, in den zum Kreis Gießen gehörigen Gemeinden des Steuercommissariats Hungen spätestens bis zum 10. Semptember, in den zum Kreis Gießen gehörigen Gemeinden des Steuer- commissariats Nidda spätestens bis zum 10. September d. 3-, ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts ober auch direct bei dem betreffenden Steuercommiffariat abzuliefern. Von der Verpflichtung zur Steuererklärung find nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der Veranlagungscommission ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Capitalrentensteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt und keine den Betrag von 100 Mk. jährlich erreichende Einkommensverbesserung aus Capitalzinsen erlangt haben. Inhaltlich des Art. 16 des genannten Gesetzes haben die Capitalrentensteuererklärung abzugeben: 1. für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter - 2. für moralische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genossen- schäften, Gantmassen, Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellten Vorstände ober Verwalter - 3. in allen anderen Fällen ber Steuerpflichtige selbst unb zwar hinsichtlich bes gesammten Zinsenbezugs, welcher, sei es aus eigenem Vermögen ober aus bem Vermögen seiner nicht selbststänbig zur Capitalrentensteuer gezogenen Angehörigen, ihm in Steueransatz zu kommen hat-l Unter Bezugnahme auf bie obigen Bestimmungen richten wir an bie hiernach zur Einreichung von Capitalrentensteuer- erklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit bie Aufforberung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zu ben angegebenen Terminen an bie betreffenben Bürgermeistereien oder birect an uns gelangen zu laffen. Die bei ben Bürgermeistereien einlaufenben Steuererklärungen werben, unb zwar insoweit verschloffen, uneröffnet, an bie Vorfitzenben ber betreffenben Beranlagungscommisfionen übersenbet werben. Diejenigen Steuerpflichtigen, welche auf Grunb der Vorschriften deS Art. 14 des seitherigen Capitalrentensteuer- gesetzes vom 8. Juli 1884 bereits im laufenben Steuerjahre eine Capitalrentensteuererklärung für bie Steuerveranlagung für baS Steuerjahr 1896/97 abgegeben haben, finb von ber Abgabe einer neuen Erklärung auf Grunb bes neuen Gesetzes entbunben, insofern nicht bie Abgabe einer solchen Erklärung durch Veränderung ber capitalrentensteuerpflichtigeu Bezüge bebivgt werben sollte. Das Formular zu ben Capitalrentensteuererklarungen, welchem ein Auszug aus bem Gesetz unb eine bezügliche nähere Anweisung beigefügt ist, hat ber Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen. Siehe«, Grunberg, Hungen, Ridda, den 6. August 1895. Die Großherzoglichen Steuercommiffariate. Bähr. Kritzler. I. V.: Köhler. Schmitt. Die- Bewußtsein veranlaßte eia freudiges Zusammenwirken, und ließen deshalb namentlich auch die gewählten Vororte sich eS als eine besondere Ehre angelegen sein, der Vereins» Obliegenheiten sich besonders anzunehmen, durch kräftige Initiativen Fortschritte avzubahnen und immer da ein neues Arbeitsfeld sich auszusuchen, wo noch auSzubauen und Früchte der Anerkennung zu ernten waren. Außer den oben genannten Herren, die sich um die BereinSangelegenheiren verdient gemacht haben, find aus der späteren EntwickelungS- periode eine Reibe anderer Männer zu nennen, die im Bild- niffe dem letzten Bande der Zeitschrift bei der schon mehrfach erwähnten Geschichte deS deutschen und öfterreich'.schen Alpen- verein- beigesügt find. Wir füllen die obige Lücke durch die Erwähnung solcher Namen, wie deS Herrn Dr. v. Hochfletter, deS Präsidenten des Vororte-,Wien 1870—1873, dann aus der Zett der VorortSthätigkett Franksurt a. M. vom Jahre 1874—1876 seines Präsidenten und bedeutenden Alpinisten Dr. Petersen, deS Münchener hochverdienten VereinSmitgliedeS Sendtner in den Jahren 1877—1879, und aus seiner Vor- ortSthäligkeit Herrn Dr. K. v. Zittel, ein und schließlich Herrn Osten au- Wien, Herrn v. Ädameck. Durch alle die BorortSthätigkeiteu hindurch zieht sich als eine einzige Aufgabe, die stet- als Bermächtniß ihres seiner Vorgänger vonjden späteren Vororten übernommen wurde, und schließlich die Regelung deS Führerweseos, deren höchstwichtige Lösung bis in alle Einzelheiten hinein die Kräfte der CentralauSschüffe vollauf in Anspruch nahm. Bei der Zunahme deS Touristenverkehrs traten gesteigerte Anforderungen an die Bergführerschaft, denen sie nur dann gerecht werden konnten, wenn sie mit allen Fortschritten der touristischen Technik vertraut gemacht wurden. Nur an der Hand eines technisch geschulten Personals konnte man die schwierigen Hochtouren bei zuverlässiger Führung sicher ausführen und namentlich auch das Dorurtheil allzukühner Unternehmungen beseitigen helfen. Man richtete besondere Führercurse ein, um daS Personal zu ihrem Beruf tüchtig auSzubllden. Wie weit umfasiend hier das Arbeitsgebiet sich gestaltet hat, ergiebt eine kurze Ueberfichr der Lehrfächer, wonach besondere Unterrichtscurse ertheilt werden Über erste Htlfletstung in Unglücksfällen und Erkrankungen, über Kartenlesen und Anleitung zum Gebrauche des CompasseS, über allgemeine Geographie der Alpen, die wichtigsten GebirgS- und Steinarten der Alpen, Organisation des AlpenvereinS, Bedeutung desselben für den Fremdenverkehr in den Alpenländern, über Führerordnung, Rechte und Pflichten der Führer, über Benehmen gegen Fremde, Organisation deS Führerwesens, Führeraufsicht, die Gefahren des Bergsteigens und die Verhütung, Anleitung zum Gebrauch von Seil und Pickel u. A. Ganz besonders war aber die Regelung des Führerwesens nach der geschäftlichen Seite eine Obliegenheit des Vereins und hier waren die Maßnahmen fn der festen Norm einer Bergführerordoung besonder- auSzu- arbeiten. ES wurde zunächst eine FührerunterstützungSkasie geschaffen, auch Bergführervereioe errichtet, Führerbibliotheken begründet, Führerzeichen eingeführl und Führerprotocolle angelegt, auch die Ausrüstung der Führer mit Normal-Seilen und Verbandzeug in Angriff genommen. Die Führeraufficht wurde durch Abgrenzung und AuffichtSbezirke geregelt, welch mühsame Arbeit namentlich „durch den Führerrefereoten Dr. Zeppezaur" zu aller Zufriedenheit geregelt wurde. Besonders aber wurde dann auch als wichtige Maßnahme die Alters- und Jnvaliditätsversorgung dieser um dte Vereinsmitglieder so verdienten Männer seit dem Jahre 1883 endgiltig angeregt und dann bald zum Abschluß gebracht. So heißt eS denn in diesen Bestimmungen, daß auch für Wittwen und Waisen Unterstützung nach bestimmten Normen und in bestimmtem Ausmaße gewährt werden soll, ja sogar Mittel für Gewährung von außerordentlichen Unterstützungen nach freiem Ermeffen verfügbar bleiben sollen. Den Führern ist dann noch durch ein in volksthümlichem Tone auf Ber- anlaffung deS Vereins verfaßtes Buch, „eine Anleitung zur Ausübung des Arbeiterberufs", eine erwünschte Handhabe zur Selbstbelehrung geschaffen. So sehen wir wiederum auch in dieser weitgehenden Fürsorglichkeit, daß der Verein auch in gemeinnützigen Werken seine Hauptthätigkeit entfaltet hat, während ihm aber als größter Erfolg seiner Schaffenslust die Genugthuung bleibt, daß aus jenen schneebedeckten Ketten der Alpen, die den Kriegerschaaren der weltbeherrschenden Roma mit ihren von wilden Bergvölkern bewohnten Regionen eine uuwirthliche Marschroute nach ihren germanischen Militärstationen an der Donau und am Rhein boten, durch deren beschwerliche Pässe daS Saumthier des Mittelalters, mühselig beladen auS den blühenden Gefilden Italiens seine lästige Bürde nach den nördlichen Handelsplätzen schleppte, daß auS diesen Gefilden die Schreckniß und Furcht etnflößenden Geister auf ewig gebannt sind, daß der Schleier des Geheimaißvollen, Unnahbaren zerriffen, und daß trotz muthiger, immer erneuter Gegenwehr der kühne Alpensteiger den festen Fuß auf die trotzigsten Häupter muthig gesetzt hat mit dem stolzen Bewußtsein, einem AntäuS gleich aus dieser mannhaften Berührung neue Kräfte sich gesammelt zu haben, um gegen den Ansturm der modernen blasirten Geister deS Nihilismus und Pessimismus sich stets gewappnet zu halten. DieS waren deS deutsch-österreichischen Alpenvereins vornehmste Aufgaben und hierin bietet sich dem Verein auch für die Zukunft die Garantie einer fröhlich gedeihlichen Weiterentwicklung, denn jeder wahre Naturfreund wird die Worte unseres Purtschelles bestätigen, daß „Motive idealster Art, daß gehetmntßvolle, ethische Regungen der Seele eS find, die uns immer wieder hinauflocken zu den einsamen, wölken umthürmten Höhen, in das Bereich deS Gletschereises, der Firnen und Schneegipfel", und wenn es nicht Jedermanns Sache ist, diesem kühnen Bergsteiger bis in seine hohen Regionen zu folgen, so wird auch der weniger Geübte schor bei geringen Leistungen die Wahrheit der Worte unsere« Altmeisters Goethe an sich empfunden haben, daß die frisch, Luft deS freien Feldes, des Waldes, deS Gebirges Le» eigentliche Ort ist, wo wir hivgehören, denn hier txh empfinden wir, als ob der Geist Gotte- erst hier das Menschliche unmittelbar anwehte und eine göttliche ßra-t ihren Einfluß auSübte. Und so wünsche ich denn zum Schlp; den verehrten Herren deS Gießener AlpenvereinS, welche, der Genuß einer Alpenreise noch für dieses Jahr bevorstetz, eine fröhliche Fahrt, indem ich mich zugleich der Hoffw^ hingebe, daß bei einem fröhlichen Wiedersehen nach glüH zurückgelegter Reise unS. im DereinSlocale Gelegenheit^ boten wird, die frisch gesammelten Reiseeindrücke in ei* Reihe von Vorträgen im Geiste noch einmal mir Jh„ genießen zu können. * Montag»- Verlag von J. F. Schi aber in EssUagen bei Stuttgart. Dr. C. H v Schuberts Naturgeschichte der drei DnjoLp mit der Anatomie des Menschen. llvlvllC 850® Abbildungen auf 205 FarbdrnckUfeln und 375 Seit« TextJ rcensc 1 V. ■" - •'V - 1 48 Tafeln ait 683 farbige Abbildungen, III. Abteilung: Das L Abteilung: Das Tierreich. '•Sl Tafeln mit 850 farbigen Abbildungen. Unübertroffenes naturgeschichtliches Werk für Schule und Familie. IV Abteilung. Der Bau ;(gearbeitet. Körpers. 0 Tafeln mit 1( Abbildungen. 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M., Nachmittags, bis Montag den 12. d. M., Abends, geschlossen. Dar Büreau des Standesamtes befindet sich während dieser Zeit im unteren Stock im Seitenflügel neben dem Ortsgericht. Gießen, den 1. August 1895. Bekanntmachung. Die bis 1. August l. I. fällig gewesenen Holzgelder, sowie die Pachtgelder von städtischen Triebvierteln rc. sind innerhalb acht Tagen bei Meidung des Beitreibungsverfahrens zur hiesigen Stadtkaffe zu entrichten. Gießen, den 5. August 1895. ______________________Der Stadtrechner: Doepfer. ■ ■ KaUl. mit viele» Anerkenn, grat. ■ Fahr- Oesrflnd« U80. | rlder Hummels Hausverkauf. Ich bin Wllen», mein massiv von Stein gebautes Haus zu verkaufen, worin ich seit 1877 Wirthschaft betreibe. Großh. Universitätsbibliothek. Alle von Nichtstudirenden entliehenen Bücher sind spätestens bis zum 10. August d I. zur Revision einzuliefern. 3n ber Zeit vom 12. August bis 21. October ist die Universitätsbibliothek täglich von 9 — 1 Uhr geöffnet, Nachmittags geschloffen. 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