Nr. 248 Zweites Blatt. Dienstag den 23 October 1894 Der Hiehener -«zetger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags. Die Gießener Aamitienökäller werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal brigelegt. Gießener Anzeig er Kenerak-Z fache, daß doch das heilige Abendmahl in das innerste Hetligthum 1 christlichen Gemeindelebens führt. In manchen Gemeinden besteht darin allerdings ein auffallendes Mißverhältnis wenn z. B. in einer Gemeinde auf nur 20pCt. Ktrchenbesucher 100pCt. Abendmahlsgäste gezählt werden. Wir können nur zustimmen, wenn der von dort erstattete Bericht das für eine ganz ungesunde Erscheinung erklärt und darauf hinweist, daß das Abendmahl „für Viele eine bloße und oft widerwillig geübte Pflicht sei, die erst allmälig in wahrhaftigen Einklang mit dem schwachen inneren Leben zu bringen" sei. Unterlassungen der Taufen, der kirchlichen Trauung und der Confirmation kamen im Decanat nicht vor. Mit ganz besonderer Freude ist es zu begrüßen, daß das von unserem Decanate unternommene gemeinsame Liebeswerk der Krankenpflege auf dem Lande im Ganzen recht befriedigend gedeiht. Ende März vorigen Jahres trat auch die zweite der auf unsere Veranlassung im Elisadethenstift in Darmstadt ausgebildeten Jungfrauen, Phtlippine Bück aus Annerod in ihren Dienst als Schwester ein, so daß im Laufe des Jahres 1893 drei Schwestern in Thätigkeit waren, nämlich, außer der erwähnten, Schwester Bertha Büchsler in Großen-Buseck und I Elisabeth Schäfer in Großen- Linden. Wie schon im vorigen Bericht erwähnt wurde, erlitt die Wirksamkeit der Schwester Bertha Ende Juni durch einen bei einer schweren Diphtheritispflege ihr zugestoßenen Unfall eine bedauerliche Unterbrechung bis in den November. Sie hat dann noch einige Monate mit geschwächter Kraft ihren Dienst gethan, sah sich aber schließlich zu unserem lebhasten Bedauern in diesem Frühjahr ge- nöthigt, auszuscheidm, da sie sich den Anstrengungen eines mehrere Dörfer umfassenden Dienstes nicht mehr gewachsen fühlte. Es ist uns aber in ihrem Interesse, wie in dem der guten Sache sehr erfreulich, berichten zu können, daß die Gemeinde Großen - Buscck sie vom 1. 'Jtoocmbcr d. I. an als Krankenpflegerin für ihren Gemeinde- bezirk angestellt hat. Erfreulich ist das in hohem Maße, einmal weil es beweist, wie feste Wurzel, gewiß wesentlich mit durch das Verdienst unserer Schwestern, eine geordnete christliche Krankenpflege bereits in der Anschauung unserer Gemeinden schon geschlagen hat, sodann aber, weil es der erste Schritt ist zur Verwirklichung des Zieles, das und doch einst bei der Einrichtung der Decanatskranken- pflege vorgeschwebt hat, der Anstellung von einer Schwester wenigstens in jeder größeren Gemeinde und seitens der Gemeinde selbst. Möchten diesem ersten Schritte bald andere folgen. Zunächst wäre wenigstens dringend zu wünschen, daß in den Gemeinden des Busecker Thals recht bald ein Ersatz für Schwester Bertha gefunden werden möchte. Die drei Schwestern waren im vergangenen Jahre in den Gemeind * Großen-Buseck, Alten-Buseck, Reiskirchen. Burkhardsfelden, Lindenstrulh, Saasen, Großen-Linden, Leihgestern, Hausen, Steinbach, Lützellinden, Annerod, Rödgen, Wieseck lhätig, pflegten da in 115 Familien, zum Theil durch längere Zett, und zwar nicht nur am Tagesondern auch in zahlreichen Nachtwachen. Aus Schwester Bertha Büchsler kommen dabei in ihrer kaum halbjährigen Thätigkeit 23 Familien und viele Nachtwachen, auf Schwester Elisabeth Schäfer 15 Familien mit 126 Tagpflegen und einer unbekannter Zahl von Nachtwachen, auf Schwester Phtlippine Bück in dreiotertel- jähriger Arbeit 77 Familien und nicht weniger als 62 Nachtwachen. Aus den dis jetzt gemachten Erfahrungen hat sich uns unzweifelhaft zweierlei ergeben. Einmal dürften die Schwestern, wenn ihre Kräfte nicht vor der Zeit aufgerieben werden sollten, feine Nachtwachen mehr leisten, es fei denn ausnahmsweise, wenn das Leben eines Kranken davon abhängt. Eine Schwester, die Nachts gewacht hat, muß, zumal, wenn sich das öfter wiederholt, am folgenden Tag ihre genügende Ruhe haben. Es bat sich herausgestellt, daß unsere Schwestern diese Ruhe nicht finden können. Aus dem gleichen Grund ist auch unseren Dtaconissen, wo sie allein oder in geringer Zahl in der Gemeindepflege stehen, das Halten von Nachtwachen untersagt. Zum Anderen ist es eine unabweisbare Pflicht, eine Versorgung unserer Schwestern für den Fall der Invalidität ins Auge zu fassen. Das ist wesentlich eine finanzielle Frage, und da muß allerdings gesagt werden, daß die Finanzen der schwächere Theil an unserem sonst so schönen Werke sind. Es wurde eingenommen für die Krankenpflege: der Ausschlag auf die Gemeinde mit 233.33 Mk. an Vergütungen für geleistete Krankenpflege 236.40 Mk., ein Beitrag von der Spar- und Leihkasse von 400 Mk., in Summa 869.73 Mk Die Ausgaben dagegen betrugen l 307.78 Mk., waren also um 438.05 Mk. hoher als die Einnahmen. Ehe wir also an eine Uebernahwe neuer Verpflichtungen denken können, müssen wir auf Vermehrung unserer Einnahmen bedacht fein. Das könnte unseres Erachtens nicht schwer fallen. Denn zunächst sind unter den Einnahmen etliche Posten zu vermissen, auf die wir eigentlich gerechnet hatten, z. B. Collecten aus den Gemeinden, etwa am Erntedankfest, Beiträge aus Kirchen- unb Gemeinbekassen. Wir müssen bitten, baß bte Herren Synodalen, wo es angängig ist, bahinzielende Anregung in ihren Gemeindm geben möchten. Sodann stehl die Summe ter für geleistete Krankenpflege eingegangenen Vergütungen 'n gar keinem Verhältniß zu diesen L-istungea. In einzelnen Fällen hat ja der Dank für erfahrene Hilfe auch in wichen Gaben eimn reichlichen Ausdruck gefunden. In gar manchen anderen aber ist such von solchen, die es offerbar konnten, entweder keine, oder doch eine weder mit den Verhältnissen der Betreffenden, noch mit der Mühewaltung der Schwestern im Einklang stehende Vergütung gegeben werden. Es ist ja gewiß richtig, wenn diesen Gaben der Evarakter der Frei- wlüifofeit und Dankbarkeit möfl chst gewahrt bleibt. Wo aber Zähigkeit ober u.angelnbes Verstänbmß die Leistung einer entfpreajenben Vergütung Hinbern, dürfte dem doch im gemeinsamen Interesse durch Zureden etwas nachgeholfen werden; und es wäre fehr dankenswerth, wenn die Herren Synobalen sich das um der Erhaltung unserer gesegneten Krankenpflege willen recht angelegen fein ließen. Alsbann wurde in bte Verhandlungen über das Thema: „Welche Wirkungen des Gefetzes über die Sonntagsruhe itnb rm Decanate zu Tage getreten, und welche Wünsche sind in Beziehung daraus geltend zu machen?" Sie wurden eingeleitet durch Referate der Herren P arrer Hepding aus Großen- Linden undPfarrer Strack aus Leihgestern. Eine besonders wenh- volle Grundlage dafür waren die von Herrn Pfarrer Hepdln eingefallen unb zum größeren Theil mitgetfailten Gutachten be Pfarrämter. Darnach werben die Wirkungen des Gesetzes in Stad und Land sehr verschieden beurthetlt. Während aus einzelnen Land gemeinden irgend eingreifende Wirkungen des Gesetzes in Abrede gestellt werden, aus anderen mehr über ungünstige Folgen Klage geführt wird, wird aus Gießen geltend gemacht, wie wohlthatig doch die größere Ruhe am Sonntag für die Inhaber von Geschäften unb ihre Angehörigen fei und wie sie namentlich auch dem Familienleben zu Gute kommen. Die Befürchtungen einer materiellen Schädigung der Geschäfte hätten sich im Wesentlichen als unbegründet herausgestellt, und es stünde zu hoffen, daß eine bercinftige weitere Ausdehnung der Sonntagsruhe keinem solchen Widerstand begegnen werde, wie dieser erste Anfang. Betont wurde aber von allen Seiten, daß das Gesetz nur dann seinen vollen Segen entfallen könne, wenn es einmal streng und gleichmäßig aehandhabt würd' und wenn es zum anderen gelänge, daS gerade durch diefes Gesei doch sehr geförderte Wirthshausleben, namentlich fettens der heran wachsenden Jugend beiderlei Geschlechts, einzudämmen und eS burd edlere Erholungen zu ersehen. Nach beiden Seiten hin wurden bestimmte einzelne Wünsche hervorgehoben und von Gesetzgebung unb Verwaltung bes Staates ein ben wahren Bedürfnissen deS Volkes verständnißvoll entsprechendes Vorgehen gefordert. Eine in biefem Sinne gehaltene Resolution wurde angenommen. Bei der nun folgenden Wahl eines geistlichen und eines weltlichen Abgeordneten zur Landessynode wurden Herr Decan Wahl in Hausen und Herr Amtsrichter Dornseisf in Gießen (letzterer an Stelle des Herrn LandgerichtSraths Rullmann L, der eine Wiederwahl auS Gesund- bettSrückstchten abgelehnt hatte) gewählt, zu Stellvertretern Herr Pfarrer Georgi in Steinbach und Herr Bürgermeister Brücke! in Lang-Göns. DermiWes. ♦ Danzig, 18. October. Der Hauptgewinn der Marienburger Schloßlotterie von 90,000 M. fiel auf Nr. 1053, ein Gewinn von 15,000 Mk. auf Nr. 34684. * Interessante Rechtsentscheidung. In einem Leipziger Geschäfte fand eine Frau einen Hundertmarkschein, der aus dem Fußboden vor dem Ladentische lag; sie händigte den Schein dem Commis ein und forderte, daß, wenn sich der Verlierer melden würde, ihr der gesetzliche Ftnderlohn (10 pCt.) zurückbehalten würde. Bald darauf verlangte die Finderin den Hundertmarkschein zurück, um ihn der Polizei zu übergeben- die Zurückgabe wurde verweigert und dem Verlierer der Schein ohne Abzug ausgehändigt. 3 Mk. Finderlohn, welche der Verlierer geben wollte, nahm der Ladentnhaber für die Finderin nicht an, weil er meinte, daß alles, was im geschloffenen Raume gefunden werde, in Gewahrsam des RauminhaberS gehöre und daß davon ein Ftnderlohn auch nicht verlangt werden könne. Die Finderin verklagte nun den Commis auf Auszahlung des Finderlohn« und erstritt in zwei Instanzen ein obsiegendes Urtheil. Der offene Laden wurde hinsichtlich der Behandlung eines gefundenen Gegenstandes als gleichbedeutend erachtet mit Straßen, Plätzen 2c.; der Ladeninhaber habe kein Recht, über die in dem offenen, dem Publikum zugängigen Theile des Ladens wirklich verlorenen und von Anderen gefundenen Werthgegenstände zu verfügen. Der Commis, von dem dr, Schein zurückverlangt wurde, mußte der Finderin den Finder- lohn in Höhe von 10 Mk. auszahlen. * Was das Betteln einlrägt. In einer Münchener Wirthschaft hatte sich an einem der letzten Abende eine Anzahl Professtonsbettler eingefunden und erzählten von ihren Einnahmen während des OctoberfesteS. Einer hatte sich die Summe von 51 Mk. dadurch erbettelt, daß er als krüppel- hafter Mensch eine Beschreibung seines Unglücks in Wirth- schäften verkaufte. Ein Mann mit einer Spieldose hatte eine Einnahme von über 200 Mark während deS Feste« erzielt und zeigte zur Bekräftigung zwei Pfandbriefe zu je 100 Mk. Ein Dritter halte eine Tageseinnahme von 10 bis 15 Mk. und so ging es weiter. Unter diesen Professions- bettlern befand sich einer, der in Nymphenburg ein HauS besitzt. Schrffsnachrichten^ Norddeutscher Lloyd, in Gießen vertreten durch die Agenten Cark Loos uno I. M. Schulhof. Bremen, 19. October. (Per transallantischen Telegraph.) Der Schnelldampfer Aller, Capitän H. Christoffers, vom Nord- beutftfan Lloyd in Bremen, welcher am 9. October von Bremen unb am 10. October von Southampton abgegangen war, ist gestern 1 Uhr Nachmittags wohlbehalten in Newyork angekommen. Bremen, 19. October. sPer transatlantischen Telegraph.) Der Postdamofer ©tultgert, Capitän H. Koch, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 4. Octobrr von Bremen abgegangen war, ist gestern, 3 Uhr Nachmittags, ^wohlbehalten in Baltimore angekommen. Z>erfahr, £anb* unb Voltewirthschafi. e October. Fruchtpreise. Weizens 12.16, Kom •* 11.62, ®etfte X 10,42, Hafer JC. 10,26, Erbsen Jü 00,00, Simen 00,00 Wicken JL 00,00, LeM Jl 00,00, Kartoffeln JL 0.00, Samen JL 00,00. eine 8604 Flur 8 Flur 23 Gnauth. 8657 ’M rt * 1 - . . MM Große Auswahl ZWL Mue Kastamen achter Schweizer Stickereien I empfiehlt zu Savrikpreise« rßoQ9 ’** «„lJ"1 ------------J. jun., aw,at da- L. Kalkhof Im Wege der Submission sollen Kein unangenehmer I | WLsches» er «ch. 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