1894 Sonntag den 23. September Nr. 223 Zweites Blatt Vierteljähriger Amts- und Anzeigrdlatt für den Ureis Gieszen Gratisbeilage: Hießener Jamitienötätter. Schützenhof" I billigen Anforderungen gerecht wird, besitzen wir in Herrn igen Sports- Thate. Recht schlimm sah es mit der Besetzung der Stelle Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für bee folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr. Saaten st and. Note 1 — sehr guter, 2 — guter, des Baß - Buffo aus. Das Gastspiel des Herrn Hartmann, der für dieses Fach in Aussicht genommen war, hat zu einem wenig oortheilhaften Resultat geführt und so hat sich denn die Hoftheaterdirection genöthigt gesehen, wieder auf unseren altbewährten Vertreter dieses Genres, Herrn Kammersänger Eilers, zurückzugreifen, der sich seit Ende der vergangenen Saison im wohlverdienten Ruhestand befindet. Herr EilerL hat sich in liebenswürdiger Weise bereit erklärt, in einer Anzahl der von ihm gesungenen Rollen auch in diesem Winter auszutreten. Ferner fwird Herr Richmaun im Buffofach Verwendung finden und zu seiner Entlastung ein weiterer tiefer Baß engagirt werden. Im Schauspiel geht es entschieden bester. Durch den plötzlichen Weggang des Frl. Stavenau-Cretius hatte unser Schauspiel-Ensemble besonders für clasfische Stücke eine empfindliche Lücke erhalten. Schon aber scheint ein postender Ersatz für den Verlust gefunden zu sein. In Paul Lindaus Schauspiel „Maria Magdalena" spielte in letzter Woche Frl. Rsnter vom Refidenztheater in Berlin die Rolle der „Maria Verrtna". Die Künstlerin, die in vielen Zügen ausfallend an Eleonore Düse erinnert, hat eine äußerst ungezwungene, natürliche Art des Spielens und verfügt über ein wenn auch nicht allzu umfangreiches, so doch ausreichendes Organ,- abzuwarten bleibt nur, tote sie sich in Verkörperung unserer classischen deutschen Gestalten finden wird. — So viel über die Schauspieler, Neuerungen im Repertoire stehen für die nächste Zeit ebenfalls in Aussicht. Am 21. October wird Rubinsteins „Dämon" zur Aufführung kommen, ferner wird Hans Sachsens 400jähriger Geburtstag durch die Wieder- gäbe von Richard WagnerS „Meistersinger von Nürnberg" festlich begangen werden. Zur Feier der Geburtsfeste Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin ist Kretschmers Oper „Die Folknnger" vorgesehen, also musikalische Genüsse iu Fülle. Lringerlohn. Durch die Post bezöget 2 Mark 50 Pfg. Redaction, Expedition und Druckerei: Schutllraße Ar.7. Fernsprecher 5L stattfindenden Viehmarkt eine öffentliche Faselschau durch die Körcommission abgehalten werden soll. Bei der Schau, welche Vormittags 10 Uhr beginnt, und welche nur zum Zweck der Ankörung stattfindet, wird die Körcommission nur sprungfähige Bullen Vogelsberger und Berner, fpeciell Sim- menthaler Raffe berücksichtigen. Den Besitzern guter Fasel können, soweit die Mittel reichen, Wegegelder, vorbehaltlich näherer Bestimmung in Aussicht gestellt werden. Gießen, den 17. September 1894. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. Gießen, 19. September 1894. Betr. Die Landeswaisenanstalt; hier Lehrlingsunterstützungen. Das Grotzherzogliche Kreisamt Gietzev die Grotzh. VürgermeMereirrr des «reiseS. Nachdem sich herausgestellt hat, daß die in unserem Ausschreiben vom 14. v. M. (Anzeiger Nr. 190) empfohlene genaue Berechnung des hier fraglichen Mehrbetrags nicht gut durchführbar ist, beauftragen wir Sie, auf den Ende d. M. an dem Rechner der Landeswaisenkaffe emzufendenden Quittungen den mit Wirkung vom 1. April I. I. ab genehmigten Mehrbetrag nicht mehr genau zu berechnen, sondern auf Alle Annoncen-Bureaux der In. und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. Gießen, den 20. September 1894. Betr.: Wie vorher. Das Grotzherzogliche Kreisamt Gtetzen au die Großh. Bürgermeistereien der iu den Amtsgerichtsbezirken Grünberg, Homberg und Laubach gelegene» Gemeinden des Greises Gießen. Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß bringen laffen. v. Gagern. __________________ Bekanntmachung, betreffend die Faselschau zu Gießen im Herbst 1894. Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß in Ver- bindung mit dem am 26. September l. Js. zu Gießen Bekanntmachung, Amtstage des Großherzoglichen Kreisamts Gießen betreffend. Die unterzeichnete Behörde wird Samstag den 6. October 1894, von Vormittags 9 Uhr an, einen Amtstag im Rathhaufe zu Grüuberg abhalten und wird den Kreis-Eingeseffenen aus den Amtsgerichts-Bezirken Grünberg, Homberg und Laubach anheimgestellt, etwaige Anliegen in diesem Termine vorzubringen. Gießen, den 20. September 1894. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern. Der KUßeuer Auzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS MontagS. Die Gießener A.rntttenvrälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt. Wochenbriefe aus der Residenz. (Originalbericht für dm „Gießener Anzeiger".) Z. Darmstadt, 21. September. tzerbstwettfahreu der Freien Radfahrer-Vereinigung. Vom Grohh. Hoftheater. Eine sportliche Veranstaltung größeren Stiles brachte uns der vergangene Sonntag in dem Herbstmeetiug der hiesigen Freien Radfahrer-Vereinigung. Der Tag war Wie geschaffen zum Rennen: wundervoller, tiesblauer Himmel, heller Sonnenschein, wenig Staub und angenehme warme Temperatur. Den Beginn der Festlichkeit machte ein exact gefahrener Eorso mit Musik durch die Straßen der Stadt, der eine große Menge von Zuschauern angelockt hatte, nach der nächst der Windmühle gelegenen Rennbahn des Vereins. Dort entwickelte sich nun bald ein lebhaftes sportliches Treiben, das seinen Höhepunkt in dem Kampfe um die Meisterschaft deS Hauptconsulates von Heffen und Hessen Nassau erreichen sollte. Die zurückzulegende Strecke betrug 8000 Meter = 24 Runden. Der Preis für den Sieger bestand in einer goldenen Remontoireuhr und einem goldenen Ehrenzeichen mit dem Titel, „Meisterschaftsfahrer von Heffen und HeffenMaffau der A. R. U. 1894/95". Als Bewerber um diesen Preis erschienen am Start vier Radfahrer, unter denen besonders M. Gehrig (B.-Cl. Frankfurt) und der auch aus dem Kampfe mit dem mexianischen Reiter Cody bekannte Dauerfahrer C. Lauterwann (Unionist Darmstadt) iu Frage kamen. Das Rennen selbst gestaltete sich hochintereffant, alle vier Fahrer blieben geschloffen aufeinander und passirten schließlich das Ziel mit nur je 1/5 Secunde Abstand voneinander. Als Sieger ging hervor C. Lautermann mit 16 Minuten 32/5 Secunden. Ihm zunächst war M. Gehrig, -dem ein Führungspreis zuerkannt wurde. Ihr Ende erreichten die Festlichkeiten in dem am Abend im „< stattgefuudenen Balle, an dem sich neben den hiesigen SportS- freunden noch eine große Menge auswärtiger Gäste bethei- ligten, die erst am Montag Darmstadt verließen. Im Großherzogl. Hoftheater finden noch immer Gastspiele neu zu engagirender Mitglieder statt, die das lebhafteste Interesse unserer Theaterbesucher wach halten. So hatten wir in der vorigen Woche Gelegenheit, die in Aussicht genommene neue Coloratursängerin zum ersten Male zu bewundern, in der That, bewundern mußte man dlese „Susanne" (in „Figaros Hochzeit") der Frau Pfeiffer-Siß- maun. Wir haben hier schon Sängermnen gehört, deren Stimme klangreicher und wuchtiger war, aber größere technische Fertigkeit und Gewandtheit in Gesang und Spiel haben wir seit den Tagen von Frl. Steinmann bis jetzt bei noch keiner Vertreterin dieses Faches hier gefunden. In derselben Vorstellung zeigte Frl. Borchers, die als „Fidelio" wohl infolge ihrer hochgradigen Erregtheit nicht so besonders gefallen hatte, daß es ihr dock möglich ist, einen günstigeren Eindruck zu erzielen. War ihre „Gräfin" auch noch nicht frei von Mangeln, so zeigte sich doch, daß die Darstellerin sowohl überglänzende Mittel verfügt, als auch die nöthige schauspielerische Routine besitzt. Der zu Entlastung des Herrn Bär neu zu engagirende Tenor, Herr Hauschild, hat leider die Erwartungen nicht erfüllt, die man nach feinem ersten Auftreten als „Lohengrm auf ihn allgemein gesetzt hatte. Seine Leistung als „Mannco in Verdis „Troubadour" am letzten Freitag zeigte wiederum, daß der Künstler über eine mächtige und recht angenehm klingende Stimme verfügt, allein in schauspielerischer Hinsicht war dieser Mannco furchtbar minderwerthig, steif und eckig im Auftreten und geradezu unschön in der Darstellung. DaS mag wohl auch der Grund gewesen sein, weshalb die Hostheater-Direction keinen Vertrag mit dem Sänger abschloß, denn Herrn Bärs Stelle als Heldentenor kann der Gast nur schwer und in der nächsten Zeit jedenfalls nie be- friedigend vertreten, einen lyrischen Tenor jedoch, der allen Amtlichem Theil. Gießen, am 20. September 1894. Betr: Die Ableistung des Huldigungs- und Verfaffungseides. Das Grotzherzogliche Kreisamt Gietzev au die Grofth. Bürgermeistereien des Kreises. Die Ableistung des Huldigungs- und Verfaffungseides der neu aufgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen Groß- herzoglich hessischen Unterthanen, welche sich, ohne Ortsbürger zu werden, verheiratet haben, soll, wie nachstehend angegeben, stattfinden: t L 1. Der Orts» und Staatsbürger aus den m den Amtsgerichtsbezirken Sich und Butzbach gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen Donnerstag den 4. October d. Js., Nachmittags 2 Uhr in dem Rathhause zu Lich; c , L a. xx 2. Der Orts- und Staatsbürger aus den tn den Amtsgerichtsbezirken Grünberg und Homberg gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen Samstag den 6. Oktober d. Js., Vormittags 9 Uhr in dem Rathhause zu Grünberg- 3. Der Orts- und Staatsbürger aus den in den Amtsgerichtsbezirken Hungen, Laubach und Nidda gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen Donnerstag den 11. Oktober d. Js., Nachmittags 2 Uhr in dem Rathhause zu Hungen; 4. Der Orts- und Staatsbürger aus den m dem Amtsgerichtsbezirk Gießen gelegenen Gemeinden Dienstag den 16. Oktober d. Js., Vormittags 11 Uhr in dem Regierungsgebäude (auf dem Brand) zu Gießen. Wir beauftragen Sie hierdurch, die betreffenden Personen zu den Terminen vorzuladen und wie geschehen unter Angabe der Namen der Vorgeladenen anzuzeigen oder zu berichten, daß Niemand vorzuladen war. Halten sich derartige Personen auswärts auf, so wollen Sie deren Aufenthaltsort angeben. v. Gagern. Gichmer Anzeiger Kenerat-Mnzeiger. Durchschnitt für Rheinhessen | 2,81 2 5 || 2,2 || 2,8 Durchschnitt für das Großherzogthum | 2,71| 2,2 11,7 || 2,8 30 23 5 Mk. und auf den Ende März 1895 einzusendenden Quittungen auf 10 Mk. abzurunden. Der Beginn der Lehrzeit braucht auf den Quittungen nicht angegeben zu werden. ________ v. Gagern.___ Nachrichten über den Saatenftand im Großherzogthum Hessen um die Mitte des Monats sevtember 1894. Zusammengestellt bet der Großherzoglichen Oberen landwtrthlchaftltchen Behörde. . u Provinzen — mittlerer, 4 — geringer, 5 — sehr geringer Stand. und ?! K stau kg r bet ggen u •*** lNrmau In 100 Wintert o Erhebungsbezirke. -2 •e s <3 । ä Provinz Starkenburg. 2 2 | 18 1 Kreis Bensheim...... 1 — 2 „ Darmstadt...... 2 2 1 — 18 3 „ Dieburg...... 2,5 1,5 — — 22 4 „ Er back....... 3 2 — — 28 5 6 „ Groß-Gerau..... „ Heppenheim..... 2 3 1 1 1 — 28 16,8 7 „ Offenbach...... 3 2 2 — 17 Durchschnitt für Starkenburg 2,5 1,6 1,2 — 21 Provinz Oberhessen. 3 8 Kreis Alsfeld....... - —. 24 9 „ Büdingen...... 3 2,5 2 — 16 10 „ Friedberg...... 3 3 20 11 „ Gtetzen....... 2,5 2 2 17 12 „ Lauterbach...... 2 20 13 „ Schotten...... 4 2 1 2 18 Durchschnitt für Oberhessen 2.9 2,4 || 1,7 1 - 19 Provinz Rheinhessen. 4,5 30 14 Landw. VeretnSbeztrk Alzey . . 2 3 15 „ „ Bingen . . 3,5 3 2,5 2,5 20 16 „ „ Flonheim . 3 3 5 2 2 28 17 „ „ Ingelheim. 3,5 2,5 3 3,5 28 If „ „ Mainz . . 3 2 2 2.5 30 1£ „ „ Nieder-Olm 3 1 2 3,5 36 2C „ „ Oppenheim — — — 21 „ „ Osthofen . 3 3 _ 2,5 28 22 „ „ Pfeddersheim 2 2 2 1 2 28 2c „ „ Wöllstein . 2 2 2 2 24 24 „ „ Wörrstadt. 3 — 4 28 2! Worms . 3 12 | 2 II3 48 Bemerkungen: Infolge der bis zu Anfang dieses Monats anhaltenden nassen Witterung haben die Getreidearten in höher gelegenen Gegenden (Vogelsberg) sehr Noth gelitten, indem sie größlentheils auswuchsen. Auch die Spätkartoffeln sind vielfach bereits von der Fäule ergriffen oder es wird letztere befürchtet. Der Stand des Klees ist gut, derjenige des jungen Klees sehr gut. Die Grummet-Ernte verläuft in Folge Eintritts trockener Witterung gut und ist nahezu beendet. Die Roggenerträge sind im Allgemeinen hoch bis sehr hoch. In einem Bezirke (Worms) werden 4800 kg pro ha notirt, in einem andern (Nieder-Olm) 3600 kg. Zwei Bezirke (Alzey und Mainz) melden 3000 kg. In 7 Bezirken (Erbach, Groß Gerau, Flonheim, Ingelheim, Pfeddersheim und Wörrstadt) war der Ertrag 2800 kg; in 2 Bezirken (Alsfeld und Wöllstein) 2400 kg; in 1 Bezirk (Dieburg) 2200 kg; in 3 Bezirken (Friedberg, Lauterbach) 2000 kg; in 3 Bezirken (Bensheim, Darmstadt, Schotten) 1800 kg; in 2 Bezirken (Offenbach, Gießen) 1700 kg; in 1 Bezirk (Heppenheim) 1680 kg und in 1 Bezirk (Büdingen) 1600 kg. Für die Entwickelung des Weines war die naßkalte Witterung sehr ungünstig. Großherzogliche Fachschule für Elfenbein- und Holzbildhauerei und verwandte Gewerbe zu Erbach i. O. Das Wintersemester beginnt Montag, den 8. October. Lehrfächer: Zeichnen und Modellieren, Schnitzen in Elfenbein und Holz, Borträge über plastische Anatomie, Stillehre und Materialienkunde; Unterricht in Buchführung, Rechnen, Deutsch u. s. w. Schulgeld pro Halbjahr 10 Mark. Unbemittelten Schülern kann die Entrichtung des Schul« gelbes nachgelaffen, auch die Stellung der Zeichenmaterialien und die unentgeltliche Ueberlaffung der Werkzeuge für die Dauer des Besuches der Schule bewilligt, sowie auswärtigen der Besuch der Schule durch einen Unterstützungsbeitrag erleichtert werden. Bei Gesuchen um Gewährung der einen oder anderen Art dieser Erleichterungen, welche bei dem Hauptlehrer einzureichen sind, werden neben der Vermögenslage des Schülers auch die Vermögensverhältniffe der Heimathsgemeinde oder das Vorhandensein geeigneter Stiftungsmittel in Betracht gezogen. Anmeldungen nimmt der unterzeichnete Hauptlehrer entgegen und ist auch zur weiteren Auökunftsertheilung bereit. Der Vorsitzende des Aufsichtsrathes. Der Großh. Hauptlehrer. I. V.: Mülberger. Görig. Bekanntmachung, betreffend die Faselschau zu Hungen. Bei der am 17. l. Mts. zu Hungen abgehaltenen Fasel- schau sind die nachstehend verzeichneten Fasel für tauglich befunden worden, als Gemeinde-Zuchtstiere verwendet zu werden. Gießen, den 20. September 1894. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. Eigenthümer. Fasel. Namen Wohnort Rasse Alter Farbe Körper- beschaffenheit Gesundheits- u. Nährzustand Heinr. Köhler Langsdorf Berner Bastard 16 Monat roth unb weiß gut gut Wilh. H. Schäfer Reichelsheim Simmenth. Bastard 14 „ gelb unb weiß genügend gut Frd. Kröll Rodheim 15 „ it H gut Gebr. Nafziger Henrtettenhof 18 „ ii V gut Gg. Hammann Biebesheim Simmenthaler 16 „ u ff gut derselbe 15 „ « gut gut Karl Heller Lich Simmentv. Bastard 18 „ II genügend gut Joh. Lehrmund Langsdorf ff 14 „ n n gut Vernmifchres * Wiesbaden, 20. September. Am Po st Neubau in Biebrich brach das Gerüst zusammen. Ein Arbeiter ist tobt, ein anderer schwer verwundet. * Stolpmüude, 20. September. Der Capitän Aschers- d orf, sein Sohn und der Bahnhofsrestaurateur Th ielmann aus Stolp sind von einer gestern unternommenen Bootsfahrt in die Ostsee noch nicht wieder zurückgekehrt. Sie sind ver^ muthlich alle drei ertrunken. * Dresden, 20. September. In der Ringofen Zigelei im nahegelegenen Radeberg wurden gestern Abend durch Gewölbe-Zusammenbruch vier Arbeiter erschlagen und mehrere schwer verletzt. * Einen gesunden Durst und Appetit haben die Posener Huldigungsfahrer in Barzin entwickelt. Die gastronomische Statistik der Posener Besucher berichtet, daß zur Bewirthung der 1700 Theilnehmer der Huldigungsfahrt zum Fürsten Bismarck 138 Pfund Kalbsbraten, 135 Pfund Schweinebraten, 130 Pfund Butter, 150 Pfund Käse, 150 Laib Brod, 1600 Paar Wüste, 100 Tonnen Bier, 2000 Glas Grog verabreicht wurden. * Die Wiener Lehrlinge — orgauifiren^fich! Wie man aus der österreichischen Kaiserstadt berichtet, fand Sonntag Vormittag dort nächst dem Ottakringer Friedhöfe eine sehr zahlreich besuchte Versammlung von — Lehrjungen aller Branchen statt, welcher auch mehrere junge Gehülfen beiwohnten.» Die Versammlung sollte eine große Protestkundgebung gegen diejenigen Meister bilden, welche ihren Lehrjungen verbieten, solchen Versammlungen anzuwohnen. Ein circa lbjähriger Lehrjunge, welcher das Wort führte, sagte unter Anderem: „Wir Lehrjungen, von denen viele über eine viel größere Schulbildung, als so manche unserer Lehrherren verfügen, werden uns niemals dazu verstehen, nur das „Arbeitsthier" unserer Meister zu spielen, das recht- und willenlos dasteht. Wir werden es nie erreichen, eine förmliche Versammlung abhalten zu dürfen, aber wir werden von Zeit zu Zeit doch durch eine in den Schranken des Gesetzes stattfindende öffentliche Kundgebung unsere Wünsche zu den Ohren unserer Meister zu bringen suchen. Nach wie vor verlangen wir vor Allem, daß man uns nicht erst nach Monaten oder gar erst nach einem Jahre Lehrzeit aufdinge, sondern daß dies längstens nach vier Wochen geschehe. Wir bestehen auf der Forderung, daß wir Lehrlinge des gewählten Berufes, aber nicht Handlanger und Dienstboten des Meisters seien. Weiter verlangen wir eine humane Behandlung, einfache aber genügende Kost und reine Schlafstätten. Diese Forderungen wird Niemand als überspannte bezeichnen können. Wir erblicken in der Anbahnung des projectirten großen „Wiener Central-Lehrjungenvereines", d. h. dessen Begründung, eine wirksame Stütze zur Erreichung unserer berechtigten Forderungen." Nachdem lebhafter Beifall die Ausführungen des jugendlichen Sprechers belohnt hatte, wurde beschlossen, in einiger Zeit wieder eine Versammlung abzuhalten, worauf sich die Theilnehmer in kleineren Gruppen nach verschiedenen Richtungen ruhig zerstreuten. Vermehr, Land- tmfc VoLkswirLhschaft. Hungen, 17.,September. Der heute hier stattgehabte Zucht- vtehmarkl mit Prämtirung war gut befahren. Der Zutrieb von Kühen und Rindern war sehr stark. An Jungvieh fehlte es; umh i.° ^f^fter war die Nachfrage nach demselben. Für tragende yp? Ä'^!"*.chende Kühe, wie auch für Fettvieh wurden ungemein bezahlt; dagegen sind die Preise der Schweine, nament- ltcb der Ferkel, etwas gesunken. Der sich an den Viehmarkt knüpfende Krämermarkt war wie gewöhnlich gut besucht. Im An- Muffe an den heutigen Markt findet morgen eine Verloosung von Zuchtvieh, landwirthschastlichen Maschinen und Geräthen und Harrs- haltungsgegenständen statt. _ Dom Lande wird den „N. H. V." geschrieben: „Den sehr bedrängten Landwtrthen, besonders dem kleineren Bauersmann muß aufgeholsen werden; das ist und muß fortgesetzt unsere Parole sein" so äußerte unlängst gelegentlich einer landwtrthschaftlichen Versammlung ein höherer Regierungsbeamter. Gewiß ist auch nicht zu verkennen, daß neuerdings die Regierungsbehörden der darniederliegenden Landwirthschaft reges Wohlwollen entgegen bringen. Ebenio steht auch fest, daß Vieles auf höhere Anordnung geschieht, was die Hebung des Bauernstandes bezwecken soll. Heute wollen wir jedoch die Maßnahmen, welche die staatlichen Behörden ergriffen haben und noch zu ergreifen haben werden, nicht näher besprechen. Wir wollen vielmehr beute zeigen, wie auch die einzelnen Gemeinden und verschiedene Korporationen helfend eingreifen könnten. Leider gingen in den letzten Jahren in den verschiedenen Gegenden des Landes viele, ja manchen Orts sehr viele Bauerngehöfte in fiscalischen oder sonst herrschaftlichen Besitz über, und somit ging Grund und Boden dem Bauersmann für immer verloren. Zur Zeit schweben wieder vielen Orts derartige Verkaufsverhandlungen und wie viele solche Verkäufe werden erst in Folge der ungünstigen Getreideernte während des Winters abgeschlossen werden müffen? Unter welchen Bedingungen aber solche Verkäufe gewöhnlich abgeschlossen werden, mögen folgende Beispiele zeigen. Einen Bauersmann in N. drängen gleichfalls die Verhältnisse, fein Gut verkaufen zu müssen. Für Wiesen- und Ackerland sind ihm nun im Durchschnitt 300 Mk. geboten. In einem anderen Falle aber sind dem Besitzer im Durchschnitt nur sage und schreibe pro Morgen Einhundert Mark geboten worden! So schwer es nun den Leuten fallen wird, für diese Spottpreise loszuschlagen, so wird ihnen schließlich doch nichts anderes übrig bleiben; denn Noth bricht bekanntlich Eisen. Wie wäre es nun, wenn derartige Ländereien von den betreffenden Gemeinden würden erworben werden? Einestheils dürften die Verkäufer dadurch unstreitig besser fahren und anderntheils könnte den ehemaligen Besitzern und Ortsangehörigen eher Gelegenheit geboten werden, sich wieder in den Besitz ihres früheren Eigenthums zu setzen. Die Gemeinden bekommen bekanntlich zur Zeit größere Summen von Spar- und Leihkassen und auch von sonstigen Creditinstituten schon zu 3 bis 3Vs Procent geliehen. Würden nun die Gemeinden sich zu diesem Zinsfüße zum Ankauf von diesen leider zur Zeit nicht zu erhaltenden Bauerngütern Geld leihen und alsdann diese Güter sofort wieder etwa auf 30 jährige Amortisation versteigern, und so zwar, daß kein Gewinn heraus- kommen darf, d. h. daß der etwaige Mehrerlös wieder oerhältntß- mäßig an den Ersteigerungssummen in Abzug zu bringen wäre, so würden die einzelnen Steigerer resp. die alten Eigenthümer nach und nach auf sehr günstigem Wege wieder in Besitz ihres Grund und Bodens kommen. Auch andere Modtficationen sind noch möglich, um dem zurückgekommenen Bauersmann seine Ländereien, fein Haus und seinen Hof zu erhalten. Nun darf es nicht an dem guten Willen der maßgebenden Factoren fehlen. Also allerorts, wo leider zur Zeit wieder so viele Guter der „eisernen Hand" überführt werden sollen, müssen sich unter allen Umständen die Gemeindeverwaltungen aufraffen und einschreiten. Zunächst müssen also die Gemeinden alle derartigen Güter selbst sich in Eigenthum verschaffen. Alle wetteren Maßnahmen werden sich alsdann bet verständiger und richtiger Würdigung der Sachlage schon leicht finden lassen. Ein Risico Haden die Gemeinden wahrlich nicht zu übernehmen! — Die Verwendung ausgewachsenen Moggenr zum Broddacken. Dr. Lehmann (ehemals Leiter der landwtrlhschaft- lichen Versuchsstation in Wetdlttz i. S.) hat im Jahre 1858 nach vielfachen, mit ausgewachsenem Roggen angestellten Versuchen gefunden, daß, wenn man auf 2 Pfund Brod 1 Loth (15 g) Salz giebt und dieses im Einteigwasser dem Mehl zusetzt, der Verflüssigung des Klebers, welche das sogenannte Schliffigwerden des Brodes be- wirckt, vollständig vermieden und infolgedessen einwohlaufgegangenes, gesundes und wohlschmeckendes Brod gewonnen werde. Lehmann wies damals in der naturwissenschaftlichen Sectton der Versammlung deutscher Land- und Forstwirthe zu Braunschweig Brod vor, welches aus ausgewachsenem Getreide ffebaden und nach seiner Methode behandelt war. Es ließ nichts zu wünschen übrig, war hoch aufgegangen, die Krumme war schön hell und locker. Ein anderes Brod, autz demselben Roggen, aber ohne Zusatz von Salz gebacken, stellte dagegen eine auseinandergeflossene schlüpfrige, schwarze, seifige, gänzlich ungenießbare Masse dar. Die sächstfchen Militärbehörden ließen damals nach Lehmanns Angaben Bcod backen. Zu je 3 Pfund in der Dresdener Garnisonmühle aus ausgewachsenem Roggen gewonnenem Mehl wurden bei der Teigberettung 2 Loth in Wasser gelöstes Salz gemischt. Es wurde ein wohlausgebackenes, wohlschmeckendes und gesundes Brod gewonnen, das sich auch vorzüglich bei der Aufbewahrung hielt. Bedingungen für landwirthschaftliche Versicherungen. Nachstehend lassen wir die zwischen dem deutschen LandwirthschaftS- rath und dem Verband deutscher Prioat-Feuer-Versicherungs-Gesell- schaften vereinbarten Bedingungen für landwirthschaftliche Versicherungen behuss Kenntnißnahme und Nachachtung für alle Landwirthe folgen. Die Bedingungen lauten: S 1. Die Versicherung erstreckt sich unter der Bedingung, datz di« in Betreff der Dampfkessel bestehenden gesetzlichen^und polizeilichen Vorschriften beobachtet werden, auch auf die Schären, «welche durch die Explosion versicherter, lediglich zu landwirthschaftlichen Zwecken — nicht zu technischen Gewerben — dienender Dampfkeffel an den versicherten Gegenständen entstehen. S 2. Für das tobte und daS lebende landwirthschaftliche Inventar und die Ernte-Erzeugnisse findet innerhalb der in der Police genannten, nicht zur Ausübung technischer Gewerbe dienenden Gebäude eines und desselben Gehöfts und auf schriftlichen Antrag auch zwischen diesen letzteren und allen anderen, wirthschaftlich damit verbundenen, von dem Versicherten nur zu landwirlhschafilichen Zwecken benutzten und in der Police genannten Gebäuden Freizügigkeit statt. Zwischen verschiedenen Gehöften ist jedoch die Freizügigkeit durch Angabe einer Maximalsumme für jedes Gehöft zu begrenzen. 8 3. Das tobte unb lebenbe Inventar, sowie bie auf eigenem Geschirr befinblichen Ernte Erzeugnisse unb sonstigen zur Versicherung beclarirten lanbwirthschaftlichen Vorräthe sinb auch verfichert: im Freien auf bem Gehöft, ben ßänberden unb Weide« der Wirthschast und den Wegen dahin, sowie auf dem Transport nach und von deutschen Märkten und Ablieferungsorten, mit Ausschluß jedoch der Märkte und Ablieferungsorte selbst und des Transportes auf Eisenbahnen. 8 4. a) Die auf Erzeugnisse der laufenden Ernte abgeschlossene Versicherung hat auch Giltigkeit für bie Zeit, wo biefelben noch auf dem Halme stehen, währenb ber Erntcatbeiten, sowie unter ben Be- bingungen bes 8 10 beim Aufstellen vom Acker in Schober noch acht Tage vom Beginn bes AusstellcnS ab gerechnet; die Entschädigungs- Verpflichtung Der Gesellschaft für jeden einzelnen Brandschabenfall dieser Art ist aber auf 18 000 Mark beschränkt, sofern bteserhalb eine anbere Vereinbarung nicht getroffen ist. Demgegenüber hat ber Versicherte bie Verpflichtung, mit Ausnahme der Hackfrüchte, Oel- früchte, des Samenklees und der Handelsgewächse, die gedämmten jur letzten Ernte gehörigen Erzeugnisse, einschließlich der alteren Bestände unb bes Zukaufs, ihrem wahren Werthe entsprechend in den Gebäuden zur Versicherung zu becloriren, gleichviel ob diese Erzeugnisse schon in die Gebäude eingebracht sind oder noch auf dem Halme stehen oder gemäht auf dem Felde liegen ober in Schober gesetzt sind. Wirb biese Verpflichtung nicht erfüllt, sondern nur ein geringerer Werth versichert, so wird im Brandfalle der Schaden nach den Bestimmungen des 8 7 der Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen nur pro rata vergütet. b) Die Versicherung umfaßt also die ganze Ernte an Halm- und Hülsen-Früchten, Heu unb Futterkräutern, einschließlich ber alteren Bestänbe unb bes Zukaufs. Hackfrüchte, Oelfrüchte, Samenklee unb Handelsgewächse sind nur einbegriffen, wenn sie besonders declarirt sind. Die verschiedenen Gattungen der Ernte-Erzeugniffe können wechseln; für die Versicherung von Schobern gelten dagegen bie Bestimmungen bes 8 10. c) Die Versicherung auf ungebroschene Felbsrüchte gebt nach bem Ausdreschen auf ihre Körner unb, wenn das Stroh nicht ausdrücklich von der Versicherung ausgeschlossen ist, auch auf das letztere über. d) Wenn die durch Verkauf und Naturalverwendung statt- fiadende Verminderung der Feld- und Wiesen-Erzeugmsse nicht durch ordnungsmäßig geführte Wrrthschaftsregister ober auf sonst unzweifelhaft glaubwürdige Weise nachgewiesen wird, so wird angenommen, daß sie für Getreide unb e>trob täglich mtnbestens Vsoo, am 1. September beginnend, für Futterkräuter mindestens Vmo, am 1. November beginnend, beträgt. Bei Ermittelung einer Brand-Entschädigung für ungedroschenes Getreide soll von dem Marktpreise der Körner der Drescherlohn in dem Falle nicht in Abzug gebracht werden, wo er nachweislich nicht erspart wird. Für Maiktsuhren findet überhaupt kein Abzug statt. 8 5. Die Versicherung des Viehes umfaßt den ganzen Bestand desselben. Federvieh jedoch und Thiere von außergewöhnlichem Werthe, z. B. Luxuspferde, Luxuslhiere anderer Art, hochfeines Schasoieh, sind nur in dem Falle in die Versicherung einbegriffen, daß sie besonders declarirt sind und zwar die Thiere von außergewöhnlichem Werthe unter einzelner Werthangabe. Mit Ausnahme der besonders zu beclartrenben Thiere können bie verschiebenen Gattungen bes Viehes unb bie Stückzahl beffeiben wechseln. Bet Schafen gilt bie Versicherung mit Ausschluß ber Wolle, welche besonders zur Versicherung declarirt werden muh. 8 6. Der Gebrauch einer Locomobile ist unter folgenden Bedingungen gestattet. Die Locomobile muß mit einem wirksamen Funkenfänger versehen sein, ausschließlich mit Steinkohlen ober Eoaks geheizt, mindestens fünf Meter von Gebäuden, Schobern und der Dreschmaschine aufgestellt und auf die gleiche Entfernung im Umkreise von Stroh, Dünger und sonstigen feuerfangenden Gegenständen frei gehalten werden. — Der Aschenkasten der Locomobile muß mit Wasser gefüllt erhalten wuden und neben derselben ein mit Wasser gefülltes Gefäß, in welches die Schlacken zu werfen sind, stehen. — Die Locomobile ist, sobald ihr Gebrauch aushört oder unterbrochen wird, abzufahren oder zu bewachen, oder es ist das Feuer darin zu löschen. Das Feuer herauszuziehen, ist untersagt.— Wenn eine der obigen Bedingungen nicht erfüllt wird, so tritt die Entschädigungs-Verpflichtung ber Gesellschaft vom Auffahren ber Locomobile an bis 24 Stunden nach bem Abfahren außer Kraft. 8 7. An bem Haupteingange jedes versicherten landwirthschaft- lichen Gehöfts muß ein Schild ber Gesellschaft sichtbar befestigt erhalten werden. 8 8 Ohne Einoerfiändniß des Versicherten auf dem Anträge ist jede besondere Klausel in einer Police über eine landwirthschaftliche Versicherung ohne technische Gewerbe ungilttg. 8 9. Der Versicherte hat das Recht, bei der Regulirung eines Schabens einen Vertrauensmann zuzuziehen. Schober Berficherunge«. 8 10. a) Wenn bie Fclb- ober Wiesen-Erzeugniffe länger als acht Tage in Schobern verbleiben sollen — 8 4a —, ,o müssen bie letzteren besonbers versichert unb es muß dafür die Schoberpiämie entrichtet werden. b) Jeder Schober muß wenigstens 30 Meter von Gebäuden, öffentlichen Wegen und Eisenbahnen entfernt stehen. c) Jeder Schober bis zu 9000 Mark Versicherungssumme muß wenigstens 30 Meter, über 9000 Mark bis 18 000 Mark Versicherungssumme wenigstens 60 Meter, über 18 000 Mark Versicherungssumme wenigstens 120 Meter von jedem anderen Schober entfernt stehen. Tie Aufstellung von Schobern in geringeren Entfernungen von einander bedarf der besonderen schriftlichen Genehmigung der General- Agentur. Derartig in einen Komplex gestellte Schober werden in jeder Beziehung wie ein Schober behandelt. Die Versicherung von Schobern unb Schobercomplexen im Betrage von mehr als 18 000 Mark erfolgt nur gegen einen Zuschlag zur einfachen Schoberprämie. d) An jebem Schober muß bauernb ein Schilb ber Gesellschaft befestigt sein. e) Für versichertes Deckftroh wirb höchstens ber halbe Marktwerth vergütet. Braunheu ist von ber Versicherung ausgeschlossen. f) Die Versicherung eines Schobers erlischt schon vor ihrem Ablaufe mit seiner Abtragung. Wenn inbeß ein versicherter Fruchtschober ausgedroschen unb bas daraus gewonnene Stroh an derselben Stelle oder dtchl daneben wieder in einen Schober- gesetzt wird,' so geht die Versicherung auf diesen bis zum Ablauf der Versicherung des Fruchtschobers über unb zwar zu bem ursprünglich für Stroh beclarirten Werthe, beziehentlich wenn ein solcher nicht declarirt ist, höchstens zu einem Drittel der auf den Fruchtschober versicherten Summe. Die etwa für den Fruchtschober bedungene Selbstverficherung findet verhältnißmäßig auch auf den Strohschober Anwendung. Auch die Versicherung des Strohschobers erlischt vor ihrem Ablaufe mit seiner Abtragung. g) Erntefrüchte in Schoberschuppen sind ebenfalls besonders zu versichern. h) Wegen des Gebrauchs einer Locomobile siehe oben 8 6. T FHHB- MgnAJUJ! k IST» , *£ Lahnkalk-Jndustrie y- Aug. Gabriel jr. in Gießen Telephonanschlüsie 84 u. 88, Bahnanschluß Abendstern b. Kinzenbach-Gießen. Marmor- (Weiß ) und hydraul. Grau-Stückkalk. Tlntittihinlrtnli Gemahlene Products in Säcken: hydraul. yUUiPTvrintU* Grattkalk, Cementkalk (Verputzkalk), Marmorkalk, Romancement. 2376 Hartgebrannte Russensteine (im Ringofen gebrannte Klinker). J5 Zämmtlichk Stoffe sind von Mjiiglichßtt Aalitöt. Die gemahlenen Producte können ohne vorheriges Löschen verar- beitet werden und eignen fick für Mauer- nnd Bcrputzzwecke ganz vorzüglich. Vorzügliche Mischmatcrialicn für Gips und Cement. 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