1894 Nr. 247 Drittes Blatt. Sonntag den 21. October Der Gßch—er Jhqeiger »scheint täglich, ■ft Ausnahme bei Montags. Die Gießener ■erben dem Anzeiger ■Hch«tlich dreimal fceifefcft Gießener Anzeig er - - ■* ■ T t-x-- <5wTTWJ(H/Tl^D A>*unt*txUyt*e 8 Mark 20 Plg. Wft vringerloh«. Dumh die Post be^WW 9 Mark 50 Webortion, frrpihHta« und Druckerei: Keneral-Mnzeiger. Fchnlstriße Kr.A. Kernsprech« 6L Zlints- und Anzeigeblutt ffit? den Tkveis Gieszen. ZZ chratisöeitage: Gießener Ilamitienölätter. Alle Rnnoncen-Bureaux deS In- und Lullandel nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" enlgege». ............ ■■■■ —w Amtlicher» Theil. Bekanntmachung, betreffend den Schutz junger Obstbäume gegen Hasenfraß. Wir machen die Landwirthe unseres Kreises darauf aufmerksam, ihre jungen Obstbäume in gehöriger Weise gegen Hasenfraß zu schützen. Das Umwickeln der Bäume mit Stroh oder Ginstern, wie es vielfach üblich ist, ist nicht genügend, da der Hase diese beiden Schutzmittel leicht durchnagt ; auch nisten sich im Stroh gern Obstbaumschädlinge ein. Einen wirklichen Schutz gewährt vielmehr nur ein dichtes Umbinden der Bäume mit Dornen. Bei der großen Bedeutung, welche der Obstbau zur Zeit hat, liegt es im dringenden Jntereffe der Landwirthe, ihren Bäumen diesen leicht und billig zu beschaffenden Schutz angedeihen zu laffen. Gießen, den 17. October 1894. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern. Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von Loosen auswärtiger Lotterieen zum Vertrieb im Großherzogthum. Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlicken Hoheit des Großherzogs ist dem Magistrat der Stadt Schneidemühl die Erlaubniß ertheilt worden, die Loose einer zum Besten der durch das Brunnenunglück im vorigen Jahre geschädigten Einwohner dieser Stadt zu veranstaltenden Geld» Prämienlotterie innerhalb des Großherzogthums zu vertreiben. Nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verloosungsplan dürfen 330,000 Loose L 3 Mk- ausgegeben werden und muffen 356,400 Mk. zu Gewinnsten verwendet werben. Gießen, den 19. October 1894. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern. Gefunden: 1 Manschettenknopf, 1 Perpendikel, 1 Peitsche, 1 Regenschirm, 1 Trilljacke und 1 Küchenhandtuch. Gießen, den 20. October 1894. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius. Gießen, am 18. October 1894. Betr.: Herbst-Controlversammlungen. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen •* die Gr-tzh. Bürgermeistereien des ftwüel. Nachstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß bringen laffen. v. Gagern. Bekanntmachung. Bei den diesjährigen Herbst-Controlversammlungen im Kreise Gießen haben zu erscheinen alle zum Hauptmeldeamt Gießen gehörigen: 1) Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve. 2) Reservisten, sowie zur Disposition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden Entlaffenen aller Waffen. 3) Diejenigen, der Landwehr I. Aufgebots angehörige Mannschaften, welchen ein besonderer Gestellungs-Befehl zum Erscheinen bei der Herbstcontrolversammlung zugegangen ist. Die Ersatz-Reservisten haben bei der Herbstconirol- versammlung nicht zu erscheinen. Nachstehend ist angegeben, wo und zu welcher Zeit die Controlpflichtigen anzutreten haben: A. Zu Gießen am 5. November 1894 in Oswalds Garten für die Bewohner von Annerod, Burkhardsfelden, Gießen mit Schiffenberg und Herrnwald, Heuchelheim, Klein-Linden, Oppenrod. 1 Appell Vormittags 8 Uhr: Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve, sowie sämmtliche Reservisten der Infanterie welche in den Jahren 1887, 1888 und 1889 eingetreten sind. 2. Appell Vormittags 10 Uhr. Sämmtliche Reservisten der Infanterie, welche in den Jahren 1890, 1891, 1892, 1893 und 1894 eingetreten sind. 3. Appell Nachmittags 2 Uhr: Sämmtliche Reservisten der Garde, Jäger, Cavallerie, Feld- und Fuß-Artillerie, Pioniere, Eisenbahn- und Luftschiffertruppen , des Trains (einschl. Krankenträger), Sanitätsund Veterinärpersonals, Büchsenmachergehülfen, Oeconomie- Handwerker, Marine-Mannschaften sowie sämmtliche zur Disposition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden entlaßene Mannschaften aller Waffen und alle übrigen im Reseroeverhältniß stehende Mannschaften. 4. Appell Nachmittags 3 Uhr 30 Minuten für die Bewohner von Allendorf a. d. Lahn, Großen-Linden, Lang- Göns, Leihgestern, Watzenborn und Steinberg, Hausen. B. Zu Lollar am 6. November 1894, Vormittags 9 Uhr: neben de« neuen Bahnhofsgebäude für die Bewohner von Allendorf a. d. Lda., Men-Buseck, Bersrod, Beuern, Climbach, Dau- bringen mit Heibertshausen, Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedel- Hausen, Treis a. d. Lda., Trohe, Wieseck. C. Zu Grünberg am 6. November 1894, Nachmittags 1 Uhr an der Kirche für die Bewohner von Allertshausen, Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg mit der Dickelsmühle, Neumühle, Stadtmühle, Steinmühle, Obere und Untere Ziegelhütte, Latzmühle, Hattenrod, Harbach mit der Kolbenmühle und Sommermühle, Kesselbach mit der Nabenau'schen Papiermühle, Lauter mit der Arztmühle, Bingmühle, Georgenhammer, Strellesmühle unb Walkmühle, Lindenstruth, Londorf mit der Burg Rabenau, Burgmühle, Schmidtmühle, Reitzenmühle und Ziegelhütte, Lumda (Groß-und Klein-), Odenhausen mit Appenbörnerhof, Queckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Rüddingshausen, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wirrberg, Stangenrod, Stock- Hausen, Weickartshain, Weitershain mit Hainerhof, Winnerod. D. Zu Hungen am 7. November 1894, Vormittags 9 Uhr 30 Minuten am Friedhof für Die Bewohner von Bellersheim, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim mit Hof-Güll, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen mit Ringelshausen, Rodheim mit Hof-Graß, Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen. E. Zu Lich am 7. November 1894, Nachmittags 3 Uhr, am Bahnhof für die Bewohner von Albach, Birklar, Dorf-Güll, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Garbenteich, Grüningen, Holz« heim, Lich mit Albacher-Hof, Kolnhausen und Mühlsachsen, Münster, Nieder.Bessingen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Steinbach. Fe«illeton. Wochrndriefe aus der Residenz. (Originalbertcht für dm „Gießener Anzeiger".) Z. Darmstadt, 19. October. Der Kaiser in Darmstadt. — Das Landesdenkmal für Ludwig IV. — Aus dem Kunstleben. Trotzdem Ihre Leser über den Verlauf des Kaiserbesuches in der hessischen Residenz bereits in Kürze unterrichtet wurden, muß ich als getreuer Chronist nochmals in einer kleinen Schilderung daraus zurückkowmen. Wie der ssficielle Empfang am Main-Neckar Bahnhof ausgefallen, wie die Stadt im prächtigen Festkleid prangte, wurde Ihnen schon gemeldet. Auch über das Galadiner bleibt nichts Neues zu berichten, wohl aber über die Festvorstellung im Hof- rheater, dern^ erst jetzt wird bekannt, wie der Kaiser über deren Verlauf geurtheilt. DaS Darmstädter Hoflheater bietet an Gala Abenden immer einen entzückenden Eindruck, die Festbeleuchtung taucht das vornehme Weiß und Gold des Hauses in ein wahres Lichtmeer und der Glanz der zahllosen Galauniformen der hohen Staatsbeamten, der Offiziere aller Waffengattungen und der Hofherren, die reiche Pracht der verschwenderischen Damentoiletten in den Rängen, das alles vereinigt sich zu einem Bilde von überwältigender Wirkung. Glanzvoller sah das Haus aber seit der Fest« Vorstellung aus Anlaß der Hochzeit des Großherzoglichen Paares noch nicht aus, als am Montag Abend. Das funkelte nur so von kostbaren Stickereien, Orden, Brillanten und Diamanten. Webers „Euryanthe"-Ouverture eröffnete die Vorstellung, unter Hofcapellmeister de Haans Leitung führten sie die 60 Künstler der Hofmusik vortrefflich aus, dann hob sich der Vorhang zur Aufführung von Sardous Madame Sans Gene", die der Kaiser noch nicht kannte. Das Stück ist nun schon so oft gegeben worden, daß die Künstler sich in ihre Rollen ganz hineinleben konnten, und so verfehlte es seine Wirkung nicht. Der Kaiser amüsirte sich vortrefflich und klatschte nach jedem Acte lebhaft. Die wundervollen Costüme und die großartige scenische Ausstattung namentlich des zweiten Actes fanden die Bewunderung Sr. Majestät in hohem Grade. Am Tage nach der Aufführung befahl der Kaiser daher, wie die Zeitungen meldeten, dem ganzen Personale für die, wie er sagte, „vollendete" Darstellung seinen Dank und seine Anerkennung auszusprechen. Der Darstellerin der Titelrolle, Fräulein Cramer, ließ der Kaiser durch den preußischdn Gesandten Graf Dönhoff eine kostbare Brillantbroche überreichen, desgleichen dem Leiter des Hoftheaters, Oberregisseur Werner, einen werthvollen Brillantring. So hat es kaiserliche Auszeichnungen in Fülle gegeben, denn nicht nur die hohen Hofbeamten, auch I die Dienerschaft des Schloffes hat Seine Majestät gnädigft mit Decorationen bedacht. Besonders freuten sich die Darmstädter jedoch über den kaiserlichen Besuch am Dienstag Vormittag in der Ausstellung der Modelle für das Denkmal des unvergeßlichen Ludwig IV. Bekanntlich hat das Denkmal- comite eine Anzahl namhafter deutscher Bildhauer zur Be- i theiligung an der Concurrenz eingeladen und nun find deren ' Entwürfe in einem von Herrn Major v. Hehl zur Ver- ' sügung gestellten Raume zur allgemeinen Besichtigung aus- ' gestellt. Es sei versucht, in Folgendem die einzelnen Skizzen kurz zu beschreiben. Zwei Entwürfe hat Professor Eberle in, der Berliner Meister der Bildhauerkunst, angesertigt. Der eine zeigt Ludwig IV. als Feldherrn und dementsprechend find als Reliefs Darstellungen aus dem 70er Kriege angebracht. Der zweite Entwurf zeigt den Großherzog hoch zu Roß, den Helm mit Federbusch auf dem Haupte, aber vollkommen ruhig. Der Eindruck dieses Werkes ist ein mächtiger, aber sehr zu seinem Nachtheile schlägt aus, daß von einer Porträtähnlichkeit keine Rede sein kann. Der Künstler kannte den verstorbenen Fürsten nicht und hat daher mehr eine Idealfigur geschaffen, als ein getreues Bildniß des Verewigten, wie es im Herzen aller Landeskinder lebt. Professor Rümann in München hat dagegen die Porträtähnlichkeit in glücklichster Weise zu erzielen verstanden. Auch seine Entwürfe zeigen den Großherzog zu Pferde, einmal auf stehendem, das andere Mal auf vorwärtSschreitendem. Auch diese Modelle verrathen den großen Künstler in jedem Zuge. Ganz prachtvoll in seiner schlichten Vornehmheit ist das Modell Professor S ch ap ers-Berlin, daS fich in der Auffassung weniger von den andern unterscheidet, als in der Ausführung, die meisterhaft ist. Ganz besonders fällt auch bei diesem Entwürfe die frappante Ähnlichkeit mit dem hohen Verblichenen auf. Eine ganze Denkmalsgruppe hat der Stuttgarter Meister Donndorf ausgearbeitet. Hinter der Reiterfigur erheben fich die Gestalten der Hassia und Ger« mania, während den Hintergrund eine Säulenhalle bildet, daS Modell ist sehr schön, aber es dürfte an einem geeigneten Platze zur Aufstellung des nach ihm gearbeiteten Denkmals fehlen. Nun hat das Comite beschlossen, die Herren Schaper, Rümann und Eberlein zu einer engeren Concurrenz aufzufordern und das Resultat derselben soll die Entscheidung bringen. Als AusftellungSplatz hat man nun definitiv den Platz vor dem Schlosse gewählt. Im Ganzen stehen jetzt zur Bestreitung der Denkmalskosten 200,000 Mk. zur Verfügung. Hoffentlich läßt nun die endgiltige Entscheidung nicht mehr lange auf fich warten, daß wir noch im Lause des nächsten Jahres das fertige Denkmal ausgestellt bekommen und unsere Residenz damit eine neue Zierde erhält. Die Jnstrumen tal - Concert - Saison ist nun auch eröffnet worden. Am Samstag fand das angekündigte große Concert des Mailänder Skalatheater-Orchesters tm Saalbau statt unb die trefflich geschulte Künstlercapelle wurde mit Beifall überschüttet. Nur die Ausführung des Wagner- Programms fand in der Presse lebhaften Widerspruch, dagegen wurden alle anderen Nummern mit den größten Lobeserhebungen erwähnt. Am Montag findet das erste Concert der Hofmusik statt, dessen orchestraler Theil Beethoven gewidmet ist. Als Solistin ist Frau Sophie Meuter, die gefeierte Clavierspielerin, gewonnen. Im Hoftheater bereitet man als nächste Novität Sudermanns, „Heimath" vor, die am 6. November gegeben werden soll. Die großen musikalischen Vereine sind sämmtlich mit Proben eifrig beschäftigt und bald wird die Hochfluth der Concerte wieder beginnen. Vielen Beifall fand wiederum die „Datterich"-Aufführung der „Melomauen" am letzten Mittwoch, das Stück übt bei ausgezeichneter Besetzung dauernd große Zugkraft aus. Befreiungsgesuche sind bis längstens 8 Tage vor dem Appell auf dem Dienstwege (durch das Hauptnieldeamt) einzureichen und muffen durch die Bürgermeisterei beglaubigt sein, werden aber nur im dringendsten Nothfallc genehmigt. Die Leute treten in bürgerlicher Kleidung an. Stöcke, Schirme, Pfeifen und Cigarren sind vorher wegzulegen. Die Milttärpapiere (Paß und Führungszeugniß) müssen zur Stelle sein. Sämmtliche Mannschaften stehen im Laufe des ganzen Controltages bis einschließlich Mitternacht unter dem Militärgesetz. Gießen, den 13. October 1894. Großherzogliches Bezirks-Commando. Detring. Oberstlieutenant und Commandeur des Landwehrbezirks Gießen. Bekanntmachung. Die nachstehende neue Marktordnung für die Wochenmärkte der Stadt Grünberg wird hiermit zur öffentlichen Kenntmß gebracht. Gießen, den 15. October 1894. Grobherzogliches Kreisamt Gießen: v. Gagern. Marktordnung für die Wochenmärkte der Stadt Grünberg. Mit Genehmigung Gr. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 10. October 1894 zu Nr. M. I. 29312 wird nach Vernehmung oer Localpolizeibehörde und oes Gemeinde- rathS der Stadt Grünberg auf Grund der §§ 69 und 149 der Gewerbe Ordnung unter Aufhebung der Wochenmarkt. Ordnung vom 20. Mai 1856 und des Regulativs „die Be- 1 aufsichtigung des Verkaufs sowie daS Wiegen der Früchte I auf dem Wochenmarkt zu Grünberg" bett, von gleichem Datum Nachstehendes verordnet: I. Allgemeine Bestimmungen. _ § 1- Zur Abhaltung des Wochenmarktes ist der Marktplatz innerhalb der Stadt bestimmt. § 2. Der Wochenmarkt findet jeden Samstag statt, sollte aber auf diesen Tag ein Feiertag fallen, so wird der Markt Tags i vorher abgehalten. m § 3. Nach Eröffnung des Wochenmarktes ist daselbst Jeder- mann der Kauf und Verkauf von Getreide, Mehl, Kartoffeln ' und anderen Victualien nach Maßgabe der bestehenden Vor- i schriften gestattet. \ Die Marktzeit beginnt zwischen 1. April und 30. September um 7 Uhr und zwischen 1. October und 31. März um 8 Uhr Vormittags, sie endet um 5 Uhr Nachmittags. _ _ § 4. Dre Verkäufer dürfen ihre Maaren auf anderen öffentlichen Plätzen als dem hierzu bestimmten Marktplatz nicht feilbieten. Eine Ausnahme hiervon findet, solange eine Frnchthalle nicht erbaut ist und diesbezügliche andere Vorkehrungen nicht getroffen sind, statt bei schlechter Witterung- jedoch darf die Frucht alsdann nur in den unmittelbar am Markplatze gelegenen Wirths- oder Privathäusern ausgestellt werden und sind die betreffenden Hausbesitzer in diesem Falle verpflichtet, unweigerlich sämmtlichen Polizei- Bediensteten die Räume, welche zu diesem Zwecke benutzt werden, auf Verlangen zu öffnen bezw. den Zutritt zu gestatten. I § 5. Die zum Verkauf eingebrachten Früchte oder anderen Victualien müssen gesund, rein und unverdorben sein. Solche, welche diese Eigenschaften nicht haben, sowie auch unreifes Obst und Kartoffeln werden von dem Verkauf ausgeschlossen und nach Umständen confiscirt unbeschadet der Strafbarkeit nach i § 25 unten. Die Aufsicht über den Verkauf auf hiesigem Wochenmarkt i 'st Obliegenheit des Marktmeisters, welcher sich während der Marktzeit auf dem Markt oder in dessen Nähe aufzuhalten hat- ihm stehen nach Bedürfniß die beeidigten Wieger zur Seite. § 6. Die auf dem Marktplatz ihre Maaren feilhaltenden Victualien- und anderen Händler erhalten ihre Stände in geraden Reihen und derart angewiesen, daß mit gleichartigen ; zum Verkauf ausgestellten Maaren an einander geschlossen i wird. Sie sind gehalten, ihre Maaren offen zum Verkauf I auszustellen und dürfen solche nicht als bereits verkauft ge- I schlossen gehalten oder bei Seite gestellt werden. Jedes Feil- > halten an anderen Plätzen außer an den angewiesenen ist { untersagt. _ . £ . § 7. Das Aufkäufen von Früchten und anderen Victualien durch Händler ist für die Zeit vom 1. April bis 30. September in der Stunde von 6—7 Uhr Morgens und für die Zeit vom l. October bis zum 31. März (bergt § 3 Abs. 2) in der Stunde von 7 8 Uhr Morgens auf den dem Marktverkehr dienenden Plätzen verboten. — Dasselbe Verbot erstreckt sich auf die Stunde von 5—6 Uhr nach Beendigung der Marktzeit. Ebenso ! dürfen Fruchte, welche auf dem Markt angekaust worden sind, auf demselben Markt nicht wieder zum Verkauf gebracht werden. Aus dem Frachtmarkt darf nur die tatsächlich zur Stelle befindliche Frucht verkauft werden, es ist daher untersagt, j nach mitgebrachten Mustern zu verkaufen. ! § 8. Gegenstände, welche mit Fuhren, Wagen, Karren und ' Schiebkarren auf den Markt gebracht- werden, müssen alsbald abgeladcn und die Geschirre, sowie etwa von den Verkäufern mitgebrachte Hunde ungesäumt entfernt werden. Bei der An- und Abfahrt ist Alles zu vermeiden, wodurch die Ordnung gestört, der freie Verkehr gehemmt oder irgend welche Be- i schädigung verursacht werden könnte. Sollten Leute durch Wagen u. s. w. den Marktplatz ; versperren und solche auf ergangene Aufforderung nicht ent- j fernen oder sich zur Entfernung nicht rechtzeitig einfinden, so bleibt es dem Marktmeister überlassen, diese Wagen u. s. w. auf Kosten der Eigenthümer wegbringen zu lassen, wofür die damit beauftragten Personen eine vom Marktmeister zu be- I stimmende Gebühr zu beziehen haben. Gegen die diesbezügliche i Anordnung des Marktmeisters ist Recurs an dessen vorgesetzte I Behörde zulässig. § 9- Auf dem Markte darf nur nach dem Gewicht, nicht aber nach dem Maaße verkauft werden. Das Wiegen von Gegenständen des Marktverkehrs muß auf Verlangen des Käufers durch die beeidigten Wieger vorgenommen werden. § io. Jeder Käufer oder Verkäufer, welcher sich durch das Verhalten der Wieger in seinem Interesse verletzt glaubt, ist berechtigt, dem Marktmeister hiervon Anzeige zu machen. Derselbe hat den Gegenstand der Beschwerde sofort zu untersuchen und den Befund dem Bürgermeister zur näheren Prüfung und Entscheidung ungesäumt zu melden. m . §H. Bet etwaigen Streitigkeiten über die Qualität der Marktwaaren soll der Marktmeister den Thatbestau^ ermitteln und thunlichst eine vergleichsweise Erledigung zwischen den Streitigen herbeiführen. Weisen die Interessenten diese Vermittelung zurück, so bleibt es denselben überlassen, sich zunächst in gleicher Weise an den Bürgermeister und, falls auch durch diesen keine Einigung erzielt wird, an das Gericht zu wenden. § 12. Bei etwaigen Ruhestörungen oder Unordnung hat der Marktmeister und das übrige Polizei Personal Alles aufzubieten, um alsbald die Ruhe und Ordnung wieder herzustellen und die Schuldigen zur gerichtlichen Anzeige zu bringen. § 13. Derjenige Verkäufer, welcher sich betrügerischen Verhaltens durch Vermischung der Früchte in den Säcken ober sonstwie schuldig macht, ist durch das Marktpersonal znr sofortigen Rückgängigmachung des Handels anzuhalten vorbehältlich der Strafanzeige an die entsprechende Gerichtsbehörde. § 14. Die Reihenfolge und Anordnung der Plätze für die Verkäufer bestimmt sich unter Wahrung der Vorschriften in § 6 ausschließlich nach der Zeitfolge der Ankunft derselben auf dem Markt. Jede Bevorzugung hinsichtlich der Wahl und Benutzung der Plätze ist hierdurch ausgeschlossen. § 15. Zur genauen Einhaltung der in dieser Marktordnung enthaltenen Vorschriften sind der Marktmeister und die Wieger verbunden. Ihre Ernennung und Entlassung erfolgt durch den Bürgermeister auf Beschluß des Gemeinderaths. Die Verpflichtung der Genannten erfolgt durch das Großh. Kreisamt. § 16. Für den Kauf und Verkauf auf hiesigem Wochenmarkt wird als Normal-Gewicht der Gentner zu 50 Kilo festgesetzt. § 17. Ueber die Quantität und die Preise der Früchte, Kartoffeln u. s. w., welche auf hiesigem Markte verkauft werden, wird ein Marktregister auf vorgeschobenem Formular geführt. § 18. Die Führung dieses Registers und der damit verbundenen Arbeiten liegt zweien von der Großh. Bürgermeisterei zu ernennenden von Großh. Kreisamt zu beeidigenden Personen ob, welche sich während der Marktzeit auf dem Rathhause befinden müssen. II. Besondere Bestimmungen über den Fruchtmarkt-Verkehr. § 19. Sollten in Folge von Gewichtsdifferenzen zwischen Käufer und Verkäufer Streitigkeiten entstehen und das nochmalige Wiegen der Säcke verlangt werden, so hat der unterliegende Theil die Gebühren für das Auflegen der Säcke zu bezahlen, es wäre denn, daß der Marktmeister je nach Befund anders bestimmt. Bei einer Revision der Wieger von Seiten des Marktmeisters von Amtswegen hat der von diesem beauftragte Sackträger keine Gebühren für das Auflegen der Säcke zu beanspruchen. § 20. Ein jeder auf dem Markt vollzogene Markthandel ist sofort nach Abschluß durch den Verkäufer den in § 19 genannten Personen zur Anmeldung zu bringen; die Anmeldung hat sich zu erstrecken auf Fruchtgattung, Zahl der Gentner, Preis, Namen des Käufers und Verkäufers. Der anmeldende Verkäufer haftet für die Richtigkeit feiner Angaben. § 21. Auf Grund der vorstehenden Anmeldung erfolgt der Eintrag in das Marktregister. Der Verkäufer erhält hierüber einen nummerirten Schein und hat bei Empfang desselben für jeden beclarirten Gentner 4 Pfennig zu zahlen, wovon ber Käufer ihm bie Hälfte zurückzuvergüten hat. Der Verkäufer ist verpflichtet, biefen Schein bem Polizei- personal auf Verlangen vorzuzeigen, ebenso bem Marktmeister unb Wieger. § 22. Hiernach wirb bie Frucht burch bie Wieger gewogen unb das Gewicht auf obigem Schein burch Unterschrift beffelben bezeugt. Der Wieger barf bei Meidung von Disciplinarstrafen, im Wieberholungsfalle bei Strafe der Entlassung, nicht eher wiegen, als ihm der Verkäufer jenen Schein vorgelegt hat. § 23. Den Verkäufern steht es frei bie Fruchtsäcke selbst abzutragen ober burch ihre eigenen Fuhrknechte abtragen zu, laffen. Können ober wollen sie bies nicht, so sinb hierzu bie besonbers angestellten Träger zu verwenben, alle anberen' nicht amtlich beauftragten Personen sinb bavon ausgeschlossen. Ein Gleiches gilt für bas Einfassen ber Früchte in bie Säcke, fotoie für bas Aufhalten unb Zubinben berfelben. Ebenso ist es beim Wegbringen der erkauften Früchte dem Käufer gestattet, das Tragen selbst zu besorgen oder durch seine eigenen Fuhrknechte verrichten zu lassen, widrigenfalls bie- unter Ausschluß aller anberen Personen nur ben angestellten Trägern zusteht. Dieselben haben an Gebühren zu beanspruchen: 1) Für bas Auf- unb Ablegen ber Säcke auf die Waage für jeben Sack... 3 Pfennig 2) Für Ablaben.......3 „ 3) Für Auflaben..... . 3 „ 4) Für Tragen gleicher Erbe... 3 „ 5) Für Tragen außerhalb bes Marktes 3 „ 6) Für Tragen auf bie Böben . . 10 „ für jeden vollen Sack. Die Sackträger haben das von ihnen zu führende Nummer während des Dienstes sichtbar zu tragen. § 24. Nach beendigtem Frachtmarkt berechnet der mit ber Führung bes Marktregisters betraute Protokollführer auf ®runb besselben bie Durchschnittspreise unb theilt solche alsdann bem Großh. Bürgermeister schriftlich mit. III. Strafbestimmungen. § 25. Das Feilhalten unb Verkaufen verfälschter unb verdorbener Getränke ober Eßwaaren wirb nach bem Reichsgesetz vom 14. Mai 1879 betr. ben Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln unb Gebrauchsgegenstänben, bezw. nach § 367 pos. 7 bes Reichsstrafgesetzbuchs mit Gelbstrafe bis zu 150 Mark ober mit Haft bestraft. Auch kann neben ber Strafe auf die Einziehung ber verfälschten ober verdorbenen Getränke ober Eßwaaren erkannt werben. Der Gebrauch unrichtiger Waagen, unrichtigen Maaßes ober Gewichts unterliegt nach § 369 pos. 2 b. R.-St.-G. neben Einziehung bes unrichtigen Maaßes ober Gewichts und der unrichtigen Waagen einer Gelbstrafe bis zu 100 Mark ober Haftstrafe bis zu 4 Wochen. Zuwiberhanblungen gegen bie sonstigen Bestimmungen der Marktorbnung werben nach § 149 pos. 6 ber Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 30 Mark unb im Falle bes Unvermögens mit Haft bis zu 8 Tagen geahnbet. Gießen, ben 15. Octvber 1894. Großherzogliches Kreisamt Gießen. ___________________v. Gag ern. Vermischtes. ♦ Obhausen (Rh.), 17. October. Die in voriger Woche gemelbete Grabschändung ist in letzter Nacht auf dem hiesigen neuen Kommunalfriebhofe wiederholt worden, und zwar hat man wieder dasselbe Grab geöffnet und diesmal die Leiche vollständig ausgeraubt; sie lag nackt im Sarg. (Die betreffende junge Dame, Fräul. v. R., war im Brautkleide beerdigt worden.) Der Todtengräber entdeckte den empörenden Frevel erst heute Mittag. Als ber That verdächtig waren bereits verschiedene Personen verhaftet worden^ mußten ober wieder in Freiheit gesetzt werden, da ihnen nichts nachzuweisen war. * Lüneburg. 17. October. Das UnterosfiziercorpS des fünften Jnfanterie-Regiments der ehemaligen Hanno- verschon Armee besitzt eine Wittwenkasse, die im Jahre 1866 von der preußischen Staatsregierung mit Beschlag belegt wurde. Die Gelder wurden vom hiesigen Amtsgericht verwaltet und das Kapital ist jetzt von der Regierung für die Nutznießer freigegeben worden. Sämmtliche Unteroffiziere^ die dem bezeichneten Regiment damals angehörten, werden nunmehr aufgefordert, am 21. October, Nachmittags 2 Uhr, sich im Hotel Stadt Hamburg zu Uelzen einzufinden, um die eventuelle Vertheilung des inzwischen auf 20,000 Mk. an» gelaufenen Kapitals vorzunehmen. ES dürften noch ettoe 60 Personen vorhanden fein, welche sich in diese Summe z« theilen haben werden. * Was ist eine Eisenbahn? Die Antwort auf diese Frage gibt kurz und bündig das deutsche Reichsgericht in folgendem Sätzchen: „Eine Eisenbahn ist ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Gonsistenz, Gon» firuetton und Glätte den Transport großer Gewichtsmaffen, bezw. die Erzielung einer verhältnißmäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften (Dampf, Electricität, thierischer oder menschlicher MuSkel- thätigkelt, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere ber Transportgefäße unb beren Ladung u. s. w.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnißmäßig gewaltige (je nach den Umständen nur in bezweckter Weise nützliche oder auch Menschenleben ber- nichtende nnd die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist." — Diese klare Begriffsbestimmung ist abgedruckt in den Entscheidungen des deutschen Reichsgerichts in Eivilsachen, Band I, Seite 252. Verkehr, Larrö- nnö Volksrvirthschaft. Stuttgart, 11. October. (Allgemeiner Deutscher VerstcherungS- Verein.) Jin Monat September 1894 wurden 438 Schadenfälle durch Unfallversicherung regulirt. Von diesen batten 2 den sofortigen Tod und 8 eine gänzliche oder thetlweise Invalidität der Verletzten zur Folge. Von den Mitgliedern der Sterbekasfe starben in diesem Monat 28. Neu abgeschlossen wurden im Monat September 3278 Versicherungen. Alle vor dem 1. Juli 1894 der Unfall-Versicherung angemeldeten Schäden incL der Todes, und Invaliditäts-Fälle find bis auf die von 89 noch nicht genesenen Personen vollständig regulirt. Deutsche Tageszeitung Unparteisches Volksblati. /ür Jtaifet und/friA' Für denlfArJlrl' Für ttmlfie Jtrfcril in Stadl a. tand) Der Mittelstand ist der Träger unsere- Staats: wird dieser Träger morsch, dann sind wir verloren! 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Jacob Hengst, Ltcherstratze 20. Heinr. Becker, Löwengasse. Gustav Sonntag, Neuen Baue. Johann Seibel, Frankfurterstraße 62. Wilhelm Haas, Bleichstraße. H. A. Sack, Neuenweg 58. Gastwirth Wagner. Anton Dillmann. Wirth Wiesner. Wirth Schmidt. Moses Engel. Kaufmann Fink. Philipp Lenz. Georg Allendörfer DI. Wilhelm Balser. Heuser Witttoe. Ludwig Schwarz. Kaufmann Dreyfu ß. Löb Isenberg. Johannes Feller L Wittwe. Jacob Bender. Johannes Schmidt, Kaufmann. A. Jung, Gastwirth. Theodor Hahn, Kaufmann. Konrad Petri, Gastwirth. Theodor Hofmann, Bürgermeister. Kaufmann Karl Krsttltng 1.0 Philipp Rinn Wittwe, Krämer. Philipp Feuser, Gastwirth. Friedrich Pfaff, Gastwirth. Philipp Bechtold. Krämer. Kaufmann Georg Repp. Christian Köhler IV. Hermann Klippstein. Nathan Stiefe I. Bürge rmeist er Roth. Joh. Gg. Müller, Wittwe. Jakob Becker l. Bürgermeister Bö cher. Heinrich Schmi dt. Wilhelm Wagner II. Wilhelm Schepp. Ludwig Menz. Heinrich Seipp VII. Kaufmann Liebmann Bär. Gottlieb Jung, Gastwirth. Jacob Waldfchmidt V. Philipp Weber, Gastwirth. Theodor Geller, Gastwirth. Bürgermeister Scherer. Kaufmann Isaak Michel. Julius Karl Keßler, Specereihändler. Daniel Schmidt, Gastwirth. bei Frau L. Kalkhof Wittwe, Westanlage 2. „ Herrn Christoph Bieker, Neustadt 55. Die amtlichen Verkäufer sind vertragsmäßig verpflichtet, stets einen angemessenen Vorrath an Postwerthzeichen zu führen und die einzelnen Marken zu keinem höheren, als dem Betrage ihres Werthes an das Publikum abzulasten. Im Allgemeinen hat der Verkauf während der ganzen Zeit, in welcher das Geschästslocal des Verkäufers geöffnet ist, stattzufinden, jedenfalls aber innerhalb der für den Verkehr mit dem Publikum festgesetzten Dienststunden der Postanstall. Gießen, 1. October 1894. Kaiserliches Postamt. Ritsert. Cognac Franzos, und Deutsch. — Aerztlich empfohlen. — F. Schott 1009 Bahnhofstraße 23, Ecke Löwengafse. Kraulfässer empfiehlt 8660 L. 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Die zur Herstellung des Aulweges, von der verlängerten Liebi'gstraße bis zum Leihgesternerweg, erforderlichen Erd- und Chaussirarbeiten sollen Freitag den 26. ds. Mts., Vormittags IV/2 Uhr, auf dem Stadtbauamte verdungen werden. Pläne, Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen daselbst zur Einsicht offen und sind Angebote bis zum genannten Termin auf vorgeschriebenem Formular verschloffen dorthin einzureichen. Gießen, den 19. October 1894. Großh. Bürgermeisterei Gießen. Gnauth. 8657 Die von Herrn Director Wilson bewohnte Villa, Lonystr. 18, ist wegzugshalber zu vermiethen, ev. feuer» und diebessicher garant, spot' billig zu verk. Paul Westermann Rachf., Nähmaschinen t-andlung, Magdeburg, Gr. Marktstraße 13 7768 Auskunft crthküey: r schnelle Fahrten, gute ' Derpsiegung. billigste Preise. Keö Starlte Aothe Stern .Linie König. Belg. Postdampfer von von der Beeke & Marelly, Antwerpen 5*. J. Bothof, Generalagent, Mainz. Joh. Fr. Sohaaf, Giessen, Diezstr. 18. H. Klippateln in Langsdorf. 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Octobct, Vormittags 9 Uhr (pünktlich), im Schullocal, Westanlage 35, einfinden zu wollen. 8674 ______Schlosser. in der Expedition des „Giessener Anzeiger“ vorräthig. — Der Fahrplan kann auch durch die Austräger des „Anzeiger“ bezogen werden. Sonntagsverein für Mädchen. Die Vereinigung der Mädchen am Sonntag soll für das Winter- Halbjahr am nächsten Sonntag, den 21. October, wieder ihren Anfang nehmen. Die Vereinigung findet statt an jedem Sonntag zwischen 2 und 7 Uhr Nachmittags im Saale der Kleinkinderschule; die Mädchen können nach Belieben zu jeder Zeit kommen und gehen; von s/t4 Uhr bis 3/45 Uhr findet gemeinsame Unterhaltung statt mit Gesang, Ansprache, Vorträgen. Gute unterhaltende Bücher und Spiele sind in großer Zahl vorhanden. Eröffnungsfeier am Sonntag, den 21. October, Nachmittags 4 Uhr. Wir laden die Mädchen zu zahlreicher Betheiligung ein und bitten Eltern, Herrschaften und Geschäftsinhaber, ihre Mädchen auf den Sonntagsverein Hinweisen und denselben die Theilnahme gestatten zu wollen. Gießen, am 16. October 1894. Krautfäffer empfiehlt 8458 Wilh. Kohlermann Neustadt 15. Portland-Cement-Fabrik Karlstadt a. Main vorm. Ludwig Roth in Karlstadt a. M. Grösstes Cementwerk Bayerns Ortskrankenkasse Gietzen. General - V er Sammlung Restauration Meuser (Postkeller). Montag, den 29. October, Abends 8Vr Uhr. Tagesordnung: Verlängerung des Beschlusses vom 19. August 1893 bett. § 22 der Statuten. Der Vorstand. NB. Nur die Vertreter sind berechtigt, an der Versammlung Theil zu nehmen.[8644 Joh. Lenz, Holzhandlung, Gikhm, IW. Scheel, 5 Marktplatz 5, empfiehlt in großer Auswahl empfiehlt ihr vorzügliches Fabrikat unter Garantie für höchste Festigkeit und unbedingte Zuverlässigkeit. Produktlonsfühlgkelt der Fabrik: 250,000 Fass pro Jahr. 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