1894 Nr. 115 Zweites Blatt. Sonntag den 20. Mai Der Hieheser Aazeiger rrfdjrmt täglich, mit Au-nahnie de« MontoqS. Dir GirHenrr A« mitirn b rälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal br,gelegt. Meßmer Anzeiger Generat-Z(6w(flre|< Ar.7. Fernsprecher 51. Zlints- und Airzeineblutt für den Ttreis Giefzen. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag» für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» Sonn. 10 Uhr. Gratisbeilage: Gießener Aamilienßtätter. Alle Annoncen-Bureaux de» In- und AuSlande» nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. Deutlche» Reid». Berlin, 17. Mai. Der heutigen Beerdigungsfeier für den früheren Gesandten beim Batican, v. Schlözer, wohnten bei: der Reichskanzler Graf v. Caprivi, der Staats« fecretär Frhr. v. Marschall, der UnlerstaatSsecretär Frhr. v. Rotenhahn, Geheimrath Humbert, der amerikanische Botschafter General Runyon u. A. Zahlreiche Kranzspenden — auch auS Rom — wurden am Sarge niedergelegt. Der Kaiser, die Kaiserin Friedrich, die Prinzen Friedrich Leopold und Alexander, sowie die Fürstin BlSmaick übersandten gleichfalls Kränze. Hosprediger Fromme! hielt die Trauerrede. — Die „National > Zeitung" will wissen, der Befehl zur Rückkehr sei dem Kanzler L ei st durch RegierungSrath Rose persönlich nach Kamerun überbracht worden. Rose habe Leist auch dort angetroffen. — W e die „Bert. Pol. Nachrichten" vernehmen, hat der Reichskanzler am 14. d. Mts. bei dem BuudeSrath die Aufhebung des Verbotes der Ausfuhr von Streu« und Futtermitteln, welches am 4. Juli 1893 anläßlich der Mißernte der Futterstoffe erlassen worden, beantragt. — Der „Reichsanzeiger" schreibt: „Die nach Maßgabe deS Gesetzes vom 18. Juli 1892 festzustellenden Entschädigungen für die Aufhebung deS den vormals unmittelbaren deutschen NeichSständen zustehenden Rechts auf Freiheit von ordentlichen Personal steuern sind nunmehr zum Gesammtberrage von 1 675 646 Mark ermittelt, während dieser Betrag m den Motiven des betreffenden Gesetzentwurfs auf 2 400 OuO bis 2 700 000 Mark veranschlagt war. Hiermit ist nunmehr die volle Rechtsgleichheit in der Tragung der StoatSlasten hergestellt und eine in früherer Zen zu vielen politischen Differenzen führende Streitfrage unter Schonung der bestehenden RechtSverhältniffe in befriedigender Weise erledigt worden. Frankfurt a. M, 17. Mai. Evangelisch socialer Congreß. Kulemann-Braunschweig referirte über die Ge- wetkschastSbewegung, legre die Ziele derselben dar und erklärte, diese Bewegung werde immer unpolitischer und deshalb ersprießlicher, das gelte sowohl von den Hirsch'schen Gewerkvereinen, wie von den socialistischen Fachgenossenschaften- ersteren könnten die evangelischen Arbeiter beirreten, den letzteren vorläufig nicht. Ferner sprachen noch Professor von Schulze - Graeoenitz Socialdemokrat Dr. David - Gießen und Profeffor Adolf Wagner. Im weiteren Verlauf der heutigen S tzung wurde eine Resolution über die Noch- wendigkeir einer gewerkschaftlichen Organisation der deutschen Arbeiterschaft angenommen. Hierauf folgte ein Vortrag des Profeffor Harnack über die evangelisch«sociale Aufgabe im Lichte der Geschichte der Kirche. Der mit lebhaftem Beifall aufgenommene Vortrag gab ein Bild von der socialen Thätig- keit der Kirche seit den Zeiten des UrchristenthumS bis heute. Daran schloß sich eine kurze Debatte, v. Egidy versuchte eine Propaganda-Rede zu halten, wurde aber von dem Vorsitzenden unterbrochen. Auch der Versuch eines anderen Redners, Profeffor Harnack persönlich anzugreifen, wurde durch LandeSöconomierath Robbe zurückgewiesen. Hosprediger a. D. Stöcker sprach die Hoffnung aus, daß die Mißklänge verschwinden, der Gesammteindruck bleiben würde. Darauf wurde eine Resolution in dcm Sinne der Ausführungen deS Referenten angenommen. Hosprediger Braun Stuttgart dankte den Veranstaltern deS Congreffes und schloß mit einem Hoch aus Frankfurt. Pfarrer Rade Frankfurt sprach daS Schluß- gebet. Sodann wurde der Congreß durch LandeSöconomie- rath Nobbe geschloffen. Frankfurt a. M., 17. Mai. Dem „Franks. Gen.-Anz." zufolge wurden in der gestrigen Vorstandssitzung des Colonial« Vereins 20000 Mark für die Togo Expedition bewilligt. Weimar, 17.Mai Die Versammlung der „Deutschen Goethe-Gesellschaft", welcher auch die Großherzogltche Famil-e beiwohnte, war sehr stark beiucht. Der Festoorirag Paul HeyseS „Goethes Dramen im Berhältniß zur heutigen Bühne" wurde mit großer Begeisterung ausgenommen. Der Director des Goethe - Archivs Profeffor Suphan theilte mit, daß dem Archiv verschiedene Spenden, darunter Seitens der Familien Göschhausen und Schöll wichtige Handschriften überwiesen seien und machte ferner Mittheilung von der Auffindung des Entwurfs einer großen Dichtung Goethes zu Schillers Todtenfeier. Die nächste Schrift der Geselllchaft w'.rd die Herausgabe des Schlller'schen Demetrius - Fragments bilden. München, 17. Mai. In der heutigen gemeinsamen Sitzung beider Stadtcollegien berichtete Bürgermeister Brunner ütci die Aufnahme der Dankdeputation am kaiserlichen Hose in Potsdam mit etwa folgenden Worten: „Die von Sr. Majestät dem Kaiser für die Stadt München bekundete Sympathie, die von Seiner Majestät geäußerte Freude, Münchener Bürger geworden zu sein, haben bereits in der ganzen Stadt dankbare Aufnahme und begeisterten Widerhall gefunden. Die Beiziehung der städtischen Abordnung zum Schrippenfeste, diesem eigenartigen Familienfeste deS Kaiserhauses, mit der Gesammlarmee war eine hohe Ehrung. Diese hohe Auszeichnung und die Herzlichkeit deS ganzen Empfanges, welche nicht den Personen, sondern der von ihnen vertretenen Stadt galten, sind ein neuerliches köstliches Unterpfand für die Gesinnungen, welche Se. Majestät den Kaiser m t der Stadt München, dem gesammten Bayernlande und mit unserem angestammten Herrscherhause in unwandelbarer BundeStreue verbinden. Gott erhalte und segne Se. Majestät den deutschen Kaiser zum Besten deS deutschen Vaterlandes. Augsburg, 17. Mai. Die dritte deutsche Taub- stummenlehrer'Versammlung wurde heute hier eröffnet. 161 Theilnehmer auS allen Theilen Deutschlands und Oesterreichs sind zu derselben eingetroffen. Vorträge wurden gehalten von Detter-Frankfurt'a. M. über die Sicherung der Lautsprachmethode, HemmeS»Bensheim über die Hörempfindungen Taubstummer, Streich » Bönnigheim über die Erziehung Taubstummer zur Religiosität, RoetgenS - Aachen über die Trennung taubstummer Schüler nach ihrer geistigen Befähigung. Außerdem wird eine Lehrprobe in der hiesigen Taubstummenanstalt abgehalten werden. Ausland. Roubaix, 17. Mai. Gestern Abend fand hier ein blutiger Zusammenstoß zwischen Polizei und Anarchisten statt. Letztere durchzogen die Straßen der Stadt unter den Rufen : „Nieder mit Frankreich !" „ES lebe dieJnternationale Mehrere Manifestanten wurden verwundet- sechs Verhaftungen wurden vorgenommen. Aus den Verhandlungen der Zweiten Kammer der hessischen Stände. nn. Darmstadt, 17. Mai 1894. Die Zweite Kammer der Stände trat heute Vormittag um 3/tW Uhr zu mehreren Tagungen zusammen. Vor E n- tritt in die Tagesordnung gibt Fmanzminister Weber ein Feuilleton. Meister und Gesellen in vergangener Zeit. Dor nicht langer Zeit hat ein „alter Werkmeister", ein Schlaffer, die Erlebnisse seiner Jugend (die etwa in die zwanziger Jahre unseres Jahrhunderts fiel) in anschaulich und lebendig geschriebenen Schilderungen mitgetheilt. Zu un- | seren Lesern gehört noch so mancher Meister von altem Schrot . und Korn, der sich beim Lesen dieser „Lehr- und Wanderjahre" lebhaft in die hier geschilderte Zeit zurückversetzt fühlen । dürfte, Grund genug für uns, die intereffanteste Stelle daraus hier wieöerzugeben. Sie lautet: Früh um 5 Uhr begann die Arbeit bis 8 Uhr, da ging's , zum Kaffee, der heiß verschlungen werden mußte. Der Meister | arbeitete mittlerweile weiter und schrie oft lästerlich, wenn > die zwei Gesellen, ich als Gesellchcn und zwei Lehrlinge (welche wohl einen Kopf größer waren), nicht rasch wieder herobkamen. Pausen gab's gar keine! Löffel abgewischt, arbeiten ! Hände abgewischt, zum Effen! das schnurrte nur so! Mittags ging's ebenso heiß her, es mußte da schleunigst rasch Essen gelernt werden, was in der Lehre etwas gcmüth- licher von Statten gegangen war. Nachmittags gabs ein Krügchen Most, geg-n Vs Liter, und ein großes Stück Schwarzbrot, aber ohne etwas draus und dran und gegen 8 Uhr kam man ans Nachtessen. Das Effen, der Most, das Brot, das war aber „ein | ganz ander Gewächs" und daher fand ich keine Zeit zu Heimweh. Run war'S aber um 7 Uhr nicht etwa Feierabend bei uns. Nur der Meister kam vom Abendeffen nicht zurück, er g>ng sofort schlafen, was aber Nachts 12 Uhr aufhörte, da hatte er ausgesLlasen und b.gann sein Tagewerk wieder, während wir Gesellen und die Lehrlinge 12 Uhr Nachts Feierabend machen dursten. So ging es regelmäßig fort und nur der Sonntag machte eine Ausnahme. Meistens wurde nur bis Mittag gearbeitet, häufig auch bis Abends 5 Uhr. Dann hieß der Meister Feierabend machen, ec selbst gönnte sich Ruhe, aber nur bis Nachts 12 Uhr, da war s vorbei! Nicht verschweigen will ich, daß die Werkstätte nahe der Stadtkirche lag und während des Sonntagvormittag-Gottesdienstes dursten wir nur feilen, nicht klopfen oder hämmern, denn das wurde ihm einige Male untersagt, freilich nicht in Person durch einen Stadtpolizisten, denn die gingen ihm ohne Noth richt ins Gehege, weil er einige Male „solch freche, faule Schlingel", wie er sich ausdrückte, die sich in sein Heiligthum roagteg, seine Hand fühlen ließ. Das half und er blieb ungeschoren, nur Protokolle kamen, deshalb durften wir nicht klopfen. Er war auch als guter Kirchengänger bekannt. Darüber noch einige Worte: Wenn es Sonntags zum zweiten Male in die Kirche läutete, legte er die Arbeit weg, ging sich waschen, ankleiden und wenn es längst zum letzten Male ausgeläutet hatte, eilte der Meister zum Hause hinaus, durch das Gäßchen und flugs war er schon in der Kirche. Dort sand er seinen eigenen Platz und hörte wohl ein wenig der Predigt zu, dann aber war es aus. Regelmäßig hatte er seinen Platz inne, wenn er auch zu spät kam, dies wußte jeder, ebensowenig fiel es auf, wenn er die Predigt verschlief. Sobald aber die Predigt beendet war, hielt unfern Meister nichts mehr znrück, er schlich sich sachte dem Ausgange zu und ehe die anderen Kirchgänger die Kirche verlaffen hatten, stand er schon in weißen Hemdärmeln vor dem Schraubstock. Daß wir allesammt die Arbeit, so anstrengend und toll wie das hier der Fall war, auf die Dauer aushielten, lag wohl daran, daß dem in der Jugend gesegneten Appetit voll und ganz Rechnung getragen wurde, es gab viel und gut. Der Meister selbst arbeitete wie ein Bär, nie habe ich wieder Jemand so anhaltend, ausdanelnd und ohne umzu- blicken arbeiten sehen, weder am Feuer ober an der Bank. Er trank aber auch dazu und ich glaube, daß das Getränk ihn so leistungsfähig machte. Der Krug durfte von früh bis Abends 7 Uhr nicht leer werpen, wurde er es doch, ohne daß eine seiner Töchter ober bie Frau (wovon oft jebe dachte, die andere hätte ihn gefüllt) nachsahen, so rief er erst: Hele, Marie und dann Alt-! Das war der letzte Alarmruf. Kam binnen wenigen Minuten nicht eine der gerufenen Geister, dann flog der Krug bie Treppe hinauf ober ben Hausgang entlang an bie Kellerthür und sofort stand ein neuer Krug gefüllt auf der Werkbank Nie holte er sich tagsüber selbst sein Getränk, das in Obstmost, gemischt mit Remsthäler Wein, bestand, und es ist nicht übertrieben, wenn ich sage, daß er allein von früh 5 bis Abends 7 Uhr gegen 20 bis 25 Krügchen zu je 4/io Liter leerte. Während wir bis 12 Uhr arbeiteten, mußte es doch gut gehen, wenn der Meister vor dem Schlafengehen befahl, uns noch Most zu bringen, dessen ungeachtet litten wir selten Durst, denn dem Schlosser verschließt auch der Meister seine Kellerthür nicht fest genug! Welchen Lohn jeder einzelne für dieses Tagewerk bekam, will ich noch verrathen- er wurde alle 14 Tage, Abends 5 Uhr wenn's Feierabend war, am Sonntag bezahlt. Der Altgeselle bekam 1 Kronenthaler (4 Mk. 70 Pf.), der zweite 2 fl. (3 Mk. 42 Pf.) und ich 1 fl. 12 fr. (2 Mk. 7 Pf.), während bie Lehrlinge 1 fl. (1 Mk. 71 Pf.) erhielten, aber wohlgemerkt für eine Woche, bie ihre 130 Arbeitsstunden hatte. Mit diesem Lohn war Jeder von uns ein KrösuS an jenem Abend, und wir gingen bann zur größeren Weihe bes Tags nach bem Schwanen, wo ber mittlere Geselle Klaviervorträge gab (er war Schullchrersohn). Er allein schlief bie Nacht nicht, wenigstens so lange es etwas zn trinken gab unb wir anbern hielten ihn immer für einen leichten Bruber, benn am Zahltag konnte fein ganzer Bekanntenkreis im Schwanen barauf rechnen, baß er „Runben" gab, bis fein Wochenlohn fort war. Montags hatte er bann physischen unb moralischen Katzenjammer unb bazu kam noch, baß ihn ber Meister immer baran erinnerte, welch schönes Geld er wieder vergeudet habe, ihn jämmerlich schimpfte, wobei die Bezeichnung „Erzlump" an der Tagesordnung war. So ging das etwa ein Jahr, bann mußte ich mit auf „ben Steinmeißel", ber „Altbutz (wie wir ben ca. 24 jährigen Gesellen nannten) und 1 Lehrling. Der Meister, der „Erzlump" unb 1 Lehrling blieben in ber Werkstätte. Die bret Steinmeißelfchlosser leben meines Wissens noch recht zäh, der Altbutz ist wohlbestallter Schlofsermeister noch in derselben Stadt, der Lehrling ist auf einem staatlichen Werk als Schmiedewerkführer unb meine Wenigkeit allein hat bie „Ruhe" noch nicht finben können! Was es heißt, stets in ber Frembe zu fein, will ich hier übergehen, manch Anderer hat's auch erfahren! (Wiecks ill. Gew.-Ztg.) RUNNti i? 6 Schreiben des Staatsministeriums zur Kenntniß des Hauses, in welchem der Dank des Großherzogs für die von der Kammer ausgesprochenen Glückwünsche anläßlich seiner Vermählung zum Ausdruck gebracht wird. Ferner wird in dem Schreiben dem Hause noch der Dank des Großherzogs dafür abgestattet, daß dasselbe den Betrag von 100000 Mk. für würdige Ausstattung eines Denkmals für seinen hochseligen Herrn Vater bewilligt habe. Hierauf trat die Kammer in die Berathung des Gesetz- Entwurfs betr. die Wittwen- und Waisencaffe der Volksschullehrer, ein. Der Ausschuß beantragt Annahme des Gesetz-Entwurfs, dessen Tendenz dahin geht, daß das Wittwengeld und die Waisengelder zusammen den Höchftbetrag von Mk. 1000.— nicht übersteigen dürfen, und daß die Watsengelder nur bis zum vollendeten 18. Lebens Jahre bezogen werden können. Hierfür dürfte ein Mehraufwand jährlich von 17 000 Mk. erwachsen, der im Budget 1894/95 bereits bewilligt wurde. Der Gesetz-Entwurf wird sodann einstimmig angenommen. Eine ausgedehnte Debatte ruft der zur Verhandlung stehende Antrag des Abg. Haas und Genoffen, den land- wirrhschaftlichen Nothstand betreffend, hervor. Der Antrag lautet: Den Empfängern von Bezügen durch die Nothstands-Commission die erwachsenen Bahnsrachten im Betrage von ca. 63000 Mk. nachzulaffen. Ferner soll die Rllckzahlungsfrist allgemein bis zum 1. December 1894 verlängert und weitere Fristen von da an, den besonders hart betroffenen Gegenden gewährt werden. Der Ausschuß spricht sich für die beiden letzteren Anträge aus, schlägt aber dem Hause vor, den ersten Antrag abzulehnen, weil diese Frachtermäßigung von 63 000 Mk. im weitaus überwiegenden Theil den wohlhabenden größeren und mittleren Landwirthen zu Gute kommen würde. Zweckmäßiger erscheine es, diesen Betrag zum Nachlaß an der Hauptschuld der wirklich Bedrängten zu verwenden. Für den Antrag des Abg. Haas sprechen die Abgg. Osann, Dael von Köth, Pfannstiel, Vogt, Ullrich, Sturmfels, Muth, Wolz, Schönberger. Gegen denselben die Abg. Wern her, Hirsch, Metz- Gießen. Der Antrag Haas wird hierauf gegen 14 Stimmen angenommen, g! Ein Antrag des Abg. Oriola und Genossen, betreffend die Errichtung einer Obstbauschule in Oberheffen, wird nach den Anträgen des Ausschuffes, Großh. Regierung zu ersuchen, dem Hause eine Vorlage auf Errichtung einer Obstbauschule zu Friedberg als selbstständige Staatsanstalt zugehen zu laffen, einstimmig angenommen. Von Seiten der Gerichtsschreiber-Aspiranten und der Hilfsgerichtsschreiber wurde an die Kammer eine Vorstellung um Aufbesserung ihrer Dienst- und Gehaltsverhältnisse gerichtet, welche nunmehr zur Berathung gelangt. Die Petenten wünschen 1. daß die Hilfsgerichtsschreiber nach fünfjähriger guter und ersprießlicher Dienstführung von der Absolvtrung des Examens an gerechnet, zur Anstellung gelangen können - 2. daß weitere 25 Gerichtsschreiber-Aspiranten als Hilfsgerichtsschreiber angestellt werden- 3. daß der Anfangsgehalt eines Htlfsgerichtsschreibers 1700 Mk. betrage und 4. daß den übrigen bei den Amtsgerichten beschäftigten Gerichts- schreiber-Aspiranten ein Gehalt von 1200—1600 Mk. jährlich zu Theil werde. Die Großh. Regierung, ferner auch der Ausschuß kann sich nicht für Gewährung des Gesuches der Petenten aussprechrn, weil denselben auf dem vorigen Landtag durch Einstellung neuer Stellen und Aufbesserung ihrer Gehalte in weitestem Sinne entsprochen worden sei. Abg. Ullrich tritt in warmen Worten für Gewährung des Gesuches ein, weil thatsächlich diese Categorie von Beamten außerordentlich schlecht bezahlt sei. Auch den Volksschullehrern will derselbe eine Besserstellung ihrer Bezüge herbeigeführt sehen, selbst wenn dies auf Kosten einer Steuer- Erhöhung stattfinden müsse. Derselbe stellt mit seinen Freunden Jöst und Müller den Antrag, das Gesuch der Regierung unter Anerkennung der Gründe zur Berücksichtigung zu empfehlen. Abg. Osann spricht sich ebenfalls für Gewährung einer Aufbefferung aus, zumal gerade bei den Gertchtsschreibereien eine Reihe von wichtigen Dienstgeschäften zu erledigen seien, zu welchen man nur tüchtige und brauchbare Beamte brauchen könne. Er empfehle das Gesuch ebenfalls der Regierung zur Erwägung. Abg. Metz-Gießen ist ebenfalls mit den Ausführungen: einverstanden. Auch er habe die Ansicht, daß die Justiz irr der That das Stiefkind der Regierung geworden sei. Abg. Schmidt weist auf die hohen Mietpreise in den Städten hin und hebt hervor, um diese bestreiten zu können, müßten die Leute Nebenbeschäftigung annehmen, was doch nicht im Interesse des Staates liege. Staatsrninister Finger erwidert, daß die Regierung Alles das ausgeführt, was auf dem vorigen Landtag in Form von Wünschen an sie herangebracht worden sei. Wenn aber diese Wünsche immerfort im Hause unterstützt würden, dann hörten sie nicht auf und die Herren kämen dann immer mit neuen Petitionen. Er empfiehlt der Kammer, vorsichtig in diesen Dingen zu sein. Auch die Regierung habe ein warmes Herz für ihre Beamten. Im Wesentlichen habe sie gethan, was die Finanzlage des Staates gestatte. Abg. Schröder glaubt, daß sämmtliche Vertheidiger der Petition von den bestkn Absichten geleitet seien, glaubt aber nach den Ausführungen des Herrn Staatsministers, daß auch für ihn die Finanzfrage des Staates in solchen Dingen maßgebend sei. Nehmer seien immer genug vorhanden, aber keine Geber. Er sei schon lange im Hanse und da müsse er sagen, daß die Regierung stets bereit gewesen sei, gerade die Lage dieser Leute aufzubessern. Er empfiehlt der Regierung, eine Aufbesserung in Form eines Wohnungsgeldzuschusses eintreten zu lassen. Im Uebrigen ist er für den"Antrag Metz-Gießen, der Regierung die Petition zur Berücksichtigung zu empfehlen. Geh. Staatsrath Hallwachs warnt nochmals vor den aus dem Antrag des Abg. Ulrich u. Gen. entspringenden Consequenzen. Für den Antrag des Abg. Metz-Gießen kann er sich erklären, weil er dem Justizministerium eine willkommene Handhabe biete, die Sache weiter zu führen. Der Antrag des Ausschusses wird hiernach abgelehnt und der Antrag Metz Gießen gegen 9 Stimmen angenommen. Morgen früh 9 Uhr Sitzung. Berathung des Weinsteuergesetzes. [4265 250 Gräfl. Oberförsterei. 1 Ladeneinrichtung, Gerichtsvollzieher. 4282 3727 Wallthorstratze 28 Fahrräder, S. Elsoffer mehrere gebrauchte, in Pneumatik-, Cushion- und massiven 4260] Gnautb. Bekanntmachung Wilh. Hamel 4168 feinste Winterwaare empfiehlt Emil Fischbach. A. 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Die Heberolle über die Beiträge zur land- und forft- wirthschaftlichen Berufsgenossenfchaft für das Jahr 1893 liegt von heute an während vierzehn Tagen auf der unterzeichneten Bürgermeisterei zur Einsicht offen. Innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen, nach Ablauf der Offenlegungsfrist, kann der in der Hebe- rolle als beitragspflichtig in Anspruch Genommene gegen die Beitragsberechnung bei dem Vorstande der land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft Einspruch erheben (s. § 21 der Verordnung vom 11. Juli 1888, Regierungsblatt S. 83). Gießen, den 17. Mai 1894. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. 4102) Marktstraße 27. Cervelatwurst Aeikgeöotenes. SWkke-Gksilildljeitg- und Hercules-Corsets mit unzerbrechlichen Spiralfeder« Einlagen, sowie gutfitzender Fa?on, für Damen und Kinder, in allen Preislagen bei Gießen, den 17. Mai 1894. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Gnauth. Bekanntmachung. Pachterträgnisse der einzelnen Loose enthalten. Sodann wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach § 10 der Verordnung vom 11. Juli 1888 von nachoerzeichneten Objecten ein Beitrag zur Berufsgenoffenschaft nicht erhoben wird: 1) von Grundstücken, welche zu einem land- oder forstwirthschaftlichen Betrieb überhaupt nicht gehören; 2) von allen Gebäuden nebst zugehörigen Hofräumen, Haus- und Ziergärten; 3) von Grundstücken von Betrieben, deren Sitz außerhalb des Landes gelegen ist; 4) von steuerpflichtigen Grundstücken, deren land- und forstwirth- schastliche Benutzung dauernd eingestellt ist, sei es, daß jede Nutzung aufgehört hat, sei es, daß an Stelle der land- oder forstwirthschaftlichen eine gewerbliche Benutzung getreten ist (z. B. Holzversteigerung im Revier Feldheimer Wald. Mittwoch den 23. Mai l. 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