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Nr. 62 Erstes Blatt. Donnerstag den 15. März
1894
Der ftlrftrncr Anjcifler erscheint täglich, mit Ausnahme bei Montags.
Die Gießener Aa misien v läller werben brm Anzeiger wöchentlich drei mal beigelegt.
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Amtliche» Theil.
Bekanntmachung.
Nachstehende Polizeiverordnung für den Kreis Gießen wird, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gießen, 12. März 1894.
Großherzogliches KreiLamt Gießen.
v. G a g e r n.
Polizei - Verordnung
für den Kreis Gießen,
die Unterbringung der in Backsteinfabriken (Russenstein- brennereien) und Ziegeleien beschäftigten Arbeiter betreffend.
Aus Grund deS Art. 78 der Kreis- und Provinzial- Ordnung und des Art. 3 letzter Absatz des Gesetzes vom 1. Juli 1893, die polizeiliche Beaufsichtigung der Mieth- Wohnungen und Schlafstellen betreffend, wird unter Zustimmung deS KreiSauSschuffeS und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 7. März 1894 zu Nr. M. I. 6401 für den Kreis Gießen verordnet wie folgt:
§ 1.
Jeder Besitzer einer Backsteinsabrik (Ruffensteinbrennerei) oder Ziegelei, einerlei ob dieselbe mir fabrikmäßigem Betrieb statlfindet oder nicht, welcher seinen Arbeitern UnterkunstS- räume überläßt, ist verpflichtet, die nachstehenden Borschriften zu beobachten.
Anforderungen im Allgemeinen.
§ 2
Die Räume, welche Arbeitern zum Wohnen oder zum Schlafen dienen, müffen ausreichenden Schutz gegen alle schädlichen WitterungSeinflÜffe gewähren.
ftür Arbeiter, welche nur während der wärmeren Jahreszeit — von Anfang April bis Ende September — in den tn § 1 genannten Betrieben beschäftigt werden, genügen zu diesem Behufe hölzerne Baracken, dieselben müssen jedoch von Brettern festgefügt und wasserdicht gedeckt sein; Familien mit Kindern unter 16 Jahren dürfen in diese Arbeiterwohnungen überhaupt nicht, Familien ohne Kinder oder mit Kindern über 16 Jahren nur dann aufgenommen werden, wenn ihnen ein eigenes Zimmer eingeräumt werden kann.
Ist letzteres nicht thunlich, so dürfen auch Familien ohne Kinder bezw. mit Kindern über 16 Jahren, gleich wie in allen' Fällen Familien mit jüngeren Kindern nur dann zur Arbeit angenommen werden, wenn ihnen anderweit eine Wohnung oder Unterkommen gesichert ist.
Werden in dem Betrieb weibliche Arbeiter beschäftigt , welche nicht zur Familie eines Arbeiters gehören (Abf. 3), so sind denselben Wohnräume anzuweisen, welche von denen der männlichen Arbeiter vollständig getrennt sind.
Beschaffenheit der Wohn- und Tchlafräume.
§ 3.
Die Wohn oder Schlafräume müffen mindestens 30 Lenti- Meter über dem Erdboden liegen, mit trockenem, festgedieltem Fußboden, mit gut schließenden Thüren und einer genügenden Zahl von Fenstern, welche sich öffnen laffen, versehen sein. Auf den Kopf der zulässigen höchsten Zahl von Bewohnern oder Schläfern muß mindestens i/i Quadratmeter Fensteröffnung vorhanden sein. Die Höhe der Wohnräume hat mindestens 2,6 Meter zu betragen. Jedem Arbeiter muß 3 Quadratmeter Bodenfläche und, wenn die Wohnungsräume gleichzeitig als Schlafräume dienen, ein Luftraum von wenigstens 10 Lubikmeter gewährt werden.
§ 4.
Sämmtliche Wohn- bezw. Schlafräume müffen, so oft die Polizeibehörde es für nothwendig erachtet, mindestens aber einmal jährlich, und zwar vor Beginn der Arbeitszeit, mit Kalkwaffer frisch geweißt werden.
Schlafstellen.
§ 5.
Schlafstellen über Brennöfen oder in unmittelbarer Nähe von solchen dürfen nicht eingerichtet werden und ist den Arbeitern daS Schlafen über Brennöfen oder in unmittelbarer Nähe von solchen zu verbieten.
§ 6.
Die Schlafstellen müffen jeder Person einen Raum von mindestens 1,75 Meter in der Länge und von mindestens 0,63 Meter in der Breite gewähren.
Der Abstand der Schlafstellen vom Fußboden muß zum Mindesten 30 (Zentimeter betragen.
§ 7.
Jedem Arbeiter ist ein gefüllter Strohsack ober eine durchnähte Strohmatratze, ein keilförmiges mit Stroh ober Heu ober begleichen gestopftes, bezw. durchnähtes Kopfkiffen unb eine wollene, hinreichend warme Decke (Kolter-) von minbestenS 1,75 Meter Länge unb 1,25 Meter Breite zu verabreichen.
Der Inhalt ber Strohsäcke unb Kiffen ist alle DMonate zu erneuern; bie Säcke und Kiffen selbst find nach Bedarf, mindestens aber von zwei zu zwei Monaten zu reinigen. Durchnähte Strohmatratzen und Kissen müssen alle 6 Monate gereinigt werden und ist hierbei gleichzeitig deren Inhalt zu erneuern.
Die wollenen Decken sind gleichfalls alle 6 Wochen entsprechend zu reinigen, bezw. zu walken.
Jedem neu eintretenden Arbeiter ist ein neuer oder frisch gereinigter Strohsack nebst Kiffen, bezw. eine neue oder frisch gereinigte und gefüllte Matratze nebst Kiffen zu verabfolgen.
§ 8.
In den Schlafräumen muß für jeden Arbeiter ein Trinkgefäß und mindestens für je 2 Arbeiter 1 Tisch mit Waschgefäß und ein Wasserbehälter vorhanden sein. Außerdem muß jedem Arbeiter wöchentlich ein reines Handtuch verabfolgt werden.
8 s-
DaS Reinigen und Trocknen von Wäsche in Schlafräumen ist nicht zu dulden.
Heizung uüd Beleuchtung.
8 10.
Werden in den Betrieben Arbeiter auch während der kälteren Jahreszeit — von Anfang October bis Ende März — beschäftigt, so ist für entsprechende Erwärmung und Beleuchtung der WohnungSräume Sorge zu tragen.
Kochgelaffe und Borrathsräume.
§ IL
Denjenigen Arbeitern, für deren Verköstigung nicht in anderer Weise gesorgt ist, ist in einem genügenden Raume mit den erforderlichen Kochgesäßen Gelegenheit zur Selbstbereitung von Speisen und Getränken zu geben. Der Arbeitgeber hat das nöthige Feuerungsmaterial zum Selbstkostenpreis abzugeben. Zum Aufbewahren von NahrungSvorräthen ist ein besonderer Raum zu überlasten. DaS Kochen in den Schlafräumen, sowie das Aufbewahren von NahrungSvorräthen in den letzteren ist untersagt.
Wafferbezug.
§ 12.
Den Arbeitern ist der Bezug von gutem, gesundem Trinkwaffer auS Brunnen mit ordnungsmäßiger Pumpen- Vorrichtung zu ermöglichen. Ist ein Brunnen auf der Be- triebSstätte selbst nicht vorhanden, so soll die Entfernung der Bezugsstelle nicht über 300 Meter betragen.
Aborte.
§ 13.
Auf jeder Betriebsstätte muß ein Abtritt vorhanden fein.
Befinden sich auf der Betriebsstätte weibliche Personen, so ist für solche ein besonderer Abtritt zu stellen.
§ 14.
Die AbtrittSgruben sind nach Vorschrift der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 und der Ausführungsverordnung vom 1. Februar 1882, soweit eS angängig ist, nördlich oder östlich von den Wohngebäuden herzurichten und in Sohle und Wand wasterdicht aufzumauern. Die Entfernung dieser Gruben von den Wohn- und Schlafräumen, sowie von etwa vorhandenen Brunnen muß mindestens 8 Meter betragen. Ausnahmen hiervon können aus besonderen Gründen durch die Localpolizei-BerwaltungSbehörde (KreiSamt) gestattet werden.
Die Gruben müssen nach Bedarf, mindestens aber vierteljährlich, gänzlich entleert und auf etwaige Anordnung der Localpolizeibehörde deSinficirt werden.
Aufrechterhaltung der Ordnung und Sittlichkeit.
§ 15.
Der DetriebSunternehmer ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung, Reinlichkeit und Sittlichkeit unter den von ihm beschäftigten Arbeitern verpflichtet. Wenn er nicht in Person auf der Betriebsstätte wohnt, hat er zu diesem Behufe einen zuverlässigen Aufseher zu bestellen.
Ansteckende Krankheiten.
§ 16.
Der Arbeitgeber darf keinen Arbeiter annehmen, welcher ersichtlich an einer ansteckenden Krankheit, z. B. Krätze u.s.w.,
leidet. Erkrankt eine zur Arbeit bereits angenommene Person an einer derartigen Krankheit, so ist dieselbe sofort von de« übrigen Arbeitern zu isoliren unb ungesäumt der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten.
Verbot des Branntweinansfchanks.
8 17.
Jeder Ausschank von Branntwein auf der Betriebsstätte durch den Unternehmer, oder mit dessen Erlaubniß durch Andere, ist untersagt.
Bekanntgabe der Polizeiverordnung an die Arbeiter.
§ 18.
Diese Polizeiverordnung ist aus einer allgemein zugänglichen Stelle in jeder Betriebsstätte der in § 1 erwähnten Art unb, wo mehrere Wohnräume vorhanden sind, in einem jeden derselben anzuschlagen, auch jedem neu eintretenden Arbeiter besonders bekannt zu machen, was durch NamcnS« Unterschrift derselben in einem dazu bestimmten Buche zu bescheinigen ist.
Für die Befolgung der Vorschriften derselben ist der Betriebsunternehmer, eventuell der von ihm bestellte Aufseher verantwortlich.
Strafbestimmungen.
8 19.
Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften dieser Verordnung bezw. Nichtbefolgung derselben werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Uebergangsbestimmungen.
8 20.
Diese Polizeiverordnung mit Ausnahme der Bestimmungen in § 3 tritt mit dem 1. April d. IS., die Bestimmungen des § 3 treten erst am 1. Juli 1894 in Kraft.
Gießen, den 12. März 1894.
Großherzogliches KreiSamt Gießen, v. Gagern.
Bekanntmachung,
betreffend Stadtfernsprecheinrichtung.
Unter Hinweis auf die 88 317 und 318 de» Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich machen wir diejenigen Handwerker, z. B. Schornsteinfeger, Dachdecker rc., welche bei Ausübung ihres Handwerk- mit den Linien und Leitungen der Stadtfernfp^echeinrichtung in Berührung kommen können, auf die Folgen, die eine vorsätzliche ober fahrlässige Handlung, wodurch die Benutzung der Stadtfernsprecheinrichtung gestört ober verhinbert werben kann, nach sich ziehen würden, aufmerksam.
Gießen, den 12. März 1894.
Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.
S 317.
Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Tele- graphenanstalt vorsätzlich Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß von Einem Monat bi» zu drei Jahren bestraft.
S 318.
Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegraphenanstalt fahrlässiger Weise Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern ober stören, wird mit Gefängniß bis zu Einem Jahre ober mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft.
। ।
Deutscher Reichstag.
70. Sitzung. Dienstag den 13. Marz 1894.
Präsident v. Levetzow theilt mit, er gedenke beute die Be- ralhung zu Ende zu führen, eventuell in einer Abendsitzung Am Mittwoch würde bann der Rett der »weiten Etattzberatbung und die dritte Lesung de» Gesetze» über den Identitätsnachweis folgen, eventuell ebenfalls in einer Abendsetzung. Sodann am Donner'tag die dritte Lesung des Etats und am Freitag, eventuell noch Sonnabend, die dritte Lesung deS Handelsvertrags.
Die zweiteVerathungdes Handelsvertrag» mit Rußland wird fortgesetzt mit dem Tarif B., dem deutschen Tarif.
Bei den Positionen Getreide und Flach», welche zusammen zur Berathm.a gestellt werden, liegt ein Antrag v. Frege und Gen. (R) vor, den Zoll auf Weizen und Roggen auf 5 Mk. zu belassen, anftatt ihn, wie es in dem Vertrage geschieht, auf 31/« Mk. ^robzu- setzm. Ebenso soll der Haserzoll (4 Mk.) nicht verkürzt werden.
Abg. v. Staudy (conf.j tritt für dm Antrag ein; letne Freunde wüßten sehr wohl, daß bei Annahme de» Antrags neue Verhandlungen nothwendig werdm mürben; ober seine Freunde stünden mit ihrem Anträge, wie stet», auf dem Bodm der Berück-
sichtigung deS allgemeinen Wohles deS Vaterlandes. Angenehm habe es ihn in den letzten Tagen berührt, daß die Kampfweise der Gegner in den letzten Tagen eine erträglichere geworden sei. Dem Reichskanzler hält der Redner alsdann vor, daß das Wohl und Wehe der Landwirthschaft nicht abhänge von einzelnen landwtrthschaftltchen Ministern, sondern vielmehr von der Politik des Reiches. Die Landwirthschaft müsse zu Grunde gehen, wenn die Reichsregierung in ihrer Politik davon ausgehe, daß Deutschland ein Industriestaat sei. Falsch sei namentlich die Behauptung, Deutschland könne die Ge- tteloe - Einfuhr nicht entbehren. Dem gegenüber sei nichts leichter, als daß die deutsche Landwirthschaft alles productre, was der deutsche Consum benölhige. Falsch sei auch, daß der Roggenpreis von Rußland abhängig sei und sich nur nach dem Weltmarkt richte. Woher käme dann die Stärke der agrarischen Bewegung, welche sogar die patriotischen Conservattoen selbst überrascht habe? Nur von der Erkenntntß, daß die Interessen der Industrie der Regierung allen anderen Interessen vorangingen! Gehe der Vertrag durch, so halte Mk. (5 gegen 3Vs Mk.) nütze der Landwirthschaft nichts, da sogar anerkanntermaßen der Kampfzoll von 7'/, Mk. der Landwirthschaft nichts genützt habe. Und Angesichts besten sei es von Werth, die Unsicherheit, welche der Zollkrieg für alle Theile schaffe, endlich beseitigt zu sehen.
Angenommen werden zunächst die Positionen Flachs und Weizen.
Bei Position Roggen wird ebenfalls der Zollsatz von 31/? Mk. angenommen, nachdem zuvor der Antrag Frege u. Gen. (aus 5 Mk.) in namentlicher Abstimmung mit 205 gegen 151 Stimmen abgelehnt worden. Drei Elsässer enthielten sich ausdrücklich der Stimmenabgabe, während im Uibrigen die Parteien so stimmten, wie beim Artikel I. — Graf Herbert BiSmarck stimmte für den Antrag Frege.
Wie Roggen, so werden sodann auch die übrigen Positionen der Tarifnummer Getreide unverändert in der Höhe, wie sie im Vertrage festgesetzt sind, angenommen.
Bei Tarifnummer Holz rc. spricht sich nochmals Abgeordneter v. Hammerstein gegen den Vertrag aus, im Interesse verdeutschen Wa'des.
Abg. Kröber (südd. Volk-p.) bemerkt dem Vorredner, von der norddeutschen Holzverarbeitungsindustrie werde derselbe wenig Dank ernten, da diese Industrie zum großen Theile auf russisches Holz angewiesen sei.
Die Position Holz wird genehmigt.
Bei Position Fleisch rc. klagt Abg. Sali sch (cons.) über die Zunahme der Einfuhr russischer Fleischproducte, worauf Staats- fecretär v. Marschall ziffermäßig barlegt, daß bei diesem Artikel von einem Anwachsen der Einfuhr nicht die Rede sei.
Damit ist der deutsche Taris erledigt.
Zur Berathung stehen dann 'nur noch die Artikel 6 — Meistbegünstigung für beide contrahirende Theile — und Artikel 7, wonach neue innere Abgaben von den Maaren des anderen Staates nur in derselben Höhe wie von den inländischen Maaren erhoben werden dürfen.
Abg. Leuschner (Rp.) beklagt die Schädigung, welche einzelne Industrien, so die Kupferverarbeiiurgs-Jndustrien, durch den Vertrag erfahren. Ebenso die Landwirtkfichaft, welche schon so geschädigt sei, daß sie noch mehr gar nicht geschädigt werden könne.
Abg. Graf Kanitz (cons.) weist auf die Zollausfälle infolae des Vertrags hin und wünscht, daß bei deren Deckung die Landwirthschaft freigelassen werde.
Staatss cretär v. Marschall: Di« Herren befinden sich ja andauernd in einem vollkommenen W versprach. Entweder die Einfuhr wächst, wie Sie behaupten, bann können boch bie Zolleinnahmen des Reiches nicht darunter leiden; oder die Zolleinnahmen nehmen erheblich ab, dann kann doch von einer Ueberschwemmung mit russischen Maaren nicht bie Rede sein.
Artikel 6 und 7 werden genehmigt.
Zu dem Schlußprotocoll zum Zollreglement beklagt
Abg. Marcour (Ctr.), daß bei Schließung der Zollstellen an Feiertagen nicht auch auf die katholischen Festtage hinreichend Rücksicht genommen sei.
Geh. Rath Henle: An unserer russischen Grenze werden schon jetzt keine anderen Festtage begangen, als die im Schlußprotocoll verzeichneten.
Das Schlußprotocoll wird genehmigt, ebenso die über Finnland gewechselten Noten.
Damit ist die zweite Lesung des Vertrages beendet.
Morgen 12 Uhr: Fortsetzung der zweiten Etatsberathung (Zölle rc.) und dritte Berathung der Aushebung des Identitäts- Nachweises.
Verhandlungen der Zweiten Kammer der Landstände.
nn. Darmstadt, 13. März.
Unter dem Heutigen trat bie Zweite Stünbekammer zu einer etwa zwei- bis breitägigen Tagung zusammen. Das Haus ist nur mäßig besetzt.
Nach Verkündigung einer Reihe neuer Einläufe unb Berichtsanzeigen erfolgt bie Wahl ber beiben Präsidenten für die übrige Dauer ber Landtagsperiobe. Auf Antrag des Abg. Reinhardt-Worms unb im Einverstänbniß bes Hauses erfolgt bie Wahl burch Zuruf unb werben bie seitherigen Präsidenten Weber-Offenbach und Wolfskehl-Darmftabt einstimmig wiebergewählt. Beide Gewählten banken der Kammer für bas entgegengebrachte Vertrauen unb geben bie Versicherung ber größten Unparteilichkeit.
Nunmehr tritt bas Haus fh bie Berathung ber stattgehabten Wahlen ber Lanbtagsabgeorbneten, hier Gültigkeitserklärung berselben. Sämmtliche Wahlen werben für gültig, diejenige bes Abg. Kramer wirb einstimmig für ungültig erklärt unb ber Wahlprotest über bie Wahl bes Abg. O rbig- Gießen auf Antrag Metz-Gießen nochmals an ben Ausschuß zurückverwiesen, um in ber Angelegenheit, insbesondere wegen ber Staatsangehörigkeit bes Wahlmannes Passavant, nochmals genaue Erhebungen zu machen.
Die Verlängerung bes Finanzgesetzes erfolgt einstimmig auf weitere zwei Monate.
Staatsminister Finger beantwortet bie Interpellation bes Abg. Dr. Schröber über ben Reichsweinsteuer-Gesetz- entwurf bahin, baß ber Vertreter ber Regierung im Bundes- rath beauftragt worden sei, Stellung gegen die projectirte Einführung einer Reichsweinsteuer zu nehmen. Abgeordneter Dr. Schröder bankt ber Regierung für bie in biesem Sinne ergriffene Initiative.
Nunmehr tritt bas Haus in bie Berathung ber Anträge bes Abg. Ullrich unb Genossen unb bes Abg. Pennrich unb Genossen über bas Reichsgesetz ber Tabakfabrikat- unb Weinsteuer, sowie bes Abg. Haas in gleichem Betreff unb Frachtbrief- unb Quittungssteuer. Die Antragsteller wünschen, baß die Kammer die Regierung ersuchen möge, alle Mittel aufzubieten, um bie geplanten Steuern fern zu halten, event. zu Fall zu bringen. Der Ausschuß beantragt, bie Anträge sür erlebigt zu erklären. Gegen biesen Antrag sprechen bie Adgg. Pennrich, Metz-Gießen, Wasierburg, Schmidt, Dael von Köth, Jöst unb Haas, währenb bie Abgg. Friebrich, Heidenreich, Bergsträßer, Metz-Darmstabt unb Hechler sür ben Ausschußantrag eintreten, weil sie es nicht für richtig halten, baß sich das Haus mit noch nicht gelösten Reichssteuer- projeeten beschäftige. Staasminister Finger unb Finanzminister Weber theilen bie gleiche Ansicht. Hierauf wirb ber Antrag bes Ausschusses mit 22 gegen 17 Stimmen angenommen.
Morgen früh 9 Uhr Sitzung.
Nerreste Nachrichten.
Wolffs telegraphisches Eorrespondenz-Bureau.
Berlin, 13. März. Zu bem heutigen Diner beim Finanzminister Dr. Miquel erschien ber Kaiser um 7 Uhr. Unter ben Eingelabenen befanben sich hohe Reichs- unb Staatsbeamte unb Parlamentarier, barunter Erffa, Bennigsen, Hodrecht, Buol. — Wie bie Abenbblätter melden, ist der Präsident des Oberkirchenraihs, Barkhausen, zum Mit- gliede des Herrenhauses ernannt.
Nom, 13. März. Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani" aus Rio be Janeiro bot Abmiral Salbanna ba Garna unter folgenben Bedingungen seine Capi- tulation an: Rückgabe der Forts und Schiffe der Aufständischen in der Bai und Auslieferung ber Gefangenen. Der Abmiral und die Offiziere ziehen sich unter dem Schutze der portugiesischen Regierung ins Ausland zurück. Den aufständischen Soldaten und Matrosen wird bas Leben gewährleistet.
Depeschen deS Bureau .Herold*.
Berlin, 13. März. Die Steuercommission des- Reichstages hat heute mit großer Mehrheit bie in ber Börsensteuervorlage vorgeschlagene Besteuerung von Quittungen, Checks, Giroanweisungen und Frachtpapieren abgelehnt.
Berlin, 13. März. Nach ber „Nordd. Allgem. Ztg." finden am 16. unb 17. März hier Besprechungen von Arbeitgebern unb Arbeitnehmern der Glasindustrie mit den Vertretern des Reichsamts des Innern und des Handelsministeriums über die für diesen Gewerbezweig ausgearbeiteten Bestimmungen für die Sonntagsruhe statt.
Wien, 13. März. Die „Polit. Corresp." meldet aus Rom, daß sich der Papst einer bedeutenden Persönlichkeit gegenüber kürzlich in sehr befriedigter Weise über die Besserung der Beziehungen zwischen Deutschland und Rußland ausgesprochen habe, wobei er betonte, daß diese Annäherung für die Befestigung des europäischen Friedens eine neue Garantie bilde.
Paris, 13. März. Der Anarchist Vernarb würbe gestern von bem Assisenhof in Montbrison wegen Aufreizung zum Mord zu einem Jahr Gefängniß unb 100 Francs Buße verurteilt. Derselbe war bereits nach einer früheren Ver- urtheilung flüchtig geworben unb hatte sich in ber Schweiz, in Italien und in Barcelona aufgehalten. Er würbe beschuldigt , an bem Attentat im Liceotheater in Barcelona theilgenommen zu haben.
Rom, 13. März. Wie von offiziöser Seite gemeldet wirb, finb alle circultrenben Gerüchte über angebliche Pläne ber Regierung, in ben Alpen neue Festungswerke zu errichten, welche 150 Millionen erforbern sollen, vollständig erfunden.
Abbazia, 13. März. Nachmittags 2 Uhr traf der Hofzug mit der Deutschen Kaiserin in Mattugli ein und war die Begrüßung überall eine enthusiastische. Nach der Begrüßung fuhren die hohen Gäste in Landauern nach Abbazia. Wie verlautet, wird der Aufenthalt des Deutschen Kaisers in Abbazia ebenfalls einige Wochen dauern, da auch er erholungsbedürftig ist.
Venedig, 13. März. Die „Gazette be Denetia" versichert, daß allen Dementis entgegen bie Entsenbung eines italienischen Escabres zur Begrüßung bes Kaisers von Oesterreich in Pola beschlossene Sache sei.
London, 13. März. In maßgebenden Kreisen mißt man ber Aeußerung Lorb Roseberrys, baß Englanb erst von ber Gerechtigkeit ber Homerule Bill überzeugt sein müsse, ehe bas Parlament bieselbe annehmen könne, bie größte Wichtigkeit bei. Die irischen Abgeorbneten geben ihrer Bestürzung barüber Ausbruck.
Sofia, 13. März. Der Zustanb der Fürstin hat sich wieder verschlimmert. Es ist ein operativer Eingriff nölhig geworden, da das Leben der Fürstin hart bedroht ist.
Rio de Janeiro, 13. März. Die brasilianische Regierung hat gestern dem diplomatischen Corps angezeigt, daß nach 48 Stunden der Kampf gegen die Insurgenten in Rio be Janeiro beginnen würde. Ferner ersuchte die Regierung durch Maueranschläge bie Bürger, bie Stadt zu verlassen, da das in Kurzem zu erwartende Bombardement der treu gebliebenen Forts auf die Jnsurgentenschiffe dcr Stabt gefährlich werben könne.
Cocales rrnd provinzielles.
Gießen, ben 14. März 1894
** Dem soeben erschienenen Jahresbericht des GrM Realgymnafinms und der Realschule ist beigegeben eine Abhandlung der Herren Realgymnasiallehrer Geiger unb Dr. Pitz über „Practische Hebungen zum mathematischen Unterricht." — Das Realgymnasium wurde im letzten Vierteljahr des Berichtsjahres besucht von 298 Schülern in 9 Klaffen, die Realschule von 298 Schülern in 9 Klaffen, die Vor schule von 134 Schülern in 3 Klassen. Die Gesammt- schülerzahl beider Anstalten einschl. Vorschule betrug sonach 681, im Vorjahre 685. Unter ben Schülern sind 531 Einheimische, 137 auswärtige Hessen, 61 auswärtige Reichsangehörige. Der Religion nach gehören an: ber evangelischen 634, ber katholischen 36, ber israelitischen 65. Von ben 13 Abiturienten bes Realgymnasiums zu Ostern 1894 wollen sich wibmen: dem Baufach2,demPostfach l,derChemie2,derCameralwiffenschaft5, ber Mathematik 1, ber neueren Philologie 2. Von ben Abiturienten ber Realschule im Herbst 1893 widmen sich 3 ber Kaufmannschaft, 1 bem Postfach. Die öffentlichen Prüfungen beginnen, nach am Donnerstag ben 15. März vorausgegangenem Schauturnen, am Freitag den 16. März, Vormittags 8 Uhr, bie ber Vorschule Nachmittags 2 Uhr und am Samstag ben 17. März, Vormittags 8 Uhr. Die An- melbungen neuer Schüler werben am 7. April, von 9 bis 12 Uhr Vormittags, im Schulgedäube entgegengenommen.
♦* Nach dem Jahresbericht der höheren Mädchenschule war ber Anfangsbestand während des am 10. April v. I- begonnenen Schuljahres in den Klassen I bis X 324, gegen 306 des Vorjahres; die Klassen 1 d bis 8d der erweiterten Schule wurden im gleichen Zeitraum von 233, gegen 244 im Vorjahre, besucht. Der Gesundheitszustand war im ver- floffenen Jahre kein guter, es kamen, besonders in den unteren Klassen, viele Erkrankungen an Scharlach, Diphtherie und Keuchhusten vor. Durch Todesfälle verlor die Anstalt einen Lehrer (Herrn Anbei) und zwei Schülerinnen. Lehrerin Frl. Dora Amend wurde neu in ben Dienst eingewiesen, bie Lehrer Herren Dr. Zimmer unb Kromm za Assessoren ernannt. Die Lehrmittel wurden theils durch Ankauf, theils durch Schenkungen erheblich vermehrt. Die Prüfungen der erweiterten Mädchenschule finden am Donnerstag den 15. März, diejenigen der höheren Mädchenschule am Freitag ben 16. März, Vormittags 9 Uhr beginnenb, statt. Das neue Schuljahr beginnt Montag ben 9. April, Morgens 8 Uhr, die Anmeldungen erfolgen an biesem Tage, Morgens von 10 bis 1 Uhr.
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Die brasilianische Regit n Corps angezeigt, do? en bie Anfnrgenten e. Ferner ersuchte die
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i, den 14. März 1894 ZahreSbnicht deS 6i: t ist beigegeben eine asiallehrer Geiger.
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6ebenft«g. Am 15. März find e» 100 Jahre, daß Friedrich Dreh in unserer Stadt geboren wurde. Zur Feier diese- Tages wird der neuphilologische Verein zu Marburg im Auftrag des Cariellverbande» oeuphilologiicher Beretue aus deutschen Hochschulen da- Geburtshaus Dietzens (jetziger Besitzer Herr Bäckermeister flraß, Neuer Bäue) festlich schmücken, Eine größere academische Feier wird nachträglich zu Ansang de» nächsten Semesters gehalten werden.
•• Da» Ehre-reichen fnr Mitglieder freiwilliger Fever- »ehren wurde ertheilt: Durch Allerhöchste Entschließung Sr. Königlichen Hoheit deS Großherzogs vom 24. Februar dem Mitgliede der Fi eiwilligen Gail schen Feuerwehr zu Gießen Martin Nagel.
♦♦ Der Cirrn» Larch war gestern Abend stärker besucht, al» zu einer der voraus gegangenen Vorstellungen. ES hielt den spätkommenden Besuchern schwer, Platz zu finden. Wir gehen wohl n cht fehl, wenn wir diesen großen Andrang des Publikum- auf Rechnung der angekündigten Waffer- Pantomime setzen. Die Leistungen der Künstler in den übrigen Nummern des Programm- sanden wohlverdienten Beifall, diejenigen de» Kabeldrah'.künsilers wurden sogar da capo verlangt, lieber dem letzten Theil de» Programms, der Land- und Wasferpaniomime, schien indeß ein Unstern gewaltet zu haben; erstere wurde unterbrochen durch den Zusammenbruch eine» kleinen Theil» der Zuschauergallerie, der glücklicher Weise ohne großen Schaden für die darauf Befindlichen ablief- der Wasserpantomime dagegen schien daS eigentliche Element, da» Wasser, zu mangeln. Wie unS die Direction des Etrcu» mittheilt, wurde außerhalb des EircuS ein Schlauch zertreten. Die eigentlich erstmalige Aufführung soll heute Abend ftattfinden. (S. Inserat.)
•• Betr Wetterhäuschen in der Südanlage. Der jüngst, wie wir meldeten, in Haft genommene Mechaniker leugnet vor dem Untersuchungsrichter ganz entschieden die Thal, da» Wetterhäuschen beschädigt und bestohlen zu haben. Der Polizei ist eS gestern geglückt, mit Hülfe von Arbeitern der städtischen Straßenreinigung in der Bach, die an dem HauS vorbeifließt, in welchem der Verdächtige gewohnt hat, dasjenige Vorhängeschloß auszufinden, mit welchem die Thür verschloffrn war, hinter der die gestohlenen Instrumente sich befunden haben. Die weitere Untersuchung wird ja wohl Klarheit in diese Angelegenheit bringen.
** Unfall Gestern Abend bei der Darstellung im Circus Lorch brach ein Theil der sehr stark besetzten Gallerie zu« lammen. Beschädigt wurde, soweit bi» jetzt festgestellt, nur eine Frau von hier, die mit den Beinen zwischen den Brettern stock. Jedenfalls liegt nur leichte Quetschung vor, da die Frau noch zu gehen vermochte. Ein junger Mann verlor den Stiesel zwischen den Brettern. Da der Zusammenbruch nicht plötzlich, sondern ruckwe.se stait-sand, wurde größeres Unglück verhütet. — Die Ursache deS Zusammenbruchs lag wahrscheinlich in der zu großen Belastung, anderntheils mag wohl auch die Durchlegung der Wasserläufe durch die Gallerie- dänke, die den zusammengestürzlen Thctl bis zum Eingang vom großen Ganzen trennten, daran Schuld sein. Unbegreiflich und bedauerlich ist es, daß ein Theil der Zuschauer bei einem derartigen Unfall noch „Bravo" rufen kann.
** Einbrecherin. Bei der vorgestrigen Verhaftung des lüdrrlichen Frauenzimmers aus Obershofen im Elsaß stellte sich noch heraus, daß dieselbe in der Nacht vom 9. auf 10. dS. MtS. in Butzbach einen Einbruchsdieb stahl verübt hat.
•• LegitimationSloö. In Wetzlar befindet sich ein legitlmationSloser 14 Jahre alter Knabe wegen Landstreicherei in Untersuchungshaft, welcher angtebt, Karl Winter zu heißen und aus Italien zu stammen, ohne daß er die italienische Sprache spricht. Der Knabe ist gut gekleidet, und liegt die Vcrmuthung nahe, daß derselbe seinen Eltern entlausen ist. Aus der Stirn hat der Knabe eine Narbe, im Gesicht Sommersproffen und am inneren linken Handgelenk eine Warze, am rechten Ohr einen Ausschlag. Sachdienliche Miltheilungen sind an den AmtSanwalt in Wrtzlar zu richten.
** Perfovalnachrichten. Der Amtsrichter bei dem Amtsgericht Beerfelden Heinrich Becker wurde zum Ober- amtSrichter bei diesem Gericht und der Amtsrichter bei dem Amtsgericht Altenstadt Hermann Geilfu» zum Oberamts, richter bei diesem Gericht ernannt. Der Lehrer an der Realschule und dem Progymnasium zu Friedberg Karl Nagel wurde auf sein Nachsuchen bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit in den Ruhestand versetzt.
♦* Zn Amerika verstorbene Heften. Brooklyn, N. A.: Frau Maria Magdalena Worth, 90 Jahre alt, auS Mainz. Nauvoo, Jll.: Philipp Hilt, 83 Jahre alt, aus Darmstadt. WeScoSville, Pa.' Dr. Carl Joseph Koch, 85 Jahre alt, aus Kastel bei Mainz. Aoungsville, Süll. Co., N. U- - Elisabeth Hanftetn ged. Allvatter, 72 Jahre alt, aus Lmdheim. ___
4~ Hungen, 12. März. Das hiesige bekannte Geschäftshaus in Firma Philipp Feudi ging dieser Tage für den Preis von 26 000 Mk. in den Besitz deS Kaufmanns Köhler von Langsdorf über.
§ Udenhausen (Kreis Alsfeld), 13. März. Nachdem erst kürzlich ein schwerer Unfall im Walde sich zugetragen, der den Tod eines Holzmachers zu Folge hatte, trug sich abermals ein solcher im naben Walde zu, der um ein Haar von der gleich traurigen Folge begleitet hätte sein können. Zwei hiesige Einwohner luden Tannenstamme auf einen Wagen. Hierbei verloren beide die Gewalt über einen Siamm und kamen zu Fall, so daß der eine von dem Stamm ersaßt wurde. Wäre der Stamm nicht gekrümmt gewesen, so wäre dem Manne der Brustkasten eingedrückt worden. Deffenungeachtet war die Verletzung doch so schwer, daß der 35jährige Mann auf einem Wagen nach Haufe gebracht werden mußte. Die Verletzungen des anderen sind dagegen unerheblich.
Worms, 12. März. Der Knecht Wilhelm Kai la, welcher al» Helfershelfer bei dem an dem Heppenheimer Händler Hilariu» Schreiber verübten Raubmorde verhaftet wurde, ist vorgestern aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil cS ihm gelungen ist, vor dem Untersuchungö- richter nachzuwetsen, daß er an dem Abende der Mordthat von 8 bis 12 Uhr im WirthShauS Karten gespielt habe, auch soll derselbe länger als ein Jahr nicht mehr mit dem Mörder verkehrt baden. Der Mörder Rohrbacher Hal auch vor dem Untersuchungsrichter ein umsaffendeS Geständnfß abgelegt.
Verrnisehtes.
* Sonn, 13. März. Heute Vormittag begann vor dem hiesigen Schwurgericht die Verhandlung gegen den muth- maßlichen Mädchenmörder Aust. 160 Zeugen sind zu vernehmen. Der Angeklagte leugnet beharrlich, die Thal begangen zu haben. Schon lange vor Brg'nn der Verhandlung hatte sich ein ungeheuer zahlreiches Publikum im Schwurgerichtssaale eingefunden.
* Mannheim, 13. März. Der Agent Müller auS Mußbach, der im ConcurS Feiß bedeutende Verluste erlitten hat, suchte und fand heute den Tod durch Ertranken im Rheine.
* Stuttgart, 13. März. Ein gut gekleideter Mann, dec heute Vormittag 10'/, Uhr die Schtldwache am Schloß- portal beim Hoftheater zu erstechen drohte, wurde verhaftet und geseffelt abgeführt. Er war anscheinend irrsinnig.
* Kiel, 12. März. Auf der kaiserlichen Werst werden von heute ab Zerreißp roben mit dem vom Vulcan in Stettin für.die Brandenburg gelieferten Maschinenmaterial vorgenommen.
* Aus Westpreußen, 10. März. DaS Schwurgericht in Elbing verurtheilte ein 30jährigeS Dienstmädchen wegen KindcsmordeS zum Tode. Ihr an dem Verbrechen beteiligter Geliebter, ein Musketier aus Danzig, ist vom Kriegsgerichte dem Vernehmen nach gleichfalls zum Tode verurtheilt worden.
* Preßdurg, 13. März. Gestern ereignete sich in der Patronenfabrik am Eisendrünnel eine Pulverexplosion, bei der vier Personen schwer verletzt wurden. Daß Fabrik' gebäuoe ist total zerstört.
* Rom, 13. März. Der zweite Kassirer der päpstlichen Finanzverwaltung ist nach Veruntreuung von fast einer halben Million Francs durchgegangen. Der Vatican zögert vorläufig noch, die $ilfe der italienischen Polizei in Anspruch zu nehmen.
* Der erste französische Gefangene im letzten Kriege. Am 16. Juni 1870, Morgens um halb 5 Uhr, empfing das Preußische Rheinische Dragonerregiment Nr. 5, dessen erste und zweite Escadron in Frankfurt a. M. und dritte und vierte Escadron in Mainz lagen, die Ordre, schleunigst mobil zu machen. Das Regiment rückte am 22. Jult durch die Pfalz nach der französischen Grenze hin ab. Am 26. Juli lagerte dasselbe um Zweibrücken und hielt seine Stellung bis zum 2. August ziemlich unverändert ein. Am 2. August traf vom 11. Armeccorps der Befehl ein, daß da- ganze Rhein. Dragonerregiment den Marsch zur 7. Cavalleriedivi- sion, welche bei Landau lag, auf der Straße über Pirmasens anzutreten habe. Die erste Escadron marschirte sofort von Einöd nach Blieskastel. Mehrere Patrouillen wurden außgefandt. Eine derselben, bestehend auS dem Unteroffizier Peter Metzler und 1 Mann, wagte sich ungefähr 5 Stunden weit bis hart an die französische Grenze vor. Das osficielle „KriegS-Tagebuch" des Regiments berichtet von diesem Recog- noScierungsritt: „Bei dieser Gelegenheit wurde durch eine Patrouille der erste französische Gefangene gemacht und das erste Chaffepotgewehr erbeutet." DaS war der erste französische Gefangene des ganzen Feldzuges überhaupt. Zufällig kann ich Über den intereffanten Fall ganz genau Mtt- theilung machen. An demselben Tage, an welchem König Wilhelm im Hauptquartier zu Mainz eintraf und Napoleon die „große Schlacht" bei Saarbrücken gegen eine dreißig- fache Minderheit gewann, ritt der genannte Unteroffizier, welcher, im Jahre 1849 geboren, im Alter von 18 Jahren als Freiwilliger in das Heer eingetreten war, mit nur einem Begleiter gegen die französische Grenze hin ab. Er benutzte die Landstraße, die nach dem Kirchdorf Bebelsheim (in der südwestlichen Ecke der bayerischen Rheinpfalz, fast an der Grenze gelegen, 630 Einwohner) hinführte. Als die beiden Reiter in die Nähe von Bebelsheim kamen, sahen sie auf der entgegengesetzten Seite deS Ortes zahlreiche französische Infanteristen stehen, welche zuvor in Bebelsheim eingezogen waren, bald jedoch wieder den Ort verlassen hatten. Nur noch drei französische Posten befanden sich innerhalb des Ortes- alle drei aber waren in langsamem Rückzüge begriffen. Als der Lehrer von Bebelsheim die Dragoner erblickte, bemerkte er zu Metzler, wenn er über daS Feld und durch die Gärten einen Theil des OrteS umreite, so dürfte er dem letzten Posten den Rückzug abschneiden. Metzler that dies, entwaffnete und feffelte den Franzosen und eilte mit dem Gefangenen, so schnell dieser folgen konnte, nach seiner Schwadron zurück. Der Gefangene weigerte sich während des ganzen Rückmarsches, etwas zum Essen ober Trinken an zunehmen, bot selbst aber seinem Ueberwinder Rothwein aus seiner Feldflasche an. Am Abend traf Metzler in Blieskastel wieder ein. Später wurde der Gefangene tiefer nach Deutschland tranSportirt, mit ihm der Deserteur Schnabel, welcher bei Ausbruch des Krieges aus dem Regiment nach Frankreich durchgebrannt war, von den Franzosen jedoch auSgewiesen wurde und, merkwürdig genug, an demselben 2. August den Soldaten d:s eigenen Regiments in die Hände fiel. DaS erbeutete Chaffepotgewehr kam nach Frankfurt a. M., um bei dem Dragoner-Regiment als Trophäe ausbewahrt zu werden.
fiteratur und Kanft
— Kaiecht»»«» fctr al» Erbthetl von den alten italienischen Gelang» mnnern erhallen Haden und der detnahe zw.i Jahrhunderte treulich rootben roat. Wenn schon bei dem ersten Erscheinende« KatechtSrnu» diese Seufzer über ein immer mehr und mehr Der» schwindende» Gut berechtigt waren, so klingen sie noch Icuiet In unterer Zeit, deren Tonfetzer die menschliche Stimme nur ju ihyth- murrten Declamationen verwenden und sie instrumentaiiter gebrauchen. Der Verfasstr de» Katechismu» Hal in feinen jüngeren Jahren noch die schonen, wenn auch zur Netgc sich wendenden fetten de« Kunst gesange» erlebt: er bat auch für diefen pracitfch und mit Grfolg ge- a>irA, e» steht ihm alfo zu, mahnende Worte zu fprechcn und auf die Wege hinzudeuten, welche zu edlem, vornehmem und schönem Singen wieder hlnletten.
— Bor unS liegt Heft 13 und 14 der tllustrirten Familien- »cilschitil ,UniD trefflicher Beiträge beliebtester Autoren, wie Lmpteda, Jenfen, H. Hoffmann, Ballestrem, I. Frapan tc. anfchließt; auch die Ausstattung dieser Hefte durch eine Reihe gut gewählter unb vortrefflich ausgeführler Lichtdrucke und Holzschnitte verdient vollste Anerkennung
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Verkehr, Canb* unb Volkswirthjchaft.
+ Hungen, 12. März. Der heute dahier statigesundene Vieb- und Krämermarkl war gut besucht. Aus dem Schweftirmarkt herrschte lebhafter Handel und fielen vor Allem die hoben Ferkel- preife auf. E« wurde das Paar Ferkel mit 40 bl« 65 Vik. bezahlt. Läufer kamen dementsprechend höher.
Wöchentliche Ueberstcht der Todetzsalle in Gießen.
10. Woche. Vom 4 Mäiz bt« 10. März 1894.
Einwohnerzahl: angenommen zu 22100 (tncl. 1600 Mann Militär .
SterblichkeitSziffer: 30,58°/« bezw. 18,82 nach Ausschl. bei Ortsfremden.
Kinder
Anm. Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viele der Todesfälle tn der betreffenden Krankbeit auf von auswärt» nach Gießen gebrachte Kranke kommen.
ES starben an: Zusammen:
Diphtherttls 3 (2)
Croup 1 (1)
Lungenentzündung 2
Neubildungen 1
Altersschwäche 1
Sonstige benannte
Krankheiten 4 (1)
Selbstmord 1 (1)
Erwachsene. im vom
I. Lebensjahr: 2.—15. Jahr:
1 (1) - 2 (1)
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1 — —
1
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Die Beerdigung unseres verstorbenen Mitgliedes
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findet Donnerstag den 15. d. Mts., Nachmittags 4 Uhr statt. Um zahlreiche Betheiligung wird gebeten.
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Versammlung Morgens 9 Uhr beim Vorsteher.
Unter dem Eichenholz befinden sich zum Theil-sehr werthvolle Schneidehölzer. Specielle Bekanntmachungen mit Angabe der Lagerorte werden auf Wunsch durch den Gemeindeförster unentgeltlich versandt.
Ehringshausen, 13. März 1894. 2234 Das Bürgermeister-Amt.
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Die Holzversteigerung vom 8. und 9. März ist genehmigt. Die Abfuhrscheine können vom 20. d. M. ab auf Freiherr!. Rentei zu Londorf in Empfang genommen werden. Ueber- weisung Mittwoch d. 21. März.
Papiermühle, den 13. März 1894. Freiherrliche Oberförsterei Rabenau. Schlotterer. 2261
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sollen auf dem hiesigen Ortsgericht die den Adolf HillgLrtner Eheleute« in Gießen gehörigen Immobilien:
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öffentlich freiwillig versteigert werden.
Gießen, 13. Mörz 1894.
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