luth. rrzlich unb 6566 rger. «xSii eher Arzt $ X st 1894. X [6547 x lagel. x xxxxxx un9i dah ich mein Ft ■ Woflmild) z« >en zu 40 Pf. W Mch 14. .ke den um Einkochen ron Frnchteaft ke 293 MM straft vorzüglich ,M it Leichtigkeit los; die m angegriffen- 1^ Anstalt' , b,S Abends rss- S» ■-.3= .ir**"' , iter gti"81'* en werden. lJitM, »Ha'7Ä n f°l,beL zwei- i« ®r,al6' Mäusburg^, Geld!! ^.Lotterie! s n). Zusammen UE4-AM Mk. _ io Lffk., sowie ' u, 30 h Aeufiadt 55- 1894 Samstag den 11. August Nr. 186 Der Hießen«r Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS MontagS Die Gießener Aamtkienblätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt. Gießener Anzeig er Kenerat-Wizeiger. Dierteliahriger Abonnementspreis: 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogerr 2 Mark 50 Pfg. Nedaction, Erpeditiorr und Druckerei: ^ctzulSrah« Kr.7. Fernsprecher 51. Zl,nts- und Anzsis«blatt für den 'Kreis Gieszcn chratisöeikage: Gießener Aamikienbkätter Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Sonn. 10 Uhr. Nr. 35 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 7. d. M., enthält: (Nr. 2192) Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz, betr. den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz. Vom 13. April 1892. Gießen, am 9. August 1894. Großherzogliches KreiLamt Gießen. v. Gagern. Cowes, 9. August. Der Kaiser betheiligte sich gestern an Bor» der Yacht „Carina" des Admirals Montagne an einer Wettfahrt. Abends fand im indischen Saale deS Schlosies zu OSborne wieder ein Festmahl zu Ehren des Kaisers statt, an dem der Kaiser, die Mitglieder der königlichen Familie und zahlreiche Persönlichkeiten des HofeS theilnahmen. Nach dem Mahle fand ein Empfang statt, zu welchem die Offiziere der auf der Rhede zu Cowes liegenden deutschen, englischen und amerikanischen Kriegsschiffe erschienen waren. — Der Kaiser reist Montag früh ab. Newyork, 9. August. Offiziellen Berichten zufolge haben die Getreide-Ernten durch die anhaltende Trockenheit bedeutenden Schaden erlitten. Washington, 9. August. Die T a r i f c o m m t s s i o n hat in ihrer gestrigen Versammlung beschlossen, auf Zucker, Seife und Eisenerze Eingangszölle zu legen. Alle Annonccn-Bnrcanx des In- und Auslandes nehme» Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. anderthalb Stunden. Die Theilnehmer sprachen sich befriedigt über den Verlauf der Besprechung und über die anstandslos erzielten Beschlüffe aus. , Kopenhagen, 9. August. Der durch den Brand aus der Schiffswerft-Actiengesellschaft Burmeister u. Watn derursachte Schaden wird aus 500,000 Kronen geschätzt. Die Betriebsstörung, die nur eine partielle ist, wird ungefähr drei Monate dauern. Petersburg,' 9. August. Das Departement für Handel und Manusacturen bezeichnet im „Regierungsboten" das im Auslande verbreitete Gerücht, wonach in Ntfhny Nowgorod die Cholera aufgetaucht sei, als unbegründet. Weder in der Stadt Ntshny Nowgorod noch auf der Messe sei irgend eine Choleraerkrankung beobachtet worden. Der Besuch der Messe sei in diesem Jahre zahlreicher als rm vorigen Jahre. Depefchm bei Bureau .Herold'. Berlin, 9. Aug. Die „Voss. Ztg." kann verbürgt mittheilen, daß die Meldung der „Franks. Ztg." in Sachen des griechischen Staatsbankerotts in allen Punkten falsch ist. Nicht nur das hiesige Auswärtige Amt habe sich mit der Frage, wie auf diplomatischem Wege Griechenland zur Erfüllung seiner internationalen Verpflichtungen gezwungen werden könne, auf das Eingehendste beschäftigt, sondern auch zwischen den Regierungen in Berlin, London und Paris hätten Verhandlungen über eine gemeinsame Action stattgefunden. Die „V. Z." fügt hinzu, bei diesen Verhandlungen hätten sich zwischen den Cabineltcn von Berlin und Paris keinerlei Differenzpunkte ergeben, die beiden Cab'.nette seien vielmehr zu gemeinsamem diplomatischen Eingreifen fest entschlossen. _ Trier,9. August. Zum Landrath von Trier wurde der protestantische Freiherr v. Troschke ernannt. Trier, 9. August. Der erste Reblausherd im Saargebiet wurde in der Nähe von Großhemmersdorf (Kreis Saarlouis) entdeckt. Wien, 9. August. Wie der „N. Fr. Pr." telegraphisch aus Venedig meldet, wird von mehreren dem egyptifchen Hofe nahestehenden Personen die Verheirathung des Khedive mit Na'im e, einer jüngeren Tochter des türkischen Sultaus, als nahe bevorstehend bezeichnet. Reicheuberg, 9. August. Das Schwurgericht verurteilte den Socialistenführer, verantwortlichen Redacteur des Blattes „Textilarbeiter", Joseph Schiller, wegen Herabwürdigung der katholischen Kirche durch einen Artikel im „Textilarbeiter" zu zwei Monaten strengem Arrest. Basel, 9. August. Der internationale Tabak- arbeitercongreß wählte Antwerpen als Vorort der Organisation. Der nächste (4.) Congreß findet 1896 in London statt. Rom, 9. August. Es verlautet, daß die italienische Regierung von der Gepflogenheit, bei Verurtheilung eines Italieners im Auslände die Umwandlung der Todesstrafe in lebenslänglichen Kerker zu beantragen, im Fall Caserio absehen werde. Paris, 9. August. Anarchistenproceß. Gestern begann die Anklagerede des Staatsanwalts Bovlot. Boulot, der von 31/2—71/2 Uhr sprach, führte den Geschworenen sämmtliche anarchistische Attentate der letzten zehn Jahre vor Augen und verlangte die äußerste Strenge gegen Diejenigen, welche durch Zeitungsartikel die Urheber von Attentaten verherrlichen und mit der Feder zum Morde aufstacheln. Der Staatsanwalt beschuldigte ganz besonders die Schriftsteller Grave, Faure, Paul Reclus, Bernard, Bastard und Matha, für die übrigen läßt er mildernde Umstände zu, fallen läßt er die Anklage gegen vier. Heute Fortsetzung der Anklagerede, hauptsächlich über Feneon. Paris, 9. August. Heute verlautete im Justizministerium, Caserio werde noch vor dem 15. d. Mts. (wahrscheinlich Dienstag den 14. August) hingerichtet werden. Aigues-Mortes, 9. August. Die infolge der ablehnenden Haltung der Arbeitgeber arbeitslos gewordenen Italiener wurden über die Grenze gebracht, sodaß weitere Unruhen nicht mehr befürchtet werden. Loudon, 9. August. Nach einer Meldung aus Tientsin sind die Bemühungen Englands und Rußlands, den Frieden zwischen Japan und China wiederherzustellen, erfolglos geblieben, da China sich entschieden weigert, die Oberherrschaft über Korea aufzugeben. Die ablehnende Haltung der japanischen Regierung hat ebenfalls ein Uebereinkommen unmöglich gemacht, trotzdem sich China über die auf Korea vorzunehmenden Reformen mit Japan verständigen wollte. Neueste Nachrichten. WolffS telegraphlfches Correspondenz-Bureau- Berlin, 9. August. Der „ReichLanzeiger" schreibt: Mehrere Zeitungen brachten die Mittheilung, daß die Begnadigung der wegen Spionage verurtheilten französischen Offiziere, die ihre Strafe in Glatz verbüßten, infolge Vermittelung des Jesuitenpaters Nix stattgefunden habe. Diese Angaben entsprechen nicht der Wahrheit. Berlin, 9. August. Der „Reichsanzeiger" stellt gegenüber der „Freisinnigen Zeitung" fest, daß im Jahre 1893 nicht 1008 Renten güt er mit 8213 Hectaren Flächeninhalt, sondern 1490 mit 13296 Hectaren endgiltig gebildet find. Thätsächlich waren Ende 1893 5555 Rentengüter mit 56265 Hectaren eingerichtet. Zur weiteren Auftheilung standen am 1. Januar 1894 114,000 Hectar zur Verfügung. Es fehlt dem „Reichsanzeiger" zufolge nicht sowohl an Rentengutsnehmern, als au Kräften, um die gewaltige, durch das Gesetz vom 7. Juli 1891 erwachsene Arbeit zu bewältigen. München. 9. August. Die Generalversammlung des deutschen und^ österreichischen Alpenvereins begann unter enormer Betheiligung beim gestrigen EmpfangS- abend und beim heute von der Großbrauerei Pschorr gegebenen Frühschoppen (über 2000 Personen). Es herrschte ein herrlicher fröhlicher Ton. Notar Tschebull auS Kärnthen erregte gestern durch die Betonung des Deutschthums leb- hasteste Stimmung. Die heutige Vorbesprechung dauerte Sitzung der Stadtverordneten am 9. August 1894. Anwesend: Herr Oberbürgermeister Gnauth, Herr Beigeordneter Grüneberg, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Adami, Brück, Emmelius, Faber, Flett, Grünewald, Dr. Gutfleisch, Habenicht, Heß, Helfrich, Heyligen- staedt, Hornberger, Jughardt, Keller, Löber, Petri, Dr. Ploch, Dr. Schäfer, Schmall, Vogt und Wallenfels. Herr Gastwirth Aug. Alb old hat um die Erlaubnis nachgesucht, aus dem hinter seiner Wirthschaft befindlichen Theile des Stadtbachs nach Anlage eines Schachtes Wasser entnehmen zu dürfen. Die Genehmignug wurde auf Widerruf und unter Festsetzung einer lährlichen Anerkennungsgebühr von 50 Pfg. ertheilt, dem Gesuchsteller aber aufgegeben, den Schacht so umzuändern, daß derselbe die Sohle des Stadtbachs nicht übersteigt. Gleichzeitig wurde beschlossen, dem Gesuchsteller eine Buße von 5 Mk. dafür aufzuerlegen, daß er eigenmächtig die Einrichtung zur Entnahme von Waffer vornahm. Das Gesuch der Herren Gebr. Schwan und Genossen um Erlaubniß zur Wasserabführung aus ihren Häusern in der Wallthorstraße wurde von der Tagesordnung abgesetzt, weil die Baudeputation aus Grund des ihr vorgelegten, unzureichenden Materials einen Antrag nicht formuliren konnte. Um vorgekommenen Auseinandersetzungen zwischen Haus- besitzern und Straßenkehrichtabfahrern bezüglich der den letzteren obliegenden Verpflichtungen in Zukunft nach Möglichkeit vor- zubeugen, wurde beschlossen, folgende Vorschriften für die Abfuhr des Hauskehrichts den bereits bestehenden einzufügen: 1. Der städtische Abfuhrdienst erstreckt sich lediglich auf die Beseitigung des Hauskehrtchts und der häuslichen Abfälle; Kehrichrkasten und Gefäße, welche Bauschutt, Steine, gewerbliche Abfälle und dergl. enthalten, werden Seitens der Kehrmannschaft nicht entleert. 2. Ebensowenig ist die Kehrmannschaft verpflichtet, Kehrichtkasten oder Gesäße zu entleeren, welche den nachstehenden Bestimmungen, insbesondere denjenigen bezüglich des Fassungsraumes, nicht entsprechen. 3. Die Gefäße zum Sammeln des Hauskehrichts und der häuslichen Abfälle müssen solide und dicht hergestellt und mit je zwei Handhaben versehen sein- dieselben dürfen das Maß von 60 cbdm Inhalt keinesfalls überschreiten. (Das Muster eines Kehrichtkastens in Holz, von 50x40x30 cm Größe, kann auf dem Stadtbauamt eingeseheu werden.) Herr Wallenfels bemerkte vor der Beschlußfassung, daß auch den Kehrichtfahrern eine bessere Behandlung der Gefäße empfohlen werden solle. ' Die Obsthändlerin Jung von Großenlinden hat um Belassung auf ihrem seit Jahren innegehabten Verkaufsplatze an der Westanlage, vor dem Dr. Kübel'schen Hause, nachgesucht, nachdem ihr von dem Inhaber der Selterswasserbude daselbst, Herrn Ebel, bezw. dessen Pächter, Herrn Spieß, unter Berufung auf die ihnen bereitete Concurrenz im Obstgeschäfte, der Platz streitig gemacht worden. Dem Gesuch wird stattgegeben und die von der Gesuchstellerin angebotene Abgabe auf 5 Mk. jährlich festgesetzt. Eine Rücksichtnahme auf den ebenfalls mit Obst handelnden Inhaber der Selterswasserbude mußte deshalb außer Betracht bleiben, weil dieser s. Z. nur um den Verkauf von Selterswasser nachgesuch: hatte. Gleichzeitig wurde beschlossen, für alle außerhalb des Marktplatzes befindlichen Obstverkaufsstände eine jährliche Abgabe von 5 Mk. festzusetzen, während eine Festsetzung der Gebühren für die Marktftände selbst mit Einführung einer neuen Marktordnung, bezw. nach Eröffnung der Marktlaubeo, erfolgen soll. Das Gesuch der Heinrich Köhler Wwe. um Er- 2lmtlid?er Thril. Gießen, den 6. August 1894. Vetr.. Die Bildung der Schöffen- und Schwurgerichte. DaS Gwtzherzogliche Kreisamt Gietzeu au die Grosth. Bürgermeistereien des Kremes. Wir beauftragen Sie, mit der Aufstellung der Urlisten der zum Amte eines Schöffen oder (Se- fchworenen bestellbaren Personen zu beginnen und diese Listen nach vorgängiger achttägiger Cffenlegung Jammt den etwa erhoben werdenden Reclamationen mit Begleitbericht spätestens bis zum 15. October l. I. an die zu- ständigen Amtsgerichte einzusenden. Die Svruchlisten der Geschworenen haben, wie bereits in unserem Ausschreiben vom 20. April 1885 (Anzeiger ^r. 92) bemerkt wurde, in mehrfachen Fällen die Namen von Personen enthalten, welche das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet oder das 65. bereits überschritten hatten und sind hierdurch in den Schwurgerichtssitzungen den Fortgang der Verhandlungen hemmende Weiterungen veranlaßt worden. Derartige Vorkomnmisse können nur durch eine genaue Beobachtung der hinsichtlich der Aufstellung der Urlisten der Schöffen und Geschworenen bestehenden Bestimmungen vermieden werden. Wir machen Ihnen daher die sorgfältigste Beobachtung der Vorschriften in § 1 und 3 der Verordnung vom 14. Mai 1879 (Reg.-Bl. S. 213) zur Pflicht. Hier nach sind die in den §§ 32, 33 und 34 des Gerichtsoer- fassungsgesetzes (s. Reichs.-G.-Bl. von 1877, S. 47) bezeichneten Personen nicht in die Urlisten aufzunehmen, während bei den in § 35 daselbst Genannten der Grund, warum sie ablehnen können, in der Spalte „Bemerkungen" der Lifte anzugcben ist. In allen Fällen, in welchen Zweifel darüber bestehen, ob eine in die Urlifte aufzunehmende Person das 30. oder 65. Lebensjahr vollendet habe, wollen Sie sich durch eine Anfrage bei derselben, oder in sonft geeignet scheinender Weise genau über deren Alter vergewissen. Sie dürfen aber auch nicht Personen, welche Sie für ungeeignet zum Amte eines Schöffen oder Geschworenen halten, bei denen aber bie gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, aus der Liste weglassen, z. B. weil sie arm oder zu alt sind. Sie wollen vielmehr diese Personen ebenfalls in der Liste aufnehmen, Ihre Ansicht aber unter „Bemerkungen" oder im Begleit- berichte angeben. Das zur Aufstellung der Listen erforderliche Formular wird Ihnen k. H. zugesandt werden. v. Gagern. laubniß zur Errichtung eines Wasserhäuschens wird genehmigt und soll der Gesuchstellerin für fragt. Häuschen ein Platz am Kreuzungspunkte der Licher- und Grünbergerstraße, hinter dem daselbst befindlichen Ventilbrunnen, angewiesen werden. Die jährliche Abgabe wurde auf 10 Mk. festgesetzt. Die Anlage von Einfriedigungen in der Senckenbergstraße hat laut s. Z. geschloffenem Vertrag der Staat übernommen. Da demselben aber hierfür nur ein Eredil von 8000 Mk. zur Verfügung steht, können nur einfache Mauern entlang der zu den dortigen staatlichen Instituten gehörigen Gärten errichtet werden. Um dem Auge gefälligere Maueretnfriedigungen herzustellen, hatte die Stadt- «nn^"2k"'Dersammlung beschloffen, eine Zubuße bis zu 00 Mk. zu leisten. Nach neuerlich gefertigten Plänen belaufen sich die Kosten auf 14 000 Mk., sodaß 6000 Mk. zuzuschießen blieben. Um die Einfriedigungen in möglichst kurzer Zett auszuführen, hat die Baudeputation den Beschluß gefaßt, dahin zu wirken, daß die Stadt diese Einfriedigungen auf ihre Kosten herstellt und ihr die verfügbaren 8000 Mk. quS der Staatskasse zur Verfügung gestellt werden. Die -Versammlung stimmte dem in diesem Sinne obzuschließenden Vertrage unter Bewilligung von 6000 Mk. und Annahme der Bedingung zu, daß vorhandenes altes Mauerwerk in Vesttz der Stadt, die neuen Einfriedigungen nach der Fertigstellung auf den Staat übergehen, sowie daß der Staat auch deren Unterhaltung übernimmt. m n Kosten für eine Telephonanlage zwischen dem -pouzeiwachtlocal und der Wohnung des Feuerwehrzeuawarts werden bewilligt. Der Voranschlag über die Anlage eines Bedürfniß- auschens in Nähe der Marktlauben im Betrage von 1060 Mk. wird gutgeheißen und die Lieferung des Wellblech- Häuschens der Firma Tilmans in Remscheid übertragen. Aus Anlaß des am 18., 19. und 10. August hier statt- findenden Verbandsfestes hessischer freiw. Feuerwehren wird eine Festschrift erscheinen, welche zu einem noch zu bestimmenden Preise an das Publikum verkauft werden soll. Im städtischen Budget sind 500 Mk. für Fest- uchkeiten vorgesehen und ist in Rücksicht hierauf von der Finanzcommission beantragt worden, den am Feste theil- nehmenden Feuerwehrmännern je ein Exemplar als Bewillkommnungsgeschenk zu verehren, wofür obiger Betrag verwendet werden kann, sofern die Kosten aus den Einnahmen des Festes nicht selbst gedeckt werden können. Die Versammlung schloß sich dem Antrag der Commission an. Infolge des Bahnhofumbaues ist eine bei Kleinlinden befindliche Wegunterführung der Deutz-Gießener Bahn zu verlängern. Die Verlängerung soll auf Grund der Aeußerungen des Stadtbauamts wie der Großh. Bürgermeisterei Kletnlinden beanstandet werden, weil diese Unterführung nicht in der Höhe projectirt ist, daß ein vollbeladener Erntewagen dieselbe pafsiren kann. — Das ebenfalls aus Anlaß des Bahnhofumbaues gestellte Gesuch der König!. Eisenbahndirection um Ueberlaffung eines Platzes jenseits des Bahndammes, am rechten Wieseckufer, zur Lagerung von Bau- matenalien für die Ueberbrückung der Wieseck am Hamm wrrd genehmigt. Es wird beschlossen, eine Pacht von 3 Pfg. pro Quadratmeter festzusetzen, vorbehältlich der Compensirung des Betrages durch von der Bahnverwaltung in Aussicht gestellte Aufschüttung des künftigen Straßenkörpers in der Richtung Hammstraße—Güterbahnhof, sofern der beim Bau der Ueberbrückung gewonnene Boden sich dazu eignet. Das Gesuch des Herrn Th. Geilfuß um Erlaubniß zum Bauen in der Marktstraße wird auf Grund des § 16 des Ortsbaupolizeistatuts beanstandet- nach den vorliegenden Plänen soll nämlich von der zur Verfügung stehenden Baufläche weniger als das in genanntem Paragraphen vorgeschriebene Fünftel unbebaut bleiben. Bezüglich des weiter in Betracht kommenden Verstoßes gegen § 15 des Ortsbaustatuts beschloß die Versammlung Befürwortung des Dispensationsgesuches, sofern Gesuchsteller sich verpflichtet, wegen der zu geringen Breite der Durchfahrt in dem Hofe einen Hydranten anzulegen. Der Kaufmännische Verein hat in einer, von der Großh. Handelskammer befürworteten Eingabe, unter Hinweis auf die bisher erzielten Erfolge und den Nutzen der von ihm eingerichteten Fortbildungsschule für Kaufmannslehrlinge, um Bewilligung eines städtischen Zuschusses nachgesucht und denselben unter Vorlage des letzt- jährigen Budgets auf 800 Mk. bemessen. Es wird unter Berücksichtigung der Zuschüsse und Aufwendungen für andere derartige Institute, wie Handwerkerschule, Aliceschule re. beschlossen, einen jährlichen Zuschuß in beantragter Höhe zu bewilligen. via Zu dem Gesuche des Herrn JohS. Häuser um Con- cessionsertheilung zum Wirthschaftsbetrieb im Hause Liebtg- ftraße beschloß die Versammlung Verneinung der Bedürfniß- frage bezüglich des Ausschanks von Branntwein. Die in Nr. 183 ds. Bl. angezeigte, in der Versammlung der hiesigen Metzger am vorigen Dienstag beschlossene Eingabe an die Großh. Bürgermeisterei in Sachen der Fleischbeschau tm hiesigen Schlachthause ist von einer Deputation dem Herrn Oberbürgermeister heute Vormittag überreicht und von demselben mit Rücksicht auf die nachgesuchte Dringlichkeit der Stadtverordneten-Versammlung unterbreitet worden. In dieser Eingabe wird dargelegt, daß alle bisherigen Bemühungen, eine mildere Handhabung der Fleischbeschau herbeizuführen, ohne Erfolg geblieben seien. Die fortwährende Verwerfung von Vieh und die Verweisungen an die Freibank hätten zum Schaden des Metzgrrgewerbes und der Einwohnerschaft dahin geführt, daß nicht nur keine Versicherung für das nach Gießen gebrachte Vieh übernommen, sondern überhaupt von Landwirthen und Händlern kein Vieh wehr nach hier verkauft werde, den Metzgern werde der Viehankauf selbst zu den höchsten Preisen unmöglich gemacht und ne obendrein noch durch die Concurrenz der Freibank in Ihrer Existenz bedroht. Das Gesuch geht nach Darlegung einiger in der letzten Zeit vorgekommenen Fälle dahin, die Stadtverordneten-Versammlung möge dasselbe, weil die Art der Fleischbeschau in Gießen einzig dastehe, einer wohlwollenden Beurtheilung behufs Abstellung der Härten unterziehen. — Herr Oberbürgermeister Gnauth entwickelt in längerer Ausführung die Grundsätze, nach denen hier in der Fleischbeschau verfahren werde,- dieselben richteten sich genau nach der in Hessen bestehenden Fleischbeschauordnung- in der Eingabe der Metzger fehle der ziffernmäßige Nachweis über die Freibank-Verweisungen in anderen Schlachthäusern des Groß- herzogthums und damit auch der Beweis, daß nur in Gießen zu streng vorgegangen werde. Er habe aus den Verhandlungen mit der Deputation den Eindruck gewonnen, daß sich ihre Eingabe mehr gegen die Fleischbeschau in Heffen selbst, wie gegen ihre Handhabung handle. Die Metzger verlangten eine Fleischbeschau wie in Preußen, wo nur die erkrankten Theile eines Stück Schlachtviehs vernichtet, die übrigen Theile aber freigegeben würden, während in Heffen bei nur theil- weiser Erkrankung das betreffende Stück entweder ganz verworfen oder der Freibank überwiesen würde. Herr Oberbürgermeister Gnauth richtete schließlich die Frage an die Versammlung, ob über die Eingabe heute schon Beschluß gefaßt werden solle und empfahl danach der Versammlung, zu beschließen: a) an Großh. Ministerium die Bitte zu richten, in geeignet erscheinender Weise feststellen zu lassen, ob, wie behauptet, die Handhabung der Fleischbeschau in Gießen in Bezug auf Strenge über diejenige in anderen Städten hinausgehe, v) ob nicht ohne erhebliche Schädigung anderer Interessenten und Betheiligten und ohne Schädigung der menschlichen Gesundheit die Bestimmungen der Fleischbeschau ähnlich wie in Preußen könnten gemildert werden. — An der Debatte betheiligten sich die Herren Oberbürgermeister Gnauth, Stadtverordneten Schmall, Heß, Flett, Dr. Ploch, Löber, Helfrich, Petri, Homberger, Dr. Gut- frisch, Grünewald, Heyligenstaedt und Vogt, und sprach man sich in der Mehrheit zu Gunsten der zunächst von Herrn Oberbürgermeister beantragten Eingabe an Großh. Ministerium aus, während die Minderheit für Einholung von Erkundigungen in anderen Städten über die Anzahl der in dortigen Schlachthäusern vorgekommenen Freibanküberweisungen sich erklärte, um Material für weitere Behandlung der Sache zu erhalten. Herr Dr. Gutfleisch beantragte, indem er zugleich auf die Erfolglosigkeit der dringlichen Behandlung der Sache aufmerksam machte, der Eingabe unter c) anzusügen: Großh. Ministerium möge erwägen, ob nicht eine Unterwerfung der auswärtigen Einfuhr unter die Vorschriften der städtischen Fleischbeschau anzuordnen sei. — Die Versammlung hob den Antrag des Herrn Oberbürgermeisters mit dem Amendement des Herrn Dr. Gutfleisch zu Beschluß. ! Cocoks rrirö jprotHtufcfte». Gießen, den 10. August 1894. * * Von der Universität. Der Director des Hhgieinischen Instituts, Professor Dr. Gaffky, hat, wie der „Köln. Ztg." gemeldet wird, den an ihn von Halle ergangenen Ruf ab- gelehnt und bleibt unserer Universität erhalten. * * Postpersonalnachrichteu. Der Geheime expedirende Secretär Mann ich ist zum Postrath bei der Kaiserlichen Ober-Postdirection in Darmstadt und Postsecretär Raab zum Ober-Postsecretär bei dem Postamte I in Darmstadt ernannt worden. Versetzt sind: der Postsecretär Briehm von Mainz nach Arnsberg behufs Uebernahme einer Buchhalterstelle bei der Kaiserlichen Ober-Postkasse daselbst, der Postassistent Krack von Mainz nach Hannover und der Telegraphen- assistent Betzendörfer von Hamburg nach Mainz. * * Der Lügeutisch hat bei seiner Fest - Abrechnung den beiden hiesigen Schwesternhäusern je 250 Mark überwiesen. I" Anbetracht dieses humanen Zweckes sei allen Mitgliedern für ihre im Laufe der Jahre ausgeheckten Lügen Vergebung gewährt, mit dem Wunsche, daß für die Folge weniger gelogen würde. * * Tuberkulöses Fleisch. Ein hiesiger Metzger, welchem am 7. d. Mts. ein Schwein wegen Tuberkulose auf die Freibank verwiesen worden war, schlachtete am 8. ds. ein anderes Schwein aus demselben Stalle und zwar nicht im Schlachthaus, sondern in Heuchelheim, woselbst dasselbe für gesund erklärt wurde. Nachdem das Fleisch dahier auf Trichinen untersucht werden sollte, fand sich, daß es auch mit Tuberkeln durchsetzt war und wurde dasselbe für nichtladenrein erklärt. * * Wäschediebstahl. In den letzten Nächten wurden aus den Hausgärten der Grünbergerstraße und der Ostanlage verschiedene Wäsche-Gegenstände gestohlen, ohne daß es bis jetzt gelang, den oder die Diebe feststellen zu können. * * Die Frage der Regelung der Arbeitszeit in den Backereien und Conditoreiev wird nächstens entschieden werden. Der dem Reichskanzler eingereichte Bericht lautet: Entwurf von Bestimmungen betreffend die Beschäftigung von Gehülfen und Lehrlingen in Bäckereien und Conditoreien. § 1. In Bäckereien darf die Arbeitsschicht der Gehülfen die Dauer von 12 Stunden, oder falls die Arbeit durch eine Pause von mindestens einer Stunde unterbrochen wird, einschließlich dieser Pause die Dauer von 13 Stunden nicht überschreiten. Die Zahl der Arbeits- schichten darf für jeden Gehülfen wöchentlich nicht mehr als sieben betragen. Zwischen den Arbeitsschichten muß den Gehülfen eine ununterbrochene Ruhe von mindestens 8 Stunden gewährt werden. Während eines Zeitraumes von 2 Stunden außerhalb der zulässigen Arbeitsschichten dürfen die Gehülfen zu gelegentlichen Dienstleistungen des Gewerbes, jedoch nicht bei der Herstellung von Maaren verwendet werden. § 2. Auf die Beschäftigung von Lehr- lingen finden die vorstehenden Bestimmungen mit der Maßgabe Anwendung, daß die zulässige Dauer der Arbeitsschicht im ersten Lehrjahre 2 Stunden, im zweiten Lehrjahre 1 Stunde weniger betiägt, als die für die Beschäftigung von Gehülfen zulässige Dauer der Arbeitsschicht. § 3. Auf Conditoreien ftnden die vorstehenden Bestimmungen mit der Maßgabe Anwendung, daß 1. die Dauer der Arbeitsschicht (§ 1 Absatz 1)’ an einzelnen Werktagen überschritten werden darf, wenn die Arbeitsschicht an anderen Werktagen derselben Woche um die Dauer der Ueberschreitung verkürzt wird, und 2. die Arbeitsschicht an Sonn- und Festtagen die Dauer von 8 Stunden nicht überschreiten darf, § 4. lieber die in §§ 1—3 fest- gefcjjte Dauer dürfen Gehülfen und Lehrlinge beschäftigt werden: 1. an denjenigen Tagen, an welchen zur Befriedigung eines bei Festen oder sonstigen besondern Gelegenheiten hervortretenden Bedürfnisses die höhere Verwaltungsbehörde Ueberarbeit für zulässig erklärt hat- 2. außerdem in Backereien an jährlich 20, in Conditoreien an jährlich 40 der Bestimmung des Arbeitgebers überlassenen Tagen. Auch an solchen Tagen muß den Gehülfen und Lehrlingen zwischen den Arbeitsschichten eine ununterbrochene Ruhe von mindestens 8 Stunden gewährt werden. D e höhere Verwaltungsbehörde barf die Ueberarbeit (Ziffer 1) für höchstens 20 Tage im ■Jacre gestatten. § 5. *An Sonn- und Festtagen dürfen die Gehülfen und Lehrlinge in Bäckereien während eines ununterbrochenen Zeitraumes von 16 Stunden, in Conditoreien während eines ununterbrochenen Zeitraumes von 12 Stunden ntdjt beschäftigt werden. § 6. In Abweichung von den Bestimmungen der §§ 1, 3, Absatz 2, 5 dürfen Gehülfen unö Lehrlinge an Sonn- und Festtagen beschäftigt werden: 1. in Backereien mit Arbeiten, welche zur Vorbereitung der Wiederaufnahme der regelmäßigen Arbeit am nächsten Werk- tage nothwendig sind, sofern sie nach 6 Uhr Abends statt- staden und nicht länger als eine Stunde dauern. 2. In Conditoreien mit der Herstellung leicht verderblicher Maaren, die unmittelbar vor dem Genuß hergestellt werden müssen (Eis, Cremes und dergleichen). § 7. Gehülfen und Lehr- linge in Conditoreien, welche nach einem Sonn- oder Festtage noch nach 12 Uhr Mittags beschäftigt worden sind, müffen an einem Werktage der folgenden Woche von Mittags 12 Uhr ab von der Arbeit freigelassen werden. § 8. Durch Verfügung der untern Verwaltungsbehörden kann für Gemeinden, in denen die Bäcker ortsüblich an Sonn- und Festtagen für bie Kunden das Ausbacken der von diesen bereiteten Kuchen oder das Braten von Fleisch besorgen, die Beschäftigung eines Gehülfen mit diesen Arbeiten während höchstens drei Stunden des Vormittags gestattet werden. § 9. Wird den Gehülfen und Lehrlingen für den Sonntag eine mindestens 24ftündige Ruhe gewährt, fo dürfen die an den zwei vorhergehenden Werktagen endigenden Schichten um je Zwei Stunden über die im § 1 Absatz 1 bestimmte Dauer verlängert werden. Jedoch muß den Gehülfen und Lehrlingen zwischen den beiden letzten Schichten der Woche eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 8 Slunden gelösten werden. § *0. Die vorstehenden Bestimmungen finden nur auf diejenigen Personen Anwendung, welche bei der Herstellung der Bäcker- ober Conditorwaaren beschäftigt werden. Dabei gelten Personen unter 16 Jahren, welche die Ausbildung zum Gehülfen nicht erreicht haben, auch dann als Lehrlinge, wenn ein Lehrvertrag nicht abgeschlossen ist. § 11. Betriebe, in denen sowohl Backerwaaren wie Conditorwaaren her- gestellt werden, gelten im Sinne der vorstehenden Bestimmungen bezüglich der Beschäftigung solcher Gehülfen und Lehrlinge, welche ausschließlich bei der Herstellung von Conditorwaaren beschäftigt werden, als Conditoreien, im Uebrigen als Bäckereien. Als Bäckerwaare im Sinne des Absatz 1 gilt dasjenige Backwerk, welches herkömmlich unter Verwendung von Hefe ohne Beimischung von Zucker zum Teig hergestellt wird. Im Uebrigen kann die höhere Verwaltungsbehörde für ihren Bezirk oder einzelne Theile desselben darüber Bestimmung treffen, ob ortsüblich bestimmte Maaren zu den Bäckerwaaren zu rechnen sind. §12. In der Backstube muß eine mit dem polizeilichen Stempel versehene Kalendertasel ausgehängt fein, auf der jeder Tag, an dem Ueberarbeit auf Grund des § 4 Absatz 1 Ziffer 2 stattgefunden hat, spätestens am Ende der Woche mittels Durchlochung oder Durchstreichung mit Tinte kenntlich zu machen ist. Die pol'z-iliche Stempelung erfolgt kostenfrei. Außerdem ist in der Backstube eine Tafel auszuhängen, die in deutlicher Schrift den Wortlaut dieser Bestimmungen wiedergiebt. ** Flurschäden bei den Herbstmanöveru. Bei den bevorstehenden Herdstmanövern soll sowohl in der Auswahl des Uebungsgeländes, als auch in der Ausführung aller Hebungen auf Verminderung der Flurschäden Bedacht genommen werden. In denjenigen Fällen, in denen die Flurentschädigungen sich als besonders hoch Herausstellen, hat das Kriegsminlsterium dem Kaiser die Berichte der Divisionscommandeure darüber vorzulegen, welchen besonderen Umständen dies zuzuschreiben ist und welche Anordnungen zur Verringerung der Flurschäden getroffen waren. Die Feststellung der Flurentschädigungen erfolgt beim Mangel gütlicher Einigung durch Sachverständige und der Rechtsweg ist nach dem Reichsgesetz vom 21. Juni 1877 über Quartierleistungen für die bewaffnete Macht während des Friedenszuftandes unzulässig. Da die Entschädigung schon häufig eine Verzögerung erlitten hat, weil Eigenthümer ihre Gesuche an das Generalcommando des betreffenden Truppentheils gerichtet hatten, so sei darauf aufmerksam gemacht, daß die Entschädigungsansprüche, dem § des Reichsgesetzes vom 13. Februar 1875 und der dazu ergangenen Ausführungsinstruction vom 2. September 1875 entsprechend, bei dem Vorstände der betreffenden Gemeinde anzumelden sind. ** Das furchtbare Grubenunglück in Karwitz hat bekanntlich Hunderten von Bergleuten das Leben gekostet und es bedarf noch vieler Hilfe, um die fast sämmtlich in bedrängter Lage zurückgelaffenen Hinterbliebenen vor Noth und Entbehrung zu schützen. In ancrkennenswerther Weise hat die Illustrierte Familien Zeitschrift Universum in Dresden, JohanwGeorgen-Allee 13, die Erlaubniß zur Veranstaltung einer Sammlung zu Gunsten der Nothleidenden eingeholt und wir richten die Bitte an unsere Leser, Geldspenden, seien sie auch noch so gering, an die Redaclion der genannten Zeitschrift, welche öffentlich über jeden eingesandten Betrag quittieren wird, einzusenden. + Grüuiugeo, 9. August. Montag, 6. I. Mts., schied Herr Pfarrer Alb oh n von hier nach Petterweil. Während feiner 3^ jährigen segensreichen Wirksamkeit verstand er es, durch sein liebevolles, herablassendes, leutseliges Wesen alle Herzen zu gewinnen. Drum wurde sein Scheiden von der ganzen Gemeinde herzlich beklagt. Die besten Wünsche der Gemeinde begleiten ihn. Möge in seiner neuen Gemeinde sein Werk recht gesegnet sein. — Dienstag, am 7. d. Mts., zog Herr Pfarrer Beckel, seither in Petterweil, bei uns ein. Mit Hochachtung und Liebe wurde er empfangen und die Gcüninger können wohl Herrn Pfarrer Albohn am schönsten cgren, wenn sie in seinem Geist und Wesen Herrn Pfarrer Beckel aufnehmen, ihm ein herzliches „Willkommen" zurusen und ihm ein gedeihliches Wirken wünschen. § Vom oberen Vogelsberg, 8. August. Obwohl die seitherigen meist regnerischen Tage das Einbringen des letzten HeueS nicht zuließcn, so ist doch jetzt mit dem Schneiden des Roggens begonnen worden, denn die Witterung hat auch ‘ en Roggen vollends zur Reife gebrecht. Die Ernte hierin scheint ebenfalls wie die Heu - Ernre etwas hinter den Er Wartungen zurückzubleiben, und kann man voraussichtlich eins gute Mittel Ernte erhoffen. Die übrigen landwirthfchaftlichen Gewächse wie Dickwurz, Kohlraben, Sommerfrucht u. s. w. stehen bis jetzt ausgezeichnet und vielversprechend da, Kartoffeln dagegen sind etwas weniger zufriedenstellend. Sollte gutes Herbstwetter eintreten, dann kann der Landwirth von Segen erzählen. Die Preise in Rindvieh und Schweinen sind etwas zurückgegangen, jedenfalls in Folge des seitherigen Rcgenwetters. Hofheim, 7. August. In der Nachbargemetnde Bob- sradt wurde in der Nacht von Freitag auf Samstag die Feuerwehr allarmirt, aber nicht wegen einem Brand, sondern die Gemeindebullen waren losgekommen und mit einander in Streit gerathen, wobei der schwächere in den Brunnen fiel. Als die Feuerwehr den einen in den Stall geschafft hatte, machte sich der andere unterdessen wieder aus dem Brunnen und suchte Schutz hinter dem Holzstoß, von wo aus er dann wieder in den Stall verbracht wurde. A Mainz, 9. August. Wie verlautet, hat die Bürger- meisteiei bei der vorgesetzten Verwaltungsbehörde beantragt, den oft genannten früheren Polizeicommissar Lämmers- d o rs, der vor einigen Tagen, wie mitgetheilt, den Redacteur des hier erscheinenden socialdemokratischen Blattes nächtlicher Weile auf der Straße thärlich angriff, in eine auswärtige Heilanstalt verbringen zu lassen. — Laut Mittheilung des „Mainzer Anzeigers" hat der Großherzog dem Begnadigungsgesuch des am 7. Juni von dem hiesigen Schwurgericht wegen Raubmordes zum Tode verurtheilren Küferburschen Franz Rohrbacher aus Heppenheim keine Folge gegeben. Die Hinrichtung findet kommenden Samstag Morgen um Vr? Uhr im Hofe des hiesigen Justizstglaftes mittelst des Fallbeiles statt. Vermischtes. * Oppeln, 7. August. Ueber die Entstehungsursache des großen Brandes, dem im hiesigen Etsenbahn- betrtebsgebäude vier Menschenleben zum Opfer gefallen sind, ist bis jetzt Folgendes ermittelt worden: Der in dem Hause wohnende Kaufmann Mehl hatte für einen Kunden eine Quantität Petroleum abwiegen (affen und ließ den mit Stroh umw ckelten Glasbehälter, in dem sich ca. 90 Pfund Petroleum befanden, auf dem Hausflur stehen. Um 3/t 12 Uhr nahm einer der in dem Bureau des Eisenbahn-BeniebsamtLs beschäftigten Beamten wahr, daß die aus dem Glasbehälter ausfließende Flüssigkeit in Brand gerathen war, und eilte sofort die Treppe hinanf, um Feuerlärm zu machen, ward dabei von den Flammen erreicht, kam jedoch glücklicherweise mit etwas versengtem Haar davon. Die Flammen fanden auf dem Boden des Hauses an den dort lagernden rcpontrlen Acten des Betriebsamtes reichliche Nahrung und nach fünf Minuten drang aus allen Fensteröffnungen ein dicker erstickender Rauch, so daß man die Krakauerstraße nur mit Mühe und Norh passiren konnte. In der Sowad'schen Wohnung -tn dritten Stock lag die Wöchnerin Frau Sowade. Das jüngste Kind, ein Knabe, war am 26. Juli geboren und am 1. August getauft. Ferner befanden sich dort zwei Knaben, 3 und 4 Jahre. Ein Knabe, 6 Jahre alt, spielte vor der Katastrophe im Hofe und ist gerettet. Ehe noch die Feuerwehr kam, stand das Dachgebälk in Flammen. Dienstmädchen waren auf dem Wäsche.'rockenboden und liefen durch die Flammen die brennende Treppe hinab; ein Dienstmädchen erlitt Brandwunden an Gesicht, Händen und Beinen. Die Frau des Sowade stand, als bereits alles brannte, leicht be kleidet am Fenster, rang die Hände und rief um Hilfe. Die Ulmer Leiter wurde an die brennende Wohnung in der Nebenstraße geschafft, doch durch ein Mißverständniß tn den Hof geschoben. Währenddessen verbrannten die Unglückliche und drei Kinder. Als der Schornsteinfegermeister Schale, Fleischer Laste und zwei Feuerwehrmänner in die qualmende Wohnung kamen — die Thür mußte eingeschlagen werden — war die Frau zusammengesunken und im Gesicht, an Beinen und Armen verkohlt. Das kleine Kind war bis zur Unkenntlichkeit entstellt, tn einem Aschenhausen lagen die zwei Knaben an verschiedenen Stellen verbrannt. Der un glückliche Sowade fiel in Schreikrämpfe, als er das jüngste ÜBe|en sab. Die Acten des Betriebsamts sind zum größten Theil gerettet. Verkehr, CanO* unö Vokkswirthschaft — Die Vorzüge der ParquetdSden gegenüber den Dielenböden haben sich eine solche allgemeine Anelkennung erworben, daß man gegenwärtig die Zimmer vieler Neubauten nur mit Parquetböden belegt. Auch in hygienischer Beziehung bieten dieselben einen wett gröheren Schutz gegen Luftverunreinigung, insbesondere wenn die Hausfrau bat auf bedacht ist, dieselben sauber und rein zu halten. Las von der Firma Koch u. Schenk, Fabrik chem.-techn. Pioducte, in Ludwigsburg neuentdeckle „Atherebin' vereinigt nun alle Eigcn- s basten, die man von einer vollenlsprechenden Parquetdodenwi-Lfe verlangen kann. Während die bisherigen Bodenwichsen einen fein unangenehmen Terventingeruch entwickelten, der sich in den Speist- ziaimcrn ost sehr lästig, in den Schlafzimmern oft sogar als schädlich erwies, ist das „Aiberebin" hiervon beinahe gänzlich frei und ri.cht sogar angenehm. Ohne theurer zu sein, wie die bisherige Parquei- bodenwtchse, ist seine Anwendung weit leichter, müheloser und weniger Zeiterfordernd. Durch einfaches Aufträgen und Reiben mittelst eines wollenen Lavpens, ohne Anwendung eines Schrobbers, flieht es dem Boden den schönsten Spi-gelganz. Das „Atherebtn" ist fürPmqu.t- und Linoleumböden glsichgut verwendbar. Angesichts aller dieser Dortheile dürfte sich wohl das „Athtrebin" in kürzerer Zeit in den hiesigen Haushaltungen einbürgern. (S. Inserat). Tttrchliche Anzeige« der Statt Giehen. Evangelische Gemeinde. Gottesdienst Sonntag den 12. August. 2. Sonntag nach Trinitatis.f In der Stadtttrche. Vormittags 9‘/a Uhr: Pfarrverwalter Dr. Grein. Vormittags 11 Uhr: Militärgottesdienst. Pfarrer Dingeldey. Kinderkirche: Ferien bis in den September. I« der Joyaunesktrchc. Vormittags 7*/« Uhr: Pfarrer Dingeldey, zugleich Christenlehre für die Neuconfirmirten au- der Llikasgemeinde. Vormittags 9’/? Uhr: Pfarrer Dr. Naumann. Vormittags 11 Uhr: Kindergottesdienst für die Johannis- gemeindr. (Vorbereitung am Samstag, Nachmittags 3'/. Uhr). Pfarrer Dr. Naumann. Katholische Gemeinde. Sonntag den 12. August. 13. Sonntag nach Pfingsten. Samstag: Nachmittags um 4Vg Uhr und Abends um 8 Uhr Gelegenheit zur hl. Beichte. S"nntag: Vormittags von 6'/, Uhr an Gelegenheit zur hl. Beichte; „ um 6i/g Uhr erste hl. Messe; „ um 71/, Uhr Austbeilung der hl. Communion; Vormittags um 8 Uhr zweite hl. Messe; „ um 9*/2 Uhr Hochamt mit Predigt. Nachmittags um 2 Uhr: Andacht. Gottesdienst in der Synagoge Samstag, den 11. August. Vorabend 730 Ubr, Morgens 880 Uhr, Nachmittags 4r/0 Uhr Sabbathausgang 830 Uhr. Gottesdienst der israelitischen Religionsgesellschasl. Freitag Abend 71) Ubr, SamStag Vormittag 8 Uhr, Nachmittag 4 Ubr, Sabbathausgang 88’ Uhr. Cheviot« «nd vuxkin für einen ganzen Anzug zu Mk.7.55 Kammgarn u. Melton für einen ganzen Anzug Mk. 9.75 je 3,30 m für den Anzug berechnet, versendet dtrect an Jedermann Oettinger & Co-, Frankfurt a. M., Fabrik-Depot. 6395 Muster umgebend franco. Nichipassendes wird zulückgenommen. Bekanntmachung. Die Eifenbahnüberbrückung bei Gleiberg im Zug der Straße Glei- berg^Heuchelheim ist vom 13. ds. Mts. ab, bis 15. Sept, er., -wegen Reparatur für sämmtliches Fuhrwerk gesperrt. Krofdorf, den 9. August 1894. Der Bürgermeister, 6605]_____I. V.: Ludwig. Angebote auf Spengler« und Schiefer- veckerarbeiten für zwei Aufseherwobn« gebäude mit zus. 8 Wohnungen werden bis Montag den 27. L Mt»., Vorm 10 Uhr entgegengenommen. Bis dahin liegen die Unterlagen zur Vergebung bei uns offen oder könnm gegen Entrichtung von je einer Mark bezogen werden. — Zuschlagsfrist: 4 Wochen. Butzbach, den 8. August 1894. Gloßh. Baubehörde für die Zellenstraf- anstalt Butzbach. 6^911_________Daudt_______________ Die Anlieferung von 5vü0 cbm. reinen gesiebten KieS für die Gleiseunterhaltung soll öffentlich an den Mindeftfordernden vergeben werden. Bezügliche Angebote sind von der unterzeichneten Dienststelle, von welcher auch die Bedingungen und I Angebolsformulare gegen kostenfreie Einsendung von 50 Pfg. bezogen werden können, bis zum Montag den 27. dS. MtS., Vormittags einzureichen und eine Kiesprobe beizufügen. Der Zuschlag wird sofort ertheilt. Nach geböte werden nicht angenommen. Marburg, den 8. August 1894. Königliche Eisenbahn BauJnspection. 6.'54 Schwamborn. Jeilgeöotenes. in auter Lage, bist, zu «yUIWf verk. Räh. ExPed^6594 Wie neu wird Jeder Versuchen Sie gefl. den vielfach preiSaekrönten-H^H von JAVA- KM'FEf M. Schuster in Bonis Dampf - Caffee - Kreunerei HHBSflBi gegr. 1857 Mxas zu 85, 90, 95 u. 100 Pfg. d. Vz Pfund. Verkaufsstelle: Gießen Hch. Wallach, Markt. 8. Geßramrte» Reffet p«r Pfund X 140 M* letzt an Qualität nette rtroffen. Wer rtmnalprdbtrt, bletH ftete Abnehmer vorräthtg in Sarl Schwaad'S SclKattflentjOl^ (Schutzmarke: Zwei Bergmänner.) Bestes Mittel gegen Sommersprossen,' sowie alle Hautunreinigkeiten k Stück | 5° kkg. Vorr. in 8ämmt liehen Apotheken. dicalen Beseitigung der Hühneraugen. Käuflich in der 2534 Adler • Drogerie, Seltersweg 39. mit BechtelS Galmiak'Gall-Eeife gewaschene Stoff jeden Gewebes und Farbe, oorräthtg in 1 Pfo-Pack. zu 40 Pfg. bei 2577 Benner & Krumm. 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