Nr. 159 Mittwoch den 11. Juli 1894 Der Gießener Anzeiger erscheint täglich, rnit Ausnahme dcS Montags. Die Gießener Aamitienvrätler werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt. Gießener Anzeiger General-Anzeiger. Vierteljähriger Avonnementspreisr 2 Mark 20 Pfg. mit Bringcrlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg. Rcdaction, Expedition und Druckerei: KchulstraßeAr.7. Fernsprecher 51. Aints- unb JlnjdgeMatt für den Ureis Gieren. Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr. Alle Annoncm-Bureaux des In« und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen. II.-, - - ■ ■ ■ ..... ■ -= chralisöeikage: Gießener Kamilienötätter Anrtlicher Theil. Die nachstehende Erklärung, betreffend die landwirth- schastlichen Versicherungsbedingungen, bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Laubach, den 2. Juli 1894. Der Präsident des landwirthschastlichen Vereins für die Provinz Oberhessen. Friedrich Graf zu Solms-Laubach. Erklärung betreffend die landwirtbscbastlichen^Verficherungs-Bedingungen. Die gegenwärtig^ei den dem mttuntttseichneten Verbände an; gehörenden Deutschen Privat-Feuerversicherungs-Actten-GeseÜschaften^) in straft btfüidlichm Bedingungen für ilandwirthschaftliche Versicherungen enthalten die Bestimmung, daß der Versicherte die Verpflichtung hat, mit Ausnahme der Hackfrüchte, der Oelfrüchte, des Samenklees und der Handelsgewächse die gesammten, aus der letzten Ernte gewonnenen Erzeugnisse, einschließlich der älteren Bestände und des Zukaufs, ihrem wahren Werthe entsprechend zur Versicherung zu declariren. t , ,, Die landwirthschaftlichen Versicherungsbedingungen der bezeichneten Versicherungsgesellschaften beruhen auf den zwischen ihnen und dem Deutschen Landwirthschaflsrath getroffenen Vereinbarungen. Die in diesen Vereinbarungen Seitens der Gesellschaft gemachten Zugeständnisse in Bezug auf volle Freizügigkeit, Erstreckung der Versicherung auf das auf dem Halm befindliche Getreide, sowie auf die Zeit während der Erntearbetten, währen der ersten acht Tage nach Aufstellung der Schober und während des Transportes von und zu Marktorten, ohne Erhöhung der Prämiensätze, konnte der Deutsche Landwirthschaftsrath seinerzeit nur verlangen und erhalten unter der Voraussetzung, daß Seitens der Landwirthe die Verpflichtung, die ganze Ernte ihrem Werthe entsprechend zu versichern, übernommen und erfüllt werde. Die Erfahrung hat inzwischen gelehrt, daß diese Verpflichtung lhatsächlich nicht immer erfüllt wird, daß vielmehr die Landwirthe in nicht seltenen Fällen nur einen Theil der Ernte zur Versicherung anmelden, was dann im Brandschadenfalle zu Differenzen und für den Versicherten zu Enttäuschungen führen muß. Die Urfache dieser auffallenden Erscheinung erblicken wir darin, daß die Fassung der Eingangs erwähnten Bedingungen in manchen Fällen mißverstanden worden ist. Um für die Folge den versichernden Landwirth von mißverständlicher Auffassung und daraus sich ergebenden Differenzen und Schwierigkeiten im Brandschadenfalle zu schützen, um andererseits den Feuerversicherungs-Gesellschaften zu ihrem unverkürzten Rechte auf Empfang der Prämie für die gesummte Ernte, für welche sie lhatsächlich die Gefahr tragen, zu verhelfen, haben die Unterzeichneten eine Aenderung der landwirthschaftlichen Bedingungen vereinbart, nach welcher diejenige Bedingung, durch welche die vorerwähnte Verpflichtung auferlegt wird, künftig lauten soll: Z a) Die auf Erzeugnisse der laufenden Ernte abgeschlossene Versicherung hat auch Giltigkeit für die Zeit, wo dieselben noch auf dem Halme stehen, während der Erntearbeiten, sowie unter den Bedingungen des § 10 beim Aufstellen vom Acker in Schober, noch acht Tage vom Beginn des Aufstellens ab gerechnet; die Entschädigungsverpflichtung der Versicherungsgesellschaft für jeden einzelnen Brandschadenfall dieser Art ist aber auf 18 000 Mark beschränkt, sofern dieserhalb eine andere Vereinbarung nicht getroffen ist. Demgegenüber hat der Versicherte die Verpflichtung, mit Ausnahme der Hackfrüchte, Oel- ftüchte, des Samenklees und der Handelsgewächse, die gesammten zur letzten Ernte gehörigen Erzeugniffe, einschließlich der älteren Bestände und des Zukaufs, ihrem wahren Werthe entsprechend in den Gebäuden zur Versicherung zu declariren, gleichviel ob diese Erzeugnisse schon in die Gebäude eingebracht sind oder noch auf dem Halme stehen oder gemäht auf dem Felde liegen ober in Schober gefetzt sind. Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, sondern nur ein geringerer Werth versichert, so wird im Brandfalle der Schaden nach den Bestimmungen des § 7 der Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen nur pro rata vergütet. *) Die dem Verbände angehörenden Versicherungs-(Actien-) Gesellschaften sind folgende: 1. Aachener und Münchener Feuer-Versicherungs-Gesellfchaft in Aachen. 2. Feuer-Versicherungs-Anstalt der Bayerischen Hypoiheken- und Wechsilbank in München.! 3. Berlinische Feuer-Versicherungs-Anstalt in Berlin. 4 Colnische Feuet-Veisicherungs-Gesill^chaft Colonia in Coln a. Rh. 5. Deutscher Phönix, Versicherungs-Gesellschaft zu Frankfurt a. M. 6. Gladbacher Feuerversicherungs-Gesellschaft in M.-Gladbach. L Feuer-Versicherungs-Anstalt in Leipzig. 8. Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschaft in Magdeburg. 9. Preußische Feuer-Versicherungs-Actiengefellschaft in Berlin. 10. Preußische Rational-Versicherungs.Gesellschaft in Stettin. 11. Providentia, Frankfurter Versicherungs-Gesellschaft in Frankfurt a. M. 12. Feuer-Verstcherungs-Gesellschaft Rhein und Mosel in Straßburg i. E. 13. Schlesische Feuer-Versicherungs-Gesellschaft in Breslau. 14. Versicherungs-Gesellschaft Thuringia in Erfurt. 15. Transatlantische Feuer-Versicherungs-Actien-Gefellschast in Hamburg. 16. Vaterländische Feuer-VersicherungS-Actien-Gesillschast in Elberfeld. 17. Westdeutsche Derficherungs-Actien-Bank in Essen a. d. Ruhr. b) Die Versicherung umfaßt also die ganze Ernte an Halm- und Hülsm-Früchten, Heu- und Futterkräutern einschließlich der älteren Bestände und des Zukaufs. Hackfrüchte, Oelfrüchte, Samenklee und Handelsgewächse sind nur einbegriffen, wenn sie besonders beclarirt sind. Die verschiedenen Gattungen der Ernteerzeugniffe können wechseln; für die Versicherung von Schobern gelten dagegen die Bestimmungen des 8 10. c) Die Versicherung auf ungedrofchene Feldfrüchte geht nach dem Ausdrefchen auf ihre Körner und, wenn das Stroh nicht ausdrücklich von der Versicherung ausgeschlossen ist, auch auf das letztere über. d) Wenn die durch Verkauf und Naturalverwendung stattffndende Verminderung der Feld- und Wiefen-Erzeugnisje nicht durch ordnungsmäßig geführte Wirthschaftsregister oder auf.sonst unzweifelhaft glaubwürdige Weise nachgewiesen wird, so wird angenommen, daß sie für Getreide und Stroh täglich mindestens Vsoo, am 1. September beginnend, für Futterkräuter mindestens V240, am 1. November beginnend, beträgt. Bei Ermittelung einer Brandentschädigung für ungedroschenes Getreide soll von dem Marktpreise der Körner der Drescherlohn in dem Falle nicht in Abzug gebracht werden, wo er nachweislich nicht erspart wird. Für Marktfuhren findet überhaupt kein Abzug statt. Nach der vorstehenden Fassung find mißverständliche Auffassungen über die Tragweite der in diesen Bedingungen für die Landwirthe enthaltenen Verpflichtung zur Vollversicherung der Ernte ausgeschlossen und werden die bei den Gesellschaften des Verbandes Versicherung nehmenden Landwirthe sich bewußt sein müssen, daß bei etwa entstehenden Differenzen Unklarheiten des Wortlautes zu Gunsten des Versicherten nicht geltend gemacht werden können. Die Unterzeichneten empfehlen daher den Landwirthen in ihrem eigenen Interesse, entsprechend den zwischen dem Verbände Deutscher Privat-Feuer- Versicherungs-Gesellschaften und dem Deutschen Landwirthschaflsrath getroffenen Vereinbarungen von vornherein den vollen Werth der Ernte zu declariren; sie unterlassen nicht, dabei hervorzuheben, daß dies im Interesse der Landwirthe umsomehr geboten ist, als andernfalls die Versicherungsgesellschaften zu dem alten Modus der Ernte- vrrsicherung zurückkehren müßten, nach welchen das sich nach Schluß der Ernte etwa ergebende Selbstversicherungsverhältniß bis zur nächsten Ernte in Kraft bleiben würde. Berlin, den 1. Juni 1894. Der Verband Deutscher Privat- Feueroersicherungs - Gesellschaften, gez. H. F. Bueck, Vorsitzender des Ausschusses. Der Deutsche Landwirthschaflsrath. gez. Frhr. v. Hammerstein, Vorsitzender. Deutsches Reich. Berlin, 7. Juli. Das Kaiserpaar traf am Sonnabend in der neunten Abendstunde von Odde in Eide ein. Hier gingen die Majestäten am Sonntag Morgen an Land und begaben sich dann mittels Wagen über Vossewangen nach Staalheim. Der Kaiser und die Kaiserin erfreuen sich fortgesetzt des besten Wohlseins. — In letzter Zeit waren in verschiedenen Blättern Klagen über angeblich ungenügenden Schutz der Deutschen in Mittel- und Südamerika erhoben worden. Es wurden hierbei eine ganze Reihe von Beispielen aufgezählt, welche diese Klagen bestätigen sollten, und wiesen die betreffenden Beschwerden zugleich auf den derzeitigen deutschen Gesandten in Guatemala, Wirkl. Geh. Legationsrath Peyer hin, als denjenigen deutschen Vertreter, durch welchen die deutschen Interessen in Mittelamerika angeblich am meisten geschädigt worden seien. Der „Reichsanzeiger" weist nun diese Angriffe und Beschwerden in einer ziemlich allgemein gehaltenen Erklärung als völlig unbegründet zurück und versichert, daß bei der vorgesetzten Behörde Klagen, welche sich mit den in den Zeitungen veröffentlichten Mittheilungen über die unzulängliche Vertretung der deutschen Interessen in Centralamerika etwa deckten, überhaupt gar nicht eingegangen seien. Trotz dieser Erklärung des offi- ciellen Blattes ist indessen die ganze Angelegenheit noch keineswegs völlig klargestellt und erledigt, man wird vielmehr erwarten dürfen, daß das deutsche Auswärtige Amt die Sache energisch untersucht, dies schon im Interesse der Wahrung des deutschen Ansehens im Auslande. Netteste Nachrichten. WolffS telegraphisches Correspondenz-Bureau. Köln, 9. Juli. Einer Meldung der „Köln. Ztg." zufolge besuchte der spanische Botschafter gestern den Reichskanzler, um die Bitte der spanischen Regierung vorzutragen, ein vorläufiges Abkommen über einen Handelsvertrag abzuschließen. Der Reichskanzler lehnte indessen die Bitte endgiltig ab. Hannover, 9. Juli. Finanzminister Miquel ist zur Theilnahme an der Feier des 70. Geburtstags Bennigsens heute Nachmittag hier eingetroffen. Rom, 9. Juli. Die Gerüchte über ein ungünstiges Befinden des Papstes bestätigen sich nicht. Der Papst empfing gestern den Delegaten für Egypten, Corbelli, der sich nach der Audienz über die vortreffliche Gesundheit des Papstes sehr befriedigt aussprach. Heute machte der Papst sogar in den vaticanischen Gärten einen Spaziergang. Paris, 9. Juli. Präsident Casimir Perier, von seinem Generalsecretär begleitet, machte heute Nachmittag dem Herkommen gemäß allen Botschaftern seinen Besuch. Antwerpen, 9. Juli. Der internationale Preß- congreß hielt heute eine Sitzung ab. Anwesend waren zahlreiche Delegirte aus Deutschland, Oesterreich - Ungarn, England, Frankreich rc. Ein Antrag auf Gründung eines Verbandes der Preßvereine wurde angenommen, desgleichen ein solcher über den Schutz des literarischen Eigenthums an Zeitungsnachrichten. Chicago, 9. Juli. Die Arbeiterführer beschlossen, den allgemeinen Ausstand für morgen Mittag, die Eigen" thümer der Pullmannwerke müßten denn in einen Schiedsspruch willigen. Der Ausstand wird alle Bauhandwerker, Schlächter, Bäcker und Beamten aller Eisenbahnen umfassen. Depeschen de» Bureau .Herold*. Berlin, 9. Juli. Das vom Reichstage angenommene Gesetz, betreffend Aufhebung des Jesuitengesetzes, wurde vom Bundesrath abgelehnt, der Antrag Bayerns auf Wiederzulaffung der Redemptoristen angenommen. (Die diesbezügliche Prtvaldepesche haben wir bereits gestern Abend durch Anschlag an unserer Expedition veröffentlicht. Red.) Berlin, 9. Juli. Zu der Nachricht, der Reichstagsabgeordnete für Metz, Dr. Haas, habe sein Mandat niedergelegt, weil der Eintritt seines Sohnes in die französische Kriegsakademie eine öffentliche ShritiC hervorgerufen hatte, wird mtlgetheilt, Präsident v. Levetzow habe eine Anzeige von der Mandatsniederlegung noch nicht erhalten. Berlin, 9. Juli. Zur Affatre Kotze meldet das „Kleine Journal", die Zusendung anonymer Briefe habe keineswegs aufgehört. Neuerdings seien wieder mehrere an eine Anzahl den Hofkretsen angehörige Personen gelangt. Das Blatt constatirt, daß Intention und Absicht derjenigen Person, welche die Aufmerksamkeit an der entscheidenden Stelle auf Kotze lenkte und deffen Abschiebung aus den Hofkreisen vorschlug, nicht verfing. Man habe sich ohne Zögerung für absolute gerichtliche, im Lichte der Oeffentlichkeit zu vollziehende Klärung der Angelegenheit entschieden. Preßbnrg, 9. Juli. Hier beginnt demnächst der Bau eines großen Hafens für Handelsschiffe. Prag, 9. Juli. Die hiesigen Blätter theilen mit, in vergangener Nacht sei im Vorgarten des Locales des deutschen Turnvereins in Pilsen eine Dynamitbombe geplatzt- von zahlreich anwesendem Publikum seien zwei Offiziere und mehrere Civilpersonen schwer verletzt. Rom, 9. Juli. „Roma" meldet, die Polizei habe in Palermo ein anarchistisches Complott entdeckt. Sieben Anarchisten seien verhaftet. Einer habe eingestanden, daß der Plan bestanden habe, den Gouverneur von Palermo und andere einflußreiche Personen zu erdolchen. Paris, 9. Juli. Heute wird Ministerpräsident Dupuy eine Gesetzvorlage gegen die Anarchisten, welche er gleich nach dem Attentate in Lyon ausgearbeitet hat, der Kammer vorlegen. Derselben zufolge werden die Aufreizungen zur Plünderung oder zum Morde, überhaupt zu anarchistischen Delicten durch die Presse nicht mehr vor den Geschworenen, sondern vor dem Zuchtpolizeigertcht verhandelt. Die Strafen werden sehr hoch bemessen und sind in Einzelhaft abzusitzen. Auch soll auf Landesverweisung erkannt werden können. Die Veröffentlichung der Verhandlungen wird mit Strafen bis zu 10,000 Francs belegt. Paris, 9. Juli. Das neue Anarchistengesetz wird von den Radicalen auf das Heftigste bekämpft. Sie nennen es eine Knebelung der Preffe, die Socialisten die Ermordung der Republik. j3)te Regierung verlangt die Einsetzung einer Commission für daffelbe und beabsichtigt, die Vertrauensfrage zu stellen. Roubaix, 9. Juli. Ein italienischer Anarchist Namens Marcelli, der Caserio hochleben ließ, wurde von der Volksmenge gelyncht und schwer verletzt ins Hospital gebracht. Chicago, 9. Juli. Die Lage ist unverändert. In Hammond bei Chicago haben die Aus ständig en beim Umstürzen von Eisenbahnwagen 16 Bahnbeamte verwundet. Die Regierung des Staates Indiana hat 700 Mann Truppen nach Hammond entsandt. Chicago selbst ist von 10,000 Mann, darunter 5000 Mann regulärer Truppen, besetzt. Die Genossenschaft der Bahnbediensteten hat an Cleveland ein Schreiben gerichtet, in welchem sie gegen die Einmischung der Regierung protestirt. Der Ausstand hat durch Einstellung des Dienstes zwischen San Franzisco und Newyork bisher über 60 Millionen Dollars gekostet. Die Gesellschaft der Pennsylvanischen Eisenbahnen erklärte, daß die Ausständigen ihr 667 Güterwagen, darunter 100 vollbeladene, verbrannt haben, ebenso 70 Stations- und kleinere Gebäude. Chicago, 9. Juli. Präsident Cleveland verhängte über Chicago den Belagerungszustand. — In den meisten Eisenwerken der Vereinigten Staaten wurde General- ausstand beschlossen. Aus der neuenMilitär-Beschwerdeordnung heben wir die wichtigsten Paragraphen hervor: Beschwerdeordnung. I. Für den Beschwerdeführer. 1) Jedem Soldaten, welcher glaubt, daß ihm durch unwürdige Behandlung, durch Vorenthaltung geldwerther Gebührnisse oder aus einem anderen Grunde von Vorgesetzten oder Kameraden Unrecht zugefügt sei, ist es gestattet, sich zu beschweren. 2) Jede Beschwerde ist dem Compagnie- u. s. w. Chef unmittelbar und mündlich vorzutragen. Richtet die Beschwerde sich gegen diesen selbst, so ist sie bei dem nächst ältesten Offi' zier der Compagnie u. f. w. anzubringen. 3) Der Soldat darf niemals während oder unmittelbar nach Beendigung des Dienstes, sondern erst am folgenden Tage seine Beschwerde anbringen. Richtet sich die Beschwerde gegen eine über den Soldaten verhängte Dis- ciplinarstrafe, so darf er sich erst nach der Verbüßung beschweren. 4) Jede Beschwerde muß innerhalb einer Frist^von fünf Tagen angebracht werden. 5) Wer leichtfertig oder wider besseres Wissen eine auf unwahre Behauptungen gestützte Beschwerde anbringt, wird streng bestraft. Ebenso ist der Soldat strafbar, welcher eine Beschwerde unter Abweichung von dem vorgeschriebenen Dienstwege oder unter Nichteinhaltung der festgesetzten Frist anbringr. 7) Der Soldat hat das Recht, gegen die über seine Beschwerde getroffene Entscheidung innerhalb einer Frist von fünf Tagen an den nächsthöheren Vorgesetzten und so sort bis zur Allerhöchsten Stelle eine weitere Beschwerde einzulegen. II. Für den entscheidenden Vorgesetzten. 3) Jede Beschwerde ist — gleichviel, ob sie auf dem vorgeschriebenen Dienstwege und bei Innehaltung der verordneten Fristen angebracht ist oder nicht — sachlich zu untersuchen und zu erledigen. Die Entscheidung muß so schnell getroffen werden, als die für Beurtheilung der Beschwerde unerläßliche Sorgfalt es gestattet. Eine Einwirkung auf den Untergebenen behufs Zurückziehung der Beschwerde ist untersagt und gegen Personen des Soldatenstandes nach Maßgabe des § 117 des Militärstrafgesetzbuchs strafbar. Hierdurch wird indeß die Pflicht des Vorgesetzten nicht berührt, den Beschwerdeführer über etwaige unrichtige Rechtsauffassung oder unrichtige dienstliche Anschauung zu belehren. Beharrt in solchem Falle der Beschwerdeführer auf feiner Klage, so hat der Vorgesetzte Entscheidung zu treffen, bezw. herbeizuführen. 5) Die Entscheidung über eine Beschwerde ist dem Beschwerdeführer und dem Verklagten ihrem wesentlichen Inhalte nach mitzutheilen, in jedem Falle schriftlich niederzulegen und Seitens des Bataillons u. s. w. aufzubewahren. 8) Sind Beschwerden als unbegründet zurückzuweisen, io wird, soweit nicht §, 152 des Militärstrafgesetzbuchs entscheidend ist, im Einzelfalle zu erwägen fein, ob die Aufrechterhaltung der Manneszucht ein Einschreiten gegen den Beschwerdeführer erfordert. Eine unrichtige dienstliche An- I schauung ist an sich nicht strafbar. Nichteinhaltung der für # bie Anbringung der Beschwerden vorgeschriebenen Frist (fünf j Tage) ist auf Grund des § 1,1 der Diseiplinarstrafordnung j disciplinarisch zu ahnden. Diese Neuordnung ist ein Fortschritt gegen früher- am meisten sticht gegen früher die Vorschrift ab, daß die Beschwerde unmittelbar beim Compagnie-, resp. Escadronschef eingereicht werden muß. Zwölftes Mittelrheinisches Mnfikfest in Darmstadt. Originalbericht für den „Gießener Anzeiger". Dr. M. Darmstadt, 9. Juli 1894. Das sich an den ersten Concerttag anschließende Garten- f e st fiel in eine milde, mondhelle Sommernacht, die schon in sich eine Fülle von Schönheit trägt und den Aufenthalt im Freien zu einem doppelten Genuß macht. Trotz des großen Menschenandrangs gab es noch Raum und Luft, in den schmalen Promenadenwegen bewegten sich die Gäste unter den Klängen einer Militärcapelle in bester Ordnung auf und ab. Die Illumination war einfach. Lichter in imprägnierten farbigen Papierlaternchen waren in langen Reihen durch die Rondels und Tcppichbeete gezogen worden und nahmen sich auf dem grünen Rasen wie eingesetzte Edelsteine aus. Lampions hingen in großer Z^hl umher, konnten aber neben dem electrischen Bogenlicht schwer zur Geltung kommen. Von einem Feuerwerk hatte man aus Gründen der Feuergefährlichkeit Abstand genommen. Die Vormittagsstunden des Montag (9. Juli.) gehörten einer nicht öffentlichen Probe zum zweiten Concert, zu welcher aber die Ehrengäste und die Vertreter der Presse zugelassen wurden. Hauptsächlich that es Noth, noch einige der so überaus schwierigen Chor- sätze der dramatischen Sinfonie „Romeo und Julie" durchzunehmen. Auch probte Fräulein Nathan, accompagniert vom Capellmeister die Lieder, welche sie am Nachmittag vor größerem Auditorium zu wiederholen hatte. Der Schwerpunkt des Concerts ruhte auf der dramatischen Sinfonie vo« Hektor Berlioz, zu deren Gelingen Capellmeister de Haan fein redlichstes Streben und seinen besten Künstlerfleiß aufgeboten hatte. Das Werk, welches zu einem Theil Sinfonie, zum anderen Melodram, zum dritten Oper ist, verlangt ein Orchester, welches sich an modernen Größen geschult hat, Chöre, die des öfteren zu umfassenderen Aufgaben herangezogen werden, und endlich auch einen Hörerkreis, der durch keine ästhetischen Vorurtheile an der willigen und freudigen Ausnahme des Neuen behindert ist. Ehedem legte man Berlioz die Mischung der Formen, in welcher dieser geniale Kopf sich besonders gefiel, als Mangel künstlerisch einheitlicher Gestaltung aus. Heute weiß man so ziemlich auf der ganzen Linie der gebildeten Musiker, daß der Schöpfer der „Sinfonie fantastique“ und der „Faustlegende" unmittelbar nach Beethoven kommt. Wie viel unser Richard Wagner, vielleicht unbewußt, von dem großen französischen Antipoden und Widersacher gelernt und angenommen hat, läßt sich garnicht so ins Einzelne verfolgen. Das reiche, blühende Kolorit der Instrumentation ist beiden Meistern gemein. Auch das, was bei Wagner als „Leitmotiv" auftritt, das Anklingen eines musikalischen Gedankens, der dann zur Characterisirung der nämlichen Situation später wieder ausgenommen und weiter geführt wird, findet sich schon bei Berlioz und zwar in der Weise, daß eine Phrase, die zuerst in vocaler Form erscheint, dann in instrumentalem Gewände wiederkehrt. Nicht hoch genug anzuschlagen ist die Arbeit, welche die Herren vom O r ch e st e r leisteten. Fein, scharf und temperamentvoll wurde selbst der kleinste Zug herausgearbeitet. Auch die mächtigen Chore thaten ihre Schuldigkeit, wennschon es dabei ohne einige Schwankungen nicht abging. Sehr vertraut mit dem Stile Berlioz' erwiesen sich die drei Solisten. Fräulein Charlotte Huhn interpretierte das tief durchdachte Altsolo wahrhaft ergreifend, Herr Willy Birrenkoven war in dem gleichsam aus Nebeltau gewobenen „Märchen von der Fee Mab" von entzückender Feinheit, und Herr Johannes Meschaert als „Pater Lorenzo" beherrschte mit Würde und Nachdruck die Schlußstimmung. Auf die Sinfonie folgten Solovorträge der Damen Huhn, Nathan und des Herrn Birrenkoven, welche vom Publikum mit herzlicher Freude und ehrendem Applaus begrüßt wurden. Dann kam Brahms' „Triumphlied", das zwar an die Tiefe des „Schicksalsliedes" und der „Nänie" nicht heranreicht, aber immerhin dem Dankgefühl über den „Sieg der deutschen Waffen" im Jahre 70 und 71 einen machtvollen, in die Hohe führenden Ausdruck giebt. Schon der Anschluß an den Text der Offenbarung Johannes (Capitel 19) zeigt zur Genüge, daß es dem Componisten um mehr als um einen musikalischen Gelegenheitstoast aufs Vaterland zu thun war. Seit der ersten Aufführung des Triumphliedes in Karlsruhe unter Levis Leitung sind 22 Jahre verstrichen. Das Werk wird immer nur da in Erscheinung treten können, wo sich zu seiner Bewältigung ein enormer Orchester- und Chorapparat bietet. Auf unserem Darmstädter Musikfest war solches der Fall, und so gelangte denn die Tonschöpfung zu ihrem vollen Recht. Das Concert dauerte mit Pause von 4 bis 8 Uhr. Vor Beginn brachte der Präsident Professor Dr. Klingel- hoeffer ein Hoch auf Großherzog und Großherzogin aus, die beide nebst Gefolge in ihrer Loge dem Concert beiwohnten. Herr de Haan empfing heute zwei mächtige Lorbeerkränze. Ctcalts rrirö KrovLitziette». Gießen, den 10. Juli 1894. ** Provmzialausschuß-Sitzung. Samstag den 14. Juli d. I., Vormittags 9 Uhr beginnend, findet im Regierungsgebäude dahier eine öffentliche Sitzung des Provinzialausschufses der Provinz Oberhessen statt, in welcher folgende Gegenstände zur Verhandlung gelangen: 1. Gesuch des Heinrich Fabel III. zu Londorf um Erlaubniß zur Erbauung eines neuen Stalles mit Heubühne. 2. Gelände-Enteignung zum Zwecke der Erweiterung des Gießener Bahnhofs, hier Ausspruch der Enteignung. 3. Beitrag der Gemeinde Pohl-Göns zu den Kosten des israelitischen Religionsunterrichts daselbst. 4. Beigeordnetenwahl zu Griedel, hier Recurs wegen Festsetzung der Kosten. 5. Wirthschafts-Concessionsgesuch des Andreas Hedrich von Hopfgarten. 6. Desgl. der Val. Pfeffers Ehefrau von Liederbach. — Auszeichnungen. Das Ehrenzeichen für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren wurde ertheilt: Durch Allerhöchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs vom 16. Juni l. I. den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr zu Bensheim: 1) Philipp Lulei, Oberbrandmeister, 2) Heinrich Schon, Hornist, 3) Hermann Joseph Deppert, Feuerwehrmann. ** Ernennungen. Ernannt wurden: 1) der Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze in Bingen Wilhelm Popper- lin g zum Hilfsgerichtsschreiber bei dem Amtsgerichte Alzey, 2) der Hilfsgerichtsschreiber bei dem Amtsgerichte Mainz Johann Adam Weiß'zum Hilfsgerichtsschreiber bei dem Amtsgerichte Lauterbach, 3) der HilfsgerichtSschreiber bei dem Amtgerichte Gießen Karl Seitz zum HilfsgerichtSschreiber bei dem Amtsgerichte Butzbach- zu Hllssgerichtsschreibern 1) bei dem Amtsgerichte Mainz der Gerichtsschreiberaspirant Wilhelm Hetterich in Mainz, 2) bet demselben Gerichte ber Gerichtsschreiberaspirant Adam Deichelmannin Oppenheim, 3) bei demselben Gerichte der Gerichtsschreiberaspirant Johann Peter Philipp Müller in Ober-Ingelheim, 4) bei dem Amtsgerichte Schotten der Gerichtsschreiberaspirant Anton Bopf in Offenbach, 5) bei dem Amtsgerichte Wald- Michelbach der Gerichtsschreiberaspirant Adam Weimar , in Darmstadt, 6) bei dem Amtsgerichte Gernsheim der Gerichts- ' schreiberaspirant Nicolaus Distel in Mainz, 7) bei dem Amtsgerichte Ulrichstein der Gerichtsschreiberaspirant Georg- Peter Knopf in Darmstadt, 8) bei dem Amtsgerichte Ortenberg der Gerichtsschreiberaspirant Daniel Jullmann in Mainz, 9) bei dem Amtsgerichte Gießen der Gerichtsschreiberaspirant Karl Walbrach in Gießen, 10) bei dem Amtsgerichte Bingen der Gerichtsschreiberaspirant Heinrich Kaiser in Darmstadt, 11) bei dem Amtsgerichte Homberg der Ge- richtsschreiberaspirant Conrad Fleischhauer in Hombergs 12) bei dem Amtsgerichte Nidda der Gerichtsschreiberaspirant Adolf Bodensohn in Seligenstadt. * * Radfahren. Am Sonntag unternahmen 20 Mitglieder des Gießener Radfahrer-Vereins eine Tour über Londorf— Homberg—Alsfeld zu dem dortselbst stattfindenden Bezirksfeste, und machte hierbei Herr Wilhelm Seipp hier die erstaunliche Leistung, diese Strecke von ca. 70 km in der Zeit von 41/2 Stunden auf dem Dreirade zurückzulegen. * * Volksschulen im Großherzogthum Heffen. Nach den neuesten Ermittelungen kommen im Großherzogthum Hessen durchschnittlich auf 1000 Einwohner 157 Volksschulkinder, nämlich in Starkenburg auf 1000 Einwohner 162, in Oberhessen 161 und tn Rheinhessen nur 147. * * Eine schöne Handschrift ist eine schöne Empfehlung- ein altes, wahres Wort. Diese zu erlangen bietet sich für alle Diejenigen Gelegenheit, welche nicht über eine solche verfügen, in den nächsten Tagen, da der in unserer Stadt besonders gut bekannte Kalligraph Herr Gottlieb voraussichtlich am 14. d. M. wieder einen Cursus zu eröffnen gedenkt. Herr Gottlieb darf sich auch hierorts der besten Erfolge bet seinen zahlreichen Schülern rühmen. (Siehe Anzeige.) * * In Amerika verstorbene Hessen und Hessen-Nassauer. New-Aork City, N. 3).: Jacob Best, 62 Jahre alt, aus Osthofen. Allegheny, Pa.: Frau Isaac Kaufs mann, 37 Jahre alt, aus Beienheim. Nashville, Tennesse.: Georg, Adam Dickel, 76 Jahre alt, aus Grünberg. Sheboygan,, Wis.: Heinrich Erb, 64 Jahre alt,, aus Gießen. - r. Die Oberhesfische Gesellschaft für Natur- und Heil- künde hielt am 7. Juli ihre Sommer-Generalversammlung in Butzbach ab. Durch besondere unliebsame Gründe war der Besuch von Gießen schwach, besser der von Friedberg und Butzbach. Im Gartensaal des Hessischen Hofes (Joutz) wurden die Sitzung durch Herrn Prof. Dr. Sievers-Gießen eröffnet. Herr Realschul Director Jäger- Butzbach hielt zuerst einen Vortrag über den Landgrafen Philipp von Butzbach als Freund der Naturwissenschaften. Derselbe hatte bei seinem Schlosse (jetzt Kaserne) einen prachtvollen Lustgarten, vor Allem berühmt war aber seine Sammlung astronomischer Instrumente von hohem wissenschaftlichen Werth, der selbst von Kepler, der sie in Butzbach selbst kennen lernte, anerkannt wurde. — Herr Prof. Buchner-Gießen erwähnte dann noch den kläglichen Tod des Landgrafen in Folge der damaligen unvollkommenen Heilmittel, sowie das noch kläglichere Ende: der astronomischen Sammlung, die durch Erbschaft an die Hochschule Gießen kam und Mitte unseres Jahrhunderts als altes Messing vertrödelt wurde. — Herr Dr. Jh ne-Friedberg sprach dann über „Vegetationskonstanten". Anknüpfend atr die Arbeiten Hoffmanns auf diesem Gebiete führte er einerseits die vielen und schwerwiegenden theoretischen Einwände an, die sich gegen alle Versuche, die Vegetationsentwicklung.- in ursächliche, zahlenmäßige Beziehung mit thermometrischen Werthen zu bringen, geltend machen lassen. Andererseits hob er hervor, daß die in manchen Fällen thatsächlich vorhandene Uebereinftimmung der Wärmesummen (zunächst nur für dieselben Species an einem und demselben Orte) doch auf eine bestehende Gesetzmäßigkeit zwischen ihnen und den Vegetationsphasen hindeuten. Deshalb meinte er, daß man den Wärmesummen vielleicht eine andere Auslegung geben müsse als bisher. Die für eine Pflanzenphase an einem Ort ermittelte Wärmesumme ist nicht anzusehen als ein Maß für die Wärmemenge, die diese Pflanzenphase braucht, sondern sie ist anzu- sehen als ein Maß dafür, was dieser Pslanzenphase an Wärme an dem betreffenden Orte zur Verfügung steht, dem sie sich angepaßt hat. Es ist also nicht das Verhältniß von Ursache und Wirkung, sondern das der Akkomodation, welches zwischen Wärmesummen und Vegetationsphasen herrscht. Der Vortragende gab dann noch etliche Punkte an, die für zukünftige Untersuchungen auf diesem Gebiete zu berücksichtigen sein würden. — Hierauf gab Herr Landwirthschaftslehrer Reiche l t-Friedberg ein Bild von der Entwickelungsgefchichte der Blutlaus, in welchem er auf die Beobachtungen von Keßler, Keller, Göthe, Goldi und feine eigenen bezüglich der Lebensgeschlchte dieses Obstbauschädlings näher einging. Daran anschließend, berichtete er über seine Methode zur Conservirung von kleinen Raupen für biologische Zusammenstellungen. Die Methode besteht darin, daß er behaarte Raupen auf stark erhitztem Kupfer oder Nickelblech schnell trocknet, während er kleine haarlose Raupen in bis zur Siedetemperatur erhitztem Paraffin trocknet, dann mit Benzol das Paraffin lost und mit entsprechend gefärbtem Weingeist die ursprüngliche Farbe wieder regeneriert. Schließlich zeigte derselbe noch Rohseide von Bombyx mori und Saturnia pernis nebst den Cocons der verschiedenen Seidenraupen vor. Erstere^hatte er durch die Güte des deutschen Consulats in Shangai birect von China erhalten. — Herr Director Jäger-Butzbach erzählte dann noch über seine kürzlich vorgenommene Untersuchung der Höhle von Oberkleen. Dieselbe liegt nahe dem Dorfe auf einem Berg und führen von da schlotartige Spalten von einer Kammer zu einer tieferliegenden. Die Kammern sind eng und niedrig, noch enger die Spalten. Eine Masse Lehm ist hineingeschwemmt und auch Steine. Tropfsteinbildungen kommen kaum vor. Im Lehm fanden sich einige Knochen, aber nur von noch jetzt lebenden Thieren. Herr Prof. Dr. Buchner erwähnte noch, daß er vor vielen Jahren auch in der Höhle war und tiefer kam, als Herr Jäger, dann aber versperrte ein Felsblock die noch tiefer führende Spalte und dieser war nicht bei Seite zu schieben. Er glaubt nicht, daß eine Untersuchung der Höhle mit größeren Geldmitteln entsprechenden wissenschaft- I kichen Erfolg haben werde. Rühmliche Erwähnung verdient -noch die kleine Ausstellung von Bildern von Alt - Butzbach von Dillich, Meißner und Merian, sowie von Versteinerungen, besonders Triboliten aus Botenrod, Halbopal von Butzbach und anderen Mineralien, sowie eine Sammlung von lebenden, seltenen Pflanzen des Gebietes. — Nach gemeinsamem Abendessen von bekannter Vorzüglichkeit blieb die Gesellschaft noch im Garten vereinigt, bis die auswärtigen Gäste durch die Bahn entführt wurden. Sich, 9. Juli. Der junge Mensch, welcher einen der Knaben in die Tiefe gestoben hat, wurde in dem Rettungshaus Hühnlein erzogen. Nachdem er hierher zurückgekehrt war, wurde er zu einem hiesigen Landwirth gegeben, der ihn zur Arbeit verwenden und in strenge Zucht nehmen sollte. Die Früchte der Zucht waren leider keine befriedigenden. Er versuchte, sich bei einem hiesigen Kaufmann durch Fälschung eines Briefes, den er angeblich im Auftrag seines Herrn überbrachte, 10 Cigarren und einen Kragen zu verschaffen. Der Kaufmann ahnte jedoch eine Fälschung und als er den Dienstherrn fragte, erfuhr er die Richtigkeit seiner Annahme. In der Frühe des Tages, an dem er die gräßliche Thal an den Kindern beging, stach er seinem Dienstherrn auf dem Hofe eine Gans tobt und warf diese in den Pferdestall. Seine Verhaftung erfolgte Nachmittags am Orte seiner schrecklichen That, die er vor dem Untersuchungsrichter von Gießen bereits eingestanden hat. Ruppertenrod, 9. Juli. Die Kirschen sind reif geworden. Obwohl nur sogenannte Vogelkirschen, erfreut sich doch Jung und Alt an ihrem Genuß, zumal sie im Geschmack süßer als die edlen sind. Besonders ist es ein Vergnügen für die Knaben, auf die Kirschbäume zu steigen und Kirschen zu pflücken und zwar je höher, desto lieber. Wie gefährlich aber dieses Kirschenpflücken immerhin ist, lehrt das nicht seltene Abstürzen. So verlor gestern ein hiesiger, im neunten Jahr befindlicher Knabe auf einem Kirschbaum das Gleichgewicht, stürzte herab und brach das Bein. Ober-Florstadt, 7. Juli. Von einem eigenthümlichen Unfall wurde ein junger hiesiger Landwirth betroffen. Als er nämlich gestern das Futter in der Krippe seines einen Pferdes zusammenraffen wollte, biß ihm dasselbe die eine Ohrmuschel bis auf einen kleinen Stumpf vollständig ab. Darmst. Ztg. Büdingen, 9. Juli. Eine scheußliche Mordthat wurde gestern Nacht zwischen 11 und 12 Uhr auf dem Wege von Vonhausen nach dem Thiergarten an einem in Frankfurt beschäftigten Arbeiter Namens Heinrich Krist, aus dem Kreise Biedenkopf, verübt. Derselbe war mit einem Freunde hier zu Besuch und gingen diese gestern zur Tanzbelustigung nach Vonhausen. Auf dem Heimwege ist es wahrscheinlich zwischen dem Getödteten und einem dazu gesellten Dritten zu Streitigkeiten gekommen, die denn damit endeten, daß von Letzterem dem Krist mehrere tödtliche Stiche in den Kopf versetzt wurden, und dieser nach Angabe von Augenzeugen bei der Auffindung heute früh geradezu einen ganz entsetzlichen Anblick gewährte. Als muthmaßlicher Thäter ist der Maurer Konrad Gasche aus Langenselbold ins Gefängniß hier eingeliefert worden. vermischtes. Ms. Kassel, 9. Juli. Das Opfer seiner Verwegenheit wurde ein unbekannter fremder Radfahrer, welcher gestern Morgen mit dem ersten Personenzuge der Marburg-Cölbe-LaaspherSecundärbahn Wichtig für Hausfrauen! Bernhard Curt Pechstein, Wollwaaren Fabrik r Mü hlhauseni. Th., fertigt aus Wolle, alten gestrickten, gewebten und anderen reinwollenen Sachen und Abfallen haltbare und gedieaene Stoffe für Damen, Herren und Kinder, sowie Portieren, Schlafdecken und so weiter in den modernsten Mustern bei billigster Preisstellung und schnellster Bedienung. Annahme und Musterlager in Gießen bei: LouiS Rothenberger Wtw., Neuenweg 22. eine Wettfahrt machen wollte. Der Sportsmann, zweifellos ein tüchtiger Fahrer, fuhr mir großer Sicherheit und Eleganz mit seiner Maschine nebenher aus der Landstraße und hielt mit dem Eisenbahnzuge, der ja unterwegs häufig anhalren und noch dazu auf den meisten Stationen längere Zeit warten muß, auch tapfer aus. Bei der Station Erndtebrück gewann er sogar infolge günstiger Terrainverhältnisse einen Vorsprung vor dem Eisenbahnzuge und das wurde ihm zum Verhängniß. Er wollte an einer offenen Uebergangsstelle, wo die Chaussee das Bahngeleise kreuzt, noch vor dem ankommenden Zuge hinweg über das Geleise setzen, hatte aber die Entfernung falsch geschätzt, wurde von der Locomotive erfaßt und Norden Augen der entsetzten Passagiere in das Geleise geschleudert und in Stücke zermalmt. __________________ _ 3arte, schöne Haut, feinen Teint oermitNlr Poerin«« Seife mit der Gute!, chemisch geprüft auf ihren Gehalt und Reinheit und begutachtet als eine in Qualität unübertreffliche hochfeine Toiletteseise, von dem besten Einflüsse auf die Schönheit und Reinheit der Haut. Wegen ihrer sparsamen Abnutzung beim Waschen ist sie bei dem Preise von 40 Pfg. verhältniß- rnätzig billiger als die minderwerthigen Füllseifen, die man theilwetse schon zu 20 oder 25 Pfg. kauft. [667 Engros-Verkauf: Benner & Krumm, Giessen. Crnteversteigerung Donnerstag den 12. ds. Mts., Vormittags 9 Uhr, zu Großen-Linden auf dem Gemeindehause werden aus der PH. Velten- chen Concursmasse folgende Crescentien öffentlich versteigert: 5757 Bekanntmachung 5527 Die Stelle des Schuldieners Gnauth. 1100 Mk. nebst freier Wohnung und Gnauth. 5696 Gnauth. 5718 bezogen werden Lich, den 9. Juli 1894. Zuschlagsfrist 3 Wochen. 5676] // // // // u n Illi n // Arbeitsvergebung. Die zum Neubau eines Cokes- Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Thierarzt A. Liebe von Borna-Leipzig zum Schlachthausthierarztund ersten Fleischbeschauer der Stadt Gießen ernannt, verpflichtet und in seinen Dienst eingewiesen worden ist. Gießen, den 7. Juli 1894. Großh. Bürgermeisterei Gießen. Bekanntmachung. Einschränkung der Wasserabgabe betreffend. Mit Rücksicht auf die erhebliche Zunahme des Wasserverbrauchs find wir genöthigt, den Wasserzuflufi zur Stadt für die nächste Zeit einzuschränken, um dadurch das Quellwasser vorzugsweise sür Genufizwecke zur Verfügung zu stellen. ' Unter Hinweis auf § 7 der „Bedingungen für den Bezug von Waffer aus dem Wasserwerk", sowie auf die „Polizeiverordnung, betreffend die Benutzung der öffentlichen Brunnen und der städtischen Quellwasserleitung der Stadt Gießen vom 25. Mai 1893" bringen wir deshalb zur öffentlichen Kenntniß, datz bis auf Weiteres auf Bezug von Wasser aus der Quellwasserleitung voraussichtlich nur in den Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Gnauth. Heizung, sowie Pensionsberechtigung und Wittwenversorgung nach Maßgabe der für die widerruflich an- gestellten Civilstaatsdiener geltenden Bestimmungen verbunden ist, soll neu resetzt werden. Bewerber um diese Stelle haben ihre Gesuche bis späte- kens 20. d. Mts. bei der unterzeichneten Behörde einzureichen und den- elben einen Lebenslauf, Zeugniffe über seitherige Beschäftigung, Füh- rung und Gesundheit, sowie Angabe über ihre Familienverhältnisse und )en beanspruchten Anfangsgehalt beizufügen. Gießen, 7. Juli 1894. Großh. Bürgermeisterei Gießen. am Wetzlarer Weg, im Schmuckenthal, am Johannisrain, bei der neuen Brücke, stößt durch die Lach, stößt auf den Hörnsheimerpfad, am Kirschrain, die Weingärten, auf dem Luh, in den Steinäcker, stößt auf den Mahrweg, die bloße Berg. Stunden von 6 Uhr Morgens bis 2 Uhr Nachmittags gerechnet werden kann. Diese Zeit der Abgabe werden wir, je nachdem es der Vorrath gestattet, ausdehnen, erforderlichen Falls aber auch abkürzen. Da bei anhaltendem trockenen Wetter eine Verminderung des Ergusses unserer Quellen zu erwarten ist und in diesem Falle eine weitere Einschränkung der Wasserabgabe in Aussicht siebt, so empfehlen wir im Interesse des Gemeinwohls allen Betheiligten den rücksichtsvollsten Gebrauch des Quellwafsers, insbesondere jeder Verschwendung desselben vorzubeugen. Gießen, den 18. Mai 1894. Großherzogl. Bürgermeisterei Gießen. Bekanntmachung. Damit die zum weiteren Ausbau der Stadtfernsprecheinrichtung in Gießen erforderlichen Vorbereitungsarbeiten rechtzeitig in Angriff genommen werden können, werden diejenigen Personen, welche ihre Wohnungen bz. Geschäftsräume rc. im Laufe dieses Jahres mit der vorbezeichneten Stadtfernsprecheinrichtung verbinden lassen wollen, ersucht, ihre Anmeldungen recht bald, spätestens bis zum 1. August d. I an das Kaiserliche Postamt in Gießen einzusenden. Nur für die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Anmeldungen kann die Herstellung der Anschlüsse für den zweiten Bauabschnitt des laufenden Jahres in Aussicht gestellt werden. Verspätet angemeldete Anschlüsse können erst im 1. Bauabschnitt des nächsten Jahres zur Ausführung gelangen. Darmstadt, 5. Juli 1894. Der Kaiserliche Ober-Postdirector. Clavel. Bekanntmachung. Zufolge Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in der Zeit vom 15. August bis 15. September d. I. voraussichtlich keine Sitzungen der Stadtverordneten-Bersammlung abgehalten werden. Dringliche, die Beschlußfassung der Stadtverordneten-Versammlung erfordernde Angelegenheiten sind daher behufs vorgängiger Erledigung bis spätestens 29. d. M. bei uns vorzubringen. Gießen, den 7. Juli 1894. Erweiterung -es Wasserwerks der Stadt Gießen. Die Arbeiten und Lieferungen zur Herstellung der Dampfkessel-Einmauerung und des Dampfschornsteins für die Erweiterung des Wasserwerks der Stadt Gießen sind zu vergeben. Die allgemeinen und die besonderen Bedingungen sowie der Verdingungsanschlag sind gegen Entrichtung von 2 Mark von der ,unterzeichneten Bürgermeisterei erhältlich. Die Zeichnungen können auf dem Bureau für die Erweiterung des Wasserwerks eingesehen und nähere Erläuterungen an Werktagen von 9 bis 11 Uhr Vormittags eingeholt werden. Angebote sind unter Verwendung des vorschriftsmäßigen Verdingungsanschlags bis zum 18. Juli L I., Vormittags 11 Uhr, an die unterzeichnete Bürgermeisterei einzusenden. Gießen, den 9. Juli 1894. 5702 Grobherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Gnauth. Versteigerung findet bestimmt statt. Gießen, den 9. Juli 1894. ________Engel, Großh. Gerichtsvollzieher. 5732] Ein kl. Haus u. Nebenhäuschen, Dorgärtchen und Obstgarten, nebst Hof- nicht berückstchttgt. raum, an der Grünbergerstraße zu ver- Znf^l^ss^st a kauten. Offerten beliebe man unter Königliches GifenbahmBetriebS» FH an die Sxped. d- Bl zu richten-S1 Amt zu Gaffel (Mam-Weferbahn.) Gemarkung Großen-Linden Gewann Acker, stößt durch den Bilgersh. Weg, sollen im Wege des öffentlichen Angebots vergeben werden. Zeichnungen, Kostenanschläge und Bedingungen liegen auf unserem Bureau zur Einsicht auf. Verschloss ene Angebote mit hierauf bezüglicher Aufschrift sind bis spätestens 18. Juli d. I., Abends 6 Uhr, daselbst einzureichen. Gießen, 10. Juli 1894. Städtisches Gas- u. Wasserwerk Gießen. 5731] Otto Bergen. Berdiug zur Ausführung der Erd» und Maurerarbeiten ausschl. Materiallieferung, sowie Steinhauer- [unb Asphalt-Arbeiten einschließlich Materiallieferung in Loos I, der Zimmer- und Rammarbeiten einschließlich Materiallieferung in Loos II, sowie Lieferung von Bruchsteinen und Kleinschlag in Loos III, desgleichen von 170000 kg. Gement in Loos IV zum Neubau einer Straßenbrücke über die Wieseck auf Bahnhof Gießen und zur Ausführung der Erd- und Scküttungs- arbeiten zum Bau eines Güterschuppens ebendaselb't in Loos V. Die Bedingungen und die Zeichnungen können während der Dienflstundm in unsermtechnischenBüreau, Zimmer Nr. 14, eingesehen, oder gegen kostenfreie Einsendung von 2,00 Mk. für Loos I, je 1,5 Mk. für die Loose II u. V und je 60 Pfg. für die Loose HI u. IV nebst den Zustellungskosten in baarem (Selbe durch unseren Büreau-Vorsteher an der höheren und erweiterten schuppens erforderlichen Mädchenschule, mit welcher ein, mit ’ insgesammt veranschlagt zu dem Dienstalter des Angestellten Maurerarbeiten . . «X 306.4o steigender, baarer Gehalt von 600 bis 'Zimmerarbeiten . . „ 4ol.l0 1100 Mk. nebst freier Wohnung und Dachdeckerarbetten . . „ 116.00 Mrsteigerungs-Anreige. Donnerstag den 12. l. M.» VWflVttV1. ....... Nachm. 2V2 Uhr, wird im hiesigen Die versiegeln und mit der Aufschrift Äen Wlocal ein no sehr gut erhaltenes Blllarv , Zimmer- und Rammarbeiten zum Neubau mit allem Zubehör öffentlich einer Straßenbrücke über die Wieseck usw. meistbietend versteigert. Dasselbe kann versehenen Angebote find bis zum 17. Jul: bis d-hin jederzeit-ingesehen werden -,n bi, gt, Lich, den 9. Julr 1894. 5730 Öffnung derselben stattfinden wird. —” = Später eingehende Angebote werden _ „ 5734 Ord. Ernte Flur von Nr. Meter 1. Korn I. 777 1219 2. Klee IX. 400 1006 3. Ew. Klee XII. 347 919 4. Korn VII. 65 788 5. Klee VII. 1018 1950 6. do. X. 200 1400 7. Erbsen X. 266 1925 8. Korn XI. $3/io 2572 9. Grasfutt er VI. 448 956 10. Korn VII. 50 475 11. Futter VIII. 104 1069 12. Korn XI. 276 1044 13. Korn XII. 712 2788 Bekanntmachung. Das Wasser im Stadtbach ist wegen Vornahme von Arbeiten an demselben von Dienstag, den 10. bis Samstag, den 14. b, M., jedesmal von Morgens 4 bis Abends 8 Uhr abgestellt. Gießen, den 9. Juli 1894. Großh. Bürgermeisterei Gießen. 5717 Gnauth. Grossartiger Erfolg! 5517] bei Waamuths Hühneraugen- Ringe In der Uhr 5LS7 Freia 1 Mark angenehmstes und bestes Mittel zur ra- dicalen Beseitigung der Hühneraugen. Käuflich in der Adler - Dro gerie, Seltersweg 39 Neue holl. Vollhäringe W. M. Noll, Ederstraße 2. Große Schellfische, per Pfd 20 Pfg, treffen Mittwoch und Donnerstag ein, 5747 im Rebstock. Garantirt frische Waare Aeikgeöotenes. 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