an joliea -srsL c Meige«. 'I®5- Ä.J: ZDZE 'chentz ^^Lu. ItL r aufttc $affstaedt, ÄH* -EULevho^. * Ä •**« ^gekauft. [2g SMoiWte. MrBL Sgjafn y- Lchretner, Metzger. Kmwehr? »ds 8>/., Uhr: mg. >g n. as Kommando. nähme erweg 21, betriebe s-eschäft n und werbt ba^elbe in inem geehrten Publikum ig bestens empfohlen. d Wwe., toe/j 23. l> Juli LMM. TvrMtige lietz, GicKni, leben der Itadtpoff K Fischer jnweg 4 1 ESSE»' I -»erüoäst UA l*| * L- fggp***' Nr 131 Erstes Blatt. Freitag den 8. Juni 1894 Gießener Anzeiger Kenerat-Mnzeiger. Sirrtrijälirigec XIn. Durch die Post Erzogen 2 Mark 50 Psg. Ärbaction, linifbitiMt uub I) rudern: -chutstr.tze Ar.7. Fernsprecher 51. Ter chietzener Xe|figer erscheint täglich, mit Ausnahme bei Montags. Die Gießener AamilienKlälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal bcigelegt. Aints- unb Zlnzeigeblcrtt für beit Tireis Gietzen. Annahm. von Anzeigen zu der Nachmittag» für den ftdttfifrtll»r «n< »nnoncen-vureaux bei In- und Auslandes nehmen fofgrnbtn Tag erscheinenbeu Nummer bi» Bonn. 10 Uhr. IPVCUUlJi • VJK. I>(. Ilt l ^TUIIUI IC II Vlll l ll l. Anzeigen für brn ^Gießener Anzeiger^ entgegen. Deutsche- Reich. Berlin, 6. Juni. Die Nachricht, daß sich der Kaiser einer Operation an der linken Wange unterzogen habe, ist in weiten Kreisen deS deutschen BolkeS begreiflicher Weise mit lebhafter Theilnahme ausgenommen worden. Um so größer ist nun allseitig die Genugthuung darüber, daß die OperationS« wunde in günstigster Weise verheilt und daß der hohe Herr den operativen Eingriff vortrefflich überstanden hat. Doch war letzterer keineswegs so einfach, wie bis jetzt immer verlautete, vielmehr erfährt man nachträglich, daß die an dem Kaiser vollzogene Operation sich einigermaßen verwickelt gestaltete. Der geschickten Hand des berühmten Chirurgen v. Bergmann gelang es indeffen trotzdem, die Operation in erfolgreichster Weise durchzuführen; in wenigen Monaten wird kaum noch die Narbe an der Wange deS Monarchen sichtbar fein. — Die parlamentarische Sommer stille in Deutschland ist jetzt eine fast vollständige geworden, nachdem in diesen Tagen auch die Landtage Bayerns und Württembergs ihre Wintersesfionen beendigt haben. Im württembergischen Landtage ging dem SrssionSschluffe noch insofern eine bemerkenSwerthe Action voran, als die Regierung in der DienStagSsitzung der Abgeordnetenkammer den vorgelegten Entwurf zur Revision der Verfaffung zurllckzog, womit dieses Reformwerk einstweilen gescheitert ist. Da in der Frage der BerfaffungSrevision die einzelnen Parteien theil- weise sehr abweichende Anschauungen hegten, so war unter den obwaltenden Berhältniffen die Zurücknahme der betreffenden Vorlage allerdings wohl noch der beste Ausweg. Neueste Ilacbrlcbtcti. WolffS telegraphische- Correspondenz- Bureau. Berlin, 6. Juni. Die landwirthschastliche AuS- stellung wurde heute Mittag durch den Prinzen Heinrich eröffnet. Anwesend waren u. A. Ministerpräses Eulenburg, die Minister Heyden, Miquel, Thielen, Berlepsch und Bronsart. Prinz Heinrich hielt eine Ansprache, worin eS heißt: ES sei gewiß, daß die deutsche Landwirthschaft schwer um ihre Existenz kämpfe, die Ausstellung sei aber ein Zeug- niß, daß der Landwirth nicht muthlos verzage. Kein Beruf sei in solchem Maße friedensbedürftig wie die Landwirthschaft. Alle Deutsche seien darin einig, daß der Friede selbst mit Opfern erhalten werden müffe. Der Prinz schloß mit einem Hoch auf den Kaiser. Minister v. Heyden dankte und bat den Prinzen Heinrich, dem Kaiser die Gelübde der unver- brüchlichen Treue der Landwirthe auszusprechen. Die Ausstellung zeige ein Fortschreiten der Landwirthschaft in der Production. Die Landwirthschaft müffe aber bester rechnen lernen, die Düngerverschwendung müsse aufhören. Der Minister schloß mit einem Hoch auf die Landwirthschaft, die in Liebe und Treue mit dem Herrscherhause vereint sei. Nach Begrüßungsansprachen Arnims und deS Oberbürgermeisters Zelle erfolgte ein Hoch auf den Prinzen Heinrich, der hierauf die Ausstellung für eröffnet erklärte. Berlin, 6. Juni. In der vom Prinzen Heinrich bei Eröffnung der Landwirthschaft-.Ausstellung ge- haltenen Rede heißt eS: „Im Auftrage deS Deutschen Kaisers und Königs von Preußen, der den hier versammelten deutschen Landwirthen durch mich seinen Kaiserlichen Gruß und besten Wunsch entbietet, übernahm ich daS Präsidium der deutschen LandwirthschaftSgesellschaft. ES gereicht mir zu ganz besonderer Freude, diese Ausstellung persönlich eröffnen zu können. AuS allen deutschen Gauen sehen wir vereint, waS der Fleiß deS deutschen Ackerbauers, Fischers, Industriellen und Maschinenfabrikanten zum Wohle und Nutzen der deutschen Landwirthschaft zu leisten tm Stande ist. Gewiß ist es wahr, daß die deutsche Landwirthschaft heute schwer um ihre Existenz kämpft (Beifall), die Ausstellung zeigt jedoch, daß der deutsche Landwirth nicht verzagt, sondern bestrebt ist, seinen edlen, für das Vaterland unentbehrlichen Beruf allein zu fördern. Die Gesellschaft der deutschen Landwirthe ist nicht Mittel für materielle Verdienste, sondern eine Verbrüderung der deutschen Landwirthe im engeren Sinne. Wohl kaum ist ein anderer Beruf so unbedingt angewiesen auf den Frieden, die Landwirthschaft. (Bravo.) Ich meine, daß jeder Deutsche darin einig ist, daß selbst mit Opfern dieser Friede gewahrt werden müsse, jeder Deutsche in diesem Bewußtsein einig mit dem erhabenen Herrscher, den verbündeten Regierungen und freien Städten. Wir können diesem Gefühle nicht schöneren Ausdruck geben, als in dem alten erprobten Rufe: Seine Majestät der Kaiser und König lebe hoch!" Sonderburg, 6. Juni. Nach Ausführung des Manövers auf der Außenrhede passirten gestern Nachmittag 3 Uhr die Panzerschiffe „Baden", „Bayern", „Sachsen" und „Württemberg" die Brücke am Hafen über den Alsengrund nach Norden, wobei von der Brücke drei Ponton- abgefahren wurden. Die „Bayern" und „Württemberg" rannten jedoch an und beschädigten die Brücke erheblich. Die Schiffe nahmen keinen Schaden. Da- Publikum war rechtzeitig gewarnt und e- ist deßhalb Niemand verletzt worden. Durch eine Nothbrücke ist der Verkehr wieder hergestellt. Badapest, 6. Juni. Der Municipalau-schuß wählte Wekerle einstimmig zum Ehrenbürger von Budapest. Depeschen bei Bureau .Herold*. Berlin, 6. Juni. Prinz Heinrich von Preußen soll nach Beendigung der diesjährigen großen Flottenübungen zum Contreadmiral und Generalmajor befördert und zum zweiten Chef deS 1. LeibhusarenregimentS ernannt werden. Berlin, 6. Juni. Nach übereinstimmenden Meldungen scheint der BundeSrath keine Neigung zu haben, vor seiner Vertagung sich über den ReichStagSbeschluß hinsichtlich Aufhebung deS JesuitengesetzcS zu entscheiden. Die Vertagung deS BundeSrath- steht in kurzer Zeit bevor. Berlin, 6. Juni. Der „Voss. Ztg." wird geschrieben: ES schweben zur Zeit wieder Verhandlungen, ob die seit dem Jahre 1880 in den Schulen eingeführte Orthographie auch von den Staatsbehörden angenommen werden soll. Berlin, 6. Juni. Gestern wurde eine von ca. 300 Personen besuchte Anarchisten-Versammlung wegen Erörterung strafbarer Handlungen aufgelöst. London, 6. Juni. Nach Meldungen aus Victoria haben die Ueberschwemmungen deS FraserfluffeS große Verheerungen angerichtet. Auf vielen Bahnen wurde der Betrieb unterbrochen, Telegraphenlinien zerstört und Brücken weggeschwemmt- zahlreiche Gebäude stürzten ein. Den meisten Schaden haben die Saaten gelitten. Rom, 6. Juni. Der König hat heute Mittag CriSpt mit der Neubildung deS CabinetS betraut. Rom, 6. Juni. Die radicale Preffe drückt ihre Freude über den Sturz deS Ministeriums aus und meint, derselbe sei deshalb erfolgt, weil Crispi keines seiner Ver- sprechen, die er bei Uebernahme seines Postens gemacht, ge- halten habe. Es seien alle drückenden Steuern beibehalten worden, auch seien keine Abstriche an den Ausgaben sür Militär und Marine gemacht worden. Den hungernden Bewohnern Siciliens habe man Blei statt Brod geschickt- auch seien die Eingangszölle auf Getreide nicht nur nicht ermäßigt, sondern sogar erhöht worden. Falls da- Ministerium noch länger bestanden hätte, wäre ein Staat-bankerott oder eine Revolu- tion unvermeidlich gewesen. CriSpi habe das Vertrauen deS Volkes längst verloren, deshalb könne er auch den Vorsitz im Ministerium nicht mehr behalten. Warschau, 6. Juni. Amtlicher Meldung zufolge kamen in den letzten vier Tagen in Warschau 20 Erkrankungen und 9 Todesfälle an Cholera asiatica vor. Im Gouvernement Warschau wurden 28 Erkrankungen und 12 Todesfälle constatirt. Das Gouvernement ist amtltch für verseucht erklärt worden. CocaUs ttnö prwittstrlles. Siehe«, den 7. Juni 1894. Sitzung deS Schwurgerichts der Proviu, Sberhefieu vom 4. bis 6. Juni 1894. (Fortsetzung.) Am 7. November 1893 kam zuerst die Privatklagesache der Johannes ThöngeS Ehefrau gegen Johanne- Bopp Eheleute zur Verhandlung. Da sich jedoch eine größere Anzahl von Zeugen mit ihren Aussagen tn directen Widerspruch setzten, so wurde die Der- Handlung auf den 19. December 1893 vertagt, während die Privatklagesachen deS Johannes Bopp gegen Johannes ThöngeS Ehefrau und diejenige deS August Stein gegen dieselbe schon am 31. October zur Verhandlung und Aburtheilung kamen. In der Privaiklagesache deS Johannes Bopp gegen Johannes ThöngeS Ehefrau wurden unter Anderen Philipp Künstler Ehefrau und Heinrich Münch Ehefrau zeugeneidlich vernommen und versicherte hier erstere, Frau ThöngeS habe die Emma Bopp nicht geschlagen, ihr nur mit dem Finger gedroht und sie eine Lügnersche und Schwindlersche genannt, ihr auch bemerkt, sie werde dem Lehrer sagen, daß sie gelogen habe. Auch Heinrich MünchS Ehefrau sagte eidlich aus, daß sie bei dem Vorfall zugegen gewesen sei, sie bezeugte eingehend eine angeblich zwischen Emma Bopp und Frau ThöngeS statt- gehabte Unterredung und erklärte sogar, Frau Döllach habe dem Rinbe gesagt, daß eS sagen solle, Frau ThöngeS habe eS geschlagen. Auch Conrad MünchS Ehefrau war al- Zeugin benannt. DaS Gericht sah indessen von weiterei^Erhebungen ab, sprach die Frau ThöngeS bezüglich der Mißhandlung frei, verurtheilte sie aber wegen wörtlicher Beleidigung zu 3 Mk. Geldstrafe und in die Hälfte der Kosten der Privatklage. Die an dem nämlichen Tage stattgehabte Verhandlung in der Privatklagesache deS August Stein gegen Johanne- ThöngeS Ehefrau wegen Beleidigung endete mit der Freisprechung der letzteren, weil Elise Rühl, Charlotte Rühl, Heinrich Münch Ehesrau und Conrad Münch Ehesrau entgegen der Versicherung der Emma Bopp und deS Johanne- Gräf II., welche von dem Privatkläger als Zeugen benannt und vernommen worden waren, als Entlastungszeugen die nachstehenden eidlichen Aussagen gemacht hatten: Elise Rühl: Frau ThöngeS und ich trugen einen Korb, wir wollten Aepfel auflesen, als Emma Bopp hinzukam und sagte, Emilie Münch hätte die Flaschen zerbrochen und weiter: Mutter, Du mußt sie bezahlen. Frau ThöngeS sagte darauf, sie bezahle die Flasche nicht, Stein habe mehr Geld. WaS anderes hat sie nicht gesagt. Ich bin bei ThöngeS in Arbeit, aber nicht beeinflußt worden. Gräf war eine Strecke von unS entfernt. Charlotte Rühl: Ich kam aus dem Felde. Bopp-Mädchen begegnete mir und Frau Major, eS fragte mich, wo ich gewesen sei. Kurz darauf kam Johanne- ThöngeS Ehefrau mit meiner Tochter (Elise Rühl) dazu. Emma Bopp sagte dann zu Frau ThöngeS, die Emilie Münch habe daS Fläschchen zerbrochen, sie müsse eS bezahlen. Ich ging inzwischen meitcr und habe nichts mehr verstanden. Gräf habe ich in der Nähe nicht gesehen. Heinrich MünchS Ehefrau Ich wollte Frau ThöngeS Sand bringen, auf dem Wege nach ihr begegnete mir Emma Bopp, sie schloß sich mir an. Da ich mich ftii die in Frage stehende Angelegenheit interessirte, weil mein Kind dasjenige ist, welche- die Flasche zerbrochen haben soll, so fragte ich Emma Bopp danach. Letztere erklärte mir im Laufe de- Gespräches, die Mutter habe nichts davon gesagt, daß sie dem Bürgermeister auf den Kopf....., ihr Großvater sage eS aber, auch wenn e- dreimal nicht wahr sei. Conrad Münchs Ehefrau: Ich kam gerade dazu, als die kleine Emma Bopp mit Frau Münch sprach. Frau Münch fragte danach, ob Frau ThöngeS die fragliche Aeußerung gethan habe, worauf Emma Bopp erwiderte, die Frau ThöngeS habe eß nicht gesagt, ihr Großvater behaupte eS aber und wenn es dreimal nicht wahr sei. Hiernach waren die Aussagen der Emma Bopp und deS Johannes Gräf mit Vorsicht aufzunehmen und gelangte das Schöffengericht zu einem freisprechenden Erkenntniß. Der AuSgang dieser Privatklage- fache war auch entscheidend für die Privatklagesache ThöngeS gegen Gräf, welche am 4. Januar vor dem Schöffengericht Friedberg zur Verhandlung und Aburtheilung kam. Johannes Gräf II. wurde wegen Beleidigung der Johannes ThöngeS Ehefrau, da er den Beweis der Wahrheit der von ihm behaupteten Aeußerung nicht erbracht hatte, auf Grund deS §186 deS Strafgesetzbuchs in eine Geldstrafe von 6 Mark kostenfällig verurtheilt, auch der Privatklägerin die Publi- cationSbefugniß zugesprochen. Der zweite Verhandlungstermin in der Privatklagesache ThöngeS gegen Bopp- Ehelente fand am 19. December 1893 statt und endete mit der Frei- sprechung deS Polizeidieners Bopp, der Verurtheilung der Ehefrau desselben und der Ehefrau ThöngeS zu je 10 Mark Geldstrafe, unter Belastung der Ehefrau ThöngeS mit ’/g, der Johannes Bopp Vs der Kosten. Als Belastungszeugen waren von der Privatklägerin unter Anderem angegeben Conrad Münch Ehefrau, Heinrich Münch Ehefrau, Philipp Künstler Ehefrau, Elise Rühl, Johannes ThöngeS und Conrad Münch und zwar erstere bret in beiden Verhandlungsterminen, tw ersteren nach vorauSgegangener Beeidigung, im zweiten Terrnir unter Berufung auf den geleisteten Eid. ES sagten auS: Conrad Münch Ehefrau: Am fraglichen Tage sah ich Emma Bopp weinend über die Straße gehen. Kurze Zeit daraus ging ich in baß Hauß der Privatklägerin. AIS ich einige Zeit dort war, kam Bopp und klopfte verschiedene Male. Alß Frau Thöngeß das Fenster öffnete, sagte derselbe, wie sie dazu käme, sein Kind zu schlagen, sie müffe das Unglück, daß Gewitter kriegen, er brächte sie nach Rockenberg. Frau Bopp, die jetzt ebenfalls dazu kam, erklärte, Frau Thöngeß müffe nach Rockenberg b.......Ich war im Zimmer der Frau Thöngeß, alß die fraglichen Aeußerungen fielen, sie hat keine Schimpfworte gebraucht. Sie versicherte in dem ersten Verhaublungßtermin gleich der Heinrich Münch Ehefrau und Heinrich Künstler Ehefrau, daß Johannes Schönwolf wahrend beß fraglichen Vorfallß nicht zu Hause gewesen sei und erklärte in dem zweiten Termin, daß Schön- wolf nach 4 Uhr auß dem Felde gekommen sei und zu dieser Zeit der Streit vorbei gewesen sei. Heinrich Münch Ehefrau sagte auß: Ich war in der Nähe beß Hauses der Privatklägerin, als der hier fragliche Vorfall sich ereignete Bopp kam, klopfte und sagte, sie sollten aufmachen, als darauf die Tochter der Privatklägerin das Fenster öffnete, sagte er: Dich will ich nicht, die Alte will ich und als jetzt Frau Thönges erschien, sagte er: Du hast mein Kind geschmissen, ich bringe Dich nach Rockenberg. Jetzt kam auch die Ehefrau des Bopp und sagte unter anderen Schimpfworten, Privatklägerin müsse Rockenberg b , Frau Thönges hat nicht geschimpft." Auch sie versichert, daß Schönwolf zur Zett des Streites nicht zu Hause gewesen sei und erklärte im zweiten Termin, Schönwolf sei aus den Wiesen gekommen. Sie bemerkte auch: „Als die Frau Thönges ihr Fenster zumachte, sagte Johannes Bopp, wenn sie den Kopf nicht eben htneingethan, hätte er ihr den Kops mit der Sense auseinander geschlagen." Philipp Künstler Ehefrau hatte erklärt: „Ich sah, wie Bopp klopfte und dann, als Frau Thönges das Fenster öffnete, hörte ich, wie er schimpfte, ich kann jedoch die einzelnen Worte nicht mehr sagen. Frau Bopp kam auch hinzu und bemerkte noch, Privatklägerin müffe nach Rockenberg b Ich habe später Frau Bopp gesagt, Frau Thönges habe ihr Kind gar nicht geschlagen, worauf mir erwidert wurde, die Frau Thönges sei eine Nichtsnutzern, sie müsse nach Rockenberg b Schönwolf war bei dem Vorfall nicht zugegen, er kam vielmehr später aus dem Felde, er hat mich auch veranlassen wollen, falsch auszusagen." Im zweiten Termine erklärte sie weiter: „Schönwolf war^im Feld. Er kam erst nachdem Streit um 4 Uhr zurück. Schönwolf frug mich einmal, ob ich auch eine Ladung bekommen hätte und meinte, als ich dies bejahte, ich könne ja sagen, ich hätte auf mein Vieh Acht gegeben und nichts gehört. Ich bemerkte ihm, ich sage die Wahrheit. Die Tochter des Schönwolf sagte, ihr Vater solle ruhig sein, er wisse ja nichts. Die Fräulein Frank sann mir an, ich solle sagen, Bopp und Frau Thönges hätten sich gegenseitig geschimpft. Ich bemerkte ihr, das könne ich nicht." EliseRühl hatte ausgesagt: „Den betreffenden Nachmittag gingen wir ins Feld, Frucht abzumachen. Da kam Schönwolf eine Wiese herauf aus dem Feld. Es war am selben Tage, an dem der Streit war zwischen Bopp und Frau Thönges. Es war nach 4 Uhr. Ich arbeitete bei Thönges. Elise Münch kam auch ins Haus. Ich holte im Garten Wasser und während dieser Zeit gabs den Streit. Als ich zurückkam, hörte ichfden Bopp noch schreien, verstand ihn aber nicht. Nach dem Streit gingen wir dann übers Feld und da begegnete uns Schönwolf. Er kam von Weckesheim her. Ich sah ihn im Feld einige Minuten von Beienheim. Es war etwa eine halbe Stunde nach dem Streit." Trotz Vorhalt aus der entgegenstehenden Aussage des Johannes Schönwolf und des Lehrers Steitz bleibt sie bei ihrer Behauptung. Johannes Thönges hatte ausgesagt: „Den Tag kam ich aus dem Feld. Vor meinem Haus kam Bopp auf mich zu und sagte, meine Frau habe sein Kind geschlagen, er schaffe sie nach Rockenberg. Ich bemerkte, er solle nur langsam thun. Ich ging weiter. Nun kam Frau Bopp. Sie rief, die Faullenzern, die Nichtsnutzern müsse Rockenberg b Es begegneten mir sodann 6—7 Buben, welche sagten, meine Frau habe das Kind nicht angerühr^ gleiches äußerte die Frau Künstler. Als ich vor meine Hausthüre kam, kam mir Conrad Münch Ehefrau entgegen, welche mir sagte, eben wäre ich bald um meine Frau gekommen. Sie erzählte mir denn die Sache mit Bopp. Später gingen wir in's Feld. Da begegnete uns Schönwolf. Er kam aus dem Feld von Weckesheim her. Seine Tochter war bei ihm. Es war nach 4 Uhr." Endlich Conrad Münch: „Johannes Schönwolf hat mir einmal erzählt, er sei froh, daß er nicht zu Haus gewesen sei, als sich Bopp und Frau Thönges gescholten, er wisse nur, was die Leute sagten." Johannes Schönwolf bestritt diese Angabe auf das Bestimmteste mit dem Anfügen, daß er mit Conrad Münch gar nicht verkehre. Trotzdem, daß die Elisabeth Münch, Helene Münch, Anna Künstler, Elise Rühl und Johannes Thönges beschworen hatten, Johannes Schönwolf — welcher von den Johannes Bopp Eheleuten als Entlastungszeuge benannt und vernommen worden war — sei zur Zeit des Vorfalls gar nicht zu Haus gewesen, vielmehr kurz nachher aus dem Felde gekommen, hielt das Gericht diese Behauptung doch für unwahr. Denn mehrere andere Zeugen, insbesondere Siegmund Pollach's Ehefrau versicherten bestimmt, daß Schönwolf zu Hause gewesen sei. Nach Rechtskraft des Urtheils erhob der Anwalt der Johannes Bopp Eheleute unter Berufung auf die Privatklageacten Anzeige gegen Conrad Münchs Ehefrau und Genossen wegen Meineids, worauf auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Voruntersuchung eröffnet wurde. Es wurde am 19. Februar 1894 Augenschein eingenommen und zur Verhaftung von vier Angeschuldigten und der Johannes Thönges Ehefrau geschritten, welche nach anfänglichem Leugnen Geständnisse ablegten. Nach Ablegung eines theilweisen Geständnisses hatte sich die Ehefrau Thönges im Provtnzial- Arresthaus erhängt. Es wurde die Voruntersuchung auch gegen Johannes Thönges, Conrad Münch und Johannes Rühl's Ehefrau gerichtet und haben zunächst folgende Angeklagte sowohl in der Voruntersuchung, als auch in der Hauptverhandlung Geständnisse abgelegt, nämlich 1) Heinrich Münch Ehefrau, „daß sie sowohl in der Prtvatklagesache Thönges gegen Bopp Eheleute (am 7. November und 19. December 1893) als in der Prtvatklagesache Bopp gegen Thönges je einen Meineid geschworen habe, indem sie bei den beiden von ihr bezeugten Vorfällen gar nicht zugegen gewesen sei, vielmehr in ihrer ziemlich weit von dem Thönges- schen Hause befindlichen Wohnung gewesen sei. Sie habe alle Angaben auf Zureden und genaue Anleitung der Frau Thönges gemacht, insbesondere auch wahrheitswidrig bezeugt, daß Schönwolf nicht zu Hause gewesen, vielmehr aus dem Feld gekommen sei und die Emma Bopp ihr erklärt habe, daß Frau Thönges nicht zu ihr gesagt habe, daß sie dem Bürgermeister auf den Kopf , ihr Großvater werde es aber doch sagen, auch wenn es dreimal nicht wahr sei. 2) Conrad Münch Ehefrau: Auch sie habe sowohl in der Privatklagffache der Johannes Thönges Ehefrau gegen Johannes Bopp's Eheleute, wie in derjenigen des August Stein gegen Johannes Thönges Ehefrau auf Bestechen der Letzteren wissentlich falsche Angaben gemacht, sei sie bei den bezeugten Vorfällen gar nicht zugegen gewesen und habe erst einige Tage nachher davon erfahren. Sie habe den Schönwolf nicht aus dem Felde kommen sehen und sei es auch unwahr, daß sie, wie sie bezeugt, zugegen gewesen sei, als Emma Bopp der Helene Münch die vorerwähnte Erklärung abgegeben habe. Sie und Helene Münch hätten auf Zureden der Frau Thönges diese unwahren Angaben gemacht. Sie hätte den Meineid schon früher in Beienheim eingestehen wollen, Frau Thönges habe sie aber abgehalten. 3. Philipp KünstlerEhefrau: Ihre in den Privatklagesachen Thönges gegen Bopp Eheleute und Bopp gegen Thönges Ehefrau gemachten Aussagen seien falsch und habe sie wissentlich falsche Thatsachen beschworen. Sie sei am fraglichen Nachmittag (1. August) Nachmittags gegen 4 Uhr an dem Gänspferch gewesen und habe die Gänse gehütet. Es hätten einige Kinder, darunter die Emma Bopp auf dem Holzplatze gesessen, als auf einmal Frau Thönges rasch aus ihrer Wohnung gekommen sei und die Bopp gefragt habe, warum sie dem Bürgermeister gesagt hätte, sie wolle ihm auf den Kopf Als das Kind darauf gesagt „Ja, das haft Du auch gesagt" habe Frau Thönges die Hand gegen dasselbe angezogen und gesagt: „Wenn jetzt Kein's da wäre, dann thät' ich Dir eins auf den Backen schmeißen, Du Lügner'sche, Du Schwtndler'sche, ich will's einmal dem Lehrer, dem Pfarrer und dem Schulinspektor sagen. Ob sie wirklich das Kind geschlagen habe, könne sie nicht sagen. Das Kind sei aber weinend aufgeftanden und mit der kleinen Kraft und Pollach fortgegangen. Einige Minuten später sei Pollach mit seiner Hippe die Straße daher gekommen und habe sie ihn vor dem Thönges'schen Hause sagen hören: Du hast mein Kind nicht zu schlagen. Bopp sei, als er dies gesagt, schon am Hause vorbei gewesen und habe den Wiesenpfad betreten. Was Bopp vorher selbst am Hause gesprochen, habe sie nicht gehört. Frau Thönges habe ihm nach dem Gänspferch zugerufen, sie habe nicht geschlagen. Gleich nachher sei auch Frau Bopp gekommen, welche im Vorübergehen der Frau Thönges zugerufen habe, sie müsse nach Rockenberg ........Frau Bopp sei dann noch einmal zurückgegangen, als ob sie was vergessen habe, sei aber bald wieder zurückgekommen. Frau Thönges habe ihr (der Künstler) zugerufen, ob sie der Pauline Bopp ihr Kind gehauen habe, sie habe diese Frage verneint und dies besonders der Frau Bopp gesagt, diese habe eben der Frau Thönges zugerufen: Du Faullenzern, Du Nichtsnutzern, Du mußt nach Rockenberg Frau Bopp sei hierauf weiter in's Feld gegangen. Kurz darauf habe Frau Thönges sie an ihr Fenster herangewinkt und ihr ein kleines Zwanzigpfennigstück mit den Worten gereicht: Da, das thu' weg, sag' aber keinem Menschen ein Wort davon. Bei diesem Vorfälle seien die beiden Ehefrauen Münch nicht zugegen gewesen und hätten diese ihr dies später selbst gesagt. Am andern Tag habe sie zu der Frau Thönges einen Milchtopf getragen und habe Frau Thönges sie gefragt, ob sie auch den Schönwolf gestern aus dem Felde hätte kommen sehen. Als sie dies verneint habe, habe Frau Thönges gesagt, die beiden Münch's Frauen thäten ein Protokoll machen, daß sie den Schönwolf hätten kommen sehen und solle sie doch auch solch' ein Protokoll machen. Auf ihre Erwiderung, sie wisse nicht, ob sie so sagen könnte, hätte Frau Thönges erklärt, sie drei müßten Protokolle machen, die mit einander stimmten. Frau Thönges habe ihr mehrfach zugeredet, so zu sagen und ihr verschiedene Gegenstände, Geld und Nahrungsmittel geschenkt. Sie habe sich daher vorgenommen, der Frau Thönges zu Gefallen zu sagen, Schönwölf svi aus dem Felde gekommen, obwohl dies gar nicht wahr gewesen sei. Frau Thönges habe ihr auch einmal angesonnen, zu bezeugen, ihr Mann, ihre Tochter und die Elise Rühl wären gleich nach dem Vorfall ins Feld gegangen und wären dort dem Schönwolf begegnet, dies habe sie aber am Schöffengericht nicht gesagt. 4) Elise Rühl: Sie habe ebenfalls in den beiden erwähnten Beleidigungssachen wissentlich falsche Aussagen gemacht- in Wahrheit sei der Hergang folgender gewesen: Sie habe mit Frau Thönges in den Garten gehen wollen, um Aepfel zu lesen, als die kleine Bopp ihnen entgegen gekommen sei und zu Frau Thönges gesagt habe, das Affe Milche hätte dem Bürgermeister seine Fläschchen zerbrochen und dabei bemerkt: „Mutter, Ihr müßt sie bezahlen," worauf die Thönges bemerkt habe, sie thäte die Fläschchen nicht bezahlen, der Bürgermeister hätte mehr Geld, dem wolle ftej auf den Kopf Ein oder zwei Tage nachher sei von dem Bürgermeister ein Brieschen oder Zettelchen von Frau Thönges gekommen und habe sie Frau Thönges aufgefordert, gleich zum Bürgermeister zu gehen und ihm zu sagen, daß sie nichts Beleidigendes geäußert habe und habe sie das auch gethan. Bei der beleidigenden Aeußerung sei außer ihr, der Frau Thönges und der Emma Bopp Niemand zugegen gewesen. Sie habe auch ihre Mutter damals nicht gesehen, Frau Thönges habe ihr das später gesagt, sie hätte dieselbe da vorne gesehen. Sie habe weder die Elise Münch ins Thönges'sche Haus noch den Schönwolf aus dem Felde kommen sehen. Frau Thönges habe sie zu den falschen Aussagen verleitet. Nach der verlesenen Aussage der verstorbenen Johannes Thönges Ehefrau hatte dieselbe — sie hatte Anfangs geleugnet — nur bezüglich der Conrad Münchs Ehefrau eingeräumt, daß sie dieselbe zu einem falschen Zeugniß verleitet habe, indem sie zugebe, zu Elise Münch gesagt zu haben, sie möge am Gericht sagen, sie wäre bei dem Vorfall mit Bopps zugegen gewesen. Sie sehe ein, daß sie Unrecht gethan habe. Johannes Thönges bestritt auf das Entschiedenste einen falschen Eid geleistet zu haben. An dem fraglichen Nachmittag, an welchem der Streit mit Bopps Eheleuten stattgehabt, habe er, aus dem Felde kommend, die Ehefrau noch schtmpfon hören, bet seinem Eintritt in das Haus habe ihm die Elise Münch den Vorgang erzählt und Helene Münch erklärt, seine Frau habe das Kind nicht geschlagen. Einen Augenblick sei er zu Hause gebliebew und dann mit seiner Tochter und der Elise Rühl wieder in das Feld gegangen, um Frucht zu schneiden, während Elise Münch bet seiner Frau im Hause zurückgeblieben sei. Sie seien schon über den Steg hinüber und den Pfad in der Richtung nach Dorn-Assenhetm gegangen, als Schönwolf mit seiner Tochter den Pfad von Meckesheim her, 25 bis 30 Schritte von ihnen entfernt, nach dem Orte zugekommen sei. Er habe sich nicht getäuscht, Schönwolf habe eine Sense und seine Tochter eine Sichel gehabt. Conrad Münch blieb ebenfalls bei der Behauptung, daß Schönwolf ihm bei gelegentlicher Begegnung gesagt habe, er sei froh, daß er nicht zu Hause gewesen, als sich Bopp und Frau Thönges gescholten, er wisse nur, was die Leute sagten. Dem gegenüber versicherte der Zeuge Schönwolf, daß diese Behauptung erfunden sei, er habe niemals eine derartige Unterredung mit Münch gehabt. Johannes Rühls Ehefrau behauptete, die Unterredung dee Frau Thönges und Emma Bopp, wie von ihr bezevgt, mit angehört zu haben. — An die Geschworenen (Obmann : Herr Peter Stein) waren 17 Fragen gestellt worden, von welchen 14 bejaht und 3 verneint wurden. Aus Grund dieses Verdicts wurde von dem Gerichtshöfe fot« gendes Urtheil gefällt: I) Charlotte Rühl wird unter Aufhebung des gegen sie erlassenen Haftbefehls freigesprochen. II) Conrad Münch und seine Ehefrau werden bezüglich der Anklage des Meineids beziehungsweise der Anstiftung zum Meineid freigesprochen. III) HeinrichMünchs Ehefrau wird wegen Meineids in vier Begangenschaften in eine Gesammtzuchthausstrafe von fünf Jahren unter Anrechnung von zwei Monaten Untersuchungshaft, IV) Conrad Münchs Ehefrau wird wegen Meineids in zwei Begangen- fchaften in eine Gesammtzuchthausstrafe von drei Jahren unter Anrechnung von zwei Monaten Untersuchungshaft, V) Heinrich Kneipps Ehefrau wird wegen Meineids in eine Zuchthausstrafe von 1 Jahr 6 Monaten unter Anrechnung von 2 Monaten Untersuchungshaft, VI) Philipp Künstlers Ehefrau wird wegen Meineids in zwei Begangenschaften in eine Gesammtzuchthausstrafe von 2 Jahren 4 Monaten unter Anrechnung von 2 Monaten Untersuchungshaft, VII) Elis e Rühl wird wegen Meineids in zwei Begangenschaften in eine Gesammtzuchthausstrafe von 1 Jahr 9 Monaten unter Anrechnung von 2 Monaten Untersuchungshaft, VIII) Johannes Thönges wird wegen Meineids in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren 6 Monaten unter Anrechnung von 2 Monaten Untersuchungshaft, IX) Conrad Münch wird wegen Anstiftung zum Meineid in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren 6 Monaten unter Anrechnung von 2 Monaten Untersuchungshaft verurtheilt. X) Sämmtlichen 7 Ver- urtheilten werden die bürgerlichen Ehrenrechte für die Dauer von je 3 Jahren aberkannt und außerdem auf die dauernde Unfähigkeit derselben, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden, erkannt. Sechs Zweiunddreißigtheile sowie die Kosten der Vertheidigung der Charlotte Rühl wurden der Staatskasse auferlegt, die übrigen Kosten entsprechend vertheilt. — Schließlich soll noch berichtigend bemerkt werden, daß Charlotte Rühl von Herrn Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch und nicht, wie aus Versehen angegeben, von Herrn Rechtsanwalt Dr. Stein vertheidigt worden war. ** Sitzung des Schwurgerichts der Provinz Oberheffen vom 7. Juni 1894. Zur Verhandlung kommt die Strafsache gegen Caspar Baitz von Windhausen wegen schwerer Urkundenfälschung. Die Anklage vertritt der Großh. Staatsanwalt Schilling-Trhgophorus, als Vertheidiger des Angeklagten tritt Rechtsanwalt Metz auf, als Geschworene wurden ausgeloost die Herren Johann Georg Schmidt, Johannes Hensel, Gustav Friedrich Patz, August Montanus, Ludwig Lang, Johannes Schepp I., Wilhelm Plank H-, Conrad Schmidt, Fiedrich Grebe, Jacob Nicolaus I., Johannes Weber V. und Friedrich Herdt. Der Dienstknecht Caspar Baitz steht unter der Arcklage, daß er am 4. December 1893 zu Hainbach in rechtswidriger Absicht und in der Absicht, sich einen Vermögensvortheil zu verschaffen, ein Auftragsschreiben des Großherzogl. Amtsgerichts Ulrichstein an den Großherzogl. Bürgermeister zu Elpenrod — also eine öffentliche Urkunde — fälschlich angefertigt und von derselben am 6. December 1893 zu Elpenrod zum Zwecke einer Täuschung Gebrauch gemacht habe. Die heutige Verhandlung ergab folgenden Sachverhalt: Caspar Baitz hatte im Laufe des Monats December 1892 seinen damaligen Dienstherr«, Johannes Caspar Geiß zu Klein-Felda, um den Gesammt- betrag von 149 Mark baaren Geldes bestohlen. Der Diebstahl wurde am 27. December 1892 entdeckt, als Baitz nach Empfang seines Lohnrestes mit etwa 70 Mark Klein-Felda verlassen hatte, um eine andere Dienststelle in Elpenrod anzutreten. Die beiden Gendarmen zu Ruppertenrod wurden telegraphisch herbeigerufen, und der Sohn des Bestohlenen, Conrad Geiß, unternahm die Verfolgung des Baitz in der Richtung nach Elpenrod. Dieser hatte hiervon Kenntniß erhalten und warf daher in dem Walde zwischen Ermenrod und Elpenrod den Betrag von etwa 35 Mark und demnächst vor dem Orte Elpenrod eine Taschenuhr nebst Kette, die er sich für 19 Mark von dem gestohlenen Gelde gekauft hatte, von sich, um seine Ueberführung zu erschweren. Aus Vorhalt gestand er indessen auf der Bürgermeisterei Elpenrod den Diebstahl alsbald ein. Bei der Durchsuchung seiner Kleider und seiner sonstigen Habseligkeiten wurden 11 Mk. 84 Pf. in seinem Geldbeutel gefunden. Dieser Geldbetrag und die wteder- ausgefundene Uhr wurden von dem Großh. Bürgermeister zu Elpenrod in Verwahrung genommen. Nachdem Baitz die durch Urtheil des Schöffengerichts Ulrichstein am 11. April 1893 wegen dieser Diebstähle wider ihn erkannte Gefängniß- strase von 3 Monaten am 8. August 1893 verbüßt hatte, erschien er wiederholt bet dem Großh. Bürgermeister zu Elpenrod und verlangte die Aushändigung der dort noch immer in Verwahrung befindlichen Geldsumme und der Uhr, über welche in dem Strafverfahren keine Verfügung getroffen worden war. Der Gr. Bürgermeister wies ihn aber jedesmal mit der Erklärung ab, er könne ihm die Gegenstände ohne behördliche Weisung nicht ■ *1= MigeS1”» l «61 ben«' ?? H !n, als & JJa *n btr hn, 25 eil h-i- e|’“ Ih °""d»J*« Wfr? * V?' d°° « N £0*s«*h«, L°'°E-r S 7 Behauptung n, Unterredung mft SLtl **? w ölt a». äu17.*** Ä s-l. ■?. W wird unter v/hau werden be- •*W\t der An, Heinrich Münchs vnBegaugenIchasteu sunf Jahren unter An- Whast, IV)Conrad lneids in zwei Begangen« W von drei Jahren "en Untersuchungshaft, ' wird wegen Meineids 6 Monaten unter Au« igshaft, VI) Philipp Meineids in zwei 8t- ausftrase von 2 Jahren Monaten Untersuchung-« Meineids in zwei Be« haussttase von 1 Jahr Dlonattn UntniuchungS- • wird wegen MeiM hren 6 Monaten iau ungshast, EX) Gmib ietneib in eine Maas- unter Anrchuuz von lt.X)SamiMisiBn« hrenrechte für dir Dauer gerdem aus die dauernde r Sachverständiger eidlich ’tx\, von tzmn Rechti- n war. der Prvviuj Oderheffu ;ng kommt die Strassache ldhausen wegen schwerer rtritt der Großh. SlaatS- is, als Vertheidiger des tz auf, als Geschworene ohann Georg $i* Patz, August 9»oM L, Wilhelm N '' Nicolaus!,^ Der D-enstkM^ er am W und in der Wi „schaffen, *»* w uw* “ “ \ _ atio eine offrnt« damalige" Z-ld», ““ Dieb' d-s M n«4 92 *•*“! lwa y in Elpenred ®ien^ a\»nr0L) wurds 1 Bestöhle ^s Daitz W f*8 b n AM hatte W tzriue^ . Walde -emn^' 1 Ää et Seiler i>"d f<* iiEÄ.,-j5 ' ® w® et ^S*4 ausliefern, er möge ihm erst eine entsprechende Anweisung deS Großh. Amtsgerichts Ulrichstein vorlegen. Am 6. December Abends erschien nun Baitz von Neuem bei dem Bürgermeister, verlangte wiederum die Herausgabe des Geldes und der Uhr und legte ihm dabei zum Nachweis seiner Verpflichtung zur Rückgabe und seiner eigenen Empfangsberechtigung ein angeblich von dem Amtsgericht Ulrichstein ausgehendes,Auftragsschreiben vor, das er selber zwei Tage zuvor in Hainbach, woselbst er damals bedienstet war,zu diesemZwecke fälschlich angefertigt hatte. Der Bürgermeister hegte anfänglich Zweifel an der Aecht- heil deS Schriftstücks, die Baitz jedoch um so leichter zu zerstreuen wußte, als auch der Schwiegersohn des Bürgermeisters feine Ansicht dahin aussprach, daß daö Schreiben ächt sei. Daraufhin behändigte der Bürgermeister dem EaSpar Baitz die Uhr nebst Kette und daS Geld, ließ sich aber Joon demselben die der Urkunde ausgeschriebene Empfangsbescheinigung auSstellen. Zwei Tage später lief bei dem Bürgermeister ein Schreiben Großh. Amtsgerichts Ulrichstein ein, wonach er über d,e fraglichen Ueberführungsstücke berichten sollte, wodurch die Fälschung zu Tage kam. Der Angeklagte war vollständig geständig. — Nachdem die Ge« schworenen (Obmann Herr Wilhelm Plank II.) die an sie gestellten Fragen bejaht hatten, erfolgte die verurtheilung des Angeklagten zu einer Gesängnißstrafe von sechs Monaten unter Anrechnung von zwei Monaten Untersuchungshaft. *• Bom Realgymnasium. Wie unS aus Alzey mitgetheilt wird, ist der bisherige Lehrer an der dortigen Realschule, Herr Dr. Rich. Ed. Ottmann, an daS hiesige Realgymnasium versetzt worden. In Herrn Ottmann (Sohn deS Herrnj Buchdruckereibesitzers Ottmann hier) verliert die Alzeyer Realschule eine tüchtige Kraft; mit ihm scheidet ein von allen Schülern geliebter Lehrer und hochverehrter Beamter. Dem Wunsche der Alzeyer Einwohnerschaft, daß es Herrn Ottmann in seiner Vaterstadt Gießen recht gut gehen und sein Wirken an hiesiger Lehranstalt ein ersprießliches bleiben möge, schließen auch wir unS an. XVI. DerbandSfest Hessischer freiwilliger Feuerwehren. Nach einer Anzeige in gestriger Nummer d. Bl. hat nun auch der WohnungS-AuSschuß, wie die anderen, seine vorbereitende Thätigkeit zu unserem Feuerwehrfesl begonnen. Manchem dünkt, wie wir hören, dies verfrüht zu sein, rotil daS Fest erst im August stattsinde, und Niemand jetzt schon wiffen könne, wie viel er Zimmer und Betten bis dahin abgeben könne oder selbst benutzen müfle. Dem gegenüber möchten wir doch zur Förderung der Sache hervorhrben, daß eS für die Thätigkeit gerade deS WohnungS-AuSschusieS keinen Tag zu früh ist. Denn bei der großen Menge der zu erwartenden Gäste ist baldigst zum mindesten eine Uebersicht nöthig über alles, was in Bezug auf Zimmer und Betten oder Geldbeiträge seitens der Einwohner Gießens dargeboren wird, um dann, wenn Weiteres als nothwendig sich herauS- stellt, noch rechtzeitig andere Wege der Hilfe beschreiten zu können. Denn eS ist unbedingt Ehrenpflicht der Stadt Gießen, feine auswärtigen Gäste ausreichend und würdig zu beherbergen, zumal an einem Fest, das von dem Oberbürgermeister selbst geleitet wird, und daS ein Werk feiern will, desien bewährende Wohlthat wir alle an jedem Tag nöthig haben können. Die geehrten Bewohner Gießens mögen nur getrost die zur Verfügung stehenden Zimmer — man denke auch an die Ferienzeit im August — jetzt schon auszeichnen - es wird Niemanden verargt werden, der sich etwa nachttäglich zur Absage eines Zimmers genöthigt sieht und vielleicht statt desien noch zu einem Geldbeitrag bereit ist. Schließlich steht doch auch alles, was Menschen für die Zukunft planen und vorbereiten unter dem Wort: So Gott will! Soweit wir ersehen konnten, haben die Mitglieder der verschiedenen Fest-AuSschüsie mit Luft und Eifer ihre Thätigkeit in Angriff genommen. Nun kommt alles darauf an, daß die allgemeine Betheiligung der Einwohnerschaft Gießens gewonnen wird. DreS wird sich zunächst bethätigen durch die Aufnahme, welche die Mitglieder deS WohnungS-AuSschusieS in den Häusern finden. Unsere Feuerwehr-Gäste sollen die Empfindung erhalten, daß Gießen sie auss gastfreundlichste ausgenommen und beherbergt habe. Möchten wir Alle hierzu, jeder daS ihm Mögliche beitragen ’ * * Wanderung durch Gießens.Industrie-Stätten. Von der Leitung der Gail'schen Thonwaarenfabrik wird unS mit Bezug auf die in der Nr. 127, 3 Bl. enthaltenen Beschreibung gen. Werkes mitgetheilt, daß die Temperatur des OfcnS, in dem die Fabrikate gebrannt werden, nicht 1250, sondern 1400 Grad beträgt. • • Heißes Pflaster.' Ein gestern dahier wegen Bettelns mittelst sogen. Bettelbriefe verhafteter alter Sttomer, angeblich früher Schauspieler auS Deutsch-Rußland, erklärte dem ihn ttanSportirenden Schutzmanne gegenüber, Gießen sei beim Stromerthum im Geben sehr gut angeschrieben, man schenke hier viel, aber daS Pflaster sei etwas heiß, womit er daS Vorgehen der Polizei meinte. Der Bettler befaß ein ganz schönes Sümmchen, das er hier zusammengesochten, und hat sich vor einiger Zeit schon einmal hier bettelnd ausgehalte», ohne ertappt zu werden. • • Diebstahl. Gestern Morgen wurde einem GeschaftS- m'anne in der Neustadt eine Parthie Werk- und Brennholz entwendet. Der Dieb wurde in der Person einer Nachbarsfrau ermittelt und zur Anzeige gebracht. verhaftet wurden gestern zwei junge Mädchen von hier wegen vergehens gegen die Paragraphen 218 und 219 deS ReichS-StrafgesetzeS. 8. Lauter, 6. Juni. Am vorigen Montag ertränkte sich ein hiesiger sehr braver Bursche in einem naheliegenden Teiche. Er entfernte sich am Sonntag Abend auS dem Elternhause, nachdem er in einem zurückgelasienen Briefe angedeutet, daß er nicht mehr leben könne - man solle nicht lange suchen, er läge in dem Thiergarten-Teich bei Laubach. Dort wurde die Leiche deS Mannes denn auch gefunden. — Am Dienstag erhängte sich eine in den 30 er Jahren stehende Frau. WaS die Beiden in ben Tod getrieben, ist noch unermittelt. K. Effolderbach, 5. Juni. Ein hiesiger Landwirth hat heute bei Entleerung feines Pfuhllochs die Leiche eines neugeborenen Kindes an daS Tageslicht befördert. DaS bei ihm in Diensten stehende Mädchen, darüber vernommen, hat sogleich eingeftanden, daß sie geboren und daS Kind gleich nach der Geburt in daö Pfuhlloch geworfen. Die Verhaftung de» Mädchens ist erfolgt. Bekanntmachung. In unserem Genosienschastsregister ist folgender Eintrag vollzogen : Laut Statut vom 29. Mai 1894 hat sich unter der Firma: „Bau- genosienschast des evangelischen Arbeitervereins zu Gießen, eingetragene Genoffenschaft mit beschrankter Haft- pflicht" mit Sitz in Gießen eine Genossenschaft gebildet. Zweck des Unternehmens ist die Erbauung von Arbeiter - Wohnungen für Vereins- genoffen. Ihre Bekanntmachungen erfolgen in dem Gießener Anzeiger unter der Firma der Genossenschaft, gezeichnet von dem Vorstand. Willenserklärung und Zeichnung des Vor- standes muß durch zwei Vorstandsmitglieder erfolgen. Die Zeichnung geschieht durch Beifügen der Namensunterschriften zu der Firma. Die Mitglieder des Vorstandes sind: 1. Hermann Döring zu Gießen, Director, 2. Christian Haas daselbst, Cassierer, 3. Ludwig Traber daselbst, Bauführer, 4. Gustav Hamann daselbst, Stellvertreter. Einsicht der Lifte der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts Jedem gestattet. Die Haftsumme ist auf 100 Mark festgesetzt. Ein Genosse kann sich mit mehreren, aber nicht mehr als 100, Geschäftsantheilen beteiligen. Gießen, den 4. Juni 1894. Großh. Amtsgericht Gießen. _________Gebhardt. 4804 Bcrdiugung. Die Erd-, Maurer- und Pflafterarbciten zur Entwässerung und Befestigung der Markt- laubcnstraße und des Hofes am Neubau daselbst sollen Dienstag, den 12. Juni, Vormittags ll3/« Uhr, auf dem Stadtbauamte vergeben werden. Plan, Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen daselbst während der Dienststunden offen und können Angebotformulare von dort bezogen werden. Angebote sind bis zum genannten Termin, verschlossen und mit richtiger Aufschrift versehen, auf dem Stadtbauamte einzureichen. Gießen, 6. Juni 1894. Großh. Bürgermeisterei Gießen. 4818__Gnauth.__________ Grosse Schellfische per Md. 25 Pf-, mittel 22 Pf, «avltau per Md 30 Pf., Steiubutte per Pfd. 95 Pf., frische Waare in Eispackung, heute ringettoffen im [47771 Rebstock. Freitag den 20. Juli, Nachmittags 3 Uhr, sollen auf dem hiesigen Ortsgericht die den Friedrich ftlimm Eheleuten tn Gießen gehörigen Immobilien: Flur 1 Nr. 911‘Ao — 61 qm Hofraithe in der Wallthorfttaße, Flur 1 Nr. 912»/10 - 206 qm Hofraithe daselbst, Flur 1 Nr. 9135/io — 531 qm Grabgarten daselbst öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen, 7. Juni 1894. Großh. Ortsgericht Gießen. I. A.: Bogt. 4801 Icikgeöotenes. Unübertroffen! als Schönheitsmittel u. zur Hautpflege, zur Bedeckung von Wunden u. In der Kinderstube Lanolin •Cream- 11 der,Lanolinfabrik, Martinikenfelde bei Berlin. Nur ächt dieser mit Schutzmarke. 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Tagesordnung: 1) Erstattung des Geschäftsberichts Pro 1893; 2) Ersatzwahl ausscheidender Mitglieder des Aufsichtsraths (siehe am Schlüsse des Geschäftsberichts): 3) Ausschluß einiger Mitglieder: 4) Beschlußfassung über die Genehmigung der Jahres-Rechnung und Bilanz, sowie über die dem Vorstand und Aufsichtsrath zu ettheilende Decharge: 5) Vertheilung des Reingewinnes: 6) Mittheilung des Berichts des Verbands-Revisors Diehls aus Cassel. Gießen, den 2. Juni 18 9 4. 4679 Gewerbebank zu Gießen Eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter haftpüicht. Carl Loos, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsraths. Zweirad! Pneumatik, englische Maschine, wenig gebraucht, billig zu versaufen. AuS- tunst «LuSburg 11.___________4811 4803) Täglich frische la. GraS- tafelbutter versendet in Positübeln von 8 Pfd. netto franco gegen X 7.80 Post- nachnahme. Frau M. Rodelt, Seckenburg O./Pr- Fermietyungcn. QnotÄ zu vermiethen. 4810 «VUHW Neustadt 11. 4812] Mansarde, 2 Zim., 2 Eabinet, Küche u. s. 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Juni feiert der hiesige Gesangverein Liederkranz Fahnenwein-Fest wozu ergebenst einladet Der Vorstand Bezugnehmend auf obige Einladung halten sich Unterzeichnete als Aestttnrthe mit guten Speisen und Getränken bestens empfohlen. Oberhessischer Geschichtsverein. Sonntag den 10. Jnni: Familienausflug nach Wetzlar. Programm: Abfahrt: 245 Nachm. Besichtigung des Kaismunt: Herr Rector Luerssen „Mittheilungen über den Kaismunt“. Abends 5^2 Uhr im „Römischen Kaiser“ Vortrag: Herr Oberpfarrer Roebenacke „Zur Geschichte des Doms in Wetzlar“. Rückfahrt ab Wetzlar 8£0 oder 1133 Abends. _____________Der Vorstand. »Concerthaus Lahnstein. Montag den 10. Juni, von Nachmittags 4 Uhr an, zur Israelitischen MnMeier Familien-Ausflug, verbunden mit Coneert und Tanz. 4819 Gemüsepflamen, SSSKfe 4823]Rerrzel in der Lohmühle. 4728] Ges. f. England 1 aewissenh. tücht. Mädchen, f. eine kl. deutsche Fam-, Anf- Geh. 200 Gute Zeugnisse ersord. Nah. Frau Hüttenberger, Seltersweg 67, in der Gasse bei H. 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